1841 / 270 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 29 Sep 1841 18:00:01 GMT) scan diff

der That unmoͤglich, daß die Wechsel-Agenten ihren Kredit aufrecht erhalten, so lange man ihnen erlaubt, fuͤr eigene Rechnung an der Boͤrse zu spielen. Es giebt allerdings gewisse Reglements, wonach die Wechsel-Agenten gehalten sind, zu beweisen, daß alle ihre Geschaͤfte auf Zeit fuͤr Rechnung wirklicher Klienten gemacht worden sind; aber das Syndikat bringt jene Reglements nicht strenge genug zur Ausfuͤhrung. Die Wechsel— Agenten haben außerdem zu viel Kosten, um sich mit ihrer Cour—⸗ tage begnuͤgen zu koͤnnen; ihre Stelle kostet gewohnlich 6 bis 760.000 Fr.; außerdem haben sie eine Caution von 200,000 Fr. zu stellen, und dann beduͤrfen sie eines Betriebs-Kapitals, welches man eben so hoch anschlagen kann. So muͤssen sie also erst von einem Kapital von einer Million die Zinsen verdienen, ehe sie einen Vortheil von ihrem Geschaͤft haben.“

Böͤrse vom 25. September. Heute fand an der Boͤrse eine sinkende Bewegung in der 3proc. Rente siatt, da die Noti rungen aus London um . pt, niedriger gekommen waren. Die Rente schloß zu 79 . 15.

Großbritanien und Irland.

London, 22. Sept. Nachdem nun die Zusammensekunzg des neuen Kabinets und der übrigen hoheren Verwaltung, so wie des Hofstaats der Königin und des Prinzen Albrecht, voll staͤndig beendigt ist, wird es fuͤr die Leser nicht uninteressant seyn, alphabetisches Verzeichniß saͤmmtlicher Minister und obe amten zu erhalten, da die Namen von Verwaltungs-Meitgli in den Berichten uͤber die Parlaments-Verhandlungen nicht immer mit jedesmaliger Bezeichnung ihres Amtes genannt werden nen und eine solche Liste fuͤr diese Falle sogleich den zur gehör gen Wuͤrdigung der Reden und Aeußerungen eines Parlaments Mitgliedes gewiß oft erwuͤnschten Aufschluß über dessen ertheilen wird. Die Zahl der von den ministeriellen aufgeführten hoͤheren Amts-Inhaber ist 71 und ihre alp Ordnung folgende:

Aberdeen, Graf, Kabinets— gelegenheiten.

Aboyne, Graf, Kammerherr.

Baring, Herr Bingham, Lord des Schatzamtes

Baring, Herr Francis, erster Secretair der

Kontrole.

Blackburne, Boldero, Capitain, Secretair des Feldzeug-⸗Amtes. Bonham, Herr Francis, Magazineur des Feldzeug 2 Bruce, Lord, Vice-Ober-Kammerherr. Buckingham, Herzog, Kabinets-Minister und Gro wahrer. Byron, Baron, Kammerherr. Canning, Lord, Unter-Staats-Secretair gelegenheiten. Clerk, Sir George, erster Secretair des Schatzamtes. Cockburn, Sir George, Lord der Admiralität. Corry, Herr Henry T. L., Lord der Admiralitaͤt. Damer, Herr G. L. Dawson, Controleur des Hofstaates. Delaware, Graf, Ober-Kammerherr. Eliot, Lord, Secretair fuͤr Irland. Ellenborough, Baron, Kabinets-Minister der Ostindischen Kontrole. Sxeter, Marquis, Ober-Kammerherr des Prinzen Follet, Sir William, General-Fiskal fuͤr England, Forester, Baron, Hauptmann der Pensionairs. Fremantle, Sir Thomas, zweiter Secretair des S Gage, Sir William, Lord der Admiralitaͤt. Gaskell, Herr J. Milnes, Lord des Schatzamtes, Gladstone, Herr Ewart, Vice-Praäͤsident der Handels und Muͤnzmeister. Gordon, Capitain, Lord der Admiralitaͤo Herr Alexander, Unter-Kommissar fuͤr

Bauten.

Goulburn, Herr Henry, Kabinets-Minister Schatzkammer. Graham, Sir James, Angelegenheiten.

Grey, Graf de, Lord-Lieutenant fuͤr Irland

Haddington, Graf, Kabinets⸗-Minister fur ster Lord der Admiralitaͤt).

Hardinge, Sir Henry, Kabinets-Minister

.

Harde: vpicke, Graf, Kammerherr.

Herbert, Herr Sydney, Admiralitaͤts-Secretai

Hope, Herr Henry Thomas, lonieen.

Jacksson, Sergeant, General-Fiskal sür

Jermyn, Graf, Hofstaats Schatzmeister.

Jersey, Graf, Oberstallmeister.

Knatchbull, Sir Edward, Kabinets-Minister und

Zahlmeister der Armee und Marine.

Lincoln, Graf, Ober-Kommissar der Forsten und Bauten Liverpool, Graf, Ober Haushofmeister. Lothian, Marquis, Capitain der Yeomen-Gard. Lowther, Baron, General-Postmeister. Lyndhurst, Baron, Kabinets-Minister und Lord Meynell, Capitain, Kammerjunker.

Milne, Herr Alexander, Unter-Kommissar der

Bauten.

Morton, Graf, Kammerherr.

Murray, Sir George, General-Feldzeugmeister. Nich oll, Hr., Generäl-Auditeur.

Armonde, Marquis, Kammerherr.

Peel, Sir Robert, Premier⸗Minister (erster Lord des Schatz—

amtes). 6. Peel, Oberst Jonathan, General—

Amtes.

Perceval, Oberst, Sergeant at Arms im Hofsstaat des Prin

zen Albrecht. r Pollock, Sir Frederick, General-Prokurator fuͤr England. Pringle, Herr Alexander, Lord des Schatzamtes.

Rae, Sir William, Lord-Advokat für Schottland. Ripon, Graf, Kabinets-Minister und Praͤsident der Handels—

Kammer.

Rivers, Baron, Kammerherr.

Roßlyn, Graf, Ober-Jaͤgermeister. .

Seymour, Sir George, Lord der Admiralitaͤt. Somerset, Lord Granville, Kanzler des Herzogthums Lan—

caster. ü Stanley, Lord, Kabinets⸗Minister füͤr die Kolonien. Sugden, Sir Edward, Lord-Kanzler fuͤr Irland. Sutton, Herr Manners, Unter-Staats-Secretgir des Innern. Sydney, Viscount, Kammerherr.

1. J J

236 694 abel

Minisser fuͤr die auswaͤr

Ostindischen

Lord, General-Prokurator fuͤr Irland

Königlichen

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Kammer

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Kabinets-Minister

Unter⸗Staats-See

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Kanzler

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Forsten und

Insp ecteur des Feldzeug

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Kontrole. Warwick, Graf, Kammerherr.

Tennent, Herr Emerson, zweiter Secretair der Ostindischen

Wellesley, Lord, Clerk-Marschall im Hofstaat des Prinzen

Albrecht. ö

Wellington, Herzeg, Kabinets— Minisser ohne Departement

Wharneliffe, Graf, Kabinets-Minister und Praͤsident des

Geheimen Raths.

Young, Herr John, Lord Die Wiedererwaͤhlungen d tung in das Parlament haben ihren choll, General-Auditeur der Armee, Lincoln, Ober-Kommissar der F wiedergewählt worden. is Beispiel von Manchester in gow, ChelsJ erden Bittschristen an die Koͤnigin unterzeichnet, worin kaͤt dringend ersucht wird, das Parlament i Korngesetze zur Erorterung gelangt un bhuͤlfe der dringenden Volksneth getroffen ser chester Guardian sagt: „Die Noth de Stockport ist unbeschreiblich zweitause still und Zahl bedeutend isten Arbeiter schaͤtzen sich gluͤcklich, wenn sie

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, Nachstehendes ist de staͤndige erwahnten Königlichen Verordnung vom 31. Juli d. J. wodurch jede neue Anlegung regelmaͤßiger Dampfschiff⸗Verbindungen von der Einholung einer Erlaubniß des Niederlaäͤndischen Finanz-Ministers abhangig gemacht wird:

Wir Wilhelm II., von E Gnaden König der Nieder lande ꝛc. 3. In Erwaͤgung, daß es bei der stets zunehmenden Ver mehrung der Bampfschiffe in den Seehaͤfen und auf den Binnen— waͤssern des Reiches noͤthig ist, Maßregeln zu treffen, damit bei der Ausübung der Dampfschifffäahrt die gute Ordnung und offentliche Sicherheit gewahrt bleibe, so wie, daß es von Wichtigkeit ist, die bisher befolgten Grundfaͤtze in Betreff der Anlage neuer Dampfschiff Dienste mit den hinsichtlich anderer dͤffentlicher Transportmittel be stehenden allgemeinen Verordnungen in Uebereinstimmung zu brin gen; in Betracht des Vortrags Unseres Finanz Ministers vom 29. Mai ist; nach Anhoͤrung des Staatsrathes, haben beschlossen und beschließen:

Art. 1. Es soll fortan Niemandem erlaubt seyn, in den See hafen oder auf den Binnenwaͤssern des Reiches Dampfschiffe anzule gen, oder dieselen ankommen oder abfahren zu lassen, um damit zu voraus bestimmten und angekündigten Zeitfristen oder in der Art ei⸗ nes geregellen Dienstes Personen oder Guͤter, oder beide zusammen von einem Octe, zum anderen, sowohl innerhalb des Reiches als zwi schen einem Nieberlaͤndischen und einem guslaͤndischen Hafen oder Otte, u transportiren, oder auch Dampfschiffe zum Fortschleppen an derer S chiffe, oder Fahrzeuge zwischen bestimmten Orten oder in einer bestimmten Richtung zu benutzen, es sey denn, daß er dazu Erlaubniß

erlangt hat. Diese Erlaubniß soll in Unserem Namen durch Unseren

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Gottes

Art. 2. Finn Minister verliehen werden, nachdem er sich mit den Ständen . bei dem zu errichtenden Dienste interessirten Provinzen benommen hat; an welchen Minister also die Betheiligten sich, unter Mitthei lung solcher Notizen und Einzelnheiten, zuü' wenben haben, die dazu

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mente und Abschaffung der

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dienen koͤnnen, die Art des Dienstes, wozu die Erclaubniß nachgesucht wird, kenntlich zu machen. K

Art. 3. Insofern jetzt, namentlich zwischen einigen Niederlaͤn dischen und fremden Hafen, Dampfschiffe fahren, wozu bis heute keine Konzession durch Uns oder von Unsertwegen verliehen ist, sollen die Unternehmer oder andere Betheiligte verpflichtet seyn, sich laͤngstens binnen drei Monaten nach dem Datum des gegenwartigen Beschlusses zur Erlangung einer Erlaubniß auf den Gründ der Bestimmung des Art. 2 anzumelden. Bei dessen Unterlassung sollen die Unternehmer oder andere Betheiligte gehalten seyn, solche Dienste nach Verlauf des besagten Termins von drei Monaten einzustellen.

Art. 4. An Niemand soll eine ausschließliche Erlaubniß zur Errichtung eines bestimmten Dienstes, zum Transport von Personen oder Guͤtern zwischen bestimmten Orten, oder zum Schleppen von Schiffen in einer bestimmten Richtung verliehen werden.

Art. 5. Bei Ertheilung der Erlanbniß zur Anlage neuer Dienste bei der darauf bezuͤglichen Untersuchung soll einerseits die Be derung des allgemeinen Interesses durch die Vermehrung der Mit kehrs und durch die Beschaffung einer passen en Konkurrenz den verschiedenen Transportmitteln im Auge behalten, dann aber auch andererseits auf das in groͤßerem oder ge ringerem Maße vorhandene Beduͤrfniß neuer Transportmittel geach im zu verhuͤten, daß zuweilen die gegenseitige Konkur renz übertrieben, od 5 durch eine zu weit gehende Eifersucht unter verschiedenen Unternehmern die kffentliche Sicherheit gefaͤhr det werde Art. 6

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soll nicht anders als auf Widerruf ve daher jederzeit suspendirt oder auch sowohl in dem Falle, daß die Un welchen ihnen die Erlaubniß er Interesse es

Die Erlaubnif

liehen werden. Dieselbe soll ganz eingezogen werden konnen Bedingungen, unter entsprechen, als wenn das allgemeine

ternehmer den erheischen sollte.

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sehtt, auf Grund des

welchen eilt wird, muͤssen binnen sechs dem Thaͤtigkrit Bu von 100 Fl., welche den Unternehmern rden soll, wahrend rdies di ll der vorgeschriebene Termin von wichtiger Gründe, jedoch

Zeitfrist, auf

dienste, zu schlůsses

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Gleichwohl s

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besonderer und d hoͤchstens fuͤr eine gleiche Betheiligten verlängert werden koͤnnen. Art. 8. Es soll indeß den Betheiligten freistehe! langlen Erlaubniß, von welcher aber noch kein Geb h gemacht abzuüusehen oder auch einen bereits begonnenen Dienst einzustellen davon im ersten Falle binnen dem im Art. 7 bestimmten zweiten Falle mindestens einen Monat, bevor man n will, das Finanz- Departement und die Staͤnde Provinzen in Kenmtniß setzt. Die Unternehmer oder Eigenthümer . Ersonen in ihrem Dienste sollen verpflichtet iesem Reiche guͤltigen Gesetzen und Verord imentlich den auf den Gebrauch von Dampf- Ausübung der Dampfschifffahrt hier zu Lande ür die Folge zu erlassenden. S Ausfuhrung bezuͤglichen Bedingungen der Erlaubniß oder in einem derselben ange näher festzustellenden Reglement auferlegt werden moͤgen Dagegen sollen auf die Dampfschiffdienste, zu welchen Beschlusses Erlaubniß ertheilt ist, nicht anwendbar meinen, provinziellen oder ortlichen Verordnungen, wodurch auf Grund des Koͤniglichen Beschlusses vom 21. August 1818 einer bestehenden Einrichtͤng von Beurt- oder Faͤhrschiffen das ausschließ liche ht zum Transport von Personen oder Guͤtern in einer be

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Recht stimmten Richtung zuerkannt wird. Art. 11. Die Anlage neuer Dampfschiff Bestimmungen des Art. , ohne daß dazu eine Erlaubniß erlangt so wie die Fortsetzung eines Dienstes, wovon eine fruher ertheilte : zurückgezogen oder fuͤr welche von der Gelegenheit, die Art. den Unternehmern bereits bestehender Dienste gegeben ist, Gebrauch gemacht worden, sollen nach Anleitung des Art. 1 des Ge setzes vom 9. Maͤrz 1818 mit einer Buße von 100 Fl. fuͤr jede Ueber tretung bestraft, und soll uͤberdies der Fortsetzung solcher Dienste yr lizei Einhalt gethan werden. nz-Minister ist mit der Vollziehung d welchem an Unsere Minister des Funern „tagts-Ralh Abschrift ertheilt und der in ifgenommen werden soll.

1841.

Dienste, begriffen unter

Me schlusses

Haag, 31. Juli Der Finanz

August 1841.

Konigs, A. G. A. van

uam 14

Kabinets des Rappard

und

1369 1111 e zthwendigerweise halten und

digungs-System im Einklang stehen muͤsse

ö ,, . 3 Ri- ! 9 4 n⸗Anschl bedinge. (Uch im Friede! iten werden, um

Aussicht auf

konnten. beim Ausbrüche zu besetzen, die solches dringend er dem Feind eine Macht gegenuͤber stellen bedroheten Platzen zu Huͤlfe eilen zu konnen, habe zu dem Resultate tz das Heer diejenige Staͤrke und Orga nisation haben muͤsse jetzt besitze. Es wird ferner fuͤhrt, bei der Verminderung der Ausgaben des Kriegs-De

Millionen Gulden schon alles

mindestens diejenigen heischen und zugleich oder sehr üaige daß partements von 14 auf 12 ; liche geschehen sey, was zur Herbeiführung von Ersparnissen habe gethan werden koͤnnen, doch haͤtten natuͤrlich die zahlrei Entlassungen von gedienten Offizieren 1c. auch eben so zahlreiche Pensionirungen zur Folge gehabt. Beim Generalstab und bei den Administrations-Beamten sey es ganz unmoͤglich, noch mehrere Verabschiedungen eintreten zu lassen. Der Stab der Artillerie sey bereits auf das Minimum gebracht. Die beantragte Reduzirung der reitenden Artillerie von 7 auf 1 Batterieen muͤsse man für unausführbar erklaren. Die Feld-Artillerie sey bereits von 12 auf 8 Batterieen reduzirt; fernere Reductionen wuͤrden also nicht rathsam seyn. Auch bei dem Genie-Corps sey bereits viel eingeschraͤnkt und vermindert. Eine fernere Verminderung der Kavallerie sey ganz unmsdglich, da sie nur noch 3120 Pferde zaͤhle und daher in der That schon zu wenig zahlreich sey in Verhältniß zu den anderen Waffen-Gaͤttungen. Marechaussee- Corps

fuͤr das Kriegs-De

6 11 chen

; Das Y sey allerdings sehr wichtig im Frieden, aber fl partement von sehr geringem oder gar keinem Nutzen.

Deutsche Bundesstaaten.

Stuttgart, 2. Sept. Am heutigen Geburtstage des Köͤ— nigs beginnt die Feier seines 23jaͤhrigen Regierungs-Jubilaͤums, die bis zum 2. Oktober dauern iwird. Der hier herauskommende Deutsche Courier ist heute in Pracht-Exemplaren von großem Format und in Golddruck erschienen.) Er giebt einen vollstaͤndi⸗

Diese Pracht⸗Nummer ist im Voraus gedruckt worden und ist uns deshalb bereits heute zugekommen. A. d. Red.

gen Ueberblick alles dessen, was waͤhrend der 2Fjäͤhrigen Negie⸗ kung des Königs geschehen und sagt in der Einleitung dieser ebersicht: . —— * ; Indem wir zum Jubelfeste unseres verehrten und gels g 8d nigs ine Festgabe bringen und unser Blatt in Ger en d erh en lassen, wissen wir keinen wu rdigeren Stoß für, dasselbe 16 . als eine gedraͤngte, aber moglich st vollstaͤndige Zusammenst⸗ 1 5 dt wichtigsten Ergebnisse 89 e n, w 6 99. * Rertsde Sr. Majestät des Konig s W ) n Wür t. 6 . i'm. welche ein freies, durch ihn e ,. 1 . zu dem Vater des Vater andes hegt. spricht sic bei r 66 durch hunderttausend Zungen aus. S ollten wir dem an 16 den Tribut der Huldigungen darbringen die allgemein herr sche de (Gesinnung ausdrücken? Auch die gerechteste Anerkennung 5 ü. richtigste Liebe und Ehrfurcht stehen in ihrem Ausdrucke weit . der ruhigen und wahren Darlegung der Thatsachen juruü t; Der gegenwärtige Rechtszustand, seine Verfassung, die wichtigen elch in allen Zweigen des Staatswesens und für, alle Berh al m bärgerlichen Lebens, die Oeganisation sammtlicher taats. , , die Ordnung und die Bluͤthe der Finanzen, die Ermaͤßigung und ger echte thei der Staats-Abgaben, die Fortschritte der Gewerbe, des vor Allem aber eine Rechts

sind das Werk besten

Staals

Gebäude L 5 ö J * ; ; , , ** ö. .

Hand unseres Koͤnigs in kurzen Umrissen. vor den Augen de

seses Blattes voruͤber gehen lassen, damit jeder Württember

Wohlthaten ins Gedächtniß zuruͤckrufe, das Land

1 und der Ausländer, der elwa im Allgem

; (Geschenk die Vorsehung uns in diesem

warum ein edles, freies solchem Euthusiasmus entgegen kommt,

[ welche Nonarchen verdankt, nen weiß, welch ein . ürsten 946 auch erfahre scher mit solcher L mit

Slück wünscht und

liches Volk seinem Herr lebe

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s ich zu den großen V6 1 Dic *

geprägt,

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Feier diesem

1811*“ 1811

auf dem Rande und sind

. = . **

Zahlung anzunehmen.

Karlsrnhe, 23. Sept. Das lt folgende landesherrliche Verond Leopold, von Gnaden zahringen. Ansicht des ; ach die ordentliche Con dem ectatmäßigen Friedensf 1; sere Verordnung vom sministeriums haben l Fahr 184 Rekrutenquote wird auf gleichbaldigen Eintheilung und r . r; RNeserve, nach dem auf alle Bezirke des Landes vertheilt, 1? der übernommenen

e n. 16* (Gottes

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NY sestgesetzt, wov 00 M. zur Reserve be— Maßstabe des 8. ? und

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freigegeben. dadurch in das der nicht übernommenen l ürkick. 5. 3. Die im S8. 4 fesigesetzte Ergaͤnzungsquote ist von d Ministerium des Innern auf die Bezirke gesetzmaͤßig zu vertheilen und die Vertheilung durch da Regierungsblatt bekannt zu machen. as Kriegsministerium aber hat sich am Schlusse des Jahres uͤber der ausgehobenen Mannschaft zu Unserem Staats S. 4. Unsere Ministerien des Innern und Vollzuge der gegenwärtigen Ver

ruhe in Unserem

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Die Freigegebenen treten Pflichtigen ihrer Alterskla

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die Verwendung ministerium auszuweisen. ĩ mit dem

Ie M 211 6 J geben zu Karl

, des zu Inspizirung der Anstalten sind hier eingetre

Infanterie und Gen

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6 daß füns wieder

Heschüͤtz über Bord werfen mußte.

gerathen ist und um das schwere l tre-Admiral Bandiera in Smyrna gemachte Anzeige eilte

Dampfboot und zwei Oesterreichische Korvet

i 5 . . s Nähere Berichte fehlen noch.

6

1 . . aleich ein E nglisches

zu Huͤlfe.

3. 3.) z

Ludwig Meyer von Knonau,

( 9. der Schweiz, der Nestor von Zuͤrichs S

schlummerte Geschichtschreiber männern.

Negpel, 14. Sept. Abruzzen) melden von das Wie es scheint, hat man den Moment benutzt, wo aus Veranlassung des Piedi— grottenfestes alle Truppen und Gendarmen in der Hauptstadt kon— 68

zentrirt waren. Der Kommandant von Aquila, Oberst Tamfani,

wurde nebst einem bei ihm wachehabenden Soldaten in seiner Wohnung ermordet. Die Ruhe scheint indessen wieder hergestellt zu seyn. Vielleicht daß nur personliche Rache das Motiv war. Aus Rom schreibt ein Korrespondent uͤber die oben er— waͤhnten Unruhen: „Vermuthlich sind sie von Neapel aus schon umstaͤndlicher uber die Unruhen unterrichtet, die am Sten d. in der Stadt Aquila ausbrachen und die hier in den ersten Augen— blicken einige Besorgniß erregten, zumal man wußte, daß an jenem Tage gerade alle Truppen von dort entsernt und zu dem Feste

1203 der Madonna di Piedigrotta in Neapel vereint waren. Die hie⸗ sige Regierung beorderke aus Vorsicht gleich eine Abtheilung Trup— pen nach Rieti und längs der Gränze der Provinz Abrüzzo ul⸗ feriore. Jetzt, wo man erfahrt, daß der Tumult keinen politischen Charakter hatte, sondern lediglich wegen der Salz- und Tabaks⸗ Regie entstand, ist man beruhlgt. Nach den letzten Berichten ist alles wieder zu der alten Ordnüng zuruͤckgekehrt, aber so unbedeu— tend, wie man das Ganze zu schildern sich bemuͤht, muß der Auf— stand doch nicht gewesen seyn, da ein Qber-Offizler, so wie ein Civil-Veamter und noch einige andere Personen das Leben dabei

verloren.“

. ; Spanien. Madrid, 16. Sept. Der Unter⸗Staats-Secretair im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Hoyos, ist gestern von hier abgereist Einige Personen wollen wissen, er olle den Infa Francisco de Paula nach Spanien be— 1 FlIüane .

gleiten; Ander agegen, er sey beauftragt, dem Infan⸗

2 . 4 *

dle dessen Rück⸗

imnten on F e behaupten d mündlich die Gruͤnde auseinander zu setzen fur jetzt unmöglich machten.

—— r

6. .

Köln, 23. Sept. (Köln. Z.) Wie es zu erwarten stand ergeben die bisherigen Fahrten auf der Rheinischen Eisenbahn ein eh freuliches und, wenn man die Verhältnisse genau ins Auge

ein bedeutendes Resultat. Waͤhrend der ersten vier

nach Eröffnung der taͤglichen regelmäßigen Fahrten

hen Koöͤln und chen (vom 6. bis 19. September incl.) be trug die Personen-Frequenz 23,132 Passagiere, welche uͤberhaupt einen Geld-Ertrag von 15,168 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf. geliefert ha— ben. den 23,132 Personen fuhren 8826 auf den beiden ersten (bedeckten) Wagenklassen, 14,306 Personen benutzten die dritte Wagenklasse. Im Ganzen fanden wahrend der angeführten 6 Zuͤge statt; durchschnittlich kommen demnach auf

Von den 23,1; durch⸗ fuhren 6730 die ganze St 1d gaben 15 Sgr.

Die wohlgeordnete Regulirung der Fahrten, das puͤnktliche Eintreffen der Zuge an den Stationen und Endpunkten, so das sichtbare Bemühen der Direction. den Wuͤnschen des Publi kums durch zweckmaͤßige Vorsorgen aller Art zu entsprechen, ben dem großartigen Unternehmen das allgemeine Vertrauen ge wonnen und eroͤffnen, als die solidesten Grundlagen, die Aussicht zu immer hoͤher gesteigerter Theilnahme.

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vierzehn Tage 5

1 , . 2 Passagieren

z 1M, 339 Rthlr.

Köln, 24. Sept. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Herzogin von Kent kam gestern Abend von Ems, wo sie einige Tage ver⸗ weilte, hier an, ͤbernachtete im Gasthofe „zum Kaiserlichen Hofe und setzte heute Morgen um 8 Uhr ihre Reise auf der Rheini— schen Eisenbahn mit dem gewohnlichen Convoi nach Aachen sort. Auf dem hiesigen Bahnhöfe äußerten Hoͤchstdieselben zu wieder holtenmalen ihren besonderen Beifall uber die Zweckmäßigkeit der Einrichtungen und über die musterhafte Ordnung, welche uberall wahrzunehmen war, obgleich sich der Bahnzug, wie immer, einer sehr zahlreichen Freguenz erfreute.

6 6

a XL eLuus.

etzter Artikel. Darstellung der Er der selben.

von uns zuletzt beruͤhrten Bevölkerungs-V nisse geben Vergleich zu den ubrigen Tro einen eigenthuͤmlichen Charakter, welcher seine geschie

wickelung, sein Leben und Seyn wesentlich bedingen muß. nämlich der uropäisch bevölkerte Staat Tropenlaändern. rschende Bevolkerung und

Minderzahl sind die Europäer schon so oft in den

eten, und die natuͤrliche dieses Mißverhaͤltnisses war eine

Verwirrung in der Constitution der sozialen und staatlichen Ver

ast aller In Texas dagegen konsti

erstenmale x rung zu einem Staate, die

ruf ganz Europaͤisckh rt ist. Die wenigen Skla

jetzt werden bald verschwunden seyn.

erstenmale die Kraft des Europaͤischen

der Kraft der tropise Natur in .

en Wirkungen, sollte man meinen, erstaunlich seyn

nicht-Europaͤischen Tropenvoͤlker, ja selbst

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dagegen in dem Stamm

sittlich industrieller

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en werden. Texas wurde von den Spaniern unter Alonzo de Le ent und empfing seine Benennung von befreundeten e . * chen Gouver

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Stamme zegend. Von Seiten des nements 1s Land von Anfange an wuͤnschens rriere zwischen Mexiko und Franzoͤsischen Besitzung Louisiana an; es war und blieb eine Wuͤste. Lediglich

aus militairischen Ruͤcksichten, nicht um der Colonisation wil vertheilte man nach und nach einige Garnisonen uͤber d d einige Krer

12 4. als

9 gemeinschaftlich mit diesen verpflanzte man sodann Und Mischlinge auf verschiedenen Punkten in befestigte

gen, und so entstanden die sogenannten Presidigs. Ii Nachbarschaft solcher militairischer Positionen begruͤndete man außerdem noch Missionen von Franziskanern, fur welche die be— kehrten Indianer stattliche, spaͤter befestigte Gebaͤude auffuͤhren müßten. Diese Einrichtungen zerfielen aber mit dem Sinken der militairischen Macht Spantens. Eine Mission nach der anderen, ein Presidio nach dem anderen verbdete und wurde verlassen, und am Ende des achtzehnten Jahrhunderts waren die saͤmmtlichen Ue— berbleibsel der Texianischen Kolonisten innerhalb der Waͤlle der drei Stationen von St. Antonio de Bexar, Goliad und Nacog— doches versammelt.

Mit dem Zeitraume der Losreißung der Vereinigten Staaten von England beginnen allmaͤlig zwischen Texas und dem neuen Freistaate, namentlich mit Virginien und Georgien, Beziehungen. Die im Jahre 1807 entdeckte und vereitelte Verschwörung von Aaron Burr, der eine große südliche Republik, die aus dem zu erobernden Mexiko und den von der Union zu trennenden west— lichen Staaten Nord-Amerika's bestehen sollte, zu erschaffen beab— sichtigte, faßte unter anderen, auch einen Plan zur Unterjochung und Kolonifirung von Texas in sich. Da dieser Entwurf ohne Folgen blieb, so geschah die Einfuͤhrung des Anglo⸗-Amerikanischen Elementes in Teras bald darauf mittelst einer Einladung der Mexikaner selbst. Napoleon's Usurpation loͤsete bekanntlich das

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Band zwischen der Spanischen Krone und ihren Kolonien. Die Spanischen Autorstaͤten wurden durch die eingeborenen Mexikaner hart bedraͤngt; um jene ganz beseitigen zu konnen, wandten sich die leßteren um Unkerstuͤtzung an die Bewohner von Kentucky, Tenesfee und Louisiana, welche dann auch am Ende des Jahres 1312 einen Haufen kriegslustiger Jugend unter dem Befehls eins gewissen Kemper nach Texas absandten. In Folge einer Verraͤ⸗ therei ging diese Mannschaft am 18. Juni 18313 zu Grunde. Seit dieser Zeit blieb Texas sieben bis acht Jahre lang unter der no⸗ minellen Herrschaft der Spanier, aber es wurde unterdessen haͤu⸗ sig verwuͤstet, sey es durch Einfaͤlle Indianischer Stämme, sey es durch Spanische Insurgenten und Marodeure.

Zwar fochten noch einmal später (1816) Unterthanen der Vereinigten Staaten, und zwar nicht ganz ungluͤcklich, in Texas gegen die Spanische Oberherrschaft. Aber auch diese Unterneh⸗ müng blieb ohne dauernde Folgen. Nicht durch gewaltsame In⸗ vasionen, sondern auf friedlichem Wege, sollte bald darauf die nglo-Amerikanische Bevölkerung in Texas festen Fuß fassen. as Unternehmen wurde unter der Sanction der Spanischen Regierung, welche damals noch die Herrschaft uber ihre Nord⸗ Amerikanischen Kolonieen behauptete, ausgeführt. Es war inner⸗ halb des Zwischenraumes zwischen der Unterdrückung der Mexika⸗ nischen Insurrection und der späͤter erfolgenden Unabhaͤngigkeits⸗ Erklarung Mexiko's, daß Moses Austin, ein Bewohner von Lonnecticut, nachdem er in Folge großer Unternehmungen vielfa— chen Gluͤckswechsel erfahren hatte, im Alter von 56 Jahren be⸗ schloß, seine Vermoöͤgens-Verhaͤltnisse durch Begruͤndung einer

sen Niederlassung, für welche er Texas am besten gelegen hielt, Die Erfahrung der vergangenen Jahre, noch mehr ber seine wachsende Finanznoth machte damals gerade das Spa⸗ nische Gouvernement geneigt, Dispositionen über die unbebauten Laͤndereien jener Gegend und in Bezug auf die Ansiedlung von Fremden zu ertheilen. Es war im Jahre 1821, als Moses Austin. nach mehreren fruchtlosen Versuchen, die Nachricht empfing, daß ihm eine ausgedehnte Land-Verleihung unter der Bedingung, 300 Familien in anzusiedeln, ertheilt worden sey. Diese frohe Kunde wurde ihm aber auf dem Todbette zu Theil, und er uͤber— wies deshalb jene Verleihung seinem Sohne Stephan Austln, einem Manne, vollkommen begabt mit jener scharfen Einsicht, jener unuͤberwindlichen Ausdauer, jener ruhigen Gemuüͤthsart und jener Kraft der Vermittelung, welche die großen Erfordernisse von Staaten-Begruͤndern sind.

Bereits im August des genannten Jahres (1821) fuͤhrte Stephan Austin den ersten Theil der Nord-Amerikanischen Emi⸗ granten in Texas ein. Die im Fruͤhlinge desselben Jahres durch Iturbide ausgesprochene Erklarung der Unabhaͤngigkeit Mexiko's fuͤhrte keine unmittelbare Unterbrechung des Unternehmens herbei; indessen traten doch in Folge jenes Ereignisses so viele Aenderun— gen ein, daß Austin, als er im Marz 1822 von New-Orleans mit einem zweiten Detachement von Einwanderern angelangt war, es fuͤr nothwendig erachtete, in Mexiko auf eine Bestaͤtigung der ihm ertheilten Verleihung anzutragen. Die damaligen Unruhen und die so langsam vorschreitenden Kongreß-Sitzungen hielten ihn sodann ein Jahr lang in der Hauptstadt. Endlich empfing er die gewuͤnschte Vollmacht, die von ihm projektirte Kolonie zu begruͤnden und ganz dem eigenen Ermessen gemaͤß einzurichten. Das hatte zur Folge, daß, obwohl viele der urspruͤnglichen Emi— Mißmuth uͤber die Zogerung unterdessen nach den

t waren, er doch in kurzer Zeit

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2. h Vereinigten Staaten zuruͤckgekehr

so viele neue Rekruten fand, daß im Jahre 1824 die vorgeschrie— Anzahl 300 Familien vollstaͤndig an den Ufern des zos beisammen war, wo er die Stadt San Felipe de Austin

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zin demselben Jahre wurde Texas, in Verbindung benachbarten Provinz Coahuila, zu einem Staate Mexikanischen Foͤdergtion umgebildet. Indessen rde Austin, trotz dieser Veranderung, in Folge eines mit Gouvernement getroffenen Uebereinkommens, im aus hließlichen Besitze ungetheilten exekutiven Gewalt uber ie gesammte Kolonie belassen, und er vereinigte demnach rseinerPerson die Functionen der hoͤchsten Civil⸗Obrigkeit und des Be⸗

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der Miliz. Demnach bildete sich hier unter der wei— sen Leitung Austin's, ohne Belaͤstigung von Seiten des Mexikani— schen Gouvernements, allmaͤlig die Regierungsweise der vereinigten Freistaaten aus. Die groͤßten Schwierigkeiten wurden durch Ge nd Beharrlichkeit uͤberwunden; namentlich wurden die In⸗ sehr bald vertriebe ernung der Kolonie nieder. ; 5 empfing kin eine zweite Landverleihung fuͤr eine weitere Niederlassung Familien, außerdem wurden an Andere noch Verleihun fuͤr 1400 Familien ertheilt. Obwohl mehrere dieser Urkunden unvollstaͤndig in Vollzug gesetzt wurden, so machte sich dock schon, in Folge des bestaͤndigen Zuflusses von Einwanderern aus en Vereinigten Staaten, in sehr kurzer Zeit eine bedeutende Per Bevölkerung von Texas bemerkbar; im Jahre 1830 war die Zahl der Nord-Amerikanischen Population auf weniger als 2A), Mn) gestiegen. Durch die Energie dieser flei⸗ und friedlichen Kolonisten wurden die Huͤlfsquellen des Lan— nit Erstaunen erregender Raschheit zur Entwickelung gebracht, 's fehlte in der That dem weiten Gebiete nichts, als eine eise und gerechte Verwaltung, um die sich so erfreulich bemerk bar machenden Fortschritte der Civilisation und Wohlhabenheit auch der Zukunft zu sichern. Ungluͤcklicherweise ab g sich ein großer Theil der wach senden Anzahl der Kolonisten der Kontrolle und Leitung des bis herigen Oberhauptes und setzte sich mehr und mehr in Beruͤhrung mit der Central-Regierung. Diese aber unterlag damals gerade leider eben so, wie die Provinzial-Verwaltung, großen Erschuͤtte⸗ rungen. Die neue Constitution, die ein Resultat des Einflusses der Priester und des Hasses der Racen gegen einander war, be wirkte eine Revolution nach der anderen; ein Oberhaupt folgte in kurzen Zwischenraͤumen auf das andere; uͤberall zeigte sich Mord, Todschlag und Anarchie. Es konnte nicht fehlen, daß unter dem Einflusse solcher Wirren die Civilisation zuruͤckging, die Gewerb— samkeit entmuthigt wurde, der National-Wohlstand dahin schwand.« Lange Zeit hielten sich die Nord-Amerikanischen Kolonisten außer⸗ halb des Bereichs der Konflikte, welche rund umher Alles zerstör⸗ ten; ohne Widerstand und ohne Untersuchung uͤber die Rechtmaͤ⸗ ßigkeit der Entstehung unterwarfen sie sich jedem Gouvernement, welches durch den Bürgerkrieg in Mexiko zur faktischen Herrschast gelangte. Ja selbst der Versuch, den im Jahre 1829 ein gewisser Edward unternahm, eine Fredonische Republik zu proklami⸗ ren, ward großentheils durch die Unterstuͤtzung Austin's und seiner Kolonisten sofort unterdruͤckt; ja, noch bei mehreren anderen Gelegenheiten bewies sich Austin als der lohyalste Unterthan der Republik Mexiko, indem er mehrere zwischen Teras nnd der Cen tral-Regierung entstandene Kollisionen durch kluge Uumsicht 46 6 wußte. Indessen sollte es bald anders werden. Es wär nämlich schon seit einiger Zeit die 8 8 n, f Provinziol-BGehbrde von Coähuila durch die wachsende Anzahl und

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