1841 / 230 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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hei dem betreffenden Distriktualkonvent abgeschafft werden. Der folg der naͤchsten Aerndte ermessen zu koͤnnen. Der Rest der spaͤnner stehen, auf denen große Faͤsser zum Verfahren in der

Stadt gefuͤllt werden. Dem Vernehmen nach wird die Sorge für diesẽ⸗ Bequem⸗ lichkeit ziemlich hoch im Preise gehalten. Findet sie dennoch Ab⸗

Seelsorger zu (Ungarn) Teplitz, und zugleich der Gefangenen des letzten Baumwollen⸗-Aerndte, bestehend in 10000 Ballen, wurde Tomitats, Ladislaus Jeßenßkyv, legte seinen Bericht vor, aus dem von der Regierung an zwei hiesige Handlungshäuser à 13 Rthlr. sich ergab, daß von Seiten der. evangelischen Einwohner blos auf pro Ctr. und der Gesammtertrag der Leinsaamen⸗Aerndte, unge⸗ 3375 ein Sträfling komme. Damit diese Resultate mit der Zeit faͤhr 20090 Ctr. 2 P. 100 pro Ardeb, so wie ihr Sesam à 130 nehmer, so wird mit allem Recht daraus zu schließen seyn, groͤ— noch guͤnstiger ausfallen moͤgen, wurde die Verbesserung der pro Ardeb verkauft. Die Pest hat fast im ganzen Lande vollig ßere Wohlfeilheit werde die Zahl der Abnehmer bedeutend ver⸗ Schulen vorzuͤglich empfohlen. Die gesellige Sprache der Schu aufgehört. Die Regierung will angemessene Maßregeln ergreifen, mehren, die groͤßte Abnehmer herbeifuͤhren, die jetzt gar nicht

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* * 5 ö .

ler in den Slawischen und Deutschen Schulen soll im Allgemei- um dem Wiederausbruche der Seuche nach Kräften vorzubeugen, daran denken können, zu vielerlei Gebrauch das schwierig herbei⸗ K * nen die Ungarische seyn. Es sollen einige Ober-Lehrer aus der oder doch das Umsichgreifen derselben zu verhindern. Den hier zuschaffende Flußwasser zu verwenden. Ist nun einmal die An— 2 Mitte der Lehrer selbst ernannt werden, uber die häuslichen, con⸗ und vornehmlich in der National⸗Garde befindlichen Landleuten lage da, die die gesammte Stadt mit frischem Wasser versorgen stitutionellen und Urbarial⸗Verhaltnisse, so lange diese bestehen, wurde der Befehl ertheilt, nach Hause zuruck zu kehren und sich, kann, so ist sie auch dauernd; sehr viele gewerblichen Bedůrfnisse ö . KJ w sowie uͤber den schadlichen Einfluß des Branntweins Unterricht wie fruͤher mit dem Ackerbau zu beschäftigen. 7 werden sich dann auf das Bestehen der Anlage und auf ihre Lei⸗ . ertheilt, und demzufolge durch hierzu taugliche Maͤnner eine zweck— 20stn Au gu st mäßige Schrift abgefaßt werden. Die Verhandlungen wurden

. 9e z 2 j 2 h * h reines Flußwasser fuͤr einen mäßigen Preis in der Hauswirth—

beinahe alle in Ungarischer Sprache gepflogen.

Italien.

Mailand, 10. Arg. Thorwaldsen ist am vorigen Mitt— woch hier eingetroffen und von den hiesigen Künstlern freudig begrüßt worden. Vorgestern hat derselbe seine Reise nach Rom fortgesetzt.

a r Spanien.

Paris, 13. Aug. Die Regierung publizirt nachstehende te— legraphische Depesche aus Bayonne vom 11ten d.. „Am 5ten hat der General⸗Capitain Palafox seine Entlassung als Ober⸗-Be— fehlshaber der Garde eingereicht; er wurde noch an demselben Tage durch den General Pedro Chacon ersetzt.“

Jonische Inseln.

Corfu, 2. Aug. Unsere Zeitung bringt folgende Extrabei⸗ lage: „Wir schäͤtzen uns glüuͤcklich, dem Publikum anzeigen zu koͤn⸗ nen, daß der Contre⸗-Admiral Sir J. A. Ommanney vorigen Donnerstag mittelst des Dampfboots „Vesuvius“, welches in 18 Stunden von Kandia hier eintraf, die amtliche Kunde erhalten hat, daß der Aufstand auf jener Insel voͤllig gedaͤmpft ist, das Volk sich der Tuͤrkischen Herrschaft unterworfen und somit jedem weitern Blutvergießen vorgebeugt ist. Es ist erfreulich, zu hoͤren, daß man dieses Ereigniß vornehmlich dem raschen und umsichtigen Einschreiten der ksmmandirenden Offiziere der dortigen Bri— tischen und Franzoͤsischen See⸗Division verdankt, namlich dem Capitain Huston von Ihrer Britischen Majestäͤt Linienschiff Bembow und dem Capitain le Grandis. Durch ihr gemein— schaftliches Wirken sind die Griechischen Einwanderer, welche ge— meine Sache mit den Kretern gemacht hatten, so wie die Haupt⸗ rädelsfuͤhrer ⁊00 an der Zahl am 23sten, v. M. auf die Briti— schen Kriegsschiffe „Tyne“ und „Hazard“ und unter sicherem Ge⸗ leit nach dem Piraͤus gebracht worden, Auf diese Weise sahen sich diese braven Marine-Ofsiziere von Großbritanien und Frank— reich in den Stand gesetzt, das Gesetz der Menschlichkeit zu be— obachten, ohne das Völkerrecht zu verletzen, und gewiß trug ihr Einfluß auf den Kapudan Pascha und Mustapha Pascha zur Rettung aller jener bei, welche an dem Aufstand Theil genommen haben, deren Lage nach der Unterwerfung hoͤchst verzweiflungs— voll und bedauernswerth gewesen waͤre.“

Moldau und Wallachei.

Der Oesterreich ische Beobachter meldet: In der letzten Haͤlfte des verflossenen Juli-Monats ist Braila der Schauplatz unruhiger Auftritte gewesen, die von einigen hundert Landstrei⸗ chern, worunter viele Bulgaren, die sich allmaͤlig in dieser Stadt angehaͤuft hatten, angezettelt worden waren und anfangs nur Raub und Plůnderung bezweckten, denen man aber späterhin einen politischen Anstrich zu geben versuchte. Durch die von der Wallachischen Regierung ergriffenen Maßregeln ist es gelungen, diesen verbreche⸗ rischen Umtrieben ein Ziel zu setzen und die fuͤr— den Augenblick gefaͤhrdete Ruhe in dieser Gegend vollkommen wiederherzustellen.

Das Wallachische Staats-Sekretariat hat aͤber diese Vor— faͤlle unterm 28. Juli nachstehendes Cirkular⸗Schreihen an die in Bukarest residirenden Agentien der Eurepaischen Mächte erlassen:

„Nachdem die Polizei⸗-Behoͤrde der Stadt Braila am züsten d. M. erfahren hatte, daß eine unerlaubte Versammlung mehreher Individuen in einem Hause stattgefunden hatte, verfügte fi sich auf der Stelle dahin, und fand einen ehemaligen Serbischen Off zier, Namens Tatisch, von ungefaͤhr vierzig bewaffneten Bulgaren umgeben. Ueber den Zweck ihrer Versammlung befragt, erwieder⸗ ten 'sie, daß fie hier ihre Kameraden, 1200 an der Zahl, erwarteten, und daͤnn Willens seyen, uͤber die Dongu nach der Tuͤrkei zu ge— hen. Zu gleicher Zeit wurde eine Proelamation am Casino ange heftet, worin die Meuterer, ihr Unternehmen ankuͤndigten und er⸗ klärten, daß sie keine feindselige Absicht gegen die Wallachei hegen, daß aber, falls man Gewalt gegen sie gebrauchen wollte, großes Ungluͤck daraus entstehen könnte. Nachdem dieses Haus auf der Stelle von der Garnison der Stadt Braila umzingelt worden war, Fildete sich sogleich eine aͤhnliche Versammlung in einer anderen Woh⸗ nung, wo zwei rothe Fahnen aufgeyflanzt wurden. Am folgenden Tage belief sich die Zahl dieser Individuen auf mehr als zwesh inn dert, Auf die Anzeige, welche die Regierung von diesem Vorfalle, erhielt, wurden so⸗ gleich den Eivil- und Militair⸗ Behörden von Rrgila die gecigneten Be⸗ fehle ertheilt, Ueberdieß uͤbermachte der Fuͤrst unmittelbar an sel— nen Adjutanten Odobeseo, der nach Braila geschickt wurde, einen vsten fler Befehl an die Bulgaren, mit dem Auftrage, ihnen den⸗ selben vorzulesen, damit sie sich augenblicklich zerstreuen, um der schweren Strafe, die ihrer wartete, zu entgehen; falls sie sich aber weigern sollten, die sem Befehl Folge zu leisten, war dem Obersten aufgetragen, sie anzugreifen, und sich ihrer todt oder lebend zu be⸗ mächtigen. Die Behörden Hon Baila, befuͤrchtend daß sich die Bulgaren Handlungen gegen die Ruhe und, Sicherheit der Ein⸗ wohner überlassen möchten, ergriffen alle erforderlichen Maßregeln, Un ste Un! Nespekt zu erhalten. Wirklich verließen sie am 25. Abends daz Haus, in dem sie sich bisher aufgehalten hatten und zo gen nach der Quarantaine. Sobald sie aber außerhalb der Stadt waren, fingen sie auf die Soldaten, so wie auf die Dorobantzen, wel— che sie eskörtirten, zu schießen an. Nun entspann sich der Kampf, welcher vier Stunden dauerte. Die wallachischen Truppen behielten die Sberhand; den Bulggren wurden fuͤnf Mann getodtet, neun ver— wundet und siebzehn zu Gefangenen gemacht; eine große Anzahl der⸗ selben ertrank in der Donau und am folgenden Morgen um s Uhr ergab sich ihr Chef mit den noch übrigen neunundzwanzig Indivi püen. Ünserer Seits wurden nur ein Unterofsizier getddtet und zwei Gemeine verwundet. Der Unterzeichnete beeilt sich, die verehrliche Agentie von Vorstehendem in Kenntniß zu setzen, mit dem Beifuͤgen, Daß die von jenen Meuterern voruͤbergehend gestorte Ruhe in Brailg vollkommen wieder hergestellt ist, ohne daß man den mindesten Unfall

zu beklagen hat. ; ; (Unterz.) C. Cantaecuzeno.

Aegypten.

Alexandrien, 16. Juli. (Oe st. Lloyd), Der Nil schwillt immer mehr an, ohne jedoch eins, ungewohnliche Ueberschwem— mung und nachtheilige Folgen befürchten zu lassen; der gegen⸗ wartlge Stand ist dem vorjaͤhrigen fast gleich. Das neue Ge⸗ traide wird bereits in die Speicher gebracht; bis jetzt sind aber von der Regierung keine Preise festgesetzt worden, wahrscheinlich will sie den Austritt des Nils abwarten, um nach ihm den Er⸗

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* AG stungen verlassen koͤnnen. Ist ei e Möalichkei ; . Brasilien. stung ssen kd Ist einmal die Moglichkeit vorhanden, M 230.

Nido Janeiro, 22. Juni. Im Senat ist der Gesek— Entwurf angenommen worden, durch welchen die Wittwe Dom Pedro's J., die Herzogin von Braganza, und deren Tochter, Amalia, als Brasilianische Prinzessinnen anerkannt werden; man zweifelt nicht daran, daß auch die Deputirten-Kammer das Gesetz annehmen werde.

Nach einem Briefe aus Pernambuco haben sich die dortigen Britischen Kaufleute unter einer Conventional-Strafe von 1 Conto da Reis verpflichtet, fortan Waaren nur gegen Wechsel mit be— stimmten Kredit-Fristen zu verkaufen. ;

Die Regierung hat dem Hause Samuel und Philipps in London 3600 Stuͤck H proc. Obligationen Brasilianischer Schuld zu 714 pCt. uͤberlassen, eine Operation, deren Wiederholung bevor— zustehen schien, da der Brasilianische Gesandte in London, Herr Montezuma, Wechsel zum Belaufe von 4,000 Pfd. auf die Re⸗ gierung gezogen hat, um sich fuͤr Vorschuͤsse zu decken, welche Lon⸗ doner Kapitalisten durch seine Vermittelung der Regierung gemacht haben, um die im Juli faͤllig gewesene Dividende zu bezahlen.

Düsseldorf, 15. Aug. (D. Z. Se. Koöͤnigl. Hoheit der Prinz August ist gestern auf seiner Inspections-Reise hier ange kommen und im Breidenbacher Hofe abgestiegen, wo er von der Generalitàät und dem gesammten Offizier-Lorps empfangen wurde. Se. Königl. Hoheit wird sich von hier nach Wesel zur Inspection der dort derfammelten Artillerie begeben. Gestern Abend wurde Sr. Kbͤnigl. Hoheit ein großer Zapfenstreich gebracht.

Jestenn sind' auch die zwel zu Köln garnisonirenden Bataillone des 16ten Infanterie-Regiments hier eingeruͤckt, um in Gemein⸗ schaft mit dem hiesigen 1sten Bataillon desselben Regiments zu exerziren.

Aussicht auf die Wasserleitung in Berlin.

Wie so mancher langjährige fromme Wunsch der Residenz— Bewohner neuerlich beachtet und beruͤcksichtigt worden, so auch, vernehmen wir, wird ein recht allgemeiner, gewiß wohlbegruͤnde— ter und deshalb so oft schon laut gewordener Wunsch, der Wunsch nach frischem Wasser inden Straßen und besonders in den Rinn— steinen Berlins, bald nun auch in Erfuͤllung gehen. Je allgemei— ner die Freude der Residenz-Bewohner daruber seyn muß, je lebhafter und inniger wird ihre Dankbarkeit seyn, fuͤr den, wie wir hören, aus Allerhoͤchsteigener Bewegung Seiner Majestaͤt des Koͤnigs hervorgegangenen Beschluß, der die Bearbeitung des Projekts einer besonderen Kommisfion unter dem Vorsitze des Gouverneurs und Praͤsidenten des Staats-Raths, Freiherrn von Muͤffling, uͤberwiesen hat. Große Unternehmungen er— fordern kraͤftige, energische Fuͤhrer, aber auch große bedeutende Mittel. Die meisten Vorschläge, die bis jetzt ge— nacht wurden, uns von den Qnalen der Berliner-Rinnen zu er— lösen, gingen, wenn sie nicht uͤberhaupt mehr dem Reiche der Phan— tasie als der Wißlichkeit an ehöͤrten, von dem Gesichtspunkte moͤg— lichster Wohlfeilheit und Billigkeit aus,. Allein billigen Kaufs wird man ein großes Uebel nicht los. Wo es sich nicht davon handelt, bloß den Augenblick zu befriedigen, das dauernde Beduͤrf⸗ niß durch ein Palliativ zu täuschen, sind große Aufwendungen nicht zu umgehen: Wir gestehen, allein in der großartigen Weise, in der das Projekt dem Vernehmen nach aufgefaßt wird, sinden wir die sichere Buͤrgschaft seiner Ausfuhrung. Was Jahrhunderte lang beste⸗ hen, von dem Ernst und der Kraft der Gegenwart Zeugniß geben und der Nachwelt nutzen soll, kann nicht mit Leichtigkeit herge— stellt, nicht mit kleinen Opfern geschaffen werden!

Die Rinnsteine Berlins sind ungefaͤhr 14 Meilen lang. Sie sind auf einem Terrain vertheilt, dessen hoͤchste Punkte auf dem rechten Ufer der Spree (in der Gegend des Koͤnigs- und Lands— berger Thores) ungefahr 1 Fuß, auf dem linken Spree-Ufer (in der Gegend des Palais Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht) ungefaͤhr 8 Fuß uber dem Spiegel der Spree liegen. Man braucht kein Sachverstaͤndiger zu seyn, um sich ein lebendiges Bild von den Schwierigkeiten zu machen, welche zu uͤberwinden seyn wer—

den, damit bei so geringem Gefaͤlle ein frisches, klares Wasser die Straßenlänge von 11 Meilen durchriesele, schnell und kraͤftig genug, um den immer von neuem sich sammelnden Schmutz der Rinnsteine mit sich fortzufuͤhren, reichlich genug, um in den von den Flußufern entfern— teren Straßen einer bedeutenden Menschenmenge den zu gewerb— lichen und haͤuslichen Zwecken so wuͤnschenswerthen und in der That so sehr gewuͤnschten Gebrauch des weichen Flußwassers zu gewähren. Die Schwierigkeiten aber, so groß sie auch seyn moͤ— gen, sind nicht unuͤberwindlich. Sie fordern nur den Entschluß, die großen, aller Wahrscheinlichkeit nach sehr großen Aufwendun⸗ gen nicht zu scheuen, die noͤthig sind, sie zu besiegen. Und selbst in dieser Beziehung darf man sich nicht durch den ersten Anschein taͤuschen lassen. Es handelt sich nicht von einem Unternehmen bloß zu Gunsten der allgemeinen Salubrität, von einem Ge— winne allein fuͤr die allgemeine Reinlichkeit der Straßen und Platze: wird das Projekt so ausgefuͤhrt, wie es ausgefuͤhrt wer— den Kann, so wird neben dem allgemeinen Nutzen noch so reich—⸗ lich an Vortheilen fuͤr den Einzelnen gewonnen werden, daß ge⸗ wiß mit großer Sicherheit darauf zu rechnen ist, die Verwerthung diefer Vortheile wird einen sehr bedeutenden Theil der Gesammt— kosten uͤbertragen.

Berlin ist freilich nicht so uͤbel daran als Paris, das fast gar kein brauchbares Wasser besitzt und seine Beduͤrfnisse in die ser Hinsicht durch kostspielige Wasserleitungen und durch einen Was⸗ serhandel befriedigen muß, der in seiner Allgemeinheit und Aus⸗ dehnung gluͤcklicherweise hier noch unbekannt ist. Im kleineren Maßstaͤbe jedoch wird der Wasserhandel auch hier schon bemerk— bar. Die kleinen, von Menschen und Hunden gezogenen Wagen, die sonst zu häuslichen Beduͤrfnissen das Spreewasser zufuͤhrten, haben schon seit längerer Zeit angefangen, sich zu vergroͤßern. An vielen Stellen des Spree-Ufers sieht man fruͤh und spaͤt Ein⸗

schaft zu gebrauchen, so wird diese Möglichkeit gern und vielfach be⸗ nutzt werden, wenngleich man sich jetzt, wo sie nicht vorhanden in anderer Weise hilft oder hundert kleine Unbequemlichkeiten äͤber⸗ sieht, weil man sich nur mit größeren Kosten davon befreien koͤnnte. So theilt sich der Nutzen, den eine Wasser-Leitung durch die Stadt haben wuͤrde, in den großen, allgemeinen, der von den un— erträglichen Ausdünstungen der Rinnsteine uns befreit und die Atmosphaͤre der Stadt gesunder und frischer macht, und in die unzaͤhligen kleinen Vortheile, die jeder, selbst der kleinsten Haus— haltung daraus erwachsen koͤnnen: so werden sich gewiß auch die Kosten des Unternehmens theilen. Die Groͤße der letzteren wird daher nicht abschrecken durfen. Haben sie doch weit aͤrmere Zei— ten, als die unsrigen, in anderen Städten nicht gescheut. Es sind nicht wenige Staͤdte, welche aus fruͤheren Jahrhunderten Wasser— Leitungen aufzuweisen haben, die, im Verhaͤltniß zu der dringen— den Rothwendigkeit, die sie hier fordert, wahrhaft Werke des Luxus scheinen. Fuͤr uns wuͤrde es fast ein Vorwurf, scheiterte die Ausfuͤhrung des Unternehmens an der Berechnung seiner Kosten, da doch die Vortheile, die es bietet, in der That unbe— rechenbar sind. Doppelten Dank daher der Weisheit und dem ernsten Beschlusse Sr. Majestät des Koöͤnigs, der das Nothwen— dige zur Aufgabe stellt und die Zeit, die sich so gern in ihrer Großartigkeit bespiegelt und in ihren Kleinigkeiten gefaͤllt, zu dem wirklich Großen hintreibt, auf daß sie sich ein wuͤrdiges Denkmal setze und die Dankbarkeit der Nachkommen sichere!

Dauer der Eisenbahnfahrten am 17. August 1841.

AbSgaug 3 Abgang 8 8 Zeitdauer ö Zeitdauer Von Von

Ber. St. VL. P o ts da m.

Um 6 Ube Morgens... 40 Um z Uhr Morgens. .. ö 42 8 Morgens . ö 11 ] Vormittags. Vormittags. 11 2* Nackhmittas Nachmittags 11 . Nachuittags Nachmittags 10 J Abends ... Abends.... 10 = 8. Abends .. Abends.... 53 Ahends -.

Meteorologische Beobachtungen.

1841. Morgens Nachmittags Abends . August. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

Nach einimalier

Luftdruck... 337, 1 . Par. 337,90 . Par 338, 7 ar. Quell rue 8, J

ahn, . j8, 17 R. 4 13,1 R. Elusswäruie 15,7 R.

Thaupunkt ö 4 ö R. 4 10,7) R. 11907 R. Boden würme 16, 6

Dunstsittigung 85 pCt. 56 pCt. 85 pCt. Ausdustuns O, os9 Rh trie. halbheiter. heiter. Niederschlag G0.

XW. WNW. WNW. Würme wechsel 4 18,99.

Vwolkenzußg. . . ͤ WNW. * 11 Tagesmittel: 337,91! Tar. A 11,6? R... 6 Y n., 75 Ci. Wr

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 14. Auk. PNiederl. vwirkl. Schuld 5 13. 55 40. 191 Kanz. Bill. 25 . 5M Span. 185. Fassive. Ausg. . iasl. 4 . . Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 1045.

Frankfurt a. M., 15. Auę. Oesterr. 53 Met. 1063 C.

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1 zu 500 FI. 3 133 *. Loose zu ,,,, Freuss. Präm. ö 4 Anl. Poln. Loose 73 6. 55 Spaun. Anl. 192. 191. 255 IHIoll. . Hambu rg, 16. Au. Bauk- Actien 1580 G. Engl. Russ. 168. LOondo n 13 n. Ons. 35 893. Bel. 102 . Neue Anl. 1 2

Eassire 47. Ausg. Sch. dz. 233 Moll. 5d. 53 Lort, 2D. 3 17

9 [ Engl. Russ. 111. Bras. 67. Columb. 19. Mex. 253. Peru 15. Chili 63. Paris, 13. Auz. 55 Reute siu éour. 116. 65. 353 Rente fin cour 55 5 3 Neapl. fin eur. 101. 25. 55 Span. Rente 207. Passive 6 ö Port. ö 1 éet r sShbu 2 10. Aug. Lond. 3 Met. 391. IIamh. 31. Paris 11 poln. à Par. 300 FI. 681. do. 500 EI. 737. do. 200 RFI. 6 , m ,, 771136

15 —. Rank - KAeüen 13575. Au. 14 18331 1317. 46 1839 106.

Üönigliche Schauspiele.

Donnerstag, 19. Aug. Im Opernhause: Die Jungfrau von Orleans, romantische Tragddie in 5 Abth., von Schiller.

Freitag, 20. Aug. Im Opernhause: Czaar und Zimmer— mann, komische Oper in 3 Akten. Musik von Lortzing. (Hr. Krause, vom Königlichen Hoftheater zu Muͤnchen: Czaar Peter, als letzte Gastrolle. Mlle. Gruͤnbaunm: Marie,)

Sonnabend, 21. Aug. Im Schauspielhause: Sie schreibt an sich selbst, Lustspiel in J Akt, von C. von Holtei. Hierauf: Der Ball zu Ellerbrunn, Lustspiel in 3 Abth., von C. Blum.

Käönigsstädtisches Theater.

Donnerstag, 19. Aug. Zum erstenmale wiederholt: Kritik und Antikritik. Lustspiel in 4 Akten, von Raupach. Vorher: Der gerade Weg der beste. Lustspiel in 1 Akt, von Kotzehue. (Herr Plock, vom Stadt-Theater zu Hamburg, im ersten Stuͤck: Füas Krumm, im zweiten: Löwenklau, als Gastrollen)

Freitag, 20h. Aug. Ich irre mich nie, oder: Der Raͤuber— hauptmann. Lustspiel in 1 Akt, von Lebruͤn. Hierauf: Der Ver— räther. Lustspiel in 1 Akt, von Holbein. Zum Schluß: Die beiden Hofmeister, oder: Asinus asinum sricat. Vaudeville in 1 Akt, von L. Angely. (Herr Plock, vom Stadt-Theater zu Hamburg, im ersten Stuͤck: Bonoeil, im letzten: Quirl, als Gastrollen.)

Sonnabend, 21. Aug. (Italienische Opern-Vorstellung.) 1 buritani. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro Bellini.

Preise der Plätze: Ein Plaß in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Textbücher, in Italienischer und Deutscher Sprache, sind im Billet-Verkaufs-Büreau und Abends an der Kasse 25 Sgr. zu haben.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Amtliche Nachrichten. - ö ; / Landtags⸗Angelegenheiten. Rhein-Provinz. Friedens⸗Ge richte in den Rheinlanden. . 3 6. J Frankreich. Paris. Das neue Cirkular des Finanz Ministers. Der Herzog von Bordeaur und die Herzogin von Berry. Herr Ledru Rollin. * Vermischtes. Brief aus Paris. (Militairisches) Großbritanien und Irland. Lond en. Geburtstag der verwitt⸗ weten Koͤnigin. Ludwig Philipp's Interesse fuͤr die Spanischen

Angelegenheiten. Finanz⸗Verlegenheiten der Europaͤischen Staa—

? . Eommodore Napier legt sein Kommando nieder. Dr. Mac

gui gegen Pat. Mathew. Frost's Flucht von Hobarttown und Rückkehr. Vermischtes. ; . 5 Niederlande. Haag. Verhaftung von Faͤlschern in Mastricht. Belgien. Brufssel. Der Konig auf der Gewerbe-Ausstellung. Lüttich. Entscheidung des Tilffer Prozessess. . Deutsche Bundesstagten. Dresden. Protestantische Gemeinde in Prag. Han n over. Wollmarkt. K assel. Eisenbahnen. Italien. Rom. Katholische Kirche in Holland. Befoͤrderungen in den Nunziaturen. Overbeck. Türkei. Montenegrinische Neuigkeiten. Nord⸗ Amerika. Neuer Zoll-Tarifs-Entwurf. Niederländisches Indien. Brief aus Makassar. (Kaffeebau und Goldwaͤsche zu Menado; fortdauerndes Defizit in der Staats Einnahme; Kriegshaͤndel im Innern; Neu-Guinea von den Hol ländern geräumt. Inland. Dusseldorf. Aerndte; Kohlen-Bergwerke; Stahl- und D Eisen-Industrie. Die Insel Kandia unter der Herrschaft der Venetianer. III. Fort⸗ zauernde Spannung. Dritte Colonisation. Vergeblicher Ver such, Kandia mit dem wiederhergestellten Griechischen Kaiserreiche zu vereinigen. Aufstande der Cortazzi und der Familie Kaler⸗ gis. Zunehmender Verfall des Venetianischen Regiments. Beilage. Laudtags⸗Angelegenheiten. Provinz Sachsen. Denkschriften.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserl. Desterreichischen Hofrath und Direktor der Deutschen Bundes⸗-Kanzlei, Ritter von Weißenberg, den Ro— chen Adler⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen; und Dem Geheimen Kommerzien⸗Rath. Wilhelm Beer zu Ber⸗ in die Anlegung des ihm von des Kbnigs von Daͤnemark Ma⸗ jestãt verliehenen Commandeur⸗Kreuzes des Dannebrog-Ordens zu

gestatten. s

Se. Kbnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm Adalbert ist von Muͤhlberg an der Elbe hier eingetroffen.

Der bisherige Kammergerichts-Assessor Ludw ig Simonson ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem hiesigen Kbnigl. Landgericht und zum Notarius im Departement des Kammergerichts bessellt worden. Der Justiz-Kommissarius Ernst Julius Dickmann zu Deutsch Krone ist zugleich zum Notariüs im Departement des Zber-⸗Landesgerichts zu Marienwerder ernannt worden.

Der bisherige Land⸗ und Stadtgerichts-Assessor von Ka r⸗ czewski zu Krotoszyn ist zum Justiz-Kommissarius für den Oborniker Kreis des Großherzogthums Posen, mit Anweisung sei— nes Wohnsitzes in Rogasen, bestellt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Kbnigl. Franzosische Ge⸗ neral-Lieütenant, Vicomte von Rumigny von Paris.

Der Geheime Legations-Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Köͤnigl. Sicilianischen Hofe, von

Kuͤster, aus Schlesien.

Candtags - Angelegenheiten.

Rhein ⸗Provinz.

Düsseldorf, 21. Juli. Der Referent des vierten Aus⸗ schusses uͤber die Allerhoͤchste Proposition vom 15. Juni, die Kom— petenz der Friedensgerichte in der Rhein⸗Provinz betreffend, macht zunaͤchst auf die Wichtigkeit des frledensrichterlichen Instituts auf⸗

merksam, welche die sorgfaͤltigste Pruͤfung des vorliegenden Gesetz⸗

Entwurfs erheische. Er geht auf die geschichtliche Entwickelung die⸗

ses Instituts bis zum Sekret vom 16. August 1790 zuruck, wo füͤr jeden Kanton ein Friedensrichter und mehrere Sachverstaͤndige als dessen Beigeordnete, außerdem in jedem Orte, welcher mehr als 2000

Seelen zählte, ein besonderer Friedensrichter nebst seinen Beisitzern, und bei ' Städten, welche mehr als 80090 Einwohner hatten, nach Verhältniß noch mehrere angestellt werden sollten. Die Wahl ge⸗ schah durch das Volk auf zwei Jahre. Sie waren Schiedsrichter im eigentlichen Sinne des Worts. Außerdem bestanden damals in jedem Departement drei bis vier Kreisgerichte, was aber alles durch

die veraͤnderte Eintheilung der Gerichts sprengel im Jahre 1819 eine

veraͤnderte Gestalt erhalten. Es werden gegenwartig die Stellen mit wissenschaftlich gebildeten, dagegen aber auch häufig mit jungen,

zum Theil noch unerfahrenen Männern besetzt, welche nicht so⸗

wohl als eigentliche Schiedsrichter sich mit den Lebensverhaͤltnissen

ihres Sprengels genau bekannt zu machen, sondern sehr bald auf

ane höhere Stelle zu gelangen fuchen. Ihre Kompetenz sey be⸗ deutend gegen die ursprlingliche Organisatson erhoht, die Vertre— tung der Parteien aber durch Sachwalter nicht nachgegeben. Schon der fruͤhere Landtag habe uͤber die Verbesserung des In⸗ siituts Vorschläge eingereicht, und namentlich die Ausdehnung der Kompetenz 1) auf Räͤumungs-Klagen, wo die Miethe nicht 50 Rthlr. uͤbersteigt, 9 auf. Klagen uͤber Verletzung des Gränzrechts durch Pflanzungen oder andere neue Werke und Veränderung des Wasserlaufs, 3) auf Theilungs-Klagen von Gegenständen, deren Werth 100 Rthlr. nicht uͤbersteigt, unter Mitberechtigten, deren gegenseitige Gerechtsame feststehen, und 4 auf Streitigkei⸗

Mobilar-Execution ihrer eigenen Urtheile ecuniairen Lage der rhoͤchsten Landtags-Abschiede vom dieser Anträge vor⸗ Gesetz⸗ Entwurf

anzutragen,

ten uͤber the Friedensrichter be—

und die Verbesserung der p fuͤrwortet. In dem Alle Maͤrz 1839 here Pruͤfung

gegenwaͤrtiger

Berathung

wurf bezieht sich auf die densel

nung vom 7. Juni 1821. Ueber Art. der Summe, woruͤber die Friedensrichter in blos

mit Zulassung der Appell entscheiden, von 300

herabgesetzt, hat sich im Ausschuf

staͤndischen ben Gegenstand bezwecken welcher die Verminderung persoͤnlichen und Mobilarsachen auf 100 Rthlr. Verschiedenheit dahin ausges Kompetenz nur bis zur Summe sehen wuͤnschten. Hierdurch werde diese Kompe n Uebereinstimmung gebracht, und es s. Gruͤnde zu sprechen: artigen Landgerichte zu gro weite Reisen in gewohnlichen Streitigkeiten die Entfernung betrage oft uber 15 bis 18 Stunden Verfahren an den Landgerichten fuͤr derlei Prozesse zu kostspielig, Zeugen-Verhöre und Expextisen stattfinden ublikum sey mit der bisherigen Rechtshuͤlfe erzielt und durch die

eine Meinungs⸗ prochen, daß mehrere Mitglie von 250 Rthlr. vermindert zu tenz mit jener der cheinen dafuͤr 1) daß der Sprengel der ge— ß sey, um den Eingesessenen so zumuthen zu konnen;

Landgerichte i noch folgende

besonders in Fällen, wo inrichtung, wo⸗ durch eine schnelle und wohlfeile gewoͤhnliche Anwesenheit Verhandlungen Abaͤnderung; gegenwaͤrtige ckmaͤßig erkannt, und sey

Rheinische Provinzial Kompetenz der Friedens-Richter als zwe kein Grund vorhanden, sich gegenwartig mit die und Wuͤnschen in Widerspruͤch zu setzen. einestheils auf die Veraͤnderungen, welche im Laufe der besonders in seiner Stellung zu den Landgerichten, n Umstand aufmerksam gemacht, daß unge Männer als Einzelrichter Lande und in kleinen ausmachen, zu

Dagegen wird aber

ganze Institut, erlitten, anderntheils auf d bei demselben jetzt sehr häufig j fungiren, welche über Beträge, die auf dem Orten oft das Vermbgen einer ganzen Familie Wollte man den bisherigen Betrag de olgerecht die der Landgerichte bei der en kein entsprechender der Rheinprovinz deren auf Erfah⸗ eyn durften.

entscheiden haben. vor, welche der Ausschu petenz festhalten, Appell erh Grund vorliege.

so wurde f ssen, wozu indess Endlich seyen die Gerichte uber den Entwurf zu Rathe gezogen worden, Ansichten wohl maßgebend s ger in Anschlag kommen, un welche diesen

ht werden muͤ

rung gegruͤndete Kostenpunkt koͤnne hierbei weni aller Pietaͤt gegen die Ansichte Gegenstand auf dem fruheren waͤrtig schmerzlich vermißt werden, as Kheinische Justizwesen nunmehr ir welch? das in demselben vorwaltende System genfüͤhren werde.

ntwurfs, welcher die Kom— welcher mit Aufhebung uni 1821 die Ladung an Rheinischen Civil-Prozeß— daß, wenn Parteien

n bewährter Maͤnner, Landtage bearbeitet und die gegen— duͤrfe doch nicht verkannt wer— den, daß d msicherer und kun— diger Hand ruhe, einer erfreulichen Entwickelung entge

Demnach werden: Art. J. des E petenz auf 160 Rthlr. festsetzt; Axt. des 8. 2 der Verordnung vom 7. Friedens-Gerichte nung hergestellt; Art. sich ͤber eine Sache rer Natur nach zur

wieder nach der ? 3., welcher bestimmt, bei den Friedens⸗Gerichten einlassen, die ih— Kompetenz der Handels-Gerichte gehoͤre, ge— Erkenntniß eben die Rechtsmittel, wie gegen der Friedens-Gerichte, staͤttfinden und die in Handelssachen sonst zulaͤssige Haft wegfa cher die Entscheidung der Friedensrichter uber hme der Appellation unterwirft; . innerhalb ihrer Kompetenz unter Ordnung enthaltenen Beschraäͤn sollen, welcher gegen die auf den Erkenntnisses eingeleitete Mo— ten erhoben wird; Art. 6. welche von dritten Personen auf di Mobilar-Gegenstaͤnde erhoben werden; richtern die Befugniß ertheilt, in drin⸗ 58, 819 und 826 der

andere Erkenntnisse

possessorische Kla⸗ gen ohne Ausna die Friedensrichter, 172. der Civil-Prozeß— aͤber den Einspruch erkennen Grund eines von ihnen erlassenen von dem Verurtheil

den in Art. kungen, auch

bilar⸗ Execution eben so uͤber Anspruͤche, dem Schuldner gepfaͤndeten Art. 7., welcher de genden Faͤllen auf den Tivil⸗Prozeß⸗Or und uͤber deren gen uͤber di men. Ueber Art.

Staat als Partei be unbedingt entzieht, h nungsverschiedenheit

nung, denselb zwar geltend dem Grundl denen der Verwaltung beruhe neralisirte, nach we der Gerichts

n Friedens Grund der Art. 5. Ermaͤchtigung zu Arresten zu halb der allgemeinen Bestimmun— ompetenz zu entscheiden, angenom⸗ bei denen der mpetenz der Friedensrichter Ausschuß eine große Mei— oritaͤt der Mei⸗— eibehaltung desselben wird arin enthaltene Bestimmung auf r gerichtlichen Attributionen von / und ein Prinzip der bestehenden lchem die Streitigkeiten zwischen barkeit der Praͤfektur— Nach dem Ressort-Regleme der Zustaͤndigkeiten der Praͤfek— Die Prozesse gegen welche Privat⸗Perso⸗ Der Fiskus koͤnne auch cht muͤndlich verhandeln. koͤnne der Staat nicht bei einem Referent entgegnet aber, es handle über Mein und Dein in blos Hierüber haͤtten die ehemaligen n. Streitigkeiten uͤber Steuern welche die fruͤheren Gesetze ihnen uͤberwie⸗ nie zur Cognition der Friedensrichter en Gerichten entzogen und letztere Daß Prozesse, wobel der Fiskus be— andere seyn sollten, wäre eine Unter— Begruͤndung ermangele. Der Fis⸗ ericht eben so gut vertreten Minorennen und Inter— fort sey fuͤr den Staat in den Rheini⸗ egründet. Es widerstrebe unseren

dnung die Guͤltigkeit inner e ihnen verliehene K welcher Rechtsstreitigkeiten, theiligt ist, der Ko atte sich schon im und war die Maj en abzulehnen. gemacht, daß die d atze der Trennung de

Gesetzgebung ge dem Fiskus und Privaten uͤberwiesen gewesen. 18 ware ein Theil uͤbergegangen. selten so einfach 6-Gerichten fuͤhren. nen und duͤrfe ni

ö tur-Raͤthe an die Gerichte den Fiskus seyen nen vor den Frieden nicht persoͤnlich ersJ Auch in den alten Einzelrichter bel sich hier v persoͤnliche Präfektur⸗Raͤthe ni und Domainensachen, atten, wuͤrden ohnehin da erstere uͤberhar dinglicher Natur seyen.

verwickelter als sche jeder naͤ

Provinzen angt werden. on einer Entscheidung n und Mobilarsachen. erkennen koͤnnen.

theiligt sey, stellung, we kus koͤnne un lassen, wie Gemeinden, Ein privilegium schen Rechten dur

sich vor G Corporationen,

chaͤus nicht b

Sitten, welche jedem eximirten Gerichtsstande abhold seyen, und sey mit dem Prinzipe, daß Alle vor dem Gesetz und dem Richter gleich seyn sollen, nicht wohl zu vereinbaren. Im Uebri⸗ gen bezieht sich Referent auf die in dem Referat enthaltene weitere Ausfuͤhrung. Ein Abgeordneter der Staͤdte erklart sich ebenfalls gegen die Exemtion und behauptet, es sey diese bisher nur von einem einzigen Rheinischen Regierungs⸗Kollegium in Anspruch genommen, durch den Cassationshof aber nicht aner⸗ kannt worden. Es sey unbillig, daß der Staat sich weigere, vor irgend einem seiner Gerichte Recht zu nehmen. Der fruͤhere Red⸗ ner aber glaubt, der Fall trete ohnehin wohl nur selten ein, da der Gegenstand fiskalischer Prozesse in der Regel den Werth von 10) Rthlrn., mithin die friedensrichterliche Kompetenz uͤbersteigen wuͤrde. Auch habe wohl die Exemtion von jeher bestanden; dazu komme, daß der Fiskus persoͤnlich nicht erscheinen koͤnne; er wuͤrde sich durch seinen Justitiar oder einen Anwalt vertreten lassen, und stehe insoweit der Gegner, welcher persoͤnlich erscheine, leicht im Nachtheile. Von einem Deputirten des vierten Standes wird noch berichtigend bemerkt, daß der Staat auch in den alten Pro⸗ vinzen auf ein privilegium fori nicht mehr Anspruch mache.

Die Versammlung entscheidet hierauf mit überwiegender Stimmen-Mehrheit fur die Ablehnung des Art. 8. Dagegen werden Art. 9., welcher bestimmt, daß die bei Publication des Gesetzes bei den Friedens-Gerichten anhaͤngigen Sachen, selb st wenn ihr Werth die jetzt bestimmte Kompetenz uͤbersteige, noch vor ihnen entschieden werden sollen; Art. 10., daß die Friedens— richter als Polizeirichter, ohne Ruͤcksicht auf das Maß der gesetz⸗ lichen Strafe, uͤber alle Contraventionen zu erkennen haben, welche nach Inhalt der Gesetze polizeilich geahndet werden sollen, oder deren Strafe ausdruͤcklich als eine polizeiliche bezeichnet ist, inso⸗ fern nicht in dem betreffenden Gesetze selbst ein anderes angeord⸗ net worden; endlich Art. 11. daß die bisher bestehenden Gesetze, insoweit sie durch die gegenwärtige Verordnung nicht abgeändert sind, in Kraft verbleiben sollen, dem Gutachten des Aus schusses gemäß angenommen.

) Referent traͤgt nun noch folgende zusäͤtzliche Bestimmungen ] ß als Ergaͤnzungen des Gesetzes in Vor⸗ schlag bringen zu müssen geglaubt habe, nämlich: 1) die Kompe⸗— tenz der Friedensrichter auf Raͤumungsklagen auszudehnen, wenn die Jahrespacht oder die Jahresmiethe die Summe von 50 Rthlrn. nicht üͤbersteige. Referent bezieht sich in dieser Beziehung auf die Franzoͤsische Gesetzgebung und auf die uͤber diesen Gegenstand von dem letzten Landtage eingereichte Adresse, die, wie er bedauern muͤsse, dem Konzipienten des jetzigen Gesetz-Entwurfs nicht be— kannt geworden zu seyn scheine. Er ist der Meinung, daß kein Grund vorhanden sey, den Friedens-Gerichten die Raͤumungskla— gen zu entziehen, wenn man ihnen doch die Entschaͤdigungs— Klagen zuweise. Ein Abgeordneter des vierten Standes wünscht dagegen, daß zunaͤchst uͤber die Frage abgestimmt werden moͤge, ob uͤberhaupt zusaͤtzliche Artikel zu dem Ge— setze in Antrag gebracht werden sollen; es wird aber gewuͤnscht, daß dieselben einzeln vorgetrggen und entwickelt werden moͤgen. Ein Mitglied des dritten Standes äußert sich dahin: Seit Jah— ren haben wir den Zeitpunkt herbeigewuͤnscht, wo es unserer Ge— setzgebung und Gerichts-Verfassung vergoͤnnt seyn moͤge, sich auf ihrem esgenthuͤmlichen Boden, ohne Einmischung fremdartiger Elemente, zu entwickeln und fortzubilden. Wir dürfen annehmen und nehmen es mit Freuden an, daß dieser Zeitpunkt gekommen sey; und wenn wir unsererseits etwas zur Befestigung und zum zeitgemäßen Fortschritte beitragen wollten, so durfen wir doch nur mit großer Behutsamkeit in die Mitte des wohlgeordneten und gegllederten Systems mit einzelnen Abaͤnderungen treten. Gerade die genaue Gliederung und scharfe Trennung der ver⸗ schiedenen Juüͤrisdictionen bildeten einen der großen Vorzuͤge des Ganzen, und hierin habe er fuͤr seinen Theil das gleich bei der ersten Berathung ausgesprochene Bedenken gefunden, uͤber die von dem verehrten Herrn Referenten gestellten verschiedenen Aenderun⸗ gen und Modificationen sogleich ein Votum abzugeben und An⸗ traͤge zu machen, welche offenbar in das ganze System uͤbergreifen, deren Tragweite er also unmoglich, zumal in so kurzer Zeit, als dazu zu Gebote stand, haͤtte uͤbersehen und berechnen koͤnnen, noch jetzt könne. Zunaͤchst ¶nd am meisten sey ihm dies Bedenken schon im Ausschusse bei dem Antrage aufgestoßen, den Vergleichen beim Friedens-Gerichte die exekutorische Kraft eben so wie den

Rotarlal-Akten beizulegen. Hierdurch möchte eine der wesentlichsten

Institutionen der frelwilligen Gerichtsbarkeit sehr gefährdet, viel— seicht zum Theil zerstoͤrt werden können. Da er die bei den Thei⸗ lungs- und Raäͤumungs-Klagen bestehenden Beschwernisse, nament⸗ lich den Kostenpunkt, keinesweges verkenne, so werde er auch gern beistimmen, wenn darauf nochmal zuruͤckgekommen und gebeten werden solle, bei dem Fortschreiten der Gesetzgebung darauf na— mentlich Räcksicht zu nehmen und Abhuͤlfe zu gewaͤhren, die be—

sonders in Ruͤcksicht auf den Kostenpunkt auch wohl in solcher

Weise verschafft werden koͤnne, daß die Grundlage und das System

bewahrt bleibe. Mit der Annahme des vorliegenden Gesekzes

blieben wir im Besitze des Instituts und durften, wie ge— sagt, unserer Zeit vertrauen, daß die im Geiste des Gan— zen aufgefaßte Fortbildung unserer Gesetzgebung und Ge⸗ richts-VBerfassung nicht laͤnger ausbleiben wurde. Referent erwiedert: Es 'handie sich dermalen blos von den Raͤu⸗ mungsklagen. In Frankreich, wo man doch gewiß den Geist und das System der Gesetzgebung erhalten wolle, habe man es aber fuͤr nothwendig erachtet, diese Klagen den Friedens⸗-Gerichten zu überwiesen, wie aus dem Gesetze vom 25. Mai 1838 zu ersehen sey. Was man dort in dieser Beziehung fuͤr angemessen gehal⸗ ten habe, wuͤrde es wohl auch hier seyn. Fuͤr keine Gattung von Rechtsstreitigkeiten habe die oͤffentliche Meinung lauter eine Ausdehnung der friedensrichterlichen Kompetenz gefordert, als eben für diese Räumungsklagen, worin durch prompte Justiz der un⸗ erlaubten Selbsthuͤsfe und vielen Nachtheilen und Mißstaͤnden im bürgerlichen Leben vorgebeugt werde. Man möge in dieser Hin⸗ sichk nur bedenken, zu welchen Weiterungen die vor den oft ent—⸗ fernten Landgerichten anzubringenden Raäͤumungsklagen in sehr bevölkerten Orten Veranlassung geben, wo bei der Verzoͤgerung