1841 / 343 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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e, e .

13) Andrézieurx-Roanne, eine im Marz 1833 eroͤffnete

und mit Pferden betriebene Fortsetzung der vorigen Bahn; ist 17, 900 Ruthen lang und hat 1,976,000 Rthlr. gekostet. Eine von diesem Schienenwege abgehende Zweigbahn ist Montrond-Montbrison, welche, 1000 Ruthen lang, einen Kosten-Aufwand von 68,332 Rthlr. verursacht hat; Pferdebahn. Bert-Loire, eine gleichfalls (090 Ruthen lange Bahn zum Kohlen-Transport mit Pferden; welchen Zweck die Bahn J Creuzot-Cangal du Centre, 2660 Ruthen lang, im Wesentlichen auch hat. Epinac-Canal de Bourgogne, mit aͤhnlicher Bestim mung, hat bei 7180 Ruthen Lange 3906,00 Rthlr. gekostet. St. Louis⸗- (Basel-) Straßburg, uͤber Muͤihausen und Colmar fuͤhrend, 37,300 Ruthen lang, hat 10,933,000 Rthlr, gekostet und ist theilweise im Oktober 1810, auf gan zer Lange im August 1841 eroͤffnet. Eine Zweigbahn ist Mulhouse⸗ Thann, welche, seit September i839 befah ren, 383,000 Rthlr. gekostet hat. Sie ist 5066 Ruthen lang und der Betrieb auf derselben verpachtet. . Ein 2180 Ruthen langer Schienenweg fuͤhrt im Aisne-De partement von Villers-Cottrets nach Pont-a u Perches.

St. Waast⸗JIa⸗Haut nach Denain, 2380 Ruthen, 160,000 Rthlr., und von Denain nach Abseon, 1609 Ru then, 295,009 Rthlr. . Paris-Orleans, mit den 5060 Ruthen, welche auch der Zweigbahn nach Corbeil angehören, 30,600 Ruthen lang, ist zu 16,933,001) Rthlr. veranschlagt. Lille-Frontiere belge, 3770 Ruthen, und Ve Giennes Frontiere belge, 3500 Ruthen, sollen 2,7 Rthlr. kosten.

15 len

.

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Aus dem Vorstehenden erhellt, Meilen fertige Eisenbahnen 39,268,960 Rthlr. gekostet haben (153,960 Rthll durchschnittlich die Meile), so wie, daß 37,65 Meilen im Bau be— griffener Bahnen 31,161,000 Rthlr. kosten werden.

Bevor ich eine Darstellung der Eisenbahn-Projekte zu ge ben versuche, scheint nuͤtzlich, einiges Geschichtliche über die Be muͤhungen der Regierung um diese wichtigen Befoͤrderungsmittel des Verkehrs, so wie uͤber die hauptsaͤchlichsten Ursachen des bis herigen Mißlingens derselben, voranzustellen. Bereits im April 183. legte die Regierung den Kammern einen Gesetz-Entwurf uber Herstellung der wichtigsten Eisenbahnlinien in Frankreich vor. Sie entwickelte die Gruͤnde, aus welchen der Bau groöͤßerer Linien durch den Staat den Vorzug zu verdienen scheinez die Ausführung klei nerer Strecken koͤnne der Privat-Industrie uͤberlassen bleiben, und falls hinsichtlich wichtiger Bahnen dieser Art sich Unternehmer nicht faͤnden, solle der Staat helfend einschreiten. Dies koͤnne ge schehen durch Darlehne, durch Antheilnahme oder durch Gewaͤhr leistung einer bestimmten Zinsen-Einnahme. Als die durch die dermaligen Untersuchungen am wichtigsten sich darstellenden Linien wurden bezeichnet: die Verbindungen zwischen Paris (St. Denis, Givors), Havre und Dieppe mit Seitenbahnen nach Pontoise und Rouen; zwischen Paris, Lyon und Marseille; zwischen Paris und Lille; zwischen Paris und Bordeaux; zwischen Paris und Straßburg.

Bbgleich diesen Vorschlaͤgen keine Folge gegeben wurde, legte die Regierung doch abermals im Mai 1837 einen Gesetz-Entwün vor, welcher die Ausfuhrung folgender Linien auf Kosten oder n Beihuͤlfe des Staats empfahl: Paris-Rouen; Paris-Orleans (Bor deux); Marseille⸗- ( Arles, Avignon) Lyon; Paris-Belgische Graͤnze, uͤber St. Denis, Pontoise, Beauvais, Amiens, Arras, Douai Lille. Zugleich wurde eine Unterstuͤtzung der Actien-Gesellschaften der Schienenwege von Muͤlhausen nach Thann und im Departe ment du Gard vorgeschlagen. Die Regierung fand einen Haupt grund des Stockens der Privat- Unternehmungen in der Unzu laͤnglichkeit des den Gesellschaften vorgeschriebenen Tarifs und beantragte deshalb dessen Erhoͤhung auf 7, Cent. pro fuͤr die Person und 12 Cent. pro Tonne Waaren pro Kilometre (resp. 4, Sgr. pro Meile und 5 Sgr. pro Centner und Meile)

Nachdem die Berathungen uͤber diese Vorschlaͤge gleichfalls keinen Erfolg gehabt hatten, wurden im Februar 1838 n. Anträge vorgelegt, welche namentlich die Eisenbahnen von Pa ris an die Belgische Graͤnze, von Paris nach Rouen, Paris nach Orleans und von Marseille nach Lyon betrasen; die sesmal von etwas genaueren Kosten-Anschlaͤgen begleitet. Nach langer und heftiger Berathung wurden sämmtliche Anträge von der Kammer verworfen, man schien keine Eisenbahnen auf Staats Kosten bauen zu wollen. Weil diese Verhandlungen auch zu nem warmen Federkriege in Broschuͤren und in den offentlichen Blattern Veranlassung gaben, welcher viel dazu beitrug, die Maͤn zel und Schwaͤchen des Ministeriums, der Parteien und der gan zen Art der Behandlung der Eisenbahn-Frage an das Licht ziehen, Ursachen, die zum Theil auch bis jetzt noch fortwirken und so bald nicht verschwinden werden; so scheint nicht ohne Interesse, etwas naher auf diese Verhaͤltnisse einzugehen.

Frankreich besitzt muͤßige Kapitale im Ueberfluß; seinen Be

1

S8 il 581 Kllometre

119 16e

wohnern ist oft übertriebener Speculationsgeist nicht abzusprechen; fast allgemein sieht man die Nothwendigkeit ein, im Eisenbahnbau nicht zuruͤck zu bleiben; die Beschaffenheit des Landes bietet durch

schnittlich nicht mehr Schwierigkeiten ihrer Ausfuͤhrung dar, als man in anderen Laͤndern gefunden hat; das Matersal wurde gro ßentheils gleich gut und zu nicht hoͤherem Preise zu erhalten seyn, als bei uns; die Kosten haben sich bei den vollendeten Bahnen durchschnittlich nicht viel hoher gestellt, als in Belgien, bei weltem niedriger aber als in England; Frankreich besitzt eine Menge un— beschäftigter Arme und eine hinreichende Zahl tuͤchtiger Ingenieure (ohne daß man solche aus dem Corps ies Ponis' et G,stanssdcr zu wahlen nöthig hatte): und dennoch ist Frankreich hinsichtlich der Eisen bahn Anlagen so weit zuruͤckgeblieben, daß es Mühe ha ben würde England; Belgien und Deutschland wieder einzuholen. Diese auffallende Erscheinung hat verschiedene Gruͤnde, welche, mehr oder weniger zusammenwirkend, dieselbe veranlaßten. .

Dahin gehoren vornehmlich:

1) Die Schwache der Regierung durch Innern, der Parteien in der Kammer ten und der Presse gegenuber.

Die Heringe Sorgfalt von welcher die Bearbeitung der Ent wuürfe im Allgemeinen zeugt und die nicht aufgemwd j . den kann durch die tiefere Sachkunde einzelner ö . . und Kammer-⸗-Mitglieder. , Die Intriguen und Zwistigkeiten der Vertreter lokaler und provinzieller Interessen in und außerhalb der Kammer 1 lieber gar nichts wollen, als Anderen etwas zuwenden. Das uͤbertriebene Centralisations⸗System (welchem so Man— ches zur Last gelegt werden kann) und die üͤbermaͤßige Beam—⸗ ten⸗Aristokratse. So ist z. B. ein wesentliches Hinderniß bei Ertheilung von Konzessionen mit erträglichen Bedin— gungen an Privat-Gesellschaften der hartnäckige Widerstand

Gegensätze in ihrem ihren eigenen Beam

we

lõz6 des Corps des Ponis et Chausées gewesen, welches die Ei— senbahnen in seinen Haͤnden behalten wellte. Die Presse, welche in dieser Frage, wie bei allen Angelegen— heiten von einiger Wichtigkeit, sofort Partei nach ihren ver— schieden gefarbten Ansichten genommen hat und begreiflich dadurch zur. Verwirrung der Ideen sehr viel beitrug. Wenige Blaͤtter, unter denselben z. B. der Moniteur in du stx iel. haben davon sich frei zu halten gesucht. Die Taͤuschungen, welche manche Actien-Gesellschaften, z. B. durch ungenuͤgende Veranschlagungen, selbst erfuhren oder verbreiteten. k Die Voͤrse mit ihren wiederholten finanziellen Krisen, mit ihren Actien-⸗Schwindeleien, mit ihrem im Allgemeinen vor herrschenden Streben nach raschem Gewinn ohne Interesse an der Sache selbst. ; Die Leichtglaͤubigkeit und Veraͤnderlichkeit eines großen Theils derjenigen, welche im Stande waren, solche Unter nehmungen durch ihr Geld zu unterstuͤtzen. In der neuesten Zeit uͤberdem die Befestigung von Paris, dieser Krebs, welcher noch Jahre lang an den Finanzen Frankreichs nagen wird. Alle diese Hindernisse werden und muͤssen jedoch der Noth ndigkeit weichen, welche, taglich gebieterischer hervortretend,

Jebh Sal 261 5a . * 2 sich Bahn zu verschaffen wissen wird, trotz Parteiungen und Spe Ey fa i , wan, 6 ; 9 5 kulanten. Die Regierung wird gezwungen seyn, die zur Erlangung

de

r erforderlichen Eisenbahnen geeigneten Mittel zu ergreifen und

Rar 2 664 8 266. ? 6 9 dann wird sie uͤber die Opposition in und außerhalb der Kam

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I C * 3 XI ; 6 , M

b dem gegenwärtigen Ministerium solches gelingen

werde, steht dahin, einem seiner Nachfolger in den naͤchsten Jah

16 16

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wege auf Staatskosten zu bauen, vielmehr wahrscheinlich

n sicherlich Da es aber nicht thunlich und, wie die Sachen imal stehen, selbst nicht rathsam wäre, die erforderlichen Schienen iel der Aus

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weg wird muͤssen betreten werden, die Anlage theilweise mindestens

ö 1 GM ejrküscgo dos (etwa mit Beihuüͤlfe des

de

Staats auf eine oder die andere Weise),

r Privat-Industrie zu uͤberlassen; so sind Modificationen der

jetzigen Eisenbahn-Gesetzgebung unerläßlich. Indem ich mir vor

diesen Punkt weiter unten zuruͤck zu kommen, fahre

vat-Gesellschaften in die Rechte und Verpflichtungen des Staats treten. Demungeachtet sind Gebaͤude, Einrichtun— gen und Grundstuͤcke der Eisenbahnen, gleich anderem Ei— genthume, der Steuer unterworfen, die Grundstuͤcke sogar unbedingt in erster Klasse (Cahiers des Charges des ne mins de Her concédes). Gleich anderen Unternehmungen zum Transport von Reisenden, muͤssen die Eisenbahn-Ge sellschaften ferner den zehnten Theil vom Preise der Plaͤtze steuern. . ; . .

Zu den Lasten, welche auf den Eisenbahn- Unternehmungen ruhen, muͤssen quch die Aufsichts-Kosten (depenses de vs risication, de réception des ouvrages, de police, qd'achats 210.) gerechnet werden. . . Die Geld- Erhebung und die Bahn-Polizei kann von den Gesellschaften an eldlich verpflichtete Personen übergeben werden, welche dann den Beamten der großen Straßen gleich geachtet werden. Polizei-Reglements werden fuͤr jede ein zelne Bahn erlassen. ;

Der Betrieb der Eisenbahnen ist einer Menge zum Theil durch ihr Detail laͤstiger Vorschriften und Beaufsichtigungen unterworfen. Die Lokomotiven sollen vor dem Gebrauche den. fuͤr Dampfmaschinen im Allgemeinen vorgeschriebenen Pruͤfungen unterliegen; die Zahl und Dauer der Fahrten, welche mit einer Lokomotive gemacht werden duͤrfen, ohne solche von neuem zu reinigen, ist bestimmt; jeder Zug muß begleitet werden: von einem Lokomotiv-Fuͤhrer, einem Heizer Ober-Conducteur und auf je 6 Wagen einem Conducteur; die Bahnwäarter muͤssen so nahe sich stehen, daß sie einan der sehen können; die Regierung bestimmt Abfahrtzeiten und Zwischenräume u. s. w. .

(Schluß folgt.)

B c r* j D , Den 10. Dezember 1841.

. ö Ir. Cour - oni. AcIĩSen.

der Darstellung des Geschichtlichen fort.

Im April 1840 legte

1) Von dem Bau⸗Kapitale Antheil von 16, M,. 0 Fr. dergestalt zu nehmen, daß ihr Antheil nicht fruͤher in Zinsengenuß tritt, als nachdem die uͤbrigen Actionaire 4 pt. Zinfen erhalten haben. Außer dem wurde die Konzession von 70 auf 99 Jahre verlängert; Der Tarif aber von 7 Cent. auf 10 Cent. fuͤr die Per son pro Kilometre, und von 16 auf 20 Cent. für die Tonne Wagren pro Kilometre, erhoͤht. Zum Bau der Eisenbahn von Lille und Valenciennes an die Belgische Gränze, auf Staats-Kosten 10,000,009 Fr. zu verwenden. Den Schienenweg von Montpellier nach Nismes mit einem Anschlags Kostengufwande von 14,000,000 Fr. zu bauen. Der Eisenbahn-Gesellschaft Andrezieu Roanne ein Darlehn

6060,00) Fr. zu machen. er Eisenbahn-Gesellschaft Paris-Versailles (rive gauche

desgl. von 5.000, 000 Fr. An der Straßburg-Baseler B Theilnehmer zu werden. Schon fruͤher waren zum Fo bau der Eisenbahn Alais-Beaucgire 6, 000,000 Fr., und

uf der Bahn Bordeaux-Teste eine ähnliche Summe als

ahn mit 12,600,006)

Darlehne bewilligt, so daß die Gesammtsumme der für Ei , . en, mn, , . ; 9 j z ö. senbahnen aus dem Staats-Fonds bewilligten Gelder auf

260 06, 06006 Fr. sich be

laufen mag. . Im Jahre 1839 sind außerdem Actien-Gesellschaften zum Bau von Eisenbahner zwischen Rouen und Havre, Corbeil (Pa Lille und Dunkerque konzessionirt. auch in Frankreich, namentlich gewissen allgemeinen Vorschriften unter wovon die wick n deutet werden sollen: Entfernung ein

gewohnlich (denn es giebt einzelne Ausnahmen)

gisenbahnen ist

Innenseiten der Schienen von

Preuß.; die Entsernung der außeren Kanten de dann 4,997 Fuß (resp. 1,1 und 1,35 Metre,“) zu 3,2 Fuß Rheinl.).

stehende Maschinen zu befahrenden Steigungen

khahkzrz e onnken -* ** bedeutender als C9oß per Metre seyn Efruͤhe

oz Metr Ungeachtet vielfacher Recla

5p

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zu weit getriebene Strenge und n gebauten Bahnen thatsaͤchlich staͤrkere Stei

gungen, orhanden sind, hat die Regierung davon bisher Di, ,, ssen wollen Auf einigen Englischen Bahnen, z. B. er Neweastle-Carlisle, sindet man Gradienten von e bis welche jedoch, sobald sie ohne s-Maschinen erstiege eine Laͤnge von 4 Englischen Mei

werden sollen, nirgends . len erreichen. Bei einigen Meilen Lange, sind Steigungen von ; bis in England gar nicht selten.

Die Kruͤmmungen sollen mindestens 500 Metre (fruhen

zar 1509 Metre), (33,3 Reh) Halbmesser haden.

den Hauptlinien der Englischen Bahnen läßt man in Regel keine Kurben zu, welche einen geringeren Radius als

Englische Meilen (22 Rth.) haben, jedoch kommt auf de Liverpool-Manchesterbahn eine Kruͤmmung mit 65,23 Halbmesser vor.

I) Die Eisenbahnen sollen Koͤnigliche oder Departemental-Stra ßen nicht anders passiren, als mittelst Ueberbruͤckungen oder Durchgängen von Maue

Das Durchschneiden in gleicher Ebene ist nur bei Gemeinde Wegen gestattet, welche dann waͤhrend des Passirens der Zuͤge durch besonders angestellte Waͤrter mittelst Schlag bäumen gesperrt werden. Die Zahl und Lage der Bahnhöfe, die Beladung und Ent— ladung u. s. w., sind Gegenstaͤnde, welche die Regierung

. nach sedesmaliger spezieller Untersuchung bestimmt.

)Unterirdische Strecken sollen, uͤber den Schienen gemessen, 23,95 Fuß Breite und 17,5 Fuß Höhe haben.

Die Lokomotiven sollen Einrichtungen, durch welche der Rauch verzehrt wird, enthalten.)

) Der Bau der Eisenbahnen gehört zu den Anlagen fur den oͤffentlichen Nutzen, bei denen die damit beschaͤftigten Pri

261

Die Spurbreite der Great Western-Bahn ist 5, zoz70 Fuß Rheinl. auf den meisten uͤbrigen Englischen Bahnen 4,6! Fuß Rheinl., auf den Oesterreichischen Wiener) und Preußischen Schienenwegen eben so uf den Badenschen und der Taunusbahn 4,8 Fuß Rheinl. auf den Belgischen Bahnen desgleichen. tigt h . Gesetz vom 3. August 1830 ist die Regierung ermüaäch= nen e mn. die Bedingungen der bereits konzessionirten Bah—

und sogar die vorgeschriebenen Tarife abzuaͤndern.

ltries. Geld.

St. Schuld- Sch 1015 10637 Br. Pots. Hr. kutzl. Ohl. 30 102 1017 40. do. Prior Lräm. Sch, der Md. Lp. Eisenh. Sechanddllun 807 0. d0. Prior. Act. Kurm. Schuld 3 1023 1021! BrI. Anh. Eisenb Berl. Stadt- Oki 1035 1033 4.2. do. Prior. Act EBlbiuger do 3 . Düss Elb. kisenb-. Danz. do. in Ih 18 0. d 0. Prior. Act Wẽestp. Esandbr. 3. 102 101. Rhein. BKisenh⸗ CG rOSsh. Pos. 0 1605 do. do. Prior. Act Ostpr saudhbr ' ö 102 191 3 ; bFomm. . 33 102 l Kur- u. Neum. 0.“ 1021 101 Schlesis 3

Lriedrichsd'or Andere Golduniin zen à 5 Th

Pisconio

2 im sterdanm Bill. 25 * 7 80h ol Lntwerpen, Ein kturt 355 G. 15 244 kr IDräiin., Seh. 81 6 Anl. 235 23 229 1101 ; Hisenhalin- Actien . resden 10116 ien 1620 k Petersburg, 3 ex Met. 38

Lo'n à Har. 300 FI. 70. do. 500 FI. 737. do. 200 11. 25:

1IIamburg Sp. Der

Königliche Schauspiele znnabend, 11. Dez. Im Schauspielhause Wasser, Lustspiel in 5 Abth., nach Scribe, von A.

Zonntag, 12. Dez. Im Opernhause: Konzert. m'ahhandoni)h, von Mercadante, gesungen von J aus Bruͤssel. 2) Fantasie fuͤr Floͤte, komponirt und dem Koͤnigl. Kammermusikus Herrn Gabrielsky Donizetti, gesungen vor

Zeeraäͤuber, großes Ballet in 3

Roberto IDN everenx, von

Im Schauspielhause: Werner, oder: spiel in 5 Abth.', von K. Gutzkow.

Montag, 13. Dez. Im Opernhause: Die Benesiz Posse in 1 Akt und in 5 Abth. Hierauf: Konzert Ernst; und das Stelldichein, komische Oper 6. N. Isouard.

Rönigstädtisches Theater

Sonnabend, 11. Dez. (Italienische Opern -Vorstellung.)

Norma. Opera in 2 Atti. Poesia del Sgr. Romani. Musica lel Maestro Bellini. (Signora Laura Assandri: Norma. Signora Carmela Marziali: Adalgisa. Signor Raffaele Vi tali: Pollione. Signor Salvatore Natale: Oroveso.)

Sonntag, 12. Dez. Der Liebe und des Zufalls Spiel, oder Maske füuͤr Maske. Lustspiel in 2 Akten, von C. Lebruͤn. Hier auf: Endlich hat er es doch gut gemacht. Lustspiel in 3 Akten, von Albini.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 9. Dezember 1841. Zu Lande: Weizen 3 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthli 15 Sgr.; Roggen 1 Rihlr. 20 Sgr., auch 4 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf große Gerste 238 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch 28 Sg: 11 Pf.; Hafer 26 Sgr. 3 Pf. auch 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 25 Sgr auch 1 Rihlr. 16 Sgr. 3 Pf. Eingegangen sind 190 Wispel 12 Scheffel Zu Wasser: Weizen (weißer) 3 Rthlr. 19 Sgr., auch 3 Rthli 6 Sgr. 3 Pf. auch 3 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf auch 1 Rihlr. 24 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 21 Sgr 3 Pf. Eingegangen sind 1259 Wispel 18 Scheffel Sonnabend, den 8. Dezember 1841. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr., auch 7 Rthlr. 15 Der Tentuer Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 21 Sgr. 3 Pf? Karto f fel P rei se. Der Scheffel Kartoffeln 15 Sgr., auch 10 Sgr. . . Branntwein ⸗Preise. Die Preise von Kartoffel Spiritus in der Zeit vom 2 bis inel.

9g. Dezember d. J. waren: 14 147 Rthlr. pro 200 Quart à 54 pCt

oder: 10,5600 pCt. nach Tralles. Korn-Spiritus ohne Geschaͤft. Berlin, am 7. Dezember 1841. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilage

Grosibritanien und Irland.

London, 4. Dez Aus Halifax in Neu⸗Schottland sind Nachrichten bis zum 18. Nov hier eingegg gen, denen zufolge die Frage äber die streitige Gränze zwischen den Britisch⸗Nord⸗Amerikanischen Besitzungen und den Vereinigten Staaten, oder näher zwischen der Provinz Neu⸗Braunschweig und dem Stagte Maine, wieder un⸗ nnittelbare Gefahr droht. Die Halifax Morning Post vom 38. November beschuldigt namlich die Amerikaner, daß sie eigen— maͤchtig in das Britische Territorium eingedrungen seyen, um das⸗ selbe auf eigene Hand zu vermessen, daß sie ganz entschiedene Vor⸗ bereitungen trafen, um sich definitiv in dem selben niederzulassen, daß sie Jeden Tag weiter vorwaͤrts vordrängen, die werthvollsten Waldungen faͤllten und bereits einen Kanal gegraben haͤtten, der die Gewässer des St. John mit denen des Penobscot zu verbin— den bestimmt sey. Nach Blaͤttern, die in Neu⸗Braunschweig er⸗ scheinen, sind die Bewohner des Staates Maine bereits bis zu dem suͤdlichen Arm des St. John, der Allaguash genannt, wird, und zwar bis zu einem Punkte, der nur 990 Englische Meilen in suͤd⸗ oͤstlicher Richtung von Quebetł entfernt liegt, vorgedrungen, fallen dort Holz und haben schon eine Wasserverbindung zwischen dem Allaguassh und dem See Keagonagan, der in den westlichen Arm des Penobscot fallt, bewerkstelligt. Nach dem St. John's Courier stehen der Major Graham und andere Ingenieur⸗Offi⸗ ere der Armee der Vereinigten Staaten an der Spitze der Kom— mission, welche die von den obenerwaͤhnten Blattern als wider⸗ rechtlich bezeichnete Aufnahme des bestrittenen Gebietes bewerk⸗ stelligt; sie sollen bei einer Gelegenheit von den auf dem streitigen Gebiete ansaäͤssigen Britischen Unterthanen gewaltsam in ihrer Be⸗ schaͤftigung gestoͤrt und endlich ganz verjagt worden seyn. Uebri⸗ gens bemerkt letztgenanntes Blatt, daß die Regierung der Vereinig⸗ en Staaten die Aufnahme nur als zu ihrer Information nöͤthig betrachtet wissen wolle, waͤhrend die Regierung des Staates Maine dieselbe als ein Zeichen definitiver Besitznahme ansehe, so daß es all⸗ gemein heiße, der von neuem zu seinem Amte erwaͤhlte Gouverneur dieses Staates, General Fairfield, beabsichtige gleich nach seiner am 1. Januar vorzunehmenden Vereidigung von dem Territorium, welches durch die von den erwaͤhnten Ingenieur⸗-Offizieren pro— sektirte Graäͤnz-Linie abgesteckt worden, auch faktisch Besitz zu neh— men und uͤber dasselbe so bald wie mbglich durch Parzellirung und Veräußerung an Privatpersonen zu verfügen. Auf einem Theile dieses Gebietes wird schon jetzt, wie aus einer Anzeige in (nem Blatte von Maine hervorgeht, Land zur Anlegung von 15 Ortschaften ausgeboten und dabei bemerklich gemacht, daß die Vereinigten Staaten vor kurzem einen Militairposten am Aro— stook und einen anderen am Fish-⸗Flusse angelegt haben, so daß die dadurch den Graͤnzbewohnern auf dieser neuen Landstrecke ge— währte Sicherheit gewiß schleunigst die Anlegung von Heer⸗ und Post-Straßen und die Abhaltung von Maͤrkten herbeifuͤhren werde. Der Kaufpreis fuͤr das Land wird in vier jahrlichen Terminen entrichtet, von denen indeß die ersten drei in Wegearbeiten und nur der vierte baar geleistet werden soll.

In einem Schreiben des katholischen Vikars Polding in Neu Suüdwales an einen Irlaͤndischen Bischof besindet sich fol— zende Stelle uber den sittlichen Zustand dieser Kolonie: „Man redet in Europa von der großen Sittenlosigkeit, die in diesen Ge⸗ zenden herrsche. Dies ist aber ein Irrthum. Es ist hier nicht schlimmer als anderswo, und den alten Zustand von Neu⸗Suͤd— wales darf man mit dem jetzigen nicht verwechseln. Vor mehre— ren Jahren, als es noch keine Priester hier gab, herrschten aller— dings die groͤßten Unordnungen im Lande. Aber jetzt haben wir hier Geistliche voll Eifer, Thätigkeit und Froͤmmigkeit. Kirchen erheben fich aller Orten, Schulen bieten den Armen christlichen rricht, Kloͤster eine Zuflucht den reuigen Suͤndern. Das Ge—

159 11

[

setzhat Presbyterianer, Protestanten und Katholiken vollkommen aleichgestellt; Alle ohne Unterschied genießen seine Wohlthaten, in⸗ zem auch in der Verwaltung der Rechtspflege eine vollkommene Unparteilichkeit herrscht. Insbesondere ist eine große Besserung berkden deportirten Verbrechern vor sich gegangen, seit die Briti— Regierung, auf die Vitten und die in einer eigenen Bro— auseinandergesetzten Vorschlaͤge des Bischofs Ullathorn ein—

für die geistlichen Beduͤrfnisse der Verurtheilten Sorge

agen hat.“

Deutsche Bundesstaaten.

Braunschweig, 1. Dez. (Aus den Verhandlungen der Ztaͤnde-Versammlung des Herzogthums Braunschweig.,) In Folge des in der Sitzung vom 11. Mai d. J. publizirten Landes fuͤrst— lichen Reskripts, und der Bestimmung des Herrn Praͤsidenten semäß, hatten die Mitglieder der Staͤnde-Versammlung sich am

November versammelt.

Der Land-Syndikus verlas den Bericht des staͤndischen Aus— schusses uber die waͤhrend der letzten Vertagung vorgekommenen Geschäͤfte. Der wesentliche Inhalt desselben war:

S. 14. Remuneration fuͤr Besorgung der staͤndischen Registratur Geschaͤfte.

3. 2. Verleihung der landschaftlichen Stipendien.

3. 3. Staats-Vertraͤge, welche theils zur Nachricht mitgetheilt, theils zur verfassungsmaͤßigen Mitwirkung bei der Ausfuͤhrung pro ponirt worden. ;

Von der Herzoglichen Landes⸗-Regierung wurde am 31. Mai d. J. mit der Koͤniglich Preußischen Regierung ein Vertrag wegen Be

Bekanntmachungen.

Oeffentliche Vorladung. Es werden Behufs Todeserklaͤrnng ) der Boͤttcher Karl Prang, welcher in einem Al⸗

welche saͤmmtlich von ihrem Leben und Aufenthalt. keine Nachricht gegeben haben, event. deren unbe— kannte Erben aufgefordert, bis

zum 1. Februar 1842

ter von ctwa g? Jahren um Psingsten 1812 sich hei dem unterzeichneten Gericht schriftlich oder per ins Russische Lager vor Danzig begeben hat; sooͤnlich sich zu melden, widrigenfalls sie fuͤr todt er

153?

handlung der Provocgtionen auf Separatlonen und Abloͤsungen in dem Graͤnzgebiete geschlossen, welcher am 14. Juni dem staͤndischen Aus⸗ schusse zur Nachricht mitgetheilt und in der Gesetz' und Verord⸗ nüngs⸗Sammiung publizirt ist. Eine staͤndische Mitwirkung war da⸗ bei nicht . . .

Ferner wurde ein zwischen der Herzoglichen Regierung und dem Koͤnizreiche Belgien abgeschlossener, am . Juli, d. Im unterzeichne⸗ ter Vertrag, die Aufhebung des Abzugs und Heimfall-Rechts zwi schen den kontrahirenden Staaten, betreffend, Gesetz und Verord⸗ nüngs-Sammlung Nr. 11) mit einem Schreiben vom 6. September dem 'sfaͤndifchen AÄusschusse kommunizirt. Derselbe stimmt seinem In⸗ halte nach mit den Vertraͤgen, welche zu gleichem Zwecke mit Hol⸗ land undder Schwelz geschlossen wurden, uͤberein und war, nach den Bestimmungen des Gründgesetzes §§.7 und s, lediglich zur Kenntniß

der Staͤnde zu bringen.

Tin dritter Staats- Vertrag, der aber, wenigstens theilweise, die

staͤndfsche Mitwirkung, welche bei der Landes Gesetzgebung verfas sungsmmäßig eintritt, erforderte, ist die Ucbgreinkunft mit dem König reiche Preußen zur Foͤrderung der Rechtspflege, welche nach laͤngeren Verhand lungen' jungst geschlossen wurde, und deren Publication in kurzem erfolgen dürfte. Es haben sich namlich bisher die Herzoglis Braͤunschweigischen und die Königlich Preußischen Gerichte nur in beschrankterem Maße Rechtshuͤlfe in buͤrgerlichen Streitsachen gewahrt Die Insinuation von Klagen erfolgte nur, wenn sie den Gesetzen des Stactes, dem das requirirte Gericht angehoͤrte, entspragchen und eben fo fand die Bollstreckung rechtskräftiger Erkenntnisse vielfache Schwierig keiten, woraus Inkonvenienzen fur die streitenden Theile, unangenehme Verhandlungen zwischen den Gerichts Behoͤrden und auch zwischen den Staats-Feglerungen felbst hervorgingen. Diese der Erlangung nz⸗ thiger Rechtshuͤlfe entgegenstehenden Schwierigkeiten sind durch die erreichte Convention bescitigt, deren Resultat um so mehr ein be friedigendes genannt werden darf, da sich dieselbe auch guf wich tige Gegenstände der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, ingleichen des Strafrechts, erstreckt und die Grundsaͤtze, an deren Befolgung die Leistung derjenigen Rechtshuͤlfe genuͤpft ist, welche den Gerich ten des Inlandes nicht verweigert werden darf, den Verhaͤltnissen vollkommen entsprechen. Dabei ist jedoch zu bemerken, daß die Königlich Preußische Regierung mit anderen Deutschen, nament lich mit den Saͤchsischen Staaten, bereits fruͤher solche Conven tion abgeschlossen hat und, auf die Gleichmäßigkeit dieser Ver traͤge einen wohlbegruͤndeten Werth legend, nur diejenigen Aende⸗ rungen eintreten zu lassen geneigt gewesen ist, welche die Verhaͤlt⸗ nisse dringend erheischten. Uehrigens beruhen die Bestimmun⸗ gen der Uebereinkunft durchaus auf dem Grundsatze der Reziprozitaͤt, ünd sie entspricht insofern dem §. 219 des Grundgesetzes, dessen prak⸗ tische Anwendung in Beziehung auf die Preußischen Staaten, mit Ausnahme der Rhein⸗-Provinzen, welche wegen ihrer besonderen Rechts— gesetzgebung ausgeschlossen bleiben mußten, durch den Vertrag ge⸗ sicherk wird. Da die Convention mit dem heutigen Tage in Kraft treten follte, so gab der staͤndische Ausschuß seine zustimmende Erklaͤ rung am 16. Sktober, mit Vorbehalt der Aufnahme dieses Antrages, ab; 'r hat aber von der Entschließung des Herzoglichen Staats⸗Mi⸗ nisteriums darauf noch keine Kunde erhalten. ;

Das Verbot der Ausfuͤhrung und Durchfuͤhrung von Pferden uber die Steuer Graͤnze des diesseitigen Zoll⸗Vereins, zu welchem der staͤndische Ausschuß, laut des Berichts vom 4. Januar d. J., 8.2. Nr. 4, die verfassungsmaͤßig erforderliche Zustimmung ertheilte, hatte, nach erfolgter Unterzeichnung des Schluß⸗Protokolles wegen der Drientalischen Angelegenheiten seinen Zweck verloren, und es ist diesemnach zu dessen Aufhebung dem Kdnigl. Hannoverschen und Großherzogl. Oldenburgschen Gouvernement die Zustimmung der Herzogl. Braunschweigschen Staats⸗Regierung angezeigt worden.

z. 4. Mitwirkung des staͤndischen Ausschusses bei der Gesetz⸗ gebung.

z. 5. Veraͤnderungen im Bestande des Kammer- und Kloster guts und der zur Herzoglichen Hofstatt gehörenden Grundstuͤcke. 3. 6. Die Ablosungen, Gemeinheitstheilungen und Vergleiche, welche bein Kammergukfe und beim Kloster- und Studien-Fonds vor gekommen sind.

z. 7. Das Staats⸗Finanzwesen betreffend.

3. 8. Uebersichten von den Baukosten der Braunschweig⸗Harz⸗ burger Eisenbahn.

3. 9. Die von Wolfenbuͤttel nach Oschersleben zu bauende Ei senbahn.

8. 10. Aenderungen in der Ritterschaft.

3. 11. Die von verschiedenen Kaufleuten, Fabrikanten und an deren Gewerbetreibenden zu Wolfenbüttel in Betreff der zoll⸗Ver haͤltnisse des Herzogthums eingereichte Bitte, daß der Ausschuß ihre an Herzogliches Staats-Ministerium gerichtete Supplik fuͤr Beibe haltuͤng der Handels⸗-Convention mit Hannover unterstuͤtzen moͤge Es konnte von dem Ausschusse darauf, nach dem Inhalte des §. 114 der neuen Landschafts-Ordnung, nicht eingegangen werden.

s. 12. Beurlaubung von Mitgliedern der Staͤnde Versamm lung und Einberufung der Stellvertreter.

s. 13. Vorbereitung der Geschaͤfte der Staͤnde⸗Versammlung. Es waren verschiedene Propositionen der Herzoglichen Landes-Regierung eingegangen, naͤmlich 1) mittelst Schreibens Herzoglichen Staats Ministertums vom 1. Oktober, der Gesetz⸗ Entwurf, Modisie ationen und Ergaͤnzungen der Gemeinheits-Theilungs Ordnung betreffend; 2 mit Schreiben vom J. Oktober, die Proöposition wegen Reguli⸗ rung der oͤffentlichen Abgaben zu Braunschweig und Wolfenbuͤttel und? einige andere dazu in naͤherer Beziehung stehende Gegenstaͤnde; 3 mit Schreiben vom *. Oktober, die Propositionen wegen Bei. tritts des Herzogthums zum Zoll Vereine, und 4) mit Schreiben vom . Oktober, die Proposition, das Zoll-Strafgesetz betreffend, welche saͤmmtlich den Kommissionen schleunigst zugestellt worden seyen; allein die Kommifstons-Berathungen daruber, zumal uͤber den Zoll Vereins Vertrag, haͤtten in der kurzen Zeit bis zum 1. November nicht zum Schluffe gefuͤhrt werden koͤnnen, und somit waͤre die Staͤnde⸗ Ver sammlung zu ermessen, wann die Einberufung erfolgen muͤsse, besser im Stande.

aufgefordert, sich spaͤtestens bis

der angeblich im Jahre 1798 in . klärt and das Vermögen derfelben den legitimirten sprochen worden ist. )

bei Danzig geborene Igkob Eylkowski au Zielkowski welcher sich im Jahre 1812 aus

zig begeben hat; der hier am 16. November 17990 geborene Jo hann Georg Hennig, welcher schon vor dem

Wanderschaft gegangen;

der hier am 19. September 1789 geborene Tuch machergeselle Michael Konewke, welcher etwa in seinem 20sten Lebensjahre den hiesigen Ort verlassen, um sich angeblich in Pr. Stargardt als Husar einstellen zu lassen,

naͤchsten Erben ausgeäntwortet wird,

ü ,,, Zugleich werden die unbekannten Erben;

dem Dorf Kamerauofen in die Gegend von Dan⸗ a) des hier im Jahre 1825 als Forstschreiber verstor benen, angeblich aus Koͤnigsberg in Preußen ge buͤrtigen Ernst Ludwig Raphael Debouchgin, uf. 989 2 ö . h 6 ; ; ; deffen Nachlaß aus 213 Thlr. 10 Sgr. besteht; Christian Münnich wird dessen abwesende Ehefrau, Jahre 1817 als Bäckergeselle von hier auf die b) der am 11. November 1838 in dem Dorfe Ka Johanne Ehristiane Muͤnnich geb. Freund, hiermit setzt, und es werden die D

mergu verstorbenen, aus i 11 . ; un n , ge, . 6 gebürtigen Anna Marie geb. Nezel, zuerst ver und die Ehe mit ihm fortzusetzen, spaͤtestens aber n . jener letztwilligen

ehesicht gewefenen Rektor Martin zuletzt ver termin chelicht gewesenen und geschiedenen Fleischer den 19. Januar 1842, Vormittags 9 uhr, dem Rathhause vor der verord! ber Verfolgung des Brews, idelche etwa 20 Thlr. nachgelassen hat; an Gerichtsstell vor Herrn Qberlandesgericht: Ne a n. fplgung c

c) des am 23. August 1539 in dem Dorfe Szadrau! ferendarius Plesch, sich zur Fortsetzung der Ehe mit Zwecks des Termins gewaͤ

zum 1. Februar 1842

bei dem unterschriebenen Gericht schriftlich oder per soͤnlich zu melden, widrigenfalls deren nachgebliebe nes Vermoͤgen dem landesherrlichen Fiskus zuge

Schneck in Westpreußen, den 10. April 1846. Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Nach Verlesung dieses Berichts des staͤndischen Ausschusses ging ein landesfuͤrstliches Reskript vom 1. November ein, wodurch die Stande Versammlung wieder bis zum 15. November vertagt wurde. Das Reskript war ihnen be. „Wilhelm. Herzog. Da die Arbcjten der zur Begutachtung der loͤblichen Staͤnde⸗Versammlung vorgeleg⸗ ten sinanziellen Propositionen niedergesetzten Kommission noch nicht so weit vorgeschritten sind, daß eine Berathung daruber im Plenum stattfinden konnte, so wollen Wir loͤbliche Stan de⸗Versammlung hier⸗ durch bis zum Montage, den 15ten d. M. vertagen. Braunschweig, den 14. November 1811. Auf Höchsten Spezial⸗-Befehl. Graf von Veltheim. von Schleinitz. F. Schulz. .

Der Herr Präͤident hob darauf die Sitzung auf und. lud die Mitglieder ein, sich am 15. November wiederum hier einzufinden.

Die laut des Berichts des staͤndischen Ausschusses den Staͤnden vorgelegten Propositions-Schreiben der Regierung waren also 1) ein Gefetz Entwurf. Modificationen und Ergänzungen der neuen Gemein heitstheslungs-Srdnung betreffend, nebst den dazu gehörigen Motiven; Schrciben wegen der staͤdtischen Abgaben und Muͤhlen zu Braun⸗ schweig und Wolfenbüttel; 3) Gesetz' Entwurf uber die staͤdtischen in birckten Abgaben zu Braunschweig und Wolfenbuͤttel; ) Entwurf einer allgemeinen Mühlen Ordnung; 5 Motive zu diesen Gesetzen; 6) Proposition wegen Beitritts des Herzogthums zum Zoll⸗Verein; 7) Proposition, das Zoll⸗Strafgesetz betreffend.

Fortsetzung folgt

wislenschaft, Kunst und Literatur.

Berlin. In der Sitzung der geographischen Gesellschaft am 1 Dezember trüg Herr Ritter ein Antwort-Schreiben des Koͤnigl. Ministeriums der geistlichen, Unterrichts d Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten auf einen Antrag vor, wonach der Gesellschaft von dem Königl. Ministerium der auswärtigen A egenheiten aus den Berichten der in den Transatlantischen Staaten angestellten Diplomaten dasjenige mit getheilt werden soll, was selbe t seyn konnte. Herr Geheime Rath Beuth uͤbersandte als Geschenk die Fte S ection der zu dem Preußischen Ost Atlas gehdrigen Küsten-Ka ; Lichtenstein übergab Namens Herrn Verfassers

bolds Karte des Japg eichs Herr Wilhel

einen Bericht, betreffend seinen Uebergan

den Alpen. Herr Ritter erlaͤutert re l gebrachte Neuigkeiten, namentlich eine Karte der Südlaͤnder der Erde, uͤbergab seine Abhandlung; die Niger-Expedition und ihr Bestimmung, woran er mehrere Notizen, Afrikanische Zustaͤnde b treffend, anschloß und die daruber erschienenen Werke und Karter vorlegte. Demnaͤchst gab er in gleicher Weise Nachricht von mel reren neuen Unternehmungen zur naheren Kenntniß Asiens unt legte endlich neue Karten uber Neu⸗Seeland vor Herr Mahl mann sprach uͤber die Bevölkerung von Rom

Jahren, nach der Notizie del giorno, 7. Ott

Fiario della tèrza riunione degli Scienziati Italiani in Firn

1841 vor und gab eine Notiz uͤber die klimatischen Verh

von Ofen, wobei die neuesten, im Manuskripte vom Herrn D Mayer mitgetheilten fünfjaͤhrigen Beobachtungen auf der Ofener Sternwarte vorgelegt wurden. Herr Ritter machte sodann noch einige Mittheilungen über die Chatam-Inseln und die dort zu gruͤndende Deutsche Kolonie. Als Geschenke waren von den Ver fassern eingeschickt worden: Notices statistiques sur les Colonies fran vaises par Du pen re II. Vol. Kranz, Geognostische Beschrei bung der Insel Elba, mit Karten,. Bulletin de la Société de Geo graphie, Tom XV. Possart, Beschreibung des Koͤnigreichs Polen Vander maelen, Essai sur la Statistique géengrale de la Belgiqu Abicht, Geologische Beobachtungen über die vulkanischen Er scheinungen und Bildungen in unter und Mittel-Italien, J. Bd. Iste Lieferung mit Atlas. Georg Goöͤͤch, Beschreibung von Steiermark, II. Bd. Dally, Elémens de l'histoire du gene humain. Die neuen Veranderungen der unorganischen Welt, von Lyell, aus dem Englischen von C. Hartmann, vom uebersetzer.

Virgil's Aeneide in Deutschen Jamben von Dr. J. E. Nüremberger, Köoͤnigl. Preußischem Geheimen Rathe u. s. w. Zweite verbesserte Auflage, mit dem Texte zur Seite. 2 Baͤnde 8. Kempten 1841. Verlag von Danheimer.

Die Uebersetzung, die Schiller vom zweiten und vierten Buche der ÄUeneide hinterlassen hatte, veranlaßte schon vor laͤngerer Zeit Herrn Rüremberger, der durch mannigfache wissenschaftliche und belletristische Arbeiten in der literarischen Welt bekannt ist, in der von Schiller gewahlten Versart jene begonnene Uebertragung der Aeneide zu vervollstaͤndigen. Herr Nuͤremberger konnte sich dabei wohl nicht die Schwierigkeit, die in der Fortsetzung eines von Schiller begonnenen Werkes liegen mußten, verbergen, strebte indeß gewiß mit regem Eifer nach einer zufriedenstellenden Loͤsung der Aufgabe, die er sich gestellt; und die Grunde, die er dabei fuͤr die Vorzuͤglichkeit der von Schiller ge wählten Versart im Vergleiche mit der strengen Nachahmung des Versmaßes des Originals gab, verdienten ohne Zweifel eine ernste Beachtung.

Nach mehr als zwanzig Jahren, die seit dem Erscheinen der jetzt erschoͤpften ersten Auflage verssossen sind, ist der Verfasser nun zu der hier vorliegenden zweiten geschritten, die durch eine angenehme typo graphische Ausstattung, durch Beidruckung des Lateinischen Textes und durch eine sorgfaͤltige Ausfeilung der Uebersetzung selbst sich un leugbar vermehrte Anspruͤche auf die Gunst des Publikums erworben hat Die zahlreiche Klasse von Personen, denen die Lateinische Sprache nicht geläufig genug ist, um ohne Schwierigkeit Virgil's Meisterwerk im Original- Terte zu lesen, und welche darum doch nicht auf den Genuß der Aeneide Berzicht leisten wollen, durften in dieser fließen den, den Text, wenn auch oft frei, doch meist immer treu wiederge benden rhythmischen Verdeutschung eine gewiß nuͤtzliche Aushuͤlfe fur ihren Zweck finden.

mit Hinterlassung von 1 Thlr. 43 Sgr. 9 Pf. ver⸗ dem :. Muͤnnich oder ihrer anderweitigen Erklaͤ storbenen Dienstknechts Fohann Stolinski,

rung zu melden, widrigenfalls die Ehe auf ferneren Antrag des Letzteren getrennt und die ꝛ34. Muͤnnich fuͤr den schuldigen Theil erklaͤrt werden wird. Zeitz, den 24. Juni 1841. Koͤnigl. Preuß. Land und Stgdtgericht. Rosenfeld.

3ur Publicgtion eines in dem Raths Devosit orio befindlichen Testaments der verwittweten Frau von Luhmann, gebornen von Hackewitz und eines Kodi

Auf Antrag des hiesigen Handarbeiters Johann . zu demselben ist auf den 289sten künftigen

onats, NRorgens 10 uhr, ein Termin ange escendenten der verstorbenen

Boelkau bei Danzig aufgefordert, zu ihrem Ehemanne zuruͤck zu kehren Testatricin und uͤberhaupt Alle, welche bei dieser Pu

Anordnungen ein Interesse eladen, in praesi vo auf

n glauben, hiermit g * , . h dneten Magistrats De

ĩ i inzufinden putation sich einzufind irtio zu seyn. zb Prat judi.