1841 / 221 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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nigs beehrt, und wenn er es auch als eine Kraͤnkung empfinden

konnte, daß Winterfeldt mehr im Geheimnisse war als er selbst, und daß dadurch von seiner Seite mancher anfaͤngliche Widerspruch ver anlaßt wurde, so war er doch sogleich voll Feuer und Thaͤtigkeit, als im Juni 1756 die Ausführung des großen Unternehmens gegen die mächtigsten Staaten Europas beschlossen war. Sein Antheil an dem Feldzuge dieses Jahres blieb aber nur auf die Deckung Schle siens beschraͤnkt und auf das Ausbeuten und Brandschatzen der Boͤh mischen Gegenden, welche seine Truppen abreichen konnten wo er wieder bewies, daß er ein Meister in der Kunst sey, seine Truppen reichlich zu verpflegen und gleichwohl das Land zu schonen. Den Feldzug des Jahres 1757 begann der dreiundsiebzigiährige Greis mit Lust und Eifer, aber nicht ohne eine gewisse Vorahnung seines Todes, wie er am 27. April nach Hause schrieb: „Wo der Feind nicht weicht, werde ich mich ihm mit herzhaftem Muth entgegensetzen, um mein Ziel selig zu beschließen und mit Ehren zu beenden, warum jch Gott mit Inbrunst täglich anrufe.“ Und er fand auch diesen

n mmm nummm em *

970

Heldentod in der Schlacht bei Prag am 6. Mai 1757, als er in ei nem fuͤr die Preußen sehr bedenklichen Augenblicke, als selbst sein eigenes Regiment wich, dem Fahnenjunker die Fahne entriß, sie hoch empor hob und rief: „Wer ein braver Kerl ist, folge mir.“ Da trafen funf Kugeln den alten Feldherrn, und lautlos sank er vom Pferde. ö

Sein Koͤnig empfand den Verlust des Feldherrn, von dem er einst gesagt hatte (S. 192 er sey ihm mehr werth, als 10,000 Mann, auf das tiefste. Man hat ihn nach der Schlacht, als der Sieg groͤßtentheils entschieden war, mit sichtbgrer Traurigkeit auf dem Rasen am Wege sitzen sehen und mit erstickter Stimme aus rufen hoͤren: Wir haben viel verloren, der Feldmarschall Schwerin ist todt.“

Viele einzelne Zuͤge, mit denen Herr Varnhagen von Ense seine Erzaͤhlung geschmuͤckt hat, muͤssen wir uͤbergehen. Sie zeigen, daß Schwerin durchaus sanguinischen Temperamentes war, stets aufge weckt und regsam, ein Feind des Muͤßigganges, der Liebe nicht ab

hold und ihr leicht mehr ergeben, als es mit seinen Grundsaͤtzen und seiner Froͤmmigkeit vereinbar gedacht werden mochte. Dies⸗ letztere Eigenschaft und seine unerschuͤtterte Festigkeit im luther, schen Glauben durfen aus einer Zeit, die heut zu Tage so oft d ungläubige genannt wird, nicht unerwaͤhnt bleiben. Er verrichtet alle Morgen sein stilles Gebet, besuchte eifrig den offentlichen Got tesdienst, liebte auch außerhalb desselben die Unterhaltung mit Ge lichen, hielt seine Leute fleißig zur Kirche an und war uͤberall ein erweckendes Beispiel frommer Andacht (S. 449, 186, 20 f.). Als Kriegsmann ist ihm kein wesentliches oder wuͤnschenswerthes Erfor derniß jemals abgesprochen worden, wie Friedrich 11. dies immer anerkannt hat, und wie er trotz dessen den Feldmarschall die ganze Schwere der hoheren Befehlsmacht oͤfters empfinden ließ, dies hat Herr Varnhagen von Ense trefflich S. 239 ff.) nachgewiesen. Man muß darin nur den Ausdruck einer Nothwendigkeit sehen, die dem Verhaͤltniß angehört. J.

* 3 . =. Bekanntmachungen. horen den Bekanntmachung.

Das im Inowraclawer Kreise gelegene Meilen von der Departements-Stadt Bromberg, eben so weit von der Stadt Thorn und 1 stadt Inowraelaw entfernte. Domainen⸗Vorwerk Niszezewice, wozu mit Einschluß der Milcherei

kannt, un haltsort,

Zamczisko der Christian Leopold Hoffmann 15. November 1786 zu Grambschuͤtz bei Nams lau, hat sich seit 1806 von Beichen entfernt

an Hof- und Baustellen. 9 Ma. 155 R. an Gärten ö 58 37 an Acker. . 2001 5 und sind an Wiesen. 665 an Huͤtung . .. . 20 an Gewaͤssern ... k 10 an Unland, Wegen, Graben ꝛc. 538 zusammen .. . . . 3153 Mg. gehoͤren, soll auf Achtzehn Jahre, J. Juli 1842 bis Johanni 1860, verpachtet werden und ist der diesfaͤllige Lieitations- Termin auf bis 1865 den 15. September e, Vormittagsum 10uhr

zu Siegrot

18 1

Rath, Herrn Regierungs⸗Rath Jachmann, anberaumt lich vorgeladen

soll, betraͤgt 2120 Thlr. 22 Sgr. inel. 705 Thlr. in 21. Mai

koͤnnen selbige vor dem Termin in unserer Registra tur und bei dem gegenwartigen Paͤchter Herrn Hep ner in Niszezewiee eingesehen werden nen

Wer zum Bieten zugelassen seyn will, muß eine melden Caution von 1500 Thlr. baar oder in Staats-Pa pieren nebst den dazu gehdrigen Zins-Coupons nie derlegen und sich über sein Vermdͤgen und Qualifi cation zu dergleichen Pachtungen ausweisen

Jeder Lizitant bleibt an sein Gebot bis zur höheren Entscheidung gebunden.

An grundherrlichem Inventarium sind nur die Ge baͤude und Saaten vorhanden.

Bromberg, den 30. Juli 1841.

in Ermangelun

Notywenbotger Verkauf.

Das hierselbst in der Neuen Friedrichs⸗Straße No. 38 belegene, im Hypothekenbuche des Kammer gerichts Vol. II. pag. 361. No. 76, verzeichnete, dem Kaufmann Johann Heinrich Kupsch gehörige Grund stuͤck nebst Zubehoͤr, welches auf 49, 108 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. gerichtlich abgeschaͤtzt worden, soll an den Meistbietenden in dem auf den 23. Februar 1842, Vorm. um 411 Uhr im Kammergericht vor dem Kammergerichts Rath Herrn von Drygalski anberaumten Termine oͤffent lich verkauft werden.

Die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die Kaufbedingungen koͤnnen in der Kammergerichts-Re gistratur eingesehen werden.

Berlin, den 5. Juli 1841.

Köoͤnigl. Preuß. Kammergericht.

den alsdann kennen schuldig

dern berechtigt

Breslau, den

I .

Bei dem unterzeichneten Koͤnigl. Ober-Landes Gerichte sollen naͤchstehend benannte Personen, uͤber deren Leben und Aufenthalt die Nachrichten fehlen, gerichtlich fuͤr todt erklaͤrt werden, als 1) der Zimmermann Johann Anton Franz Welzel

Gabersdorf, welcher sich im Jahre 1818 von da entfernt hat, ohne uͤber seinen Aufenthaltsort Nachricht zu ertheilen, der Muͤllergeselle Foseph Schmidt, geboren den 26. Februar 17858 zu Niederhannsdorf, welcher seit etwa 30 Jahren nach Sachsen gewandert ist und seitdem nichts mehr von sich hat ho ren lassen, der Franz Stumpf, geboren den 4. Dezember 1806 von Stuhlseifen entfernt, ohne uͤber sei aus Nakel, nen jetzigen Aufenthaltsort Nachricht zu ertheilen, 4) der George Friedrich Paul alias Klinkert, gebo⸗ ren den 22. April 1777 in Bohrau, entfernte sich im Jahre 179t und hat von Berlin aus im Jahre 1702 die letzten Nachrichten gegeben, 9 „. TWohann Gottlieb Buchwald, geboren den 12. Oktober 1788 zu Nieder-Hertwigswalde bei lo) . . ist, wie sein Bruder, , T, e dez, sh. ,, Nieder Hertwigswalde, seit 11) d Jahre 1813, zu welcher Zeit sie sich von Freyburg in Schlesien entfernten, verschollen, der Bernhard Hilgner, geboren den 2. 9 1787 zu Frankenthal bei Neumarkt, dem Jahre 1813 dem Ver men niedergelassen, der Trompeter Franz Anton Ignat

len begeben

welche sich

hat sich seit muthen nach in Boh-

8 * 55. . 1 el markt, hat sich seit 1815 entfernt und nach Eng land begeben,

Theresig Koͤnig geborne Scheidt, geboren den 3. Mai 1768 zu Wittgendorf bei Landshut,

richten eingegangen sind,

eingegangen sind,

12. Mai 1777 in Strachau, lebte zu letzt in Berlin, von wo seit 30 Jahren die letz ten Nachrichten über ihn eingegangen sind

die unverehelichte Anna Gallas t reits verstorbenen unverehelichten Gallas zu Bra Meilen von der Kreis lin bei Wartenberg; ihr Geburtsort ist unbe

d

mmm m Q .

Bromherg, den 17

T ochter der be

seit 15 Jahren auch ihr Aufent

Thlr.

Nothwendiger Verkauf. Der in der Altstadt sub No. 292

ö 8 2 . 1 6 Allgemeiner Anzeiger für die Preußisehen Staaten. klaͤrt und ihr Vermoͤgen ihren naäͤchsten legitimirten mine persoͤnlich oder durch einen zulaͤssigen Bevollmaͤct Erben und Erbnehmern verabfolgt werden wird

Oktober 1840. Königliches Ober⸗Landesgericht

tigten, wozu die Herren JustizKommissarien Dr. Ha delich, Justizrath Roͤtger und Dr. Windmuͤller vorge schlagen werden, zu melden, sonst aber zu gewaͤrtigen, daß sie, die Abwesenden, fuͤr todt erklärt werden und das von ihnen zuruͤckgelassene Vermoͤgen unter Aus schließung der unbekannten Erben oder Erbnehmer

auf dem Markte den sich legitimirenden Verwandten und in deren Er⸗ geboren den belegene, zur Fiebichschen Konkurs Masse gehörige, neu mangelung dem Kgl. Fiskus uͤbereignet werden wird. und elegant ausgebaute Gasthof, abgeschaͤtzt auf 13.52 soll in termino den 18. September e, Vor

Erfurt, am 20. Januar 1841. Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

seither keine Nachrichten mehr von mittags um 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle in

ihm eingegangen,

der Johann Karl Gottlieb Schwarzer, unehe licher Sohn später verehelicht gewesenen Freigaͤrtner Zacher

h

namlich vom dake wurde in seinem 17ten Jahre zum Mili tair ausgehoben mit und hat seit Nachricht mehr von sich gegeben.

* . 7 8189 * Mersl . . ö ] ier oͤffe in unserem Konferenzhause vor dem Departements Alle diese Personen werden demnach hiermit oͤffent sich binnen 9 Monaten Das Minimum der Pacht, worauf lizitirt werden aber in dem gu! den 1842 Golde. J vor dem Deputirten Herrn Ober-Landes Gerichts

Die ubrigen Verpachtungs-Bedingungen werden Referend. Kusche in dem hiesigen den Pachtlustigen im Termin bekannt gemacht, auch richtshause angesetzten Termine schriftlich oder per sonlich zu melden und die weitern Anweisungen zu gestorben seyn soll erwarten, widrigenfalls gegen diejenigen Verscholle welche weder erscheinen, noch sich schriftlich den auf Todeserklaͤrung erkannt ihr Vermoͤgen den alsdann bekannten Erben oder

9

auch von ihnen weder Rechnungs legung noch Ersatz der

Die Taxe der Johanna Eleonore Breuer

eine Ertrags Thorn, den 9. Februar 1811.

geboren am 7. April 1794 zu Neu

machte die Feldzuͤge von 1813 dieser Zeit keine

6 spätestend Land- und Stadtgericht 51 1

geblich zu Stargard in

N n a 81 r ĩ ' 114 ö Vormitag s 111 geborenen und hierselbst am 23.

Ober⸗Landes⸗Ge von dem ein Sohn in Großherzogl. sich innerhalb 9 Monaten demnaͤchst alber Vormittags um 11 Uhr,

solcher, der dazu berechtigten ds⸗ melden

Dispositionen Vormittags um 12 Uhr Nachlasses über denselben anzuer verkauft werden.

erhobenen Nutzungen zu for

seyn, sondern sich lediglich mit dem

senigen begnuͤgen muͤssen, was alsdann von der Erb schaft noch vorhanden seyn wird.

J

Koͤnigliches Oher-Landes-Gericht

Folgende Verschollene:

17 Johann Fiedrich Beutler aus Dobieszewo, der zuletzt im Jahre 1805 zu Nordhausen als Apo ker theker⸗Gehuͤlfe conditionirt hat;

cher⸗-Geselle auf die Wanderschaft sich begeben; der Postillon Michael Henke aus der zuletzt, 1796, zu Lauenburg sich aufgehalten; Samuel Wilhelm Schwandt aus Filehne, wel geboren den 22. Mai 1786 zu Fischerhau bei cher im Jahre 18063 auf der Wanderschaft im Oesterreichischen sich aufgehalten;

der Schuhmacher-Gesell Foseph Wolff aus Bar cin, der isi2 in Pakosc in Arbeit gestanden und . dort zum Polnischen Militair ausgehoben wor den seyn soll;

die Gebruͤder Lorenz Roch und Valentin Milasten Termin anzumelden und zu begruͤnden, widri genfalls sie mit ihren etwanigen Anspruͤchen werden präkludirt und gedachte Dokumente werden fuͤr un

aus Inowrgelaw, von denen Lorenz Roch 1813 zum Militair ausgehoben worden seyn soll, wah e zt rend Valentin 1820 sich in Warschau aufhielt; guͤltig erklart werden. 1786 zu Kaiserswalde, welcher sich im Jahre 7) der Schuhmacher

die Anna Marianne Ruszkiewiez, welche sich im 1) Jahre 1809 aus Polnisch Crone wegbegeben; die Geschwister Anna und Johann Malzahn, 1807 von Sucholowko wer Kreis) heimlich entfernt haben; Johann Karl S chlieper aus Biegedzin Wirsitz), welcher sich nach dem Jahre 1810 von da entfernt hat;

2. August 12) die seit 40 Jahren verschollene Barbara, geborne Walewska, verehelichte v. Zbychikowska !“, v. Zu⸗ licka, uͤber deren Aufenthalt und Alter sich nichts

J pat ermitteln lassen;

. 549 won Rang Scheer, geb. 13) die unverehelichte Theodosia Pawlowska, welche den 17. Mai 1793 zu Weiskirschdorf bei Neun sich um das Jahr 1816 von a , nach Po⸗ 99 begeben;

8 , . 14) der Muͤller⸗Gesell Johann Pusch aus Sophien die verehelicht gewesene Quartiermeister Maria thal, welcher in Jahre 1618 nach Polen imn die von mod . ,

9 m . 8 . * . . oy 6 welcher seit deim Fahre 1806 keine weitere Nach ,,, . ,, . werden hierdurch

fort Nachricht zu gebe n n ; .

10) der Schuhmachergesell Joseph Heinrich Benja⸗ . 84 ö ö. 9 , ,, ,, min Urbatsch, geboren den 14. August 1798 zu Landesgerichts-Assessor Michelau, entfernte sich im Jahre 1815, seit personlich oder dur welcher Zeit keine Nachrichten mehr von ihm hhen die Justiz⸗ und Justiz-Kommissartus Schultz l ; 11) der Johann Gottlob Hartmann Bernhard, ge⸗ werden, sich zu melden, md ch gf, sen

welcher sich im Jahre 1824 von Polnisch Crone aus in die Fremde begeben;

3) Woyciech Strzyzinski, welcher sich 1811 von Wagrowier aus auf die Wanderschaft nach Po

5. Juni 1841 1) An das im Hypotheken⸗-Buch . 3

hann Christian Leopold und

kowski eingetragene Kapital von 600 Fl

Geldes oder 150 Thlr

papierma

FBommern

*

11C I —— * 9 . = in der Registratur einzusehenden Taxe soll ria“ nach vierzehnten September 1841 ĩ

Alle diejenigen Personen, welche

nothwendiger Subhastation öffentlich verkauft werden . der neueste Hypothekenschein und die Be ,, dingungen sind in der Registratur einzusehen Bemerkt wird, daß nur eine Materialien Taxe aufgenommen ist.

Rug enwalde. Die unbekannten Erben und Erbnehmer des an vor

dessen Ehefrau Agatha Carolina geb. b ] n lu⸗ gehdͤrige, hierselbst auf dem Steindamm unter der Ser⸗ der betreffende Nachlaß den sich vis Nummer 399 und Nr. 41 des Hypothekenbuchs ge legene Grundstuͤck, abgeschaͤtzt auf 8618 Thlr. 15 sgr

in oder vor dem Artushofe) ?

Königl. Land und Stadtgericht zu De

des zu Kriefkohl Nr. 9 zum Rechte der besserung fuͤr die 3 Geschwister Florentine, Fo— an jedem Mittwoch!)

Y

An das im Hypotheken⸗Buch des Grundstuͤcks hier selbst in der Gerbergasse Nr. 9 fuͤr den Apothe Gesellen Johann Michael Felski eingetragene A pfennigzins-Kapital von 1400 Fl 2) Johann Traugott Guͤtermann aus Filehne, der als Eigenthuͤmer, Cessionarien, Pfand im Jahre 1818 von Linkau aus als Briefs⸗Inhaber Anspruͤche zu machen haben, nament

lich aber die Geschwister Florentine, Johann Christian Ludwigsdorff, Leopold und Wilhelmine Rekowski, sowie die Erben des eine Tabacksfabrik mit Apotheker⸗Gesellen Johann Michael Felski, nament lich die Johanna Wilhelmine Felski, verehelichte Be diente Ferdinand Heinke, werden hiermit aufgefordert, bleiben. solche binnen 3 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf den 24. (vier und zwangzigsten d Vormittags 10 Uhr Hr vor dem Herrn Land- und Stadt-Gerichts-Rath Els

x .

Die Ehefrau des vormaligen Kaufmanns Karl

nicht aber Singmann, Emmg geborne Rose, hat unterm 24. Mai wider ihren, dem Aufenthaltsorte nach unbekannten Ehemann, wegen Mangels am Unter

Königl. Land und Stadtgericht. halte, auf Trennung der Ehe und Vernrtheilung

desselben zur Ehescheidungsstrafe klagend angetragen. Es wird daher der Verklagte hierdurch zum Klage n. beantwortungs-Termine auf den 10. Maͤrz 1842,

Herrn Landgerichtsrath Grosheim, unter der

im Jahre 1760 Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben Oktober 1833 ver- die zur Begrundung der Klage angefuͤhrten That storbenen Invaliden⸗-Unteroffiziers Christian König, sachen als richtig angenommen und, was Rechtens Vornamens Johann, 1815 erkannt werden soll. Mecklenburgischen Militair-Diensten werden hierdurch aufgefordert spätestens aber in dem auf 5 Det ber 1811. angesetzten Termine im hiesigen Gerichts-Lokal schriftlich oder persoͤnlich zu widrigenfalls der Nachlaß . fentlichen Behörde zugesprochen und zur freien Ver Fiskus als herrenloses (Gut zugeschlagen werden wird stück des fuͤgung daruͤber verabfolgt werden wird.

zugleich werden die etwa unbekannten Erben und Erbnehmer der vorgedachten Personen hiermit auf Nothwendiger Verkauf werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Re gefordert, spaͤtestens in dem vorgedachten Termine Das dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Rocholl und gistratur einzusehen zu erscheinen und ihre Erbrechte nachzuweisen, wi ; drigenfalls sie mit ihren Erbrechten werden praͤklu Koͤnigl. Regierung, Abtheilung fuͤr direkte Steuern: c. dirt werden und legitimirenden Erben zur freien Disposition verab—

Die nach erfolgter Präkluston sich eiwa noch mei⸗ denden naͤheren oder gleich nahen Erben aber wer den alle Handlungen und der Besitzer des

Marienburg, den 12. Jult 1841. Koͤniglich Preußisches Landgericht

Nothwendiger Verkauf Stadtgericht zu Berlin, den 6. Februar 1841. as in der Waßmannsstraße Nr. 13 belegene Grund Kaufmanns Freche, taxirt zu ss78 Th. 10 sgr. Spf., soll am 14. September 1841, Vor mittags 1t uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt

1.11 2 desselben dem ö

Speckmann zu

Stettiner Dampfschifffahrt. Die Bekanntmachung wegen der Wiedererdffnung ver Fahrten des Dampfschiffs Dronning Ma Kopenhagen bleibt noch vorbehalten. Dampfschiff Kronprinzessin wird wahrend des Monats August , ö, gg; Mittags 12 Uhr, und an jedem Sonnabend, Morgens 5 Uhr von Stettin nach Swinemünde abgefertigt, legt ; jedem Sonnabend die Tour von Swinemuͤnde nack Grundstücks putbus zuruck und wird von Swinemuͤnde expedirt ersten Ver- an jedem Montage nach der Ankunft von Ruͤgen

ilhelmine Re Freitag ; Morgens 8 Uhr Danz. Bei den Ruͤgener Fahrten verweilt es nur kurze Zeit zu Swinemuͤnde und bringt den Sonntag vor putbus zu

Stettin, den 4. August 1841.

, .

Danz. Geldes

oder sonstige

; t 8 A n In einer der lebhaftesten Staͤdte Thuͤringens ist einem wohl eingerichteten Hause zu verkaufen Die Kaufgelder können zum Theil, nach Befinden der Umstaͤnde, zu z stehen

Nähere Auskunft erhalten Kauflustige, gegen por Septemberstofreie Briefe, welche unter der Adresse: „J. M. Buchhaͤndler Krehn in Nordhausen“ abzuge ben sind

ner auf dem Stadt-Gerichtshause hierselbst anberaum

Gesell Thomas Wyszkowski Danzig, den 21. Mai 1841.

Königl. Preuß. Land

e Nachbenannte Abwesende:

Inowrgelg

(Kreis

und Stadt-Gericht.

8 it.

Anton Franz Wedekind, geboren zu Erfurt den 5. Mai 1802, Sohn des Speisers Jakob Wede kind und dessen Ehefrau Maria Anna Cer hat sich im Jahre 1813 von hier entfernt und soll im Jahre 1824 aus Rußland die letzte Nach- richt von sich gegeben haben); Johann Christoph Deubach, geboren zu Erfurt am 14. August 1800, Sohn des Johann Caspar Deubach und der Christiane Elisabeth Deubach, gebornen Bornmann (er hat sich im Jahre 1821, als Schuhmacher in die Fremde begeben und zu⸗ Citation bekannt gemacht. letzt im Jahre 1829 von Luͤbeck aus geschrieben); Johann Franz Angelroth, geboren zu Walschleben äam 6. Februar 1860, Sohn des Johann Heinrich Angelroth und der Dorothee Friederikealngelroth, geborne Bendleb (er ist nach seiner Volljaͤhrigkeit im Jahre 18214 als Sattlergeselle auf die Wan⸗ derschaft gegangen und hat im Jahre 1126 von Rom aus die leßte Nachricht von sich gegeben); So eben erscheint in meinem Verlage und ist hrem Leben und Aufenthalt so werden guf den Antrag ihrer Verwandten, hezie⸗ durch alle Buchhandlungen, zu Berlin und Pots

ö ,

Nachdem heute Gottlob Haase von hier, welcher im Fahre 1812 mit der Saͤchsischen Armee nach Ruß land ins Feld gegangen und seit dem 19. Januar 1813 verschollen ist, auch ein Vermoͤgen von 50 Tha lern verlassen hat, ingleichen alle die, welche im Falle seines Todes als Erben, Glaͤubiger oder sonst ÄAnsprüche zu haben vermeinen, sie moͤgen sich nun gemeldet haben oder nicht, bei Vermeidung der To⸗ deserklaͤrung und bei Strafe der Ausschließung so⸗ wohl des Verlustes der Wiedereinsetzung in den vort gen Stand, vorgeladen worden sind, den 28. Dezbr. 1s41 an Kanzleistelle zu erscheinen, das Vermögen in Empfang zu nehmen, die Erben und Glaͤubiger aber, sich zu rechtfertigen und ihre Anspruͤche anzu melden und zu bescheinigen, den 8. Febr. 1842 der Akteninrotulation und den 9. Maͤrz 1842 der Publication eines Erkenntnisses suh poena publicati sich zu gewaͤrtigen, so wird solches mit Verweisung auf die bei hiesiger Kanzlei aushaͤngende Ediktal kann Auswaͤrtige haben wegen Annahme kuͤnftiger Ausfertigungen einen Mandatar hier oder in der Naͤhe zu bestellen.

Justiz-Kanzlei Koͤnigsbruͤck, am 3. August 1841.

Literarische Anzeigen.

MU hr, vor dem Herrn Qber⸗ sor Pietzker anberaumten Termine ch einen Bevollmaͤchtigten, wozu Kommissarien, Justizrath Schöpke geschlagen

hungsweise Abwesenheits-Kuratoren , sammt ihren etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb— nehmern hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich vor oder spaͤtestens in dem auf

den 6. Dezember 1841, Vormittags 10 uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichts⸗

dam durch die Stuhrsche, zu beziehen:

Czaykowski (Michael), Wernyhora, der Seher im Graäͤnzlande. Geschichtliche Er— zaͤhlung aus dem Jahre 1768. Aus dem Pol nischen uͤbersetzt. Zwei Theile. Gr. 12. Geh.

fuͤr todt er⸗

rath Seiler an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Ter⸗

Thlr, Leipzig, im Juli 1841. F. A. Brockhaus.

Preußisch

Inhalt. Amtl. Nachr.

2 . 2 in: 86 i De

*andtags - Angelegenheiten ,, Schluß der erhandlungen über Preßfreiheit und Len la (e Minister-Staats Nusiland 6 abe. arsch au. Ankunft des Minister⸗ taats Secretairs des Königreichs. Verordnung über den Privat⸗

Unterricht. J ö . R . is crielle Erlaͤuterungen uͤber die juͤng Frankreich,. W re de Un eser Angelegenheisen. Nachrichten 2 1 ö Rundschreiben der Königin Christine an das diplo⸗ aus e e ers. Prozeß Laffarge. Vermischtes. 3 , mtanien und Irland. London. Tag der Parlaments Gg enn Peel's Entschluß hinsichtlich der Sprecherwahl, —— Streitkrafie zur Aufrechthaltung der Ruhe im Lande. Englische Flotten⸗Division in der Levante. Persiens Genugthunng. ; Niederlande. Haag. De Ruiters Denkmal. Evangel. Syn ode. Belgien. Bruͤssel. Ardens- Verleihungen, Thiers. 2a rich. Die Söoͤhne des Infanten Don Francisco de Paula. Deutsche Bundesstaaten. Schreiben aus Qres den. Die Struve sche Trink Anstalt; „Lehrfreiheit und Hoͤrfreiheit“ ; Vermischtes.) Karlsruhe. Audienz einer Deputation der zweiten Kammer eim Großherzog. . . Sibel l rei. Entlassung der Offiziere, welche die Adresse in der Aargauer Angelegenheit veranlaßten. Thorwaldsen. 2 Ju⸗ risdiction des Nuntius. Zurich. Naturforschende Gesellschaft. Italien. Florenz. Bersanimlung der Naturforscher Eisenbahn. Spanien. Madrid. Die. Anleihe von 6 Millionen Realen; Espartero und die Protestation der Koͤnigin Christine; weitere Haͤn Rl mit Englischen Schmugglern. . . Türkei. Kon stantin opel. Said Bens Mission. Fortgesetzte Yeüstungen. Bestaͤtigung der Sieges Nachrichten aus Kreta. Pest. Von der Tuͤrkischen Gränze. Aufstand, in Ibrail. Julaud. Frankfurt a. d. Q. Provinzial -Koͤnigsschießen Wiss., Kunst u. Lit. Suͤd Arabische Inschriften.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der Koͤnig haben dem Fuͤrstlich Reuß⸗-Schleitz⸗ schen Ober-Jaͤgermeister, Haus⸗Marschall und Kammer⸗-Direktor von Strauch zu Schleitz, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem katholischen Pfarr⸗Kaplan Neuhaus zu Werden ben Rothen Adler-Orden vierter Klasse Allergnaäͤdigst zu verleihen geruht.

ö. . e ö so sᷣ or

Dem Justiz-Kommissarius Lüderitz zu Pasewalk ist, auer der Praxis bei dem dortigen Land- und Stadtgerichte, auch die Prafis bei sammtlichen Üntergerichten im Ueckermünder Kreise gestattet worden.

Bekanntmachung, die Einldsung der Kur- und Neumärkschen älteren Zins-Eoupons und Zinsscheine betreffend.

Von den Kur⸗ und Neumaͤrkschen alteren Zins⸗ Coupons und Zinsscheinen, welche nach unserer durch die Amtsblätter der simmt⸗ sichen Königl. Regierungen, durch die hiesige Staats- Zeitung (Nr. 62, 69 und F6), die beiden anderen hiesigen Zeitungen und das Intelligenz-Blatt erlassenen Bekanntmachung vom 25. Fe⸗ bruar d. J. bei der Kontrolle der Staats-Papiere in Berlin, vom 15. Marz c. ab, zum Nennwerth baar eingeloͤst werden sol— len ist bis jetzt ein bedeutender Theil zu dem eben genannten Zwecke noch nicht eingereicht worden. Wir fordern daher die unbekannten Inhaber solcher Papiere hierdurch abermals auf, solche unter Beobachtung der in der oben bezeichneten Bekannt⸗ machung enthaltenen Bestimmungen bei der Kontrolle der Staats—⸗ Papiere, hier in Berlin, Taubenstraße Nr. 30, Behufs der baa— ren Einioͤsung einzureichen, und bemerken zugleich, daß, wenn der— gleichen Zins-Coupons und Zins-Scheine ferner zuruͤckbleiben soll— ten, die Einloͤsungsfrist derselben später durch Ausbringung eines Praͤklusiv⸗ Termins beschraͤnkt werden wird.

Berlin, den 19. Juli 1841.

Haupt-Verwaltung der Stagts-Schulden.

Rother. Deetz. von Berger. Natan. Tetten born.

Bekanntmachung. Die fuͤr das zweite Semester d. J. zur Tilgung kommenden Staats-Schuldscheine im Betrage von 957.009 Rthlr. sollen am Freitage den 15ten d. M., Vormittags 10 Uhr, im Sitzungs⸗ Zimmer der unterzeichneten Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schul⸗ den, Markgrafen-Straße Nr. 46, im Beiseyn eines ihrer Mitglie— der und in' Gegenwart eines Koͤnigl. Notars bffentlich durch das Loos gezogen werden. .

Die ausgelooseten und am 2. Januar 1842 zur bagren Aus— zahlung gelangenden Staats-Schuldscheine werden demnächst nach Nummern, Littern und Geld-Betraͤgen durch die offentlichen Blaͤt— ter bekannt gemacht werden.

Berlin, den 3. August 1841.

- Haupt-Verwaltung der Staats⸗-Schulden. Rother. Deetz. von Berger. Natan. Tettenborn.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und In— specteur der 2ten Artillerie-⸗Inspection, von Diest, nach Leipzig.

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Candtags Angelegenheiten.

Nhein⸗Provinz. Düsseldorf, 19. Juli. (Schluß der Verhandlungen uͤber Preßfreiheit und Censur. S. Staatsztg. Nr. 220.)

Allgemeine

Ein Abgeordneter des dritten Standes äußerte sich dahin:

Das Prinzip der Oeffentlichkeit sey für die Rheinlande ein Bedürf⸗ niß geworden und bedinge die Fortentwickelung ihrer sozialen Zu⸗ stände. Er glaube, es zieme dem gegenwartigen Landtage, eine solche Gesinnung gegen des Königs Majestaͤt auszusprechen. Er verstche aber nicht unter dem Prinzip eine ausgedehnte Oeffentlich keit, die in andern Landern gestattete Preßfreiheit oder vielmehr den Preßunfug, sondern nur die eee, und die Freiheit, alle die Fnteresfen des Landes betreffenden materiellen, so wie die geistigen ünd kirchlichen Angelegenheiten freimuͤthig und anstaäͤndig bespre⸗ chen zu können. Die Schwierigkeiten aber, die sich einer solchen Gewährung, des Mißbrauchs wegen, entgegen stellten, seyen so groß, daß selbst die verschiedenen Redner, welche sich hier so ausfuͤhrlich und gründlich daruͤber ausgesprochen, in ihren Ansichten und ange— gebenen Mitteln verschieden geblieben seyen; daher trage er darauf an, die Bitte an des Königs Majestaͤt zu stellen: „Dem Prinzip der Oeffentlichkeit fur alle das Gemeinwohl und die Interessen des Landes betreffenden Angelegenheiten die moͤglichste Ausdehnung zu gestatten, und um Gewährung einer ausgedehnten Preßfreiheit, welche, durch kraftige und schnell wirkende Gesetze bewacht, gegen seden Mißbrauch sichere, wodurch dem Mißbrauch, der sich in Be⸗ treff der gegenwaͤrtigen Ausuͤbung der Censur erhoben, abgeholfen wuͤrde.“

Ein Deputirter der Staͤdte kann sich nach den stattgefunde— nen Eroͤrterungen nicht einem Antrage auf unbedingte Preßfrei⸗ heit anschließen, theilt aber die Ansicht derjenigen, die meinen, daß die Censur, wie sie jetzt ausgeuͤbt werde, sehr mangelhaft sey, und schlaͤgt vor: Se. Majestät um eine Revision des Censur⸗Gesetzes und um Bildung einer Kommission zu bitten, die üͤber die Zu— lässigkeit der Veröffentlichung von Schriften zu entscheiden hatte, welche durch die CLensur zuruͤckgewiesen worden.

Ein Abgeordneter des vierten Standes bemerkt:

Bon einem verehrten Mitgliede des Ritterstandes sey uns der Mensch in einer fortwaͤhrenden Erziehung vorgestellt, und herausge⸗ hoben worden, wie gefaͤhrlich der Sirenen-Gesang der Boͤsen und wie groß die Verpflichtung, dessen Einwirkungen und schaͤdliche Folgen zu verhüten. Er wolle dagegen dem Menschen die freie Wahl zw schen Gut und Boͤse belassen, denn nur in der Freiheit liege Tugend und Laster, wogegen die ewige Bevormundung des Menschen selbststaͤndige Entwickelung zum Guten wie zum Boͤsen nimmer her— vortreten lasse. Er knuͤpft an das Beispiel, welches uns in zwei Lehrern vorgeführt, seine Bemerkungen über die Deutschen Univer— aten. Hier entwickele der Mensch sich selbststandig, Herz und Ohr sey jedem Guten wie auch den Verfuͤhrungen des Boͤsen gedffnet, und doch seyen unsere Universitaͤten der Boden, auf welchem unsere erleuch⸗ teten Staats-Beamten groß gezogen, wo die weisen Manner Deutsch⸗ lands ausgebildet wurden. Von unserm Könige befürchte er keine beschraͤnkende Censur und erwarte mit Gewißheit ihre zeitgemaͤße Milderung; allein nicht dies allein muͤsse man erbitten, auch fuͤr die zukunft uns eine Erbschaft sichern und durch ein Gesetz fest begruͤn den. Das Referat habe auch in diesem Sinne sich ausgesprochen und vor der Hand Revision der Censur-Verordnung, danach die Erlaffung eines Preß-Gesetzes von Sr. Majestaͤt erbitten wollen. Er schließe sich demnach dem Antrage des Herrn Referenten vollkommen an und bemerke ferner, der Herr Antragsteller wolle die Censur fuͤr anonyme Verfasser und die Freiheit fuͤr den unterschriebenen privile girten Schrifisteller. Hierbei sey aber wohl zu erwaͤgen, daß auch der Privilegirte seine Befugniß uͤberschreiten und straffaͤllig werden könne, daß also fuͤr alle Falle ein Preß⸗-Gesetz, nothwendig waͤre, wobei man auf dieselben Beschwernisse, wie bei einem allgemeinen Preß⸗Gesetze, stoßen werde. . .

Einer der fruͤheren Redner aus dem dritten Stande erklart: mit dem Referate stimme er in keiner Weise uͤberein, indem er die Preßfreiheit nicht wolle und sich mit Revision der Censur-Ge— setze gern begnuͤgen werde. ;

Der Herr Referent zeigt, daß auch der Ausschuß die Bitte um Preßfreiheit nicht bevorwortet habe, daß aber in dem gegen— waͤrtigen Zustande der Gesellschaft eine bedeutende Milderung der Preßgesetze ohne Nachtheil stattfinden koͤnne und muͤsse, und daß die Erlassung eines Preß-Kodex fuͤr die Zukunft nicht umgangen werden konne. ,

Der Herr Vorsitzende aͤußert, daß, wenn der Ausschuß nur die Absicht habe aussprechen wollen, daß die Erlassung eines Preß⸗ Gesetzes in Zukunft moͤglicherweise zu erwarten sey, es eines be⸗ sonderen, an Se. Majestät den Koͤnig zu richtenden Antrages nicht bedurft haͤtte.

Ein Abgeordneter des vierten Standes bemerkte:

Man umkreise die vorliegende Frage, wie die Katze den warmen Brei. Alle Ansichten, welche sich hieruͤber haͤtten geltend gemacht, siimmten darin uͤberein, daß die bestehende Censur zu beschränkend und hemmend fuͤr die Geistes Entwickelung sey. Wie dies zu heben, daruber feyen die Ansichten verschieden. Inzwischen bliebe der eh renwerthen Verfammlung nur die Wahl übrig, zwischen jener und der vom Referat beantragten, unter Obhut von Strafbestimmungen zu stellenden Preßfreiheit. Eine Censur sey durch augemeine Ge⸗ fetze nicht zu regeln, da die vorkommenden Faͤlle in ihren unendli⸗ chen Abstufungen und Verschlingungen unmoglich so genau bezeich—⸗ net werden können, daß die Eensoren nach ihren individuellen Auz— bildungen nicht eine verschiedene, von der fesigesetzten Norm abweichende Willkür ausüben sollten, dergestalt, daß das hier Verpoͤnte einige Meilen weiter erlaubt sey; diefe Bevormundung vernichte manche geistige Bluͤ⸗ the. Der menschliche Geist muͤßte sich nach seinen ihm beiwohnen den Ge—⸗ setzen frei entwickeln und das Errungene mittheilen durfen sonst wurde aus cinem klaren, belebenden Strom kin verpestender Sumpf. Wenn ein Volk sich fuͤr Preßfreiheit eigne, so sey dieses sicher das ruhige, gemuͤth siche Deutsche, welches wohl eher noch einer Aufstachelung aus seinem Phlegma bedürfe, als der geistigen zwangsjacke der Censur. Seine Gedanken und Gefühle seinen Mitmenschen nicht unbehindert mit—⸗ theilen zu duͤrfen, habe viel Achnliches mit dem Nord⸗Amerikanischen Abfperrüͤngs-System der Straflinge, welches in seiner vollen Schroff heit haͤufig zum Wahnsinn fuͤhre. Wer, nicht tadeln duͤrfe, von dem habe auch das Lob keinen Werth; aͤhnlich in seiner Ausdrucklosigkeit sey ein Ehincsisches Gemaͤlde, dem der Schatten mgngele, Möchten wir uns doch nicht diesem erschlafften Volke beigesellt finden. Man gebe uns, der Vorhut gegen Gallien, außer dem Materiellen noch ein geistiges Gut zu vertreken, wenn dann nochmals der Gallische Hahn del, faͤnde er uns bereit, nicht zur Schlacht allein, sondern auch, feinen Uebermuth zu zuͤgeln. ö

Wenn wir die Zertissen heit. Deutschlands zu beklagen haͤtten so haͤtten wir ste in Bezug auf die Censur zu begluͤckwuͤnschen. Ob⸗ gleich bedauerlich in dem obschwebenden Falle wof die weltliche und zeitliche Gewalt über deren Graͤnzen im Hader laͤgen, so haͤtte sich doch so viel bei dieser Gelegenheit festgestellt, daß die Preßeinrichtung

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Staats-Zeitung.

nicht einen gegenseitigen befriedigenden Erfolg gaͤbe. Der Suͤden klagte den Norden und umgekehrt der Norden den Suͤden an, daß er sich nicht in der vorgeschüiebenen beengten Bahn bewege. Um aus diesem Dilemma zu kommen, sey das einfachste Mittel, dem Volke die Vertheidigung seiner eigenen Interessen anheim zu geben. Eine volle Preßfreiheit mit gebuͤhrlichen Straf-Bestimmungen uͤber deren Mißbrauch sey ein passendes Auskunftsmittel, um eine unangenehme Berührung der Regierenden zu beseitigen. Die Bemerkung von nem geachteten Gliede des Fuͤrstenstandes koͤnne ihn nicht abhalten/ diefe zu beantragen, da die Bundesakte solche als grundsaͤtzlich fest gestellt habe, Uunser geistreicher, helldenkender Konig waͤre sicher nicht abgeneigt, dem Volke einen Schutz zu geben, den es zu ver⸗ theidigen habe. Er trete dem Antrage des Referats bei.

Der frühere Redner des ersten Standes verwahrt sich gegen die Behauptung des letzten Redners, als habe er gesagt, man dürfe hier nicht frei sprechen, oder bei Sr. Majestaͤt mit einem Antrage wie der vorliegende nicht einkommen, indem er weder das Eine noch das Andere gesagt habe. Derselbe erwiederte auf die eben gesprochenen Worte: erstens treffe ihn der Vorwurf nicht, seine Meinung nicht frei ausgesprochen zu haben; er sey es immer ge⸗ wohnt, und besonders hier, weil es seine Pflicht sey; zweitens habe er nicht gesagt, daß es nicht erlaubt sey, ein Gesuͤch uͤber diesen Gegenstand an Se. Majestaͤt den Koͤnig zu richten, son⸗ dern daß es seiner Ansicht nach nicht wuͤnschenswerth sey.

Ein ferneres Mitglied des zweiten Standes erklärte:

Bevor wir zu der Wohlthat einer allgemeinen Preßfreiheit gelan⸗ gen konnen, schließe er sich theilweise dem Amendement des Herrn Abgeordneten der Staͤdte an; denn wenngleich er Preßfreiheit wunsche, fo wage er doch nicht, zu entscheiden, ob der Preßfreiheit ein stets sicherer bändigender Zuͤgel anzulegen sey. Aber das muͤsse er vor Allem wuͤnschen, daß es ein Mittel gebe, die Maͤngel in der Verwal fung, die Wuͤnsche der Unterthanen und Alles, was das Wohl des Landes betraͤfe, zur steten unmittelbaren und sicheren Kenntniß Sr. Majestaͤt unferes geliebten Koͤnigs zu bringen; deshalb mochte er dar⸗ auf antragen, daß in jeder Provinz ein einziges Blatt bestimmt werde, in welchem diefe Angelegenheit frei vorgetragen werden düfte und Sr. Majestaͤt dadurch Gelegenheit gegeben werde, dieselben kennen zu sernen. Dem Mißbrauche, der hiervon gefuͤrchtet werden moͤchte, koͤnne unbedenklich vorgebeugt werden, wenn Jeder mit seinem Na men fuͤr die Wahrheit seiner Angaben, bürgen. muͤsse und Unwahr heit und Verleumdung mit den strengsten Strafen belegt werden koͤnn⸗ ten. Einem Koͤnige, wie der unsrige sey, koͤnne diese Kenntniß der Wünsche und Klagen nur willkommen seyn, da sein ganzes Streben auf Begluͤckung seines Volkes abziele.

Der Herr Vorsitzende resumirt die Verhandlungen und be— merkt: Daß allerdings Se. Majestaͤt der Koͤnig in der Reguli— rung der Angelegenheit der Presse so weit gehen koͤnne, wie sich der Ausschuß-Bericht ausdruͤcke, als andere Bundesstagten gegan— gen seyen und selbst vielleicht noch weiter; daß aber Allerhoͤchst⸗ dieselben uͤber die bekannten bundesgeseßlichen Bestimmungen sich gewiß nicht hinwegsetzen koͤnnten und wurden, wovon als von ei— nem feststehenden Prinzipe ausgegangen werden koͤnne. Im Uebri— gen schließt sich derselbe denjenigen Mitgliedern an, welche die Hauptnachtheile der Censur in der Willkuͤr einzelner Censoren ge— funden haben, und sucht die zur Beseitigung dieser Willkuͤr ge— machten verschiedenen Vorschlaͤge moöͤglichst zu vereinigen, indem er findet, daß jener Willkuͤr auf keine Weise besser vorgebeugt wer— den koͤnne, als durch Erlassung eines vollstaͤndigen Censur⸗-Gesetzes. Denn wenn es möglich seyn sollte, ein genügendes Preßgesetz zur nachtraͤglichen Bestrafung zu erlassen, so muͤsse es auch moͤglich seyn, ein vollständiges, alle Willkuͤr moͤglichst ausschließendes Cen— sur⸗Gesetz zu erlassen. Wenn auch vorhin die bestehenden Bestim— mungen üuͤber die Angelegenheiten der Presse Censur⸗-Gesetz genannt worden seyen, so muͤsse er doch bemerken, daß bis jetzt kein Cen— sur-Gesetz bestehe; es bestaͤnden nur Verordnungen zur Reguli— rung des Gegenstandes, welche sich auf die bundesgesetzlichen Be⸗ stimmungen gruͤndeten, und Instructionen, welche wieder aus die— sen Verordnungen hervorgegangen seyen. Wolle also die Staͤnde⸗ Versammlung nicht lieber nach dem Vorgange der Staͤnde von Osipreußen und Posen, von welchen der Gegenstand ausfuͤhrlich verhandelt worden sey, darauf vertrauen, daß eine so wichtige An— legenheit die Aufmerksamkeit Sr. Majestät des Köͤnigs im voll— sten Maße beschaͤftigen werde, und deshalb diese Angelegenheit der Sorge Sr. Majestaͤt anheim gestellt seyn lassen, so wuͤrde er vor— schlagen, an Se. Majestäͤt den Koͤnig die Bitte zu richten, in Er— wägung ziehen zu wollen, ob nicht durch Erlassung eines vollstaͤn⸗ digen, alle Willkuͤr der einzelnen Censoren moöͤglichst beseitigenden Censur-Gesetzes diese Angelegenheit am besten geordnet werden koͤnne.

Ein Abgeordneter der Staͤdte halt es fuͤr nothwendig, daß die hier vielfeitig ausgesprochenen, gewiß von der ganzen Provinz getheilten Wuͤnsche Sr. Majestaͤt vorgetragen werden, und traͤgt auf eine dieses bezweckende Adresse wiederholt an.

Der Herr Vorsitzende schließt sich diesem Vorschlage mit dem Zusatze an, daß eine solche Adresse ihm ganz zweckmaͤßig erscheine.

Ein Abgeordneter des zweiten Standes wuͤnscht, daß in der Adresse der Wunsch auch noch von einem Provinzial-Censur⸗Kol⸗ legium aufgenommen werden moͤge, was aber von dem Herrn Vorsitzenden zu einer besonderen Entscheidung verwiesen wird.

Ein anderes Mitglied des dritten Standes wiederholt seine fruuͤhere Aeußerung und den gestellten Antrag, worguf der Herr Vorsitzende bemerkt, daß dieser Antrag ihn nicht ganz befriedige, und daß er demnach sich bewogen finde, als Verbesserung den Antrag zu stellen: Beschließt die Versammlung, an Se. Majestaͤt den Konig die Bitte zu richten: die Angelegenheit der Presse durch ein allen Willkuͤrlichkeiten der einzelnen Censoren moͤglichst vor⸗ beugendes Censur-Gesetz zu ordnen.

Ein Mitglied des zweiten Standes halt dafuͤr, daß eine di⸗ rekte und bestimmte Bitte an des Königs Majestaͤt gerichtet wer⸗ den muͤsse, indem diese ehrenhafter sey, als eine bloße Andeutung, wie es in Vorschlag gebracht worden. Es gezieme dem Deutschen freien Manne, dem Köoͤnige seine Wunsche offen und frei in Ehr⸗ erbietigkeit vorzutragen, weshalb er sich dem Vorschlage des Aus⸗ schusses unbedingt anschließe. ; .

Der Herr Vorsitzende will selbst dem Antrage auf— Erlassung eines Censuͤr-Gesetzes nicht entgegen seyn; ein Abgeordneter des zweiten Standes schlaͤgt folgende Wortstellung der Frage vor;