1841 / 273 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Gesammtheit des Staats⸗Ein⸗ bedeutend erhöht, den Pro— eingeraumt (Geseß vom Statut vom 18. Ja⸗ Ein prachtvolles Uni⸗

1828 mit jaͤhrlichen Renten auf die kommens fundirt, die Stagts⸗Beiträge fessoren die Rechte der Staats diener ng 360. März 1828) und durch das Universitats⸗ nuar 1829 die Hochschule durchaus realisirt.

z ist artig im Bau ersitaͤts-⸗Ge e 'genwärtig im Bau. . versit jn. Geband ö 2. n g ige stets großherzig bedacht, e . die Einfuͤhrüng der Sparkassen, deren 41 * I * 2 cg. we m, Aber 2 Millionen Gulden betragen. ; Einlagen gegenwaltig übe Fkentral-Leitung des Wohlt haͤ— Der Köoͤnig hat die Centrale * ͤ 2 . tigkelts-Vereins eingeseßzt, die Blinden- und Taubstummen— f - ö F N K sz . zu Gmuͤnd, das Waisenhaus und die n, , . zu Weingarten errichtet und die schoͤnen Anstalten fuͤr arme Maͤd⸗ chen zu Stuttgart tragen die Namen und wurden gegründet von Der garewöiaren Köniqin Karoline und der jetzigen Koͤnigin Pauline. der verewigten Ko J Andere Zweige der inneren

Verwaltung. Die Territorial-Eintheilung des Landes in Kreise und Ober⸗Amts⸗Be⸗ zirke ruͤhrt von der jetzigen Regierung her und ist gęseklich festge⸗ stellt. Ebenso die Organisation der verschiedenen Verwaltungs⸗ Behörden. Das Medizinalwesen wurde geordnet, eine Tentral-Behoͤrde dafuͤr aufgestellt, die musterhafte Irren⸗Heil⸗An⸗ stalt zu Winnenthal neu errichtet und orthopaͤdische Anstalten mit Staats-Unterstuͤtzungen begruͤndet. Fuͤr die dffentliche Si⸗ cherheit wurde durch ein treffliches, aus bewaͤhrten, gedienten Militair-Personen zusammengesetztes Gendarmerie⸗ Landjaͤger⸗ Corps geforgt, dessen Einrichtung und Dienstleistung musterhaft zu nennen sind. .

Daß die Wuͤrttembergischen La ndstraßen, ungeachtet des schwierigen Terrains, zu den vorzuͤglichsten in Deutschland gehd ren, ist fast ausschließlich das Verdienst der gegenwartigen Regie— rung. Ferner wurden von dem jetzigen Köoͤnige mehrere große Brücken uͤber die Donau, den Neckar u. s. w. erbaut, die gro— ßen Arbeiten zur Correction des Neckars, die Schleusen-Bauten und der Wilhelms-Kanal bei Heilbronn ausgefuhrt.

Die Staats-Finanz-Verwaltung. Seit der gierung König Wilhelm's ist die Staats-Finanz-Verwaltung ein offenes Buch fuͤr jeden Wuͤrttemberger. Alle Rechnungen wer— den von der, gleich nach dem Regierungs-Antritte des Königs, er— richteten Ober-Rechnungs-Kammer mit größter Strenge revidirt und ein eigenes statistisch⸗topographisches Buͤ— reau sammelt die Erfahrungen und Ergebnisse in allen, Zweigen der Verwaltung und veröffentlicht dieselben in den Württem⸗ bergischen Jah rbüchern. Die gerechte und gleichmaͤßige Vertheilung der Grundsteuer ist durch die im naͤchsten Jahre voll— endete große und wichtige Arbeit der Landes-Vermessung so vorbereltet, daß alsdann eine vollig gerechte Kataster⸗Einschäͤtzung erzielt werden kann. Man verdankt zugleich dieser Arbeit die trefflichen Kataster-Karten aller Landestheile und die genaue— sten Flurkarten aller Gemeinden. . . .

Der Wuͤrttembergische Staat besitzt nach Verhaͤltniß seiner Größe wohl unter allen Laͤndern Deutschlands die meisten Do— mainen. Die Verfassungs-Urkunde macht die Erhaltung dieses reichen Grundstuͤcks der Regierung und den Standen zur Pflicht. Nur so weit der Ertrag aus den Domainen und Regalien zur Deckung des Staats-Bedarfs nicht hinreicht, haben die Staͤnde die nöͤthigen Steuern zu bewilligen.

Die Staatsschuld. Nach dem Statut der Staatsschulden-Zahlungs⸗

Kasse vom 22. Juni 1820 war der Stand der Staatsschuld damals, als die Verwaltung derselben an die Staͤnde uͤberging.. . In den darauf folgenden Landtagen wur— den Schulden von neu acquirirten Landes— theilen oder von mediatisirten Fuͤrstenthüͤmern auf den Staat uͤbernommen, im Betrage Von der Restverwaltung wurde im zahre 1824 uͤbernommen. ... 6 ö somit der hoͤchste Stand der es jetzigen Königs Regie—

/ No⸗ 9 . e Me

und es war so Schuld unter rung.. . schuld noch Es wurden folglich seit 1820 an Passiv-Kapitalien zuruͤck— z 6, 281,402 18

gezah g. Zinsfuß der Staatsschuld wurde waͤhrend der Regie⸗ rung des Rönigs gegen die angebotene wolle Heimzahlung , mal reduzirt, namlich von 5 pCt. auf 13 pCt. durch das Besetz vom 18. Juli 1824 und dann von 47 pCt. auf pCt. im Jahre 1829 durch den staͤndischen Ausschuß. ö Die Zinsen fuͤr die Staatsschuld betrugen fuͤr den Etat von 1824 1825, wo der Zins— Bedarf am hoͤchsten stand

In dem Etats-Jahre 1811 1842 sind hierzu nur noch erforderlich ...... K

Es hat also der Wuͤrttembergische Staat jetzt ährlich weniger Zinsen zu zahlen, als ,

Die Steuern. Wilhelm's wurden vom Jahre J

Als neue Steuern erscheir

Die Kapital-Steuer, nach der jetzigen Bestimmung ....

Die Besoldungs-Steuer. . . . ..

Zusammen

1 d

C tagats⸗

1841 betrug die

seit

„Sõs2, 178 Fl.

d i 683, 345 Fl. 18 Kr. Unter der Regierung Kbnig 1517 1841 an 2293, 000 Fl

145,900 Fl. 15, 000 190,900

——

1212 wegen der großen Wald-Acquisition, der hoheren Holzpreise und der besseren Bewirthschaftung. Zieht man den Weniger-Ertrag von dem Mehr-Ertrag ab, so liefert die Gesammtmasse der eigent⸗ lichen Domainen jetzt 318.327 Fl. 17 Kr. m ehr als im Jahre 1819

Von Berg- und Huͤttenwerken im Jahre 1819 1820 . 9 Kr. 1 jetzt mehr als fruͤher Salinen und Salzgefaͤlle im . Salinen allein im Jahre 184 w die Salinen jetzt mehr als fruͤher k (Fruͤher ging ungefaͤhr Million Gulden fuͤr Salz aus dem Lande, jetzt kommt beinahe eben so viel dafuͤr ins Land und der Preis des Salzes ist um 1 Kr. pro Pfund herabgesetzt.) Das Post-Regal im Jahre 1819—1820 1811 1842

119,308 Fl. 181,000

31,691 Fl. 51 Kr. 19-1820 415,5, Fl.

Also Die Die

Also

S2, 500 Fl. 7 „0009

R t 12,500 Fl.

Fur einen Lehnskanen von jahrlich 70,0900 Fl. hat der Fuͤrst von Turn und Taxis saͤmmtliche Wuͤrttembergische Posten er— halten.

Der Ertrag der Zoͤlle war im Etat füuͤr 1819 1820 zu 113,280 Fl. 35 Kr., fuͤr 1841 1842 zu 1,416,475 Fl. veran— schlagt, hat also um mehr als 1 Million zugenommen, wogegen der Ertrag der Accise fuͤr 1819 1820 zu 1,236,295 Fl., fuͤr 1841 1812 aber nur noch mit 134,250 Fl., also um mehr als 1 Million weniger, veranschlagt war, weil diese Steuer fast ganz erlassen ist. Die Wirth schafts-Abgaben erscheinen in der Veranschlagung fuͤr 1819 1820 mit 551,982 Fl. 23 Kr., fuͤr 1841 1842 aber mit 966,502 Fl.

Das Budget von 1819 1820 zeigt ein berechnetes Defizit von 514,967 Fl. 19 Kr., wozu noch die Verwendung der außer— ordentlichen Einnahmen von den Franzoͤsischen Contributions— Geldern zu den laufenden Ausgaben mit 617,158 Fl., ferner der Ertrag von abgeldsten Feudal-Abgaben und anderen Veraäͤußerun— gen mit 152,711 Fl. hinzuzurechnen sind, so daß der Minderer— trag der regelmaͤßigen Einnahmen uͤber die Ausgaben nach dem Regierungs⸗Entwurf in Wirklichkeit ein Defizit von 1,283,966 Fl. 1 ;

Das Budget von 1811—1812 zeigt zwar in den Veranschla⸗ gungen ein geringes Defizit von 111,907 Fl. 33 Kr., welches durch die berechneten Ueberschuͤsse von 1839 1841 gedeckt werden soll, es wird aber gewiß, gleich seinen Vorgaͤngern, große Ueber— schuͤsse darbieten. Diese reinen Ueberschuͤsse betrugen in den zahren 1833 1839 im Durchschnitt jährlich 15 Millionen Gulden, so daß in dieser sechsjaͤhrigen Finanz-Periode Ausgaben bis zum Belaufe von 10 Millionen Gulden rein aus Ueberschuͤs— sen bestritten werden konnten. ö

In Bezug auf das Ausgaben-Budget ist noch Einiges hervorzuheben. Das Justiz-Departem ent erforderte 1841 bis 1842: 780,913 Fl. 33 Kr., 1819— 820 nur 502,585 Fl. 32 Kr., da durch die Trennung der Justiz von der Verwaltung bis in die unteren Instanzen allein ein Mehraufwand von 343,315 Fl. noͤthig wurde, und die uͤbrige Summe von Vermehrung der Zahl der Richter, Verbesserung der Straf-Anstalten u. s. w. herruͤhrt. Fuͤr das Departement des Innern wurden im Jahre 1841 bis 1342 der ordentliche Bedarf füͤr Straßen- und Wasser-Bauten zu 578,000 Fl., im Jahre 1819 * 1820 nur 411,230 Fl.; fuͤr das Kirchen- und Schulwesen fuͤr 1841 1842: 1,144,371 Fl. 16 Kr., fr 1819 —182) nur 856,604 Fl. 56 Kr., also gegenwaͤr— tig bei dem ersteren 166,570 Fl., bei dem letzteren 2877066 Fl. F Kr. jahrlich mehr als fruͤher. Dagegen hat das Departe— ment der auswärtigen Angelegenheiten 68,681 Fl. 3 Kr., das der Finanzen 135,Y72 Fl., das Kriegs-Departement 273,521 Fl. 34 Kr. im Jahre 1841 1842 weniger gebraucht,

als im Jahre 1819 —1820.

Justizpflege und Gesetzgebung. Die zwei wesent— lichsten und wichtigsten Veraͤnderungen in diesem Zweige der Ge— setzzebung sind: die Organisation der Gerichte und die Trennung der Justiz von der Administration, selbst in den unteren Koͤnig⸗ lichen Stellen. Hoͤchsiwichtige Rechtsbestimmungen zur Sicherung der Unabhaͤngigkeit der Justiz und der Rechte der Unterthanen enthalt die Verfassungs-Urkunde (55. 92 9).

Eine definitive Straf-Prozeß-Ordnung ist bereits entworsen, und wird auf dem naͤchsien Landtage mit den Staͤnden berathen werden. Eines der wichtigsten Gesetze im Gebiete des Privat— rechts ist das Pfandgesetz vom Jahre 1825, dessen leitende Grundsaͤtze Oeffentlichkelt und Spezialität sind, und welchem das Grundeigenthum seinen hoͤheren Kredit verdankt. Ein Handels— Gesetzbuch ist in Aussicht gestellt und der Entwurf bereits vollen— det worden. Am 1. Maͤrz 1839 erschienen das neue Straf— Gesetz buch und Polizeistraf-Gesetzbuch. Endlich sind noch

aͤhnen die Verbesserung und zweckmaͤßigere Einrichtung der

9 6

Kriegs-Ver waltung und Militair-Organisation.

Die gegenwaͤrtige Formation des Militairs und das darauf gegruͤndete Unterrichts- und Uebungs-System ist das Werk König Wilhelm's. Die Militair-Organisation von 1817 gewahrt den Vortheil, bei den moͤglichst geringen Kosten und in der moͤglichst kurzen Zeit den Soldaten vollkommen zum Kriegsdienste auszu— bilden und ihm zu vergönnen, den ubrigen Theiß seiner Dienstzeit (wenige kurze Uebungs-Perieden ausgenommen) unausgesetzt in

Urlaub zubringen zu durfen, wo er sich seinem bürgerlichen Be— Zugleich ist die Zeit, die der Soldat bei dem

rufe widmen kann.

Zur Bildung von Offizieren dient die Anstalt in Ludwigs— burg, auch sind bei den Regimentern Einrichtungen zur praktischen Heranbildung von Offizieren getroffen. Das Loos verwundeter und ausgedienter Offiziere wurde durch das Pensionsgesetz vom 13. September 1819 gesichert.

Alle Militair-Beduͤrfnisse werden, so weit dieselben von Mei— stern geliefert werden können, durch freie Konkurrenz im Lande selbst bezogen. Auch die Remontirung geschieht im Lande selbst, was zur Hebung der Pferdezucht wesentlich beigetragen hat.

Das Volk. Die Bevölkerung des Koͤnigreichs be— trug, am 1. November 1816, 1,411,392; bei der Zaͤhlung am

1 * 15. Dezember 18410 aber 1,682, 338 Seelen.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

Nachmittags Nach einnaliger

2 Uhr

1811. 29. Sept.

Morgens

6 Ubr.

Beohachtung.

Quellwärme S, 2“ R.

Flusswärme 12,00 . , Rh.

335,24 bar. 334,217 Par. 34,11 Dar.

410,19 R. 4 19,7 R. 4 12,57 R.

4 8,29 R. 4 19,8 R. 4 10,02 R. SI pet. 56 pet. SH pct.

bezogen.

Luft drucle

Lusftwärme. Bo denwärme

Aus dijustun G, 041

Niederschlag 0.

Wärme m echsel 19 6 * 10,09.

1 9,7 ö 75 pCt. 8VW.

Thaupunkt PDunstsättigung Wetter

Wind

Wolßkenzug.

heiter. 8W.

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Tagesimittel: 334,32

. , Den 30. September 1841.

Pr. Brief.

Pr. Cour.

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ö Cour. . Fonds. Actien.

Geld. Geld

kl. Pots. Eisenb. 5 122

do. do. Prior. Act. ; 2 Med. Lp. Eisenb. 112 do. do. Prior. Act 1025 Brl. Auh. Eisenb. 104 do. do. Prior. Act. 102 Diss Elb. Eiseub- 933 do. do. Prior. Act. 1633 Rhein. Eiseub. 95

St. Schuld- Sch. Pr. Eu. Obl. 30. eh.

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Amster dam, 26. Sept. Span.

Neue Aul. 183. 1075 8. 4 993 9 f 3 K. Partial Obl. —. I. Preuss. Präm. Sch. S1 06.

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25. zinsl. 5]. M. 6 Sept. Oesterr. 593 Met. Bank- Act. 197. 1915. 100 Ri.

59 Span. Anl. 20. 205.

Antwerpen, Sept.

Erankfurt a. J 555 G. 15 213 Br. 500 FI. 1383. 138. Loose do. 43 Anl. 102 G. Koln. Holl. 50113. 502.

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Basel 215 Br.

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ö. J Köln- Aachen 993 .

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Dresden 100) 6.

Ham bu r 8, 28. Sept. Bank- Aetien 1595 Br. Engl. Russ. 1085. 5 35 Rente sin

1141. 65. Span. Rente 22.

5 Rente fin eur.

105. 30. 51

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cour. 54 Passive 55.

Paris, 2 79. 5

) 5 3 Port. —.

Sept. 5 Nœoapl. fin cour.

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Wien, 25. Sept. 55 Met. 1063. de 18539

135 Bauk- Actien 1570. Anl. de 1834 137 ö

Königliche Schauspiele. Freitag, 1. Okt. Im Opernhause: Wallensteins Tod, Trauer— spiel in 5 Abth., von Schiller. / Sonnabend, 2. Okt. Im Schauspielhause: Werner, oder: Herz und Welt, Schauspiel in 5 Abth., von Karl Gutzkowmwr.

Sonntag, 3. Okt. Im Opernhause: Der Feensee, große Oper in 5 Abth., Musik von Auber, Ballets von Hoguet. (Olle. Gruͤnbaum: Margarethe.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u. s. w. . ;

Im Schauspielhause: Der Bevollmächtigte, dramatischer Scherz in 1 Akt, von Frau von Weißenthurn. Hierauf: Die Schleichhändler, Possenspiel in 4 Aufz, von E. Raupach.

Montag, 4. Okt. Im Schauspielhause: Auf Begehren:

Allgemeine

en ßische Staats

n.

Amtliche Nachrichten. .

Rußland und Polen. St. Petersburg. Ruͤckkehr Sr. Maje stät des Kaisers aus Warschau. Warschau. Ukas uͤber die neuen Senats Departements fuͤr das Koͤnigreich Polen.

Frankreich. Paris. Der Con stitution nel und die Freispre chung des National. Nachtraͤgliches uͤber die Unruhen in der Auvergne. Der Herzog von Bordeaux. Vermischtes Brief aus Paris. (Die Jury bei politischen Vergehen; das Cir kular des Ministers der Justiz gegen die Wahl Comit ers.

Großbritanien und Irland. London. Weiblicher Hofstaat der Königin. Prinz Albrecht als Landwirth. O'Connor in Man chester. Vermischtes.

Belgien. Brief aus Bruͤssel. (Gesammt Pruͤfung der Kollegien und Blicke auf den Zustand des hoͤheren Schul-Unterrichts; mu sikalischer Wettkampf.)

Dentsche Bundesstaaten. gin von Preußen in Tegernsee.

Muͤnchen. Ihre Majestaͤt die Koni Hannover. Reskript, den Stadt Direktor Rumann betreffend. Stuttgart. Erlassung einer Am nestie fuͤr politische Verbrechen. Schwerin. Runkelruͤben— teuer in den Mecklenburgischen Enklaven des Preußischen Zoll Vereins. Braunschweig. Versammlung der Naturforscher. Schreiben Wiesbaden. (Aufenthalt des Fuͤrsten Met ternich.)

Vesterreich. Ollmuͤtz.

Schweiz. Neuchatel.

Türkei. Ratifieation des Traktates vom zum Ferik ernannt.

Inland. Breslau. Berichtigung einer Notiz der Breslauer Zei tung in Bezug auf die Reise Sr. Majestaͤt Koͤnigs. Aachen. Der Ungluͤcksfall in der Kohlengrube Ath Koͤln. Nik. Becker erhalt einen Ehrenbecher aus Mainz

all5

Wien. Bevorstehende Erdffnung der Eisenbahn bis Neue Instructionen zur Tagsatzung.

6 Said Bey

des

zur Statistik der Englischen Kriminal Justiz.

Beilage. Deutsche Bundesstaaten. Schwerin. Verord nung gegen das Halten von Bulldog-Hunden. Belgien's Handel während des Jahres 1839. Einiges über die Armee, die Kuͤ sten⸗ Vertheidigung und das Militair-Budget der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika.

1

Amtli ü

Kronik

Nachrichten. des Tages.

Ihre Majestaͤt die Koͤnigin haben dem Juwelier und Gold Arbeiter Ludwig Rupp zu Aachen das Praͤdikat eines Hof

. 3 1) Die Gemaälde- und die Skulpturen-Galerie im Ko

niglichen Museum sind an jedem Montag und Sonn— abend; die Sammlungen der antiken Vasen, ge brannten Thonwerke und Bronzen im Antiqua rium desselben an jedem Mittwoch; die Koͤniglichen Museen Aegyptischer und vaterländischer Alter thuͤmer aber an jedem Donnerstag, mit Ausschluß der Feiertage, dem Besuche des Publikums gebffnet; und zwar

in den 6 Winter-Monaten von 10 bis 3 Uhr,

in den 6 Sommer-Monaten von 10 bis 4 Uhr. Jedem anstäͤndig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die genannten Abtheilungen der Museen ohne Weiteres ge— stattet. Kinder unter zwoͤlf Jahren koͤnnen gar nicht, Uner wachsene aber nur in Begleitung aͤlterer Personen, zugelassen werden. Die Königliche Kunst-Kammer und die ethnographi sche Sammlung sind an jedem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

in den 6 Winter-Monaten von

in den 6 Sommer-Monaten von 10 bis 4 Uhr geöffnet; jedoch ist der Besuch nur gegen Einlaß-Kar ten, welche auf vorgaͤngige Anmeldung im Lokale selb st verabfolgt werden, gestattet. Den Gallerie-Dienern, Portiers u. s. w. ist es durchaus un— tersagt, bei der Ausübung ihrer Diensipflicht irgend ein Ge schenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle Anerbietungen solcher Art unterlassen zu wollen. .

Berlin, den 30. September 1841.

General-Direction der Koͤniglichen Museen.

10 bis 3 Uhr,

Angekommen: Der General-Major und Lommandeur des Kadetten-Corps, von Below I.,, von Kulm.

Der Königl. Großbritanische General-Major Bethune von Dresden.

Berlin, Sonnabend den

lressende wichtige e Angelegenheiten zur Entscheidung gebracht wer den, so sinden Wir das fernere Bestehen eines besonderen S taatsraths im Köͤnigreiche der gegenwärtigen Lage der Dinge nicht entsprechend, und da es zugleich unumgaͤngllche Nothwendigkeit ist, die Justiz in letzter Instanz auf eine gruͤndlichere Basis zu stellen, so haben Wir beschlossen, anstatt des bisherigen Staatsraihs des Koͤnigreichz und des bisherigen Ober Tribunals, die fortan zu bestehen aufhören, fuͤr das ganze Kdnigreich Polen in Warschau zwei Bepartements des di rigirenden Senats zu errichten, welche, nach der Reihenfolge der Zah len, die Benennung gtes und 10tes fuͤhren sollen, so wie eine Gene ralVersammlung der Warschauer Departements des dirigirenden Se nats anzuordnen. den dirigirenden Senat gerichteten Ukas befohlen und befehlen hier

durch; J Die General-⸗Versanimlung der Warschauer Departements des dirigicenden Senats soll alle Angelegenheiten, welche bisher zu dem Wirkungskreise des Stagtsraths des Koͤnigreichs gehdrten, zur

und Aus Departe

Entscheidung bringen, jedoch mit Ausschluß des Einnahme gabe⸗Budgets, welches Uns von jetzt an direkt durch das ment fur die Angelegenheiten des Königreichs Polen im

In Folge dessen haben Wir durch einen heute an

MReichsrath

zur Bestaͤtigung vorzulegen ist, und der Rechenschafts-Ablegungen

obersten Verwalter der verschiedenen Landes- Regierungs Zweige, deren Pruͤfung dem Administrations Rath uͤbertra gen wird. Die Art der Abhaltung der Sitzungen in der Gene ral-Versammlung, ihres Verkehrs mit anderen Behoͤrden, so wie der Geschaͤfts-Ahwickelung in derselben, soll ganz und gar dieselbe seyn, wie sie fuͤr den Staatsrath des Königreichs vorgeschrieben war. 2) Das, Wappen Amt des Koͤnigreichs behaͤlt seine innere Einrichtung bei und wird die General Versammlung der Warschauer Departements des dirigenden Senats als ein besonderes Institut beigeordnet, und zwar unter denselben Verhaͤltnissen, in weschen es zu dem Staatsrathe stand. 3) Das 9e Departement des dirigiren den Senats tritt in die Befugnisse ein, welche dem Ober Tribunal verliehen waren Alle Angelegenheiten also, welche vor das Forum des letzteren gehoͤrten, sollen hinfort in jenem Departement, nach den fuͤr das Ober⸗-Tribunal erlassenen Gesetzen und Vorschrif ten, zur letzten Entscheidung gebracht werden. Es versteht sich von selbst, daß die Erkenntnisse des Departements keiner weiteren Begut achtung unterliegen, und daß von ihnen keine Berufung, weder im Wege der Appellation, noch in dem des Rekurses, stattfinden kann. 4) Das zehnte Departement des dirigirenden Senats hat die Kriminalsachen zu entscheiden. Sein Geschaͤftskreis der Umfang seiner Befugnisse sollen in dem zu Strafgesetzbuche bezeichnet werden. Einstweilen aber bleiben in dieser Hinsicht bis jetzt bestehende Vorschriften in Kraft. 5) (General-Versammlung der Warschauer Departements des diriqiren

der

und erlassenden alle

Die

den Senats steht unter der Praͤsidentschaft Unseres Statthalters im Königreich und ist aus den von Uns unter den Personen der ersten

drei Klassen dazu ernannten Senatoren zusammengesetzt. 6 General Versammlung der Warschauer Departements des dirigiren den Senates sollen auch von Amts wegen die Mitglieder des Admi nistrationsRathes und der Militair-Gouverneur von Warschau Sitz haben. Die Warschauer Departements des dirigicenden Senats sollen aus Senatoren bestehen und außerdem fuͤr dies eine Mal auch aus anderen von Uns zur Erfuͤllung der Pflichten dieses Amtes bern fenen Personen; die Vertheilung ie

1 derselben in die Departements soll alliahrlich nach Unserer Verfuͤgung auf Vorstellung des Statthalters des Kdnigreichs erfolgen. 8) Die Warschaner Departements des di rigirenden Sengts koͤnnen nach Verhaͤltniß der Nothwendigkeit in zwei oder mehrere Seectionen getheilt werden Die Zusammensetzung der Sectionen und die Art des Verfahrens in denselben soll dieselbe seyn wie in den Departements selbst.) 9) Fuͤr jedes der Warschauer Departe

ments des dirigirenden Senats und fuͤr jede Section derselben wird von Uns jaͤhrlich ein, Praͤsideut und zwar auf Vorstellung Unserez Statthalters im Koͤnigreich ernannt werden. 10) Im Fall der Ab wesenheit des Statthalters wegen Krankheit oder anderer Verhinde— rung soll einer der Departements und der Seections-Praͤsidenten, oder der Praͤsident des Wappen- Amtes, je nach dem Gutbefrnden des Statthalters, die Functionen des Praͤsidenten in der General

Versammlung der Warschauer Departements des dirigirenden Senats versehen. 11) Die Senatoren der General- Versammlung der Warschauer Departements des dirigirenden Senats sollen alle den anderen Senatoren Unseres Reichs zustehenden Rechte und Praͤrogativen genießen. Diejenigen aber, welche blos die Amts

Functionen eines Senators versehen, haben bei Erkenntniß uͤber Angelegenheiten in den Warschauer Departements des dirigirenden Senats eine eben so entscheidende Stimme wie die Seng

toren 12) Dem Justiz - Minister, als General-Prokurator, sind am Schlusse jedes Jahres kurze, das Gerichtswesen im Kdnigreich Polen betreffende statistische Nachweise einzusenden; auch sind ihm die Dienst-Etats der Beamten, aus denen die Warschauer Departements des dirigirenden Senats und die General Versammlung derselben bestehen, mitzutheilen. Indem Wir Ihnen (dem Fuͤrsten von Warschau) die Vollziehung dieses Unseres Willens und die Publication desselben durch die Gesetz⸗ Samm

lung auftragen, wollen Wir, daß die Entwuͤrfe zu den fuͤr die weitere Entwickelung der hier angegebenen Haupt-Grundsaͤtze nöthi

gen Ukasen nach ihrer Abfassung Uns zur Bestaͤtigung vorgelegt werden. Im Original eigenhändig unterzeichnet; Nikolaus, Warschau, 6. (18.) September 1841.“

* . 2 47 Frankreich. Paris, 26. Sept. Die Freisprechung des National und

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8 2 1 . . * 2 unbeschraͤnkte Vollmacht geben sung zu erhalten, abbringen lasse. Aber wie, wenn d zury da— drohendes auf die Beschlagnahme durch Freisprechungen antwortet, wird RTM . = . 1 z 6 . Vortheil gedenkt es aus den Niederlagen zu ziehen, denen ganz ö spaͤter eine Waffe aus jenen Frei sprechungen ͤ Gesertz 2 z verlangen ö. Vas zweite Cirkular des Giroßsiegelbewahrers, nes reformistischen Comité“ s als des zergehens unerlaubter Asso— . drückt. Das AÜUrtheil trifft allerdings vier Mitglieder eines Wahl 8 der anscheinende Zweck; das eigentliche Vergehen, durch auf— die Ausübung des Petitions-Rechtes nur ein Vorwand zu Kom ; 9 I yicl ber das 5 . sic 166 s und ihre Pflicht. Aber das Ministerium muß sich erklaren, ob es zu glei welches diejenigen eifrig ausgeübt haben, die es jetzt zu unter— des Ministeriums Polignac gehörte Herr Guizot zu der Gesell— Nor Gain. . 3 si - . . ö * er Bourbons begnügte sich damit, jene Gesellschaft, die fuͤr sie nicht Gericht. genoß, will er uns jetzt rauben. Man kann aus zuruͤckgelegt hat.“ 3h Llermont wurden auf vielen Punkten des Departements aͤhnliche nach Clermont gebracht. Der Präsckt und der Koöͤnigliche Pro nen, weil die Individuen, die sie betrafen, auf der Flucht waren . 3 s e . eh d ; sie überlassen sich der . 8 ? 6. worden. finden bei ihren Wirthen die beste Auf Gesetze verkennen und die Rechte und das Eigenthum seiner Nach— und 9 34 96 9. ö . . 1 Verwüstungen, an welche ihre Einwohner Theil genommen haben i e 3 . . oder wohl gar noch fur diese bezahlen. Moͤchten sie wenigstens in 3u l so arbeit amen und im

4 3732 Tori . : * Tas Meinisterium will, daß man sich von den gerichtlichen Ver solgungen nicht durch die Besergniß, keine hinlängliche Bestra— die bei beharrt durch ihre Urtheile gegen ein fuͤr die Preßfreiheit drohendes ystem zu protestiren, wenn es . . dann das Ministerium das J e] A ches 8H ö . . * ö 7 . I, welches in seine Hände gelegt worden ist, sehr befesligt zaben? Und welchen 1 es sich aussetzt? Ist es wohl unter diesen istanden d ßer aller K se chk ß . j außer aller Wahrscheinlichkeit, daß das Meinisterium sich . ** 3 4 ö 1 en machen wird, um die Presse enger zu sesseln . 2 * ĩ . ; ö durch die uͤber die selbe herrschen kann? Das welches die Wahlreform-Comité's be beruft sich auf einen neuerlichen Ausspruch des Cassations s, der die Mitglieder ei ciationen fuͤr schuldig erklart. Es scheint uns nach dem Text des Urtheils, daß der Minister den Sinn desselben nicht richtig aus— 91 reform-Comité's, aber wegen eines ganz anderen Vergehens der unerlaubten Association. Die Reform, sagt das Urtheil, war nur gefundene Briefe konstatirt, bestand darin, daß die Angeklagten an den Umsturz unserer Institutionen gearbeitet hatten. Wenn plotten und anarchischen Umtrieben ist, dann moͤge die Regierung solche Komplotte gerichtlich verfolgen; es ist dies vor allen Dingen ihr Recht das . 2 4 2 * 5 1 ? cher Zeit ein Recht zu unterdruͤcken gedenkt, welches sich wahrend 1 * w . . Ye * j z 1 t der ganzen Dauer der Restauration aufrecht erhalten hat, und drucken gedenken.“ Ucber diesen letzteren Punkt sagt der Courrier fran ais: „Unter der Restauration und zur Zeit schaft „Hilf dir, der Himmel wird dir helfen“, die in den Departements zahlreiche Verzweigungen hatte. Die Regierung . g der Geist des Banquo war, zu verwuͤnschen; aber sie stellte sie . . Die Freiheit, die Herr Guizot unter der Restauration . ö ; k * z . diesem lche den Weg abnehmen, den die Reaction Im Ami de la Charte von Clerment vom 22. Septem ber liest man: ne die schnelle Unterdrückung der Unruhen in Unruhen ausgebrochen seyn. Zu sind die Unordnungen ziemlich ernstlich gewesen; sieben Personen wurden verhaftet und surator haben sich am 19ten nach Aubihre und Beaumont bege ben. Mehrere Verhaftsbefehle haben nicht vollzogen werden kon Niir . ; 6. 621 Nur drei Verhaftungen sind bewerkstelligt worden. beklagen sich, daß sie durch ihre Chefs getäuscht worden seyen; i jeftigsten Beschuldigungen gegen dieselben. Ein halbes Bataillon ist in jedes dieser beiden Dorfer einquartirt Die Soldaten nahme. Diese beiden Gemeinden werden durch eine herbe Er belehrt werden, daß man nie Autoritaͤt der . ; 3 f, . d, 99 . e garn angreisen darf. Die Verbrennung der Barrieren alle werden nothwendig ihnen zur Last fallen muͤssen. Ungluͤcklicher⸗ weise werden die Gutdenkenden wie die Strafbaren bezahlen P kunft die Lehren benutzen, die aus dem letzten Ereignisse in große . de ßen, n. gif 1657 ; . Menge hervorgehen. Die Furchtsamkeit der Rechtlichen allein macht die Staͤrke der Ruhestörer. Die Allgemeinen so vernünftigen Einwohner von Aubiere und Beau—

mont brauchen nur zu wollen, um sich dem Joche einer verderb⸗ ten und stuüͤrmischen Minoritaͤt zu entziehen und es ihr unmoͤgzglich zu machen, in Zukunft die Ehre und die Interessen ihrer Ge meinden zu gefährden. Die fortgesetzte Instruction hat abermals Gegenstaͤnde aufgefunden, die bei der Verwuͤstung der Mairie ge raubt worden waren. Die Decoration des Herrn Conchon ist in der Tasche eines der Verhafteten gefunden und im Augenblick seines Verhoͤrs mit Beschlag belegt worden. Verschiedene dem Herrn Con chon gehörige Gegenstaͤnde hat man, so wie ein bei Herrn Gras baum ge stohlenes Jagdmesser, in der Wohnung eines Individuums von Menn ß rand gefunden. Wenn solche den Pluͤnderern unnuͤtze Gegenstaͤnde ihre Habsucht in Versuchung gefuhrt haben, was mag dann wohl das Loos des Silbergeschirrs, der Kleinodien und anderer kleiner kost

die beiden Cirkulare des Justiz-Ministers beschaͤftigen fast aus schließlich die hiesigen Journale. Ueber die letzteren äußert sich der Constitutionnel in folgender Weise: „Man will also den Eifer in Bezug, auf die gerichtlichen Verfolgungen verdoppeln. Die Gesetze mussen allerdings ausgefuͤhrt werden; wenn man aber die gegen Pariser und Departemental-Journale eingeleiteten Prozesse zusammenzieht, so muͤßte man, unseres Erachtens, einse— hen, daß der Eifer der Parquets nichts zu wuͤnschen übrig laͤßt, und daß ihre Wirksamkeit eben nicht noch besonders angeregt zu werden braucht. Ja, die Gesetze, welche die Unverletzlichkeit des Fuͤrsten und unserer Institutionen decken, muͤssen streng angewen— det werden. Wenn es darauf ankommt, das Prinzip der Ver—

arg Fos enst 596 mese ? 700 ie , Mobel 68 vorg at. Die Zahl der Schlacht— opfer des unseligen Kampfes vom 10ten betraͤgt 16, worunter eine Frau, die weit vom Schlachtfelde durch eine verlorene Kugel ge toödtet wurde, 4 Soldaten und 11 Insurgenten. Die Zahl der Verwundeten im Spital betragt 29, davon 12 Soldaten und 17 Civilisten.“ Im Moniteur parisien liest man: „Es gehe 6 aus

22 ; „Cs gehen uns aus Kirchberg uͤber die Behandlung des Herzogs von Bordeaux einige Details zu, deren Authentizität wir verbuͤrgen konnen. Man hatte anfaͤnglich, um das gebrochene Schenkelbein wieder einzurichten, einen Apparat von horizontaler Ausdehnung angewendet. Der⸗ selbe verursachte aber dem Kranken zuviel Schmerzen und konnte deshalb nicht beibehalten werden. Man empfing darauf von Paris zwei verschiedene Apparate; der eine, nur durch eine Zeichnung dargestellt, war von Herrn Racamier; der andere, in Form eines kleinen Modelles, war von dem Doktor Baudens. Nach diesen beiden Apparaten ward ein neuer angefertigt, und dem Herzoge von Bordeaur angelegt. Man hat ganz neil erlich von Kirchberg aus das Gutachten éiniger Pariser Aerzte uͤber den Unfall des Herzogs von Bordeaux verlangt. Es scheint also, daß die Folgen

Es beträgt mithin die Summe der effektiv auf— gehobenen Steuern und der Steuer-Her— absetzungen, nach Abzug der neuen Steuern, jedoch ohne Zurechnung der von den Amts⸗Corpo—

Regimente zubringt, nicht nur seiner militairischen Ausbildung ge⸗ widmet, sondern zugleich durch den Unterricht, den die Solda— ten, namentlich die Schuͤtzen . und Unterofsiziere erhalten, . . , ., eine wahre Schule fuͤr das buͤrgerliche Leben, aus welcher rationen und Gemeinden übernommenen Lasten und schon viele tüchtige Orts-Vorsteher, namentlich laͤndlicher . ) erer sw ö 69 36 ö d ö. . x so ao , 5 , Ziffern zu berechnenden Abgaben⸗ oz ooo Fi. Gemeinden hervorgegangen sind. Durch i. ant. ö Erlei ) . 1 2 *, 1 (65,1 FI. 819 0. Februar 1828 ist ei Rekrutirungs-Sy⸗ Ungeachtet dieses bedeutenden Steuer-Nachlasses hat sich das . , . . entscheidet, 36 Stellen 3 * ⸗Ei e icht vermindert, sondern bedeute , . ,, d 8 86 5 , n man n . ö. . don Ersaß-Maͤnnern gestattet und die Duünstzeit von ig und, * erhöht; . ö 36 5319 * 13260 mit dem Etat fuͤr e ahn Jahren auf 6 Jahre bei allen Waffen⸗ Gattungen herabge seßt , ö as Jahr worden ist. Das Militair-Strafgesetz vom 20. Juli 1318 1 3 rag der Domainen war festgesetzt: . die Strafe des Spießruthen-Laufens und 2 , , . ; m, , , ,, ; . bei Dienstvergehen ab; letztere können jetzt nur noch bei den Ver— . ; ö Von Kamerallemtern im Jahre ,, Fl. 30 K brechen des Diebstahls ? Aufruhrs und der Meuterei von den Sonntag, 3. Okt. Der e . von Vogelsdorf. Parodi— 2,721,908 Fl. 305 Kr. NM ita. Rn“! . . . inzelnen Befehlsha⸗ rende Posse mi ng in 3 Akten. e d m, 96 S . ic ih ** 797 **. ae i it gin. Geri ch zen, niemals aber von . . rende Posse mit Gesang in 3 Akten Warschau, 26. Sept. Der erwahnte Ukas Sr. Ma— s F F ern erkannt werden. Zugleich wurde den Soldaten das Be⸗ . ; . . jestͤt des Kaisers uͤber die neuen in der Verwaltung des Könsä— lte Fl. lr schwerderecht gegen jede Disziplinar-Strafverfuͤgung, das Rekurs⸗ Verantwortlicher Nedacteur Dr. J. W. Zinkeisen. reichs Polen vorgenommenen Veranderungen lautet voll on ,. n , . gegen gerichtliche Straf-Erkenntnisse und eine Revision von 6 * folgendermaßen: staͤndig 1566 533 7* 45 *** Amtswegen aller durch Kriegsgerichte gesprochenen rt le en „Da Wir es fuͤr angemessen erachtet, im Jahre ts32 in unserem Höhere === Kgraumt, und die Straf⸗-Gesetzgebung fuͤr das Militair den Civil⸗ Reichsrath ein besonderes Departement fuͤr die Angelegenheilen der Ran F T Fr. TEtrafgeseken möglschst gendhckt. Koͤnigreichs Polen zu errichten, in welchem alle dieses Königreich be—

Die Laͤsterschule, Lustspiel in 5 Abth., nach Sheridan, von Jeonhardi.

Zeitungs Nachrichten. Ausland. Rusiland und Polen.

St. Petersburg, 25. Sept. Die auf dem Winter-Pa— wieder wehende Kaiserliche Flagge hät gestern den Bewohnern Residenz die gluͤckliche Ruͤckkehr Sr. Majestaͤt des Kaisers Warschau verkuͤndet. H ; Der Kaiserl. Leibarzt, Geheime Rath Lindenstrbm, ist in Pe— tersburg und der sehr geachtete Professor der Medizin, Dr. Djad⸗ kowsky, in Moskau mit Tode abgegangen. M .

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 1. Okt. Der Pariser Taugenichts. Lustspiel in 4 Ak— ten, von Dr. C. Toͤpser. (Herr Eichenwald, vom Theater zu Riga, neu engagirtes Mitglied dieser Buͤhne: General Morin, als Debuͤt.) Hierauf: List und Phlegmna. Vaudeville-Posse in 1 Akt, frei nach Patrat, von L. Angely. (Mad. Beckmann: Adolphine.)

Sonnabend, 2. Okt. (Italienische Opern ⸗-Vorstellung.) Lajo nell' Imbarazzo. (Der Hofmeister in Verlegenheit.) Opera usfa in 2 Atti. Musica del Maesiro Gaetano Donizetti.

last der als

sassung und der Regierung, welche das Land sich gegeben hat, vor jeder Kontroverse der Parteien sicher zu stellen, so wird die öffentliche Meinung immer auf Seiten der Behoͤrde seyn. Aber hier scheint es sich um ein wahrhaftes Duell zwischen der Regierung und der Presse zu handeln, und der Gang, den letztere einschlaͤgt, ist ganz geeig— net, der Besorgniß Raum zu geben, daß sie noch andere Gedan— ken im Hinterhalte habe. Wohin will in der That das Mini— sterium gelangen? Es verspricht den Gerichtspersonen alle ihre Beschluͤsse ins voraus zu bewilligen und zu unterstuͤßen, das

1810 1841 ..... sso jetzt weniger als fruͤher ..... 2 6 zeigt sich ein bedeutender Jagden, Holzgaͤrten im Jahre 1819 1820 Wr = 18 11...

alse jetzt mehr als 181

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.