1841 / 354 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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159 . . ! 1595 . Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten. Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 354.

Bekanntm achungen. daß er fuͤr todt gehalten und sein bisher da⸗ en und Géebrägche dieses werkwürdigen,. Asiatischen lungen zu haben sind: Kunth, K , n, . : ö mr, ;., 1 MN. 7 8 ......

jer verwaltetes, in 158 FI. 451 Kr. bestehendes vä⸗ Volkes. III. Wanden 2. *. : . m . m n n es nderungen durch Belgien. Nach tung zur Kenntniß der in der PFharma copoca bo r oder zur Auszahlung desselben in taglichen Raten. 2) Arreststrafen, mandanten einer Festung ersten Ranges mit zehntägigem, 3) vom

ö . terliches Vermögen an seine sich alsdann legitimi⸗ dem Engländer Roscoe; eine ussem . ö ö . Am 15. Oktober 1839 verstard ken cb der ven- renden näͤchsten Verwandten ohne Caution Minn, re, mg der r her ä ufgeführten offiziellen Gzwöichse, nach na und zwar: a) Kasernen⸗, Quartier⸗ oder gelinder Arrest bis zu drei Brigade⸗Commandeur oder Kommandanten der übrigen Festungen m t

sionirte Accise⸗-Controlleur Christian Friedrich Grell, gegeb erde i t türlichen Familien. gr. s. 23 Thle lor Friedrich Grell, gegeben werde. 26 terthümer und RKunstwerk er is? a , 86 gr; 8. 25 Thlr. Elora Be- ; . 2 j 2 13 vierzehn Tagen, str ; ĩ S ; dessen Erben oder etwanige Verwandte bisher nicht Mit. Steft, 11. September 181. Gent, Brügge., Brüssel ete. i, =. , ,. rolinensis, sive enumeratio plantarum circa Berolinum Konstantinovel, 1. Dez. Der Kaiserl. Oesterreichische . = ure n , die . r gr , , , , n mr, muß der Vor⸗ zu ermitteln gewesen sind, und dessen Nachlaß größ Königl. Bayerisches Landgericht. ben in der Türkei. Nach Bou. Dieser 0 1 secundum samilias naturales dispo- Contre⸗Admiral von Bandiera ist am 28sten v. M. an Bord des Charge, wodurch sie die Vorzuge derselben verlieren. gesetzte von der Verschuldung des zu Bestrafenden auf eine seinem —— 9 in der Berg traße . Sch auer. che Gelehrte ist der erste W esteuroper, 2. *. 26 ar . 5. ri 3* Thlr. 2 Handbuch Oesterreichischen Dampfbootes „Crescent“ von Smyrna hier an⸗ B. Gegen Gemeine der zweiten Klasse des Solda⸗ pflichtmaͤßigen Ermessen überlassene Art sich überzeugt haben. . ,, rr mmm, mm, gelangt. ö ten an dee darf, außct den oKen mnier C. zckg ten Slrafen, zug; e, Ser Borgechie n har herbei an dis, Re, m,nineaße. Vuralor * 6. = .. 1 Kite 7 inn ; erhältnisse gestattet gewesen, das Innere dieses Lan- ; Üüeber die von uns bereits gemeldete Begnadigung Chosrew foͤrperliche Züchtigung bis zu dreißig, wenn sich dieselben aber in xrichtlichen Beweises nicht gebunden, er muß jedoch, insofern er uͤber or werden daher alle unbekannte Erben und“ Literarische A nzei gen des ungestört zu bereisen und Beobachtungen“ 4 Packt! *eMlt die Tùrkische Zeitung vom 10. Schewwal den Straf⸗Sectionen' oder in den Arbeiter Abtheilungen befinden, die Schuld, den Grad der Strafbarkeit oder daruber, ob das Verge⸗ FDerwandten des vorbezeichneten Grell oder deren E ; ; chen, zu welchen kein früherer Rei 2 , Im der ,,, 41) folge A ö . „Da die dem vor- bis zu vierzig Stockschläʒgen diszirlin grisch verhängt werden. hen sich zur disziplinarischen oder gerichtlichen Bestrafung eigene, Erben hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich syatestens Für HRausleute, Drogzuisten, Apotheker, Weinhändler, heit hatte. V. Erinnerungen ö , er, r,, Im Verlage der J. G. Calveschen Buchhand⸗ 1247 (26. ꝛevemher 1811) folgenden Artitel; . 1 2. J. Wenn auf Maͤrschen, im Lager oder sonst, den ortlichen jweifelhaft ist, den Hergang der Sache durch mündliche und, wenn in dem vor dem Kammergerichts⸗-Referendarius von Labrikanten, Mandlakturisten, Makler u, , and Nach Bell. Wäs in ellen e, rad . . 1 e gt ßanz heu eeschienen und bei E. S. maligen Großwesir Chosrew Pascha zu seinem Aufenthalte in Umständen nach, die Anwendung der Arrest⸗Strafen gegen Unter- es erforderlich seyn olf , oder protokollarische Verhandlun⸗ eher 6. . n alle diejenigen, velche sich dem Geschäste derselben verworren über die . *. an, ue. , g. , und Posen, so wie Rodosto festgesetzte Zeit ihrem Ende . nahe war und r selbst we⸗ offiziere und Gemeine nicht statifinden kann, so soll fuͤr die Dauer gen informatorisch näher auftlaͤren. Ergiebt sich hieraus, daß Dis⸗ auf den 17 Au gust 1812, Vorm. u m 11 uhr, 26 . vidmen wollen, . r, , , nr, , , , , Wan ungen zu haben: gen seines hohen Alters des Kaiserlichen Mitleids wuͤrdig schien, eragH it Falte bes lgelinden Und mitticren Arrestes Entziehung inn, ern eg nch resenl Karf, so kann dichelbe verhangt werden, 2. * , , , Termin Bei E. S. Mittler Siech bahn 3) ist zu haben: zusammengestellt und wird Jedem, der chr Mr E 3h —2* * so hat der Sultan in seiner angeborenen Milde, mit Ruͤcksicht gewohnter Beduͤrfnisse, 5 B. des Branntweins und des Tabacks, so lange nicht von dem mit der Gerichtsbarkeit versehenen Befehls⸗ e e 1 e ⸗— 15 r* ( . ? 2 1* . * s 4 k * * se * j ĩ or zT is . z z . 1 8 ise Ser j 2 **. j sx 5. . 7 314 6 j tig r . 3 etw anigẽ Nach at 4 in. 24 z Lexikon der Waarenkunde diesen in unseren Tagen so wichtig gewordenen ra ah rung er P fla nzen auf sein Alter und auf die segensreichen Festtage, ihm zu verzei⸗ und bei Gemeinen zugleich voting Heranziehung zu vorkem— haber das gerichtlich Verfahren schriftlich zu den Akten verfügt ist. renden! nächsten Erben und, in fofern Rin en, er. in allen ihren Zweigen. Enthaltend alle Artikel des Lheil des Orients interessirt, eine belehrende Unter- ö Lund die hen und den Befehl zu ertheilen geruht, daß er nach Konstanti- menden Arbeiten eintreten; statt des , her Anbin den r, S. 23. Die Art und das Maß der Disziplinarstrafe ha jeder scheinen sollte, dem Fiskus als ein hercenloses G Material- oder Spezerei⸗, Droguerie⸗, Farbwaaren⸗=, haltung gewähren, VI. Richardsons (eines Arates der Ein 6 . des Landbanes. nopel kommen und ruhig in seinem Landhaufe wohne. Der des- an einen Baum, oder an eine Wand, , m, daß der Hestreft⸗ Vorgesetzte innerhalb der Graͤnzen seiner Strafgewalt, mit Beruck n 6 J,, Delltate ß der Ftaltencr, Handels bes Lisen Kur; Britiscs⸗ e i. Ren Gompagnfe) Landreise vom Maul ine . r Land falls erlaffene Ferman wurde sogleich an Chosrew Pascha geschickt, sich nicht 6 , n oder setzen e, n n, , gf, sööt ung der ir, mr ,,, e e ,, ,,, e , , . x. ; Did Cr R Sol: Ss alem ,,, ach Bankok; ms ieht ens * d Forstwirthe zu Potsdam 1839 ; z 5 ; *,. ; . den Zeitraum von drei Stunden taglich . ersteigen, ß die Uebertretung mehr oder minder gefaͤhrdeten Dienst⸗Interesses, verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Prä. und Kramwaaren⸗, Holz und Holjwaaren-Handels; Urain nach man zieht aus diesem Berichte, Pere dam 18m welcher bereits Rodosto verlassen hat, in Konstantinopel einge⸗ en Sein, na, , were, Augen des Puͤbli g 1 : , , . 1 Jol des f. = * , m, was aus dem gesegnetsten Lande des Er , gekrdnte Preisschr 2 am,. n ,. ,, . 7 die Bollstreckung dieser Strafe vor den Augen des Publikums mög- bestimmen. Bei Anwendung der kleineren Disziplinarstrafen muß klusion sich etwa meldende Erbe alle Handlungen ?“ Manufaktur⸗ oder Schnitt und Strumpfwaa gesegnetsten Lande des Erdbodens wer— ? Sschrift . s c. em Landh e am Bosporus eifrig i x . j e,. ö we, ge. . P H 3 5 21 ö ö i r ; 6 troffen ist und jetzt in seinem Landhause 2 ö c zermied erde die zu waͤhlende Strafart der N des V ens moͤglichst ent⸗ Dis elbe an. 8 ö en kann, w on der Li es Asi- ! von *. * lichst vermieden werden. ] . ö . Strafart der Natur des ergehens moglich 1 , . desselben anzuerkennen w , n. ; 2 ö spotismus e, n, 1 124 e e . fuͤr das Leben des Sultans betet.“ . ö . g 7. Auch bei Anwendung der kleineren Disziplinarstra- sprechen. Ein und dasselbe Vergehen darf nur von cinem Vor⸗ ,, 2 len weder Rechnungzle⸗ gur Handels? de Fůch ; 35333 23 . gedringzte geographisch- Statistische Bescine an 2 ** Professor der Land⸗ und Forstwirthschaft am Joan Die Tuͤrkische Zeitung, von obgedachtem age 6 ferner fen J3. 5. . 1. ist die Verletzung des Ehrgefühls moöͤglichst zu ver gesetzten besfraft und dafür nicht mehr als eine Disziplinarstrafe auf⸗ ? ? 8 = 7 (. 7. 85 5 5 .. 4 . s i ) 6 Allsti- ; 2 g 86 213 . . . E . ö I . f sa e er ide 5r j Zůchti f e 5 ) en ? e es le =. ; 6 n, hefe mn sfor⸗ woll und Woll Handels; Getraide und Viktüalien wichtisen Insel des Mittelländischen ne . wen ncum zu Graͤtz, Refererent des Centrale der Kaiserl nachstehenden , der auf sammtliche Bewohner meiden. Körperliche Züchtigung darf niemalz vor den Augen des erlegt werden gt ediglic n enn, ,, . ö lem à 83 ; r mach Kkoͤniak. Landwirthschafts Gefsellfchaft in Steiermark es Os ischen Reichs sich erstre = 3 als c ö 4 Handels; des Handels We d Spir en: dem aus drei Bänden bestehende ueste 1 Königl. Landwirthschafts-Gesellschaft in Steiermark, des Osmanischen Meichs ch er . 6. . , . . 1. 8 1 t , 36 0 seyn wird, zu ber des . n, nm , r, ,. r, , . . n, Mitglied der Kaiserl. , ,, keit des Sultans waren zum Schutze der verschiedenen Religionen , em g ehen so muß dieselbe durch aͤrztliche Untersuchung laͤssig, das Maß der ihm zustehenden Strafbefugniß aber für unzu⸗ 9 e e . . ' 7 8 1 532 . . . . * . und ßrerer . 22 ö ; , . Kd sinene Fer—⸗ festgeste derden. rei d erac . 16 er daruber de ichste = Den Auswaͤrtigen werden der Justiz⸗Kommissa⸗ 23 Pelzwaaren Handels ꝛc., nebst Nachweisung des ö. . 9 5 . vortresslich aus- und mehrerer e, , = Vereine des In⸗ in Jerusalem und, den . i n, . r n , 25 fehr r ein, den Kasernen- oder Quartier-Arrest (8. 5. C. 2.2) 533 gr en m n ,, kern n rius Wilke, Sber = Landesgerichts? Jicth“ Martus Ursprungs; der verschiedenen Sorten; der Bezugs- Selührt. stellen dar? ]. Chan Pschanghir. II. Einen Mit 13 T d Auslandes. mane erlassen worden. So hat auch die Armenische Nat on el⸗ zes8diü. Seransichnund zum Diensie wahrend der Strafzeit nicht S. 25. Bedenke . Will 8 8 82 * Martins M , G r mä. , , . n,, . Kirgisen. III. Kirgisische Br 1 Mit 13 Tabellen gr. 8. Prag 18416. Preis i ; ? K ern Patriarchen wird die Heranziehung zum Dienste wahre der Strasje cht 8. 25. Bedenken, welche daruͤber entstehen, ob ein Vergehen und Justizrath Jung als Mandatarien in Vorschiag drtes des Gewichts oder Maßes, nach welchem sie ge ,, 3 raut. Hen tzrossen . 2 ag 481. Preis in ge nen solchen erhalten, welcher dem hier residirenden Patriarch zgesc = . uͤberh diszi risch oder gerichtlich zu bestrafen ist äss ö June 32 1 340 i n ; r g Kanal 84 z . druckte ! . ch.. ) h * . ; . * 6 ausgeschlossen. . ö uberhaupt disziplinarisch oder gerichtlich zu bestrafen ist, muͤssen dem gebracht. . . . 3 a sr ö. Der 6 ent 3 3 Das ,,, ö ** z übergeben und durch ihn in die genannte Provinz abgeschickt a 89 9. Disziplinar-Strafgewalt steht nur Offizieren zu, denen naͤchsten, mit der aich ad g n mr, , , dor geit Berlin, den 11. Oktober 1841. ö ne, m , ,, die Pflanzen woe e n re , , . 2 benkabar, Dort wurde er feierlich verlesen, und die Armenische der Befehl über eine oder mehrere Truppen Abtheislungzn, der über werden wolcher darüber zu bestimmen oder die höhere Entscheldung 85ni mrenß ; ermehrte ? ? eraus ehe : . s ; ! = en e ö ) 33 s ; ), E esel che o ; . . . ; 6 eiche für die Dis- eint ; 3 ;. ö Koͤnigl. Preuß. Kammergericht. en d. rj irn geg . . der wel , Landwirthschaftslehre bisher zr sorschᷣ . ö Nation erkannte dankbar diesen neuen Akt, Kaiserlicher Gnade. ein abzesondertes Kommando mit BVerantwortlichteit für die Dis- einzuholen hat. . ö Erster Band: ö . * 2 pech . Xlr, ch 1 n g . n w in irgend einer Beziehung zur wissenschaftlichen Eine eigene Dank⸗Adresse, welche die dortige Armenische Bevoͤlke⸗ ziplin, übertragen ist, gegen die Untergebenen r. Dien stbercichs. 4. 3. 26. Ist ein Vergehen, welches gerichtlich haͤtte bestraft wer Oeffentlich e Vorladu ng. X I . . . 8 Vhi na un . in . . ,,, Anstalt und im Durchfuͤtzrung des betreffenden Gegenstandes steht rung an den Sultan richtete, und worin sie insbesondere das Be⸗ Die Dis iplin ar Strafagewalt . . *. die k . 19 . . . r, nn,, m geahndet worden 3c lich Alle unbekannten Erben des am 23. Februar 182 2 / J ö . allgemeinen Krankenhause zu Prag gemachten Diese Durchfuͤhr erf durchafnai az . ö in des Teri Jerusal Tajar P cha, ruͤhmt, wurde die Function geknüpft und geht während der S ellvertre 9 0 die Strafbarkeit durch letztere nicht getilgt, sondern das gerichtliche 5 23. Februar 1820 3 weiter Band: Jabotapitabeeren Rvssler Spitzen 9 8 6 . Vure fuͤhrung erfolgte durchgaͤngig mit ma nehmen des Feriks von Jerusalem, Tajar ascha, mt, 11. IJ . BVerfahr fofcen nicht inwit . 9 geborenen und am 20 Maͤrz 1810 zu Elbing ver 3 ma. * * ,, . ) ö 60ba- htungen thematischer Konsequenz da der Hr Verf e . 16 . - * . . der , , aber eben und von dieser Sr den Stellvertreter über. . . Verfa zren ist, in ofern nicht inzwischen die Verjaͤhrung eingetreten for 9 et Gescllen Heinrich Rr l ,, ö 6 durch den Patriarchen der Pforte übergebe ö . ; Die Kompetenz der hoͤheren, dem Regiments-Comman 3. 273, einzuleiten. Bei Abmessung der gerichtlichen Straf ,,, . e m Ruͤdol⸗h Ein den Zeitbedürfnissen entsprechendes, nach den J ) / ,,,, , dr. als den Hoheit zu Füßen gelegt, welcher die dadurch erlangt; . Per⸗ . , kent ur Bisziplinar- der ältß die bereins verbüßte Fi nr n ,, 1 . es verstorbenen Polizei- Kommissarit neuesten Fortschritten in den Naturwissenschaften, im Dr. den Medizi rt ten valiortte rau,. Gentralpunst aller Wissenschaften ansieht, aus wel⸗ sscherung Aber die Erfuͤllung ihrer Wuͤnsche zur hoͤchsten Befrie— 66. ö er ihren Augen, oder e den. . . . ,. und dessen gleichfalls verstorbenen Ehe⸗ Fabrik ind Manufakturwesen n e n mn . 366 . , . , , der Ge hr h ffn ee din , . eines Kreises entspringen an,, ö ö r n r hn ft? ber . 1 n , n e l,. werden,, Gichört das Vergehen zu den Dienstvergehen so findet ro geborenen Zipp, so ) e diefenige z fe, ne . Y; 7. ,. 4 ö ST. Isarzte, emer. Assistenten U ich wieder daselbst vereinige ; 2 ö . ö ‚. ; j ge ve un H 5 k h ö. ; J , . z . e ,, n ee. m,, r ,, , e, , . und Sekundärarzte an der K. K. Enthbindungs Damit jedoch 6. n, . nicht wissen Das Journal de Smyrne vom 24. Novbr. meldet; dener Truppentheile ihres Dienstbereichs veruͤbt, der m ihnen zur die nachträglich gerichtlich unte rsuch ung 5. ne. nicht mehr statt, ; 2 . 19e . bereichertes Y d ' ' är ieden j f 5 k . 8 e 4 . 2 * ö G 4 . ö 5 s 67 , . . Sera m e I d zer e seit dear 6 ß =. 321 cafe drei ns . ss Landesgerichts-Depositorio befindliche Nachlaß⸗Masse Kauf— a nm, , a fin , 3 . ö. ,, 1 schaftlich gebildeten Praktiker zuganglich werde, hat „Der Secretair des , n, . . . , re, . , , ü,, ,, e, . ahn ö . Erbrechte zu haben vermeinen, werden hierdurch . , , nn,, ,. Iur ; „weiter eil. der Hr. Verf. die Ergebnisse der bisherigen Erf ist am 18ten d. am Bord des Franzoͤsischen Kriegsdampfboë es dem unteren Befehlshaber unbestrs Aal ; . sind. Bert gemeinen Berge nen ge , , n, ,. ö ö 6. . durch vor- henden, hohes Beduͤrfniß; denn das Gebiet der Na Gr. 8. P 9 z . Hr. Verf. die Ergebnisse der bisherigen Erfah r a , n, n. n 8eistli ñ . Die K etenz der Gouverneure, der sie vertretenden erichtliche Bestrafung die Grundsaͤtze des allgemeinen Strafrechts geladen, sich in termino ; ĩ t. 3 66 . 2 D 6 11. 8. ratz, 1841. Brochirt 13 Thlr. rungen und seiner Forschun j bellarische Üeber— Acheron“ aus Beirut hier eingelaufen. Dieser Geistliche begiebt §. 11. Die Kompetenz der ouverneure, de y ; gerichtlie Bestrafung die o 1olah . ? en Strafrechts. ĩ 1er ur⸗, Manufaktur⸗- und Fabrik⸗Erzeugnisse, welche als Be Fhæile 22. . 5 ** ö Forschungen in tabellarische Ueber— 2 , ; . . We = d der Fe 8 ndanten tritt gegen alle s. 28. Die Vollstreckung einer von dem kompetenten Befehlsha⸗ den 10. September 1842, Vorm. 10 uhr, Han / Gg eri Terzeugn; ie, we ald . zeide heile 23 Thlr. sichten zusammengestell d daher k es ; ich ch Konst op ir die Pforte um wirksamen Bei— Kommandanten und der Festungs Kommandante gegen an S. 25. Die Bol ktegung ; ö! en Besehlsha⸗ ; ; . ; Ir, Handels Artikel gelten, ist ein sehr großes und hat Ueber den i a, . Theillb- zusammengestellt, und daher kommt es, daß sich nach Konstantinopel, wo, er die Pforte , de, , Wand ne stähen Milltair Personen ein, wenn das zur Diszi⸗ ber verhaͤngten Disziplinarstrafe darf weder durch Beschwerde, no zer dem e n hen chill, Herrn ber, Landes- fich! in? der incucken ? Jeitl noch n,, . . 2. . 3 ,, . 2 , , 13 Tabellen beigefuͤgt sind, stand zu Gunsten seiner Glaubensgenossen gegen die Drusen bitten ,, nn,, ,. . e . 3 , ,, . , un ern , , , Simson, im hiesigen Gerichts, Vorsiehend. genanntes Werk kehrt alle Handels Arti- und Auslandes , ö ö , 1 8 ke ersicht uͤber die Große der Aussaat will, welche gegen die Christen im Gebirge fortwährend mit gro- gemein Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu bekrachten, 2) gegen brochen werden, E 5 Der 69 965 64 ü w 9. 6. * . 5 3 . . P 8 * 5Sges O06 mm. e5 rtr 96 6 9 65 . 9 eln * , 9 8 V z 5 19 —2voi j 1 E 2 ö 5 , 4 R 8 1 2 3 1 5 4 3 9 , , , in , . oder durch einen kel nach ihrem Ursprunge, Nutzen und Gebrauche, „Hepertorium der gesammten Dent . , a . Rog genwertt 29 Aschen⸗ ßer Grausamkeit verfahren. Es scheint, daß die vereinigten eine befondere, in Beziehung auf die Festungswerke und Vertheidi⸗ §. 29. Die Vollstreckung der von einem hoͤheren Befehlshaber e P 4 * 6 j . j . 9 14 ĩ * z 2. c. v * . ö ? . Li 5 * * 8 294 W 74 8 6 zch 6 * z 1 ö 3 3 3, 190 ( . 2 21 39 ( 41 * ar s y; 8 1821 j vsnras m j sa fen 96 r sÿe j llatemn wo lt . . . enen Bevollmaͤch nach ihrer Eigenthuͤmlichkeit, Echtheit und Guͤte, so XXV. Band, 6. Hest, S. 516, wird dieses Werk mit ern vten , . un Sauersto ff chalt der Streitkräfte der Maroniten, 5009 Mann an der Zahl, die aus gungsmittel bestehende Anorbnung, oder 3) im Wacht oder sonsti⸗ verhaͤngten Disziplinarstrafe bleibt, insofern er lie nicht selbst an⸗ Schmidt und Ha nte'n X. , e, . Kohler, wie, nach ihrem Preise kennen, ferner die Art und ab, Hertzuson's (lchearzt der Königin nd bros. licher Proödulte. ö n gr , Mangel an Einigkeit, vielleicht auch aus Mangel eines erfahrenen gen- Dienste des Platzes, oder 3 spom (ner, Militair-Perfon verübt ordnet, dem unniittelbaren Befehlshaber des zu Bestrafenden üͤber⸗ zu melden und“ hr ö , , , Weise, wie sie im . verpackt, tarirt, rabattirt der Geburtshülse in London) Kindll'ttficl'er', vers zu ' lcissenden Erft , . , a Anfuͤhrers, wahrend 20 Tagen in Unthaͤtigkeit geblieben waren, ist, deren eigener, mit der Disziplinar Strafgewalt versehener Vor- lassen. . an,, ,, . . ) ; . ö werden u. s. w. ur ef Recht in jeder Bezie- gliche J 593 41 ; 85 der en Werth, . Sy ef. r , D Sten f's F esetzte nicht dienstlic Orte sich befindet. §. 30. er hoͤhere Befehlshaber darf die von dem miederen ver⸗ * i dent Verst benen dur ch er m fthk'n k J . . i , , . . , ,, oder Erschdpfung der ein ö ö. . 49 . . ö , . . e, , n, ,, 66, et vzn mehreren der fügte Oh zip nrg re nil Tan, fk n feder abanhern, wenn h Rudolph Krause, nachzuweisen. Der Ausbleibende leich 11 . . . 96h gen, die aus denselben hervorger zelnen Kulturpflanzen, die Vortheile und Nachtheile geschlagen worden seyen. Am Tage nach dieser Niederlage er— J , , be, . ee nn, ,, , etz fie per M * M . Aus jtert zugleich dar D nes ie⸗ leitete . . J ö die, W heile und Nachtheile . ; n g. 3. ö Dis: S dener Befehlshaber unterworsenen die Strafe ihrer Art oder ihrer Dauer nach ungesetzlich, oder 2) der hat zu gewaͤrtigen, daß den sich meldenden Erben den drr il ö K . 1 . , , und—Marstellung der einzehnen Wirtktschaftssysteme zs, gewähren. wirkten die Konsuln der fünf grogen verbündeten Machte, in i, ,,,, in w nter, rr nl Lund g. . deren erhan gunge nicht befugt den js. nach vergäͤngiger Cagitimation der Nachlaß zur freien fes Werk erfeeut fich eines so außerordentlichen Bei- wein über dem! , 5. KAssitenzarzi Wir glauben nicht der Zeit vorzugrzifen, wenn Uebereinstimmung mit Selim und Reschid Pascha handelnd, von zrätgnetes Bergchen begangen worden, so sieht die Bestimmung der . ö ö wenn sich aber Niemand mel⸗ falls, daß es hier bereits in dritter Auflage erschelnt, land steht, dagegen . J ö hal e gen, daß der. Hr. Verfasser q den Drusen einen Waffenstillstand in allen Theilen des ii, Strafe gegen Alle dem nächst gemeinschaftlichen Befehlshaber, oder, Dritter Abschnitt.

9 J ,, 6. zugeschlagen, werden wird. welche bedeutend vermehrt und verbessert worden ist. Seite einen e , . ,, . i ö. 5 , ,, welche eine neue Epoche Seitdem hat man erfahren, daß die Drusen neuerdings eine Be— wenn ein solcher am Orte nicht vorhanden ist, dem Kommandanten Von der Diszivlina r Bestrafu ng bei der Landwehr, der a e wer er, den 14. Oktober 1841. Druck und Papier sind fauber und der Preis außer In . , , i ö. 3. 3 3 ö C 41nd wort hschaft ichen Literatur begruͤndet wird. ; wegung gegen Deir el Kamar gemacht haben.“ und in Ermangelung desselben dem aͤltesten am Orte befindlichen e e , d n. J 1 ö * 1 * . 5 X . ö Civil-Senat des Köͤnigs. Sber-Landesgerichts. billig. Vom Iten (lehten) Bande erscheknen bin- Basch, 65 , , . , N (u es A beo nn em e nt! 8 Befehlshaber zu. Reserve nnd den auf unbestimmte Zeit Beurlaubten des j * 3 4 . 1e 5 Be Ischeinen bin⸗ Busch, « utrepont, v. Ritge 1L v. Siebold .“ X. Kan r 66 ö j Besehls Fu ö w . . =. . steh end SGeeres.

nen 1 Wochen Heft 1 und 2 das Ganze wird also Bas. 3. Hest, , der 1 ö . C 97 3 dwirthsch a ftliche 8 ö ü —— . * 3 §. 13. Jeder mit Disziplinar-Strafgewalt. versehene Befehls ö. ae n . . ö z j 2. 7

1 t n ti on binnen kurzem beendigt seyn. führlick, beuriheilt, und es heisst zum Schluss. Sprache o nversatiens⸗Lexikon haber hat die Befugniß, Unteroffiziere mit Strafwachen oder Straf & 3. Die Stamm Mannschaft der Landwehr. wird in Hinsicht

Der am 19. Oktober 1794 hierselbst geborne Karl und Form der Abhandlung sind , fuͤr * n lan d Duour, Gefreite und Gemeine aber mit den kleineren Diszipli⸗ der Disziplinar-Bestrafung wie die Mannschaft des stehenden Heeres Schastlich. . Praktiker und Laien. = J narstrafen zu belegen.

k 5 5* ; ; ; ; handelt. So lange die Landwehr nicht versammelt ist, haben jedoch August Erselius, ein Sohn des ehe e esigen K ( Stets werden vom Vers. die Me e . . . . behandelt. S ge die 2 melt . d igust Erf ; Sohn. zee ehemaligen hiesigen Fur praktische Land⸗ und Forstwirthe Anderer, die Gründe sür 3 * . . ö s. 14. Compagnie und Eskadron⸗-Commandeure, so wie alle nur der Bataillons Commandeur und dessen Vorgesetzte die Befug⸗

Senators und Organisten Erselius, welcher im Jahre , ö

ckenden Gnade und Gerechtig⸗ Publikums vollstreckt, und wenn Bedenken über die Zuͤchtigungs⸗ z. 21. Wenn der Vorgesetzte zwar eine Disziplinstrafe fuͤr zu⸗

Gerichtsve/

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Herausgegeben von ; . . ; ö on 3 u i n gn e , d,. . 24. . is s ; ; so e schie ; ; ! . 5 r ö 2 20. Dez Die Gesetz⸗S h ch? Sher Ffehls er, si ? s 1e eraebene Sfst'iere 32, Dis; narstrafe sagen d 8 8 64 ihn Kaifers Nusstsche Kröegödlensie getreten und ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen, nau ahze wogen, hie er sein Urtheil fillt, Has Bäch Mitgli D Alerander von gengerke, ,, 3 ö. nach: höhere Beschlöhabe, sind befugt bie sbnen znttraftenfn sft niß, Os ili ie nici nnn , nett einem Reusstschen Jäger Regh mente von hier fort' zunaͤchst in der Stuhrschen, Berlin, Schloßplatz ist her, reich an ssenden Citaten und macht ne Mitgliede der patriotischen und oͤkonomischen Gesell— stehende Königliche Verordnung über die Disziplinar-Vestrafung mit Berweisen zu bestrafen. Verweise dußch harsleksf: hl; mir Ein⸗ 8. 33. Auf die nicht zum Stamm gehbtend— Mannschaft der marschirt seyn soll und don den seit 1822 keine Nach. Nr. 2, Potsdam, Hohen wegstr. Nr. 1, zu Fetommen“ gleichacitig mit en hiauptsächliehsten Ahzichten tlie scchaften in Kopenhagen, Altong, Roffoc, Celie in der Armee: rragung' in die Parolebücher, durfen, icdoch nur von dem Regiments. and wehr kommen zien isziplinar-Strafbestimmungen für das sie— e h ö ö , , K. , n . rer und neuerer Schrih . nennen Potsdam, Kassel, Dresde Karisrube, Hunnen“ e, . ; gate Commaändeur oder von den mit gleicher Disziplinar Strafgewalt hende Heer nur waͤhrend der Zeit zur Anwendung, in welcher sie mit . n ,. . 6 . po p u faärr err J 9 1 6 bekannt . . . ö Wien , n,. Munchen, „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von versehenen, so wie von höheren Befehlshabern, verhängt werden der vorschriftsmaͤßigen Verpflegungs-Kompetenz zum Dienst oder zu zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer . 43 e 2 ri ß bekannt. a nun aber auch die Sections? Daten so . Wien und Breslau. Preußen ꝛe. ꝛ0 1 . . . ; . . r rm, ,,. i

z . . , . ; . i 80 n . ; 3 ö . ; 16 2c. 20. . . J . . e ents⸗G deure d jenigen Befehlshaber, den großeren Uebungen zusammengezogen ist, und zwar von dem * werden auf , der verehelichten Kaufmann 2 der wissenschaftlichen a, lie. diagnostischen und therapeutischen Herhäst In à starken Baͤnden 10 Thlr., oder in 24 Heften verordnen, um die Grundsaͤtze uͤber die Disziplinar Bestrafung in ae. . nn n,, , ,,. . fang! des Hestellun stage dis um Alblaufe des Tages der Ach Raedsch, einer Schwester des Abwesenden, hierdurch d . ler grössten Klarheit und Ausführlichkeit u a Tblr. . Unferer Armee in Uebereinstimmunge mit der is igen Verfasshn . dern Sffiztere mit fechstaͤgigem Stuben-A rtest, b Unteroffiziere, Ge—⸗ entlassung. ; vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, spaͤtestens aber nebst einem Anhange, das ABC der Chemie ent TiedArgeseben Sind und ihnen manche neue interes- m n , , , ,. Wuͤnschen zu genuͤl selben festzustellen, auf den Antrag der Kommission zu r Revision der freite und Gemeine mi den zulaͤssigen Disziplinarstrafen bis zum Ss. 33. Außer der Zeit dieser Zusammenziehung haben nur die in dem vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadt haltend. Zur Belehrung fůr praktische Land? u, te keohbachtung beisesugt ist, so genügt das Wert gen . di Anschaffung dieses ausgezeichneten Wer Militairgesetze und nach erfordertem Bericht Unserer Minister des hoͤchsten Maße (5. 5. B. G. und . c) Gefreite mit Entfernung Landwehr Bataillons Eommandeurẽ und deren Vorgesetzte 65. 10.) gerichts Asseffor Merl, zuf, orstwirthẽ, welche einen wissenschaftlichen n, . jeder , . den wissenschastlichen Ansorde fta tr s, ,,. zu gefleichtern, veran Krieges, der Justiz und des Innern, was folgt: von dieser Charge bestrafen. Disziplinar-Strafgewalt, und zwar in den Faͤllen: 1) der Nichtbe⸗ den 16. Na rz 1842, Vormatt. um 5 Uhr, entbehren. gr. 3. brosch, 17 Thlr. ö. und es verdient gewiss als eines der besten eine Aus abe in M ĩ. n n. A bonne ment auf Erster Abschnitt S. 16. Bataillons⸗Commandeure duͤrfen Unteroffiziere und Ge- folgung der Einberufungs- Ordre zu den großeren Uebungen (§. 32.), angesetzten Termine, entweder personlich oder schriftlich Dieses Werk bildet auch den zweiten Theil von aus ih hrlichzten üer Puęerpenalfieher die unbe bogen! 4 daß es , , . , Groß Median h t . ; meine mit zehntaͤgigem Kasernen-, Quartier- oder gelindem Arrest; 2) der Nichtbefolgung der Einberufung zu den durch die Dienstord⸗ in unserem Parteien imm zu melden und weitere des Verfaffers „Gebirgskund e“ welchen Thlr. Ain zt n Enpsehlung. Dre bert. Hass ler oben auf einmal ,, , ., das Ganze Allgemeine Bestimmmungen. Unteroffiziere ohne Portepee und Gemeine mit fuͤnftaͤgigem mittlern, nung vorgeschriebenen kleineren Versammlungen, oder der Einberu⸗ e, ,, e, ,,. e r,. derselbe fuͤr todt 260 Sgr. kostet. Arnoldische Buchhandlung . , g. . letöte hill sich ciner gleichen ziehen k s. 1. Geringe Vergehen gegen die militairische Zucht und Ord⸗ und die Letzteren mit dreitaͤgigem strengen Arrest bestrafen. Gegen fung Einzelner zu einem bestimmten Dienstzweck ohne die Verpfle⸗ ö. , , . , , en, rn , n, sich in Dresden u. Leipzig. ö , Verde, glauben vir mit Grund ' ücher den Werth dieses Buches haben sich di nung und uͤebertketungeis der Bienst-Vorschriften, über welche die Offiziere duͤrfen (ie zwar Afrrest verhängen, müßen jedoch hier. Zungs Kojmpetenz; so pics r wöhrend, der Dauer dieser kleineren meldenden und gehdͤrig legitimirenden Erben zugespro k ; 3 es haben lich die vor⸗ . . , sofort dem Regiments Commandeür zur Bestimmung der Versammlungen oder Dienst-Verrichtungen; 4 wenn die beurlaub⸗ ,, ö ; ; . . 5 ; 3 de CFfelße 57 . 2st das z f detachirt, en Landwehrmänner der Erlaubniß, in i araerlichen Ver- güͤnstig ausgesprochen, weshalb wir es fuͤr üͤberflüͤs⸗ / Vorgesetzten disziplinarisch zu bestrafen. Dauer desselben Meldung machen. Ist, das Bataillon detachirt ten Landwehrmaͤnner von der Erlaubniß, in ihren buͤrgerlichen Ver

e

iglichsten landwirthschaftlichen Zeitschriften gleich

hältnissen Militair-Uniform zu tragen, Gebrauch machen und in der⸗ felben fich! a. Vergehen gegen andere, gleichfalls in Uniform be⸗ findliche Personen des Soldatenstandez im persoͤnlichen Zusammentref⸗ fen mit denselben, oder b. der Theilnahme an einem von Personen des Soldatenstandes veruͤbten Dienstvergehen schuldig machen.

3. 34. Die Nichtbefolgung der Einberufungs⸗Ordre zu den groͤ⸗-

85. *

2. 9 ö * z eseHhn* ins Strachkesti . ö . ind dern hon

chen werden wird. —— , Militair-Gesetze keine Strafbestimmungen enthalten, sind von den Vo Sorau in der Niederlausitz, den 24. Maͤrz 1841 VWeihkẽnachts- und Neujahrs-Geschenk!“ ö GSrofais . ; 1 9 5 6e fr, Sr n fes ; z ĩ H darf der Bataillons Eommandeur Sffiziere mit dreitaͤgigem Stu⸗ Das Kbnial. Breuß. Land? , r ,. ; 263 e, . / Prosaisch ubersetzt ig halten, weiter etwas zum Lobe desselben; . , Wenn die Militair-Strafgesetze dergleichen Vergehen mit spo darf, der Patgillens Contmghdeurn- ttz ernthntää! t, n, , Das Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht. Damen- Conversations-Lexikon. von h ͤ g as zum Lobe desselben zu sagen. einer Strafe bedrohen, deren medrigstes Maß innerhalb der in den ben Arxest, Unteroffiziere und Gemeine mit, vier ehntagigem Kasern fu, . X Bände mit 10 Stahlstichen. J J. St. Zauper. . nachfolgenden Paragraphen angegebenen Graͤnzen der Disziplinar Quartier⸗ oder gelindem . n, . , n. Der Johann Christian (Christoph) Spangenberg Für diese Zeit noch zu dem herabgesetzten Preise von. 8 Ges Zweite, verbesserte Auflage, Bei B. F. Goedsche Sohn in Chemnitz und Strafgewalt liegt, so hangt es von dem pflicht maͤßigen Ermessen des meme img achttaͤg gem im nt ern Arrest , aber , , n Sohn ster Ehe des am 21. April' gr hier fel 5 Thlr. I. 2. Band: Ilias 2 Bande. 12. i846. Geb. 1 Thlr. Schneeberg ist neu erschienen und in allen Buch— mit der Gerichtsbarkeit versehenen Befehlshabers ab, disziplinarische strengen Arrest und, Gemeine zweiter Kuh . . persterbelen Natheverwäandten nd Can sm dänn err Vorräthig bei E. S. Mittier (Stechbahn 3). 3. 14. Band: Sdyssee 2 Baͤnde. 12. 1840. Geb. 1 Thir handlungen zu haben, in Berlin bei E. S. Mitt⸗ Bestrafung oder gexichtliches Verfahren eintreten zu lasen. gung bis zu funf zehn Hieben bestrafen. Sta , . i ,, ,. hann Christian Sypangenber is 1 hand! Xbo⸗ ö ler (Stechbahn 3): 3 * Auch die nach den allgemeinen Strafgesetzen polizeilich mandeure einer besonderen Truppen-Abtheilung sind, haben, wenn sie / diener vor etwa Jo Jahren 66 ihiel 6 3 . —ĩ . zu ahndenden Vergehen sind disziplinarisch zu bestrafen, wenn die Dis- mit einem unter ihren . gestellten V

a Fremde Im Verlage der J. G. Calveschen Buchht Bei J. B. Wallishausser in Wien ist so eben aktisc j ziplinar⸗Strafgewalt d zreich d ni il Milttair? Gefetz' sind oder im Auftrage des Regiments Commandeurs lich bel delgchtr ö 6133 9 . a. J 6. 8 handlung! Bei J. B. Wallishausser in Wien ist so eben hr er ziplinar⸗Strafgewalt dazu ausreicht und nicht die Militagir⸗Gesetze D obe . 2 . ,. ,,,, . , s. . 3 , 6 e n, angeblich e, Hamburg aus, und darauf in Prag ist K . 1 n erschienen und bei Alexander Du . nh Spi . , da ausdruͤcklich eine solche Strafe vorschreiben, die nur gerichtlich ver⸗ ten Compaguieen oder Eskadronen befinden, die Strafbefugniß eines stimmten Orte eingestellt hat, oder die Umstaͤnde sonst eine mildere ge . ö , ,. demgemaͤß in Grundlage em jn? Berlin (Stechbahn 3), Bromberg a 166 Hofbuchhaͤndler in Berlin, Franz. Str 26 fo 9. nner nn d Weber, hängt werden kann. Die Bestrafung der Uebertretungen civilpolizei⸗ detachirten Bataillons Eommandeurs. Detachirte Bataillons⸗- Com- Beurtheilung zulassen, Die in solchen Faͤllen verhaͤngte Arreststrafe er landesherrlichen Verordnung voni 8, Marz 1771, 5 . dei, garn. en, . . 6 ade sollden Vuch an diunn hen ö . Faktor und Werkmeister. licher und administrativer Vorschriften gehort dagegen zur Kompetenz mandeure muͤssen von jeder Bestrafung eines Offiziers, so wie von der sst nach Beendigung der Uebungen zu vollstrecken. Wenn nach dem

ßeren Uebungen (6. 33. 1.) darf der Batgillons Commandeur in den Gränzen der ihm nach 8. 15 zustehenden Disziplinar⸗-Strafgewalt be⸗ strafen, wenn entweder der Einberufene nur zu spaͤt sich an dem be⸗

ura ? z iermi dictaliter erec er Gesehkwindtakei ö, ö 3246 . j Sryneỹsi 3865 ĩ = ̃ ymesse es B ĩ 8⸗C urs die Diszipli 2 af n , ibsentium betreffend, hiermittelst edictaliten 1 ö 3 . f . , , n ,,, Verzuͤge, der Civil Behorden. ( . ; ; ; Bestrafung J,, n , , , , 24 s ö ö ; gen, Raͤ er und Verhaͤltnisse S. 4. Wer nach erfolgter Disziplinar⸗Bestrafung in dasselbe Ver⸗ telbaren Vorgesetzten sogleich delt ing m hen. Da e , . ,, . ,,,, . ; ber d 3 i Jahren à dato ediCctalium 8 ö a,. unter dem Titel; ö bei gehen zuruͤckfaͤllt, soll, wenn nicht besondere Milderungs Gründe zin geschehen, wenn nicht dekachirte Bataillons-Commandeure, welche nicht wegen Nichtbefolgung einer Einberufungs-Ordre gestraft ist, oder 96 6 , , Waisengerichte sich zu mel⸗ ; . 36. K 9. . , , . der K. K. Desterreichischen Ein‘, Baumwoll-, Kammgarn⸗, Woll Flachsspinn- und kreten, haͤrter als fuͤr das fruͤhere Vergehen bestraft werden. Reicht die Disziplinar⸗Strafgewalt der Regiments⸗-Commandeure haben, Ge wenn die Einberufung zum, Kriege oder zu außerordentlichen Zusam⸗ , er . Sri eines Aufenthalts bekannt s⸗ 8 graphischer Ken ntnisse. ng und Durchfuhr Zdlle in durchaus alphabetischer Webemaschinen, nebst allen Huͤlfsmaschinen. aber die Disziplinar-Strafgewalt dazu nicht aus, so muß gerichtli⸗ freite oder Gemeine mit strengem Arrest bestrafen. k menziehungen der Landwehr stattfand, so muß gerichtliches Verfahren i. , suh praejudicio pro omni, daß widrigen falls ; Eine . Ordnung. Zur Bequemlichkeit des Handels. Zweite Aus dem Englischen ches Verfahren eintreten. . 5. 17. Der Compagnie⸗ oder Eskadron Eommandeur ist befugt, eintreten ; . .

as ihm angefallene und sub cura befindliche Ver⸗ Uebersicht des Neuesten und VWissenswürdigsten im ganz neu bearbeitete und mit dem jetzt erschienenen durch . Unteroffiziere und Gemeine mit sechstaͤgigem Kasernen Quartier S. 35. Die Nichtbefolgung der Einberufungs⸗-Ordre in den 5. 33

, de ulsstentiem feinen nächffen sich Gebiete der gesamten Länder- und Völkzerkkunde. Nachtrgge bis August 4311 fortgesczte Auflage, nebst Friedrich Gesrg Wieck, 3weiter Abschuitt. oder gelindem Arrest, ünterofffziere ohne Pöortcpee und Gemein mit ad 25 benannten Faͤllen ist in der Regel, mit Hreilaͤgigem, mittleren

i, d. , ., in Gemaͤßheit der IIerausgegeben . ,,, . der Lizenz Gebuͤhren von den ; Dech nik er. Von der Disziplinar-Bestrafung im stehenden Heere mittlerem Arrest bis zu drei Tagen zu bestrafen. Ist jedoch die Com. Arrest zu bestrafen, nur wenn erschwerende Umstaͤnde dabei stattfan—

fallen erklart ichen Bestimmüngen für anheim ge— . Gegenstaͤnden der Stgats-Monopole. Lexikon-Format. Preis in Englischem Einband 4 Thlr. . . nden Heere. pagnie oder Eskgdron detachirt, so steht ihm die Strafgewalt eines den, muß gerichtliche Bestrafung eintreten. .

art und weiter verfahren werden wird. Johann Gottfried Sommer. gebd. 13 Thlr. Wenn irgend ein Buch eine Empfehlung verdient, S. 5. Als Disziplinarstrafen duͤrfen von den Militair⸗ Vorge- bdergchirten Bataillons Commandeurs zu. (S. 16.) . S8. 36. Vorstehende Bestimmungen 88. 4 und 35. kommen auch ͤ . f setzten verhaͤngt werden: is. Detachirte Offiziere, auch wenn sie nicht Compagnie auf diejenigen Landwehrmaͤnner zur Anwendung, welche, wenn sie

Neubuckow, den 17. September 184. 18412. J so ist es diese Uebersetzung des Werks von Scott, 6 1 . ée ? f r das im Original z. Gegen Sffiziere: 4) Verweise: a) ohne Zeugen, oder im oder Eskadron⸗ Conmandeure sind, haben, gegen Unteroffiziere und ihrer Einberufung entgegensehen konnten, durch eine ohne Erlaubniß

eines Englischen Spinnmeisters,; . b z inbe ö dur ? j Fuͤhrung sie beauftragt werden, der Militgir Behoͤrde unternommene Reise sich dem Empfange der

3Zum Waisengerichte V e . eroronete. (Zwanzigster Jahrgang.) Im Verlage de [e f 5 Im Verlage der Hahnschen Hofbuchhandlung in 6 Thlr. köster' und in England den uͤberraschendsten 9 Beiseyn eines Vorgesetzten, b) vor versammeltem Offizier-Corps, Gemeine des Kommandos, mit dessen

Mit 6 Stahltaseln. gr. 12. Prag, gebunden in . , ö 683 ü ge )

6ditt engi. Leinwand 2 * , ist g eben vollstaͤndig erschienen und dürch Beifall gefunden hat, durch eine mit dem technischen „Y). durch Parole Befehl, mit Eintragung der Veranlassung in die Pa- die Strafbefugnisse der detachirten Compagnie oder Eskadron Com- Einberufungs Ordre entzogen haben. Miri nnd y 36 33 ung. , 1 29 k , in Berlin durch Betrich der Spinnerei und Weberel genau vertraute rolebe cher; 2). Suben. Arrest bis zu vierzehn Tagen. . mandeure. Auch sind solche detachirte Ofsiziere, der allgemeinen Dienst §. 37. Die zur Disziplingr Besirafung geeigneten Vergehungen Sri eren n nnn dende de brenn, Mart mein n Uchereicht det genesen icssen. und geog. 86 686 g 3): Feder, . fh in ef, Buche die Geheimni sse Ile ,, als Straf⸗Verweise nicht , ordnung gemaͤß, hefut t, einen ö ,,, 4 gan nnen, n. 3 . 4 6 33 an big . , n r 1 Jahre 162 phischen Entdeckungen, weiche die Resnitäte Jler El ; . 5 der Fabrication, niedergelegt, welche bis heutigen Ta— . 3 i. 36 ere und die mit ihnen in gleichem ndthigenfalls in Arrest zu setzen, in welchem Falle sie aber dem un- stens mit mittlerem Arrest bis zu drei Tagen geghn et werden. d hi erer oe sth *] fan a en Bataillons des neuesten Forschungen zu Wasser und zu Lande, na— emente der Pha rmazeutik. ges in Deutschland nur in den Haͤnden einiger We— Ranges gtehenden Personen des Soldatenstandes, so wie gegen Vice⸗ mittelbaren Vorgesetzten hiervon sofort Meldung zn machen haben. wegen erschwerender Umstaͤnde dieses Strafmaß nicht ausreicht, muß Hroßherzoglich zburgschen Infanterie⸗Regiments mentlich die in den letzten Jahren am Sũdpole ge⸗ Von nigen sich befinden, guf deren Kenntniß es aber be⸗ Unteroffiziere. 1) Strafwachen oder Straf-Dujour, 2) Karsernen⸗— 8. 19. Jede von einem detachirten Offiziere, bestimmte Diszi⸗- gerichtliches Verfahren eintreten.

als Soldat nach Rußland fortg ezo en, vom 19 De machten wich 1 ö z = h * F . . 5 =. 7 2 . S* uartier⸗ oder gelinder Arrest bis dr 55 ö . h ö. . ö ,, Ses, mers 4 9 F . 8 ö * 8 88 3 . . 344 9 . . om 19. De- machten wichtigen Entdeckungen eines bisher gäń P. A. Cap, Mitgliede der Königl. Akademie der ruht, daß man selbst auf weniger guten Maschinen n d , . zu drei Wochen, 3) mittler Arrest plinar⸗Bestrafung eines Offizters, so wie jede Bestrafung eines Ge⸗ §. 38. Die nach den S3. 34 237 disziplingrisch zu verhaͤngenden ,. n, , . Feldspi⸗ unbekannt en aer g., ,, Medizin in Paris, der Koͤnigl. . der Wis⸗ gut ß und wohl fei les . zll lr e. ie 6 a viren r g, k her ner mn f rs ffir und. meinen . , irren . , ,. acht cu gs ,. an i . . . , . . , , mißt in den Listen ab zfiritd ist 1 ö. als ver⸗ derselben unterhaltenden und belehrenden Weise senschaften in Lyon 11. s. w. Es ist die Kenntniß der Stellungen und der Ver h 6 , ‚. r ö verh 9 t ; 3 . Militair⸗ Personen darf unmittelbaren Vorgesetzten sogleich gemeldet werden. 6s. 17. 18.) Commandeurs beim Stabe vollstreckt werden. Wenn aber daselbst rb esn ant hon , . e di a 1 29 die wodurch sich die srühern Juirginge auszeichnen, näch' und zuͤge ꝛc., warum es sich in der Fabrication handelt, n, mig er 466 6 erha 9 966 en. ö. . 8. 20. Die höheren, dem Regiments-Commandeur vorgesetzten oder in der Naͤhe ein Militair- oder ein nach den bestehenden Vor⸗ HRachricht gegeben hat . all . halte keine erehende geotzraphrieoche Gemälde aus den neuesten Lr. R. Brandes, Hofrathe und Medizinalrathe, wie um die Lehre, wie man dieselben auf eine leichte rst af , un t ie n 1) Kleinere Diszipli⸗ Befehlshaber, ingleichen die Gouverneure, die sie vertretenden Kom- schriften zur Aufnahme von Landwehr -Arrestaten geeignetes burger. n, ö. w . ö h g ., Keisewerken ler Engländer,“ Fransosen' unf 'r Ritter des Königl. Preuß. Roth. Adlerordens dritter und sichere Weise berechnet. Das Buch ist durch und ,, . e e. oder in einer beson⸗ mandanten und die Festungs Kommandanten sind, wenn sie nach den liches Arrest Lokal nicht vorhanden oder wenn der Aufent half des *

Ert ien m J 6 Leibes oder ,,, , , ,, , chigel Klasse m. d. Schleife, Sber-Direktor des Apothe- durch praktisch und hat insbesondere durch genau be—⸗ 6 8 ze ,, . . ra ö. en un raf Stuben Dujour, S8. 19 und 11. in den Fall kommen, Disziplinarstrafen zu verhaͤngen, Bestrafenden uber zwei Meilen davon entfernt ist, so muß die Voll⸗ ments⸗Erben hiermit öͤffentlich vorgeladen, sichẽ binnen Nach Lasond de Lurcy; ein Bruchitück, weiches be- ker Vereins in Nord-Deutschland u. s. w. rechnete Tabellen, welche noch nie veröffentlicht wur Straf⸗ ; eiten, in der Kaserne, den Ställen, den Montirungs. in Hinsicht der linteroffizlere, Gefreiten und Gemeinen innerhalb der⸗ streckung, auf Requisition des Bataillons Commandeurs, durch die

sechs Monaten sonders neue und interessante Notizen äber das lan 415 Bogen in gr. 8. 1841. Preis: 3 Thlr den, einen unbezahlbaren Werth für Jeden, der sich Kammern oder auf den Schießestaͤnden, d) Erscheinen zum Nappört ́selben Gränzen dazu befugt, wie der Negiments Commander, F; ts; b. Civil⸗Behoͤrde geschehen. . . bei dem unterfertigten Gerichte in Person oder durch delszolk der Bugsis im , . im. ö ö mit Spinnerei und Weberei beschaͤftigt oder ic oder zum Appell in einem bestimmten Anzuge gbei der Kavallerie auch und 7 Ein Offizier darf dagegen: J von dem kommandirenden 8. 39. Ein beurlaubter Landwehrmann, welcher bei seiner Auf⸗ gehörig Bevollmächtigte unter Vorlegung beglgubig- II, Hie Kirgisen; Vichtigze Mitiheisun e ,, . Botanische Werke, welche im Verl ben gruͤndlich kennen lernen will. i . , . ae tene , hn n f nein slulslr. ir n ef, fer Zelgnisse zu melben, widrigenfalls zu gewärti- eischer Geichrten üer 8e. ge n 6 , , i, , ,,. . ment und dessen Ueberweisung an einen Unteroffizier zur Verwaltung J Gouverneur, dem ihn vertretenden Kommandanten oder dem Kom⸗ laͤnger als vierzehn Tage versaͤumt hat, ist disziplinarisch mit Geld⸗ 7 5 *

Beilage