1841 / 355 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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rend der sechsmonatlichen Regenzeit wird man die Kameele wohl Vielleicht wird Mancher durch einen Blick guf die Karte der nicht gum Lasttragen gebrauchen konnen. p Schweiz zu dem Vorurtheile verleitet, daß die Beschaffenheit die⸗

Vor einigen Tagen sind denn auch wieder Chinesische Aus- ses Landes der Anwendung von Schienenwegen durchaus entgegen wanderer aus ihrem Vaterlande auf der Westkuͤste Bornees an⸗ sey. Die Sache ist allerdings dort nicht so leicht, als z. B. in gekommen; die Freude daruͤber ist bei den auf Borneo ansaͤssigen

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nigreiche Neapel erbffneten B 7) ; ; ni, 16 ffneten Bahnen uͤbergehe ich als hierher

Von den Vorschlaͤgen, welche zur Verbindung nd Eisenbahnen mit den Feen ee, .

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Thinesen ungemein groß.

Die Cholera morbus zeigt sich jezt in einigen Seeplaͤtzen auf der Nordkuͤste Java's; häufiger kommt diese furchtbare Krank— heit jetzt in mehreren noͤrdlich von Java gelegenen kleinen Inseln vor; am fuͤrchterlichsten hauset sie aber gegenwartig auf den Mo⸗ luckischen Inseln. Wer dort von dieser Seuche befallen wird, stirbt auch fast allemal daran. Aber nicht nur Menschen, sondern selbst die Voͤgel bekommen auf den Molucken die Eholera; denn wie man aus Amboina berichtet, sterben dort ganze Schaaren von Enten, Huͤhnern und Tauben und fallen auf einmal todt nieder, nachdem sie wenige Augenblicke vorher noch ganz gesund zu seyn schienen. ; ;

ig n d.

Greifswald, 29. Dez. Unsere Universitaͤt hat einen ihrer aͤltesten und thaͤtigsten Lehrer verloren, den Professor der Rechte, Dr. Gesterding, welcher am 16ten d. M. Morgens 10 Uhr unerwartet am Schlagfluß starb. / .

Die Eisenbahnen Deutschlands und der Nachbar— staaten.

Fuͤnfter Artikel.

(Vergl. St. Ztg. Nr. 337. 343. 344. 318. 350.

Die Eisenbahnen der Schweiz und Ober-Italiens. 1, Wi

. Die Schweiz hat, vermoͤge ihrer Lage im Herzen von Europa, zwischen Deutschland, Frankreich und Italien, schon seit langer Zeit einen lebhaften Durchgangsverkehr gehabt. Ihre den Anforderungen der neueren Zeit nicht mehr genuͤgenden Straßen und Paͤsse haben in den letzten 30 Jahren wesentliche Verbesse— rungen erfahren; allein die Anspruͤche, welche der Verkehr macht, sind so rasch gewachsen, und die Bewohner der Schweiz haben sich neuerlich mit so vielen anderen Gegenstaͤnden ausschließend beschaͤftigt, daß sie hinter ihren Nachbaren zuruͤckzubleiben schei— nen. Frankreich wird durch eine Eisenbahn von St. Louis (Ba— seh nach Marseille, im Westen, Oesterreich durch eine Eisendahn von Wien auf Triest, im Often, die Schweiz umgehen, und wenn Zeutschland mit diesen Bahnen sich in Verbindung gesetzt hat, so duͤrften die Kanton-Regierungen zu spaͤt den materiellen In— teressen ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Die alten Handelsstraßen beginnen an der noͤrdlichen Schweizer-Gränze entweder bei Basel oder am Vodensee; sie ziehen sich nach Frankreich und den Sar— dinischen Staaten über Neuenburg oder Bern nach Genf, auch uͤber Luzern und Altdorf zum St. Gotthard. Eine fernere sehr wichtige Straße fuͤhrt von Basel über Zuͤrich und auch vom Bo— densee nach Chur; sie theilt in Graubuͤndten sich in zwei Arme, deren einer uͤber den Spluͤgen zum Comer See, der andere über den Bernhardin durch Tessin zuni langen See fuͤhrt. Der Paß uber den Gotthard, 6650 Fuß uͤber dem Mittelmeere, hat von Amsieg bis Biasca eine Laͤnge von 11 Meilen; seine jetzlge Be— schaffenheit erhielt er seit 1820. Die Breite der Straße ist 18 bis 20 Fuß, die staͤrkste Steigung (in der Bergschlucht Schoͤlleme Meile lang) ist 7 bis 10 pCt., uͤbrigens nur zwischen 4 bis 8 pCt. Suͤdlich von diesem Passe bei Airolo beginnt eine neue Kunststraße, welche, das Liviner Thal im Kantone Tessin durch— schneidend und zum langen See fuͤhrend, bei 9 Meilen Laͤnge durchgehends nur etwa 2 pCt. Fall hat. Die Gesammtlaͤnge die— ser Straße zwischen Basel und Malland betragt 40 Meilen. Die Straße uͤber den Bernhardin wurde 1819 begonnen und 1834 vollendet; sie ist von Tusis bis Roveredo 11 Meilen lang, 18 bis 24 Fuß breit, hat etwa 6 pCt. Steigung und liegt auf der Hoͤhe des Passes 6580 Fuß uͤber dem Mittelmeere. Sie fuͤhrt aus dem Misoxer- nach dem Rheinwald-Thale und befördert die Waaren von Chur uͤber Bellizona nach den Kuͤsten des Mit— telmeeres. Die Entfernung zwischen Locarno und Chur betragt 19 Meilen, von Chur zum Bodensee sind 9 Meilen, von Chuͤr nach Basel 24 Meilen; von Mailand nach dem Bodensee 41 Meilen, nach Basel 59 Meilen; von Genua nach Chur 47 Meilen. Nur 2 Meilen oͤstlich vom Bernhardin und mit demselben durch eine Seitenstraße verbunden liegt der Paß Splügen, welchen die Oesterreichische Regierung seit 1818 26 bauen ließ. Die Hoͤhe des Ueberganges ist 6170 Fuß, die Laͤnge der Straße

sichtlich einiger Hauptrichtungen haben vorläufige technische Unter= suchungen die Ausfuͤhrbarkelt dargethan err Ce e nnn, zum praktischen Eisenbahnbau, Lief. 2, Seite 163). Die nördliche und westliche Schweiz gestattet mehrere größere Schienenwege, die suͤdliche bietet fast nur in den Flußthäͤlern guͤnstiges Terrain

den mehrsten Gegenden des nördlichen Deutschlands; allein hin⸗ nien am meisten fuͤr sich zu haben. . m, w

dar. Die bekannt gewordenen Prosekte sind:

1) Ein Schienenweg von Basel nach Zurich, welcher, bei Basel beginnend, das Birsthal zwischen St. Jacob und Birsfeld uͤberschreitet, dann auf Rheinfelden zugeht, von dort nach Stein, Laufenburg, Bernau, bei Eyen uͤber die Aar, hierauf zum Einflusse der Limat in die Aar bei Laufohr, ferner, dem Limatthale folgend, Baden und Dietikon passirt,

endlich am Sihlkanal nach Zurich läuft. Auf dieser 12 Meilen langen Strecke ist die staͤrkste Steigung o; die schaͤrfste Kruͤmmung hat einen Halbmesser von 30666 Fuß; die Gesammtkosten mit Einschluß der Transportmittel sind zu 34514, 000 Rthlr. veranschlagt. Nachdem unter dem 14. September 1840 von der General—⸗ Versammlung der Actiongire der Anfang des Baues und die erste Einzahlung beschlossen war, sind von 30,009 Actien nur auf 90h 9 pCt, eingezahlt, welches zur Auflbsung der Gesellschaft Veranlassung giebt. Sonstige Hindernisse dieses Unterneh— mens sind beispielsweise, daß mehrere der betreffenden Kan— tone die Expropriations-Befugniß noch nicht zugestanden hatten, daß diese Kantone uͤher die Richtungslinie stritten, daß die Stadt Basel die Verbindung dieser Bahn mit der St. Louis-Straßburg-Bahn nicht gestatten wollte, um ih— rem Platze die Umladung zu sichern u. s. w. Der letztere Umstand wird namentlich den Badenschen Eisenbahnen in der Folge vielleicht zu Gute kommen.

2) Eine Fortsetzung der eben gedachten Bahn von Zürich am Zuͤricher⸗ Abern-See, Lintkanale und Wallenstatter See hin uͤber Sargans im Rheinthale hinauf nach Chur, wuͤrde etwa 15 Meilen lang werden. Ob von hier aus die weitere Fuͤhrung, entweder im Vorder-Rheinthale nach Dis—

sentis oder in der Richtung zum Bernhardin oder zum

Spluͤgen, wenn auch nur als Pferdebahn, thunlich ist, dar—

äber scheinen Ermittelungen noch nicht gemacht zu seyn.

Zu einem einigermaßen vollständigen Systeme für die Schweiz

gehoͤrt nothwendig ein vom Bodensee auslaufender, in die

Zuͤrich-Chur-Bahn muͤndender Schienenweg. Die naͤhere

Richtung wuͤrde ihre Bestimmung namentlich durch die

Terrain-Verhaͤltnisse erhalten. Deutschland hat ein beson—

deres Interesse, auf diese Weise den Verkehr uͤber den Bo—

densee erhalten zu sehen, welcher durch die alleinige Richtung

der Eisenbahn nach Basel gefaͤhrdet werden duͤrfte. .

Eine andere Seitenbahn des unter Nr. 1 und 2erwaͤhnten

Schienenweges, welcher, die ganze nördliche Schweiz von

Westen nach Osten durchschneidend, saͤmmtliche große Han⸗—

delsstraßen beruͤhrt, ist uͤber Arau nach Solothurn (9 Mei—

len) vorgeschlagen. Dort soll er sich in zwei Arme zerspal⸗

ten, von denen der eine uͤber Biei und am Neuenburger

See hin nach Lausanne und dann am Genfer See entlang

nach Genf geht (26 Meilen von Solothurn). Der andere

Arm soll auf Bern, von da zum Thuner See und dann

zum Brienzer See geleitet werden (12 Meilen von Solo— thurn). Dieses Alles sind bis jetzt nur Projekte, und auch fuͤr die Suͤdꝛ Kantone giebt es deren einige, welche passender bei den Italienischen Eisenbahnen erwahnt werden. Die eigenthuͤmliche Verfassung der Schweiz und noch mehr

der jetzt in vielen Kantonen herrschende Unfriede, so wie die trau— rige Hinneigung eines großen Theils ihrer Bewohner zu unfrucht— baren Verhandlungen, drängen die Hoffnung einer Verbesserung der Communicationen durch Eisenbahnen sehr in den Hintergrund.

Allein die Dampfschifffahrt hat auf mehreren Schweizer seen, un—

geachtet des Widerstandes der Bootfuͤhrer und ihrer Schuͤtzer,

sich Bahn gebrochen; auch die Schienenwege kommen dort an die

Reihe, gewiß wenigstens, sobald den Anwohnern der jetzigen Han—

delsstraßen auf fuͤhlbare Weise die festgewurzelte Meinung, daß

sie dem Verkehre unentbehrlich seyen, genommen wird. 2. Eisenbahnen Italiens.

a) Lombardisch-Venetianische Eisenbahn von Mailand nach Treviglio. . . . .. S200 Rth. Treviglio Cuhiari 686 Chiari JJ Brescia dem Mincio . . . 14,000 Mincio J . Verona , Vicenza ö

pantomimisches Ballet in 2 Abth., von Houget. Vorher; Kapellmeister aus Venedig, musikalisches Quodlibet in) Aufzug

d

a) Eine Fortsetzung der Bodensee⸗Chur Bahn, wenn auch nur zum Betriebe mit Pferden, bis an den Fuß des Spluͤgen⸗ Passes, welcher wohl den Eisenbahn-Unternehmungen ein Ziel setzen durfte, und die Fortsetzung dieser Bahn an der Italienischen Seite des Spluͤgen, etwa von Chiavenna aus bis zu dem Punkte, wo die Mailand⸗Como Bahn entgegen

kommt. Dann wuͤrde eine Reihe von Schienenwegen (mit nur zweimaliger Unterbrechung, durch die Dampfschiffe des

e,

Bodensee und den Spluͤgen) von der Offsee bis Mal' land bestehen, deren Gesammtlaͤnge etwa . a. b) Die Wien⸗-Triester Bahn und deren (wenn technisch moͤg⸗ lich, widrigenfalls Dampfschiff⸗Verbindung) Verlaͤngerung bis zur Lombardisch-Venetianischen Bahn. Sie hierdurch dargestellte Linie von Eisenbahnen wuͤrde von War schau

bis Mailand etwa 242 Meilen lang seyn; von der Gst— see bis Mailand etwa 279 Meilen.

Auf die Gefahr hin, fuͤr einen Erbauer von Luftschlössern ge— halten zu werden, wage ich die Ansicht auszusprechen: daß nach

Verlauf von 10 Jahren eine Eisenbahn-Verbindung

zwischen der Nord- und Ostsee und dem Adriatischen

Meere der Verwirklichung nahe seyn wird. Stettin, den 11. Dezember 1841

—— * ——

Meteorologische Beobachtungen.

1841. Morgens Nachmittags Abends 21. Dex. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.

Nach einmaliger

Beohachtung.

Luftdruek. ... 331,84 Par. 332, a4! Par. 332,94 bar.

i GQuellwärme S, 2 R Luft wärme

* Hs R.,; 4 1,907 R.,. Æ 1,37 R. Elass wärme 2,09 R. n J

Thaupunkt ... 4 Gn k., Oz n. 4 0,57 R. Bodenwärme 3, 37 R. Dunstsätti gung S366 pct. SI pet. 94 pet.

r Ausdünstung 0, 021 Rh. . . trübe.

1. regnig. regni. Niedersehlag 0, 029 Rh. ,, 4 WSW. VW Sw. WSW. Wärmeweehsel 2,0) Wolken zug. .. WSW. 1 1,19

Lagesmittel: 332, 17“ Pear... 1.69 R.. O, 0ο R... S7 pot. Ws w.

Auswärtige Börsen.

Amste rid am 18. Dez. Niederl. wirkl. Schuld 51. 53 do. 99 Kanz. Bill. 26. 55 Span. 213. Pass. Ausg. —. ius. 6 . Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. —.

Antwerpen, 17. Der. Zinsl. 55. Neue Anl. 213.

IIa m bu rg, 20. Dex. Bank- Actien 1628 Br. Engl. Russ. 1085. 1, 0 ndon ö. . De. . Cons. 353 89. Belg. 1901. Neue Anl. 2373. Pas sive 5§. Ausg. Sch. 1135. 53 Holl. 995. 255 513. 53 Port. 323. 335 193 Engl. Russ. 1137. Bras. 633. Chili 71. Columb. 205. Mex. 26. peru 14

Paris, 17 Dez. 558 Rente fin eour. 116. 60. 33 Rente fin eour. 78. 20 Anl. de 1841 au eompt. 78. 90. 55 Neapl. fin cour. 106. 59 Span. Rente 241 4. Fassive —. .

Petersburg, 14. pez. Lond. 8 Met. 380 Ig. Hamb. 313. Paris 406 Pon ù ar. 300 FI. 70. do. 300 EI. 737. do. 200 FI. 255.

Wien, 17. ver. 53 Met. 1668. 453 99. 33 —. 238

135 —. Bank-Actien —. Anl. de 1831 710. de 1630 2743.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 23. Dez. Im Schauspielhause: Zum ersten— male wiederhelt: Der alte Herr, Lusispiei in 2 Abth', vom Ver fasser von „Luͤge und Wahrheit“. Hierauf: Ein Herr und ins ö. . uff ; ! , ö 1 Derr Und eine Dame, Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Franzoͤsischen, von C. Blum.

Freitag. 24. Dez. Kein Schauspiel.

J 3 . e . Das Billet-Verkaufs-Buͤreau bleibt an diesem Tage bis

2 Uhr Mittags geoͤffnet.

Sonnabend, 25. Dez. Im Opernhause: Der Feensee, große

Oper in 5 Abth., Musik von Auber. Ballets von Hoguet

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran—

ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ic. 1c.

Im Schauspielhause: Werner, Schauspiel in 5 Abth., von

C. Gutzkow.

Sonntag, 26. Dez. Im Opernhause: Robert und Bertrand 8 Ver

Im Schauspielhause: Das Glas Wasser, Lustspiel in 5 Abth.

nach Scribe von A. Cosmar.

Montag, 27. Dez. Im Schauspielhause: Die Herrin von er Else, Schauspiel in 5 Abth., von C. Blum. KRönigstädtisches Theater.

Donnerstag, 23. Dez. Letztes Konzert des Herrn H. W. Ernst,

vor seiner Abreise von Berlin. 1) Duvertuͤre, komponirt vom

Großbritanien und Irland.

London, 15. Dez. Ein Liverpooler Blatt kuͤndigt an, daß die Botschaft des Praͤsidenten Tyler, welche derselbe am oten d. M. bei Eröffnung des Amerikanischen Kongresses zu Washington ein⸗ gesandt haben wird, wahrscheinlich mit dem Paketboote „Indepen⸗ dence“, welches am Sten von New⸗ Vork abgehen sollte, gegen Weihnachten oder, falls das Schiff eine langsame Fahrt machen sollte, mit dem am 16ten von Boston ahgehenden Dampf boote gegen den 30. Dezember hier eintreffen durfte. ö

Der hier befindliche General Hamilton aus Texas wird nächstens nach Nord-Amerika abreisen, um in Washington noch vor Versammlung des Kongresses uͤber höͤchst wichtige, auf den Sklavenhandel bezuͤgliche Punkte, wo moglich, Vereinbarungen zu treffen, mit denen dle Brltische Regierung einverstanden ist.

Capitain Hamerton von der Armee der Ostindischen Com⸗ pagnie ist zum Britischen Konsul in dem Gebiete des Imam von Muskat ernannt worden. . .

Nach dem Globe hatte bisher bloß ein einziger katholischer Geistlicher, der Dechant Lyons, der Verwaltung des jetzigen Lord— Lieutenants von Irland, Grafen De Grey, seine Zustimmung er— J Dublin erregt eine ungewohnliche Sterblichkeit unter den Kindern in einem dortigen Arbeitshause großes Aufsehen. Es wurde kuͤrzlich eine Versammlung der Aufseher ehalten um die Sache zu untersuchen und den Ursachen nachzuspuͤren. Von 190 im letzten Jahre aufgenommenen Kindern wurden 50 zu verschie⸗ denen Zeiten entlassen, 45 sind gestorben, und 5 befinden sich noch im Hause. Beim Eintritte waren nur sechs der Kinder krank oder kräͤnklich. Im November und Dezember vorigen Jahres wurden 67 Kinder von den Masern befallen, wovon, obgleich diese Krankheit sehr mild auftrat, 24 starben. . Alle in das Arbeitshaus aufgenommenen Kinder werden skrophulds. Gegenwaͤrtig sind dies 20 in so hohem Grade, daß keine Aussicht, ihr Leben zu retten, vorhanden ist, wenn man sie nicht aufs Land schickt. Die uͤber— fuͤllten und dumpfen Schlafgemaͤcher sollen die Haupt-⸗Ursache der Krankheiten seyn. Die Versammlung hat sich noch uͤber keine Entscheidung verstaͤndigt.

Italien. Nom, 9. Dez. (A. 3.) Ueber die kirchliche Uebereinkunft des heiligen Stuhls mit Portugal erfährt man Folgendes. Drei Bischöfe, der Bischof von Braganza, der Bischof von Elvas und der Bischof von Angra auf der Insel Terceira, welche noch un⸗ ter Dom Miguel konsekrirt wurden, sind von der Regierung der Königin anerkannt. Die von diesem Praͤlaten an die Paͤpstliche Dateria eingesendeten Dispens-Gesuche sollen von derselben direkt an sie beantwortet werden. Hingegen sollen alle anderen Ge— suche dieser Art durch den jedesmaligen Nuncius in Lissabon, ge⸗ genwaͤrtig Mons. Capaccini, der als Paͤpstlicher Internuncius und Delegat dort erscheint, befoͤrdert werden. Die Dibzesen, von welchen die Bischoͤfe anwesend sind, werden durch Vikare verwal⸗ tet und die unbesetzten Bischofssitze so bald als moglich durch beiden Theilen angenehme Maͤnner besetzt. . ö Der König von Neapel hat die beiden hier weilenden In— fanten von Spanien auf das freundlichste einladen lassen nach seiner Hauptstadt zu kommen, wohin sie, wie man vernimmt, schon nächste Woche abgehen werden, um erst zur heiligen Osterwoche hierher zuruͤckzukehren. . . Das Haupt der Verschworenen in Aquila, der Baron Ciam— bello, Syndikus jener Stadt, der seit der Entdeckung des Kom— plotts fluͤchtig im Lande umher irrte, ist von der Polizei in CTivita⸗ vecchia in dem Augenblick verhaftet worden, als er sich auf einem Dampfboote nach Frankreich einschiffen wollte. Türkei. Konstantinopel, 20. Nov. (Journ. de Smyrne) Es scheint, daß die Veränderungen bei der Pforte, von denen man schon so lange spricht, bald eintreten werden, denn es ist mehr als jemals die Rede davon, und man erschoͤpft sich im Publikum in Muthmaßungen uͤber diesen Gegenstand. Wie es heißt, wird keine vollstaͤndige Umgestaltung des Ministeriums, sondern nur eine einfache Modification stattfinden, um einige Maͤnner zum Besten des Staates angemessener zu placiren. Unterdeß raisonnirt Jeder hieruͤber nach seiner Weise; da jedoch noch nichts Offizielles im Publikum verlautet, so ist man auf die gewoͤhnlichen Muth— maßungen beschraͤnkt, und Niemand weiß eigentlich, woran er sich zu halten hat. Man hatte anfangs geglaubt, daß die neuen Er— nennungen nach dem Bairam stattfinden wuͤrden; allein die allge⸗ meine Erwartung ist getaͤuscht worden, ohne daß man wuͤßte, wel— chem Umstande diese Zoͤgerung zuzuschreiben sey. Heute hieß es, man wolle erst die Beendigung einiger Angelegenheiten abwarten,

herzogthums Hessen, der den Thuͤringischen Zoll und Handels -Ver⸗ ein bildenden Stagten, namentlich des Großherzogthums Sach⸗ sen, der Herzogthuͤmer Sachsen⸗Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Koburg und Gotha, und der Fuͤrstenthümer Schwarzburg⸗ Rudolstadt und Schwarzburg⸗Sondershausen, Reuß⸗ Greiz, und Reuß⸗Schleiz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, des Herzog⸗ thums Nassau und der freien Stadt Frankfurt, Allerhoͤchstihren Wirk⸗ lichen Geheimen Legations-Rath und Direktor der 2ten g. , im Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Franz Au gu Eichmann, Ritter: . und Allerhoͤchstihren Geheimen Ober-Finanz⸗ Rath Adolph Georg Theodor Pochhammer, Ritter :g.

Se. Durchlaucht der Fuͤrst zur Lippe: Hoͤchstihren Regie⸗ rungs⸗ und Kammer⸗Praͤsidenten Wilhelm Arnold Eschenburg, Ritter ꝛc. und Hoöͤchstihren Minister⸗Residenten am Königlich Preu⸗ ßischen Hofe, den Oberst⸗ Lieutenant und Kammerherrn Stto Wil— helm Karl von Roder, Ritter ꝛc., von welchen Bevollmaͤchtig⸗ ten, unter dem Vorbehalte der Ratification, folgender Vertrag abge⸗ schlossen worden ist.

Artikel 1. Se. Durchlaucht der Fuͤrst zur Lippe treten mit Ihren Landen, unbeschadet Ihrer landesherrlichen Hoheitsrechte, dem Joll-Systeme des Koͤnigreichs Preußen und der mit diesem zu einem Zoll-Vereine verbundenen Staaten bei. !

Artikel 2. In Folge dieses Beitritts werden Se. Durchlaucht der Fuͤrst zur Lippe, mit Aufhebung der gegenwaͤrtig in Ihren Lan— den uͤber Eingangs, Ausgangs- und Durchgangs⸗Abgaben und de⸗ ren Verwaltung bestehenden Gesetze und Einrichtungen, daselbst die Verwaltung der Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs Abgaben in Uebereinstimmung mit den desfallsigen Gesetzen, Tarifen, Verordnun⸗ gen und sonstigen administrativen Bestimmungen, wie solche in Preu⸗ ßen dermalen bestehen, eintreten und zu diesem Zwecke die erforderli chen Gesetze, Tarife und Verordnungen publiziren, sonstige Verfuͤ—⸗ gungen aber, nach denen die Unterthanen oder Steuerpflichtigen sich zu richten haben, durch Ihre Regierung zur oͤffentlichen Kenntniß bringen lassen. . . .

Artikel 3. Etwanige kuͤnftige Abaͤnderungen der im vorstehen den Artikel gedachten, in Preußen bestehenden gesetzlichen Bestimmun⸗ gen, oder neue derartige Bestimmungen, welche der Uebereinstimmung wegen auch im Fuͤrstenthum Lippe zur Ausfuͤhrung kommen muͤßten, bedürfen der Zustimmung der Fuͤrstlich Lippischen Regierung. Diese Zustimmung wird nicht verweigert werden, wenn solche Abaͤnderun⸗ gen in den Königlich Preußischen Staaten allgemein getroffen werden.

Artikel 4. Mit der Ausfuͤhrung des gegenwaͤrtigen Vertrages hoͤren alle Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs-Abgaben an den Graͤnzen zwischen Preußen und dem Fuͤrstenthume Lippe auf, und es koͤnnen alle Gegenstaͤnde aus letzterem frei und unbeschwert in die Preußischen und in die mit Preußen im Zoll Vereine befindlichen Staaten und umgekehrt aus diesen in das Fuͤrstenthum Lippe einge⸗ fuͤhrt werden, mit alleinigem Vorbehalte: a) der zu den Stagagtz⸗Mo⸗ nopolen gehörenden Gegenstaͤnde (Salz), ingleichen der Spielkarten und der Kalender, nach Maßgabe der Artikel 5 und 6, b) der im In⸗ nern des Zoll-Vereins mit einer Steuer belegten inlaͤndischen Erzeug⸗ nisse, nach Maßgabe des Artikels 7, und endlich () solcher Gegen⸗ staͤnde, welche ohne Eingriff in die von einem der kontrahirenden Staaten ertheilten Ersindungs - Privilegien (Patente) nicht nachge⸗ macht oder eingefuͤhrt werden konnen nnd daher fur die Dauer der Privilegien Patente) von der Einfuhr in den Staat, welcher diesel⸗ ben ertheilt hat, ausgeschlossen bleiben muͤssen. . .

Artikel 5. 1. In Betreff des Salzes treten Se. Durchlaucht der Fuͤrst zur Lippe den zwischen den Mitgliedern des oll Vereins bestehenden Verabredungen in folgender Art bei; *) die Einfuhr des Salzes und aller Gegenstaͤnde, aus welchen Kochsalz ausgeschieden zu werden pflegt, aus fremden nicht zum Vereine gehdrenden Laͤndern in die Vereinsstaaten, ist verboten, insoweit dieselbe nicht fuͤr eigene Rechnung einer der vereinten Regierungen und zum unmittelbaren Verkaufe in deren Salzaͤmtern, Faktoreien oder Niederlagen geschieht; b) die Durchfuhr des Salzes und der vorbezeichneten Gegenstaͤnde aus den zum Vereine nicht gehörigen Laͤndern in andere solche Laͤn⸗ der soll nur mit Genehmigung der Vereinsstaaten, deren Gebiet bei der Durchfuhr beruͤhrt wird, ünd unter den Vorsichtsmaßregeln statt finden, welche von selbigen fuͤr nothwendig erachtet werden; (6) die Ausfuhr des Salzes in fremde nicht zum Vereine gehdrige Stagten ist frei; 4) was den Salzhandel innerhalb der Vereinsstagten hetrifft, so ist die Einfuhr des Salzes von einem in die anderen nur in dem Falle erlaubt, wenn zwischen den Landes-Regierungen besondere Ver⸗ traͤge deshalb bestehen; e) wenn eine Regierung von der anderen in nerhalb des Gesammt⸗Vereins aus Staats⸗ oder Privat-Salinen Salz beziehen will, fo muͤssen die Sendungen mit Paͤssen von offentlichen Behoͤrden begleitet werden; ) wenn ein Vereinsstaat durch das Ge⸗ biet eines anderen aus dem Auslande, oder aus einem dritten Vex⸗ einsstaate seinen Salz-Bedarf beziehen, oder durch einen solchen sein Sal; in fremde nicht zum Vereine gehdoͤrige Laͤnder versenden lassen

will, so soll diesen Sendungen kein Hinderniß in den Weg gelegt werden; jedoch werden, insofern dieses nicht schon durch fruͤhere Ver traͤge bestimmt ist, durch vorgaͤngige Uebereinkunft der betheiligten Staaten die Straßen fuͤr den Transport und die erforderlichen Si cherheits Maßregeln zur Verhinderung der Einschwaͤrzung verabredet werden. 2. Ruͤcksichtlich der den Landes-Bedarf uͤbersteigenden Salzfabrication im Fuͤrstenthum Lippe und der sowohl dargus als aus der Verschiedenheit der Saljpreise in den beiden kontrahirenden Staaten fuͤr das Koͤnigreich Preußen hervorgehenden Gefahr der Salz-Einschwaͤrzung werden beide Regierungen sich uͤber Maßregeln

Vereinigungs-Vertraͤgen uͤber folgende Gegenstaͤnde getroffen worden sind: J . der 6 und ke der Chaussee⸗, Pflaster⸗ Damm, Bruͤcken und Faͤhrgelder, der Thorsperr- und P astergel⸗ der, ohne Unterschied, ob alle diese Hebungen fuͤr Rechnung der lan— desherrlichen Kasfen oder eines Privatberechtigten, namenilich ciner Gemeinde, stattfinden; 2. wegen Herbeiführung eines gleichen Muünz⸗ Maß- und Gewichts-Systems; 3. wegen Annahme gleichfoͤrmiger Grundsaͤtze zur Befoͤrderung der Gewerbsamkeit, insbesondere: a) we⸗ gen der Befugniß der Unterthanen des einen Staates, in dem Gebiete eines anderen, zum Zoll-Vereine gehdrigen Stagtes, Arbeit und Er⸗ werb zu suchen? iM wegen der von den Unterthanen des einen Ber⸗ einsstaates, welche in dem Gebiete eines anderen Vereinsstagtes Han⸗ del und Gewerbe treiben oder Arbeit suchen, zu entrichtenden Abga⸗ ben; wegen der freien Zulassung von Fabrikanten und sonstigen Gewerbetreibenden, welche blos fuͤr das von ihnen betriebene Dec ft Ankäufe machen, oder von Relsenden, welche nicht Wagren selbst/ sondern nur Muster derselben bei sich fuhren, um Bestellungen zu suchen; d) wegen des Besuches der Messen und Markte; 4. wegen der Gebuͤhren uͤnd Leistungen fuͤr Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind. Insbesondere schließen Se. Durchlaucht der zwischen den Regierungen der zu dem Zoll- und Handels⸗Vereine ge⸗ hörigen Staaten unter dem 30. Juli 1838 abgeschlossenen allgemeinen Muͤnz Convention hierdurch mit der Erklaͤrung Sich an, den Vier⸗ zehn-Thalerfuß in dem Fuͤrstenthum Lippe als Landes-Muͤnzfuß an⸗

nehmen zu wollen.

Artikel 19. Die Wasserzblle oder auch Wegegeld⸗Gebuͤhren auf Fluͤssen, mit Einschluß derjenigen, welche das Schi fe ß ß treffen Recognitions-Gebüͤhren), sind bon der Schifffahrt auf solchen Fluͤssen, auf welche die Bestimmüngen des Wiener Kongresses oder besondere Staats⸗Vertraͤge Anwendung finden, ferner gegenseitig nach jenen Be⸗ stimmungen zu entrichten, insofern hieruͤber nichts Besonderes verab⸗ redet wird. Alle Beguͤnstigungen, welche ein Vereins-Staat dem Schifffahrtsbetriebe seiner Unterthanen auf den Eingangs genannten Fluͤssen zugestehen moͤchte, sollen in gleichem Maße auch der Schiff⸗

fahrt der Unterthanen der anderen Vereins-Staaten zu Gute kom⸗

men. Auf den uͤbrigen Fluͤssen, bei welchen weder die Wiener Kon⸗ greß⸗Akte, noch andere Stagtsvertraͤge Anwendung finden, werden die

Wasserzoͤlle nach den privativen Anordnungen der betreffenden Regie⸗

rungen erhoben. Doch sollen auch auf diesen Fluͤssen die Untertha⸗ nen der kontrahire‚den Staaten und deren Waaren und Schiffsge⸗ faͤße uͤberall gleich behandelt werden.

Artikel 11. Von dem Tage an, wo die gemeinschaftliche Zoll⸗

Ordnung des Vereins in Vollzug gesetzt wird, sollen im Furstenthume Lippe, wie bereits in den uͤbrigen zum Zoll-Vereine gehörigen Gebie⸗ ten geschehen ist, alle etwa noch bestehenden Stapel- und Ümschlags⸗ rechte aufhoͤren, und Niemand soll zur Anhaltung, Verladung oder Lagerung gezwungen werden koͤnnen, als in den Faͤllen, in welchen die gemeinschaftliche Zoll-Ordnung oder die betreffenden Schifffahrts⸗ Reglements es zulassen oder vorschreiben.

Artikel 12. Se. Fuͤrstliche Durchlaucht treten hierdurch dem zwischen den Gliedern des Zoll und Handels-Vereins zum Schutze ihres gemeinschaftlichen Zoll-Systems gegen den Schleichhandel und ihrer inneren Verbrauchs⸗-Abgaben gegen Defraudationen bestehenden

Zoll-Kartel bei und werden die betreffenden Artikel desselben gleich⸗ zeitig mit dem gegenwaͤrtigen Vertrage in dem Fuͤrstenthume püblizi⸗ ren lassen; auch die ubrigen Vereins-Staaten werden die erforderlichen Anordnungen treffen, damit in den gegenseitigen Verhaͤltnissen den Bestimmungen dieses Zoll-Kartels uͤberall Anwendung gegeben werde.

Artikel 13. Die den im Artikel 2 erwaͤhnten Gesetzen und Ver⸗ ordnungen entsprechende Einrichtung der Verwaltung im Fuͤrsten⸗ thume Lippe, insbesondere die Bildung des Graͤnzbezirks und die Bestimmung, Einrichtung und amtliche Befugniß der zur Erhebung und Abfertigung erforderlichen Dienststellen sollen in gegenseitigem Einvernehmen mit Huͤlfe der von beiden Seiten zu diesem Behufe zu ernennenden Ausfuͤhrungs⸗Kommissarien angeordnet werden. Se. Durchlaucht der Fürst zur Lippe wollen die gedachte Verwaltung dem Verwaltungs⸗-Bezirke der Koͤniglich Preußischen Provinzial⸗

Steuer⸗Direction zu Muͤnster zutheilen. Bei Bildung des Graͤnz⸗ Bezirks und der Bestimmung der Binnenlinie wird darauf gesehen werden, den Verkehr so wenig, als die bestehenden Vorschriften und der gemeinsame Zweck dies irgend gestatten, zu erschweren. Die Zollstraßen sollen mit Tafeln bezeichnet und der Zug der Binnen⸗ linie soll oͤffentlich bekannt gemacht werden.

Die zu errichtenden Hebe- und Abfertigungsstellen sollen als gemeinschaftliche angesehen werden. Artikel 14. Se. Durchlaucht der Fuͤrst zur Lippe werden fuͤr die ordnungsmaͤßige Besetzung der im Fuͤrstenthume Lippe zu errich⸗ tenden gemeinschaftlichen Hebe- und Abfertigungsstellen, so wie der daselbst erforderlichen Aufsichts-Beamtenstellen, nach Maßgabe der deshalb getroffenen naͤheren Uebereinkunft, Sorge tragen. Die in Folge dessen im Fuͤrstenthume Lippe fungirenden Zoll⸗ und Steuer⸗ Beamten werden von der Fuͤrstlich Lippischen Regierung fuͤr beide Landesherren in Eid und Pflicht genommen und mit Legitimatio⸗ nen zur Ausuͤbung des Dienstes versehen werden. In Beziehung auf ihre Dienst-Obliegenheiten, namentlich auch in Absicht der Dienst-Disziplin, werden dieselben jedoch nur der Koͤniglich Preu⸗ fischen Provinzial-Steuer⸗Direection in Muͤnster untergeordnet seyn. Die Schilder vor den Lokalen der Hebe⸗ und Abfertigungsstellen im Fuͤrstenthume Lippe sollen das Fuͤrstlich Lippische Hoheitszeichen, die einfache Inschrift „Haupt⸗Steueramt“, „Zoll⸗Amt“, oder „Steuer⸗

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zwischen dem Dorfe Spluͤgen und Chiavenna 45 Meile; ihre Amt“ erhalten und gleich den Zoll-Tafeln, Schlagbaͤumen ic. mit Breite von 12 bis 18 Fuß, ihre Steigung nur —3 pCt. Von HMesf⸗ Mailand bis Chur sind 287 Meilen, mithin von Mailand bis zum . Bodensee 377 Meilen, von Mailand bis Basel 61 Meilen. Die Straße uͤber den Spluͤgen hat eine vorherrschende Wichtigkeit ge⸗ wonnen, selbst von Genua aus zieht man haͤufig diesen Weg dem

Padua ; Mestre J 8000 (. Konzertmeister Herrn Leon de Saint Lubin. 2) Konzertino, (Allegro . V , . esbressivo und RKondo-Valse) für die Viosine 16 , mit Orchester-Begleitung, komponirt und vorgetrage T fal üiss. ch muͤss FT os F ; ; . a . gen von ener Fragen jedenfalls verzogert werden muͤsse. Demnach muͤssen . m ichen z z 72,165 Rth. Herrn H. W. Ernst. 3) Arle aus der Oper: „Robert r ,, an n , ö . . lendern komt der Grundsatz, . J Artikel 15. Die üntersuchung und Bestrafung der im Fuͤr= 6 4 . 1 * 14 2 worlvoor 9. 3 ö . 2 e. z 3 2 . 5 2 w ! . Nerei 8 ehör ' S e He ets⸗ The ! de De 0 eh 2 ö j . . T ge f oder etwa 36 Meilen lang; mit einer 5i00 Ruthen langen der Teufel“, von Meyerbeer, gesungen von Fraͤulein Elise Meerti. rungen bald eintreten, und man erwartet sie mit ziemlich großer a n nn nn ,,, Debfts' Cin richtungen sein stenthume Lippe begangengn Zollvergehen erfelgt nach Maßgabe des ; d . zieht eg Fluͤgelbahn von Treviglio aus nach Bergamo. Diese im P. Fest-Variationen uͤber ein Hollaͤndisches Nationallied, für die Ungeduld k in Beziehung auf das Furffenthum Lippe in daselbst zu publizirenden Zoll-⸗Ftrafgesetzes und een beim admini⸗ . . ö . die . von Ruͤckfracht eifrigen Bau begriffene Bahn wird nach dem Anschlage Violine mit Orchester-Begleitung, komponirt und vorgetragen von . Herr Cordova Spanischer Gesandter bei der Pforte hat , 4 536 * . ,,, , ,,. . K uͤber Mailan eich er, mithin as Fuhr ohn geringer ist als auf 2,95, 007 Rthlr kosten die Zwei l 6 ) 9 Herrn 5 W Ernst. 5 A . Fluͤ el des Ges. 23 ̃ e ; DM / ö ö ö. ö * . 11 2117 * . h z 2 . j D felster hel he in den den Haup Steuer Ar desse z W e⸗ sener M * , . ö 6. ö. , ,, . lr. kosten, die Zweigbahn außerdem 68060 * , e, li. B) „eluf Flügeln des Gesanges“ Lied von vor einigen Tagen dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten Arti kel J. Die in Betreff der inneren Steuern, weicht an, ne oͤrden, im gerichtli Verf er äarstlich en ö äber Strona und den langen Set; Rthlr. Ihre staͤrksten Steigungen sind , und zwar nur Mendels sohn Bartholdö— und „lTarrivse du Rtziment“ von Rifaat . . des Ordens 35 nr. a Katho. einzelnen Vereinsstagien theils auf Die Hertorbrin gungder zn berci nn , n, n ,,, . . er . schneller spedirt wird (von Mailand bis Zu⸗ auf 5 Strecken von zusammen 37 Meilen Länge; das größte Grisar, gesungen von Fraͤulein Elise Meerti. 6) Auf vieles Be lischen uͤberbracht, welches die Königin von Spanien dem genann⸗ tung, theils unmittelbar auf den Verbrauch , . süimmungen. . . ßig in 8 Jagen, von. Genua bis Frankfurt a. M. in Bauwerk ist die Bruͤcke uͤber die Lagunen, welche, aus 252 gehren: Taprices uber ein Thema aus der Oßer: „der Pirat“, ten Minister bei Gelegenheit des zwischen beiden Nationen abge- legt sind, so, wie hinsichtlig; des . ,,, . Artikel 16. Die Ausuͤbung des Begnadigungs- und Straf— Tagen); weil im Kanton Tessin ein bedeutender Durchgangs— Bogen bestehend, fast Meile (910 Rth.) Länge hat fuͤr die Violine mit Orchester-Begleitung, komponirt und vorgetra— schlossenen Handels Traktats verllehen hat. All Efendi, Musteschar durch den Vertrag vom 8. Mai d. F. unter den Bercnsiehlggl enn, gön wandlungs-Rechts uͤber die we verschul deter Zoll hen i Zoll auf den Waaren lastet u. s. ö 81 e . * Nith.) Lang . ; . . ö schlostenen Handels-Traktats verliehen hat. li Efendi, Mustese einbarten Bestimmungen werden auch in dem Färstenthum Lippe An- verwandlungs-Rechts uber die wegen verschul deter Zollvergehen im J ö j Die am 1. August 1810 dem Verkehr eröffnete Mailand- gen von Herrn H. W. Ernst. Zum Schluß: Der Karneval von und Rath im Departement der auswaͤrtigen Angelegenheiten, hat bung halten! Bemgemaß wird', in Ruͤcksicht auf die Steuern, Fürftenthume Lippe verurtheilten Personen bleibt Sr. Durchlaucht Ka e. , über das Stilfer:-Joch, auf der Graͤnze des Monza Vahn ist etwa 2 Meilen lang und hat an Sl, ssß. Venedig, komponirt und vorgetragen von Herrn H. W. Ernst. das Commandeur-Kreuz desselben Ordens erhalten. , . . dem Fuͤrsten zur Lippe vorbehalten. antons Graubuͤndten mit Tyrol und dem Veltlin, ist seit' 1821 Vorher: Endlich hat er es doch güt gemacht. Lustspiel in 3 Ak— . Artikel! 4. In Folgé des gegenwärtigen Vertrags wird zwi—

vereinigen, welche die se ,, . ohne den freien den Lippischen Landesfarben versehen werben. Die bei den Abfer= Verkehr mit anderen egen staͤnden zu be , H tigungen anzuwendenden Stempel und Siegel sollen ebenfalls nur Artikel 6. Hinsichtlich der Einfuhr von Spielkarte das Fuͤrstlich Lippische Hoheitszeichen fuͤhren.

ehe man eine mit jeder Veraͤnderung unvermeidlich verbundene Stoͤrung in die Verwaltung bringe, wodurch die Entscheidung

welche in letzterem von inneren Erzeugnissen nach den, in dem beson⸗

Rthli. gekostet. Sie ist eigentlich auf eine Fortsetzung nach deren Vertrage zwischen Preußen und Lippe vom heutigen Tage des⸗

gebaut; sie ist der große Weg von Innsbruck nach Mailand, 52 Meilen, wohin man auch auf der Brenner straße uͤber Brixen, Borzen, Trient und Verong, 70 Meilen, gelangt: auf der Kunst⸗ straße von Innsbruck nach Venedig uͤber Trient und Trevifo sind II Meilen. Der, höͤchste Punkt der Stilfer-Straße sst M0 Fuß über dem Mittelmeere. Seit 1852 ist auch uͤber Brixen und Villach eine Verbindung mit Italien erbffnet, uͤber den Paß Am. pizzo laufend, auf welcher Innsbruck von Venedig 76 Meslen, von! Trlest 67 Meilen entfernt ist. Von Salzburg uͤber Villach sind nach Venedig 713 Meilen, nach Triest 63 Meilen.

Einige andere aus der Schweiz nach Italien oder Frankreich fuͤhrende Straßen muͤssen wenigstens noch genannt werden z. B die Straße uͤber den Mont Cenis von Genf nach Turin“ (i Meilen); von Genf uͤber den Simplon nach Mailand (15 Mel len; von Genf uͤber Chambery und Grenoble nach Marfeille (66 Meilen); von Pontarlier in das Waadtland; von Mortegu nach Neuenburg oder Biel u. s. w. Die vorenthaltene fluͤch⸗ tige Skizze der großen Straßen, mittelst welcher die Schweiz mit ihren Nachbarländern in Verbindung f. wird dasjenige, was äber Eisenbahn⸗Projekte zu sagen ist, erlaͤutern.

Tomo und Bergamo berechnet, indeß haben fuͤr diese Linien besondere Gesellschaften sich gebildet, und die drohende Kon— kurrenz scheint die Ausfuͤhrung gehindert zu haben.

Monza-Bergamo, eine projektirte Bahn von etwa 3 Meilen Laͤnge, deren Bau- und Einrichtungs-Kosten auf 1, 100,000

ten, nach einer Englischen Idee fuͤr die Deutsche Bühne bearbei— tet, von Albini.

Freitag, 214. Dez. Kein Schauspiel. Sonnabend, 26. Dez. (Italienische Opern Vorstellung.)

Norma. Opera in 2 Atti. Musica des Maestro Bellini. (Sig⸗ Rthlr. berechnet sind. nora Laura Assandri: Norma.

Signora Carmela Marzias!:

Mailand-⸗Como eine Strecke von 10400 Ruthen Laͤnge, Adalgisa)

welche zu 2,187,900 Rthlr. veranschlagt ist.

Sonntag. 26. Dez. Das Marmorherz. Romantisch-komi—

Malland-Cremona (uͤber Erema und Lodh) etwa 11 Meilen sches Volksmährchen mit Gesang in 3 Akten, von E. Haffner

lang; Projekt. Florenz⸗Livorno (Strada Leopoldg uͤber Brozzi, Signa, Mon— telupo, Empoli, S. Romano, la Rotta, Ponke d' Era, Cascina, Pisa) 12, Meilen lang, im eifrigen Bau begriffen. Diese Vahn, welche auf 80 Ruthen Lange eine Steigung von än, uͤbrigens nur Steigungen von 5 hat, soll dem Anschlage nach 2,985,000 Rthlr. kosten. / Endlich ist noch s) eine kleine im Oktober 1839 eröffnete Eisenbahn von Cham bery nach Bourget zu erwähnen, welche 2400 Ruthen lang ist. Die im Kirchenstagte projektirten, so wie die im

il Moro di Venezia. Opera in 3 Atti. Musica de Rossini. (Signora Laura Assandri: Desdemona.)

Musik von A. Muͤller.

Montag, 27. Dez. Italienische , Otello, 1 Maestro

Dienstag, 28. Dez. Der Talisman.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

Beilage

dnl and.

Berlin, 21. Dez. Der Vertrag, den Anschluß des Für⸗ stenthums Lippe an das Zoll-System Preußens und der uͤbrigen Staaten des Zoll⸗Vereins betreffend, der in Nr. 23 der Gesetz— Sammlung sich befindet, lautet wie folgt:

„Nachdem Se. Durchlaucht der Fuͤrst zur Lippe den Wunsch zu erkennen gegeben haben, dem Fuͤrstenthnme Lippe durch eine naͤhere Verbindung desselben mit Preußen und den uͤbrigen Staaten des Deutschen Zoll- und Handels-Vereins die Vortheile eines moͤglichst freien gegenseitigen Verkehrs zuzuwenden; so haben, Behufs der des⸗ halb zu pflegenden Verhandlungen, zu Bevollmaͤchtigten ernannt:

Se. Maäͤjestaͤt der Konig von Preußen fuͤr Sich und in Vertretung der uͤbrigen Mitglieder des kraft der Vertrage vom 22. und 30. Maͤrz und 11. Mai 1833, 12. Mai und 10. Dezember 1835, 2. Januar 1636 und 8. Mai is4t bestehenden Zoll⸗ und Handels⸗ Vereins, naͤmlich der Kronen Bayern, Sachsen und Wuͤrttemberg, des Großherzogthums Baden, des Kurfuͤrstenthums Hessen, des Groß⸗

e ctroffenen? Verabredungen zur Erhebung kommen, zwischen Preu⸗ . . Fuͤrstlichen Landen gegenseitig don. saͤmmlichen Ennefen Erzeugnissen, bei dem Uebergange in das andere Gebiet, weder eine Rückvergütung der Steuern gelesstet, noch eine uebergangs⸗ Abgabe erhoben werden, dagegen den ubrigen Stagten des Zoll. Verein ge⸗ genuͤber das Fuͤrstenihüͤm Lippe hinsichtlich der zu geraͤhrenden üg verguͤtungen und der zu . Uebergangs-Abgaben in dasselbe

erhaͤltniß, wie Preußen, treten. . 8 14 , Fuͤrstliche Durchlaucht treten der zwischen den Staaten des Zoll Vereins unter dem 3. Mai d. IJ. getroffenen Uebereinkunft wegen Besteuerung des im Umfange des Vereins aus Runkelruͤben bereiteten Zuckers bei und erklaͤren Sich auch damit einverstanden, daß, wenn die Fabricgtion von Zucker oder Syrup aus anderen inlaͤndischen Erzugnissen, als aus Runkelruͤben, z. B. aus Staͤrke, im Zoll⸗Vereine einen erheblichen Umfang gewinnen sollte, diefe Fabrication ebenfalls in saͤmmtlichen Vereins-Stagten einer über⸗ einstimmenden Besteuerung nach den fuͤr die Ruͤbenzucker⸗Steuer ver⸗ abredeten Grundsaͤtzen zu unterwerfen seyn wuͤrde. .

Artikel 9. Seine Fuͤrstliche Durchlaucht treten den Verabre⸗ dungen bei, welche in den zwischen Preußen ünd anderen Deutschen

Stanten abgeschlossenen, der Fuͤrstlichen Regierung mitgetheilten Zoll⸗

schen dem Koͤnigreiche Preußen und dem Fuͤrstenthume Lippe eine Gemeinschaft der Einkünfte an Eingangs⸗, Ausgangs⸗ und Durch⸗ gangs-Abgaben stattfinden und der Ertrag dieser Einkuͤnfte, den dieserhalb getroffenen naͤheren Verabredungen gemaͤß, nach dem Ver⸗ haͤltnisse der Bevoͤlkerung getheilt werden.

Artikel 18. Da die in den Stagten des Zoll⸗Vereins besteuerten auslaͤndischen Waaren in dem Fuͤrstenthume Lippe, mit wenigen Ausnahmen, gegenwartig mit keiner Abgabe belegt sind, so verpflich⸗ tet sich die Fürstlich Lippische Regierung, vor Herstellung des freien Verkehrs zwischen dem Fuͤrstenthume und dem Gebiete des Zoll Ver⸗ eins, diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche erforderlich sind, da⸗ mit nicht die Zoll⸗Einkünfte des Vereins durch die Anhaͤufung und Einfuͤhrung unverzollter Waarenvorraͤthe beeintraͤchtigt werden.

Artikel 19. Die Dauer des gegenwaͤrtigen Vertrages wird bis zum letzten Dezember 1853 festgesetzt. Erfolgt nicht spaͤtestens ein Jahr vor dem Abläufe dieses Zeitraums von der einen oder der an⸗ deren Seite eine Äufkündigung, so wird der Vertrag auf weitere zwölf Fahre und so fort von zwölf zu zwölf Jahren als e,, e. angesehen. Derselbe soll alsbald saͤmmtlichen ri, n . gen zur Ratsstcation vorgelegt und die Auswechselung mit m glich⸗

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