1841 / 351 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

minder maͤchtiger Fuͤrsten, Grafen und Herrn ist dagegen die Mehrzahl weit uͤberwiegend von evangelischen Glaubensgenossen bewohnt; erheblich sind darunter besonders die vormals Nassau⸗ Saarbräkschen Lande, die Grafschaften Wied und Altenkirchen, und die Herrschaften Homburg, Neustadt und Gimborn. Auch der abgefondert liegende Kreis Wetzlar aus der vormaligen Reichs⸗ stadt gleichen Namens, Solmsischen und vormals Nassau⸗ Beil. burgschen Besitzungen bestehend ist fast. ganz evangelisch. kaͤchst der Rheinprovinz, doch wieder in beträchtlich geringerm Maaße ist die Zahl der roͤmisch-katholischen Einwohner auch noch uͤber— wiegend in der Provinz Posen; sie bilden etwas mehr als zwei Drittheile der gesammten Bevoͤlkerung, oder es leben hier ne— ben Neunzehn röͤmisch⸗katholischen Christen Neun evangelische. Der Polnische Stamm der Einwohner ist hier katholisch; die deutschen Ansiedler sind dagegen in bei weitem überwiegender Mehrzahl evangelisch. Die deutsche Vevdͤlkerung ist besonders vorherrschend geworden in den an die Neumark grenzenden Krei— sen: sehr gemischt ist dieselbe auch weiterhin in den größern Staͤd⸗ ten, namentlich in der Stadt Posen selbst; an der Niederschlesi— schen Grenze sind die ansehnlichsten Städte fast ganz deutsch und evangelisch. An der Grenze gegen das Russische Koͤnigreich Po— len uͤberwiegt dagegen bei weitem die Zahl der Polnischen und katholischen Einwohner; doch fehlen auch hier deutsche und evan— gelische Ansiedler nicht ganz. Noch geringer ist im allgemeinen Durchschnitte das Uebergewicht der katholischen Einwohner in der Provinz Westphalen, indem sie daselbst durchschnittllch nur wenig mehr als vier Siebentheile der gesammten Einwohner— zahl bilden, waͤhrend beinahe drei Siebentheile derselben aus evangelischen Glaubensgenossen besteht. Beide Religions— theile wohnen jedoch hier weit abgesonderter von einander, als im Großherzogthume Posen. Die Provinz besteht naͤmlich einem großen Theile nach aus Laͤndern, welche zu dem Erzstifte Koln, den Bisthuͤmern Muͤnster und Paderborn, und der gefuͤrsteten Abtei Corvei gehoͤrten, welche erst im Jahre 1802 saͤcularisirt worden sind, und worin bis dahin den evangelischen Glaubensge— nossen kein oͤffentlicher Gottesdienst gestattet war. Dagegen war die Reformation in den Grafschaften Mark und Ravensberg, in dem bereits durch den Westfaͤlischen Frieden saͤcularisirten Bis— thume, jetzt Fuͤrstenthume Minden, in den vormals Nassau-Sie— genschen Landen, in den fuͤrstlich Witgensteinschen Besitzungen, in den Grafschaften Tecklenburg, Steinfurt und Hohen-Limburg, in den Herrschaften Rheda, Guͤtersloh, Anhold und Gehmen, und in der vormals freien Reichstadt Dortmund fast durchgaͤngig ange— nommen. So standen hier katholische und evangelische Landes— theile scharf abgegrenzt neben einander, und nur allmaäͤlig wird eine nahere Vereinigung beider Glaubensgenossen durch die seit dem Anfange des jetzigen Jahrhunderts bestehenden Verhaͤltnisse eingeleitet. Eine beinahe vbllige Gleichheit in der Anzahl der evangelischen und roͤmisch-katholischen Einwohner besteht durch⸗ schniktlich in Westpreußen, doch mit einem geringen Uebergewichte auf Seiten der erstern. Es wohnen naͤmlich hier durchschnittlich acht und zwanzig evangelische Glaubensgenossen neben sieben undzwanzig katholischen. In Ostpreußen ist dagegen das evan— gelische Glaubensbekenntniß bei weitem vorherrschend, indem nur beinahe ein Achttheil der Einwohner der roͤmisch-katholischen Kirche angehoͤrt, und durchschnittlich gegen sechs und dreizig evangelische Einwohner fuͤnf katholische leben. Die Reformation wurde sehr allgemein in ganz Preußen angenommen, als die Herrschaft des deutschen Ordens daruͤber in Ohnmacht versank: bei der gaͤnzlichen Auflösung derselben siel ganz Preußen unter Polnische Landeshoheit, doch mit dem Unterschiede, daß nur der westliche Theil desselben nebst dem Bisthume Ermeland ganz zu einer Polnischen Provinz umgewandelt wurde, der oͤstliche Theil dagegen als Polnisches Lehn unter erblichen Herzogen die bisher bestandene Verfassung so weit behielt, als dies nach Auflöͤsung des Ordens noch ausfuͤhrbar blieb. Die hierhergehoͤrige Folge davon war, daß in diesem Herzogthume Preußen das evangelische Glaubensbekenntniß erhalten wurde, wogegen in der Polnischen Provinz Preußen von der katholischen Landesherrschaft der Re— formation mit solchem Erfolge entgegengewirkt wurde, daß dieselbe sich nur in den grͤßseren Städten unter dem Schutze ihrer Mu— nicipalverfassung erhielt. Als im Jahre 1772 beide Theile Preu— ßens wieder vereinigt wurden, legte Koͤnig Friedrich II. das Bis— thum Ermeland zu Ostpreußen, den ostpreußischen Kreis Marien— werder dagegen zu Westpreußen, um beide Landestheile zweckmaͤ— ßiger fuͤr ihre Verwaltung gegeneinander abzugrenzen. Hierdurch gingen katholische Einwohner an Ostpreußen, evangelische an West— preußen uͤber, und es stellte sich hierdurch daß Verhaͤltniß, wie es vorstehend angegeben wurde. Beide Landestheile zusammengenom⸗ men bilden die Provinz Preußen, welche hiernach am Ende des Jahres 1840 enthielt:

eng geltsche Christen . . 1667,96

roͤmisch-katholische Christen ö 603, 036

der christlich griechischen Kirche Angehörie l, 087

J 13,009)

ö 25,B 779

= —, ( Ueberhaupt Einwohner ...

57 *. 2, 310, 172

Hiernach war die Zahl der evangelischen Glaubensgenossen in der Provinz Preußen bei weitem uͤberwiegend, und es wohn— ten daselbst durchschnittiich neben elf Evangelischen nur vier Katholiken. Noch uͤberwiegender ist die Zahl der evangelischen Glaubensgenossen in Niederschlesien, wenn dessen Begrenzung so aufgefaßt wird, daß die Graͤfschaft Glatz und das Fuͤrstenthum Muͤnsterberg, oder die Kreise Glatz, Habelschwerdt, Frankenstein und Muͤnsterberg davon ausgeschlossen bleiben, welche vorstehend auch mit dem Regierungsbezirke Oppeln verbunden unter der Be— nennung Oberschlesien aufgefuͤhrt wurden. In diesem betraͤcht— lichen Landestheile befinden sich durchschnittlich elf evangelische Einwohner gegen nur drei katholische, und fast uͤberall stehen die Genossen beider Religionstheile durch vielfache Kommunalverhaͤlt— nisse mit einander im naher Beruͤhrung. In der Provinzen Sach⸗ sen, Brandenburg und Pommern ist der eingeborne Stamm ihrer Bewohner fast durchgängig evangelisch, und die römisch-katholischen Glaubensgenossen, welche darin leben, bestehen fast nur aus einge— wanderten Fremden oder deren Nachkommen. Oertliche Ausnaͤh— men hiervon bilden nur in der Provinz Sachsen das Fuͤrstenthum Eichsfeld, und die Stadt Erfurt mit ihrem Gebiete: Beide stan— den bis zum Jahre 1802 unter Kurmainzischer Hoheit, welche im Eichsfelde das Eindringen der Reformation fast ganz abgewehrt in Erfurt aber doch ein gemischtes Verhaltniß zugelassen hatte In der zur Provinz Brandenburg gehörigen Niederlausitz erhielt sich in einigen laͤndlichen Ortschaften eine römisch⸗katholische Be— vblkerung ünter dem grundherrlichen Schutze geistlicher Stiftun— gen. Endlich hatte auch in den zur Provinz Pemmern gehörigen Herrschaften Lauenburg und Buͤtow die Polnische Landeshoheit einigen Einfluß auf Erhaltung katholischer Gemeinden. Belannt— lich ging dieselbe erst im Jahre, 1772 an den Preußischen Staat Über, der die Grundherrlichkeit uber diese Herrschaften schon längst befefsen hatte. In den größeren Staͤdten und besonders in Ber⸗

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lin ist die Zahl der durch mancherlei gewerbliche Verhaͤltnisse, vor— mals auch durch die Reichswerbung herbeigezogenen Katholiken nicht unbetraͤchtlich. Im Allgemeinen ist jedoch die Zahl der ka⸗ tholischen Glaubensgenossen im Verhaͤltniß gegen die große Masse der Bevoͤlkerung so gering, daß in der Provinz Sachsen gegen funfzehn, in der Proinz Brandenburg gegen zwei und siebenzig und in der Provinz Pommern gegen hundert und funfzehn evangelische Einwohner“ durchschnittlich nur ein katholischer lebt.

Vor dem Jahre 1742 hatte der Preußische Staat nur an seiner aͤußersten westlichen Grenze Besitzungen, welche theils bei— nahe ganz, theils etwan zur Haͤlfte von Katholiken bewohnt waren, namlich die Herzogthuͤmer Geldern und Kleve nebst der Grafschaft Lingen. Erst in dem benannten Jahre bekam er zu der Hauptmasse seiner fast ganz evangelischen Provinzen, namlich Ostpreußen in seiner alten Begrenzung, Brandenburg, Pommern nebst den Niedersäch— sischen und Westfaäͤlischen Reichslanden, in dem Herzogthume Schle— sien und der Grafschaft Glatz eine betraͤchtliche Anzahl katholi— scher Unterthanen. Diese wurde noch ansehnlich vermehrt im Jahre 1772 durch Erwerbung von Westpreußen einschließlich des Bisthums Ermeland und des Netzdistrikts. Ferner wuchs die— selbe durch die Theilungen von Polen in den Jahren 1793 und 1795. Auch bestand die Entschaͤdigung, welche im Jahre 1802 fuͤr die westwaͤrts des Rheins verlornen Landestheile gegeben wurde, fast ganz aus saͤkularisirten geistlichen Landen. In Folge der Ereignisse zwischen 1807 bis 1815 verlor der Preußische Staat in Osten den groͤßten Theil seiner von katholischen Einwohnern bewohnten Besitzungen, empfing aber als Entschaͤdigung dafuͤr theils saͤchsische, fast ganz evangelische, theils zu beiden Seiten des Rheins gelegene der Mehrzahl nach von Katholiken bewohnte Lander. Hiernach besteht schon seit mehr als einem Menschenalter im Preußischen Staate neben der urspruͤnglichen evangelischen eine sehr ansehnliche katholische Bevblkerung. In Gemaͤßheit des 16ten Artikels der Deutschen Bundesakte kann die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien in den Ländern und Gebieten des Deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genusse der buͤr⸗ gerlichen und politischen Rechte begruͤnden. Die Preußische Re— gierung behandelt nach dieser Vorschrift ihre saͤmmtlichen Unter— thanen auch in den Provinzen, welche nicht zum Deutschen Bunde gehoͤren. Namentlich erkennt dieselbe keinen Unterschied an zwi— schen evangelischen und roöͤmisch-katholischen Glaubensgenossen in Bezug auf die Faͤhigkeit, einen Wohnort zu wahlen, unbewegli— ches und bewegliches Vermoͤgen zu besitzen, Gewerbe anzustellen, zu Recht bestaͤndige Zeugnisse und Erklaͤrungen abzugeben, Kura— telen, Vormundschaften, Kommunal- und Staatsaͤmter zu verwal— ten. Nur wo das Interesse einer von diesen beiden Kirchen be— sonders wahrzunehmen ist, wird von den Theilnehmern auch die Gemeinschaft mit dieser Kirche gefordert. Zum Beachten kirch— licher Anordnungen und Gebräuche, und zur Erfuͤllung religidser Geluͤbde wird Jedermann nur allein durch sein Gewissen, nicht aber durch die Staatsgewalt angehalten: dieselbe wahrt nur die gleiche Gewissensfreiheit beider Religionstheile, indem sie von Beiden mit gleicher Sorgfalt Stoͤhrung in kirchlichen Handlungen und oͤffentliches Aergerniß abwehrt. Soweit von kirchlichen Hand— lungen, als Taufen, Trauungen und Begraͤbnissen, buͤrgerliche Rechte abhaͤngen, verrichten beide Religionstheile dieselben mit gleicher Wirkung, und ihren auf den Grund derselben ausgestell— ten Zeugnissen gebuͤhrt öffentlicher Glauben in gleichem Umfange. Wie sorgsam hiernach die Regierung es auch vermeidet, auf re— ligibsen Glauben irgend einen die Gewissensfreiheit beschraͤnken— den Einfluß auszuüben; so bekräftigt sie doch einen tief in das religiose Leben eingreifenden Grundsatz in eben dem Maakße, worin sie selbst die Gleichstellung beider Glaubensgenossen in Bezug auf buͤrgerliche und politische Rechte gewissen— haft beachtet. Sie bekundet nämlich hierdurch, daß nach ihrer Ansicht in der Verschiedenheit der religioͤsen Ueberzeugungen beider Theile durchaus kein Grund vorhanden ist, eine solche Ver— schiedenheit in den Beweggruͤnden zur Sittlichkeit und Rechtlich— keit anzunehmen, der eine Verschiedenheit in dem Vertrauen rechtfertigen koͤnnte, das sie Beiden bezeigt. Indem die Staats— gewalt, ihre Stellung richtig wuͤrdigend, die Macht der Ueber— zeugung ehrt, und lebendig anerkennt, daß Verordnungen und Anstalten nur sehr unvollstaͤndig den Mangel eines Pflichtgefuͤhls ersetzen koͤnnen, welches ihre Untergebenen zu derjenigen Sittlich— keit und Rechtlichkeit in ihren Handlungen von Innen heraus— draͤngen sollte, wodurch allein ein gedeihliches Staatsleben moͤglich wird; muß sie einen sehr hohen Werth auf dasjenige legen, was in den Religionslehren einer in ihrem Machtgebiet bestehenden Kirche zur Sittlichkeit und Rechtlichkeit aus tief empfundenem Pflichtgefuͤhle anregt. In kirchlichen Genossenschaften, welche das gleiche Vertrauen der Staatsgewalt genießen, wird sich diese Werthschäͤtzung zunäͤchst auf Lehren beziehn, welche Beiden gemein sind: dagegen kann den Lehren, worin dieselben von einander abweichen, nicht ein besonderer Einfluß auf das buͤrgerliche und politische Leben zugestanden werden, ohne die Grundlage jener Gleichstellung aufzuheben. Die Gruͤnde fuͤr das Beharren auf der Wichtigkeit solcher Unterscheidungslehren, welches Gewicht densel— ben aus wohlbegruͤndeter Ueberzeugung auch beigelegt werden moͤchte, liegen dennoch außer dem Bereiche des buͤrgerlichen und politischen Lebens; dieses folgt der Richtung, welche die Regierung nach den vorstehend bezeichneten Ansichten verwaltend, ihm giebt.

(Schluß folgt.)

wislenschalt, Kunst und ꝑXiteratur.

Berlin. Der Violin-Virtuos, Herr Ern st, ist nun bereits in vier Konzerten mit stets sich steigerndem Beifall und bei immer zahlreicherem Besuch hier aufgetreten. Zweimal gab er Konzerte im Saale des Koͤniglichen Schauspielhauses, und an zwei Abenden spielte er im Königlichen Opernhause vor und nach den Theagter⸗Vorstellun⸗ gen. In der naͤchsten Woche wird man wahrscheinlich noch einmal Gelegenheit haben, diesen ausgezeichneten Kuͤnstler zu hoͤren, der dann uͤber Breslau und Warschau nach St. Petersburg zu reisen beabsich tigt. Unterdessen durfte unseren Lesern vielleicht einige Notizen uͤber die bisherige Laufbghn des jetzt 2jaͤhrigen Virtuosen nicht unin⸗— teressant seyn. Ernst ist im Jahre 1814 zu Bruͤnn in Maͤhren gebo— ren und hat dort seinen ersten Unterricht auf der Violine erhalten. Nachdem er schon als zehnjaͤhriger Knabe mit großem Beifall dͤffentlich in seiner Vaterstadt gespielt hatte, kam er 1825 ngch Wien inz Kon⸗ servatorium, wo er unter Leitung des Professors Boͤhm das Violin⸗ spiel fortsetzie und bei Seyfried die Compositions-Lehre studirte. Im naͤchsten Jahre trat er in den Konzerten des Konservatoriums bereits mit denselben Maysederschen Variationen auf, die er kuͤrzlich auch in Berlin gespielt hat. Noch zwei Jahre blieb Ernst im Konservatortum, bis die Ankunft Paganini's in Wien im Jahre 1828 seinem aufstre⸗ benden Geist eine neue Welt eröffnete, so daß er dem Drange nicht widerstehen konnte, demselben zu folgen. Er verließ daher Wien 1829 und folgte dem großen Meister, den er sich zum Vorbild genom— men hatte, auf dessen Reifen, zuerst nach Muͤnchen, dann uͤber Stutt⸗ gart und Wuͤrzburg nach Feankfurt. Hier spielte er nach

Paganini die beruͤhmten Vgriationen desselben uͤber: Nel cor piu non mi sento, aus dem Gedaͤchtniß, und Paganini, der schon fruͤher auf Ernst aufmerksam geworden war, gewann ihn sehr lieb, lud ihn oft zu sich ein und ermunterte ihn in seinem Streben, indem er ihn sowohl durch seine allgemeinen musikalischen Anlagen wie durch seine besondere physische Organisation zum Violin Virtuosen ganz vorzuͤglich berufen fand. Ernst ging darauf nach Paris, stu⸗ dirte drei Jahre ununterbrochen und trat dann im Maͤrz 4835 dort mit so außerordentlichem Erfolge auf, daß dies als die eigentliche Pe⸗ riode angesehen werden kann, von der sein Kuͤnstlerruf zu datiren ist. In den folgenden Jahren reiste Ernst durch Frankreich, Holland und Deutschland, und 1840 kam er nach eilfjaͤhriger Abwesenheit wieder nach Wien, wo er in kurzer Zeit hinter einander funfzehn Konzerte gab. Er kehrte von dort uͤber Bruͤnn, Muͤnchen und Karlsruhe wie der nach Paris zuruck, und im Herbst dieses Jahres trat er seine Reise nach Berlin an. Den Ruf, der ihm vorausging, hat er hier im vollkommensten Maße gerechtfertigt. 10.

J Den 18. Dezember 1841.

Pr. Cour.

Brief. 6Geld.

Er. Brief.

Fonds. Actien.

Brl. Pots. Fisenb. 123 / do. do. Prior. Act. 4 Md. Lpz. Bisenb. 108 do. do. Prior. Act. Brl. Anh. Bisenb. do. do. Prior. Act. Düss Elb. Eisenb.

47 do. do. Prior. Act. 102 ö. 101 * Rhein.

do. do. Prior. Act.

1044 1023

St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Obl. 30. Sch. der Seehandluug. Kurm. Schuldv. Berl. Stadt - Obl. Elbinger do. Danz. do, in Th. Westp. Pfandbr. 3 Grossh. Pos. do. Ostpr. Pfaudhbr. Pomm. do. Kur- u. Ne um. do. 33 Schlesische do.

102 Präm. 107 ) 803 103 1033

Eisenb.

1012 101 1014 1003

Gold al mareo Friedrichsd'or Audere Goldimün- zen à 5 Th. Diseonto

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sge. Brief. Geld.

138 138 149 1418 6 1935

l ö 250 RI. Kurz do. ö 250 FI. 2 Mt. i ,, 300 M. Kurz do. , . 2 Mt. 118 London . . 1 18t. 3 Mt. . , 300 r. R ,, 150 FI. Augsburg 150 FI. ? m m) 100 Thlr. Leipzig ilin Gourant im 14 Thl. Fuss.. 100 Thlr. 8

2 3

2 Mt. 79 18 2 Mt. '

2 2

3

103 At. 1024 Mt. 995 100 Mt. 12

Tage J 100 FI. ;

Petersburg 1 8RbI. Woch.

6.

Auswärtige Eörsen. 14. Dez. Niederl. wirkl:- Schuld 5.

Span. 21. Pass. —. Ausg. Tinsl. 105)

Amsterdam, Kanz. Bill. 25 . ö 53 Sch. Pol.

Präm. Oesterr.

Antwerpen, 13. Dez. zinsl. 53. Neue Aul. 213.

M.. 15. Dez. Oesterr. 55 Bank- Act. 1967. 1965 do. 45 Anl. 102 Br.

233 Noll. 50 . 50.

Eranlefurt a.

2295 5 Met. 108 6. 43 10056 = 198 213 1

Loose zu So FI. 1433. 143.

Poln. Loose 716 2 53 Span

275 556 G. Preuss. Prüm. Sch. Sl G. Anl. 233. 235.

Eisenbahn- Actien. Leipzig - Dresden 101 h G. Köln- Aachen 98 6

IIambu re. 16. Dez. Bank- Actien 1628 B,. Eugl. Russ. 108

Neue Anl. 23 Pas part. 33 35 15) Mex. 26 Peru 14.

Bel.

51. ) 9 9 Columh 20.

London, 11. Dez. Cons. 35 883. sive 545. Ausg. Seh. 113. 53 ILoh. 99. 23 Bras. 63.

Engl. Russ. Chili -

116. 80 33 Rente sin our. 78. 50 106. 30. 5 Rente

13. Dex. 55 Rente fin cour Aul. de 1841 fin our. 79. 5. 59

244. Passive 5

Paris,

Neapl. fin cour Span

Petersburg, 10. Dez. Lond. 3 Met. 385 317

Pon à Par. 300 Fl. 70. do. 300 FI. 7357. do. 200 FI. 25

Wien, 13. Dez. 57 15 —. KRank-Actien 1611.

IIamb. 106.

1 74

Paris

z Met. 1068. 45 996. 33 Anl. de 1831 14112. de 1829 1992.

Königliche Schauspiele. Im Opernhause: Czaar und 3 Abth. Musik von Lortzing.

Zimmer Ballet

Sonntag, 19. Dez. mann, komische Oper in von Hoguet. 2 J . m Schauspielhause: Auf Begehren: Treue Liebe, Schau spiel in 5 Abth., von Eduard Devrient. .

Montag, 20. Dez. Im Schauspielhause: Zum erstenmale: Der alte Herr, Lustspiel in 2 Abth., vom Verfasser von „Luͤge und Wahrheit.“ Hierauf: Erziehungs-Resultate, Lustspiel in 2 Abth., frei nach einer Operette des Descomberousse, von C. Blum.

Dez Alceste, Oper in 3

Dienstag, 21. Dez. Im Opernhause: Abth., mit Ballet. Musik von Gluck.

Im Schauspielhause: La premiere repréêsentation de la re- prise de: Le Mariage de 'igaro, ou: La olle journée, comé die en 5 actes et en prose, du théatre frangais, har Beaumar chais. (Mr. Delvil terminera ses débuts par le role de Figaro.)

KRäönigstädtisches Theater.

Sonntag, 19. Dez. Zum erstenmale wiederholt: Das Mar— morherz. Romantisch-komisches Volksmährchen mit Gesang in 3 Akten, von Karl Haffner. Musik von Adolph Muͤller.

Montag, 20. Dez. (Italienische Opern-Vorstellung.) Otello, il Moro di Venezia. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro Rossini. (Signora Laura Assandri: Desdemona.)

Dienstag, 21. Dez. Der Talisman. Posse mit Gesang in

3 Akten, von J. Nestroy.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Beilage

Allgemeiner

Bekanntmachungen. Pflichttheil eingesetzt.

August Albert Keller, welcher ils. Schornste Oeffentliches Aufgebot der bekannten u nd meister in Pyritz gelebt haben soll, ünbekannten Rnspruchs- Berechtigten an wird derselbe und seine naͤchsten verschlöedene, von dem ehemaligen Ritter- hiermit aufgefordert, sich bei dem unterzeichne gedinge zu Polch herrührende Immobilien richt zu melden, und aus dem Verkaufe eines

Theils der- 3 Mongten ni ] felben, so wie aus den Revennen erldsten des Nachlasses und Auseingnders Geldern. gebliebenen Wittwer lediglich mit dem dem g Nachdem auf das von uns unter dem 29. Fe⸗ den Keller zu bruar is32 erlassene oͤffentliche Aufgebot alle bis da⸗abgeschlossen werden. hin unbekannt gebliebene Interessenten, welche sich Schwetz, den 29. November 1841. fuͤr berechtigt hielten, aus irgend einem Rechtsver⸗ Koͤnigl. Land- und Stadtgericht. haͤltnisse einen Anspruch an die unten naͤher bezeich⸗ . . neten, von dem zur Zeit der Deutschen ReichsVer⸗ J fassung zu Polch, im jetzigen Kreise Mayen, Regie⸗ r J . rungs Bezirks Koblenz, bestandenen Rittergedinge oder sogenannten Polcher Dingtage herruͤhreuden, demnaͤchst in den Besitz des Koͤniglichen Domainen Fiskus und in neuester Zeit in den des Koͤnigl. Preu⸗ ßischen Kammerherrn und Landraths, Grafen von Bobs Waldeck, und des Handlungshauses Franz Fors boom zu Frankfurt am Main uͤbergegangenen Immo bilien und Gelder, welche aus dem Verkaufe eines Theils derselben, so wie aus den Revenuͤen, erloͤst und in die Königlichen Kassen geflossen sind, zu machen, aufgefordert sind, ihre vermeintlichen Anspruͤche in nerhalb einer Praͤklusivfrist von drei Monaten anzu⸗ bringen, fordern wir nunmehr auf Grund der Aller höchsten Kabinets-Ordre vom 8. September d. J. Gesetz Sammlung, Seite 288, und einer darguf er⸗ gangenen Verfuͤgung des Herrn Geheimen Staats Ministers und Ehefs der zweiten Abtheilung d

geb. Maͤrz ö D. Th Muͤhlen⸗Besitzer Johann Meinke

1839 an den Kruͤger Jacob Forbusch,

Wilhelm Reumann eingetragene Post

schwister Anng Helena und

des Ko⸗ niglichen Haus Ministeriums, von Ladenberg Excel lenz, vom 22sten desselben Monats, fernerhin sammt= liche bis jetzt bekannte oder unbekannte Interessent en, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die vorge dachten Besitzungen des ehemaligen Polcher Dingta ges und die davon aufgekommenen Revenuͤen noch fetzt einen Anspruch zu haben vermeinen, auf, zur Wahrnehmung und Ausführung ihrer Rechte sich in nerhalb einer dreimonatlichen Frist bei uns zu melden.

Die Objekte, auf welche sich dieses Aufgebot be⸗ zieht, sind folgende:

1 der Wald Hochpochten, groͤßtentheils aus Buchen Hochwald bestehend, enthaltend 2794 Morgen 103 Ruthen, gelegen im Banne der Gemeinde Uelmen, Kreis Kochem, Regierungs⸗-Bezirk Ko blenz, graͤnzt gegen Osten an die Gemarkungen der Gemeinden Eppenberg, Laubach und Muͤllen bach, gegen Suͤden an die Gemarkungen von Alfeln und Auderath, gegen Westen an Laͤnde reien und Waldungen von Uelmen und gegen Norden an die Gemarkungen der Gemeinden Uers— feld und Liersthal; das Forsthaus sammt dem dazu gehoͤrigen Maͤus Rain n) felder Hofe, bestehend aus einem Wohnhause nebst Syhrgim Scheune und Stallung und verschiedenen Grund Nr.

stuͤcken, enthaltend 123 Morgen 130

10 Fuß, gelegen in dem Walde von Hochpochten;

der Puͤtzfelderhof, bestehend aus einem Wohn

saussl nebst Scheune und S d verschie . 6. ; ,

, . 5 , machung shrerlnsprüt he hiermit vorgeladen then 10 Fuß, gelegen in dem Walde von Höchpochten; genfalls sie mt densel hen ,,, der! Hoöchslerh of bestehend aus mehrären Wirth im Haßotheken duch geloͤscht werden soll.

schaffsacbänden und verschiedenen Grundstücken, Christburg, ,. n , 6 haltend 122 Morgen 55 Ruthen 60 Fuß, gele Koͤnigliches Land und Stadtgericht. gen in dem Walde von Hochpochten;

der Gieroldsrother Hof, bestehend aus Wohnhause nebst Scheune und Stallung verschiedenen Grundstuͤcken, haltend 92 Morgen 75 Ruthen 75 Fuß, gelegen in dem Walde von Hochpochten;

die Zervasmuͤhle, bestehend in einem Wohnhause, einer Oelmuͤhle und verschiedenen Grundstuͤcken, haltend 37 Morgen 538 Ruthen 60 Fuß, theils in, theils an dem Walde von Hochpochten ge

185 . legen;

tember 1819.

Kaufvertrages vom 26. Juni 1799 nebst thekenschein vom 16. Juli 1799.

alle diejenigen, mer, Pfand In! Instrumente oder Forderungen Anspruͤche zi

am 30. März 1812, Vormittags 10

thekenbuͤchern geloͤscht werden sollen. Zuglei

Thlr. 10 Sgr. aus dem gerichtlichen

einem 3 und .

Untersuchung gewesene, im Oktober v. J.

am 11. November bens zu verantworten, worauf sodann ferner K werden wird, was Recht ist, die Kaufgelder der von dem Koͤniglichen Domgi 5 (Greifswald, den 12. November 18 nen⸗Fiskuüs am 9. Oktober 1822 an den Steuer ö , , . . a, . ö , V, Königliches Konsistorium hierselbst. Empfaͤnger Koch, als Meistbietenden, oͤffentlich 1 v. Bo hlen verkauften, in dem Banne der Gemeinde Uelmen * **“ . 9 gelegenen Modumsfelder; der Theil der Kaufgelder eines von der Franzoͤ E sischen Domainen⸗Verwaltung am 23. April 1812 ; an Lothar Friesen und Caspar Schmalbach, als die Meistbietenden, oͤffentlich verkauften, in der Gemeinde Polch gelegenen Gartens, die Koͤniglichen Kassen geflossen ist; die aus den seit dem 1. Junius 1815 von obi gen Objekten erfallenen Revenuͤen geldͤsten Gelder. Diesem zufolge sollen alle vorgedachte, bekannte und unbekanute Realpraͤtendenten und uͤbrigen In= teressenten, welche es unterlassen werden, ihre An⸗ spruͤche innerhalb des anberaumten Praͤklusivtermins uus anzuzeigen, mit allen diesen, dem Königlichen Fiskus gegenuͤber, als ausgeschlossen erachtet werden, und zwar lediglich durch den Ablauf des Termins selbst, ohne daß es eines weiteren Verfahrens oder praͤklusivbescheides bedarf. Dagegen bleiben densel ben ihre persoͤnlichen und dinglichen Rechts-Anspruͤche an diejenigen Personen, die von uns in den Besitz der vorerwaͤhnten Realitaͤten eingewiesen worden sind, und denen ein Theil der in die Koͤniglichen Kassen geflossenen Gelder ausgezahlt wurde, vorbehalten. Gegenwärtiges dffentliches Aufgebot soll sowohl durch die Allgemeine Preußische Stagts-Zeitung, als durch die Amtsblaͤtter der saͤmmtlichen Koͤniglichen Rheinischen und Westphaͤlischen Regierungen, zu drei verschiedenen Malen, jedes Mal nach einem Zwischen raume von vierzehn Tagen, bekannt gemacht werden, der dreimongtliche Praͤklusivtermin aber von dem Tage ab, an welchem dieses Aufgebot zum dritten Male in dem Amtsblatte der hiesigen Königlichen Regie rung erscheinen wird, zu laufen anfangen. ö Koblenz, den 29. Oktober 1841. . Koͤnigliche Regierung.

. werden

int G tat mdem unterzeichneten Gerichte

er Aufenthalt die Nachrichten fehlen, als: welches in 4 Sohn des am 5.

1791, ein

heimlich entwichen;

bruar 1804 zu Neu-Mohrau verstorbenen lers Johann Gröoͤger, seit 1800 vermißt;

ren in

1827 verschollen; Anna Maria Brosig, 1807 zu Cosel Hermann, Tochter Schreckendorf verstorbenen Brosig, seit 1807 verschollen;

des

13821 verstorbenen Bauer Igngtz Mah

Ignaz dorff verstorbenen Gaͤrtners Joseph Lux, in 8) der Forsthaͤusler Anton Pelz aus Neu⸗-M

dessen Ehefrau, Katharina, und Tochter, sia, seit 37 Jahren verschollen;

Bekanntmachung. Die am 22. Maͤrz 1841 in 2sche verstorbene Ehe⸗ frau des Foͤrster Carl Friedrich Paul, Regine geborne Klinger, hat in dem unterm 23. November 1835 mit ihrem nachgebliebenen obengenannten Ehemann er- 10) richteten Ehe und Erb⸗Vertrage ihren S ster seit 29 Jahre sc

tete und. Ei ertrage ihren Sohn erster seit 29 Jahren verschollen,

Ehe, August Albert Keller, zum Miterben auf den und deren unbekannte Erben und Erbnehmer.

gegangen und seit dieser Zeit verschollen;

Folgende Dokumente sind verloren gegangen; 17 Bie Obligation der Besitzer Daniel und Ma Rundmann, Barkeschen Eheleute vom 1828, aus welcher 172 Thlr. fuͤr den dem Grundstuͤcke Ezewshawolla Nr. 15 Rubr. III. Nr. 2 eingetragen, gerichtlich cedirt am 11. Juni

auf

laßsache nebst Hypothekenschein vom 22. Se

Januar 1792

1577

infeger

ten Ge

bwesen

von 23 Thlr. 33 Gr. 135 Pf. bestehend aus einer Aus fertigung des Vergleichs vom 17. April 1820 nebst Hypothekenschein vom 4. August 1821.

Das Bokument uͤber die auf dem Grundstuͤcke Menthen Nr. 11 Rubr. III. Nr. 1 fuͤr die Ge⸗

Anton Majewski

Der jetzige Aufenthaltsort des

ist unbekannt, ünd Verwandten daher

Sollte eine solche Meldung binnen cht erfolgen, so wird die Regulirung etzung mit dem nach⸗

bestellenden Vormunde fortgesetzt und

2

eingetragenen 118 Thlr. 83 Gr. 9 Pf., bestehend in einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 20. August 1308 in der Martin Majewskischen Nach⸗=

) Das Dokument über die auf dem Grundstüͤcke Ehristburg Nr. 214 fuͤr die dortige evangelische Kirche Rubr. III. Nr. 1 eingetragene Post von 200 Thlr., bestehend aus einer Ausfertigung des

naͤchsten Verwandten von folgenden Personen: 1) der am 11. Januar 1830 in Seitenberg verstor⸗

3) des am 10. Juni 1502 gestorbenen Forsthaͤuslers geben,

ria

. 29.

Das Dokument über die auf dem Grundstücke Thristburg Nr. 246 III. Rr. 1 fuüͤr den Friedrich

li

. den und ihr zuruͤckgelassenes Vermoͤgen, so wie der bei Nachlaß der zu B. gedachten Personen, den alsdann in bekannten sich legitimirenden naͤchsten Verwandten bei und in deren Ermangelung dem Königl. Fiskus zu in gesprochen und zur freien Bisposition verabfolgt wird, hei gegen die unbekannten aber die Praͤklusion mit ihren) bei

kl

schuldig, auch von ihnen weder Rechnungslegung, in noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern be⸗ hei rechtigt ist, sondern sich lediglich mit demienigen be⸗ gnuͤgen muß, was alsdann von der Erbschaft noch in vorhanden seyn wird.

Kdnigl. . 1. 8

Hypo⸗

haben

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Haus

der Inlieger Joseph Langer aus Heudorff, gebo Juli 1787, ein Sohn des Gaͤrtners Johann Langer in Langendorff, seit Dezember

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Schreckendorf, seit langer als 30 Jahren vermißt; 3 der Dir . Lur, geboren den 11. Rovember 1782, Eisenbahn-Gesellschaft zu deputirende Mitglieder der⸗ ein Sohn des am 19. Mai 1805 in Gompers⸗ selben, gegenwartig:

Jahre

1613 nach Wien gegangen, seit 1817 verschollen;

dohrau, There

9) der Gaͤrtner Anton Weigang aus Alt⸗Gersdorff, im Jabre 1811 in die Oesterreichischen Staaten

der Forsthaͤusler Franz Zwiener aus Klessengrund,

Fermeinen, aufgefordert, dieselben spaͤtestens in dem

er hierselbst wegen Brandstiftung in Kriminal⸗ mittelst Ausbruchs aus seiner Haft entsprungene Kaufmann Johann Jacob Pfalzgraf von hier wird auf den Antrag seiner Ehefrau, Dorothea Friederike, Bruhn hierselbst, hierdurch peremtorisch geladen, 1842, Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Konsistorium wegen seines Ausblei

geb.

Alle diese Forderungen sind abgezahlt, und. werden welche als Cessionarien, Eigenthu oder sonstige Brief-Inhaber an die

den alle die, welche an der für den verstorbenen Guttherz auf dem Grundstuͤcke Posilge

. 9 rin aetradene Sc, s den 28 3 Rubr. III. Rr. 2 eingetragene Schuldpost von den 23. ; 2 , ,, ̃ J Vergleiche zu Rathhause vor dem Stadt-Syndikus Spitta an

Mühlen, und zwar:

im hiesigen Gerichtslokale anstehenden Termin an= zumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren Anspruͤchen praͤkludirt, die Dokumente für er

loschen erachtet und die Schuldposten in den Hypo⸗

R zen 36 . = 2 iche, c ; ö. ) ,. vom 16. April fsis als Erben oder Cefsiongrien oder gesetzt, zu aus sonst einem anderen Grunde Anspruͤche zu ha— ben vermeinen, zu demselben Termin zur Geltend

Bemerken eingeladen werden, daf schlaͤge, speziellen Verpachtungs die Post serer

A

von unserem Registrator Angerstein zu erhalten sind. ö

Ober⸗Buͤrgermeister, Buͤrgermeister und Rath hie

staͤdtischen Forsten werden zur Aussaat im naͤchsten sich Frühjahr 3090 bis 500 Pfund Kiefersagmen gebraucht Die Herren Saamenhaͤndler, so wie die Herren Ver walter

53) der am 19. Dezember 1839 in Seitenberg ver-

hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Mong n ten, spaͤtestens aber in dem auf den 25. Oktober 1312 bei L. Bambergs Wwe. C Sohne; in un serem Gerichtszimmer angesetzten Termine schrift

*

des

sollen auf 3 Jahre, vro Trinitatis 1812 ze

Termin auf

B. die unbekannten Erben und deren Erben oder 6) der Gexichtsrath von Röder in Sprottau;

6) der Justizrath H. Metzke in Sagan;

a 7 der Kaufmann Paͤtzel in Frankfurt a. d. O. benen Witwe des Schneiders Joseph Hanisch, Indem wir zur Theilnahme an diesem Unterneh— Elisabeth, gebornen Lachnitt; meh hierdurch einladen, bemerken wir, daß Prospekte, des am 29. November 1637 zu Alt⸗Gersdorf ver- in welchen die Bedingungen der Aktien Zeichnungen storbenen Gaͤrtners Ferdinand Seifert und dessen und die Grundzuͤge des Gesellschafts-Vertrgges ent⸗ am 9. Dezember 1837 ebendafelbst gestorbenen wickelt sind, von allen obengenannten ordentlichen und Ehefrau Theresig, gebornen Wendler; korrespondirenden Mitgliedern des Comité s ausge= ö F Aktien- Zeichnungen und Einschuß-Zahlungen Franz Ziegler aus Klessengrund und dessen am aber

1. Maͤrz 1814 in Seitenberg gestorbenen Ehe⸗ in Berlin frau, Vornamens Theresig; im Comtoir des Banquiers B. Rubens, Firma: der am 30. Dezember 1837 zu Schreckendorf ver Mertens C Rubens, Burgstr. Nr. 25

storbenen Elisabeth Schon, Tochter des in Neu im Comtoir des Banquiers Arons Wolff, Unter den

gersdorff verstorbenen Stuͤckmanns Joseph Schon; Linden Nr. 441;

im Büreau der Berliner-Frankfurter Eisenbahn⸗

Gesellschaft, Oberwall⸗-Str. Nr. 3;

storbenen Inwohnerin Marianna Stiller, Breslau

n Frgnlsurt g. d. O8. d 1 ; Wilhelm Paetzel; aufgebotenen Verschollenen fuͤr todt erklart wer= In Krosfen dem Syndikns John; , in Gruͤneberg Friedrich Foͤrster;

ch oder persoͤnlich zu melden, widrigenfalls die zu) bei

Glogau L. Bambergs Wwe. C Soͤhne, und dem Syndikus Berndt; rbanspruͤchen erfolgt und der nach erfolgter Praä⸗ in Sprottau uston sich etwa erst meldende naͤhere oder gleich nahe bei dem Gerichtsrath von Röder; rbe alle Handlungen und Dispositionen der Besitzer in Guben Nachlasses anzuerkennen und zu uͤbernehmen dem Buͤrgermeister Ahlemann; Hamburg J. Mertens, und Paul Mendelssohn⸗Bartholdy; ĩ chleich; Leipzig

S Goldtammer C S Seitenberg, den 29. September 1841. . in Prinzl. Gericht der Herrschaft Seitenberg. Meyer C Co.; 5 Pflug. in Magdeburg

Morgenstern C Co. ; in Warschau bei Sam. Ant. Fraͤnkel;

. in Krakau a) die dem Neußtaͤdtischen Muhlenthore zunaͤchst bei Hieronimus Samelson

enge,, ng de nnn, Vordermuͤhle genannt, Berlin, den 15. Dezember 18a. 6. b) die hinter dem Dom belegene sogenannte Burg- Das Comité der Fran furt Breslauer Eisenbahn mühle, mit 4 Gaͤngen, Gesellschaft. c) die dicht am Krakauer Thore belegene soge ö nannte Krakauer Muͤhle, von 5 n, 4 Rheinische Eisenbahn.

. in fen ghlnn g . 1841 , „der Gebote haben wir einen . Die Actionaire unserer Gesellschaft und die In⸗ Zur, Entgegennahme der Gebote ann nn n haber privilegirter Obligationen werden hierdurch 11 Uhr, benachrichtigt, daß die Zinsen der Actien für das Jahr 1844 2 5 pCt. mit 125 Thlr. per Actie und die Zinsen der privilegirten Obligationen für das zweite Semester 1841 a 4 pCt. mit 5 Thlr. pen Stuͤck vom 2. FZanuar 1842 ab

in unserem Comtoir oder bei den Herren J. D. Herrstatt

S. Sppenh eim jun. /

6 Comp.

Schaaffhausen 25 H. Stein Oeder et Comp. N. Werg ifosse Men dels sohn et E

Berlin

gegen Aushaͤndigung der faͤlligen Zins-Coupons er

hoben werden konnen

Koͤln, den 31. Oktober 1841.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn Gesellschaft.

Hibte Direktor-Substitut.

8 ch n ng

Die der hiesigen Kaͤmmerei zugehörigen 3 Mahl

ln oder zusammen verpachtet werden.

Januar 1842, Vormittags

welchem Pachtlustige hierdurch mit dem ß die Ertrags-An die Beschreibungen der Muͤhlen und die Bedingungen taglich in un Registratur eingesehen werden konnen, auch bschriften davon, gegen Zahlung der Kopialien, ;

Kol

Brandenburg, den 1. Dezember 1841

siger Kur- und Hauptstadt. (in Aachen,

mp. in

2 , r i n

Nach dem Forst-Kultur-Plan fuͤr die hiesigen

Koͤnigl. oder Privat-Forsten ersuchen wir, Spee.

uns in schriftlichen Offerten schleunigst mitzutheilen, 2.

nachstehende Verschollene, uͤber deren Leben und

2) der Tischler- Lehrling Ignaz Volkmer, geboren den 9. November 1860, ein Sohn des am 8. Ja nuar 1830 zu Camnitz verstorbenen Kolonisten George Volkmer, seit 1809 ohne Nachricht von sich;

3) der Fleischergeselle Anton Groger, geboren den Ertheilung der Konzession und demnaͤchstiger Verein

Wittwe des am 8. Juni verstorbenen Musquetier Adam am 29. Maͤrz 1773 zu Schneiders Ignaz

fuͤr welchen Preis pro Pfund sie geneigt sind, jenes Quantum, von tadelfreier Qualitat, franco Danzig zu liefern.

Verbindung zwischen Berlin und Breslau hat die Franz Raver Stenzel, geboren den 30. Dezember Veranlassung zur Bildung einer Gesellschaft gegeben, zu die am 17. Schreckendorf verstorbenen Gaͤrtners Gottfried dem das Comité der fruͤher bestandenen Frankfurt Stenzel, seit einigen 30 Jahren aus Winkeldorff Breslauer Eisenbahn-Gesellschaft sich aufgeldst hatte, und deren Zweck dahin geht:

12. September 1778, ein Sohn des am 28. Fe⸗ barung uͤber die Statuten ist einem Comité uͤbertra ge

der Schmiedegeselle Joseph Mahr, geboren den 4 6. Januar 1782, ein Sohn des am 19. Juni von 6)

ö. 8 9

10

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1

der Ober⸗-Regierungsrath von Koͤnen.

Ober Scl lesische Eisenbahn.

Zur Berathung und Beschlußnahme uͤber die Aller⸗ Danzig, den 11. Dezember 1841. hoͤchst angeordnete Abaͤnderung der §§. 28. und 48. Sber-Buͤrgermeister, Buͤrgermeister und Rath. des Gesellschafts-Statuts, haben wir eine General— Versammlung af den.

——

Januar 18412, Nachmittags 3 U hr

im Lokale der Boͤrse der hiesigen Kaufmannschaft, anberaumt, zu welcher wir saͤmmtliche Herren Actio naire hierdurch mit dem Bemerken einladen, daß in Gemaͤßheit des §. 29. Statuts jeder Actionair, welcher der General⸗Versammlung beiwohnen will, spaͤtestens bis zum 17. Januar, 12 Uhr Mittags, ein von ihm unterschriebenes Verzeichniß der Nummern seiner Quitungsbogen in einem doppelten Exemplare in dem Geschaͤfts Bureau, Ohlauer Str. Nr. 43, zu uͤbergeben hat, indem der Einlaß nur gegen Vorzei gung des einen, dem Praͤsentanten zuruͤckzustellenden Exemplars dieses Verzeichnisses stattfindet.

Breslau, den 12. Dezember 1841. .

Der Verwaltungsrath der Ober⸗-Schlesischen

Eisenbahn-Gesellschaft.

Frankfurt-Breslauer Eisenbahn. Die anerkannte Nothwendigkeit einer Eisenbahn

ö z w .* des August d. J. zusammengetreten ist, nach

eine Eisenbahn zwischen Frankfurt und Breslau

im Anschluß an die im Bau begriffene Berlin

Frankfurter Eisenbahn, auf Aktien zu erbauen. Die Leitung der Geschaͤfte bis nach geschehener

n, wozu gewaͤhlt worden sind: l. Als Ehren⸗Mitglieder: Se. Durchlaucht der Ober-Jaͤgermeister und Chef des Hof⸗Jagdamtes, Herr Fuͤrst zu Carolath⸗— Beuthen; der Herr Graf von Kospoth auf Halbau Il. Als ordentliche Mitglieder: 1 . er Kaufmann J. E. Krause; Banquier B. Rubens; Banquier A. Wolff; „Hauptmann Wilkins; ö Justiz⸗Kommissarius Robert;: Justizrath Geppert. von der Direction der Berlin

Freiguts-Verkauf.

Ein Frei und Richtergut (unweit der Berliner Eisenbahn), separirt, mit guten Wohn⸗ und Wirth⸗ schafts Gebäuden, 143 Magdebg. Morgen Acker Feld (5 Weizen- und 3 Roggenboden). 33 Morgen zweischürige Wiesen, ein großer Lust⸗, Obst⸗ und Gemüsegarten, 43 Morgen eigene Hutung mit Busch holz und 300 Stuͤck Eichen bestanden, von welchen jedes Stuͤck 3 Thlr. taxirt ist, 6 Gemeindekabeln und außerdem noch 800 Morgen gemeinschaftliche Schaaf. hutung z, nebst vollstaͤndigem Inventarium, Schiff und Geschirr, so wie 12 Wispel Roggen, 7 Wispel Hafer, 260 Wispel Kartoffeln c., soll um den billi gen Preis von 6000 Thlr. mit der Haͤlfte Anzahlung schnell verkauft werden. ;

Naͤheres durch den Dekonom Fr. Herrmann, große Ulrichstraße Nr. 57 in Halle a. d. S.

Zwei Frankfurter

der Kaufmann Karl Treu; der Kaufmann Herrmann Henoch; der technische Direktor der Berlin- Frankfurter⸗ Eisenbahn-Gesellschaft Zimpel;

1 n Bre ln un

5 Mork S ö Als kortefpondirende Mitglieder: Bock-Verkauf zu , n ö. Buͤrgermeister Kruͤger in Gruͤnberg; Derselbe findet wie die fruͤheren Jahre an 2. ** Syndikus Berndt in Glogau; brnar 1842 statt. Von den Thieren wird bis zu Syndikus John in Krossen; diesem Tage keins weggegeben, k * uhr erfolgt der Zuschlag. Ein kurzes Ayiso von

III. der

der der der Buͤrgermeister Ahlemann in Guben;