1842 / 23 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

tag zu Woolwich an Bord des vom Commander Nott befehligten Admiralitats⸗Dampfboots Firebrand“ einzuschiffen und Sr. Ma⸗ jestät dem Könige von Preußen während der Ueberfahrt von —— aufzuwarten. Der . wird auch entweder den

arquis von Exeter, Ober⸗Kammerherrn des Prinzen Albrecht, oder den Lord Hardwicke, Post⸗Capitain in der Königlichen Ma⸗ rine, als Kamnierherrn fuͤr den Dienst Sr. Majestaͤt, an Bord nehmen. Auf demselben Dampfschiff wird sich Geheime Rath Bunsen einschiffen. Das Linienschiff , Vindictive soll unverzuͤg= lich mit fuͤnf anderen Kriegsschiffen nach den Duͤnen segeln, um das Schiff, welches den Preußischen Monarchen nach England heruͤberbringt, zu bewillkommnen und die Ankunft Sr. Majestaͤt mit Ehrensalven zu begrüßen.

Drei Koͤnigliche Bagage⸗Wagen gingen gestern, mit Moͤbeln beladen, die fuͤr den Gebrauch der Baͤste Ihrer Kerk in MWindsor dienen sollen, aus dem Buckingham ⸗Palast ab. Am Morgen des Tages vor der Taufe sollen alle Vorbereitungen, die jeßt in den Privat- und Staatszimmern des Schlosses, in der St. Geer pelle und in Kardinal Wolsey's Halle unter der Oberaufsicht des Herrn Saunders vom Ober⸗Kammerherrn⸗De⸗ partement im Gange sind, vellstaͤndig beendigt sn Durch eine so eben vorgenommene Veraͤnderung in der Construction der Schornsteine der sechs großen Oefen in der St. Georgs⸗Kapelle hat man eine bedeutend hoͤhere Temperatur erlangt, so daß es nicht nöͤthlg seyn wird, noch mehr Oefen in jener Kirche anzubringen. Die elserne Rohre eines jeden Ofen ist namlich, etwa zehn

über dem Boden, in horizontaler Richtung mehrere Ellen an den Seiten der Kapelle entlang gefuͤhrt worden, ehe sie in die Höhe steigt und oben durch ein 2 hinausgeht. Auf diese Weise brachte man vorgestern die Warme in dem Ge⸗ baͤude auf 7 Grad, und am Tauftage denkt man sie noch bis auf 109 Grad zu steigern. In Frogmore Lodge sind Schlaf⸗ und Putz⸗Zimmer fuͤr 30 vornehme Gaͤste der '. eingerich⸗ tet. Auch in dem runden Thurm werden mehrere Gemächer Er Aufnahme von Gaͤsten in Bereitschaft gesetzt. Drei große Go— thische Bronze⸗Kronleuchter, aus denen Gas brennen soll, wer⸗ den an der hohen Decke der neuen Reitbahn aufgehängt, und, außer⸗ dem sollen noch 60 Gas⸗Kandelaber an verschledenen Stellen der mit der Reitschule zusammenhaͤngenden Gänge und Stallungen angebracht werden. Den Fußboden der Halle Kardinal Wolsey's, ia welche die Taufgaäͤste zuerst eintreten werden, wenn sie aus dem Schloß kommen, so wie den Fußboden des hohen Chors und der Gaͤnge in der St. Georg's⸗-Kapelle werden Kokosnuß⸗Matten be⸗ decken, die so dick sind wie ein Brett. In Kardinal Wolsey's Halle wird durch einen einzigen ungeheuren Ofen eine Tempera⸗ tur von etwa 8 Grad Wärme erreicht werden. Ringsum den inneren Raum dleses Gebaͤudes werden prächtige Sctze fuͤr die Gaͤste errichtet. Eine Menge von Tapezierern und anderen Hand⸗ werkern sind jetzt mit der Aufstellung der Betten und aͤbrigen Möoͤbel in den Staats- und Privat⸗Gastzimmern des Si ff beschaͤftigt.

Das Oratorium „Herkules“, aus welchem Prinz Albrecht einen 23 Marsch fur die bei der Tauf⸗-Ceremonie aufzufuͤh⸗ rende Musik ausgewählt hat, wurde im Jahre 1714 von Handel komponirt. Bei der letzten Installirung der Ritter des Hosen⸗ band⸗- Ordens in der St. Georgs⸗Kapelle im Jahre 1805 spielten Orgel und Orchester denselben Marsch.

Man besorgt doch, daß die Besserung in dem Befinden der Koͤnigin Wittwe bis zum 2s5sten d, noch nicht so weit vorgeschritten seyn imöchte, um es Ihrer Majestat moglich zu machen, der Taufe des Prinzen von Wales beizuwohnen. Soilten jedoch ihre aäͤrzt⸗= lichen Rathgeber nach ihrer Ankunft in Marlborough⸗House, wo die Königin Wittwe am Freitag oder Sonnabend erwartet wird, der Meinung seyn, daß ein Befuch derselben in Schloß Wind sor so kurz na 3

die regierende Königin, auf einige Tage besuchen.

Belgien.

Brüssel, 15. Jan. Der Fuͤrst von Chimay, Civil-Gouver⸗ neur des Belgischen Theiles von Luxemburg, hat von Arlon aus einen Besuch in der Festung Luxemburg abgestattet, wo er dem Mi⸗ litair⸗ Gouverneur, Prinzen von Hessen⸗Homburg, dem Komman⸗ danten, General Dumoulin, und dem Civil⸗Gouverneur, Herrn von Lafontaine, seine Aufwartung machte. derten die gedachten hohen Militair- und Civil⸗Beamten diesen Besuch im Basthause zum Kolnischen Hofe, wo der Fuͤrst abge⸗ stiegen war. Letzterer besichtigte sodann die Stadt und verweilte

besonders in der Chimay⸗Straße, die diesen Namen von einem Ahnherrn des Fursten hat, der die Festung gegen die Franzosen zur

Zeit Ludwig's XIV. tapfer vertheidigte.

Schweden und Norwegen.

Christiania, 11. Jan. 29sten v. M. besagt: „Se. Majestaͤt, welche die von dem Nor⸗ wegischen Volke zur Einrichtung einer geeigneten Königs wohnung bereits gebrachten Opfer anerkennen, die inzwischen, durch Um⸗ staͤnde verursacht, weit

Sys, derzeit dringenderen Ausgaben nicht entzogen werden durfe, und befehlen demnach, daß bei Me een des Cane keinenfalls mehr als 12 15 0669 Sys. jährlich als weiterer Zuschuß zur win,. der Ausgaben zur Königswohnung aufgeführt werden.“ . Zeitungen haben eines vom Könige nicht sanc⸗ 2 82 ar hen gs De schlu ses in Betreff der Emancipation der en in Norwegen erwähnt. Dies ist (wie ig. Blaͤtter er 1 an. Irrthum, welcher der Berichtigung bedarf. Aller⸗ =* 99 en ö. * Storthinge von 1836 und 1539 für die Auf— zebung 3 . g eon 1741 ausgesprochen, allein in dieser gar 9) on Katholiken die Rede. Vielmehr werden darin nur, in Allgemeinen alle religiöse Versammlungen verboten, im , emel er du i . 6 konnen. er Giga aner ahnen a geerdeten beimehnen e

fung einer zu dem Zweck ernannten Kommifsion! Ch a es 2 dem naͤchsten Storching eine Votschaft

Deutsche Bundesstaaten.

nene offizielle erzogs in Be⸗ izirte Neben⸗

litz. .

dall der . von Cisenbahnen die Verp

wo sie durchgreifende finanzielle Reformen im inneren

rer Reise von Sudbury⸗Hall nach London, ihrer / Gesundheit nicht schaden würde, so will Ihre Majestät ihre Nichte,

äberschritten haben, was Se. Majestaͤt ge⸗ wüänscht, nehmen an, daß ein so bedeutender Belauf, wie 90 000

ub ĩ ät de ne, e dee, ne , be, fre.

eben wor⸗

ng der Grund fl wonach den ichtung zur Abtre⸗

90

tung von Grundeigenthum und von anderen Rechten zu bestimmen seyn wird. Es folgen hierauf die betreffenden Vorschrjften in drei⸗ ehn Paragraphen, dle zunaäͤchst fuͤr die Eisenba e von der

reußischen bis zur Lauenburgischen Graͤnze zur Verbindung der Städte Berlin und Hamburg und von Wismar uber Schwerin nach Boitzenburg zur Anwendung kommen. .

Spanien.

Madrid, 9. Jan. Der Gesetz⸗Entwurf äber die Kapitali⸗ sirung der ruͤckstndigen Interessen, welcher von dem Finanz⸗Mi⸗ nister den Cortes vorgelegt worden ist, lautet folgendermaßen: „Art. 1. Es sollen saͤmmtliche Interessen der inneren konsolidir⸗ ten Schuld und der im Auslande zirkulirenden, 86 faͤllig sind und in den Semestern vor dem 1. Januar 1813 fällig werden, kapitalisirt werden. Art. 2. Zum Augtausche fuͤr diese Anteres⸗ sen sollen von der nationalen Amortisations⸗-Kasse 3 pCt. Renten au porteur gegeben werden bis zu einem der Totalsumme der gegenwaͤrtig in Circulation befindlichen (zu kapitalisirenden) Effek⸗ fen gleichen Betrage. Art. 3. Der Genuß der Interessen dieser Renten wird fuͤr diejenigen, welche die Kapitallsirung der Inter— essen von 1811 und 1852 vor dem nächsten 39. Juni begehren werden, vom 1. Januar 1812 an beginnen; diejenigen, we d. ihr Begehren 9. diesem Termin stellen, werden nur auf das zweite Semester Anspruch machen koͤnnen, vorausgesetzt, daß sie die Ka⸗ pitalisirung im Laufe dieses Semesters verlangen. In gleicher Weise soll es fuͤr die folgenden Semester gehalten werden.

Pedro Surra y Rull.“

Die Adreß⸗Kommission haͤlt haͤufige Zusammenkünfte. In ihrer heutigen Sitzung gab der Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten, Herr Gonzales, Explicationen, welche die Kommission befriedigten, und die zum großen Theile die diplomatische Diffe⸗ renz zwischen Frankreich und Spanien betrafen. Herr Gonzales vermied in seinen Erlaͤuterungen sorglich Alles, was feindselig haͤrte erscheinen koͤnnen; seine Sprache war gemäßigt und —4— zugleich aber auch fest und entschlossen. Der Adreß⸗Entwurf wird, wie man versichert, in funf oder sechs Tagen zur Vorlage bereit

eyn. Es heißt, Herr Aston werde in kurzem nach England ab—

reisen. Türkei.

Konstantinpel, 29. Dez. (A. 3.) Nachdem die Pforte um die Mitte dieses Monats die Drohung ausgesprochen, zur Hebung ihrer Beschwerden gegen Griechenland Gewalt⸗Maßregeln ergreifen zu wollen, ist sie plotzlich in dieser anger er ganz verstummt, sey es, daß die ihr von den fremden Repräͤsentanten dawider gemachten Vorstellungen gewirkt haben, oder daß sie die Resultate der Schritte abwarten will, welche zu Anfang Dezem⸗ bers Herr a n in Athen nach seinen neuen Instructionen unternommen hat. Viele sind geneigt, mit Rucsicht auf den Ernst und die Charakter -Festigkeit Mzzed Mehemedes das Letztere

zu glauben, was einem Bruch mit Griechenland gleichkäaͤme, indem

es schon bei der Verwickelung allein der Terrain Frage nicht an⸗ zunehmen ist, daß die Griechische Regierung binnen dem von der Pforte gesetzten Termin von 114 Tagen die Gegenstäͤnde der Otto⸗ manischen Seschwerden erledigen konne. Mittlerwejle sind, wie gesagt, die Repraͤsentanten der Großmächte nicht muͤßig und haben nach einer Konferenz, die sie zu diesem Zweck unter sich gepflogen, und an der Herr von Bourqueney Theil genom—⸗ men hatte, dem Großwesir die unumwundensten Vorstellungen emacht. Jedenfalls durfte die Pforte sich zweimal besinnen, ehe fe sich in ernstere Verwickelungen einlaͤßt in einem K aushalt

der Monarchie unternimmt. Obwohl namlich Nzed Mehemed ascha, der neue Großwesir, mit Macht gegen jede Neuerung ich stemmt, und deswegen auch zu dem alien System der Mu— katan (Verpachtungen der offentlichen Einkuͤnfte5 zuruͤckkehrt, konnte es ihm doch nicht entgehen, daß die Finanz⸗Verwaltung

an wesentlichen Gebrechen leide, und daß etwas geschehen muͤsse,

um dem Uebel 73 Er griff zu dem Mittel, die alte Er⸗ 8 Art der Steuern herzustellen, zugleich aber die Staats⸗ usgaben zu regeln und zu vermindern. Er faͤngt nun bei den

Beamten an: ihre Besoldungen werden ermaͤßigt, bei hochgestell⸗

rn ten und reich bezahlten Perfonen oft bis auf die Halfte des fruͤ⸗ Bald darauf erwie⸗ heren 323 j , 3

lenden Reductionen die

erabgesetzt, so daß die schon jetzt sich heraus stel⸗ umme von zwei Millionen Piastern mo⸗ natlich erreichen. Auch soll die Zahl der Beamten vermindert, viele Stellen, die fruͤher von hoͤheren Wuͤrdentraͤgern besorgt wa⸗ ren, sollen nun durch Leute von niederen Rangstufen besetzt, alle Sinecuren (denn auch hier bestehen dergleichen) aufgehoben werden.

Eine Königliche Resolution vom

Inland.

Sagen, 18. Jan. (Elberf. 3.) Gestern ist bereits ein Theil der Equipagen Sr. Majestaͤt des Königs hier durchgeeilt. Heute haben hier die Generale von Natzmer ünd von Neumann, so wie der Graf von Stolberg und der Hofmarschall von Meye⸗ rink, zu Mittag gespeist. An der Graͤnze wird Se. Majestaäͤt von dem Ober⸗Präsidenten und dem kommandirenden General unserer

rovinz empfangen. Der Landrath Graf von Seyssel und der

Pee en ren gn Herr von Carnap von Elberfeld sind hier ein⸗

getroffen. Die Bruͤcke an der Volme wird Se. Majestaͤt erleuch⸗ ket finden, da ein hiesiger Kaufmann 40 Lampen zu dem Behufe aus Koͤln hat kommen lassen; von der Bracke bis an das Hotel des Herrn Schmidt bilden die alten 3 unseres Kreises ein Spaster. Ucberals regt sich das freudige Gefühl, unseren Konig zum erstenmale begruͤßen zu konnen; denn für unsere Liebe giebt

es kein Inkognito.

agen, 18. Jan. am Nachmittage gab sich die all ches Treiben des aus Nah und J m e. M egen 9 ußte den

z nig. Jedes ,. 36 festl ag umgewandelt. e chmüͤckte 2

selben nigen die e, n Se. 5 i. aben dem * 2 * 1 3.

. heit M ennen und . auf einige .

euren Menschenmasse herrschte Ruhe und Ordnung. Se. Ma⸗ *. - 7 Uhr Morgens, begleitet ** Segens⸗ wünschen Aller, die Weiterreise antreten. Unvergeßlich bleibt uns

dieser Tag!

Koblenz, 11. Jan. Erfreulich ist die Erscheinung, daß man immer mehr gur Kultivirung der bisher bde gebliebenen und blos zur Viehweide benutzten Gemeinde⸗Laͤndereien schreitet. IJamentiich zeichnen sich die Mosel⸗ Gegenden in dieser Beziehung aus. Es ist dies um so erfreulicher, als die Verarmung der Mosel Bewohner zum großen Theile darin gesucht werden muß, daß die selben bisher 1h ausschließlich mit dem Weinbau beschaͤftigten. und daher gendthigt waren, alle rr nn,, e sie selbst r , ar zu dn. und e * eh ren in Schulden n mußten. dieser lthatige 2 um . ist die * geebneter Wege nach den 2 In den meisten wichtigen Mosel⸗Gemeinden sind daher in der letzten Zeit dergleichen Anlagen schon zur Auts⸗ füͤhrung gekommen, oder in der Ausführung begriffen und wird auf diese Weise der te * abgesperrten Mösel⸗ Gegend ein fruͤher nicht gekannter Verkehr sich erdffnen.

Trier, 11. Jan. Von allen Gewerben wird am lebhaftesten der Bergbau auf Steinkohlen betrieben. Ungeachtet das Bergamt alle nur irgend disponibeln Kräfte zur Förderun der Stemnkohlen anwendet, und die Ausbeute auch wirklich so stark ist, daß z. B. auf der Gerharder Grube bei Vdlklingen täglich an 9600 Ctr. zu Tage gefoͤrdert werden, so halt die För⸗ derung doch mit der gear re, nicht gleichen Schritt, es sind keine Vorrithe von diesem Brennmaterlal vorhanden und wird von den Schiffern mehrfach geklagt, daß sie zu lange warten müßten, bis fie die erwünschte Ladung Steinkohlen erhalten lonn⸗ ten, daher wäre es sehr zu wünschen, daß entweder die Kohlen⸗ soͤrderung verstärkt, oder daß der Verkauf der Steinkohlen nach Frankreich dergestait beschraͤnkt würde, daß zuvor stets der inlan⸗ dische Bedarf vollständi er werden kann.

Die ele n fh fffahrt, welche gegenwaͤrtig sowohl nach Koblenz als nach Metz 6 eilt ist, wird mit dem künftigen Fruͤhlinge anscheinend regelm 1 und mit Lebhaftigkeit fortgesetzt werden? indem nunmehr jede der für die beiden Stromstrecken bestehenden Gesellschaften im Besitze von drei er ner. ist, so daß jeden Tag eins nach Koblenz und Meß abfahren und eins von dorther hler eintreffen kann.

r r ——

Der Staats⸗Nath Frankreichs.

Herr Vivien hat vor . in der Revue des deux Mondes einen interessanten Aufsatz uͤber die Stellung und Or⸗ ganisation des Staats⸗Rathes in Frankreich bekannt gemacht, aus welchem wir Folgendes entnehmen:

„Der Staats⸗Rath war unter der Restauration der Gegen⸗ stand der lebhaftesten Angriffe. Alle Oppositionen seit Herrn von Villele bis * Herrn Bavoux schossen 6 Pfeile gegen ihn ab. Seine Existenz verletzte die Charte, seine Handlungen waren tyrannisch, seine Tendenzen contra⸗revolutionair. an sprach von nichts Geringerem, als ihn von der Liste unserer . e zu streichen; die 6 tsten verlangten eine radikale

eform seiner O anifation und Ji. einer Kompetenz.

Seit der Jus⸗Revolution sind die meisten jener Vorurthelse verschwunden. Die Oeffentlichkeit hat ein günstiges Licht auf diejenigen Befugnisse des Staats⸗Raths ö en, welche die meiste , . Sehr genaue Statsstiken seiner Arbeiten ha⸗ ben die Wichtigkeit und den Umfang derselben dargethan. Man betrachtet ihn nicht mehr als von der Constitution verurtheilt, man glebt seine Nuͤtzlichkeit zu, man pt t von seinen dnn ohne Bitterkeit, zuweilen ee mit Wohlwollen; die Dienste, die er leistet, werden nicht bestritten.

er Augenblick ist gänstig zu einer ernsten und unparteli⸗ chen Pruͤfung jener 6. nstitution. Die Reglerun * im ebruar 1839 einen Gefetz-⸗Entwurf über den Staats-Nath vor⸗ gelegt; eine aus kompetenten Mannern jusammengesetzte Kom misslson der Deputirten⸗ Kammer hat sich gegen die Hauptbestim⸗ mungen desselben ausgesprochen und ein gan e , g System vorgeschlagen. Die Debatte wird allem Anschein nach gleich zu Anfang der naͤchsten Session beginnen, und es scheint daher zweckmäßig, die Elemente derselben im voraus anzudeuten, den eigentlichen Lhar ter des Staats⸗Raths zu schildern und die wichtigsten der Fragen, die in Anregung kommen durften, zu be⸗ rechen. 9 Der jetzige Staats⸗Rath ist der nominelle Nachfolger und in gewissen Punkten der Erbe des ene, der alten Mo⸗ narchie und des Kaiserreichs, aber er unterscheidet sich von ihnen durch wesentliche Zuͤge. ie sie, hat er seinen Siß in der Nähe der Central-⸗Gewalt und foͤrdert dleselbe durch seins Rathschlaͤge; aber nicht alle ihre Befugnisse sind in seine 3 übergegangen, und er ist mit anderen bekleidet, die sie nicht ausübten.

Vor S9 bietet der Staats⸗Rath das Bild der Verwirrung dar, welches in den öffentlichen Gewalten herrschte.

leicher Zeit Theil an der Politik und der Regieru en c , in die auswäͤrtigen Angelegenheiten, in in den Handel; an der Justiz durch die Reglements für ter, bur Anhůn igmachen von Prozessen, durch Cassationen an der Verwaltung durch den in seinem 23 errichteten e, , ,

e e es agts⸗R 1 . er nimmt e. roßen Platz in be Gg . der Fran⸗ zöͤsischen Administration ein und aum mehr Spuren zuruͤck= gelasfen, als jene Menge von besonderen Jurisdietionen und un⸗ tergeordneten 1 die das abselute Köͤnigthum in sei⸗ nem Fall mit hinwegnahm. nter dem Konfulate und unter der Kaiserlichen Regierung

6 der Staats⸗Rath eine constitutlonelle . er entwirft die

esetze, erörtert sie, wenn sie dem legislativen Körper vergelegt worden, und interpretirt sie, wenn sie erlassen worden sind j Ter Kaifer weiht ihn in die wichtigsten Mnteressen der Zeit ein. Be⸗ amte des höchsten Ranges müässen ver den Kommissionen des Staatt⸗Raths erscheinen . echenschaft von 17 ndlungen ablegen; ihr Mitglieder erhalten die wichtigsten Missionen, ver⸗ walten 93 2 . ĩ n . *. ö en ihre er. e Minister, v = ah t . ihrer Kontrolle eie. ihrem ki un⸗ terworfen, nehmen nur den in gen , .

. ein ie e kan ele, ihm ein größeres 2 hat der Staats. Rath ren

hen als derselb . at Unter der sonellen Regleru ge r , r , rr i.,

Richtern 9 ndhabt. Er nimmt auch nicht, wie der Kaiserliche Staats⸗Rath, durch gewisse Besugnisse an der Politik der Re⸗ jerung Theil. Die Politik ist dem ister R vorbehalten; ie wird in den Kammern debattirt; sie knaͤpft sich an eine Reihe von Prinzipien und Interessen, die nicht zum Ressort des Staats⸗ —— ören. Dieser ist das administrative Conseil der Krone, die Belhuͤlfe der Minister, der Waͤchter uber die Prinzipien und Regeln der inneren Regierung.

Da man in unserem Staatsleben alle Handlungen der Re⸗ erung der Erörterung und dem Tadel unterwirft, so muß auch e, wenn sie es für gut hält, ihre e m. erbrtern lassen koͤn⸗

nen, ehe sie dieselben verwirklicht. Die Opposition bedient sich, um die Regierung zu bekaͤmpfen, der Meinung der Rechtsgelehr⸗ ten, der Feder der Publizisten; und deshalb muß auch sie Gelehrte, Juristen, Puh enen um sich haben, die eine Art von intellektuel⸗ len Kongreß bilden; dieser Kongreß oder dieser Rath muß eben o weit von systematischer Opposition als von Servilitaͤt entfernt, ber alle persbnlichen Ruͤcksichten erhaben seyn und in der Regle— rung nicht die Maͤnner, sondern das soclale r erblicken. Ein solcher Rath wird in der ganzen administrativen Wirksamk eit der Stuͤtzpunkt der exekutiven Gewalt seyn. Allerdings werden dadurch nicht alle Hindernisse beseitigt, nicht alle Oppositionen be⸗ ie aber es wird der Administratlon Konsistenz und Ansehen eben. Immer Herren ihrer Entschluͤsse, behalten die Minister re volle Freiheit, ohne welche sie nicht verantwortlich seyn koͤnn⸗ ten; aber sie haben zu gleicher gen den Vortheil, sich die gewis⸗ senhaften Eingebungen einer Kbrperschaft zu Nutze machen zu koͤnnen, welche, da sie keine andere Autorität als die der Vernunft hat, nicht versucht werden kann, ihre y zu mißbrauchen.

Ein solcher Rath ist der Staats⸗Rath; dies ist sein Charak⸗ ter und seine Bestimmung unter der constitutionellen Regierung. Wir wollen nun dem Staats⸗-Rath in seiner Wirksamkeit folgen, um zu zeigen, wie fruchtbringend seine Institution ist.

Es soll den Kammern eine Frage ze g leg werden. Das Ministerium beauftragt ein Comité des Staats⸗Raths, einen Ge⸗ setz' Entwurf vorzubereiten. Wenn das Comitèé seine Arbeit been⸗ digt 8 wird dieselbe in der General⸗Versammlung vorgelegt. Die Minister, welche den Entwurf in der Kammer ju vertheidi⸗ gen haben, wohnen der Sitzung bei. Es entspinnt sich eine vor⸗ laufige Erbrterüng, in welcher die Haupt⸗Schwierigkeiten angeregt, die verschiedenen Argumente geltend gemacht, erwogen, bekämpft und auf ihren richtigen Werth zurücgeführt werden. Die Mi⸗ nister und diejenigen Mitglieder des Staats⸗Raths, welche an den parlamentarischen Erbrterungen theilnehmen, werden mit dem Ge⸗ genstande vollkommen vertraut. Der Entwurf ist den Kammern vorgelegt. Die Regierun erg en, diejenigen Mitglieder des Staats⸗Raths, welche sich bei der . des Entwurfes am meisten ausgezeichnet haben, mit der Vertheidligung desselben. Sie begeben sich zuvdrderst in die Kommissionen. Sie legen dort die offi⸗ ziellen Dokumente vor, setzen den Gedanken des Entwurfes aus einan⸗ der, vertheidigen das Ganze und die Details und uͤben den Einfluß aus, der . nothwendig an das gründliche Studium einer Sache knuͤpft. Spater haben sie dieselbe Aufgabe vor den Kammern * erfuͤl⸗ len. Die Regierung, ͤberzeugt von dein Verdienst eines so relflich er⸗ wogenen 6 unterstůtzt durch die Beistimmung des Staats⸗ Raths, von unterrichteten und geübten Rednern vertheidigt, wi⸗ erg sich mit Energle unüberlegten Amendements, vertheidigt ihre Vorschlage und kampft so mit wirklichem Vortheil.

r Staats⸗Rath und seine Comitèé's beschraͤnken sich at darauf, die an sie gerichteten Fragen zu beantworten. Wenn sie bei der Prüfung der ihnen vorgelegten Sachen irgend einen Grundsatz verkannt, irgend eine Unregelmaͤßigkeit begangen sehen, so machen sie die Regierung darauf ne nn, 3 unbeugsa⸗ mer, aber wohlwollender Tadel hält die Buͤreaus wach, verschafft den bestehenden Regeln Achtung und sichert in allen Theilen des öffentlichen Dlenstes ya. und Pünktlichkeit.

Eine leßte Befugniß ist hem Staats⸗Rath verliehen, die das Siegel auf seine Autorität druͤckt und der Beaufsichtigungs⸗Ge⸗ . anvertraut ist, eine wirkliche und wirksame Sanc⸗

Jeder Burger, der sich durch einen administrativen Akt in , Rechte verletzt glaubt, kann , , verlangen; seinen

eelamationen, wenn sie auch nicht vor die gewöhnlichen Tribu⸗ nale gebracht werden, fehlt es deshalb nicht an Richtern. In den meisten Fällen entscheiden die Praͤfektur⸗Conseils; in anderen sind es die Minister, die Praͤfekten, Spezial⸗Hommissionen u. s. w.

* Entschtibung diefer verschledenen Jurisdictionen kann dem taats⸗Rathe vorgelegt werden, und zwar nicht bloß von der

öffentlichen VBehsrde, sondern auch von der Privat- Partei. Den en,, , Staats Raths fuͤgen sich die Minister immer.

Der populaire und liberale Charakter der Institution tritt in jener Befugniß deutlich hervor; denn . ist eben sewohl zum Schutze und jur Buͤrgschaft der Privat⸗Rechte, als fuͤr die Un⸗ abba n und Einheit der Administration errichtet worden.

inge statistische Details, die offiziellen Veroͤffentlichungen entlehnt sind und sich auf die Periode von 1834 bis 1839 be⸗ ziehen, werden den Staats-Rath, wenn man so sagen kann, in Thaͤ⸗ tigkeit zeigen und die Pflichten, die er erfuͤllt, die Dienste, welche er leistet, vollends in das rechte Licht stellen.

on den neun ministeriellen Departements legen nur vier dem Staatsrath eine große Anzahl von Sachen vor. Die des Krieges, des Seewesens und des bffentlichen Unterrichts bedienen sich ie. wenig. Der oͤffentliche Unterricht ist unter die Leitung eines Königlichen Conseils gestellt, das den Vortheil eines perma— nent h o h . 3 befra

as nisterium des Innern befragt entweder sein eigenes Comité oder den Staats⸗Rath aͤber die wesentlichen . der Administration der Departements, der Gemeinden, der Wohl⸗ , d , der Hospitaͤler u. s. w. Die Departements, die Bezirke, die Kantone und die Gemeinden haben in dem Zeit⸗ raum von fuͤnf Jahren 231 Gesetz-Entwuͤrfe veranlaßt, uͤber welche das Comité des Innern berathschlagt hat. In derselben Zeit be⸗ trafen von den ihm vorgelegten Ordonnanz⸗- Entwürfen 320 die Departements, 31,637 die Gemeinden, 3381 die Wohlthaͤtigkeits⸗ Büreaus, 3961 die Hospltaͤler und 46 die Leihamter. Die wich⸗ tigsten dieser Angelegenheiten wurden dem Staats⸗Rathe zu einer zweiten Pruͤfung vorgelegt.

Das Ministeriumn des Ackerbaues und des 2 hat sei⸗ nem Comité 2067 Sachen uͤberwiesen und das Justiz⸗Ministerium dem selnigen 7776 Sachen.

u diesen rein administrativen Sachen gesellen sich noch zwei andere Gattungen von Geschäften, die wegen ihrer besonderen Veschaffenhelt eine er en. rwaͤhnung verdienen. Es sind dies

nerseles die Jurfadietlons-Konfllkte zwischen der * und der lle. die Ermaͤchtigungen zur gerichtlichen erfe gun e⸗ 83 r der Regleruüng und andererseits die contentlöͤsen

In funf Jahren hat der Staats⸗Rath 128 Konflikte gepruͤft;

Al hatten . Urthelle der Königlichen Gerichtshoͤfe, M äber

91

densrichter; 18 davon wurden gutgehelßen und 50 annullirt. In den Jahren 1831 bis 1839 wurden dem Staats-Rathe 369 Ge⸗ suche um Ermächtigung gur gerichtlichen Verfolgung gegen Agen⸗ ten der Regierung vorgelegt; 136 davon wurden zugelassen, 233 verworsen.

Einige voreingenommene Gemuͤther betrachten den Staats⸗ Rath noch immer als einen gefälligen Diener der Regierung, der sich in Alles fag und Alles guthelße, was sie wuͤnsche. Man zi⸗ tirt bei solchen Gelegenheiten den Staats-Rath des Kaiserthums, und weil die Kaiserliche Regierung absolut war und sich auf den Staats⸗Rath stuͤtzte, hielt man ihn fuͤr den steten Helfershelfer der absoluten Regierung. Unter der Restauration konnte ein Depu⸗ tirter, ohne die Kammer allzusehr zu erer, sagen, daß die Staatsräthe die Unterdrücker des Volkes waren. Man ist jetzt von jenen extremen Meinungen zuruͤckgekommen, und in einer Zeit, wo keine Tyrannei moͤglich ist, räumt man zwar ein, daß der Staats-Rath kein Werkzeug des Absolutismus ist, aber man ge⸗ steht ihm immer noch nicht Unabhängigkeit und Liebe fuͤr die bf— fentlichen Freiheiten zu. Nichts ist indeß ungerechter. Unter der Kaiserlichen Regierung selbst hoͤrte die Erörterung niemals auf, frei zu seyn, und die Meinung des Staats-Oberhguptes war weit davon entfernt, als Gesetz zu gelten. Unter der Restauration ha— ben die Besitzer von Nationalguͤtern im Schooße des Staats— Raths Vertheldiger und Beschuͤtzer gefunden. Er hat, was man auch sagen möge, zu allen Zeiten ohne Schwache seine Pflicht ge⸗ than. Ich sage nicht, daß er jemals ein Oppositions-⸗Werkzeug gewesen sey. Dles ist er nicht und darf er auch nicht seyn; aber er legt keinen Werth darauf, der , zu gefallen, er ist nur, der Sklave seiner eigenen Grundsaͤtze, und der beste Beweis dafuͤr ist, daß die Buͤreaus seine Kontrolle fuͤrchten und sie oft zu vermeiden suchen.

Man beschuldigt den Staats⸗Rath bei Ausuͤbung seiner Ju⸗ risdiction auch, nicht der Gefaͤlligkeit gegen die Regierung, sondern einer zu großen Ruͤcksicht fuͤr die Interessen des Staats und be— e. fuͤr die des Fiskus. Ich bekenne, daß ich einen solchen Jorwurf nicht ernstlich behandeln kann. Koͤnnte er nicht vielmehr fuͤr einen Lobspruch genommen werden? Jedenfalls trifft er we⸗ niger den Staats⸗Rath, als die Gesetze, welche sich auf das oͤffent⸗ liche Vermoͤgen beziehen. Der Staats⸗Rath hat niemals einen Anspruch der Reglerung oder des Fiskus genehmigt, den er fuͤr ungerecht hielt; aber auch niemals hat ihn eine Privat⸗Ruͤcksicht veranlaßt, einen Anspruch zu verwerfen, den er fuͤr gerecht hielt.

Dies ist also der Staats-Rath. Er koͤnnte ohne Verletzung der Charte abgeschafft werden; aber seine Abschaffung wuͤrde viele Rechte gefaͤhrden. In seinen administrativen Befugnissen, die sein eigentliches Wesen ausmachen, stellt er zwar keine der bffentlichen Gewalten dar, aber er koͤmmt ö allen zu Huͤlfe. Er ist nur ein bloßes Conseil, aber die Regierung, indem sie seine Rath⸗ schläge annimmt, koͤmmt ihrer Verantwortlichkeit durch die Be⸗ rathung zu Huͤlfe; die Kammern verlassen sich, hinsichtlich der Vorbereitung der Gesetze und hinsichtlich der Vollendung ihrer Arbeiten, auf den Staats⸗Rath; die Krone stuͤtzt sich auf seine Entscheidungen, alle suchen in seinem Schoße diejenige Aufklaͤ⸗ rung, die man von der Kenntniß der Gesetze, von der Erfahrung in den Geschaͤften erwarten kann. Diefe moralische Macht des Staats⸗Rathes ist großer, als irgend eine, welche ihm das Gesetz

seiner Mitwirkung, seinem eigenthuͤmlichen Charakter und seinem anerkannten Verdienst. * ?

Ich bedaure, es sagen zu muͤssen, daß die Regierung seit 1830 den Staats⸗Rath etwas vernachlaͤssigt hat. Sie hat sich nicht

sie hat nicht all den Beistand von ihm verlangt, den er h waͤhren konnen.

Die Kaiserliche Regierung hatte den Staats⸗-Rath zu hoch— erhoben; sie gab ihm den Vortritt vor den gesetzgebenden Koͤrper—

tte ge⸗

Strafe traͤgt. Die Restauration wies ihm den Rang an, der 33 ,, gebuͤhrt: sie stellte ihn den Kammern nach, aber

vorlegt. Aber die Regierung fuͤhlt sich mehr

gewi noch eine andere wichtige Ursache ist mitwirkend.

wo die legislativen Sessionen geschlossen = beiten des er e,, . ihrer Abfassung nothwendigen gelegt werden, damit er die Zeit bis zur Rückkehr der

Urtheile 8. kribunale erster Instanz, 3 über Urtheile der Frie⸗=

6 Pruͤfung derselben anwenden koͤnnte. Leider aber uberlassen

den Gerichtshoͤfen voran. Der Rang, den der Staats⸗-Rath in der Stufenfolge der oͤffentlichen Oi ör dn einnahm, war durch

ach 15330 wurde bei den öffentlichen Audienzen der Staats⸗Rath, wie fruher, unmittelbar nach den Kammern empfangen, und ihm hence. folgte der Cassationshof. Gegen diese Hg, ige fanden eclamationen statt und man ergriff, um denselben zu genuͤgen,

folgendes Auskunftsmittel. Der Staats⸗Rath ward am Neujahrs⸗ tage und am Geburtstage des Koͤnigs nicht mehr gemeinschaftlich mit den großen Staatskoͤrpern empfangen, sondern er ward Abends zudor, nach den Damen des diplomatischen Corps und

vor den Beamten der Civilliste zugelassen. Dagegen ward bei den Veroͤffentlichungen im Monsteur die * des Staats Raths gleich nach der der beiden Kammern gesetzt.

Bis zum Jahre 1830 war das Gehalt der Staats-Raͤthe hoͤher als das der Raͤthe am Cassationshofe; dann aber ward durch einen Beschluß der Deputirten⸗Kammer eine Gleich stellung der Gehaͤlter verfügt. Mitglieder des Cassationshofes eine Gehalts⸗Erhöͤhüng, welche be⸗ willigt wurde; aber fuͤr die Staats-Raäthe ward in dleser Hinsicht nichts gethan.

Die wichtigsten Gesetze wurden ferner den Kammern vorgelegt, ohne daß man sie vorher dem Staats⸗Rathe zur Pruͤfung uͤberwies. Um die Entfernung u rechtfertigen, in der man ihn gehalten hat, kann man nur zwei Gruͤnde angeben: man muß entweder das Personal beschuldigen, daß es der Höhe seiner Aufgabe nicht ge— wachsen sey, oder das Reglement, daß es sich nicht fuͤr die 8. rathung der Geseße eigne. Wenn dergleichen Hindernisse vorhan⸗ den waͤren, so wuͤrde es die Pflicht der Regierung seyn, sie zu beseitigen. Es hangt von ihr ab, erfahrene und fähige Männer

der Politik und der Verwaltung, in der Regel einer unthaäͤtigen Erholung. Sie befbrdern nur die unumgänglich nothwendizen Geschäfte und verschieben alles Andere bis auf die nächste Session. Sie haben mehrere Monate vor sich, und mehrere Monate schei⸗ nen den Ministern eine Ewigkeit. Wenn die Kammern nun wie⸗ der einberusen werden, dann draͤngt die Zeit, und man kann nicht mehr auf eine vorläufige Erbrterung und auf die mit der Einmi⸗ schung eines großen Staatskörpers unzertrennlichen Verzöͤgerun⸗ en warten. Man * daher auf den Rekurs an den Staats⸗

th und ernennt daflr lieber Kommissionen. Dies ist der ge⸗ wohnliche Auskunftsweg. Man ruft eiligst einige, wo möglich kompetente Personen jusammen; man erdbssnet zwei oder drei Abende hindurch, nach dem Diner, wo fast alle Geschaͤftsmanner zur Arbeit laäͤssig sind, eine Art von Erdrterung; der Gesetz-Eng⸗ wurf wird eiligst, oft unter dem ausschließlichen Einflusse des praͤ⸗ sidirenden Ministers gepruͤft und dann den Kammern vorgelegt. Was folgt daraus? Die Entwuͤrfe der Regierung ermangein Je⸗ der Autoritaͤt; sie selbst vertheidigt dieselben schlecht, bemüht sich nur, die politische Niederlage einer Verwerfung abzuwenden und willigt in Alles, was die Annahme sichern kann, gleichviel, ob sie von der Zweckmäßigkeit einer Veraͤnderung uͤberzeugt ist oder nicht.

Diese Resultate sind beklagenswerth. Man ernenne Kom⸗ missionen, wenn es auf die Entscheidung technischer Fragen an⸗ koͤmmt, aber fuͤr die Gegenstaͤnde, welche die Verwaltung, die in⸗ nere Regierung des Staats betreffen, ist die einzige zu konsulti⸗ rende Kommission: der Staats⸗Rath.

Ich haͤtte gern die vorstehenden Details unberührt gelassen; aber in dem Augenblick, wo der Staats⸗Rath Gegenstand einer legislativen Erbrterung seyn soll, wo sich die beiden Kammern mit Allem, was auf ihn Bezug hat, beschaͤftigen werden, muß man es erfahren, daß, waͤhrend die öffentliche Meinung sich jenem

2

großen Staatskoͤrper naͤherte und ihm tag seine Dienste und seine Arbeiten freundlicher gnrechnete, die Regierung ihn vernach⸗ laͤssigt und es nicht der Muͤhe werth haͤlt, ihn bei den zahlreichen

= J ; 141 ĩ. 359 verleihen könnte; denn er verdankt dieselbe dem bewährten Nutzen Verterzeek⸗ 9 *

immer hinlänglich besorgt wegen seiner aͤußeren Wurde izt

schaften, ein Uebermaß von Ehre, wofuͤr er vielleicht jetzt die

Fraulkfurt a. M. Vz.... wei Zeichen bestimmt: durch den Vortritt und durch das Gehalt. Fraubcfurt a. M. MX.

Kanz. Hill. 23. 53 SpPan. 225. Präm. Seh. —.

233 566 6. 15215 G. Bank Aet. 1991. 1992. Preuss. Präm. Sch. SI 6.

in den Staats⸗Rath zu berufen; es haͤngt von ihr ab, das Re— ö h J n —ͤ a, e , der . . er ich beeile mich, hinzuzufuͤgen, daß jene beiden Entschuldigun⸗ gen V6 73 * . h 9 wi, e , as jetzige Personal des Staats⸗Raths enthaͤlt im Ganzen, 2. 4 er,. Li. auf e. 2 e , gewendet . e zu einer guten und gründliche

. * ee. , n,, e so es der Föoͤrderung der Geschaͤfte vollkomm ö chend. Jene beiden Gruͤnde sind es nicht, e es 9 konnen, daß man dem Staats-Rath Geseh⸗Entwüͤrfe zur Pruͤfung 1 in einer will⸗ n parlamentarischen Eitelkeiten zu schmeicheln m er , Im Augenblicke,

3 zusammengesetzten Kommission, deren

8 beginnen; die Entwürfe, oder die zu

okumente mößten ihm sofort vor⸗= ammern

2.

ch in jenem Augenblick die Minister, erschoͤpft durch die Mühen

Was das Reglement Akademie:

de Russie: ser zu Mozart's Geburtstagsfeier. (Die zehnte Abonnements⸗Soi— ree ist vom 24. auf den 31. Jan. verlegt.)

21 nheiten zu verwenden, wo seine Mitwirkung von dem aͤußer⸗ sten Nutzen seyn wuͤrde.“

E er liner Börse. Den 22. Januar 1842.

; 8 Er. Cour. Actien. 3 hriet.] Gela. 5

St. Sebuld- Sch. 4 Rnrl. Pots. Riasnb. Pr. Bngl. Obl. 30. 4 do. do. Prior. Act. 43 Eräm. Sch. der Mg4d. Lpꝛ. Eisenb.,. Seebandlung. do. do. Prior. Aet kKurm. Sehular. 3 Rrl. Anh. Eisenb. Rerl. Siadt - Obl. 4 do. do. Prior. Act. Elbinger do. Dũuss Elb. Eisenb. Danz. do. in Tb. do. do. Prior. Act. Wrentp. Ptandbr. 3] Rhein. Rinenb. Grossh. Pos. do. 1 do. do. Prior. Act.

Ostpr. Pfandbr.

Pomm. do. * Sela 1 mareo 3 Friedrichs dꝰor

Kur- a. Neum. do. 3 a = g me, ,

zen i; Tb. S*) /

Dis eonto 3

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. Brie t. Geld.

Amsterdam ' . 3 13937 do. ö ( 139 Hambursʒ ; . 14191 do. y . 148 London . 6 2035 6 201 1 1033 192

635

ec hsSel -- Cours.

2 Mt.

Leipzig in Couraut im 1 ThI. Fuss.. 100 uit. S Tage . ä r. 2 M!

Petersburg 1 SR bl. 3 Woch. 1 29

Auswärtige Eörsen. Amsterdam, 18. Jann. Niederl. virkl. Schbuld 51 7.

53 do. 100 . Pass. Ausg. . Zinsl. —. Pol. . Oesterr. 1053. 2 Antwerpen, 17. Jan. Zinal. S5. Neue Anl. 227 6. Frankfurt a. M.., 19. Jau. Oesterr. 55 Met. 1083 G. 495 101 6. Loose zu 500 FI. 1447 8 do. 45 Anl. 1021 G. Poln. Loose 77 1 8 161 Anl. 243. 244. 23 3 Isoll. 503. 50 . Eisenbahn- Actien. Taunusbahn- Act. 3777. 377. 103 6. Kölu- Aachen 95 G. Hamburg, 20. Jau. Bank- Actien 1630. kugl. Russ. 1091 Paris, 17. Jan. 55 Rente n eour. 117. 95. 33 Rente fin ne,, 95.

Anl. de 1841 fin eour. 79. 40. 53 Neapl. au compt. 107. 69. 55 Span. Rento

* J Span.

Leipzig Dresden

Spater verlangte die Regierung fuͤr die 255. 5.

Wien, 17. Jau. 55 Met. 1067. 16, —. Bank- Actien 1607.

1 99. 3

253 Anl. de 1834 1403. de 1sz39 os.

2 60

Königliche Schauspiele. Sonntag, 23. Jan. Im Opernhause: Der Feensee. Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des erssen

Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u. s. w. . Im Schauspielhause: Das Glas Wasser.

Montag, 24. Jan. Im Schauspielhause: Das Kaͤthchen

von Heilbronn.

Königstädtisches Theater. Sonntag, 23. Jan. Die drei Jahrhunderte 1742, 1812, 1942. Montag, 24. Jan. Otello, il Moro di Veneæia. Dienstag, 25. Jan. Der Talisman. '

Oettentliche Aufführungen. Sonntag, 23. Jan., Abends 7 Uhr, im Saale der Sing⸗ Siebentes Konzert von Franz Lißt. 1) Kem'

niscences de Don Juan. Y), 3) u. 4) Staͤndchen, Ave und Erlkoͤnig von Schubert. 5) Freie Ave Maria Themata, die in Noten geschrieben, an der Kasse in Empfang ge— nommen werden. „Robert der Teufel“.

antasie uͤber aufzugebende 6) Fantasie ber Motive aus Meyerbeer's

, 27. Jan., Abends 7 Uhr, im Saale des Hotel usikalische Extra⸗Soiree des Musik⸗Direktor C. Mö—

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.