1841 / 254 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1128

den Vorschriften der alten Verfassung der Spanischen Kirche gemaͤß, abhängig bleiben sollte. Unter dieser alten Verfassung wollen die modernen Spanischen Kanonisten das Episkopal-System verstehen, demzufolge der Papst nur als primus inter pares gel⸗ ten foll. Kein anderes Patronat⸗Recht als das der Krone sollte fernerhin anerkannt werden. (Durch diese Bestimmung wurden die dem Papste in dem Konkordate von 1753 zugestandenen Rechte offenbar verletzt; Die Bischoͤfe sollten das Recht haben, kraft Ermächtigung der Regierung, in ihren Sprengeln Absolutionen und Dispensationen zu ertheilen, die bisher dem Papste vorbe⸗ halten waren. Die Tribunale der Nuntiatur, der geistlichen Rit⸗ ter-Orden, der Cruzada u. s. w; sollten aufgehoben, die Festtage auf eine geringe Anzahl beschraͤnkt werden. Die Kommission beantragte die Unterdrückung von 17 Bisthuͤmern, und die Er— richtung von fuͤnf neuen. Außerdem wurde darauf angetragen, daß die Kosten des Kultus und der Geistlichkeit von der Nation

an, daß der Papst, in Betracht der schwankenden Gesundheit des erwähnten Campomanos, verfuͤgt habe, daß fuͤr den Fall seiner Verhinderung, der Fiskal der Nuntiatur, Don José Ramirez de Arellano, an dessen Stelle treten solle. Das Spanische Ministe⸗ rium erkannte diese dem Herrn Ramirez de Arellano ertheilte Vollmacht, die laufenden Geschaͤfte der Nuntiatur zu ubernehmen, ausdrücklich fuͤr guͤltig an, und als Herr Campomanos am 12. Juli 1838 mit Tode abging, zeigte Ramirez der Regierung an,

Allgemeine daß er die Geschaͤfte als Vicegerens uͤbernommen habe.

. Preußischt Staats-Zeitung.

an die provisorische Regentschaft richtete, um sie aufzufordern, den * . . ce ——

von den revolutionairen Junten im September 1840 gegen die Rechte der Geistlichkeit begangenen Eingriffen abzuhelfen, verwies Berlin, Montag den 13ten Se ptember 9. * *

die Bischoöͤfe von Calahorra, Plasencia, Valencia, Barbastro, Lerida, Gerona, Urgel und Solsong, wurden als Anhaͤn⸗ ger des Praͤtendenten aus ihren Sprengeln entfernt;

der Bischof von Pamplona, wurde des Landes verwiesen, weil er gegen verschiedene Verfuͤgungen der provisorischen Regentschaft Einwendungen machte;

die Diözesen der Erzbischoͤfe von Santiago und Sevilla, und der Bischoͤfe von Plasencia und Calahorra werden durch Gubernatores administrirt, welche von jenen Erz— bischoͤfen und Bischoͤfen selbst ernannt, und durch die Krone genehmigt worden sind.

Die uͤbrigen Sprengel dieser Klasse werden durch die auf den Vorschlag der Regierung durch die respektiven Ka⸗ pitel ernannten Gubernatores sede impedita verwaltet.

3) Erzbischoͤfe und Bischoͤfe, die von der Regierung ernannt, vom Papste aber nicht bestaͤtigt sind: /

die Regentschaft seine Beschwerden an den höͤchsten Gerichtshof. Zu bemerken ist, daß die Rota, vermoͤge ihrer Natur, keinem welt— lichen Tribunal unterworfen war, und daß fast saͤmmtliche Bei—

Der Erzbischof von Toledo, zugleich Gubernator sede va- cante, liegt mit dem Kapitel im Streit, und, hat zu wiederholten Malen sich bereit erklärt, seine Wurde nie— derzulegen.

Der Erzbischof von Granada; wurde dem bisherigen Bischofe von Cordova uͤbertragen.

Der Erzbischof von Valencia (fruͤherhin Bischof von Car— tagena), zugleich Gubernator sede vacante.

Die Bischbfe von Jaen, Osma, Malaga (von seinem Ka⸗

dieses erledigte Erzbisthum

pitel der Ketzerei beschuldigt, deshalb aus seinem Spren-

gel entfernt und vor das Metropolitangericht von Sevilla

gestellt; aber von der revolutionairen Junta von Ma⸗

laga wieder als Verweser der Didzese eingesetzt und von der provisorischen Regentschaft bestätigt), Zamora, Ciu—

dad Rodrigo, Oviedo, Almeria, Tarazona, Teruel, Se—

gorbe und Vich. 4) Voͤllig erledigte Sprengel:

Siguänza, Segovia, Cartagena, Orense, Lugo, Albarracin,

Menorca, Tortosa. Die ersten Schritte, durch welche eine umfassende Reform der Geistlichkeit vorbereitet werden sollte, wurden, als Herr Mar⸗

tinezdela Rosa Praͤsident des Kabinets war, durch den Justiz⸗

Garelly gethan. Dieser verfuͤgte naͤmlich durch ein

Minister April 1834 die Errichtung einer aus Praͤlaten

Dekret vom 22.

der Welt- und Ordens-Geistlichkeit und einigen hohen Beamten

bestehenden geistlichen Junta, welche beauftragt wurde, die neue Gestaltung der Geistlichkeit vorzubereiten. Dabei wurde ihr jedoch ausdruͤcklich vorgeschrieben, anzugeben, wie man sich, er⸗ forderlichen Falls, mit dem Oberhaupte der Kirche zu verstaͤndi—

hatte, war die Abfassung einer genauen kirchlichen Statistik, um auf der Grundlage derselben eine neue kirchliche Eintheilung des Territoriums, und ein neues System der Dotation der Geistlich— keit zu entwerfen. Die Junta richtete zu diesem Behufe be⸗ stimmte Fragen an sämmtliche Bischoͤfe und Ordens-Praͤlaten,

5

en hätte. Die erste Aufgabe, welche die Junta zu erledigen

welche groͤßtentheils ohne Widerstand und auf genuͤgende Weise /

beantwortet wurden. . An demselben Tage (22. April 1834) verbot die Regierung

allen Moͤnchsklöstern des Landes, neue Novizen aufzunehmen. Als der Graf Toreno Praͤsident des Kabinettes geworden

war, schritt die Regierung, theils um der oͤffentlichen Meinung

die sich durch blutige gegen die Moͤnche gerichtete Gewaltthaten zu erkennen gab, zu entsprechen, theils um gewisse Finanzzwecke zu erreichen, zu umfassenderen Reformen, ohne auf den Paͤpst⸗ lichen Stuhl die mindeste Ruͤcksicht zu nehmen. Ein Dekret vom 25. Juli 1835 verfuͤgte die Aufhebung aller Moͤnchskloͤster, in de⸗ nen sich nicht wenigstens 12 Mönche befaͤnden, die die Geluͤbde abgelegt haͤtten. Auf diese Weise wurden mehr als 900 Kloͤster eingezogen, und das Vermoͤgen derselben zur Tilgung der Staats— schuld bestimmt. ; .

Die letzten Schritte zur volligen Unterdruͤckung des Moͤnchs⸗ wesens that Men dizabal. Ein Dekret vom 11. Oktober 1835 verfuͤgte abermals die Einziehung einer großen Anzahl von Kloͤ— stern, und kuͤndigte die allgemeine Aufhebung derselben als bevor— stehend an. ; .

Am 14. Dezember 1835 legte die oben erwaͤhnte geistliche

Junta der Regierung 17 Grundlagen vor, auf denen die neue Gestaltung der Spanischen Geistlichkeit zu beruhen haͤtte. Da⸗ bei sprach sie die Hoffnung aus, daß der Paͤpstliche Stuhl sich dazu verstehen werde, seine Genehmigung, wo diese den Kirchen— Gesetzen gemaͤß erforderlich sey, zu ertheilen und erbot sich die deshalb an den Papst zu richtenden Preces auszuarbeiten. Allein der Papst hatte bereits gegen Ende 1835 den designirten Nun⸗ tius, Erzbischof von Nicgea, aus Spanien abberufen, da man dort weder seinen amtlichen Charakter anerkennen, noch seinen zorstellungen Gehör geben wollte. Und am 1. Februar 1836 sprach der Papst in der von ihm im geheimen Konsistorium gehaltenen Anrede seine gegen die Regierung von Madrid gerich⸗ teten Beschwerden laut aus, und erklärte, daß er alle die Verfuͤ— gungen derselben, durch welche die Rechte der Kirche und der BGeistlichkeit beeintraͤchtigt wurden, als null und nichtig betrachte. Indessen verblieb in Rom nach wie vor ein Bevollmächtigter der Madrider Regierung, dessen Geschaͤfte sich jedoch eigentlich nur auf die Auswirkung der nothwendigen, dem Roͤmischen Stuhle so eintraͤglichen Dispensationen beschraͤnkt waren.

Die mehrerwäͤhnte geistliche Junta schloß am 25. Februar 1836 ihre Arbeiten und ging auseinander, ohne daß der von ihr vorgelegte Plan beruͤcksichtigt worden ware. Vielmehr hob Men— dizabal, in Folge des ihm von den Cortes ertheilten Vertrauens— Votums, alle Moͤnchskloͤster auf (6. Maͤrz 1836) und bestimmte die Nonnen dem Schicksale des Aussterbens, indem er zugleich ihr Eigenthum zum Besten der Staatsschuld einzog. Die faͤku— larisirten Moͤnche wurden der traurigsten Lage preisgegeben; denn die zu ihrem Unterhalt ausgesetzte Summe wurde ihnen nie ver— abfolgt. Diese Summe, nebst der far den Unterhalt der Nonnen bestimmten, belief sich auf 47000, 0060 Realen.

Bei der Abfassung der Constitution von 1837 kam die Frage zur Sprache, ob andere Glaubens-Bekenntnisse als das der ka— tholischen Kirche in Spanien geduldet werden sollten. Nur we— nige Deputirte sprachen jedoch zu Gunsten einer solchen Toleranz und man entschied endlich die Frage nur faktisch, indem in der neuen Constitution der Art. 11 erklärt, daß die Nation sich ver— pflichte, den Kultus und die Priester der katholischen Religion, zu welcher die Spanier sich bekennen, zu unterhalten.

Die konstituirenden Cortes von 1837 setzten eine Kommission nieder, die den Plan einer Reform und neuen Einrichtun der Geistlichkeit auszuarbeiten hatte, Die Mehrzahl der Mit—

ieder dieser Kommission bestand aus Geistlichen, die sich zu jan⸗ auch der bekannte Deputirte allero, an . .

sfes seyn kann, hatte Sitz und Stimme in ihr. ie Majo⸗ . ,, legte am 19. Mai 1837 ihre Arbeit vor. daß die Spanische Geistlichkeit als dem Mittelpunkte der Einheit der Kirche,

senistischen Grundsaͤtzen bekannten;

Don Ferm in Ca

ritat der : Sie stellte darin von dem Papste,

den Satz auf,

/

auf eine durch die Cortes festzusetzende Weise bestritten werden sollten. Dieser Gesetzes-Vorschlag, durch dessen Ausfuͤhrung die Spanische Geistlichkeit zu bloßen Staatsdienern geworden seyn wurde und in fast völlige Unabhängigkeit vom Roͤmischen Stuhle versetzt worden waͤre, wurde nach ziemlich fluͤchtiger Diskussion von den konstituirenden Cortes angenommen. Allein viele Praͤ— laten, die meisten Kapitel und andere Corporationen erhoben Vor⸗ stellungen dagegen, und die Konigin⸗-Regentin loͤste die Cortes auf, ohne dem Gesetzes-Entwurf ihre Sanction zu ertheilen.

Eine andere von den konstituirenden Cortes niedergesetzte Kommission beantragte die Aufhebung der Entrichtung der Zehnten und Prinzipien, wögegen alle Guͤter der Welt-Geistlichkeit fuͤr Eigenthum der Nation erklart werden soll⸗ ten. der Geistlichkeit dienen und eine besondere Kultus-Steuer einge— fuͤhrt werden, um die uͤbrigen erforderlichen Kosten des Kultus und Klerus zu decken. Allein wenn gleich die Cortes und die Regierung uber die Nothwendigkeit der Aushebung des Zehnten einverstanden waren, so war man doch uͤber die Art und Weise, wie und wann diese auszuführen, und daruͤber, was an dessen Stelle zu setzen waͤre, sehr verschiedener Ansicht. Das Volk war so sehr daran gewoͤhnt, den Zehnten, der sich fast uberall nur auf die Hälfte oder ein Drittel beschraͤnkt, in natura zu entrichten, und betrachtete diese Abgabe so sehr als eine Vorschrift der Reli— 5 daß in manchen Gegenden das Volk heimlich den vollen Zehnten entrichtete, um die Stimme des Gewissens zu beschwich— tigen. Die konstituirenden Cortes setzten demnach fest, daß der Zehnten vorlaufig noch ein Jahr lang erhoben werden solle. Im Jahre 1837 stieg der Zehnte auf 122,871,870 Realen, 1838 auf 145,970,996 Realen. Von 1839 an wurde nur der halbe Zehnte erhoben.

Als zu Ende 1837 der Graf Ofalia an die Spitze eines Mi— nisteriums trat, welches sich die Wiederherstellung einer geordne— ten Staats-Verwaltung zur Aufgabe gemacht hatte, erkannte die Regierung die Nothwendigkeit, der dem traurigsten Schicksale preisgegebenen Geistlichkeit eine guͤnstigere, ihrem wichtigen Beruf entsprechende Lage zu bereiten. Die Regierung war der Ansicht, daß die dahin abzielenden Maßregeln nur durch die Mitwirkung des Paͤpstlichen Stuhles ausgefuͤhrt werden koͤnnten, und ernannte eine Kommission, welche daruͤber zu berathschlagen hatte, ob und auf welchem Wege die Verhältnisse mit Rom wieder ange— knüpft werden koͤnnten. Alle Mitglieder der Kommission, mit Ausnahme des Herrn Calatrava, stimmten dafuͤr, daß der schickliche Augenblick, die fruͤherhin zur Erledigung der bis 1835 mit dem Paͤpstlichen Stuhl obschwebenden Fragen einge⸗ leiteten Schritte zu erneuern, noch nicht eingetreten waͤre. Herr Calatrava dagegen trug darauf an, daß die Regierung dem Papste auseinandersetzen solle, wie sehr die Spanische Kirche durch das von dem Roͤmischen Stuhle gegen sie beobachtete Benehmen leide. Spaͤterhin, nachdem der Prätendent aus der Halbinsel vertrieben war, schickte der Minister Perez de Castro den fruheren Unter— Staats-Sekretair der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Don Julian Villalba, als politischen Agenten nach Rom, mit dem Auftrage, dort die laufenden Geschaͤfte zu fuͤhren, und sich zu bemuͤhen, die unterbrochenen Verhaͤltnisse mit dem Papste wiederherzustellen. Zu gleicher Zeit wies die Franzoͤsische Regierung ihren Botschaf— ter am Paͤpstlichen Stuhl an, die Unterhandlungen des Herrn Billalba mit seinem Einflusse zu unterstuͤtzen. Dieser fand per— soͤnlich in Rom eine geneigte Aufnahme, wurde dem Papste vor— gestellt, und in seiner Eigenschaft als Spanischer Agent (chargé je la correspondance et de Fagence générale d' Espagne) zu— gelassen.

Allein die guͤnstigen Aussichten, welche sich auf diese Weise fuͤr die Wiederherstellung der Spanischen Kirche eroͤffneten, wur den durch die September-Bewegung von 1840, welche die Ab— dankung der Koͤnigin Regentin zum Zwecke und zur Folge hatte, aufs neue in weite Ferne geruͤckt. Die insurrectionellen Jun— ten, welche sich in allen Provinzen gebildet hatten, begingen ge— gen die Geistlichkeit die groͤßten Gewaltthaten, vertrieben Bi— schoͤfe und Pfarrer von ihren Sitzen, setzten unberufene Geistliche von bekannten ultraliberalen Gesinnungen an ihre Stelle ein, und nahmen neue Eintheilungen der Kirchspiele ohne Zuziehung der geistlichen Behoͤrden vor. Die Junta von Madrid suspen⸗ dirte namentlich die meisten der Beisitzer des geistlichen Gerichtes der Nuntiatur oder Rota.

Seit alten Zeiten erkannte der Auditor des Paͤpstlichen Nuntius in Madrid in erster Instanz uͤber Civil- und Kriminal— Prozesse der Kloster-Geistlichen, und bestätigte oder verwarf als Appellations-Richter die Ausspruͤche der Erzbischoͤfe und Bischoͤfe. Da Carl III. eine solche direkte Ausuͤbung Paͤpstlicher Gerichts— barkeit in Spanien zu beschraͤnken wuͤnschte, so stellte er dies dem Papste Elemens XIV. vor, und erwirkte von ihm die Aus— stellung der Breve vom 26. Marz 1771, durch welches dem Au— ditor jene Befugnisse genommen wurden und dagegen die Errich⸗ tung eines Tribunals unter, dem Namen Rola de, la nunciatura apostolica in Madrid verfuͤgt ward. Die Spanische Krone er⸗ hielt das Recht, die Beisißzer dieses Gerichtes dem Papste zu praͤ⸗ sentiren, der ihnen dann seinerseits die Einsetzung ertheilte. Außerdem behielt sich der Papst vor, den Assessor oder Auditor des Nuntius, den Fiskal der Nuntiatur und Rota, und den Abre⸗ viador zu ernennen; mit der Beschraͤnkung jedoch, daß diese Er⸗ nennungen stets auf Personen fallen mußten, welche der Spani— schen Krone genehm waren. Diese Richter konnten nur kraft guͤl— tigen kanonischen Ausspruchs ihres Amtes entsezt werden, welches fuͤr ein apostolisches gilt. Nach dem Urtheil aller Sachverstaͤndl⸗ . es in Spanien kein unabhaͤngigeres, besser eingerichtetes

ribunal.

Als der Nuntius Kardinal Tib eri Spanien im Mai 1834 verließ, uͤbertrug er (wie bereits erwähnt), mit Genehmigung der Spanischen Regierung, die Erledigung der ihm obgelegenen Ge⸗ schaͤfte vorlaufiö dem Assessor der Nuntiatur, Don Francisco . Campomanos. Spaͤterhin (30. Juni 1835) zeigte der Erzbischof von Nicgea, dessen Charakter als Nuntius von Spa⸗ nien nicht anerkannt war, dem Spanischen Minister-Praͤsidenten

Ein Theil des Ertrages dieser Guͤter sollte zur Aussteuer

sitzer des hoͤchsten Gerichtshofes durch die Junten selbst, als eif— rige Anhaͤnger der September⸗Bewegung ernannt worden waren. Praͤsident war der bekannte Calatrava, Beisitzer unter Anderen der jetzige Minister-Praͤsident Don Antonio Gonzalez, Fiskale der jetzige Justizminister Don José Alonso und der bekannte Depu— tiktẽ Lopez. In Gemaͤßheit des von dem Tribunal gefällten Aus— spruches hob die Regentschaft das Gericht der Rota auf, uͤbertrug die Geschaͤfte desselben an das hoͤchste Tribunal, und ließ den Vi⸗ cegerens uͤber die Graͤnze bringen. Darauf erfolgte die Papstliche Allocution vom 1. Marz 1841, welcher die Spanische Regierung so eben das Manifest vom 39. Juli entgegengesetzt hat. Unter⸗ dessen hat sie die strengsten Maßregeln gegen die Geistlichen ge— nommen, welche der Paͤpstlichen Allocution Eingang verschaffen wollten. Mehrere Kapitel weigern sich nun, die von ihnen fruͤ— herhin zugelassenen Kapitels-Verweser laͤnger als solche anzuer— kennen, und es ist nicht abzusehen, wie die Regierung, ohne sich mit dem Papste zu verstaͤndigen, die erledigten Bisthuͤmer defins— tiv besetzen kann. Seitdem hat der Kongreß auch alle Guter der West-Geistlichkeit fuͤr National-Eigenthum erklärt, und zur Abtragung der Staats-Schuld bestimmt. Im Senat ist dies Projekt noch anhaͤngig. Das Gesetz, welches die Art und Weise der nunmehrigen Dotation der Geistlichkeit und des Kultus be— stimmt, ist von den Cortes bereits votirt. Mit der Einfuͤhrung desselben wird der letzte Zweck der Regierung, die Geistlichen zu bloßen Staatsdienern zu machen, erreicht. ;

2

ERerliner Börse. Den II. September 1841.

Pr. Cour. Brief. Geld.

1046 10 102 1013

Pr. Cour.

Brief. geld.

Actiem. Erl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Aet. Męgd Lp2. Eisenb. do. do. Prior. Aet. Berl. Anh. Eisenb. do. da. Prior Act. Dũüss. Rlb. Eisenb. do. do. Prior. Aet. Rhein. EFisenb.

St. Schuld- Seh. Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Seh. der Seebandlung. Kurm. Schuldv. Rerl. Stadt- Obl. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westp. Pfandbir. '

125 792. 1 12 102 103

99

104 162 91 103 57 211 13

Grossh. Pos. do. Ostpr. Pfandbr.

. Pomm. d0. 3 **

Gold al marco Friedriehsd'or Andre Goldmün- zen à 5 Ih. 84 Dis conto 3 Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. Briet. gela. 1383 ö. 137

m i ni

Kur- u. Neum. do. Schlesische do.

Amaterdam Kurz do. ö 250 FI. 2 Mt. Hamburg...... ...... . 300 * Kurz do. JJ 300 Mk. 2 Mt. London. 8t. 3 Mt. 2 Mt. Wien in 20 Xr, h I. 2 Mt. Augsburg 2 Mt. Breslau. hir. 2 Me. Leipzig in Courant im 14 ThI. Fuss.. 100 . 8 Vage Frankfurt a. M. Wz. ...... ...... 100 F 2 Mt. Petersburg 3 Woch.

118 118

6 183 785. 163

783 1063 1015 99 99 99.

101 ö 1 2 81116

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 7. Sept. Niederl. wirkl. schuld 5144. 5 do. I0l. Kanz. Bill. 25 35. 55 Span. 195. Passive. —. Ziusl. 9 Prüm. Sch. 116. Fol. —. Oesterr. 105.

Antwerpen, 6. Sept. Zinsl. 58. Neue Anl. 193.

Fra nkfurt a. M., S. Sept. Oesterr. 55 Met. 1073 6.

49 55 Br. 158 244 Br. Bank- Act. 1909. 1907. Partial - Ob. —. Loose zu 500 FI. 1373. 1363. Loose zu 1090 Fl. . Preuss. Präm. Sch. 804 6. do. 15 Anl. 1023 G. PFoln. Loose 74 6. 59 Spaun. Aul. 207. 20. 235 Holl. 50M. 503.

Eisenbahn- Actien. St. München- Augsburg —. Köln- Aachen 100) C. Hamburg, 9. Sept. Bank- Actien 1600. Londo n, 7 Sept. Cons. 35 90. Rel. 103. Neue al, 22.

Aung. Sch. 11. 238 Holl. S2. 53 Lort. 303. 35 —. Engl. Russ. . Bras. 685. Columb. . Plex. 26. Peru . Chili —.

Paris, 6. Sept. 55 Rente fin eour. 1I7. 35 Reute sin 77. 45. 55 Neapl. fin cour. 104. 70. 59 Span. Rente 223. 39 Port.

Wien, 6. Sekt. 55 Met. 1073. 43 972. 19 —. Baule - Actien 1572. Aul. de 1834 1355.

Ausg. —. Preuss.

43 987 .

Germain . Versailles rechtes Ufer —. do. linkes —. Strassburg - Basel 245 Br. Leipxig- Dresden 100 6.

Engl. Russ. 108. Passive 5.

our.

Passive 5. 9 6

35 75. 253 533.

2. 1839 1083

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 12. Sept. Im Opernhause: Der Verstorbene, Posse in 1 Akt, von Tenelli. Hierauf: Der Seeraͤuber, gro⸗ ßes Ballet in 3 Abth., von P. Taglioni.

Montag, 13. Sept. Im Schauspielhause: Zum erstenmale: Werner, oder Herz und Welt, Schauspiel in 5 Abth., von K. Gutzkow.

Dienstag, 14. Sept. Im 9Hpernhause: Auf Begehren: Wil⸗— helm Tell, Schauspiel in 5 Abthli, von Schiller.

Nönigsstädtisches Theater.

Sonntag, 12. Sept. Eulenspiegel, oder: Schabernack uͤber Schabernack. Wiener Lokal-Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Maͤller.

Montag, 13. Sept. (Italienische Opern-Vorstellung.) Tor- quato Tass6. Opera in 3 Atti. Poesia del Sgr. Giacopo Fer- retti. Musica del Maestro Gaetano Donizetti.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruckerei.

Inhalt.

Amtliche Nachrichten. ; 1 r n, . Ministerielle Erklaͤrung in Bezug auf die Korvette „la Vietorieuse“ Der Zoll⸗-Tarif der Vereinigten Staaten von Rord⸗Amerika. Nachrichten aus Algier und Tu⸗ nis. Vermischtes. Großbritanien und Irland, London. Parlaments Programm. = Verwechselung der Plaͤtze im Parlament. Diplomatische An⸗ stellungen. Parlaments- Vertagung und offizielle Ernennungs⸗ Anzeigen. Brief aus Lon do n. (Haltung der Königin bei dem Miinisterwechsel; Stellung der in der Majoritaͤt befindlichen Guts⸗ herren zu den Parteien; Parlament; Versammlungen fuͤr und wi⸗ der die Korngefetze; bevorstehende Trennung der Kirche vom Staate in Schottland.) . ö. ; Niederlande. Haag. Geschenk des Königs der Franzosen an un . ff l. Seytemberfeste ien. Brüssel. Se K 2 n el. Beschleunigung der Rechtspflege. Handwerks-Gesellen-Ordnung. Erdbeben in Norwegen. Dentsche Bundesstaaten. München. Spruchmän ner beim Deutschen Schiedsgericht. Neuernannter Bischof von Negens⸗ burg. Leipzig. Eisenbahn⸗-Verbindung mit Berlin. Schrei⸗ ben aus Leipzig. Tandwirthschaftliche Ausstellung zu Eutritz ch; Cebfnäng der Berlin- Leipziger Eisentzahn.) ah n ver, An⸗ kunft des Herzogs von Ne in Cdthen. Ankunft der verwitt⸗ ten Herzogin. Eisenbahn— . in,, . Inlaͤndische Eisenbahnschienen. Nordbahn. Schweiz. Bern. Vertagung der Aargauer Frage bis zum 25. Ok⸗ tober. Neuchatel. Agassiz. . . w Spauien. Madrid.. Feier des ersten Septembers. Brief aus Madrid. (Dauernde Gaͤhrung im Heere.) . ö Portugal. Gehalts⸗Abzuͤge.— Petition gegen Differential blle. General Mac Donald's Verhaftung. Ultimatum Marokko's. Türkei. Kon stantinopel. Fingnz-Zustand. Artilleriewesen, Ein Deutscher Renegat. Neue guͤnstige Nachrichten aus Kandia. Die in , , Beruhigungsmittel. China. Kaiserl. Straf- und Kriegs-Edikte. ; ö 1 . . Aufenthalt Ihrer Koͤnigl. Maiestaͤten. Wissenschaft, Kunst u. Literatur. Berlin. Koͤnigsstaͤdtisches Theater. Zur Literatur der Reformations⸗ Geschichle: v. Lan⸗ genn's Churfuͤrst Moritz von Sachsen.

k

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Friedensrichter, Justiz— rath Deuster zu Rheinbach im Regierungs-Bezirk Köln, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, so wie dem Polizei⸗Distrikts-Kommissarius Elwitz zu Mielecin, die Ret⸗ tungs-Medaille mit dem Bande Allergnaͤdigst zu verleihen geruht.

Der fuͤr den Bezirk des Land- und Stadtgerichts zu Langen⸗ salza und die im Kreise Langenfalza belegenen Patrimonialgerichte angestellte Justiz-Kommissarius Sebald in Tennstädt ist zugleich zum Notarlus in dem Departement des Ober⸗-Landesgerichts zu Naumburg bestellt worden. .

Der Landgerichts⸗-Assessor und Notariats⸗ Kandidat Johann Philipp Wilhelm Eglinger ist zum Notar für den Friedens⸗ gerichts-Bezirk Huͤckeswagen im Landgerichts-Bezirk Elberfeld, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Huͤckeswagen, ernannt worden.

Bei der am 9gten und 10ten d. M. geschehenen Ziehung der Zten Klasse 84ster Koͤnigl. Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 106, 9060 Rthlr. auf Nr. 185709; die naͤchstfolgenden 2 Gewinne zu 3000 Rthlr. fielen auf Nr. 17,683 und 70,779; 3 Gewinne zu 1509 Rthlr. auf Nr. 15,884. 64,311. und 9320; 1 Gewinne zu 10900 Rthlr. auf. Nr. 24,445. 49,053. 54, S5 5 und 101,144; 5 Gewinne zu 60 Rthlr. auf Nr. 19,101. 26, 818. 29, 250. 31,980 und 51,589; 10 Gewinne zu 300 Rthlr. auf Nr. 2917. 24,974. 27, 984. 41,824. 54,984. 72,951. 79,144. 85,728. 94A, 434 und 101.3303; 25 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 2531. 7987. 7705. 14,547. 18,684. 21,427. 22,278. 28,001. 29,562. 31, 078. 31,321. 34.309. 35,663. 41,141. 41,803. 44,474. 52, 115. 64,319. 76,084. 91 864. S9, 927. 91, 635. 98,961. 100,641 und 108,291; 50 Gewinne ch Rhlc. auf Nr. Ss. 1668. 2.6. zh. Ilz. 437i. 5333. „563. 10. 190. 11,137. 15300. 153814. 165915. 19082. 21,125. 233651. 24 351. 27242. 27517. 25,909. 32,9 17. 35,91. 10016. 13051. 15,684. 147,624. 48.269. 54,600. 55,102. 56, 635. 56,887. 56 929. 57,299. 58,627. 62,594. 62,705. 67,392. 67,833. 68,070. 68.826. 69,911. 78,331. S5, 315. 87,578. 92,548. 93,958. 99 1 97. 1015723. 163,260 und 111,317.

Der Anfang der Ziehung der 4ten Klasse dieser Lotterie ist auf den 5. Oktober d. J. festgesetzt.

Berlin, den 11. September 1841.

Königl. Preußische General-Lotterie-Direction.

Den Maschinen-Fabrikanten Fr. Emundts und Herren— kohl zu Aachen ist unter dem 9. September 1811 ein Patent . auf eine mechanische Vorrichtung fuͤr Streich⸗Maschinen, um fuͤr Wollen-Streichgarne bestimmte Bänder ohne Ende zu fertigen, in der durch Zeichnung und Beschrei— bung nachgewiesenen Zusammensetzung, fur den Zeitraum von Fuͤnf Jahren, von jenem Tage an gerech— net, und fuͤr den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

Das dem Friedrich August Metzke hierselbst unter dem 6. Januar 1841 ertheilte Einfuͤhrungs⸗Patent . auf eine in ihrer ganzen Zusammensetzung fuͤr neu und eigenthüͤmlich erachtete Dresch⸗Maschine ; ist, da die Ausführung derselben nicht nachgewiesen, fuͤr erloschen erklaͤrt worden.

Zeitungs Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Paris, 7. Sept. Der Messager bricht endlich sein

Schweigen in Betreff der Geruͤchte uͤbr die „Victorieuse.“ Er

erklärt Alles, was uͤber diesen Gegenstand verbreitet worden sey, fuͤr vollkommen ungegruͤndet. Die Oppositions-Journale neh— men diese Erklaͤrung mit Vergnuͤgen entgegen, da sie, obgleich Freunde von jedem Konflikte mit dem Auslande, doch die jetzige Spanische Regierung unter ihren besonderen Schutz genommen haben, und jede Feindseligkeit mit derselben, zu vermeiden wuͤn— schen. Das Sidele, welches die gegenwärtige Ordnung der Dinge in Spanien besonders lebhaft vertheidigt, bemerkt in Be⸗ zug auf die obige Erklärung des ministeriellen Abendblattes: „Wir freuen uns uͤber die Widerlegung eines Geruͤchtes, welches geeig— net war, Erstaunen hervorzurufen, und in allen Gemuͤthern die groͤßte Empfindlichkeit rege zu machen. Wir bedauern indeß, hin— zufuͤgen zu muͤssen, daß die in Betreff eines mehr oder weniger direkten, mehr oder weniger nahe bevorstehenden Konflikts, zwischen unserem Kabinet und der Spanischen Regierung gehegten Besorg⸗ nisse nicht ganz zerstreut sind. Wir haben in dieser Hinsicht erst heute Mittheilungen erhalten, welche uns nicht gestatten, uns uber die offiziellen Beziehungen zwischen beiden Landern zu taͤuschen.“

Ueber den neuen Zoll-Tarif in den Vereinigten Staaten

stellt der Courrier frangais folgende Betrachtungen an:

„Wir theilen nicht die Hoffnungen der Journale, welche glauben,

daß der neue Zoll-Tarif, welcher dem Kongresse der Vereinigten Staaten vorgelegt, und von dem Senate schon angenommen wor— den ist, von der Repräsentanten-Kammer verworfen werden wird. Die Ausgaben der Amerikanischen Regierung uͤbersteigen ihre Emn— nahmen üm ein Bedeutendes, Der Verkauf der Schatz-Lände⸗ reien, der im Jahre 1835 uͤber 58 Millionen Fr. eingebracht hatte, bringt jeßt kaum 15 bis 20 Millionen ein. Die Zoll-Ein— nahmen haben sich während der Elbkrisis vermindert, die den

Kredit der Vereinigten Staaten vernichtet, und nachtheilig auf.

die Consumtion im Allgemeinen gewirkt hat. Nun sind aber die Zoͤlle und der Laͤnderei-Verkauf die einzigen Huͤlfsquellen in ei⸗ nem Lande, wo die direkte Steuer nicht existirt. Die Verwal⸗— tung muß daher, um das Defizit zu decken entweder eine An— leihe abschließen, oder die Zölle erhoͤhen. Man erinnert sich, daß der Kongreß im Jahre 1833, in Beruͤcksichtigung der Klagen von Seiten der suͤdlichen Staaten entschied, daß der Zoll-Tarif, der gewisse

Artikel mit 40 pCt. besteuerte, vom 1. Juli 1842 an keinen Artikel

mit einem hoͤheren Zoll als 20 pCt. belegen solle. Der jeßzt vor— gelegte GesetzEntwurf vermeidet es mit merkwuͤrdiger Geschick— lichkeit, jene Art von Kontrakt zwischen den noͤrdlichen und den suͤdlichen Staaten zu verletzen. Er uͤberschreitet die festgestellte

Graͤnze nicht; es wird fortwaͤhrend erklaͤrt, daß kein Zoll hoͤher

als 26 pCt seyn solle; aber man fuͤgt auch hinzu, daß fortan kein niedrigerer auferlegt werden solle. Durch diesen unschuldigen

Kunstgriff werden alle Produkte der Franzoͤsischen Industrie,

welche weniger als 20 pCt. zahlten, plötzlich bedeutend hoher be—

steuert. Die Produkte der Englischen Industrie dagegen, die im J ö geg

Allgemeinen höhere Zölle zahlten, werden verhaͤltnißmäßig beguͤn— stigt werden. Wir sprechen nicht von Weinen und spiritubsen Getraͤnken, welche einem besonderen Tarife unterworfen werden, der wahrhaft uͤbertrieben ist. Das neue Zollgesetz soll schon vom 1sten September an in Kraft treten. nige Ausfuͤhrung wird die Maßregel noch druͤckender; denn die Waaren, welche mit Ruͤcksicht auf den alten Tarif abge— sandt wurden, werden die hoͤheren Zoͤlle bezahlen

gebracht werden konnten. Man giebt dem Gesetze, was der Gi—

pfel der Unbilligkeit ist, gewissermaßen eine ruͤckwirkende Krast. Aus dem Nachstehenden wird man hinlaͤnglich abnehmen konnen,

daß die Repraͤsentanten-Kammer dem Zoll-Gesetz-Entwurfe keinen ernsten Widerstand entgegensetzen wird. Die Diplomatie muß da— her ihre Stimme vernehmen lassen. Herr von Bacourt, der Franzoͤsische Gesandte in Washington, hat dem Schatz Secretair ein Meroire uͤberreicht, in welchem die Reclamationen unseres Handelsstandes auf eine talentvolle und kraftige Weise auseinan— dergesetzt worden sind. Herr von Bacourt droht den Vereinigten Staaten mit Repressalien; statt sich auf politische Gruͤnde zu stutzen, wendet er sich an das kommerzielle Interesse. Um die Wich⸗ tigkeit zu beurtheilen, die jener neue Zoll-Tarif fuͤr den Franzoͤsischen Handel hat, genügt es, zu bemerken, daß unsere Einfuhren aus den Ver⸗ einigten Staaten, welche sich im Jahre 1827 auf 53 Millionen beliefen, im Jahre 1838 die Summe von 101 Millionen erreicht haben; unsere Ausfuhren nach den Haͤfen der Vereinigten Staaten beliefen sich im Jahre 1827 auf 76 Millionen und im Jahre 1836 auf 158 Millionen. In Lyon allein beschäftigen die Vereinigten Staaten 15, 000 Webestuͤhle. Mit einem Worte, England, Belgien und Deutschland zusammen beziehen kaum so viel von unseren Manu—⸗ fakturwaaren, wie die Vereinigten Staaten allein. Es fraͤgt sich indeß, ob es zweckmäßig seyn wird, den Amerikanern gegen—⸗ uͤber Repressalien zu gebrauchen? Soll man auf eine unpolitische Maßregel durch eine Maßregel antworten, die noch unpolitischer seyn würde? Wenn die Vereinigten Staaten unsere Produkte mit einem Zoll von 20 pCt. belegen, sollen wir deshalb ihre Wolle und ihren Taback von unseren Maͤrkten ausschließen? Man darf nicht vergessen, daß, wenn unsere Ausfuhren hauptsaͤchlich aus Manufaktur⸗-Produkten bestehen, die Ausfuhren der Vereinigten Staaten größtentheils rohe Produkte sind, deren unsere Industrie bedarf. Wenn wir den Zoll auf Wolle erhoͤhten, so wuͤrden wir die Lage unserer Fabriken noch schlimmer machen, und den Kampf, den sie gegen die auswärtigen Produkte zu bestehen haben, noch mehr er— schweren. Die wahrhafte Politik raͤth der Regierung, den Waa—⸗ ren und den Schiffen der Vereinigten Staaten nicht unsere Haͤ⸗ fen zu verschließen, sondern anderswo, in Brasilien z. B. und in Algier, die Production von Wolle zu ermuthigen, fur welche die Ameri=

Durch diese schleu⸗

muͤssen, die von den Absendern bei ihrer Berechnung nicht in Anschlag

kaner gegenwartig das Monopol besitzen. Das in New⸗Hork er⸗ scheinende Franzbfische Journal scheint auf die Weisheit des Prä⸗ sidenten zu zählen, der entschlossen wäͤre, den Zoll-Gesetzen seine Genehmigung zu verweigern. Dies ist eine Hoffnung, die wir ebenfalls nicht theilen. Wir können übrigens nicht umhin, hier die Bemerkung zu machen, daß unsere Verbindungen mit den Vereinigten Staaten sich in einem sehr precairen Zustande befin⸗ den muͤssen, wenn die beiden Kammern des Kongresses einen Bruch mit Frankreich kaltbluͤtig ins Auge fassen, und wenn die Klugheit eines einzigen Mannes das einzige Hinderniß ist, was sich einer selchen Absicht entgegenstellen kann.“ Der Moniteur algerien vom 30sten d. M. enthalt ver⸗ schiedene Berichte aus Mostaganem, wonach fortwaͤhrend Arabische Stämme wegen ihrer Unterwerfung unter die Franzoͤsische Herr⸗ schaft mit dem neu ernannten Bei in Unterhandlung treten. Man hofft, daß bald der ganze Stamm der Medscheher sich der Bot⸗ maͤßigkeit Frankreichs unterworfen haben wird.

Dem Semaphore de Marseille wird aus Tunis vom

26. August geschrieben: „Gestern am St, Ludwigstage ward auf

den Trümmern von Karthago die Kapelle eingeweiht, welche der Koͤnig der Franzosen zum Andenken des heiligen Ludwig dort hat errichten lassen. Der Franzoöͤsische Konsul, Herr von Lago, hatte gesucht, diese Feierlichkeit so glaͤnzend als moͤglich zu machen. Die beiden Linienschiffe, Neptun“ und „Montebello“ gaben im Augen⸗ blicke der Einweihung eine Salve von 21 Kanonenschuͤssen, welche von dem Fort der Goulette erwiedert wurden.“

Es fanden gestern Nachmittag lange Konferenzen im Pa⸗ villon Marsan bei dem Herzoge von Orleans statt. Der See⸗ Minister, Herr Guizot, der Spanische Geschaͤftstraͤger und einige andere Personen nahmen an denselben Theil. z

Der bisherige Englische Botschafter am Franzoͤsischen Hofe,

Lord Grenville, ist mit seiner Gemahlin nach Nizza abgereist, wo

er, zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, wahrscheinlich den Winter uͤber verweilen wird. Der Oesterreichische Botschafter, Graf Appony, wird Paris am naäͤchsten Montag verlassen, und man glaubt, daß er ebenfalls den nächsten Winter nicht in Paris zubringen werde. Herr von Schon wird als Oesterreichischer Geschaͤftstraͤger sungiren.

Böͤrse vom 7. September. Heute ward der Coupon der proc. Rente abgeloͤst und stellte sich darauf dieses Papier auf 114. 70. Die 3proc. Rente schloß zu 77. 55. Das Geschaͤft

war im hoͤchsten Grade unbedeutend.

Grosibritanien und Irland.

London, 7. Sept. Die Wahlausschreiben fuͤr die neuen Verwaltungs Mitglieder, welche im Unterhause sitzen, werden uͤbermorgen beantragt werden; dann vertagt sich das Parlament

bis zum 20. und wird darauf, nachdem, wie der Morning

Herald wissen will, das Armen-Gesetz auf kurze Zeit prolon— girt und einige Geldbewilligungen vorgenommen seyn werden, bis zu Ende des Jahres prorogirt, um sodann vermittelst einer Thronrede der Königin wieder eröffnet zu werden.

Wie es gewohnlich bei Ministeriums⸗Veraͤnderungen der Fall

ist, wurden gestern mehrere laͤcherliche Scenen sowohl im Ober—

hause als im Unterhause dadurch herbeigefuͤhrt, daß ministerielle Mitglieder ihre fruͤheren Sitze einnahmen und dadurch in eine Sphaͤre geriethen, welche sie nicht mehr als die ihrige betrachten duͤrfen. Lord Melbourne hat uͤbrigens im Oberhause seinen Platz

zwar auf den Oppositions-Baͤnken, aber nicht auf der Stelle genom—

men, wo der Fuͤhrer der Opposition seinen Sitz zu haben pflegt.

Die neuen Minister haben bereits mehrere Kabinets-Kon— seils gehalten und sind mit Besetzung der untergeordneten Ver— waltungsstellen beschaͤftigt. Graf Aberdeen hat als Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten alle in London anwesenden fremden Gesandten und Geschaͤftstraͤger gestern bei sich empfangen. Un⸗ ter den Personen, welche diplomatische Anstellungen ersten Ran— ges erhalten sollen, nennt man auch den Marquis von London— derry, der in aller Eile zu dem Grafen von Aberdeen beschieden worden ist und gestern eine Konferenz mit ihm und Sir Robert

Peel gehabt hat.

Das Dampfschiff „Britiss Queen“ ist am Sonntage von Liverpool nach Antwerpen abgegangen; wie es heißt, hat die Bel— gische Regierung 60,000 Pfd. fuͤr das Schiff bezahlt. Die Ver⸗ luste der Compagnie, der dieses Schiff und der „Praͤsident“ zu⸗ gehort haben, werden seit dem Entstehen der Gesellschaft auf nicht weniger als 80,900 Pfd. veranschlagt.

London, 8. Sept. (B. H.) Das Parlament beschaͤftigte sich auch gestern nur mit Angelegenheiten von inlaͤndischem Inter⸗ esse. Sir George Clerk zeigte im Unterhause an, daß er am fol⸗ genden Abende die Vertagung des Hauses bis zum 16ten d. M. beantragen werde. Auch wurden 19 neue Petitionen gegen Wah— len eingebracht. Die Hof-Zeitung meldet jetzt amtlich die Ernennung des Grafen Liverpool zum Ober-Haus-Hofmeister der Koͤnigin, an die Stelle des Grafen Errol, des Grafen Jersey zum Ober-Stallmeister, des Herrn H. Goulburn zum Kanzler der Schatzkammer, Lord Ellenboroughs zum Praͤsidenten der Gst— indischen Kontrolle, des General-Major Sir Henry Hardinge zum Kriegs ⸗-Secretair und des Sir William Rae zum Lord-Advokaten von Schottland. Außerdem meldet sie die Zusammensetzung des Schatz-Amtes und des Admiralitaͤts⸗ Kollegiums. Ersteres besteht aus: Sir Robert Peel, als erstem Lord des Schatzes und folgenden Mitgliedern: H. Goulburn, J. M. Gaskell, H. B. Baring, A. Perceval und A. Pringle. Das Admiralitaͤts⸗Kollegium ist folgendermaßen zusam⸗ mengesetzt: Graf von Haddington, erster Lord, Admiral Sir Ge⸗ orge Eockburn, Vice⸗Admiral Sir William Hall 563 Capltaisttĩ Sir Francis George Seymour, Capitain William Gordon und H. T. Lowry Cole, Endlich meldet die Ho fieimn ng noch die

Erhebung des Lord Lowther, altesten Sohnes des 5 3

Londsdale und designirten General-Postmeisters, zum vereinigten Königreiches, unter dem Titel; Baron Lowther von

Whitehaven in der Grafschaft Cumberland, und die Ersetzung