1841 / 340 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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magische Gewalt in der heimischen Sprache ruht, ritt aus dem Eine noch wichtigere Anlage als die Phantasie der Irlaͤnder Im Monat November e. fuhren auf der Berlin-Potsdamer Ei⸗ e.

oft bemerkten Umstande hervor, daß die Irischen Landleute, die ist . unstreitig die Lernbegierde derselben. Wenn man eine senbahn: . J ; ö ;. im n

zum Hausbedarf vollkemmen ausreichend Englisch verstehen, den—⸗ Irische Volksschule mit einer Englischen vergleicht, so wird man 3 3wischen Berlin und Potsdam.... 31,620 Personen. sch en Sta at s⸗3 eit u ng . 340.

hoch mit ihrem Gemüth vollig abwesend sind sobald Englisch inen ungehrueren Unterschiede der Talente finden. Vorzuͤglich 2) Zwischen Berlin und Steglithkd— . ; ü

gesprochen wird, daß sie allein im Frischen zu fühlen und viel Sinn ist für Mathematik vorhanden; etwas Lgtein ist gar 4 3 8 Zusammen . 3136 Fersonen

des Verkeh 18, ieses S e es H 3 n * Man hoe elten no h lesen, un zwar mit gro zerer Geduld, wie Kinder. 1 ann n. . x eee, , Regierung erf 2 die. heiligen , ,. d, die 536 Serwis Herechti iwe ilit ait. hers f3

das vorzuͤglich bemerkt, wenn egen ande der Religion e Der leidenschaftliche Drang nach Kenntnissen gab vor einigen Meteorologische Beobachtungen. . eg gen zee her en e denn gn, 4 altiviidͤtẽ e,, ,, . 4 . =

chen werden. So wie über dergleichen die Unterhaltung Eng⸗ Jahren Anlaß zu einer ergoͤtzlichen Geschichte. In einem armen 8. 15. Bei Veranderungen, welche jetzt oder künftig in den Ge. alien Geldbeirragen und perfon lichen Diensten (. 55 , sie in der Gemeinde weder mit Grund Eigenthum angesessen sind,

13 * cMij⸗ 9 r obne Gummer . isch geführt wird, ist das Ohr abgewandt, das Herz verhärtet, Dorfe des Kommera⸗Gebirges wollte es den Einwohnern, die zu 184. Morgens Nachmittags Abende Nach einmoligzer G Berlin * ö. , 6 . . e e. 9 meinde oder Amts⸗Bezirken vorgenommen werden, ist die Auseinander⸗ und die Hand vielleicht drohend emporgehoben; so wie sie aber den duͤrftigsten und rohesten des Landes gehoren, nicht gelingen, 6. De, JJ /. keobachtung. 164 5 3 * z 19. 4 le ; 33 w n 5 . . J setzung nach Vernehmung der Betheiligten im Verwaltungswege zu noch Gewerbe treiben; doch bezieht sich diese Befreiung nicht auf äber dieselben Dinge Irisch reden hoͤren, treten sie zusammen, einen Lehrer fuͤr ihre Kinder zu finden. Deshalb uͤbersielen sie 110 1cucu , 1 . 13 die 1 m, , ne 1 . 41 . er Wichtigkeit des Ge⸗ bewirken. Wied eine nebereinkunft hier iber unter den Belheiligten Zuschlaͤge zu indirekten Verbrauchs-Steuern, wenn . 2 be hoͤren mit ihrer Arbest auf, senden zu ihren Nachbarn, schaaren in der Nachbarschaft einen Geistlichen, der jhnen gerade aufstieß, re, n,, ö . Rer. 336,902 Tar. ulla & d 2 n. genstandes theilen wir das Gesetz vollstaͤndig mit: vermittelt so genügt die Genchmigung des ellen durch die Negicrung, sondere landesherrliche Ferfuͤgungen darůber Ausnahmen festgesetzt sich rund um den Bibelleser, bald weinend, bald betend, und sind und schleppten ihn gewaltsam mit sich fort. Nach Moglichkeit n 1 ö * [. 2. * . 1 98 ö. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von m gan des inge ru che ,, , mn, , . , . * Stunden lang ganz Aufmerksamkeit. In welcher Ausdehnung uͤbri⸗ befriedigten sie alle feine Beduͤrfnisse und suchten ihm das Leben Dunstsutüiguns, SI ret. 83 r Ss ge . . . Preußen :. :. er d ner , ,, ,,, Dorfi ren * ac a n , ,, gens vorzugsweise Irisch gesprochen wird. erg ett sich daraus, daß so angenehm zu machen, als es irgend anging; aber an Weggehen Werler trübe. trübe. Palbbeiter. dic leren G, oꝛ1. Rn Nach Eingang der Erklarung Unserer im Jahre 1833 zum Pro Amts Bezirke ist durch das Amtsblait bekannt zu machen. l . 6 n, , , 3 4 . 22 53 un ahr 1830, während die Gesammt⸗Bevblkerung des Landes von seiner Seite war nicht zu denken. Fünf Jahre hatte seine Wind. . .. Sw. sw. Sw. Wärme wechsel 6,2“, vinzial-Landtage versammelt gewesenen getreuen Staͤnde der Provinz §. 16. Wo eigenthuͤmliche Verhaͤlinisse einzelner (Gemeinden oder durch die Gesdbeiträge 2 ö . ämmtliche. Benmte bleiben „S0 l, 827 betrug, darunter 3,06, 610 Individuen waren, welche Gefangenschaft gewahrt, als ihm zum erstenmale gestattet wurde, e , ,, . . Weßphalen über den nach dim Gutachten Ünseres Staatstaih. ab Landestheile es nbthig machen, können zus Erganzung und nahrecen Aan, die (zcnginde Kaffe! ,,, 2 En glisch verstanden, waͤhrend 3, 10,277, also aber die Halfte, seine alten Freunde zu besuchen und ihnen mitzutheilen, daß er Tagesmittel: 335,65“ Par... 5,175 R .. 4 3,97 R... S3 pCt. Sw gefaßten Entwurf zu einer Ordnung fuͤr die ländlichen Gemeinden Bestimmung der Vorschriften des gegenwartigen Gesetzes besondere sten frei; sind sie aber Genn. 2. wr , . Dien⸗ nur Irisch redeten. noch lebe. Da aber kam er freiwillig wieder und blieb und r find 'die hierauf Be5ug habenden Verhaͤltnisse einer nochmaligen geund Dorf-Srdnungen erlgssen werden, 1lcbes diele dn ungen sind, je so haben sie Stellvertreter zu kesteuen? odere uch 1 Daneben ist die Population Irlands vorzugsweise ein reli⸗ J E er , . lichen Untersuchung unterworfen worden. Wir haben hieraus die nachdem sie blos einzelne Gemeinden oder saͤmmtliche Gemeinden eines mit der Gemeinde, oder auf Entscheidung der Regierung mne . gidses Volk. Immerhin mag viel Aberglaͤubisches in ihnen seyn;

starb gesegnet und in Frieden unter denen, die er anfangs ge— 8 14 . 2. n, , main bie iemenze der At C ge,, oimtsberirke oder Kreise betreffen, die beihe ,,. . ö *

88 * zwungen erzogen und unterrichtet hatte. r, Den 7. Dezember 1841. ,,,, ,, [,, ,, h ,, . . , w , n, !. v , . i. n da nr n en,

aber ihr Aberglauben traͤgt vorzugsweisz einen religibsen Chgrat⸗ Biele haben, wenn sie uͤber Irland schrieben, gegen die schlechte . ; eh rühren fc fen ö Berfasung nicht erlolchen zu hören. Insofern die Sorf- Srdnungen kan ,,, n alasfe ver . ,, Interesse g einzelner ter. Ein Versuch, die Irländer ohne Beruͤcksichtigung der Reli⸗ Nahrung der Irlaͤnder, die fast einzig und allein in Kartoffeln Fonds. 8 1 . er sch vielmehr in cinein der Fortbüdung fähigen Umfange noch deni Gesetze enthalten oder ein bis dahin in irksamteit n,, . ede, . 9 3e in zelngs Abtheilungen hes Gemgin de gion zu regieren, wurde eben so vergeblich seyn, wie jedes Unter⸗ besteht, geeifert. Aber die Lage der Irlaͤnder wuͤrde nicht we— ö Brief. Geld. Brief. Geld. vorfinden. Unsere Fuͤrsorge zur Herstellung ciner den eigenthüme Herkommen bestätigen, ist zur Gultigkeit derselben die Bestätigung er lang isel hen! nur diese die Geldbeitraͤge und Dienste zur nehmen, welches darauf hinausgeht, diejenigen zu verbessern, die sentlich dadurch gebessert werden, wenn man ihnen Rostbeef und x lichen Verhaͤltnissen der Prodbin; entfprechenden Verfassung der Land. durch den Minister des Innern hinrfichend, außerdem aber unsek 3. Von 16 Gemeinde- Auflagen sind befrei

man noch nicht faͤhig ist zu beherrschen. So viel ist gewiß: durch Pudding giaͤbe. Vielmehr sind ihre einfachen und maͤßigen kör- si. Schuld- Sth. 1043 1035 H.. Pot. Risen. 123 122 gemeinden hat deshalb dahin gerichtet eyn muͤsen, jene Elemente zu Rlandesherrliche Genehmigung erforderlich. einem offentlichen ien ö ern. . befreit: 1) Alle zu Traktate uͤber politische Dekonomie wird man nicht im Stande perlichen Gewohnheiten ein sehr berůcksichtigungswerthes Moment, * us. ou. 30. 102 1014 40. d0. Prior. Aci 43 =. 102 erhalten und. den Bedürfnissen der geln anzupasen, zugleich aber den Grundstücke, welche nach den , , m, . ji 2 . seyn, die Irlaͤnder zu lenken. Da sie Geschoͤpfe voll Reizbarkeit, auf dessen Erhaltung, Verstärkung und Beredlung man eifrig be— rr, n, m r 1099 193 , , , n. nen,, lane ichen Heme inden Fi erf derlich Titel 1 fuͤr die westlichen Provinzen vom zl. a. 0. ,,. . Gefuͤhl und Phantasie sind, leichtglaͤubig wie die Kinder, furcht⸗ dacht seyn sollte. 366 Auch das haͤufige Betteln der eingeborenen ö e, e,, 2. 80 805 do. do. Prior. Act. 103 102 * Beruͤicksichtigung zu gewähren. Wir setzen demnach dite Uvber das . : ; . 8. 9 von der Bestellerung. ausgenommen . z 3 . ol sam und indolent, so muß Religion sie in einer oder der anderen Bevoͤlkerung faͤllt auf sehr unangenehme Weise auf. Aber ande— ve , ne,. . 4 16063 103. A0. 40. Prior, Act. 4 107 101 „alen zeither bestandenen fremdherrlichen und Großherzoglich Heisi Gesetzes von der Best Form beherrschen, Hier nun tritt, uns eine ernste Frage entge- rerseits zeigt das weitverbreitete und reichliche Geben der Wohl- riingzer é. 3 z . 86? hen Gesctze und Verordnungen hierdurch außer Kraft und verord 8 t . w ausgenommenen Gebäude, in sofern, gen: wie man namlich diese religibsen Gefuͤhle, welche ihre natur: habenderen an die Armen von einer tiefen Quelle der Mildthaͤtig- Dana. do. in II. w ö, nn, denn, . ! n mit Aufhebung aller fonst entgegenstehenden Bestimmungen über Von . 466 . 1 ö. zielle hi che titel gesetz cher, Bestimmung oder vermoge eines spe— liche Anlage ausmachen, schonen koͤnne, ohne die aͤrgsten Irrthuͤ⸗ keit, die nicht genug bewundert werden kann, und nach deren Westp. Pfandbr. 3 1027 1017 Rhein. Eisenb. 945 93 die Verfassung und Verwaltung der Landgemeinden in dieser Provinz ö k ch . . und hatten oder it . n eg. e 2 Gymęeinde gsten Anspynch mer zu beguͤnstigen und zu ermuthigen? Verstopfung man in der Errichtung von Armenhaͤusern nur ei- Crossb. Fos. da. 105 o. do. Prior. Act. 101 auf den Antrag Unseres Stagts-Ministeriums, was folgt: ß baͤuden, welche bisher e. r, , nee k n,,

80 3 areorm T ] ' . . 2 ö 60 ö 1 * so hr se 2 9 8 F yy olf y 169 . 8 3581p jan dhr ? h. 3 e d ! . 56 W del 1c 7 1 3 . doch ein anderer 8ug im Charakter des Irischen Landvolks nen sehr schlechten Nothbehelf erhalten wurde. .. tpr. n. ; ö 101 Gold al marco 5 . Mitglieder der Gemeinde sind: 1 saͤmmtliche selbststäan 1 erden. i zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche be⸗ um. do. : 2 ige Einwohner derselben, 2) alle, welche in der Gemeinde mit einem stimmten Gebäude, welche seither Gemeindelasten getragen haben,

1 1 * . 0 . ist o ir o F 59 . 9 190 15 2 712 10 45 9 3 . ĩ ist zu erwaͤhnen; das ist seine Streitsucht. Die Irlaͤnder ha⸗ Zuletzt ist noch die unzerstoͤrbare Anhänglichkeit des Ir⸗- 1 ' 16. 35 102 3 91 . 268 3 y 464 vor. . 2 . 28 h w 7 7 ur- u. Neum. d0. 27 ** ö : Saäause 12666ssen sind 9 396 ieientae welche z 849 = 06 o wie dieje . 3e ba k De 9e künfti j s⸗ ben von Natur ein warmes und leicht aufreęgbares Temperament; länders an seine H eimath, so wie sein Widerwillen gegen Aus—⸗ i , m, 51 . Audere Goldmün- 9 4 J ö J , . 1 9 sind, und. ö diejen gen welche das Gemeinderecht . ö, e , öebande, welche kuͤnftig zu einem solchen Zwecke sie sind, ihrer ganzen Constitution nach, verhaͤltnißmaßig unempfind— wanderungen zu erwähnen Daraus entsteht dann die Ueber⸗ 2 . . 8 ;. N Land 4 1 3 en und 4 mtern ü berhaupt besonders erlangt haben (3. 3. . Als mit einem Hause angesessen au 5 19g Abtretung eines von Gemeindelasten befreiten Ge⸗ . ö 28561 - . . h ; . . ; r (5yp1 ĩ = ßrer Merfa ird derjenige angesehe auf desse Namen das Haus der (68rund baäudes erworben werde reibe ? zemei elaste 1te 65 lich gegen Blutvergießen und gleichgültig gegen das Leben; und völkerung die zu der Boden⸗Zersplitterung ins Unendliche und zu Disconto 3 der Grun la ge Ihr er Ver fassung. . . . ge M. esehen, e 1. ö 1 : das aus in der Grund . ö. . . ö den Gemein del gen unterworfen, 3 . nern bar arausa 9g. z! Doden⸗ t ö . e . . euer⸗Mutterrolle eingetragen ist (Grundsteuer⸗-Gesetz für die we ö em bisherige mfange it Aus 9 der per 3. . Einfluss des Whysky werden sie furchtbar grausam. dem schlechten Pacht-Systeme getrieben hat, welche wir dort er— EPr. Cour. s. 1. Alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele,, chen Provinzen vom ö . 1839 z 1 . sonlichen Oiensileistunigen. um riger ,, 2 5 . (. . ö . . ; . . . . . . . ö ö. R . . ; . ö 1. X oT bu poetiss 5 j ,, ö ; ‚. e . ö. 1 ĩ gin. ; x 6 . Aber durch ihre Liebe , . . fe een Eil. r 13 blicken. Die weitere Folge ist fast jedes Jahr eintretende Theue— 8. Thlr. zn 30 Str mache für ihre Kommungl-Beduͤrfnisse gegenwartig einen eigenen 8. 18. Inwiefern die Gemeinden neu anziehenden Personen die zu denen auch die Einquartierung zu rechnen ist, tritt k iche Herzensgäͤte nicht zerstoͤrt; wie denn Boxer deshalb person! rung, wesche durch das fruͤhzeitige Heirathen noch vermehrt wird, K nriet. Cell. Haushgit haben,; 8 sey auf den SHrund eines hesonderen. Etats oder Niederlassung zu gestatten haben ist nach den hierüber? bestehenden Geldrente, welche in Ermgngelung eines guͤtlichen Abkommens durch einer Abtheilung des Etats der Buͤrgermeisterei oder, des Kantons, besonderen Vorschäiften zu beurtheilen. Schiedsrichter festzusetzen ist. Die Festsetzung geschieht nach dem

* k 2 21 ĩ Kommung zese Re verschiedene 1 des zei . der Provinz West * 01 den e nden ö 3 ö . 1025 Hel. Anh. Eiseub 105 1041 Kommunalwesen in den verschiedenen Lande lheilen der Provinz Wen e n chen Zwecke bestimmten, nach der Vorschrift des §8. 8 Nr. 2 jenes

*

135 ; Titel 1H.

Frie drichsd' or

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1 iich noch keine unversohnlichen Feinde sind, weil sie auf Leben und und die sehr haͤufig vorkemmende Aufregung. Von vielen Seiten Amsterdam...“ 2 mi. 138 6 9 J , . . . 8 Tod einander gegenuͤber stehen. Sie lieben den Streit,“ weil es sind die mannigfachsten Vorschlaͤge zur Abhuͤlfe dieser Uebel ge⸗ , 138 sollen n, , nn, Sem nde it Ren echte hein e offentlichen Cor⸗ 8. 19. Von denjenigen, welche in der Gemeinde als selbsistkön⸗ urchlchn nt der letzten zehn. Jahre, jedoch mit Ruͤcksicht auf die bei fur sie ein aufregendes Vergnuͤgen ist, dem das Gefuͤhl der Ge⸗ macht worden; aber der am meisten wiederkehrende und am of- IIamhurz .- 300 Mr. 149 poratton, unter einem Gemęind, Worstehft. , J dige Einwohner sich niederlassen kann ein Einzugsgeld erhoben außerordentlichen Verhaͤltnissen ctwa eintretende Erhoͤhung der Last. fahr einen hohen Reiz verleiht. Dabei ist nicht zu vergessen, daß tersten vorgebrachte: so viel als möglich an die Stelle einer haupt⸗ 6 300 Mm. 1198 . er in o, , , , ,, G ein folches bis jetzt herkömmsich zur Gemeinde d die Behoͤrdé zus deren Verwal— hier das Gefetz gegen dergleichen Exzesse, nicht,; wie in England, sächlich des Landwihthschaft fich widmenden Bevoblkerung eine rer V war 6 19 K, hen, ,. d . bit ö J y ö ,, ,, irgend Kraft besitzt. Die Animositaͤt der Parteien überwiegt vorzugsweise fab rizirende zu setzen, wuͤrde unstreitig die uͤbel⸗ , k W 1 6 1653 36 bande und ihre , ,, eigene Gemelnde zu verlangen. ah . nn,, ,,, ö ,,, / Fark ber nicht . ,,,, , , n ,,, n,, . 1h , e,, e . h el zuz es kommt noch hinzu, daß die Erbitterung, wo sie theilung des Grundes und Bodens hoͤchst wuͤnschenswerth, und keeslau ...... K 100 Thor 99 99; rsolgt nach' Mehrheit der Stimmen. Ueber die Zulaͤssigleit des ren Kommunal-Bedürfnisse bestritten werden ann, oder 3) Gemeinde⸗ durch welche ihre Befreiung von der Geundsteuer bedingt ist (8 11 sich zeigt, gerade von, denen erhalten und verstaͤrkt wird, welche auf diese, so wie auf eine größere Concentration der ländlichen Be⸗ . , r 95 der : auf den mit dem Gutach- Anffalten bestehen, welche aus eigenem Vermögen huͤlfsbedurftigen des Grundsteuer⸗Gesehes so faͤllt auch die Befeeiung von den Ge⸗ die meiste Pflicht hatten, dieselbe niederzuhgsten. Dabei fin- sitzungen und Pachtungen, fo wle auf eine Unterbringung des pen e. M. w 100 ri. ; ̃ ö Rteglerung. Umfaßt Ginwohnern Unterstützungen gewähren, oder, 1 Lin Vermoögzn vor , söfern dieselbe nicht aul elnem franken 38 2 8 9 4a. . 4. . —— 22 5 Rec 5 e er ;

ö . ; 101 101 ; .

det sich vielleicht nirgenes eine so große Bewunderung des daraus erwac , ,, ; * * der An handen ist zelches von den einzelnen Mitgliedern benutzt wird . ' eine gro Vewi k s bdäraus erwachsenden Menschen-Ueberschusses in land wirth⸗ Petersbur.. . 1 8nRbI. Woch. 1 2 1 v. *r handen ist, welches von den einteinen, iht. enutzt wird. ö 9 . . Muthes, als in Irland; ein Element, eine Disposition, die h g ftliche 9 b . oder d i sch . . die biss ne mrs trag auf Trennung nur gz ö Das Einzugsgeld wird in dem Falle unter nach dem herksmm S360. Wo die Staats-Waldungen seither von den nach dem . , !. . . , ö ch af chen Fabri en, oder doch in solchen, ie blos w . det gefunden wird, die Ermittelung und chen Betrage forterhobe Fer anderweitig reaulirt werde Grundsteuer- Fuße vertheilten Gemeindelasten befreit gewesen sind, ver sehr leicht auf Besseres gewandt, sehr bald in ein edleres für den inloͤ ndifch en Markt a beiten du fte der ach⸗ Auswärtige E örsen. . J. ᷣᷣ, lichen Betrage forterhoben, kann aber anderweitig requlirt werden. bicibt ihne . I1delg. e efreit gewesen sind, ver ö? ; e 49 ischen Nee arbeiten, dürfte in der nach— streckt werden, inwiefern d Die Entscheidung daruͤber, ob die Observanz fuͤr begruͤndet anzu⸗ eibt ihnen auch fernerhin diese Befreiung. In Betreff der Be

8 w 3oFEIoide ono ** 2 . , iE: * ö! . 9 s. P 8 z 3! n. ͤ . 2 9 01 ; ö . 6 . ** . 6 ö 4 . . ' ? 2 Gewand gekleidet werden koͤnnte. Statt eine solche X isposition R sten Zukunft vor allen Dingen die Aufmerksamkeit und Thäͤtig— Amsterdam, 3. Dez. Biederl. zickl. Schuld oJ. 55 40. 99 beizubehalten oder gleichfalls aufzuldsen seh⸗ Trennen und in' welcher Art das Einzugsgeld anderweitig zu regu⸗ freiung der Dienstgrundstuͤcke der Geistlichen und Schullehrer von anz. Kill. 25 55 Span. 223. Fass. 5 Ausg. —. insl. 6. euss. s. 3. Zur Gemeinde gehdͤren alle Einwohner des Gemeinde liren ist, ingleichen uͤber die Zulaͤssigkeit und die Hoͤhe des Ein l

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zu beklagen, wuͤrde ein weiser Gesetzgeber dieselbe als ein bewun⸗ keit der Gesetzgebung gerichtet werden muͤssen. Dieser Ansicht ea, 5. 556 683. 5 5. 2 den Gemeindelasten behalt es bei den bestehenden Vorschriften sein p'räm. Sch. Tol. Oesterr, 105. Bezieks und zu letzterem alle innerhalb dessen Graͤnzen gelegene zugsgeldes in den Faͤllen unter 2), 3) und 4) erfolgt nach Verneh⸗ Bewenden.

dernswerthes Element betrachten, einen National-Charakter zu bil⸗ der Dinge lieg? keine Eifersucht der Englaͤnder auf die Industrie . 3 ] 9 . . den. Es giebt keine bessere S oldaten, als die Irlaͤnder, wenn der Irlaͤnder zum Grunde. Sie ist vielmehr aus der Betrach- , , Eins. G. Nene, Anl. 227. . Grundstuͤcke. ; . mung der Gemeinde Versammlung (8. 49) durch den Ober⸗Praͤsi , Dingliche Befreiungen, welche, außer den in Ss§. 35 und sie gut gezogen und disziplinirt sind; kein Volk erträgt Leiden ge⸗ ung der großen Uebel und Leiden hervorgegangen, welche in fo 22 . 63. , . . , , n n. 8. 4. Einzeln gelegene Besitzun gen, welche noch keiner Gemeinde denten, welchen der Minister des Innern mit' einer Instrüction 36 erwähnten, jetzt noch bestehen, werden nach ihrem bisherigen Um— duldiger, keines sucht den Tod mit mehr Gleichmuth. Darum vielen Ländern des Westens aus der unermeßlichen Ausdehnung 222 ö . 2 ö. 8. . et e. 958. . Loose zu 00 *I. 13 J ngehdören, muͤssen, insofern sie nicht landtagsfaͤhige Ritterguͤter sind, hieruͤber versehen wird. ; fange so lange anerkannt, bis sie von der Gemeinde abgeloͤst sind, er

ö Preuss. Erüm,. Seh. Sů̊Gd.. do. 45 Aul, 1023 Er. Poln. Loose 758 Gd. 55 eincr angränzenden Gemeinde vereinigt werden, 20. Die Mitglieder der Gemeinde nehmen an den gemein sirecken sich jedoch nur auf den gewöhnlichen Zustand, nicht auf

ist, was die Irlaͤnder vor allem Anderen verlangen, daß ihre des modernen Industrialtsmus erwachsen sind, jener Leiden, unter Anl. 25. 245. 233 Iloll. 5 7. 507 ; . . ö . e ö . Beherrscher Muth und Kraft entwickeln, und daß dieselben sie denen so viele eybl erungen tief . aer duch im In⸗ , ö 1017 6. Käln- Aachen 98 —— . , ,, et ,,, der Gemeinde Theil unter folgenden naͤheren Be⸗ k , . wird durch ihrer Eigenthuͤmlichkeit gemaͤß regieren; ein schwaches und schwan⸗ teresse Irlands selbst, seine? Sittlichkeit' und seines Friedens ist ö . 6 , m , ,, . ge , . k 2 Bötchung . n dn n ben Ge, . Theilnahme an den Wahlen und an den ffentlt befreiten run bslückes ö k . . kendes Gouvernement dagegen, oder eine Gutsherrschaft, die ir⸗ seiner Bevoͤlkerung die Lage Englands nicht zu wuͤnschen, das in , ge nr nur 80. 60. 53 Deapl. fin eour. 105. 50. 55 Spen. Rent. meinde-Beztrke belegenen Geundstüͤcke und fuͤr deren Bewohner, die chen Gelcht ten ö das , ,. ö . * erwaͤhlt und wobei die Regierung den Donn, . e,, gend wie Furcht zeigt, kann niemals hoffen, in Irland einen dieser Beziehung ganz andere Antezedenzien hat und deshalb das 244. Lassive 5 4 . ihnen nach der Instruction vom 30. Mai 1820 in Verbindung mit herer Bestimmung des zweiten Abschnitts nur 1 den Meistbeerbten (z 1 den Ausspruch der Schiedsrichter wird unabaͤnderlich fesgestellt. wel festen Boden zu gewinnen. Unvermeidliche tragen muß. . Wien 2. K wet. 106. 13 992. 35 215 der den 8§. 32. derselben erlaͤuternden Ordre vom 14. Juli 1829 oder und 2) denjenigen zu, welchen dasselbe besonders derlichen worden ist chen Geldwerlh die Befreiung im gewohnlichen Laufe der Dinge

Was die Falschheit des Irischen Volkes betrifft, so wie Die fruͤhen Heirathen der Irlaͤnder, die sprichwoͤrtlich gewor— JJ i] 275. vermöge besonderer Rezesse zustehenden Rechte. 58. 43). nach einem Durchschnitt von zehn Jahren jaͤhrlich gehabt hat. So⸗ k. ̃ 5 : 4 3. 6. Wo die Rittergüuter gegenwaͤrtig mit den Ortsgemeinden 722. Die Einkuͤnfte aus dem Vermbgen der Gemeinde sollen bald die Gemeinde den zwanzigfachen Betrag des ermittelten Jahrs⸗

ö jo soiner ö d otr 9relie ö Mei ö so 1e 1e s s 16 a6 8 WekeKRoi ĩ f. si

so wie seinen Hang zu Betrügereien und Meineid, se haben die⸗ den sind, haben unstreitig große Nachtheile im Gefolge, aber sie ö n n,, d. Eibe rp run . ; . ; Gemein; Quantum an den Bethe e n, ittelte hrs

selben großentheils ihren Gruͤnd in dem Drucke, der so lange bewahren andererseits auch den Geist der Sittlichkeit Und verhuͤ— d, soll deren Trennung, aus Ruͤcksicht auf ihrurspeung in der Regel auch fernerhin nach der bisher daselbst bestehenden muß m/ en Betheiligten bagr gezahlt hat, hoͤrt die Befrei ö ; ͤ ö ung auf. Neue dingliche Befreiungen können von der Gemeinde

Zeit auf demselben gelastet, so wie in dem großen Mißbrauche, ten mancherlei Ausschweifungen. Um diese Sittlichkeit zu erhal— M J

Königliche Schauspiele. verbunden sind eren Trennung. , , . ktittwoch, 8. Dez. Im Schauspielhause: Die Herrin r ches Recht hierzu, . wenn beide * , n, Verfassung verwendet werden . . / . der dort mit dem Schworen getrieben wird, und in dem Mangel ten und den Eingeborenen die Moglichkeit zu geben, ihrem Drange der E se, Schauspiel in 5 Akten, von C. Blum. . , ,, . . 8 . , , , . ; . Her ö nliche Befreiungen können gleichfalls von der (Ge an Feierlichkeiten beim Abnehmen der Side. . z nach fruͤhzeitigen haͤuslichen Niederlassungen folgen zu können, ware Donnerstag, 9. Dez. Im Schauspielhause: Patkul, politi theilen, 3 der Antrag in*sich gerechtfertigt sey; die Entscheidung 24 w e,, . werden. In n, ,,, ee Wenn ferner irgend eine Nation für den Genuß und die es wuͤnschenswerth, mittelst der Ueberschuͤsse der Bevoͤlkerung ein sches Trauerspiel in 59 Abth., von C. Gutzkow. daruͤber erfolgt durch den Minister des Innern auf den mit dem 8 24 Dagegen soll das jenige Vermögen, welches bisher zur l ie bestehenden Verordnungen anzuwenden. Ausbildung aller der schoͤnen Kuͤnste, die in Bezug zu Gefuͤhl neues Irland im Britischen Australien und Amerika erstehen Freitag, 10. Dez. Im Opernhause: Don Juan, Oper in Gutachten des Ober- Praͤsidenten begleiteten Bericht der Regierung. Benützung der einzelnen Geineimndeglieder oder ciner vesondenen 8. 39. Gemeindeglieder, welche die ihnen obliegenden persön und Phantasie stehen, geschaffen erscheint, so ist es die Irische. zu lassen. t * 2 Abth., Musik von Mozart. Anstalten, welche zur Befriedigung eines gemeinsamen Bedurfnisses Klasse derselben bestimmt acivesen ist, auch ferner nach n Her st ; selbst verrichten können oder wollen, sind Nichts wuͤrde ein dankbareres Geschaͤft seyn, als diese Anlagen Bei allen bewundernswerthen Eigenschaften, so schließt unser Im Schauspielhause: Pour la continuation des déöbuts des Rittergutes und der Gemeinde dienen, sollen nach deren Tren kommen behandelt werden. Naͤhere Vorschriften hieruͤber ter zu bestellen. zu entwickeln. In der lebendigen Auffassung des Unsichtbaren, Berichterstatter, ist der Irlaͤndische Landmann im neunzehnten de Mr. Delril; 4) Le Dépit amoureux, comédie en 2 actes nung gemeinschaftlich bleiben, wenn auch nnr der eine Theil darauf chen über die auf dem Theilnahmerechté an diesen Nutzungen ru fn der Liebe zum̃ Mysteribsen, in der raschesten Personisication Jahrhundert unter dem BDritischen Gouvernement nicht, wie er et (en YWesnrbän— Moli6re. (Mr. Delvil remplira la role de Gros nn n nn,, Genn nn, 6. Nach heil für den anderen . hel hende besondere Verpflichtung zu Gemesnde Beitragen, werden einer von Abstractisnen, in der Erfindung von Fakten, un das Schwie- elle) der ena? endes W. neidens, sondern bestes; er ren) Y) 1e Seconde representation de! Cicilꝛy, ou: Le sion n,, ö , , , besonderen Verordnung vorbehalten; bis dahin verbleibt es bei den Vond emeinderechte und den Meistbeerbten. rigste zu erklaͤren, in der Schlauheit, Anspielungen und, Andeu⸗ stellt sich uns dar, nackt, verhungert, ohne Obdach, ein Sklave amoureux, vaude ville nouveau en 2 actes, du théätre du Gym o re f ße! , . ö ö ,, ,,, . w s 109. Z3u den Meistbeerbten gehören diejenigen Gemein degli agen gh , n . Mischung des Feserlichg und des Aberglaubens, geneigt zu alschheit und Meineid, aufdgeregt nase, bar ö 8. 7. Diele Bestimmungen 8. 6. finden nur Anwendung auf (chen faͤmmtlche enten beglleder berechtigt sind, kann zum Vortheil der, welche sm Cane, Hehe ö. w, e n, Pathetischen mit den spaßhaftesten Eztravaganzen uͤbertrifft die gegen die Gesetze seines Landes und mur zu oft mit Blut befleckt. 1 die bei Publtcation des gegenwartigen Gefetzes vorhandenen landiggs. er Gemeinde, & asse lng nächrliche Abgabe, welche nach den ein einen und von ihrem daselbst bestndlichen Besitzthum an han e g allezeit fertige Imagination der gemeinen Irlaͤnder vielleicht jede Was koͤnnte auͤs einer solchen Bevoͤlkerung gemacht werden, wenn Königstädtisches Theater. faͤhigen Ritterguͤter, nicht aber auf andere vormals eximirie Guͤter, Arten jener Nutzungen und nur von denjenigen, welche daran wirk⸗ einen nach den SDrtsverhaͤltutffen nicht unter zwei und. 3 andere Nationcktät; man wird ünwilllährlich sehr häufig In die die trefflichen Fahigkeiten und die reinen naturlichen Gefuͤhle der⸗ Mittwoch, 8. Dez. (Italienifche Opern-Vorstellung.ͤ ) Luci— welche den Ortsgemeinden einverleilht bleiben; . ch Theil nehmen, zu entrichten ist, angeordnet werdens dies muß fünf Thaker festzufetzenden Betrag entrichten. Die Festsetzung die Griechische Komoͤdie erinnert. Die Musik, zu der viel Anlage selben fruͤhzeitig unter strenge Zucht gestellt und auf ein edles 1 , ,, n,, . 3 hen ö . J ö. . 6 38. 8. Die Besitzer der Ritterguͤter, welche aus der Verbindung jederzeit geschehen, wenn die Gemeinde-Beduͤrfnisse ohne Auflage ses Betrages erfolgt durch den Ober Praͤfidenten nach Vernchmung vorhanden ist, verdient es wohl, belebt und ermuthigt zu werden. Ziel gerichtet vüuͤrden, w die, welche helfen und bessern konnen, , Dian dt . , 24 5 6 mit den Ortsgemeinden ausscheiden, sind, für den Bereich des Gutes nicht gedeckt werden können. Wo kein Einzugsgeld (8. 19) erhoben der Gemeinde Behoͤrden. . j * J, ö *. k ; 2 2 9 e würden, wenn die, w h helsel ssern konnen, nivzetti. (Signora Laura Assandri: Lucia.) zu allen Leistungen und Pflichten verbunden, welche ge 'tzlich oder ed, f r, idhrlicken Af ? er̃ 4 ,, . 84 Die Meistßheerbte . ö. ; . ; Auch mußte durchaus fuͤr die Architektur, die in Irland wegen sich den Eigenthuͤmlichkeiten des Irischen Charakters anschmieg⸗ Wegen plötzlicher Krankheit der Signora Villa ka k z, e, 3. n, nen . n . welche gesetzlich obe wird, kann anstatt. der jaͤhrlichen Abgabe oder auch neben derselben 8. 41. Die Meistbeerbten theilen sich in zwei Klassen. Die dor dortigen Armuth sich auf einer sehr niedrigen Stufe befindet, ten, und wenn schlechte Menschen Verhindert würden, die eich? 9 6 . , , . ich ; 9 ö 3 a9 n ö. berfesnng ,, ,, . egen. a,,, . ein Einkaufs geld, ingeführt werden. Beides w id. nach Verneh erste Klasse besteht aus den Besitzern derjenigen Bauerguͤter (Hofe, ; schehen, hauptfächlich far kirchliche Zwecke. Mit . uk kei m n ,, e, der Hann . ,, per 3 . k a“ heute n ht gegeben wer en, Die dazu . rund tn en we che vor einem außer dem geme der er mung der Gemeinde Versammlung durch die Regierung festgesetzt; Kolongte, Kotten u. w.), welche 1, vor dem Jahre 1806 in den etwas geschehen, haupts⸗ 9. , ne,, ,. n nn glaͤubigkeit und Heftigkeit dieser Kinder der Natur zu mißbrau- Fereits verkauften Billets bleiben zur heutigen Vorstellung guͤltig, bande befindlichen Rittergute getrennt und nicht sogleich mit einem die im 8. 19 erwahnte Justruction foll auch hieruͤber nahere An- Contributions oder g. chatzungs-Matrikeln oder Katastern als baͤuer⸗ chem Erfolge sind verschiedentlich schon Versuche dieser Art in chen und ihre schlechten Gewohnheiten und Tendenzen zu unter- oder kann der Betrag dafür bis 5 Uhr Abends in Empfang ge— anderen angränßenden Güte dißser Art wien r vereinißt werden, sind weisung ertheilen. —ͤ ch t Urnen! aufgeführt oder sonst in daz Gemeinderecht aufgenom⸗ neuerer Zeit gemacht worden, namentlich von Seiten des Dr. halten und zu pflegen?! 4 nommen werden. ö der zunaͤchst belegenen Gemeinde einzuverleiben, von welcher sie auch §. 26. Auf das Vermoͤgen von Corporationen und Stiftungen, men waren, oder 2 dem Gefetze uͤber die baͤuerliche Erbfolge vom Mac Hale, katholischen Erzbischofs von Tuam. . ö. Donnerstag, 9. Dez. Die Muͤllermeisterin, oder: Die Folgen bei einer in der Folge eintretenden Verbindung mit einem solchen so wie auf dasjenige, welches einzelnen Klassen von Einwohnern 13. Juli 186 unterworfen sind. Die zweite Klasse umfaßt die uͤbri⸗ Noch muß bemerkt werden, daß die Irische Phantasie Berlin - Potsdamer Eisenbahn einer Erbschaft. Gemälde aus dem Leben mit Gesang in 3 Ak— Gute . 6 , . haben die Mitglieder der Gemeinde als solche keinen . , zu diese . werden ö. diejenigen gerechnet, vorzugsweise i ? zaͤhl Legende es Volks ergoͤtzlich 9 , . J K X. Schick Musik Hebenstrei w , , , . g de wn mn, An spruch, . ; . . welchen das Gemeinderecht besonders verliehen ist (8. 45). Diese J k te e i d,, n,, , n ,, ,n, ,,, . . kein Fuß oder See, welche nicht ihre anziehende Geschichte haͤt⸗ 1) Zwischen Berlin und Potsdam 6820 Personen Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. bom 1. Jannu 1835 in der Ritterguts Yai estel geldscht worden, ö. ,, die Einkünfte aus dem ,, ,,, M ten. Eine Sammlung solcher Erzaͤhlungen warde unstreitig auch 2) Zwischen Berlin und Steglitz 7 . mit der benachbarten Gemeinde vereinigt, 6 Gemeinde Vermögen nicht hinreichen, sind alle einzelne Gemeinde. ne Das Gemelnderecht kann nur von den Meistbeerbten in einem weiteren Kreise das lebhafteste Interesse erregen. Zusammen Ff Personen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-⸗Hofbuchdruckerei §. 11. Außer den Faͤllen der S8. 2. 4. 6. ff. önnen Veraͤnde Angehdrige (88. 3. und 17) zu Held-Beitraͤgen und Diensten, wozu männlichen Geschlechts ausgeuͤbt werden, welche das YiIste Lebens rungen in den Gemeinde- Verbaͤnden, wenn. nicht saͤmmtliche bethei⸗ jedoch kunst⸗ und handwerksmaͤßige Arbeiten nicht gehoͤren, ver- jahr zurückgelegt haben und unbescholten sind (88 15 = 45 Es ist 2 ligte Gemeinden darin einwilligen, nur mit Unserer unmittelbaren pflichtet. doch U hterbei, mit Kusnahme der in den g T; * 41, beseichteten Genehmigung vorgenommen werden. . . . ö 8. 29. Auswaͤrts wohnende Grund-Eigenthuͤmer sind, selbst Faͤlle, eine Vertretung der Ehefrauen durch ihren Ehegatten, der un en Staaten ö . i n Gemeinden nebst den nicht im Gemeinde dann, wenn sie als Hausbesitzer zu den Gemeindegliedern gehdren ter vaͤterlicher Gewalt siehenden Personen durch shren Vater, der 1 Verbande stehenden Ritterguͤtern wird ein Verwaltungs-Bezirk (Amt (8. 17. Nr. 2) oder das Gemeinderecht durch besondere Verleihung unter Vormundschaft stehenden Personen durch ihre Vormuͤnder, der , , Amtmann gebildet. Das Amt kann auch aus Einer Ge erlangt haben (8. 13), doch nur zu den dem Grund -Eigenthum Vaͤter und Muͤtter durch ihre Sohne, ingleichen der Rittergutsbe⸗ meinde bestehen, wenn dieselbe von dem Umfange ist, um den Zwecken aufgelegten Leistungen verpflichtet. sitzer durch ihre Rentmeister oder durch den Paͤchter des Rittergutes,

zu seyn.

Eben ist erschienen bei Hinrichs in Peipzig und aller Eigatsmaͤnner, Geschichtsfreunde und Forscher stellt wie die Reformation unter der Beguͤnstigung mit das Werk schließt, knuͤpft sich der Blick des wgr⸗ ines Amtez für fich allein zu genügen. In diesem Falle findet S. 30. Die Beitragspflicht der einzelnen Gemeinde-Angehdri= so wie derjenigen auswaäͤrt wohnenden Meistbeerbten, welche zur ersten drasinski, Graf Valerian, des entstand und sich rasch verbreitete, wie sie auf den kunft des Volkes. ö ! i ; j üg erstraße 7 e des l 13. Das Amt kann zugleich in Ansehung solcher Angelegen. halb keiner besonderen Bekanntmachung an die neu eintretenden 13. Juli 1830 unterworfenes Bauergut besitzen, durch den Paͤchter 5 falls der Reformation in Polk en und ibres Iwiste der prhrestantischen Partei, besonders aber durch Hie in unserem Verlage erschienene en e che rn nstülchen Intetess. ; tun ; o ge e nene terguͤter ein gemeinschaftliches Interesse haben, einen Kommunal-Ver- schlagung einzeln gelegener Besitzungen, oder durch Einverleidung falls die vorangeführten personlichen Eigenschaften besitzen. Re fo rmation von Dr. Fr. Alb. von Langenn, lischen Original bearbeitet von W A. Lindau. fluß diese Reaction auf den gesammten Bildungs- zur Erlernunt der Noten, entworsen und gezeichnet 23669 9. 2 2 gz N X if 96s . 6st ' Be 1 . E * . F. . * 2 P . * 4 ** 4 2 9. önie chf. Ihe en. t ; g (Goh . Vorschrift besonders bestimmt sind, durch Beschluß der Amts- Ver- Verzinsung und Abtragung der schon vorhandenen Schulden beizu- mit einem Hause angesessen sind Forensen), nehmen ant dem Ge mit dem Bilduiß Ehrist., von Carlowitz gr. 5. Bölin! Noch nie ist die merkwürdige Reformation in Pes gaug, der Reformation und den Sieg der herrschen sikalien -Ilandlunzen, namentlich Breite Stralse No. 8, ö e n , ee, ; . ö. ; ; 8. 14. Die jetzigen Buͤrgermeistereien, Kantons und Verwal⸗ s. 31. Die Verpflichtung der Einzelnen zu solchen Leistungen dazu nach 8. 42 erforderlichen personlichen Eigense 7 ö 3 * . )!; ö rm a J 9 . F f 1. 3 ü 7 . 3 aa. 511 1 19 8 8 ö ß . . 83 ) 3 h 8 . 27 tren des Landes; Heer⸗ und Kriegswesen; kirchliche Ver alten, in die politischen und religidsen Angelegenhei⸗ stellung der fruͤheren Zustaͤnde der Griechischen Kirche o ilrten Hildern ] *. 10 Sgr. edoch , weit die gegenwartigen . nicht zweckmä⸗ Berfalltage seit ihrem Eintritt in die Gemeinde. Wenn sie ihr (8. 49) verlsehen werden. Das einem Einwohner, 1 ; ßig befunden werden, die erforderlichen Abänderungen zu treffen, Berhalrniß zur Gemeinde aufgeben, so dauert ihre Verpflichtung chene Gemeinderecht erlischt durch i g n geren , 1. 5 8

2 24 6 2 8 6 2 Anzeiger für die Preuszisch L iteraris che A nzeigen. Dieses ausgezeichnete Werk verdient in den Haͤnden besten Quellen sorgfaͤltig benutzt und trefflich darge⸗ Kirche dienen. An einen geistreichen Ruͤckblick, wo⸗ zu finden in allen Preußischen Buchhandlungen, ir der kirchlichen und politischen Verhaͤltnisswt des Lan- men Vaterlandsfreundes in die wahrscheinliche Zu⸗ in n , mn, . gehörigen Ritterguͤter aus gen (8. 28) erstreckt sich auch auf die Verzinsung und Abtragung Klasse derselben (8. 41) gehdren oder, wo eine Eintheilung nach Klas Berlin in der Plahnschen Buchhandlg. 1 9 8. itete dem Gemeinde -Verbande nicht fat, bereits vorhandener Schulden der Gemeinde? und' es bedarf diefer. sen nicht stattfindet, ein dem Gesetze uber die baͤuerliche Erbfolge vom g. E. Nitzeh, Geschichte des Ursprungs, Fortschritts und Ver- geistigen Aufschwung wirkte, wie sie durch innere . i , . . ĩ x Moritz, Her d Kurfuͤrst zu Sachs In in Pol . ; heiten, welche für alle zu dem Amte gehdrigen Gemeinden und Nit, Mitglieder. Del Veraͤnderung des Gemeinde-Bezirks durch Zu⸗ oder Verwalter der Besitzung gestattet. Der Vertreter muß gleich⸗ toritz, Herzog und“ urfuͤrst zu Sachsen. Einflusses auf den politischen, fittlichen und li- die von den Jefulten geleilfete Regetion gehemmt. und . . ; —ͤ ; Eine Sarstellung aus dem Zeitalter der terarischen Zustand des Landes. Nach dem Eng⸗ endlich unterdruͤckt wurde, welchen nachtheiligen Ein⸗ Musikalische Bildersibel band Hilden. zelche Angelegenheiten Gegenstand des Amts-Kommu⸗ einer anderen Gemeinde oder eines Theils derselben, wird jedoch in s. 43. Alte übrige Gemeindeglieder, so wie die auswaͤrts woh⸗ nal⸗Becbandes feyn sollen, wird, so weit sie nicht durch gesetzsiche den bestehenden LWäeult verhaͤltnissen und in der Verbindlichkeit, zur nenden Grund Eigenshuͤmer, welche in dem Gemeinde⸗Beiirke nicht Königl. Saͤchs. Geheimen Rathe ꝛc. Ar (letzter) Theil, gr. 8. (267 Bog.) geh. 2 Thlr. zustand gehabt hat, und wie endlich durch den Unler⸗ von Normann, ist wiederum in allen Buch- und Mu- e 1 .: t . . fammlung (8. ii. unter Genehmigung der Regierung festgestellt. fragen, nichts geandert. minkelclht enkrn hell, es kann ihnen gber soschs, wenn sie die Druückvapier. geh. 2 Thlr. . len so grundlich und belehrend entwickelt worden, als den Kirche der Verfall des Staats und, der Verlust vorräthig. w mene n 5. i ĩ vr schaften besitzen, aus Inhalt: Stellung des Regenten : Regierung in dem Werke des Grafen Krgsinski, der aus (iner seiner Unabhängigkeit befoͤrdert worden itt, Die Dr Preis mit schwarzen Bildern 25 8 tungs -Bezirke sollen als Amts-Bezirke beibehalten werden; es hleihbt Les 26. und 30) beginnt ohne besondere Erklärung mit dem ersten besonderem Vertrauen durch Beschluß der ,,, . ) Wissenschaft und Kuünst; Hofwesen und Fuͤr⸗ ten Polens vielfach verflochtenen Familie stammt und in Polen wird zum Berstaͤndnisse der neuesten Schritte Trautwein G& Comp. Rolsstralse No. 23. g be] 1èAbaͤnderungen ebung 9 ñ ! ; ; Dlese koͤnnen aur mit Genehmigung Hes Ministers des Juntn guf nech für pen letzten vorher eintretenden Verfalltag fort und hoͤrt wie das einem Forenfen verliehene durch Veran n' ben Gemeinde-Bezirke. Der

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haͤltnisse/ ; ñ z ; . 151 Beilagen und Urkunden. Register. ljetzt als Verbannter in England lebt. Er hat die l der Russischen Regierung in Beziehung auf jene n n : * un stenlehen 9 z ö . an. . ken mit dem Gutachten des Sber-Praͤsidenten begleiteten Bericht der mit demselben auf. der Halfte seines Grundbesitzes in

Beilage