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läuGft; es wuͤrden daher bis jetzt von den fuͤr sie gespendeten Ga⸗ ben etwa 14 Schilling auf jede Familie kommen.
Der Morning Herald meldet das Ende der Unterhand⸗
lungen wegen eines Handels-Vertrages zwischen England und Portugal, welcher auf Gegenseitigkeit gegründet ist; das genannte Blatt beforgt jedoch, daß dieser Vertrag ausschließlich zu Portu⸗ gals Nutzen sey, indem keine eigentliche enseitigkeit stattfinden konne, so lange nicht vertragsm ** estellt werde, daß England, als Portugals BVeschůͤßer, großere 6g . genießen solle, als die uͤbrigen Nationen. Nur in kommerziellen Zugestäͤndnissen“, sagt jenes Blatt, kann England fuͤr den staͤten und wirksamen Schuß, welchen es Portugal gewährt, Belohnung finden. Wenn man den jeßigen Vertrag annimmt, so verliert England alle seine Privile⸗ gien in Portugal, und wozu nutzt es ihm dann, die prekäre Un⸗ abhaͤngigkeit Portugals aufrecht gehalten zu haben? Noch mehr: England empfaͤngt drei Viertel der 2 Portugals, und es soll nun auf dessen Maͤrkten mit allen anderen Nationen konkur⸗ riren, welche jenem kaum das uͤbrige Drittel abnehmen? Wir protestiren in politischer und kommerzieller Beziehung gegen einen solchen Vertrag. So lange die jetzigen Verhaͤltnisse zwischen bei⸗ den Laͤndern bestehen, hat der Englische Handel unbestreitbar das Recht, ausschließliche Vorrechte in Portugal zu verlangen, und wir hoffen zuversichtlich, daß unser Gesandter in Portugal nicht den Befehl erhalten wird, irgend einen Vertrag zu unterjeichnen, welcher diese Privilegien nicht zugesteht.“
Aus Malta wird unterm 29. Dezember berichtet: „Das am hten von Beirut abgegangene Linienschiff „Thunderer“ ist mit den Britischen Truppen, die noch in Syrien waren, hier einge⸗ troffen. Blos Oberst Roze ist als Britischer Konsul oder Agent dort geblieben. Die Truppen haben saͤmmtliche Munition mit sich genommen. Man wundert sich, daß England gerade jetzt, wo in Konstantinopel die Maͤnner der Reaction, wie z. B. Izzet Meh⸗ med, Großbritaniens Feind, Tahir Pascha, der alle Christen haßt, und Mustapha, der Pluͤnderer von Albanien, ans Ruder kommen, Syrien räumt und Schiffe seines Mittellaͤndischen Geschwaders zuruͤckruft. Es heißt indessen, daß letzteres bald durch andere Schiffe verstärkt werden und Befehl erhalten solle, sich mit der Franzoͤsischen Flotte zu vereinigen, um fuͤr den Fall neu eintreten— der Verwickelungen in den orientalischen Angelegenheiten in Ge— meinschaft mit ö zu operiren.“
Der Globe enthalt folgende Mittheilungen über Emoy: „Diese Insel liegt in der Provinz Fokien; der Hafen bietet Schutz fuͤr eine bedeutende Anzahl großer Schiffe, und die Stadt wird als Stapelplatz des Handels von Fokien geschildert. Diese Pro— vinz selbst aber ist die àrmste von ganz Thina, da sie gar keine Ausfuhr⸗Artikel liefert und selbst hinsichtlich ihrer Lebens-Beduͤrf⸗ nisse von der nahen Insel Formosa abhaͤngt. Dennoch gelten die Kaufleute von Emoy fuͤr die reichsten und unternehmendsten des Reichs; sie haben Verbindungen laͤngs der ganzen Kuͤste und be— sißen in vielen Theilen des boͤstlichen Archipels Handlungshaͤuser. Die meisten Kolonisten auf Formosa sind Auswanderer des Be— zirks Emoy, denen Kapitalien von dortigen Kaufleuten vorgestreckt wurden, und mit dem Aufbluͤhen von Formosa wuchs auch Emoy an Reichthum und Bedeutung. Das Fort wurde fruͤher von Europäern besucht, jedoch auf . als der Europaͤische Handel auf Canton beschrankt ward. hrend des Monsuhn befrachten die
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Exmouth, verloren, welcher am S6 ng todt vom Stuhle fiel, als er gerade mit seinem Sohne bei Tische saß. Der Verstorbene hinterlaͤßt ein Vermoͤgen von etwa 2 Millionen Pfd. St.
Niederlande.
Aus dem Raag, 19 Jan. Die Staats⸗-Courant publizirt eine Königliche Verfuͤgung vom 2ten d. M., wodurch Se. Majestät in Folge der bei Höͤchstdemselben eingegangenen Re⸗ clamationen hinsichtlich des Elementar⸗-Unterrichtswesens, das Letz⸗ tere reorganisirt und mit den anderweitig bestehenden gesetzlichen
Einrichtungen mehr in Einklang bringt. Durch diese Verfügung werden alle 22 Garantieen gegen jede dem Geiste des Ge⸗ seßzes widersprechende Anwendung def be festgesetzt; ins besondere wird dadurch jeder Verletzung der individuellen Glaubens- und Gewissens⸗Fresheit auf das Bor samste vorgebeugt. Der Mini⸗ ster des Annern hat bei der Sr nn dieser Verfügung an die provinzialständischen Deputationen derselben eine Instruction be⸗ huss ihrer vollstaͤndigen ir e lr ng hinzugefügt, die ebenfalls von der Staats-Courant publizirt wird.
Belgien.
** Brüssel, 10. Jan. Die in den Adreß⸗Kommissionen der Franzoͤsischen Deputirten⸗-Kaämmer von den Ministern gegebe⸗ nen Erklärungen uͤber den beabsichtigten Handels⸗Traktat mit Bel⸗ gien haben hier einen sehr niederschlagenden Eindruck gemacht. Wenn man sich einerseits auf heftige, aus politischen wie kommer— ziellen Interessen fließende Angriffe mancher Deputirten gefaßt ge⸗ macht hatte, so glaubt man doch andererseits wenigstens auf eine bestimmtere und genügende Erklaͤrung der Regierung zählen zu durfen. Mit desto größerer Verwunderung hat man daher gese⸗ hen, daß die Minister, anstatt einem Vertrage, uber welchen, dem Haupt⸗Inhalt nach, die Meinungen fixirt seyn mußten, offen das Wort zu reden, die ganze Sache den Agrikultur⸗, Handels- und
Kaufleute von Emoy ihre Schiffe auf Formosa mit Zucker, wel⸗ chen sie nordwaͤrts nach mehreren Hafen ausführen, und wogegen sie Ladungen von Drogurrie⸗Waaren zurückbringen. Sie unter⸗ halten Verkehr mit Manilla, Tonquin, Cochin⸗-China und Siam; viele ihrer Dschunken gehen jährlich nach Singapore, um Briti⸗ sche Fabrikate einzuhandeln. Der Hafen von Emoy war nicht im⸗ mer den Europaͤischen Schiffen verschlossen. Aus den Jahrbuͤchern der Ostindischen Compagnie erhellt, daß der König von Tywan, welcher Emoy im Jahre 1675 eroberte, Chinesische und fremde Kaufleute, unter Zusicherung gaͤnzlicher Abgaben-⸗Freiheit fuͤr drei Jahre, zum Handel dahin einlud. Zahlreiche Schiffe begaben sich nach Emoy, die Verguͤnstigung wurde jedoch bald widerrufen. Die Stadt wurde 6 Jahre spaäͤter von den Tataren genommen, von den Europaͤern aber noch bis 1734 besucht, wo die unmaͤßi⸗ gen Erpressungen der Mandarinen sie von Betreibung eines un⸗ vortheilhaften Handels abschreckten. Seitdem haben die Englaͤn— der ö. fruchtlose Versuche zum direkten Handel mit Emoy ge— macht.“
In einem uns mitgetheilten Privat-Schreiben aus Belfast vom 28. Dezember v. J. heißt es in Bezug auf den vor kurzem in der Staats-Zeitung (Nr. 12) besprochenen Irlaͤndischen Leinwandhandel unter Anderem, wie folgt:
„Der Umstand, daß die fruͤher fuͤr ganz unmoͤglich gehaltene Exportation Irlaͤndischer Leinwand nach Deutschland seit ungefähr 8 bis drei Jahren erfolgreich begonnen und fortwaͤhrend im
Unwachsen ist, wird von den hiesigen Fabrikanten fur einen der roͤften Triumphe der Irlaͤndischen Leinen⸗Manufaktur angesehen. ch habe daher oft Gelegenheit gehabt, zu bemerken, daß die Mei—⸗ nung, welche Mr. Herdman als Vertreter der Irlaͤndischen Leinen⸗ Fabrikanten vor einer Kommission des Parlaments aussprach, sehr gut mit der hier allgemein gehegten Ansicht uͤbereinstimmt, nach welcher die Verbesserungen in der Leinen⸗Fabrication den Engli⸗ schen Kaufmann nicht nur befaͤhigt haben, mit dem Deutschen in Konkurrenz zu treten, sondern daß sogar fast alle in Nord- und Sud Amerika ansassigen Deutschen Handlungshaäuser dadurch be— wogen worden sind; r — Irländische anstatt Deutscher Leinwand zu bezihen, daß deshalb von der Deutschen Konkurrenz wenig mehr zu fürchten wäre. Nur die Zufunft kann zeigen, wi lange diese Ansicht haltbar seyn wird. Meine bisherige Erfahrung =. mir jedech die feste Ueberzeugung, daß es mit den nöthigen ,,, un r nwand darzustellen, als di j ⸗ bare d r , 24 z die besten Englischen Fa⸗ er General⸗Postmeister, Lord Lowther, ist mi Verbesserungen des Postwesens, —— in ,
Industrie⸗Kammern zugewiesen haben. Hier fangt denn auch die Hoffnung an zu schwinden, die Schwierigkeiten, welche Wohl⸗ unterrichtete immer vorhergesehen, stellen sich jetzt auch dem groͤ⸗ ßeren Publikum offen dar, und man gewinnt die Ueberzeugüng, daß das Franzoͤsische Ministerium, um seine Existenz nicht zu kompromittiren, zwar den Vertrag abschließen, aber dessen Bestätigung dem guten Gluͤcke in den Kammern überlassen wird. Diese Vorfälle durften aber die Wirkung nicht verfehlen, die bffentliche Meinung immer mehr nach einer anderen Seite hin zu lenken, wo die Aussicht immer bedeutender wird und ohne von stets wieder auftauchenden Uebeln gestoͤrt zu werden, zwar weniger Illusionen gestattet, aber einen desto sicheren Haltpunkt gewahrt. Die gartsse tn, des Deutschen Zoll-Vereins in seiner inneren und äußeren Entwickelung erregen allmaͤlig großere Auf⸗ merksamkeit, das Eisenbahn-System, das sich so schnell über Deutschland ausbreitet und dem Belgischen sich schon so nahe anschließt, ruft eine naturliche Sympathie hervor, und es erwacht die Ahnung von der großen Zukunst eines Landes, das uh und festen Schrittes einem Ziele entgegengeht, wodurch es auch im Handel und in der Industrie den Rang erwirbt, den es sich langst in dem geistigen und sittlichen Gebiete gesichert hat.
Frellich von dieser Ahnung bis zu dem Gedanken, daß Bel⸗ ien, welches durch so viele hsstorische Bande an Deutschland 3 hf ist, zu diesem Zweck die Hand bieten, und sein industrielles Schicksal mit dem von Deutschland vereinigen solle, zu e an gn. dazu wurde eine höhere uff suhf der Verhaͤltnisse und ein gröͤße⸗ res Zutrauen in die Zukunft gehören, als sie der politische Ver⸗ stand der Menge zu besitzen pflegt. Die Gebrechen, welche we⸗ nigstens die Franzoͤsische Theorle und Praxis des constitutionellen Soystems mit sich fuͤhrt, sind dabei nicht zu verkennen. Die Auffassung und konsequente Durchfüͤhrung eines umfassen⸗ deren Planes ist bei dem haͤufigen Wechsel der Personen sehr schwer; zudem verliert sich der allgemeine Sinn in diesen steten Tageswirren, in den mannigfachen Koterieen und Intriguen
sendung von Briefen und Zeitungen im In ö. 2 9 . 23 un Inlande und ins Aus⸗ ie Londoner Dock⸗Gesellschaft hielt dieser Tage ‚— jahrs⸗Versammlung. Nach dem Berichte waren 1 8 83 sechs Monaten 602 Schiffe aus fremden Landern in die Docks eingelaufen, und die Einnahme der letzteren hatte 168,378 Pfd St., der reine Gewinn der Gesellschaft aber Si,5ßß9 Pfd. St. betragen. Die halbjährige Dividende fiel sehr befriedigend aus. orgestern Abend hielten die Setzer und Drucker der Haupt⸗ stadt eine bͤffentliche Versammlung, worin die von ihnen gewahlte Kommission uͤber die Vertheilung der im Publikum durch Sun⸗ scription zusammengebrachten Geld⸗Beitraͤge an bedrängte Mit glieder jenes Gewerbes Bericht erstattete. Die beigesteuerte Summe — im Ganzen 1012 Pfd. St., wovon bisher 756 ausgetheilt wurden. Es ward beschlossen, daß die Unterstuͤtzungen Er zur ersten Woche nach Erd da sich voraussetzen lasse, daß alsdann viele Setzer und Drucker
Bescha den wurden. Ire gr, hat dieser Tage seinen Onkel, Herrn Peel in
ung des Parlaments fortdauern sollten,
den bestaͤndigen Personen- und Sachenfragen, wie sie in der näch⸗ sten Stunde aufiaufen; die Tages⸗Politik, die Tages⸗Interessen und Tages-Leidenschaften beschraͤnken den Sinn, ziehen ihn in eine enge Sphaͤre und verschaffen meistens auch nur solchen Leuten Geltung, die sich darin zu a, ü wissen. An Fragen, deren Wichtigkeit sich uͤber den Augenblick, uͤber eine Kammer-Session hinaus erstreckt, denken Wenige, und diese We⸗ nigen wagen nicht, mit ihren Ansichten und besseren Einsichten hervorzutreten, aus Furcht, nicht begriffen zu werden und den Ruhm praktischer Maͤnner zu verlieren. Die liberalen Prinzipien, wenn sie nicht auf einer tuͤchtigen, geistigen und sittlichen Grund⸗ lage beruhen, sind nicht dazu gemacht, uaͤber engherzige Ansichten zu erheben, sie geben ihnen vielmehr wesentlichen Vorschub wegen des Spielraums, welchen sie den Tages⸗Leidenschaften gestatten. Auf diese Weise wird eine großartige Idee schwer begriffen und noch schwerer ausgefuͤhrt. Freilich giebt es eine hoͤhere Macht der Dinge, welche in die gesellschaftlichen und nationalen Verhaͤltnisse gestaltend eingreift und sie einem hoheren Plane einordnet; aber gerade diese Macht verkennt der gewoͤhnliche, Alles nur vom Wil⸗ len der Individuen abhaͤngig machende Liberalismus am meisten. Nur wenn seine eigenen Fehlgriffe, seine mißlungenen Versuche ihm keinen anderen Ausweg übrig lassen, als den, welchen ihm endlich die Macht der Umstände vorzeichnet, ergiebt er sich in das Geschick und erkennt dann auch wohl, daß diese Umstaͤnde maͤchti— ger sind, als er es selbst war.
Daß der Deutsche Zoll-Verein eine von den gesellschastlichen Lebens- Ideen ist, die sich immer mächtiger entwickelt und eine große Zukunft den Staaten ger hz welche daran Theil neh⸗ men, wird gewiß kein tiefer blickkender Beobachter verkennen. Allein vor noch einigen Monaten würde man es hier kaum gewagt haben, die Ansicht auszusprechen, daß Belgien bei einigem Ver— trauen in die Zukunft von dieser Seite großere Vortheile u er⸗ warten 36 als von Frankreich. Jetzt nun, wo die bisher ge⸗ hegten Hoffnungen fehlschlagen oder doch ,. werden, ist es natuͤrlich, daß die Richtung nach Deutschland klarer hervor⸗ tritt, und man kann überzeugt seyn, daß, wenn Belgien sich einmal diesem Zuge hingiebt, die natuͤrliche aus dem Gesammt-⸗Interesse des Landes hervorgehende Anziehung das Uebrige thun wird. Die Verhaͤltnisse Belgiens zu a nnr sind bis jeßbzt wenig besprochen worden. Die Umstände weisen aber dringend darauf hin. Das Unpassendste aber, was Belgien thun konnte, waͤre, mit Frankreich einen Vertrag unter der von einem rf fen rn bezeich⸗ neten Bedingung einzugehen, nämlich den Fransosischen Tarif in Vezug auf mehrere wichtige Artikel fuͤr die Deutsche Gränze zu adoptixen. Eine solche Maßregel von Seiten Belgiens wärbe ohne nr sg Repressalien hervorrufen, die wohl Franzöͤssschen Ab⸗ sichten willkommen, aber nimmermehr den Velglschen Interessen förderlich seyn wärden. Der Deutsche Zoll-Vere n, der auf welt liberaleren andelsgrundsaͤtzen gegrůndet . wurde solche aus
Hhließende Bedingungen 13 schk erdem auch dem von
en, die au lgien befolgten Systeme zuwider sind. Der Deutsche Zoll⸗
Verein dringt sich keinem zu unbestreitbar ist aber, daß für die Länder, die fich ihm anschließen, r , immer 2 in.
muͤssen; er verfolgt einen festen und sicheren Gang, und im Ver⸗ trauen auf die Zukunft ist er auch im Stande, wenn es sich um bedeutende Interessen handelt, in der Gegenwart selbst einige Opfer zu bringen und so die Kurzsichtigkeit in ihren nächsten Ge⸗ genstaͤnden zu befriedi Doch wir denken diese Verhaͤltnisse, die fuͤr Belgien so . weiter zu besprechen. Nur möge man in unserer Korrespondenz nie mehr sehen, als von einem unabhängigen Beobachter über die Verhaltnisse und Zu⸗ stände des Landes gemachte Mittheilungen, welche ihre Richtigkeit — koͤnnen, auch ohne mit der Politik eines Ministeriums in erbindung zu der. wie es in der That weder unter dem jetzi⸗ gen, noch dem fruͤheren der Fall gewesen ist. Die Kammer⸗-Sitzungen werden morgen mit der Diskussion des Budgets des Kri nisteriums wieder beginnen.
Deutsche Bundesstaaten.
Hannover, 12. Jan. (Hannov. 3.) In der Sitzung der ersten Kammer vom sten d. M. referirte der General⸗ Syndikus aus den Petitionon des hiesigen Land⸗Rabbiners Dr. Adler und des Land-Rabbiners Bodenheimer zu Hildesheim, den Juden⸗-Eid betreffend. Sein Antrag, die Petition dem Kabinet
einer Mejestaͤt zu uͤbersenden mit dem Ersuchen, in Erwaͤgung nehmen zu wollen, ob und in welcher Maße dem Juden⸗Eide eine zweckmaßigere Einrichtung gegeben werden könne, ward ein⸗ stimmig angenommen, indem man anerkannte, daß es, wenn es aͤberall thunlich, wie in der Kammer im vollen Umfange nicht sofort zu äbersehen ware, wünschenswerth sey, dem weitläufigen und kostspieligen Verfahren ein anderes zu substituiren jedoch die Sache fuͤr eine weitere Mitwirkung der Kammer vorerst nicht eeignet hielt. An der Tages- Ordnung war darauf, die dritte Cen un des Gesetz⸗ Entwurfs äber die Rechtsverhaltnisse der Juden, wobei mit 21 gegen 26 Stimmen der Beschluß der zwei⸗ ten Berathung bestaͤtigt wurde.
Karlsruhe, 10. Jan. (K. 3.) Heute nahmen nach einer fuͤnfmonatlichen Unterbrechung die Sitzungen der zweiten Kammer wieder ihren Anfang. Der vorsitzende erste . Herr Bekk, eröffnete dieselben mit einem Vortrage, worsn er des in der Zwischenzeit erfolgten Ablebens des Praͤsidenten der Kammer, Herrn Duttlinger, mit erhebenden Worten gedachte. Nach dieser Er— fuͤllung der Pflichten der Pietät 9. en den edlen Verstorbenen, zeigt der vorsitzende erste Vice⸗Praͤsident Vekk der Kammer an, daß ein Schrelben des Abgeordneten Peter von Mannheim ein⸗ gelaufen sey, wodurch er . Verzicht auf die durch die Wahl der Aemter Kenzingen und Endingen ihm zu Theil gewordene Deputirtenstelle anzeigt, mit Angabe der Gruͤnde, die ihn zu die⸗ sem Schritt bewogen. Die Veranlassung zur Resignation gab der Wunsch des Wahlbezirkes, nicht langer auf dem Landtage un⸗ vertreten zu seyn. Staatsrath Freiherr von Ruͤdt erklaͤrte, daß eine neue Wahl bereits angeordnet sey.
Spanien.
Madrid. 2. Jan. Das Eco del Comercio, welches bis jeßbt seine Meinung über die zwischen der Regentschaft und dem Herrn von Salvandy entstandene Differenz noch nicht aus— gedruͤckt hatte, stellt in seiner gestrigen Nummer einige Betrach⸗ fungen uber diese Angelegenheit an, in welcher es nür eine Eti— kette⸗Frage sieht. Es bemerkt dieses rr et „Herr von Sal⸗ vandy hät zu seinen Gunsten ein Präcedenz⸗Beispiel angefuͤhrt, welches aus der Regentschaft des Herzogs von Orleans datirt, das uns aber nicht passend zu seyn scheint. Jener = besteht heutzutage nicht mehr, und die übrigen Europaͤischen Nationen wuͤrden nicht leicht ihre Zustimmung dazu geben, daß er de sacto oder de jure wieder erneuert wurde. Ueberdies sind die Botschafter der constitutionellen Souvergine vielmehr die Repraͤsentanten ihres Landes, als ihrer Fursten. Die — 4 welche zwischen dem Koöͤnige Ludwig Philipp und Isabella II. besteht, ist ganz verschieden von derjenigen, die zwischen Ludwig XV. und Philipp V. obwaltete. Der 3 nig der Franzosen denkt nicht daran und kann nicht daran den⸗ ken, als Vormund der Königin oder als Regent Spaniens auf— treten zu wollen. Dies geht zur Genuͤge daraus hervor, daß bis zur Ankunft des Herrn von Salvandy die diplomatischen Bezie— hungen zwischen den beiden Laäͤndern keine rn, erlitten. Andererseits wurde Herr ien , am Hofe der Tuiserieen in seiner Eigenschaft als vom Regenten ernannter Botschafter empfangen. Warum also sollte der Regent nicht die Be⸗ — der Botschafter des Königs der Franzosen in
mpsang nehmen? Da der Regent anerkannt ist, muß er wie der Souverain betrachtet werden, denn die Constitution beklei⸗ det ihn mit saͤmmtlichen Praäͤrogativen des Koͤnigthumes. Wenn nun aber der König oder die Adr e das Recht hat, die Kre⸗ ditive der Botschafter entgegenzunehmen, so muß der Re— ent dieses Recht ausüben. Da Herr von Salvandy ein reel n B zu seinen Gunsten angefuͤhrt hat, so wollen wir ein anderes zur Unterstuͤtzung unserer Meinung beibringen, und wir halten es fuͤr passender. Als die Königin Christine die Tunctionen als . Spaniens waͤhrend der Minorität ihrer Tochter erfuͤllte, überreichten die bei der Koͤnigin Isabella II. accreditirten Botschafter stets der Regentin ihre . Briefe, und niemals erhob sich in dsesem Betreffe eine oder die andere Schwierigkeit. Wir sind demnach der Meinung, daß Herr von Salvandy, ohne sein Land und dessen Wurde zu kompromit⸗ tiren, dem Beispiele seiner Vorgaͤnger folgen könnte, welche nicht weniger eifersuͤchtig, als er, auf die Franzoͤsische Ehre waren. Deshalb scheint uns die Lösung der Frage leicht, und wir halten uns überzeugt, daß sich keine neue 1 hineinmischen er. welche dieser Angelegenheit einen gereizten Charakter geben oͤnnte.“
O Madrid, 1. Jan. Die Frage wegen der Uebergabe des Beglaubigungs-Schreibens des Herrn von Salvandy wird nun— 0. , von den hiesigen Blaͤttern oͤffentlich besprochen. Wie es scheint, erhielt der Botschafter von Paris aus die wiederholte Anweisung, seine Creditive nur an die Königin selbst zu äber⸗ reichen, im Uebrigen aber nach eigener Einsicht den Umstaͤnden
emäß zu verfahren. Herr von Salvandy hat demnach nichts bereilen, sondern abwarten wollen, ob die diesseitige Regierung sich zur Nachgiebi keit entschließen wurde. Die Spanischen Libe⸗ ralen sind, was Punkte der Etikette betrifft, noch eben so hart⸗ nackig, wie ihre streng monarchisch gesinnten Vorfahren. Herr Olozaga, der hier acht 2m n äter als Herr von er , angekommen war, bestand darauf, daß dieser ihm die erste Visite zu machen habe, und der Botschafter gab nach. Herr We tte darauf die Höͤflichkelt, nach einlgen Tagen diesen Besuch zu erwiedern und dem Botschafter zu erklaͤren, ber Regent sey bereit, von dem Ver— langen, daß das , in seiner Wohnung und nicht im Königlichen Palast übergeben werden sosle, ab . er von vandy setzte dieser Art von Zugesfaͤndniß die Be⸗ mmtheit der ihm erthellten Vorschrift, das Beglaubigungs⸗Schrel⸗
ben nur an die Königin selbst zu ubergeben, entgegen, und man sieht nunmehr der A . des Herrn von Salvandy, so wie sämmt⸗ licher zur Botschaft gehörigen Personen binnen kurzer Frist ent⸗ egen, wodurch denn die zwischen Frankreich und Spanien beste⸗ 1 diplomatischen Verbindungen unterbrochen seyn würden.
Die hiesige Regierung und die Partei der Progressisten beru⸗ fen sich auf den Artikel 5 der Constitution, welcher sestseßzt, daß die Regentschaft die volle Autorität des 6 ausüben solle, und darauf, daß die hier beglaubigten bevollmächtigten Minister von England und Portugah keine Schwierigkeit gemacht hätten, ihre Beglaubigungs⸗Schrelben in die Hände des Regenten zu über⸗ reichen. Hiergegen fonnte man einwenden, daß ein bevollmächtig⸗ ter Minisser nur seine Regierung, ein Botschafter dagegen die Person seines Souverains bei der des Souverains, an den er abgeschickt ist, vertritt, und daß dieser, indem er, obgleich minderjaͤhrig, das Beglaubigungs -Schreiben des Botschaf⸗ ters persoͤnlich entgegennimmt, nicht einen Akt der König— lichen Autorität, sondern bloßer Etikette ausübe. Die Pro— gressisten behaupten dagegen in dem Eco del Comercio von heute, die Zeiten, wo ein Souverain sich bei einem anderen per— soͤnlich vertreten lasse, hätten aufgehbrt, und heutzutage würden nur die Nationen durch Botschafter vertreten. Außerdem beru⸗ fen sich die Progressisten darauf, daß sie ein Precedent zu ihren Gunsten hätten, indem die früheren Franzosischen Botschafter saͤmmtlich ihre Beglaubigungs⸗ Schreiben in die Hande der Re⸗ gentin“ uͤberreichten. Dabel uͤbersehen sie aber, daß Marie Chri⸗ stine nicht „Regentin“ (regente), sondern „Koöͤnigin-Regentin“ (reina gobernadora) war und hieß. Ferner behauptet heute das Eco del Comercio, die ubrigen Europaäischen Maͤchte wuͤr— den nicht leicht zugeben, daß dem Franzoͤsischen Botschafter das Vorrecht, seine Beglaubigungs-Schreiben der Koͤnigin selbst zu uͤberreichen, eingeraͤumt würde. Gegen diese Vermuthung scheint jedoch der Unsen d. daß saͤmmtliche hier beglaubigte Vertreter fremder Maͤchte, mit Ausnahme eines einzigen, 36 zu Gunsten des Herrn von Salvandy erklart haben, zu .
Anfangs scheint selbst das Spanische Ministerium nicht auf den Gedanken verfallen zu seyn, daß durch das Begehren des Herrn von Salvandy die Wurde des Regenten verletzt werde, da jenem durch den Minister-Praͤsidenten muͤndlich zugesagt wurde, daß ein Tag, an welchem er seine Creditive der Königin zu üͤhergeben habe, festgesetzt werden solle. Dann aber scheinen Ein⸗ flüuͤsterungen dritter r. die Regierung veranlaßt * haben, an den Botschafter das bekannte Ansinnen zu richten. Es wurde mit Bestimmtheit versichert, * von Salvandy haäͤtte die Vor⸗ schrift mitgebracht, aus allen Kraͤften und mit gaͤnzlicher Hintansez⸗ zung der bisher beobachteten Politik, dahin zu arbeiten, sich mit der in Spanien herrschenden Partei in das beste Einverstaͤndniß zu setzen, um dadurch dem so gaͤnzlich geschwundenen Einflusse Frank⸗ reichs eine neue noch unbetretene Bahn zu brechen. Dieser Um⸗ stand soll den e Vertreter einer anderen hoͤchst einflußreichen Macht etwas beunruhigt haben. .
Der Englische Gesandte vermeidet jedes Zusammentreffen mit dem Herrn von en,. Letzterer faͤhrt taglich nach der der Franzoͤsischen Nation gehörigen Kapelle San Luis de los Fran⸗ ceses, um die Messe zu hoͤren, ein Umstand, der die Aufmerksam— keit des Volkes erregt.
O Madrid, 2. Jan. Gestern Abend erhielt die Franzoͤ— sische Botschaft einen außerordentlichen Courier, der am 28sten v. M. von Paris abgefertigt worden war. Sicherem Vernehmen nach erhielt Herr von Salvandy mit diesem Courier die Vorschrift, an das Spanische Kabinet eine Note zu richten, um ihr im Na⸗ men der Franzoösischen Regierung zu erklaͤren, diese werde auf kei⸗ nen Fall zugeben, daß Herr von Salvandy sein Beglaubigungs⸗ schreiben an eine andere Person, als die Königin selbst uͤberreiche. Diese Note wird vermuthlich heute oder morgen dem Spanischen Minister⸗Praͤsidenten zugestellt werden, und Herr von Salvand die Antwort abwarten, üm, dieser gemäß, einen weiteren une e zu fassen. Sollte es nun wirklich dazu kommen, daß er, ohne der Königin sein Beglaubigungsschreiben zu uͤberreichen, Spanlen verließe, so durfte doch wohl vor der Hand ein Geschäͤfts⸗ traͤger hier zuruͤckbleiben, um die obschwebenden Interessen Franzoͤsischer Unterthanen wahrzunehmen, und zur Tntgegen— nahme etwaiger weiterer Mittheilungen der Spanischen Re⸗
lerung die Hand zu bieten. Die Attaché's, welche mit Herrn von
alvandy hier angelangt sind, werden von ihm mit Schreibereien und Arbeiten im Archive der Botschaft Tag und Nacht beschaͤf— tigt, und sehnen sich gar sehr nach den Freuden des Pariser Kar— nevals. Die Spanische Regierung besteht, wie versichert wird, auf ihrem Begehren, entschlossen, nicht nachzugeben. Indessen er— hielt gestern der Englische Gesandte einen außerordentlichen Cou⸗ rier, und, wenn zur Zeit des Abganges desselben von London Graf Aberdeen bereits Kenntniß von der hier eingetretenen Mißhellig— keit hatte, so darf man wohl annehmen, daß jener Courier dem Gesandten die Vorschrift überbrachte, seinen ganzen, fast unbe— gränzten Einfluß aufzubieten, um den Regenten Spaniens zur Nachgiebigkeit zu bewegen. Diesen Nachmittag hatte der Ge⸗ sandte eine Konferenz mit dem Minister⸗Praͤsidenten und darauf begab er sich in die Wohnung des Regenten.
Das Ministerium spricht laut seine Freude daruͤber aus, bei der Einsetzung des definitiven Buͤreaus des Kongresses den Sieg davon getragen zu haben. Indessen weiß Jedermann, daß der Praͤsident desselben, Herr Acuna, zu seiner Zeit fuͤr eine dreifache Regentschaft stimmte, und daß er keineswegs Freund der Mini⸗ ster ist. Ueberdies ist darauf angetragen worden, daß alle Depu⸗ tirte, die von Seiten der Regierüng ein Amt oder eine Gunsibe— zeugung erhielten, auf so lange aus dem Kongresse treten sollen, bis sie wieder gigahlt seyn werden. Geht dieser Antrag durch, so muͤssen vorlaufig zwoͤlf ministerielle Deputirte, unter ihnen der Minister⸗Praͤsident seibst, austreten. Vorgestern zeigte sich der An⸗ fang dessen, was die Regierung von dem Kongresse zu erwarten hat. Der Deputirte Clacayo, ein Catalonier, zeigte an, daß die aufgeldste Sicherheitsjunta von Barcelona ihn beauftragt habe, das von ihr zu ihrer Rechtfertigung erlassene Manifest der Ver— sammlung mitzutheilen. Dieses Aktenstuͤck, versicherte er, wurde darthun, welche unzuberechenden Dienste jene Junta der Constitu⸗ tion und dem Regenten * haͤtte. Die Minister wuͤrden, wegen der Widerrechtlichkeiten, die sie sich gegen Barcelona erlaubt hatten, so wie wegen des kostbaren Blutes, das in Folge der Begebenheiten vom XoOktober vergossen worden ware, wegen der Angst, in der sie die ganze Nacht hindurch die Königin hatten schweben lasfen, ohne auch nur eine einzige ö anzuordnen, den Cortes Rechenschaft ablegen muͤssen. Der Min ister-Präsident erwiederte darauf, die Regierung weise diese Verantwortlichkeit nicht zuruͤck und werde über alle Punkte Rede stehen. Da Herr Elacayo auch gesagt hatte, die National⸗Miliz von Madrid hätte in der Nacht vom 7. Oktober nicht die gehörigen Dienste n koͤnnen, so fuhlte sich der Deputirte Ferro Mon tao s, der ein Bataillon derselben be⸗ fehligt, verletzt und verlangte von jenem eine Genugthuung. Herr Clacayo erklaͤrte darauf, auch er habe in jener Nacht unter den
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Waffen gestanden und dafür Ehrenkreuze erhalten, die er jedoch, fügte er verächtlich hinzu, nicht anlegen möge. Daruber entstand großes Geschrei. err Ferro Montaos rief aus: „Das Blut
E ist bekannt, daß ein einziger Miliciano das Leben verlor.) ndlich rannten Beide, Clacayo und Ferro Montaos, neben ein⸗ . aus dem Saal, und vielleicht werden neue Blutstropfen ießen.
s In Sevilla haben die Republikaner nunmehr den voll⸗ staͤndĩigsten Sieg davongetragen. Das neue Ayuntamiento ist ganz aus ihnen zusammengesetzt, und an der Spitze desselben stehen Proletarier. Dieses Ereigniß erregt hier gerechte Besorgnisse.
Jonische Inseln.
Der Oest. Beobachter enthalt uͤber die gestern erwahnten Unruhen auf Korfu folgenden naheren Bericht:
Korfu, 28. Dez. Am 2lsten d. M. fand hier in der Kirche des heiligen Spiridion, fuͤr welchen die Einwohner eine ganz be— sondere Verehrung hegen, die Ausseßung seiner Reliquie, bestehend in der Buͤste desselben, wie gewohnlich statt. Seit laͤngerer Zeit befand sich zu Korfu ein Amerikanischer Missionair, welcher auch hier eine Kinderschule fuͤr Englaͤnder errichtet hatte. Dieser ver— fuͤgte sich zu jener Feierlichkeit und vertheilte unter das anwesende Volk, worunter sich auch viel Pöbel befand, eine kleine Druck— schrift in Griechischer Sprache, worin er begreiflich zu machen suchte, daß in Folge der zehn Gebote, welche bloß die Anbetung Eines Gottes verordnen, die Anbetung des hei⸗ ligen giro Abgoͤtterei und Goöͤtzendienst sey. Kaum wurde der Inhalt dieser kleinen Schrift unter dem Volke bekannt, als dieses uͤber den Missionair herfiel und ihn mißhandelte. Indessen gelang es diesem doch, in seine nicht ent⸗ fernte Wohnung zu . . Das Volk stuͤrzte ihm nach, fand ihn jedoch nicht, da er in ein oberes Stockwerk sich e , . hatte, zertruͤmmerte Fenster und Möbeln, zerriß alle seine Buͤcher und schleuderte sie auf die Straße. Die herbeigeeilten Polizeidie⸗ ner waren nicht im Stande, der Verwuͤstung und dem Suchen nach dem Missionair, welcher offenbar ein Opfer der Volkswuth geworden waͤre, Einhalt zu thun, und es mußten Truppen geholt werden, um den Tumult zu stillen. Der Missiongir wurde unter starker Bedeckung nach der Citadelle abgefuͤhrt, und mehrere von den Ruhestoͤ⸗ rern wurden in Polizei⸗Arrest gebracht. Dieses Einschreiten des Mili⸗ tairs, das dem Volke die Genugthuung, nach der es duͤrstete, ent⸗ zog, die Verhaftung verschiedener Griechen, die allgemeine Abnei⸗ gung, die man gegen die Englaͤnder hegt, und der Umstand, daß man diese, als Nichtgriechen, so wie uberhaupt alle Fremde als Ketzer hier ansieht, bewirkte, daß der Poͤbel die Truppen mit Spottgeschrei und hier und da mit Steinwuͤrfen , Die se nahm jedoch wenig Notiz davon, durchstreifte ruhig die Straßen, und die Griechen, die wohl sahen, daß sie bei heller Tageszeit ge⸗ gen geordnete Mannschaft, die jeden Augenblick verstaͤrkt werden konnte, nichts vermoͤgen wuͤrden, zerstreuten sie sich in ihre Woh— nungen.
Am Abend des darauf felgenden Tages, als die Soldaten, welche die Erlaubniß auszugehen hatten, in den verschiedenen Weinschenken dieser Stadt sich befanden, suchte der Pdbel Haͤn— del mit ihnen anzuknüpfen. Dieses gelang bald und in Kurzem entspann sich in vielen Straßen ein lebhaftes Handgemenge, wo— bei die Soldaten, die ohne Seitengewehr auszugehen pflegen, von den Griechen, die mit Stöcken und Steinen versehen waren, mißhandelt wurden. Der Streit war sehr erbittert, man schlug mit dem, was gerade in die Haͤnde fiel; Mannschaft mußte aus— ruͤcken; in den Straßen wurde der Rappell geblasen und ver—
nur einige unbedeutende Arrestationen bewerkstelligen, da die Schnelligkeit der Griechen und das Dunkel der schlecht beleuchte— ten Straßen das Festhalten der Ruhestoͤrer verhinderte.
„Am Abend des 2bsten hatten ähnliche Auftritte statt, wie— wohl in geringerem Maße. — Am 27sten, eine Stunde nach Sonnenuntergang, erneuerten sich dieselben Scenen, nur waren sie diesmal viel ernstlicher. Einige fanatische Griechen warfen aus
*
Seiten wurden Messer⸗- und Bayonnettstiche versetzt. Von den zwoͤlf wurden verwundet, worunter mehrere sehr gefaͤhrlich; von Seite der Corfioten wurde einer getoͤdtet, . de. ver⸗ wundet und viele verhaftet. Sechs Polizeidiener erhielten schwere Verletzungen. Es mußten neuerdings starke Piquets ausrücken, und so wurde endlich die Ruhe wieder hergestellt.
Die Regierung hat den Amerikanischen Missionair, welcher der Anlaß dieser beklagenswerthen Auftritte war, in der Stllle von hier und zwar nach Athen eingeschifft; gleichzeitig sind auch jene Individuen, welche in sein Haus eingedrungen waren und dort den obenerwaͤhnten Unfug veruͤbt hatten, chrer Haft ent— Il, .
eute ends ist hier nachfolgende Bekanntmachung des Lord⸗Ober⸗Commissairs in Griechischer, Englischer und Italien
Sprache erschienen: 9 21 .
„Sekretariat des Lord⸗Ober⸗Kommissairs. Korfu, 28. Dezember 1841. f
Nachdem die greignisse der verflossenen Nacht zur K iß des Lord⸗Ober⸗Kommissairs gelangt sind, haben Se. ker, n gde. daß unmittelbar Maßregeln ergriffen werden follen; um ber unan⸗ genehmen Vorfaͤllen ein Ziel zü setzen; zu diesem Ende hat der Un
nachrichtigen, daß allen Soldaten, außer denen, di iche Dienste sind, die 1 Ordre gegeben wird, ke en n n die Stadt n verlassen und sich in ihre Kasernen zu begeben. ⸗
Der unterzeichnete ist ferner beauftragt, den Einwohnern zu
den Straßen zu sammeln.
Der unterzeichnete ist angewiesen, zu befe iche Kaffeehaͤuser, Ki gen in und solche . f e r, . P verkauft werden, Tavernen und Speisehaäuser um ] hr gleiche f ln. ge hie sen und, nicht voz 7 uhr des anderen Hiorgens geöffnet woch en sollen; die Eigenthuͤmer aller , Kaufladen werden wohl
daran thun, sie um 6 Uhr Abends zu schließen.
ufordern, sich aller ferneren Stbrungen der ffentli ö hefe um der Regierung die Nölle tl en uf , 3 mittelbgre Proklamtrung bes Martial⸗Gefsetzes, die Civil WGesetze zu suspendiren. Auf Befehl Sr. Excellenz: —ͤ 3 raff Sekretair des ord⸗Ober⸗Kommissairs.“
der National⸗Milizen durchstrbmte die Straßen von Madrid!“
Inland.
Berlin, 15. Jan. Die in Nr. 1 der Gesetz Sam m⸗ lung von 1842 enthaltene Ministerial⸗Erklärung über die zwischen der Kbniglich Preußischen und g 6 Re⸗
en. etroffene Uebereinkunft zur Beförderung der Rechtspflege,
etzt im Eingange folgende Bestimmungen fest:
„Zwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Braun⸗ schweigischen Regierung ist zur Beförderung der Rechtspflege fol— gende Uebereinkunft getroffen worden:
Art. 1. Die Gerichte der beiden kontrahirenden Staaten (mit Ausnahme jedoch der Rhein-Provinzen, laut Art. 49) leisten einan⸗ der unter den nachstehenden Bestimmungen und Einschraͤnkungen, sowohl in Civil als Strafrechts Sachen ,. Rechtshülfe, welche sie den Gerichten des Inlandes nach dessen Gesetzen und Gerichts⸗ Verfassung nicht verweigern durfen.
Art. 2. Die in Civilsachen in dem einen Staate ergangenen und nach dessen Gesetzen vollstreckbaren richterlichen Erkenntnise, Kontu⸗ mazial⸗-Bescheide und Agnitions Resolute oder Mandate sollen, wenn sie von einem nach diesem Vertrage als kompetent anzuerkennenden Gerichte erlassen sind, auch in dem anderen Stagte an dem dortigen Vermdgen des Sachfaͤlligen unweigerlich vollstreckt werden. Dasselbe soll auch ruͤcksichtlich der in Prozessen vor dem kompetenten Gericht geschlossenen und nach den Gesetzen des letzteren vollstreckbaren Ver gleiche stattfinden. Wie weit Wechsel-Erkenntnisse auch gegen die Person des Verurtheilten in dem andern Staate vollstreckt werden koͤnnen, ist im Art. 30 bestimmt.
Art. 3. Ein von einem zustaͤndigen Gericht gefaͤlltes rechts- kräftiges Civil Erkenntniß begründet vor den Gerichten des anderen der kontrahirenden Staaten die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache mit denselben Wirkungen, als wenn das Erkenntniß von ei— nem Gerichte desjenigen Staates, in welchem die Einrede geltend ge⸗ macht wird, gesprochen waͤre.
Art. 4. Keinem uUnterthan ist es erlaubt, sich durch freiwillige Prorogation einer nach den Bestimmungen des gegenwartigen Ver— trages nicht kompetenten Gerichtsbarkeit des anderen Staates zu un⸗ terwerfen. — Keine Gerichts-Behoͤrde ist befugt, der Requisition ei= nes solchen gesetzwidrig prorogirten Gerichts um Stellung des Be⸗ klagten oder Vollstreckung des Erkenntnisses stattzugeben, vielmehr wird jedes von einem solchen Gericht gesprochene Erkenntniß in dem anderen Staate als unguͤltig betrachtet.
Ferner heißt es:
Art. 34. Alle Rechtsgeschdͤfte unter Lebenden und auf den To— desfall werden, was die Gültigkeit derselven ruͤcksichtlich ihrer Form betrifft, nach den Gesetzen des Orts beurtheilt, wo sie eingegangen
staͤrkte Patrouillen saͤuberten endlich dieselben; doch konnte man.
den Haͤusern Blumentöpfe, Feuerbrände 2c. herab; selbst Flinten⸗ schuͤsse fielen auf die Englischen Soldaten, die, ihrerseits erbittert, wieder alles anfielen, was ihnen in den Wurf kam. Von beiden
Englischen Soldaten blieb einer auf dem Platze und ungefähr
terzeichnete den Befehl erhalten, die Einwohner dieser Stadt zu be⸗
empfehlen, nach Sonnen Untergang zu Hause zu blei 1 andurch verboten wird, sich nach Hane Un r ee Tr n i bl, /
2 krieg nne gebiß iber en. Erh. fertiger Kattune sind mit verbrannt.
sind. Wenn nach der Verfassung des einen oder des anderen Staa—
tes die Gultigkeit einer Handlung allein von der Aufnahme vor einer
—— Behoͤrde in demselben abhaͤngt, so hat es auch hierbei sein erbleiben.
Art. 35. Vertrage, welche die Begruͤndung eines dinglichen Rechts auf unbewegliche Sachen zum Zwecke haben, richten sich le= diglich nach den Gesetzen des Ortes, wo die Sachen liegen.
Art. 36. Verbrecher und andere Uebertreter von Strafge— setzen werden, so weit nicht die nachfolgenden Artikel Ausnahme be= stimmen, von dem Staate, dem sie angehdren, nicht ausgeliefert, son⸗ dern daselbst wegen der in dem anderen Staale begangenen Verbre— chen zur Untersuchung gezogen und bestraft. Daher findet auch ein Kontumazial- Verfahren des anderen Staates gegen sie nicht statt. Wegen Verhuͤtung und Bestrafung der Forstfrevcl in den Graͤnzwal⸗
dungen behaͤlt es bei den bestehenden Uebereinkuͤnften vom ö 1827 und * nnr i839 scin Bewenden.
25. Fetrugar
Art. 37. Wenn ein Unterthan des einen Staates in dem Ge⸗= biete des andern sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig ge⸗ macht hat und daselbst ergriffen und zur Untersuchung gezogen wor⸗
den ist, so wird, wenn der Verbrecher gegen juratorische Eaution oder Handgeldbniß entlassen worden, und sich in seinen Heimaths⸗ staagt zurüͤckbegeben bat, von dem ordentlichen Richter deffelben das
Erkenntniß des auslaͤndischen Gerichts, nach vorgaͤngiger Requi⸗ Isition und Mittheilung des Urtels sowohl an der Perfon als an den in dem Staatsgebiete befindlichen Guͤtern des Verurtheilten vollzogen, vorausgesetzt, daß die Handlung, wegen deren die Strafe erkannt worden ist, auch nach den Gesetzen des requirirten Staates als ein Vergehen oder Verbrechen und nicht als eine blos polizei⸗ oder finanzgesetzliche Uebertretung erscheint, ingleichen unbeschadet des dem requirirten Staate zustaͤndigen Straf⸗Verwandlungs- oder Begnadigungsrechts. Ein Gleiches findet im Fall der Flucht eines Verbrechers nach ergangener rechtskraͤftiger (vollstreckbarer) Entschei⸗ dung oder waͤhrend der Strafverbuͤßung statt. Hat sich aber der Verbrecher vor der Verurtheilung, der Untersuchung durch die Flucht entzogen, soll es dem untersuchenden Gericht nur freistehen, unter Mittheilung der Akten auf Fortsetzung der Untersuchung und Be— strafung des Verbrechers, so wie auf Einbringung der aufgelaufenen Unkosten aus dem Vermdgen des Verbrechers anzutragen. In Faͤl⸗ len, wo der Verbrecher nicht vermdgend ist, die Kosten der Straf— vollstreckung zu tragen, hat das requirirende Gericht solche, in Ge— maͤßheit der Bestimmung des Artikels 40, zu ersetzen.
Art. 38. Hat der Unterthan des einen Staates Strafgesetze des anderen Staates durch solche Handlungen verletzt, welche in dem Staate, dem er angehoöͤrt, gar nicht verpönt sind, z. B. durch Ueber— tretung eigenthuͤmlicher Abgaben⸗Gesetze, Polizei⸗-Vorschriften und der gleichen, und welche demnach auch von diesem Staate nicht bestraft werden koͤnnen, so soll auf vorgaͤngige Requisition zwar nicht zwangs— weise der ünterthan vor das Gericht des anderen Staates gestellt, demselben aber, sich selbst zu stellen, verstattet werden, damit er sich egen die Anschuldigungen vertheidigen und gegen das in solchem Falle zulaͤssige Kontumazial Verfahren wahren koͤnne. Doch soll, wenn bei Uebertretung des Abgaben-Gesetzes des einen Staa⸗ tes dem Unterthanen des anderen Staates Waaren in Beschlag ge⸗ nommen worden sind, die Verurtheilung, sey es im Wege des Kontu⸗ mazial Verfahrens oder sonst insofern eintreten, als sie sich nur auf die in Beschlag genommenen Gegenstaͤnde beschraͤnkt. In Ansehung der Contravention gegen Zollgesetze bewendet es bei dem unter den kontrahirenden Staaten am 1. November 1837 abgeschlossenem Ver— trage, die Erleichterung der gegenseitigen Verkehrs-Verhaͤltnisse be⸗ treffend.“
Berlin, 15. Jan. Vorgestern Abend gegen 6 Uhr brach hier in dem drei Etagen hohen Maschinen- Gebäude der Kattun— Fabrik der Herren Pardow und Philipp, Köͤpnickerstraße Nr. 27, ein Feuer aus, welches in kurzer Zeit das ganze Gebaͤude und ei—
nen Theil von dem Dachstuhl, des angraͤnzenden Wohnhauses zer—
sörte. Mehrere tausend Stuͤck unbedruckter und einige hundert ĩ Außerdem sind die in dem Gebäude aufgestellt gewesenen Maschinen theils verbrannt, theils durch das Feuer unbrauchbar gemacht worden. Der Scha—
den an Waare und Maschinen wird auf 160, 000 Thaler geschaͤßt. Die Brandversicherungs-Summe soll etwa 80 000 Thaler betra⸗ gen. Auf welche Weise das Feuer entstanden, hat sich bis jeßt nicht ermitteln lassen.