1841 / 233 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Die natuͤrlichste Erklärung ist vielleicht, daß Ihre . Zeit vor ihrer Entbindung Windsor nicht ver⸗ lasffen und nicht öffentlich erscheinen will; die richtigste Erklärung aber ist wohl, daß Lord Melbourne und seine Kollegen den An⸗ griff der Opposition selbst pariren und es vermeiden wollen, der Souverainin den entschiedenen Ausdruck einer Politik in den Mund zu legen, die mit den Ansichten Mer bekannten Majorltãt beider Häuser im Widerspruche steht. Die im Namen der Krone sprechenden Minister werden wahrscheinlich die Opposition auffor⸗

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nach 68 Fl. in wirklicher 27 pCt. tragende Schuld erhalten; fuͤr 1009 Fl. ausgesetzte Schuld, ohne Kanz-Billet 18 Fl; far je⸗ des noch nicht gezogene Kanz⸗Billet ohne ausgesetzte Schuldver— schreibung 50 Fi. füͤr 10900 Fl. ausgesetzte Schuld nebst einem bereits gezogenen Kanz-⸗Billet erhaäͤlt man, sofern Letzteres bereits im Jahre 1842 zahlbar ist, die vollen 1006 Fl.; insofern es je⸗ doch erst in den darauf folgenden sieben Jahren zahlbar, wird davon ein verhaͤltnißmaßiger Abzug stattfinden.

Die Königin von Wuͤrttemberg und ihre Töchter, so wie der

dern, diejenigen kommerziellen Maßregeln zu erörtern, durch welche

Lord Melbourne die politische Schwache seiner Partei zu verbergen und das Ende seiner Verwaltung mit einem Heiligenschein zu um— geben suchte. Die Abwesenheit der Koͤnigin erspart der Opposi⸗ tion das unangenehme Gefuͤhl, daß sie, indem sie sich der Adresse widersetzt, auch wirklich gegen die von ihrer Souverainin in Per— son anempfohlenen Prinzipien auftritt. Es wird naturlich ein Amendement zur Adresse beantragt und im Unterhause mit einer Majorität von etwa 80 Stimmen angenommen werden. Im Oberhause ist es der Regierung gelungen, den Grafen Spencer (fruͤher Lord Althorp und Kanzler der Schatzkammer unter dem Ministerium des Grafen Grey) zu bewegen, die Adresse zur Beantwortung der Thron-Rede zu beantragen. Graf Spencer ist einer der angesehensten Agrikulturisten Englands, und hat die höͤchsten Staats-Aemter dem Vergnuͤgen, die groͤßten Ochsen zu maͤsten, aufgeopfert. Es wird daher von großem Gewicht seyn, daß er ein Gegner der jetzigen Korngesetze ist und den minifste— riellen Plan eines festen Zolles von acht Shillingen fuͤr das Quar— ter Weizen beguͤnstigt. Es wird indeß auch im Oberhause ein Amendement zur Adresse vorgeschlagen und angenommen werden.

Die letzte Handlung der Whig-Regierung ist eine Pairs— Kreirung gewesen. Sir Hussey Vivian, General⸗-Feldzeugmeister, und Sir Henry Parnell, fruher Kriegs-Zahlmeister der Armee, haben durch ihre fruͤheren Dienste einige Anspruͤche auf die ihnen verliehenen Titel; aber die Ernennungen des Lord Segrave, des Hauptes der Familie Berkeley, zum Grafen von Fitzhardinge, und des Lord Barham zum Grafen von Gainsborough sind nur den Partei⸗Diensten zuzuschreiben, die bisweilen mit so hohen Ehren— stellen belohnt werden, als sie selbst dem größten Talent, der groͤften Industrie oder der groͤßten Tapferkeit nicht hoͤher zu Lö. werden.

Ich erwaͤhnte zu Anfange dieses Schreibens, daß die voll— kommenste Ruhe in London herrsche; dasselbe ist auch in den po— litischen Kreisen der Fall. Sir R. Peel hat sich so sorgfaͤltig ge— huͤtet, sich zu vorzeitig einen Theil der Autorität anzumaßen, wo— mit die Stimme seiner Partei und die Erwartungen des König— reichs ihn schon bekleiden, daß er selbst seinen naͤchsten politischen Freunden uͤber die Art der Maßregeln, die seinem Eintritte ins Ministerium folgen werden, nichts mitgetheilt hat. Nicht eine einzige Ernennung, die unter dem Tory-Ministerium stattfinden wird, läßt sich in diesem Augenblicke mit Sicherheit vorhersagen, und die strenge Disziplin der Partei und die vollkommene Selbst— beherrschung ihrer Fuͤhrer hat sich niemals mehr offenbart, als in der gegenwaͤrtigen Krisis.

Ich weiß nicht, ob man den Charakter Lord Melbourne's, der theils durch seine eigene Indolenz verhüllt wird, theils durch die Ranke und Schliche seiner Partei verunstaltet worden ist, auf dem Kontinent richtig beurtheilt haben mag ja, ich weiß eben so wenig, ob man ihn in seinem eigenen Lande genau erkannt hat. Lord Melbourne ist wesentlich der Minister und Diener der Koö—⸗ nigin; er ist ihren Wünschen und ihrer Wohlfahrt mit einer Art von enthusiastischer Zuneigung ergeben, worin sich die Zaͤrtlichkeit eines Vaters mit der Loyalität eines Unterthans vereinigt. Alle Partei- und politische Ruͤcksichten sind in Lord Melbourne s Geist dem Einflüsse untergeordnet, den sie auf das kuͤnftige Wohlerge— hen der Königin haben können. ;

Ich sage es ohne große Bewunderung des Charakters Lord

Melbburne's. Denn ich kann ihn nicht in die Klasse der Maͤnner setzen, denen die Geschicke maͤchtiger Reiche anvertraut werden müßten; allein man muß zugeben, daß kein bloßer Staatsdiener, welcher seine Stelle übernommen hat, um seinem personlichen Ehrgeiz zu genuͤgen, oder selbst dem edleren Zwecke der Erhaltung eines großartigen und vollstandigen politischen Systems zu leben, je in denselben vertraulichen Verhaͤltnissen zur Königin Victoria stehen kann, wie der Greis, auf dessen Arm sie sich an dem Tage stuͤtzte, an welchem sie das Scepter Englands in ihr Hand nahm. Dieser Arm hat sie bis zu die— ser Stunde nicht verlassen; und wer auch immer Lord Melbourne im Kabinet folgen mag; Niemand wird je seinen Platz im Ge— mach der Koͤnigin ausfuͤllen. Ich glaube, daß, wenn die Köoni— gin dem herannahenden Wechsel ihrer Raͤthe mit mehr Fassung entgegensieht, als sie im Mai 1839 zeigte, diese Veranderung dem Rathe des Lord Melbourne zugeschrieben werden kann. Und in der That ist er den kleinlichen Intriguen und Chikanen der Par— teien so fremd, daß es wahrscheinlich Niemand mehr, als ihm, am Herzen liegt, das Gemuͤth der Koͤnigin darauf vorzubereiten, daß sie fich mit Würde einem Wechsel unterziehe, welcher unver— meidlich ist. Ohne Ruͤcksicht auf die politischen Plaäͤne und Ansichten seiner Nachfolger, wird Lord Melbourne wahrscheinlich seinen Einfluß nur anwenden, die Schwierigkeiten, welche in ihren Beziehun— gen zur Kbnigln sich geltend machen durften, eher zu beseitigen, als hervorzurufen. Er ist ein Mann von Verstand und Ehrge— fühl, besitzt unter dem Gewande blos feiner Sitten ein warmes Herz, unter dem Schleier eines vielbewegten, zerstreuungsvollen Lebens ausgedehnte Kenntnisse, und ermangelt bios der fesistehen— den politischen Ueberzeugungen eines Staatksmannes und der po⸗ sitischen Leidenschaften seiner Partei. Dies sind freilich sonder— hare Eigenschaften für einen Premier-Minister Englands; aber sie sind dennoch die des Mannes, welcher, mit einziger Ausnahme des Lerdé Liverpool, diese hohe Stelle längere Zeit bekleidet hat, als seit Pitt's Tod irgend ein anderer Minister.

Niederlande. Aus dem Haag, 18. Aug. Das de gelegte Budget giebt die Summe der i847 auf 71,338,103 Fl. 65. C.

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des J 2. 2; katholischer

Kultus 520,900; Marine 5,600,000; Kolonieen 6,226; Finanzen: a) Nationalschuld 33,181,341; b) Pensionen 1. 2,865,370; c)

BVepartements⸗Kosten , M5 352; Kriegs-Ministerium 12,90 06081.

Die Hollaͤndischen Blaͤtter enthalten bereits den den General- staaten vorgelegten Gesetz-Entwurf hinsichtlich einer beschleunigten Verwandlung der ausgesetzten und wirklichen Schuld. Die Ver⸗ wandlung findet, wie es im Art. 1 des Gesetz⸗ Entwurfes heißt, „nach Verhältniß zu dem berechneten inneren Werthe statt, den

bie ausgeseßte Schuld und die Kanz⸗-Billets, sowohl die bereits n , . die noch unverlosten, besizen.“ Fuͤr 1000 Fl. ausgesetzte Schuld nebst einem noch unverlosten Kanzs-Villet wird man dem—

Großherzog von Baden, haben gestern Mittag bei Hofe gespeist.

Es war hier das Geruͤcht verbreitet, Se. Majcstaͤt der Graf von Nassau werde noch in diesem Sommer auf dem Los erwar tet; das Handels blad erklaͤrt dieses Geruͤcht jedoch fuͤr unge⸗ gruͤndet.

Belgien.

Brüssel, 17. Aug. Der Staats-Minister, Graf von Mue— engere, wird sich, wie man vernimmt, in Folge der letzten Kon— serenzen von hier nach Paris begeben, um mit der Franzoͤsischen , . uber einige Gegenstaͤnde von Wichtigkeit zu unter— handeln.

Deutsche Bundesstaaten. Kassel, 18. Aug. In der Sitzung der Stande vom 11ten d. M. wurde der Antrag, die Regierung um ein Amnestie-Gesetz zu ersuchen, nachdem derselbe einige Modificationen gefunden hatte, mit 24 Stimmen genehmigt.

Oesterreich. Wien, 18. Aug. Gestern sind Ihre Majestaͤten der Kai— ser und die Kaiserin nach Graͤtz abgereist.

„Prag, 16. August. Die bis jetzt bekannt gewordenen Resultate der Aerndte in den mittleren Landesgegenden schildern diefe als nicht sehr guͤnstig; die starke anhaltende Hitze im Mai war dem Gehalte der Frucht eben so nachtheilig, wie die spaͤtere kalte und allzufeuchte Witterung im Juni und Juli die entspre— chende Reife verhinderte. Am allernachtheiligsten wirkte aber die seit der ganzen Aerndtezeit andauernden, nur wenige Tage unter— brochenen Regen, welche dem Einbringen der Frucht fast uͤberall hinderlich und an vielen Orten sogar verderblich wurden. Tritt nicht bald eine anhaltend waͤrmere Witterung ein, so ist voller Grund zur Besorgniß vorhanden, daß das Getraide in unsern hoͤheren Landesgegenden kaum zur Reife gelangen, und dann eine bedeutende Erhohung der Brodtpreise stattfinden möchte, was fuͤr unsere Bevolkerung um so empfindlicher ware, da bei der ohne— hin im ganzen Lande herrschenden Stockung in Handel und Ge— werben die Lage der arbeitenden Klassen eine keineswegs erfreu— liche ist

Unser Oberst-Burggraf von Chotek ist seit einigen Tagen von

seiner großen Reise zurückgekehrt, und widmet sich bereits mit

sruͤherem Eifer den Administrations-Geschaͤften.

Der suspendirt gewesene Umbau unseres Rathhauses wird seit einiger Zeit wieder fortgesetzt, und auch die bei dem Bau der Auffahrt zu unserer Kettenbrücke vorgekommenen Reclamationen scheinen ohne Folge geblieben zu seyn.

Dem Geiste einer mehr zeitgemäßen Gewerbe-Ordnung ge— mäß wurde den Unterbehbrden des Landes bedeutet: daß der Wittwe eines Gewerbs- und Meisterrechts-Besitzers die Fortfuͤh— rung des Gewerbes ohne Beschraͤnkung der damit verbundenen Rechte nach den Gesetzen zusteht, ihr auch das mit dem Ge— werbs- und Meisterrechte verbundene Befugniß, Lehrjungen auf— dingen und halten zu duͤrfen, unbeschraͤnkt zugestanden werden muͤsse; die Bedenken aber wegen moglicher mangelhafter Ausbil— dung der Lehrjungen nicht berucksichtigt werden können, weil der Gewerbs-Betrieb selbst bei den hierzu befugten Wittwen durch sachkundige Werkfuͤhrer ausgeuͤbt werden muß.

Italien.

Nom, 9. Aug. (A. 3.) Dom Miguel, der gegenwaͤrtig in Albano und Nettund in Zuruͤckgezogenheit von der großen Welt lebt, will nun näͤchstens von hier fortgehen, ohne daß man bestimmt weiß, wohin. . werde Modena zu seinem zukuͤnftigen Aufenthalt wahlen, wohin ihn der Herzog fruͤher einladen ließ. Er soll noch immer jenes Anerbieten einer Geld-Entschaͤdigung standhaft ausschlagen, wo—

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Doch wird allgemein angenommen, er

durch er sowohl sich als seine Umgebung in die druͤckendste Lage

versetzt. Man erwartet hier von Seiten der Regierung in Por— tugal nun einen wirklichen Gesandten, indem der Vicomte de Car— reira auf seinen Posten nach Paris zuruͤckkehrt.

Mit großem Leidwesen hat man hier die Nachricht aus Ve— ronag vernommen, daß der gewesene Kardinal Odescalchi dort an der Brustwassersucht darniederliege, die er sich bei seiner schwaͤch— lichen Constitution im Eifer seines gegenwärtigen Berufs als Jesuit zugezogen haben soll.

Unter mehreren Verbesserungen im Gebiete des Handels und der Industrie, die in letzterer Zeit zur Berathung gekommen sind, glauben wir nicht unbemerkt lassen zu duͤrfen, daß der Kar— dinal Tosti, unermuͤdet thaͤtig in seinem Amte als Tresoriere, nun durch Dampfbdte die Tiber befahren lassen will. Diese sollen statt der Buͤffel die Seeschiffe den Fluß heraufziehen und Reisende mitnehmen, die von der Muͤndung dann durch andere Dampfbbte nach Neapel oder Civitä-Vecchia und von dort hier— her befördert werden koͤnnen. Ferner sehr flach gebaute Dampf—

schiffe sollen den Fluß oberhalb der Stadt befahren, wodurch der

Verkehr mit den Provinzen erleichtert wird. Bedenkt man, daß vor wenigen Jahren noch einem gleichen Unternehmen, welches Privat-Personen damals vorhatten, von der Regierung die Ge— nehmigung verweigert wurde, so muß man sich Gluͤck wunschen, daß sich eine entgegengesetzte Ansicht Bahn gebrochen hat.

Spanien.

O Madrid, 10. Aug. Protestation der Königin Marie Christine so lange verheimlicht zu haben. Man erfaͤhrt nunmehr, daß man sich uͤberall in den Provinzen beeilte, jenes Aktenstuͤck aus den Fraͤnzoͤsischen Blaͤt—

sich zu den Zeitungs-Büreaus, um seine Neugierde zu befriedigen, und mehrere der in Barcelona, Bilbao, Cadix, Sevilla erscheinen— den Blaͤtter begleiten jene Protestation mit Betrachtungen, die davon zeugen, daß das Gefühl für Recht und das Andenken an die von der vertriebenen Regentin empfangenen Wohlthaten noch nicht ganzin den Gemöthern der Spanier erlofchen sind. Jetzt, nachdem die Regierung jene Protestation für ein den Aufruhr bezweckendes Ma⸗ nifest ausgegeben hat, muß es ihr sehr empfindlich seyn, zu bemerken, daß

die dffentliche Meinung in den Provinzen durch eine solche Er⸗ klärung nicht mehr gewonnen werden kann. Auch hier in Ma—

derid scheint das Feuer unter der Asche fortzuglimmen, und Jeder—

mann ist darguf gefaßt, die Flamme hell loͤdernd aufschlagen zu sehen. Das Feuer wird, wie man allgemein behaupten hört, von

Die Regierung bereut es jetzt, die

tern zu uͤbersetzen und bekannt zu machen. Das Volk draͤngte

den Anhaͤngern der neuen Ordnung der Dinge selbst angeschuͤrt, indem diese einen voreiligen Ausbruch herbeizufuͤhren wänschen, um dann der Regierung die Ermächtigung zu außerordentlichen Maßregeln zu ertheilen.

Auch unter den Offizieren greift Unruhe und Unzufriedenheit immer weiter um sich, seitdem man erfahrt, daß die bereits ver— fuͤgten Reformen der Armee nur die Einleitung zu einer um— fassenderen, sich auf alle Klassen des Heeres erstreckenden Umge— staltung bilden. Die Aenderungen, welche Herr Argunlles im Hofstaate vornimmt, verletzen natuͤrlich die Interssen vieler den höͤchsten Staͤnden angehbrenden Familien, und man hoͤrt laut die Koͤniglichen Kinder beklagen, in deren Umgebung man keine einzige Person gelassen hat, deren Anblick ihnen gewohnt oder erfreulich seyn koͤnnte. Die neuen Erzieher der verwaisten Prinzessin— nen haben sich der schwierigen Aufgabe unterzogen, das erste jedem Menschen angeborne Gefuͤhl der Liebe und Ehrfurcht vor den Eltern, aus ihrem Herzen zu verdrängen. Auch die Kammerher— ren fangen jetzt an, den Herzog von Osuna an der Spitze, ihre Entlassungen einzureichen. Indessen ist es dem Vormunde ge⸗ gluͤckt, eine Dame hohen Ranges aufzufinden, welche bereitwillig wäre, den erledigten Posten der Ober-Hofmeisterin der Königin (Camarera mayor) auszufuͤllen. Die Wittwe des Marquis von Belgida, Granden erster Klasse, eine Dame, welche bereits in fruͤ— her Jugend Beweise eines liebevollen Herzens abgelegt haben soll, steht als Ober-Hofmeisterin auf wuͤrdige Weise an der Spitze des von Herrn Arguclles neu einzurichtenden weiblichen Hofstaates. Auch der heruͤhmte Volkstribun Don Joaquin Maria Lopez, die— ser unerschuͤtterliche Verkuͤndiger republikanischer Grundsaͤtze, hat sich herabgelassen, auf die Einladung des Herrn Argunlles, ein einträglichss Amt bei der Verwaltüng des Königlichen Hauses anzunehmen.

Der Kongreß hat gestern entschieden, daß dem Gerichte die Erlaubniß, gegen den Deputirten Prim, welcher die vielbesproche⸗ nen Prügel austheilte, einzuschreiten, nicht zu gewähren sey. Diese Entscheidung hat den allgemeinsten Beifall gefunden.

Im Senat hatte sich gestern eine hinreichende Anzahl von Mitgliedern eingefunden, um uͤber die Gesetzentwuͤrfe, deren Dis⸗ kussion erledigt war, abstimmen zu koͤnnen. So wurden denn unter andern der uͤber die Dotation des Clerus, der uͤber die Aus— hebung von 50,000 Mann, der über die Majorate und Fidei⸗ kommisse, und der, durch welchen die Fueros von Navarra mo— difizirt werden, angenommen.

Die Marokkaner scheinen von dem Zustande der Spanischen Marine ziemlich genau unterrichtet zu seyn. Sie ruͤsten namlich in Larrache eine Kriegsbrigg von 18 Kanonen und ein kleineres Fahrzeug aus, ohne daß man die Bestimmung dieser Schiffe ge— nau erfahren koͤnnte. Die diesseitige Regierung erblickt in diefer Maßregel eine kriegerische Drohung, und verkuͤndigt, bereits alle Anstalten getroffen zu haben, um die bedrohte Spanische Schiff fahrt vor Beeintraͤchtigungen zu schuͤtzen.

Das Klima von Madrid ist in diesem Sommer nicht wieder zu erkennen. Die Hitze, welche sonst sich im Juli und August bestaͤndig auf der Hoͤhe von 28 bis 34 Grad Regumur erhält, schwankt dieses Jahr oft in wenigen Stunden zwischen 12 33 Grad. Einem so raschen Uebergange von gluͤhender Hitze zu sehr fuͤhlbarer Kühle vermögen nur eiserne Naturen zu wiederstehen. Am 3ten d. M. fuͤhlte man Abends 10 Uhr 10 Minuten in Ca— dir, Malaga, Huelva, Sevilla und selbst in Ciudad-Real so deut— lich eine Erderschuͤtterung, daß viele Leute aus ihren Haͤusern eilten.

Portugal.

Lissabon, 9. August. (Engl. Bl.) Der Bricht des Fi⸗ nanz- Ausschusses der Deputirten-Kammer uͤber die Lebensfrage hinsichtlich der Zahlungs-Einstellung oder des volligen Bankerotks vermittelst Kapitalisirung der schwebenden Schuld bis zu Ende Juni's vorigen Jahres, wie die Palmellasche Kommission vor— geschlagen, wurde am Montag von der Kammer in Erwaͤ— gung gezogen und nach sehr hitzigen Debatten, nachdem eine von Herrn Derramado, einem gemäßigten Septembristen, be— antragte Vertagung mit 75 gegen 18 Stimmen verwor— fen worden war, am Donnerstag, bei einer Gesammtzahl von 81 anwesenden Mitgliedern, mit einer Majoritaͤt von 49 Stimmen angenommen, so daß die Finanz-Plaͤne des Landes in der bisherigen Weise werden fortgeführt werden. Herr Gomes de Castro schlug am letzteren Tage ein Amendement vor, welches die Minister vor Verantwortlichkeit schuͤtzen und ihnen gestatten sollte, nach ihrem Gutduͤnken zu handeln, oder, mit anderen Wor— ten, ein Votum des Vertrauens zu Gunsten der Rath— geber der Krone, und dadurch der Diskussion des Budgets zu begegnen. Dies Amendement wurde jedoch verworfen und das Budget einem Ausschusse zu unverzuͤglicher Begutachtung uͤber— wiesen. Es enthaͤlt unter seinen Bestimmungen die Einstellung einiger Civil- und Militair-Ruͤckstands-Zahlungen und empfiehlt vom 1. September an prompte Dividenden-Zahlung, was jedoch eine völlige Unmoͤglichkeit ist, denn bei einem solchen Defizit in den jährlichen Einnahmen kann der Schatz die regelmaͤßigen For— derungen an ihn nicht befriedigen.

Griechenland.

Athen, 31. Juli. (A. 3.) Es sind aus Kandia zwei Eng— lische Kriegsschiffe mit 256 Griechen am Bord im Piraäͤeus ein— gelaufen. Die Kandioten haben von der ihnen vom Sultan an— gebotenen Amnestie Gebrauch gemacht und sich unterworfen. Die aus fremden Provinzen den, Insurgenten zugezogen waren, sind auf den obigen Schiffen zurückgekehrt, darunter selbst die Epitro— pie des Aufstandes. Beide Fahrzeuge wurden nach Aegina beor— dert, wo sie ihre Quarantaine zu halten haben, Die Regierung schickt heute eine Compagnie Infanterie ebenfalls dahin zur Auf— rechthaltung der Ordnung, und wird Sorge tragen, die Leute nach vollendeter Kontumaz in ihre Provinzen geleiten zu lassen. Die Kreter sollen, wie man sagt, es noch nicht nothwendig gehabt ha— ben sich zu ergeben und hatten sie nur noch ein Bischen gezögert, so ware ihnen von hier neue Huͤlfe zugekommen und zum Gelin= gen große Hoffnung gewesen. So sprechen die Griechen des Kö— nigreichs und wollen viel auch der Macht der Liren und der Ster— lings zuschreiben.

Seit einiger Zeit ist die Hitze in allen Gegenden Griechen— lands außerordentlich. Schon eine geraume Anzahl von Jahren erinnert man sich nicht einer ähnlichen Höhe der Temperatur. Wir haben immer zwischen 30, 31 und 32, ja 33 Grade im Schat— ten Reaumur, Von mehreren Provinzen schreibt man uns, daß das durch die große Hitze hervorgebrachte Cerebral-Fieber auf beunruhigende Art die Sterblichkelt erhöht. In Betracht der Ungesundheit des Aufenthalts in Kalavrita wahrend dieser Jah⸗ reszeit wurden die Behoͤrden in Folge eines Ministerial⸗Reskripts don dort nach Carpenisi verlegt. Aus derselben Ursache und eben salls in Felge (ines Ministerial-Reskripts zogen die Behörden bon

Eleusis nach Mandra.

Türkei.

Konstantinopel, J. August. (Oest. B.) Am 31. Juli wohnte Se. Hoheit der Sultan einer bei der Pforte gehaltenen Raths⸗Versammlung bei, während welcher der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Rifaat Pascha, durch den Desterreichi⸗ schen Internuntius von der am 13. Juli zu London stattgefunde⸗ nen Unterzeichnung der Conventien zwischen den fuͤnf Großmaͤch— ten und der hohen Pforte, die Sperrung der Dardanellen und des Bosporus betreffend, in Kenntniß gesetzt wurde und diese Nach— richt alsogleich Sr. Hoheit mittheilte. Die Raths-Sitzungen, bei welchen nur die Chefs der verschiedenen Departements zu er— scheinen haben, werden von nun an, mit Ausnahme außerordent— licher Faͤlle, am Sonnabend gehalten

Wegen überhand nehmender Ver faͤlschung der Turkischen Staats⸗Obligationen (Sehim) hat die Regierung eigene Bekannt⸗ machungen zur Warnung des Publikums bffentlich anschlagen lassen. e, , m, en, d, ee g, ; Es ist bereits eine Suh seriptien zu Gunsten der durch die Feuersbrunst in Smyrna Verungluckten eröffnet worden, und zwei Abgeordnete des zu diesem Ende gebildeten Somit è)ꝰs sind hier angekommen, um die Mildthaͤtigkeit des Publikums in An⸗ spruch zu nehmen. Se. Hoheit haben den durch diesen Brand zu Schaden Gekommenen die Summe von 150,000 Piaster und 20 Ohh Kilo Mehl zusenden lassen, welche auf dem Oesterreichischen Dampfboote „Crescent“ unverzuͤglich dahin abgehen follen.

Nachdem seit Einfuͤhrung der Quarantaine-Maßregeln diese Hauptstadt stets von der Pest-Seuche frei geblieben, hat sich am Ihsten v. M. zu großer Besturzung des Publikums, ein Pestfall im Kloster Terra Santa in Perg zugetragen. Ein kurzlich aus Jerusalem angekommener Laien-Vruder, welcher eine funfzehntaͤ— gige Quarantaine hier bestanden hatte, erkrankte plotzlich und die eiligst herbeigerufenen Aerzte erkannten an ihm die Symptome der Pest. Man traf ohne Zeitverlust die noͤthigen Anstalten, um jede Commucation mit dem genannten Kloster zu verhindern; der Kranke wurde darauf nach dem Leander-Thurme abgefuͤhrt, wo er unter strenger Aufsicht steht, und im Kloster selbst ward ein eigner Commissair des Sanitaͤts-Amtes mit mehreren Waͤchtern aufgestellt, welche fuͤr die gehörige Reinigung aller Effekten zu sor— gen haben. An die Kanzleien erging sogleich die Anzeige wegen der Paͤsse und Patente, welche bis auf weitere Verfuͤgung die Anmerkung „provenanges brätes“ zu fuhren haben. Üebri— gens hat dieser Fall bisher keine weiteren Folgen gehabt, und man darf daher der Hoffnung Raum geben, daß die getroffenen Anstalten genügend seyn werden, um der Ausbreitung des Pest— Stoffes Schranken zu setzen.

Bereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New⸗Mork, 31. Juli. Das Repraäͤsentanten-Haus zu Washington hat mit großer Majoritaͤt die noͤthigen Gelder zur Verstaͤrkung der an den einheimischen Kuͤsten staͤtionirten Flotte bewilligt. Es soll hauptsaͤchlich die Zahl der Dampfschisse zum Schutz der Kuͤsten vermehrt werden.

Bie Schwester und der Schwager des Praͤsidenten der Ver⸗— einigten Staaten sind zur katholischen Kirche übergetreten.

Die Weizen-Aerndte in den Vereinigten Staaten verspricht im Ganzen einen ziemlich guten Ertrag, wenn sie auch in einzel— nen Staaten, wie Virginien, Pennsylvanien und New⸗York, nur mittelmäßig ausfallen durfte. Es sind schon kleine Quantitaͤten neuen Welzens aus dem Suͤden hier eingetroffen und mit 118 bis 125 Cents der Bushel bezahlt worden.

Die Bank-Bill ist im Senat durchgegangen, und man hofft, daß sie die Geld-Angelegenheiten der Union auf eine festere Basis bringen werde. In jedem Staat sollen Filiale der Haupt⸗Bank mit Einwilligung der Lokal-⸗Legislaturen, die sich wohl nirgends dagegen straͤuben dürften, errichtet werden. Die Bill, hinsichtlich der Anleihe, hat die Genehmigung des Praͤsidenten erhalten.

nl d.

Breslau, 20. Aug. Se. Köoͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm ist vorgestern mit Höchstseiner Famille aus den Rheingegenden in

Schloß Fischbach eingetroffen.

Der zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zoll- und Handels⸗Vereins mit der Pforte ab— geschlossene Handels⸗Vertrag.

Zwischen Preußen und der Pforte ist am 22. Maͤrz 1761 ein Freundschafts- und Handels Vertrag) abgeschlossen und in

) Dieser Vertrag ist in „de Ilertzberg, Recueil Tom. I. pag. 486“ und in „de Martens, Recueil de traits ed. IJ. Tom. III. paz. 191 34.“ abgedruckt. Eine kurze Uebersicht von dem Inhalte dieses Vertrages erfolgt nachstehend:

Artikel J.

Gegenseitige Gestattung des Verkehrs zu Wasser und zu Lande.

Die mit Preußischen Paͤssen versehenen Preußischen Unterthanen,

so wie die Preußischen Schiffe, welche in Hafen des Gebietes der

Pforte einlaufen, sollen nebst ihren Waaren und Ladungen bei ih⸗

rer Ankunft, ihrem Aufenthalte und ihrer Ruͤckkehr nicht belaͤstigt

werden, sie duͤrfen ihre Schiffe ausbessern, Lebensmittel und alle zu ihrem Unterhalt erforderlichen Gegenstaͤnde ohne Hinderniß kaufen. In Beziehung auf den An⸗ und Verkauf von Wgaren werden die Preußischen Unterthanen und Schiffe denen der uͤbrigen befreunde ten Maͤchte gleichgestellt. Wagren und Guͤter von gestrandeten Preußischen Schiffen sollen gegen jede feindliche Behandlung ge schuͤtzt und den in der Naͤhe befindlichen Preußischen Konsuln uber geben werden. ;

Artikel II.

Die Preußischen Kaufleute und Alle, welche zu ihnen gehoren, haben fuͤr die ein- oder auszuführenden Guͤter nur 3 pCt. vom Werthe an Zoll, wie die Unterthanen der uͤbrigen befreundeten Na tionen, zu entrichten. Der Preußische Gesantte ist von allen Zöllen und Abgaben fuͤr Waaren und Effekten befreit, welche fuͤr seine Per— son oder zu Geschenken bestimmt sind. Den Preußischen Unter⸗ hauen steht es frei, ihre Schiffe nicht auszuladen, oder mit dem Reste der Ladung einen anderen Hafen zu fuchen. Der Zoll wird nur von den ausgeladenen Waaren erhoben, und von den verzollten Wagren, welche nach einem anderen Orte gefuhrt werden, darf nicht nochmals Zoll gefordert werden. In allen übrigen, die Zoͤlle betreffenden Punkten stehen die Unterthanen Preußens mit denen der ubrigen befreundeten Maͤchte gleich; auch foll von ihnen nicht die Abgabe Cassabiee oder Cassabis (welche die Turkischen Üntertha= nen bei der Ein- und Ausfuhr neben dem Zolle entrichten) gefor—

dert werden. ; Artikel III. Schifsgruß. Preußische Schiffe dürfen nicht zu Militair— Transporten gezwungen werden. ; ; Artikel 1ã. eus sch Gesandte stehen in Ruͤcksicht der gebraͤuchlichen Pri— pilegien den Gesandten anderer befreundeten Mächte gleich. Sie

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dem Allianz-Vertrage zwischen beiden genannten Staaten vom 31. Januar 1790) bestaäͤtigt worden, in Folge dessen den Preußi⸗

schen Unterthanen und dem Preußischen Handel im Geblete der

Pforte voͤllig dieselben Rechte zugesichert worden sind, welche die Unterthanen und der Handel anderer Staaten kraft deren Ver— traͤge und Capitulationen mit der Pforte genießen.

Nach diesen Verträgen stand den Unterthanen der Staaten

des Abendlandes die * Herrschaft der Pforte stehenden Lander, so wie der Waaren-Aus— fuhr aus denselben, gegen eine Abgabe von 3 pCt. des Werthes der Waare zu. Der Betrag dieser Procente je nach dem Werthe der verschiedenen Waaren wurde periodisch auf eine Reihe von Jahren in bestimmten Geldsätzen durch Tarife festgestellt, welche die betheiligten Staaten mit der Pforte vereinbarten.

Inzwischen ist die Pforte durch die Nothwendigkeit, auf eine

Vergrößerung ihrer Einkuͤnfte Bedacht zu nehmen, allmalig zu einem Abgaben-Systeme geleitet worden, bei welchem sie zwar die Bestimmungen der Vertraͤge in Ruͤcksicht der Ein- und Ausfuhr— Zoͤlle den Worten nach beobachtete, in der That aber durch Er— hebung anderweitiger Abgaben den Handel weit uͤber das verab— redete Maß hinaus beschwerte. Was zunaͤchst den Ausfuhr-Handel betrifft, so bestand das System der Monopole. Die Regierung ließ theils fuͤr eigene Rechnung gewisse Landes-Erzeugnisse zu festgesetzten niedrigen Prei⸗ sen von den Produzenten aufkaufen, um dieselben zu weit hoͤhe— ren Preisen wieder verkaufen oder ausfuͤhren zu lassen, theils er— theilte sie fr Geld Erlaubnißscheine Creskeres genannt), kraft deren der Inhaber berechtigt wurde, gewisse Landes-Erzeug— nisse zu sehr niedrigen, von den Provinzial-Behoͤrden fest— gesetzten Preisen den Produzenten abzunehmen, um solche nachher theurer zu verkaufen oder auszufuͤhren. Wenn schon diese Monopole nachtheilig auf die Production und die Waaren— preise wirken mußten, so trat noch hinzu, daß die meisten der im Innern des Landes zur Ausfuhr gekauften Waaren, bevor sie von den Stapelplaͤtzen ausgefuhrt werden durften, mannigfachen Abgaben, z. B. am Orte des Einkaufs einem lokalen Aussuhr-Zoll von 5 pCt., am Orte der Verschiffung einem gleich hohen Ein— gangs-Zolle unterworfen wurden. So geschah es, daß die bedeu— kendsten Artikel der Tuͤrkischen Ausfuhr schon anderweit funszehn bis zwanzig und bisweilen noch mehr Procente des Werthes an Abgaben getragen hatten, bevor in dem Ausfuhr-Hafen die Erle— gung des vertragsmaͤßigen Ausgangs-Zolles von 3 pCt. eintrat.

Nicht guͤnstiger stand es um den Einfuhr-Handel. Die Waa— ren wurden zwar bei ihrem Eintritte in das Gebiet der Pforte nur mit dem vertragsmaͤßigen Eingangs-Zolle von 3 pt, belegt; die Käufer derselben mußten aber bei der Weiterversendung nach dem Innern, und endlich selbst die Konsumenten noch vielerlei besondere Abgaben entrichten.

Dieses System fuͤhrte zu großen Klagen des fremden Han— delsstandes, und die Pforte selbst mußte sich endlich uͤberzeugen, daß dadurch die Production gewaltsam niedergedruͤckt und der wohlthätige Verkehr im Innern des Landes auf alle Weise ge— hemmt wurde.

Die Aufgabe der Pforte bestand aber darin, den passenden Weg zu sinden, auf der einen Seite die Production und den Verkehr von jenen laͤstigen Fesseln zu befreien, ohne auf der an— deren Seite die zum Staats-Haushalte erforderlichen Einkuͤnfte zu schmaͤlern. In dieser Richtung erschien es am zweckmaͤßigsten, die Manopole, die Handels-Abgaben und Beschraͤnkungen im In— nern ganzlich aufzuheben und dafuͤr die Ausgangs- und Eingangs— Zöoͤlle zu erhoͤhen. Ließ sich hierbei nicht in Abrede stellen, daß die Pforte vielleicht anfangs manche Einbuße erleiden wurde, so war doch mit Zuversicht zu erwarten, daß sich jeder Nachtheil binnen kurzem mit dem Steigen der Production und des Ver— kehrs vollstaͤndig wieder ausgleichen wuͤrde. .

Nicht minder lagen die Vortheile zu Tage, welche der Han⸗ del des Auslandes davon ziehen mußte, wenn der Verkehr im In— nern von den druͤckenden darauf ruhenden Lasten befreit wurde. Die Pforte konnte daher auch hoffen, zu der neuen Einrichtung die Zustimmung derjenigen Staaten, mit welchen uͤber die Hoͤhe der Eingangs- und Ausgangs-Zoͤlle Vertraͤge bestanden, zu er— halten. ;

Hierzu hat England, als der bei dem Levantischen Handel vorzuͤglich betheiligte Staat, zuerst die Hand geboten. England schloß mit der Pforte unter dem 16. August 18358 einen Vertrag, dessen wesentlicher Inhalt, so weit derselbe hier von Interesse ist, in Folgendem besteht:

Es werden die bisherigen vertragsmäßigen Rechte der Eng— lischen Unterthanen und Schiffe im Gebiete der Pforte, so weit dieselben durch die neue Uebereinkunft nicht modifizirt werden, be— staͤtigt. Die Pforte entsagt den oben erwahnten Monopolen und den inneren, auf der Aus- und Einfuhr ruhenden Zoͤllen zu Gun— sten der fraglichen Unterthanen; in Compensation dafuͤr tritt:

1) hinsichtlich der Ausfuhr eine Abgabe von 9 pét. bei der Ankunft der Waare aus dem Innern an dem Orte, von wo sie ausgefuͤhrt werden soll, sodann aber bei der Ausfuhr selbst der

bisherige Ausfuhr-Zoll von 3 pCt.; und

duͤrfen uͤberall da, wo andere befreundete Maͤchte Konsuln, Vice⸗Kon suln und Dragomans haben, dergleichen ebenfalls anstellen, entlassen, ersetzen. Die Preußischen Konsuln, Vice-Konfuln, Dragomans, Kauf leute und andere Unterthanen sollen dieselben Freiheiten, wie die Un terthanen der anderen befreundeten Maͤchte, genießen.

Artikel V.

Streitigkeiten zwischen Preußischen Unterthanen werden von dem Gesandten oder den Konsuln Preußens entschieden, und ohne Verlan⸗ gen der Parteien darf die Ottomanische Justiz sich nicht einmischen.

Die Konsuln im Gebiete der Pfoörte duͤrsen nicht verhaftet, ihre Haͤuser durfen nicht untersucht oder versiegelt werden; ihre Rechts streitigkeiten werden in Konstantinopel durch den Gesandten entschie den Prozesse zwischen Preußischen Unterthanen und denen der Pforte werden vor den Ottomanischen Tribunalen, unter Zuziehung der Preußischen Gesandien, Konsuln oder ihrer Dragomans, ohne welche kein Preußischer Unterthan sich einzulassen braucht, verhandelt.

Artikel VI.

Die Verlassenschaften verstorbener Preußischer Unlerthanen wer⸗ den dem Preußischen Gesandten oder den Preußischen Konsuln, in deren Ermangelung aber ihren Landsleuten, zum Zwecke der Ueber machung an die Erben zugestellt. Waͤre aber kein Preuße an dem Orte, wo der Todesfall stattgefunden, so soll von dem Octs-Richter ein Inventarium aufgenommen und der Nachlaß demjenigen, wel⸗ chen der Gesandte dazu bevollmaͤchtigt, uͤbergeben werden, ohne die Abgabe Resmikismet (Abgabe an den Orts-Richter bei Erbschafts— Regulirungen) zu erheben. In Ansehung der Ausuͤbung der Reli⸗ gion soll den Preußen dieselbe Behandlung, wie den Unterthanen der ubrigen befreundeten Staaten, zu Theil werden.

j Artikel VII.

Die den Preußischen Unterthanen zugestandene Behandlung soll Preußischerseits auch den Unterthanen der Pforte gewährt werden.

) Dieser Vertrag ist de Hlertaberg Regueil Tom. III. pag. 36 und in de Martens Recueil de traités ed. I. Tom. IV. pag. 560) 844. abgedruckt.

eit der Waaren⸗-Einfuhr in die unter der

Kaͤufer eine andere Abgabe erhoben werden darf.

2) in Betreff der Einfuhr neben dem bisherigen Einfuhr⸗ Zoll von 3 pCt. noch ein Additional-Zoll von 2 pCt. ein, nach deren Erlegung es dem Einfuͤhrer freisteht, die Waare an Ort und Stelle zu verkaufen, oder nach anderen Orten im Gebiete der Pforte zu fuͤhren, ohne daß weiter von dem Verkaͤufer oder ä Außerdem be⸗ stimmt der Vertrag, daß Englische Kaufleute im Gebiete der Pforte, welche daselbst Tuͤrkische Erzeugnisse kaufen, um solche zur inneren Confumtion wieder zu verkaufen, bei dem Ankaufe sowohl wie bei dem Verkaufe mit den Ottomanischen Unterthanen auf gleichem Fuße behandelt werden sollen. .

Endlich wird in Betreff der Durchfuhr das bisher schon faktisch Bestehende vertragsmaͤßig festgesetzt, daß die Wagren⸗

Durchfuhr durch die Dardanellen und den Bosporus, auch im

Falle einer Umladung von Bord zu Bord oder vorübergehender

Ausladung der Wagre am Lande, zollfrei ist und im Uebrigen alle

zum Transit eingefuͤhrten Guͤter nur einem Zolle von 3 pCt. un⸗ terworfen sind.

Der Pforte mußte daran gelegen seyn, in gleiche Verabre⸗ dungen auch mit den uͤbrigen Maͤchten zu treten, um ein gleich⸗ mäßiges Prinzip gegen alle Staaten befolgen zu koͤnnen und nicht gendthigt zu feyn, unter Beobachtung zweier ganz entgegengesetz— ter Systeme die Unterthanen des einen Staates nach dem alten, die des anderen Staates nach dem neuen System zu behandeln. Auf der anderen Seite konnte England auf eine entsprechende vollstaͤndige Durchführung dieses besseren Handels- und Zoll⸗ Systems der Pforte mit um so größerer Zuversicht rechnen, wenn auch den anderen, mit derselben im Verkehr stehenden Nationen gegenuber eben dasselbe Prinzip eintrat.

Aus diesen Ruͤcksichten ward in den Vertrag mit England am Schlusse des sechsten Artikels die Verabredung aufgenommen, daß die Pforte einwillige, die Stipulationen dieses Vertrages auch gegen die übrigen befreundeten Maͤchte auf deren Verlangen ein⸗ treten zu lassen.

Auf diese Abrede gestuͤtzt, ist Frankreich bereits dem Vorgange Englands gefolgt und hat am 25. November 1838 mit der Pforte eine Convention abgeschlossen, welche mit den Bestimmungen des Englischen Vertrages wesentlich üͤbereinstimmt.

Die uͤbrigen, bei dem Handel mit der Tuͤrkei mehr oder min⸗ der betheiligten Staaten wollten zuvoͤrderst beobachten, wie sich die Durchfuͤhrung der Vertraͤge mit England und Frankreich in der Turkei gestalten wurde. Die Pforte hatte den mit ihr in Ver— trags⸗Verhaͤltnissen stehenden Staaten jene UÜebereinkunft mit England unter dem Anerbieten einer gleichen Verabredung mitgetheilt. Anfangs bestanden Zweifel darüber, ob die Pferte sich im rn. befinden wurde, ihr bisheriges Zoll-System vollständig und den Vertraͤgen ent⸗ sprechend aufzugeben. Diese Zweifel haben sich gelbst. Jene Ver⸗ traͤge sind in Ausfuͤhrung gesetzt worden, und die Englschen und Franzoͤsischen Kaufleute in der Türkei genießen des Vortheils, unter den vereinbarten guüͤnstigen Verhaͤltnissen nicht blos die Er— zeugnisse ihrer Heimath, sondern selbst diejenigen aller anderen Staaten einfuͤhren und ausfuͤhren zu können.

Dies Letztere namentlich hat seinen Grund in der Einrichtung, daß alle eingefüͤhrten Waaren nach Zahlung der Additional-A ß! gabe von 2 pEt mit einem Stempel versehen werden und so— dann bei der weiteren Versendung und beim weiteren Verkauf frei von allen ferneren Abgaben bleiben. Daraus ergiebt sich von selbst, daß die Behandlung der Waare in Hinsicht der Zoll— und Abgabenpflichtigkeit sich nach der Nationalitaͤt des Einfüäh— renden und Ausfuͤhrenden richtet, und hieraus entstehen wiederum die nothwendigen Folgen, daß

1) die den uͤbrigen Staaten angehörigen Kaufleute in Ge— fahr gerathen, bei solcher Konkurrenz ihren Handel ganz zu ver— lieren, ferner aber

2) was die Einfuhr fremder Waaren in die Tuͤrkei betrifft, alle diejenigen Staaten, welche nicht in gleiche Verabredungen mit der Pforte treten, allmaͤlig jeden Absatz dorthin ganz verlie⸗ ren muͤssen, indem nichts natürlicher ist, als daß die Englischen und Franzbsischen Kaufleute im Gebiete der Turkei unter sonst gleichen Verhaͤltnissen den Erzeugnissen ihres Vaterlandes den Vorzug vor den Productionen anderer Laͤnder geben werden.

Dieser letztere Umstand durfte um so weniger von den Staaten des Abendlandes außer Acht gelassen werden, deren Stre⸗ ben bei dem Aufschwunge der Industrie und der gesammten ge⸗ werblichen Thätigkeit nothwendig dahin gerichtet seyn muß, den Markt fuͤr den Absatz ihrer Erzeugnisse nach jeder Richtung hin zu erweitern. Von diesen Ruͤcksichten geleitet, haben denn auch ohne Zoͤgern fast alle Regierungen, welche in Ansehung ihrer Handels-Verhaͤltnisse mit der Pforte sich in aͤhnlichem Falle be⸗ finden, namentlich Oesterreich, Schweden und Norwegen, Spa⸗ nien, die Niederlande, Sardinien, Belgien und die Vereinigten Staaten von Nord-Awchrika, Additional-Vertraͤge mit der Pforte in Uebereinstimmung mit den Vertraͤgen Englands und Frank⸗ reichs unterhandelt und zum Theil schon abgeschlossen.

Unter diesen Umstaͤnden durfte auch Preußen nicht zuruͤckblei⸗ ben. Es kam indeß darauf an, dieselben Handels⸗-Vortheile, auf welche Preußen nach dem älteren oben ane efuͤhrten Vertrage An⸗ spruch hatte, auf saͤmmtliche Staaten des Zoll- und Handels⸗Ver⸗ eins zu übertragen. Die im Einverstaͤndnisse mit jenen Staaten in dieser Beziehung gemachten Antraͤge sind von der Pforte be⸗ willigt, und es ist von Preußen in seinem und im Namen der übrigen Staaten des Zoll-Vereins uͤber einen Handels ⸗Vertrag verhandelt, der im Wesentlichen dieselben Stipuͤlationen enthalt wie der von der Pforte mit England und Frankreich abgeschlos⸗ sene Vertrag. In Gemaͤßheit des Artikels X. des Vertrages ist der Tarif, mit Zuziehung der in Konstantinopel ansaͤssigen Kauf⸗ seute aus Preußen, festgestellt, und sind dabei die zwischen Groß⸗ britanien, so wie zwischen Frankreich und der Pforte vereinbarten Tarise wesentlich zum Grunde gelegt worden. Mit diesen Tari⸗ sen stimmt daher auch der vorliegende bis auf wenige neu hinzu⸗ gekommene Artikel überein.

Der Vertrag lautet nach der durch die Gesetz⸗ Sammlung gleichzeitig mit dem Franzoͤsischen Original⸗Texte publizirten Ueber⸗ setzung wie folgt: 4

Waͤhrend der langjährigen Allianz, welche glůͤcklicher Weise zwischen Preußen und der höhen Pforte bestanden hat, haben die zwischen beiden Mächten abgeschlossenen Verträge den Betrgg der von den aus der Tuͤrkei ausgeführten oder dahin eingeführten Waaren zu entrichtenden Abgaben bestimmt und die Rechte, Pri⸗ vilegien, Freiheiten und Pflichten der Preußischen Kaufleute, wel che im Gebiete des Ottomanischen Reiches Handel treiben und sich aufhalten, auf feierliche Weise bestimmt. Gleichwohl sind viel⸗= faͤltige Veranderungen neuerlich eingetreten, eines Theils, was die hohe Pforte betrifft, sowohl in der inneren Verwaltung des Rei⸗ ches, als in . aͤußeren Beziehungen zu anderen Mächten, und anderen 3. s, was Preußen betrifft, in Folge der ng des Handels- und Zoll⸗Vereins zwischen Preußen und den Kro⸗ nen von Bayern, Eachfen und Württemberg, dem Großherjog⸗=