1841 / 271 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

das Selbstgefuͤhl der Texianer bedeutend aufgeregt, und, um den Aufschwung jener Gegenden niederzuhalten, hielt sie die Gegenwart einer hinlänglichen Militairmacht daselbst fuͤr das passendste Mittel. Dergestalt wurden in den Jahren 1829 und 1830 nicht weniger, als 1300 Mann Mexikanischer Truppen in das Gebiet von Texas abgeordnet. Diese rohe Soldateska bewirkte mit ihren Anfuͤhrern bald manigfache Kollisionen; die vielen Ungesetzlichkeiten und Be⸗ druckungen derselben riefen eine immer größere Widersetzlichkeit der Kolonisten hervor. Eine Folge davon war, daß den 13. Juni 1832 das Fort Velasco von den Texikanern eingenommen wurde, und daß man kurz darauf alle Mexikaner vertrieb. Troß dem gab man der Central-Regierung wiederholt die Versicherung, daß man nichts als die Aufrechterhaltung der Constitution und die Be seitigung der Verletzungen derselben erstrebe, und es gelang auch bei dieser Gelegenheit endlich wiederum der Vermittelung Stephan Austin's, den Frieden herzustellen.

Bis dahin hattrn die Kolonisten an eine Trennung ernst— lich nicht gedacht. Der Druck der Behörden von Coahuila ward aber bald darauf so unerträglich, daß, wie unter ähnlichen Um— staͤnden von Seiten der Vereinigten Staaten bei der Losreißung von dem Mutterlande, eine Versammlung von Deputirten von Teras im Oktober 1832 und im April 1833 zusammentrat, um sich uͤber eine an das General-Gonvernement zu richtende Petition mit Auffuͤhrung der vielen vorliegenden Beschwerdepunkte gegen Coahuila zu berathen, mit Hinzufuͤgung der Bitte um Trennung von dem Letzteren und um Ertheilung einer vernünftigen und freisinnigen Verfassung. Was die vorgebrachten Beschwerden an— lang, so bestanden dieselben darin, daß sich das Justiz⸗-Tribunal 700 Englische Meilen von den Kolonisten entfernt befinde, daß die furchtbarsten Verbrechen haͤufig ganz unbestraft geblieben seyen. Fuͤr Erziehung und Unterricht sey von den Ober-Behöͤrden bisher nichts geschehen. Die bestehende Zoll-Einrichtung sey ganz barba— risch; sie gehe wesentlich darauf hinaus, fuͤr die ganz im Zustande der Rohheit befindliche Mexikanische Industrie ein Monopol zu begruͤnden, dabei aber die Einfuhr der weit besseren und wohlfeile— ren Gewerbs-Erzeugnisse des Auslandes zur Befriedigung der nothwendigsten Bedärfnisse des civilisirten Lebens ganzlich zu ver— hindern. Das gesammte uͤbrige Finanz-System Coahuila's ent— behre uͤberdies jeder vernünftigen Grundlage. Dazu komme der Mangel alles Schutzes gegen die Einfaͤlle der Indianer. Die Pu⸗, blication der Gesetze geschehe nur in Spanischer Sprache, obwohl die Kolonisten dieselbe nicht verstaͤnden. Und endlich werde auch die religibse Ansicht der Ansiedler, die der protestantischen Kon— fession angehoͤrten, in keiner Weise respektirt. In Bezug auf die— sen Punkt ist zu erwaͤhnen, daß zwar allerdings die verschiedenen Verleihungs-Urkunden festgesetzt hatten, die aufzunehmenden Fami—⸗ lien sollten der Römisch-katholischen Kirche angehdren; indessen hatte das Gouvernement bisher diese Bestimmung wohlweislich üͤbersehen, da ihm nur zu wohl bekannt war, welchem Glauben die Ankoͤmmlinge angehbͤrten. Ueber den Gegenstand der Sklave— rei war in der Petition nicht die Rede.

Um den eben angeführten Beschwerden Nachdruck zu geben und die Trennung von Coahuila mbglichst rasch zu bewirken, ward Stephan Austin mit einer besonderen Mission nach Mexiko beauf— tragt. Hier war unterdessen eine neue Revolution ausgebrochen, durch welche die bisherigen Grundgesetze des Staats üͤber den Haufen geworfen wurden. Unter solchen Umstaͤnden gab Austin den Texianern schriftlich den Rath, sich zu einem besonderen Staate zu erklaͤren, die fruher schon von ihnen berathene Costitu— tion als Fundamental-Gesetz anzunehmen, und sich bei ihren Schritten der Vermittelung Santa Ana's beim Kongresse für versichert zu halten. Als der Inhalt dieses Briefes bekannt wurde, ward Austin im Juni 1834 in das Gefaͤngniß der Inquisitionge— worfen. Die ruͤcksichtslosen Landanweisungen in Texas, welche um diese Zeit von Seiten der Behoͤrden von Coahuila vorgenommen wurden, die entdeckten Spuren der Absicht, Texas zu einer Verhrecher Kolenie umzuwandeln, so wie endlich jene Verhaftung Austin's, brachten den Entschluß der Trennung zur Reif

/

e. Auch jetzt noch wurde indessen die Ausfuhrung desselben durch die Ermahnung Austin's, das Beste vom Kongresse zu erwarten, aufgeschoben. Indessen die neue im Jahre 1835 in Mexiko ausbrechende Re volution gab den Kolonisten einen hinreichenden Grund an die Hand, fuͤr ihre Selbstvertheidigung und die Aufrechterhaltung ihrer Rechte und Freiheiten sich zu erheben. Damals naͤmlich war der bisherige freie Staat Texas durch die siegreiche Militair⸗Herr schaft Santa Ana's zu einer Provinz erklaͤrt. Unter solchen Verhaͤltnissen kam Austin, der unterdessen frei geworden war, im Seßtember 1835 nach Texas zuruͤck. Schon am Sqten des ge— nannten Monats ward in seiner Gegenwart sodann eine allge— meine Landes-Versammlung gehalten, in welcher man Abgeordnete zur Organisation des Gemeinwesens erwaͤhlte und den Beschluß faßte, die Central-Regierung uͤber die Absichten der Kolonisten zu ungerrichten. Indessen noch ehe dies geschehen konnte, langte die Nachricht an, daß die Central⸗-Regierung durch Heeresmacht die Terianer zur Unterwerfung zwingen wolle. Bald erschien auch der Mexikanische General Cos, um von ihnen Niederlegung der Waffen und Auslieferung verschiedener Fluͤchtlinge zu fordern. Das hatte zur Folge, daß die neu gebildet? Sicherheits-Wehoͤrde, an deren Spitze Austin stand, unter dem 19. September die Be— vblkerung zu den Wassen rief. Gleich darauf betraten 400 Spa⸗ nier den Texianischen Boden, und zwischen diesen und den Ansied— lern kam es am 2. Oktober bei der Stadt Gonzalez zum ersten Treffen. In dieser kritischen Lage entwickelte Austin eine ruhm— volle Energie zur Organisirung der Insurrection und suchte vor— züglich dadurch derselben jetzt Kraft zu geben, daß er denjenigen Bewohnern der Vereinigten Staaten, welche zur Unterstuͤtzung der

selben zur freien

Bekanntmachungen.

Im Monat Januar 1838 ist zu Berlin der Major dende nahere ode

bekannt, zu Alt⸗Rawa bei Warschau geboren und nehmen schuldig

mehrere Geschwister und Geschwisterkinder, in und bei noch Ersatz der g Kalisch wohnhaft, hinterlassen haben soll, welche theils rechtigt, sondern

der Erbschaft entsagt, theils als Erben sich nicht ha- alsdann noch vor ben legitimiren konnen, und dessen Nachlaß etwaspflichtet seyn soll. Den Auswärtigen werden die Ju⸗

*

150 Thlr. betragt. Auf Antrag des Justiz-⸗Kommissa⸗ stiz⸗Kommissarie rius Becher, als bestellten Nachlaß⸗Knrators werden Mandatarien in daher alle unbekannten Erben des Majors a. D, Berlin, den 4 Friedrich von Finance, oder deren Erben hierdurch Koͤnig Fffentlich vorgeladen, sich spaͤtestens in dem vor dem Kammergerichts-Referendgrius Koerner auf

den 11. Fanuar 18642, Vormittags umi iuhr, A hier auf dem Kammergerichte anberaumten Termine Not zu gestellen und ihre Legitimation zu fuͤhren, widri⸗ Land⸗ und genfalls der Nachlaß den sich legitimirenden naͤchsten Erben und, insofern Niemand erscheinen sollte, dem gen Straße bele

und der nach erfo

Das Wohnhaus No. 87 zu Havelberg, in der lan—

1204

bedraͤngten Texianer herbeieilen wuͤrden, zur Belohnung Land-An⸗ weisungen verhieß. Von Louisiana und den benachbarten Staa— ten kam auch sofort reichliche Hülfe. Und so geschah es denn, daß am 11. Dezember San Antonio de Bexar, einer der wichtig⸗ sten festen Punkte, der bis dahin in den Händen der Mexikaner gewesen war, eingenommen und noch vor dem Ende des Jahres das ganze Land von den fremden Truppen befreit wurde. Santa Ana hatte indessen die Durchsetzung seines Planes nicht aufgege— ben. Er brach bald darauf mit einem Corps von 800) regulai⸗ rer Truppen auf, um in eigener Person die In iurgenten zur Un— terwerfung zu bringen. Am 12. Februar 1836 aͤberschritt er den Rio Grande. Sein Vordringen war mit Erfolg begleitet und hatte uberall alle möglichen Grausamkeiten im Gefolge. Das gab dann endlich die Veranlassung, daß am 3. Marz 1836 der zu San Felipe versammelte Konvent der Landes-Deputirten die voll— kommene Unabhängigkeit von Texas proklamirte. Mittlerweile war es Stephan Austin gelungen, zur Sicherung des Erfolges die— ses wichtigen Schrittes in den Vereinigten Staaten eine Anleihe von 2004000 Dollars gluͤcklich zu Stande zu bringen. Zum Praͤ— sidenten der neuen Republik wurde Burnett, zum Vice-Praͤsiden— ten Lorenzo de Trauden erwählt. Bald nach dieser Wahl, 21. April, ward an den Ufern des San Jacinte das Schicksal von Texas entschieden. Hier namlich wurde an dem genannten Tage Santa Ana, der sich an der Spitze von 1500 Mann be— fand, von nicht mehr als etwa der Haͤlfte Texianischer Truppen, unter dem Kommando des Generals Houston, angegriffen; 630 Mexikaner blieben todt auf der Wahlstatt und 736 Mann gerie— then in Gefangenschaft. Santa Ana fluͤchtete sich in die Waͤlder, wurde aber ganz erschoͤpft ebenfalls kurz darauf gefangen genom— men. Zwischen ihm und der Texianischen Behoͤrde kam es so— dann zu dem bekannten Traktat, in welchem der Erstere die Un— abhängigkeit der neuen Republik anerkannte. Diesen Vertrag wei— gerte sich zwar spaͤter die Regierung in Mexiko anzuerkennen; aber Teras war und blieb von fremden Truppen geräumt, und seitdem ist kein neuer Versuch unternommen worden, Texas wie— der zu erobern.

So besteht denn seit ener Zeit die Selbststaͤndigkeit der neuen Republik, deren Constitution der der Vereinigten Staaten ziemlich nachgebildet ist; nur das naturlich das komplizirte Verhaͤltniß fehlt, welches aus der Foͤderal-Einrichtung hervorgeht. Kraft der neuen Verfassung und gemaͤß derselben trat im September 1836 der erste Kongreß zusammen. Durch denselben ward der General Houston zum Praͤsidenten, Lamar aber, ein geborener Georgier, welcher in der Schlacht am San Jacinte die Reiterei befehligt hatte, zum Vice-Praͤsidenten erwaͤhlt. Bei der darauf folgenden Wahl, im Jahre 1838, ist dem letzteren die Praͤsidenten-Wuͤrde uͤbertragen. Seit dieser Zeit nun hat in Texas ununterbrochen auch im Innern Ruhe geherrscht. Man hat fuͤr die Organssi— rung von Justiz-Behoͤrden nach gesunden Prinzipien gesorgt, wie nicht minder fuͤr die Gruͤndung von Schulen und Kollegien, Er— richtung öffentlicher Gebaͤude und Verbindung der verschiedenen Theile des Landes durch Heerstraßen. Die Einwanderungen von den Vereinigten Staaten her haben seitdem von Jahr zu Jahr bedeutend zugenommen, so daß in diesem Augenblicke die Anglo— Amerikanische Beodlkerung auf 201,009 Seclen geschaͤtzt wird; daneben befinden sich ungefahr 70 80000 Mexikaner nnerhalb der Graͤnzen der Republik, vorzuͤglich an den Ufern des Rio Grande. Die Zahl der Indianer schaͤtzt man auf etwa 30,0090, die der Neger auf 6— 10,000.

Wie auf die angegebene Weise die Behoͤrden der Republik durch Organisirung des Innern die Selbststaͤndigkeit derselben sicher zu stellen bestrebt gewesen sind, so haben sie seitdem auch eine Anstrengung gespart, durch Unterhandlungen mit fremden Mächten die Aufnahme in die Reihe unabhaͤngiger Staaten zu erlangen. Bereits unterm 3. Maͤrz 1837 gelang es, die Anerken— nung der Republik Texas durch die Vereinigten Staaten zu er— wirken. Ein Gleiches von Seiten der großeren Europäischen Mächte zu erlangen, wurde General Hamilton mit einer Sen— dung uͤber das Meer beauftragt. Ihm ist es denn auch gelun⸗ gen, nach und nach Frankreich, Holland und Buaͤgien zur Aner— kennung seines Staates zu vermoͤgen, und am Ede des verwi— chenen Jahres (1846) auch Großbritanien zum Abschluß eines Vertrages zu bringen, durch welchen Texas unstreitig eine; aupt⸗ Buͤrgschaft seines Fortbestehens gewonnen hat. ; ;

Auf solche Weise, von geringen Anfuͤngen ausgehend, wurde das Werk der Befreiung von Texas vollbracht. Mit der Voll— endung dieses Werkes erb net sich fuͤr das uͤbervoͤlkerte Europa ein neues, weites Feld der Emigration, und es duͤrfte nicht gar lange Zeit vergehen, daß sich hier ein bedeutender Ausgangspunkt großer Massen der werthvollsten Rohprodukte und ein unermeßli— ches Feld zum Absatze Europaͤischer Manufakte und Fabrikate ge—

haben wird. —9.

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Auswärtige Börsen. Amsterdam, 21. Sept. Kanz. Bill. 25 5. . Span. 1815 ö

EPräm. Sch. . Pol.

Niederl. wirkl. Schuld 5I IJ. 58 do. 10153. Tiusl.

Passive. —. Oesterr. 105

Ausg. —. Preuss.

8 Antwerpen, 23. Sept. Ziusl. 53. Neue Anl. 18 6. 2 * 20 2 te s 111. 65. 35 Rente sin cour. 105. 50. 53 Span. Rente 22.

1

Pa ris,

15 5 9

52 80 2. Sept. 55 Kente fin eur. Naapl. in Cour. Passive

3. Sept. 53 Met. 1063. 43 98.

Bank- Actien 1566. Aul. de 1834 137. de 1839 1699 * .

353 . 21 (,,,

1

a plß n n m Den 28. September 1841.

Pr. Cour.

. Pr. Cour. KRrief. 6Geld.

E 1ctäen. S 8 . 8; 2 eld.

Fon ds.

Eri ef.

1 ö St. Schuld- Sch. 4 104 101 Brl. Pots. Eisenb. 5 123

Pr. Kugl. Obl. 30. 1 102 do. do. Prior. Aet. 4 102 Präm. Seh. der Mæsd. Lp. Eisenb. 112 111

Dispositin veratfmlgt werden wird Heinrich Kirchner gehörig, abgeschaͤtzt auf stioo Thlr. later Praksusion sich wa noch mel- zufolge der nebst Hypothekenschein ünd Bedingungen r gleich nahe Erbe alle dessen Hand- in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

a. D., Friedrich von Finance, verstorben, der, so viel lungen und Dispositionen anzuerkennen und zu uͤber⸗ am 4. Dezember 1841,

Seehandlundc. S880 797 do. d0. Prior. Act 102 Kurm. Schuld. 102 1017 Bel. Auh. Eisenb. 101 Berl. Stadt- Ol. 103 103 do. do. Prior. Act. 102 101 3 Elbinger do. 3 100 99 Diss Elb. Eisenb. 91 6 Danz. do. in Th. 18 do. do. Prior. Act. 16375 . Westp. Pfandbr. 337 166 Rhein. Eiseub. 5 96 Grossh. Pos. do. 106 Ostpr. Pfandhbr. . 1027 Pomm., do. 3* 103 kur- n. Neum. 0. 101 9 Schlesische do. 39 102

1013

Gold al marco Friedrichsd' or Andere Goldmiün-

zen à 5 Th.

Disconto

Pr. Cour. J Thlr. zu 30 Sęr- Brief. Geld.

.

138 138 137 137 k

Mt. 1185 148

It. 6 183 6 183 Mt. 77a it. . Mt. 191 1012 Mt. 991 ö

Tage

Amsterdam ; 45 . 250 FI. Kurz do. 22 . . 256 PFI. 2 Mt. IIamburg- . . 300 Mee. do. - . . ö 300 Me. London . . . 11.8t. 300 Hr. 150 I. 150 * 100 ThIr. Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thlr. Frankfurt a. M. W X. 100 FI. Petersburg . . ; 5 ö. LSRVI.

* s

Haris . wien in 20 Xr. Lug sburg

Hreęslau

O r L N,

4 992 Mt. 101 101

Woch. 1 11 12

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5

Berlin -Potsdamer Eisenbahn.

In der Woche vom 21. bis inel. 27. Berlin-Potsdamer Eisenbahn gefahren: 1) Zwischen Berlin und Potsdam

2) Zwischen Berlin und Steglitz ... Zusammen.

September e.

9, 106 Personen 1,512 ;

10,018 Personen.

Dauer der Fahrten auf der ZGerlin-Anhaltischen Eisenbahn Sv l i 6 . ptember c.

1) Zwischen Berlin und Cöthen kürzeste Dauer 4 Stunden 24 Minuten längste 6 11 mittlere . 5 ( 71 2) Zwischen Cöthen und Berlin: kürzeste lauer 4 Stunden 38 Minuten lingste . 11 . 18 mittlere 7 58

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 29. Sept. Im Opernhause: Macbeth, Trauer— spiel in 5 Abth., von Shakespeare, uͤbersetzt vom Dr. S. H. Spiker

Donnerstag, 30. Sept. Im Schauspielhause:; Dse Ka— detten, Lustspiel in 3 Abth., von A. P. Hierauf: Die Hirtin von Piemont, komische Oper in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen von Genée. Musik von Schaͤffer.

Freitag, 1. Okt. Im Opernhause: Sie schreibt an sich selbst, Lusispiel in 1 Akt, frei nach dem Franzoͤsischen, von Holtei. Hier auf: Die Hamadryaden, choregraphisches und musikalisches In— termezzo in 2 Abth. und 4 Gemaͤlden, von Colombey und Paul Taglioni. Musik von Adam.

Rönigsstäbtisches Theater.

Sept. Opera in 3

Mittwoch, 29.

; GItalienische Opern ⸗Vorstellung.) di Vergy. ;

V

Gemma J Atti. Musica del Maestro Gaetano Donizetti.

Donnerstag, 30. Sept. Der

in 3 Akten, von J. Nestroy.

Talisman. Posse mit Gesang

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 27. September 1841. . Weizen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 10 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr., auch 1 Rihlr. 15 Sgr.; große Gerste 1 Rihlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr.; kleine Gerste 1 Rihlr.; Hafer 25 Sgr., auch 20 Sgr. . Zu Waßsser: Weizen 2 Rthlr. 25 Sgr., auch 2 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rihlr. 19 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 18 Sgr. 94. Erbsen 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 14 Rihlr. 17 Sgr. 6 Pf. schlechte Sorte). Sonnabend, den 25. September 1841. Das Schock Stroh 9 Rihlr. 5 Sgr., auch 8 Rthlr. ner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.

Der Cent⸗

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober -Hofbuchdruckerei.

Zum Ankauf.

Einige graͤnzend mit einander verbundene Guͤter, in reizend schoͤner, fruchtbarer Gegend, mit vorzüͤg—

von ihm weder Rechnungslegung Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle lichen Gebäuden, herrlichem Schlosse und schöͤnen

chobenen Nutzungen zu fordern be- subhastirt werden. sich lediglich mit demjenigen, was .

Anlagen versehen, gleichweit von Dresden und Bres— lau entfernt, mit allen Diensten und Servituten,

handen seyn wird, zu begnügen ver—

n Ebell, Wendland und Raudẽ zu Vorschlag gebracht.

8. Februar 1841.

. Preuß. Kammergericht.

vertissement. hwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Havelberg.

gen und im Hypotheken buche Vol. I. Gesellschaft.

Fiskus als ein herrenlofes Gut zugesprochen und den- Pas. 607 No. 60 verzeichnet, dem Kaufmann Friedrich 4

Berlin-Frankfurter Eisenbahn. Nachdem nunmehr vierzig Prozent auf unsere Ae— tien eingezahlt worden sind, werden mit Genehmi— gung des . (8. 39. 5. der Statu⸗ ten) die urspruͤnglichen Actionairs aus der ferneren nn, . 91 perfoͤnlichen Verbindlichkeit entlassen (8. 8. ibid.), mialgefaͤllen ünd 3000 Thlr. trockenen zinsen und und es treten bei ferneren Einzahlungen die Be—

stimmungen des §. 11. des Statuts in Kraft. Berlin, den 12. September 1841. . ö ö. n Die Direction der Berlin-Frankfurter Eisenbahn- säon, -=. auf portofreie Anfragen, weitere Mitthei⸗

1990 hochfeinen Schaafen, einer vorzüglichen Rind— viehheerde, mehr als ausreichendem Zugvieh, voll— staͤndigen Inventarien, circa 1100 Morgen gutem Ackerlande, 900 Morgen Forsten, 309 Morgen Wie⸗ sen, Brauurbar und Brennerei, Obstnutzung, hoher und niederer Jagd, 10 und 5. prozentigen Laude⸗

Renten, Patronats- und Jurisdietions⸗-Rechten, sind alsbald zu verkaufen. Das unterzeichnete Comtoir ist erboͤtig, vorbehaltlich seiner Provi⸗

lungen zu geben. Goͤrlitz, im September 1811. Das Central⸗Agentur⸗Comtoir.

sind auf der

Preußisch

Berlin, Donnerstag den

Inhalt.

Amtliche Nachrichten. .

Frankreich. * ris. Prozeß des National. Das 226 al des Sebats? uͤber die September Gesetze. Der n e, = Brief aus Paris. (Der Prozeß des National; die Wechsel-Agen te ihre Bankerotte.) .

8e, , und Irland. Parlaments⸗ Verhandlun⸗ gen., Sberhaus. Petitionen gegen die Korngesetze nd gegen die JFesuiten. Unterhaus. Beilaͤufige Diskussion in Betreff des Armengesetzes. Kosten der Volkszaͤhlung. London. Hof⸗ Nachrichten. Lord Stanley's Erklaͤrung uͤber seinen Eintritt ins Peelsche Ministerium und uͤber die Korngesetze. Wiedererwaͤhlung derschledener Verwaltungs⸗Mitglieder. Bestrafung des Attentats auf Lord Howick. Vermischtes. Brief aus London. Peel' s zurückhaltende Politik und die Times; das Armengesetz; Lord Stanley und die Getraidegesetze; Vermischtes) 231

Niederlande. Haag. Daͤmpfung eines Aufstandes auf Sumatra.

Belgien. Bruͤsse l. September-⸗Feste. Cornelius.

Schweden und Norwegen. Stockolm. Vertrag wegen des Sundzolles. . 4

Deutsche Bundesstaaten. Regensburg, Reise Ihrer Majestaͤt der Königin von Preußen. Sondershausen. Verleihung eines Landesgrundgesetzes. Hamburg. Die Huller Dampfschiff Opposition. . ö

Italien. Florenz. Versammlung der Italienischen Gelehrten.

Griechenlaud. Athen. Entlassungen im Kriegs-Departement. Neuernannter Demarch von Athen.

Inland. Aachen. Ungluͤcksfall in einer Kohlengrube

Wuͤrttemberg unter Koͤnig Wilhelm.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allerhöchstihrem Gesandten bei der Ottomanischen Pforte, dem Kammerherrn, Grafen von Königsmarck, dem Geheimen Justiz- und Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Ludwig zu Breslau und dem Geheimen Regierungs-Rath van Langenberg zu Bochold den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem katholischen Geistlichen, bisherigen Kandnikus Oeppen zu Bedburg, im Regierungs-Bezirk Koln, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem evangelischen Schul— lehrer und Kantor Bienwald zu Hartmannsdorf, im Kreise Freystadt, so wie dem Kantor und Schullehrer Dam mas zu Bergen, auf Rügen, das Allgemeine Ehrenzeichen Allergnaͤdigst zu verleihen geruht.

Angekommen: Der General-Masjor in der Suite Sr. Majestäͤt des Koͤnigs, von Rauch, aus Schlesien. .

Der Königl. Riederlaͤndische Legations-Rath und Geschaͤfts— traͤger bei der freien Stadt Frankfurt, von Scherff, aus dem Haag. ᷣ—

Abgereist: Se. Inspecteur der Festungen und A st err, nach Glogau.

Excellenz der General-Lieutenant, General— Chef der Ingenieure und Pioniere,

Zeitungs -Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Paris, 2. Sept. Der National, der zu fuͤnf verschiedenen Malen in Beschlag genommen worden ist, und also fuͤnf Prozesse vor der Jury zu bestehen haben wird, erschien gestern zum erstenmale vor Gericht, wegen eines Artikels, der schon vom vorigen Jahre datirt, und bei Gelegenheit einer Auseinandersetzung der Minister-Intri⸗ guen folgende Worte enthielt: „Ja, ihr seyd Alle strafbar! Aber der Strafbarste, oh! wir wissen wohl, wer der ist und wo er ist; Frankreich weiß es auch und die Nachwelt wird es sagen.“ Der National wurde von Herrn Marie vertheidigt und fr ei⸗ gesprochen. Der National jubelt heute uͤber die Freispre⸗ chung und meint, dieselbe sey zu allen Zeiten etwas Wichtiges, aber unter den gegenwartigen ÜUmstaͤnden sey sie ein politisches Ereigniß. Alle Welt wisse, sagte er, daß mit dem, den er als den Schuldigsten bezeichnet habe, der König gemeint sey, und dennoch habe die Jury in dieser Sprache keine Beleidigung erblickt! We— gen dieser Aeußerung ist der National heute wieder mit Be⸗ schlag belegt worden. . .

Die Angriffe gegen die September -Gesetze fuͤllen jetzt hauptsaͤchlich die Spalten der Oppositions-Journale, und das Journal des Débats laͤßt es sich eben so eifrig an— gelegen seyn, jene Gesetzgebung in Schutz zu nehmen, und die Nothwendigkeit ihrer Aufrechthaltung darzuthun. „Was uns betrifft“, sagt heute das genannte Blatt, „so erklaren wir mit Schmerz, aber mit inniger Ueberzeugung, daß auch wir die Frei— heit, oder vielmehr die Civilisation Und die ganze Gesellschaft in Gefahr glauben! Aber die Tyrannei, die wir fuͤrchten, ist nicht die der Gesetze. Wir sind betroffen von der Kuͤhnheit, mit wel— cher man sie verletzt, und keinesweges von der Strenge, mit der man sie anwendet. Das Uebel erscheint uns eben so groß, als es der Opposition erscheint, nur erblicken wir es nicht da, wo sie es erblickt. Was uns erschreckt, ohne uns jedoch zu entmuthigen,

denn wir verzweifeln niemals an der gesunden Vernunft und an dem Patristismus unserer Mitbuͤrger, ist der Fortschritt der falschen

und verderblichen Lehrsaͤtze, die jeden Ungehorsam gegen das Ge—

ö .

ren Integrität zu vertheidigen man sich den Anschein giebt, unge—

setz, jeden Widerstand gegen die Behoͤrde, als einen Akt des Mu⸗

thes und der Unabhaͤngigkeit darstellen.

Was uns erschreckt, ist

die Leichtigkeit, mit der das Volk der Verleumdung Glauben

schenkt, ist die Langsamkeit, mit der sich bei uns die wahrhaft

fjaßte

Allgemeine

liberalen Sitten und Gebräuche ausbilden. Man sagt dem Volke, daß die Regierung ihre Möbeln und ihre Waͤsche besteuern wolle; dies wird geglaubt und anstatt zu reklamiren, empoͤrt man sich. Was uns ferner erschreckt, ist die tiefe Demoralisation, welche sich durch Attentate gegen die Personen und gegen das Eigenthum, durch das wilde Geschrei: Nieder mit den Buͤrgern! Nieder mit den Reichen! kund giebt. Das sind die Fruͤchte von zehn Jahre der demagogischen Pfredigten. Man wollte sich nur revolutionaire Werkzeuge bilden, um die Regierung umzustuͤrzen; man hat den Saamen eines sozialen Krieges ausgestreut. Rohe und leiden— schaftliche Gemuͤther haben alles das buchstaͤblich genommen, was man ihnen uber den Egoismus und die Verderbtheit der Besitzenden sagte; anstatt danach zu streben, ihre Lage durch Ar— beit zu verbessern, erwarten sie von der Empoͤrung eine Gleich— heit der Genuͤsse. Man hat ihnen in der Entfernung eine soziale Reform als Zweck und als Belohnung fuͤr die politische Reform, zu der man ihre Arme bedurfte, gezeigt, und sie halten es fuͤr besser, sogleich zu derselben uͤberzuspringen, denn sie haben nichts Eiligeres zu erstreben, als den Lohn ohne Arbeit und das Ver— moͤgen ohne Muͤhe. Was uns endlich erschreckt, ist die abscheu— liche und permanente Verschwoͤrung, uͤber welche man sich keiner Täuschung mehr hingeben darf, und die stets wieder neue Mör— derhaͤnde aufzufinden weiß. Es ist dies ohne Zweifel der letzte Grad der Erniedrigung, es ist der Wahnsinn des Hasses. Aber hat sich dieser Haß von selbst der Gemuͤther bemaͤchtigt? Wurden jene Leidenschaften nicht Abscheu vor sich selbst empfinden, wenn sie nicht von der Verleumdung genaͤhrt wuͤrden? Sieht man denn nicht, daß jene Elenden sich fuͤr große Patrioten und fuͤr Raͤcher der Freiheit halten? Das ist es, wo wir die Ge— fahr und das Uebel, das Uebel fuͤr die Gegenwart und die Ge— fahr fuͤr die Zukunft erblicken. Wer sieht nicht ein, daß, wenn Frankreich jemals in die Haͤnde der Factionen fiele, die Freiheit in denselben Abgrund sinken wuͤrde, der die Monarchie und die Charte verschlaͤnge? Moͤge das Publikum zwischen uns und der Opposition entscheiden, moge es beurtheilen, auf welcher Seite das Gewitter schwebt, welches unsere Freiheiten bedroht, und ob dies der Augenblick ist, die wenigen Gesetze abzuschaffen, welche die Re— gierung gegen den Geist' der Unordnung und des Umstur— zes schuͤtzen. Wenn es wahr waͤre, daß jene Gesetze die durch die Charte geheiligten Rechte beeinträchtigten, so wurden wir sie nicht vertheidigen; denn fuͤr uns ist die Charte die Regie— rung. Wir haben niemals Vertrauen in die Willkuͤr gesetzt; wir verabscheuen den Despotismus, welche Maske er auch vornehmen moͤge. Mit dem ganzen Ruhme des Kaiserreiches wurde er uns nicht blenden. Aber wird denn unter den jetzigen Gesetzen die oͤf— fentliche Meinung erstickt? Ist die Erbrterung unmoͤglich? Was verlangt man noch, wenn nicht etwa das Recht, jene Charte, d

e⸗ straft in Stuüͤcken zerreißen zu duͤrfen!“

Der Koͤnig ist gestern nach dem Lager von Compiègne abge— gangen, wohin ihm morgen der Marschall Soult folgen wird.

Der Justiz-Minister hat an sammtliche General-Prokuratoren ein Cirkular erlassen, worin er sie in sehr lebhaften Ausdruͤcken ermahnt, bei vorkommenden Faͤllen die genaue Anwendung der September-Gesetze nicht außer Acht zu lassen. In einem zweiten Cirkulare befiehlt er, alle Departemental-Comité's gerichtlich zu verfolgen, welche mit dem Central-Comité von Paris korrespon— diren, um eine Wahl-Reform zu erwirken.

Herr von Salvandy, der neuernannte Botschafter Frankreichs am Madrider Hofe, ist vorgestern auf der Reise nach seinem neuen Bestimmungs-Orte, in Havre angekommen.

Der Wechsel-agent, dessen Insolvenz vor einigen Tagen so viel Aufsehen an der Boͤrse erregte, heißt Joubert. Seine Pas⸗ siva sollen sich auf 4 Millionen Fr. belaufen. Man erzaͤhlt, daß er am Tage vor seinem Verschwinden den Versuch gemacht habe, sich ums Leben zu bringen, und zu dem Ende auf der Fahrt mit der Eisenbahn von Versailles nach Paris aus einem Waggon gesprungen fey, um den Zug uͤber sich weggehen zu lassen. Die— ser Versuch sey aber mißglüuͤckt.

Der Baron von Coöëtdihuel, General-Agent der Remonten

fuͤr die Königlichen Gestuͤte in Frankreich, hat in England, wohin ihn der Handels-Minister gesandt hatte, den Hengst „Physicien“ fuͤr Rechnung der Franzoͤsischen Regierung gekauft. Dieses herr— liche Thier ist mit 60,375 Fr. bezahlt worden, und soll nach der Aussage aller Kenner das schoͤnste Pferd seyn, welches England gegenwartig besitzt. Außerdem hat der Handels-Minister von dem Lord Seymour die beiden Beschaͤler „Oakstick“ und „Chip of the old block“ jeden fuͤr 9000 Fr. gekauft. ö Boͤrfe vom 24. September. sehr unbedeutend und das Sinken der sie schloß zu 78. 95.

Das Geschäft war heute Zproc. Rente dauerte fort;

F Paris, 21. Sept. Seit der Freisprechung der Theil nehmer an dem Straßburger Attentat hat die Regierung vor der Justiz des Landes keine so schwere Niederlage erlitten, als durch

das gestern vom Geschwornengericht gefällte Urtheil zu Gunsten des National. Die ganz besonders schwere Bedeutung dieses Ausgangs des Prozesses beruht weniger auf der Wichtigkeit des Gegenstandes der Anklage, als auf dem gegen die letztere ange— wendeten Systeme der Vertheidigung. Die Anklage lautete ur— ssruͤnglich auf Beleidigung des Königs und Verletzung des ver— fassungsmaͤßigen Grundsatzes der Unverantwortlichkeit der Krone; der Staats-Inwalt ließ jedoch den ersten Anklagepunkt fallen, um den zweiten mit desto groͤßerer Kraft geltend zu machen. Er den Sinn des angegriffenen Artikels des National, in folgende Worte zusammen; „Die seit zehn Jahren befolgte Palitik ist eine Politik der Schmach, der Erniedrigung, des Verderbens. Aber die Maͤnner, welche in dieser Zeit an der Spitze der Geschaͤfte gestan= den haben, sind nicht verantwortlich dafüͤr. Sie sind hoͤchstens Mitschuldige; der Anstifter ist der Koͤnig.“ Statt nun, wie man haͤtte erwarten sollen, diese Deutung des angeklagten Artikels mit guten oder schlechten Gruͤnden zu bestreiten, gestand der National die Richtigkeit derselben zu und suchte statt aller Vertheidigung nur zu beweisen, daß er vollkommen berechtigt gewesen, jene Be⸗

Staats-Zeitung.

30sten September

schuldigungen gegen Ludwig Philipp zu richten. „Allerdings“, sagte sein Advokat, Herr Marie, „erklärt die Charte den König für unverantwortlich, aber nur unter der unumgaͤnglichen stillschwei⸗ genden Voraussetzung, daß der Koͤnig nicht handle. Hat Ludwig Philipp. diese Bedingung erfuͤllt? Die bei hundert Gelegenhei— ten gefuͤhrte Sprache offizieller oder quasioffizieller Journale, die mehr oder minder amtlichen Reden von Ministern und anderen Staatsmännern, kurz, unzaͤhlige unabweisliche Zeugnisse thun dar, daß der Koͤnig den thaͤtigsten Einfluß auf die Politik seines Kabinets ausuͤbt, wie man denn auch fuͤr ihn das Verdienst einer Menge großer oder kleiner Resultate der äußeren oder inneren Regierungs-Thaͤtigkeit in Anspruch nimmt, ohne sich an die con— stitutionelle Unverantwortlichkeit der Krone zu stoßen. Ist es nun rechtlich zulassig, daß man dem Nationgl ein Verbrechen aus dem mache, was durch das Beispiel der guͤltigsten Autoritaͤ— ten geheiligt ist, und was uͤberdies, da es nur bedingungsweise verboten ist, bei Richterfuͤllung der durch die Natur der Sache, durch die Gesetze der gewoͤhnlichsten Logik gestellten Bedingung nothwendiger Weise erlaubt seyn muß? So lange der König vor den Augen aller Welt in den Gang der Staatsgeschaͤfte ein— greift, unterwirft er sich dem oͤfffentlichen Urtheile, und so lange man zugiebt, daß Ludwig Philipp als Urheber dieser oder jener Handlung gelobt werde, muß man sich gefallen lassen, auch Stim— men des Tadels uͤber ihn zu hoͤren. Der National hat also durch seine Mißbilligung der seit 1830 befolgten persoͤnlichen Po— litik Ludwig Philippis nur ein unbestreitbares Recht geuͤbt, zumal er sich in seinen Aeußerungen durchaus in den Schranken des Anstandes gehalten, wie auch der Staats-Anwalt dadurch aner— kennt, daß er die Klage wegen Beleidigung des Koͤnigs fallen laͤßt.“ Dies ist im Wesentlichen das Raisonnement des Herrn Marie, welchem die Jury durch die Freisprechung des Natio— nal ihre Sanction gegeben hat. Zum Gluͤck fuͤr die Dynastie

Orleans wird Recht und Gesetz nicht durch den vereinzelten Aus— spruch eines Tribunals festgestellt; denn, waͤre durch jenes Urtheil die Unverantwortlichkeit wirklich aus der Reihe der Kronpraͤroga— tiven gestrichen, so staͤnde es schlimm um den Franzoͤsischen Thron.

Der skandaldse Bankerott eines der siebzig patentirten Wech— sel-Agenten regt die Frage einer Reform dieser und einiger aͤhnli— cher Koͤrperschaften der Notare, Huissiers u. s w. von neuem an. Die von Zeit zu Zeit hart angegriffene Kaͤuflichkeit dieser Aem— ter wird gewohnlich durch die Behauptung vertheidigt, daß sie eine Garantie der guten Verwaltung gebe, indem sie nür wohlhaben- den oder reichen Maͤnnern Zutritt zu den fraglichen Functionen gestatte, welche eine große Redlichkeit und Gewissenhaftigkeit er— sordern. Leider wird dies Argument gar zu oft Luͤgen gestraft, und jedes einzelne Beispiel seiner Unhaltharkeit erschuͤttert die be— stehende Verfassung der Koͤrperschaften der sogenannten Officiens minis 6riels. Dieselbe wurde ohne Zweifel schen im Sinne der seit Jahren gegen sie erhobenen Beschwerden umgeformt seyn, wenn sie nicht in dem ungeheuren Kapitalwerth jener Stel— len man schlaͤgt ihn auf 1200 Millionen an eine maͤchtige Schutzwehr fande. Denn, obgleich dieselben urspruͤnglich um sonst mit dem Rechte der weiteren Uebertragung verliehen sind, so ist es doch angenommen, daß der Staat ihre jetzigen Inhaber entschaͤ digen muͤsse, wenn er die Uebertragbarkeit und Kaäͤuflichkeit wieder abschaffen wolle.

Grosibritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 23. September. Die heutige Sitzung war hauptsaͤch lich der Annahme von Bittschriften gewidmet, die groͤßtentheils von den Gegenstaͤnden handelten, die gegenwartig die oͤffentliche Auf— merksamkeit beschaͤftigen. Es befanden sich darunter auch wieder mehrere Petitionen gegen die Korngesetze, und der Marquis von Landsdowne beklagte es, daß der Zustand des Landes nicht noch vor der Prorogation des Parlaments in Erwaͤgung gezogen wer— den solle, allein der Herzog von Wellington erklaͤrke, eine solche

—Untersuchung vor dem Schluß dieser Session sey unmoͤglich; es wuͤrde

keine Aussicht seyn, sie im Lauf der Session noch zu Ende zu bringen Lord Ducie legte die Petition gegen die Korn-Gesetze von den bei der Konferenz zu Manchester versammelt gewesenen Geistlichen vor, welche er der Aufmerksamkeit der Pairs angelegentlich empfahl, da sie die Meinung der 1400 Geistlichen ausdruͤckt, die zu dem Beschlusse gekommen sind, daß eine Abgabe von Lebensmitteln ein religidses Unrecht und dem Buchstaben und Geist der Bibel zu— wider sey. Er bedauerte dabei sehr, daß alle Untersuchungen über den ungluͤcklichen Zustand des Landes so weit hinausgesetzt seyen; er koͤnne diesen Aufschub nur als Beweis eines Mangels an ge⸗ genseitigem Vertrauen zwischen den Kabinets-Mitgliedern ansehen. kLord Brougham legte eine Petition vor, welche ein Irlaͤnder, Sir Harcourt Lees, in Betreff der nachtheiligen Folgen des Auf— entholts der Jesuiten in Irland abgefaßt hatte. Uebrigens wurde diese Petition von Lord Brougham selbst nicht unterstuͤtzt. Sie schildert die Gefahr, der das Land durch die Machinatisnen der Jesuiten ausgesetzt sey, und trägt darauf an, daß Ihre Majestaͤt ersucht werden moͤchte, die Vertreibung der Je— suiten aus den Britischen Staaten anzubefehlen. Lord Cif— ford von Chudleigh benutzte diese Gelegenheit, um die Vorlegung gewisser Papiere zu beantragen, die sich auf die Ausuͤbung geistlicher Functionen durch katholische Missionaire in Hindostan beziehen. Diese Frage involvirt die des Rechtes, woranf die Portugiesische Regierung in Goa Anspruch macht, alle katholischen Priester in Ostindien einzusetzen, so wie den angeblichen ungerechten Ausspruch einer Magistratsperson, die aufgefordert wor⸗ den war, zwischen Portugiesischen und Englischen Missionagiren zu entscheiden. Lord Ellenborough, der Praͤsident der Ostindi⸗ schen Kontrole, weigerte sich nicht, dem Hause diese Papiere vor⸗ zulegen.

unterhaus. Sitzung vom 22. September. Die Bill wegen Erneuerung der Armengesetz⸗Kommission wurde zum n mal verlesen und die Ausschuß⸗Verhandlung daruͤber . 3. z * sten Abend angesetzt. Einige Radikalen sprachen wen 321 2. 3 doch kam es zu keiner ordentlichen Diskussion der Maßregel, die