1841 / 273 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

thätigkeiten verbundenen Verbrechen stattgefunden und es waͤre interessant gewesen, zu untersuchen, ob diese Vermehrung nicht zum Theil der verminderten Furcht, als natuͤrlicher Folge der Milderung der Strafe, zuzuschreiben ist. Wenn indeß auch die Summe der Verbrechen von 1838, groͤßer ist als im Jahre 1837 fuͤr sich betrachtet, so ist sie doch um etwa 1 pCt. geringer, als das Mittel aus den vier Jahren 1834 bis 1837 5. q

Der Verfasser des Englischen Berichts untersucht sodann, welchen Einfluß die Gesetze, die fuͤr eine große Anzahl von Ver— brechen die Todesstrafe abschaffen, auf die Verwaltung der Krimi— nal-Justiz gehabt haben. Dies ist der interessanteste Theil seiner Bemerkungen, und wir wollen deshalb auch am laͤngsten dabei ver— weilen.

Das Englische Strafgesetz war bis vor kurzem ein wahrhaft Drakonisches, das nur auf dem Prinzip der Einschuͤchterung be— ruhte und die Todesstrafe mit einer beklagenswerthen Haͤusigkeit verhängte. Seit etwa zwanzig Jahren hat man sich wiederholt damit beschaͤftigt, diese Gesetzgebung zu modifiziren und sie mensch— licher zu machen. Das Unterhaus ergriff in dieser Beziehung die Initiative und auf den Antrag einer seiner Kommissionen wurde die Todesstrafe fuͤr 21 Verbrechen abgeschafft. Maßregel betraf indeß nur selten vorkommende Verbrechen und konnte daher nur von geringem Einflusse auf die Zahl der To— des-Urtheile seyn.

Im Jahre 1827, unter der Regierung Georg's IV., wurden mehrere Gesetze erlassen, um das Kriminal-Recht zu bessern und festzustellen. Die einzige wichtige Modifica cation, welche in Betreff der Todesstrafe daraus hervorging, be stand darin, daß der Werth, den gestohlene Sachen haben muß ten, um einen in bewohnten Häusern veruͤbten Dieb— stahl zu einem Kapital-Verbrechen zu machen, von 40 Schillin gen auf 5 Pfund Sterling erhoͤht wurde.

Nach der Bekanntmachung dieser Gesetze giebt es unter 78 in der Uebersicht aufgefuͤhrten Verbrechen noch 31, worauf nach dem Englischen Kriminal-Rechte die Todesstrafe steht.

Bald wurden neue Modificationen vorgenommen. Seit dem jahre 1832 wurde die Todesstrafe fuͤr folgende Verbrechen abge schafft. Fuͤr das Stehlen von Rindvieh, Pferden, Schafen; fuͤr das Stehlen von Gegenstaͤnden zum Werthe von 5 Pfd. St. in bewohnten Haͤusern; fuͤr Falschmuͤnzerei und fuͤr das Nachmachen von Schriften (mit Ausnahme der Anfertigung falscher Testa mente und falscher Vollmachten zur Uebertragung von Renten).

Im Jahre 1833 wurde die Todesstrafe fuͤr den Diebstahl mittelst Einbruchs am Tage abgeschafft; im Jahre 1834 für das Entweichen aus einem Deportations-Orte; im Jahre 1835 fuͤr Kirchenraub und fuͤr die Unterschlagung von Briefen durch Post- Beamte; im Jahre 1837 endlich wurde durch mehrere von der

ö . an 7 MN * 19 y* To 8 (vVyyo solro Kbͤnigin Victoria erlassene Gesetze ll

3 Dlese

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die Todesstrafe fuͤr alle Ver brechen abgeschafft, fur die sie bis dahin noch bestand; ausgenom— men waren jedoch folgende zwoͤlf Verbrechen: 1) Mord oder Mordversuch, begleitet mit Gewaltthaͤtigkeiten, die das Leben in Gefahr setzen; 2) Entführung und Schändung junger Maͤdchen / unter zehn Jahren; 3) unnatuͤrliche Verbrechen; 4) nächtlicher Diebstahl mittelst Einbruch, begleitet mit Gewaltthaͤtigkeiten ge— gen die Person; 3) Straßenraub, verbunden mit Verstuͤmmelung oder Verwundung; 6) Brandstiftung in bewohnten Haͤusern oder Schiffen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefaͤhrdet wird; 7) Seeraub mit Mordversuch verbunden; 8) falsche Signale, um das Scheitern eines Schiffes zu bewirken; 9) das Anzuͤnden zon Kriegsschiffen; 10) aufruͤhrerische Zusammenrottirungen, um Gebäude zu zerstoͤren; 11) Unterschleife durch Beamte der Engli— schen Bank; 12) Hochverrath.

Von den 31 Verbrechen, die nach dem Gesetze von 18 mit dem Tode bestraft wurden, hleiben daher jetzt nur noch 12 h steht; ja, Herr Redgrave be merkt, daß die sechs letzten der aufgezählten Verbrechen so selten vorkommen, daß es gegenwartig eigentlich nur sechs Faͤlle giebt, in denen die Todesstrafe zur Anwendung kommt. Welcher Un terschied zwischen dieser Gesetzgebung und der, welche vor zwan 19 Jahren in England bestand!

In dieser kurzen historischen Uebersicht der Modisizirungen des Englischen Kriminal-Gesetzes lassen sich drei Haupt-Epochen unterscheiden, nämlich: I) die Epoche, wo das Strafgesetz in sei ner groͤßten Strenge bestand; 2 die Epoche der Modificationen, die theils auf den Antrag einer Kommission des Unterhauses,

theils d Jahre 1828 durch Georg 1V. zur Verbesse

96

. 3 ; , J . übrig, auf welche diese Strafe noch

durch die im rung und Konsolidirung des Kriminalrechts stattfanden; 3) end iich der gegenwaͤrtige Zustand der Gesetzgebung nach den wichti

zen Veranderungen, welche sie in den Jahren 1832, 1833, 1834, 35 und 1837 erfahren hat.

Es ist interessant, zu sehen, wie die Todes ser drei Epochen angewendet wurde. Wir wollen d der Verfasser des Berichts gethan, die 1858 mit einander vergleichen.

Im Jahre 1818 wurden 1251 Todes-Urtheile gesprochen, im Jahre 1828 1165 und im Jahre 1838 116. Aus der Verglei chung dieser Angaben ergiebt sich Folgendes: 1) die Unwirksamkeit

r vor dem Jahre 1828 mit dem Strafgesetze vorgenommenen Modificationen; 2) der große Einfluß der Veranderungen, die vom jahre 1828 bis zum Jahre 1838 stattfanden. Die Richtigkeit

sitrafe in jeder die eshalb, wie es 3 nd

Jahre 1818, 1828

Ve

dieser letzteren Folgerung zeigt sich vornehmlich, wenn man sieht,

ce Im- Jahre 1839 haben die Verbrechen gegen die Person in ben eben Verhaͤltnisse, namlich um s pCt. zugenommen; aber die BVertrechen gegen das Eigenthum verbunden mit Gewaltthaän! 119 l m n eigen elne Verminderung von 6,9 pCt. gegen die zahl von 18 38. . Bereinigt man diese beiden Kategorieen von Verbrechen in eine einzige, so sieht man, daß im Jahre 189 die mit Gewalttl ligkeit verübten Verbrechen sich nur in dem Verhaͤltnisse von JI, ie

mindert haben. Berhaltnisse l 2 pCt, ver

——

2 1216 daß von 116 im Jahre 1838 gefaͤllten Todes-Urtheilen 62 sich auf Verbrechen bezogen, die schon nicht mehr der Todesstrase un— terworfen waren, fuͤr die jedoch nichtsdestoweniger diese Strafe bestimmt werden mußte, weil zu der Zeit, als sie veruͤbt wurden, das Gesetz noch die Todesstrafe dafur bestimmte ). Abstrahirt man von diesen 62 Verurtheilungen, die nicht erfolgt seyn wuͤr— den, wenn die Verbrechen, die sse veranlaßten, nach der gegen— waͤrtigen Gesetzgebung abgeurtheilt worden waren, so haben wir fuͤr das Jahr 1838 nur 51 Todes-Urtheile; im Jahre 1839 gab es deren 56.

Aus dem Vorhergehenden kann man leicht die Wichtigkeit beurtheilen, welche die Gesetze des ersten Jahres der gegenwaäͤrti⸗ gen Regierung fuͤr die Anwendung der Todesstrafe gehabt haben; aber um dies noch deutlicher zu machen, muß man die Zahl der im Jahre 1838 unter der jetzigen Gesetzgebung gefaͤllten Todes— Urtheile mit denen der vier Jahre 1831 1837 vergleichen. Im Jahre 1834 erfolgten 480 Verurtheilungen dieser Art; im Jahre 1835 523; im Jahre 1836 491; im Jahre 1837 438. Die mitt— lere Zahl der Todes-Urtheile in diesen vier Jahren verhielt sich zu der Gesammtzahl aller Verurtheilungen wie 1: 32, wahrend im Jahre 1838 nur 1 Todes-Urtheil auf 311 Verurtheilungen kam. Die Anwendung der Todesstrafe war daher in den vier Jahren 1831 1837

Untersucht man nun, in welchem Verhaäͤltnisse in den erwaͤhn— ten drei Epochen die Zahl der Hinrichtungen zu der Zahl der ge— faͤllten Todes-Urtheile steht, so ergiebt sich Folgendes: 18318 97 Hinrichtungen auf 1254 Verurtheilungen, also 188 69 d k 1838 6 1 1 51 . 0 ,, 1839 11 ö. 56 ö ö

Man sieht hieraus, daß die Hinrichtungen im Jahre 1828 verhaͤltnißmäßig seltener und die Begnadigungen um etwa 27 pt. häͤusiger waren, als im Jahre 1818. Die in dem Zeitraume von 1s18 1828 in der Strenge der Kriminal-Gesetze eingetretenen Modisicationen waren daher unzulänglich und man kann sagen, daß der schon im Jahre 1818 so bemerkbare Mangel an Harmo nie zwischen der Gesetzgebung und dem Zustande der Sitten und der Ideen zehn Jahre spaͤter noch groͤßer war.

Die bedeutende Zunahme des Verhaͤltnisses der Hinrichtun— gen im Jahre 1838 beweist dagegen die Richtigkeit und Ange— messenheit der waͤhrend der zehn vorhergehenden Jahre mit dem Strafgesetze vorgenommenen Veraͤnderungen. Der Verurtheilte, welcher, bei dem Stande der Dinge im Jahre 1828, nach dem gesprochenen Urtheile 19 Chancen gegen 1, sein Leben durch Be— gnadigung oder Veraͤnderung der Strafe zu retten, fuͤr sich hatte, hat jetzt deren nur 8, und 4 im Jahre 1839.

Indem die Todesurtheile seltener werden, findet eine bessere Anwendung derselben statt. Der Arm der Gerechtigkeit erstreckt sich auf einen weniger ausgedehnten Kreis; allein seine Schlaͤge treffen um so sicherer, und der Verbrecher muß um so mehr fuͤrch ten, sie auf sein Haupt fallen zu sehen. Indem also die Unter druͤckung der Verbrechen sich einer uͤbertriebenen Strenge ent aͤußerte, verlor sie keinésweges an Kraft, sondern gewann dadurch vielmehr an Achtung und moralischer Autorität bei der Bevol kerung.

Die oben angegebenen Verhaͤltnisse sind natuͤrlich nur wahr in Bezug auf die Gesammtzahl der Verurtheilungen und Hinrich— tungen, ohne Unterschied der Verbrechen, auf die sie angewendet werden. Um dies richtiger beurtheilen zu konnen, muß man von der Zahl der im Jahre 1828 gefaͤllten Todes-Urtheile diejenigen abziehen, welche weniger schwere Verbrechen betreffen, worauf ge genwaärtig die Todesstrafe nicht mehr steht, und 8

2,06

=

Mile Zahl . dessllrtheile suͤr die zwoͤlf Verbrechen, auf welche die Toderstrafe noch angewendet wird, besonders betrachten. Man findet dann, daß im Jahre 1828 diese zwoͤlf Arten von Verbrechen zu 380 Ver urtheilungen Anlaß gegeben haben, von denen 35 vollzogen wur den, so daß also auf 11 Verurtheilungen eine Hinrichtung kam. Aus dem geringen Unterschiede zwischen diesem Verhältnisse und dem von 1838, wo auf 9 Verurtheilungen eine Hinrichtung kam, kann man schließen, daß seit dem Jahre 1828, wo die uͤbermaͤßige Strenge des Strafgesetzes die Begnadigung oder Verwandlung der Strase so häufig noͤthig machte, bei Ausuͤbung dieses Rechts mit weiser Umsicht zu Werke gegangen wurde.

Wenn man endlich, um noch großere Genauigkeit zu erlan— gen, die Vergleichung auf zwei Arten von Verbrechen beschraͤnkt, welche allein die sechs im Jahre 1838 stattgehabten Hinrichtungen herbeifuͤhrten, naͤmlich den Mord und den Mordversuch, wo bei das Leben der Personen Je f hrdet wu ö so sieht man, daß im Jahre von 40 wegen Mordes oder Mord versuchs zum Tode Verurtheilten oder mehr als die Hälfte, hingerichtet worden sind, waͤhrend im Jahre 1838 nur n, (6 von 28) von den wegen derselben Verbrechen zum Tode Verurtheilten hingerichtet wurde. Bei Betrachtung dieser letzteren Angaben wuͤrde man zu der Behauptung berechtigt seyn, daß die mit der Ausfuhrung und dem Rechte der Milderung der Strafe bekleidete Gewalt gegenwartig nicht mehr dieselbe Strenge zur Unterdruͤckung des Mordes anwende, wie vor zehn Jahren, obgleich die vom Ge

828

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setze vorgeschriebene Strafe dieselbe geblieben ist und die Richter

die Strenge ihrer Urtheile eher vermehrt, als vermindert haben.

Die Uebersicht von 1838 ergiebt in der That 1 zum Tode Verurtheilten auf 3 des Mordes oder Mordversuchs Angeklagte, während im Jahre 1828 von 1 wegen derselben Verbrechen AÄAn— geklagten nur 1 zum Tode verurtheilt wurde.

é) Dies haͤtte in Frankreich nicht vorkommen koͤnnen, indem da selbst, wenn zwei verschiedene Strafen konkurciren, die mildere Strafe angewendet werden muß.

Morgens 10 uhr 1 Vernieidung der

Murchin und Libbnow é. p. verordneten Vormund schaft und mit Beziehung auf die den Stralsundi schen Zeitungen in extensé inserirten Ladungen vom heültigen Tage, werden alle und jede, welche an die Verlassenschaft des verstorbenen Gutsbesitzers J. F. Homeyer, in specie an die dazu gehdrenden, im Greifs tungen

des verstorbenen, Gutsbesitzers J. F. Homeyer auf Koͤnigl .

folgenden Termine, als am 30. Septhr., 21. Oktbr. und 9. No vbr. er., Erasmus Ernst

.

Hetnm. Greifswald, den 28. Augqust 1811. Preuß. Hofgericht von Pommern u. Ruͤgen.

Mit Bezie f die bent Ser is ĩ ar hn, . dieren g r alsundischen Zei

9 ĩ T 9. d. walder Kreise belegenen Allodialguͤter Murchin und gen Tage, werden alle u Libbnow s. b, Forderungen und, Ansprüche haben, dazu berechtigten Intestaterbinnen' ne zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der geantwortete seitherige Masjorats und Verlassenschaft des K.

vor dem Koͤnigl. Hofgericht, beider von der dafuͤr bisher bestandenen Kuratel dar⸗ ? Far erg nng, ; ; ' abgeschlossenen r Auf den Antrag der fuͤr die minorennen Kinder!“ hraͤklusion, hierdurch aufgefordert. insbesondere aber aus dieser Verwaltung selbst, an F. 8 noch Forderungen und Anspruͤche irgend einer Art machen zu können glauben, zu deren Anmeldung rende, vor dem Vogel To, tosz zu Nordhausen be— und Justifizirung in einem der folgenden Termine als legene und zu am 14. und 30. Septbr., oder am 21. Okto⸗ Haus nebst Zubehoͤr soll

am 30. Novbr. er. zu erkennen- uber gefuͤhrten, jetzt

v. Mdlle r, Praeses.

ber d. J A . ö

jede, welche an die den uerdings aus a , Fideikommiß K. Geheimen Raths, Grafen

Friedrich von Küssow, qus' der Zeit

fast um das Zehnfache häufiger als im Jahre 1833.

7,73 pCt.

** 4 Morgens 10 Uhr, vor dem Koͤnigl. Hofgericht bei. R Vermeidung der am 9. November er, zu erkennen⸗ im Gerichtslokale im Rathhause daselbst dffentlich adungen vom heuti- den Praͤklusion hierdurch aufgefordert. t Datum Greifswald, den 14. August 1841. r Kdͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pcommern und Ruͤgen. Gerichts-Registratur eingesehen werden. v. Moͤller, Praeses.

KMHeteorologische Beobachtungen.

1841. 30. Sept.

Abends 10 Uhr.

Morgens Nachmittags Nach einmalige

6 Uhr. 2 Uhr Beobachtung.

333,84 Har. duell üäürme S, 2“ 4 15,19 R. 4 110,R3“ n.

76 pCt.

336,31 Har. 3314,01 Par. 12,37 R. 4 20,22 R. 4 9,8? R 4 11,7 R. SI pCt. 14 pet. heiter. bezogen. hall heiter. Wind 8W. 8 VW. SW. Wolken zus. .. SW. 4 331, 72 Par. 15,9 R. .. . 1,

Luft ilruck ....

Lust wärme

f. Flusswärme 12,19 R, 12,9 R Aus dinstung O, 044 Rh Niederschlag 6. Wärme wer sel 20,4 * 11,0

67 pCt. Sw

Rm haupunkt ... Bodenwürme

HPunstsüttigung

Lagesmittel:

, Den l. Oktober 1841.

. Pr. ( . I OnaS. zrieJ. ( z elId.

Pr. Cour. kRriet. Gl

AcClIäαn.

RrI. Pots. Eisen- . 1213 do. do. Prior. Act. 4 102 Med. La. HEiseul⸗ ö z 09. do. Prior. Act lLèurm. Sehuldv. 1021 1901 1LIrI. Auh, Risen erl. Stadt- Ohl. 1063 103. 40. 0. Prior. Act. Elbinger do 35 160 997 wüss Ell. Eis ul⸗ anz. do, in Hh ö 15 (0. do. Prior. Act ö Wastßp. I'faundhr. 1027 Rhein. Risen, l ; 91 V νυνςίli Los. do 105 (*r Ptfandl 1023 1027 e ur- u. Neum. do ö 101 Schlesische do. 102

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Luder Goldi zen à 5 h

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Auswärtige Körsen.

Amsterdam, 27. Sept Niederl. wirkl. Sebuld kaauxz. Bill. 25 656. H“, Spau. 1915. Passive. S.. Präum. Sch. —. Pol. Oesterr.

HErankfurt a. M., 28. Sept. Oegterr. 5, Met. 1073 235 555 G. 16, 244 Er. Bank- Act. 1917. 1915. Faria zu 590 FI. 138 5. 138). zu 100 I. Preuss. Pran do. 17 Anl. 102 ö (. Foln. L-oο 74 3. 59 Hell. 50. 504.

HEisenbain - Actien. St. München

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Aua. . Hiusl. HFreuss. 9 01 2 G. 475 993 9. 061 ö LO a0

Seh. 81 64. Spaun. Aul. 205. 20

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Versailles Stranshurg

Germain —. recht Ufer

0. linkes Lugshurte Basel 215 Hr, Dresden 1006) 6. Käln- Aachen 994 . lIIam burg, 29. Sept. Bank- Actien Eugl. Russ London, 25. Sept. Cans. 3 895. Hel ; Nene Anl. 213 Paszive 5. Ausg. Sch. 108. 233 Rahn. 514. 54 Fort. 30. 32 18 kugl. Russ. Kras. 68. Columhb. 20435. Mex, 253. Peru 153. (Chili ö. Petersburg . Sept. Loud. 3 Met. 39 ö -

Hanb. 315. Paris 412 Har. 300 FI. da. 50 0 HEI. do. 200 FI. 251

lLeipig

16085.

Pauli

UÜönigliche Schauspiele.

Sonnabend, 2. Okt. Im Schauspielhause: Werner, oder Herz und Welt, Schauspiel in 5 Abth., von Karl Gutzkow.

Sonntag, 3. Okt. Im Opernhause: Der Feensee, große Oper in 5 Abth., Musik von Auber, Ballets von Hoguet. (Dlle Grünbaum: Margarethe.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rihlr. 10 Sgr. u. s. w. . ;

Im, Schauspielhause: Der Bevollmaͤchtigte, dramatischer Scherz in 1 Akt, von Frau von Weißenthurn. Hierauf ö Schleichhaͤndler, Possenspiel in 4 Ausz., von E. Raupach. ö Montag, s. 2kt. Im S chauspielhause: Auf Begehren Die Läͤsterschule, Lustspiel in 5 Abth., nach Sheridan, fuͤr Teutsch. Buͤhne bearbeitet, von Leonhardi.

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KRönigsstädtisches Theater. Sonnabend, 2. Okt. (Italienische Laso nell' 1mhbarazzo. (Der Hosmeister 1n hüussa in Liti. Musica del Maesiro Gaetano boni elti. Sonntag, 3. Okt. Der Postillon von Vogelsdorf. Parodi rende Posse mit Gesang in 3 Akten. r Montag, 4. Okt. (Italienische Opern— Vorstellung.) Tor 89 Opera in 3 Alti. V usica éel Maestro hn 16

Opern- Vorstellung.) 99 . 5 1 Verlegenheit.) () per 1

quanto Las

Hlarktpreise vom Getraide. . Berlin, den 30. September 1841. Zu Lande: Weizen 2 Rihlr. 20 Sgr., auch 2 Rthlr. 106 . Roggen 1 Rthlr. 15 Sgr,; große Gerste 1 Rihlr. 8 Sgr.; kleine Gerste 1 Rihlr.; Hafer 25 Sgr., auch 21 Sgr. 11 Pf.; Erbsen 1 Rihlr 20 Sgr. Eingegangen sind 49 Wispel 12 Schessel. Zu Wasser: Weizen 2 Rtihlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf. 3 Roggen 1Rlhlr. 196 gr Pf. 9 Pf. Eingegangen sind 110 Wispel. Mittwoch, den 29. September 1841. Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 7 Rihlr. 20 Sgr ner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.

Branntwein ⸗Preise. Die Preise von Kartoffel-Spiritus in der Zeit vom 23. bis incl 30, mente,, 17 Rihlr. pro 200 Quart a S4 pCt. oder: 10,800 pCt, nach Tralles. Korn-Spiritus ohn? Ge schaͤft. h Berlin, am 30. September 1811. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin

Verantwortlicher Redaeteur Dr. J. W. Zinkeisen.

. auch 1 Mthlr. 18 Sgr

Der Cent

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei

Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Nordhausen Das zur August Fleckschen Konkursmasse gehd—

Verwaltung,

12907 Thlr. gerichtlich abgeschaͤtzte am 4. Marz 1842, Vormittags 11uhr,

meisibietend verkauft und koͤnnen die Taxationsver— handlungen und der neueste Hypothekenschein in der

Beilage

Deutsche Bundesstaaten.

Schwerin, 26. Sept. Da wiederholte tan ig Erfahrun⸗ gen die große Gemeinschaͤdlichkeit der ö , . ergeben haben und durch soich? Thiere sogar Menschenleben ge— faͤhrdet worden sind, so haben sich die Regierungen zu Schwerin und Neu- Strelitz bewogen gefunden, unterm 31. Alugust zu ver⸗ Irbnen; „Daß vom 1. Nobember d. J. ab in heiden Landern keine Art Von Bullt oggen weiter gehalten werden soll, jede Ueber⸗ tretung dieses Verbotes, neben for ger Edd tung des Hundes, mit einer nach den Vermoͤgens-Verhaͤltnissen des Besitzers abzu⸗ messenden, zur Haͤlfte dem Denuntianten und zur anderen Haͤlfte der! Orts-ArmemKasse zufallenden Geldstrafe von 5— 50 Rthlrn. Gold oder, im Falle des Unvermbgens, mit entsprechender Gefaͤng⸗ nißstrafe zu beahnden ist. Saͤmmtlichen Polizei⸗Behoͤrden ist zur Pflicht gemacht, auf die Befolgung dieser Verordnung don Amts wegen mit aller Strenge zu wachen, die nach dem 1. November d. J. etwa in ihren Bezirken betroffenen Bulldoggen unnachsicht⸗ lich tobten zu lassen, von deren Besitzern aber, ohne Ansehen der Person und des Gerichtsstandes, die vererdnungsmaͤßige Strafe wahrzunehmen. Ausgenommen von diesem Verbote sind allein diejenigen Bulldoggen, welche mit einem sicheren Maulkorbe ver— sehen und zugleich an einer Leine befestigt oder auf andere in jeder Hinsicht völlig sichere Art von reisenden Auslaͤndern durchs Land gefuͤhrt werden.

Belgiens Handel während des Jahres 1844.

Die „allgemeine Uebersicht von dem Handel Belgiens mit dem Auslande wahrend des Jahres 1839“ ist so eben erschienen und beginnt mit einer Aufzaͤhlung der Haupt-Bestimmungen der die Bewegung des Handels betreffenden Gesetze. Sodann folgt die Uebersicht des Belgischen Handels wahrend der Jahre 1834 18339. Der Schluß des Werkes enthalt das Spezielle uͤber den Ein- und Ausfuhr-Handel, die Entrepots, den Transit⸗Handel und die Schifffahrt waͤhrend des Jahres 1839). Das Ganze bildet etwa 390 Seiten in Groß-Folio. Die nachstehende Uebersicht ent— haͤlt die Resultate der Jahre 1831 —1839:

i n f uhn Im Ganzen.

Davon verbraucht. Fr. Fr. Fr. Fr. 66,099,650 . 192,909,426 182,057, 851 65,787, 390 148,969, 674 172,687, 820 76, 166, 6162 208,997,732 187,216, 267 86,005,261 223,079,800 200,357, 896 S7, 598, 551 201,204,381

238,052, 659 S6, 385,319 217, 368, 189 179,297, 766

Zu Lande. Zur See.

150,454, 108 130,982, 317 2 n S fnmh r. Belgische Lebensmittel und Auslaͤndische Le⸗ Waaren. bensmittel und Zu Lande. Zur See. Im Ganzen. Waaren. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 76,393,908 39, 147,009 118,540,947 17,249,599 135,790,426 93,542,632 44,495,062 138,037,695 22,667,752 160, 105,447 91,975,665 52,835,487 144,812,152 20,730,703 165,542, 855 85,079,869 44,489,339 129,569, 208 25,705, 145 155,274, 353 z 104 082,317 52,768,737 156,852,054 36,728,466 193,579,520 S8, 0982, 447 49,210,372 137,892,819 27,173,757 175,066,486 Die vorstehenden Angaben werden durch folgende Uebersicht in Belgien eingeführten und verbrauchten fremden und der Belgien ausgefuͤhrten inlaͤndischen Artikel ergaͤnzt:

Gesammt Ausfuhr.

I 3 1 2

Eingefuͤhrt und verbraucht in Belgien aus: Frankreich ... ..... 37,601,270 Fr. 568, 178,324 Fr. Niederlanden. 31,325,231 ö Preußen. 1796-9567 w 2, 343, 334 Hannover und Oldenburg . .... 137,276 Oesterreich mit der Lombardei . Sardinien und Piemont Daͤnemark Toskana, Kirchenstaat u. s. w. . Neapel und Sicilien .. ; k Mecklenburg-Schwerin Schweden und Norwegen... England (Gibraltar, Malta, Jo⸗ nische Inseln) 45,53 Spanien (Kanarische Inseln) .. 0 Portugal (Madera, Grünes , zriechenland und die Inseln . . w 330, 599 2, 532253 Aegypten 20, 456 341,976 Marokko 76,693 . Algier 19680 ö Singapore 223, 480 212, 062 Java und Sumatra 1,033, 635 160, 902 Philippinen. . . . . J 25,578 w Vereinigte Staaten . ...... ....

7,612,554] 2, 526, 85) Cuba und Portorico ..... Jamaika

5, 330 152 191 131 J

3 Brasilien . . . . ..

Ausgefuͤhrt aus Belgien nach:

19, 220, 595 8, 429,096 648, 664

105251 162,181 161,307

30, 356 185,915 539, 601

217,641 1,028,299 10,271, 160 1,936

——

2, 086, 111

8 3 19,28. . 4426 . 7, 44

1,575,525

75 64, 868 1,849,995

Rio de la Plata 1,244, 5665 61, 158

De, n,, 37, 662 689, 17,

Auf gutes Gluck. . a 340

4, 875, 899 604,955 Chili 601 Total 179. 297, 766 Fr. 157,892, 89 Fr.

Einiges über die Armee, die Küsten⸗Vertheidigung

und das Militair-⸗Budget der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika.

Bereits im Jahre 1840 richtete der Staats⸗-Secretair oder

Minister des Kriegswesens an den damaligen Präsidenten van

Buren einen Rapport äber den militairischen Zustand der Ver—

einigten Staaten von Nord-Amerika. Sestdem haben verschiedene

Beilage zur Allgemeinen

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Umstaͤnde neue Veraͤnderungen hervorgerufen. Der neue Rapport, welchen der Staats-Secretair des Krieges, Bell, an den jetzi⸗ gen Praͤsidenten der Vereinigten Staaten, Tyler, richtete, verdient demnach eine naͤhere Beachtung, um so mehr, da dieser offizielle Bericht sowohl in seiner Abfassung als in seinen kurz erlaͤuterten Angaben sich wesentlich von der Breite und Unklarheit der fruͤhe— ren aͤhnlichen Militair-Berichte entfernt haͤlt und in jeder Hinsicht ein praktisches, wohlgeschriebenes Dokument zu nennen ist. Ei— nige Englische Blaͤtter haben demselben geringe stylistische Eleganz vorgeworfen, uns scheint er jene Kuͤrze und Klarheit zu verbin— den, welche bei militairischen Angaben besonders wuͤnschenswerth sind.

Herr Bell legt in seinem vom 31. Mai 1841 datirten Be— richt sein Verwaltungs-System, so wie seine Ansichten uͤber die Mittel dar, die Kuͤsten der Nord-Amerikanischen Freistaaten „in einen passenden Vertheidigungs-Zustand“ zu versetzen.

Aus dem Berichte erhellt, daß die politischen Verhaͤltnisse der Vereinigten Staaten allmaͤlig eine groͤßere Beruͤcksichtigung der Armee, der Marine, des Materials und der Kuͤsten-Vertheidigung beduͤrfen, um jedwede ploͤtzliche Landung, so wie unerwarteten Ueberfall oder Angriff vom Meere aus oder nach den Kanadischen Graͤnzen zu, wirksam entgegentreten zu koͤnnen. Herr Bell theilt ebenfalls mit, wie er seit seiner kuͤrzlich angetretenen Verwaltung sogleich eine allgemeine Revision der Armee⸗-Zustaͤnde anbefohlen

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habe, um demzufolge den wirklichen Zustand derselben faktisch zr erkennen und sodann die noͤthigen Reformen eintreten zu lassen. Alle Dokumente, welche zu diesem Zwecke von dem Staats-Se— cretair des Krieges eingefordert waren, konnten jedoch unmoͤglich zur Zeit des 31. Mai bereits eingegangen seyn, indem die große Ausdehnung des Nord-Amerikanischen Gebiets dieses verhinderte. Herr Bell kann also in seinem Berichte nur nach den schon er— haltenen Dokumenten Schlußfolgen ziehen. x

Ueber die Feindseligkeiten in den Florida's erfahren wir dem⸗ nach, daß der Krieg daselbst nur schwach gefuͤhrt wird, und daß, wenn auch nicht fuͤr den jetzigen Augenblick, jedoch in einer nicht fernen Zukunft, sich friedliche Aussichten zeigen. Die Ver— einigten Staaten gebrauchen dort bis jetzt nur 6067 Mann. Diesfe Mannschaft scheint aber Herrn Bell unzulaͤnglich, wenn auch die Streifzuͤge und Einfaͤlle abgenommen und sich bereits 100 Indianer unterworfen haben, unter diesen selbst 100 Krieger der Stamme. Dessenungeachtet sind aber neue Opfer der Vereinigten Staaten noͤthig, um die dortigen Feindseligkeiten rascher und energischer zu Ende zu fuͤhren. Was die fuͤr die Nord⸗ Amerika—⸗— nischen Freistaaten besonders wichtige Kuͤsten-Vertheidigung be— trifft, die namentlich einige Zeit, als die Differenz mit England kriegerisch zu werden drohte, besonders die oͤffentliche Aufmerk— samkeit erregte und bisher von allen Militairs als unzureichend erkannt worden, so schlaͤgt Herr Bell fuͤr vers chiedene Be⸗ festigungen R,H93,547 Dollars vor. Zu den noͤthigen Bewaff⸗ nungen der zu befestigenden Punkte ferner 2,403,009 Dol⸗ lars, im Ganzen also 15,096,547 Dollars, ungefahr 60,900, 000 Franes.

Unter den neuen Anordnungen des jetzigen Staats-Secre— tairs des Krieges ist auch die zu bemerken, welche die bisherigen Civil-Agenten, die sich an der Spitze der Nord-Amerikanischen Waffenfabriken befanden, durch Artillerie-Offiziere ersetzte, indem die Erfahrung gelehrt hatte, daß diese Civil-Beamten nicht die zu ihrer Stellung gehörige Kenntniß und noͤthige. Disziplin besaͤßen.

Die Verbesserungen in Bezug auf die Kuͤsten-Vertheidigung sind bis jetzt noch wegen Mangel an Fonds unterblieben, eben so die Bauten an verschiedenen zu Militair-Zwecken noͤthigen Ge— baͤuden. Der Kongreß muß erst entscheiden, ob dieselben entwe— der ganz unterlassen oder wirklich beendet werden sollen. Herr Bell erwaͤhnt in seinem Rapporte mit besonderer Belobung die Arbeit des Obersten Torrens, Chef der Ingenieurs, uͤber die all— gemeine Landes-Vertheidigung, die Truppenzahl, welche dazu noͤthig seyn, und die Ausgaben, welche eine solche verursachen wuͤrde, um alle Nord-Amerikanischen festen Plätze in gehörigen Stand zu setzen. In dieser Arbeit des Obersten Torrens werden alle die Punkte angegeben, welche derselbe vorschlaͤgt, am Atlantischen Ocean, so wie am Mexikanischen Meerbusen, zu befestigen. Diese Arbeiten wuͤrden die oben erwahnten 13 Millionen Dollars auf— zehren, waͤhrend die zur Besatzung dieser Garnisonen noͤ— thigen Mannschaften die Zahl 33,140 erreichen wuͤrden, die ge— sammten festen Punkte uͤberdem 2,779 Geschuͤtze verschiedenen Kalibers nebst 5006 Transport-Wagen fuͤr Artillerie und Le— bensmittel in Anspruch nehmen muͤßten.

Außerdem aber bleiben, diesem Plane zufolge, noch eine Menge Seehaͤfen, Buchten und Strand-Magazine oder an— dere Punkte uͤbrig, die im Fall eines Krieges die Raubsucht reizen oder zur Landung auffordern konnten, welche alle ebenfalls einer Art Vertheidigungs-Zustand bedurften, um Widerstand leisten zu koͤnnen, da sie außerhalb der Haupt-Verthei— digungslinie gelegen sind und sonach zu den Arbeiten zweiten Ranges oder zweiter Linie gehoͤren. Fruͤh oder spaͤt muß jedoch auch zu diesen Arbeiten geschritten werden, um die Landes-Vertheidigung vollstaͤndig und systematisch zu gestalten. Der Oberst fixirt die Kosten dieser Arbeiten zu 19,522,824 Dol— lars, die Bewaffnung dieser Punkte wuͤrde 3,735,320 Dollars kosten und 5566 Fuhrwerke, 5447 Geschuͤtze verschiedenen Kali— bers, so wie eine Besatzungs-Mannschaft von 30,495 Mann, ver— langen. Die Total-HJiffern der allgemeinen Vertheidigungspl ne des ganzen Landes wurden also die folgenden seyn: 63,835 Mann zu den verschiedenen Besatzungen, 10,525 Fuhrwerke zur Verpro— viantirung aller Art, 8276 Geschuͤtze verschiedenen Kalibers, wo— zu eine Ausgabe von 40630250 Dollars noͤthig ware, ohne jedoch hierbei den Truppensold zu rechnen. Wenn also die Ver—

einigten Staaten auf Vorschlag des Praͤsidenten eine Anleihe veranstalten wollen, um diese außerordentlichen Ausgaben ins Le⸗ ben treten zu lassen, so muß diese Anleihe) natuͤrlich in der Art geschehen, daß das Defizit nicht vermehr werde und die Vertheidi— gungs-Plaͤne wirklich im großen Maßstabe und nicht blos theil— weise ausgefuhrt werden konnen. Dabei ist. jedoch folgender Um— stand nicht aus den Augen zu verlieren, daß namlich die regelmaͤßige Armee der Nord-Amerikanischen Freistaaten sich nur auf 17, 90 und einige Hundert Mann beläuft. Die übrige National-Bewaff— nung besteht aus bloßen Milizen. Diese Milizen aber wurden zur Besetzung der neu zu befestigenden Punkte und Vertheidigungs⸗ Linien ganzlich unfähig seyn, da das Garnisonhalten in diesen Punkten eine Deplazirung derselben erfordern wurde. Denn sie muͤßten aus ihren Provinzen in weit entlegene Orte verlegt werden. Dieses ist bei der Organisation und bei der Zusammen—

) um alle diese Kosten zu decken, muͤßte die Anleihe sich bis zu 206 Millionen Franes erheben.

spaͤter Einiges sagen, da derselbe

Preußischen Staats-Zeitung w 273.

setzung der Milizen nicht etwa blos schwierig, sondern unmöglich. Die jetzigen Milizen würden dadurch ganz zu regelmaͤßigen Linien— Truppen umgeschaffen werden, und hierin liegt eben die Schwie⸗ rigkeit. Außerdem wuͤrden die Milizen, welche zu den Graͤnz— Provinzen nach Kanada und zu den Uferstraßen am Ocean und dem Mexikanischen Meerbusen gehoren, natuͤrlich, wenn sie zur Garnison der Befestigungs-Linien verwendet wurden, alle La sten dieses Militair-Dienstes tragen, wahrend die Milizen aus dem Binnenlande und aus den Mittel-Provinzen gaͤnzlich davon frei waren. Ein solcher Zustand wuͤrde eine Ungleichheit in dem Dienste der Milizen und eine Verschiedenheit in den Lasten des Staatsdienstes hervorrufen.

Die Nord-Amerikanische Regierung stoͤßt also hier auf einen der wichtigsten Punkte ihrer politischen Gestaltung und muß noth— wendigerweise jetzt ein politisches Problem zu loͤsen suchen. Ent— weder der Kongreß verwirft den allgemeinen Vertheidigungs-Plan des Landes und stellt also die politische Sicherheit und Unabhaͤn⸗ gigkeit des Gebiets allen Angriffen oder Zufaͤlligkeiten der Zu— kunft bloß, oder der Kongreß bewilligt die noͤthigen Summen zur allgemeinen Landes-Vertheidigung, indem er eine Anleihe gut heißt und die Arbeiten energisch beginnen laͤßt. In diesem letzteren Fall aber tritt eine neue, ungusbleibliche Nothwendigkeit klar her— vor, naͤmlich die, daß die Nord-Amerikanischen Freistaaten mit ihrem jetzigen Militair-Systeme die Landes-Vertheidigung nicht vollstandig machen konnen, also gezwungen sind, eine Ber— mehrung des stehenden Heeres anzuordnen, das heißt, eine bedeutende Veränderung in der bestehenden Militair-Verfassung eintreten zu lassen. Welche Folgen dieses haben konnte, wurde zu weit fuͤhren, hier anzudeuten. Auf jeden Fall aber hat diefer gaͤnzlich neue Zustand der Vereinigten Staaten gewiß das Recht, einen Theil der Aufmerksamkeit des politischen Europa's auch auf diese Verhaͤltnisse zu lenken. Ueber den Rapport des Staats— Secretairs der Nord-Amerikanischen Marine werden wir vielleicht sich auch uͤber das Zusammen— wirken der Seemacht und der Land-Truppen zu dem Plane einer allgemeinen Territorial-Vertheidigung ausspricht.

Die Zwistigkeiten mit England sind nicht die einzige Ursache, welche das Projekt einer Landes-Befestigung in den Bereinigten Staaten so lebhaft angeregt haben. .

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ö. ; . ö Ver ze ich n·ẽ n 6 der Vorlesungen, welche im Winter 184 vom 28. Owk— tober an auf der hiesigen Thierarzenei-Schule

gehalten werden.

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1) Herr Geheimer Medizinal-Rath und Direktor Dr. Albers

tre wird Montags, Mittwochs uünd Freitags von 4 bis 5 Uhr uͤber ge richtliche Thlerheilkunde und Veterinair-Polizei lesen und damit eine praktische Anleitung zue Anfertigung von Gutachten und Fundschei— nen verbinden.

2) Herr Professor Dr. med. Reckleben wird Mittwochs und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr uͤber die Knochenlehre der Haus— thiere und Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 11 bis

un

22 T e 6 95 22 2 fi 8 * 12 Uhr uͤber Gestuͤtkunde und Diaͤtetik des Pferdes Vortraͤge halten.

3) Herr Professor Dr. med. Gurlt wird uͤber Angtomie der Hausthiere taglich von 12 bis 1 Uhr und uͤber pathologische Anato⸗ mie Dienstags, Mittwochs und Sonnabends von 2 bis 3 Uhr Vorle— sungen halten. Derselbe leitet die praktischen Uebungen in der Zoo— tomie, welche taglich des Vormittags und mit Ausnahme des Mitt⸗ wochs und Sonnabends auch des Nachmittags stattfinden. Unter sei⸗ ner Leitung geschehen die Sectionen der gefallenen Thiere, bei welchen derjenige Lehrer anwesend seyn wird, in dessen Krankenstall das Thier gefallen ist.

4) Herr Professor Hr. med. Hertwig wird die praktischen Uebun⸗ gen im Krankenstalle taglich von 8 bis 10 Uhr Vormittags und von z bis 4 Uhr Nachmittags leiten; ferner, taglich von 11 bis 12 Uhr Vorlesungen und Repetitionen uͤber den 1sten Theil der Chirurgie halten; auch wird er die in den Krankenstaͤllen vorkommenden chirür— gischen Operationen verrichten und unter seiner Leitung verrichten lassen.

5) Here Professor Dr. philos. Stdrig wird uͤber Geschichte und Encyklopaͤdie der Thierheilkuͤnde, Dienstags, Donnerstags ünd Sonna⸗ bends von 4 bis 5 Uhr, und Montags, Mittwochs und Freitags von 4 bis 5 Uhr uͤber Exterieur, Zuͤchtung und Diaͤtetik der Hausthiere, mit Ausnahme des Pferdes und Schafes, Vortraͤge halten.

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6) Herr Professor Dr. philas. Erdmann wird Montags, Dien⸗ stags, Mittwochs und Donnerstags von 8 bis 9 Uhr Morgens uͤber die Grundlehren der Physik und Chemie Vortraͤge und Repetitionen halten, Montags, Dienstags und Freitags von 4 bis 6 Uhr Nach⸗ mittags uͤber Chemie und Pharmaeie lesen und den praktischen Unter— richt in der Apotheke taͤglich ertheilen.

7) Herr Dr. philos. Spinolna wird mit Zuziehung von Eleven der Schule erkrankte Hausthiere, mit Ausnahme der Pferde und Hunde, sowohl in hiesiger Residenz, als im Teltowschen, Nieder⸗Bar⸗ nimschen und Ost-Havellaͤndischen Kreise, in den Staͤllen ihrer Be⸗ sitzer auf Verlangen thieraͤrztlich behandeln. Ferner wird derselbe taͤglich des Morgens von s bis 9 Uhr uͤber den ersten Theil der spe— ziellen Pathologie und Therapie Vorlesungen halten.

8) Herr Professor Buͤrde haͤlt Montags, Mittwochs und Frei⸗ tags von 2 bis 3 Uhr Vorlesungen uͤber Geschichte der Deutschen Pferdezucht mit besonderer Ruͤcksicht auf Preußen.

9) Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor Fuchs wird Montags Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr uͤber den er sten Theil der speziellen Pathologie und Therapie, und Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends von 4 bis 5 Uhr uͤber Arzneimittel“ Lehre Repetitionen halten und mit letzteren zugleich eine praktische Anleitung zum Rezeptschreiben verbinden. Ferner wird derselbe dem Herrn Professor Dr. Gurlt bei Leitung der zootomischen Uebungen assistiren.

10) Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor Weynen wird taͤglich von 9 bis 10 Uhr praktischen Unterricht uͤber die zur Anstalt gebrach— ten kranken Hunde und kleineren Hausthiere ertheilen und außerdem dem Herrn Professon Dr. Hertwig bei Behandlung der kranken Pferde assistiren.

11) Der Vorsteher der Schulschmieden Herr Hoffmeister wird die praktischen Uebungen in der Instructionsschmiede taͤglich leiten.

Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß diejenigen, welche die Aufnahme als Eivil-Eleven der Thierarzneischule zum bevorstehen⸗ den Winter-Semester wuͤnschen, sich bis zum 20. Oktober an den Direktor der Anstalt, Herrn Geheimen Medizingl⸗Rath Dr. Albers, zu wenden und über ihre Qualifiegtion nach Maßgabe des Publi⸗ kandums vom 5. Juni 1838 auszuweisen haben.

Berlin, den B. September 1841.

Koͤnigliches Kuratorium, ; Abtheilung für die Thierarzneischul-Ängelegenheiten.