1841 / 341 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Franzoͤsische Kabinet auf die Idee eines diplomatischen oder an⸗ 1 Eingreifens in die Spanischen Verhaͤltnisse verzichtet hat, und daß es darauf ausgeht, das gute Vernehmen mit der Madrider Regierung wiederherzustellen. Einige dem Ministerium befreundete Journale suchen dieser neuen Wendung der Franzoͤsi⸗ schen Politik gegen Spanien einen besonderen Anstrich zu geben,

der doppelt sonderbar deshalb erscheint, weil es unmoglich ist, daß irgend Jemand sich dadurch täuschen lasse, So giebt sich die

Revucr des deur Mondes die Miene, als ob sie zweifle, daß

semals das Projekt eines Kongresses uͤber die Spanischen Ange— legenheiten existirt habe. Abgesehen von den Schwierigkeiten der

Ausfuhrung eines solchen Planes mit seinen natuͤrlichen Konse⸗ quenzen, sagt die Revue des deux Mondes, haben von allen Europäischen Staaten nur Portugal und Frankreich das Recht, im Interesse ihrer Selbsterhaltung uͤber das Thun und Trei— ben ihres Nachbars Spanien zu wachen, und wenn Frank— reich eine Einmischung in die Spanischen Zustände fuͤr zweckmaͤ— ßig erachtet, so bedarf es dazu keiner Einwilligung und keiner Hülfe von irgend einer fremden Macht. Wie sollte also Frank— reich dazu kommen, sein Recht der Intervention in Spanien von einem Kongresse in Frage stellen zu lassen, oder doch es mit den uͤbrigen Großmächten theilen zu wollen! Diese von der Revue des deux Mon des aufgestellte Theorie mag freilich dem Fran— zoͤœsischen Nationalstolze schmeicheln, allein sie steht mit den Grundsaͤtzen des heutigen Europaͤischen Völkerrechts nicht minder im Widerspruche, als mit den offenkundigsten Thatsachen.

Herr Salvandy hat wirklich, was man anfangs allgemein fuͤr eine irrige Angabe hielt, Befehl erhalten, sich fuͤr die Eroͤff— nung der Kammern wieder in Paris einzufinden, um seinen Platz in dem Palais Bourbon wahrend der Verhandlungen uͤber dle Antworts-Adresse auf die Thron-Rede einzunehmen. Herr Chas seloup-Laubat soll dieselbe Weisung bekommen haben.

Ungewoͤhnlich strenge sind die Sicherheits-Maßregeln, welche die Polizei in Bezug auf den heute zur offentlichen Verhandlung gekommenen Prozeß Quenisset's und seiner Mitangeklagten ge— nommen hat. Seit gestern ist die Wache im Palais Luxembourg auf 100 Mann verstaärkt, ohne die starken Abtheilungen von Po lizei-⸗Agenten aller Arten und Namen zu rechnen, die den Dienst im Innern des Gefaͤngnisses und in den Umgebungen des Pala— stes des Pairshofes versehen. Außerdem sind die Kasernen in den benachbarten Quartieren der Stadt mit Patronen versehen, und starke Patrouillen durchziehen bei Tag und bei Nacht besonders die Vorstäͤdte, welche sonst der Heerd der Volks-Unruhen zu seyn pflegen. Die bffentliche Stimmung äußert sich indessen durch kein Merkmal in einer Besorgniß erregenden Weise. Das Publikum hat vielleicht nie so wenig Antheil an einem politischen Prozesse genommen, als diesmal. Selbst die Neugier ist durch die haͤufige Wiederholung ahnlicher gerichtlicher Handlungen bei— nahe vollig abgestumpft. Freilich mag man diese Sache von eini— gen Werkstaͤtten des Faubourgs Saint Antoine aus mit wenigen gleichguͤltigen Blicken ansehen, allein die Theilnahme der Hand— werker für Revolutionairs von dem Schlage Quenissets ist doch viel zu vereinzelt, um gefaͤhrlich werden zu konnen. Ueberdies hat es der Haupt-Angeklagte durch seine ganze während der In— struction beobachtete Haltung mit allen denen verdorben, die sonst etwa mit ihm sympathisirt haben wurden. Der Ausgang des Prozesses scheint sehr ungewiß, doch glaubt man, daß auch dies— mal die Todesstrafe nicht in Anwendung kommen werde, da sich Quenisset durch seine Gestaͤndnisse und durch seine Reue einigen Anspruch auf eine Milderung des vorauszusehenden Urtheils er— worben hat, und es gewiß unstatthaft seyn wurde, die Meitschul⸗ digen harter zu strafen, als den Thaͤter.

Man spricht von dem demnaͤchstigen Erscheinen eines neuen Bonapartistischen Journals. Das klägliche Ende des vor einigen Jahren mit dem Gelde des Prinzen Louis Bonaparte gegruͤnde— ten Capitole ist von böser Borbedeutung fuͤr das projektirte Blatt. Uebrigens bedarf es nicht mehr des Beweises, daß, wenn die Er— innerungen an die Napoleonische Zeit noch von einem großen Theile der Nation mit enthusiastischem Kultus gepflegt werden, das Interesse fuͤr die Familie des Kaisers gleichwohl todt und begraben ist.

Großbritanien und Irland.

London, 3. Dez. Die Koͤnigin hat, wie ministerielle Blaͤt— ter anzeigen, die Absicht, am nächsten Sonntag ihren sogenannten Kirchgang zu halten, und zwar soll die Ceromonie in der Ka— pelle des Buckingham-Palastes stattsinden. Um bei dem gluͤcklichen Ereignisse der Geburt eines Kronprinzen eine Handlung der Koöͤ— niglichen Gnade vorzunehmen, hat Ihre Majestaͤt dem Staats⸗ Secretair des Innern, Sir James Graham, anzeigen lassen, daß denjenigen Straäͤflingen, welche jetzt an Bord der Verbrecherschiffe zu Deptford, Woolwich, Sheerneß, Portsmouth, Pembroke, Cork und in anderen Gefaͤngnissen sich befinden und durch gutes Be— tragen der Begnadigung wuͤrdig gemacht haben, die Freiheit ge— währt werden soll.

Mit dem Befinden der verwittweten Königin hat es sich so gebessert, daß man nun an einer baldigen vollkommenen Wieder— herstellung Ihrer Majestät kaum noch zweifelt. Gestern wurde in Sudbüry wieder ein Buͤlletin ausgegeben, welches folgender— maßen lautet: „Die in dem letzten Bulletin angekuͤndigte Besse— rung im Befinden der Koͤnigin Wittwe hat bis jetzt fortgedauert, und es ist aller Grund zu der Aussicht auf allmaͤlige Genesung Ihrer Majestaͤt vorhanden. Wenn die jetzigen guͤnstigen Symptome fortdauern, so wird kein Buͤlletin mehr ausgegeben werden.

O'Connell scheint es jetztßgauch mit den Whig-Blaͤttern ver— dorben zu haben; die Morning Throniele hatte ihn bekannt— lich wegen seiner Aeußerungen uber Espartero und uͤber eine Fran— zoͤsische Intervention in den Spanischen Angelegenheiten sehr hef— tig angegriffen; jetzt kommt auch der Globe und sagt: „Wir stimmen ganz mit der Morning Chroniéle darin uͤberein, daß auch wir die Gewohnheit verdammen, welche bei Herrn O'Con— nell ganz festgerostet zu seyn scheint, jedes unerwartete Ereigniß in den Verhaͤltnissen Englands zu den anderen Staaten als eine Veranlassung zu Drohungen gegen England und zu glücklichen Aus— sichten für Irland zu benußen. Herr S' Connell trribt dies sogar auf eine Weise, welche ein Mann von Ehre unter seiner Wurde halten sollte. Bei dem erstengaͤrmen uͤber die neuerlichen Mißverstandnisse mit den Vereinigten Staaten, wer war es da, der zuerst das Unterhaus auf— forderte, sich durch einstimmigen Zuruf dahin auszusprechen, die Sache Mac Leod's als Sache des genen Volkes aufzunehmen! Herr O Eon— nell. Und wer war der Einzige, der die Schwierigkelten, welche diese großmuͤthige, von ihm selbst herbeigerufene Einigkeit herbei— zuführen drohte, zu seinem Vortheil benutzte und die gefährliche Lage, zu der er selbst das Zeichen gegeben hatte, zu seinen Gun— sten ausbeutete und es zu einem neuen Gegenstand der Furcht füͤr England und der Hoffnung fuͤr Irland machte? Herr O'Connell. Wer war der einzige Staatsmann auf dieser Seite des Wassers, der bei der ersten Nachricht von dem neuerlichen Versuche, Ma— rie Christine in Spanien wieder einzusetzen, seine Grundsaͤtze da— ran wagte, diese Handlung oder deren bekannte Befoͤrderer zu

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leben? Wieder Herr O'Connell. Wir wollen alle bitteren Ge— fuͤhle bei Seite setzen und fragen: kann dies eine gute Politik seyn? Was ist der Zweck, dem sie dient? Erschreckt sie Eng— land? Nein. Sie macht England vielmehr einiger. Sie ent— fernt in dem Gemuͤthe jedes Englaͤnders jeden moͤglichen Zweifel daruͤber, wie er zu handeln hatte, wenn der mit so vieler Prahle— rei gedrohte Tag kaͤme. Drohungen gegen die Wohlfahrt Eng— lands sind nicht im Stande, Englaͤnder zu erschrecken, aber sie vermögen wohl, sie dazu vorzubereiten, in der Stunde der Ge— fahr alle inneren Streitigkeiten zu vergessen. Herr O'Connell kann es auf unser Wort glauben, daß eine jede solche Drohung, die er ausstoͤßt, jede Schwierigkeit entfernt, die irgend einem Englischen Ministerium entgegentreten koͤnnte, wenn es die ganze Kraft des Reiches gegen irgend einen Feind versammeln müßte. Vorher gewarnt, ist vorher geruͤstet. Wir werden durch die fruͤheren Irländischen Freiwilligen nicht wieder uͤberrascht werden. Auch hat Herr O'Connell dabei vergessen, daß jene fruͤ— heren Irlaͤndischen Freiwilligen von denen, welche die von ihm jetzt aufgereizte Abneigung in den Kampf rufen koͤnnte, ganz ver— schieden wären. Hat er vergessen, daß ganz Irland jetzt kein Unrecht zu rächen, keine Ausschließung abzustellen hat? Hat er vergessen, daß ihm Gleichheit in dem Handel und in den buͤrger— lichen Rechten zugestanden ist; daß die Entziehung von Rechten wegen der Verschiedenheit der Religion aufgehoben ist; daß in Irland den Gemeinden ihre Rechte verliehen worden sind? Aus welchem Grunde sollte sich also das Irländische Volk an die Feinde Englands anschließen? Etwa fauͤr seine Unabhaͤngigkeit als Volk, fuͤr seine Befreiung von dem Joche einer feindlichen Regierung? Irland liegt uns zu nahe, als daß es seine Unab haͤngigkeit als Volk durchsetzen J Punkt gekommen, auf dem es mehr gewinnen kann. Irgend ein Schottischer Edelmann, wenn wir uns recht besinnen ein Herzog von Hamilton, belaͤstigte Köoͤnig Wilhelm III. einige Zeit auch mit ähnlichem Geschwaͤtz von Lokal-Patriotismus; da rief der König endlich aus: „Ich wuͤnschte zu Gott, Schottland laͤge tausend Meilen weit weg, und Sie waͤren dort Koͤnig!“ Unter diesen Bedingungen moͤchten wir auch O'Connell Koͤnig von Irland seyn lassen. Aber Schottland er⸗ kannte zuletzt die Vortheile der Verbindung mit England, Vor⸗ theile, von denen man nie vermuthete, daß die Schotten den ge— ringsten Theil davon erhalten würden. Warum sollte nicht auf gleiche Weise zuletzt auch Irland sich mit der Verbindung mit England aussoͤ'hnen? Wirklich, wenn wir uns nicht ganz täͤuschen, wird Herr O'Connell bereits sich vergeblich anstrengen, die Kraft des alten Hasses in Irland wieder aufzuwecken. Wir koͤnnen der Morning Chronicle durchaus nicht zugeben, was diese Herrn O'Lonnell zugiebt, nämlich, daß das Englische Volk im Allgemeinen feindliche Gesinnungen gegen Irland hege, Wir glauben dies nicht. Da das Englische Volk eifrig protestan— tisch ist, so fuͤhlt es noch stark den alten Abscheu vor dem Papst thume und die Furcht vor den moͤglichen Fortschritten desselben; aber die Irländer, als Irlaͤnder, und abgesehen von der Mitbe— werbung in den Gewerben, werden mit keiner groͤßeren Abneigung angesehen, als denen die Schotten wegen einiger kleinen Provin— zial-Verschiedenheiten unterworfen sind, und wir glauben, daß diese Verschiedenheit eben so oft Zuneigung erwecke, als Abneigung. Selbst unmittelbar nach der Vereinigung Schottlands, und mit— ten unter den zu dieser Zeit aufgeregten Vorurtheilen, hatten ein— zelne Schotten sich uͤber die Gesinnungen gegen sie in der Haupt— stadt gar nicht zu beklagen. Wir glauben auch nicht, daß dies bei den Irländern der Fall ist, obgleich der Häuptling ihrer de mokratischen Partei sich alle Muͤhe giebt, den Irlaͤndern Haß ge gen die Englaͤnder einzufloͤßen, indem er ihnen immer wiederholt, daß die Englaͤnder sie haßten.“

Baron von Marschall, vormals Oesterreichischer Gesandter in Wasphington, hat sich, als der erste Botschafter seines Hofes in Portugal seit dem Sturze Dom Miguels, am 29. November von England nach Lissabon begeben. „Dieser ausgezeichnete Diplomat“, bemerkt die Morning Post, „war ehedem in politischen Din— gen die rechte Hand Ihrer Kaiserlichen Majestaͤt Marien Louisens, der Herzogin von Parma und Piacenza, und leistete dem Oester— reichischen Kaiserstaat große Dienste während der Unruhen in der Romanga. Er vertrat fruͤher seinen Kaiser auch bei Dom Pedro in Brasilien.“

Die Oxford-Chronicle meldet, daß ein zweiter Geistli cher der Englischen Kirche, Hr. Wackerbarth, von dem Queens— College in Cambridge, wie fruͤher Herr Sibthorp, zur katholischen Kirche übergetreten sey. Dr. Wackerbarth war wegen seiner po lemischen Schriften gegen die Anglikanische Kirche von seiner Pro— fessor-Stelle an der Universitaͤt Cambridge abgesetzt worden.

Die Times behauptet, daß der Zweck des Traktats vom Juli 1840 weder in Syrien, noch in Aegypten, in so weit er in ersterem Lande der Befestigung des Friedens und in letzterem den dortigen Handels-Interessen Englands gegolten habe, erreicht wor— den sey. Insbesondere muͤsse es betruͤben, daß gerade zu der Zeit, wo vor einem Jahre in Syrien so glaͤnzende Erfolge er— reicht worden, jetzt ein empoͤrender Kampf zwischen Maroniten und Drusen stattgefunden habe.

Die Morning Post will wissen, General-Major John Grey sey zum Ober-Befehlshaber der Indisch-Britischen Truppen in Kabul ernannt. „Dieser tapfere Ofsizier,“ sagt das genannte Blatt, „erhielt fuͤr seine Auszeichnung bei dem Sturm gegen Se— ringapatam eine Medaille. Spater that er sich im Peninsular— kriege hervor, besonders in dem berühmten Gefechte mit den Fran— zoͤsischen und Polnischen Lanciers bei El Bodon. Bei der Er— stuͤrmung von Ciudad Rodrigo wurde er zweimal verwundet.“

Die Stadt London hat, wie fruͤher den Admiral Sir R. Stopford und den Commodore Sir Ch. Napier, nun auch den General-Major Sir C. F. Smith, welcher bei der Syrischen Ex— pedition die Englischen Landtruppen befehligte, mit ihrem Buͤr— gerrecht beschenkt.

Dem Vernehmen nach, sollen aus Anlaß der Geburt des Kronprinzen die Herren Clive und Morgan zur Pairswuͤrde und drei Unterhaus-Mitglieder zu Baronets erhoben wer den.

Nach dem Dubliner Journal ist das große Siegel von Irland aus massivem Silber seit vorigem Sonnabend verloren gegangen. Man fand es nicht in der Kapsel, als man Gebrauch davon machen wollte.

In Petersfield hat die Bank der Herren Hector und Com— pagnie mit 30,000 Pfd. ihre Zahlungen eingestellt. Aus Manche— ster und Liverpool lauten die Nachrichten sehr unguͤnstig in Be— treff der Aussichten fuͤr den Handel, und es haben drei oder vier Fallissements neuerdings dort stattgehabt. ;

In der Nacht vom Dienstag zu Mittwoch tobte ein Orkan aus Westen, der von gewaltigen Regenschauern begleitet war. Seit vielen Jahren hat man eine solche Nacht nicht erlebt, und der in den Vorstaͤdten angerichtete Schaden ist betrachtlich. Auf der Themse, die einer stürmischen See glich, trieben die Schiffe und Barken in allen Richtungen umher, ohne daß jedoch ernstli⸗ ches Ungluͤck geschah. Die Dampfschiffe, welche gestern den Fluß

bͤnnte, und ist nun auf einen durch Verbindung mit uns viel

hinauffuhren, kamen um mehrere Stunden zu spaͤt und hatten alle mehr oder weniger Schaden genommen. Gestern Abends erfuhr man bereits, daß an den Kuͤsten viel Ungluͤck geschehen sey. Der Regen artete Stunden lang in foͤrmliche Wolkenbruͤche aus; ein Theil des flachen Landes ist ganz uͤberschwemmt.

II. London, 3. Dez. Sie werden mir glauben, daß es hier sehr still in der politischen Welt ist, wenn ich Ihnen sage, daß das Wappen des Prinzen von Wales und ein Streit in Oxford über eine Professur der Poesie die einzigen Gegenstaͤnde der Unterhaltung bilden.

Am naͤchsten Dienstag wird die Hofzeitung den Titel des Erben der Britischen Krone mittheilen und das Herzogthum Corn wall wird in dem Fuͤrstenthum Wales untergehen, obgleich der letztere Titel nicht mit denselben großen Einkuͤnften verbunden ist, wie der erstere. Als Georg 1V., der letzte Prinz von Wales und Herzog von Cornwall volljährig wurde, betrugen die Forderungen, welche er an die waͤhrend seiner Minderjährigkeit von seinem Va— ter erhobenen Einkuͤnfte machte, 230,000 Pfd. Diese Forderung gab damals zu einem Skandal Anlaß, der gegenwartig gewiß ver mieden werden wird; aber der Werth der Einkuͤnfte des Herzog thums hat sich sehr vermehrt, und gegenwartig gehen häufig die Zeitpachten von Minen zu Ende, die dann unter vortheilhaften Bedingungen wieder erneuert werden.

Das Wappen-Amt, dessen Titel und Functionen ebenso my stisch sind, wie die eines Auguren-Kollegiums, hat entschieden, daß der Prinz von Wales das Sachsische Wappen als ein Wappen schild auf seinem Kleide tragen soll. Ich hoffe, wird es Niemand mißverstehen, wenn ich meine Zweifel uͤber das An gemessene dieser Entscheidung ausspreche. Der Erbe Georg's J trug unstreitig das Wappen von Hannover, weil er der aͤlteste Sohn des Kurfuͤrsten von Hannover war, und zu seiner Zeit ver einigten die Koͤnige von England die beiden Kronen sowohl in ihrem Wappen, als in ihrer Person. Aber das bloße Faktum der Abstammung, ohne Besitz und Macht, ist, wenigstens in Britischen Heraldik, ein sehr schwacher Gr penschild unseres Prinzen, welches, wie ich Wappen des Souverains seyn wird, etwas

Der Wahlkampf in Oxford zwischen zwei jaͤmmerlichen un und unbekannten, vom Publikum und den Musen vernachlaͤssig ten Poeten, den Herren Garbett und Williams, hat nicht ein (dium poeticum, sondern ein Odium theologicum veranlaßt Garbett ist der Dichter des Evangeliums, Williams der der Kirche; die evangelische Partei schwoͤrt,

Pindar Oxfords; die Puseyiten preisen der David des Katholizismus. Sieg davon tragen, und dann wird er dichte schreiben.

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Brüssel, 2. Dez. In der heutigen tanten-Kammer kam unter den Bittschriften eine

einen Theil dieser Gemeinde fuͤr den Bau land abzutreten, protestirte. Herr Hueveners ve Kommissien eingeladen werde, uͤber diese Bittschrift Bericht zu erstatten. Der Minister des sich diesem Verlangen zu widersetzen, daß di grundlos und keine Rede von einer solchen Abtretung sey. Scheyven legte den Bericht der Central-Section uber das der Justiz, und Herr Osy den Bericht der Kon Gesetzentwurf, zelcher der

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Regierung einen nortisation der Belgischen Forderungen der oͤffentlichen Schuld eroͤffi

Die Kammer eroͤffnete hierauf die Eroͤrterun

er Wege und Mittel.

Schweden und Norwegen. Ehristiania, 25. Nov. (L. A. 3.) hstes thing wird auch eine große kirchliche Frage beschaͤftigen. Es han delt sich namlich um die wichtige Frage der Gewissensfreiheit,

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11 n 5ychs Unser naächs

Koͤnigreie

e Religion bffentlich

Norwegen die Freiheit zu gestatten sey, und kirchlich zu uͤben. Schon das Storthing von 1836 trug darauf an, daß in Norwegen allgemeine Gewissensfreiheit einge fuͤhrt und das Gesetz vom 13. Januar 1741, welches dieselbe fur alle Kulte, den lutherischen ausgenommen, verbot, aufgehohen wuͤrde. Der Koͤnig wies jedoch diese Proposition zuruͤck. Das Storthing erneute sie 1839; derselbe abschlaͤgliche Bescheid de

Koͤnigs folgte. Stimmt jedoch das naͤchste bevorstehende Stor thing nochmals, also zum drittenmale, fuͤr die einzufuͤhrende R

ligionsfreiheit, dann ist nach dem Grundgesetze Norwegens der König gezwungen, die Proposition der Versammlung anzunehmen.

Deutsche Bundesstaaten.

Augsburg, 1. Dez. (A. Z.) Die Anordnungen, welche von Seiten des hochwuͤrdigen Herrn Bischofs von Augsburg und, wie wir aus glaubwuͤrdiger Quelle vernehmen, unter einstimmi— gem Beirathe seines Kapitels hinsichtlich der kirchlichen Trauer feier fuͤr das Andenken Ihrer Majestaäͤt der verwittweten Koni gin Karoline getroffen wurden, haben sich des vollen Beifalls Sr. Majestaͤt des Königs zu erfreuen gehabt. Wir sind ermaͤch tigt, das hieruͤber erfolgte Allerhoͤchste Königliche Handbillet zu veröffentlichen: . .

„Mein Herr Bischof von Augsburg! Ihre Zuschrift vom 2isten nebst Beilage habe Ich empfangen. Ich habe daraus mit Freude er sehen, in welch wuͤrdiger Art Sie die Trauerfeier für das Andenken der verwittweten Königin Majestaͤt, namentlich in der Domkirche, und überhaupt in Ihrem bischoͤflichen Kirchensprengel angeordnet haben. Indem ich Ihnen daruͤber Mein Wohlgefallen zu erkennen gebe, fuͤge Ich noch den Wunsch bei, daß Sie von Ihrer Krankheit sich in Baͤlde wieder vollkommen erholen mogen. Hiermit hitte Ich Gott, daß Er Sie, Mein Herr Bischof von Augsburg, in seine heilige Obhut nehme. Muͤnchen, 4. Dezember 1811. Ludwig.“

Stuttgart, 1. Dez. (Schwäb. M.) Wir theilen den wesentlichen Inhalt der in der Abgeordneten-Kammer gemachten Motion des Bischofs von Rottenburg mit: „Seit Einsetzung des bischoͤflichen Ordinariats (1328) haben zwischen diesem und dem katholischen Kirchen-Rathe, als der landesherrlichen Behörde, Ver— handlungen uͤber die Verhaͤltnisse der Staats-Regierung zu dem Bischofe und dem bischbflichen Ordinariate stattgefunden, welche aber zu keinem gedeihlichen Ziele gefuuͤhrt, und deshalb im Okto— ber d. J. von Seiten des Bischofs abgebrochen worden seyen. Der Bischof halte sich nun verpflichtet, seine Wuͤnsche, Bitten und Vorstellungen der Kammer vorzutragen und diese zu bit— ten, solche dem Regenten, der Gerechtigkeit liebe und abe, zur Wuͤrdigung und Abhuͤlfe nahe zu legen. Die wesentlichen Bezie⸗ hungen diefer Wuͤnsche des Bischofs sind: 1) Die freie Aussicht und obere Leitung der Geistlichen; 2) Herstellung der bischöͤflichen Rechte bei Besetzung der Kirchenpfruͤnden, welche namentlich bei

Besetzung der Dekanate wegen ihrer Verbindung mit Stadtpfar— reien beschraͤnkt sejen; 3 das Recht der Selbstverwaltung des Kirchenvermoͤgens, insbesondere des Interkalarfonds; I) Visitation der Dekane durch einen bischoͤflichen Commissair, ohne Mit— wirkung eines Commissairs des Kirchen⸗Raths; 5) Beach⸗ tung der (uͤbrigens der Kammer nicht mitgetheilten) Vor⸗ schlage hinsichtlich der Einsegnung gemischter Ehen; C Abstellung von Unterfuchungen gegen Geistliche in kirchlichen Sachen durch den Kirchen-Rath, ohne vorherige Communication mit dem Ordi— nariate; 7) Auszeichnung wuͤrdiger Geistlichen durch Verleihung von Titeln: eines bischoͤflichen geistlichen Raths oder eines Ehren— Dom-Kapitulars ꝛc.; &) freie Aufsicht und Leitung des Priester— Seminars und unbeschraͤnkte Ertheilung der geistlichen Weihen, namentlich des Subdiakonats, ohne Einholung der Zustimmung des Kirchen-Raths; 9) Aufhebung der Censur kirchlicher theologi— scher Schriften; 106) Verlegung der Dienstpruͤfung der Geistlichen

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an den Sitz des Bischofs.

A Leipzig, 6. Dez. Heute ist der „Entwurf zu den Statuten der Säaͤchsisch-Bayrischen Eisenbahn-Com⸗ pagnie“ ausgegeben worden, uͤber welchen in der fur den 14ten d. M. anberaumten General-Versammlung berathen werden soll. Die darin wiederholten Bestimmungen uͤber die speziellen Verhaͤlt⸗ nisse des Unternehmens, das Anlage-Kapital, die Betheiligungen der Regierungen dabei u. dgl. m. waren ganz in derselben Weise schon in der fruͤher veroͤffentlichten „Einladung“ enthalten, und ich habe dieselben damals in einem ausfuͤhrlichen Berichte mitgetheilt. Von den allgemeineren Bestimmungen dagegen, welche sich auf die Verwaltung der Gesellschafts-Angelegenheiten beziehen und welche im Ganzen ohngefaͤhr dieselben sind, wie sie bei allen aͤhn⸗ lichen Actien-Vereinen vorkommen, hebe ich nur Einzelnes heraus, was mir einer besonderen Bemerkung werth erscheint.

Gegen eine uͤbereilte oder leichtsinnige Aufloͤsung der Gesell— schaft ist Vorsorge getroffen durch §. 7, welcher bestimmt, daß eine solche Auflbsung nicht anders erfolgen kann, als „durch Beschluß einer, nach Production von mindestens 3 der Actien stattfindenden General-Versammlung, in welcher wenigstens der Stimmen fuͤr die Auflöoͤsung sich entscheiden, und nach eingeholter Genehmigung der beiden mitbetheiligten Regierungen.“

In Bezug auf die Verbindlichkeiten der Actiongire ist das, durch die zeitherige Praxis in Sachsen eingefuͤhrte Prinzip der Actien au porteur, wonach der Actiongir jederzeit befugt ist, seine Actie zu verkaufen oder zu vernichten, auch hier, in H. 9 sestge—

ten, uͤberdies aber in §. 10 ausdrücklich ausgesprochen, daß uͤber den Nominal-Betrag der einzelnen Actien, d. h., also über 100 Rthlr., keine weiteren Einzahlungen gefordert werden sollen, diese Bestimmung auch auf keine Weise abgeändert werden koͤnne. Zur Erläuterung dieser Klausel muß ich erwähnen, daß vor nicht langer Zeit bei einer anderen Actien- Unternehmung in Sach— sen der Fall vorkam, daß die General-Versammlung, um dem vom Direktorium gestellten Antrag auf Vermehrung des Betriebs-Ka— pitals zu genuͤgen, eine Ausschreibung von Beiträgen auf die aus— gegebenen Actien, über deren Nominal-Betrag, beschloß. Die Minorität erklärte sich jedoch durch diesen Beschluß der Majori— gebunden und brachte die Sache zur richterlichen Entscheidung, welche, so viel mir bekannt, gegen die Majori tat ausgefallen ist. Dieser Vorgang mag zur Aufnahme der er wähnten Bestimmung in die vorliegenden Statuten Veranlassung haben. .

fichtlich der Einzahlungen ist bestimmt, daß auf jede Actie Heiner zweimonatlichen Frist höchstens zehn Thaler ein— ert werden duͤrfen (9. 14), und daß die Aufforderung zu einzahlungen jedesmal 6 Wochen vor dem Termine erfolgen

15). Bei Versaͤumniß dieses Termins verfaͤllt der Ae

in eine Conventionalstrafe von 10 pCt. der Einzahlungs

(5. 16), und erst wenn er auf der wiederholten Auffor— derung zur Zahlung nicht Folge leistet, geht er aller aus den fru heren Einzahlungen ihm zustehenden Rechte verlustig, und diese fallen der Gesellschaft anheim, welche die betreffende Actie amor⸗ tifirt und eine neue an deren Stelle ausgiebt (5. 17). Man ist also von den strengeren Grundsätzen abgegangen, nach welchen die

Dresdner Compagnie verfuhr, und wonach die

ö taͤt fuͤr nicht

Hin rhall z 106 n

Actie schon Versaͤumniß des ersten Termins verfiel, was allerdings zu manchen, oft unverschuldeten Verlusten, so wie zu zahlreichen Re lamationen und Prozessen Anlaß gab.

Die Einschuͤsse auf die Actien werden von den jedesmaligen Schluß-Terminen der einzufordernden Einzahlungen, die gleich an fangs angezahlten 5 Rthlr. aber vom 1. Juni 1841 ab mit pCt. auf das Jahr verzinst G. 18). Die Verzinsung hoͤrt auf mit dem Schluͤsse des nach begonnener Benutzung der ganzen Bahn naäͤchsifolgenden Monats Maͤrz oder September, und es treten dann die Dividenden-Zahlungen ein, deren Hoͤhe sich nach dem Ertrage der Bahn richtet (55. 19, 22 ff.). Fuͤr die Erhebung der Zinsen und Dividenden ist eine Praͤklusivfrist von 4 Jahren vorgeschrieben (§. 30). Ein Reserve-Fonds wird gebildet, sobald der Reinertrag der Bahn, nach Verzinsung des gesammten Anlage Kapitals mit 4 pCt. (also auch des Antheils der Regierungen), noch einen Ueberschuß gewaͤhrt. Doch soll der dem Reserve-Fonds zufließende Theil in einem Betriebsjahre nicht mehr als 25,000 Rthlr., der Reserve-Fonds uͤberhaupt aber nicht mehr als 5h00) Rthlr. betragen (595. 32, 33). Alle Bekanntmachungen und Auf⸗ orderungen an die Actiongire geschehen durch die Leipz. Allg. Zeitung und das Altenburger Nachrichtsblatt. Die so geschehenen Bekanntmachungen sind fuͤr alle Mitglieder der Actien-Gesellschaft verbindlich (§. 36, 37). Streitigkeiten, welche zwischen Mitgliedern der Actien⸗Gesellschaft als solchen, oder zwischen diesen und der Actien⸗Gesellschaft entstehen, ohne verglichen zu werden, sind, mit Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges, durch Schiedsrichter zu entscheiden. Dritte Personen koͤnnen ebenfalls Streitigkeiten gegen die Actien-Gesell— schaft zur schiedsrichterlichen Entscheidung bringen, welcher sich diese solchenfalls nicht entziehen darf (9. 39). Gegen diese schieds— richterliche Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulaͤssig (9. 40.

Regelmäßige General-Versammlungen werden jährlich, und zwar während der Bauzeit in der ersten Hälfte, später in den er— sten 3 Monaten jedes Jahres stattsinden. Außerordentliche koͤn—⸗ nen zu jeder Zeit, entweder aus freiem Beschlusse des Direkto— riums, oder auf besonderen Antrag des Ausschusses oder die be— treffenden Regierungen, anberaumt werden (§. 46). Die Einla— dungen zu einer jeden General-Versammlung sind, und zwar so weit thunlich, unter Angabe der Berathungs-Gegenstände, minde— stens 4 Wochen vor dem Termin derselben von dem Direktorium zu erlassen (§. 47).

Antraͤge einzelner Actien-⸗Inhaber zur Vornahme besonderer Gegenstaͤnde in den General-Versammlungen, außer den statuten— mäßig oder auf Beschluß des Direktoriums und des Ausschusses auf die Tagesordnung gebrachten, muͤssen mindestens 2 Wochen zuvor bei dem Direktorium eingereicht werden, welches wiederum den Ausschuß davon zu unterrichten hat (9. 51).

Der Gesellschafts-Ausschuß besteht aus 24, das Direktorium

* 1527 aus 5 Personen. Nur letztere erhalten eine Besoldung (595. 56, 63, 72, 81). Zwei von den Direktoren werden von den beiden Regierungen, die drei ubrigen von dem Ausschuß ernannt. Von den letzteren scheidet alle zwei Jahre einer aus und wird durch eine neue Wahl ersetzt (S5. Z, 76). Im Uebrigen haben aber alle Direktoren ganz gleiche Rechte (5. 7 Me saͤmmtlichen Direktoren muͤssen ihren wesentlichen Wohnsitz während ihrer Amtsdauer in Leipzig haben (5. 80). Ueber die Wirksamkeit des Direktoriums, die Mitwirkung und Kontrolle Seitens des Aus— schusses, endlich uͤber die Stellung beider Vorstände zu der allge— meinen Repraͤsentation der Gesellschaft in der General-Versamm— lung, sind sorgfältige und angemessene Bestimmungen getroffen, welche jedoch speziell anzuführen zu weitläuftig und, da sie nur das aussprechen, was die Natur dieser Verhaͤltnisse gebietet, uͤber⸗ fluͤssig seyn wurde.

Darmstadt, 5. Dez. Die Programm fuͤr die morgen Mittag um 12 Uhr stattfindende Erdͤffnung der Staͤnde-Versamm— lung sind erschienen. Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog werden Hoͤchstselbst die Stände-Versammlung in d Re

em Großherzoglichen Re— sidenzschlosse feierlich eröffnen.

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Oesterreich. Wien, 3. Dez. (W. Z.) Se. Majestaͤt der

Matrosen erster Klasse, der Fregatte „Venere“ welcher bei der letzten großen Feuersbrunst zu Smyrna aus fre Antriebe ein in einem brennenden Hause zurkückgebliebenes Tuͤrkisches Kind mit eigener hoͤchster Lebensgefahr dem nahen Flammentode gluͤcklich entriß, und die ihm von der Mutter dargebotene Geld— belohnung edelmuͤthig ausschlug, in huldreicher Anerkennung seiner menschenfreundlichen Aufopferung, die kleine goldene Civil Ehrer

medaille am Bande verliehen.

Schweiz. Bern, 30. Nov. (A. 3.) Wir gehen wieder einer neuen Wendung der Dinge in der Aargauischen Kloster-Angelegenheit und in den eidgenbͤssischen Verhaͤltnissen entgegen, einerseits durch den Sturz der bisherigen Regierung von Genf und ihres in hei— mischen Verhaͤltnissen beinahe ängstlich konservativen, in der E genossenschaft hingegen liberalisirenden, ja selbst sogar einen A flug von Radikallsmus nehmenden Systems, obgleich das End Ergebniß der in Genf stattsindenden Umgestaltung noch immer räthselhaft ist. Hierzu kommt eine neue Bewegung der politi schen Schaukel in Wallis. ? seine Entlassung eingegeben, hatte sich namlich auf die Bitten des großen Rathes und dessen einzelner Mitglieder bewegen lassen, die Geschäfte bis zum 1. Januar 1812 fortzuführen. Den 19. November beschloß nun der große Rath in einer stuͤrmischen Sitzung seine im Oktober d. J. in der Kloster-Angelegenheit ge— gebene Instruction zu verändern und den S taats Rath zu ermaͤch⸗ tigen, mit der Herstellung des Klosters Hermetschwyl oder selbst mit dem Antrag von Aargau vorlieb zu nehmen. Es ist nun allerdings wahrscheinlich, daß der S taats-Rath nach einer so wich tigen und fuͤr ihn so schmeichelhaften Konzession nicht auf der Entlassung beharren werde. :

In Bern ist der große Rath seit dem 22sten versammelt. Die don demselben vorzunehmenden Geschäfte sind mit Ausnahme des Strafgesetzbuchs, welches nicht in ieser Sitzung behandelt werden wird, auf keinerlei Weise von Bedeutung. Den groͤßten Theil der Sitzung werden die Ergänzungs-Wahlen fuͤr den aus tretenden Drittheil des großen Raths wegnehmen, ohne muthmaß liches anderes Ergebniß, als die Wiederbestaͤtigung der bisherigen Inhaber der Stellen. In der Sitzung vom 29sten wurden saͤmmt siche austretende Mitglieder des Regierungs-Raths mit großer Mehrheit im ersten Skrutinium wieder gewählt. In der heuti gen Sitzung wählte man, wie schon seit laͤngerer Zeit bekannt war, den Schultheißen Tscharner zum Schultheißen und Bundes-Praͤ— sidenten fuͤr 1812.

Der Staats Rath, der in corpore

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V

M Pezuela

, wegen Theilna

verurtheil

adrid, 26.

Flucht befindet, ist vom Ereignissen vom ober z

Alle Stabs-Offiziere und Capitaine des bon“ sind ihrer Stellen entsetzt worden; was di ziere dieses Regiments betrifft, so wird Prozeß entscheiden, ob sie b Regiment Moch heute wird an unseren Olozaga, eine offizielle Note abgeschickt werd binet der Tuilerieen verlange, einen großen von der Spanischen Graͤnze zuruͤckzuziehen Barcelona unterdruͤckt seyen. .

Heut ist das Regiment „Luchana“ hier eingeruüͤck nunmehr der sehr beschwerliche Dienst der National erleichtert werden wird.

Die Hofzeitung theilt heute das der Königin von Portugal mit, worin sie zu der gluͤcklichen Unterdruͤckung der Unruhen Gluͤck wuͤnscht.

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Gesan t

,

Strasburg (in West Preußen), 30. Nov. Gestern versammelten sich hier die Staͤnde des Kreises zu einem Kreis tage, auf welchem neben den eigentlichen Kreistags-Geschaͤften auch auf den Vortrag des neuen Landraths Herrn Lauterbach ein Ver ein von saͤmmtlichen Rittergutsbesitzern gegründet wurde, der sich zum Ziele gesetzt, auf gemesnschaftliche Kosten den den Kreis durch— laufenden Landstraßen und ubrigen Verbindungswegen eine chaussee⸗ artige Form zu geben, dieselben mit edlen Baͤumen zu bepflanzen; zu diesem Zweck eigene Baumschulen zu halten, huͤbsch gelegene Platze und die Dorfer durch Strauch⸗ und Baumpflanzungen zu verschͤnern; auch den Wegweisern, so wie den Bruͤckengelaͤnden eine gleichmäßige gefaͤllige Ferm zu geben. Zu diesem Zweck sol⸗ len 3 Gartner und 12 Gehuͤlfen angestellt und zur Beau fsichti⸗ gung der Baumschulen die Schullehrer mit ins Interesse gezo— gen werden. 3 . k Nach Schließung des Kreistages verehrten die Kreisstaͤnde ihrem, nach einem mehr denn dreißigjaͤhrigen Wirken mit Pension in den Ruhestand abgegangenen Herrn Landrath von Wobicki einen prachtvollen und fostbaren silbernen Pokal, der von dem Besitzer der Herrschast Brinsk, Herrn von Czapski, mit einer sehr herzlichen Rede uͤberreicht wurde.

Das Wirken des Industrie-Vereins für das Königreich Sach sen.

Das gesammte Gewerbewesen unserer Zeit hat sich 9 4 neuen Grundlage zu entwickeln angefangen. Diese Grundlage i ; das Prinzip der Affociatio n. Die wesentlichen Eigen schaften dieses Aossoͤciations- Prinzips sind: die freie, nicht durch Nang oder Beruf der Mitglieder, sondern einzig und allein durch ihr Interege an der Sache bedingte Theilnahme der Privaten, die vollstaͤn digste Deffentlichkeit der Verhandlungen der so gebildeten Vereine, end⸗ sich die durch jene Theilnahme und durch diese Oeffentlichkeit her— vorgerufene innige und energische Wechselwirkung zwischen denselben und dem allgemeinen Geiste der Nation und der Gesellschaft;

Auf diefen Grundlagen beruhen auch die wohlthaͤtigen Wirkun⸗ gen der gewerblichen Affociationen, die von ihnen ausgehende BVe— lebung des nationalen Gewerbfleißes, der intellektuellen und mora⸗ lischen Bildung der gewerbtreibenden Klassen, die durch sie vorbe⸗ reitete oder zu Stande gebrachte Aufklaͤrung wichtiger und schwieri ger kommerzieller, technischer, fozialer Fragen, endlich die Vertretung der verschiedenen Interessen der Gewerbtreibenden, gegenuber den Anforderungen und Maßnahmen der Staats Behoöͤrden, zugleich aber auch deren Verschmelzung und Ausgleichung unter dem höheren staatswirthschaftlichen und nationalen Gesichtspunkte. .

Daß jene Vereine nicht immer und uͤberall eine so wohlthaͤtige Wirkfamkeit entfaltet, daß sie vielmehr ihren Einfluß oftmals be⸗ schraͤnkten Lokal- und Personal-Interessen dienstbar gemacht haben, kann den Vortheil derfelben im Allgemeinen nicht aufheben, kann die Wahrheit nicht umstoßen, daß vorzuͤglich auf diesem Wege der freien Association unser Gewerbewesen zu gedeihen und feste Wur⸗ zeln zu schlagen vermag.

Auch in Sachsen haben sich zahlreiche Vereine der angedeuteten lrt fuͤr gewerbliche Zwecke gebildet. In Chemnitz, Leipzig, Dres den, Plauen, Annaberg u. s. w. bestehen Industrie, Kunst⸗ und Ge⸗ werbe-Vereine, polytechnische Gesellschaften und wie diese Vereine sonst noch heißen, mehr oder minder zahlreich, mit beschraͤnkteren oder ausgedehnteren Zwecken und Mitteln. Von allen diesen Ver⸗ einen ist der zu Chemnitz begruͤndete „In dustrie-Verein fur das Königreich Sachfen“ unstreitig der erste an Einfluß und Bedeutung fuͤr das Saͤchsische Gewerbewesen. Chemnitz, der Haupt⸗ sitz und Mittelpunkt der Fabrik-Industrie Sachsens, bietet eben sowohl zu der Erdrterung allgemeiner staatswirthschaftlicher und kommerzieller Fragen die vielfachsten Veranlassungen, als es auch zu deren Loͤsung die geeignetsten Mittel und Kraͤfte enthaͤlt. Wah. rend daher die ubrigen industriellen Vereine Sachsens sich theils auf einzelne lokale Gewerbs-Interessen beschraͤnken, theils mehr allge mein wissenschaftliche Zwecke verfolgen, hat der Chemnitzer Indu strie Verein seine Bestimmung in einem hoheren Sinne erfaßt, als das allgemeinste Organ und zugleich als die oberste, von allen anerkannte und doch nicht offizielle Aufsichts-Behdrde der gesammten Industrie des Landes. Auf der anderen Seite hat dieser Verein auch einen halboffiziellen Charakter, denn er konkurrirt bei den meisten wichtigen Entschließungen der Regierung uͤber Angelegen⸗ heiten des Handels und der Gewerbe, bald durch Gutachten und Berichte, welche die Regierung ihm abfordert, bald durch Unter— suchungen, die er in deren Auftrage oder aus eigenem Antriebe anstellt, bald endlich durch Anträge, Vorstellungen oder Beschwer den, welche er an die offiziellen Instanzen bringt. Er erfuͤllt also einen großen Theil derjenigen Bestimmungen, welche in Preußen den daselbst bestehenden Handels-Kammern zukommen, ohne gleich— wohl eine so ausgesprochene amtliche Stellung einzunehmen, wie diese.

Die Resultate seines Wirkens veroffentlicht der genannte Verein regelmaͤßig in gedruckten „Mittheilungen welche jedoch, da sie nicht eigentlich in den Buchhandel kommen, sondern nur an die Vereins Mitglieder vertheilt und an die auswärtigen, mit dem Ver cine in Kartel stehenden Gesellschaften versendet werden, eine ge ringere Verbreitung finden, als ihr fast durchaus sehr bedeutender und allgemein interessanter Inhalt es verdient.

Von diesen Mittheilungen liegen uns die drei letzten Jahrgaͤnge vor, und wir glauben uns den Dank der Leser der Staats-Zeitung zu wenn wir daraus das Wichtigste im Auszuge mittheilen.

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erwerben

Sogleich die erste Lieferung der Mittheilungen auf das Jahr 1839 enthält einen hoͤchst interessanten Original- Aufsatz, „Notizen zur Geschichte der Zeugdruckerei, namentlich baumwollener Gewebe, in Sachsen“ betitelt und auf Veranlassung des Vereins, mit Be nutzung der durch diesen herbeigeschafften statistischen Angaben, von einem genauen und praktischen Kenner dieses Industriezweiges ver faßt. Wir entnehmen demselben folgende Angaben:

In Bezug auf die Geschichte des fraglichen Gewerbezweiges im Allgemeinen, bemerkt der Verfasser, daß der aus Ostindien, vielleicht schon vor Entdeckung des Seeweges dahin, oder von Osten her aus n Landern nach Europa verpflanzte Druck baumwollener in Deutschland als in England Wurzel Anfang des 15ten Jahrhunderts sey Augs⸗

wo die Manufaktur baumwollener Zeuge laͤngst gebluͤht, waͤh⸗ 1d in England Parlaments-Akten zum uͤbel verstandenen Schutze er Erzeugung wollener und seidener Waaren ihr noch hemmend ent⸗ gegentraten, nicht minder wegen seiner gedruckten leinenen als baum⸗ wollenen Waaren beruͤhmt gewesen; die von Ostindien kommenden Baumwollengewebe seyen zum Druck in Augsburg, gleichwie auch in den bald darauf entstandenen Etablissements zu Hamhurg, Kassel, Faufbeuern u. s. w. uͤber London bezogen worden.

Sodann auf das Entstehen der Baumwoll-Druckerei in Sach— sen üͤbergehend, fährt der Verfasser fort:

„Hatte sich fruͤher die Weberei in Sachsen nur mit Wolle und Leinen, dann hier und da, z. B. in Annaberg und in Leipzig, mit Seide beschaͤftigt, so wurde doch auch schon in der ersten Haͤlfte des vorigen Jahrhunderts die Verwendung der Baumwolle, zunaͤchst der macedonischen und des Produktes Hollaͤndischer Kolonieen, im Erzgebirge und Voigtlande eingefuͤhrt. Die Handspinnerei, die vieler Hände bedurfte, gewann auch auf dem Lande Eingang, waͤh rend die zunftmaͤßige Weberei, mit Ausnahme des Schdͤnburgi⸗ schen und der Grafschaft Wildenfels, in die Staͤdte gewiesen war. Man fertigte z. B. in Chemnitz halbleinene, halbbaumwollene Waaren, erst spaͤter ganz baumwollene, die auch in ferne Gegenden, unter anderen uͤber Spanien nach Amerika, so wie in Plauen Schleier, Mousseline, welche, z. B. zu Turbanen, nach dem Ori ente großes Gesuch fanden.“

„Mechanische Spinnereien entstanden in Sachsen seit Anfang des 1sten Jahrzehends dieses Jahrhunderts, wodurch denn nach und nach die Handspinnerei fuͤr Kattun gaͤnzlich aufhoͤrte, aber auch die soliden aͤlteren Gewebe in anderer Textur, theils in einer feineren, theils in einer ganz leichten, erschienen. Seit 1815 verschwand aus Ehemnitz, so wie aus anderen nahrhaften Erzgebirgischen Staͤdten, die Kattunhandweberei ganz und machte anderen lohnenderen Mo deartikeln Platz; sie erhielt sich aber in den kleineren Orten so wie auf den Doͤrfern.“

„Das Entstehen der Druckerei in Sachsen bezeugen amtliche Nachrichten schon im Jahre 1754, wo ein Nuͤrnberger Kattundrucker, Neumeister, die erste Druckerei in Plauen anlegte. Das aͤlteste der jetzt bestehenden Etablissements ist das zu Großenhain im Jahre 1763 begruͤndete.“ ö .

Die Regierung, die Wichtigkeit des neuen Industriezweiges woh erkennend, war auf dessen Forderung eifrig bedacht, freilich. nach dem damaligen niedrigen Stand der Staatswirthschafte Lehre 1 . wenig empfehlenswerthen Weise, naͤmlich durch Ersheilung 1 165 weibs-Privilegien auf einen gewissen Umkreis h . much noch zuweilen durch bagare Geldunterstützungen und die Hewährung man⸗ nigfacher Vortheile und Vorrechte. Ob. durch diese Schutzmaßre⸗

l. ob t rotz derselben, genug, der junge Industriezweig edieh * breitete sich nach und fach über den größten Theil des Erzge⸗ birges, Voigtlandes und der Lausihh aus. Wir koͤnnen hier den An—

anderen töoffe * 11 m RB ew Stoffe vtel fruher

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