1841 / 227 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

des F. 1 der Verordnung vom 8. Juni 1839 uͤber die Erforder— nisse der Waͤhlbarkeit zum Abgeordneten im 8 tande der Landgemein⸗ den, angefuͤhrt haben, sind saͤmmtlich schon vor E Erlassung dieser Verord— nung zur Sprache gekommen, und koͤnnen Wir daher, Unsere getreuen Stände in der Hauptsache nur auf den ihnen von Unseres hoch— seligen Herrn Vaͤters Majestät unter J. 16. des Landtags-Abschie— des vom 8. Juni 1839 ertheilten ausfuͤhrlichen Bescheid verwei⸗ sen. Wir werden jedoch näher ermitteln lassen, ob etwa in einem oder dem anderen Wahl-Vezirk bei strenger Aufrechthaltung jener Vorschrift sich die Zahl der wählbaren Eingesessenen als zu ge— ring ergeben moͤchte, und danach in weitere Erwägung ziehen, in— wiefern Ausnahmen durch Lokal-Verhältnisse gerechtfertigt sind Waͤhlbarkeit im Stande der Staͤdte.

2) Eben so koͤnnen Wir in Beziehung auf trag, . Wiederaufhebung der Vorschrift des 5. 2 der naͤmli— chen? Verordnung. in Betreff der Erfordernisse der Wahlbar eit im Stande der Sta te, nur auf die unter 1. 17 im Landtags— Wöschiede vom 8. Juni 1837 jaltene Bescheidung verweisen.

Durch den angefuhrten §. och die Bestimmung des Art. Vill. der Verordnung vom 13. . 1827 nicht aufgehoben, nach welcher städtische Grundbesitzer, die mindestens 19 Jahre lang ein staͤdtisches Gewerbe betrieben, von demselben sich zuruͤckge zogen haben, gleich den Gewerbetreibenden wählbar seyn sollen.

Erfordernisse der Waͤhlbarkeit bei den Kreistags-Abgeordneten.

3) Die Kreis-Ordnung fuͤr Westphalen und die Rhein-Pro— vinz vom 13. Juli 1827 wird, nachdem wegen der Verfassung und Verwaltung Kommunen in beiden Provinzen erlassen seyn werden, einer Revision und soll dabei die in der Denkschrift vom Mai d. J. bean⸗ tragte Modification des §. 13 derselben i Erwaͤgung gezogen werden. Zu einem Zweifel gegen die Vählbarkeit der Gemeind e⸗Raͤthe z u Kreistags⸗Abgeordneten giebt uͤbrigens die an gefuͤhrte Ge sctzstelle keine Veranlassung und ist ein sol her nicht angeregt worden.

den weiteren An—

Bar 9bel

Verordnungen

bedürfen,

reiflich L

cher auch bis

tändehaus

4) Dem Antrage, in der Stadt Muͤnster ein Lok Staͤndehause zu uͤberweisen, koͤnnen Wir nicht entsprechen dazu vorgeschlagene Gebaͤude zur Zeit nicht disponibel ist.

Verleihung der Ritterguts-Qualitaͤt.

5) Die von verschiedenen Gutsbesitzern der Provinz bei Un seren getreuen, auf dem dortigen Landtage versammelten Stand von der Ritterschaft gemachten Antraͤge wegen Bevorwortung Verleihung der Ritterguts-Qualitaͤt und die Uns deshalb in Denksechrift vom 28. April c. , . Vorschlaͤge wird Unser Minister des Innern durch den Ober-Präsidenten der Provinz naher prüfen lassen, und behalten er Uns nach dem Ergebniß Unseren Beschluß bevor.

Wechselseitiges Erbrecht der aus der

abgefundenen Kinder.

6) Der Antrag, mit Beziehung auf die

8. Januar 1819 , ,, ammlung 2636 durch ein zusprechen, daß das wechselseitige Erbrecht der aus einer ehelichen Guͤter-Gemeinschaft abgefundenen Kinder, wo und wie solches fruͤherhin nach Provinzial-Gesetzen, Statuten oder Gz zwohnheiten bestanden, mit der provinz iellen chelichen Güter gemeinschaft wie er her gestellt sei, wurde mit Nüͤcksicht auf das Publications-Patent vom 9. S eptember 1814 5. (Gesetz Sammlung S. . nicht sowohl als eine Declaration der Verordnung vom 8. Januar 13196, sondern nur als ein neues Gesetz erlassen werden koͤnnen. Dessen Zu laͤssigkeit und Zweckmaͤßigkeit laͤßt sich aber nur im Zusammenhange mit der ganzen Materie der Guͤtergemeinschaft und des Erbrechts bei Redaction des Provinzialrechts beurtheilen, wobei die ausgesprochenen Wuͤnsche die geeignete Beruͤcksichtigung sinden werden.

Belegung der Pupillen⸗ und D Kapitalien.

7) Ueber die Unterbringung und stellung von Deposi tal- und Pupillen Geldern haben Wir bereits fruͤher eine Be rathung des S Staats⸗-Ministeriu ns angeordnet und behalten Uns die weltere Be Limmung daruber vor. Dabei wird aue th der An trag, die n daß den Deposital-Kapitalien keine Privat Hypothek vor hen sch f, aufzuheben, in nahere ern n, ge⸗ nommen werden.

251 1 311

Guͤtergemeinschaft

Verordnung vom Gesetz aus

eposital

Sicher

Verjaͤhrung der Servituten.

8) Was die Bitte betrifft, durch ein Gesetz zu bestimmen, „daß ö Artikel 691 des Franzoͤsi ischen Gesetzbuches die Verjaͤh un der darin erwaͤhnten Servituten nicht unterbrochen, Lauf k nur wahrend der Dauer der fremdherrlichen Ge— setz: Sebung gehemmt habe“, so hatte deren Gegenstand fruͤher Unsere Aufmerksamkeit auf sich gezogen; das von Unserm Staatsrathe hieruͤber erforderte Gutachten hat Uns jedoch bewo gen, von dem Erlaß eines neuen Gesetzes Abstand zu nehmen. Vertretung der Gemeinden vor Gericht.

97) Der wegen Erlaß einer . Bestimmung uͤber die Vertretung der Gemeinden vor Gericht gie ge frechen; ö wird durch die nahe bevorstehende P ublicatiön der neuen Ge— meinde-Ordnung fuͤr die Prym Westphalen seine Erledig ng

finden.

syo voi c bereits

Verkauf der Fruͤchte auf dem Halm. 10) Die Uns in der Petition wegen Aufhebung

des Verkaufs der Fruͤchte auf dem Halme, und wegen Ausd der Kabinets⸗-Ordres vom 18. August 1830 und 8. Augus auf Gartenfruͤchte und Wiesewachs vorgetro genen Grund Uns bewogen, diese Angelegenheit zur naheren le . Bera⸗ thung zu derweisen, da es hierbei auf die dlushe bung der Vor schriften J. 52] Tit. 114. Th. J. und §. 12 Tit. 7. Th. II. des Allgemeinen Landrechts ankommt, und die Rechte der Hypothe— en Glaͤubiger, nach F. 475 u. f. Tit. 20. Th. I. des Allgemeinen

Landrechts, so wie die der Real-Berechtigten gewahrt werden muͤssen.

F

Beilieger-Verhaͤltnisse im Herzogthum Westphalen 1 Die Verhältnisse der Veilieger im Herzogthum Westphe len werden Wir einer naheren E Erdrterung unterwerfen lassen. Es wird sich dabei ergeben, ob, diese Angelegenheit abgesondert von der Redaction des Provinzialrechts, oder in Berbindung mit der— selben zu behandeln ist, und welche Modistcatfõ nen der provinziel— ien Gesetzgebung durch die veraͤnderten Verhaͤltnisse geboten wer— den möchten. Abaͤnderung der Bezirks -Eintheilung des Landwehr⸗ Regiments 12) Die in der Denkschrift vom 30. April beantragte Ab— anderung in der Bezirks⸗Eintheilung des 15ten Landwehr— Regiments wollen Wir dahin genehmigen, daß die zum Kreise Bielefeld ge— hörige Gemeinde Iobllenheck, mit 1035 Geelen, vom 1sten züm 3 ten Bataillons⸗ Bernt über rgehtz die beiden Gemeiden Bunde und Hiddenhausen, zum Kreise Herford gehörig, mit 5109 See— len, jedoch nicht wie vorgeschlagen the l weise, sondern voll⸗ staͤndig vom 3ten zum Isten Bataillons⸗-Bezirk gelegt werden; da

15ten

10041

die Differenz bei der Seelenzahl nicht so erheblich ist, als daß solche zu der beschwerlichen Ueberweisung einer und derselben Ge⸗ meinde zu zwei verschiedenen Bataillons⸗ Bezirken Veranlassung geben koͤnnte.

Pensionirung sandischer Beamten.

13) Die Absicht Unserer getreuen Staͤnde, auf die bei den Provinzias Anffallen angestellten Beamten die allgemeinen, fuͤr die unmittelbaren Staatsd geltenden Pensions-Grundsaͤtze anzu— wenden, billigen Wir vollkommen. Eine Verpflichtung Unserer Staats-Kasse zu einer 3 bei der Pensionirung solcher staͤndischen Beamten, nd uͤher im Staatsdienste gewesen sind, konnen Wir zwar nicht wollen indeß, um die Pen⸗ sionirung dieser Beamter ; hierdurch ausdruͤcklich gestatten, daß kuͤnftig, wen Beamte in sitaͤndische Dienste uͤbertreten, der zetrag der von denselben bis dahin bezahlten . itraͤge den staͤnd be

dischen Fonds uͤber— wiesen werde

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hrung des 14) Unter den fahrten Umstaäͤnden n Wir November 3h, dem

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vom 26. lassen, daß vom her, die Hälf

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ention im Land- mißverstaͤndlich ses zum Grunde. Die angezogene, v ante n fuͤgung vom Oktoher naͤmlich nicht auf Zuͤchtlinge, sond bl gegen welche von den Gerichten

Gefängnißstrafe auf

ster des Innern getr offene

diejenigen Individuen,

licher Zuͤchtigung oder

Nachweis des ehrlichen Erwerhs oder se Individuen, deren Detention in

wirksam erfolgen kann, sol

c Verfugung in die Anstalt zu Benninghausen aufgeno:

men werden, welche Anstalt auch, Bestimmung gemäß,

solchen Detentionen geeignet ist. Da es nun ohnedies

anderen Anstalt

d Westphalen an einer gategorie untergebracht

der Provinz ö . Der sebogdcehte bei 7 getroffenen Einrichtung um Anstalt zu Benninghausen die Transport-, so haltungs-Kosten aut , ,. Fonds erstattet werden, B n chte Unseres Ober , , . durch die nl dl . Art weder eine Ueberfi

sSmaäßigen Zwecke

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ie ge wo Zu 1. De ) Kranken den barmherzige sicht und Assistenz eines , ö

Ober-Praͤsidenten, unter Mitwir

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der anstoßende mit Ausschluß

1 5 Ras To a H rRNo-* inentgeldlich üͤberlassen werde;

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A istalt Bedarf die Ueberschuͤsse aus Anstalt verwendet werden duͤrfen; und endlich s Verpflegungs-Gelder fuͤr einen! rmoͤgenden einen Zahlungsfaͤhigen auf 6 R ihr. saͤhrlich r ldi g norn verden, und fuͤr diejenige zelche eine bessere * lege wuͤnschen, das Weitere einem besonderen Abkommen mit der Verwaltung uͤberlassen werde. Was den Antrag zu 4 der Denkschrifft betrifft, daß zur ersten Einrichtung der Anstalt ein Zuschuß aus Staatsfonds bewilligt werden moͤge; so muß es bei d , ,., Ueberlassung der Gesecker Kloster-Gehaͤud 6 Abdinghofer G ö ünd Stalles bewenden. zagegen wollen Wir Anstalt, als einer milden Stiftung, ö en,, . Porto-Freiheit hiermit bewilligen. Abänderung des Feuer Reglements.

18) Ueber die Antraͤge wegen Abaͤn mungen der Provinzial-Feuer-Sozietaͤts⸗r nuar 1836 muß die Entschließung bis zum Eingange der Ver— 26 lungen des Rheinischen Pr ovinzial⸗Land tages vorbehalten

bleiben. Indeß wollen Wir die ö Aband derung des J. 34 des gedachten Reglements dahin, daß der ord dentliche Jahres-Bei— trag pro 100 Rthlr. Der iich nig. Werth

in der zweiten Klasse von 2 Sgr. auf

in der dritten Klasse von 3 Sgr. auf. . ermaͤßigt, und dagegen 3. .

in der foͤnften Klasse von 5 Sgr. auf. . .... 6 Sgr. 6 Pf.

dieser

Sozietaͤts dor hrerer Messirm derung mehrerer Bestim

Reglements vom 5. Ja—

1 r*. 60 Pf. 2 Sgr. 6 Pf.

in der sechsten Klasse von 6 Sgr. auf. 7 Sgr. 6 Pf. in der siebenten Klasse von 7 Sgr. 8 Sgr. erhoͤht werde, in Betracht der e,, me. Beschleunigung schon jetzt hierdurch genehmigen. Steuerung des übermäßigen Branntweintrinkens.

19) Die beantragten Mahr ln gegen das Branntweintrin ken treffen zum Theil mit denjenigen Wuͤnschen zusammen, die Uns von den Staͤnden anderer Provinzen vorgetragen, und deren Berucksichtigung zum Theil, wie es in Ansehung der Beschraͤn— kung des Kleinhandels mit Branntwein in den Staͤdten gesche⸗ hen, bereits verheißen worden. Wir haben auch nicht Anstand genommen, Unseren Minister des n . Polizei, dem d tighin diejenigen

age gemaß anzuweisen, ver üUgen, daß kuͤnf genommen werden sollen, wel

und der

zu

Schankwirthe in eine Polz straf

en ihnen als Trunkfaͤllige be e zern neten Personen Branntwein

bfol sortfahren, oder ihnen auch nur den Aufenthalt in

zestatten. De gegen hat es nicht fuüͤr ausfuͤhrbar

ien, 16806 kwirthen ohne Unterschied und Polizeistrafe die Verpflichtung aufzue legen, iswurdiges Bier zur Verabreichung an ihre

Fir haben aber Unserem Minister des

e, . 9e rthe it , , . und essionen durch die Behoͤrden dahin wir

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erfordert, auch die

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91 Beduͤrfniß es 64

chankwirthen gefordert zegen einer gesetzlichen Bestimmung, wo

ingen für kreditirten Vrangtmein nicht wuͤrden rden konnen, soll in weitere Erw aͤgung gezogen werden

den

slenbahn vom Rhei

n, Unsere für die a

Aufmerk elelnen Int el gleich wicht zuläassige Unterstuͤtzune Richtungs-Linie . in soweit beruͤcksichtigt d nothwendig

enen

er anliegende Ili zel näher sen zu bert nselben Folge Kostspieligk dagegen hat bere ßregeln n, ing ö

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konnen, da

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Post zwanges

eine Ermaͤßigung der

Postzwanges auf Packete ) allgemeinen Verkehrs wün schenswerth ist, und haben General-Postmeister aufgetra gen, daruber Vorschlaͤge abzugeben, welche Erleichterungen in bei den Beziehungen, mit Ruͤcksicht auf das sinanzielle 3 der Staates, gewahrt werden koͤnnen. Diese Vorschlaͤge sollen bei den Berathungen uber das neue Postgesetz erwogen und, so weit es die Umstaͤnde gestatten, berücksichtigt werden. Erlaß von * an den Domainen-Gefaͤllen im Fuͤrstenthum

25) Die in Petition vom 28. April 8

Punkte, rüͤcksichtlich welter die Domainen— in den vier Paderborn-Corveyschen Kreisen sich nicht gleichmaͤßi ger Erleichterungen zu ersreuen haben sollen, als den Priva Lensiten durch das Reglement fuͤr die Paderbornsche Tilgungs kasse vom August 1836 bewilligt worden sind, finden sich im Wesentlichen bereits erledigt. Denn abgesehen davon, daß alle sene Erleichterungen nach dem Eine gange des gedachten Reglements nur den Zweck haben „den zerruͤteeten Verhaͤltnissen der bäuer lichen Grundbesißzer aufzuhelfen und die Herstellung und Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes zu befoͤrdern“, sind gleichwohl die in den meist auf den Ackerbau beschraͤnkten kleinen Staͤdten wohnenden und selbst die in der Stadt Pader born ansaͤssigen, den Ackerbau als Hauptgewerbe treibenden Be—

Und

Unserem

Paderborn hervorgehe

benen Praͤstantigrien

Die in den bisher gegebenen fuͤnf Landtags Abschieden mehr fach erwähnten Denkschriften werden mit Hinweisung auf die betreffenden Paragraphen in den naäͤchsten Nummern der Stagts— Zeitung nachgeliefert werden.

sitzer domanialpflichtiger Grundstuͤcke von dem Erlaß de 8 Ein Viertheils ihrer Gefaͤlle nicht ausgeschlossen, auch ist den Nicht— Ackerbuͤrgern in der letztged dachten Stadt, denen grund dsaͤtz lich dieser erlaß nicht nachgegeben werden konnte, gestattet worden, nach reits erfolgter Ablbsung ihrer Zehntpflicht durch die dortige Tilqungskasse, bei dieser auch die äbri igen Domanialgefälle regle⸗ mentsmaͤßig abloͤsen zi durfen. Ebenso konnen diese Nicht⸗ Acker⸗ bürger das ihnen von dem Rentamt unbefugt gestundete Ein Vier⸗ theil in an ö ssenen, ihren Vermögens-Verhältnissen entsprechenden Terminen abführen. Auch die Ritterqutsbesitzer nehmen an dem Ein Viertheil Erlaß ruͤhsichtlich ihrer domanialpflichtigen, mit hren Ritterguͤtern nicht consolidirten bäuerlichen Grundstuͤcke Theil. ; 3. Die von Unsers hochseligen Herrn Vaters Majestaͤt angeor nete Maßregel, wonach bei den in Unser tersten be echtigter oe, n, Censiten der Abzug des Ein Viertheils alsdann wieder n spendirt und das provisorisch 6a Hestundet⸗ traͤglich ; . ; „ne Berechti , . werden soll, wenn jene Del echtgz und Compensation der Forstservituten widersekß Forderungen erschwern n, war

durch die bei

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durch uͤbertriebene resse der Wald kultur und ing , .

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gedacht Veranlassung k zu leg Bedingung entsprechen und das ferner

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ö n Unse . ist der , Entwurf der mit Ruͤcksicht auf die staͤndischen An Inzwischen wird letztere in undstuͤcken fuͤr Bestimmungen enthalten

Vorschrifte

Be zug genommen

in ö 8 welch nach ( agßge gor z del ten Bestin mil 3 . und auch für wendung kommen mungen auf Grund erlangt haben.

Befreiung

Dem Uns vorgetrage Vorspan ö dessen Lastfuhrw ßen angehäuften Schnees werden moge, ist durch eine vo

Voß ßrder fßeöilte An u yvnz̃ ilsteuer⸗Bel orden erthenlte Il nwelsung

Befreiung der Wirthschafts' und Mahlgut Chausseegelde.

30) Dem Antrage, daß die Wirthschafts- und Erndte Fuh ren der Besitzer laͤndlicher Grundstuͤcke auch gelde nicht unterworfen werden, wenn die bewirthschafteten Grund stuͤcke oder Weiden nicht in derselben Bauerschaft mit demjenigen Grundstuͤcke belegen sind, dessen Zubehör sie bilden, und von w chem aus sie bewirthschaftet werden, haben Wir eutsprochen. und ist durch eine von Unserm Finanz-Minister erlassene Verfugung das Noöͤthige angeordnet. ; . Die Fuhren mit Mahlgut koͤnnen zwar von dem Chaussee gelde nicht allgemein freige lassen werden; wenn aber in einzelnen Faͤllen oͤrtliche Verhaͤltnisse fuͤr die Gewaͤhrung von Erleichterun⸗ gen bei Entrichtung des Chausseegeldes fuͤr die gedachten Fuhren sprechen, so wird Unser Finanz-Minister, ufeig⸗ der dem Chaussee geld-Tarif vom 29. Februar 1810 unter beigefuͤgt ten zusäͤtzlichen Vorschrift, wie dies bisher auch geschehen ist, auf den Antrag der

Bethelligten das Geeignete anordnen.

dann dem EChaufssee

1005

Entschaͤdigung fuͤr Aufhebung der 31) Der Petitign wegen Beschleunigung der Regi der Entschaͤd digung fuͤr die Aufhebung don Pflast schwebenden oder noch einzuleitenden Verhandlung bereits entsprechen, als die Provinz ialVerwal ing mit einer ausführlichen Anweisung zur Gegenstandes versehen worden sind, wele erleichtern und zu befoͤrdern bestimmt Fallen Al laß zur Be esc chwerde uͤbe r Verzd den betreffenden Entschädigungs dieselbe zur Kenntniß der vorgesetzten Behr Remedur getroffen werde Wo ausnahmsweise den sich die Behoͤrde n die vorzugsweise angelegen se insbefondere die Stadt

durch Bewilligung eines

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einzelnen werden,

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der ,, Drovinz hrung von S ute auch seither der Fall gen esen, Unsere zesondere Al ifmerk diejenigen dindung zwischen Siegen vermitteln.

iwenden und namentlieh bestimmen, welche die Verl ar und dem Fuͤrstenthume ahme uͤber die einzelnen Antraͤge muͤssen Wir Uns ab

' Horbehalten, daß eine Zusammenstellung des Beduͤrf Provinzen mit den darauf zu verwendenden Geld— ersehen laͤßt, welche Bauten zunaͤchst iufgenommen Inzwischen schreiten die Vorarbeiten zur Fest = fuͤr die Volmestraße, die theilweise noch

e

. üb werden konnen. stellung des Bauplans im Ruͤckstande sind, vor. Lenne Straße.

37) In Beziehung auf die, den Ausbau der betreffenden Anträge nehmen Wir auf den zunaͤchst vorhergehen den Bescheid Bezug.

schlage muüssen Wir noch e

Lenne-Straße

Ermaͤß gung der Beischlaͤgũe zum Grundsteuer⸗Deckungs⸗Fonds. 38) Die be —— Ermaͤßigung der dem Grundsteuer⸗Dek⸗ unge Jenn eines jeden Regierungs⸗-Bezirks üͤberwiesenen Bei⸗ aussetzen, da die Re sten der anzuordnen⸗ den periodischen Revisionen der Katastral⸗ Abschaͤtznngen 20, welche Unzulaͤnglichkeit der dazu bestimmten Fonds aus dem Grund— Deckungs Fonds bestritten werden mußten, sich noch nicht lassen, und wenn den Abschätzungs⸗Kemmissarien Diaͤ⸗ Neisekesten gewährt werden sollen, der Grundsteuer-Dek⸗ mit neuen nicht unerheb n . Ausgaben belastet wird. daher auch die Wiedererhebung von 1 pCt. der Haupt Summe zu dem gedachten Fonds in dem

Bezirk Arr angeord net.

Bemerkung Unserer getreuen Stande, daß die Bekannt⸗ Uebe rsic ren uͤber die Verwendung des Grundsteuer⸗ 8 eben sey, hat durch die nunmehr erfolgte rsichten durch die Amtsblaͤtter ihre fernere Bemerkung, daß eine zu betraͤcht⸗ ationen fuͤr die Steuerdiener verwandt t begruͤndet finden, da die bedeuten⸗ 18steuer⸗Deckun g8⸗ Fonds hauptsaͤch⸗

*

ing der Grundsteuer-Reste herbei⸗

vor nsberg

daß die B estande in G der Provinzial⸗ ülfs⸗ den, und wird Unser Finanz⸗ veranlassen. Kommissarien. Instruction uͤber die nds dahin abzuändern, Diaͤten und Reisekosten in selben sonst . t zur Ueber⸗ chaͤfts willig zu machen seyn soll— eidung noch vorbehalten. Katgster Kosten-Guthabens k Arn zber⸗ g. ö berg nach der vorlaͤufi— erstattende Summe laͤßt sich, zember 1836 nachgewiesenen de 3 veranschlagten Arbeiten, insbe⸗ zerg, nachtraͤglich definitiv feststel— ollendung saͤmmtli— dahin ausgesetzt zanze Kosten-Betras r Kataster mit Be⸗ erden kann. Uebrigens sind Wir damit ein— erstattende Summe auf die einzelnen Lan⸗ fuͤr dieselbe zu gemeinnützigen Anlagen

stattung bis

beiten oder

verwendet Aufhebung oder Herabsetzung der Wechsel-Stempel⸗Steuer. 11) In Ansehung der Wechsel el Uns nicht bewogen, dem auf deren Abschaffi ing gerichteten An— trage zu fahren; inwiefern aber eine Aenderung der St empel⸗ traf l rath sam sey, wird bei Abfassung erwogen werden. Reisenden. on Gewerbescheinen zum Suchen von er Mitfuͤhrung von Proben, und Gegenstaͤnde sich Miß— ien lassen, namentlich bten Hausirhan V ist den Behoͤr⸗ nicht entgan Unsere Minister des Innern und der Fi— haben, um jenen V entgegen zu wirken, im erflossenen Jahre die deshalb schon bef sehen den Vorschrif⸗ Erinnerung bracht und 4. Provinzial⸗ 9 ehoͤrden mit An— zersel Fenngleich im Allgemeinen anz , n,, ist, daß iwend u ing der l ger e les er la tenen Bestimmungen den zur ten ie. bel lsianden wirksam bege gnet werden koͤnne, Ruͤ Inhalt der staͤndischer 1èDenk⸗ auf ähnliche von 3 Sei⸗ Eroͤrterung daruͤber veranlaßt, eff der Handl i ng. ndern sein mochten, damit der o n w ö. du .

l⸗-Stempel-Abgabe finden Wir

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i, . Bezirk Arnsberg. üͤᷣtzu ng von 2000 in denjenigen Ge mn l fer und Minden, in wel zinnerei einheimisch ist, in der Et warlung, daß die Errichtung und Erhaltung der Spinnschu senn werden, auch nach Ablauf des Jahres vier Jahre bewilligen, dagegen muß die ds auf die Gemeinden der genannten bei— e eschraͤnkt bleiben, in denen die Garn— Spinnerei als H 3 auch fuͤr den Absatz ins Ausland bereits besteht, und růͤcksichtlich denen es auf eine Verbesserung des Gespinnstes und auf eine Erleichterung des Absatzes in der Kon—⸗ kur mit dem Maschinen-Garn abgesehen ist. In denjenigen des Regierungs-Bezirks Arnsberg, welche sich mit der pinnerei beschäftigen, kommt dieselbe im Allgemeinen nur als Sine beit fuͤr den haͤuslichen ,, vor, und es laͤßt sich kein Beduͤrfniß erkennen, durch Unterstüzungen aus der Staats- auf die Verfertigung des dazu geeigneten Garns einzu⸗

wirksa im

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Kasse wirken. ö Ermaͤßigung der Sal; Preise fuͤr die Feilen-Fabrikation.

15) Die Be eschlußnahme auf, den vom Landtage bevorwor⸗ teten Water der Feilen⸗Fabrikanten der Provinz auf Er en der Preise fuͤr das zur Feilen⸗ Fabrikation erforderliche Salz hat