1841 / 226 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Briey besser fuͤr das Departement der auswaͤrtigen Angelegen⸗ heiten geeignet ist, als er es fuͤr die Finanzen war, und Herr Smits besitzt alle besonderen Kenntnisse und nöͤthigen Eigenschaf⸗ ten, um dieses letztere Departement zu leiten. Herr Smits laßt die Stelle eines Direktors der Bank von Belgien vakant. Ein Königlicher Beschluß hat dieselbe fuͤr einstweilen einem der Admi— nistratoren dieser Anstalt, dem Herrn von Sweert, übertragen.“

Antwerpen, 7. Aug. Gestern ist Monsignore Capaccini hier angekommen. Der Praͤlat begiebt sich nach dem Schlosse Heverle bei Lozwen, um die Ehe des Fuͤrsten Aldobrandini mit der jungen Fuͤrstin ven Aremberg einzusegnen. Zu dieser Hochzeit werden große Festlichkeiten, unter Anderem ein praͤchtiges Ka— roussel, vorbereitet. .

Aus Mecheln wird gemeldet, daß die Bischoͤfe von Gent, Bruͤgge, Namur, Luͤttich und Tournay seit dem ten d. M. dort ihre jaͤhrliche Zusammenkunft halten.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 190. Aug. (N. K.) Greße Sensation erregt ein frecher Diebstahl, welcher am verflossenen Sonntag in der Koͤniglichen Porzellaͤn-⸗Manufaktur-NMiederlage veruͤbt wurde. Ein Bild von Rubens, zwei Satyre darstellend, wovon Einer eine Traube halt, der Andere hinter diesem aus einem Becher den Wein schluͤrft, lebensgroße Figuren, eines der ausgezeichnetsten Gemaͤlde des großen Niederlaͤndischen Meisters, war zum Kopi— ren aus der Königlichen Pinakothek in ein Atelier der Porzel— lan⸗Malerei gewandert. Am Sonntag Nachmittag, wo das Ate— lier von den fuͤnf sonst darin beschaͤftigten Personen frei war, wurde das Bild entwendet, dessen Nominalwerth nicht anzugeben ist, das aber im Kunsthandel um 30,000 Gulden kaum erstan den werden konnte. Es sind die strengsten Nachsuchungen be— reits veranstaltet, um den Dieb zu entdecken.

Oesterreich.

* Wien, 10. Aug. Die Abreise Ihrer Majestaͤten des Kaisers und der Kaͤiserin nach Steiermark und Ischl bleibt ar Dienstag den 17ten d. M. festgesetzt. Ihre Maßjestaͤten werden acht Tage in Graͤtz sich aufhalten und dann die Reise uͤber Vor— dernberg, Steier und Kremsmuͤnster nach Ischl fortsetzen, wo Allerhoͤchstdieselben am 1. September einzutreffen gedenken,

Die Frau Herzogin von Berry, die auf die Nachricht von dem Unsalle, der ihrem Sohne in Kirchberg betroffen hatte, so⸗ gleich dahin geeilt war, ist von da bereits wieder zuruͤckgekehrt und nach Brunnsee abgegangen. Das Befinden des Herzogs von Bordeaux war uͤbrigens so gut, als die Umstaͤnde es gestatteten und nach dem einstimmigen Urtheile der Wundaͤrzte ist durchaus nicht zu besorgen, daß der Sturz des Herzogs vom Pferde irgend nachtheilige Folgen fuͤr ihn haben werde.

Vorgestern Abends zwischen 9 und 10 Uhr hatten wir hier das Sch4uspiel eines starken Brandes, der in einem von verschie denen, mit brennbaren Stoffen versehenen Handwerkern, als einem

Seiler, einem Tischler, einem Wagenlackirer u. s. w. bewohnten Hause der Josephstadt ausbrach und im Dunkel der Nacht einen furchtbar schoͤnen Anblick gewaͤhrte. Nach Verlauf einer Stunde gelang es, des Feuers Meister zu werden, das durch die angestreng—

ten Bemuͤhungen der Löschenden, die durch die persoͤnliche Gegenwart des aus Schönbrunn herbeigeeilten Erzherzogs Franz Karl Kaiserl. Hoheit angeeifert wurde, auf das gedachte Haus beschraͤnkt wurde. Gluͤcklicherweise herrschte vollkommene Windstille. Ein anderer Brand brach gestern Vormittags in einem Hause in der Stadt, der Augustiner Kirche gegenuͤber, durch Unvorsichtigkeit eines Diensiboten aus, wobei drei Zimmer

gaͤnzlich ausbrannten.

Die heute aus Konstantinopel eingetroffene Post vom 28. Juli bringt die Nachricht, daß der Sultan dem Pascha von Aegypten an dem ihm auferlegten Tribute, 26,000. Beute! (eine Milllon Fl. C. M nachgelassen und diesen Tribut auf jahrlich zu entrichtende 0, MM) Beutel (3 Millionen Fl. C. M.) herabge⸗ etzt habe. Am 27. Juli Morgens wurde bei der Pforte ein von dem Sultan an den Groß-Wesir gerichteter Hattischerif be— kannt gemacht, worin demselben empfohlen wird, der Vollziehung der neuen Verordnungen des Reiches eine rege Aufmerksamkeit zu widmen, so wie auch daruͤber zu wachen, daß die Reichs-Angele⸗ genheiten gehörig besorgt und das Wohl der Unterthanen gewahrt werde. Unser General-Konsul in Aegypten, Herr Laurin, hat Konstantinopel, wo er sich seit den vorjaͤhrigen Wirren aufgehal⸗ ten hatte, am 27. Juli verlassen, um auf seinen Posten nach Alexandrien zuruͤckzukehren.

Teplitz, 8. Aug. Nachstehendes ist das Schreiben, welches Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Preußen an den hiesigen Ma⸗ gistrat, auf die an Hoöͤchstdenselben ergangene Einladung, der am 5. Aug. stattgefundenen Feier beizuwohnen, erlassen hat:

Teplitz, 3. Aug. 1841.

„Der heutige Tag, den Preußen fast ein halbes Jahrhundert als dest hegruͤßte, der ihm seinen Konig und wahrhaften Vater gab, gab auch Ihrer Stadt waͤhrend mehr als ein Vierteljahrhundert

einen Wohlthaͤter.

Seit einem Jahre ist in Preußen am 3. Aug,; die Freude ver⸗

klungen, und Wehmuth ist an die Stelle getreten! ö Sie konnten aber keinen schoͤneren Tag waͤhlen, um die Dank

barkeit Ihrer Stadt durch Enthuͤllung eines Denkmals fuͤr Ihren

Königlichen Wohlthater oͤffent lich auszu sprechen, Alle hier anwesen den Preußen schließen sich freudig einer Feier an, in welcher die Ge

fühle der Dankbarkeit fuͤr Ihren verklärten Herrn und Konig sich mit

benen des Dankes gegen die Einwohner von Teplitz verbinden.

Fuͤr mich, den' Sohn des heimgegangenen Vaters, ist jedoch der Wechfel von Freude zur Trauer des heutigen Tages noch zu jung, als daß ich bffentlich' an einer Feier Theil nehmen könnte⸗, die sonst meinem Herzen fo wohl thut. Die stille Begehung desselhen wird

aber unausloͤschlich in meiner Erinnerung wohnen, so wie die Dank barkeit gegen die biederen Einwohner von Teplitz. (gez Prinz von Preußen.“

Italien.

Nom, 31. Juli. (C. A. 3) Auch aus Palermo wird uns jetzt berichtet, daß der heiße Suͤdwind, welcher hier in den Wein— pflanzungen großen Schaden angerichtet hat, denselben Tag, den 17. Juli, geweht hat. Das Thermometer war an verschiedenen Orten uͤber 305 R. gestiegen. Das Barometer stand auf 31 Zoll. Juch dort hat derselbe die Oliven und Weintrauben abgedorrt. Man hat gar keinen Begriff von der Wirkung eines solchen Luft— stroms. Trauben, die Tages zuvor noch frisch und voll am Stocke glaͤnzten, waren sofort zufammengeschrumpft wie Rosinen. Der gewöhnliche Thermometerstand betragt seitdem im Maxi—

mum 21 22“. Das Barometer steht auf 28 Zoll. Spanien.

Paris, 10. Aug. Die Regierung publizirt nachstehende telegra⸗ phische Depesche aus Bayonne vom 9. August: „Die Madrider Hofzeitung heroͤffentlicht das Manifest des Regenten, die Protesta⸗

————

1000

tion und das Schreiben der Köͤnigin Mutter, und ein Dekret fuͤr eine theilweise Aufloͤsung der Koͤniglichen Garde. Die Gardes du Corps, zwei Infanterie⸗Regimenter, zwei Kavallerie⸗Regimenter, die Artillerie Und die Garde-Milizen sind aufgehoben Czzupprimés).“

Portugal.

Lissaboöon, 2. August. Der Finanz Ausschuß der Deputir— tenkammer hat den ersten Theil seines Berichtes abgestattet, wel⸗— cher die Kapitalisirung der den offentlichen Beamten schuldigen Sold⸗Ruͤckstände betrifft, eine Maßnahme, welche von dem Aus— schuß entschieden gemißbilligt wird.

Bei einem am 1sten d. M. in der Rua da Ferregial ausge— brochenen Feuer ist der bekannte Oberst França, der Urheber der Arsenal-Revolte von 1838, der sich durch einen Sprung aus dem Fenster retten wollte, so schwer beschaͤdigt worden, daß seine Wie— derherstellung nicht möglich erscheint.

Die Einkuͤnfte des Lissaboner Zoll-Amtes und des Zoll- und Accise-Amtes von to beliefen sich im Monat Juni auf 329,058,050 Reis.

Die Nachrichten aus Algarbien lauten sortwaͤhrend hoͤchst

Türkei.

nstantinopel, 28. Juli. Oest. B) Der Sohn des

lters von Aegypten, Said Bei, und Sami Bei sind am

aus der Quarantaine ausgetreten und haben die Som

merwohnung des Finanz-Ministers Mussa Pascha in Balta liman

bezogen, welche ihnen auf Befehl Sr. Hoheit fuͤr die Dauer ih—

res Aufenthaltes in diefer Hauptstadt angewiesen wurde. Die

selben statteten am 24sten ihre ersten Besuche bei der Pforte ab

ind wurden am 26sten zur Audienz beim Sultan gelassen, wo⸗

sie die Verficherung erhielten, daß der kuͤnftig von Mehmed

li zu entrichtende Tribut auf jaͤhrliche sechzigtausend Beutel ei' Millionen Gulden C. M.) herabgesetzt worden sey.

Gestern Morgens wurde bei der hohen Pforte das nach⸗ stehende an den Groß-Wesir gerichtete Hattischerif bekannt ge macht:

Mein getreuer Wesir! Du weißt, daß einer der wichtigen Gegenslaͤnde, die Mir bauptsaͤchlich am Herzen liegen, ist, die neuen Verordnungen des Reichs gehbrig gehandhabt und nach Meinen Wuͤnschen vollzogen zu sehen. Ich bin auch ohne Unterlaß beschaͤf⸗ igt, diesem Gegenstande alle Meine Kaiserliche Sorgfalt und Auf merksamkeit zu widmen. In gleicher Weise soll auch der, welcher mit der Wurde des Groß-Wesirs bekleidet ist, und als solcher die Ehre hat, der unumschraänkte Vollzieher Meines Willens zu seyn, nach der Beschaffenheit seines Amtes, uͤber saͤmmtliche Regierungs Beamte eine thaͤtige Wachsamkeit uͤben. Da Ich nun Mein Kai serliches Vertrauen in Dich gesetzt habe, der Du seit langer Zeit dieses wichtige Amt bekleidest, so ist es Mein ernstlicher Wille, daß du fortan persoͤnlich Deine S orgfalt und Deine Wachsamkeit auf alle die ver schiedenen Angelegenheiten Meiner hohen Pforte, so wie auf die Art und Weise richsest, wie die Staats-Begmten sich der Pflichten ihres Postens entledigen; daß Du es Dir angelegen seyn lassest, die wichtigen Fra gen mit den Ministern des Reiches zu erdrtern und selben die noth— wendige Folge zu geben; endlich, daß Du Dich beeiferst, die Geschaͤfte zu erleichtern und fuͤr die dringenden Beduͤrfnisse der Unterthanen zu sorgen, die Mir von der goͤttlichen Vorsehung als Unterpfand anver. traut worden sind. Du wirst daher, in Folge Deines Eifers und Deiner Ergebenheit, alle Deine Anstrengungen auf die besagten Ge genstaͤnde, die Mir am Herzen liegen, zu richten haben.“ Moͤge der Illerhoͤchste Seinen Segen und Seinen gsdttlichen Beistand denjenigen angedeihen lassen, die durch ihre Redlichkeit und ihren wahren Eifer dazu beitragen, daß die Angelegenheiten Meiner hohen Pforte wohl geleitet werden.“

Vor einigen Tagen sind auf dem Englischen Packetboote „Po lyphemus“ der Koͤniglich Großbritanische Gesandte am Persischen Hofe, Herr M'Neil, und der nach Alexandrien bestimmte neue GeneralKonsul, Oberst Barnett, hier eingetroffen.

Der bisherige Ottomanische Botschafter in Paris, Efendi, ist von seinem Posten, der bekanntlich dem ehemaligen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Reschid Pascha, verlie— hen worden, abberufen und zum Mitgliede des Reichs⸗Conseils ernannt worden.

Heute Morgens hatten wir das seltene Schauspiel einer Hin richtung. Ein Armenier, der vor kurzem in Pera einen Mord begangen hatte, ist enthauptet worden, und sein Leichnam soll drei Tage hindurch den Blicken der Menge ausgesetzt bleiben.

Gestern um zehn Uhr Abends brach hier ein furchtbarer Nordoststurm aus, welcher zwar kaum eine Stunde dauerte, sei— ner Heftigkeit wegen aber manche Ungluͤcksfaͤlle verursacht haben mag. In der Vorstadt St. Dimitri riß die Gewalt des Windes ein Halls nieder, wobei ein Knabe ums Leben kam.

Der Moniteur parisien theilt mit, daß die Kandioten dem Tahir Pascha vorgeschlagen haben, unter folgenden Bedin⸗ gungen kapituliren zu wollen: 1) Es soll den insurgirten Kan— dioten allgemeine Amnestie ertheilt, und diese Amnestie von den christlichen Mächten garantirt werden; 2) die Kandioten erkennen die Souverainetaͤt des Sultans an und fahren ihm einen Tribut zu entrichten fort; den Kandioten wird dagegen das Recht zuge— standen, sich nach ihren eigenen Institutionen zu verwalten, gleich den Einwohnern von Samos; 3) es wird ihnen gestattet, ihre Waffen zu behalten; 4) es soll den Tuͤrken nicht erlaubt seyn, in dem! Distrikte von Sfakia zu wohnen; sie sollen sich nie in gröͤ⸗ ßerer Anzahl, als zu sechs, dorthin begeben können; 5) falls die obigen Bedingungen nicht angenommen wurden, soll es den In— surgenten gestattet seyn, sich mit ihren Waffen zu entfernen, ohne in irgend einer Weise belaͤsätigt zu werden, so wie auch frei uͤber ihre Guter, die sie auf der Insel besitzen, zu verfuͤgen. Tahir Pascha beeilte sich, diese Propositionen dem Divan zu uͤbersenden, der es fuͤr passend hielt, dieselben anzunehmen, jedoch mit Aus— nahme der dritten, auf die Waffen bezüglichen Bedingung. Ein Dampfboot wurde abgeschickt, um dem Tahir Pascha die Ent⸗ schließung des Divans zu verkuͤnden. Die Insurgenten haben sich

unterworfen, mit Ausnahme derer im Distrikte von Sfakia.

Aegypten.

Alerandrien, 18. Juli. (A. 3.) Die große Neuigkeit hier ist noch immer die Nachricht, daß der Sultan dem Pascha von Aegypten das Gouvernement von Arabien wieder angeboten hat, und die große Complication aller Verhaͤltnisse, die dargus folgen muß. Als der Pascha seine Truppen aus Arabien zuruͤck⸗ rief, ließ er Ibn al Aun als Scherif von Mekka zuruͤck. Dieser war lange Staats-Gefangener in Kairo gewesen und am Ende von Meh⸗ med zum Scherif ernannt worden. Er ist pon der Familie der Sche⸗ rifs, aber der direkte Erbe und legale Praͤtendent ist der Sohn des Scherifs Ghalib, der seit seines Vaters Hinrichtung als Staats⸗ gefangener in Konstantinopel gelebt hat, Nachdem der Pascha Arabien aufgegeben hatte, ernannte die Pforte einen Tuͤrken, Namens Osman Pascha, der seit vielen Jahren in Medina ich glaube als Schaͤtzmeister der Moschee gelebt hat, zum

Commissair fuͤr den Hedschas. Aber Osman fand seine Stellunz sehr schwierig; die Pforte konnte ihm keine Truppen schicken und Alles, was er thun konnte, war, einen Theil der Arnauten. welche Mehmed in den Käͤstenstaͤdten zurüͤckgelassen hatte, in si nen Sold zu nehmen und sich mit der Partei des Sohnes ven Ghalib, d. i. der anti-Aegyptischen Partei, zu verbinden. . blieb lange in Mambo, wo er mit Ibn al Aun unterhandelte, um nach Tuͤrkischer Sitte ganz gut mit diesem zu stehen schien; aber weder wagte er nach Mekka zu gehen, wo er in der Gewalt von Ibn al Aun gewesen wäre, noch mochte der letztere sich Osman Pascha in Medina oder Yambo anvertrauen. Seit einigen Me— naten hat Osman Pascha einen neuen Schritt gethan und sich nach Dschedda begeben, wohin er Ibn al Aun zu einer Kon ferenz einlud; aber dieser vermuthet, daß der Pascha den Befeh habe, ihn zu erdrosseln oder nach, Konstantinopel zu schicken, un er machte daher sogleich Kriegsruͤstungen, verband sich mit de

Beduinen der Kuüͤste zwischen Dschedda und Yambo und zwischen Merka und dem Afsir, die immer fuͤr Geld zu haben sind; auch scheint seine Partei in Mekka staͤrker zu seyn, als man in Ko stantinopel geglaubt haben mochte. Nun ist die Pferte auß. Stand, einen Krieg in Arabien zu fuͤhren; es ist unmöglich, ein Armee von Damaskus durch die Wuͤste mit Artillerie zu schicke und ohnehin in dem gegenwartigen Zustand von Syrien gar nich daran zu denken. Arabien ist nur von Aegypten aus zugaͤngli um so mehr, als die Städte der Kuͤste ihre Lebensmittel von do erhalten, und die Entfernung von Mekka und Medina von

Kuͤste ist zu klein, als daß sie einer Armee ernsthafte Hindernisse entgegensetzen koͤnnte, und daher wendet sich der Sultan an den Pascha von Aegypten.

2

Dauer der Eisenbahnkahrten am 14. August 1841.

Abgang . . f 26 ; Zeitdauer Je. 8 Zeitdauer

Berlin. St. M. K St.

Morgens ... 11 Um 6 Uhr Morgens. .. Vormittags. ? 95 Vormittags. Nachmittags . . 12 Naclimittass Nachmittags . ? Nachmittags Abends . ... . . . Abends ... Abends ..

Meteorologische Beohachtungen.

1841. Morgens Nachmittaszs Abends Nach einmaliger 14. August. 6 Uhr. 2 Ubr. 10 Uhr. Beohachtun.

Luftdruck. . 336,61! Par. 3:36, 04 bar.: Luft wärme... . ö . . 164 4 ö. R. Flusswärme 14,5) R Thaupunkt J . 8 R. 4 10,97 HR.

335, Guecellwäärme S, 3 R

4 9, 07 R. Bodenwärne 15,00 R

Duustsitiigzung 83 pCt. m pCt. 78 pCt. Ausdiünstung 0, oa! Rh heiter. Nie ders ehlas 0.

80 980. Wärme wechsel 4 18 6

. ꝛs⸗ .

4 . pCt. 80

VW. Wolkenzug. ..

Tagesmittel: 336,099 Far. 4 13,6

tribe. bezogen.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 11. Aus Niederl. wirkl. Schuld 52!

. ; 75211 80 * 1 ; ⸗. Kanz. Bill. 25 15. D Spau. 18 1. Passive Aug. Tinel

Prüm. Sch. Pol. = Oesterr. 104 5. HHIam burg, 13. Aug. Baul'e- Actien 1580 G. Engl. Russ. 108!

London, 16 Aus. ons. 33 895. Belt. 102 Nene Aul. 19 PFassive 3 Lust. Seh 9. ö 38 Iloll. 52. 55 Port 29 3218

Eunl. Russ I 1 1 Rras. 67 ö C olumh 204. Mex. 25 5 Peru 13 Chili 62

. 0 82 ö

21818. 10. Lug. 9 5 Rente fin eur. 1 16 17. 35 Rente fin cour 6 86 ! 2 ;

70. y Neapl. fin cou 1014. 20 53 Span. Rente 205 Passive 4 Hort.

Wien, 10. ag, 53 Met. 1055. 148 975. 33 2

90 9

e,,

Königliche Schauspiele.

Montag, 16. Aug. Im Schauspielhause: Maria Stuart, Trauerspiel in 5 Abth.;, von Schiller.

Dienstag, 17. Aug. Im Opernhause. Die Familien Capu letti und Montecchi, Sper in 4 Abth., Musik von Bellini. (Dlle. Clara Kruͤger: Giulietta, als ersten theatralischen Versuch. Dlle. Penz, vom Koͤniglichen Hoftheater zu Hannover: Romeo, als Gastrolle.)

Mittwoch, 18. Aug. Im Schauspielhause. Zum Ersten— male: Die Kadetten, Luͤstspiel in 3 Abth., von A. P. Hierauf: Sie schreibt an sich selbst, Lustspiel in 1 Akt, von L. v. Holtei. Und: Drei Genre-Bilder, Scenen in Spanischer— Franzoͤsischer und Deutscher Sprache, von L. Schneider. Die Musik ist kom— ponirt und arangirt von dem Koͤnigl. Kammermusikus Barno—

witz. Tanz von dem Königl. Balletmeister Hoguet. 1) Der

Spanische Contrebandier und seine Geliebte; 2) der Pyrennaͤische

Gebirgs-Säaͤnger und die Bearnerinn; und 3 Hans und Grete, . De ? . ' .

ausgefuͤhrt von Hrn. Schneider und Dlle. Polin.

NUönigsstädtisches Theater.

Montag, 16. Aug. (Italienische Opern ⸗-Vorstellung.) Lu- cia di Lammermoor. Opera in 3 Atti. Poesia del Sgr. Sal vatore Cammarano. Musica del Maestro Gaetano Donizetti.

Preise der Plätze: Ein Platz in der Orchester-Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Textbuͤcher in Italienischer und Deutscher Sprache sind am Abend der Vorstellung bei der Kasse zu haben.

Dienstag, 17. Aug. Der Talisman. Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller. (Herr und Mad. Beckmann werden nach ihrer Urlaubsreise hierin wieder auftreten.)

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Beilag⸗

Beilage zur Allg 1000 Rthlr. Besoldung vom doch ein Polizei-Secretair Stadt zahlen muͤsse, von der auch die Polizei vielfältig zu Staats—

Staate angestellt und salarirt, je⸗]

300 Rthlr. . Regierung einseitig angestellt, daß z 1. und Gerichtszwecken ge⸗ en Gruͤnden fügt der Ausschuß noch hinzu, daß dem Polizei-Inspektor von der eine dem Ober-Buͤrgermeister koordinirte die sich auf 6251 Rthlr. Stadt offenbar zu druckend seyen, und der Stadt fuͤr hinreichend begruͤndet. Stadt Krefeld 26000 Einwohnern ihre Polizei-Kosten wohl Duͤsseldorf bei einer Einwohnerzahl nahme verlangen kͤnne. Ref. erwidert: bei glei wuͤrde gleiche Beguͤnstigung stattfinden können; zunäͤchst von schlacht- und mahlsteuerpflicht Krefeld nicht gehöre. menmehrheit, den Antrag der Sta dem Könige zu unterstuͤtzen.

Der 11Ite Ausschuß haͤlt zwar den seiner gebenen Antrag, daß der Landtag eine ger Erlassung einer Gesinde-Ordnung zulaͤssig; da indessen in der Uebersicht Landtage das Gesetz als bald beschlossen, diesem Antrage keine Folge

Eine dem Ften Ausschuß zum Bericht uͤberwisesene B a) die Entziehung des Zoll-Strafgesetzes vom hlagnahme bewerkstelligen den Mangel einer besonderen Wittwen-Kasse fuͤr die hinterblie— und Steuer-Beamten; c) die Kaffee d) die Paßpflichtigkeit an den Graͤnzen. T Straf-⸗-A1ntheile agnehmern ein Drittel aber zur Unterstuͤtzung von Wittwen und Waisen der Zoll-Beamten richterliche Behoͤrd e Theilhaber

3 - Angelegenheiten.

Provinz.

Es wurde der Bericht des 9ten chutzzoll fuͤr das inlaͤndische ge⸗ Diese Anträge

braucht werde. Düsseldorf, 20. Juli. Instruction ider die drei den S Eisen betreffenden Antraͤge vorgetragen. genstand, jedoch in verschiedener Richtung. setzung des Zolles und die Wieder⸗ tz des Tarifs von 18335, naͤmlich Gattung gefreischten Eisens. Die bsichtigen nicht nur das Fortbestehen der ern wuͤnschen noch eine Erhohung derselben, von 1 Rthlr. auf 2 Rthlr. und ver— Fortbestehen dieser Satze auf 10 bis dadurch den Huͤtten- und Freisch ben, deren sie empfaͤnglich sind. aͤndischen Fabriken als Zustande dar, ruͤgt, daß ihnen ein Theil der B. nach Belgien, England und der Frankreich, verschlossen werde und diese fruͤheren ürchteten Konkurrenten emporschwingen.

Ausschusses i . belaufenden Polizei bezwecken denselben Ge

Der eine verlangt die Herab einfuͤhrung desselben auf den Sa 21 Rthlr. pro Centner beiden anderen abe jetzigen Tarifsaͤtze, sond namentlich fuͤr Eisenschienen, langen außerdem, 15 Jahre werken die

Einwohnerzahl

handle sich aber

verde, um

Ausdehnung zu gel . stellt den Betrieb der inl

Die Versamml

betruͤbendsten Absatzwege, z. Schweiz, beson— Abnehmer sich jetzt zu gef Er wuͤnscht Handels-Traktate mit Amerika. des Verfalles findet er in dem der inlaͤndischen Production ge— wäaͤhrten Schutzzolle, der außer Verhältniß stehe zu allen anderen Besteuerungen, und glaubt, ein Zoll von; hinreichend seyn, um die inlaͤndische Eisen-Production gegen das Die beiden anderen Antraͤge heben dagegen die Wichtigkeit der eigentlich noch im Werden begriffenen und ei⸗ ner außerordentlichen Ausdehnung faͤhigen Eisenz Production her chaͤtze des eigenen Bodens zu er schließen und den National-Reichthum bedeutend zu vermehren. Die verlangte Herabsetzung des Zolles wuͤrde daher am Ende nur den Englaͤndern und einigen großen Eisen-Handlungen Frankfurts ie Abhaͤngigkeit Deutschlands von Eng—

D, 8 . . : Den Hauptgrund zevorstehend angekündigt ist,

31 pCt. muͤsse mehr als

anuar 1838 nicht mehr den die

Ausland zu sichern. en Zoll⸗ Beamten

T ichen benen Familien vor, welche berufen sey, die

land vermehren. Der Ausschuß haͤlt die Klagen der Eisen-Fabrikanten uͤber Beengung der Absatzwege fuͤr gerecht und wuͤnscht, daß geeignete Maßregeln ergriffen werden mogen, um die Maͤchte, besonders Frankreich, zu billigeren Konzessionen zu vermoͤgen. theilt der Ausschuß die Ansicht, daß der Zoll-Verein mit den selbst stndig entwickelten Amerikanischen Staaten in direkte Handelsver— unmittelbaren Fabrikate beguͤnstige, wie denn diese schon den Wunsch herbeigefuͤhrt habe, und Schifffahrts-Vertrag mit England aufgehoben sehen, damit das Gouvernement beim Abschluß seiner Traktate sich nicht selbst die Hände binde. E edeutenden namentlich

den Beschlagnahme-Proto— Beschlagnahmen

Zeugen erschienen, nicht Januar 1838 gemaͤß

sebst abgefaßt gelten ließ, die Betheiligung

nun dem Gesetz vom r Beschlagnehmern doch denselben der Antheil als Gratification nach wie vor gege— es den Steuer-Beamten, sth— haben, unbenommen, Außerdem aber werde fur die hinterlassenen Wittwen vom Staate daß auf dem Etat der Provin— Köln fuͤr solche Unterstuͤtzungen ein Unvollständigkeiten

welche 300 Rthlr. . und mehr Einkommen der Wittwen-Kasse Produkte gegen beizutreten. auch fruher Es wird nachgewiesen, zial-Steuerdirection zu Es wird ferner nachgewiesen,ů, t Verhaͤltnisse Eisen-Production Versorgungen Einschreibung wenkassen unterlassen, was allerdings einer höheren Behörden beduͤrfen mochte. Maasgraͤnze der Schmuggel bis zu daß alle direkte Einwirkung vergebens.

Verwendung bei den Sey besonders an der einer so schauderhaften Hoͤhe Kaffee und Dem Einschwärzen des n den Niederlaͤndischen S

Industriezweig

wenn er sich eines nach— Schutzes von Seiten des Staates zu er Es werden die Gruͤnde aufgezaͤhlt, welche den Preis stets bedeutend Doch schien dem Ausschuß die anten nicht hinreichend be

der Folge noch werde gelangen koͤnnen,

organisirt, Salz seyen die eintraͤglichsten Artikel. letzteren sey dadurch begegnet, daß linen beinahe die gänzliche Production vom Preußischen Staate käuflich fuͤr die inlaͤndischen Faktoreien erworben werde. Kaffee war ein aͤhnliches Mittel nicht anwendbar; daher die Kaffee—⸗ Der Fiskus ruͤhme den besten Erfolg davon, und es moͤchte dem Landtage wohl nicht zustehen, dagegen Beschwerdez ren, wenn er nicht ein besseres Auskunftmittel anzugeben vermbͤge. End— ulativ der Paßpflichtigkeit bei den ausgedehnten che dem Preu⸗

freuen habe. des Englischen Eisens inlaͤndischen. des Nothstandes der inlaͤndischen Fabrik Es könnte nicht unberuͤcksichtigt gelassen werden, daß bei diesem Industriezweige nicht das verwandte Arbeit dessen eigentlichen Fabrikat auf das Doppelte, bei und Zehnfache steige. E von allenfalls einem Drittel maͤßig unbedeutenden Einfluß der Production eine empfindliche Schließlich war der Ausschuß Rutzen aus der Herabsetzung

die darauf Werth bedinge, der bei dem dem meisten aber auf das Eine Veränderung könnte daher nur einen verhaͤltniß— auf die Preise uͤben, während unde geschlagen w aͤrd der Ansicht, daß der unmitte des Zolles hauptsaͤchlich den und einigen großen Eisen-Handlungen in Frankfurt zu Gute kommen wuͤrde, welche nicht ermange mit ihrem, wenn auch schlechteren Eisen zu üͤberschwem men und so die inlaͤndische Industrie unter ihr schmaͤhliches Je zu bringen. Nur durch Wegraͤumung der Schranken, dem Absatze der Fabrikate entgegenstehen, wuͤrde der Industrie eine Huͤlfe geschafft Staände-Versammlung auch schon bei anderer Gelegenheit die hin zerwendung hab t sorgfaͤltiger Abwaͤgung aller schließlich der Meinung, daß dem Antrage auf Herabsetzune Schutz; olles auf Eisen so wenig als den bei höhung dieses Zolles moͤge Folge gegeben werd

Der achte Ausschuß, welchem diese Angelegenheit zu gleichzeitiger trat dem obigen Berichte in allen nach dem ver

Kontrolle.

lich sey Ad d. das Reg Graͤnzen aus der Verbindlichkeit hervorgegangen, wel ßischen Staate in Beziehung auf die Vereinsläͤnder obliege, und möchte auf den ersten Blick allerdings sehr druͤckend erscheinen. iesem Regulativ stehe eine so milde? daß fast jede Haͤrte desselben verschwinde.

pflichtigen werden von den Lokal— dem fuͤr paßpflichtig Erklaͤrten bleibe stets noch Koͤnigliche Regierung offen.

Declaration zur Seite, ie Listen der Paß— hoͤrden aufgestellt, und selbst r Rekurs an die Nur solche Individuen, welche den Schmuggel notorisch in einem erheblichen Umfang treiben, stehen polizeilicher Aufsicht;

) 6 in wuͤrden, die Vereins

velche noch inläaͤndischen

wofuͤr aber die

Visitationen geringer Stoͤrung, vorhanden, eintreten lassen. vorliegenden Sachverhaͤltnisse der Fiskal-Beamten administrativen Behoͤrden hinreichendes Gegenge—

Der Ausschuß tragt demnach nur darauf an, n dahin gestellt werden moͤge, durch Pensionirungs⸗ Anordnungen, sey es durch besondere Wittwen-Kassen oder andere Mittel, dahin zu wirken, daß die Hinterbliebenen der Zoll— 'amten nicht den ohnehin sehr belaͤstigten Gemeinden zur Unter⸗ stuͤtzung anheimfallen; dann aber aus vom 12. Januar 18. die Paßpflichtigkeit nicht auf solche welche bloß des Schleichhandels ve sammlung tritt diesen beiden Antraͤgen ohne einigen Widerspruch bei.

Konkurrenz der anderen auf daß eine Petitio

Begutachtung zugewiesen war, . In der Versammlung erheben sich, je Diskussionen für die Ansichten die indessen keine Majoritaͤt Diese erklärt sich vielmehr dahin, Thatsachen es ihr unmöglich ze auf irgend eine Abaͤnderung des Beste— Auf die gestellte Frage tritt demnach die 15 Stimmen dem n der vorliegenden Antraͤge Folge zu geben. der 5te Ausschuß den Bericht uͤber den An— der Schifffahrts-Kassen auf der Ruhr von der auf der Lippe zum Gegenstande hat. Die Versamm—⸗ dem Referat bei und beschließt, die Trennung der Ruhr— ahrtskassen, dem urspruͤnglichen Verhaͤltnisse ge— mäß, bel des Königs Majestaͤt zu beantragen.

Ueber den Antrag der Stadt Duͤsseldorf, daß die Kosten Polizei-Verwaltung daselbst gan Stants-Kasse uͤbernommen werden moͤgen, berichtet daß die Stadt bereits seit 10 Jahren diese jedoch fruchtlos, verfolgt habe. auf das Ge⸗—

Theilen bei. schiedenen Standpunkte, heftige des einen wie des anderen Antrages, fuͤr sich zu gewinnen vermoͤgen. daß der Mangel gehoͤrig begruͤndeter mache, sich zum Antrag f henden zu entschließen. Versammlung mit 59 Aus schusses bei, keiner Hierauf erstattet trag, welcher die Trennung

§. 1 des Regulativs die Bestimmung wegfallen zu lassen, daß zersonen ausgedehnt werde, dächtig sind. Die Ver—

Gutachten

.

er in der heutigen Nummer der Ge⸗— Sammlung enthaltene Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Wuͤrttemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume . und Handels-Vereine gehoͤ— dassau und der freien Stadt Frankfurt, die Fort— Handels⸗-Vereins betreffend, lautet folgender—

Berlin, 14. Aug.

und Lippe⸗Schifff Zacl übe ; Hessen, den zum Thuͤringischen Zoll⸗ rigen Staaten, R

dauer des Zoll- und

z oder doch theilweise auf die der 5te Aus⸗ d ö die in Gemaͤßheit der Vertraͤge vom 22. und 23. 12. Mai und 10. Dezember 1835 und und Handels⸗Vereine verbun⸗ Anerkenntnisse der wohlthaͤtigen Wirkun⸗ Ihren bei dessen Gründung und Erweiterung für den Handel und gewerblichen und hierdurch zugleich fuͤr die Befoͤr— Deutschland uͤberhaupt herbeige⸗ n dem Wunsche uͤbereingekommen sind, den Fortbe⸗ Vereins auf eine eben so den Interessen der Gesammt Verhaͤltnissen einzelner Vereinsglieder, zu so sind zur Erreichung dieses Zweckes als Bevollmaͤchtigte er⸗

„Nachdem Maͤrz und 11. Mai 1833, vom 2. Januar 1836 zu ei denen Regierungen, gen, welche derselbe, Absichten entsprechend, Verkehr der Vereinsstgaten erkehrs - Freiheit in

schuß und bemerkt, Angelegenheit durch alle Instanzen, stuͤtzung ihres Antrages hat die Stadt sich 10. und auf die erläuternde Kabinets— vom 3. Oktober 1821 berufen, welche im Allgemeinen be— „daß in solchen Staͤdten, in denen valtung unabhaͤngige Polizei-Ober-Behbrde bestehe, die d Besoldung der Polizei vo dieser hingegen die Sporteln beziehe,“ Ztaͤdten Anwendung finden, wo durch Mahlsteuer ein viel hoͤherer Steuer⸗ daher als eine Art von Beguͤnstigung Die Stadt beruft sich auf das Aachen, Kleve und Wesel, wo das gleiche Ver⸗ ß in Duͤsseldorf zwar ein Polizei⸗Inspektor mit

Zur Unters n 30. Mai 1820 8.

eine von der städti— el derung der Ve m Staate allein bestritten

Kosten un litt. Dieses Gesetz

werden und solle besonders in solchen Einfuͤhrung der Schlacht- und erzielt werde, und sey und Erleichterung z Beispiel von Kbln, haͤltniß bestehe; da

stand dieses heit, als den besonderen sfagende Weise sicher zu stellen: Verhandlungen gepflogen worden, wozu nannt haben:

Folgen di von welchen Bevoll

u betrachten. Namen der Bevollmaͤchtigten) ichtigten, unter dem Vorbehalt der Ratifieag⸗

tion, folgender Vertrag abgeschlossen worden ist.

Artikel 1. Die Fortdauer des Zoll- und Handels⸗Vereins wird vorlaͤufig auf weitere zwoͤlf Jahre, vom 14. Januar 1812 an⸗ fangend, alfo bis zum letzten Dezember 1853 festgesetzt. Fuͤr diesen zeitraum bleiben die Zoll⸗Vereinigungs⸗Vertraͤge vom 22. und 30. März und 11. Mai 1833, vom 12. Mat und 10. Dezember 1835 und vom 2. Januar 15836 auch ferner, jedoch mit den in den folgenden Artikeln enthaltenen Modificationen und zusatzlichen Bestimmungen, in Kraft.

Artikel 2. Der die gemeinschaftlichen Anmeldestellen an. den Binnen-Graͤnzen zwischen Bayern, Württemberg und Baden einer⸗ seits und den übrigen Vereinslanden andererseits betreffende Arti⸗ kel 8. der Zoll-Vereinigungs⸗Vertraäͤge vom 22, und 39. Maͤrz und 1. Mai 1833 und vom 17 Mai 1835 tritt außer Wirksamkeit, und es unterliegt in der Folge der Verkehr mit Handels⸗Gegenstaͤnden an den bezeichneten Binnen-Graͤnzen keiner weiteren Beaufsichti⸗ gung, als jener, die zum Bebufe der Erhebung innerer Steuern Artikel 3) in dem einen oder anderen Fereinssiaate erforderlich ist. Artikel 3. Was die in den Artikeln 1 und 12 der Zoll Vereinigungs-Vertraͤge vom 22. und 30. Maͤrz und vom 11. Mai 1833, ferner vom 12. Mai 18335, ingleichen in den Artikeln 8 und 9 der Zoll-Vereinigungs-Vertraͤge vom 10. Dezember 1835 und 2. Ja⸗ nuat 1836 gedachten inneren Steuern betrifft, welche in den einzelnen Vereinsstaalen theils auf die Hervorbringung oder Zubereitung, theils inmitrtelbar auf den Verbrallch gewisser Erzeugnisse gelegt sind, so wird es auch ferner von allen Theilen als wünschenswerth anerkannt, hierin eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung und der Besteuerungs⸗ saͤtze in ihren Staaten thunlichst hergestellt zu sehen, weshalb ihr Be⸗ siceben auf Herbeiführung einer solchen Gleichmäßigkeit, insbesondere durch mehrerer Staaten zu gleichen inneren Steuer⸗

er Steuer⸗Ertraͤge,

davon betroffenen Gegenstaͤnden unter den Vereinsstaaten, zur Ver⸗ meidung der Nachtheile, welche aus einer Verschiedenartigkeit der in⸗ neren Steuer Systeme kberhaupt und namentlich aus der Ungleich⸗ heit der Steuersaͤtze, sowohl fuͤr die Produzenten, als fuͤr die Steuer⸗ Einnahme der einzelnen Vereinsstaaten, erwachsen koͤnnten, abge⸗ sehen von der Besteuerung des im Umfange des Zoll Vereins erzeug⸗ ten Rüben-Zuckerz, weshalb auf die besonders getroffenen Vereinba⸗ rungen Bezug genommen wird, folgende Grundsaͤtze in Anwen dung kommen.

. Hinsichtlich der auslaͤndischen Erzeugnisse.

Von allen Erzeugnissen, von welchen entweder auf die in der zoll-Ordnung vorgeschriebene Weise dargethan wird, daß sie als gusläͤndisches Ein? oder Durchgangsgut die zollamtliche Behand⸗ lung bei einer Erhebungs-Behbrde des Vereins bereits bestanden haben oder derselben noch unterliegen, oder von welchen, dafern sie zu den tarifmaͤßig zollfreien gehdren, durch Bescheinigungen der Gränzzoll-Aemter nachgewiesen wird, daß sie vom Auslande einge— fuhrt worden sind, darf keine weitere Abgabe irgend einer Art, sey es für Rechnung des Staats, oder füuͤr Rechnung von Kommunen und Eorporationen, erhoben werden; jedoch was das Eingangs- gut betrifft mit Vorbehalt derjenigen inneren Steuern, welche n einem Vereinsstaate auf die weitere Verarbeitung oder auf an⸗ derweite Bercitungen aus solchen Erzeugnissen, ohne ünterschied des auslaäͤndischen, inlaͤndischen oder vereinslaͤndischen Ursprungs, allge⸗ mein gelegt sind 1. Hinsichtlich der inläͤndischen und vereinslaͤndischen

Erzeugnisse.

1 Von den innerhalb des Vereins erzeugten Gegenstaͤnden, welche nur durch einen Vereinsstaat transitiren, um entweder in ei⸗ nen anderen Vereinsstaat oder nach dem Auslande geführt zu wer, den, duͤrfen innere Steuern weder fuͤr Rechnung des Staats, noch fuͤr Rechnung von Kommunen oder Corporationen erhoben werden.

2) Jedem Vereinsstaate bleibt es zwar freigestellt, die auf der Hervorbringung, der Zubereitung oder dem Verbräuche von Erzeug⸗ fissen ruhenden inneren Steuern beizubehalten, zu verandern oder aufzuheben, so wie neue Steuern dieser Art einzufuͤhren, jedoch sollen ö dergleichen Abgaben fuͤr jetzt nur auf folgende inlaͤndische und gleichnamige vereinslaͤndische Erzeugnisse, als: Branntwein, Bier, Essig, Mal, Wein, Most, Eider, (Obstwein), Taback, Mehl und an⸗ dere Mühlen-Fabrikate, desgleichen Backwaaren, Fleischwaaren und Fett, gelegt werden durfen. Auch wird man sich b) so weit noͤthig, über bestimmte Saͤtze verstaͤndigen, deren Betrag bei Abmessung der Steuern nicht uͤberschritten werden soll.

Bei allen Abgaben, welche in dem Bereiche der Vereinslaͤn⸗ der hiernach zur Erhebung kommen, wird eine gegenseitige Gleichmaͤ⸗ ßigkeit der Behandlung dergestalt stattfinden, daß das Erzeugniß eines In deren Vereinsstaates unter keinem Vorwande höher oder in einer laͤstige⸗ ren Weise, als das inlaͤndische oder als das Erzeugniß der uͤbrigen Vereins⸗ staaten, besteuert werden darf. In Gemaͤßheit dieses Grundsatzes wird Fol⸗ gendes festgesetzt: a) Vereinsstaaten, welche von einem inlaͤndischen Er⸗ zeugnisse keine innere Steuer erheben, dürfen auch das gleiche vereinslaän⸗ hische Erzeugniß nicht besteuern. Jedoch soll ausn ahmsweise denjenigen Vereinsstaaten, in welchen kein Wein erzeugt wird, freistehen, eine Ab⸗ gabe von dem vereinsläͤndischen Weine nach den besonders getroffe⸗ nen Verabredungen zu erheben. b) Diejenigen Stagten, in wel⸗ chen innere Steuern von einem Consumtions⸗Gegenstande bei dem Kaufe oder Verkaufe oder bei der Verzehrung desselben erhoben werden, durfen diese Steuern von den aus anderen Vereinsstaaten herrührenden Erzeugnissen der naͤmlichen Gattung uur in gleicher Weise fordern; sie konnen dagegen die Abgabe von den nach ande⸗ ren Vereinsstaaten uͤbergehenden Gegenstaͤnden unerhoben oder ganz oder theilweise zuruͤckgeben lassen. 69) Diejenigen Staa⸗ fen, welche innere Steuern auf die Hervorbringung oder zubereitung eines Consumtions⸗ Gegenstandes gelegt haben, foönnen den gesetzlichen Betrag derselben bei der Einfuhr des Gegenstandes aus anderen Bereinsstaaten voll erheben und bei der Ausfuhr nach diesen Staaten theilweise oder bis zum vollen Betrage zuruͤckerstatten lassen. Welche, dem dermaligen Stande der Gesetzgebung in den gedachten Stagten entsprechende Betraͤge hiernach zur Erhebung kommen und beziehungsweise zuruͤckerstattet werden 'künnen, ist befonders verabredet worden. Treten spaͤterhin irgendwo Veranderungen in den fuͤr die inneren Erzeugnisse zur Zeit bestehenden Steuersaͤtzen ein, so wird die betreffende Regierung den uͤbrigen Vereins Regierungen davon Mittheilung machen und hiermit den Kachweis verbinden, daß die Steuer Betrage, welche, in Folge der eingetretenen oder beabsichtigten Veranderung, von den' vereinslaͤndischen Erzeugnissen erhoben und bei der Ausfuhr der besteuerten Gegenstaͤnde verguͤtet werden sollen, den vereinbar⸗ ten Grundsaͤtzen entsprechend bemessen seyen. d) So weit zwischen mehreren, zum Zoll-Vereine gehdrigen Staaten eine Vereinigung zu gleichen Steuer-Einrichtungen besteht, werden diese Staaten in Anfehung der Befugniß, die betreffenden Steuern gleichmaͤßig auch von vereinslaͤndischen Erzeugnissen zu erheben, als ein Ganzes betrachtet. .

4 Die Erhebung der inneren Steuern von den damit betroffene vereinslaͤndischen Gegenstaͤnden soll in der Regel in dem Lande d Bestimmungsortes stattsinden, insofern solche nicht, nach besondere Vereinbarungen, entweder durch gemeinschaftliche Hebestellen an den Binnengraͤnzen oder im Lande der Versendung fur Rechnung des abgabeberechtigten Staates erfolgt. Auch sollen die zur Sich erung der Steuer- Erhebung erforderlichen Anordnungen, o wein sie die bei der Versendung aus einem Bereinsstagte in, den anderen n er ädch' Cirnseh Und Kontrolen betreffen, auf Fine an , g⸗ lichst wenig beschraͤnkende Weise und nur nach gegenseitiger Vergb⸗

redung, auch, dafern bei dem Eransporte ein drifter Vere nsstaat be⸗

Kork gwirb, nur unter zustimmung des letzteren, getroffen werden.