1841 / 225 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

2 2 Bekanntmachungen. St 1 * Der unten signalisirte Richard von ist mehrerer Betruͤgereien dringend verdaͤchtig gewor den entzogen. Derselbe ist im Besitz eines Reise über Dresden nach Prag und Wien gewesen. Alle Polizei⸗Behdͤrden des In- und Auslandes wer den hierdurch ersucht, auf den von Raedern zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und ge gen Erstattung der Kosten an uns abzuliefern Berlin, den 10. August 1841. . Königl. Preuß. Kammergerichts-Inquisitoriat. . nn Alter: 38 Jahre; Religion: katholisch; 5 Fuß 5 Zoll; Haare: braun; Stirn: frei; Augen braunen: braun; Nase und Mund: gewoͤhnlich; Bart: dunkelblond; Stirn und Gesicht: oval; Ge sichtsfarbe: gesund. Besondere Kennzeichen: fehlen

(Größe

Gretel edi gi er Stecbrief und weitere kriminalgerichtliche Be kanntmachung.

Der von uns unterm 3Zten d. M. steckbrieflich ver folgte Hausknecht Christian Friedrich Putt litz, welcher eigentlich Johann Karl Voß heißt, ist bereits ergriffen, der desfallsige Steckbrief daher erledigt. Dagegen sind folgende zum gestohlenen Gute gehörende Sachen noch nicht wieder herbeizu schaffen gewesen: 1) eine große, Ringe;

2) eine dergleichen mit 2 goldenen Ringen;

3) mehrere silberne Schaüstuͤcke und Medaillen darunter: a) eine auf die Huldigung der Könige Friedrichs II., Friedrich Wilhelms II., Frie drich Wilhelms III., so wie b) eine auf die Schlacht von Hohen⸗Friedberg, mit der In schrift: „Hier floß viel fremdes Blut, es lebe der Preußen Muth!“

Jedermann wird vor dem Ankauf oder Annahme dieses gestohlenen Gutes gewarnt, haber desselben aber werden aufgefordert, so vorbehaltlich ihrer Rechte unverzuͤglich zu unserem Gefaͤngniß⸗Depositorio einzuliefern und zur kosten freien Vernehmung uͤber deren Erwerb in dem auf den 17ten um 11 Uhr vor dem Herrn Kam mergerichts⸗Assessor Schroͤder, im Kriminalgericht Molkenmarkt Nr. 3, anberaumten Termine sich zu gestellen.

Wer diese Warnung und Aufforderung nicht beach tet, der setzt sich der Gefahr aus, wegen Diebesheh lerei zur Untersuchung und Strafe gezogen zu wer den. Uebrigens hat sich der Bestohlene zum Exrsatz des Erwerbspreises fuͤr die an unser Deposito zu liefernden Gegenstaͤnde ausdruͤcklich erboten

Berlin, den 7. August 1841. .

Koͤnigliches Kriminalgericht hiesiger Reside

Bonseri

lange gruͤnseidene Ziehboͤrse ohne

sonstiger die J n

solches

im rium

Gdirt al Gitati on.

Folgende Personen, welche seit laͤngerer Zeit von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, als: 1) George Urbanek aus Ober⸗Goldmannsdorf, gebo

ren den 26. Maͤrz 1789, welcher sich im Jahre 1806 oder 1807 in die Oesterreichischen Staaten begeben hat; . Mathias Urbaneck aus Ober-Goldmannsdorf, ge boren den 23. Februar 1797, welcher sich im Jahre 1812 oder 1813 in die Oesterreichischen Staaten entfernt hat;

Apollonia Adler, verehelichte Einlieger Sahler, aus Alt⸗Grottkau, welche mit ihrem Ehemanne bereits im vorigen Jahrhunderte nach Bruͤnn gezogen ist; Anton Molingri, welcher als Brauergesell vor lan ger als 20 Jahren nach Rußland sich begeben hat; Thomas Sobotta, geboren am 20. Dezember 1788 zu Wilkau, welcher zum Militair eingezogen wor den und im Jahre 1819 als Gefreiter zu Saar louis gestanden hat;

der Tuchmacher Peter Sanneg, geboren zu Trop pau am Juni 1773, welcher sich seit dem Jahre 1799 in Ratibor aufgehalten und im Jahre 1827 seine Frau und Kinder verlassen hat;

7) Louis Wustmann, am 2. Mai 1804 geboren, wel cher im Jahre 1828 nach Russisch Polen gewan dert und aus Kalisch die letzte Nachricht von sich gegeben hat; 3 Joseph Fitzek, welcher sich aus Pohlsdorf, wo er Einlieger war, vor laͤnger als 30 Jahren ent fernt hat;

Antonia Lukoscheck, den 4. Juni 1787 zu Deutsch Zernitz geboren, welche auf der Eisengießerei bei Gleiwitz gedient hat und von dort ungefaͤhr im Jahre 1815 nach dem Koͤnigreich Ungarn gezo gen ist, woselbst sie sich verheirathet haben soll;

) Valentin Korus, zu Deutsch⸗Zernitz im Jahre 1780 geboren, welcher zum Militair ausgehoben worden und im Jahre 1812 mit dem Preüßischen Huͤlfs⸗Corps nach Rußland marschirt seyn soll; Emanuel Dolezich, geboren am 25. März 1790 zu Stanitz, von wo er sich im Jahre 160 entfernt hat, und deren etwa zurückgelgssene Erben oder Erbneh mer werden hiermit dͤffentlich vorgeladen, sich binnen neun Mongten, spaͤtestens aber in dem auf

den . Februar 1842 Vormitt. 10 uhr, vor dem Ober⸗Landesger. Nefer. Schmidicke angesetz ten Termine schriftlich oder persdnlich im hiesigen Ober⸗-Landesgerichtshause zu melden und die weiteren Anweisungen zu gewaͤrtigen. Diejenigen Verscholle⸗ nen, welche weder erscheinen, noch sich schriftlich mel den, werden fuͤr todt erklart, demnaͤchst aber wird ihr Vermoͤgen den alsdann bekannten Erben derfelben oder, in Ermangelung solcher, der dazu berechtigten offentlichen Behörde zugesprochen und zur freien Ver— fůgung verabfolgt werden.

Ratlbor, den 17. April 1846.

(L. S.) Koͤnigliches Ober-Landesgericht.

79 22.

11)

Ediktal⸗ Citation,

Der am 19. Oktober 794 hierselbst geborne Karl August Erselius, ein Sohn des ehemaligen. hiesigen Senators und Organisten Erselius, welcher im Jahre Isis in Kgiserl. Russische Kriegsdienste getreten und mit einem Russischen Jaͤger⸗Regimente von hier fort⸗

hat sich aber der Untersuchung durch die Flucht unterm in dem vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadt 1 X. 1 22 .

R. Mgi d. J. hier fuͤr ihn ausgestellten Passes zur

990 Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

marschirt seyn soll und von dem seit 1822 keine Nach⸗ richten zu erlangen gewesen sind, so wie seine etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer,

Raedsch, einer Schwester des Abwesenden, hierdurch vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, spaͤtestens aber

gerichts Assessor Merl, auf den 16. März 1842, Vormitt. um 11 uhr angesetzten Termine, entweder persoͤnlich oder schriftlich in unserem Parteienzimmer zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls derselbe fuͤr todt erklaͤrt und sein zuruͤckgelassenes Vermdͤgen den sich meldenden und gehdͤrig legitimirenden Erben zugespro chen werden wird. Sorau in der Niederlausitz, den 24. Maͤrz 1841. Das Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht

Be sgnht m ch ung.

Der Schneider Christian Utke aus Glambeck, wel cher sich im Jahre 1819 aus seinem Wohnorte ent fernt hat, oder dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer, werden aufgefordert, sich in termino

den 6. Januar 1842

vor demselben, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls der Christian Utke fuͤr todt erklaͤrt und die Erbfolge in sein Vermdgen eroͤffnet werden wird, die etwanigen unbekannten Erben aber mit ihren Anspruͤchen praͤkludirt werden sollen und wenn sie sich spaͤter melden, gehalten sind, die Erb schaft in der Lage anzunehmen, in welcher sie sich be⸗ sindet, und faͤmmtlich! Disposttionen des bis dahin le gitimirten Erben anzuerkennen

den 8. Februar 1841

Köoͤnigl. Land⸗ und

oder

2 . Reetz, ; fadtaerte

Eisenbahr

äre der Berli rankfurter Eisenbal Gesellschaft werden hierdurc aufgefordert fuüuͤn fte Einzahlung von zehn Prozen den Betrag der ausgegebenen Quittungsbogen Abrechnung der Zinsen 5 pCt. vom 16. 2 15. Sept. 1841 auf die schon geleisteten vier zahlungen mit 5 auf jeden derselben Tagen vom 1sten bis incl. den 15. Seyt mit Ausnahme der Sonntage, in unserem Oberwallstraße Nr. Morgens von 9 bis zl leisten.

Diese Zahlung von 10 pCt. wird tungsbogen selbst durch einen der Direktor Stellvertreter und unsern Rendanten Thimm scheinigt, weshalb die Actionäre ersucht werden

die Quittungsbogen unter Beifuͤgung dor

pelt er, nnch den Mummern geordneter, mit der Namensunterschrift versehener

Verzeichnisse, in den genannten Tagen in

unserem Buͤregu mit der Zahlung einzureichen wogegen sofort das eine Verzeichniß, mit der Unter schrift des oben genannten Rendanten Thimm und unserem Stempel versehen, zuruͤckgegeben wird und dem Einzahler als Interimsbescheinigung dient Bei der Zuruͤckgabe dieses bescheinigten Verzeichnis ses, welches von Inhaber zu quittiren ist, sind die Quittungsbogen gehoͤrig vollzogen nach acht Ta gen zuruͤck zu nehmen.

Die Actionaͤre werden auf die in den Quittung: bogen abgedruckten 6. 9. 0, ut d 1 richtlich vollzogenen und von Sr. Majestaͤt dem Ko nige mittelst Bestaͤtigungsurkunde vom 15. Mai genehmigten Gesellschaftstatuts aufmerksam gemge wo es namentlich 8. ißt:

Zahlt ein Actionaͤr ein

st d

dem

82

ht 9. he einen eingeforderten Ein schuß nicht spätestens an dem letzten Zahlungs „tage, so verfaͤllt er fuͤr jeden Quittungsbogen bei welchem der Verzug eintritt, in eine Con ‚ventional-Strafe von 5 Thlr., welche die Gesell schaft außer der ruͤckstaͤndigen Rate und den ge „setzlichen Verzugszinsen von ihm einzuziehen be „fugt ist. Es steht ihr aber auch frei, den Actio naͤr ohne prozessualisches Verfahren seines Rechts aus dem Quittungsbogen fur verlustig zu erklaͤ „ren, letzteren von ihm zuruͤck zu fordern und nach erfolgter Ablieferung zu kassiren u. s. w Berlin, den 10. August 1811. Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Gesellschaft.

Eisenbahn

Die Einloͤsung der bis Johannis 1841 faͤlligen Ostpreußischen Pfandbriefs⸗-Zins-Coupons geschieht vom 19. August bis 4. September, Vormittags von 9g —12 Uhr, in der neuen Schoͤnhauserstraße Nr. 9 gegen nach den Kapitals-Betraͤgen zu ordnende Verzeichnisse. Berlin, den 4. August 1841. Der Ostpreußische General Kommerzienrath F.

) Renn n 8 andschasts 8992 1 . X24 Behrendt.

652

Der unten naher beschriebene, zum Nachlaß des weiland Gastwirths Hagemeister gehörige große Gast hof auf dem hiesigen Walle kommt am

JJ Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Großher zoglichen Amtsgerichte zum oͤffentlichen Aufgebot.

Die Verkaufs Bedingungen liegen vom 1. Juli d. J. an in der Registratur des Gerichts, so wie auch im Comtoir des Gasthofes auf dem Walle, zur Einsicht bereit und werden auch gegen die Gebuͤhr in Abschrift verabfolgt. Beim Zuschläge sind als Conventionalpdn 1000 Thlr. N. 3 baar zu zahlen oder sichere Papiere zu diesem Betrage zu deponiren. Die Tradition der Grundstuͤcke, deren Besichtigung zu jeder Zeit stattsin den kann, erfolgt in den letzten Tagen des Septembers dieses Jahres. Guͤstrow, den 28. Mai 1841.

Großherzogl. Mecklenburgsches Amtsgericht.

C. F. Bollbruͤg ge. F. W. Manecke.

ungefaͤhre Beschreibung

der e T. esl ei st er schen Grund stücke Garn * ö mit seinen Nebengebdͤuden und großen , n 9 Uf einem Theile des Walles von Gü⸗ / , wahrhaft romantisch durch die Anlagen, Bos⸗ 4uet; und Prosßekte. Das Etablissement ist großartig durch die Lokalitäten und weckmaͤßig ein erichtet fuͤr . ö 96 schaft. , as Wohnhaus ist massiv erbaut, zr äßi geschmackvoll. Neben den gend e chin Fe ß .

haͤlt es 25 mehrentheils große Zimmer und 2 große

Sale. Die stark gewölbten großen Keller sind ausge zeichnet und können ein bedeutendes Weinlager auf nehmen. Unter den sehr zweckmaͤßig placirten Neben

Raedern werden auf den Antrag der verehelichten Kaufmann gebaͤuden ist ein großer, massiv und elegant erbauter

Stall zu nennen, welcher uͤber 100 Pferde faßt. Außer

dem finden auf dem ganzen Etablissement noch uber

100 Pferde Raum.

Dem Wohnhause gegenuͤber liegt ein sehr geschmack volles, mit sechs Saulen verziertes Gartenhaus, dessen oberer Theil dem Billard zum Lokale dient. In den Garten befindet sich auch eine Kegelbahn und ein vorzuͤglicher Eiskeller.

Ein klar fließender Bach begraͤnzt die eine Seite des umfaͤnglichen Etablissements, welches im Ganzen einen Flaͤchenraum von eirea 1320 MRuthen einnimmt. Bei der jaͤhrlich in Guͤstrow stattfindenden Thierschau und dem Wettrennen, so wie auch waͤhrend des bedeu tenden Wollmarktes, ist der Gasthof auf dem Walle mit seinen Umgebungen der Mittelpunkt des Verkehrs und ist derselbe besonders dazu eingerichtet

Auch zur Begruͤndung eines im hiesigen Lande laͤngst gewuünschten landwirthschaftlichen Instituts eignet sich

das Lot al

* 2 1 * 6 95 * * arische Anzeigen. Mittler (Stechbahn Steh' früh auf! ) n e J die Gesundheit und die Geschäͤfte. Nebst ? ln, sich das fruͤhe Aufstehen anzugewoͤhnen url Ritter. Dritte, vermehrte Auflage. 8.

Luedlinburg sse. Preis .

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Bei E. 83) ist zu haben:

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Sangerhausen ist so eben Buchhandlungen, in Be Stuhrschen, zu ha

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Geh. Unmittelbar Flora haben Nees Von E Beilschmied in Krakau die praktischen Vorzüge des

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Zwar durch unvorhergesehene Hindernisse tet, aber im Vertrauen auf die gute S wohlthaͤtigen Zweck kuͤndige auch ich in Opus 1

I. Das Lied „vom freien, Deutsche

N. Becker.

II. „Der Rhein“ von J. * ** Zwei Gesaͤnge fuͤr 4 Maͤnnerstimmen (mit oder ohne

Begleitung Pianoforte und eines zweiten

Maännerchors fuͤr Nr. 1. ad libitum) von mir durch

komponirt und „zum Besten des Vereins zur

Besserung entlassener Strafgefangener und sittlich

verwahrloster Unmuͤndiger“ herausgegeben, an.

Der feste Preis der Partitur (42 Seiten in Quart ist Thlr. Fuͤr gleichen Preis sind auch die 4 Ge sangstimmen (128 Seiten in Oktav) bei Hrn. F. Whistling in Leipzig, T. Trautwein in Ber lin, Breite Str. Nr. 8, in allen soliden Musikalien⸗ handlungen Deutschlands und bei Unterzeichnetem zu haben. Außerdem wird die Partitur einer Begleitung dieser Lieder mit Blech⸗-Instrumenten nebst Timpani fuͤr 5 Thlr. besonders ausgegeben, so wie solche, nächstens, auch noch fuͤr eine Bari tonstimme, vom Chor und Pianoforte begleitet, er scheinen.

Moͤge ein geehrtes musikliebendes Publikum, na mentlich auch die Saͤngerchbre der Deutschen Heere, diesem Versuche, den kernigen Texten obiger Lieder verwandte Tone fur die kraftige Deutsche Brust un

** 12 verspa vers 56 1 ache und den

hiermit noch

n Rhein“ von

des

terzulegen, zu Nutz und Frommen des angefuͤhrten Zweckes, eine guͤtige Beachtung schenken.

Naumburg a. S., den 1. Juni 1841. Car! Overw eg. Ich habe diese Composition mit Pianoforte⸗Be

gleitung gehört und wirksam gefunden.

Leipzig, den 8. Juni 185141. Dr. G. W. Fink.

] Vollstaͤndig ist jetzt erschienen: Gonversations-Lexion der Gegenwart. Baͤnde in 5 Abtheilungen oder 36 Heften.

Gr. 8. 364 Bogen. 1838 41.

Druckp. 12 Thlr., Schreibp. 18 Thlr., Velinp. 27 Thlr. Das Werk ist ein fuͤr sich bestehendes und in sich abgeschlossenes, bildet aber zugleich ein Supplement zur 8. Auflage des Conversations-Lerikons, so wie zu!

n eb st

jeder fruͤheren, zu allen Nachdrucken und Nachbil dungen desselben; es ist nicht nur ein Werk zun Nachschlagen, sondern zugleich ein durch gewandt. Darstellung anziehendes Lesebuch uber Alles, n die Zeit bewegt. achte Auflage des Conversation-Lcxikon, an das sich das Eonversations-Lexikon der Gegen wart zunaͤchst anschließt, behauptet fortwährend un ter allen aͤhnlichen Werken den ersten Rang. Ein vollstaͤndiges Exemplar kostet auf Druckv. 16 Thlr Schreibp. 21 Thlr., Velinp. 36 Thlr., und ein ful jeden Besitzer unentbehrliches 1 n i vers al- Regist 1 auf Druckp. 5 Thlr., Schreibp. 1 Thlr., 17 Thlr. Von dem Conversations- Lexikon der neuesten Zeit Literatur, das in den Jahren 1832—34 in 4 Baͤnden und zunaͤchst einen Supplementband zur 7. des Conversations Lexikon bildet, sind noch einige Exemplare vorraͤthig, die auf Druckp. 8 Thlr Schreibp. 12 Thlr., Velinp. 18 Thlr. kosten. Ez giebt, wie das Conversations Lexikon der Gegenwar für die letzten Jahre, so fuͤr die denkwuͤrdige Ze von 1830 —34, ein lebenvolles anziehendes Gemaͤlde Durch alle Buchhandlungen, in Berlin durch E. S. Mittler (Stechbahn 3 kann Obiges von mir bezogen werden; solche Personen, die wuͤnschen sollten, sich diese Werke nach und nach anzuschaffen koͤnnen ganz nach ihrer Konvenienz und in beliebi gen Zeitraͤumen dieselben in einzelnen Baͤnden, Lie ferungen oder Heften ohne Preiserhoͤhung beziehen

Leipzig, im Juli 1841 F. A. Brockhau—

Die

Veliny

und

erschien Auflage

Berlin U hhandlung in

Königsl

Bei ö rstner in

] z ell umd 1n 116

Arzneimittellehre

und Physikats- A-

l idem chen Unt

I . 1 . 1 J

den neueste Deutscher, zystematisch bearbei chirt 6 IhlIi Der erste Band Gehirns und de en; Band II. Die C ehör organs den N 1 8 61I1

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zulseren k oplbede- kun Krankheiten des Seh- un Band 11II Mundhöhle, d 1

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Die Krankheiter

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Charl- 85

So eben ist bei Unterzeichnetem erschtenen und versandt:

Busch, Geh. Rath, Prof. e , geburtshülflichen Abbildungen mit Be zugnahme auf das Lehrbuch der Geburtskunde.

18 Fafeln Abbildungen, gr. Svo. mit erläuterndem Text, saube kartonnirt Preis 4 IhIi

Naͤchst dem billigen Preise wird die Schoͤnheit der Abbildungen und Ausstattung des Ganzen angenehm uͤberraschen. Der Atlas ist jnicht nur fuͤr die drei ersten Auflagen des Lehrbuchs der Geburtskunde des Hrn. Verfassers, sondern und vorzuͤglich fuͤr die un ter der Presse sich befindende te Auflage bestimmt wo zur Erlaͤuterung bestaͤndig auf die bildlichen Dar— stellungen verwiesen wird.

August Hirschwald, Burgstr. 25.

In der Plahnschen Buchh. (L. Nitze), straße Nr. 37, erschien so eben: Fig willig . in die inneren Zustaͤnde des Preuß. Staates, einer Analyse der „Vier Fragen“ eines Ostpreußen und kurzen Kritik

vier seiner Gegner. Preis geh. 5 Sgr.

aaͤger

p

Inhalt.

Amtliche Nachrichten.. Landtags⸗Angelegenheiten. Abschied. Frankreich. Brief aus

Provinz Schlesien. Landtags Nachrichten von der Flotte. Vermischtez. Paris. nner ne fen rn 6 . . ,. des Belgischen Kabinets Verhe ß zu de Fre Ye fig la schen 6 Verein; gesetzlicher Charakter der Volks ahl an g, die Franzosen auf Madagaskar. . . . Großbritanien und Irland. Lond on. Muthmaßlicher Aufschub der Parlaments Erdffnung. Peel und die Agrikulturisten. Ge such aus der City um Maßregeln fuͤr die Wohlfahrt des Handels und Gewerbfleißes. Lord Morpeth und O Connell. Irlands Bevdlkerung. Schnellste Fahrt von Amerika nach England. Bürgerkriege und Friedens Unterhandlungen in Columbien und Mexiko. . Belgien. Bruͤssel. schen Etablissements. . Dentsche Bundesstaaten. Schreiben aus DampfschiffVerbindung mit Berlin. Oesterreich. Wien. Ferdinands-Nordbahn. Italien. Neapel. Ankunft der Prinzen Karl Preußen. Juland. Berlin. Hagelwetter. Beilage. Frankreich. das 17i1e leichte Infanterie Irland. Schreiben aus London. Geistlichkeit in gegenwaͤrtiger Krisis.) Deutsche Bundes staa—⸗ ten. Karlsruhe. Erste Kammer. Gefaäͤngnißwesen. Altona. Saͤngerfest. Oesterreich. Agram. Gemischte Ehen in Sie benbuͤrgen. Witterungs Erscheinungen. Schweiz. Luzern. Wiedereinsetzung des Pfarrers Huber in Uffikon.

Paris.

Eiserne Haͤuser.« Cockerill

Ankunft des Herrn nburg Paris. Der Herzog von Aumale und

Regiment. Grosbritanien und (Stellung und Thaͤtigkeit der

Prozeß Laffarge. (Fortsetzung

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Ze. Majestät der König haben den Kammergerichts-Rath Geheimen Justizrath Allergnädigst zu ernennen

ddel zum

8 nn t n wh n Von der unterzeichneten mmediat-Kommission sind nach nannte, von der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staats

Pf.

. *

2

6

Schulden ihr uͤberwiesene Staats-Papiere: ; Rthlr.

. 9 Stuͤck extraordinair abgelbste Schlesische Domainen-Pfandbriefe uͤber.. Stuͤck Kurmaͤrkischer Coupons Scheine aus der Zeit vor dem 1. sis äber . (incl. 1990 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. Gold.) Stuͤck Neumaͤrkischer Kriegs-Schulden

Interims-Scheine uͤber .. ..... .....

mit 339 Stuͤck Coupons.

Stuck Neumaͤrkischer Coupons und Zins

Scheine aus dem Zeitraume vor dem

1. Juli 1818 uͤber

Stuck in Kassen-Anweisungen umge

schriebene Seehandlungs-Kassen-Scheine zStuͤck in Kassen-Anweisungen umge—

schriebene Pommersche Bankscheine uͤber

Stuͤck Kurmaͤrkischer Kriegs-Schulden—

Obligationen her

(incl. 100 Rthlr. Gol

mit 598 Coupons.

2Lieferungs-Scheine uͤber 6 Tresorscheine uͤber.

421 Stuͤck Kassen⸗Anweisungen de 1824 über R am heutigen Tage, nachdem zuvor von der Richtigkeit der Stuͤck zahl und der Geldbeträge, die Ueberzeugung gewonnen war, im Verbrennungs-Lokal der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staats Schulden durch Feuer vernichtet worden, welches hierdurch zur bͤffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Berlin, am 12. August 1841. Konigliche Immediat-Kommission zur Vernichtung der dazu bestimmten Staats-Papiere. Natan. Bendemann sen. von Bredow.

. 1,610 und Zins

19,135 . Mai

1,000

Angekommen: Se. Excellenz der Königl. Wuͤrttembergi sche Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Be roldingen, von Hamburg.

Landtags -Angelegenheiten.

Provinz Schlesien. Landtag s⸗Abschie

fuͤr die zum diesjaͤhrigen Provinzial-Landtage wesenen Staͤnde des Herzogthums Schlesien, Glatz und des Markgrafthums Ober⸗

versammelt ge— der Grafschaft Lausitz.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 1c. ꝛ. Entbieten Unsern zum diesjährigen Provinzial-Landtage versam— melt gewesenen getreuen Standen des Herzogthums Schlesien, der Grafschast Glatz und des Markgrafthums Ober-Lausitz Un— sern gnaͤdigen Gruß.

All gem ei

sche Staat

Mit Wohlgefallen geben Wir Unsern erkennen, daß die von Ihnen auf diesem tage nach Unserer Thronbesteigung an den Tag gelegt gen treuer Anhänglichkeit an Uns und Unser der bewiesene Eifer fuͤr das Beste des Va Beurtheilung der Verhältnisse und der wahrer Provinz, so wie das Vertrauen zu Unsern sichten, welche sich in ihren Verhandlungen au Unsern Erwartungen vollkommen entsprochen vaͤterliches Herz mit Genugthuung erfuͤllt habe

Auf die Uns vorgelegten Gutachten und

u

1 Wir Unseren getreuen Staͤnden nachstehend

11411

die gutachtlichen Erkläru

Landtage vorgelegten Pre

bereitende Berathung der Propositionen, Verhandlungen, Berufung der standischer Ausschuß

1) Aus der Erklärung Unserer getre erste Proposition Unseres Dekrets vom ? . gern ersehen, daß dieselben in Bestimmungen we—

zrhereitung der dem Landtage nden Propositionen desfalls einzuberufende Ausschuͤsse 'sentliches Mittel

Forderung einer gruͤndlichen Bearbeitung der vorliegenden Zachen erkennen. Unsere Absicht geht uͤbrigens, wie in der Denkschrift 12. Maͤrz d. J. richtig vorausgesetzt wird, da hin, nicht alle, sondern nur diejenigen Propositionen, welche einer umfassenden Vorarbeit beduͤrfen, den gedachten Ausschuͤssen zu uͤberweisen. Dem Antrage, daß die Propositionen den Mitglie— dern des Landtags vor ihrer Einberufung zugefertigt werden möͤch— ten, wollen Wir insoweit entsprechen, als dieses in Ansehung der einzelnen Gegenstaͤnde zweckmäßig und thunlich ist.

Zu B. halten Wir zwar dafuͤr, daß die Mittheilung eines Exemplars der gedruckten Landtags-Protokolle an jedes Landtags— Mitglied hinreichen wird, um dessen Kommittenten von dem Gange der Verhandlungen Kenntniß zu geben, wollen Uns jedoch fuͤr den Fall, daß die spaͤtere Erfahrung das Beduͤrfniß einer Abänderung der diesfaͤlligen Anordnung ergeben sollte, die weitere Bestimmung vorbehalten.

Zit C.

vorzulege

vom

Haben Wir aus der Erklarung Unserer getreuen Staͤnde gern ersehen, wie dieselben in der Proposition wegen Ein— berufung der Landtage nach kuͤrzeren Zwischenräumen Unsere lan desvaäterliche Absicht, die staͤndische Wirksamkeit zu beleben und die Zwecke derselben zu foͤrdern, dankbar annehmen, und beabsich tigen Wir demgemäß, den Landtag kuͤnftig, sofern hinreichende Veranlassung dazu vorhanden seyn wird, alle zwei Jahre zu ver sammeln.

Zu ID). hat die abgegebene gutachtliche Unsern gnädigsten Bescheid vom 20. April zefunden. Die demnaͤchst erfolgten, Uns unterm 26. e. angezeig ten Wahlen bestätigen Wir hierdurch ger und soll die in Ge maͤßheit Unseres vorgedachten Bescheides erlassende Verord⸗ nung zu seiner Zeit publizirt werden.

Erklarung bereits durch d. J. ihre Erledigung vj.

n, di

zu

*

Ober-Appellations-Gerichte.

Bemerkungen Unserer getreuen uͤber die

Errichtung von Ober-Appellations-Gerichten werden hungen d? diesen wichtigen einer mehr

Pr sond beduͤrfenden Gegenstand in Erwaͤgung

3 Stände

Frage wegen

n weiteren Be uͤber

O0

Steuer⸗Erlaß. ) Eben so sollen die Vorschlaͤge uͤber teuerpflichtigen vom Jahre 18413

und die von ihnen abgegebenen Gutachten

die zur Erleichterung

ab zu ergreifenden Maß

7 e .

über die vorge icglement

. ; e,

elne Reglements ful

und deren S

ö Wahlen

neten

699d

Ordnung. Jagd⸗

und Forst⸗ 7) einer allgemeinen Forst einer transitorischen Verordnung wegen.

Berechtigung;

gdaäPolizei-Ordnung und lusüùbung der Waldstreu

Laudemialpflichtigkeit.

s) eines Gesetzes wegen Abrechnung des fuüͤr Abloͤsung von Diensten, Grundgerechtigkeiten und anderen Lasten gezahlten Ka pitals von dem Kaufspreise des Grundstuͤcks bei Berechnung des Laudemiums;

Legitimations Atteste beim Pferdehandel.

9) einer Verordnung wegen Einfuͤhrung von Attesten beim Pferdehandel;

Legitimations

Pensions-Reglement fuͤr den Lehrstand. 2 2 *. . .

10) eines Pensions-Reglements fuͤr die Beamten und Lehrer der hoͤheren Lehr-Anstalten;

Abldsbarkeit der Erbpachts- Rechte.

11) eines Gesetzes wegen Beschränkung der Abloͤsbarkeit der Erbpachts⸗, Erbzins' und Zinsgerechtsame;

Boden- Zerstuͤckelung und baͤuerliche Erbfolge.

12) der Gesetze wegen theilweiser Veräußerung von Grund— stuͤcken und wegen der bei Erbtheilungen anzuwendenden gemaͤßig— ten Taxen laͤndlicher Nahrungen, .

bei der ferneren Bearbeitung dieser Gegenstaͤnde weiter erwogen und nach Möglichkeit beruͤcksichtigt werden.

Befugnisse der Kreisstaͤnde.

Aus der gutachtlichen Erklaͤrung uͤber den Entwurf einer Verordnung, betreffend die Befugnisse der Kreisstaͤnde, Ausgaben zu beschließen und die Kreis-Eingesessenen dadurch zu verpflichten, Wir gern ersehen, daß Unsere getreuen Staͤnde die Wich⸗ des kreisständischen Instituts und die Nothwendigkeit, des— Wirksamkeit zu sichern, richtig gewuͤrdigt haben; Wir werden r diese Verordnung baldigst erlassen.

11

Provinzial-Rechte.

r genehmigen, dem Antrage gemäß, daß die Bera⸗— das Provinzial-Recht Unseres Herzogthums Schlesien chaft Glatz von dem ernannten staͤndischen Aus⸗ Wir hierdurch Unsere Bestätigung ertheilen, fort⸗ bestimmen jedoch, daß das Re— mdes Ausschusses dem naͤchsten Provin—

zen Erklarung vorgelegt werde. lntrag, daß besondere Abgeordnete aus dem nd Standesherren und aus der Stadt Bres⸗ n staͤndischen Ausschusse zugezogen werden mögen, insofern genehmigen, als die Fuͤrsten und Standes⸗ Stad slau annoch die Ernennung besonderer

* dneten ihrer Mitte gewaͤhlten Mit—

des Ausschusses in ihrem Interesse halten.

Ansehung der Lokal-Rechte haben Wir angeordnet, daß in Staͤdten die Stadtverordneten-Versammlungen und Ma— gist auf dem platten Lande aber die Gerichtsherren und in Vertretung der Gemeinden die Dorfgerichte, denen die Zuziehung noch anderer, des Gegenstandes kundiger Gemeinde⸗-Mitglieder ge⸗ stattet wird, durch die betreffenden Gerichts-Behoͤrden gutachtlich vernommen werden, ob sie die Beibehaltung oder Abschaffung der Lokalrechte verlangen.

Die abzugebende Erklärung bezieht sich jedoch nur auf dieje nigen Lokal-Rechte, welche privatrechtlicher Natur, nicht auf solche, welche dem oͤffentlichen Rechte angehören und Gegenstände des inneren Staatsrechtes sind.

Zu dieser Vernehmung sind die Gerichtsherren und die Ge meinden unter der Verwarnung vorzuladen, daß bei ihrem Aus— bleiben angenommen werden solle, sie hatten hinsichtlich der Bei— behaltung oder Abschaffung der Lokal-Rechte keine besondere An— traͤge zu machen, sondern unterwuͤrfen sich dem, was im Wege der Gesetzgebung für angemessen werde erachtet werden. ;

Die aufgenommenen Verhandlungen sind in Betreff der Staͤdte unmittelbar den Ober-Landesgerichten, in Betreff der Land Gemeinden den Kreis-Justiz-Räthen und den Landraͤthen zu uͤber— senden. Den Kreis-Justiz- und Landräthen soll die naͤchste Pruͤ— fung der Verhandlungen zustehen und dieselben befugt seyn, naͤhere Aufklärungen und nachträgliche Vernehmungen zu veranlassen. Es haben dieselben demnächst saͤmmtliche Verhandlungen, mit ihrem gemeinschaftlichen Gutachten begleitet, an die Ober-Landesgerichte abzusenden, von denen sie, nach vorgaͤngiger Pruͤfung, dem Ober— Praäsidenten der Provinz und durch diesen dem ständischen Aus schusse zugehen sollen.

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Strom- und Ufer⸗Polizei und Deichwesen.

5) Die Gutachten, die Gesetz-Entwuͤrfe uͤber das Deichwesen und uͤber die Strom- und Ufer-Polizei der öffentlichen Fluͤsse be— treffend, sollen bei der weiteren Berathung in Erwägung genom— men werden. Bis das letztere Gesetz erscheint, muß es bei den Bestimmungen der Ufer-, Ward- und Hegungs-Ordnung vom 12. September 1763 sein Bewenden behalten. Wir wiederholen aber die in dem Landtags-Abschiede vom 20. November 1838 theilte Zusicherung, daß Verwaltungs-Behoͤrd den soll.

Wenn die Einleitung von Verhandlungen mit auswaͤrtigen Regierungen, wegen Regulirung der Schifffahrt und des Ufer Schutzes auf den beiden schiffbaren Gräͤnzfluͤssen Schlesiens, der Weichsel und Przemsa, in Antrag gebracht wird, so ist dem be reits insoweit entsprochen, als dergleichen Verhandlungen mit der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Regierung seit längerer Zeit

chweb de baldige anstige Frfols grmaorts * schweben und einen baldigen guͤnstigen Erfolg erwarten lassen

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dies Provinzial⸗Gesetz bis dahin von den sel .

w schonender Ruͤcksicht angewendet wer⸗

Bergrecht.

16) Wir wollen nach dem Antrage genehmigen, daß uͤber den Entwurf eines allgemeinen Bergrechts und einer Instruction zur Verwaltung des Bergwerks-Regales zuvörderst die gutachtlichen Bemerkungen des aus Mitgliedern des Landtages und der Ge werkschaften bestehenden Ausschusses, dessen Wahl Wir hierdurch bestäͤtigen, eingeholt werden, und bleiben demgemaͤß die definiti ven Berathungen dem naͤchsten Provinzial⸗Landtage vorbehalten.

Feuer-Sozietaäͤts⸗Wesen.

17) Da die uͤber die Umformung des Feuer-Sozietaͤts-We sens in der Provinz Schlesien abgegebene Erklaͤrung der dem Landtage vorgelegten Proposition entspricht, so bestimmen Wir, mit Ruͤcksicht auf die Denkschriften vom 30. April und 1. Mai 1841 und die damit eingereichten Reglements-Entwuͤrfe, daß, mit Ausnahme der in ihrer gegenwartigen Verfassung verbleibenden Feuer-Sozietät der Stadt Breslau, die saͤmmtlichen uͤbrigen, jetzt in der Provinz vorhandenen, auf gegenseitige Immobiliar-VBer sicherung gegen Feuersgefahr gerichteten Feuer-Sozietaͤten aufge loͤst und dagegen neue Sozietaͤten, ;

I) fuͤr das gesammte platte Land der Provinz, und Y fuͤr sämmtliche in dem Ober-Praͤsidial-Bezirke belegenen Provinzial-Staͤdte Schlesiens gebildet werden sollen. .

Wegen der Reglements fuͤr diese beiden neuen Feuer- Sozie—⸗ taͤten und wegen der dazu gehörigen Auflbsungs- und Ausfüuͤh⸗ rungs-Verordnungen behalten Wir Uns die weitere Bestimmung noch vor. 4

Abhaltung der Dreidinge, . .

18) Aus der gutachtlichen Erklärung uber die Proposition, wegen Abhaltung der Dreidinge, geht zunäͤchst hervor, daß der Sinn derselben mißverstanden ist, indem angenommen worden,