1842 / 28 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 28 Jan 1842 18:00:01 GMT) scan diff

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Grund, und der „Firebrand“ und der Lightning“ mußten dort so lange warten, bis der Monkey“ von Woolwich anlangte, um den „Shearwater“ ans Schlepptau zu nehmen und wieder flott zu machen. Der „Monkey“ kehrte gestern wieder nach Woolwich

uruͤck, und die anderen drei Dampfschiffe gingen nach Ostende ab.

Man glaubt jetzt, daß der Koͤnigliche Gast und seine Begleiter sich auf den Dampfbbten einschiffen und daß diese nach England zu⸗ ruͤckkehren werden, ohne die zu ihrem Geleit bestimmten Segel— schiffe abzuwarten; die letzteren würden, des unguͤnstigen Wetters wegen, nur eine Koni liche Salve im Kanal abfeuern und sich sodann nach ihren Häfen zuruͤckbegeben. Die beiden Pagen der Königin Vietoria, welche sich an Bord des „Firebrand“ eingeschifft 66 um Sr. Majestat dem Könige von Preußen aufzuwarten, ind die Herren Frangois Monasson und Cullen. Da dieses Dampfschiff außerordentlich schnell faͤhrt, so glaubt man, daß die Ueberfahrt hoͤchstens 22 Stunden dauern werde. Der Gouver⸗ neur des Greenwich⸗Hospitals, Admiral Stopford, hat gestern das Programm uͤber die Ceremonien publizirt, welche bei der Lan⸗ dung Sr. Majestaͤt stattfinden werden. Ein Theil davon ist schon aus fruheren Mittheilungen bekannt. Sobald der Konig auf der Mitte des großen Plaßes vor dem Greenwich⸗Hospital anlangt, werden die een Allerhöoͤchstdemselben auf ein von dem Lieu⸗ tenant Rivers zu gebendes Zeichen ein dreimaliges Lebehoch brin⸗ en, in welches die Zoͤglinge der mit dem Hospital verbundenen C hull einstimmen werden. Die aus Koͤniglichen Marine⸗Trup⸗ pen bestehende Ehren⸗Garde wird, mit der Front nach der Themse gekehrt, auf dem Viereck aufgestellt seyn, und der kommandirende Offizier wird dieselbe, unter klingendem Spiel, die Fahne vor Sr. MNalestat senken lassen und Allerhoͤchstdenselben mit den anderen ublichen Ehrenbezeigungen empfangen. Auf die Terrasse an der Themse und den daran stoßenden Weg wird Niemand zugelassen werden als die Begleiter des Königs, die Britischen Minister, das diplomatische Corps und die Beamten des Greenwich⸗Hospi⸗ tals. Die Barke des Gouverneurs und die der Admiralitaͤt wer⸗ den bemannt und mit vollen Segeln vor dem Landungsplatze lie⸗ gen. Der Gouverneur und Lieutenant Rose werden den Konig nach der fuͤr Se. Majestaͤt bereit stehenden Staatskutsche geleiten. Dem Vernehmen nach wird der Koͤnig mit dem Prinzen Albrecht von Greenwich uber New⸗Croß, Camberwell, Kennington, Vaux⸗ hall-⸗Bridge und durch den Hyde⸗Park nach der Station der gro⸗ ßen wesilichen Eisenbahn zu Paddington fahren und sich dann auf dieser mit einem besonderen Zuge nach Windsor begeben.

Die Koͤnigin und Prinz Albrecht machen fleißig die Runde durch die Saͤle und Zimmer des Windsor⸗Schlosses, um die uͤberall angeordneten Veraͤnderungen und Verschoͤnerungen zu besichtigen.

Wegen des schlechten Wetters wird die beabsichtigte Revue im Park schwerlich stattfinden und demnach auch kein Abmarsch von Regimentern aus der Umgegend von London nach Windsor beordert werden, indem sich die Revue auf die Koͤnigliche Garde⸗ Kavallerie und das Regiment Hochlaͤnder beschraͤnken soll. Das 1ste Regiment Garde⸗Infanterie, dessen Oberst der Herzog von Wellington ist, wird am Morgen des Tauftages auf der großen westlichen Eisenbahn zu Windsor anlangen, um den Tag uͤber den Dienst als Ehrengarde zu versehen, und am Abend auf der Ei⸗ senbahn nach London zuruͤckkehren. Am Tage nach der Taufe findet die Weihe der neuen Fahnen des Hochlaͤnder⸗-Regiments statt, worauf der Herzog von Wellington sie im Beiseyn der Kö⸗ nigin, des ganzen Hofes und saͤmmtlicher hohen Gaste dem Regi⸗ mente uͤbergeben wird.

Die große Aufregung, welche das r. der Wahl eines Professors der Poesie an der Universitaͤt Oxford wegen der Konkurrenz zwischen einem Puseyiten und einem Anti-Puseyiten verursacht hatte, ist nun voruͤber. Nach mehreren Versammlun⸗ gen der Freunde beider Kandidaten, um die Staͤrke des Anhangs von Beiden zu ermitteln, wurde von dem Comité des Herrn Williams, des Puseyiten, beschlossen, daß dieser sich zuruͤckziehe solle, und da nun kein anderer Gegner des Herrn Garbett wei ter auftrat, so wird dieser den erledigten Lehrstuhl erhalten. Jene Beschluß wurde erst gestern fruͤh gefaßt, und der Vice⸗Kanzl wird unverzuͤglich eine Anzeige davon erlassen. Es geht da Geruͤcht, daß Herr Garbett fast um ein Drittel Stimmen me fuͤr sich gehabt haben wurde, als Herr Williams; man berechnet nämlich fuͤr jenen 21 und fuͤr diesen 623 Stimmen. Waͤre e zu einer Absiimmung gekommen, so wurden viele Geistliche und

andere Mitglieder der Convocation, die dazu nach Oxford haͤtten

kommen muͤssen, große Ungelegenheiten und Kosten gehabt haben.

Die bei dem Kaffeehandel hauptsaͤchlich betheiligten Kaufleute haben die Absicht, eine Adresse an die Regierung zu richten, um eine Ermäßigung des Kaffeezolles zu erlangen. In der Adresse wird auseinandergesetzt, daß eine Verminderung des Zolles nicht nur dem Handel Vortheil bringen, sondern auch die Zoll⸗Einnahme erhohen, ja, daß diese sich verdoppeln werde, wenn man den Zoll von 1 3h! auf 6 Pee. herabsetze. Uebrigens wollen sich die Bitt⸗ steller nicht bei dieser Herabsetzung, wenigstens nicht fur den Kaffee aus den Britischen Besitzungen, begnuͤgen, sondern sie schlagen vor, den Zoll fuͤr Britischen . auf 3 Pee. fuͤr das Pfund, für Kaffee, der aus den Besitzungen der Ostindischen Kom⸗ pagnie eingefuͤhrt wird, auf 4 Pee. fuͤr das Pfund und fuͤr di⸗ reft aus fremden Kolonieen eingeführten fremden Kaffee auf 74

Pee. fuͤr das Pfund 23

worden, der sich, wenn au ĩ d K * * * Jer 4 so doch als nen Briefes ,

ädchens aus Clifton, in der Nähe von ri

„Grantham en er b

n der Nähe von Grantham Nachforschungen a 8

Artikels in Frazers D . ausz eley,

110

Sir R. Peel hat die drei Hauptredner, welche in der un⸗ laͤngst zu 2 gehaltenen Versammlung der Kaufleute und Fa⸗ brikanten der inneren Grafschaften gegen die Korngesetze das Wort fuͤhrten, aus Nottingham und Lescester zu sich nach kondon einladen lassen, wo sie vor kurzem eine lange Unterredung mit ihm hatten. Sie schilderten dem Premier⸗Minsster die schreckliche Lage der arbeitenden Klassen, und einer derselben, Herr Cripps, ein zu Nottingham ansaͤssiger großer Fabrikant aus Nord⸗Amerika, seßzte ihm die verderblichen Wirkungen der auf- und absteigenden Skala der Kornzoͤlle auseinander. Der Minister hoͤrte sie sehr aufmerk⸗ sam an, gab aber keine Versprechungen. Man folgert jedoch aus seiner Einladung, daß er die Nothwendigkeit n ger dem allge⸗ meinen Andringen in etwas nachgeben und wenigstens eine theil⸗ weise Abaͤnderung der Korngesetze bewilligen zu muͤssen. In der lezten Versammlung des Repeal⸗Vereins zu Dublin uͤbergab O'Connell wieder einen Beitrag fuͤr die Zwecke des Ver⸗ eins von 100 Pfd. St. aus Albany und von 20 Pfd. St. aus New⸗NYork mit einem Begleitschrelben, worin die Irlaͤnder zur de nnn ihres Kampfes gegen England ermuntert und ihnen mehr Unterstuͤtzung, als sie erwarteten, von Seiten der Vereinigten Staaten versprochen wurde.

Die Hof⸗-Zeitung vom 18ten enthält einen Geheimeraths⸗ Befehl, welcher den Geheimeraths⸗Befehl vom 10. Mai 1837, wegen der Zusatz⸗Zoͤlle und Abgaben von Portugiesischen Schiffen 24 n auf denselben in England eingefuͤhrten Waaren, wie der aufhebt.

Der Standard enthalt ein Schreiben aus Hull vom 12. Januar, worin aus amtlichen Quellen nachgewiesen wird, daß der Handel der wichtigsten Erzeugnisse der Grafschaften Lancashire und Yorkshire waͤhrend der Jahre 1839, 1840 und 1841 immer zugenommen habe.

In einer Versammlung des hochlaͤndischen landwirthschaftlichen Vereins, welche am 11. Januar in Edinburg gehalten wurde, wurde Herrn W. Watson aus London fuͤr selnen Versuch uͤber die Mittel und die Vortheile, das , m. in diesem Lande einheimisch zu machen, eine goldene Medaille verwilligt.

Dem Vernehmen nach, hat die Mehrheit in dem Comité der Inhaber von Fonds der ehemaligen Spanischen Kolonieen in Amerika beschlossen, die schon erwaͤhnten Vorschlaͤge der Mexika⸗ nischen Regierung anzunehmen, jedoch unter der Bedingung, daß, wenn die vier ersten fällig werdenden Dividenden nicht regelmaͤ⸗ ßig bezahlt wurden, die Fonds⸗Inhaber berechtigt seyn sollten, ihre Anspruͤche auf die beiden Jahres-Zinsen, auf welche zu verzichten sie sich anheischig machen sollen, wieder geltend zu machen.

Die Morning Chroniele erzählt, Ludwig Philipp habe dem Praäsidenten der Vereinigten Staaten einen eigenhaäͤndigen Brief geschrieben, in welchem er ihm und durch ihn dem Ameri⸗ kanischen Volke fuͤr die freundliche Aufnahme danke, welche seinem 80 dem Prinzen von Joinville, in den Vereinigten Staaten zu Theil geworden.

Bei der letzten Ankunft des Dang cer e „Columbia“ zu Boston, in den Nord-Amerikanischen Staaten, wurden von den dortigen Zoll⸗Beamten mehrere P chen, welche dies Dampfschiff mitgebracht hatte, mit Beschlag belegt, indem dieselben nichts als einzelne Privatbriefe enthielten und man auf diese Weise das ven den einzelnen Briefen zu erlegende Porto zu umgehen gesucht hatte. B Briefe sind jetzt nach England zuruͤckgeschickt worden, damit gegen die, welche diese Defraudation unternommen haben, gerichtlich eingeschritten werde. Da das Porto von Großbrita⸗ nien nach Nord⸗Amerika fuͤr jeden Brief unter einer halben Unze Gewicht von 2 Sh. 2 Pee. auf 1 Sh. heruntergesetzt worden ist, so haͤtte man einen solchen Unterschleif um so weniger ver⸗ muthen sollen.

Das Schiff „Lady Combermere“, welches vorgestern von Afrika in Liverpool angekommen ist, hat neuere Nachrichten von der Niger⸗Expedition mitgebracht. Es verließ Bonny am 16. Oktober und Fernando Po am 26sten. Die Dampfboͤte „Albrecht“ und „Sudan“ befanden sich damals zu Clarence auf Fernando Po, von wo sie auf der Ruͤckkehr aus dem Niger angelangt waren; sie wollten sich nach der Insel Ascension begeben, um dort neue

Mannschaft aufzunehmen. An Bord beider Schiffe war fast Al—

les krank, und am 25. Oktober war Capitain Bird Allen gestor— ben; der Commandeur, Capitain Trotter, befand sich noch wohl. Man sieht naheren Details entgegen. .

Der Gesandte von Venezuela hat Befehl erhalten, in London gegen die Besetzung der Muͤndung des Orinoco durch die Eng⸗ länder zu protestiren.

Niederlande.

Aus dem Saag, 23. Jen. Das Journal de la Haye meldet: „Gestern ist Herr von Wegner, Kammerherr des regie⸗ renden Großherzogs von Sachsen⸗Weimar, von Sr. Majestaͤt dem Koöͤnige in einer Audienz empfangen worden. Herr ven Wegner war beauftragt, im Namen seines Souverains und fuͤr den 3 Karl Alexander August Johann, Erbgroßherzog, um die Hand Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Prinzessin Sophie der Nie⸗ derlande anzuhalten. Bei dieser Gelee, war großes Diner bei Hofe.“ (Se. Königl. Hoheit der er , . ist am 24. Juni 1818 und Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Sophie am 8. April 1824 geboren.)

Belgien.

Brüssel, 24. Jan. Der Koͤnig ist wieder in Schloß Lae⸗ ken angekommen.

Ostende, 22. Jan. Seit gestern Mittag ist Alles in Be⸗ wegung. Die Vorbereitungen am Firebrand“ zum Empfange der Königl. Gaͤste waren erst um 3 Uhr beendet, wo der König

. Wagen abschickte, um Se. Majestaͤt den Konig

ir erwarteten. Der Empfang ging mit der groͤßten Feler⸗ lichke

des Kommandanten, am Landungsplatze. Der „Firebrand“

. die Englische, die Preußische und die Belgische

lagge gehißt; nicht weit davon lag der „Lightning.“ Der

and und sprachen 6 2 en eitern

denselben gedeckt war. König Leopold verließ darauf mit zur

Hen * 6 .

schͤnen Anblick. Auf beiden Dampfböͤten wurde Brillantfeuer angejuͤndet und 48 Kanonenschuͤsse abgefeuert. Ein anderes Eng— lisches Schiff, das auf der Rhede liegt und den og von Ko⸗ 36 erwartet, antwortete durch eben so viele 56 Vom Walle wurde ebenfalls gefeuert. Bald darauf kam der Herzog von Koburg an, der erst heute (und nicht wie neulich gemeldet wurde, am 20sten) nach London abreist. Es scheint entschieden, daß Se. Majestaͤt der König von Preußen uͤber Ostende guch zurlckkommt, und man heft daß Se. Maßjestaͤt sich in Bruͤssel einen Tag aufhalten wer .

Dänemark.

Kopenhagen, 21. Jan. (Alton. Merk.) Orla Lehmann's 2. vor dem Höchstengericht ist entschieden. Er . „des Ver⸗ uchs, Haß und Unwillen gegen Daͤnemarks Verfassung und die Weise, wie unsere 7 ihre Macht geuͤbt, verbreitet zu haben“, angeklagt, zu dreimonatlichem Gefaͤngniß verurtheilt worden. Dle⸗ er Ausfall seiner Sache in letzter Fi n 462 den Leuten hier chst unerwartet gekommen zu 27 wozu das Ungewohnte der Gefaͤngnißstrafe wegen pelitischer Anschuldigungen gewiß das Sei⸗ nige eben so Chr beitraͤgt, als der Umstand, daß diese Strafe 6 den Liebling so Mancher zuerst trifft. Und doch werden iele sich gewiß selbst sagen, daß eine Geldbuße, wenn auch von 500 Rbthlr. wegen dessen, wofuͤr Lehmann in Anspruch genom⸗ men, keine Strafe war und um so weniger als eine solche be⸗ trachtet werden konnte, als die Gelder far bekanntermaßen vorher von Anderen zusammengeschossen waren. Lehmann

selbst bemerkte hinsichtlich des Hof und Stadtgerichts⸗Uür⸗

theils in seiner Defension: „Ich bin für, etwas verurthellt, wegen dessen ich nicht angeklagt bin, und wofür ich 12 * t bin. wegen dessen bin ich nichk verurtheilt. Er nannte sein Verfah⸗ ren durchaus loyal und stellte am Ende seines vollständigen Plai⸗ doyers, in welchem seine Rednergaben im glanzendsten Lichte er⸗ 5 und Zuhörer und Richter in gleichem Grade fesselten. seinen Antrag auf gaͤnzliche Freisprechung und Verurtheilung des DOeffentlichen in die Prozeßkosten. Der General- Fiskal erklärte sich gleichfalls mit dem Urtheil erster Instanz nicht zufrieden, weil er die erkannte Geldbuße nicht „fuͤr eine ernste und strenge Strafe, worauf er angetragen, ansehen könne, weshalb er verlangte, das Erkenntniß moge dahin verändert werden, „daß der Angeklagte für fein vermessenes und höͤchst gesetzwidriges Verhalten mit einer passenden körperlichen Strafè angesehen und schuldig erkannt werde, die Kosten der Action zu erstatten.“ Das Urtheil lautet nun auf dreimonatliches Gefaͤngniß und Ersatz der Prozeßfo⸗ sten, und, wie wir hoöͤren, wünscht Lehmann selbst, unverzäg⸗ lich auf dem Rathhause seine Gefangenschaft anzutreten, wo ein fehr angemessenes Lokal zu seinem Aufenthalt bestimmt ist. Ob dann der Staͤnde⸗Saal der Ort seines Wirkens werden wird, muß die Zeit lehren. Sein Knieschaden hat sich vor kurzem durch einen Fall wieder erneuert und man weiß nicht, wie bald das Uebel geheilt werden wird, wahrscheinlich wird also das Gefan⸗ gen-⸗Zimmer fuͤr ihn ein Kranken⸗-Zimmer werden. Daß ubrigens einfaches Gefaͤngniß die Kompetenz als Buͤrger⸗Repraäͤsentant und Staͤnde-Deputirten nicht afficirt, wird von der ihm befreun⸗ deten Presse bestimmt behauptet. Die Theilnahme des Publi⸗ kums an dem Ausfall seiner Sache war ungemein groß. An dem Tage, wo er seine Vertheidigung hielt, war nicht nur im Gerichts Zimmer der Raum fuͤr die Zuhbrer zum Erdruͤcken voll. sondern auch durch den Vorsaal war nicht hindurch zu kommen. Die Gaͤnge, Treppen bis zum Ausgange nach der Straße, alles war mit Menschen angefuͤllt und ein großer Theil derselben geleitete seinen Wagen unter lauten Beifalls-Bezeigun⸗ gen nach seiner Wohnung. Gestern, wo das Urtheil abgegeben werden sollte, wobei er, seiner . wegen, nicht zugegen war, hatte sich eine noch groͤßere Menschenmenge eingefunden, und ein großer Theil derselben 1 als das Urtheil bekannt geworden, abermals nach Lehmann's Wohnung und brachte ihm da, wie Foedrelandet sagt: „ein donnerndes Hoch, das zu verhin⸗ dern die Polizei einen kleinen verungluͤckten Versuch machte, worauf sie sich nach dem Platze vor der Amalienburg begaben und dort ein dreimal wiederholtes „Orla Lehmann lebe!“ ausbrachten. Gestern Abend spaͤt war ein gewaltiges Gewoge auf den Gassen, und um 10 Uhr soll ihm abermals ein Hoch gebracht seyn, das minder friedlich als das fruͤhere abgelausen zu * scheint.

Kopenhagen, 21. Jan. Heute ist hier folgende Bekannt⸗ machung der Polizei erschienen: „Die an den beiden letzten Ta⸗ en vorgefallenen Straßen- Unordnungen, zu deren Hemmung die r,. der offentlichen Macht erforderlich gewesen ist, da andere mildere Mittel sich als fruchtlos erwiesen, veranlassen die Polizei, in Bezug auf fruͤhere Verordnungen und namentlich auf das Polizei⸗Plakat vom 21. Mai 1840 gegen Auflauf und Aeuße⸗ rung von Privat⸗Meinungen auf bffentlicher Straße, hiermit ernstlich Alle und Jede zu warnen, daß sie sich nicht irgendwo einfinden oder aufhalten, wo Straßen⸗Auflaäͤufe stattfinden, indem Gewalt gebraucht werden wird gegen diejenigen, die sich nicht so⸗ fort bei der 2 entfernen und sich Jeder die daraus entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird.

Holsteinische Blätter bringen folgende Uebersicht der Bevoͤlkerung der drei Herzogthuͤmer: ö

Herzogthum Holstein. ..... ...... 55.9093 435,30 chleswig. ..... ...... 348,526 337.378

Lauenburg (1810)... 15342 31,936 Summa dd. Jol doll, ob

Deutsche Bundesstaaten.

Dresden, 25. Jan. Heute gab der Großbritanische Ge⸗ sandte. Herr F. R. Forbes, zur Feier der Taufe des Prsmzen von Wales eine große Soiree, welche der König und die Koͤnig⸗ liche Familie durch ihre Gegenwart rr, Der ganze hohe Adel, die hohe Geistlichkeit beider Konfessionen, nebst den f , gen Beamten waren in Uniform anwesend, Alles war aufs gläͤn⸗ endste eingerichtet. Die Einrichtung und Ausschmäckung der immer ließ nichts zu waͤnschen übrig; auf dem Balkon brann⸗ ten drei Gaspyramiden.

Bischof von Wurzburg mit A tels, das Domkapitel der Er 3

dent von Stengle 23 Ke * und Gemeinde ⸗Bevollmaͤchtigte, die

fi Geistlichkest, der protestantische Stadtpfarrer und en⸗ 8 lee g m der Israelitischen Gemeinde, der 2.

agen um Metropolstan⸗Kirche trugen. In den Straßen waren alle Kauf⸗ .

Der Bischof von Gelßel ist von Berlin zurück in Speyer eingetroffen.

Karlsruhe, 21. Jan. (Karlsr. 3) Die heutige Sibung weiten Kammer begann damit, nete Landfried von Heidelberg durch den vorsi

ice⸗Praͤsidenten Bekk beeid Ministeriums des Innern, Großherzogl. Re den drei von der Kammer als Kandidaten zu Gewählten, den Abgeordneten Bek k al Da hierdurch die Wa

daß der neu eingetretene Ab⸗ den ersten raͤsident des eiherr von Ruͤdt, ein t verlas, wona e. Königl. Hoheit unter r Praͤsidentenwuͤrde s Präͤsidenten der Kammer hl eines ersten Vice⸗Praͤ⸗ emacht wurde, so wird sofort dieselbe vor⸗ eordnete Bader, der bisher die Stelle atte, mit 47 Stimmen ie 5 uͤbrigen Stimmen

Durch die Wahl des raͤsidenten wurde eine

wurde, worauf der

bestaͤtigt haben. sidenten nothwendig genommen und de eines zweiten Vice⸗ unter 52 Votanten zum ersten gewaͤhlt. elen auf den Abgeordneten von bgeordneten Bader zum ersten . zweite Wahl nothwendig, um ihn in der bisher bekleideten Stelle als zweiter Vice⸗Praͤsident zu erse und das Ergebni

denten bekleidet

Sie wurde alsbald vor⸗ eordnete Trefurt ur eine Stimme erhielt der Abgeordnete von Itz ste in; drei weitere Stim⸗ indem die Abgeordneten Merk, Regenauer,

war, daß der Ab

ommen, * Majoritaͤt erhielt.

mit 25 Stimmen die

men wurden verworfen, Welcker jeder eine erhielten.

Oesterreich.

v Prag, 16. Jan. Mit großem Bedauern bemerkt man die vor einigen Tagen begonnenen Vorkehrungen zur Abtr des Thurmes am Altstaͤdter Rathhause. bisherigen Stadtzierde, das im öIchst merkwuͤrdige Uhrwerk, die vielen interessanten muͤcken, insbesondere aber die sich daran knüpften, efuͤhrt, den vor 3 Jahren begonnenen n der Art auszuführen, daß dieser Thurm. wie bisher, die Ecke des Gebaͤudes bilden und beibehalten werden sollte. Leider aber soll die Hinwegraͤumung der am Untertheile desselben befindlich und mit dem Haupthau vereinigt laben und derselben bedeckenden verhaäͤngnißvollen Eck⸗ Bruͤcke mit dem Blutgeruͤste verbunden f weichem die zahlreichen Opfer des Jahres 1621 Vorsicht ausgefuͤhrt worden seyn. uern erschuͤtterten den ganzen des Einsturzes nicht laͤnger ver⸗ so empfindlicher, da mit dem daran stoßende herrliche Haupt⸗Portal des und der Rathssaal, an deren Innern und artistischen In⸗ Hoffentlich wird die laͤndischen Museums die Gelegenheit nicht unlich von diesen Ueberresten einer glanzvollen ukunft zu bewahren.

(A. 3.) Die hier versammelte Landtags⸗ fleißig Sitzungen; jedoch verlautet selten etwas dlungen und Beschluͤssen. daß die Umgestaltung oder Verbesserung der Kriminal⸗-Gerichts⸗ e in Ungarn fortwährend auf dem Tapet ist, und daß der der Todesstrafe bei dem naͤchsten er Deputation vorläufig a Wenn sich aber die Leipziger Allgemeine aus Pesth unterm 26. Dezember so ganz definitiv schreiben läßt: „In Ungarn ist die Todesstrafe abgeschafft worden!“ welche Nach⸗ richt auch in viele andere Deu ich bemerken, daß die Sache no

ndliche, bereits 1490 erbaute h Gegenstäͤnde, welche das Aeußere sch wichtigen historischen Erin hatten zu dem Beschlusse

Umbau unseres Rathhauses

nerungen, welche

gewesenen Kram⸗ Gallerie

welche durch eine

nicht mit der ndͤthigen erdurch beschaͤdigten Grundma hurm der Art, daß die Gefahr kannt wurde. Der Verlust ist um Thurme zugleich das es, dann die Kapelle egenstaͤnde von hohem histrischen teresse haften, abgetragen werden muͤss.

Gesellschaft un versaͤumen, so viel t Vergangenheit der

seres vater

* * 2 Deputation haͤlt

von ihren Verhan So viel i

trag, die gänzliche Aufhebun Landtage vorzuschlagen, von die men wurde.

tsche Blaͤtter uͤberging, so muß sehr weit im Felde ist. Der der Deputation kommt erst an alle Komitate des Lan⸗ erathung; diese ertheilen dann ihren Landtags-Deputir⸗ ten, je nachdem ihre Beschluͤsse ausfallen, Instructionen pro oder contra. Hierauf kommt die Bill zum im Sommer 1843 erbffnet wird, chen hat, und wenn nicht bei den naten große Modificationen und zuletzt ist die der Bill Gesezes das Schicksal des Antrage

andtag, der kuͤrzestens erst Tafeln durchzuma⸗ Ständen, doch bei den Mag— ine Verwerfung erleiden Königliche Sanction erforderlich, um Man sieht, wie zweifelhaft

wo sie beide oder gar e

t zu verleihen. n ,

Griechenland.

Die Allgemeine Zeitung berichtet: Ueber die Loͤsung rage ist vor kurzem allen Kabinetten der chte eine den Gegenstand erschoͤpfende Aus— tgetheilt worden, die, aus der Feder eines der groͤßten Staatsmänner unseres Jahrhunderts geflossen, neue Gelegenheit bot, die Umsicht, die überlegene Erfahrung und die hervorragende Erkenntniß des weltgeschichtlichen Zusammenhangs unserer Zeit Diese Ausarbeitung, welche die Lage des Orients und dessen Verhaältnisse zu Neu⸗Griechenland auseinanderlegt, die Griechischen Zustaͤnde dann insbesondere eroͤrtert und mlt den Vorschlägen hinsichtlich seiner kuͤnftigen Konstituirung und inneren der Stellung, die dem neu ent⸗ oͤnigreich im Europaͤischen Staaten-Verein angewiesen hat die Anerkennung bereits mehrerer Kabinette ge⸗

der Griechische

arbeitung mi zu bewundern.

Verwaltuͤng, so wie hinsichtli sey, schließt,

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

Der neue Gouverneur von Kanada, Sir Charles Bagott, war am 29. Dezember in New⸗Hork ange⸗ kommen, auch Lord Morpeth war dahin zuruͤckgekehrt.

Die Einfuhr der Vereinigten Staaten hat in dem Finanz⸗ Jahre, welches mit dem 30. September 1810 1841 abschließt, IT2I. Millionen Dollars, die Ausfuhr nur 121 Millionen an Werth

New⸗Mork, 2. Jan.

roßer Grausamkeit fort;

er Krieg in Florida wahrt mit aͤuser der Kolonisten an

die Indianer zaͤnden fortwaͤhrend die und haben vier ganze Familien niedergemetzelt.

achrichten aus Tampico vom 1. es dort, Santana wolle mit allen seinen Truppen gegen Texas marschiren. Die Mexikanische Regierung hat alle Einfuhr roher und gesponnener Baumwolle verboten. Konfiszirte Baumwollen⸗ Waaren sollen öffentlich verbrannt werden.

—— ——

Inland. (Aach. Ztg.) Gestern Aben

ezember zufolge, hieß

Aachen, 24. Jan. hier noch die erfreullche Nachricht eing an der Englischen gmus empfangen worden ist. Gesandte am Bundestage,

der Koͤnig gluͤckli landet und daselbst

arrgeistliche, die den Sarg in die u xcellenz der

111

herr von Bäͤlow, ist gestern Abend von Ostende hier angekommen hier mit einem gleichen Akt der Wohlthaͤtigkeit vorbereitete, als

und nach kurzem Aufenthalte nach Frankfurt a. M. wester gereist.

Köln, 19. Jan. Ein Korrespondent der Augsburger Allgemeinen Zeltung meldet derselben über den Fortgang des Dombau⸗Vereins: „Sie denken kaum in der weiteren Ferne,

welchen allgemeinen Anklang die Idee des Aufbaues und der

Vollendung des Doms hier findet. Freilich die Naͤhe des erha⸗

benen Werkes, zu dem kein nur noch Einem Gefuͤhl von Religion

und Kunst zugängliches Gemüth ungeruͤhrt und ungehoben em—

porblicken kann, das unmittelbare Anschauen desselben wirkt bese⸗

ligend auf jenen Gedanken ein. Die Begeisterung ist bis zur That gereift. Sie wissen, daß das Statut des Dembau⸗-Verelns vom . bestaͤtigt worden ist und Se. Majestät das Protek⸗ torat desselben angenommen hat. Der Verein, dessen Mitglied Jedermann durch eine geringe Beisteuer werden kann, wird die Sache auf die mannigfachste Weise angreifen und durch kleine und große Mittel, auch das Geringste gern anerkennend, das Ziel zu erreichen streben, an welchen Zeitpunkt man in der That ohne inneres Auf⸗

jauchzen nicht denken kann. Eine Haupt-Aufgabe wird er darein ien in allen groͤßeren Staͤdten des Gesammt⸗-Vaterlandes Dom— au⸗Vereine nach seinem Muster zu bilden und in inniger Verbin⸗ dung mit ihnen zu wirken. Schon sind dieselben in mehreren Rhelnstaͤdten, wie in Koblenz, im Begriff, sich zu konstituiren. Am 15. Februar wird der Dombau⸗Verein seine Wirksamkeit beginnen. Die Mitglieder versammeln sich Morgens im Dom, wo ein feier— liches Amt gehalten wird die wuͤrdigste Einfuͤhrung in die Be— stimmung des Vereins. Nach dem Gottesdienste begeben sich saͤmmtliche Mitglieder in großem Zuge vom Dom nach dem Guͤr⸗ zenich, in dessen weitem Saale alsdann die Wahlen stattfinden

und die noͤthigen Beschluͤsse gefaßt werden.“

Münster, 21. Jan. Verschiedenheit der Grundsaͤtze und / Ideen verhindert oft, daß der wohlverdiente Staats-Beamte selbst bei erfolggekroͤnten Muhen und Anstrengungen der Anerkennung

seiner Zeitgenossen sich zu erfreuen habe, und am oͤftersten wird er einen weiteren Lohn für Aufopferung seiner Kraͤfte, als welchen seine Vorgesetzten ihm gewaͤhren koͤnnen, dann nur im eigenen Bewußtseyn sinden muͤssen, wenn die Art seiner Wirksamkeit un⸗ vermeidlich machte, mancherlei Interessen entgegen zu treten. In solchem Falle ist der feierliche Ausdruck ehrender Anerkennung, wie

wohlthuend fuͤr den Gefeierten, so ehrend fuͤr die Feiernden. Von jener Art aber war 1819 das Unternehmen in der Rhein-Provinz und in der Provinz Westphalen ein Grundsteuer-Kataster auf eine zusammen⸗ hängende parzellare Vermessung und Abschaͤtzung von beilaͤufig 14 i : der Letzteren mit einander, und zu Verhandlungen uͤber die Auf— begruͤnden, dessen obere Leitung von 1819 bis 1821 dem Ober⸗ Praͤsidenten, Grafen zu Solms-Laubach in Köln, und nach dessen Tode von 1821 bis 1834, dem Ober-⸗Praͤsidenten Freiherrn von Vincke in Muͤnster als Kommissarien des Finanz-Ministeriums anvertraut war, und welches zuerst seine Sanction durch die von

des Hochseligen Koͤnigs Majestaͤt dd. Karlsbad, den 20. Juli 1821

Millionen einzelner Grundbesißungen und 8090 Quadratmeilen zu

erlassene Kabinets⸗Ordre erhielt.

Als technischer Rath und General-Inspektor fungirte bei dem großartigen Werke der dermalige Ober-Regierungs-Rath Rolshau— sen in Köln. Der Umsicht, unermuͤdlichen Thaͤtigkeit, Energie und eisernen Konsequenz desselben war es ganz vorzuͤglich zu ver⸗ danken, daß unter manchen Schwierigkeiten das Werk im Jahre 1834 zur erwuͤnschten Vollendung gebracht wurde. Verfasser von Instructionen, welche die Arbeiten systematisch in Stadien zer⸗ theilten, deren eines dem anderen, von verschiedenen Personen jedes ausgefuhrt, zur Pruͤfung und Berichtigung dienen mußte, war er selbst aller Orten auf dem großen Raume gegenwartig und thaͤtig, aufmerksam und einwirksam, um eine konsequente Ausfuͤhrung nach dem System zu sichern, die muͤhsam zusammengestellten Re⸗ sultate den Vertretern der betheiligten Grundeigenthuͤmer erklä⸗ rend vorzulegen und umsichtig dahin zu wirken, daß das fuͤr recht Erkannte dem besonderen Interesse nicht irgendwo weichen mußte.

Das große Verdienst dieses Beamten um das Werk, von des Hochseligen Königs Majestaͤt durch Befoͤrderung und Aus⸗ eichnung gelohnt, vermochten am gruͤndlichsten seine zahlreichen

starbelter zu würdigen, und von diesen, seit 1834 in verschie⸗

dene Lebensberufe und nach verschiedenen Himmelsgegenden zer⸗ streut, vereinigten sich, =, die Neige eines Viertel- Jahrhun-

derts seit dem ersten Schritte zu gemeinschaftlichem Wirken, etwa 400, denen personliche Verehrer hinzutraten, um dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Rolshausen ihrerseits ein Zeichen ih— res dankbaren Anerkenntnisses seiner umsichtigen, erfolgrei— chen und in aller Hinsicht hochverdienstlichen Geschaͤfts-Lei— tung darzubringen. Dieses Zeichen bestand zunaͤchst in des

ten, mit Emblemen, welche auf die bedeutungsvollsten Momente in der Wirksamkeit des Gefeierten sich beziehen, geschmackvoll ge— zierten, silbernen, vergoldeten Pokal, wovon eine denselben in sei—

nen Haupt⸗Ansichten, in natuͤrlicher Größe darstellende Lithogra⸗ phie von D. Levh⸗Elkan in Koͤln, jedem Theilnehmer gewidmet

wurde: beide Gaben fuͤr immer werthvolle Kunstwerke.

Posen, 24. Jan. (Pos. Ztg.) Die kuͤrzlich erfolgte Ent-

deckung eines Braunkohlenlagers bei Wronke, im Samterschen Kreise hat auch die Grundbesitzer im Birnbaumer Kreise zur naäͤ—

heren Untersuchung uͤber die Erdbeschaffenheit ihres Bodens ange- regt. Man hat in Folge dessen mehrere Kalk- und Torflager, je⸗ doch nur von unbedeutendem Umfange, ferner ein Braunkohlen⸗ lager auf dem zum Gute Prusim gehörigen Vorwerk „Gruͤne Tanne“ entdeckt, dessen Benutzung, wenn sich sonst nur der ange⸗

messene Umfang dieser Entdeckung bestaätigt, insofern von Erheb— lichkeit seyn durfte, als das Lager unmittelbar an der Warthe be—

legen ist. Auch in der Gegend von Kosten hat man bei Bearbei⸗

tung der Torflager nicht unbedeutende Fortschritte gemacht.

. guͤtigst bestimmt worden war, eine Einnahme von 282 Rthlr. 5 Sgr. Cour., 80 Rthlr. in Friedrichsd'or und 1 Dukaten ver⸗ mittelt. Indem wir diese unserem Institute zu Theil gewordene Zuwendung zur bffentlichen Kenntniß bringen, danken wir von ganzem Herzen allen den . Gesangskuͤnstlern und Kuͤnst⸗ lerinnen, welche das schoͤne Unternehmen mit ihren Talenten un— terstuͤtzten, insbesondere aber dem Herrn Komponisten und Diri⸗ genten selbst, welcher einst, im Jahre 1829 sein Scheiden von

der ist, mit welchem er uns jekt seine erfreuliche Rückkehr ver⸗

kuͤndet hat.

Berlin, den 21. Januar 1842. Direction der Erwerbschulen.

wWissenschaft, Kunst und Literatur.

Revidirter Entwurf der Straf-Prozeß⸗Ordnung für die Preußischen Staaten, nebst Motiven. Berlin 1841. 8.

Vor kurzem ist von dem Koͤniglichen Justiz⸗Ministerium fuͤr die Gesetz⸗Revision der revidirte Entwurf der Straf⸗Prozeß⸗Ord⸗ nung fuͤr die Preußischen Staaten vorgelegt worden. Bei dem allgemeinen Interesse, welches das Fortschreiten der Strafrechts⸗ Pflege gewaͤhrt, moge eine kurze Uebersicht des Entwurfs, mit Hervorhebung der wichtigsten Abweichungen von dem gegenwaͤr— tigen Verfahren hier Platz finden. 1

Das Verfahren in Strafsachen ist nach dem Entwurse (§5. 1,2) ein dreifaches):

ein Krim inal-Verfahren, wenn die zur Untersuchung ge— zogene That mit Todesstrafe, Freiheitsstrafe uͤber vier Jahre, Cassation oder Landes-Verweisung,

ein fiskalisches Verfahren, wenn die That mit Freiheits— Strafe über sechs Wochen, Amts⸗Entsetzung, Degradation, Verlust gewerblicher oder Ehren-Rechte, Orts⸗ oder Be— zirks-Verweisung, oder Geldbuße uͤber funfzig Thaler, aus— schließlich des Konfiskats,

ein Rüͤge-Verfahren, wenn die That mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen oder mit Geldbuße bis zu funfzig Thalern, ausschließlich des Konfiskats, bedrohet ist.

Die Untersuchung und Entscheidung in Ruͤgesachen ist gegen Eximirte den Obergerschten, gegen Nicht⸗Eximirte den Untergerich⸗ ten uͤberwiesen, in fiskalischen und Kriminal-Sachen aber die bis— herige Verfassung beibehalten, wonach die Entscheidung bei den wichtigeren Verbrechen sowohl gegen Eximirte, als gegen Nicht— Eximirte den Obergerichten zusteht, und nur ausnahmsweise die Entscheidung bei minder wichtigen Verbrechen der Nicht⸗Eximirten den kollegialischen Untergerichten uͤberlassen ist. (95. 10. 15.)

In Kriminal- und fiskalischen Untersuchungen sollen zum Schluß-Verhoͤre, zum Verhöre und zur Verhandlung uber den Widerruf eines gerichtlich abgelegten Geständnisses, zur Confron— tation des Angeschuldigten mit Mitschuldigen oder Zeugen oder

nahme des Beweises und insonderheit äber die Vernehmung der Zeugen außer dem Richter und dem Protokollfuͤhrer jedesmal ein zweites Gerichts-Mitglied oder ein Referendarius, oder in deren Ermangelung zwei ehrenhafte, des offentlichen Vertrauens wuͤrdige Maͤnner als Gerichts-Beisitzer zugejogen werden. (5. 26 87) Zur Abfassung des Erkenntnisses in erster Instanz sind im Kri— minal-Verfahren wenigstens fuͤnf, im fiskalischen Verfahren min— destens drei und im Ruͤge-Verfahren bei kollegialischen Gerichten ebenfalls drei Richter erforderlich, bei anderen Untergerichten ge— nuͤgt im Ruͤge-Verfahren ein Richter; in zweiter Instanz muß das erkennende Gericht im Kriminal-Verfahren mit mindestens sieben, im fiskalischen mit wenigstens fuͤnf, im Ruͤge⸗Verfahren

mit mindestens drei Richtern besctzt seyn. (95. 34, 35) 3).

Das Untersuchungs⸗Verfahren ist rein inquisitorisch; ein An— klage-Prezeß findet nicht statt; das Institut eines bffentlichen Ministeriums ist weder nothwendig noch nuͤtzlich erachtet.

J. Besondere Vorschriften fuüͤr das Krim inal-Ver— fahren.

Der foͤrmlichen Einleitung der Untersuchung muß eine vor—

q bereitende (General-) Untersuchung voraufgehen, und nur dann,

wenn durch diese ein hinreichender Verdacht der That gegen eine bestimmte Person ermittelt worden, kann die Haupt⸗-Untersuchung

eroͤffnet werden, wozu eine bestimmte Verfuͤgung erforderlich isf, wund wobei in der Regel auch die Verhaftung erfolgt. (55. 83,

if 1 un. .

Ein vollstaͤndiger Beweis wird nur durch gerichtliche = staͤndnitz, Augenschein, Urkunden , . h . glaubwärdige Zeugen gefuͤhrt (o. 252 209), doch kann die ge— setzliche Strafe auch ohne einen solchen vollstandigen Beweis er— kangt werden, wenn fuͤr die Schuld vollkommen uͤberzeugende Gruͤnde vorhanden sind und nach dem gewoͤhnlichen Lauf der

Dinge ö beeutender Grund fuͤr das Gegentheil nicht denkbar ö . des ist, mehrere Anzeigen zusammentreffen, die dur dener; Gefeierten eigenem Bildnisse, in Hel gemalt von Professor n z die durch Gegengruͤnde Sohn in Duͤsseldorf, welches am 7. November 1840 ihm durch welcher man die Begehung des Verbre ñ ö = 2 ; 2 rechens . , , nan, eine Deputation überreicht wurde, waͤhrend jeder Theilnehmer afhunz erbrechens erwarten kann; in⸗ eine von Dircks in Duͤsseldorf trefflich ausgefuͤhrte Lithographie desselben erhielt, und dann in einem am 1. Januar d. J. über- reichten, von dem Hof⸗Juwelier Aug. Kramer in Koͤln gearbeite⸗

nicht entkraͤftet sind, und der Angeschuldigte eine Person ist, von

dessen darf in einem solchen Falle niemals auf Todes- oder leben? wierige Freiheitsstrafe erkannt werden (99. 270, 276). Die bis herige Theorie von außerordentlichen Strafen ist aufgegeben wor— den, weil Vernunft und Recht sie gleich verwerflich erscheinen

) Die bisherige Gesetzgebung kennt gleichfalls ein dreisnmches Verfhren . * 1) ein Kriminal⸗-Verfahren in allen Faͤllen, in welch t die beiden foigenden Verfahren eintreten, , , n

2) ein fiskalisches Verfahren bei Contraventionen gegen die Finan; und Polizei- Gesetze, bei Defraudationen dffentlicher Kassen und Gefaͤlle, bei Widersetzlichkeiten gegen Beamte, bei Dienst - Ver gehen der Beamten, wenn die Strafe die Dienst-Entfetzung nicht uͤbersteigt, bei Injurien, bei welchen eine Verwundung erfolgt ist, oder welche gegen Personen hoheren Standes begangen sind, so wie bei allen Vergehen, worauf gesetzlich hoͤchsten? eine Geld oder sechsmonatliche Gefaͤngnißstrafe bestimmt ist;

3) ein abgekuͤrztes Untersuchungs-Verfahren bet geringeren Verge— hungen, deren Strafe in einem Verweise, einer mäßigen körper- lichen Zuͤchtigung, einer Geldstrafe von höͤchstens 39 Thalern oder einer Gefaͤngnißstrafe von höchstens 4 Wochen besteben wurde (Anhang 8. 253 zur Allg. Ger. Ord. und Allh. Kab.-Ordre vom 21. Maͤrz 154. Jahrbücher Bd 57. S. 283.

) Nach der bisherigen Verfassung ist in Kriminalsachen das

Gericht durch eine Gerichts Person und einen Protokollführer oder in Ermangelung des Letzteren wei Gerichts-Beisitzer gehbrig besetzt;

Die Auffuͤhrung des vom Königlichen Kapellmeister Herrn in fiskalischen Sachen bedarf es nicht einmal des Protokollführers.

Dr. Felix Meudelssohn komponirten Oratoriums „Paulus“, welche Straff * 6 ö Lung 1 nenn Strafsachen enthalten die bestehenden Gesetze keine ausreichende Vor— im Konzert- Saale des Koͤniglichen Schauspielhauses stettfand, hat der Kasse der Erwerbschulen, welcher die Hälfte des Reiner.

Ueber die Zahl der Richter bei Abfassung der Erkenntnisse in

schriften. Fur die Kriminal- und fiskalischen Sachen sind Bestim— mungen daruber nur in sofern vorhanden, daß nichtkollegtalische Ge⸗ richte hoͤchstens auf eine vierwöchentliche Gefangnißstrafe oder s Niblr. Geldstrafe erkennen konnen. Bei kollegialischen Gerichten müssen an Urtheile, auch in dem abgekuͤrzten Verfahren, drei Richter Theil nehmen. *) Es ist ein großer Mangel der bestehenden Gesetz gebung, daß sie die vorlaͤufige Untersuchung mit der Haupt⸗Untersuchung vermischt und kein bestimmtes Dekret uͤber die Erdffnung der letzteren erfordert. Der revidirte Entwurf naͤbert sich dem gemeinen Rechte, welches nach vollendeter General- Inquisttion eine bestimmte Verfügung zur Erbff⸗= nung der Spezial ⸗Ynquisition erfordert.