1841 / 325 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 23 Nov 1841 18:00:01 GMT) scan diff

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der Egaliairs, Letzten habe

tirt; ee. . * Prokurator von Korsika und wurde wegen eines Frozesses, den er

sich durch eine aufruͤhrerische Schrift zugezogen, aus der Kammer

er im Interesse e , niche nch sollen. Er hatte indeß als Advokat zur Re volution von 8 9 6 8. er tie M gen des Herrn Dupont de Jl'Eure, damaligen Justiz-Meint sters, ö n h Aemtern der Magistratur gelangen zu lassen. Seine Unfaͤhigkeit und seine uͤble Gesinnung mußten sehr groß seyn, um seine setzung zu einer Zeit i n g eng i n den, gleichen Schritte nur mit der groͤßten Vorsicht entschloß. . Cabet war fruͤher der vertraute Freund des Herrn Marast Hauptredakteurs des National; beide lebten mehrere Jahre in London, um die Verjaͤhrung der gegen sie gefaͤllten Urtheile ab zuwarten. Ihre jetzige Feindschaft beruht auf Meinungs Verschie den⸗ heiten oder vielmehr auf abweichenden Ansichten uͤber die Mittel, welche diese beiden, durch den National und le P᷑o pulaire repräͤsentirten republikanischen Nuancen zum Umsturz der Regie rung anzuwenden gesonnen sind. Eben so verhaͤlt es sich mit dem

tion und die Nivellirung der Zustaͤnde. r z Umstaͤnde zu; indeß ist Frankreich nicht so wehrlos, daß es sich

nicht gegen ) h. 1 . Mord und Raub traͤumen, sollte vertheidigen koͤnnen. Mit einem

vertrieben i cht ; ö . an eine moralische Gefahr und an deren zukuͤnftige Folgen, an die Verwirrung der ; 4 . nach Genüͤssen. Ünd alles dies ist durch die Revolutionen und zuletzt durch den Liberalismus hervorgerufen worden.

halten Aufmunterung und aus, BVergan von fünfzig Jahren, und aus den Doktrinen, die täglich

. F ö * i . 3 hrei- schaften in Verbindung steht, die sich uͤber ganz Frankreich verbrei ten, und deren Zweck der Umsturz der Regierung ißt. s

/ * F . . 3 . 36 MWerichtes er

Wir schließen hier diese die Hauptpunkte der me, e. . ö *. 1 6 Ir r ? ) aushebenden Auszüge, um auf die interessanteren . dann einzugehen, wenn diese bei den offentlichen * ; vor dem Pairshofe abermals zur S prache kommen we * Ba⸗ . Paris, 16. Nov. Der Bericht des Herrn * ff v J 233 * oßes Lich be stard uͤber den Prozeß Quenisset s , . nur ihre C34 , se imen Gesellschaften verbreitet; ĩ die Organsfation der g beimen . Weise dargethan. .* 22 1 dere , img e 61e * 2 . Existenz ist gegenwäar ig. aun e velsstindie wie er sie zu geben Die Aussagen Quenisset s ö . . . daß ir im ersten Grade 1 n es ist leicht zu sehen, dannn r n. vermechte, allein ö. ve. kg feine vertrautesten Mitschuldi⸗ der Ehn ih n , . durch mehrere Grade von den Chefs en ehr wahrschein ich noch d He 2. ö * . . , getrennt sind. Diese Letzteren haben zwal alle , . zeck, namlich die Nivellirung der Reichthuüͤmer, schei . 4 in hrer Organisation und in ihren Thaͤtigkeits . ⸗‚. 464 einander abzuweichen. Die republikanischen Jour— 1 Rational, das Journal du Peuple und nale 1 4 5 J . ne 3soll- na Popular weisen jedes Solidar⸗Verhaͤltniß zu jenen Gesell⸗ hafen zuruck; namentlich hat der National sich sehr bestimmt 6 biefer Beziehung erklart; allein es ist nicht weniger wahr, daß jene Blätter die Lieblings-Lektuͤre der R eformist en, der Kommunisten und Ikarier bilden. Die en sogar das Journal le Populaire foͤrmlich adop

der Redackeur desselben, Herr Eabet, war fruͤher General

estoßen. Er hat auch ein politisches Werk unter dem Titel 6 ö * ö. 1

Reife nach Ikarien“ geschrieben, und daher ist der Name Ika „9 2 ,

er entstanden, die nichts Anderzs sind, als Labetisten, Feinde des National und der nach ihrer Ansicht zu gemaͤßigten Meinungen dieses Journals. .

Mittelmaͤßigkeit, den die Juli Revolution zu Aemtern erhob, die

Herr Cabet ist ein Mann von der hoͤchsten

der Magistratur und des oͤffentlichen Anstandes

18330 beigetragen und dies war in den Au ; ; ö. ein hinreichender Anspruch, um ihn zu den hoͤchsten

Ab zu bewirken, wo die Regierung sich zu der

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Hauptredacteur des Journal du Peuple, der in den Prozeß

Quenisset verwickelt ist; auch er ist mit dem National entzweit. Es ist gewiß, daß Elemente dieser Art die Irdnung und Sta- bilitaͤt kompromittiren und eine dauernde Ursache zu Unruhen,

*

Emeuten und Attentaten seyn muͤssen. Ist aber die Gesellschaft

wirklich so bedroht, wie das Journal des Dabats glauben machen will? Wir denken nicht. Der Zweck der Komunisten und der anderen republikanischen S ekten ist allerdings die Expropria⸗ Dies geben wir ohne

einige tausend Pluͤnderer und Moͤrder, die nur von

Worte, wir glauben fuͤr jetzt nicht an die mate rie lle Gefahr, an eine Abschaffung des Eigenthums, an das Agrarische Gesetz und

. . . . 3 j salelvo an Alles, was nothwendig daraus folgen wurde; denn in solchen Fällen laßt man den Personen, die man aus ihrem Besitzthum

hat, auch nicht einmal das Leben. Aber wir glauben

Ideen, an den uner aͤttlichen Wunsch

Revo

Wenn die Oppositions-Journale die Attentate gegen die Per— z 3 . . son des Koͤnigs der unpopulairen Verwaltung der Minister und

vorzuͤglich der des Herrn Guizot zuschreiben, so verzichten sie auf

ede Art von Redlichkeit. Die Urheber dieser Attentate er Beispiele aus einer Vergangenheit j durch die Blaͤtter verbreitet werden, die jeder Regierung seindlich gesinnt sind, an der sie nicht theilnehmen. Herr Guizot ift hier nicht die Urfache, sondern blos ein Vorwand. Niemand wird ihn fuͤr die Unterstuͤtzung, die er fruͤher dem Liberalismus angedeihen ließ, zur Verantwortlichkeit ziehen; denn dies ist eine Kollektiv-Verantwort lichkeit, welche Diejenigen, die ihn heutzutage angreifen, mit ihm theilen. . . . . Man hat nicht genug aufmerksam darauf gemacht, daß die Revolutionen, deren Zweck eine stets unmdgliche Gleichheit ist, den Neid erzeugen. So ist der Neid in Frankreich ein National Laster geworden, das sich nur schwer wieder wird ausrotten las sen. Eine große Menge von Privat-Wunschen nimmt jetzt eine politische Farbe an, und wenn Jemand sich nicht so hoch erheben kann, wie sein Nachbar, und dessen Stellung nicht zu. erreichen vermag, so fucht er ihn zu sich herabzuziehen. Dies ist eine der Ursachen unserer geheimen Gesellschaften und jener. allgemeinen Tendenz, sich aus dem Zustande, worin man sich befindet, durch andere Mittel, als durch Intelligenz und ehrenvolle Thaͤtigkeit, zu erheben oder wenigstens ihn zu Seraͤndern. Der Neid hat Alles durchdrungen und die Politik hat sich ihm dienstbar gemacht; er bildet die Parteien in der Kammer und haufig, wenn nicht im— mer, die Meinung der Journale.

Indem das Journal des Débats die Gefahren der ge⸗ heimen Gesellschaften uͤbertreibt, hat es sich zu einem Manbver des Ministeriums hergegeben, welches der Kammer Furcht einflöͤ— ßen und auf diese Weise sich eine Majorität bilden will. Die Herren Dufaure und Passy verfolgen aufmerksum diese Taktik und entschleiern dieselbe in ihren Idurnalen. Um diese beiden De— putirten ins Ministerium aufnehmen zu koͤnnen, hat Herr Gui— zot die Frage wegen der Wahl- Reform im Kabinet zur Sprache gebracht, wo sie in den letzten Tagen erörtert worden ist. Man wird alfo, wie wir bereits fruͤher gesagt haben (. Nr. 320 der St. Ztg.) in die Erweiterung des Kreises der Kapazitäten durch die zweste Liste der Geschworenen willigen und dadurch den Wahl— körper um 17 18090 Individuen vermehren. Die Herren Du— faure und Passy sind auf ihrerKut und beobachten, wie man im Scherze sagt, eine bewaffnete Neutralitat.

Es ist noch immer die Rede davon, bei Toulouse oder an der Pyrenaäen⸗ Graͤnze ein QObservations⸗ Corps aufzustellen, und die Besorgnisse, welche die Spanischen Angelegenheiten dem Kabinet einfibßen, scheinen noch nicht sobald verschwinden zu wollen. Ueber

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die Staͤrke und die Zusammen setzung dieser Armee-Corps weiß man noch nichts Bestimmtes; aber die Truppen-Bewegungen deu— ten auf eine Konzentrirung derselben an der Spanischen Graͤnze hin.

Die Regierung hat durch ihre halboffiziellen Journale ange— zeigt, daß die kommerziellen Unterhandlungen mit Belgien wieder aufgenommen sind. Sie werden einerseits von dem Velgischen Gefandten, Herrn Lehon, andererseits von dem Baron Deffaudis und Herrn Magnier de Maisonneuve gefuuͤhrt. Wir kennen die Prinzipien des Herrn Deffaudis in kommerzieller Beziehung nicht, aber wir wissen, daß Herr von Maisonneuve, ehemaliger Zoll-Di— rektor, fruͤher und vielleicht noch jetzt, lebhafte Sympathieen fuͤr des Schutz-System hegte. Diese Unterhandlungen sind uͤbrigens das Gewebe der Penelope, und man kann im voraus behaupten, daß nichts Bedeutendes, nichts, was die Handels-Verhaͤltnisse bei— der Laͤnder merklich modifiziren wuͤrde, daraus hervorgehen wird.

6 Paris, 16. Nov. Die Journale melden heute, daß der von Herrn Guizot zum General-Prokurator ernannte Herr Quesnault, bei der Wiederwahl in Cherbourg, durch den Grafen Briqueville ersetzt wurde. Diesem Exeigniß wollen viele eine politische Bedeutung beilegen, und es selbst als ein Vorzeichen fuͤr einen unserem Kabinet in der bevorstehenden Session dro— henden Sturm ansehen. Denn sie halten diese Wahl fuͤr eine besondere Manifestatlon eines Wahl-Corps gegen die uͤbertriebene Befoͤrderung zu Wahl-Aemtern. Nun aber ist dies jenige Theil, der in dem Programm des Herrn Duvergier de Hauranne vorgeschlagenen Reformen, welchen das Kabinet am meisten zuruͤckweist. Ferner sind die beiden Maͤnner, die sich hier gegenuͤberstanden, Notabilitaͤten ganz verschiedener . r Quesnault ist einer vorzuͤglichsten Fuͤhrer Partei. T Kabinet vom 12. Mai attachirte sterium des Inner Secretair. Man wollte durch ihn, wie man sagt, eine Garantie fuͤr die Verwaltung des Herrn Duchatel haben, der eben erst die Coalition verlassen hatte. Beim Antritt des Kabinets vom 1. Maͤrz gab er, als einen Beweis seiner Anhaͤnglichkeit an seine Partei, seinen Posten freiwillig auf, obgleich Herr Thiers ihn seinem Ministerium zuruͤckbe halten haͤtte. Das Ministe Zoult-Guizot ertrug ihn aber mals das Secretariat der Herr von Briqueville dagegen ist der bekannte Deputirte der Linken, derselbe, welcher den Gesetzes— Vorschlag zur ewigen Verbannung der Bourbons aus Frankreich

Spaͤter war seine Heftigkeit daran schuld, daß ihn die er von Cherbourg beseitigten, die, wie die Waͤhler von fast illen Franzbsischen Hafenstaͤdten, stets der Regierung zugethan

ind. Den Vorzug also, den man diesem Manne gab vor einem

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einflüßreichen Deputirten, sieht man, wie gesagt, als eine bedrohende Vorbedeutung fuͤr das jetzige Kabinet an. Auch bemerken feine Gegner, daß ihm diese Wahl auch noch von einer anderen Seite gefaͤhrlich werden koͤnne. Die konservative Partei

wird naͤmlich Herrn Guizot Vorwuͤrfe machen wollen, daß sie ein 9

R 3NR 2 9 *r wol . ö ,, Mitglied verlor ! welches ih sehr theuer war, und das Sehle (al, welches 9 Uesnault erfahren, koͤnnte leicht diejenige

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1 ö

Mitglieder, die unter Herrn von Molé gluͤcklich durch ( ü 3 1 proben gegangen, fuͤr ihre eigene 3i kunft besorglich machen.

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Großbritanien und Irland.

London, 16. Nov. Ihre Majestaͤt die Koͤnigin sich gestern schon so wohl, ein Paar Gaͤnge durch die Zimmer machen konnte.

Gestern wurde die Geburt des Herzogs von Cornwall von den Kirchspiels-Behoͤrden in die Kirchenbuͤcher eingetragen. Sir James Graham war dabei zugegen.

Auch die katholische Geistlichke d die Rabbiner haben Dankgebete fuͤr die Geburt des Thronerben angeordnet, welche in vielen Kirchen und Synagogen bexeits stattgefunden haben.

Wenn der junge Prinz den im Palast zur Begluͤckwuͤnschung sich einfindenden angesehenen Personen gezeigt wird, die ihn zu sehen berechtigt sind, ist er mit einer Purpursammtrobe und einer Spitzenhaube mit Rosetten bekleidet.

Der Morning Herald und die Times sprechen sich ge gen eine Intervention in Spanien aus. Das erstgenannte Blatt meint, durch Intervention wuͤrde man revolutionaire Tendenzen nicht unterdruͤcken, und überd sey die jetzige Spanische R rung, was man auch daruͤber sagen moͤge, noch immer die stäͤrkste, die seit Ferdinand's Tode bestanden, und offenbar ein Schritt zum Besseren. Das andere Blatt nimmt auch fast Partei fuͤr Espar tero und 1 Barcelona seyen durch das Geld der Köoͤnigin Christine veranlaßt worden. Portsmouth und den ubrigen Häfen dauern die Ruͤstun thaͤtig fort. Mehrere Blaͤtter

Service Gazette, enthalten Bericht

1Legle

sondern auch uͤber beabsichtigte Vermehrung der Landmacht. Portsmouth, Plymouth und einen

sen soll Befehle geschickt worden seyn, Alles in Bereitschaft zu sez zen, um eine Anzahl von Linienschiffen und Fregatten sofort auf takeln zu können, wenn sich dies zeigen sollte. Der Admiral, der an der Spitze der Schiffswerfte von Portsmouth steht, hat Be⸗ fehl erhalten, 60 Anker und Ankerketten auszusuchen, welche nach China gesandt werden sollen, um dort zur Abhaltung der Feuer— schiffe Und Brander der Chinesen verwendet zu werden. Das nach China bestimmte 98ste Regiment soll um 129 Mann ver staͤrkt werden. Nach dem John Bull stände die Errichtung von zwei neuen Artillerie⸗Bataillenen bevor, und man haͤtte die Ab ficht, die gesammte Artillerie so umzugestalten, daß sie im Felde überall mit der Kavallerie agiren könnte.

Auf einer Landpfarre bei Aberdeen in Schottland hat sich am I1Iten der dort unerhoͤrte Fall zugetragen, daß ein groͤßten— theils aus Non-Intrusionisten bestehender Volkshaufe bei der Ein— führung eines neuen Huͤlfspredigers in die Kirche eindrang, um dessen Einfuͤhrung zu verhindern. Die Sheriffs und das Pres— byterium sahen sich dadurch gezwungen, die Kirche zu verlassen, worauf die Einfüͤhrung im Pfarrhause stattfand. Beim Abgang der Nachricht war die Ruhe noch nicht wieder hergestellt.

Am vorigen Donnerstage empfing der Lord- Lieutenant ven Irland eine Deputation der dortigen katholischen Praͤlaten, mit dem Primas, Hr. Crolly, und dem Erzbischof von Dublin, Dr. Murray, an der Spitze. Der Lord-Lieutenant nahm sie sehr freundlich und hoͤflich auf. Sie uͤberreichten ein Memorandum, worin darauf angetragen wird, daß die parlamentarische Bewilli⸗ gung fuͤr den Unterricht der katholischen Priesterschaft verdoppelt oder so viel als thunlich vermehrt werde, da die zu diesem . huf bewilligte Summe durchaus unzureichend sey. Der Erd: Lieutenant versprach, das Memorandum, mit seinen eigenen n sichten in Betreff diefes Gegenstandes begleitet, an Sin, R Pee zu befördern. „Diese Anforderung,“ bemerkt die Morning Chronicle, welche dies mittheilt, „wird Sir R. Peel 3. i. Lage setzen, welche die Aufrichtigkeit seiner Verheißungen, . a⸗ thoͤlische Bevblkerung Irlands auf eine gerechte Weise zu behan— deln, auf die Probe stellen muß.“

manderen oͤstlich gelegenen Ha

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Im Allgemeinen haben sich die fruuͤheren Munizipal⸗-Corpora— tionen in Irland den Parlaments⸗-Beschluͤssen unterworfen, ohne der Wirksamkeit der neuen Munizipal-Akte Hindernisse in den Weg zu legen. Hiervon hat jedoch die Corporation von Limerick, der dritten Stadt in Irland, an Groͤße, Bevölkerung und Han— delsthaͤtigkeit, eine Ausnahme gemacht. Aus den vom Parlamente angestellten Untersuchungen erhellt, daß dort die Einsetzung in alle staͤdtischen Aemter, von der ersten Magistrats-Person herab bis zum niedrigsten Mitgliede der Munizipalitaͤt, von den fruͤheren und jetzigen Viscounts Gort usurpirt worden war, die bei der Ernennung zu jenen Aemtern dieselbe Kontrolle ausuͤb— ten, als wenn es die Wahl ihrer eigenen häuslichen Bedien ten betraͤfe. Der Einfluß dieser Familie hat sich denn auch bei der letzten Munizipal-Wahl gezeigt, deren Resultat der Sieg der liberalen Kandidaten uͤber die konservativen im Ver haͤltniß von vier gegen eins war. Als nämlich eine Deputation des Stadtraths bei dem Mayor von Limerick, der ein Verwand ter des Lord Gort ist, erschien, um ihn zur Uebergabe der Boͤrse und zur Auslieferung aller Protokolle, Dokumente und alles Cor— porations-Eigenthums, welches sich in seinen Händen oder in de— nen der ihm untergebenen Beamten befindet, aufzufordern, weigerte sich der Mayor, dieser Aufforderung, unter dem Vorwande der Illegalitaͤt der Proclamation und des uͤbrigen Hergangs bei der Wahl, Genuͤge zu leisten. Die Folge dieser Weigerung wird seyn, daß man ihn gesetzlich zwingen wird, der Aufforderung nachzukommen. Der Globe macht auf diesen Fall aufmerksam, da er zeige, welchen boöͤsen Willen die oͤffentlichen Corporationen, selbst noch im Augenblicke ihres Sterbens, äußerten, denen so lange die Erhaltung der offentlichen Ruhe und die Rechtspflege anver traut gewesen sey, und fuͤr deren Erhaltung die Tories im Ober hause, von einem Lyndhurst angefuͤhrt, in drei oder vier Parla ments-Sessionen so konsequent und ausdauernd gekämpft haͤtten.

Der Wahnsinnige, Charles Mann, der gestern in den Buk kingham-Palast einzudringen versuchte, soll als Hausknecht hei Viscount Hood Hertfordshire gedient haben und auf der Ei senbahn nach London gekommen seyn, um sein Vorhaben auszu

Kaͤstchen, welches er unter dem Arm trug, als

in seinen Kleidungsstuͤcken nichts Verdaͤchtiges gefunden.

Nach der Tim es sind bis jetzt etwa füͤr 100,000 Pfd. sche Schatzkammer-Scheine im Schatzamte vorgewiesen und von diesem zurkickgehalten worden. Der Rest befindet sich greßentheils in Haͤnden von Individuen, die nicht gern Dokumente herausge ben wollen, fuͤr welche sie die Valuta bezahlt haben, und die ein Pruͤfung dieser Dokumente nicht wuͤnschen.

Der neue General-Gouverneur von Kanada, Sir Charles

hat sich nun in Portmouth am Bord des „Illustrious“

tebek eingeschifft.

z Dublin wird unterm 9. November geschrieben: „O' Con n Repeal:-Vereine erklaͤrt, daß er, wenn wieder, wie ge bei seinem Voruͤbergehen auf der Straße Tumult ent die Leute zum Hutabziehen zwinge, kuͤnftig nicht mehr iner Amtstracht, sondern in buͤrgerlicher Kleidung nach seiner Wohnung gehen werde, da der erste Magistrat nicht Ver eute seyn wolle. Der Lord-Mayor bemerkte ferner, wie er gehoͤrt, daß die Chartistischen Studenten der Un

versitaͤt eine Versammlung bei Fackelschein halten wollten; Volk moͤge durch nicht verlocken lassen, die Behoͤrde aber überwache diese Umtriebe und werde sie zu unterdruͤcken wissen.“ Am 12 t in Shrewsbury ein großes, lange vorher an gekuͤndigtes, konservatives Gastmahl gegeben worden, bei dem der Graf Powis praͤsidirte. Das anwesende Parlaments-Mitglied Gaskell erklaͤrte unter Anderem, die Regierung werde sich nie zu veraͤchtlichen Konzessionen herablassen, um Unterstuͤtzung zu erlan gen, sie werde nicht dem Beispiel derjenigen folgen, die so viele Jahre hindurch sich auf die Opponenten der Verfassung gestuͤtzt Fatten, noch werde sie sich mit Repeal- oder Anti⸗Korngesetz-Vei einen irgend einer Art verbunden. Auch zweifle er nicht daran, daß die jetzige Regierung fortwaͤhrend von der offentlichen Mei von den Wahl-Corporationen, von den großen Interessen ndes, dem de, den Kaufleuten, der Geistlichkeit

Wohlhabenden unterstuͤtzt werden

2

Nach Berichten aus Rio aneiro vom 18. September ist in der Deputirten-Kammer beschlossen worden, das Papiergeld, welches zum Betrage von 50,000 Pfd. alljaͤhrlich vernichtet zu werden pflegt, von neuem auszugeben. . Die United Service Gazette enthalt ein aus Lima . Juli datirtes Schreiben, in welchem die Verhaͤltnisse der Amerikanischen Republiken zu einander beleuchtet werden. zemselben geht hervor, daß der Praͤsident von Peru, General ̃sich nur durch seine Armee halt, und daß der von ihm vertriebenle Santa Cruz unter dem Volke immer mehr Anhang gewinnt. Zu Gunsten des Letzteren ist, wie schon berichtet, eine Revolution in Bolivien ausgebrochen, und Gamarra soll daher die Absicht gehabt haben, sowohl Bolivien als Aequator, in wel chem letzteren Staate Santa Cruz eine Zufluchtsstäͤtte gefunden hat, den Krieg zu erklaren; da aber beide ihm einzeln gewachsen seyn wuͤrden, so glaubt man, er werde wohl bei Chili Beistand suchen. Aber auch in diesem Fall waͤre es zweifelhaft, ob Gamarra u Lande obfsiegen' konnte; zur See dagegen wuͤrden Chili und Peru sicherlich die Oberhand behalten. Der Morning-Herald sucht nennung des Capitains Elliot zum welcher Posten jährlich 209 Pfd. ö! Koͤnigin bereits unterzeichnet, annullirt n., und zwar, weil der im November v. J. unterzeichnet K wegen An erkennung dieser Republik, der innerhalb 9 , ,, , . werden follte, noch immer nicht zatifizsrt i . Der, rig nmische Bevollmächtigte in England hat, sich nämlich seiner Vollmachten nicht bedienen koͤnnen, weil der Senat, des neuen Staats bisher noch Anstand genommen, . ö wodurch England das Durchsuch nn ß de , übe Schiffe h, scher Flagge eingeräumt war, welche des E fla venh ande verdäch⸗ tig seyn sollten. Unten. diesen Umstaͤnden hatte Lord Palmerston sich geweigert, den neuen Staat formell anzuerkennen und dem von Texas hierher gesandten Konsul das Exequatur zu ertheilen. * Aus Falmouth wird gemeldet, daß dort der „Acheron“, eine Korvette Mehmed Ali's, unter Mohammed Said's Befehlen und

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nachzuweisen, daß die Er General-Konsul in Texas, einbringt, obgleich von der

ganz mit Aegyptern bemannt, eingetroffen und unter Qugrantaine gestellt worden ist. Sie uͤberbringt fuͤr des Pascha's Rechnung 500 Tonnen bestellten Getraides, das, nach den gelandeten Pro⸗ ben zu urtheilen, von ausgezeichnet schoͤner Qualität seyn soll. Man fuͤrchtet aber, daß die Ladung bei dem lecken Zustande der Korvette in Gaͤhrung gerathen sey, und will sie deshalb ausladen.

Nach dem Sun hat der Tuͤrkische Minister der auswaͤrti⸗ gen Angelegenheiten, Rifaat Pascha, unterm 2. Oktober ein Schrei⸗ ben an Admiral Stopford erlasfen, worin er ihm nach Gluͤczwuͤn⸗ schen wegen Loͤsung der Aegyptischen Frage ankuͤndigt, daß der Sultan fuͤr angemessen erachtet habe, ihm als Belohnung, die

Decoration des Nischan Iftichar und einen am Griffe mit Dia— manten besetzten Degen zu verleihen. Der,. Minister setzt hinzu, daß der Admiral diese Gegenstände unverzuͤglich empfangen werde.

Der neue protestantische Bischof für Syrien, Chaldäͤa und Aegypten, Herr Alexander, war vor 17 Jahren noch Rabbiner in der Synagoge zu Plymouth, wo er zum Christenthum aͤbertrat. Hiesige Blaͤtter sagen, er sey aus dem Stamm Juda und seine Gattin aus dem Stamm Levi. Am Tage nach seiner Ordinirung gab der Bischof hundert getauften Juden aus den niederen Staͤn— den ein Fesimahl.

In Chester hat das Banquierhaus Ridge und Compagnie bekannt unter dem Namen „die alte Bank', fallirt.

Mehrere Englaͤnder, welche kuͤrzlich die Alpen, den St. Bern— hard und das dortige Hospiz besuchten, haben an die dortigen Möoͤnche, die meistens nach wenig Jahren des Aufenthalts in die ser unwirthbaren Hoͤhe von unheilbarer Lungensucht befallen wer den, ein Exemplar des von Dr. Jeffries erfundenen und in Lun— gen-Krankheiten als hoͤchst wirksam erprobten Respirators abge— sandt, von denen sich der Erfinder auch in dieser H dͤhe guͤnstige Wirkung verspricht, da er glaubt, daß der Hauptgrund der diese Moͤnche regelmäßig befallenden Krankheit die strenge Kälte sey.

Niederlande. Das Amsterdamer Handels blad zaͤhlt die Forderungen und Beschwerden auf, welche Holland gegen Luxemburg habe, und sagt unter Anderem: „Europa weiß, daß das Großherzogthum Luxemburg in vieler Hinsicht große Beschwerden veranlaßte Es ist allgemein bekannt, daß der Streit uͤber das Großherz thum eine der hauptsaͤchlichsten Ursachen bildete, weshalb der Strei über die Belgischen Angelegenheiten so lange schwebte. Streit traͤgt also großentheils die Schuld, daß Holland alle Nach— theile einer nsicheren Stellung so viele Jahre lang er

e t mußte. Jener ist die Ursache, daß unsere Schulde 1

1

so ansehnlich erschwert wurde und daß die Lasten der Staats buͤrger demgemäß haben ansehnlich vermehrt werden muüssen. Aus Hollaͤndi— schen Kassen wurde die Summe genommen, welche den Agnaten des Hauses Nassau zugesprochen wurde, damit sie

8 . r

von ihren Rech

auf das Großherzogthum abstanden. Es fraglich, wann

von wem Holland diese Summe zuruͤckerhalten wird. Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß Holland ganz mit Unrecht mit dieser be deutenden Summe belastet worden ist. Nicht minder hat man bisher vergebens erwartet, daß ein Theil der Hollaͤndischen Staats schuld auf Luxemburg uͤbertragen werde, den dieses Großherzogthum in Folge seiner funfßzehnjährigen Vereinigung mit Holle

dings zu uͤbernehmen verpflichtet ist, da es in großem s

theil und Gewinn daraus gezogen hat. Luxemburg

vieler Hinsicht nur Nachtheil und Schaden uber Holland

Noch in diesem Augenblicke hat Holland )

(

Luxemburg geltend zu machen rc.“

5

vol .

* 5

Deutsche Bundesstaaten.

Yꝛünchen, 17. Nov. (Muͤnch. 3.) Wi

Se. Majeslaͤt der Koͤnig von Preußen den Sonnabend (21sten) festgesetzt.

München, 17. in einem reichdekorirten Saal hochseligen Koͤnigin Karoline, mit Hermelin verbraͤmtes Kleid, zu ihren Haͤupten

ausgesetzt. Den hohen Katafalk, um welchen Licht verbreiten, umgeben die Hofdamen der abwechselnd die Köoͤnigl. Kammerer, K In Schaaren stroͤmt Jung und ( aͤge der geliebten Fuͤrstin zu schaue so Vielen als rettender und troͤstender Engel erschien

Se. Majestaͤt der König haben dem Bischo zohannes von Geissel, das Komthurkreuz des vom heiligen Michael, und dem Koöͤnigl. Haͤchsi

zhiesigen Hofe, Herrn von Ki

ö des Verdienst-Ordens der Bayerischen

7 9 . . ö. . . Nov. . Z.) Seit diesem Morgen ist Herzog Me

München, 16. Nov. (N. K.) Zur Verhuͤtung des

5 icko k J oͤniglichen Befehls, se

digbegrabenwerdens darf, zuf wohl in den Civil- wie in den storbener mehr sezirt oder beerdigt werden, ohne daß ein solcher nach der zweiten Leichenbeschau von einem Opergtions-Kundigen Einschnitt in eine Fußsohle erhalten habe, und der Erfolg worden sey. Bekanntlich soll ein Scheintodter durch che einfache Operation wieder zur angeregteren Empfindung und selbst zur Wiederbelebung gebracht werden koͤnnen. Dieser Allerhoͤchsten Anordnung gemaͤß, muß uͤber jede, bei einer solchen Operation etwa eintretende auffallende Erscheinung sogleich, und nach einem Jahre uͤber alle daruͤber gemachten Erfahrungen Aller hoͤchsten Orts Bericht erstattet werden, um daraus abzusehen, ob eine solche Einrichtung auch, allgemein eingefuͤhrt, fuͤr ersprießlich zur Vermehrung der Verhuͤtungs-Maßregel gegen das Lebendig begraben gelten koͤnne.

Einige Zeit war hier eine Maschine zur Schau gestellt, die wieder als ein wahres Phaͤnomen im Gebiete der Mechanik gel— ten kann. Es ist dieses (aus Oesterreich kommend) die Sprech— Masch ine, oder, sprechender gesagt, das Sprech⸗-⸗Instru— ment des Herrn Faber, dem es durch jahrelange Bestrebungen

gelungen ist, damit die fast unglaubliche Aufgabe zu loͤsen, die menschliche Sprache, das Reden in artikulirten Toͤnen, aus Leb losem hervorzubringen. In dieser Maschine sind die menschlichen Sprach-Organe in ihren richtig functionirenden Verhaͤltnissen nach einer strengen physiologischen Auffassung eigenthuͤmlich nachgebil— det. Der Mund, die Zunge und Luftröͤhren sind aus elasti— schem Gummi geformt, durch welche ein Blasgebaälge, das hier den Athmungs-Prozeß verrichtet, die Lust treibt. Soll die Maschine sprechen, so spielt Herr Faber wie auf einem Klavier auf eigens konstruirten Klaviaturtasten, wovon jede einen Buchstaben deutlich repraͤsentirt, die artikulirten Tone des Sprechens, und zwar mit einer besonderen Fertigkeit, fast eben so schnell, als man gewoͤhn⸗ lich spricht. Die Stimme der Maschine kann vom staͤrksfen Laut, selbst Schrei, bis zum schwächsten Lispeln modifizirt werden, je nach Behandlung sener klappengrtigen Vorrichtung, welche die Stimmritze vorstellt. Ja selbst singen kann die Maschine einfache Themata, wie zum Wöispiel die Melodie „God saze the King. Hat diese Maschine auch bis jetzt keinen anderen Nutzen, als eine bewundernswuͤrdige Erfindung zu seyn, so steht doch zu erwarten, daß sie fuͤr den Sprach Unterricht der Taubstummen von hoher Bedeutung werden konnte. Die Universitaͤt hat in diesen Tagen ein Ministerial⸗Reskript erhalten, durch welches die Studirenden von dem Studium der Medizin wegen Ueberfuͤllung aller Plätze abgemahnt werden. Dieser Tage wurde ein neuer Geschichtsthaler ausgegeben, der dem Gedächtnisse des Enthuͤllungs-Festes der Jean-Paul— Statue zu Baireuth, das vorgestern stattgefunden (Nr. 324), ge⸗

widmet ist. Er ist von vorzuͤglicher Schoͤnheit und mit der Ab—

in d

ixburg die Leiche der

gehuͤllt in ein schwarzsammtnes

1451

bildung jenes Standbildes und dem Brustbilde des Königs ge— schmuüͤckt. Eine einfache Umschrift giebt seine Bedeutung an.

Leipzig, 21. Nov. Gestern Abend traf Ludwig Tieck, auf der Eisenbahn von Berlin kommend, hier ein. Seine hiesigen Freunde hoffen, daß er sich einige Tage hier aufhalten werde, ehe er nach Dresden zuruͤckkehrt.

Luremburg, 13. Nov. Hier ist folgende Koͤniglich Groß⸗

liche Verordnung, welche die Constitution der Staͤnde ent— haͤlt, veröffentlicht worden:

„Wir Wilhelm ꝛe. Da Wir in Unserem Großherzogthum eine dauerhafte und seiner Lage und seinen Beduͤrfnissen angemessene Ver waltung einfuͤhren wollen, und da Wir wuͤnschen, Unseren Lurem

ischen Unterthanen ein Pfand Unserer Zuneigung zu geben, ha⸗

ei r beschlossen, ihnen eine Staͤnde-Constitution, die mit den Statuten des Deutschen Landes im Einklange steht, zu bewilligen. Demzufolge haben Wir beschlossen und beschließen, was folat:

Kapitel 1. Von der Bildung der Stände, ihren Ver sammlungen und der Weise ihrer Berathungen.

1) Es giebt in dem Herzogthum Luxemburg eine Staͤnde-Ver⸗

2) Die Stände bestehen aus den in den Kantonen durch

1 en eputirten;

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haben. 3) Um berechtigt zu seyn, zi rener und naturalisirter Luxemburger seyn; die bürgerlichen itischen Rechte genießen: 3. in dem Kanton wohnhaft seyn, zu diesem Ende Domizil t hat; 4. üͤnfundzwan seyn; 5. 11 de ehr F 0 19 krekter . der P 36 1 dem vorhergehenden Artikel zwanzig Florins direkter 3) Man kann nur in einem jusüben oder Waͤhler seyn. 6 oder naturalisirter Luxemburger chen Rechte genießen, volle fuͤnfundzwanzig Jah z waͤhrend eines Jahres vor der Wahl im Lande gewohnt haben. 7) Es koͤnnen weder das Recht zu votiren haben, noch Waͤhler noch wählbar seyn, die zu Leibes- oder entehrenden Strafen Verurtheil diejenigen, die sich im Zustande eines erklaͤrten Falliments oder eines befinden, diejenigen, welchen ein gerichtlicher Rath ernannt diejenigen, welche ihre Guͤter abgetreten haben. 8) Mitglieder l seyn: die Mitglieder der Rechnungskammer die rechnungspflichtigen Agenten des Staats, die irks Commissaire, die Militaire unter de 8 der Primairschulen, endlich die t Mitglieder der Staͤnde. 9) D welche faͤhig sind, zu voliren,

11* 2 . * 51 9 * . 7 * * 8 * 55 ** und nen zu den Stellen, die darin erl 1

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Empfänger oder

11 Wahlkollegien chen aus einer, nach der Bevoͤlkerung, in dem Ver haͤltnisse eines Waͤhler 500 Einwohner wenigstens, festgesetzter : Die Wähler werden, um zu votiren, im Kantons versammelt. 12) Die Zahl der Deputirten Bevdͤlkerung, in dem Verhaͤltnisse Eines auf fuͤnftau ner, festgestelll. Die Feaction von dreitausend und dar z voll gezaͤhlt. 13) Die Mitglieder der Stande, so wie die Wähler werden fuͤr sechs Jahre ernannt. Sie sollen zue Haͤlfte alle drei Jahre nach der Ordnung der S erien, welche durch die Wahl Verordnung von diesem Tage bestimmt ist erneuert werden. D tretenden Mitglieder sind wieder wählbar. 14 Bis dahin, daß der Konig Großherzog anders daruͤber verfuͤgt haben wird, werden die Stande des Großherzogthums ohne Unterschied der Ordnung gebildet. 5) Die Versammlungen der Staͤnde werden in dem Residenzorte der Verwaltung des Großherzogthums gehalten werden. 16 Die Versamm lung pruͤft die Vollmachten ihrer Mitglieder und schlichtet die Strei tigkeiten, die sich in dieser Hinsicht erheben. Sie kann nicht bergthen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder nicht anwesend ist. 17) Die Mitglied r Staͤnde leisten, ehe sie in Function treten, jedes nach dem Ritus seines Kultus, folgenden Eid: „Ich schwoͤre Treu Koͤnig Großherzog. Ich schwoͤre, die Bestimmungen der Constitut de zu beobachten und alles, was von mir abhängt Wohlfahrt des Landes zu vermehren. So wahr 18) Die Stande versammeln sich jedes Jahr a ersten des Juni in gewoͤhnlicher S ession; die Session wird durch den ig Großherzog in Person, oder auch in seinem Namen durch einen zu diesem Ende Bevollmächtigten, eroͤffnet und geschlossen ö dieser gewohnlichen Session kann der Koͤnig Großherzog die Staͤ in einer außerordentlichen Session zusammen berufen Der Großherzog kann die Staͤnde vertagen und aufldͤsen, unbeschadet Haltung einer jahrlichen gewohnlichen Session, fuͤr welche Aufloͤsung, neue Staͤnde in den durch die S durch die Wahl-Verordnung bestimmten Formen gewaͤhlt wer muͤssen. 19) Die Dauer der gew funfzehn Tage; sie kann nur durch zwischen den Staͤnden und dem Gouverneur verkuͤrzt oder verlaͤngert werden. In keinem Falle kann sie laͤnger als einen Monat dauern. 20) Die staͤnde werden durch den Gouverneur s jedoch darin nicht das Recht hat, seine Stimme Mitglieder der ande votiren individuell, ohne Mandat 1d ohne daruͤber an ihre Kommittenten zu berichten. Sie keine anderen Interessen im Auge haben, als die allgemeinen Interessen 22) Die Mitglieder der Staͤnde ziehen kein Gehalt; es wird ihne jährlich, als Schadloshaltung fuͤr die Versetzung, auf den Schatz des Großl gthums eine Summe von funfzehnhundert Fl. bewilligt; diese Summe soll nach einem Reglement, welches die Staͤnde selbst feststellen, vertheilt werden. 23) Jeder Beschluß wird mit der abso luten Stimmen Mehrheit gefaßt; die Theilung zieht die Verwerfung nach sich. 24) Die Sitzungen der Staͤnde sind nicht dͤffentlich, indeß kann ein Bericht daruͤber vermittelst der Presse verdffentlicht werden; dieser Bericht wird alsdann unter der Aufsicht einer aus dem Gou verneur und zweien durch die Staͤnde gewaͤhlten Mitgliedern beste henden Kommission abgefaßt werden. 25) Die Mitglieder der Staͤnde die während zweier gewohnlicher und nach einander folgenden Ses sionen darin ohne rechtmaͤßige Verhinderungs-Gruͤnde, woruͤber die Staͤnde zu urtheilen haben, nicht erscheinen wuͤrden, sollen am Ende der zweiten Session ihrer Rechte verlustig erklaͤrt werden.

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Kapitel 2. Von den Befugnissen der Staͤnde.

26) Das vorlaͤufige Gutachten der Staͤnde ist im Allgemeinen fuͤr jede legislative Verfuͤqung erforderlich. Die Staͤnde werden na mentlich gehört, wo es sich handelt: um die Abfassung von Gesetzen, welche buͤrgerliche Rechte zum Gegenstande haben; um die Errichtung und Verbesserung oͤffentlicher Anstalten; um den Bau von Straßen, Ka naͤlen und andern offentlichen Werken; um Erwerbungen, Veraäußerun gen und Austausche von Staatsguͤtern; um Veraͤnderungen, welche fuͤr die Umgraͤnzungen der Bezirke, der Kantone und der Gemein den, so wie fuͤr die Feststellung der Hauptorte vorgeschlagen werden; um die Ausfuhrung von Vertragen, welche Gebiets-Abtretungen oder Gebietstausche zum Gegenstande haben. 27) Die Zustimmung der Staͤnde ist erforderlich fuͤr jede in den Kriminal -Gesetzen, in den Steuer-Gesetzen und in dem Douanen Tarif einzufüͤhrende Veraͤn derung, mit Ausnahme, insoweit es die Tarif Gesetze angeht, jener Veranderungen, welche in Folge eines von dem Koͤnige Groß⸗ herzoge abgeschlossenen Handels-Vextrags oder einer derartigen Ue— bereinkunft nothwendig werden sollten. 28) Die Staͤnde votiren auch die Civillise für die Dauer der Regierung (des Koͤnigs) und die noͤthige Summe, um einen Palast zur Verfuͤgung zu stellen, der zum Wohnsitze des Königs Großherzogs oder seines Stellvertreters bestimmt ist. 29) Endlich ist die Mitwirkung der Staͤnde zur Fest⸗ stellung des StaatsBudgets nothwendig. 30) Das Budget, welches ohne ünterschied alle Einnahmen und Ausgaben begreift, ist in zwei Theile gesondert; der erste enthaͤlt die gewohnlichen und unveraͤn—

derlichen, aus dem natuͤrlichen Gange der Dinge hervorgehenden Einnahmen und Ausgaben. Diese Einnahmen und Ausgaben werden in der ersten Stände⸗Session geregelt und nur dann revidirt, wenn die Umstande eine Veranderung nothwendig machen, in welchem Falle der König Großherzog die Stande dazu herbeizicht. Der zweite Theil enthalt die außerordentlichen und veraͤnderlichen Mittel und Ausgaben, welche einer jahrlichen Feststellung unterworfen sind. 31) Keine Ueber⸗ tragung von Ausgaben aus einem Abschnitte des Budgets in den an⸗ deren kann ohne Autorisation der Stände und Gutheißung des Koͤnigs Großherzogs stattfinden. Das Regierungs⸗Conseil kann jedoch Ueber⸗ tragungen des Ueberschusses aus einem Artikel auf den anderen vor⸗ nehmen, unter der Verpflichtung, dieselben vor den Staͤnden zu recht⸗ fertigen. 32 Die Staͤnde haben das Recht, Verwaltungs -Vorschrif⸗ ten zu erlassen, welche, bevor sie zum Vollzuge gelangen koͤnnen, der Gutheißung des Königs Großherzogs unterworfen sind. 33) Sie ha⸗ ben ein Recht der Ober Aufsicht uͤber die Gemeinde-⸗Interessen. 4) Sie entscheiden, vorbehaltlich der Genehmigung des Koͤnigs Groß⸗ herzogs, uͤber die Ansuchen der Gemeinden, welche die Errichtung, die lufhebung, die Veränderungen von Messen und Maͤrkten des Lan⸗ des bezwecken. 35) Sie regeln definitiv den Antheil der Gemeinden an den Ausgaben, welche durch die Bewahrung duͤrftiger Geisteskran⸗ en verursacht werden. 26 Sie entscheiden uͤber die Ausfuhrung von beiten, wobei mehrere Gemeinden zugleich betheiligt sind. 375 Die von den Staͤnden abgefaßten, vom Koͤnige Großherzoge genehmigten Vorschriften bestimmen die Ausuͤbungsweise der ihnen uͤbertragenen Befugnisse. 38) Die Staͤnde koͤnnen eines oder mehrere ihrer Mit⸗ glieder beauftragen, an Ort und Stelle die Aufschluͤsse einzusammeln, deren sie im Kreise ihrer Befugnisse beduͤrfen; sie konnen mit den ein⸗ gesetzten Behörden Briefe wechseln, um eben diese Aufschluͤsse zu er⸗ langen. 39) Sie wachen daruͤber, daß der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Getrgide und Waaren keine anderen, als die kraft der Gesetze festgestellten Beschraͤnkungen entgegentreten. Sie koͤnnen die Interessen der Luxemburger bei dem Koͤnige Großherzoge vertreten, und ihm Vorschlaͤge von allgemeinem Interesse uͤbergeben. 40) Die legislativen Verfügungen werden durch den Koͤnig Großherzog in der lic Keine Verfuͤgung kann

(tzt ublichen Form veröffentlicht. 41 en werden, welche zuwider ist: 1. der Gleichheit der Lurembur⸗ im Gesetze, ohne Unterschied der Religion, des Ranges und rt; 2. der Freiheit der religidsen Meinungen und der Aus⸗ ig des Gottesdienstes; 3. der persoͤnlichen Freiheit, die in dem folgt, noch verhaftet, noch seinem natuͤrli⸗ den, außer in den vom Gesetze festgestell⸗ lle Unverletzlichkeit der Wohnung, die vom Gesetze vorg ( sitze und Genusse Bestimmungen uͤber die ̃ zu Nutzens; 6. der ausschließlichen Zulaͤssigkeit der Luxemburger oder der ihnen Gleichgestellten zu oͤffentlichen Aemtern.

dem Regierung s-Conseil, dem Gou⸗ e nd dem General⸗Seeretair.

12) Das Regierungs-Conseil besteht aus dem Gouverneur und vier vom Koͤnig Großherzoge ernannten Mitgliedern. 43) Diese köon⸗ nen nicht zugleich Vorstaͤnde oder Beamte einer Verwaltung seyn. Der Koͤnig Großherzog setzt ihr Gehalt fest. Das Conseil kann nur rathschlagen, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Wenn sie zu Vieren Sitzung halten, so hat der General-Seeretair berathende Stimme, 44) Im Regierungs-Conseil praͤsidirt der Gou⸗ verneur oder derjenige, welcher ihn in diesen Functionen ersetzt; der Praͤsident hat berathende Stimme. 45) Das Regierungs-Conseil ver⸗ waltet das Land, indem es sich nach den Gesetzen und Vorschriften richtet. Es wird in kurzer Frist dem Koͤnige Großherzoge ein Regle— ment uͤber die Weise, seine Befugnisse auszuuͤben, so wie uber die Einrichtung der Buͤreaus vorlegen. Das Reglement wird die Bera⸗ fungsfäͤlle an den Konig Großherzog feststellen. 46) Das Conseil wird alljährlich den Standen eine Auseingndersetzung uͤber die Lage des Landes und der Gemeinden, in administrativer, kommerztieller und industrieller Bezichung, uͤbergeben. 47) Der Gouverneur ist mit Ausfuhrung der durch den Koͤnig Großherzog, die Stande und das General Conseil getroffenen Verfuͤgungen beauftragt. Er wacht uͤber die vorlaͤufige Instruction der Angelegenheiten, welche den Staͤnden oder dem Conseil unterstellt werden. Er leitet und uͤberwacht dir Arbeiten der Buͤreaus; der General-Secretair und die Buͤreau⸗Be⸗ amten stehen unter seinen Befehlen; er ernennt die Letzteren und setzt sie ab. 48) Der General-Sekretair der Staͤnde wird durch den yt nig Großherzog ernannt; er erfuͤllt gleichzeitig dieselben Functionen

Regierungs-Conseil, Er wohnt den Sitzungen der Staͤnde des Conseils bei und ist speziell mit der Redaetion der Protokolle ftragt. Er hat die Obhut der Archive und der Siegel der Ver—

Allgemeine Bestimmungen. Großherzog kann sich durch einen Prinzen von t vertreten lassen, welcher den Titel: Statthal⸗ fuͤhren und im Großherzogthume residiren wird in der gewöhnlichen Residenz des Koͤnigs Großher? zogs eine Kanzlei unter der Leitung eines Staats⸗Kanzlers fuͤr die Angelegenheiten des Großherzogthums. zi) Die Justiz wird im Großherzogthum durch die gegenwaͤrtig eingesetzten oder durch das Gesetz und gemaͤß den in Kraft befindlichen Gesetzen kuͤnftighin ein⸗ zusetzenden Gerichtshoͤfe ausgeuͤbt. 52) Um die Organisation des Landes zu vervollstaͤndigen, werden die Staͤnde, sobald dies thunlich ist⸗ zu Gesetz⸗Entwuͤrfen und Reglements uͤber folgende Gegenstände herbeigezogen werden: Gemeinde- und Bezirks⸗Organisation; Forst⸗ Reglement; Organisation der Brücken und Wege, wie der bͤffentli⸗ hen Ar beiten, in Algemein n; Gesetz uͤber den Unterricht, worin 8g . werden wird, seine Stud en im Großherzogthum oder in Auslande zu machen unbeschadet der Bestimmungen uͤber die Bedingungen der 3ulassung zu Aemtern oder zur Ausuͤbung ge⸗— wisser Professionen; Gesetz wegen der Peusionen; Gesetz wegen der Expropriationen zu Zwecken von oͤffentlichem Nutzen. , ö ö , ,. als, mit Einwilligung e onigs (Cron herßog! . in doppelter Zahl versammelten Stande abgeändert werden konnen. Im Haag, den 12. Oktober 1841.

il helm.

Oesterreich.

ö. 926 Siet 1 2 * n 8

17. Nov., (Wiener Ztg.) Se. Majestaͤt der ; haben an Allerhöoͤchstihren Hof-Kriegsraths-Praͤsidenten General der Kavallerie, Ignaz Grafen von Hardegg, folgendes Allerhoͤchste Handschreiben gelangen lassen:

Lieber Graf Hardegg! Ich finde Mich bewogen, Seiner Kbͤnigl. Hoheit, dem Prinzen von Preußen, das Infanterie-Regi⸗ ment Benczur zu verleihen; wornach Sie das Noͤthige zu verfuͤ— gen haben. .

Schoͤnbrunn, am 10. Oktober 1841. (Gez.) Ferdinand.“ ö 380 ö. Q 3 s 2 z TX 4 Den bisherigen Inhaber dieses Regimentes, Feldmarschall⸗ dizutenant⸗ Joseph von Benczur, haben Se. Majestät mittelst . Handschreibens zum zweiten Inhaber zu bestimmen geruht.

Italien.

Neapel, 6. Nov. (A. Z.) Ihre Majestaͤten der König und die Koͤnigin befanden sich bei dem letzten fuͤrchterlichen Sturm gerade auf dem Meer, um von Trapani nach Palermo zu gehen, und erreichten letztere Stadt gluͤcklich, doch nicht ohn Gefahr (ebenso waren die beiden Dampfschiffe „Francesco I.“ und „Charlemagne“ auf der Ucherfahrt von Livorno nach Civi⸗ tävecchia in jener Schreckensnacht in groͤßter Gefahr). Die

Königlichen Wagen und Fourgons, die, den Majestäten fol⸗