1841 / 353 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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fahrt bringen. Im uebrigen blieben uns et uach natürlichen rich 6 2 e ö hien Deutschen Natio⸗

Anzeigen werden an.“ Am besten ist es, man laßt diese ganze Raum au faren. äblizissen bei sich ehren, auch von ihnen bei ihren Gegnern anerkannt werde; aber diese Toleranz liegt noch im weiten Felde!

Großbritanien und Irland. London, 15. Dez. Es ist nun, wie aus den ministeriellen

Blaͤttern hervorgeht, fest beschlossen, daß die Taufe Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Wales zu Windsor stattfinden soll, und aus den Anordnungen, welche theilweise schon im Gange sind, schließt man, daß diese feierliche Handlung in der St. Georgen⸗ Kapelle mit großer Pracht werde begangen werden. Der Tag der Taufe ist von Ihrer Majestaͤt noch nicht bestimmt worden; fuͤr das Wahrscheinlichste haͤlt man, daß die Koͤnigin dazu den 10. Februar wählen werde, als den Jahrestag ihrer Vermaͤhlung. Gestern fruäh wurde die St. Georgen⸗-Kapelle von dem Palast⸗ Inspektor, Herrn Saunders, in Begleitung des Dr. Reid, der die Täftung und Erleuchtung des Unterhauses eingerichtet hat, genau untersucht, um zu ermitteln, wie sich der ganze innere Raum dieses ausgedehnten Gebäudes fuͤr die Zeit der Dauer der Tauf— handlung durch erwaͤrmte Luft am besten heizen lasse. Am Sonn— abend war auch der Ober-Kammerherr, Graf Delawarr, einige Zeit in der Kapelle und traf verschiedene Anordnungen in Bezug auf die Ceremonie. Vom Schloß aus soll eine bedeckte Platform nach der Kapelle hinuͤbergefuͤhrt werden, auf welcher der Zug zur Taufe sich bewegen wird. Man glaubt, daß saͤmmtliche Englische Ritter des Hosenband-Ordens in ihren Roben, die Militair⸗Ritter von Windsor und die verschiedenen Beamten des Ordens bei der Ceremonie zugegen seyn werden. Am Abend des Tauftages wird ein großes Bankett von mehr als 150 Gedecken fuͤr die hohen Gaͤste Ihrer Majestät in der St. Georgen - Halle stattfinden. Ein pruͤchtiger Teppich ist zu dieser Feierlichkeit fuͤr die Halle be— siellt worden; er wird mit verschiedenen, zu den Verzierungen senes großen Saales passenden und auf den Hosenband-Orden bezüglichen heraldischen Emblemen und Devisen durchwirkt seyn und in der Mitte eine schoͤne Darstellung des Kampfes des heiligen Georg's mit dem Drachen enthalten. Um saͤmmtlichen Gaͤsten Ihrer Masjestaͤt bei dieser Gelegenheit bequeme Wohnung waͤhrend ihres Aufenthalts in Windsor darzubieten, wird Frog⸗ more-Lodge ganz für deren Gebrauch eingerichtet werden, und es sind bereits die noͤthigen Bestellungen für die in dieser Hinsicht zu treffenden Anstalten bei verschiedenen Gewerken gemacht wor⸗ den. Auch ein großes, der Krone gehörendes Haus auf Castle⸗ Hill, das jetzt gerade leer steht. und kuͤrzlich vom Aberst Millman bewohnt wurde, soll fuͤr die Koͤniglichen Gaste in Bereitschaft ge— setzt werden. 4

In seinem vorgestrigen Boͤrsen-Artikel berichtet der Globe Folgendes uͤber eine angeblich projektirte Korngeseß⸗ Reform: „Man hat endlich den Plan des Ministeriums in Betreff der kuͤnftigen Regulirung des Einfuhrzolles von fremdem Getraide be⸗ kannt werden lassen, und da derselbe, wie es heißt, die Zustim⸗ mung der Fuͤhrer der das Agrikultur-Interesse vertretenden Partei erhalten hat, so durfen wir annehmen, daß er auch im Parla⸗ mente Zustimmung finden wird. Diesem Plane zufolge wird die wechselnde Skala beibehalten, jedoch variirt der Zoll nur um 14 Sh, indem das Maximum auf 18 Sh. fuͤr den Quarter, das Mini⸗ mum auf 4 Sh. festgesetzt ist, und zwar so, daß der Zoll bei jedem Fallen oder Stelgen der Durchschnitts-Preise des Weizens

um einen Sh. ebenfalls um einen Sh. fällt oder steigt; der

höchste Zoll wird nämlich bezahlt, wenn der Preis des Quar— ters Weizen 54 Sh. oder weniger, der niedrigste wenn er bs Sh. oder mehr betragt. Außerdem enthalt der Plan noch einige zweckmaͤßige Verfuͤgungen uͤber die Aufmachung des woͤ— chentlichen Durchschnittspreises des Getraides durch welche die jetzt von interessirten Parteien durchgefuͤhrten Intriguen zur Ein— wirkung auf die Feststellung der Durchschnittspreise unmoglich ge⸗ macht werden sollen.!“ Das genannte Blatt erklart nach dieser Auseinandersetzung, daß es zwar einen festen Zoll dem wechseln⸗ den vorgezogen haben wuͤrde, indeß sey die Feindseligkeit gegen diese Ansicht bei der Majoritaͤt im Parlamente so groß, und die in Aussicht gestellte Modification so bedeutend, daß man sich vorlaͤu— sig wenigstens zufrieden geben koͤnne, Die neue Bestimmung sey eine sehr große Verbesserung des alten Systems, da sie einen gewissen Belauf der Zoll-Einnahme von Getraide der Regierung dadurch sich ere, daß der Durchschnitts-Zoll auf 11 Sh. fuͤr den Quarter, dem Mittel zwischen 4 und 13 Sh. gestellt werde. Auch werde sie den Ver— fuchungen zu Vorkäufen und zu falschen Angaben vorbeugen, mehr Festigkeit in den Getraidehandel bringen, regelmäßige Zufuhr be— wirken und die Fluctuationen in den Preisen vermindern. Die Morning Post, das ministerielle Morgenblatt, bezeichnet zwar die Mittheilung jenes Whigblattes als bloßen Schnickschnack aus der City; der Globe aber äußert sich in seinem gestrigen Blatte

von neuem dahin, daß die Sache begruͤndet sey, und daß die

naͤchste Zukunft dies darthun werde. . ; Der ministerielle Standard enthaͤlt jetzt folgende Erk laͤ⸗ rung uͤber den Smithschen Prozeß wegen der Schaͤtzkammerschein— Faͤlschung: , nn, . „Es wird nuͤtzlich seyn, die Aufmerksamkeit einen Augenblick auf den wahren Stand der Schatzkammerschein Geschichte zu lenken. Einige unserer Kollegen haben Staunen und getaͤuschte Erwartung darüber gedußert, daß die Sache noch nicht vollstaͤndig untersucht und dem Publikum dargelegt worden; ja, sie sind sogar so weit gegangen, die Be forgniß laut werden zu lassen, daß die Regierung die Absicht habe, die Sache zu vertuschen. Das ist unbillig und ungerecht gegen die Re gierung und ganz insbesondere noch ungerecht, gegen die Rechts be amten der Krone. In Gemaͤßheit ihrer besonderen Verantwortlich keit als Rechtsgelehrse und Beamte, riethen der General-Prokurator und der General-Fiskal die gerichtliche Verfolgung des Haupt -Ange klagten an, und als zu dieser Verfolgung erforderlich, riethen sie, ebenfalls in Gemaͤßheit ihrer eigenen Verantwortlichkeit, an, daß Rapallo, ein Mit schuldiger des Angeklagten, als Zeuge zur Foͤrderung der Anklage zugelassen werde, wobei denn, wie uͤblich, er selbst von aller Anklage frei blieb. Wie wichtig Rapallo's Zeugniß gewesen ist, ergiebt sich aus dem Ei⸗

fer, mit welchem er gleich anfaͤnglich sich der Verweisung vor die

Gerichte zu entziehen gesucht hat, und noch mehr daraus, daß der Angeklagte sich sofort für schuldig erklaͤrte, als er erfuhr, daß Ra— pallo als Zeuge gegen ihn auftreten werde. Daß Smith sich schuldig arklaͤrte, machte sz unmoglich, Rapallo als Zeugen vorzufuͤhren, be freite aber doch sicherlich die Krone nicht von ihrem Versprechen, keine gerichtliche Verfolgung gegen ihn eintreten zu lassen ̃ den Verurtheilten verhängle Strafe 3 . oder nicht genuͤgend ist,

ehört nicht zur Sache. Die schwerste Strafe, welche das Gesetz zu⸗ äßt, ist ausgesprochen worden; ob sie genügt oder nicht genügt, dar= über hat man von dem Gesetze, nicht aber von der Regierung Rechenschaft zu fordern. Ez hat indeß der Verurtheilte gesagt, daß noch andere Indi⸗ Yiduen beihelligt sind, ünd zweifelsohne müssen diele anderen Indivi= Dduen zur Strafe gezogen werdenz aber es scheint sich zu ergeben, daß Re bis jetzt durch das Eingestaͤndniß de Verurtheilten, daß er schul⸗ dig sey, vor jeder Ahndung sicher gestellt sind. Die Beziehungen

2 dem Verurtheilten und Rapallo hatten offenbar Bezug auf

1e Unterbringung der fabrizirten Scheine und nicht auf die

nferti⸗

Mur verlangen wir, daß, was die Franzoͤsischen

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gung derselben; es ist daher sehr unwahrscheinlich, daß Rapalle etwas

von der Art wußte, wie sie fabrizirt worden sind, und demnach auch unwahrscheinlich, daß er als Zeuge gegen die Mitschuldigen von Nutzen haͤtte seyn konnen. In der That wurde, wenn Rapallo's Zeug⸗ niß dieselben hatte kompromittiren konnen, die Korn Anwalte, nach le , , , , Zeugnisses, kein Bedenken getragen haben, gegen alle Schuldigen zugleich gerichtlich zu verfahren. Der Zustand in welchem sich die Sache jetzt befindet, ist also folgender; Sind Verbrecher im Hintergrunde geblieben, so ist die Justiz ihnen um ein Stadium naher gerückt, dadurch, daß die Schuld des Haupt⸗ Agenten (Rapallo's) auf feierliche Weise festgestellt ist, dadurch, daß man sich in den Besitz seiner Person und, wie er selbst, als er vor Gericht gestellt wurde, erklaͤrte, auch seines Zeugnisses gesetzt hat, eines Zeugnisses, welches an sich werthlos seyn kann, dem aber der Zeuge unwiderstehliche Kraft zu verleihen im Stande ist, wenn er auf Umstaͤnde hinweist, auf welche außer ihm Niemand die Aufmerk⸗ samkeit zu kenken vermag. Was das Vertuschen betrifft, so ist die Sache zu ernsthaft, sie affizirt zu bedeutend sowohl die Staats⸗-Ein⸗ nahme, als die Interessen einer großen Anzahl von Privat⸗-Perso⸗ nen, als daß es moͤglich waͤre, daß selbst die schwachkoͤpfigsten Per⸗ sonen in der Welt die Hoffnung hegen koͤnnten, sie zu vertuschen, selbst wenn sie ehrlos genug waͤren, es versuchen zu wollen. Aber die jetzige Regierung ist weder eine schwache noch ehrlose Re⸗ gierung. Sir Robert Peel weiß, daß eine solche Sache die eifrigste Aufmerksamkeit des Parlaments in Anspruch nehmen muß, welches sich innerhalb sechs Wochen versammeln wird, und ohne Zweifel ist er entschlossen, sie dem Parlamente vorzubehalten, in einer so wenig wie moglich durch Eingriffe der ExekutivBehoͤrden verwickelten oder verstämmelten Gestalt. Es lassen sich Umstaͤnde denken, in denen eine legislative Maßregel noͤthig ist, um die noͤthigen Zeugen⸗-Aussa⸗ gen zu erlangen. Davon aber kann sich das Publikum uͤberzeugt halten, daß die Reglerung kein Motiv hat, die Sache vertuscht zu wuͤnschen, und daß, wenn keine uͤbereilte Maßnahmen getroffen wor

den sind, dies nur geschehen ist, damit dem Publikum im Allgemeinen und allen betheiligten Individuen im Einzelnen volle Gerechtigkeit werde. Die Regierung hat den Schluͤssel zu dem ganzen Betruge in ihrem Besitze und dieser Schluͤssel wird gebuͤhrendermaßen in die Haͤnde des Parlaments niedergelegt werden.“

Der Pariser Korrespondent der Times will erfahren haben, daß die Britische Regierung dem Regenten von Spanien mitge— theilt habe, sie werde erstens nicht nur keine bewaffnete Inter⸗ vention in Spanien, sondern selbst nicht eine Zusammenziehung bedeutender Streitkräfte an der Pyrenäengränze dulden, zweitens sich keinem Plan hinsichtlich der Bermaͤhlung der Koͤnigin Isa— bella II. widersetzen, sobald der erkorne Gemahl nur ein anderer als ein Franzoͤsischer Prinz sey, und drittens, an keinem Euro— paäͤsschen Kongresse uͤber die Spanischen Angelegenheiten theilneh— men und sich allen Zwangsmaßregeln oder anderen Beschluͤssen widersetzen, welche von einer solchen, etwa ohne Zuthun Englands zusamnmentretenden Versammlung gegen die Rechte und Wuͤrde Spaniens, als freier, unabhaͤngiger Nation, gefaßt werden mochten.

Die Tim es fordert die Regierung auf, den Umtrieben der Repealer in Irland ein Ziel zu setzen, welche, mit O'Connell an der Spitze, einen großen und wichtigen Theil der Besitzungen Ihrer Majestaͤt zu revolutioniren und sie von der Britischen Krone ab— wendig zu machen suchten. In ihren Zusammenkuͤnften, sagt das genannte Blatt, wuͤrden Reden gehalten, die, wenn sie von Engli⸗ schen Chartisten ausgingen, ihnen wahrscheinlich den Weg nach Botanh-Bay gebahnt haben wuͤrde. Die Repealer aber setzten ungestraft ihre Orgien fort, bei welcher der Lord-Mayor von Dublin, seinem Amtseide zum Trotze, praͤsidire, die Irlaͤnder durch verfassungswidrige Invektiven aufwiegle, sie darauf hinweise, daß Belgien das Joch Hollands abgeschuͤttelt habe, und sie durch die Aufreizungen und Beiträge Amerikanischer Sympathisirer er⸗ muntere, mittelst offener Rebellion sich mit einem katholischen oder republikanischen Staate zu vereinigen. Von der Unterstuͤtzung und dem Beifall, den die Repealer bei den Amerikanern sinden, nimmt die Times Veranlassung, die Minister aufzufordern, eine ernst⸗ hafte Vorstellung an das Amerikanische Kabinet ergehen zu las— sen, und den alllirten Maͤchten Europa's legt sie es als eine Ver— pflichtung ans Herz, unverzüglich die Gebrechen des Amerikani— schen Staatenbundes, dessen Verfassung es gestatte, daß seine wi— derspensligen Buͤrger ungestraft fremde Machte beleidigten, zu un— terfüchen und zu heilen, da sonst eine kombinirte Anstrengung unter jenen Mächten erforderlich seyn wurde, um sie gegen eine so ruͤcksichtslose und unverantwortliche Demokratie zu schuͤtzen.

Vorgestern fruͤh fand hier die Beerdigung des vor einigen Tagen verstorbenen Dr, Birkbeck statt, der nehst Lord Brougham einer der Stifter des seit Jahren schon sehr wohlthaͤtig wirkenden Londoner Gewerbe-Institüts war. Die Mitglieder dieses Insti— tuts und mehrere in der wissenschaftlichen Welt bedeutende Per⸗ sonen folgten bem Leichenzuge.

Die Morning Chrsniele meldet, daß Herr Lawrence Peel als Oberrichter in Bengalen angestellt worden sey. Es ist dies die erste Beförderung in der Peelschen Familie, welche stattge— funden hat, seitdem Sir R. Peel ans Ruder gelangt sst.

Es wird berichtet, daß die verwittwete Königin abermals 3000 Pfd. St. zu dem Bau einer protestantischen Kirche auf Malta hergegeben habe.

z London, 14. Dez. Der fortgesetzte Streit uber die Wahl des Professors der Poesie zu Oxford bringt die große Spaltung in der Kirche immer mehr ans Licht, zumal da die Zeitungen die Sache in ihren Bereich gezogen, und viele Privatpersonen, welche als Oxforder Magister oder Doktores das Stimmrecht haben, sich berufen fuͤhlen, bffentlich zu erklaͤren, warum sie fuͤr den einen oder den anderen der beiden Kandidaten zu stimmen gedenken. Hierbei kommt denn natuͤrlich vorzuͤglich eine Schrift von dem Kandidaten Williams zur Sprache, welche in der Reihe der Tracts for the Fimes erschienen ist und zum Zwecke hat, daß man die Lehre von der Erlbsung durch den Glauben mehr ver⸗ borgen halten muͤsse. Die Freunde der Puseyiten suchen dieses freilich damit zu entschuldigen, er habe nur damit denen entgegen arbeiten wollen, welche durch das einseitige Predigen dieser. gro⸗ ßen Wahrheit bei der Menge so großen Unfug angerichtet haͤtten. Unbefangene aber erkennen darin die Haupttendenz der Anglo⸗ Katholiken, welche, wie andere Katholiken zu anderen Zeiten, diese Lehre, welche den Priester uͤberfluͤssig macht, durch Werkheiligkeit verdrängen möchten. Sie kommen damit mit jedem Tage mehr ans Licht, und die Kuͤhnheit, womit sie die Reformation und den Protestantismus verunglimpfen, wird ihrer Sache am Ende doch den groͤßten Nachtheil bringen. Ein Oxforder Lehrer, Namens Ward, gesteht in einem offenen Brief an Dr. Pusey, daß seines Wissens eine Menge von denen, welche durch die Tracts belehrt worden, nur noch durch den personlichen Einfluß des Herrn New⸗ man verhindert wuͤrden, zu den Papisten uͤberzugehen. Ein ande— rer Lehrer, Namens Palmer, sagt in einem Schreiben an Mr. Golightly, „er halte seine Kirche fur eine katholische und aposteli= sche, gestehe aber, daß in derselben vieles vorkomme, sie als ine protestantische anzusehen. Sollte sie selbst sich nun fuͤr eine solche erklaͤren, fo wurde er sich von ihr als einer men chlichen Sekte scheiden.“ Fur jetzt aber begnuͤgt sich dieser kleine Papst Anathema „über den Grundsatz des Protestantismus und all dessen Formen, Sekten und Benennungen“ zu rufen, „be⸗

und Schluͤsseln ein

sonders uͤber die der Lutheraner und Kalvinisten und der Briti— schen und Amerikanischen Dissenters.« auch uͤber die, „welche irgend eine gegenseitige Gemeinschaft zwischen unserer Kirche und diesen zu bewerkstelligen suchen, ohne daß sie solche zuerst dazu bringen, ihren Irrthuͤmern zu entsagen und fuͤrs kuͤnftige dem voll— staͤndigen Glauben des katholischen und apostolischen Episkopats treuen Gehorsam zu versprechen!“ Unter diesen Umstan⸗ den muͤssen die Bischoͤfe sich erklaͤren. Auch haben 26 sich bereits mehr oder weniger gegen die neuen Lehren ausgesprochen und einige ihren Entschluß bekannt gemacht, keinen Kandidaten, der dieselben bekenne, ordiniren zu wollen; aber dies wirkt noch nicht genug. Gab doch der Bischof von Lichfield zu, oder vermochte es nicht zu hindern, daß zu Leeds eine Kirche gebaut wurde, welche in allem einer katholischen gleicht und mit Feier⸗ lichkeiten eingeweiht wurde, die man in England seit Jahrhunderten gewohnt gewesen, als aberglaͤubig zu betrachten. In dein Buche, welches mit einer Beschreibung davon und den dabei gehaltenen 7Predigten erschienen, findet sich auf dem Titelblatt nebst Crucifix Bischofstab mit einem Marienbild als Verzierung.

Niederlande. Die Handels-Kammer in Mastricht hat eine Adresse an den

Koͤnig-Großherzog gerichtet, um diesen zu bitten, daß er den fuͤr

dieses Jahr guͤltigen Handels-Vertrag zwischen Luxemburg und Holland nach Ablauf desselben nicht verlaͤngern moͤge, weil Lim— burg durch die darin fuͤr Luxemburg gewaͤhrten Beguͤnstigungen in Nachtheil gerathe. ; .

Belgien. Brüssel, 1. Dez. Bei Gelegenheit der gestrigen Verhand— lungen über das Budget des auswärtigen Departements kam man in der Repräͤsentanten-Kammer auf die Nothwendigkeit, einen

Handels-Vertrag mit Spanien abzuschließen, und der Minister

der auswärtigen Angelegenheiten versicherte, daß zu diesem Be— hufe bereits ein Belgischer Diplomat abgesandt worden, mit wel chem in Madrid elne zu diesem Behüfe ernannte Kommission unterhandelt habe. Auch die kommerziellen Unterhandlungen mit Frankreich würden fortgesetzt und hoffentlich zu einem guͤnstigen Erfolgefuͤhren. Das Budget wurde mit 67 gegen 1 Stimme bewilligt, eben so wie in der heutigen Sitzung das Budget fuͤr die Marine mit 64 gegen 4 Stimmen.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 14. Dez. (Munch. p. 3.) Der Hof⸗-Thea ter-Intendant von Kuͤstner wird, dem Vernehmen nach, am 1. Februar Muͤnchen verlassen und vor dem Antritt seiner neuen Stelle in Berlin eine groͤßere Reise nach Italien unternehmen.

Leipzig, 12. Dez. Kuͤrzlich ist das Ergebniß der zu Ende des Sommers in Coburg stattgehabten Berathung mehrerer Deutschen Buchhaͤndler in der geeigneten Form an die Saͤchsische Regierung gelangt. Es steht diese Eingabe zunaͤchst in Bezie hung zu der 18142 zu erwartenden Revision des Bundesgesetzes von 1837 uͤber literarisches Eigenthum und wird mit Bewilligung der Saͤchsischen Regierung demnaͤchst in Jeng gedruckt werden. Der zeitige Vorstand des Deutschen Buchhaäͤndler-⸗Gremiums, Herr Frommann dort, wird namlich als Verfasser derselben be zeichnet.

Hannover, 14. Dez. (Hannov. 3.) Die am 9gten d. M. zu Hildesheim stattgefundene Bischofswahl ist bereits in diesen Blattern nach der Hildesheimer Zeitung mitgetheilt worden; in— zwischen wollen wir noch Folgendes dazu bemerken. .. Nach Ab leben des Herrn Bischofs Fritze war von dem Dom-Kapitel auf ordnungsmäßige Weise der Königlichen Regierung eine Liste der Wahl-Kandidaten vorgelegt. Dasselbe hatte sich aber bei dem im Januar d. J. erfolgten Wahl-Akte zu einer Majoritaͤt nicht ver einigen koͤnnen. Hieraus folgte eine lange Verzoͤgerung der Sache, deren Erledigung stets wuͤnschenswerther wurde, zumal da man den Mangel des Bischofs immer mehr fuͤhlte. Es mußte daher erfreuen, als am 30sten vorigen Monats dem Dom-Kapitel ein Königlicher Erlaß zugefertigt wurde, Inhalts dessen Se. Majestaͤt Allerhoͤchstsich mit dem Paͤpstlichen Stuhle dahin geeinigt habe, daß die frühere Wahl fortgesetzt werden solle. Zu gleich war Se. Excellenz der Herr Geheime Rath Graf zu Stol berg-Stolberg zum Koniglichen Wahl-Commissair ernannt, wel cher schon am Isten d. M. dem Kapitel ein dem Koͤniglichen Er lasse entsprechendes Breve uͤbergab, und dabei eroͤffnete, daß Se. Majestaͤt der Koͤnig wolle, daß das Kapitel, ohne Einwirkung Dritter, nach freier, parteiloser Ueberzeugung aus der bereits fruͤ⸗ her genehmigten Wahl-Liste den wuͤrdigsten zum Bischofe erwaäͤh sen moͤge. In Folge hiervon wurde der gte d. M. zu der Wahl handlung bestimmt, und von dem Herrn Wahl-Commissair, als demselben das Ergebniß, naͤmlich die Wahl des Herrn TDom-Ka pitulars Wandt zum Bischofe, eroͤffnet war, die uͤbliche Bekannt machung, vorbehaltlich jedoch der demnaͤchstigen Königlichen Be— staͤtigung, gestattet.

Frankfurt a. M., 17. Dez. In Folge der vom hiesigen Appellationsgericht in der seit laͤnger als einem Jahre hier anhaͤngigen politischen Untersuchung wurde gestern und heute ein großer Theil der Gefangenen auf freien Fuß gestellt, da sammtli⸗ chen Gefangenen die Untersuchungshaft als Strafzeit angerechnet worden. Elnige sind indessen zu 15 und 2 Jahre Gefaͤngnißtstrafe verurtheilt worden, da sie am gravirtesten waren.

Der Königl. Preußische Oberst und Mitglied der Bundes Militair-Kommission, Herr von Radowitz, ist anfangs dieser Woche nach Berlin abgereist.

Oesterreich. J

Wien, 15. Dez. (Schles. 8) Der nach Konstantinopel bestin mte Kbnigliche Sroßbritanische Botschafter ir. Stratford Canning, welcher, wie schon gemeldet, mehrere Konferenzen mit dem Sfaatskanzler Fuͤrsten von Metternich uͤber die Tuͤrkischen und Griechischen Verhältnisse hatte, und Wien bereits verlassen hat, begiebt sich uͤber Athen auf seinen Posten, um der Koͤnig⸗ lich Griechischen Regierung die Ergebnisse jener Konferenzen und die darauf basirten Rathschlaͤge zum Zwecke der Erhaltung und des Gedeihens des jungen Koͤnigreichs zu ertheilen, damit der Friede und die Ordnung in dem selben, trotz der bestäͤndigen revo— lutiengiren Intriguen der Parteien, aufrecht erhalten, und die abenteuerlichen Plaͤne der letzteren zu Eroberungen und zur Ver— roßerung des Reichs vereitelt werden; andererseits aber auch die ge erte welche in unverkennbar feindlicher Absicht bereits gegen 009 Mann Truppen in Rumelien versammelt hat, zu friedli— chen Gesinnungen zu stimmen.

Der Feldmarschall⸗Lieutenant, Prinz Wasa, wollte sich, Brie⸗ fen aus Venedig zufolge, von da mit seiner Frau Gemahlin, deren

Gesundheit sehr zerruͤttet ist, nach Pisa begeben, spaͤter aber dieselbe

nach Rom und Neapel zu geleiten, wo sie den Winter zubringen wollen. Der Prinz hat seinen Haushalt bedeutend eingeschraͤnkt, und das Palais des Herzogs von Modena, das er hier bewohnte, gekuͤndet, ohne eine andere Wohnung zu miethen, so daß es scheint, er werde sobald nicht wieder hierher, zuruͤckkehren.

Die Direction der hiesigen National-Bank hat, dem Verneh⸗ men nach, beschlossen, die Dividende fuͤr das zweite Semester 1841 auf 42 Fl. pro Actie zu beanrggen, woneben uͤber 2 Fl. dem Reserve Fonds zu Gute kamen. Im ersten, Semester betrug die Dividende 38 Fl. und das ganzjährige Ertraͤgniß belaͤuft sich so⸗ nach auf 80 Fl. Die Versammlung des Ausschusses, welcher uͤber diefen Antrag einen Beschluß zu fassen hat, findet wie immer erst in der ersten Halfte des Monats Januar statt.

Italien.

Florenz, 11. Dez. Die Großherzogin, so wie die Erzher⸗ zogin Marie Louise, sind gestern mit dem Dampfboote Leopold II. von Neapel in Livorno wieder eingetroffen. Der Großherzog, der sich auf demselben Dampfboote befand, hat sich bereits bei Civita Vecchia ans Land setzen lassen.

z Turin, 12. Dez. Wir sind im Stande, die Blaͤtter, welche von den Wirkungen gesprochen haben, die die Ereignisse, welche ohnlaͤngst in Genf stattgefunden, auf die Graͤnz⸗Provinzen Savoyens gemacht haben sollen, foͤrmlich Luͤgen zu strafen. Diese Ereignisse, in Folge welcher die bestehende Regierungsform einer Konstituante hat Platz machen muͤssen, gereichen sicherlich nicht den Prinzipien der Ordnung und Erhaltung zum Vortheil; aber nirgends haben sie in Savoyen die geringste Aeußerung der Sym⸗ pathie hervorgerufen, und die Koͤniglichen Behörden, welche beson— ders beauftragt sind, in dieser Beziehung jeder ungeeigneten Hand— lung vorzubeugen, haben keine einzige Unordnung zu beseitigen gehabt.

Portugal.

Lissabon, 7. Dez. Die Britische Regierung hat der Spa— nischen durch ihren Gesandten in Madrid anzeigen lassen, daß sie jeden Eingriff in Portugals Unabhängigkeit kräftig zuruͤckweisen werde. Durch eine Note Lord Aberdeen's an den hiesigen Bri⸗ tischen Gesandten ist dieser beauftragt worden, der Portugiesischen Regierung hiervon Mittheilungen zu machen. Man will jene An⸗ zeige aus gewissen Geruͤchten erklaren, denen zufolge die Spani— sche Regierüng den neuerdings entdeckten unionistischen Bestrebun⸗ gen auf der Halbinsel nicht, ganz fremd geblieben waͤre. Diese Bestrebungen find hauptsächlich durch die Mittheilungen von Lis— saboner Korrespondenten Londoner Blaͤtter aufgedeckt worden und sollen den Zweck gehabt haben, Donna Maria zur Abdankung zu zwingen, eine Regentschaft unter Bomfim oder Saldanha zu er— nennen und dann die Union Spaniens und Portugals durch die Vermählung des Thronerben von Portugal, der uͤbrigens erst vier Jahre alt ist, mit Donna Isabella zu sichern. Daß das Geruͤcht Fon dem Bestehen einer Verschwöͤrung zu diesem Zwecke in ganz Lissabon verbreitet gewesen sey, behauptet der Correo Portu⸗ guez, ein neues ministerielles Blatt, dem zufolge sich Herr Ma— nuel Passo schon öffentlich ganz entschieden fuͤr eine Vereinigung Spaniens und Portugals ausgesprochen haben soll.

Der neue Sesterreichische Gesandte am Portugiesischen Hofe, Baron Marschall, ist in Lissabon angekommen.

Am 18. Januar hoͤren die Differenz⸗-Zoͤlle fuͤr Portugiesische Schiffe, die aus Europa oder Amerika kommen, auf, und die Re— glerung hat bereits erklärt, daß Waaren, auf Portugiesischen Schiffen eingefüͤhrt, nur dann noch den Vortheil der Differenz⸗ Zoͤlle genießen sollen, wenn sie bis zum 18. Januar vollstaändig einklarirt sind.

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Berlin, 18. Dez. Die Nr. 268 des Hamburger Kor⸗ respondenten enthaͤlt ein vom 8. November d. J. datirtes Schreiben aus Berlin, worin uͤber das Verfahren eines hiesigen Gerichtshofes bei der Arrestirung mehrerer Getraide-Ladungen Be— schwerde gefuͤhrt wird. Diese Beschwerde ist unbegruͤndet und be— ruht auf rechtlich und thatsaͤchlich unrichtigen Voraussetzungen.

Das Eigenthum an einer Ladung kann nur dann durch die Cession oder vollstaͤndige Indossirung des Connoissements das nur ein Empfangsbekenntniß des Schiffers ist uͤbertragen wer— den, wenn jene zugleich mit den nach Inhalt und Form wesent⸗ ichen Erfordernissen eines Kaufvertrages versehen sind oder ein solcher nebenher z. B. durch Ausstellung einer Verkaufsnote, ab⸗ geschlossen ist. Um so weniger reicht die bloße Uebergabe des Tonnoissements oder eine Indossirung in Blanco aus, da auf diese Weise nicht einmal das Eigenthum eines Forderungsrechts (geschweige denn, das einer Sache, guͤltig uͤbertragen werden kann. Die entgegen— stehende Ansicht, von welcher der Korrespondent, als von einer be— kannten Wahrheit ausgeht, widerspricht allen Rechtsbegriffen, und ist weder je von einem Gerichtshofe gebilligt worden, noch kann sie es werden, es moͤgen demselben technische Mitglieder beigege— ben seyn oder nicht. In der That laͤßt sich auch die Beobach⸗ tung dieser unerläßlichen Anforderungen sehr leicht und einfach mit dem praktischen Beduͤrfnisse des reellen Waarenhandels en gros vereinigen und es ist zum Gedeihen desselben keinesweges er— forderlich, daß er sich uͤber alle rechtlichen und gesetzlichen Bedin⸗ gungen hinwegsetzt. Im Gegentheil wuͤrde ein Verfahren, wie es der Korrespondent empfiehlt, alle Sicherheit des Eigenthums aufhe—

ben, dadurch den Verkehr selbst vernichten und ohne auch nur

aͤußerlich eine erhebliche Erleichterung zu gewähren, einem Form⸗ und rechtlichen Differenz-Schwindel, der sich, neuerdings auch des Waarenhandels zu bemeistern scheint, Thuͤr und Thor zu ffnen.

Ueberdies aber sind die Thatsachen, auf welche der Berliner /

Korrespondent sein Raisonnement gruͤndet, entstellt. Ein hiesiger Kaufmann hatte naͤmlich einem anderen zwei mit seinem giro in blänco versehenen Connoissemente uͤber ihm gehörige. Getraide⸗ Ladungen uͤbergeben. Er behauptete, daß dies ausdruͤcklich nur zur Ansicht unker der Bedingung sofortiger Ruͤckgabe und mit Bezug auf ein zwischen ihnen projektirtes Kaufgeschaͤft geschehen, daß aber weder letzteres zu Stande gekommen, noch die Ruͤckgabe der Connoissemente erfolgt sey, weil inzwischen der andere Kon—

trahent seine Zahlungen eingestellt und Berlin Schulden halber

heimlich verlassen habe. Er erhoh deshalb Klage auf Herausgabe

der ihm betruͤglich abgelockten Connoissemente und brachte zur Sicherstellung seines Eigenthums gegen etwanige Dispositionen

eine gehörig fubstantiirte gerichtliche Beschlagnahme der noch auf dem Transporte nach Berlin befindlichen Ladungen aus. Gleich darauf ging eine zweite Klage eines anderen Kaufmannes gegen denselben Berklagken ein. Der Klaͤger gab darin an, den Ver— klagten zur Empfangnahme mehrerer ihm gehöriger, noch schwim— mender Getreide⸗-Ladungen fuͤr seine Rechnung bevollmaͤchtigt und

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demselben zu diesem Zwecke die daruber sprechenden in Blanco in⸗ dossirten Connoissemente ausgehändigt zu haben. Aus der inzwischen

eingetretenen Insolvenz seines Bevollmaͤchtigten leitete er die Be— fugniß zum Widerruf der Vollmacht her und trug deshalb auf Verur—

theilung des Verklagten zur Zurückgabe der Connoissemente an, indem

er mit diesem Antrage ebenfalls ein Arrestgesuch verband. Von

einem Verkauf der Ladungen von ihrer weiteren Veräußerung durch den Käufer und von einem Antrage asf Zahlung der räck— ständigen Kaufgelder enthielten sonach beide Klagen kein Wort. Erst bei Beantwortung derselben, stellte der Verklagte die Ein— rede auf, daß er die saͤmmtlichen Ladungen auf Grund foͤrm— licher Kaufgeschaͤfte eigenthuͤmlich erworben und daruber be— reits anderweit disponirt habe. Ueber diese streitig gebliebenen Umstaͤnde trat er Beweis an, dessen Resultat noch der rich— terlichen Beurtheilung unterliegt. Daß die Anlegung eines Arrestes nur in so weit stattfindet, als die zu arrestirende Sache vorgefunden wird, versteht sich von selbst; der Richter folgt darin lediglich den Angaben und Vachweisungen des Extrahenten, ohne weitere Ermittelungen von Amtswegen anzustellen. Daß aber die Beschlagnahme nicht gegen dritte Erwerber gerichtet werden konnte, erweist sich schon dadurch als unmoͤglich, daß dem Richter bei Erlassung des Arrest-Befehls der Uebergang der Ladungen in die dritte Hand vöoͤllig unbekannt war. Sobald, er durch die

Klage-Beantwortung Kenntniß davon erhielt, verfuͤgte er die Zu—

ziehung der angeblichen Acquirenten. Mit ihrer Genehmigung ward das arrestirte Getraide in den von den Extrahenten nachgewiesenen Lokalitaͤten aufgespeichert und unter Sperre genommen, demnaͤchst, als uͤber den Verklagten der foͤrmliche Konkurs ausbrach, bei guͤnstiger Konjunktur oͤffentlich versteigert und mit den Loosungen Spezialmassen im Gerichts-Depositorio angelegt. Die von den Klägern be— strittenen Eigenthums-Anspruͤche aber, wurden zur besonderen Aus— fuͤhrung im Wege des Interventions-Prozesses verwiesen. Es ist daher die Behauptung, daß die wohlbegruͤndeten Interventions— und Regreß-Anspruͤche der letzten angeblichen Eigenthüͤmer von dem Richter in der Arrestsache nicht respektirt und zuruͤckgewiesen seyen, durchaus wahrheitswidrig.

Die Angaben in dem Schreiben vom 8. November é. zer—⸗ fallen sonach in sich selbst und es waͤre zu wuͤnschen gewesen, daß der Korrespondent, bevor er mit seinem Urtheile bffentlich hervor— getreten wäre, sich wenigstens zuvor uͤber das Sachverhaͤltniß un⸗ kerrichtet und sein eigenes nicht undeutlich durchblickendes Interesse nicht mit dem des Publikums vermengt hatte.

Breslau, 15. Dez. (Schles. 3.) Bei der am 13ten (. abge— haltenen Generaͤl-Versammlung des Vereins zur Errichtung der Rei⸗ terstatue Friedrich's des Großen ist beschlossen worden, dieselbe, wenn Magistrat und Stadtverordneten den Platz auf dem großen Ringe, wo die Waage jetzt steht, dazu hergeben, dort aufzussellen. Soll⸗ ten die staͤdtischen Vorstaͤnde diesem Beschlusse keine Folge geben und den Platz nicht einraͤumen wollen, so wird die Statue auf dem Exerzierplatz an der Promenade, dem Koöͤnigl. Palais gegen— uͤber aufgestellt werden. Die Grundsteinlegung wird am 28. Juli 1842, dem Tage der Ratification des Breslauer Friedens, erfolgen.

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wittenschakt, Kunst und Literatur. Zur Literatur der Bretagne. Villemarqu é. Courson. Ampere.

In Nr. 149 dieser Zeitung ward uͤber die neuesten Unternehmun gen Wälscher Alterthums-Forschung berichtet; es gereicht der Wis⸗ senschaft zur besonderen Befriedigung, daß in neuerer Zeit auch die Forschuͤng Franzbsischer Gelehrten sich vielseitiger der alten mit Wa les stammpverwandten Bretagne zugewendet hat, welche fuͤr die Kunde des Mittelalters bisher nicht genugend gewuͤrdigte Schaͤtze in sich birgt. Denn in der Bretagne, wie in Wales, haben sich Traditio nen, Gebrauche, Institutionen, Sprache des Alt⸗Celtischen Stammes erhalten, welche hartnaͤckig nicht blos der fruͤheren Roͤmischen Herrschaft, der Germanischen Botmaͤßigkeit und dem Franzoͤsischen Feudalwesen widerstanden, sondern auch jetzt noch gegen die uͤberall sie umgebende und sich aufdraͤngende fremde Bildung die urspruͤng⸗— liche Nationalitaͤt zu behaupten wissen. .

Wenn die alteren Sprachforscher Coret de Latour d'Auvergne

Origines Gauloises), Le Brigant (Eeliobretagnische Grammatik), Le gonnideec, Maho de la Bourdonnaie, de Grandval (discours histori- que sur l'origine de la langue francaise), der Franzoͤsischen Sprache den Celtischen Ursprung vindizirten und nachzuweisen suchten, daß das Alt-Franzoͤsische nichts anderes sey, als das Gallische der alten Druiden und der Ürbevdlkerung Frankreichs, welches nur durch hin⸗ zugetretene Germanische und Lateinische Bestandtheile vermischt und gemodelt worden sey, aus dem aber in der Urzeit Roͤner und Grie chen selbst vieles entlehnt haͤtten; und dagegen Rénouard, Roque fort, Delphine, Montglave u. A. m. das Vorwalten des Roͤmischen und Germanischen Elementes behaupteten: so konnte der Streit des halb nicht füglich zum Abschluß gebracht werden, weil die Parteien die disparaten Theile des neueren Frankreichs linguistisch und geogra phisch nicht scharf genug sonderten und Ergebnisse in einer Allge meinheit geltend machen wollten, die nur in ihrer Besonderheit wirk liche Begruͤndung finden konnten. Man konnte fortan bei der sprach⸗ vergleichenden Richtung der linguistischen Studien nicht mehr bei dem sogenannten Alt⸗-Celtischen, woruͤber uͤberhaupt immer noch ein geheimnißvolles Dunkel schwebte, stehen bleiben. Schon Don Pelletiers (Dictionnaire Cesto- Armoricain) wies auf die Analogieen hin, die zwi⸗ schen der Sprache der Nieder-Bretagner und den Orientalischen Spra chen bestehen; Panet de Tramolisre (in seiner dem Institut histo- rique zugesandten Abhandlung: Elèments primitiss dont. ce compose la langue frangaise, et dans quelle proportion y sont entrées les langues celtique, grecque, lat ine, tu-

Adesque ete,) trat, ausgeruͤstet mit einer umfassenden Kenntniß aller

Patols des suͤdlichen und westlichen Frankreichs, dem eigentlichen

Felde des Kampfes naͤher und begraͤnzte es durch den Nachweis der mehre

ren oder minderen Verwandtschaft der Sprachen dieser Provinzen mit der von Wales, Eornwall, Nord⸗Schottland und Irland. Noch spezieller ging

Adolph Piet et (Paris 1838) in einer vom historischen Institut gekroͤn⸗=

ten Preisschrift; „ueber die Verwa ndtschaft der Celtischen

Sprachen mit dem Sanskrit“ auf die Sonderung der Celti schen Sprache in das Gaͤlische und Kymrische ein, indem er zu dem ersten das Irlaͤndische und Ersische, zum zweiten das Waͤlsche, Nieder⸗

Bretagnische und Eornwallsche rechnet. Auf demselben Wege schrit⸗ ten theils mit, theils vor und nach ihm in England Dr. Prichard

die Einheit des Kymrisch-Galischen und des Indo-Germanischen Sprachstammes nachweisend) und in Deutschland Bopp, Dieffenbach, von Parrot fort. So nimmt die Bretagnische Sprache, ein Mittel= glied bildend zwischen dem Gaͤlischen und Kymrischen nach, Norden hin und dem Alt-Iberischen und Cantabrischen, das auf beiden Ab⸗ haͤngen der Pyrenaͤen gesprochen wird und dessen Idiom sich in den Baskischen Provinzen noch erhalten hat, nach Süden hin, bei diesen weitverzweigten, bis an die aͤußerste Graͤnze aller Geschichte kuͤhn ein⸗ dringenden Forschungen begreiflich eine sehr bedeutende Stellung ein.

Schon von dieser Seite her wichtig, wichtiger aber unseres Be⸗ duͤnkens, noch fur die Geschichte der Pocsie und Literatur des Mittelalters tritt uns das nachfolgende Werk entgegen:

Barzas Breiz. Chants populaires de la Bretatne, re- cu eillis et publies, avec une traductien srangaise, des SelIaircissements, des notes et des melodie originales, par Th. de la Villemarqu é. II. Edit. Paris 1840. T. I. p. LXXVIII et 275; JT. II. p. 2382.

Wenig ist bisher von den Franzosen fuͤr die Volks Poesie gesche= hen, deren Material nur mit dußerster Geduld und Muͤhseligkeit aus den zerstreutesten Gegenden gesammelt werden kann, deren Erzeugnisse weder dem birne Gn c rf en. noch der Alles verschlingen⸗ den Tages-Politik dienen, zu deren wissenschaftlicher Bewältigung mehr als glanzender esprit, vielmehr vor Allem ein fuͤr einfachen Na⸗ turlaut fein organisirtez Ohr, ein tiefer Einblick in die individuellen Verhäͤltnisse des Volkslebens und ein warmes Gefühl fuͤr dessen un⸗ gekünstelte Regungen, verbunden mit einer reichen historischen, anti qugrischen und Sprachkenntniß, unerlaͤßlich ist. Schon seit laͤngerer Zeit hatte Fauriel eine Sammlung und Herausgabe der Vo k 86⸗ lieder der Auvergne verheißen, aber noch ist es bei der Verhei⸗ Fung geblieben. Smile Souvestre lenkte in seinem geistreichen Aufsatze: Poë sies populaires de la Basse-Bretaßne (Rev. des deux mondes, 36 Berie, 1834, T. IV. p. 489 537 und de serię. 1835. T. l. p. 367 - 417, III. p. 57 9) hie Aufmerksamkeit auf die Wichtigkeit der Bretagnischen Volkslieder hin, auf die Lieder jenes Volkzstammes, dessen Barden schon in der vorchristlichen Zeit die Roͤ⸗ mer in bewunderndes Staunen versetzt hatten, aus dessen Mitte die Arthur-Sage zuerst nach Frankreich uͤberging, um von da aus das ganze christliche Europa in wunderbarem Wachsthum zu uͤberschatten, auf dessen Lieder die Kunstdichter des zwölften und dreizehnten Jahr⸗ hunderts sich beriefen, wenn sie Glauben und Interesse fuͤr ihre Gedichte wecken wollten, aus dessen unerschbpflichen Quellen diese selben Fran⸗ zoͤsischen Kunstdichter unermuͤdlich schoͤpften, waͤhrend sie die Bre⸗ tagnischen Sänger als Gaukler und Bierfiedler hochmuͤthig verspot⸗ teten. Aber von jeher hat die Bretagne die Verachtung der Nach⸗ barn getragen. n Abälard betrachtete seine Landsleute als

id ruͤhmte sich, ihre Sprache nicht zu verstehen; bar et, alte den intellektuellen Zustand rt spiel Bi ti Britones) ward este Zeit ward ihnen, ma,, . . rs Englischen, und ein Deutscher speach es 154 ich ; de Literatur, ja fast jede Bildungsfäͤhigkeit h erßaunr ahgesorachen Mit mehr Ge rechtigkeit, als in England 6 der wer und weniger befangen von Ideen einer an? 7 . gen Banden eines erklustren Zar neuere Kritik ihr Amt. Wie sie mir Provenzalischen Troubadours und des sischen Trouvers empfangen hat, wir 1mm Bretagnischen Muse laͤcheln, die letzte, dir j— schuͤchtern, um die gebraͤunte Stirn den Kranz 21 2

Da, wo die lebendige Volkspoesie gesucht

großen Versammlungen, religiͤsen wie weltlichen = der Menge, bei Ablaͤssen, Wallfahrten, Kirchweihen,— ihr der Herausgeber mit regem unverdrossenem Eifer 224 ihre Pfleger, die Bettler, Muͤller, Schneider, Handardere: seine Mitarbeiter gewesen; bei alten Frauen und jung der bei Ammen und Greisen hat er sich Bereicherung, Rath und Sä⸗ lehrung geholt; selbst die Kinder in ihren Spielen haben, ohne es zu wisffen, ihm oft Schaͤtze enthuͤllt. Die gesammelte reiche Mass ist in drei Gruppen gesondert, in h istorische (Gwerzsennou), ir Liebes- (Sounennou) und in religidse Lieder (Kanaouennou); jedes Lied in der Original-Sprache, deren besonderer Dialekt in der Regel angegeben ist, wird von einer einfachen treuen Franzoͤsischen Uebersetzung in Prosa (außerdem hat einige Lieder der Verfasser mit poctischem (Geist in Versen wiedergegeben, und mit Erklaͤrungen begleitet, die die ausgebreitete historische, literarische und antiquari— sche Kenntniß eben so, wie die innigste Vertrautheit mit dem Volks⸗ Charakter, den Sitten, Gebraͤuchen, Tugenden, guten wie uͤblen Neigungen und Leidenschaften dieses Volkes bezeugen. Der ganzen Sammlung ist eine Einleitung vorausgeschickt, welche, fern von dem rhetorischen Pompe und der glitzernden Antithesensucht, die wir haͤa⸗ iger als anderswo bei den Franzosen bemerken, und die in der Regel nür den Mangel der Gruͤndlichkeit uͤbel bemaͤntelt, einfach, klar, ge⸗ siützt auf meist festen Fundamenten, die Resultate gruͤndlicher For⸗ schung und gesunder Kritik zusammenstellt und uns aus der Gegenwart, der die Zeugnisse entnommen sind, mit sicherer Hand in die Vergangenheit. ja mehrfach bis in das genaueste Alterthum und in die heidnische Vorzeit zuruͤckfuͤhrt und umsichtig darin zurechtweist. Mit patrioti⸗ scher Genugthuung sehen wir hierbei von dem Verfasser nicht blos den Deutschen Geist gruͤndlicher historischer Forschung anerkannt, sondern mit Freude auch, nach dem Vorbilde der oft mit Dank und Ehre erwahnten Bruͤder Grimm, selbst bethaͤtigt. Was der Ver⸗ fasser uͤber den Zusammenhang der Bretagnischen und Waͤlschen al⸗ ten Dichtkunst, ihren eigenthuͤmlichen Charakter, ihren theils heid⸗ nischen, theils christlichen Ursprung und Inhalt, ihre nationale Be⸗ deutung, ihre Form, ihren musikalischen Vortrag und uͤber Wesen, Art und Kunst ihrer Pfleger und Traͤger, uͤberall die Gegenwart it den historischen Zeugnissen, so weit sie vorhanden sind, in Ver⸗ bindung stellend, eroͤrtert, traͤgt den Stempel der Gediegenheit un⸗ befangenen Urtheils und weiten sicheren Ueberblick, und wir be— dauern, hier in das Detail nicht naher eingehen zu konnen.

Die Bretagnische Volkspoesie ist um deshalb besonders von so ho her Bedeutung, weil in Gemaͤßheit der diesem Volksstamm eben so wie dem verwandten in Wales von jeher eigenthuͤmlichen Zaͤhigkeit (die bekannte tenacit bretonne) sie praͤsumtiv hier ihre alten Formen in demselben Maße am reinsten beibehalten hat, wie positiv die jetzige Sprache des Volks nur wenig von jener weit fruͤherer Jahrhunderte abweicht. Jene Vermuthung erhaͤlt aber, abgesehen von den beige⸗ brachten Zeugnissen, auch dadurch ihre naͤhere Begruͤndung, daß an⸗ scheinlich die Poesie nur im geringen Magße von aͤltester Zeit her durch Schrift fixirt worden ünd es historisch erwiesen ist, daß die Bretagnisfche Volkspoesie sich niemals so, wie seit dem zwoͤlften Jahrhundert in Provenze, Spanien, Nord-Frankreich und Deutsch⸗ fand, zur Kunstpoesie vollstaͤndig herausgebildet hat, was anschein lich, worauf wir unten wieder zurückkommen werden, darin seinen histo⸗ rischen Grund hatte, daß der Geist des modernen Ritterthums lseit den Kreuzzuͤgen) auf die starre Bretagnische Nationalitaͤt und auf die fozialen Verhaͤltnisse des Volks nicht den überwaͤltigenden Ein⸗ fluß ausüben konnte, den er in anderen Landern, wo das Volk, dem Adel und den Fuͤrsten gegenuͤber, seine Selbststaͤndigkeit und sein ünabhaͤngigkeitsgefuͤhl verloren hatte, ungehemmt übte. Das Rit terthum war aber gerade der treibende Boden der Kunstpoesie. Wenn daher auch bei nur sehr wenigen Gedichten dieser Sammlung sich eine fruͤhere schriftliche Aufzeichnung erweislich machen laͤßt, nichts destoweniger aber durch unzweideutige historische Beziehungen im Gedichte selbst, durch Zeugnisse Franzosischer Kunstdichter (z. B. das Lai von der Nachtigall bei Marie de France) oder durch Anspielun gen auf heidnische Mythen, Gebrauche, oder aus anderen evidenten inneren Gruͤnden ein hohes Alter derselben bekundet wird, so war⸗ den sie offenbar am geeignetsten seyn, einen Ruͤckschluß auf die Zeit des ÜUrsprungs ihres essentiellen Inhalts, wie ihrer urspruͤngiichen Form zu gestatten. Mit Recht war des Verfassers besonderes Augen⸗ merk auf den Kampf und die Verschmelzung christlicher und heidnischer Vorstellungen, auf das Ringen des Celtisch⸗ nationalen Barden mit dem Römischen Priester, des pafriotischen Bretagners mit dem benachbarten Fränkischen National-Feind, der alten heimischen Sitte mit der polirten fremden ritterlichen Galanterie gerichtet, um daraus das Alter der Gedichte da, wo andere aͤußere Zeugnisse daruͤber mangelten, und das charakterisch Volksthümliche derfselben zu bestimmen. Nicht uberall möchten wir zwar dem Verfasser in seinen Schluͤssen und Ausfuhrungen beitreten, und dagegen die Neigung, zu einem moͤglichst hohen Alterthum zu— rückzugehen, weniger vorherrschen lassen, besonders ihn vor zu gro⸗ ßem g . zu den Waͤlschen Gedichten des Taliesin und Merd⸗ bhin warnen, voͤn denen nach unserer Ansicht giele mindestens dem dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert, einer Zeit, wo der alte Bar⸗ dismus sich in abstruse Gelchrsamkeit und ungeheuerliches Druiden⸗