1841 / 350 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Palast Luxembourg den Eindruck hervorgebracht habe, der durch sie beabsichtigt wurde. „Mit den Geständnissen Quenissets

in der Hand“, sagke der beredete Advokat, „spreche ich zu denen,

die uns regieren: Denkt vor Allem an die arbeitenden Klassen, hoͤrt auf ihre Kiagen und auf ihre rechtmäßigen Wünsche, macht sie zum Gegenstande euerer Sorgen, eueres Eifers, eueres vater⸗ lichen Schutzes. Verdoppelt, wenn es seyn muß, euere Anstren⸗ gungen, um sie sittlicher zu machen, um ihre Lage zu verbessern,

um ihr Wohlseyn zu sichern, denn nur dadurch koͤnnt ihr euerer

heiligsten Aufgabe genfgen, und zugleich, den toͤdtlichen Einfluß der Unruhestifter neutralssiren, die ihre Plaͤne auf die Unwissen— heit und auf das Elend des Volks bauen. Mit den Gestaͤndnissen Quenissets in der Hand spreche ich zu den Gleichguͤltigen, und zu denen, welche durch leichte Meinungsschattirungen in Parteien ab— gesondert werden; Begreift ihr noch immer nicht unsere Lage? Seht ihr nicht ein, daß das unumgaͤnglich noͤthig ist, daß ihr euch verelnigt, und daß ihr euere nichtssagenden politischen Händel end— lich in dem National-Interesse aufgehen laßt? Seht ihr nicht, daß in dem Schatten euerer Streitigkeiten eine Frage von ganz anderer Bedeutung aufwaͤchst, und mit jedem Tage der Reife naͤher kommt, naͤmlich die soziale Frage?“ Mit diesen Worten hat Herr Paillet die Wurzel des Uebels bloßgelegt. Es ist nicht mehr politische Leidenschaft, nicht Schwaͤrmerel fur Theo— rie, Systeme und Formen, welche heutzutage den geheimen Gesell⸗ schaften ihre Rekruten zufuͤhrt, es ist das Elend, dessen Stachel mehr als je, durch den Anblick fremden Ueberflusses und durch den Glauben an die Moglichkeit einer gleichmäßigeren Verthei— lung des bffentlichen Reichthums geschaͤrft wird. Die Herstellung eines gewissen Gleichgewichts in den allgemeinen Vermoöͤgens⸗-Ver— haͤltnissen ist eine der ersten Pflichten der Franzoͤsischen Gesetz— gebungs-Politik, eine Pflicht, deren Vernachlaͤssigung das Land einer entsetzlichen Zukunft preisgeben wuͤrde. Freilich mag es schwer seyn, die geeigneten Mittel zur Realisirung jenes Zweckes zu finden, freilich stemmen sich derselben die maͤchtigsten Inter— essen entgegen, freilich ist es leichter, das Uebel zu erkennen, als es zu heilen; aber was nothwendig ist, liegt nicht ganz außer dem Bereiche der Moglichkeit.

Grosbritanien und Irland.

London, 11. Dez. Die Hof-gZeitung enthaͤlt jetzt die am I3. August d. J. zwischen den Britischen und Daͤnischen Kommissarien, Herrn Macgregor und Ritter Holten, abgeschlossene und am 7. Oktober von beiden Regierungen ratifizirten Ueberein— kunft zur Regulirung verschiedener, den Sund -Zoll und dessen Erhebungsweise betreffenden Gegenstaͤnde. Die wichtigsten Be— stimmungen dieser Uebereinkunft sind in den zehn ersten Artikeln derselben enthalten, welche folgendermaßen lauten: .

Art. 1. In Uebereinstimmung mit den Grundsaͤtzen, welche waͤhrend der kurzlich in London uͤber den Sundzoll geflogenen Un terhandlungen festgesetzt sind, soll der Tarif von Christignopel vom Jahre 1615 in voller Kraft bleiben, und sollen deshalb keine Ver Anderungen in den darin spezifizirten verschiedenen Zoll-Ansaͤtzen ge⸗ macht werden.

Art. 2. Alle Artikel, welche in dem beigefügten, in London aufgemachten Verzeichnisse X. begriffen sind sollen auch ferner die⸗ jenigen Zoll⸗Ansaͤtze entrichten, welche, in Folge der Erklarung der respektiven Regierungen, datirt London, den 4. Juni 1841, fuͤr je— den derselben festgesetzt worden sind. .

Art. 3. In Folge der Revision des im Oeresunder Zoll⸗Amte im Gebrauch befindlichen Tarifs, welche, den Vorschriften ihrer respek ven Regierungen gemaͤß, von den unterzeichneten Kommissarien, mit beständiger Beruͤcksichtigung der obenerwaͤhnten Grundsätze, vorge nommen worden, sollen die verschiedenen, in dem angeschlossenen Ver— zeichnisse B aufgefuͤhrten Artikel von jetzt an den Zoll Abgaben unter worfen seyn, uͤber welche die besagten Kommissarien am heutigen Tage Kbereingekommen und welche fuͤr jeden Artikel besonders darin be

erkt sind. . . t, 4. Alle andere Waaren, welche in dem Tarif verzeichnet sind, der in dem Oeresunder Zollamte im Gebrauch ist, bleiben den selben Zoll-Ansaͤtzen wie zuvor unterworfen,. 1 .

Att. 5. Ein General⸗Tarif soll unverzuͤglich von dem Oere— sunder Zollamte abgefaßt werden, in welchem alle, in die verschiede nen vorerwaͤhnten Abschnitte gehörigen Artikel enthaltzn und die verschiedenen Zoll-Ansaͤtze, welche in der Folge für äh en art ie nah Uebckeinkunft erhoben werden sollen, zu bezeichnen sind, und der, außer einer revidirten Gebuͤhren⸗ Tabelle, auch eine Uebersicht des Zoll- Reglements enthalten wird. ö . Art 6. Alle Güter und Waaren, welche in dem von der De

Oere⸗ sunder

zoll? Behdrde auf diese Weise abzufassenden revidirten Tarif nicht auüfgefuͤhrt und in Britischen Schiffen verladen sind, sollen Zoll nach den? Bestimmungen des Art. 3 der Convention vom 15. Juni 764 bezahlen, nämlich 1 pCt. ad aloremm, und zwar nach ihrem Werthe an den respektlven Plätzen, von wo sie ausgefuhrt worden sind.

Art. 7. Man ist ferner uͤbereingekommen, daß nicht aufgeführte, in einem Britlschen Schiffe verladene Artikel, wenn sie nicht in, ei nem Beitischen Hafen verschifft und nach einem Hafen bestimmt sind, der im Sunde nicht privilegirt ist, von jetzt an nur 1 pCt. ad valo- rem, staft 1. pCt., wie bisher, zu bezahlen haben. .

Art. 8. Eben so sollen Spanische und Portugiesische, unter den in dem vorhergehenden Artikel erwahnten Umstaͤnden, in einem Bri— tischen Schiffe verladene Weine von jetzt an nur 36 Stüver für das Sxhoft, statt eines Speziesthaler, wie bisher, bezahlen. . ö

Art. 9. Weine, auf den Kangrischen Inseln erzeugt, sollen in der Folge im Sunde als Spanische Weine betrachtet und der Zoll soll demgemäß von einem Speziesthgler auf 36. Stüver für das n hoft herüntergesetzt werden, wenn sie in Britischen Schiffen verla den sind. .

Art. 109. Es ist ferner bestimmt, daß die Abgabe, genannt „Rofenobel ZollsCE, von 42 Speziesthalern, die bis jetzt von den La⸗ dungen Brisischer Schiffe exhoben worden, welche von einem nicht Britischen Hafen nach gewissen Plaͤtzen in der Ostsee bestimmt waren, ganzlich abgeschafft seyn soll.

General Scott, der demokratische Kandidat fuͤr die naͤchste Praͤsidentschaft der Vereinigten Staaten, hat, wie erwaͤhnt, in Bezug darauf bereits ein Manifest erlassen. Die Times bemerkt ö,,

„Es ist die; ein interessantes Aktenstuͤck, insofern es das umfas—⸗ sende politische Glauhensbekenntniß eines Mannes giebt, welcher, wie man ziemlich allgemein erwartet, in der Wahl fuͤr das hoͤchste Exeku⸗ tiv-Amt des Landes den Sieg uͤber seinen Whiggistischen Gegner, Herrn Henry Clay, davontragen wird. Hinsichtlich der wesentlichen Frage, welche Stellung die richterliche Gewalt als Regulativ der An— gelegenheiten der Union einzunehmen habe, aͤußert er als seine Ueber⸗ zeugung, daß, so oft uͤber eine zweifelhafte Verfassungs Frage, eine Kongreß-Akte oder einen Vertrag der oberste Gerichtshof des Staats feierlich gesprochen habe, das Prinzip eines solchen Entscheides hier nach als definitiv festgesetzt betrachten sey. Dicse ücberzeugung schließt folgerecht die weitere in sich ein, daß, der Kongreß in voll= kommener Verfassungsmaͤßigkeit einer National- Bank einen Freibrief ertheilen koͤnne, wie denn der oberste Gerichts hof in dem berühm ten Rechtsfalle „Mac Cullough gegen den Staat Maryland, ent⸗

ieden hat, daß der Kongreß zur Regulirung einer Nationgl⸗ . kef f sey en , das Veto des Praͤsidenten, drückt Ge⸗ neral Scott den Wunsch aus, dieses Vorrecht reduzirt zu sehen. Die Urheber der Eonssitution, fagt er, haͤtten, indem sie dieseß Vetö be⸗ willigten, den Praͤsidenten nur in den Stand setzen wollen, seine Amts gewalt gegen Usurpationen des Kongresses zu vertheidigen und das Land vor gewaltsamen Akten der Legislation zu schuͤtzen. Die

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richterliche Gewalt, fuͤgt er bei, das „Steig-⸗Rad des Staats⸗Sy⸗ stems“, biete an und fuͤr sich alle Sicherheit, die das Valk in die⸗ ser Hinsicht wuͤnschen konne. Die also ausgedruͤckten Ansichten des Generals Scott sind offenbar feindselig gemeint gegen das vom Praͤ⸗ sidenten Tyler eingehaltene Verfahren, und es ist bemerkenswerth, wie der General aber⸗ und abermals Anlaß nimmt, die richterliche Gewalt als ein zureichendes Gegengewicht der legislativen dar⸗ zustellen. Nach der von ihm vorgeschlagenen Modification des praͤsidentlichen Veto wuͤrde dieses jeder einfachsten Majoritaͤt in beiden Häusern unterliegen, nachdem vorher denselben einige Tage Bedenkzeit gegeben worden. Durch diese Bedenkzeit gewaͤnne der Praͤsident zwar den Vortheil, daß die Mitglieder, welche bei dem er⸗ sten Durchgehen einer Bill abwesend waren, an der neuen Abstim— mung Theil nehmen koͤnnten, aber, wie man leicht einsieht, dieser kleine, dem Praͤsidenten gelassene Vortheil wuͤrde wie gar nichts seyn im Vergleich mit dem jetzt bestehenden eonstitutionellen Erforderniß einer Mehrheit von zwei Dritteln, ehe sein Veto entkraͤftet werden kann. Unter den vornehmsten Maßregeln, welche den Kongreß in sei⸗ ner Extra⸗Session beschaäͤftigten, haben des Generals Scott Beifall: die Laͤndereien Vertheilungs⸗Bill, die Bankerott-Bill und die zweite Bill zur Schaffung einer National-Bank. Die beiden ersteren dieser Maßregeln erhielten bekanntlich die Sanetion des Praͤsidenten Tyler, gegen welchen ubrigens Scott's Manifest nicht blos im Prinzip, sondern fast per

soͤnlich gerichtet ist. Die Amerikanischen Whigs, wie schon fruͤher bemerkt, sind ganz bereitwillig, die Constitution aufzuopfern, so oft sie mit einer ihrer Lieblingsmaßregeln im Widerspruch steht, und das Veto Tylers gegen die Bankbill war ihnen gerade ein dieses Opfers wuͤr

diger Widerspruch. Hier dagegen haben wir einen Vorschlag zur Verfassungs-Aenderung von einem Tory an die Toryistische Partei, welcher bisher die Verfassung der Union uͤber Alles galt. Nach allem diesen mogen uns die Amerikaner nichts mehr sagen von dem defini

tiven Charakter ihrer Constitution, denn ein Amerikanischer Verfas

sungs-Artikel scheint fortan nicht fester zu stehen, als eine gewoͤhn

liche Kongreß -Akte.“

Die Zahl der Briefe, welche auf den Posten der Vereinig— ten Koͤnigreiche befoͤrdert wird, hat seit der Herabsetzung des Portos in folgendem Verhaͤltniß zugenommen: in einer Woche des Novembers wurden im Jahre 1839 befoͤrdert 1,585,ü973 Briefe; im Jahre 1840 in der entsprechenden Woche 3,156,115, und in derselben Woche dieses Jahres 3,846,122. Diese Vermeh— rung der Briefe ist jedoch noch nicht im Stande gewesen, den Ausfall in dem finanziellen Ertrage der Posten, der durch die Herabsetzung des Porto's herbeigefuͤhrt worden ist, zu decken.

Von den in letzter Woche ausgefuͤhrten S0, 653 Unzen Sil— ber sind 22,000 nach Macao und der Rest nach dem Europaͤi— schen Kontinent verschifft worden.

Der am 25. November verstorbene Bildhauer Chantrey hat dem zeitweiligen Praͤsidenten der Königlichen Akademie in seinem Testamente ein jährliches Einkommen von 300 Pfd. Sterling aus— gesetzt, dessen Genuß mit dem Tode der Wittwe Chantrey's be— ginnt.

Belgien.

Brüssel, 10. Dez. (Graͤnzbote.) Die Untersuchungen

in der Orangistischen Verschwoͤrungssache gehen in diesen Tagen zu Ende. Folgendes koͤnnen wir aus der besten Quelle mittheilen: Die aufgefundenen Kanonen, die Pulversaͤcke, die Lunten, die man in dem Hause des Generals van der Smissen aufgegriffen, die Stuͤhle und Tische, die man in dieses Haus brachte, und wovon es ausgemittelt wurde, woher sie kamen, die Gewehre, die man in dem alten Finanz-Hotel aufgefunden, die Goldstuͤcke, welche man an verschiedene Individuen ausgetheilt hatte, und welche von diesen der Justiz übergeben wurden, alles dieses sind klare und unwiderlegliche Beweise. Hierzu kommt noch, daß unter den 180 verhöoͤrten Zeugen viele sich befinden, deren Aussagen von gewichtiger Bedeutung sind. Allein un— gluͤcklicherweise ist nichts uͤber den wahren Urheber der Ver— schwoͤrung ermittelt worden, uͤber die Quelle des Geldes, welches ausgetheilt wurde; in dieser Beziehung ist man trotz der eifrigsten Untersuchungen auf Vermuthungen beschraͤnkt. Aber was man vorausfetzen kann, ist, daß das Geld aus derselben Quelle herrührt, wie zu den Umtrieben von Ernst Gregoire im Jahre 1831; bestimmtes liegt hieruͤber nichts vor. Selbst das sst unermittelt, welche Rolle die Genter Orangisten dabei gespielt haben. Zwei fruͤhere Militairs, die in der Sache verwickelt sind wurden fluͤchtig: der Ex-Oberst Borremanns, der bereits im Jahre 1831 wegen revolutionairer Umtriebe verurtheilt wurde, und der Ex— Lieutenant van Lathem, der in der Portugiesischen Legion diente. Nach allem Anscheine haben die Verschworenen, um ihrer Sache eine hoͤhere Wichtigkeit zu geben, eine Menge ehrenwerther Personen als Mitbetheiligte genannt, die nicht die leiseste Ahnung von ihrem schlechten Treiben hatten. So bezeichneten sie als solche, welche im eintretenden Falle an der provisorischen Regiernng Theil neh— men sollten: die Herrn Gendebien, Ducpetiaux ꝛe. Hoͤchst wahr— scheinlich ist es uͤbrigens, daß der Graf van der Meeren zum Kriegs-Minister ernannt werden sollte; man ist sogar zu glauben berechtigt, daß er einige provisorische Anstellungs-Dekrete an meh— rere Offiziere außer Dienst uͤbergeben. Was van der Smissen und Parys betrifft, so waren ihre Rollen nicht bestimmt. Zu dem bereits bekannten Plane der Feuer-Anlegung in den Kasernen (amzl. Oktober, wo der Koͤnig in den Ardennen, und die Minister behufs der Inauguration einer neuen Eisenbahn abwesend waren) ist nun auch der Umstand hinzuzufuͤgen, daß man den Remorqueur zu beschaͤdigen beschlossen hatte, um den Ministern die Ruͤckkehr unmbglich zu machen und bei dem ersten Tumult zugegen zu seyn. Von allen Angeklagten ist der General van der Meeren derjenige, der die Abgeschlossenheit des geheimen Verhafts mit der meisten Geduld und Wuͤrde traͤgt. Er soll mit der Abfas⸗ sung einiger militairischen Memoiren uͤber die Exreignisse der Jahre 1830 und 1831 sich beschaͤftigen. Graf, van der Meeren ist aus einer alten Belgischen Familie. Man hat vielerlei über das Großmeisterthum des Templer-Ordens geschrieben, dessen In⸗ signien man in seinem Hause vorgefunden hat; sicher ist es, daß ein Zweig dieses alten Ordens, eine Art Freimauręrei bildend, in Frankreich fortbesteht, obschon die Anzahl der Verbuͤndeten sehr klein ist und die Verbindung selbst unter der tiefsten Ver⸗ schwiegenheit gehalten wird. Tief bekuͤmmert zeigt sich dage⸗ gen der General van der Smissen. Seine finanziellen Mißver⸗ haäͤltnisse haben jedoch hieran zum wenigsten eben so viel Antheil als seine politische Lage. Man versichert, daß eine Regierungs— Veränderung und der Grad eines General-Lieutenants ihm sehr propos gekommen waren, um seinen nicht wenig zerrütteten Haushalt wieder ins Gleiche zu bringen. Der Ex⸗Capitain de Erehen ist nicht minder besorgt; seine fixe Idee ist, daß er das Bad werde bezahlen müssen fur die reichen Herren: „Sie wer⸗ den die ersten Advokaten haben und ihnen 20,900 Fr. fuͤr die Ver⸗ theidigung bezahlen, und wenn man 20000 Fr. einem Apvolaten geben kann, so kann man sicher seyn, man wird freigesprochen. Solche Mittel habe ich nicht und werde darum allein den Karren aus dem Kothe' ziehen müsfen.“ Der Ex⸗Oberst der Freiwil⸗ ligen, Parent, ist der schwierigste von Allen; er hat zuweilen Anfäͤile von fürchterlichen Wuth, schreibt Briefe über Briefe an die Behbrden, und hal der Rachs-Kammer schon drei Bittschris—

ten eingereicht, um in Freiheit gesetzt zu werden. Auch ein Deutscher (wenn man einen Preußischen Polen so nennen darf), Namens Stanislas Roczinski, figurirt in diesem tollen Unternehmen. Er scheint eine gute Erziehung genossen zu haben, schreibt das Franzoͤsische sehr gut, hatte an dem Polnischen Aufstande Theil genommen, und kam 1833 als Fluͤchtling nach Frankreich. Nachdem er sich einige Wochen in Lyon aufgehalten hatte, schiffte er sich nach Aegypten ein, und diente etwa sechs Monate unter den Trup— pen Mehmed Ali's. Da er das dortige Klima nicht vertragen konnte, so kehrte er, nachdem er mit vieler Muͤhe seinen Abschied erhalten hatte, wieder nach Frankreich zuruͤck. Kaum war er in Lyon angekom— men, so hoͤrt er von einem Straßengefechte; einer seiner Kame— raden, der ihm fruͤher oft aus der Noth geholfen, soll unter den Insurgenten seyn; er glaubt, an seiner Seite kaͤmpfen zu muͤssen. Sein Freund wird toͤdtlich verwundet; er selbst wird gefangen genommen, vor den Pairshof gestellt und zu zehnjaͤhriger Ein— sperrung verurtheilt. Die Amnestie oͤffnet ihm wieder die Thür des Gefaͤngnisses; er begiebt sich nach Belgien, wo er sich mit Unterrichtsstunden im Deutschen, in der Mathematik und im Aquarellmalen ernaͤhrte. Er zeichnet sehr gut, und es wird ver— sichert, daß er seine Bilder sehr theuer einem reichen Kunstfreunde verkauft, der der bestehenden Ordnung der Dinge gar nicht hold ist. Aus Brodteig modellirt er kleine Statuen, die der Liebhaber in der Gefaͤngniß-Kanzlei besehen kann.

Deutsche Bundesstaaten.

A Leipzig, 15. Dez. Die General-⸗Versammlung der Saͤch— sisch-Bayerischen Eisenbahn-Compagnie fand gestern in der Buch— haͤndler-Boͤrse statt. Sie waͤhrte von 9 Uhr Vormittags bis ge gen 3 Uhr Nachmittags und war reich an interessanten zum Theil auch ziemlich lebhaften Debatten. Eroͤffnet wurde sie vom Vor sitzenden mit einem kurzen Vortrage uͤber die bisherigen Fort— schritte des Unternehmens. Die Arbeiten an der Bahn haben sowohl zwischen Leipzig und Altenburg als auch zwischen dem letzteren Orte und Crimmitzschau begonnen. Auf der erstge— nannten Strecke sind von den im Ganzen herzustellenden 69,4090 Ellen Planie 40,575 (beilaͤufig 3 Meilen) fertig, und es soll die Bahn bis Altenburg jedenfalls noch vor der Michaelismesse des nächsten Jahres dem Betriebe uͤbergeben werden. Auf R . . ö onder ö Ssse Sig Gynrs den ubrigen Stationen sind vollendet 1,130 Ellen. Die Expre priation hat sehr guten Fortgang und es ist bis Altenburg der noͤthige Grund und Boden fuͤr die Bahn fast durchgängig auf dem Wege freier Vereinbarung ohne Rechtsstreit erworben wor— den; ein erfreuliches Zeichen der geläuterten und gereiften An— sichten unserer Grundbesitzer, in Betreff der Wichtigkeit und des Nutzens der Eisenbahn-Anlagen. Die speziellen Vermessungen zwi— schen Crimmitzschau und Werdau haben die Moͤglichkeit erwiesen, auch diese Strecke der Bahn mit Lokomotivkraft zu befahren, was um so erwuͤnschter ist, da Bayerischerseits man die saͤmmtlichen Bahnstrecken, auch die durch die hoͤher gelegenen Gegenden fuͤh renden, fuͤr Lokomotive fahrbar einzurichten gedenkt. Als beson— ders dringend wird demnaͤchst die Herstellung der Zweigbahn zwi— schen Werdau und Zwickau angegeben, um die in der Nahe der letzteren Stadt gelegenen reichhaltigen Kohlenwerke (unlaͤngst erst wieder durch ein neuentdecktes sehr maͤchtiges Floͤtz vermehrt) sowohl fuͤr den Nutzen des Bahn-Betriebes selbst als auch fuͤr den Vertrieb nach den an der Bahn gelegenen Ortschaften, zumal nach Leipzig, ausbeuten zu koͤnnen. Die noͤthigen Schienen fuͤr die ganze Bahn sind bestellt, theils bei Englischen, theils bei Bel— gischen Fabrikanten. Auch wegen des Ankaufes von Lokomotiven sind die vorläufigen Unterhandlungen erbffnet. Auf dem Bayeri schen Gebiete haben zwar die eigentlichen Arbeiten an der Bahn noch nicht begonnen, doch sind die speziellen Vermessungen und Nivellements fo weit beendet, auch das noͤthige Personal an In— genieurs, Aufsehern u. s. w. laͤngs der ganzen Bahnlinie angestellt, daß man im Fruͤhjahr unverzuͤglich auf allen Punkten den Bau wird beginnen koͤnnen. Zugleich hat die Bayerische Regierung

(welche die Erbauung des Bayerischen Antheils auf Staatskosten aͤbernimmt) die gleichzeitige Fortfuͤhrung der Bahn von Nuͤrn berg bis Augsburg in ziemlich gewisse Aussicht gestellt.

Sodann auf den eigentlichen Gegenstand der Tagesordnung, die Berathung des von dem Direktorium unter Zuziehun . Ausschusses entworfenen Gesellschafts - Statuts uͤberge hend, bemerkte der Vorsitzende, daß uͤber die angeblichen Differenzpunkte zwischen Direktorium und Ausschuß (vergl. den Bericht in Nr. 341 und 342 der St. Z.) noch eine vollstaͤndige Einstim— mung der beiden Gesellschafts-Vorstaͤnde erzielt worden sey und die faͤmmtlichen Anträge, welche das Direktorium stellen werde, als von dem Ausschusse genehmigt betrachtet werden duͤrften.

Bei der hierauf eroͤffneten Diskussion, an welcher außer den Direktorial- und Ausschuß-Mitgliedern, etwa 106 120 Actionaire Theil nahmen (mit einer Gesammtstimmenzahl von 667), gaben zunaͤchst die 55. 2 und 3 des Entwurfs zu einer langeren Erbrte— rung Anlaß. In F. 3 heißt es naͤmlich: „die Staats-Regierun gen des Koͤnigreichs Sachsen und des Herzogthums Sachsen— Iltenburg schießen den vierten Theil des §. ? angegebenen Kapitals ein“, welches Kapital in 95.2 auf 6 Millionen Tha— ler festgesetzt ist. Damit schien jedoch H. 1 der „Erklarung der beiden Staats-Regierungen“ nicht ganz uͤbereinzustimmen, indem in diesem gesagt wird: „Die Königlich Saͤchsische und die Her— zoglich Sachsen-Altenburgische Regierung betheiligen sich bei dem Unternehmen der Saͤchsisch-Bayerischen Eisenbahn gemeinschaft— lich mit dem vierten Theile des erforderlichen Anlage-Ka— pit al s.“ Ein Actionair stellte daher, um die in diesen von ein— ander abweichenden Bestimmungen liegende Unsicherheit zu entfer— nen, den Antrag, auch im Statut die angegebenen Worte mit den der „Erklarung“ gleichlautenden: „des erforderlichen Anlage Kapitals“ zu vertauschen. Es wurde jedoch dem eingehalten, daß, da berhaupt das Statut als Grundlage des Gesellschaftszweckes ein Actien-Kapital von 6 Millionen Thaler, feststelle, auch die Bestimmung wegen des Antheils der Regierungen an diesem Actlen-Kapstal nür auf diese Basis begruͤndet seyn könne, Der Antrag ward mit 412 gegen 2565 Stimmen verworfen. Ein dem⸗ naͤchst zu §. 11 vorgeschlagener Zusat, wonach auf den Interims— Actlen der jedesmalige naͤchste Einzahlungstermin angegeben wer— den sollte, fand einstimmige Genehmigung. Die längste und leb⸗ hafteste Debatte erhob sich uber 5. 14, welcher die Bestimmung wegen der Annahme der vollen Einzahlungen enthaͤlt. Schon in Beziehung auf. das Prinzip selbst ob es naͤmlich den Actionairs freistehen soll, ihre Actien, ohne die terminweisen Einzahlungen ab— uwarten, gleich auf einmal voll einzuschießen und also auch von diesem elrpunkte an voll verzinst zu erhalten, theilte sich die Ver— fammlung in zwei Partejen. Die Freunde dieser Maßregel fuͤhr— ten an, daß dadurch die bffentliche Meinung fuͤr das Unternehmen sich weit guͤnstiger gestalten, der verbesserte Actien-Cours aber nicht nur auf die Actien derer, welche im Augenblick voll einzu— zahlen nicht im Stande waͤren, welche vielleicht uͤberhaupt wuͤnsch⸗ ten, so lange als möglich mit Einzahlungen verschont zu bleiben,

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oder gar sich ihrer Actien auf eine leidliche Weise zu entaäͤußern, sondern selbst auf den Stand und Fortgang anderer ahnlicher

Tational-Unternehmen hoͤchst vortheilhaft einwirken werde; daß die leichheit der Actionaire keinesweges gefaͤhrdet sey indem die fragliche Befugniß je dem Actionair ohne Unterschied gewahrt werden solle u. s. w. Dagegen stellte die andere Partei die Befuͤrchtun⸗ gen auf, daß dadurch ein doppelter Cours der Actien entstehen moͤchte, ein hoher fuͤr die volleingezahlten, ein niederer fur die uͤbrigen, daß dies die leßteren noch mehr herabdruͤcken muͤsse; daß die lleberfüllung der Gesellschafts-Kasse durch die vollen Einzah⸗ lungen, Gu denen sich jeder Vermoͤgende draͤngen werde, weil er dadurch in den Besitz eines vierprocentigen. Lon der Staatsregie— rung garantirten Papieres gelange) und die Nothwendigkeit, die— selben werbend anzulegen, um nicht die Zinsen zu verlieren, zu mancherlei Nachtheilen fuͤhren werde; daß es fuͤr die uͤbrigen Ac— tionaire Bedruͤckungen veranlassen koͤnne, wenn die Termin⸗-Zah— lungen, welche anfangs durch die Volleinzahlungen entbehrlich ge— macht wuͤrden, zuletzt sich auf eine kurze Frist zusammendräͤngten, daß uͤberhaupt die Gleichheit, zwar nicht rechtlich, aber faktisch, durch jene Maßregel zu Gunsten der Wohlhabenden unter den Actionairs verletzt werde, Befuͤrchtungen, welche theilweise auch von dem Koͤmglichen Kommissar getheilt, von der Gegen⸗ partei jedoch entschieden verneint und bestritten wurden. Se fand denn die betreffende Bestimmung, (welche also lautet; „Volle Ein— zahlungen koͤnnen angenommen werden, sobald der Aus schuß und das Direktorium darüber einverstanden sind und die Regierungen ihre Zustimmung dazu ertheilen/) mit 359 gegen 293 Stimmen Genehmigung, ünd selbst der beschränkende Vorschlag eines Al— tenburger Ausschuß-Mitgliedes (es solle, wenn die betreffenden Behörden uber die Zeit der Annahme voller Einzahlungen ein— verstanden waren, ein Termin zur Anmeldung derselben und so— dann ein zweiter zur Leistung selbst anberaumt, in dem Fall aber, daß die vorausangemeldeten Vollzahlungen den festgesetzten Bedarf uͤberstiegen, durchs Loos entschieden werden, welche Actien dabei den Vorzug haben sollten) ward mit 406 gegen 215 Stimmen verworfen. Dagegen fiel jedoch auch ein anderer Antrag mit 311 gegen 2775 Stimmen durch, darauf gerichtet: „die Versammlung möge im Protokoll den Wunsch aussprechen, daß der Gesellschafts⸗ Vorstand bei der Regierung auf Genehmhaltung einer sofortigen Volleinzahlung zu wirken süche,“ ein Antrag, der allerdings den fruͤheren Beschluß der Versammlung geradezu wieder umge— stoßen haben wuͤrde. Wie es nun also mit der Modalität der Annahme der Vollzahlungen gehalten werden solle, ist in das Er— messen des Gesellschafts-Vorstandes gestellt, welcher jedoch die ausdrückliche Versicherung gab, das Prinzip der Gleichheit dabei streng wahren zu wollen. Ff. 36 verordnet, daß alle Bekanntma— chungen durch die Leipziger Zeitung (nicht, wie ich in meinem fruͤheren Berichte aus Versehen bemerkt hatte, durch die Leipzi— ger Allgemeine Zeitung) und durch das Altenburger Amtsblatt geschehen sollen. Ein Actiongir trug an, diesen beiden Blaͤttern, der großeren Verbreitung halber, die Leipziger Allg. Zeitung beizufuͤgen; es fand jedoch dieser Antrag keine Annahme. In Bezug auf 8§. 39 hatte sich der Ausschuß den Ansichten des Direktoriums auf Annahme des schiedsrichterlichen Verfahrens konformirt; doch wurde, zufolge eines von der Versammlung zum Beschluß erhobenen Antrags, die in dem Entwurf ausgesprochene Verpflichtung der Gesellschaft, auch in Streitigkeiten mit dritten Personen die schiedsrichterliche Entscheidung, wenn jene darauf. antruͤgen, sich gefallen zu lassen,

um deswillen aufgehoben, weil dadurch eine Benachtheiligung der

Gesellschaft eintreten wurde, indem diese, ihrerseits, dritte Perso— nen zur Annahme des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht zwin— gen konnte. In 9§. 68 ist bestimmt, daß zu den Beschluͤssen des JAusschusses die Abstimmung von mindestens 19 Mitgliedern er— forderlich seyn solle. Diese Zahl fand man, da der Ausschuß aus 214 Personen besteht, wenigstens fuͤr die Faͤlle zu gering, wo es ich um wichtige Gesellschafts-Interessen handelt, insbesondere also ann, wenn der Ausschuß, im Verein mit dem Direktorium, die jnen durch §. 89 eingeräumte Befugniß ausuͤbt, „Darlehne bis zu dem dritten Theile des F. 2 angegebenen Kapitals (also bis zu 2 Millionen Rthlr.) aufzunehmen, und es wurde, mit allen Stim— men gegen eine, die Erhoͤhung der angegebenen Zahl in dem ge— dachten Falle bis auf 16, also 5 des Ausschuß-Personals ausge— sprochen.

Der letzte Punkt endlich, welcher eine lebhaftere Debatte hervorrief, war die Wahl von Stellvertretern fuͤr die Direktorial— Mitglieder (§. 70). Das Direktorium hatte dem Ausschusse hierin nachgegeben und schlug selbst die Wahl von 3 Stellvertretern fuͤr die 3, aus der Wahl des Ausschusses hervorgehenden Direktoren vor, wogegen 9§. 86 wegfallen sollte, welcher die Stimmberechtigung des Bevollmaͤchtigten in Abwesenheit eines der 3 Direktoren be— stimmte. Die Mehrzahl der Versammlung schien auch mit dieser veraͤnderten Modalitaͤt der Stellvertretung einverstanden, beson— ders da ein anwesendes Mitglied des Direktoriums der Leipzig— Dresdner Compagnie sich sehr warm uͤber die Vortheile, welche dies Institut dort geaͤußert, aussprach. Nur in Bezug auf die Zahl der Stellvertreter herrschte Meinungs-Verschiedenheit; die Wahl von 3 Stellvertretern ward mit 241 gegen 138 Stimmen abgelehnt. Dagegen die eines Stellvertreters mit 307 gegen 13 angenommen, und diesem Stellvertreter auf einen bei §ę. SI ge— stellten Antrag gleichfalls eine Remuneration aus der Gesellschafts— Kasse zugebilligt.

Unter den bemerkten Modificationen wurde das Gesellschafts— Statut einstimmig angenommen und schließlich noch der Gesell— schafts-Vorstand bevollmaͤchtigt, diejenigen Abaͤnderungen, welche in Folge der einzuholenden Genehmigung der beiden Regierungen noͤthig werden durften, im Namen der Gesellschaft gutzuheißen.

Braunschweig, 141. Dez. (Magd. Z.) Die Naͤhe un— seres Zoll-Anschlusses hat eine ganz ungewohnliche Regsamkeit in unserem Verkehr herbeigeführt, indem Jeder bemuͤht ist, sich nach besten Kräften mit solchen Gegenstaͤnden zu versehen, welche spaͤ— ter mit einem hohen Zolle belastet werden. Auf dem Packhofe herrscht eine groͤßere Thaͤtigkeit, als vor der Messe Statt zu fin— den pflegt; vor den groͤßeren Geschaͤftshaͤusern sind bis zur Mitte der Nacht fast foͤrmliche Wagenburgen aufgepflanzt und auf der Luͤneburger Straße reiht sich Fraͤchtwerk an Frachtwerk. Die Nachfrage nach Frachtern ist so groß und deren Zahl entspricht dem Bedürfnisse so wenig, daß der Fuhrlohn von Laͤneburg herab um fast 1 Thaler gestiegen ist, ungeachtet selbst eine bedeutende Anzahl benachbarter Landleute Fuhren uͤbernommen haben.

Luxemburg, 8. Dez. Das Journal de la Haye hatte bekanntlich die Nachricht des Journal de Luxemböu rg, daß in Folge eines Beschlusses des Köͤnig-Großherzogs alle die Ver— waltung des Großherzogthums im Allgemeinen betreffenden Schrif— ten, mit Ausnahme jedöch jener, welche auf die Verhaͤltnisse mit dem Deutschen Bunde und mit der Verwaltung der Festung Luxemburg Bezug haben, in Franzoͤsischer Sprache abgefaßt wer— den sollen, fuͤr grundlos erklaͤrt. Das heutige Journal de Luxembourg antwortet hierauf: „Da es unmbglich ist, daß die Düelle, aus welcher wir unsere Jiachricht geschöpft haben, bestrit=

darauf

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ten werden kann, so fordern wir das Journal de la Haye auf, von seinem eigenen Irrthume zurückzukommen, damit die Journale, die, nach ihm, uns Luͤgen gestraft haben, ihrerseits wi— derrufen koͤnnen.“

Luxemburg, 8. Dez. (Oberd. 3.) So eben laͤuft die Nachricht hier ein, daß auf einem Balle zu Diekirch, der zu Eh— ren des König-Großherzogs gegeben wurde, sich aͤber die Nicht— ratification ein Streit zwischen einem Herrn Kuͤborn und einem Dr. Dumont erhob, der so heftig wurde, daß Dumont von seinem leidenschaftlichen Gegner erstochen wurde. Herr Kuͤborn, ein An— haͤnger der Deutschen Sache, gilt allgemein fuͤr einen sehr acht— baren Mann und ist Vater einer zahlreichen Familie. Er ist ver— haftet.

Spanien.

Madrid, 4. Dez. Der Regent hat die Aufhebung des Belagerungs-Zustandes von Bilbao befohlen.

Die Cortes-Deputirten von Cadix haben im Namen ihrer Provinz der Herzogin von Vitoria ein kostbares Geschenk uͤberreicht.

Der Bruder des Generals Cordova ist zwar von dem Kriegs— Gerichte von der Theilnahme an der Christinischen Insurrection freigesprochen, aber aus der Armee entlassen worden, weil er ge— gen den Befehl des Regenten, der ihm die Stadt Leon zum Auf— enthalte angewiesen hatte, ungehorsam gewesen war.

3 n 1! * d. ö.

. Dez. (Schles. 3.) Die hiesige Königliche Universitaͤt, welche zu Michaelis dieses Jahres 137 Studirende verließen, wogegen zu den 476 verbliebenen 164 hinzutraten, wird im laufenden Winter-Semester von 639 immatrikulirten Studi— renden besucht, von denen der katholisch⸗theologischen Fakultaͤt 182 (darunter 1 Auslaͤnder), der evangelisch-theologischen Fakultät 99 (l Auslaͤnder), der juristischen 112 (1 Auslaͤnder), der medizini⸗ schen 116 (2 Auslaͤnder) und der philosophischen Fakultat 128 (G3 Auslaͤnder) angehören. Außer diesen besuchen die Universitaͤt, als zum Hoͤren der Vorlesungen berechtigt: 2, deren Immatricu— lation noch in suspenso ist, 42 Eleven der medizinisch-chirurgi— schen Lehr-Anstalt und 10 Pharmaceuten und Oekonomen, dem— gemäß 54 nicht immatrikulirte Zuhoͤrer, wonach an den Kollegien uberhaupt 693 Theil nehmen. Die Zahl der Studirenden im Sommer-⸗-Semester d. J. betrug 612, und somit hat die Frequenz in diesem Semester zum erstenmale seit vielen Jahren einigerma— ßen bemerklich zugenommen. Die Vorlesungen werden in den ge— nannten Fakultaͤten von 37 ordentlichen Professoren, 11 außerör— dentlichen Professoren und 25 Privat-Dozenten gehalten; den Sprach- und Kunst-Unterricht ertheilen 5 Lektoren und 7 Lehrer.

Magdeburg, 15. Dez. Nachdem auf, den Antrag des Direktoriums der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft der Ausschuß die sofortige Legung eines zweiten Bahngeleises geneh— migt hatte; wegen der zur Aüsfuͤhrung erforderlichen Vermehrung des Gesellschafts-Fonds aber statutenmäßig ein Beschluß der Ge— neral-Versammlung eingeholt werden mußte, waren auf heute die stimmberechtigten Actionaire durch die offentlichen Blaͤtter vorge— laden. Die Versammlung ward um 107 Uhr von dem Vorsitzen— den des Ausschusses, Major von Lamprecht, durch einen Vortrag eröffnet, in welchem derselbe die durch den Anschluß der Berlin— Anhaltischen Bahn herbeigefuͤhrte Vermehrung des Verkehrs und Gewinnes darlegte, die Nachtheile, welche dem Publikum und dem Interesse der Gesellschaft bei dem zunehmenden Verkehre durch das Vorhandenseyn nur eines Geleises erwuͤchsen, vorstellte und daran erin— nerte, daß die Legung des zweiten Geleises jedenfalls in kurzer Frist ganz unentbehrlich, ja von der Staats-Regierung gefordert wer— den wuͤrde. Schon jetzt habe der Finanz-Minister dem Direkto rium diesen Gegenstand dringend empfohlen. Zum Bau dieses zweiten Geleises wuͤrden nach dem Anschlage 887,000 Rthlr. erfor— derlich seyn. Außerdem habe sich, unabhängig von der Legung des zweiten Geleises, durch den vermehrten Verkehr das Beduͤrfniß einiger Bauten und einer Vermehrung der Transportmittel und des Betriebs-Kapitals herausgestellt, wozu nach dem Anschlage 213,000 Rthlr. erforderlich seyen. Das ganze erforderliche Kapi— tal betrage also 1,100,000 Rthlr. Wenn die Legung des zwei— ten Geleifes nicht bewilligt werden sollte, so wuͤrden außerdem noch vier neue Lokomotive mehr als im entgegengesetzten Falle angeschafft werden muͤssen, was einen ferneren Aufwand von 62,009 Rthlr. veranlassen wuͤrde. Wenn das zweite Geleis gelegt werden solle, seyen also im Ganzen 1,100,000 Rthlr.; sonst aber 275,000 Rthlr. erforderlich. Sodann ging der Vorsi— tzende auf die Frage uͤber, wie das Geld im Falle der Bewilli— gung aufzubringen sey; ob durch Aufnahme eines neuen Darlehns, mithin durch Vermehrung der Prioritaͤts-Actien, oder durch Emis— sion neuer Stamm-Actien. Er schlug Namens des Ausschusses, welcher sich hierin der Ansicht des Direktoriums angeschlossen hatte, die Emission neuer Stamm-Actien vor. Gegen die Kreirung neuer Prioritäts-Actien hob er folgende zwei Gruͤnde hervor: 1) Es wuͤrde die Kuͤndigung der jetzigen Prioritaͤts-Actien erfolgen muͤssen; damit die neuen Prioritäts-Actien mit den alteren in gleicher Prioritaͤt zu ste⸗ hen kaͤmen; Y die bedeutende Erhöoͤhung des Tilgungsfonds (welcher 1 pCt. der Schuld betragt) wuͤrde elne so erhebliche Verminderung des Ertrages der Stamm-Actien herbeifuͤhren, daß die Theilung des Ge— winnes mit neuen wirklichen Actien weit zweckmäßiger erscheinen muͤsse. Es wurde sodann die allgemeine Diskussion eroͤffnet, wobei ein Actionair meinte, erst wenn das zweite Geleis gelegt worden, sey die Bahn fertig. Vorher koͤnne statutenmaͤßig nichts zum Re⸗ serve⸗Fonds zurückbehalten werden. Er schlug daher vor, am Schlusse dieses Jahres von dem Reinertrage noch nichts zum Reserve⸗Fonds zu nehmen, eine Dividende von mindestens 5 pCt. zu vertheilen und das zweite Geleis zu bauen. Nachdem der Vor— sitzende seine Ansicht dahin ausgesprochen hatte, daß die Bahn seit der Zeit, da sie ganz befahren worden, als vollendet angese— hen werden muͤsse, zog sich der Ausschuß zur Berathung uber den Vorschlag jenes Actionairs zuruͤck und erklaͤrte demnaͤchst, daß er beschlossen, fuͤr dieses Jahr nur pt. des Reinertrags zum Reserve-Fonds zu nehmen. Es werde dann immer noch eine Dividende von etwa ß pEt. uͤbrig bleiben. Hierauf wurde uͤber die Bewilligung der 1,100 000 Rthlr. zur Anlegung des zweiten Geleises und den anderen oben angegebenen Zwecken durch Stimm— ettel votirt. Der Antrag wurde mit 360 gegen 172 Stimmen ker lee. Nachdem die Diskussion noch laͤngere Zeit uͤber die Art der Aufbringung des Kapitals fortgefuͤhrt war, wurde mit 364 gegen 151 Stimmen die Emission von Prieoritaäts-Actien be— schloffen, wenn der Staat die Herabsetzung des Tilgungs-Fonds auf R pCt. genehmige, und mit 285 gegen 229 Stimmen, daß, wenn der Staat diese Genehmigung versage, Stamm-Actien und nicht Prioritäͤts-Actien ausgegeben werden sollten.

Trier, 12. Dez. Die anhaltende Naͤsse ist nicht allein der Bestellung der Felder sehr hinderlich gewesen, sondern hat auch auf das Einbringen der Feldfruͤchte sehr nachtheilig ge⸗

wirkt, so daß ein großer Theil des Hafers auf dem Felde ausge⸗

wachsen, vieles Grummet auf den Wiesen verfault ist und die

Kartoffeln in einem Zustande eingebracht sind, welcher fuͤr ihre

Tonservation sehr fuͤrchten laͤßt. Schon jetzt gehen fast aus allen

Theilen des hiesigen Regierungs-Bezirkes Klagen uͤber das Fau—

len der Kartoffeln ein, und wenn dieses Uebel mehr um sich grei⸗ fen sollte, so kann man dem bevorstehenden Winter und besonders dem naͤchsten Fruͤhjahre nur mit Besorgniß entgegen sehen, und zwar um so mehr, als der Wohlstand der Eingesessenen durch die Ungunst der Witterung, durch Hagelschlag und Sturm schon be— deutend erschuͤttert ist. Mit dem diesjaͤhrigen Getraide ist man sehr unzufrieden, indem die Feldfruͤchte leicht von Gewicht sind, die Aerndte daher eben so in Qualitaͤt als in Quantitat schlecht gerathen ist. Der diesjaͤhrige Wein, höͤchst gering an Qualitaͤt, wird zu 30— 36 Rthlr. das Fuder verkauft, wodurch kaum die Kulturkosten gedeckt werden.

Dagegen erfreuen sich die verschiedenen Fabriken hiesiger Ge⸗ gend fortwährend eines lebhaften Betriebes. Die Steinkohlen⸗ gruben in Saarbruͤcken können, ungeachtet stets neue Arbeiter ein— gestellt werden, nicht so viel Kohlen foͤrdern, um den Begehr zu befriedigen. Die Schifffahrt ist, vorzuͤglich behufs des Trans⸗ portes der Steinkohlen, sehr lebhaft gewesen, hat aber wegen des hohen, die Leinpfade uͤberfluthenden Wassers, hier und da Unter— brechungen erlitten.

Eisenbahnen Dentschlands und der Nachbar⸗ staaten. Vierter Artikel.

t. Ztg. Nr. 337, 343, 344 und 348.

Mar I 2 4 2

Die Eisenbahnen des Großherzogthums Posen des König⸗ reichs Polen und der Königreiche Galizien und Ungarn.

J. Großherzogthum Posen:

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Außer einem, im Jahre 1834 beim Dorfe Luban unweit Posen, zum Transporte von Ziegeln und Brennholz mit Pfer— den erbauten, etwa Meile langen Schienenwege, welcher mit Einschluß einiger Nachbesserungen 3680 Rthlr. gekostet hat; be— sitzt die Provinz Posen, so weit mir bekannt, keine Eisenbahnen. Selbst v s

lich nichts bekannt geworden, obe

schenswerthen Verbindungen nach Osten und Westen, die großen Vortheile einer Eisenbahn von Bromberg uͤber Posen nach Bres— lau klar zu Tage liegen. Eine solche, etwa 39 Meilen lange Bahn (bis Posen 18, weiter nach Breslau 21 Meilen) wuͤrde, die Provinz in der Mitte durchschneidend, die Weichsel und Oder, Preußen und Schlesien in direkte Verbindung bringen; Breslau aber hat demnächst weiterhin Schienenwege nach Munchen, nach Wien und nach Warschau.

II. Koͤnigreich Polen und Russische

Ein großartiges Unternehmen, von welchem im Einzelnen bis jetzt wenig zur bffentlichen Kunde gelangte, ist die im Jahre 1842 zu vollendende Eifenbahn von Warschau uͤber Grodzisko, Skier— niewice, Rawa, Tomaszow, Petrikau, Radomsk, Gzenstochau, Zarki, Dombrowa, nach dem in die Weichsel muͤndenden Flusse Przemsza (Graänze gegen Schlesien) und Oswienczim, wo der An— schluß an die Kaiser-Ferdinands-Nordbahn erfolgt. Sie wird 13 Meilen lang und sollte nach dem Anschlage doch nur 3,470, 00) Rthlr. kosten. Den Actionairen sind von Seiten der Regierung 4 pCt. Zinsen gewaͤhrleistet. Die reine Einnahme, nach Sicher⸗ stellung eines Reserve-Fonds, gehoͤrt bis zu 10 pCt. den Actio— nairen; von dem, was mehr aufkommt, soll ein Theil zur Amorti— sation verwendet, der Rest aber gleichfalls unter die Actionaire vertheilt werden. Nach Einlöͤsung saͤmmtlicher Actien zum Course von 110 fuͤr 100 wird die Bahn Eigenthum der Regierung.

Auch ohne eine in der Folge sicherlich nicht ausbleibende Verlaͤngerung dieser Bahn nach Kowno (noch etwa 59 Meilen) ist dadurch die Umgehung des Preußischen Staats sehr erleich— tert; indem der im Jahre 1839 vollendete Augustower Kanal die Weichsel mit dem Niemen durch den Narew verbindet und so einstweilen eine rein Russische Wasserstraße hergestellt ist.

Sodann ist auch der Bau einer Eisenbahn begonnen, welche den Kurlaͤndischen Ostsee-Hafen Liebau mit dem Niemen derge— stalt in Verbindung setzt, daß die Preußische Muͤndung diefes Flusses und Memel umgangen werden koͤnnen. Sie wird des halb von Liebau nach Georgenburg (Kanal von Augustowa) und nach Kowno fuͤhren, etwa 45 Meilen lang seyn und nach einem oberflaͤchlichen Anschlage 17,600 009 Rthlr. kosten.

Ill. Koͤnigreich Ga

Seit etwa einem Jahre scheint die bereits langer projektirte Eisenbahn von Bochnia (Wieliczka, Krakau, wo sie mit der Kaiser— Ferdinands-Nordbahn und der Warschau⸗Wiener Bahn zusammen— trifft) uͤber Limberg nach Brody, mit Zweigbahn zum Dniester uͤber Brzezany oder Tarnopol, definitiv beschlossen. Der Kosten— Anschlag soll nur auf 8,000,900 Fl. C. sich belaufen, was, un— geachtet der geringen Preise des Grund-Eigenthums, Holzes, Ar— beitslohns u. s. w. in Galizien, dennoch zu wenig scheint, weil dabei nur etwa 90900 Rthlr. auf die Meile kommen. Dieser Schienenweg hat nicht allein fͤr Galizien große Wichtigkeit, in— dem dadurch die einer Vervollstaͤndigung sehr beduͤrftige innere Communication verbessert wird, sondern er bewirkt auch eine Ver— bindung der Weichsel mit dem Dniester und folgeweise der Eisen bahnlinien: Wien-Bochnia, Breslau-Neu-⸗Berun und Warschau— Oswienczien mit Odessa. Ob eine sehr wuͤnschenswerthe Essen— bahn-Verbindung Galiziens mit Ungarn jemals eintreten wird, steht dahin, die Schwierigkeiten sind sehr bedeutend, indem selbst nur eine große Heerstraße jetzt die Karpathen durchschneidet. Galizien hat uͤbrigens mehr als eine dringende Veranlassung, sich mit den Nachbarländern in leichtere und bessere Communication zu setzen, denn Lemberg ist schon lange nicht mehr der Vermitte— lungsplatz des Europaͤischen und orientalischen Handels und Brody verliert, seitdem die Donauschifffahrt besteht und sich vervollkomm⸗ net, mit jedem Jahre von seinem Verkehre. Die Anlage obiger Eisenbahn und die Verbesserung der Schifffahrt auf dem Dniester wofuͤr schon Manches geschehen ist, wuͤrde Galizien eine wesent⸗ liche Huͤlfe seyn; nur mußte Rußland die Fahrt ins Schwarze Meer durch Abgaben und zu laͤstige Kontrolle⸗Maßzregeln nicht erschweren.

Iv. Köͤnigreich Ungarn.

Ungarn ist wegen der natuͤrlichen Fruchtbarkeit seines Bodens, wegen der Vielfältigkeit und Menge seiner Erzeugnisse, wegen, sei ner Lage endlich, ohne Zweifel sehr geeignet zu einer wichtigen Rolle