1841 / 227 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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5) Die Erhebung von Abgaben fuͤr Rechnung von Kommunen oder Corporationen, sey es durch Zuschlaͤge zu den Staats Steuern oder für sich bestehend, soll nur fuͤr Gegenstaͤnde, die zur oͤrtlichen Consumtion bestimmt sind, nach den deshalb getroffenen besonderen , , bewilligt werden, und es sollen dabei die vorstehend unter II. 2. b. gegebene Bestimmung und der unter 1I. 3. ausge sprochene allgemeine Grundsatz wegen gegenseitiger Gleichmaͤßigkeit der Behandlung der Erzeugnisse anderer Verein tantẽ, eben so, wie bei den Staats-Steuern, in Anwendung kommen. Vom Taback duͤrfen Abgaben fuͤr Rechnung von Kommunen oder Corporationen uͤberall nicht erhoben werden.

6) Die Regierungen der Vereinsstaaten werden sich gegenseitig, a) was die hier in Rede stehenden Staatssteuern betrifft, von allen noch gültigen Gesetzen und Verordnungen, ferner von allen in der Folge eintretenden Veraͤnderungen, so wie von den Gesetzen und Verordnungen über neu einzufüͤhrende Steuern, Pb) hinsichtlich der Kommunal⸗ ze. Abgaben aber daruͤber, in welchen Orten, von wel chen Kommunen oder Corporationen, von welchen Gegenstaͤnden, in welchem Betrage und auf welche Weise dieselben erhoben werden, vollstaͤndige Mittheilung machen.

Artikel 4. Da die hohen kontrahirenden Theile eine Besteue— rung des im Umfange des Vereins aus Runkelruͤben bereiteten Zuckers fuͤr nothwendig erachtet haben, so ist hieruͤber die (anlie gende) besondere Uebereinkunft getroffen worden, die einen Bestand— theil des gegenwaͤrtigen Vertrages bilden und ganz so angesehen werden soll, als wenn sie in diesen selbst aufgenommen waͤre. Die selben sind ferner dahin einverstanden, daß, wenn die Fabrication vom Zucker oder Syrup aus anderen inlaͤndischen Erzeugnissen, als aus Runkelruͤben, z. B. aus Staͤrke, im Zoll-Vereine einen erheb lichen Umfang gewinnen sollte, diese Fabrication ebenfalls in saͤmmt lichen Vereinsstaaten einer uͤbereinstimmenden Besteuerung nach den fuͤr die Ruͤbenzucker⸗Steuer verabredeten Grundsaͤtzen zu unterwerfen seyn wuͤrde.

Artikel 5. In Bezug auf das Muͤnzwesen haben die kontra— hirenden Regierungen sich bereits durch die Convention vom 30. Juli 1is38 uͤber die Annahme einer gleichen Grundlage fuͤr ihr Münz System und uͤber die Auspraͤgung einer gemeinschaftlichen, in allen Vereinsstaaten gleich dem eigenen Landesgelde anzunehmenden Ver einsmuͤnze geeinigt, und es werden dieselben auch fernerhin der wei teren Ansbildung ihrer Muͤnzverfassung auf der hierdurch gegebenen

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gemeinschaftlichen Grundlage ihre Sorgfalt widmen. Hiernach be⸗ wendet es bei den Stipulationen der bisherigen Zollvereinigungs Vertraͤge dahin, daß 4) der gemeinschaftliche Zoll⸗Tarif auch fortan in zwei Hauptabtheilungen nach dem 14 Thalerfuße und nach dem 24 Guldenfuße ausgefertigt wird, und daß 2) die Silbermuͤnzen der saͤmmtlichen kontrahfrenden Staaten mit Ausnahme der Scheide muͤnze nach der durch die vorgedachte Muͤnz-Convention fest⸗ gestellten Gleichwerthung von Vier Thalern gegen Sieben Gul⸗ den bei allen Zoll⸗Hebestellen des Vereins angenommen werden. Was aber 3) die Goldmuͤnzen betrifft, so bleibt einer jeden Vereins⸗ Regierung die Bestimmung, ob und in welchem Silberwerthe diesel ben bei den Zoll-Hebestellen ihres Landes angenommen werden sollen, üb erlassen.

Artikel 6. Fuͤr das Zollgewicht wird auch ferner der bereits in dem jetzt geltenden Vereins- Zoll-Tarif in Anwendung gebrachte 3Zoll⸗Centner die gemeinschaftliche Norm geben. Daneben aber wer den die kontrahirenden Regierungen ferner ihre Sorgfalt dahin rich ten, auch fuͤr das Maß- und Gewichts-System ihrer Laͤnder im All gemeinen die zur Forderung des gegenseitigen Verkehrs wuͤnschens werthe Uebereinstimmung herbeizufuͤhren.

Artikel 7. In Hinsicht auf die Vertheilung der in die Ge meinschaft fallenden Abgaben soll statt der Bestimmungen des Arti⸗ kels 22 der Zoll⸗Vereinigungs⸗Vertraͤge vom 22. und 36. Maͤrz, auch 11. Mai 1833, so wie vem 12. Mai 635, ingleichen des Artikels 18 der Zoll ⸗Vereinigungs⸗Vertraͤge vom 10. Dezember 1835 und 2. Januar 1836, Folgendes in Anwendung kommen: 1. Der Er⸗ trag der Eingangs Abgaben wird nach Abzug a) der Kosten, welche an den gegen das Ausland gelegenen Graͤnzen und in dem Graͤnz⸗Bezirke fuͤr den Schutz und die Erhebung der Zoͤlle erforderlich sind (Artikel 30 der Vertraͤge vom 22. und 30. Maͤrz, auch 11. Mai 1833, so wie vom 12. Mai 1835, und Arti kel 26 des Vertrages vom 10. Dezember 1835), b) der Ruͤckerstattungen fuͤr unrichtige Erhebungen, c) der auf dem Grunde besonderer gemein schaftlicher Verabredungen erfolgten Steuer-Verguͤtungen und Er maͤßigungen, zwischen saͤmmtlichen Vereinsgliedern nach dem Verhaͤlt nisse der Bevölkerung, mit welcher sie in dem Gesammtverein sich be⸗ finden, vertheilt. 2. Der Ertrag der Aus- und Durchgangs Abga ben wird a) so weit diese Abgaben bei den Hebestellen in den oͤstlichen Provinzen des Koͤnigsreichs Preußen (also mit Ausnahme der Provinz Westphalen und der Rheinprovinz), im Koͤnigreiche Sachsen und im

Gebiete des Thuͤringischen Zoll und Handels-Vereins eingehen, zwi schen Preußen, Sachsen und den Staaten des Thuͤringischen Vereins nach dem von ihnen zu verabredenden Theilungsfuße, dagegen b) so weit dieselben bei den Hebestellen in den uͤbrigen Vereinstheilen eingehen, nach der Bevölkerung dieser Vereinstheile unter die betreffenden Staaten vertheilt, und zwar lediglich nach Abzug der Ruͤckerstattungen fuͤr un richtige Erhebungen und der auf dem Grunde besonderer gemeinschaft licher Verabredungen erfolgten Steuerverguͤtungen und Ermaͤßigun gen. 3) Bei der nach den Saͤtzen 1 und 2 stattfindenden Verthei lung der Ein-, Aus- und Durchgangs-Abgaben wird die Bevölkerung solcher Stagten, welche durch Vertrag mit einem oder dem anderen der kontrahirenden Staaten, unter Verabredung einer von diesem jaͤhr lich fuͤr ihre Antheile an den gemeinschaftlichen Zoll Revenuͤen zu leistenden Zahlung, dem Zoll-Systeme desselben beigetreten sind oder etwa kuͤnftig noch beitreten werden, in die Bevoͤlkerung desjenigen Staates eingerechnet, welcher diese Zahlung leistet . 4) Der Stand der Bevölkerung in den einzelnen Vereinsstaaten wird alle drei Jahre ausgemittelt und die Nachweisung derselben von den Vereinsgliedern einander gegenseitig mitgetheilt werden 5) Unter Beruͤcksichtigung der besonderen Verhaͤltnisse, welche hinsichtlich des Verbrauchs an zoll⸗ pflichtigen Waaren bei ver freien Stadt Frankfurt obwalten, ist wegen des Antheils derselben an den gemeinschaftlichen Einnahmen ein be sonderes Abkommen getroffen.

Artikel 8. Sofern der gegenwartige Vertrag nicht spaͤtestens zwei Jahre vor dessen Ablaufe gekuͤndigt wird, soll derselbe auf wei⸗ tere zwoͤlf Jahre und so fort von zwoͤlf zu zwoͤlf Jahren als verlaͤn gert angesehen werden. Derselbe soll unverzuͤglich zur Ratifieag tion der hohen kontrahirenden Theile vorgelegt und die Auswechselung der Ratifreations⸗-Urkunden soll spaͤtestens binnen acht Wochen in Ber lin bewirkt werden.

So geschehen Berlin, den 8. Mai 1841.

Kuhlmeyer. Eichmann.

Hauber Negen gur. v.

Schwedes. Frh. v. Schaͤffer Magdeburg.

Die Ratisfications- Urkunden des vorstehenden Vertrages sind am 31. Juli, 5. und 9. August 1841 zu Berlin ausgewechselt worden

Frh. v. Linden Ludwigsdorff Biersack. Thon

Bever. v. Zahn

Franckenberg

Bernstein. Souchay.

Bekanntmachungen. Ebel ute 8 , f. vom 22. Jar Der Laufbursche, ehemalige Klempner-Lehrling! 2) Eduard Ludwig Herb st, ist dringend verdaͤchtig. am 27. Juli d. J. seinem Brodheren die Summe von 131 Thlr. 20 Sgr. unterschlagen zu haben. Der- selbe hat sich der Verhaftung durch die Flucht ent- zogen und uͤber Braunschweig nach Luͤttich begeben. Alle Gerichts und Polizei Behdorden des In- und Auslandes werden dienstergebenst ersucht, auf den un ten naͤher bezeichneten Edugrd Ludwig Herbst 3 vigiliren, im Betretungsfalle aber ihn verhaften, mit saͤmmtlichen sich bei ihm vorfindenden Geldern und Effekten unter sehr sicherer Begleitung hierher trans- portiren und an die Expedition der Stadtvoigtei-Ge faͤngnisse abliefern zu lassen. ; Wir versichern die ungesaͤumte Erstattung der Ko⸗— sten und eine gleiche Rechtswillfaͤhrigkeit. Berlin, den 11. August 1811. . Koͤnigl. Kriminalgericht hiesiger Residenz. Bonseri. Persons⸗Beschreibung. Der Eduard Ludwig Herbst ist 18 Jahre alt aus Berlin gebuͤrtig und evangelischer Religion. Er ist 5 Fuß 6 Zoll groß, von schlanker Statur, hat, No. 56. ein langes, glattes, blondes Haar, blaue Augen eine, 3. Februar 1 etwas starke Nase, gewoͤhnliches Kinn, großen Mund, 5) vollstaͤndige Zaͤhne, gesunde Gesichtsfarbe, ovales Ge⸗ sicht, keine besondere Kennzeichen und spricht nur Deutsch. Bekleidet war er bei seiner Entweichung mit einem aschgrauen, naturellfarbenen kurzen Ueber⸗ Hypothekenbi rock (ohne Brusttaschen), schwarzen Tuchbeinkleidern, Pfarrackers Stiefeln, einer gruͤn⸗= und schwarzgestreiften Weste . und einer schwarzen, flachen und runden Tuchmuͤtze 11. Juli 182 mit Lederschirm. 6

welchem ein kaufgeld fuͤr dessen Hypothekenbi Grundstuͤcke tragen stehen der Erbvergl handlung vo Dokumente hann

hen, ex de-

13810, aus 1

im Hypothek

sche vom 25.

fuͤr den Kruͤger Meißner zu Neuendorf, bei den VIII. sol. 241. des Hypothekenbuchs ver

Nothwendiger Verkauf. . Vol. Das dem Brauherrn Johann Christoph Axt und zeichneten G den Erben seiner Ehefrau zugehoͤrige, in der Breit— sind, und da gasse hierselbst unter der Servisnummer 1234 und Jo 9 4. hannisgasse Nr. 1240 u. 1239, Nr. 78 des Hypotheken buchs gelegene Grundstuͤck, abgeschaͤtzt auf 11890 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen, in der Registratur einzusehenden Taxe, soll den 19. (Neunzehnten) Oktober 1844, Vormittags 3wölf Uhr, in oder vor dem Artushofe verkauft werden.

ger Meißner ben ist.

oder sonstige Bri

Zugleich werden alle unbekannten Real-Praͤtenden und Forderungen Anspruͤche zu haben vermeinen, ten zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame zu dem auf aufgefordert, ihre Anspruͤche spaͤtestens in dem

den 19. Oktober c., Vormittags 19 Uhr, an vor dem Herrn Land⸗ u. Stadtgerichtsrath v. Frantzius Vormittags . anstehenden Termine, bei Vermeidung der Praͤklusion, men te zu ö bis hierdurch auf das Stadtgerichtshgus vorgeladen. f .

Königl. Land- und Stadtgericht zu Danzig. anslchcnden Tern gen, widrigenfall

Da über daz Vermoͤgen des Kaufmanns Adolph Ldͤwenstein hierselbst der Konkurs eröffnet worden so laden wir dessen Glaͤubiger hierdurch vor, am 10. No⸗ vember er, Vormittags 10 uhr, auf dem Land⸗

loͤscht werden. Reppen, den 3

oder durch einen mit Vollmacht und Information versehenen Stellvertreter zu erscheinen, um ihre For- derungen an Kapitgl und Zinsen vollstaͤndig zu liqui-

und. Stadtgericht vor dem Direktor Knauff persoͤnlich Fuͤrstl. Bentheimsches Gericht der Herrschaft Frauen

dorf, zugleich

. 55. eingetragen stehen, ex decreto das Duplikat des Kaufkontrakts vom 4ten und 5. September

Ehefrau Eve Marie geborne Klinge im

ex decreto vom 5. September 1821;

Gottfried von der Bauernahrung des Christian Nickel zu Spudlow Vol. III. No. 4. der Erbvergleich uͤber den Nachlaß der verehel. gewesenen Kietzer Michael Schulze Eve Louise, geb. Schulze vom 28. Fuli 1809 und 3. Februar ein Pferd oder 12 Thlr. fuͤr Christian Schulze

schen Kietzernahrung zu Goͤritz Vol. J. sol. 114.

das Duplikat des Kaufkontrakts vom 17.

die Obligation des Ackerbuͤrgers Gottfried Ma 4

Reppen

Alle diese Forderun ö alle, welche als Cessionarien, Eigenthuͤmer, Pfand S hl yt h en

1 5. in der Gerichtsstübe zu Frauen dorf, zu 6. aber in der Gerichtsstube

dirt, die Dokumente fuͤr erloschen erachtet Schuldposten in den Hypothekenbuͤchern werden ge

Goͤritz im Hypothekenbuche Vol. Dampf Packetfahrt

zwischen St. Petersburg und Lubeck. Die Fahrt der drei privilegirten schoͤnen und gro

ingr 1798, ßen Dampfschiffe: „Alexandra“ Schutt, „Nicolai J.“ Capt. G. „Naslednik“,

1821, nebst Hypothekenschein, nach Ausgedinge und 100 Thlr. Rest— den Schmidt Daniel Stejn und

iche von dem Preschschen Schmiede

zu Oelscher sol. 13. No. I2. einge- It éers burg.

iedem der beiden Plaͤtze ab; zuletzt am

⸗9 . . 6 Lübeck d eich vom 25. April 1815, nebst Ver * bed und am

m 25. November 1825, aus welchem 400 Thlr. fuͤr den Ausgedinger Jo Nickel im Hypothekenbuche

Reval und am 13.

R *. h ö ö ; Tr cim nünde 8 Gy 7 al.? eingetragen ste in Travemünde und Kronstadt.

to vom 10. Maͤrz 1826; ; . ,, , . Rärz 1826 Nachmittags statt.

Anmeldungen geschehen in Luͤbeck

. 6. Gesellschaft. zelchem 350 Thlr. Muttererbe und K ö. e, velchem 300 Thlr. Muttererbe und Luͤbeck, im Marz 1811.

, F it ,

„Nas Capt. C. N. Heitmann, beginnt in diesem Jahre am Sonnabend, den 15. Mai, von Luͤl beck, und am Sonnabend, den 22. Mai, von St. Pe—

Jeden Sonnabend geht ein Schiff von

6. November von und demnaͤchst noch am 6. November von Luͤbeck nach . November von da zuruͤck.

Die Preise der Passage sind die naͤmlichen, wie im (chien so eßen und ist vorräthig in jeder namhasten vorigen Jahre; die Ein- und Ausschiffung geschieht Buchhandlung (Berlin bei W .

St. Petersburg,

Die Abfahrt von Travemuͤnde findet um

des von ihnen im Unterricht gebrauchten Lehrbuchs zu dienen. Zugleich aber erhebt sie ihren Gegen stand zu einem wesentlichen Theil des Gebietes der Philosophie und mochte daher und namentlich we gen ihres eigenthuͤmlichen Verhaͤltnisses zur jetzigen spekulativen Philosophie die Aufmerksamkeit derer verdienen, die sich fuͤr den Fortschritt der Philoso phie interessiren. In Berlin vorraͤthig bei Ferd Duͤmmler, Linden Nr. 19. Stuttgart und Tuͤbingen, Juli 1841. . J. G. Eotta scher Verlag

B. Bos, und

30. Oktober von

Im Verlage von Ferdinand Hirt in Breslau er

Behrensti 14) Die eisenhaltigen CQGuellen s

3 Uhr)

im Comtoir der Dampfschifffahrts—

8 ( h 2 i . n. bes hrieben Von

senbuche von der Michael Schulze Literarische Anz

. .

getragen stehen,

ex decreto vom 810;

. Für Maͤrz

Ausgedinge und iche von dem Erbpachtsrechte des Nr. 4 zu Klein⸗Rade, Vol. III. sol. 269. Br,. C. Fr. Rau mann igetragen stehen, ex decreto vom stallographie . brosch. 2 Thlr. 15 Sgr.

zu haben:

Juni 1803, aus welcher 400 Thlr. 5 2 Juni 18 aus welcher 400 Thlr Mit 6 Steindruck

broch.

kohlenbildung. i n, 25 Sgr. rundstuͤcken zu Drossen eingetragen

5 Attest des Justizamts Neuendorf S tuttgart. In der E. S ch w e

ler (Stechbahn 3 8 h B 5 i 6

Es werden und die D

Dorothee geb. Thiele umgeschrie

rungen sind abgezahlt. . m n 1e hne

nebst

efs-Inhaber an die Instrumente und

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8 No venbe . v ; ; Tovem ber, . Dr. Friedrich Ludwig L ihr, und zwar wegen der Doku

. Mit 4 Karten. Preis 1 Thlr. zu Drossen J line anzumelden und zu bescheini

s sie mit ihren Anspruͤchen praͤklu

1. Juli 1841.

im Namen des Koͤnigl. Stadt gerichts Drossen.

diren und, die zur Feststellung derselben dienenden Be= weismittel anzüzgigen, widrigen fallz die Ausbleiben. den mit ihren Anspruͤchen an die Masse praͤkludirt

j j E br 8 h ). ö ö . . ö und ihnen gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Mein im Lieben

860 . - Beschreibung des heutigen Zustandes Verkauf.

1werdaer Kreise, Regierungs-Bezirk zeitgemaͤßes, politisches Interesse.

Stillschweigen auferlegt werden wird. Zugleich wird Merseburg, an der Poststraße von Liebenwerda nach

ihnen der Herr Justiz-Kommissarius von Eichmann Torgau und Leipzig, eine Stunde von der Elbe ge⸗ legenes Allodigl-Rittergut Neuloͤnnewitz bin ich ge⸗— sonnen zu verkaufen. i 2 i ; 1ä00 Morgen gute Kornfelder, Wiesen und Gaͤrten, Phils sephie der S560 Morgen zum Theil sehr gut bestandenes Nadel⸗

nd Laubholz, von dem ein bedeutender Theil schlag Ger und lin ien

als Bevollmaͤchtigter in Vorschlag gebracht. Stolp, den 30. April 184v. Koͤnigl. Land- und Stadtgericht.

Aufgebot verlorener Dokumente. bar ist; ferner

Folgende Hypotheken⸗Dokumente sind verloren ge⸗ Joo Stück. Außerdem 305 Thlr. bagre Geldzinsen, G. G. . Mrisdiction und Jagd über mehrere Dorfschaften. Lehrer an der wiffenschaftlichen Bildungsanstalt der ; ; si Gebr. Paulus auf dem Salon. . Bei B. G. H. Schmidt in Nordhausen ist er— Fre ü Thlr. 18 Gg. schienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten, h 4 In dieser Bearbeitung ist der Rhetorik die um⸗ in Berlin bei E. H. Schroder, Ü. d. Linden 25 itz in Torgaü oder an mich selbst fassende wissenschaftliche Begruͤndung gegeben, deren im Jagorschen Hause: Mangel in den bisherigen Lehrbuͤchern so schmerzlich ; Sie wendet sich daher vorzuͤg⸗ lich an Lehrer hoͤherer Schulen, um ihnen als naͤ⸗

angen: l setio 96) . Erbrezesse vom 25. Januar 1796 und 22. Ja-Die Wirthschafts nuar 1798, aus welchen a) fuͤr Eve Katharine wirthschaftsbeque Jahn verwittwete Kossaͤthengusgedinger Schmidt,

zu Rathstork 65 Thlr. 16 Gr, 45 Pf. Vatexerbe stiz Commissair Mor

nebst Ausstattung und 53 Thlr. 13 Gr. 7 Pf. wenden. Muttererbe; b) fuͤr den Kolonisten Jakob Jahn, Neulöͤnnewitz, zu Göritz eben solche Forderungen bei der Kietzer⸗

nahrung der Friedrich Wilhelm Schmidtschen

Kauflustige wollen sich

Es gehbren zu demselben eikca alle Buchhandlungen versandt worde

oder 5 . R eine hochveredelte Schaͤferei von wissenschaftlich dargestellt ö 8 m a Gebaͤude sind fast sammtlich massiv, m und in sehr gutem Zustande. 8; gefaͤlligst an den Herrn Ju⸗

empfünden wurde,

den 10. August 1841. Kaul.

here Beleuchtung und als Korrektiv

26 9n Ussind in der Arnoldischen Buchhandlung in Dres 823, . F chein, . m 9 33 ö 9 J 6 . 2 16 8 2 J , , . nach welchem in den und Leipzig folgende Schriften erschiesien und in * ) 1 98 Le / (

3 . ö. . n allen Buchhandlungen, zunaͤchst in der Stuhrschen, Gr. Svo. 34 Thlr. Restkaufgelder fuͤr Martin Reiche im Berlin, Schloßplaß Nr

2, Potsdam

Anfangsgruͤnde der Kry⸗ Mit 25 Steindrucktafeln.

A. Petzholdt, uͤber Kalamiten und Stein-ler, Bülow:

ü pen den 30. September 1516, auf Verlagshandlung sist erschienen und in allen Buch Grund desen diese Forderung durch Verfuͤgung handlungen zu haben, in Berlin bei vom 28. August 1821 auf die verwittwete Kruͤ

Ausleger,

Beschreibung des heutigen Zustandes jener Laͤnder,

Koͤnigl. Bayerschem Legationsrath.

Herodots Beschreibung Skythiens hatte die wider⸗ sprechendste Ausle erfahren, 96 ro ö ,,. 3 28 h .

J . ,, gen in gegenseitiger Uebersicht vollstaͤndig dargestellt. und die und daher ihm unerklaͤrbare Irrthüͤmer Schuld gab. Dem Verfasser eben genannter Schrift gelang es zuerst, den Sinn bisher dunkler Stellen im Hero dot aufzufinden und dessen Genauigkeit zu beweisen. Die klare, lichtvolle Darstellung des Hrn. Verf. wird seiner Schrift die Theilnahme jedes gebildeten Gei⸗— stes erwerben; sie wird in keiner offentlichen Biblio thek, selbst in keiner Buͤchersammlung der Freunde alter Geographie und Geschichte fehlen durfen. Die

sischen Provinzen verleiht der Schrift zugleich ein

In Unterzeichnetem ist so eben erschienen und an

Dr oh. Wendt, Königl. Geheimen Medizinalrathe, Prof der Medizin und praktischem Arzte zu Breslau, mehrerer Orden Ritter und vieler gelehrten Gesellschasten Mitglie de Mit zehn malerischen Ansichten nach Original Zeichnungen von Kos ka. .

Gehestet. .

eigen

Ih .

Hohenwegstr. [.

„Bei Hinxichs in Leipzig ist erschienen und zu gr. S. finden in Berlin auch in der Plahnschen Buch handlung (L. Nitze), Jaͤgerstraße Nr. 37, Mitt⸗—

Rudolphi, Dr. Aug., anschauliche Beleh

rungen uͤber die Natur nach ihrer zeit

gemäßen Entwickelung. Lehr⸗ und Lese⸗ buch fuͤr Schule und Haus. In 4 Baͤnden. izerbartschen gr. 8. Subser. Preis 4 Thlr. 2r Theil: Sommer, umfaßt 196 Artikel. Ladenpreis 1 Thür.

Nicht blos dem Schul- und Hauslehrer, der Erzieherin, den Eltern wird dieses Werk ein erwünschter Leitfaden werden, auch dem Land⸗— geist lichen, Gutsbesitzer, Kuͤn stler jedem Raturfreunde und gebildeten Leser wird der reiche Inhalt Stoff genug zur unterhaltendsten Belehrung darbieten.

Pompper, Dr. H., die Saͤugethiere, Vöͤ⸗

gel und Amphibien nach ihrer geogra

phischen Verbreitung tabellarisch zu⸗ fammengestellt. gr. Fol. IV u. 37 S. Ve⸗ linp 1841. geh. 4 Yhlr.

Zum ersten Male sind hier die 3 hoͤheren Ordnun—

und 2 Kupfer

E. S. Mitt

n

D d Y,

indner

15 Sgr.

.

Reisen fürdie Jugend und ihre Freunde von r. 2r Theil: Die Fahrten und Aben⸗ teuer des Lieut. F. von Wrangel auf der Reise von Petersburg nach der Nordost— küste von Sibirien zu Wasser und zu Lande unter den Tataren, Baschkiren, Kirgi⸗

fen, Tungusen, Jakuten, 2st igken,

Jukahiren, Tschuktschen u. a. Voͤlkerschaf fen dafelbst. Mit 2 Darstellungen. 8. 17 Bog. kart. 1841. 1 Thlr. ,. . Eine der interessantesten Reisebeschreibungen fuͤr

Jung und Alt. Der 4ste Theil, dieser Reise⸗

bibliothek enthalt des Herausg. froͤhliche Reise

nach Thüringen. 1840. 1 Thlr. Vogel, Direktor Dr. Karl, Sch ulatlas der

; neueren Erdkunde, fuͤr Gymnasien und

13 Buͤrgerschulen. Nach den Forderungen einer

Rede wissenschaftlichen Methode des geogr. unterrichts

. bearbeitet. Mit naturhist. und geschichtl. Rand⸗

h ethbrik, zeichnungen. Dritte verbesserte Auflage in 15

ö. . Blaͤttern. gr. quer 4. 1841. 15 Thlt.

.

der Suͤd⸗Rus⸗

Lettres à l'opposition en lanoyvre, par le comte de Corberon. Ire lettre. Sur l'adresse de la deuxime chambre à S. NM. le roi Ernest Auguste.

fuͤr den Inhalt gr. 8. broch. 15 Sgr.

Amtliche Nachrichten. Landtags⸗Angelegenheiten. tags Abschied. . . . Rußland und Polen. St. Petersburg. fuͤrsten Konstantin, Frankreich. Paris. 2

zaͤhlung. Vermischtes. . ö. . .

Gürßbritanien und Irland, London. Neuc Parlaments-Mit glieder. Irlaͤndische Wahlumtriebe. Briefporto- Ertrag. Brunnow's Abreise. Ueber das Projekt eines Franzdͤsisch Bel gischen Zoll⸗Vereins. Vermischtes. Schreiben aus London. (Das Parlament; Nachrichteg aus Asien und von der Suͤdpol Expedition; Woll-Production in Neu⸗Suͤd⸗Wales.)

Deutsche Bundesstaaten. Deß au. Eisenbahn.

Beilage. Grosibritanien und Irland. London. England und der Deutsche Zoll⸗Verein. Bevölkerung der Haupt-Fabrik staͤdte. Vermischtes. —deutscheBundesstagten. Hannover. Hafen in Harburg und Brunshausen. Nord ⸗Amerika. New⸗York. Verschiedene Muthmaßungen uͤber Mac Leod's Prozeß und den Entschluß des Britischen Gesandten. Geruͤcht von Mac Leod's gewaltsamer Befreiung. Veraͤnderung von Schiffs-Be stimmungen. Differenzen mit Rom. Anleihe Bill. La Plata⸗Staaten. Bu enos-Ayres. Neue Ruͤstungen zum An griff zwischen Buenos-Ayres und Montevideo. Wiss., Kunst n. Lit. Geschichte der Mark Brandenburg unter Joachim J. und 11. von Dr. Zimmermann.

Provinz Westphalen. Land

Ruͤckkehr des Groß

Weitere Notizen in Bezug auf die Volks—

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Des Koͤnigs Majestät haben den Kaufmann Moritz Gold schmidt in Wien zum Handels-Agenten daselbst Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.

Der bisherige Ober-Landesgerichs-Referendarius Warneyer um Justiz-Kommissarius bei den Gerichts-Aemtern Belgern, hlberg und Schildau und den in diesen Gerichts-Bezirken be

Anweisung seines Wohnsitzes

ist z Ml legenen Patrimonialgerichten, mit zu Belgern, bestellt worden. Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Lommaändeur der Garde-Infanterie, von Röder, von Kissingen. Se. Excellenz der Kaiserl. Russische Wirkliche Geheime Rath von Wassiltschikoff, von St. Petersburg. Abgereist: Der General-Major und Direßtor einigten Artillerie und Ingenieur-Schule, Plumicke Schlesien.

Candtags-Angelegenheiten

X

Provinz Westphalen. , ed

fuͤr die im Jahre 1841 zum Westph aͤlischen

vinzial-Landtage versammelt gewesener

Staͤnde. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig

Preußen ꝛc. ꝛc. Entbieten Unseren zum diesjaͤhrigen Provinzial-Landtage verse melt gewesenen getreuen Staͤnden der Provinz Westphalen sern gnaͤdigen Gruß und geben ihnen zu erkennen, wie es Uns zum Wohlgefallen gereicht, daß sie auch auf diesem ersten Land tage nach Unserer Thronbesteigung Gesinnungen treuer Anhang lichkeit an Uns und Unser Koͤnigliches Haus, eine richtige Beur— theilung der Bestimmung ihrer Versammlung und ein lebendiges Intereffe fuͤr das Wohl der von ihnen vertretenen Provinz an den Tag gelegt und dadurch Unser in sie gesetztes Vertrauen voll— kommen gerechtfertigt haben.

Wir haben zu Unserer Zufriedenheit wahrgenommen, wie nicht nur die alten Landestheile der Provinz fortwährend von dem Uns wohl bekannten guten Geiste beseelt sind; sondern auch in den späͤter mit Unserer Monarchie vereinigten, sich ein echt vaterlaͤndischer Sinn entwickelt, und Wir vertrauen fest auf die Bereitwilligkeit Unserer saͤmmtlichen Westphälischen Unterthanen, daß sie densel— ben bewahren und auf ihre Nachkommen uͤbertragen werden.

Auf die Uns vorgelegten Gutachten und Anträge ertheilen Wir Unseren getreuen Staͤnden nachstehenden gnaͤdigen Bescheid:

J. Auf die Erklärungen uͤber die dem Landtage vor— gelegten Propositionen.

Vorbereitende Berathung der Propositionen, Veroͤffentlichung der Landtags-Verhandlungen, Berufung der Landtage alle zwei Jahre, staͤndische Ausschuͤsse.

1) Aus der Erklärung auf die Proposition J. A. Unseres De— krets vom 23. Februar d. J. haben Wir mit Wohlgefallen erse— hen, daß die Bestimmungen wegen Vorbereitung der dem Land— tage vorzulegenden Propositionen, durch desfalls einzuberufende Ausschuͤsse, von Unseren getreuen Staͤnden richtig gewuͤrdigt sind und sie darin ein wesentliches Mittel zur. Befoͤrderung einer gruͤndlichen Pruͤfung der ihrer Berathung uͤberwiesenen Gegen— staͤnde erkannt haben. Wenn dagegen ein Bedenken wegen Beein— traͤchtigung der Wirksamkeit des Landtages durch die einem Aus— schuß zu uͤbertragende Erledigung der auf jenem nicht voͤllig been: digten Angelegenheiten geäußert wird, so machen Wir darauf auf— merksam, daß einestheils diese Uebertragung der freien Beschluß⸗ nahme des Landtags uͤberlassen, anderentheils aber dabei voraus— gesetzt ist, daß sie nur in Ansehung solcher Angelegenheiten statt—

gli eine

Preußische Staats-Zeitung.

Versammlung berathen sind, bei denen 5 11

nur obliegt, sie im Detail durchzuarbeiten. Der Wunsch, daß Propositionen jedem Mitgliede des Landtags por dessen Eroͤffnung mitgetheilt werden mochten, soll insoweit erfüllt werde bei den einzelnen Gegenständen zweckmäßig und Auf den Antrag zu B. wegen Zuruͤcknahme tage durch Unseren Kommissarius bekannt daß in die abzudruckenden Protokolle die . Landtags-Mitglieder nicht aufgenommen werden Wir aus bewegenden Gruͤnden nicht eingehen. A Bemerkung wegen der Zahl lenden Exemplare der Protokolle, fertigung eines Exemplars an gend, um seinen Kommittenten zu geben, wollen Uns jedoch fuͤr den Fall, daß rung das Beduͤrsniß einer Abaͤnderung der dies nung ergeben sollte, die weitere Bestimmung vorbel Zu C. haben Wir aus der Erklarung Unserer get gern ersehen, wie dieselben in der Propos Der

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zorhanden seyn wir

Rr 4 * 1 . r re zu versammeln w ö 4 ĩ Die ruͤcksichtlich der

timmungen unter D., wegen E tung eines staͤndischen Ausschusses, von Unseren getreuen gemachten Antraͤge haben bereits dure iseren gnaͤd scheid vom 26. April d. r 9g gefunden. naͤchst vorgenommenen, Uns unterm 2. Mai angezeigten Wahl genehmigen Wir hierdurch Als Stellvertreter des Landtags— Marschalls, der die Stelle von der gesammten Ritterschaft des Landtags zu waͤhlenden Ausschuß-Mitgliedes einnimmt, bestaͤ tigen Wir den Grafen von ? Die in Gemaͤßheit Unsere sende Verordnung werden Wir zu seiner Zeit publiziren lassen. Ober Appellations⸗-Gerichte. 2) Die Bemerkungen Unserer getreuen Frage wegen Errichtung von Ober-Appellations-Gerichten werden bei den weiteren Berathungen uͤber diesen wichtigen, einer mehr seitigen Pruͤfung besonders beduͤrfenden Gegenstand in Erwaͤ gung genommen werden.

angefuͤhrten Bescheides zu erlas—

. ö 5 . X Stande über die

Steuer Erlaß

X

Eben so werden die 2 teuerpflichtigen vom die Gutachten Staͤndisches glements fuͤr in Stellvertreter; D

Holz Diebstahl.

* 1 154 * 111 Jagd ⸗Vergehen

6

üuͤber die Jagd-⸗Ver Polizei Polizei⸗-Ord Ordnung und Ufer⸗-Polizei der Deichwesen;

nialpflichtigkeit.

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zen Abrechnung der fuͤr nd erechtigkeiten und an

948 R * 2811 5 von dem Laudemig

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Wert 9

den hoheren Lehrstand

Lehrer und

Rechte. I) eines Gesetzes wegen Beschränkung der ?

Erbpacht-, Erbzins- und Zinsgerechtsame;

Erbpachts

9X aS et Bodenzerstuͤckelung. Göyesetzes wegen theilweiser Nergäusieriting Son Gz eseßes wegen theilweiser Veraußerung von! Bäuerliche Erbfolge. 22 6 * 4 c. 13) einer Declaration des

folge vom 13ten Juli 1836;

Geseßes Geseßes

Bergrecht

14) eines allgemeinen Bergrechts, nebst einer Instruktion uͤber die Verwaltung desselben und die als provinzialrechtlich bei zubehaltenden bergrechtlichen Bestimmungen, so wie uͤber die dabei besonders in Anregung gekommene Frage wegen der Zweckmaͤßig keit eines eigenen Reglements fuͤr den metallischen Bergbau im Fuͤrstenthum Siegen,

bei der ferneren Bearbeitung dieser Gegenstaͤnde reiflich erwogen und nach Möglichkeit beruͤcksichtigt werden. . Provinzialrechte.

15) Da die Landtags-Versammlung wegen der anderweiti— gen, ihr obgelegenen Arbeiten nicht im Stande gewesen ist, die Verhandlungen

l) uͤber das Provinzial-Kirchen- und Schulrecht fuͤr die Grafschaft Mark, die Stadt und das Gebiet von Dortmund, die Staͤdte Soest und Lippstadt, so wie uͤber die Provinzialrechte:

2) fuͤr das Fuͤrstenthum Minden, die Grafschaft Ravensberg und das Amt Reckenberg, J

3) fuͤr das Fuͤrstenthum Paderborn,

4) fuͤr das Fuͤrstenthum Corvey,

5) fuͤr das Fuͤrstenthum Siegen und die Aemter Burbach und Neuenkirchen, einer Berathung zu unterwerfen, so genehmigen Wir nach dem Antrage, daß diese Verhandlungen dem naͤchsten Provinzial-

finden werde, die in ihren Grundzuͤgen bereits in der Plenar- Landtage wieder vorgelegt werden und die Berathung uͤber

1841.

s⸗Marschall nach den

den, noch vor der

Aus⸗

ordnung getroffen,

e zschuͤsse, da die von denselben zu igsweise eine umfassende seyn wird, recht— ere, etwa fuͤr den naͤchsten Provin—

76 11g se 14 4* 6 Aus schuͤss veranlaßt

rbereitende ferdehandel. Gesetz⸗ Entwurfs wegen eim Pferdehandel abge— r Provinz Westphalen erde-Diebstahls die An— egeln gegen denselben weniger Be— vorbehalten bleiben muͤssen,

diese Unsere Proposition

ste beim

abgegeben haben wird.

tachtens Unserer getreuen Legge-Ordnungen fuͤr die id die Kreise Lübbecke,

kurzem

Verpflichtungen.

Inhalt der Denkschrift vom 31. .

der fruͤheren in der Provinz Westphalen bestandenen d Abwickelung der S V

2414 Q rz,

ozietats⸗Verpflichtungen ber-Praͤsident der Provinz Westphalen bereits diese Angelegenheit nach den Antraͤzen zu erledigen. zu bemerken, daß inzwischen der Fonds des platten Landes der Grafschaft Mark in dem erbschaftlichen Liquidations-Prozesse

? r-Empfaͤngers Rollmann zu Hagen, nach istributions-Erkenntniß, mit 3,610 Rthlr. gekommen ist, mithin nunmehr dem Staͤdte—

w . j D 1 Gren r. en n,, n. Fonds die on n geliehenen 3,9) Rthlr. zurückzahlen

Ss ist hierbei

des verstorbenen 8

dem jetzt ergangenen 9 Pf. zur Hebung

ue D 2

8 * * Ordnung.

klärung vom 28. April d. J. ht ausgefuhrt ist, daß der Erlaß einer Bestimmungen der Gemein

1821 fuͤr die dortige Pro

e entgegenstehenden, in der nkschrift Unseres A in dem Maße, daß Win solchen neuen Gesetzes schon jetzt veran

·Ds n sie er Ansie

De Ministers ; J

. unde nieht

so weniger, als die Unseren getreuen

zes gegenwartigen Landtags-Abschiedes

ffnung naher nachweist, daß die selther bei der Gemeinheitstheilungs-Ordnung in der dortigen

en Maͤngel zum Theil auf einem jetzt gehobenen

ses Gesetzes beruht haben, uͤberhaupt aber von Entwickelung, welche die bestehenden Gesetze im durch ihre Anwendu von selbst erhalten, der

1 ic ö. rl 2111 ** 9 2 J 9 licherer Erfolg zu erwarten steht, als von

r Provinzial⸗Huͤlfskasse. Denkschrift vom 19ten April ig der Provinzial-Huͤlfs uͤberwiesenen, jetz reklamirten Fourage⸗ keinesweges ausreichend. D

r * Provinzial-Huͤlfskasse

t Vo

lichtung ö ! iten enthaͤlt hrleistung entnommenen Fonds; aus der Natur aͤltnisses und den S. 2 gebrauchten Ausdruck „Pro— hervor, daß der Gesichtspunkt einer Schenkung hier greift, indem es sich nur um Gelder handelt, welche r einzelnen Theilen derselben zugehoͤrten, oder fuͤr Liquidanten bei Installation der Provinzial⸗Huͤlfskasse nicht zu finden waren. Wenn deshalb die Verwendung dieser Provinzialgelder zu den Zwecken der Huͤlfskasse landesherrlich ge nehmigt worden ist, so ist dies nur vorbehaltlich der Rechte dritter Personen geschehen, indem es nicht die Absicht hat seyn können, uͤber fremdes Eigenthum zu Gunsten der Provinzial-Huͤlfskasse zu disponiren. Hiernach koͤnnen Wir diese Kasse von der Ruͤck— zahlung der jetzt von den wieder aufgefundenen Liquidanten reklamirten Beträge nicht entbinden. Mellinsche Stift! 21) Da die zur Vollziehung des Testaments das Joseph von Mellin mitberufenen Staͤnde der Ritterschaft einen anderen Vor schlag hinsichtlich der zum Nachlasse gehoͤrigen, auf dem Brunnen Werl belegenen Salzwerk-Anlagen, Räume und Guͤsse, bei dem Interesse der von dem Erblasser gegruͤndeten Erziehungs- und erpflegungs-Anstalt vollig gesichert waͤre, nicht zu machen ver— moͤgen, so bestimmen Wir hierdurch, daß, um den Anordnungen des Tesiaments zu genuͤgen, die gedachten Realitaͤten zur meistbie— tenden Versteigerung gestellt werden sollen, und zwar die Guͤsse unter der verfassungsmaͤßigen Beschraͤnknng der Konkurrenz auf die Saͤlzer; Wir wollen indeß, falls diese Versteigerung ein entsprechendes Resultat nicht gewaͤhren sollte, die Annahme des von der Erbsaͤlzer-Genossenschaft angebotenen Kaufpreises gesche⸗ hen lassen. II. Auf die staͤndischen Petitionen. Waͤhlbarkeit im Stande der Landgemeinden. 1) Die Gruͤnde, welche Unsere getreuen . zur Unter⸗ stuͤtzung der Petitionen, wegen Wiederaufhebung der Bestimmung