lassen; sey Jemand schuldig, so musse er mit der vollen Hen Strafe belegt werden; sey er nicht schuldig, so d m,. ** bestraft 24 26 ie Untersuchung wird von dem Untersuchungs⸗Richter un⸗ unterbrochen bis zum volligen Schlusse zu 71 — 2581). — Im Schluß⸗Verhdre müssen dem Inqu erhebliche einzelne Umstaͤnde nochmals spezielle, vor dem Verhoͤre werden (5. 284) ). Die Bestel⸗ dem Schlusse der eim Zeugen⸗Verhöͤre . 55. 211, 238, 29; ihm erhebliche Verhandlungen mitgetheilt wer⸗ Inquisiten zur Last gelegte Verbrechen mit T mit zehn- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe be⸗ Inquisit noch nicht 16 Jahre alt ist, so ist eine nzulaͤssig (G. 292); die Ver⸗ eidiger schriftlich einzurei⸗
gefuͤhrt (5. Zs,
en uͤber alle
zu entwerfende Fragen vorgele lung eines Vertheidigers mu Untersuchung erfol und Schluß ⸗Verh muͤssen uͤberhaupt alle d Wenn das dem Todesstrafe oder mit legt, oder der
„pchtieistung auf den Vertheidiger u theidigungs- Schrift ist von dem Vert chen; der Inquisit kann sich außerdem selbst vertheidigen (969. 301, 303). Nachdem die Untersuchung geschlossen und der Vertheidi⸗ gungspunkt berichtigt, werden die Akten an das erkennende Ge— enn das Verbrechen mit Todesstrafe oder n⸗ bis mehrjaͤhriger Freiheitsstrafe bedroht ist, sind allemal zwei eferenten, sonst aber nach dem Ermessen des Dirigenten zwei oder ein Referent aus den Mitgliedern des Gerichts zu ernennen; die Referenten duͤrfen sich weder ihre Relationen, noch ihre An⸗ sicht uͤber die Sache vor dem Vortrage mittheilen (989. 305 squ). Nach dem Vortrage des Referenten und nach dem Schlusse der hierauf folgenden Berathung findet vor Abfassung des Erkennt⸗ nisses noch eine mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Gerichte mit dem Inquisiten, den Zeugen oder anderen Perso⸗
schon vor? n und der Vertheidiger e gegenwa
richt eingesandt.
; 1) wenn der Inquisit oder sein Vertheidiger auf eine solche muͤndliche Verhandlung angetragen hat, welche Befugniß ihm im Schluß-Verhoͤre bekannt zu machen ist;
2) wenn dem Gerichte die nochmalige Vernehmung des In— quisiten, der Zeugen oder anderer Personen nothwendig oder zweck⸗ mäßig erscheint, oder Bedenken uͤber die Schuld oder Unschuld vorhanden sind.
m ersteren Falle haͤngt die mündliche Verhandlung nicht von dem Ermessen des Gerichts ab, sondern muß allemal erfolgen (§5. 281, 317) *). Der Vertheidiger muß bei der muͤndlichen Ver⸗ handlung gegenwartig seyn; dieselbe b der Relation, so weit sie die faktischen Inquisit und der Vertheidiger sind berechtigt, daruͤber ihre Beden⸗ ken, so wie uberhaupt alles, was zur Sache und zur Vertheidi⸗ en; uͤber diese Verhandlungen wird ein ꝛ aufgenommen. — Nach beendetem muͤnd⸗ lichen Verfahren, erfolgt ein abermaliger, nach dem Ergebnisse der muͤndlichen Verhandlung mehr oder minder ausführlicher Vortrag im Gerichtshofe (89. 318— 331). Die muͤndliche Untersuchung der ganzen Sache, mithin die Fuͤhrung der ganzen Haupt-Untersu⸗ chung vor dem erkennenden Richter ist im Entwurf nicht ange! nommen, weil sie nicht nur der gruͤndlichen und sicheren Recht⸗ sprechung nachtheilig und mit dem weiteren Rechtsmittel unverein⸗ barlich, sondern auch ohne gänzliche Reform der bestehenden Ge- richts-Verfassung und ohne unerschwingliche Kosten unausfuͤhrbar sey und zur Belaͤstigung des Publikums gereiche. der Entwurf gegen jede Oeffentlichkest, indem er die Recht⸗ gkeit und Gruͤndlichkeit des Verfahrens, des Gehoͤrs des
nnt mit der Vorlesung erhältnisse betrifft; der
gung gehoͤrt, vorzutra vollstandiges Protokol
ö 1
Auch erklaͤrt
Angeschuldigten und des Erkenntnisses, nicht allein durch die Zu⸗ iehung eines zweiten Gerichts-Mitgliedes oder zweier Beisitzer, wie des Vertheidigers zu den wichtigeren Verhandlungen, und durch die muͤndliche Verhandlung vor dem erkennenden sondern auch durch eine Reihe sowohl für die Untersuchung, als fuͤr das Erkenntniß und dessen Vollstreckung erlassener Vorschrif— ten und dem Angeschuldigten und dessen Vertheidiger zugestande⸗ ner Befugnisse, vollkommen gesichert halt. Gegen das Erkenntniß erster Instanz steht in allen Fällen dem Inquisiten die Appellation frei. Fuͤr die Appellations⸗Instanz gelten im Allgemeinen dieselben Grundsaͤtze, wie fuͤr die erste In⸗ stanz; namentlich findet in der zweiten Instanz die muͤndliche Ver⸗ handlung vor dem erkennenden Gerichte in denselben Fallen wie in erster Instanz statt (959. 322 — 331). In der Appellations⸗ Instanz sollen jedoch stets zwei Referenten bestellt werden; ein weiteres Rechtsmittel gegen das Appellations-Erkenntniß ist, ab⸗ gesehen von dem Rechtsmittel der Restitution, unzulaͤssig (959. 3831, 332, 129). Ein Aggravations-Rechtsmittel findet nur in Unter⸗ suchungen gegen Beamte, wie nach der bisherigen Verfassung, statt; es steht in allen Fallen nur dem Departements-Chef des Beamten zu, und nur gegen das Urtheil erster Instanz, nicht auch gegen das Urtheil zweiter Instanz; wird das erste Urtheil in zwei—⸗ ter Instanz zum Nachtheile des Beschuldigten geaͤndert, so hat dieser die Appellation gegen das zweite Erkenntniß (98. 333 — 339. Die bisher stattfindende Bestaͤtigung gewisser Ürtheile in Kri⸗ minalsachen durch den Justiz-Minister ist faͤr den Fall des Hoch⸗ verraths und der Landesverraͤtherei beibehalten, da hung der auf Todesstrafe oder lebenswierige Frei
) Das aͤltere Deutsche t kannt d
a, n 16 sche Recht kannte nur den Ankla ch deren oder ber E ef r
egen in Anse⸗ eitsstrafe lau⸗
weder damit, daß man i den Grund 2. dentliche Straf die ordentliche, eine au revidirte Entwurf hat, ind der ersteren gewendet, und das i esetzgebung bestehende Pr . eber zeugung des R diese an bestimmte Beweisr nommen, indem er in be ntie gegen Willkuͤr findet. Ein solches artikulirtes Verhör er Ordnung nur in dem aͤhrige oder no ie Allgemeine Kriminal eines Vertheidigers vor dem Schluß⸗T digten daruͤber erfolgt je iese muͤndliche Verh erkennenden Gerichte ist fahren, als unserer bisherigen Gesetzgebung fremde nquirenten die üntersuchung vo
e spruchreifen Akten dem nquirent Mitglied des Letzteren, 3 - alt * siß 2 l; rankreich; hier wird nur eine vorlaͤufige vorbereitende Untersuchn 5 efuͤhrt; die Haupt⸗untersuchung e J. ldigten und aller Zeugen erfolgt vollstaͤndig vor
zusamment e anwendete 1
re Ansicht verlassen, sich zu Englischen und Franzdsischen nach es lediglich auf die in⸗ Geschworenen, ohne daß kommt, nicht an⸗ n die einzige sichere
Richters, oder
eln gebunden stn mten Beweisregel
alle, wenn den Ver haͤrtere Freiheit *
es strafe oder war die Wahl m Termine.
ten vor dem en Strafver⸗
ermine, die och meistens erst in
Angeschul a4 D andlung mit dem
den, wenn durch d . r ft 26 . richte vorgelegt; e
er an dem Sprüche Th
n England und
durch den Inquirenten nehmung des dem erkennenden
112
tenden Erkenntnisse aufgegeben (56. 340). Der Königlichen Be⸗ staͤtigung bedarf es, wie bisher, in allen Fallen, in welchen die Todesstrafe, lebenswierige Freiheitsstrafe, Verlust des Adels, Aus⸗ stoßung aus dem Soldatenstande oder wegen Duells eine Strafe erkannt worden, so wie zum Verluste der Orden und Ehrenzeichen §S§. 341, 413). Bei Vollstreckung der Todesstrafe ist jedem Ver⸗ brecher ohne Unterschied der e er die Begleitung eines Geist⸗ lichen bis auf den Richtplatz gewaͤhrt (9. 355.
Il. Besondere Vorschriften für das fiskalische Ver fahren. )
Bei dem fiskalischen Verfahren sind alle fuͤr das Kriminal⸗ Verfahren gegebenen Vorschriften subsidiarisch in Anwendung zu bringen; die Verhaftung darf nur dann erfolgen, wenn gu oder Verdunkelung der Ken hel von der Freilassung zu besorgen ist. Des artikullrten Verhoͤrs im Schluß⸗Termine bedarf es nicht; die Gegenwart des Vertheidigers im Schluß⸗-Termine ist zwar gestattet, aber nicht nothwendig. Zum Vortrage der Sache in erster Instanz wird nur ein Referent ernannt; ob in zweiter
nstanz ein oder zwei Referenten zu ernennen, haͤngt von dem Ermessen des Dirigenten ab. (59. 379 — 389.)
II. Besondere Vorschriften für das Rüge⸗ Verfahren.
Fuͤr das Ruͤge⸗Verfahren — subsidiarisch die fuͤr das fis⸗ kalische Verfahren gegebenen orschriften; die Verhaftung des Denunziaten darf jedoch nur bei völliger Unsicherheit der Person erfolgen; ein Vertheidiger ist ihm nur dann gestattet, wenn er denselben im Termine mitbringt. Das Erkenntniß kann auch auf ein schriftliches beglaubigtes Gestaͤndnitz abgefaßt und muß in dem Verhoͤrs- und Schiuß⸗Termine oder sobald als 236 nach dem⸗ selben publizirt werden; einer schriftlichen Relation bedarf es nicht; in der Appellations-Iönstanz kann das Erkenntniß auf den muͤnd⸗ lichen Vortrag des Dezernenten abgefaßt werden. (99. 391 — 105).
II. Kontumazial-⸗Ver fahren.“)
Ein Kontumazial-Verfahren gegen Abwesende und Fluͤchtige findet in Kriminal- und fiskalischen Sachen nur statt, wenn die 9. eine Geldbuße nach sich zieht und der Angeschuldigte Ver⸗ moͤgen hinterlassen hat. Meldet sich der Angeschuldigte auf die oͤffentliche Ladung nicht, so wird ihm von Amtswegen ein Ver— theidiger bestellt, die Untersuchung fortgefuͤhrt, der Beweis aufge— nommen, was Rechtens erkannt und die Strafe in das nach lassene Vermoͤgen vellstreckt. Erscheint der Vorgeladene, so ist, im Falle er nicht voͤllig freigesprochen, die Untersuchung, unter Aufhebung des ergangenen Erkenntnisses, von neuem auß;uneh⸗ men. (S8. 116 — J265. In Ruͤgesachen findet eine oͤffentliche La⸗ dung nicht statt. Wohl aber kann der Denunziat, welcher un⸗ gehorsam im Termine ausbleibt, sofern die That bloß eine Geld⸗ strafe nach sich zieht, zu einem anderen Termine unter der Ver⸗ warnung vorgeladen werden, daß er der Uebertretung fuͤr gestän⸗ dig werde angenommen und wider ihn rechtlich werde erkannt werden. (S5. 398, 427).
V. Re stitut io n.“)
Das Rechtsmittel der Restitution findet statt, sowohl um den Beweis der Unschuld, als des minderen Grades der Schuld k fuhren oder den Anschuldigungs⸗Beweis zu widerlegen. Dasselbe wird beim Gerichte erster Instanz angebracht. Ueber die Zulaͤs⸗ sigkeit desselben wird eine vorläufige Pruͤfung veranlaßt, und auf den Vortrag zweier Referenten durch Dekret daruber entschieden. Gegen das abweisende Dekret hat der Verurtheilte den Rekurs an den höheren Richter oder an die vorgesetzte Behoͤrde. Wird das Restitutions⸗Gesuch zulaͤssig befunden, so wird demnaͤchst dar⸗ uber durch Erkenntniß entschieden, gegen welches dem Inquisiten die Appellation zusteht. Das Restitutions-Verfahren hemmt die Vollstreckung des früheren Urtheils (68. 429 — 149.
VI. Von den Kosten. ö . Freisprechung befreit von jeder Kostenzahlung §. ( .
Die vorstehenden Auszuͤge werden genügen, einen Ueberblick der Grundzuͤge * gewähren, von welchen der revidirte Entwurf der Straf⸗Prozeß⸗Ordnung ausgeht, und eine Uebersicht der Punkte, in 2 derselbe von der Allgemeinen Kriminal-Ordnung ab⸗ weicht.
Wegen der spezielleren Bestimmungen muß auf den Entwurf selbst verwiesen werden.
Die Zegries und Abenceragen. Nach den Gäaerras ci viles de Granada des Ginez Perez de Hita. Aus dem Spanischen in Romanzen uͤbersetzt und bearbeitet von G. Graf von Ingenheim. Berlin, 1841.
Seit langer Zeit haben die Deutschen es sich zur bewußten Auf⸗ gabe gestellt, immer mehr die Literaturen des Auslandes nicht nur durch Uebersetzung an sich heranzuziehen, sondern sie auch innerlich zu verarbeiten. Dies ist namentlich mit den Volkspoesieen der Eu= ropdischen Vöͤlker der Fall. Herder's Bearbeitung des Cid ist ein klassisches Werk, welches zu gleichen Theilen der Spanischen und der Deutschen Literatur ahn ch; Wenn nun der Herr Verf. das vielfach angeregte Interesse und Verlangen nach einer erweiterten Be⸗ kanntschaft mit Altspanischer Poꝑesie aus den Zeiten, wo auf dieser schoͤ⸗ nen Halbinsel der Qrient und der Oeeident kriegerisch und poetisch zusam⸗ menstießen, durch die Uebersetzung und Bearbeitung einer urspruͤnglich Arabisch geschriebenen und von Ginez Perez de Hita ins Spanische übertragenen Chronik befriedigt, so kann er versichert seyn, an etwag Dankenswerthes seine Muße gewendet zu haben. Aber die Chronik ist in Prosa verfaßt, nur mit . Romanzen belebt; der Deutsche Bearbeiter dagegen giebt uns eine lg,. Reihe von Romanzen. Dies verhaͤlt sich so: die Prosg zü übersetzen schien we⸗ gen ihrer Trockenheit und wegen der haufigen Wiederholungen kei⸗ nesweges rathsam; es galt daher den Entschluß, ihren Inhalt, so weit er wesentlich war, gleichfalls in die Romanzenform hinüberzu⸗
a) Das in der bestehenden Gesetzgebung begründete siskalische Verfahren liegt zwischen dem Civil⸗ und Kriminaͤl⸗ Verfahren in der Mitte, steht jedoch dem Ersteren naͤher, als dem Letzteren, und 6 sich in der Praxis nicht bewahrt; der revidirte Entwurf hat das sis⸗ kalische Verfahren dem Kriminal⸗Verfahren angeschlossen.
8 fe 23 Die Aligemcine Kriminal-Ordnung kennt ein Kontumazial⸗ erfahren
1) dei den Verbrechen des Hochverraths, der Landes⸗Verraͤtherei er⸗ ster gef dem Duell, der Desertion und dem betruͤglichen und
mmuth willigen Bankerott;
2) bei anderen Verbrechen nur in sofern, als die Strafe in Verlust . Standes und Ehren⸗Rechten und Wurden oder in Consis⸗ 2 und Geldstrafen besteht, und im letzteren Falle nur dann, * 263 Verbrecher Vermbgen zuruͤckgelassen hat.
Allgemeine K K attet das Rechtsmit⸗
tel der NRestitntlon nur denn * , är ue sehe rere zmiitei Sarthun Kann gänzliche uld durch neue e
13) t chene ie che r, Renne. Qernang mut det vorlaung Ferigelore⸗
nehmen. Dies warde unter anderen Umstanden densten poetischen Talent große Schwierigkeiten gemacht h lein da diese Romanzen, wle der Verf meistens die einfachste Art epischer prosaischer Darstellung sehr anndhern, so war ein solches Verfahren möglich, obne einen allzugroßen chen. Hiermit poetischen Wert
auch dem m ban guischt . ah den 96 ia
w m abe e eyn, da es . 2. Lebendigkeit der Darstellung und bezeichnen efrains und eine tiefer liegende innere als in dem Boden der Volkspoesie wurzelnd, wiewohl vielseitige Schönheit der Romanzen vom Cid weder im
Einzelnen erreichen durften. Was die Deutsche Bearbeltung anlangt, so hat sie mit Fleiß und Liebe sich an die zunaͤchstlie ten; dennoch hat sie nicht verhuͤten konnen, daß sich auch ohne das Original daneben zu haben, wohl entdecken möchte, rosa und wo er schon vorhandenen Versen gefolgt nd theils assonirend, theils größere Gewandtheit und gefalligere Ge⸗ t der Sprache: eine Bemerkung, wel zuerst machen, und die darum auffallen könnte, well doch die Assonanz einen viel größeren Spielraum gewahrt. daß der Reim, bei seiner bestimmteren Forderun schen Effekt, einen Bund mit der Phantasie und der
tischen Production eingeht, wahrend das Suchen n Worten, im Deutschen wenigstens, eine kalte Dperation kaum eine kuͤnstlerische Virtuositat gestattet.
—— — — —
Meteorologische geobachtungen.
Naeh einmaliger RNoobochtuang.
Quelle dkrue 7,77 n. Flaaatlitme CO, o” n. nodes - dcα—— , R. Auanduũnatung Oos 1 Rz.
lbar zu ma⸗ manzen alles = 3 —
ers dur n⸗ liederung des Sinnes, e freilich die anzen noch im
enden Muster m kundigeren
wo der Verf. der
igt sich cine ungleich n den leß=
e wir hier nicht
Die Erklarung liegt darin, inem poeti⸗
mmten poe⸗
26. Januar.
Lust druck... Lustwirme.. Thaupunkt. PDumnatanttigung
36,1 Par. 35, 22 Par. 31,11 r..
Wolke nz us...
Tagesmittel: 335, as T.... — 5,2 n... — 7,27 n.. SI r .
E er liner Börae.
Den 27. Januar 1842.
Zt.
Si. Sebald Sch. 4 pr. Bagl. Obl. 30. Prrm. Seh. der Soehan lang. Hurra. Schuldv. Berl. Stadi - Obl. Elbinger do. Dann. do. in Th. Wertp. Pfaudbr. Gross. Pos. do. Ootpꝑr. Psandbr.
Kur- a. Noum. do. gs ehlesisehe do.
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H ecR sel -- CoOur 3.
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Leipaig in Courant in 14 TbI. Fus. Frankfurt a. M. Wz....... .
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Auswiärtig
Amsterdam, 23. Jan.
Antwerpen, 22. Jau. Zins. —. Frankfurt a. M., 24. Jan. OQesterr. 55 Mer. 108 6.
255 56 6. 15 217. G. Uarnk- Act. 2018. 2016. Lore au so 1 .
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IHamburg, 25. Jun. London, 20. -u. ire 53. Ausg. Sch. 123. 53 Jol. Engl. Russ. —. Paris, 22. Jan. 53 Rente e eur. 1I8. 5. Aul. de 841 n our. 79. 553. 53 Neepl. * compi. 107. 70. 53 Span. Rers- 257. rasiν 652. Wien 2. Jan.
Taunusbahna- Act. 378. 37747. Leipaig - Dresden
nank- Actien 1650. Kagl. Na 109. Nene Anl. 2145. Pas- 515. S5 vor. 33. 6 26.
Rente du eour. 79. 10.
sz ner 1063.
Reak- Aetien 1619. Anl. de 1832 1413. de i080
Königliche Schauspiele. 28. Jan. Im Opernhause: Don Juan. chauspielhause: 1) Un secret. 3 Un monszieur et
Im Schauspielhause: Der reiche Mann. Hierauf: Jeder fege vor seiner Thaͤre, Lustspiel in 1 Akt.
Sonnabend, 29. Jan.
Gönigstädtisches Theater. Der bdͤse Geist Lumpacivagabundus, e Kleeblatt.
Jan. Zum erstenmale: Beatrice di Tenda. Poesia del Sgr. Romani.
reitag, 28. ö Das lieder Sonnabend, Opera in 3 Atti. estro Bellini.
Musica del Ma-
Oeffentliche Auttührungen.
30. Januar, Abends 79 ͤhr, im Saale der Sing⸗
tes Konzert von Franz
(Ister Theil: Quart
Y) Ungarische Melodieen.
(F- moll.) 43 Paganini 's 5) Praeludium und
Bach, aus dem wohltemporirten ia aus Rossini's Soirées musicales.
Verantwortlicher Nedaeteur Dr. J. W. Zin keisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Reminiscen- heil: Marsch 3) 54 ste Sonate von
en und Karneval e (Cis-moll) von J. S. 6) La Serenata et
Akademie:
ces des Puritains.
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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 28. Allgemeiner Anzeiger für die Preuszischen Staaten.
Unternehmer eine Caution von Zehn Prozent des Lieferungs⸗Betrages zu seisten. flektirenden werden ersucht, ihre elt mit der Aufschrift „Submistion zur Brenn Lieferung für die Berlin- Frankfurter Eisen bahn“, bis zum 20. Februar d. J in unserem Bü⸗ reau, Oberwallstraße Nr. 3, einzureichen.
Berlin, den 21. Januar 1812. Die Direction der Berlin- Frankfurter Eisenbahn—
Gesellschaft.
Die Aetionairs der am 17. August. d mengetretenen Frankfurt Breslauer Eisen schaft werden zu einer am 9. Marz d. J Nachmit tags 4 Uhr, im Englischen Hause hierselbst abzuhal= tenden General⸗Versammlung hierdurch eingeladen, um in Folge neuerdings über das Unternchmen der Gesellschaft, von dem Königl. hohen Finanz Ministe⸗ rlum ergangenen Bestimmungen die ndthigen Be schlüsse zu fassen. Zur Theilnähme an der Versamm= lung sind nur diejenigen berechtigt, die sich duech eigung von Aetien⸗-Zusicherungsscheinen oder
auf ihren Namen lautende Eessionen dieser Scheine als Gesellschafts Mitglieder ausweisen. Die Ausbleibenden werden durch die Beschlüsse der An⸗ wesenden gebunden.
Berlin, den 20. Das Comité der
Bekanntmachungen.
Nothwendiger Verkauf. Die zu der . des Gutghesitzers Ludwig . . Grützmacher gehbrigen Grund⸗ e, n .
ke, m B ape hen gteiß. Ce fen belegene, im Hypothckenbuche des Königlichen Kammergerichts Vol. VII. pas. 197 verzeichnete, auf 31, 3093 Thlr. 16 Sgr. 6 5. abgeschaͤtzte Vor⸗ werk, Rittergut Plan; .
Y) die im Rieder Barnimschen Kreise der Kurmark belegene, von der vormaligen Charlottenburger Königlichen Forst, „die Jungfernheide“ genannt, abgetrennte im Hypotheken büche des Königlichen Kammergerichts Vol. IV. pag. s verzeichnete, auf 18,567 Thlr. 21 Sgr. 3 pf abgeschaͤtzte 34 land Parzelle, welche e, , auf 49, 931 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. gerichtlich ab eschaͤtzt worden sind,
sollen an den Meistbietenden in dem auf ben 17. August 1842, Vormittags 40 uhr, vor dem Kammergerichts⸗Rath Meier im Kammer⸗ gerichte anberaumten Termine bffentlich verkauft
erden, ⸗ 7 Die Tare, der neueste Hypothekenschein und die Kaufdedingungen konnen in der Registratur ein gese⸗ hen werden.
Berlin, den 23. Dezember 1814.‚.
Königl. Preuß. Kammergericht.
Nothwendiger Verkauf. e, , . Naumburg.
Das im Herzberger Kreise belegene Allodial-Rit⸗ tergut Neudeg mit Bahnsdorf und Friedrichsluga, nebst den beiden damit unzertrennlich verbundenen Bauergütern Nr. 13 (das sonst Lehmannsche) und Rr. 11 (das sonst Kuhringsche) zu Bahnsdorf, zu— sammen abgeschaͤtzt auf ..
30,288 Thlr. 298 Sgr. 2 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun⸗ gen f unserer Len, einzusehenden Taxe, soll, nachdem wir durch Minisierial Restript vom i2. No- . 1811 zum' gemeinschaftlichen Gerichtsstande bestellt worden,
am 29. Fun i 1842, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Real⸗ Glzubigerin, verwittwete Pastor Christiane Elisa⸗ beth Bechtold geborne Rennert und die unbekann⸗ ten Gräͤflich Blumenthalschen Lehns⸗-Agnaten aus den Häufern Horst, Quackenburg und Varezin wer⸗
ĩ rgeladen. ven ieh a ,, . Mahlmann.
EC dikt al-Citation.
Die nachstehend genannten verschollenen Personen, so wie deren etwanige unbekannte Erben und Erb⸗ nehmer, als:
15 Gottfried Hauptmann, Sohn des Maurers Gott. lieb Hauptmann und dessen Ehefrau Anna Ca- tharina, geborne Czechanowska, welcher sich nach Angabe seiner Mutter am 30. Maͤrz 1785 7 oder 8 Jahre zuvor in einem Alter von etwa 24 Jah⸗ ren von hier fortbegeben haben soll; ö
2) Peter Mueller, aus Neuliebengu, welcher sich am 6. Dezember 1817 des Abends aus dem Gast⸗ hause zu Außenteich fortbegeben hat, um nach Hause zu gehen, dort aber nicht angekommen und muthmaßlich auf dem Eise der Weichsel
e, . ist; ; ; 3) der eischerg efelle George Gottlieb Eisennack, welcher sich um Sstern 1631 von bier entfernt, kurze Zeit in Marienburg gearbeitet, sich dann
a den Weg nach Elbing begeben, spaͤter aber
nichts von sich hat bören lassen, und. dessen in unstrem Depositorio verwaltetes Vermdgen eirea 486 r. betraͤgt; werden e ge rns c binnen 9 Monaten, spaͤte⸗
dem auf siene gert i gern eber c. V. M. 10 uhr,
n Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Hart⸗ 2 Sarnen; Gerichtsstelle anstehenden Ter⸗ min, mündlich oder schriftlich zu melden und da⸗
felbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls
re Todes-Erklärung ausgesprochen und ihr Ver⸗ * . ihren legitimirten nächsten Verwandten, oder in vieh Ermangelung dem Fiskus ausgeantwortet werden wird. mar r r r en e nl ich ni es Land- und Stadtgericht. z v. Tippelskirch.
Proklama. ö
Die zum Amtmann Muͤllerschen Nachlaß gehdri⸗
gen Grundstůcte .
a) das in Schöneberg, Soldiner Kreises, belegene Lehnschulzengut, Vol. II. sol. 5. und 105. des Hypotheken büchs, .
b) das . belegene Freisassengut, sol. 388.,
e) die Halfte der Vol. II. sol. 101. des Hypothe⸗ kenbüchs von Schoͤneberg verzeichneten Pfarr⸗ lands Erbpachts⸗Grundstuͤcãe,
welche zusammen einen Flaͤchen⸗Inhalt von 1889 Magdeburger Morgen, 133 futh'n Acer, Wiesen und Huͤtungen haben und wozu vollstaͤndige Wirth⸗ schafts⸗Gebaͤude gehören, sollen im Wege freiwilli⸗ * Subhastation, theilungshalber in termino
en 21. März 1842, von Vorm. 9 uhr an, an ordentlicher Gerichtsstelle in Carzig meistbietend verkauft werden.
Die Taxe, welche auf
22, 697 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. abschließt, so wie Hypothekenscheine und Kaufbedin⸗ aue sind in unserer Registratur einzusehen. linchen, den 30. Dezember 1841. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
Pr oklam a.
Ale diejenigen, welche an nachbengnnte, von der Kůrschner⸗ Witwe Weyergang geb. Eiifabeth Weyer gang, jetzt in Straffund, cum cur. sex, an daz Pro⸗ Biforat des Hospit gls. Gt. Spiritus gi . der⸗ kaufte, zum Nachlasse des Altermanns Johann Chri⸗
angesetzten Termine bei Vermeidung des Ausschlus⸗ ses anzumelden und zu bescheinigen. Der Praäklusiv⸗Bescheid wird nur durch Anschlag im Lokale des unterzeichneten Amts publizirt werden. Urkundlich der hierunter gesetzten Namens⸗unter⸗ schrift und des beigedruckten Herzoglichen Amtssie⸗ Helmstedt, den 23. Januar 1842. Braunschweig⸗Lüneburgsches Amt.
A. Cruse.
stoyh Weyergang gehbri belegene Ackerstů 172 Morgen
136 bei der Helmsh 2) einen Morgen im
westwaͤrts bei den drei Wegen, 3) cinen Morgen im 5ten Schlage ub No. 0 am
im sten Schlage sub No. 30
Die hierauf Re—
6 auf biesiger Feldmark 3 Forderungen ver⸗
im 3ten Schlage sub No. 135 und n Schlage sub No. 24
Treppenberge, 4) einen Morgen
im Moͤnchenfelde, dingliche Anspruͤ haben, werden zu gung in den auf den 25sten d. M
Bekanntmachung.
Die Lieferung von so, oog Centner Eisen⸗ bahn-⸗Schienen für die Badischen Cisen« bahnen betreffend Fur den Bau der Badischen Eisenbahn sollen s̃ oo Zoll⸗Centner ( 59 Kilog.) oder 3940 Englische Ton—⸗
nen Schienen geliefert werden. 61
Diejenigen, welche Lust haben, die Lieferung ganz oder theilweise zu übernehmen, werden eingeladen, sich persoͤnlich oder in frankirten Schreiben an die unter zeichnete Stelle oder an die Großherzogl. Wasser und Straßenbau⸗Inspectionen Bruchsal, Rastatt, Achern, Offenburg, oder an die Kanzlei der Großherzogl. Badischen Bundestags Ge⸗ sandtschaft in Frankfurt a. M., oder an die Geoßher— jogl. Badischen Konsuln in London, Rotterdam, Ant⸗ werpen, oder an das Bureau der Rheinischen Dampf. rankfurt⸗Breslauer Eisenbahn⸗ schifffahrt in Köln zu wenden, welche ihnen sogleich die Zeichnung des Querschnitts der Schienen und die Bedingungen der Lieferung zusenden werden,
‚. ; darauf gegruͤndeten Offerte sind spaͤtestens bis
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaäͤdigst 36 April d. J., Morgens 10 Uhr, ebenfalls fran inn des neuen Jahres abermals besonders vesstegelt und mit der Uebérschrift er! Schienen ⸗Lieferungs⸗Offert, oͤrderung eines merkantilischen, an die unterzeichnete Stelle einzusenden. S Verkehrs zwischen den einkommende Anerbieten koͤnnen nicht beruͤcksichtigt es Inlandes und der Nachdar-Staaten werden. ii. Allerhoͤchstdieselben haben dem all⸗
che und Forderungen zu machen deren n e, und Bescheint⸗
ts. und den sten undzzsten t. Mt s., sedes mal Morgens 19 ubr, esetzten Terminen unter dem Praͤ : rdert, daß sie sonst durch die in termino d J. zu publizirende Praͤklusiv⸗Sentenz mmer werden ausgeschlossen und abge⸗ wiesen werden.
Hatum Greifswald, den 10. Januar 1842. 1 und Assessores des
raͤjudize hiermit
Stadtgerichts.
Dr. Teßmann. Mannheim, Heidelberg,
Die Wollmärkte der Stadt Schweidnitz ro 1842 betreffend.
r Genehmigung des Königlichen Ober⸗ rovinz Schlesien wird mit Abanderung des im Kalenber aufgenommenen Termins im Jahre
der Frühjahrs⸗Wollmarkt hiesiger Stadt am 25. und 26. Mai und der Herbst⸗woollmarkt am 19. und 20. Ok⸗
Zufolge bol. anuar 1842.
Praͤsidii der Gesellschaft.
ruht, mit dem Beg n huldvollen Ber Sorgfalt für die 5 gewerblichen Provinzen de uns zu ertheile gemeinen Wunsch Verbindung zwischen
veis Höoͤchstihrer landesvaͤterlichen
abgehalten werden, was wir dem auswaͤrtigen Pu— blikum hierdurch zur Kenntniß bringen. Schweidnitz, den 12. Januar 1842.
Der Magistrat.
und Personen⸗
r 8 Die Erbffnung der Anerbieten geschieht am oben sche zur Herstellung einer Eisenbahn- genannten Tag und Stunde, und diejenigen, welche Berlin uͤber Frankfurt 4. d. O.,, Offerte gemacht, sind eingeladen, diesem Akte in Per⸗ Guben, Sorau, Sagan, Sprottan, Bunzlau, Hai= son oder durch Bevollmaͤchtigte beizuwohnen.
nau, Liegnitz nach Breslau, dann, den ümstaͤnd nach, von Sprottau über Glogau nach Posen, Goͤrlitz, in der Richtung gu sere, die Nieder⸗Schle⸗ Gesellschaft huldreichst kon n Bau dieser Eisenbahn nach dem eten Comité vorgelegten Plane
Zu verpachten. Es soll das im Kirchspiel Ranzin belegene, etwa 2 Meilen von der Stadt Greifswald und etwa eben so weit von der Stadt Wolgast entfernte von Wolff⸗ radtsche Gut Luͤssow von Trinitatis d. J. an auf 18 nacheinander folgende Jahre verpachtet werden. Dazu ist ein Bietungs-Termin auf den 26. Fe⸗ angesetzt, und es werden diejenigen, die zu dieser Pachtung Genuͤge haben, eingeladen, sich an diesem Tage, Morgens 49 Uhr, in der Woh⸗ nung des Unterzeichneten einzufinden, die Bedin⸗ gungen, die auch schon 14 Tage vorher bei ihm eingesehen werden konnen, zu vernehmen, ihre Of⸗ ferte zu Protokoll zu erklaͤren und wegen des Zu⸗ schlages weiteren Bescheid zu erwarten.
Greifswald, den 21. Januar 1842. ̃ Büuͤrgermeister Dr. Gesterding.
Karlsruhe, den 15. Januar 1812. . so Großherzogl. Badische Ober⸗Direction des Wasser⸗ und Straßenbaues.
wie von Bunzlau uͤber Rochlitz.
Dresden, nachgegeb sische Eisenba zessionirt und den von dem unterzeichn Allergnaͤdigst genehmigt. ; Das Comité, an dessen Spitze Seine Königliche Hoheit der Pri Seine Durchlaucht der Fuͤrs Boguslaw von Rad
Literarische Anzeigen. Mit dem 1. Januar 1842 erscheint Hamburger Neue Mode-gZeitung. Revue für Theater, Literatur, Musik, ; Kunst und Mode. Nit Pariser Original⸗Modekupfern und artistischen
nz von Preußen und
als Ehren-Mitglieder stehen und welches außerdem , durch eine Allerhöͤchste Person und vier Koͤnigliche ? Prinzen unterstuͤtzt wird, ist aus folgenden ausfuͤh— renden Mitgliedern zusammengesetzt⸗
Schumann, Manufaktur-Besiher,
Jannowitz, Kaufmann,
raun, Kaufmann,
Dietrichs, Professor,
Achilles, Baumeister.
Das Comité wird mit den Arbeiten des Unter⸗= nehmens, welches in Beziehung auf das erforderliche Actien⸗Kapital sich so kräftiger Unterstuͤtzung erfreut, ab- daß diesfallige anderseitige Offerten für jetzt unbe— iben muͤssen, unverzuͤglich weiterschreiten. Behufe machen wir hiermit bekannt, oku⸗ daß heute uͤber vier Wochen, also Februar 1842 mitt (General Versammlung der Herren Actiongtte und in derselben die Wahl der Direktoren, der Ver= waltungsräthe und deren Stellvertreter nach 8. 29 nseres Statuts . der 5. 29. lautet woͤrtlich: . „Stimmberechtigte Actionairs koͤnnen sich nur durch „andere mit beglaubter V „nairs vertreten lassen.
Redacteur: Ludwig Lenz.
Die „Hamburger Neue Mode⸗Zeitung“ erscheint jeden Donnerstag, in Lieferungen von 2 Bo⸗ Tert, auf Velinpavpier mit farbigem mit zwei feingestochenen und sauber kolorirten Pariser Original⸗Modekupfern und einer artistischen oder Musik Beilage.
Preis vierteljaͤhrlich 2
Bestellungen nehmen alle Postaͤmter und Buch— n Hamburg bei R. Kitt!ler.
Inhalt der Nr. 4. — J. Prospektus. — II. Die Brucke, Novelle von Georg Schirges. — III. Lite⸗ rarische Fraunen⸗Charaktere der Gegenwart. 1. The⸗ „Briefe aus dem Suden“. (Diese von einem unserer geistvollten Schriftsteller herruͤhrende Skizzen werden fortgesetzt.) Artikel ist der Prinzessin Amalie von Sachsen g widmet. — IV. Die Harrende, Gedicht von Wolf- gang Muller. — V. Feuilleton. Korrespondenz. Pa⸗ Thomas Müntzer, Roman von 6 elle Theater. Hamburg, Pa⸗ ris ꝛe. Musik. Leipzig, Hamburg, Paris, Dresden, in ꝛc, Gutzkow. Nill iet Eonstant. Marie Lafarge. Der Erzengel Gabriel. — VI. Neue—⸗ ster Pariser Modenbericht. — XII. Artistische Beila⸗ gen: 1) Zwei Pariser Origin al⸗Modebilder. 2 Abend⸗ In Musik gesetzt fuͤr eine Singstimme mit Pianoforte⸗Begleitung von E. Marzsen.
Wir unterlassen es, etwas zum Lobe dieses böchst eleganten und praͤchtig ausgestatteten Fournals zu sagen, und bemerken nur noch, daß die ü Neue Mode ⸗Zeitung“ Moden s Tage früher als alle ähnlichen Deut⸗ schen Journale bringt, da die ihr beigelegten Mo⸗ dekupfer direkt aus Paris bezogen werden.
euß 2 si en groß 4. ,,,, nch ie, jedesmal
Die unterzeichnete Direction bri — dͤffentlichen Kenntniß, daß nunmehr saͤmmtliche Auf⸗ nahme⸗Dokumente (Renten⸗Verschreibungen und In⸗ terimsscheine) pro 1841 ausgefertigt und, auswaͤrtigen Mitglieder, gegangen sind, wo sie in den konnen.
ngt hiermit zur
handlune an die resp. Agenturen aß dies bandlungen an Empfang genommen wer- ruͤcksichtigt ble Jemand, auf v Anfrage, wider Vermuthen, seine Aufnahme D mente nicht erhalten, so ersuchen wir, uns davon An zeige zu machen. ;
leich bringen wir in Erinnerung, daß die Ren— Jahres-Gesellschaften 1839 und 1840 bis zum letzten Februar C, sowohl bei der Directions⸗ Kasse, als bei allen Agenturen, gegen Aushaͤndigung der betreffenden, mit Lebensattest versehenen Coupons ausgezahlt werden. 3 r Direction der Preuß. Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt.
Sollte daher Zu diesem
„um 1 uhr Nachmitt. Verfasserin der
Der naͤchste
. T 8 Mis: 2 ollmacht verfehene Aetio· Zh. Mundt. Miszellen : c.
Die Vollmachten muͤssen „jedoch gleichzeitig mit den Actien selbst im Buͤ— „reau der Gesellschaft niedergelegt werden. „Frauen sind von dem persoͤnlichen Erscheinen aus= Nicht erscheinende Actionairs sind „den Beschluͤssen der anwesenden unterworfen.“ stattfinden wird, . Seine Koͤnigliche Hoheit der Prinz von Preußen, elcher wir unfer Hoher Protektor, haben abermals Gelegenbeit Dieselben genommen, uns zu begluͤcken, und
Berlin, den 21. Januar 1842.
Bekannt m arch un Die nach 8§. 23. der Statuten alljaͤhr ; tende General-Versammlung haben wir auf den 23. Februar d. J., Nachmittags 4 uhr, in dem Empfangshause auf dem Bahn- hofe, eine Treppe hoch, anberaumt, zu w die Herren Action aire hierdurch einladen. D f werden ersucht, in Gemaͤßheit 8. 26. der Statuten, Palais die Versammlung d eigung ihrer Actien oder des daselbst er⸗ nisses, in den Tagen vom 1. bis ormittags von 9 bis 12 Uhr, in dem Gesellschafts⸗Buͤreau auf dem Bahnhofe bei dem Herrn Rendanten Plahn si und die Bescheinigung der folgte Einschreibun mit einer solchen
. ich abzuhal⸗ „geschlossen,
in Höoͤchstihrem er Actiongire huldvoll ge⸗ den Saal, — in welchem
die neuenen
nehmigt und zu dem Ende d. die Ausstellung war — Aufgang von der straße, bezeichnet. Berlin, den * z Das Comité der Nieder- Ss Gesellschaft.
unter Vor waͤhnten Ze
9. Februar, Januar 1812.
eder - S esisck s⸗ 2 1 — ö — . ieder - Schlesischen Eisenbahn⸗ Bei E. S. Mittler (Stechdabn 3) ist zu dazen: Wedeke s theoretisch⸗vraktisches Dandduch der Zimmerkun st,
laͤndiger Anweisung zum Bau der Trerven lenen und jur Construction der Radzjäbne. g. die 70 großen Tafeln Abbildungen. Preis füͤr das Ganze:
einschreiben zu lassen irection uber die er⸗ entgegen zu nehmen. Nur die escheinigung verseh naire konnen zu der General⸗-Versammlung zuge⸗ lassen werden, und haben sie selbige vor dem Ein⸗ tritt in das Versammlungs⸗Lokal vorzuzeigen. We⸗ gen der Stellvertretung wird auf S. 25. der Sta⸗ tuten und auf 5. 2. des in der General-Versamm⸗ lung vom 25. Maͤrz 1840 beschlossenen Nachtrags zu den Statuten (Amtsblatt von 1840 S.
iesen. in Jabresbericht der Direction, das Namen— Verzeichniß der zur General⸗Versammlung berech— tigten und waͤhlbaren Actigngire, so wie die Stimm⸗ zettel zur Wahl neuer Direktoren, Repraͤsentanten und deren Stellvertreter an die Stelle der im ver⸗ ossenen Jahre ausgeschiedenen oder nach Vorschrift er Statuten Ausscheidenden, werden zeitig vorher mitgetheilt werden. erlin, * 4 ,. an n Die Repraͤsentanten der Berlin; amer Eisen⸗ bahn ⸗Gesellschaft.
Ediktal⸗- Ladung. nebst vollstaͤndi
Nachdem von den Verwandten des verscho Ludwig Dehne aus Lauenberg, 1388 geboren Ausschteidung und demnaͤchstige Todes Erklarung desselben begntragt, und nachgewiesen und resp. schworen ist, daß derselbe g Linien⸗Regimente des vorma
Dieses neue gruͤndliche Werk des in der Bauweln 2ten ruͤhmlichst bekannten Verfaßers ligen Koͤnigreichs West⸗ der Zimmerłunst umfaßt, ist nun volltaͤndtg erschie⸗ phalen, den Feldzug nach Rußland im Jahre 1812 nen und darf jedem Zimmermerster als ein rSatrtiches
Huͤlfsbuch in seiner Kunst mit Recht empfoblen wer= den. Auch Zimmergesellen, die das Meisterrecht er langen wollen können zu ihrer Vorbereitung und Aus= dildung kein besseres Werk wäblen, als das gegen Dasselbe enthalt nicht weniger als 76 Tafeln Abbildungen, die zugleich eine Auswabl der trefflichsten Risse jeder Art darbieten. — Der reich
ls Dienstthuer im
mitgemacht und seit dieser Zeit uͤberall keine Kunde egeben hat, so wird der gedachte Ludwig rmit aufgefordert, binnen Jabresfrist der unterzeichneten Behörde, so gewiß von seinem Le⸗ zu thun, als widrigenfalls derselde t und sein Vermoͤgen den bekannten naͤchsten Erben ausgeantwortet werden soll. Zugleich werden Alle, welche vom Leben des Ver⸗ schollenen Nachricht besitzen, zu deren Mittheilung an das hiesige Amt auf Erichsburg, den 21.
ben Meldun fuͤr todt erk
1) Vom Bauholze.
baltige Inbalt ist folgender: 3) Von der Gonstrue⸗
2) Verbinden des Bauboljes. tion der ebenen Durchschnitte parallelepipedischer Bau⸗ 4) Grundbauten. 5 nen zur Gewaͤltigung des Grundwassers. s) Berechnung des Baubolzes Von den Balken⸗ armirte Balken; g: 4) Schiftung b) Von den ebenen ) Von der Schif⸗ d Schiftung mittelst Aus⸗ 2) Daͤcher ohne
ezember 18411.
dniglich Hannoversches Amt. ; Bruͤcken. 8 Schleusen.
ö Construction der Holjzwände. 11)
12) Decken;
13) Von der Schiftung:
Berlin-Frankfurter Eisenbahn.
Es soll die Anlieferung von 1509 Klaf— tern oder mehr, trocknen, guten, kie fer⸗ nen großklobigen Brennhelzes im Wege der Submifsion im Ganzen oder Einzelnen in En⸗ treprise gegeben werden. e des Wassers bis zum 1. Juni d. hofe zu Fuͤrstenwalde mit 3 Zoll Sack maß dicht und fest gesetzt aufzustellen, und hat der
Edikt al- Ladung Alle diejenigen, welche an den Nach astors Caͤsarius Schiplage als mittelst Eintragen der Schmiege. ldubiger Anspruͤche zu haben Durchschnitten glauben, werden hierdurch ediFetaliter eitirt, solche tung mit dem Abniche. 14 Von den Daͤchern: ä Daͤcher mit Daͤngewerken 15 Thu Jo) Construction von Planken.
laß des bier⸗
Can, nr, — . J 6 der Dachflaͤchen.
Dasselbe ist in der Zeit 1 der Dachslaͤche
Jin dem auf
den 22. Februar dieses Jabres,
Morgens 10 uhr, vor Herzoglichem Amte bierselbst
Haͤngewerk. b) und r, m