1842 / 49 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

oheit die Frau Erzherjogin Maria Dorothea, Gemahlin Sr. Xe. Hoheit des Erzherzogs Palatin, vorgestern Nachmittags in der Kaiserl. Hofburg an.

bodgá%β♀β%γata

Brasiliens Finanz⸗ZJustände.

Rio Janeiro, 21. Dez. Nachdem ich in meinem letzten Schreiben G. Nr. 30 der St. 3. eine Uebersicht des Bra⸗ sillanischen Justizwesens zu geben versucht habe, erlauben Sie mir heute, Ihnen Einiges über die Finanzen des Landes zu sagen. ö

Rath dem Budget für das Finanz-Jahr vom 1. uli 1812 bis 1813, wie die Kammern es angenommen haben, soll. die Aus⸗ gabe 21 309 Contes betragen, naturlich in der Landesmünze, d. h. in Papier, wonach also der Milreis, der in Silber 439 Pence werth ist, keinen festen Werth hat. Dadurch nun wird der Be⸗ trag fuͤr alle Ausgaben, die in Europa zu machen sind Hing Zah⸗ lungen und Ausgaben des diplomatischen Corps) natürlich unsicher; und wenn Verlegenheiten in London eintreten, wie in diesem Jahre, so übersteigen die effektiven Ausgaben die Veranschlagungen um

i dert Contos. * —— Dumm nun ist folgendermaßen vertheilt: 1) Ministe⸗ rium des Innern: 2536 Centos; darunter 800 8. fuͤr den Kai⸗ ser, 3. C far die beiden Prinzessinnen, 50 C fur die Herzogin vo‚ Bräganza und 6 C. fuͤr deren Tochter, die Infantin Donna Maria Amalia, die nun als Brasilianische Prin⸗ zesfin anerkannt ist; ferner noch 10 C. fuͤr die Lehrer Den Kaiserlichen Familie, fuͤr die Senatoren. und Deputir= ten- Kammer resp. 216 und 232 C. Die Diskussion dieser Posten giebt jährlich zu einer hoͤchst lächerlichen Komddie Anlaß; es fehlt nie an Deputirten, welche die groͤßte Uneigennůßzigkeit zur Schau tragen und Verminderung der Diäten, wo nicht gänzliche Aufhe⸗ bung, verlangen; dann find andere so fehr der Kammer zu beweisen, daß sie ohne dieselben nicht bestehen kann, und so ist es noch ein Gluck, wenn zum Schluß der Betrag, namentlich fuͤr die Reisekosten, nicht erhoͤht wird), Post und Dampfbote 380 C., Ka⸗ näle, Bruͤcken und Straßen (insofern diese nicht von den Provin⸗ zen zu bauen sind) 70 C. Unter den wissenschaftlich en Anstalten bemerken wir: 79 C. fuͤr die juristischen, Sb C. fuͤr die medizini= schen Lehr-Anstalten, 11 C. für die Akademie der Kuünste, 28 C. fuͤr Elementar⸗Schulen in der Stadt en , (diese Ausgabe ist eigentlich Sache der Munizipien; aber i erwaͤhnte schon fruͤher, daß das municipio neutro, Rio Janeiro, unmittelbar unter der Tentral-Regierung steht, die natuͤrlich auch alle städtischen Ein⸗= künfte in re,, nimmt). Sodann erhalt der Minister noch 64 Contos zur Anlegung einer industriellen Kolonie, uͤber welche, falls Niemand bessere Bedingungen bietet, mit Dr. Mure kontra⸗ hirt werden soll. Dr. Mure ist ein Schuͤler von Fourrier und hat keine Journal-Artikel gespart, um die Brasilianer nach der Seligkeit eines Phalanstere iüͤstern zu machen, Voerlaufig hat sich ein Franzose gefunden, der ein bedeutendes Stuͤck Land u ei⸗ nem Versuche hergegeben hat; die Kolonisten werden stens

hier eintreffen, und so hat die Regierung jedenfalls Zeit und Ge⸗ legenheit, an Anderer Schaden klug zu werden. t

Y) Justiz Ministerium 1125 Contos; darunter gehören aber: für die Natsonal⸗ Garde 200 C. und außerdem 15 C. fuͤr die Natio⸗ nal- Barde von Rio; 239 C. fuͤr die Permanentes Munizipal⸗ Garde, Gendarmerie) in Rio; 80 C. fuͤr die allgemeine Polizei; för die Bischöfe 32 C. (schlechter als in Brasilien wird nirgends die Kirche bejahlt; Zehnten, insofern sie existiren, gehbren dem Staate, und die, Geistlichkeit hat, außer ihren duͤrftigen Gehalten, nur die Stolgebüͤhren und die allerdings nicht unbedentenden Meß⸗ stipendien; fuͤr die Kaiserliche Kapelle 79 C. und fuͤr die Pfar⸗ rer des mänicipio neutro 14 C. Diesem nach bleibt nun gar wenig fuͤr die eigentliche Justiz: 69 C. fuͤr das hoͤchste Tribunal und 208 C. fuͤr die Ober- Gerichte (relagoes); aber die juizes de ircilso würden bisher von den Provinzen bezahlt, eine Anomalie, die kuͤnftig aufhören sell. Ein wunderlicher Posten im Budget des Justiz Ministers sind 10 C. fuͤr die lazaros, d. h. die Aus⸗ soͤtzigen (Morphetischen), die hier ein genes Hospital haben.

3) Ministerium der auswaͤrtigen ig gr e ren 561 Contos. Die Diplomaten sind die einzigen wirk lick anstaͤndig bezahlten Brasilianischen Beamten. Es sind auch bei jener Summe 50 (. mocca forte 67 Pence der Milreis, der alte Portugiesische Muͤnzfuß, wonach der Spanische Piaster oder der Patacao Ih0 Reis gilt, welche Zahl auch auf den Patacoes steht) fuͤr „eine

wichtige Mission, welche die Regierung noch vor dem Rechnungs⸗ jahre 1812 bis i843 anordnen kann.. Der Zweck dieser Sendung ist kein Geheimniß, es handelt sich natuͤrlich um die Heirath des Kaisers.

4) Marine, In Beziehung auf diese beiden dat die letzte Kammer Einiges gethan, t soldungen der Offiziere etwas erhoͤht, doch sind sie immer noch lange nicht hinreichend; namentlich ist kein rechtes Verhaͤltniß zwischen den verschiedenen Graden, so erhaͤlt der Alferes (Unter⸗ Lieutenant) 30 Milreis monatlich und 19 M. Zulage, sobald er im aktiven Dienst ist; das ist kein uͤbler . aber der Oberst, mit 100 M. Gehalt und 20 M. Zulage, ist miserabel gesteltz und der hechste Beamte der Armee, der Maͤrschall, hat nur 250 M. Ge⸗ halt und 5 M. Zulage monagtlich; mit 3b 00 M ist kein anstaͤn⸗

2618 Contos; 5) Kriegs-Ministerium, 5675 C. inisterien, besonders das des Krieges, namentlich hat sie die Be⸗

diger Haushalt in Rio zu fuhren; indeß die Brasiligner leiden darunter weniger; kein Offizier lebt nur von seinem Gehalte; wenn nichts Anderes? so'hat er wenigstens ein paar Neger, die er vermiethet oder irgendwie fur sich arbeiten läßt. Besser ist die Marine gestellt denn der Admiral, der' auch nur 250 M. Gehalt hat, erhalt 30 M. Zulage, sobald er auf der See ist. Sodann aber ist die Regierung ermächtigt worden, eine Arbeit vorzunehmen, von deren Dringlich= keit schon seit Jahren gesprochen wird, naͤmlich ein Verzeichniß aller Land. und e Of e. entwerfen zu lassen. In Folge der vielen politischen Stärme ist namlich eine graͤnzenlose Unordnung in die Verhältnisse der Armee gekommen. Truppen⸗Corps loͤsten sich 966 die Offiziere zogen die Uniform aus, ergriffen allerlei andere Gewerbszweige und kamen dann plotzlich wieder zum Vor⸗ schein; Anderen elang es, Pensionen zu erhalten, ohne durch ihre Dienstzeit berechtigt zu seyn; Andere, die weiter dienen wollten, wurden gesetzwidrig verabschiedet, mit oder ohne Pension; Andere endlich, befonders im Innern, bekleideten ihre Stellen und zogen ihre Gehalte, ohne den mindesten Dienst zu thun, oft auch koͤrper⸗ lich durchaus dienstunfaͤhig. Daraus entsprangen denn endlose Reclamationen und andererseits Klagen der Reglerung, die unzäͤh⸗ lige Offiziere bezahlte und doch nie welche . wenn sie dieselben

brhuchte? Zufällig machte ich die Bekanntschaft eines Offiziers, der eine 23 ekruten hierher, gebracht hatte; auf meine Frage, ob er sie auch weiter, nach Rio Grande begleiten werde, erwiederte er; Daß ich ein Narr ware! Ich habe Frau und Kind in Per⸗ nambuco; was wird aus denen, wenn ich dort sterbe? Ich habe meinem Gbersien erklart, sobald aus den Senatoren und Deputirten,

die immer schoͤne Worte in Bereitschaft haben, ein Bataillon gebildet

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wird, um nach dem Suden zu marschiren, nicht!“ Wie gesagt, seit Jahren ist von der othwendigkeit die Rede, diefen Möoßbräuchen entgegen zutreten; endlich ist der erste Schritt ge⸗ schehen; das Geset 3 macht und publizirt worden; aber schwle⸗ riger ist der zweite ritt, die ö des Geseßes; nur ar Wenige erwarten und wuͤnschen wirklich eine Rehabilitation; be weitem die —— werden durch diese Maßregel im ruhigen Genusse ihrer Penstonen oder Gehalte gestoͤrt; es läßt sich den⸗ ken, daß sie nicht ruhig zusehen werden; zwar wird gewiß kein Schwert gezogen werden, aber die empenhos Verwendungen, freundschaftliche Fuͤrsprache diese in Brasilien allmächtige Waffe!

6) Das Finanz⸗Ministerium, Oes3 Contos. Darunter; Zin⸗ sen der aͤußern Schuld, 3120 C. (falls nicht ein ungůnstiger Cours diese Summe steigert, und eben so viel fur die innere Schuld; Pensionen 607 C-; der Rest sind Admini ations ⸗Kosten, nament⸗ sich fur die Zollsfätten (etwas über 800 C. ist gewiß nicht zu viel, wenn man erwägt, daß fast die ganze Staats⸗Einnahme von den Zöllen herkommt; 90 C. fuͤr das Fallen, Verschiffen und Verkau⸗ fen des Brasil⸗ oder Fernambuk⸗-Holzes, eines Monopols, was ent. setzlich wenig einbringt, und dann noch 6ö3 Contos Hille an die Provinzen. Als durch den sogenannten acto additional die Pro- vinzen einen so hohen Grad von Selbstständigkeit erhielten, da wurde natuͤrlich auch bestimmt, welche 3 der Centrgs⸗ und welche den Provinzial⸗Regierungen zur Last fielen; man überließ den Provinzen einen Thesß der Staats⸗Einkunfte und stellte es . äͤbrigens frei, durch besondere Auflagen, direkte und indirekte Steuern, die Mittel fuͤr ihre r, n, , ,. und mate⸗ riellen Verbesserungen, besonders Stra enbauten u. dgl., zu beschaf⸗ fen. Die Provinzial⸗Versammlungen nun zeigten in der Dig⸗ kussion ihrer Ausgabe⸗Etats einen höchst patriotischen Eifer; sie wußten vortrefflich, was die Provinzen brauchten, und votirten Abhälfe; aber wenn es nun galt, die Mittel herbeizuschaffen, da sah es freilich schlimm aus. Wann und von wem das erste Bei⸗ spiel gegeben worden ist, weiß ich nicht; aber seit etlichen Jahren ist es Sitte geworden, daß alle Provinzen (nur Rio Janeiro, San Paulo und Paräé ausgenommen) ihre Budgets mit einem Defizit votiren und dann von der Deputirten⸗ Kammer Aushuͤlfe fordern; die ebengenannten drei Provinzen sind in der Kammer nicht stark genug, den anderen, die nach dem Spruchwort: Eine Hand waͤscht die andere! treu zusammenhalten, Widerstand zu leisten; und so werden jährlich diese Subventionen votirt. Doch ist diesmal wenigstens ein Schritt zur. Abstellung dieses Mißbrauchs geschehen. Da die juizes de direiio Beamte der Tentral-Regierung sind, so war es allerdings eine Anomalie, daß die Provinzen ihren Gehalt bezahlten; diese Last ist ihnen fortan abgenommen; so viel aber, als sie dadurch ersparen, wird von der ihnen bewilligten Unterstützung abgejogen. Die Staats⸗ Ausgabe wird freilich dadurch nicht verringert, daß ein Posten von dem Etat des Finanz⸗Ministers auf den des Justiz⸗Ministers übergeht; aber wenn jene Subvention dann auf eine ganz geringe Summe heruntersinkt, wird es leicht werden, sie D abzuschaffen, wahrend unter den . Verhaͤltnissen die Gefahr nahe lag, sie all⸗ maͤlig zu erhöhen. r

9. ö err die Ausgabe; die Einnahme ist veransch lag: auf 16, 505 Contos; es sind 5i verschiede ne Posten fuͤr die allgemeine und 9 fur die städtische Einnahme, die jedoch alle nur genannt sind ohne irgend eine Schätzung ihres Ertrags Von jenen 51 2 gehören die erften 18 saͤmmtlich 1 der Versteuerung eingehender Waaren und ausgehender Landes⸗ rodukte; diese allein sind wirk⸗ sich von Belang, dann kommen allerlei Kan lei⸗ Gebühren von Di⸗ plomen, Bestallungen, Matrikeln, allen Orden u. dgl.. Stempel⸗ Gebůhren, Sisa, d. h. eine Abgabe (urspruͤnglich der Zehnte) beim Verkauf von Grundstůcken (eim Verkauf von Sklaven erhalt die Stadt den halben Zehnten); sodann die Monopole, Brasilholj, Diamanten, die Regilerungs⸗Etablissements, als die Pulver⸗ Fabrik u. dgl.,, kurz lauter Kleinigkeiten.

Zu jenen 60 Posten kommen dann noch 12 Einnahme⸗Arti⸗ kel mit „spezieller Anwendung“: es sind darunter die 333 pCt., um welche die Zoͤlle auf Wein seit einigen egen erhoht worden sind, und einige unbedeutende Luxussteuern. Die spezielle Anwen⸗ dung dieser Einnahmen besteht darin, daß ihr Ertrag verbrannt werden und dadurch zur Verringerung des Papiergeldes dienen soll. Man hat freilich der Regierung oft genug vorgestellt, daß nicht Verringerung, sondern nur Einldsung (wenigstens 6 keit der Einlosungꝰ des Papiergeldes diesem letzteren einen esten Werth geben und den so verderblichen Schwankungen des Cour⸗ ses vorbeugen koͤnne; die Kammern, die einmal ihr feierliches Ver⸗ sprechen gebrochen und eine neue Emission von Papiergeld votirt haben (im Jahre 1839), glauben durch Festhalten an jener Be⸗ stimmung shren Kredit wieder herzustellen, waͤhrend sie faktisch die Maßregel noch illusorischer gemacht haben, als sie es seit der Emission von 1839 war. 9

Es hat namlich dieses Jahr der Finanz⸗Minister den Kam⸗ mern vorgestellt, wie unpassend es sey, das Budget mit einem Defizit zu votiren und damit den Kapitalisten im voraus die Ge⸗ wißheit zu geben, daß auch nach allen jetzt zu negoziirenden An⸗ leihen am 1. Juli 1843 eine neue gemacht werden muͤsse, was naturlich schon jetzt auf den Preis der Staatspapiere Q polices) einwirkt. Er verlangte daher, man solle ihm vorlaͤufig Mittel

eben, diesen Ausfall zu decken. Die Minister durfen keine neuen

uflagen vorschlagen; die Deputirten⸗ Kammer besizt ausschließlich das Recht der Initiative in Beziehung auf Auflagen; naturlich besitzt der Minister immer Freunde, die seine Wuͤnsche als ihre eigenen Vorschlaͤge n, . aber wie verkehrt ist doch diese Stellung der Regierun Dem Brasilignischen Finanz ⸗Minister ist also die Mr erspart, ja, es ist ihm ausdrlicklich verboten. auf Mittel zu sinnen, die Lage des Landes zu verbessern! Dreierlei hat die Kammer verordnet: 1) einen neuen Tarif, als dessen Graͤnzpunkte 2 und 60 pCt. angegeben sind, Es wird dabei von der Ansicht ausgegangen, daß auch der Englische 6 im Jahre 1812 absaäuft, so daß dann die Reglerung freie Haͤnde hat, und die Absicht, den bisherigen gleichen Zoll von 15 pCt. auf alle Waaren (Thee, Schießpulver und alle . Ge⸗ tränke ausgenommen) aufzuheben und Luxus⸗Artikel hoͤher, andere aber (namentlich leicht zu schmuggelnde, wie Uhren) niedriger u besteuern, ist gewiß auch ganz vernuͤnftig; wenn aber die Eng shꝛ Regierung, wie sich doch vermuthen läßt, auf ihrer Be⸗ hauptung beer, daß der a, ne, ,. 1844 ablaͤuft, so ist die ganze Bestimmung nutzlos; denn ifferenzial⸗ Zoͤlle wird man nicht einführen. 2) Den Ertrag der reservirten Einnah⸗ men (rendas applicadas) in Form einer Anleihe zu den allgemei⸗ nen , , . zu verwenden. Geschehen ist dies längst; Candsdo Vaptista gab das erste Beispiel, und M. F. Andrada vergaß in seiner Finanznoth den harten Tadel, den er uber jenen ausgesprochen, und setzte gleichfalls das zum Verbrennen bestimmte Gesd wieder in Umlauf; Calmon hat die Maßregel wenigstens fel blich gemacht. Schon in der außerordentlichen Kredit⸗ il⸗ gung för 1511 —– 17 ist der Finanz⸗Minister zu diesem Schritt ermächtigt worden, was nun durch das Budget auch auf 1812 -= 43 ausgedehnt wird. Und so bleibt am Ende von jener so gepriese⸗

ehe ich auch mit, fruher

tige Versprechen, die anderwe verwandten Summen nur alt geliehen anzusehen und sie einst der n, erse u wollen. I) Falls diese beiden Mittel nicht ausreichen, eine

nleihe.

3 stehen die Finanzen Brasiliens, und demnach ist es wohl nicht ju verwundern, wenn der Kredit der k 53 in Europa so gerin 7 und wenn der Brasilianische Minister in London die zur a ung der Dividende nöͤthigen Summen nur unter so gränzenlos harien Bedingungen erhalten kann.

nen Maßregel zur , Papiergeldes blos das durf⸗

Meteorologische Gtobachtungen.

Nach einmaliger Reobachtung.

Abends 10 Ubr.

342, o. Far. * 2,6” n. * 1,17 n.

S8 yci. halbheiter.

1812. 16. Februar.

Lustrißrme.-. Thaupunkt.-.

Dunstss tigung

Morgens Nachmittags 6 Upr. 2 Ubr.˖

3120 r. 312,32 F.. 4 2,597 n. 4 3,12 R. 4 1,175 n. 2,8“ n.

S8 Ci. 92 pi. trübe. trübe.

Quellu ùrme 7,5 R. Flas CG, RN. nodes- acνν Gο n. Auabdùnatuss Co] Rz. Niederachlag O, ol1 Rh. w. MW. Nw. Wꝛarwew aehsel ,', w. NRw. 4 0, 17.

342,900 F.. 2,6 n.. 167 n.. S0 re M.

Rerliner Börse. Den 17. Februar 1842.

Pr. Cour. nriet. geld.

Pr. Cour.

Ac lien. hnriet. Geld.

Fon ds.

124 161 11 109 sr 6

Rel. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Act. Magd. Lpꝛ. Riaenb. do. do. Prior. Aet. Erl. Anh. Eisenb. do. do. Prior. Act. Des Elb. Risenb. do. do. Prior. Aer. Rhein. Eisenb.

195 103

Si. Schuld Sch. pr. Kugl. Ohl. 30. 4 Prüm. Sch. der Seebaudlung. kKurra. Schuldvi. erl. Stadt - Obl. Flbinger do. Dan. do. in Th, Westp. Pfandbr. Groaah. Pos. do. Osipr. Pfandbr. Pomm. do. Kur. a. Neum. do. Schlesische do.

.

105

2

isn 86 3 Pr. Cour.

Thlr. zu 30 Sgr. Rriet. Geld.

101 zen à s TD. PDisconto

ö Andere Goldmun-

re c Adel- Cour ds.

Kurn 2 Mi. RKurn 2 Mi. 3 Mi. 2 Mi. 2 M.. 2 Mt. Mi. Tas 2 M.. 3 Woch.

111111311

Aus würtige Börsen.

Amesterdam, 13. Feb.. Nader. -i. Seqg. 521 5. sran. 22M. ziel. S8. Nene Au. 22k.

ere. S mer. 1081 8. 4 101.

20M. Loo αν sοο ti. 1413. 11413.

polu. Loose 785 G. 56 Span.

Leipaig · Dresden

Here. Reak- Acer 1680). Bag. ars. 1091. nest, ae eour. 1I9. 30. 33 Mente An eour. 80. 20.

9. 53 Nearl. au eompt. 106. 75. 53 Span. Neunte 259. T. 53.

Wien, 12. Febr. 5J n.. 108. 4 100. R. —. 253 15 naak- Aeues 1633. Anl. . 182 138. 4 1820 1101.

Königliche Schauspiele.

reitag, 18. Febr. Im Opernhause. Zum erstenmale wieder⸗ ger r h. und Died, komische Oper in 4 Akt, von L. Schnei⸗ der, Musik von W. Taubert. Hierauf; Die Wlener in Berlin. (Dlle. Grunbaum, Louise.) Und: Drei Genre Bilder. 62 Im Schauspielhause: Pour le second début de Mr. Al rer Guery: I Le Gapitaine Roland. ) La premiere reprcen f tion de: Une aventure de bal masqué, comèdie . e en Z actes et en prose, par Mr, Lockroy. Dane ee Piece, Mr. Alfred Guéry remplira le roöle du Due qe Velois.) Instru⸗ Sonnabend, 19. Febr. Im Opernhause: Großes 2 mental und rial Cen ert ,, 2 ranz Lißt mehrer = vortragen wird. Anfan z urn, Einnahme ist zu re ieh stihen Zwecken er,. 6 Im Schauspielhause: Die Frau im Hause. Und: er Platz⸗

regen als Ehe⸗ Prokurator. ;

Febr. Im Opernhguse: Der Feensee, Se g et * 6 3 des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. Im Schauspielhause: Treue Liebe.

Königstädtischts Thtater. eitag, 18. Febr. Lord und Räuber, oder; Des Meeres und 2 ? ens . Vorher wird der am schwargen Staar erblindete Herr Thomas ee General⸗ Direktor sammtlicher Franjdsischer Militair⸗ Musil⸗ höre, bei seiner Durchreife, ein Kon⸗ zert auf der Klarinette, und nach dem Stuͤck: Adagio, Thema und Variationen, beides von seiner Composition, vortragen. ( Der⸗

ser nur einmal auftreten.) . . 19. Febr. Itallenische Opern⸗Vorstellung.

Torquato Tassg,

Sonntag, 20. Febr. Der Talisman, Dienstag, 22. Febr. Zum erstenmale; oder: Die heben r ie. Lustspiel, in 3 Akten einer Franzdoͤsischen Idee), von Carl v. Holte.

Tauber und Taube, (mit Benutzung

Verantwortlicher MMaccir ß7. J. W. 3 in keisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei. Beilage

2065 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung MW 49.

amgewerree Anerger mr dir Premier

Bekanntmachungen.

Steckbrief.

Der ehemalige Former, ietzige Arbeitsmann Car rie ch Gallasch, bereits Diebstahls bestraft st wiederum der Veruͤbung eine

: ls von 1 dlb la hle ir hn ig en Louisd'ors dringend ver dächtig gewor

ö Gelde/

ich hat er seinen um von dort nach Ungarn zu gehen, geg eit 9 Iivün⸗ ul end wen n en erf, ersucht, unten naͤher , . n zu richten, im? etretungsfalle aber ihn verhaften haßt den bel ihm sich vorfindenden Geldern und Sa en unter tiren und nisse abliefern zu

die Flucht ergriffen. Muthmaß Weg nach Schlesien genommen

lassen.

säumte Erstattung aller hierdurch erwachsenden bga⸗ Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine en Willfaͤhrigkeit in Erzeigung

ren

rechtlicher Gegendienste. Berlin, den 15. Februar 1812. . Königl. Kriminalgericht hiesiger Residenz. ; Bonseri. Persons-Beschreibung.

Der ehemalige Former, jetzige Arbeitsmann Carl Friedrich Gallasch ist 35 Jahr alt, aus Glo gau gebürtig und evangelischer Religion. Er ist 5 uf 3 Zoll groß, von starker untersetzter Statur, hat schwarze Augen und Haare, einen finsteren Blick, laͤngliches Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, gewohnliche Nase und Mund und keinen Bart, Besondere Kenn⸗ zeichen sind nicht vorhanden. Bekleidet war derselbe mit einem neuen schwarzen Tuch-Ueber⸗ oder Leib⸗ rock und dergleichen Beinkleidern, einer schwarzsei⸗ denen Weste und einem dergleichen Halstuche, zwei⸗ naͤthigen Stiefeln und dunkelgrüner Muͤtze mit Schirm. Zu seiner Legitimation fuhrt er seinen Landwehrpaß, nach welchem er in die zweite Klasse des Solda⸗ tenstandes versetzt ist, so wie seinen Taufschein bei sich.

Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft.

Bei den Kassen der vier Pommerschen Landschafts⸗ Departements, Anklam, Stargard. Stolpe und Trep⸗ tow an der Rega, wird in dem Johannis⸗Zins-Zah⸗ lungs-Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 10. Juli 1812, die zweite Serie der Zins-Coupons für die maͤchstfolgenden 4 Jahre, bei jeder Klasse aber nur von denjenigen Pfandbriefen, welche auf. Guͤter des betreffenden Departements eingetragen sind, und nur gegen Einreichung der Stich⸗Coupons Nr. 8, der ersten Serie, unter Beifuͤgung eines vollstaͤndigen Verzeichnisses derselben, unter welchem demnaͤchst uber den Empfang der neuen Serie zu quittiren ist, aus⸗ gereicht werden, sofern nicht der Inhaber des Pfand⸗ driefes gegen solche Ausreichung der neuen Coupons⸗ Serie an den Inhaber des Stich-Coupons der ersten Serie vorher Protest eingelegt haben mochte.

Zur Bequemlichkeit der Inhaber Pommerscher Pfand⸗ briefe ist jedoch die Einrichtung getroffen, daß;

l. auch schon in dem Zeitraume vom 15. April bis 15. Mai 15642 die Ausreichung der neuen Coupons Serie von der General Landschafts Kasse in Stettin, in den Stunden von 8 bis Lühr Vormittags, ohne Unter⸗ schied, zu welchem Departement das in dem Stich- Coupon genannte Gut gehört, geschehen wird, wenn n. en n, die Stich⸗ Coupons, de⸗ partementswe et, mit einem speziellen Ver⸗ ichn ß, welches den Namen des ö ke Kreises, n. welchem eg belegen, des Departements, dem es an— gehbrt, die Nummer und den Kapital-Betrag des Pfandbriefes bezeichnet, unmittelbar oder durch einen

ritten vorgelegt oder portofrei ugesandt worden und nicht etwa von dem land helene vorher

egen . . . Coupons Serie an den Inhaber des Stich⸗Coupons der ablaufen Seri vor n nn n lenden Serie

„Diejenigen Pfandbriefs⸗Inhaber, welche si 9.

„anlaßt und berechtigt halten, der ,,

„neuen Coupons⸗-Serie an den Praͤsentanten des

„Stich-Coupons der abgelaufenen Serie zu wider⸗

„sprechen, werden daher hierdurch aufgefordert, sol⸗

„chen Widerspruch der Pornmerschen General⸗Land⸗

„Ischafts Direction in Stettin vor dem 15. April

„i843 anzuzeigen und sich bei derselben als Besitzer

„des betreffenden Pfandbriefes auszuweisen, weil

„sonst bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung die

„Ausreichung der neuen Serie an den Praͤsentan⸗

ten des Stich⸗Coupons erfolgen wird und muß.“

Die General⸗Landschafts⸗Kasse in Stettin wird die ihr vorgelegten oder zugesandten Stich⸗Coupons (de⸗ ren spezielle Designation im letzteren Falle aber mit der Quittung uͤber den Empfang der neuen Coupons⸗ Serie Nr. 2. versehen seyn muß) mit dem Vermerk der Ausreichung der neuen Serie bezeichnen, und sie mit dieser letzteren den Praͤsentanten ausreichen, oder respektive auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittesst der Post zusenden, damit die Stich⸗ Coupons demnaͤchst im Johannis⸗Zinszahlungs⸗Ter⸗ mine 1812 zur Erhebung der dann faͤlligen Zinsen in der gewoͤhnlichen Weise praͤsentirt werden konnen. Zur Vermeidung von Irrthuͤmern ist es nothwendig, daß bei brieflichen Einsendungen von Stich⸗Coupons

wegen Betruges und doppelten, theils Hannoverschen,

ben und hat, wahrscheinlich mit dem so

wo er fruͤher

und Militair Behörden des In- und benst ersu auf den luchtling ihr Augenmerk

sehr sicherer Begleitung hierher transpor⸗ an die Expedition der Stadtvoigtei⸗Gefaͤng⸗ Wir versichern die unge⸗

der Stich⸗Coupons postfrei anzeigen und a , ,. * k

neuen Coupons -Serie vorlegen zu wollen. 8 Machen die Pfandbriefs⸗Inhaber von den zu i

oͤnnen sie dann gegen Auslieferun— Toupons mit deren spezieller Desi

in dem Stich-Coupon genannte Gut angehört.

hoͤrt, auch dort aber erst in einem der spaͤteren

Termine 1812 erfolgen. Stettin, den J. Dezember 1841.

Graf von Eickstedt⸗

Koͤniglichen General-Landschafts-Direction von mern zu Stettin zeige ich hiermit an, daß i

Berlin, 17. Januar 1812.

Ed iktal⸗-Ladung

das 3

gestellt, ist verloren gegangen.

einen der bei uns angestellten Ju

zu bescheinigen.

gation fuͤr erloschen erklaͤrt wird. Stettin, den 31. Januar 1842.

Königl. Ober⸗-Landesgericht. Erster Senat.

Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Bromberg.

Schokken “*), landschaftlich auf 30 7233 Thlr. 8 Sg 9 Pf. abgeschaͤtzt, soll in nothwendiger Subhastatio am 21. Juli 1842,

Glaͤubiger: J die Nicolaus v. Radolinskischen Erben,

niecki und werden hierzu oͤffentlich vorgeladen.

Bromberg, den 3. Dezember 1811. Koͤnigl. Ober Landesgericht.

Ediktal⸗Citation. Der am 14.

den 17. August 1842 früh um 10 uhr

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Rath Goͤppert anberaumten Termine persoͤnlich oder schriftlich zu melden.

Sollte dies nicht geschehen, so wird der Anton Jo—

seph Muͤller fuͤr todt erklart und sein Vermögen sei⸗ nen sich legitimirenden Erben uͤberwiesen werden.

Wohlau, den 8. Oktober 184. Koͤnigliches Land⸗ und Stacdtgericht.

die Absender das quitirte . derselben mit , des Wohnortes, Charakters und Namen recht deutlich unterzeichnen; daß ferner:

II. auch den Inhabern von Stich⸗Coupons, welche zu Pfandbriefen von Guͤtern verschtedener Departe⸗ ments gehören, wenn sie wuͤnschen, in dem Johan⸗ nis⸗Zzinszahlungs⸗ Termine, vom 256. Juni bis 10. Juli 1842, Blatter der neuen Serie 2. , bei einer ein⸗ zigen der oben genannten vier Departements ⸗Kassen zu erheben, hierin gewillfahrt werden soll, zedoch nur dann, wenn sie diese Absicht derjenigen Depar⸗ tements⸗Direction, bei deren Kasse sie die neue Serie ihrer sammtlichen Stich⸗Coupons in der obigen Zeit⸗ 33 * empfangen wünschen, spaͤtestens bis zum

; rz

Vermögen des Kaufmanns Meyer Arnheim und der Handlung Gebrüder Arnheim hierselbst ist nach also in dem Zeitraume getroffener Seren n mit den Glaͤubigern aufge⸗ die Coupons⸗ hoben. Stargard in fo

helm Berg hat sich vor 18 Jahren von hier ent⸗ fernt und seit dieser Zeit von seinem Leben und Auf⸗— 1813 unter Beifügung einer vollstaͤndigen, enthalt keine Nachricht gegeben.

Bekanntmachung.. Der am 24. Mai 1839 eröffnete Konkurs uͤber das

mmern, den 25. Jan. 18412. Königliches Land⸗ und Stadtgericht.

Ediktal⸗-Citati on,. Der jetzt 52 Jahr alte, hier geborene Georg Wil⸗

Es ist auf seine

deutlich

geschriebenen und alkuraten Nachweisung Todeserklaͤrung angetragen ünd wird daher der Georg

eit vom 25. Juni bis 109. Juli 1812 diese benannten Stich⸗Coupong l der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der

Bequemlichkeit sub J. und II. gestatteten Erleichte⸗ rungen in der angeordneten Weise keinen Gebrauch, der Stich⸗ t n sp nation die neue Coupons-Serie gleichzeitig mit den faͤlligen Zinsen nur ; in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 10. Juli i812 bei der Kasse desjenigen Departements abheben, welchem das Hin⸗ sichtlich der Pfandbriefs-⸗Inhaber, welche die sub II. erwähnte Verpflichtung uͤbernommen haben, ohne sie iedoch zu erfüllen, kann die Abhebung der neuen Cou⸗ 9 Pf pons -Serie dann nur bei der Kasse des Departements, dem das in dem Stich⸗Coupon benannte Gut ange⸗ 86 jahlungs-Termine und nicht schon in dem Johässnis⸗

K. Preuß. Pommersche Genergl⸗Landschafts Direction. eterswaldt.

Mit Bezugnahme auf obige Bekanntmachung der om⸗ z zur Besorgung der Coupons-Bogen IIter Serie nach Grundlage der vorstehenden Vorschriften, gegen Ein⸗ reichung der Stich⸗Coupons und Wiedererstattung des Portos bereit bin. Die Stich-Coupons sind in diesem Falle mit einem doppelten Verzeichnisse zu versehen, von denen das eine, zur späaͤteren Empfang⸗ nahme der Coupons⸗Bogen, dem Praͤsentanten quit tirt von mir zurückgegeben wird. Die Formulare der Verzeichnisse werden unentgeltlich bei mir verabreicht.

Die Bank⸗Obligationen Litt. I. No. 13595. vom 20. Juli 161 über eine bei dem Königl. Bank-Com⸗ toir zu Stettin belegte Summe von urspruͤnglich 1200 Thlr. Courant, jetzt nur noch von 300 Thlr. Courant nebst Zinsen vom 23. November v. J. auf

Land⸗ und Stadtgericht zu Anklam aus⸗

Es werden daher alle diejenigen, welche als Ei⸗ B genthuͤmer, Cessiongrien, Pfand - oder sonstige Briefs⸗ inhaber an die gedachte Obligation Anspruͤche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche ungesaͤumt, spaͤtestens aber in dein auf den 14. Juni d. J., Vormittags 11 uhr, in unserem Geschaͤfts⸗Lo⸗ kale vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius von Davitz anberaumten Termine in i oder durch

ĩ ang en Justiz- Kommissarien,l„ von denen die Justiz⸗Kommissarien Reiche , Calow J j und Lenke in Vorschlag gebracht werden, schriftlich . oder muͤndlich zu Protokoll anzumelden und gehdͤrig

Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Rech⸗ ten praͤkludirt und haben zu erwarten, daß die Obli⸗

Das im Wagrowicer Kreise belegene adelige Gut

Vormittags um 1 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein koͤnnen in der Ullten Registratur⸗Abtheilung eingesehen wer— den. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Real—

die Vincentig v. Swinarska, verehelichte v. Szeza⸗ niecka, und deren Ehemann Claudius v. Szeza—

die verwitwete Johanna Blum geborene Loewissohn

) Nicht Schoppen, wie in Nr. 19. S. 76. d. Bl.

Okftober 1791 geborne Baͤckergeselle Anton Joseph Muller von hi hat sich im 6. 1811 auf die Wanderschaft begeben und im Jahre 1812 von Wrietzen a. d. O. die, letzte Nachricht von sich hoͤren lassen. Auf Antrag seiner Geschwister wird derselbe, so wie seine etwanigen unbekannten Erben und Erbnehmer, hierdurch vorgeladen, sich innerhalb Neun Monaten und spaͤtestens in dem auf

abes Wilhelm Berg oder dessen unbekannte Erben ode

Erbnehmer aufgefordert, sich in dem auf den 18. Juli 1842, Vormittags 11 uhr, angesetzten Termine oder vor demselven hier zu mel hrer Erbfolge in sein Vermögen erdffnet, Letztere abe mit ihren Anspruͤchen prakludirt werden sollen. Reetz, den 28. Juli 1841. Köonigl. Land⸗ und Stadtgericht.

Bekanntmachung. ö. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 26. Januar 1662.

soll

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare un

Ediktal⸗Eitation.

mann (auch Hirschel) Sch eröffneten Konkurse ein Termin zur Anmeldung un

Nachweisung der Anspruͤche aller etwanigen kannten Il gurken auf ö igen unbe

n demselben aber versoͤnlich, oder durch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtigte, wozu ihnen . Man⸗ gel der Bekanntschaft die Herren Justiz⸗Kommissa⸗ rien Hahn und Ottow vorgeschlagen werden, zu mel⸗ den, ihre Forderungen, deren Art und das Vor⸗

M. Borchardt junior, Jaͤgerstraße Nr. 22. * srecht anzugeben und die etwa vorhandenen schrift⸗

ichen Beweismittel beizubringen, demnaͤchst aber die weitere rechtliche Einleitung der Sache zu gewaͤrti⸗ gen, wogegen die Ausbleibenden mit ihren Anspruͤ—⸗ chen von der Masse werden ausgeschlossen eundihnen deshalb gegen die ubrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden.

Breslau, den 17. Dezember 1841.

Koͤnigliches Stadtgericht 1I. Abtheilung.

ekanntm ach ung.

resp. die Erben des Carl Peschel werden aufgefor⸗ ka in der Kantor Haupmannschen ch hin

wahrzunehmen. Grünberg,; 9. Februar 1812. * Das Gerichts-Amt Boyadel.

Dividende-Zahlung.

Eisenbahn-Aexetien wird gegen Abgabe des zten Coupons mit Vier Thaler vom 1. bis inel. 14. Maͤrz d. J., Vormittags von Lbis 12uhr, mit Ausschluß des Sonntags, im Kassen-Lokale auf dem Berliner Bahnhofe durch unseren Rendanten Herrn Plahn gezahlt werden. Ein jeder Inhaber von Dividenden⸗ Coupons hat gleichzeitig demzufolge eine Specisieation derselben, nach den laufenden Num⸗ mern geordnet, mit seiner Namens- Unterschrift und Wohnungs⸗Anzeige versehen, einzureichen.

r. Berlin, den 2. Februar 1842.

n Die Direction der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Einzahlung zur Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Die vierten Zehn pro Cent der zu unserer Bahn

und erklaͤren hiermit zugleich, in Folge uͤbereinstim⸗ mend mit dem Verwaltungsrathe gefaßten Beschlus⸗ ses (8. 12. und 45. unseres Statuts), daß nach⸗ dem deren Einzahlung erfolgt ist, die ersten Zeichner

den widrigenfalls Ersterer fuͤr todt erklart und die

Das in der Breitestraße Nr. 14 belegene Tann⸗ haͤusersche Grundstuͤck, taxirt zu 9343 Thlr. s Sgr.

am 13. September 1842, Vormitt. 11 Uhr, Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Von dem unterzeichneten Königlichen Stadtgericht ist in dem über das ,. des Kaufmanns Herr esinger am 24. Juli d. J.

den 4. Mai 1842, Vormittags um 10 uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts-Rath Muzel ange— setzt worden. Diese Glaͤubiger werden daher hier⸗ durch aufgefordert, sich bis zum Termine schriftlich,

Der Tagearbeiter Carl Peschel aus Liegnitz, Sohn des dort verstorbenen Muͤllers Gottlob Feschel und

sach e zu Boyadel ihre Rechte hei uns anzumelden und

Die Dividende der Berlin? Potsdamer

r sellschaft von den neu auszugebenden Prioritäts Ac-

tien Eine Million Thaler, deren Erhebung von un- serer Bestimmung abhängig ist, an sechs solidarisch Yerhastele sichere Ilandlungshäuser zu dem vortheil- hasten Course von 101 pCt. verschlossen haben. Den r Rest don 190,090 Thalern werden wir erst spãter

nach Malsgabe des Geldbeduürfnisses in Cours setzen.

Die früher kreirten 7000 Stück Prioritits-Actien zum Betratze von 700.000 Thalern, so weit sie nicht heręi amortisirt sind. werden hiermit gekündigt, in- dem sie nur unter der Bedingung beibehalten werden können, dals sie den neu zu kreirenden überall und namentlich in Beziehung auf Priorität und Amortisa- tion gleich gestellt werden. Diejenigen Besitze ̃, der srüher kreirten Prioritäts-Actien, welche sich dieser Gleichstellung unterwersen wollen, müssen ihre Ac- tien innerhalb dreier Monate, und spätestens bis zum 15. Mai d. J., zur Abstempelung bei uns präsentiren, d und werden dazu hiermit unten der Zusicherung auf- gesordert, dals in diesem Falle die Kündigung ces— sirt. Dagegen hat es rücksichtlich derjenigen Actien, welche innerhalb der gedachten Frist zur Abstempe— lung nicht präsentirt werden, bei der Kündigung sein Bewenden und ersolgt die Rückzahlung des Ac- tien⸗Kapitals bei unserer Haupt-Kasse am 15. Mai c., von welchem Tage ab die Verzinsung aushört. d Magdeburg, den 13. Februar 1842. Directorium der Magdeburg-Cothen-Halle-Leipaiger-= Eisenbahn- Gesellschast.

Cunxy.

Be kanntmachun

Von den am 10. März vor. Jahres ausgeloosten und am solgenden Tage durch die össentlichen Blät- tern bekannt gemachten

105 Stück Prioritäts-Actien, sind die Nummern

1211. 2302. 3030. 3129. 3595. 3597. 4166. 6461 und 6184. also 9 Stück bis jetzt nicht zur Einlösung bei unse- rer Hlaupthasse präsentirt worden.

Wir sordern die Besitzer dieser Prioritäts-Actien, deren Verzinsung seit dem 1. Juli v. J. ausgehört hat, hierdurch nochmals zur Erhebung des Kapitale auf, da bei längerer Versäumnils das gerichtliche De- positions-Versahren eintreten muls.

Magdeburg, den 13. Februar 1842.

Directorium der Masdeburg-CGöthen Halle-Leipziger- Eisenbalin - Gesellschaft. C uny.

In der heute stattgefundenen General-Versamm⸗ lung der Herren Actionairs der Berlinischen Feuer= Versicherungs Anstalt sind in Folge der verfassungs⸗ maͤßigen Wahl an die Stelle des bisherigen Direc⸗ tions-Mitgliedes Herrn Benecke von big, nachdem derselbe die fernere Beibehaltung des Amis eines Direktors abgelehnt hatte, der Herr Karl Bren del, und an die Stelle des durch den Tod geschiede— nen Herrn v. Halle der Stadtrath Herr Keibel zu Directoren gewaͤhlt worden.

Diese Veraͤnderung in dem Personale der Di⸗ rection—— welche von Entstehung der Gesellschaft im Jahre 1812 an, bis jetzt, mithin in einem Zeit= raum von beinahe 30 Jahren, den urspruͤnglich durch die Wahl berufenen, von Jahr zu Jahr immer wie⸗ der erwaͤhlten Mitglieder, anvertraut gewesen ist bringen wir die Vorschrift des Statuts der Anstalt gemäß, hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

. den . e . ie Direction der Berlinischen Feuer⸗Versi Anstalt. .

Zu stern dieses Jahres besteht die hiesige Han—

dels⸗Akademie 19 Jahre und erfreut sich fort

Jäbre und. wab⸗ rend eines guten Erfolgs; im jetzt ablaufenden 3 besuchten 29 Eleven die Anstalt. ginnt ein e, Kursus; bei mir zu machen und die Bedingungen einzufehen . n : die ich auf eingehende Anfragen v n, gezeichneten Summen erbitten wir zum 1. Marz J. gern brieflich mittheilen werde.

Am 1. April be- Meldungen dazu bitte ich

Dag ig 8 . 1842. ar e nj. cht er, Hundegasse Nr. im Lokale der . 3

der Verpflichtung: für die ferneren Einzahlungen zu haften, entlassen sind.. . ; Bie Entgegennahme dieser Quote fuͤr die Aetie mit 20 Thir' voll (Halbactie 10 Thlr.) geschieht hier bei unserer Hauptkasse und in Berlin bei Herrn Mendelssohn C Comp. gegen Vollziehung der Quit⸗ fungsbogen durch unseren Nendauten Dietrich vom 20. bis ultimo Februar c. li

Die Folgen verzoͤgerter Zahlung bestimmt 8. 13. des Statuts. : ö K

Auf vielseitige Antraͤge ist beschlossen worden, bis auf Weiteres Vollzahlungen auch ferner anzunehmen; daber stellen wir indessen anheim, dergleichen nur am jedesmaligen Monatsschluffe zu leisten, weil wir, F der geregelteren Verrechnung wegen, deren Verzin⸗ fung nur vom 1sten des auf den Eingang der Zah⸗ lung folgenden Monats eintreten lassen. Uebrigens werden wir wegen der jetzigen Einziehung noch ein besonderes Cirkülarschreiben an alle bekannte Aetio⸗ nairs erlassen, welches zugleich Andeutungen wegen der spaͤteren Einzahlungen und Bericht uͤber den ge⸗ genwaͤrtigen Stand unserer Angelegenheit enthalten wird. Stettin, den 20. Januar 1812. Das Direktorium 2 irn, Stettiner Eisenbahn⸗

esellschaft.

Masche. Wartenberg. Ebeling. Goͤrli Witte ö .

re

Bekanntmachung. ti Die in der letzten General Versammlung der Ac- tionaire unserer Gesellschast beschlossene Vermeh- rung des Gesellsehasts · Kapitals um 1, 100,000 Thlr. durch Ausgabe von 4,000 Stück Prioritäts- Actien zu 100 The. unter Festsetzung des Lilgungssonds auf pCt. jährlich sür das gesammte Prioritäts- Actien- Kapital haben Seine Majestät der König mitteist J Allerhöchster Kabinets- Ordre vom 15ten) v. M. zu genehmigen geruht. Indem wir die Interessenten

hiervon enachrichtigen, bemerken wir zugleich, dals wir mit Genehmigung des Ausschusses unserer Ge-

der

ruͤcksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 uhr fuͤr publizirt erachtet werden wird, so 8 6

Ediktal-Citation. Nachdem auf geschehene Insolvenz⸗Anzeige zu dem

Vermdgen Herrn Friedrich Wilhelm

. suf! ! . nen gewesen, so werden alle diejenigen, welche ir—⸗ gend Anspruͤche an demselben dare, Ter odS̃fent⸗

der Konkurs-Prozeß zu eroͤff⸗

ch geladen,

den 5. Juli 1842,

bei Strafe des Ausschlusses, so wie bei Verl

Vechtswohlthat der Wiedercinsetzung in den 383 Stand, zur rechten fruͤhen Gerichtszeit vor dem un— terzeichneten Stadtgericht gehdrig zu erscheinen, ihre

orderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit

dem verordneten Rechtsvertreter, so wie, nach Be— finden, der Prioritaͤt wegen unter sich daruber zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und

deu 2. Au gu st l. J. ublication eines Praͤklusiv⸗Bescheides, welcher

den 19. Aug u st l. J

J.

der Abhaltung eines Verhors zum Behufe der Ab= e un eines Vergleichs, wobei von denjenigen, welche nich bestimmt nicht erklaren, angengmmen werden soll, daß sie den Beschlüssen der treten, sich zu

t oder nicht gehörig erscheinen, auch sich

übrigen Glaͤubiger bei—⸗ ewaͤrtigen.

Auswaͤrtige Glaͤubiger haben zur Annahme kunf⸗ ger Ladungen Bevollmaͤchtigte an hiesigem Orte

zu bestellen.

Stadtgericht zu Mittweida, am 5. Februar 1842. Clauß, Stadtr.

Oeffentliche Bekanntmachung. m Namen Seiner Herzog Durch lau cht * Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,

daß in Gemäßheit des §. 4. der böchsten Verordn ang vom 2. November 1836 CLIX. am 10ten d.

Gesetz Sammlung Nr. M. 3 26 Ausloosung