1841 / 355 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ten, so haben Wir in Anerkenntniß der Nuͤtzlichkeit solcher Insti— tute bereits durch eine unterm 13. August 5 3 1 . . nanz-Minister erlassene Ordre befohlen, daß von den Behoͤrden die Errichtung von Handels-Kammern in dazu geeigneten Städten und Distrikten der dstlichen Provinzen befördert werde, um dann deren Gutachten bei wichtigeren Handels-Angelegenheiten, so weit dies statthaft ist, vernehmen zu koͤnnen. Der lech ausgespro⸗ chene Wunsch, daß dabei auch der Stand der Gutsbesitzer vertre⸗ ten werde, findet darin seine Erledigung, daß Wir bereits ander⸗

weit die Errichtung einer berathenden ünd begutachtenden Instanz

fuͤr alle Beziehungen des landwirthschaftlichen Gewerbes angeord⸗ net haben. 8. Beschleunigung der Publication des Wechselrechts.

Der Entwurf des revidirten Wechselrechts und der Wechsel⸗ Prozeß-Ordnung liegt gegenwärtig einer Kommission Unseres Staats-⸗Raths zur Begutachtung vor, und soll die Erledigung dieser Angelegenheit moöͤglichst befoͤrdert werden.

9. Beschleunigung der Publication der Gewerbe- Polizei⸗Ordnung.

Nicht minder wird die ebenfalls in Anregung gebrachte Er— lassung des neuen Gewerbe⸗Polizei-Gesetzes, dessen Entwurf ge— genwaͤrtig Unserem Staats⸗-Rathe vorliegt, so weit es der Umfang

und die Wichtigkeit des Gegenstandes gestattet, beschleunigt werden.

109. Kosten der Schiffs-Revisions⸗-Anstalten beim Ausbruch der Cholera.

. Wenn Unsere getreuen Staͤnde, indem sie Len Anspruch der Städte Neustadt- Eberswalde und Schwedt quf Erstattung der

durch Einrichtung von Schiffs-Revisions-Anstalten beim Aus—

bruche der Cholera im Jahre 1837 ihnen erwachsenen Kosten iterstü von der Ansicht ausgehen, daß die unentgeltliche Mitwirkung der Magistrate fuͤr polizeiliche Zwecke nur in soweit

unterstuͤtzen,

gefordert werden duͤrfe, als dieselbe sich auf Lokal-Interessen be⸗ ziehe, so wird eine solche Voraussetzung durch keine gesetzliche

Bestimmung unterstuͤtzt, steht vielmehr mit den Grundsaͤtzen üͤber

die Vertheilung der Polizei⸗Verwaltungskosten im Widerspruche. Die Zwecke der Polizei-Verwaltung beschränken sich in sehr vielen

Beziehungen nicht blos darauf, Ordnung und Sicherheit an einem

einzelnen Orte aufrecht zu erhalten, sondern sind zugleich auf das Allgemeine gerichtet; nichtsdestoweniger hat die Bestimmung des

§. 167 der Städte- Ordnung vom 19. November 1808 die Kosten

des noͤthigen Polizei-Personals und der erforderlichen Polizei— Anstalten den Kommunen auferlegt, weil es, wenn nicht die ge— sammten Polizeikosten aus den Staatskassen getragen werden sollen, keinen anderen Maßstab der Vertheilung giebt.

Wenngleich nun der Nutzen der Schiffs⸗-Revisions⸗-A1Anstalten

sich allerdings fuͤr den Schutz der gesammten Provinz bewahrt,

so wird er doch zunaͤchst denjenigen Orten zu Theil, die wegen

ihrer Lage der Gefahr der Ansteckung am meisten ausgesetzt sind.

An diesen Orten ist daher die Herstellung der Revisions-Anstalt

zunaͤchst ein lokalpolizeiliches Beduͤrfniß, durch dessen Vorhanden— seyn vor allem der Schutz des einzelnen Ortes erreicht werden soll. Es ist daher auch ganz folgerichtig, die Kosten dieser Schutz⸗ Anstalt der bei derselben zunächst betheiligten Kommune aufzuer— legen, und es wurde unmoglich seyn, diese Kosten auch auf die hinterliegenden Kommunen nach dem Maßstabe des ihnen dadurch gewaͤhrten Schutzes zu vertheilen. Wir ertheilen daher dem von den Behoͤrden bei Zuruͤckweisung der mehrgedachten Anspruͤche festgehaltenen Grundsatz Unsere Genehmigung, werden indessen nicht abgeneigt seyn, in Faͤllen, wo die fuͤr Anstalten solcher Art

von den Kommunen aufzubringenden Kosten die Kraͤfte derselben

unverhaͤltnißmaͤßig in Anspruch nehmen wuͤrden, angemessene Bei—

huͤlfe aus den Staatskassen eintreten zu lassen, wie denn auch,

den Städten Schwedt und Neustadt-Eberswalde durch die Ueber— nahme der Diaͤten der Revisions-Aerzte auf Staatskassen eine solche Subvention aus Gruͤnden der Billigkeit zu Theil gewor— den ist.

11. Umzugszeit des Land⸗-Gesindes.

Wir genehmigen den Antrag wegen Aufhebung des durch den §. 43. der Gesinde-Ordnung festgesetzten Umzugs-Termins fuͤr das Land-Gesinde und wegen allgemeiner Einfuͤhrung des Umzugs— Termins am 2. Januar in den Marken Brandenburg und Niederlausitz und haben demnach Unseren Ministern der Justiz und des Innern befohlen, die gegenwartige Bestimmung durch die Gesetz Sammlung und durch die Amtsblaͤtter bekannt machen zu lassen.

12. Stempelfreiheit der Gesuche wegen des Austritts aus dem Militairdienst.

Wenn darauf angetragen wird, alle Gesuche, Atteste und Verhandlungen wegen des Austritts aus dem Militairdienste und wegen Entbindung von den Landwehr⸗-Uebungen von der Stem—

pelpflichtigkeit zu befreien, so haben Wir dieser Petition, so weit

sie Gefuche der letzteren Art betrifft, durch Unsere Ordre vom 24. April d. J. (Gesetz Sammlung pag. 93.) bereits entsprochen. Dagegen finden Wir Uns nicht bewogen, den Gesuchen, Attesten und Verhandlungen wegen Austritts aus dem Militairdienst eine gleiche Beguͤnstigung einzuraͤumen.

13. Beschraͤnkungen des Post-Regals.

Was die Petition wegen Aufhebung der Lohnfuhr-Abgabe,

Ermaͤßigung des Postzwanges und Herabsetzung der Porto⸗Taxe betrifft, so haben Wir beschlossen, die Lohnfuhr-Abgabe vom 1. Ja—⸗ nuar k. J. an gaͤnzlich aufzuheben. Die Ermaͤßigung des Post— zwanges bei Versendung von Paketen und Geldern und die Her— absetzung der Porto-Taxe anlangend, haben Wir Unserem Gene— ral-Postmeister aufgetragen, daruͤber Vorschlaͤge abzugeben, welche Erleichterungen in beiden Beziehungen mit Ruͤcksicht auf die finan— ziellen Vedlrfnisse des Staates gewahrt werden können.

Diese Vorschlaͤge sollen bei den Berathungen uͤber das neue Post-Gesetz erwogen und werden die staͤndischen Antraͤge, so weit es die Umstaͤnde gestatten, beruͤcksichtigt werden.

144. Eisenbahn zwischen Berlin und Hamburg.

Nachdem Wir von den beiden konkurrirenden Projekten fuͤr die Herstellung einer Eisenbahn-Verbindung zwischen Berlin und Hamburg Kenntniß genomnien, haben Wir zunaͤchst dasjenige, wonach die Bahn auf dem rechten Elbufer durch die Priegnitz gefuͤhrt werden soll, unter Voraussetzung einer angemessenen Ver⸗ einbarung mit den betreffenden Regierungen, zur Beruͤcksichtigung 8 erachtet und Unseren Finanz-Minister ermaͤchtigt, wegen

erfolgung dieses Projekts die weiteren Einleitungen ju6 treffen dagegen die Anträge wegen Anlage einer Eisenbahn von Berlin nach Hamburg über Genthin und Tangermünde vorläufig abzu⸗ lehnen. Da hiernaͤchst in Betreff der Bahn auf dem rechten Elbufer die Verhandlungen mit den betheiligten auswaͤrtigen Re— gierungen eingeleitet worden und zum Schlusse gediehen sind, so koͤnnen Wir dem Antrage Unserer ,. Staͤnde, auch das Projekt der Bahn auf dem linken Elbufer weiter vorbereiten und prüfen zu lassen, nicht stattgeben; Wir muͤssen es vielmehr bei Unserer obengedachten Entscheidung bewenden lassen, wonach die— ses Projekt nur in dem Falle wieder aufzunehmen ist, wenn die

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Bahn auf dem rechten Elbufer wegen Mangels der erforderlichen Actien⸗-Zeichnungen sich nicht als ausfuͤhrbar ergeben sollte.

15. Aufnahme einer neuen Deichrolle.

Der Wunsch wegen Aufnahme einer neuen Deichrolle fuͤr den Deich⸗Verband des Ober⸗Oderbruchs an Stelle der jetzt geltenden Deich rolle vom Jahre 1717 wird durch den §. 19 des neuen Deich⸗ Gesetzes erfuͤllt werden, wonach alle vorhandenen Deich-Statuten einer Revision zu unterwerfen sind.

16. Ausgleichung des Haspelmaßes.

Die Behoͤrden sind bereits mit einer Eroͤrterung der Frage beschaͤftigt, ob dasselbe Haspelmaß fuͤr alle Theile der Monarchie gesetzlich festzustellen sey. Wir behalten Uns in Beziehung auf den vorliegenden Antrag Unsere weitere Entschließung vor.

17. Zulassung der staͤndischen Beamten zur allgemeinen

Wittwen⸗Kasse.

Da die allgemeine Wittwen-Verpflegungs⸗Anstalt ohne sehr erhebliche Zuschuͤsse aus Unseren Kassen nicht bestehen kann, so tragen Wir um so mehr Bedenken, die Vorschrift, wonach der Beltritt nur den unmittelbaren Staatsdienern freisteht, abzuaͤn— dern, als die Berliner Privat-⸗Wittwen⸗-Pensions- und Unterstuͤtzungs⸗ Kasse und ahnliche Anstalten den staͤndischen Beamten zur Ver— sorgung ihrer dereinstigen Wittwen hinreichende Mittel darbieten.

18. Reelamation der Uckermaͤrkischen Staͤdte. Den vom Landtage unterstuͤtzten Anspruch der Staͤdte Prenz—

lau, Angermuͤnde, Templin und Strasburg auf Befreiung von

fernerer Entrichtung der Beitrage, welche ihnen zur Unterhaltung des vormaligen Uckermaͤrkischen, im Jahre 1789 mit dem Kam— mergericht vereinigten Obergerichts verfassungsmäßig auferlegt sind, finden Wir nicht begruͤndet, da diese Beitrage auf demselben Ti⸗ tel, wie die von anderen Städten und dem platten Lande der Kur— mark aufzubringenden Justiz-Salarien-Gelder beruhen, dieselben auch durch die Declaration vom 21. Januar 1789 dem Kammer— gericht ausdruͤcklich uͤberwiesen worden und seitdem fuͤr dasselbe gezahlt sind, die gedachten Beitrage mithin ohne Zweifel zu den im §. 11 des Gesetzes uͤber die Einrichtung des Abgabenwesens vom 30. Mai 1826 bezeichneten, unter den aufgehobenen Abga— ben nicht begriffenen Staats-Einkuͤnften gehoͤren. 19. Abschaffung der Stol-Gebuͤhren.

Die gewuͤnschte Aufhebung der geistlichen Stol-Gebuͤhren ist schon fruͤher in einer ähnlichen Petition des dritten Preußischen Provinzial-Landtages beantragt worden. Die hierauf angestellte sorgfaͤltige Pruͤfung des Gegenstandes hat aber zu dem Ergebniß gefäͤhrt, daß eine allgemeine Aufhebung der geistlichen Stol-Gebuh⸗ ren eine wesentliche Umwandlung althergebrachter kirchlicher Ver— haͤltnisse zur Folge haben und wegen der vielseitig entgegentreten⸗ den Schwierigkeiten zur Zeit um so weniger auszufuͤhren seyn wurde, als auch selbst ein Beduͤrfniß dazu keinesweges allgemein anerkannt wird. Hiernach koͤnnen Wir Uns auch nicht bewogen finden, dem gegenwartigen Antrage eine weitere Folge zu geben. Dagegen werden Unsere geistlichen Behoͤrden es nie an Bereit— willigkeit fehlen lassen, in besonderen Fallen, wo in einzelnen Kir—⸗ chen? Gemeinen mit der Anerkennung des Beduͤrfnisses zugleich

auch eine Geneigtheit zu gaͤnzlicher oder theilweiser Abschaffung

der Stol-Gebuhren sich kund giebt, diese durch Vermittelung eines angemessenen Uebereinkommens zwischen den Betheiligten herbei⸗— zufuͤhren.

20. Anwendung der Schulversaͤumniß-Strafen.

Unsere getreuen Staͤnde haben bei den Bestimmungen, welche Unsere Regierung in Potsdam zur Sicherung eines regelmäßigen Schulbesuchs auf dem platten Lande durch ihre Verordnung vom 12. April 1834 getroffen hat, eine zweifache Aenderung in Anre—

gung gebracht, naͤmlich in Absicht der Entschuldigungs-Gruͤnde fuͤr

stattgehabte Schulversamnisse und dann in Absicht der Strafen gegen saͤumige Aeltern, Dienstherrschaften ꝛc.

Obgleich der erste Antrag nur von einer so geringen Majori— taͤt unterstuͤtzt wurde, daß Unsere getreuen Staͤnde verfassungs—

saßig keinen Bescheid darauf erwarte äͤrften, so wo Wir i, . . ; . . ; mäßig keinen Bescheid darauf erwarten durften, so wollen Wir von Frankreich mit außerordentlicher Thelinahmẽ in Augenschein

ihn doch wegen seines Zusammenhanges mit dem zweiten Antrage nicht unbeachtet lassen und eroͤffnen ihnen daher auf ihre Petition Folgendes:

Im Wesentlichen entspricht die Verordnung der Potsdamer

Regierung bei genauer Erwaͤgung den Anforderungen, welche in der staͤndischen Denkschrift selbst als Aufgabe fuͤr eine zweckmäßige

/ Behandlung des Gegenstandes gestellt wird; es bedarf daher auch

keiner grbͤseren Ausdehnung der Entschuldigungsgruͤnde bei Schul— versaͤumnissen, als die Schul-Vorstände nach der Verordnung solche zuzulassen schon die Befugniß haben. nicht, daß den Schul-Vorstaͤnden in Abmessung der Strafe fuͤr

Schulverfaͤumnisse ein freierer Spielraum zuzugestehen sey, da die

Handhabung der Schul-Aufsicht wesentlich von dem guten Willen und der einsichtsvollen Theilnahme der Schulpfleger abhaͤngt, wo— bei durch eine lebendige Auffassung der individuellen Verhaͤltnisse die zweckmäßige Anwendung der Straf⸗Bestimmungen am meisten sicher gestellt wird.

Wir haben deshalb Unserem Minister der geistlichen und Unterrichts Angelegenheiten aufgegeben, zu veranlassen, daß durch geeignete Modificationen der gedachten Verordnung in den Be— stimmungen der Art. 8 und 15 eine zweckmäßigere Anwendung derselben im Ganzen bewirkt werde.

21. Eingriffe in die Patronats-Rechte.

Der Gegenstand der vorliegenden Beschwerde uͤber Eingriffe in die Rechte der Maͤrkischen Patrone kann zwar erst durch die legislative Entscheidung der bei der Revision des Maͤrkischen Provinzial-, Kirchen- und Schulrechts hervorgetretenen Zweifel, welche vorzugsweise beschleunigt werden soll, seine vollkommene befriedigende Erledigung finden, inzwischen aber haben Wir Unsern Minister der geistlichen 2. Angelegenheiten angewiesen, in allen Faͤllen, wo sich in Folge spezleller Beschwerden durch eine zu veranlassende sorgfaͤltige Untersuchung ergiebt, daß wirklich Ein⸗ griffe in die observanzmaäßigen Rechte der Patrone stattgefunden, solchen Beschwerden schleunigst Abhuͤlfe zu verschaffen.

22. Vereidung der Kirchen ⸗Vorsteher.

Die Frage, ob den Patronen die Vereidigung der Kirchen⸗ Vorsteher observanzmaͤßig gebuͤhrt, steht in innigem Zusammenhange mit der Natur der Stellung, weiche nach dem Provinzial-Kirchen⸗ recht den Kirchen-Vorstehern im Verhaͤltniß zu dem Kirchen⸗ Patrone zukommt, und wird mit der Verkuͤndigung des Provin— zial-Kirchenrechts durch die auf dieses Verhaͤltniß sich beziehenden Bestimmungen ihre Erledigung finden.

Wenn Unsere getreuen Staͤnde hierbei, in Bezug auf die von Unserer Regierung zu Potsdam an den Magistrat zu Prenzlau erlassene Verfuͤgung vom 17. April d. J. aͤußern, wie sie die in dieser Verfugung zu Grund gelegten Motive als richtig nicht an⸗ zuerkennen vermochten, vielmehr darin nur die unverholene Absicht erblickten, die hergebrachten Rechte des Patrons auf jede moͤgliche Weise zu beschranken, so mussen Wir dieselben darauf auf⸗

Dagegen verkennen Wir

merksam machen, daß hierin gegen die Regierung die der Be—⸗ gruͤndung entbehrende Beschuldigung einer Tendenz liegt, welche Unseren Grundsaͤtzen vollig entgegenlaufen wuͤrde.

23. Vereidung und Einweisung der Schullehrer.

Die Konsistorial-Ordnung vom Jahre 1573 überträgt die Einweisung und Vereidigung der staäͤdtischen Schullehrer dem Pfarrer und dem Rathe der Stadt. In welcher Form das Zu⸗ sammenwirken beider erfolgen soll, ist daselbst nicht ausdruͤcklich vorgeschrieben. Die Form dieses Verfahrens ist daher nicht z allen Zeiten gleich gewesen.

Wenn neuerlich nach der Anweisung Unserer Behoͤrden der Akt der Einweisung, verbunden mit der Aushaͤndigung der Vo— cation und der Vereidigung, durch den Superintendenten oder in dessen Auftrage durch den Orts⸗-Pfarrer erfolgte, so war doch keinesweges die Absicht, eine Mitwirkung der Magisträte dabei auszuschlleßen. Unser Minister der geistlichen und Unterxichts— Angelegenheiten wird besondere Anordnung treffen, daß kuͤnftig bei der Einweisung und Vereidigung eine solche Mitwirkung der Magisträte eintrete, wie sie, auf Grund der Konsistorial-Ordnung von 1573 mit Ruͤcksicht auf das bestehende Patronatrecht bei richtiger Wuͤrdigung der gegenwaͤrtigen Einrichtung des Schul— wesens in Anspruch genommen werden kann.

24. Disziplinar-Befugnisse der staͤdtischen Schul⸗Deputationen.

Den durch die Staͤdte-Ordnung vom 19. November 188 neu gebildeten Schul-Deputationen ist durch dieses Gesetz zunaͤchst nur die Vorsorge fuͤr die äuß eren Angelegenheiten der staͤdtischen Schulen uͤbertragen; spaͤterhin hat die Verfuͤgung des Ministe— riums des Innern vom 26. Juni 1811 der staͤdtischen Schul— Deputation auch eine Mitwirkung bei der Aufsicht uͤber die in— neren Angelegenheiten beigelegt; eine Disziplinar-Strafgewalt ist ihnen aber durch diese Verfuͤgüng nicht zugestanden worden. Der darin gebrauchte Ausdruck, daß die Schul-Deputationen die Schullehrer zu ihrer Pflicht anhalten sollen, ist immer nur so verstanden und demgemäß auch die Verordnung angewandt wor den, daß dies auf dem Wege der Ermahnung, Ruͤge und noͤthi— genfalls der Anzeige bei der oberen Aufsichts-Behoͤrde geschehe, während die Befugniß, Ordnungs-Strafen zu verhängen, den Re— gierungs-Instructionen vom 26. Dezember 1808 5. 3 und 16 und vom 23. Oktober 1817 9. 18 b. und 16 gemäß, von Unseren Re— gierungen ausgeuͤbt wurde.

Da diese Grundsaͤtze, nach der bisherigen Erfahrung, sich als ausreichend zur Aufrechthaltung einer guten Schul-Ordnung er— wiesen haben, so koͤnnen Wir zur Zeit keine Veranlassung finden, eine Aenderung darin eintreten zu lassen. ;

Zu Urkund Unserer vorstehenden gnaͤdigsten Bescheidungen haben Wir den gegenwartigen Landtags-Abschied ausfertigen las— fen, denselben auch Hbchsteigenhaͤndig vollzogen und bleiben Unse— ren getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen.

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Gegeben Charlottenburg, den 20. Dezember 1841. (gez Friedrich Wilhelm.

(gez Prinz von Preußen.

v. Boyen. v. Kamptz. Muhler. v. Rochow. v. Nagler.

Rother. Graf v. Alvensleben. Eich horn.

v. Ladenberg. . Graf v. Maltzan. Graf zu Stolberg.

v. Thile.

Zeitungs -Uachrichten. Ausland.

Frankreich. Paris, 17. Dez. Vorgestern hatten die Herren Dufresnoy und Elie von Beaumont eine Privat-Audienz beim Könige, der die von jenen Herren so eben beendigte große geologische Karte

nahm. Se. Majestaͤt fiel besonders die so sehr ungleiche Verthei—

lung der Kohlenlaͤger auf, und veranlaßte ihn zu der Bemerkung,

daß dieser Umstand ein Argument mehr zu Gunsten der Vervoll— staͤndigung und Verbesserung der großen Verbindungswege sey. Die Session der General-Conseils des Ackerbau's, des Han— dels und der Fabriken ward gestern von dem Minister des Acker— bau's und des Handels in Person erbffnet. Der Minister hielt bei dieser Gelegenheit einen langen Vortrag, in welchem er auf die stets wachsende Wichtigkeit aller der Fragen aufmerkssam machte, zu denen die materiellen Interessen des Landes den Anlaß gaͤben. Er wies sodann auf diejenigen Maßregeln hin, welche in den letz— ten Jahren im Interesse des Ackerbau's, des Handels und der

Fabrlken ergriffen worden waren, und deutete schließlich diejenigen Fragen an, mit denen die General⸗-Conseils sich in dieser Session wuͤrden zu beschaͤftigen haben. In letzterer Hinsicht bezeichnete er als die wichtigsten Gegenstaͤnde der bevorstehenden Eroͤrterung die Zuckerfrage und die Frage wegen Schlachtviehs. Die drei Con⸗ feils zogen sich darauf in ihre respektiven Buͤreau's zuruck, um

ihre Präͤsidenten zu ernennen. Das Ackerbau⸗Conseil erwaͤhlte den

Herzog Decazes, das Conseil der Fabriken Herrn Mimerel und

das Handels-Conseil Herrn Legentil.

Die Kommission der kommerziellen Unterhandlungen, welche der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten niedergesetzt hat, besteht aus den Herren Rossi, als Praͤsidenten, Baron Deffaudis, Baron von Langsdorf, Drouyn de l'cuys, Greterenz Magnier von Maisonneuve, Engelhard und Lavergne. Die Aufgabe dieser Kommission ist die Pruͤfung der kommerziellen Verhaͤitnisse Frank⸗ reichs mit den anderen Staaten Europa's und mit. Nord⸗ und Suͤd⸗-Amerika, ausgenommen die Verhaͤltnisse mit Belgien, uͤber welche besonders unterhandelt wird.

Aus Toulon schreibt man vom 12ten d., daß die nach der Levante bestimmte Division von vier Linienschiffen bereit sey, un⸗ ter Segel zu gehen und noch durch einige Fregatten verstaͤrkt wer⸗ den solle. Es heißt, Herr de la Susse werde durch den Contre— Admiral Leray ersetzt werden. .

Der Vater Quͤenisset's soll in Paris angekommen seyn, in der Absicht, dem Könige eine Bittschrift wegen Begnadigung sei— nes Sohnes zu uͤberreschen.

Börse vom 17. Dezember. Man unterhielt sich heute an der Börse mehr von dem bevorstehenden Urtheile des Pairs⸗ hofes, als von den oͤffentlichen Fonds. Es wurde versichert, der Pairshof habe bereits uͤber die Schuldbarkeit. sammtlicher Ange⸗ klagten abgestimmt, und es bleibe nur noch übrig, die Strafen für Diesenlgen zu bestimmen, welche fuͤr schuldig befunden wer⸗ den. Man 'glaubt nicht, daß das Urtheil vor Sonntag fruh werde veröffentlicht werden koͤnnen. Die Franzoͤsischen Renten waren heute wieder sehr ausgeboten.

X Paris, 17. Dez. Die neuesten Nachrichten aus Toulon melden Lie am“ 12ten d M. erfolgte Einschiffung des Generals

Rumigny. Da dessen Ueberfahrt nach Algier auf einem Dampf⸗ boote, „das Meteor“, geschieht, so wird er sein Kommando in Iffrika bereits übernommen haben. Das Ministerium erwartet jeden Augenblick hier eine telegraphische Depesche, die ihm die An⸗ kunft des Generals Bugeaud auf . d soll, da derfelbe vom Kriegs-Minister den Befehl erhalten, sofort nach Ankunft des Vice-GouverneurJ nach Frankreich zurückzu= kehren. Ein Tages⸗-Befehl wird die Algierische Besaungs⸗Armee davon benachrichtigen. In r, soll uͤbrigens der General Bugeaud ausdruͤcklich seine

Armee melden.

Kreisen die Rede, da uͤberdem bis jetzt seine Algierischen Erfolge

noch nicht der Art glaͤnzend waren, um eine solche Befoͤrderung

außerordentlicher Art zu rechtfertigen. Die sammtlichen Afrika⸗ nischen Besatzungen haben sich jetzt in ihre Winter⸗Quartiere be⸗ geben, nichtsdestoweniger werden die mobilen Kolonnen von Zeit zu Zeit einige militairische Maͤrsche vornehmen.

Ein Theil der Truppen und die ganze Masse der Civil-Ar-

beiter werden den ganzen Winter hindurch zu den Befestigungs⸗ Arbeiten benutzt.

Abwechselnd arbeiten mehrere Bataillene an dem Vertheidi⸗

gungs-Graben in der Ebene der Metidscha. Die se Circumvallations⸗ Linien werden auch im Fruͤhjahr noch nicht, ganz beendet seyn. In der Ebene der Metidscha werden auch die fuͤr Kolonisten zu er⸗ ßauenden Doͤrfer mit einigen Befestigungs⸗Arbeiten, Erd⸗ Auf⸗ wärfen umgeben. In der Provinz Titteri besetzen die Truppen nur Medeah und Miliandh. Auch dort werden Befestigungs⸗ Arbeiten betrieben. Ein Theil der Truppen aber soll auch meh—⸗ rere Aecker besaͤen. ; Armee so vielfach zu benutzen, f

Großbritanien und Irland.

London, 17. Dez. Es war schon vor einigen Tagen in ministeriellen Blaͤttern dem fruͤher von anderen Zeitungen verbrei—

uͤr Folgen haben wird.

teten Geruͤcht widersprochen worden, daß aus Anlaß der Geburt des Prinzen von Wales allen denjenigen Straͤflingen, die sich gut

aufgefuͤhrt haͤtten, Begnadigung zu Theil werden solle. Dessen—

ungeachtet gehen noch käglich zahlreiche Petitionen von Freunden

solcher Sträflinge und Gefangenen zu Gunsten derselben bei dem Ministerium des Innern ein.

Abkuͤrzung der Strafzeit, zu welcher Verbrecher verurtheilt wor— den, beabsichtigt werde. Unter anderen sind sehr viel Petitionen überreicht worden, welche um Einschluß der Chartisten Frost, Williams und Jones in den vorausgesetzten Koͤniglichen Gnaden— Akt bitten. ö Die Zoll⸗-Einkuͤnfte des vereinigten Koͤnigreichs Großbritanien und Irland werden von 1150 Artikeln erhoben und tragen jaͤhr⸗ lig gegen 22 Millionen Pfd, St. ein. Von dieser Summe lie⸗ ferten im vorigen Jahr 8 Artikel allein 20 Millionen Pfd. St. naͤmlich 1) Zücker und Molassen 4827, 900 Pfd. St.; 2) Thee 3, 58, 800 Pfd. St.; 3) Taback 3.195,B686 Pfd. St.; 4). Rum und Branntwein 26 15,143 Pfd. St.; 5) Wein 1,848, 09 Pfd. St.; 6) Bauholz 1,063,194 Pfd. St.; 7) Getraide , 098,779 Pfd. St.; 8) Kaffee 779,114 Pfd. St. . Zu Edinburg wurde vor einigen Jahren ein katholisches Se⸗

minar fuͤr weibliche Erziehung eingerichtet, aus welchem allmaͤlig,

wie dortige Blatter erzählen, ein voͤlliges Nonnenkloster geworden ist. „Wer vor einiger Zeit,“ heißt es in einer Mittheilung des Standard, „über die eigentlichen Zwecke jenes Instituts eine Vermuthung äußerte, dem wurde mit einem Libell⸗Prozeß gedroht.

Nach und nach aber hat man die Maske fallen lassen, und jetzt

geht unter den Auspizien des Bischof Gillis regelmaͤßig die Cere⸗ ani des Schleiernehmens vor sich, und die Quasi-Erziehungs⸗ Anstalt hat sich offen in ein Papistisches Nonnenkloster verwan⸗ delt

Aus New-Hork sind Nachrichten bis zum 1sten d. M. hier eingegangen, denen zufolge sich der Handel daselbst etwas ge⸗— bessert hatte und Geld zu billigen Bedingungen zu erhalten war. Der Prinz von Joinville und Lord Morpeth waren die „Lowen“ Fon Rew-YHork, ünd es wurden ihnen taͤglich Feste gegeben. Die Botschaft des Praͤsidenten wird mit ungewöhnlicher Spannung erwartet. Der Gedanke an die Errichtung einer neuen National⸗ Bank scheint ganz aufgegeben zu seyn; man glaubt aber, der Praͤ⸗

sident Tyler werde eine Agentur fuͤr die Besorgung der finanziel— len Geschaͤfte der Regierung mit der Vollmacht zur Ausgabe von Papiergeld, in der Form von Schatzkammer-Scheinen, Schatz⸗ Noten und dergleichen, in Vorschlag bringen, und es scheint, als würde diefer Pian ziemlich guͤnstige Aufnahme finden. Zu den ersten Maßregeln, welche der Kongreß nach seiner Zusammenkunft zu erdrtern haben wird, gehort die Rexision des Tarifs, der ver⸗ muthlich bedeutend modifizirt werden durfte, da ein starkes Defi⸗ zit in den Einnahmen der Union zu decken ist.

Nach Berichten aus Texas vom 13. Oktober hatte der dor⸗ tige Kongreß seine Session am 1 sten desselben Monats eroͤffnet und am Iten die Botschaft des Praͤsidenten Lamar zugeschickt er⸗ halten. Dieser wuͤnscht dem Lande Gluͤck zu seinem Gedeihen, zu der schnellen Zunahme seiner Niederlassungen und zu der Ruhe, deren 's sich ungeachtet aller Drohungen erfreut habe. Die Ver⸗ haäͤltnisse zu Mexiko betrachtet er als unbefriedigend, und eine freundschaftliche Ausgleichung der Differenzen mit demselben scheint ihm fast unmoͤglich; er raͤth also zu Feindseligkeiten und erklaͤrt, daß er Anordnungen getroffen habe, und die Texianische Marine zur Unterstuͤtzung der Regierung von Yucatan, einer. befreundeten Macht, gegen Mexiko abzuschicken. Indem er dann von den vergeblichen Vermittelnngs-Versuchen Großbritaniens spricht, sagt er, es sey dieser Macht eine gewisse Verguͤtigung stipulirt worden, die sie sechs Monat darauf, nachdem es 65 gelungen seyn wuͤrde, den Frieden zwischen Mexiko und Texas herzustellen, haͤtte empfangen sollen. Der Vorzug in der Ratification des mit Großbritanien abgeschlos⸗ senen Traktaͤts wird daraus erklaͤrt, daß noch ein zweiter Vertrag, zur Unterdrückung des Sklavenhandels, mit dieser Macht abge— schlossen worden sey, daß dieser erst nach dem Schluß der letzten Kongreß-Session in Texas eingetroffen, und daß Großbritanien gewinscht habe, es möchten die Ratificationen beider Vertraäͤge gleichzeitig ausgewechselt werden.

Das Geruͤcht, daß bei der großen Feuersbrunst zu St. Johns in Braunschweig auch 40 Schiffe verbrannt seyen, hat sich als ungegründet erwiesen; nur einige kleine Fahrzeuge waren ein Raub der Flammen geworden.

Mac Leod soll in Kanada wegen Geldveruntreuungen, welche er sich fruͤher, als er Sheriff einer Grafschaft war, hätte zu Schulden kommen lassen, verhaftet worden seyn.

Charles Scott, des verstorbenen Sir Walter Scott's zweiter Sohn, ist zu Teheran in Persien gestorben; er war der Mission Sir John Mac Neale's attachirt.

H. London, 17. Dez. Durch den am 15ten d. M. er⸗ folgten Tod des Grafen von Westmoreland geht dieser Titel auf

Franzoͤsischem Boden melden

uͤckkehr im Fruͤhsahr der Von einer bereits jetzt zu erfolgenden Erhebung Bugeauds zur Marschalls-Wuͤrde ist nur in schlecht unterrichteten

Man muß abwarten, was dieser Versuch, die

Der Standard wiederholt da— her heute, daß von Seiten der Krone kein spezielles Einschreiten zur

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Lord Burghersh, diesseitigen Gesandten am Hofe zu Berlin, uber. Die Lebensfrische des Grafen, wodurch er sich noch in dem vor⸗ geruͤckten Alter von 83 Jahren, troß seiner Blindheit und den

unausbleiblichen Schwachen der menschlichen Natur, so sehr aus⸗

zeichnete, war der letzte Rest jener seltenen Koͤrperkraft, wodurch

er in fruͤherer Zeit in allen ritterlichen Uebungen hervorleuchtete

und sich einen bedeutenden Ruf unter den Genossen Pitt's und in den froͤhlichen Kreisen der Gebildetsten des vorigen Jahrhunderts erworben hatte. Lord Wellesley und Lord Sidmouth sind jetzt, wie ich glaube, die einzigen noch lebenden Kollegen und Zeitge⸗ nossen jener Periode großer Maͤnner und großer Ereignisse und mit ihnen zugleich verdient der verstorbenen Graf Westmoreland genannt zu werden. Im Jahre 1790 wurde er unter Pitt zum Vice⸗ Koͤnig von Irland ernannt, zu einer Zeit gefährlicher politischer CLom⸗

versorgen seine Pflicht sey. Er hat jedoch eingewilligt, da 3 zu Kahira, Suez und Alexandrien einige Englaͤnder als Subaltern-Beamte angestellt werden, um als Doimetscher zu fun⸗

bieten anzunehmen, als der Direktor der orientalischen und pen n⸗ rn che Compagnie unvermuthet dazu kam, worauf in 5h seiner Unterredungen mit Boghos Bei die Prämie auf pt. estgesetzt wurde. ;

. 8 Oberst Barnett hat es, seiner dringenden Verstelluggsn ungeachtet, nicht durchsetzen koͤnnen, daß der neu eingerichtete 30 ö dienst Engländern anvertraut werde. Mehmed Ali hat als Grun

fur seine Weigerung angegeben, daß durch die neue Organisirung

der Armee viele Staabs-Offiziere verabschiedet wurden, .

Jiren und die Zoll-Beamten bei der Abschätzung der Waaren zu unterstuͤtzen. Die Entrepots von den verschiedenen Punkten wer⸗

binatkonen, als die geheimen Gesellschaften der Vereinigten Irlaͤnder den auf Kosten des Paschas angelegt und die Miethe fuͤr dieselben

das lockere Band, welches ihr Land damals an Großbritanien knuͤpfte,

u zerreißen suchten und die Franzoͤsische Revolution einen Fæuer⸗ ** in alle benachbarte Lander Europa's schleuderte. Der Graf

von Westmoreland verwaltete dieses Amt bis zum Jahre 1795 und im Jahre 1797 trat er als Großsiegelbewahrer ins Kabinet, ein Amt, das er, mit Ausnahme des kurzen Whig-Ministeriums,

welches nach Pitt's Tode gebildet wurde, bis zur Aufloͤsung des Liverpoolschen Ministeriums im Jahre 1826 behielt. Das Ver⸗ moͤgen des Banquiers Child, dessen Tochter sich im Jahre 1782 mit dem Grafen von Westmoreland vermählte, fiel nicht der da—

maligen Gräfin von Westmoreland oder ihrem aͤltesten Sohne,

sondern ihrer aͤltesten Tochter, der Lady Jersey zu, deren Namen in der fashionablen Gesellschaft Londons einen so hohen Rang einnimmt. Die Vermaͤhlung der Lady Sarah Villiers mit dem Fuͤrsten Esterhazu, welche am 10. Dezember stattfinden sollte, ist wegen der Krankheit und des Todes des Grafen, Großvaters der Braut, aufgeschoben worden.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 16. Dez. Die General-Versammlung der Ac⸗ tionnaire der Müänchen-Augsburger Eisenbahn genehmigte die Be—

zahlung einer Dividende von 25 pt, (12 Fl. 30 Kr. per Actie),

verwarf dagegen die vom Direktorium beantragte Auswechselung

der den Actien gegenwärtig beigegebenen Dividenden-Coupons ge⸗ Endlich wurde der fruͤhere

s j 9 , e . Beschluß wegen alsbaldiger Anstellung eines Betriebs⸗Direktors

gen solche mit festen Jahres⸗Zinsen. in dringender Form wiederholt.

Luxemburg, 12. Dez. (Oberd. 349.) Ueber die Mordthat

in Diekirch erfahre ich durch briefliche Mittheilung einer obriga keitlichen Person heute Folgendes:; Es war ein Fesiball zu Ehren der Koͤnigs-Großherzogs. Herr Duͤrion. Buͤrgermeister in Die⸗ kirch, als heftiger Opponent des Zoll-Vereins und Feind alles / Deutschthums bekannt, haͤlt eine Toastrede auf den Koͤnig-Groß-

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herzog, in der auf die gegenwartigen Verhaͤltnisse, mit besonderer

Bezugnahme auf den nichtratifizirten Vertrag vom * CUlugust an⸗ gespielt wird. Dr. Kuͤborn kritisirt dieselbe scharf. Dumont, ein

Beamter, (recevenr d'enregistrement) ergreift mit drohender

Gebehrde ein Messer und ruft Kuͤborn zü: „Wag das noch . ę D* z 3 einmal zu wiederholen!“ Kuͤborn wiederholt seine

Herz stöͤßt. . ich Getroffene verschieden.

teln, und noch immer ein Geruͤcht des Messer-Ausgleitens beim

J

Oeffnen einer CThampagner⸗Flasche aufrecht zu erhalten; indeß laͤßt es sich nicht denken, daß das Erdichtete in dieser Darstellung von

Bestand seyn und den ruchlosen Moͤrder retten wird, den wir al⸗

lein seiner ungluͤcklichen Familie wegen bedauern.“

Schweiz. Zürich, 15. Dez. (A. 3) In Genf fangen die Besseren

an sich zu ermannen. Eine Reihe zum Theil trefflicher politischer 5

Flugschriften zeichnet die Schmach des 22. Novembers mit lebhaf⸗

ten Zuͤgen. Besonderes Aufsehen machen die Briefe des Professors Cherbuͤlizz an einen Nord-Amerikaner über die Genfer Verfas⸗ sung und den Klub vom 3. Maͤrz. Cherbuliez hatte schon im Repraͤsentanten-Rath gegen die Gewalt protestirt, welche die freie Berathung vernichte. Seither nimmt er das Resultat jenes Tages an mit seinen nothwendigen Folgen. . moöglichst viel zu retten von den Vorzuͤgen der bisherigen Ver⸗ faffung und das Uebel abzuwenden, womit der Radikalismus droht. Auch der gelehrte Sismondi, welcher zu der liberalen Opposition gehoͤrt hatte, weist jede Gemeinschaft mit jenem Klub zuruͤck und zuͤchtigt dessen Tendenzen. ist die Sprache der Emeute drohend. a n spielt die Rolle eines Demagogen fort, von dessen Winken die friedliche Existenz der provisorisch gewordenen Regierung abhaͤnge. Aber mitten unter den uͤbermuͤthigen Worten des Siegers werden

Spuren von Besorgniß sichtbar, als moͤchten die Wahlen in den

Verfassungsrath nicht nach seinem Sinn ausfallen. Indessen ist

nicht mit Zuversicht auf ganz guͤnstige Wahlen zu rechnen. Das

Ereigniß, welches die bestehende Verfassung stuͤrzte, ist zu frisch, der Eindruck auf die Gemuͤther noch immer zu groß, und die Emeute hat gesiegt. ude thaͤtiger, organisirter, ruͤhriger.

weitem das schwaͤchere Element ist. Aber wie schwierig wird es seyn, eine bessere Verfassung herzustellen! Der Ausgangspunkt, der

erste Anstoß zu einer großen Veranderung im Staatsleben ist jeder⸗ zeit von nachhaltiger Einwirkung auf deren Bedeutung und Be⸗

schaffenheit. Und es ist fuͤr einen Staat immer traurig, wenn er Die

sich dieses Ausgangspunktes, dieses Anstoßes schämen muß. Genfer muͤssen sich aber der Revolution vom 22. November

schaͤmen, und jetzt schon theilen die Besseren dieses Gefuͤhl, in der

Folge wird es noch allgemeiner werden.

Aegypten. Alexandrien, 16. No. (Journ. de Smyrne.) Man schreibt aus Kahira, daß Mehmed Ali, vor seiner Abreise nach

Ober-Aegypten, mit dem Englischen General-Konsul die Grund⸗

lagen des Traktats in Bezug auf den Durchgang der Englischen Waaren definitiv festgestellt habe. Folgendes sind die Haupt⸗Be⸗ dingungen desselben. Die Praͤmie, welche der Aegyptischen Re⸗ gierung fuͤr die durch ihr Gebiet gehenden Waaren gezahlt wird, fst auf 2 pCt. festgesetzt worden, die von dem auf den Fakturen angegebenen Werthe der Waaren erhoben werden; es ist jedoch den Zoll-Beamten gestattet, die Waaren selbst zu untersuchen, wenn sie Grund haben zu glauben, der Werth derselben sey nicht genau angegeben. Anfangs hatte die Ostindische Compagnie dem Pascha durch das kbHandlungshaus Briggs den Vorschlag ge⸗ macht, ihm eine bestimmte in gleichen Zeitraäͤumen zu erlegende Summe zu zahlen, und die Regierung war geneigt, dieses Aner⸗

fruͤheren Worte, worauf Dumont ihm das Messer bis ans Heft in das Dies geschah nach 11 Uhr; um 1 Uhr war der toͤdt! s Zu Gunsten des Moͤrders, dem die Honorationen der Stadt am anderen Tage ihr Beileid bezeugten, sucht man diese schändliche That auf alle mdͤgliche Art zu bemän-

Aber er sucht noch

Aber noch immer James Fazy, ihr Organ,

Zudem sind die Radikalen noch immer Wenn die Wahlen auch nur ertraͤglich ausfallen, und das steht allerdings zu hoffen, so ist das ein sicherer Beweis, daß der Radikalismus in Genf an sich bei

wird monatlich bezahlt. Der Transport der Waaren geschieht auf dem ganzen Laufe des Nils unter Aegyptischer Flagge, da der Vice⸗König sich durchaus nicht dazu verstehen will, daß die Han⸗ delsschiffe eine andere Flagge als die seinige fuͤhren sollen. Diese Frage ist jedoch noch nicht unwiderruflich entschieden, da der Eng⸗ lisch. Konful erst darüber nach Konstantinopel berichtet hat. Ge⸗ lingt es ihm nicht, seine Forderung durchzusetzen, so ist es leicht, die zahlreichen Schwierigkeiten vorherzusehen, die sich vom ersten Tage an erheben werden; denn, mag es nun aus wirklichem Be⸗ duͤrfnisse oder aus Eigensinn und Despotismus geschehen es wer⸗ den bald die Barken? bald deren Mannschaft fuͤr den Dienst der Regierung in Beschlag genommen werden. Der Oberst beharrt daher nur so fest auf seine Forderung, weil er die Schwierigkeiten vorhersieht und nicht, weil England Eroberungsplaͤne hegt.

Es scheint, daß Herr Thabot fuͤr Frankreich nicht dieselben Handels-Vorthéile hat erlangen können, wie sie England zugestan⸗ den worden. Man versichert sogar, daß es in seinen Unterredun⸗ gen mit dem Pascha Über diesen Gegenstand zu lebhaften Eror⸗ terungen aber ohne Erfolg, gekommen sey.

Niederländisches Indien.

S Batavia, 21. Aug. Da die christlichen Missionagire in den Landern des Ostindischen Archipels immer zahlreicher und durch deren unermuͤdlichen Eifer immer mehr Heiden daselbst zum Christenthume bekehrt werden, so sind die hiesigen mohamedani⸗ schen Priester jetzt mehr als jemals darauf bedacht, den heidnischen Malayen und Tajaks den Islam zu predigen. Weil nun den christlichen Missionairen bei ihren Bekehrungs-Geschaäͤften die Bi⸗ bel und andere ins Malayische aͤbersetzte christliche Religionsbuͤcher bisher die wesentlichsten Dienste leisteten, so hat sich seit einigen Monaten in den Residenzien (Provinzen) Bassaruwang, Surabaya und Grisee auf Java ein Klub von angesehenen Eingeborenen meist Priestern gebildet, der mahomedanische Religionsbuͤcher, namentlich den Koran, in die Bugiesische und Balische Sprache aͤbersetzen und alsdann in mehreren Hundert Exemplaren abschrei⸗ ben läßt. Auch werden von dieser Gesellschaft mohamedanische Priester nach den Bali⸗Inseln, nach Celebes und der Osikůüste Bor⸗ neo's gesendet unddafuͤr besoldet. Da dieser Klub Aehnlichkeit mit den Missions- und Bibel-“wGesellschaften in Europaͤischen Landern hat, so hat man ihm hier den Namen Koran⸗Maatschappy, dri. Koran⸗ Gefellschaft, gegeben. Nichts destoweniger lätzt sich die Koran⸗ Gesellschaft die Austheilung Malayischer und Javascher Korans in einigen Dissa (Doͤrfern) im Bantamschen, auf Java, sehr an⸗ gelegen seyn. Denn die Bewohner jener Dissa bekennen sich noch zur Budah-Religion, welcher im 14ten Jahrhunderte die saͤmmt— lichen Bewohner Java's zugethan waren.

Aus Tapanuli (Nordwestkuͤste Sumatra's) erfaͤhrt man, daß

es der Hollaͤndischen Diplomatik nunmehr doch gelungen ist, die Radschas von vier in der Naäͤhe Sumatra's Westkuͤste gelegenen Inseln (Bania, Misclar, Mintaon und Nias) fuͤr Hollaͤndische Schutzherrschaft zu gewinnen, und daß sich zu dem Ende die Be⸗ wohner jener Inseln dem hiesigen Gouvernement unterworfen haben. Noch immer werden auf Java viele Rekruten angeworben, worauf dieselben alsdann schleunigst nach den Buiten⸗Etablissements (worunter man hier alle Niederlaͤndisch⸗Indische Besitzungen außer zava und Madura begreift) geschickt, zu Soldaten gebildet und die dort statlonirten Truppen-Corps damit ergänzt werden. Man hat namlich die Bemerkung gemacht, daß die doch sonst so feigen und gutmuͤthigen Javaner, wenn man sie von ihrem Vaterlande entfernt hält, recht gute und tapfere Krieger werden, wie sie bei den Gefechten gegen die Insurgenten im Padangschen im Februar d. J. genugsam hewiesen haben. Aus eben diesem Grunde beab⸗ sichkigt man, hinfuͤhro die Niederlaͤndisch-Indische Armee weniger mit Afrikanischen Regern, sondern lieber mehr mit Javanern zu ergaͤnzen. Die Afrikanischen Neger welche im Niederlaͤndischen Guinea aus der Sklaverei losgekauft, hierher geschickt und zu Soldaten gebildet werden entsprechen den Erwartungen keines⸗ weges; denn abgesehen davon, daß dies meist unwillige und dem Trünke ergebene Menschen sind, koͤnnen sie das hiesige Klima auch nicht gut vertragen und sind hier selbst noch weit hinfälliger, wie die Europäer. Fuͤr die Hollaͤndischen Besitzungen in Guinea hat aber die Neger-Anwerbung und deren Jahre langer Aufent⸗ halt im Niederlaͤndischen Indien manches Gute; namentlich wird dadurch selbst viel zur Civilisation der Eingeborenen Guineg's bei— getragen; denn ein großer Theil, der bei der hiesigen Armee die⸗ nenden Jꝛeger kehrt nach Beendigung der Dienstzeit eben so wie diejenigen Afrikaner, welche wegen fernerer Dienst⸗Unfaͤhigkeit nach Georg del Mina, (dem Hauptorte des niederlaͤndischen Guinea) geschickt werden, nach seinem Vaterlande zuruck. Von den nach shrer Heimath zuruͤckgesendeten Negern welche hier mit Euro⸗ paͤisschen Sitten einigermaßen vertraut und fuͤr die Christen— thum gewonnen wurden genießt der groͤßere Theil von der Holländischen Regierung eine lebenslaͤngliche Pension, weshalb dieselben denn auch gendthigt sind, treue Unterthanen der Hol— länder zu bleiben. Es kann nicht fehlen, daß diese Leute zur Civilisation ihrer Landsleute in der Heimath ihr Moͤg lich stes bei⸗ tragen werden.

Weil es noch immer im Innern Java's an billigen Trans⸗ portmitteln fehlt, und die meisten Argrikultur-Produkte deshalb von Pferden oder Stieren nach den Seeplaͤtzen getragen werden muͤssen, was natuͤrlich sehr kostspielig ist, so beabsichtigt man, sich hinfuͤuͤhro zum Guͤter- und Produkten-Transporte nicht mehr der Pferde und Stiere, sondern der Kameele zu bedienen. Zu dem Ende sind seit einigen Wochen an vierzig Kameele von der Insel Teneriffa hier angekommen, und eine noch groͤßere Anzahl solcher Thiere wird naͤchstens erwartet. Die Seereise und das hiesige Klima vertragen die Kameele gut, allein man befuͤrchtet, daß diese Thiere bei laͤngerem Aufenthalte in den hiesigen Gestaden eben so, wie andere aus Europa, Afrika und Mittel⸗Asien hier eingefuͤhrte Saͤugethiere immer kraftloser werden, wie dies mit einigen Kameelen, welche schon vor 5 6 Jahren hier, eingefuhrt wurden, der Fall ist. Jedenfalls sind und bleiben die Kameele

. ; He bessere Lastthiere, als Pferde für die hiesigen ebenenen Gegenden bess ; 1 und Stlere; allein in den Gebirgsgegenden und namentlich waͤh⸗