— zeel's, der bemerklich machte, daß eine Kommis⸗
—ᷣ4 6 3 ** Wochen lang mit Untersuchungen beschaͤftigte, engere har itt der Erwartung eines Regierungs- Plans in zu enzo und von anderweitiger Arbeit zuruͤckhalten würde, und daß, was die Auswanderung betreffe, eben der Umstand, welchen Herr ällace erwähnt habe, und der beweise, daß jene armen Leute ssch nicht zu anderer Arbeit eigneten, dieselbe unstatthaft mache, feinen Antrag wieder zurüc, Ueberdies bemerkte der Minister, daß das Mutterland kein Recht dazu habe, den Kolonieen eine Bevblkerung aufzubuͤrden, welche sich nicht selbst ernaͤhren könne.
O'Connell war bei den Korngesetz-Berathungen bisher nicht im Parlamente anwesend; sein Lord⸗Mayors-Amt in Dublin scheint seine Zeit sehr in Anspruch zu nehmen. Er schreibt uͤbri⸗ gens an den Repeal⸗Verein uber den Peelschen Antrag Folgendes: Der von Peel beantragte Plan zur Veränderung der Korngeseße ist äußerst unbefriedigend. Er ist nichts weiter als eine talentlose Verspottuug und hat im ganzen Lande den groͤßten Unwillen er⸗ regt. Nie sah ich so viele Symptome der Entruͤstung unter dem Völke. Es findet in der That eine Reaction gegen den Toryis⸗ mus statt, der zu den wichtigsten Resultaten fuͤhren duͤrfte. Wenn ich das Englische Volk richtig beurtheile, so wird es jetzt mit all⸗ gemeiner 9 das Lebensmittel⸗Monopol zugleich mit den Wahl⸗-Beschränkungen in den Staub treten..
Die Dublin Mail äußert große Besorgnisse uͤber den Antrag, welcher das Verbot der Einfuhr fremden Mehls in J land abzuschaffen bezweckt, da in diesem Lande große Summen auf Anlegung von Mühlen verwandt sind, die dann ins Stocken gerathen wurden. „Wir sagen dem Sir Robert Peel“, bemerkt das genannte Blatt, „daß, wenn er auch zehnmal der konservative Minister wäre, der er ist, er doch nicht das Interesse Irlands opfern muß, um den ungeheuren und krankhaften Appetit der Englischen Baumwollen-Herren zu befriedigen.“
Nach Berichten aus Adelaide in Australien vom 18. Sep— tember, war es dort zwischen den Kolonisten und den Eingebore⸗ nen zu einem blutigen Treffen gekommen, in Folge dessen 10 der Letzteren getoͤdtet und sehr Viele verwundet wurden.
Febr. (B. H.) Gestern hat der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Aberdeen, im Ober⸗ hause angezeigt, daß die Ratificationen des Traktats wegen Un⸗ lerdräckung des Sklavenhandeis am 19ten d. M. von Seiten Desterreichs, Preußens, Rußlands und Großbritaniens im Depar⸗ tement der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt worden sind. Der Minister äußerte., daß fuͤr Frankreich, welches noch nicht unterzeichnet habe, das Protokoll offen gehalten werde, indeß vermoöge er nicht anzugeben, wann man die Ratification von Sei⸗ ten desselben erwarten köͤnne; über die Ursachen der Vorenthal⸗ tung dieser Ratificationen, die uͤbrigens bekannt genug seyen, konne er sich natuͤrlich nicht äußern, indeß duͤrfe er dar⸗ auf aufmerksam machen, daß zwischen England und Frank reich schon in den Jahren 1831 und 1833 Traktate we⸗ gen wirksamer Unterdruͤckung des Sklavenhandels abgeschlossen worden seyen, daß zwischen diesem und dem neuen Traktate kein wesentlicher Unterschied bestehe, daß Frankreich und England sich durch die Traktate von 1831 und 1833 renalen verpflichtet hatten, die anderen großen Maͤchte wo moglich zum Beitritt zu dem Traktate zu bewegen, daß insbesondere der Traktat von 1831 schon das gegenseitige Durchsuchungs⸗Recht anerkenne und auch bie Artikel enthalte, welche die Wegnahme von schwer verdächtigen Schiffen stipulirten, kurz, daß sich der neue Traktat im Grunde
London, 22.
von jenem aͤlteren nur insofern unterscheide, als in demselben die Anwendung des Durchsuchungs⸗-Rechts auf eine großere Anzahl von Breiten⸗Graden ausgedehnt sey, denn in jenem; die Verweigerung der Ratification des neuen Traktats von Seiten Frankreichs entkraͤfte aͤbrigens natuͤrlich den Traktat unter den uͤbrigen vier Maͤchten nicht, sondern werde nur die Folge haben, daß in Bezug auf sie das Durchsuchungs⸗Recht in der zuletzt stipulirten großeren loka⸗ len Ausdehnung, für Frankreich aber innerhalb der durch die Trak— tate von 1831 und 1833 werde zur Anwendung gebracht werden. Nachdem Lord Brougham einige kraftige Worte gegen die in der Franzoͤsischen Deputirten⸗Kammer. aufgestellte Behauptung ge⸗ äußert hatte, als habe England bei dem Traktate egoistische Ne⸗ benzwecke, legte der Minister den ratifizirten Traktat auf die Ta⸗ feln des Oberhauses nieder. Außerparlamentarische Quellen be⸗ richten, daß der Franzöͤsische Botschafter, Graf von St. Aulaire, ob⸗ gleich nicht zur Ratification bevollmaͤchtigt, bei der Auswechselung der Ratificationen zugegen gewesen sey und Kenntniß davon ge⸗ nommen habe, daß das Protokoll fuͤr Frankreich offen gehalten werden solle. ö
Im Unterhau se wurde gestern die Debatte uͤber die Korn⸗ gese Frag fortgesetzt und gegen Mitternacht abermals vertagt. gig, dedner, welche einen festen Getraide-Zoll fuͤr das Zweck⸗ mäßigste halten, erklaͤrten, daß sie nicht fuͤr Herrn Villiers Antrag auf gänzliche Aufhebung der Korngesetze stimmen konnten, und so wird' dieselbe denn vermuthlich eine noch großere Majoritaͤt gegen sich haben, als der Antrag Lord John Russell's.
Einer Erklärung Sir James Graham's zufolge, wird die Regierung nach Ostern eine Bill wegen Modifizirung des Armen⸗ Gefetzes in einzelnen Details einbringen; die Grundlagen des Ge⸗ setzes bleiben aber unangetastet, insbesondere beabsichtigt die Re⸗ gierung eine mehrjaͤhrige Verlaͤngerung der Vollmacht des so oft und heftig angegriffenen Central-Armen⸗Kolleglums.
Deutsche Bundesstaaten.
ied en, 260. Febr. Seit Neujahr erscheinen fast in t i ö a oder mehrere Nummern des Regierungs—
1 * dee, . bringt eine „Allerhoͤchste Verordnung, dn Jolhhg Ker enn estsmmungen des S'werbe. Geseget vom h 5 er 1825 äber die Gewerbe-Privileglen — **
Mit dem, heutigzn Pollzeiz Anzeiger wurde die Gemeinde— Rechnung unserer Residenzstadt für dab echnungsjahr 1840 41 welche zufolge des Gemeinde-Edikts alsãhruch ge e fen licht 5 den muß, ausgegeben. Die Resultate dieser Rechnung scheinen nicht weniger interessant als erfreulich. We Techn fw. 2 Einnahmen ist Ss. CM Fl., unter denen wieder der Ma u f. r (Bierpfennig) mit 280, 267 Fl. die starkste e e, bie r x ag erschien heute die summarische Uebersicht ber die Rechnu 3 so sultate der Kultus-, Wohlthaͤtigkeits⸗ und untertichte ij — fuͤr genanntes Rechnungs jahr. ungen
Regensburg, 18. Febr. Die Regens bur meldet: Se. Majeslat der Konig haben Ihre se 2 rung neuerdings mst einem Akte fürstlicher Großmuth bezeichne indem Allerhoͤchstdieselben dem bisher in Passau 2 (ehe maligen Bkürgermeister Behr gestaitet haben, daß er hier in Re⸗ gensburg seinen Wohnsißz nehme.“
tuttgart, 20. Febr. (Schwäb. M.) In der Sißun der 1 gern ordneten am 18. Februar ward Vor ? Dr. Hefese als Mitglied eingeführt und beeidigt. Die Kammer
240
setzt die Berathung uͤber den Straf⸗Prozeß⸗Entwurf fort. Am Schlusse der Sitzung berichtete der Abgeordnete Camerer Namens der Zoll- und Handels⸗Kommission über die Petitionen der Stadt⸗ räthe zu Um, Geißlingen, Biberach und Ravensburg äber die Anlegung von Eisendahnen durch das Neckar- und Fils⸗Thal von Kannstadt nach Um und von da uͤber Biberach an den Boden⸗ see, und es wurde die beantragte Adresse an die Staats: Regierung wegen nunmehriger Vorlage ihrer zugesicherten Entschließungen äber diesen Gegenstand, so wie die Note an die Kammer der Standesherren Behufs ihres Beitritts zu dieser Adresse genehmigt.
Karlsruhe, 20. Febr. Die Karlsruher Zeitung ent— halt mit Bezug auf die kurzlich erfolgte Aufloͤsung der Staͤnde⸗ Versammlung nachstehenden Artikel:
„Durch Höchstlandesherrliches Reskript vom 19ten d. M. ist ie Staͤnde⸗Versammlung aufgeloͤst worden. Dieser Akt ist zwar
zunaͤchst durch den in der Sißung der zweiten Kammer vom 18ten
d. M. gefaßten Beschluß hervorgerufen worden erscheint aber überhaupt als Folge des von dieser Kammer in der Urlaubsfrage eingehaltenen Benehmens. Wir halten es darum fuͤr angemessen, die Haupt-Momente jenes Streits hier kurz ins Gedaͤchtniß zu⸗ ruͤckzurufen. Am 22. Mai v. J. hat die zweite Kammer eine Adresse an Seine Königl. Hoheit den Großherzog beschlossen, worin sie sich uͤber die an zwei Abgeordnete ergangene Urlaubs⸗-Perweige⸗ rung beschwert und um Beseitigung der Hindernisse, die ihrem Ein⸗ tritte in die Staͤnde⸗Versammlung entgegenstehen, gebeten hat. Zu Erhebung einer solchen Beschwerde war die zweite Kammer nach C. 8. der Verfaffungs- Urkunde vollkommen befugt; ihre Ansicht mußte man wohl füuͤr irrig, ihr Verfahren konnte man nicht fur verfas⸗ sungswidrig halten. Der beschlossene Entwurf der Adresse ging in die erste Kammer, ohne deren Zustimmung sie nicht an den Groß⸗ herzog gebracht werden konnte. Diese Kammer hat, nach ordnungs⸗ maͤhiger Berathung, durch Beschluß vom 28. Juni v. N. die er⸗ . Beschwerde einstimmig verworfen, weil sie das Recht der fegierung, den zu Abgeordneten gewählten Staatędienern den Ursaub zü verweigern, nach der Verfassung als begruͤndet ansah; gleichzeitig aber hat dieselbe, eine Lucke in der Gesetzgebung hin⸗ sichtiich der rechtlichen Folgen der Urlaubs-Verweigerung anerken⸗ nend, eine auf genauere Normirung jenes Rechts gerichtete Motion in Berathung gezogen. Man durfte erwarten, 9 die zweite Kam⸗ mer, nachdem sie die ihr verfassungsmäßig zustehenden Mittel zu Abwehr eines vermeintlichen Unrechts erschöpft hatte, vorerst den wei⸗ teren Verlauf dieser Sache in der ersten Kammer abwarten werde; in Folge der dort erhobenen Motion ward ihr voraussichtlich Anlaß gege⸗ ben, ihre Wuͤnsche wegen naͤherer Regulirung eines der Staatsgewalt unentbehrlichen Rechts geltend zu machen, dessen gänzliche esei⸗ tigung auf dem Wege der Beschwerdefuͤhrung sich nun einmal als unausfuͤhrbar dargestellt hatte. Die zweite Kammer hat anders beschlossen. Sie ordnete aber die bereits in verfassungsmaͤßiger Weise erledigte Beschwerde eine neue Berichterstattung und Be⸗ rathung an und faßte in Folge hiervon am 17. Juli v. J. den Beschluß: „Die Kammer, ihre Rechte fuͤr die Zukunft verwah⸗ rend, erklart: daß sie an der im Beschlusse vom 7. und 22. Mai ausgesprochenen Rechts⸗Ueberzeugung festhalte, die Aus schließung der Abgeordneten Aschbach und Peter vom Vesuche des Landtages, als den verfassungsmäßigen Bestand der Kammer 2 be⸗ trachte, und neue Wahlen im Iten und im 16ten Wahl-Bezirke, so lange deren Deputirten-Stellen nicht verfassungsmaäßig erledigt sind, nicht als gültig zu erkennen vermochte., ie beklagt dabei tief daß unter dem Zerwuͤrfnisse, welches die durch Urlaubs⸗Ver⸗ weigerungen veranlaßte Unvollständigkeit der Volks Vertretung her= vorgerufen hat, der gedeihliche Gang der Landtags⸗Geschaͤfte selbst leidet; — sie findet aber ihre Beruhigung in der Ueberzeugung, daß es ihre 22 war, die zur Abwehr des gegen sie gerichteten Angriffs nothwendigen verfassungsmaͤßigen Schritte . thun, daß sie also an dem e m e und dessen Folgen keine Schuld trage.“ Durch diesen Beschluß hat die zweite Kammer die ihr durch die Verfassung eingeräumte Stellung mißkannt und ihre gesetzlichen Befugnisse uͤberschritten. Wenn sie, ungeachtet der entgegengesetzten Gruͤnde, fortwährend die Ueberzeugung hegte, daß die Regierung nicht befugt sey, ihre zu Abgeordneten ge⸗ waͤhlte Beamten an den ihnen angewlesenen Dienstposten zu⸗ ruckzuhalten, so mochte sie diese immerhin sesthalten; eine An⸗ maßung aber war es, ihre Meinung als das rechtlich allein gültige Moment zu proklamiren und, wie geschehen, als „die moralische Macht des Rechts und der Wahrheit“ der uͤberein⸗ stimmenden Ansicht der Regierung und der ersten Kammer als „der faktischen Gewalt“ nge , en; eine Anmaßung war es, die Regierung wiederholt der Verfassungs⸗Verlezung zu beschuldi⸗ gen und ihr alle Folgen des eingetretenen Zerwuͤ rfnisses zur Last u legen. Die Regierung mußte hierdurch nothwendig zur Bera— * der Frage gefuͤhrt werden, ob mit einer Kammer, deren ehrheit einen solchen Weg eingeschlagen hatte, fernerhin verhan⸗ delt und die Landesangelegenheiten zu einem gedeihlichen Ende gefuͤhrt werden kbnnten. 3 dringend aber auch die Aufloͤsung geboten schien, so glaubte die Regierung, im Hinblick auf den Stand der Geschaͤfte und die Interessen des Landes, demungeach⸗ tet von diesem aͤußersten Mittel damals noch Umgang nehmen zu konnen. Stillschweigend durfte aber das verfassungswidrige, die Würde der Regierung, wie der ersten Kammer verletzende Ve⸗ nehmen der zweiten ‚Kammer nicht hingenommen werden. Es erging das Manifest vom 5. August v. * worin Seine Kb⸗ nigliche Hoheit der Großherzog die Erklaͤrung vom 17. Juli als unbegruͤndet und ungeeignet beklagten, zugleich aber die helfen aussprachen, die jweite Kammer werde bei ruhiger rwaͤgung eine ruhigere Ansicht gewinnen. 3 der Thgt durfte sich die Regierung dem Glauben hingeben, daß die Geniuͤther sich während der Unterbrechung des Landtags beruhigen, manche un⸗ begründete Befürchtungen schwinden und wenigstens der großere Theil der Kammer⸗-Mitglieder, der bei anderen Anlaͤssen seine treue Anhanglichkeit an das Großherzogliche Haus und, die Ver⸗ fassung wiederholt bewiesen hatte, der vaterlichen Ermahnung des Landesherrn das Gehör nicht versagen, die Sache nicht aufs Aeußerste treiben, vielmehr seine Kraͤfte der Foͤrderung der wah⸗ ren Landes⸗-Interessen zuwenden und in Felge der indessen aus der ersten in die zweite Kammer gelangten Motion selbst zu einem Einverstaͤndnisse uͤber mehrere das Urlaubsrecht betreffende Ne⸗ benfragen mitwirken werde. Diese gen e hat die Mehrheit der zweiten Kammer, von welcher die Regierung die wohlgesinnte Minderheit wohl zu unterscheiden weiß, durch den in der Siz⸗ jung vom 186ten' d. M. auf den Antrag des Abgeordneten don“ Itzstein gefaßten Beschluß getaͤuscht; sie har dieselbe n einem Momente zernichtet, wo die zunaächst bestrittene Frage durch die unmittelbar vorausgegangene Anerkennung der neuen —— Wahl die praktische Bedeutung verloren hatte. Die —— — erklärt durch die sen Beschluß, daß ge in Folge der mangeln⸗ nterschrift eines — 2 — Minlsters dem Manlfeste , eyn, en r die Urlaubs⸗ Frage nach Ueberzeugung und Eid —— haben,
den gegen sie ausgesprochenen Tadel als sie nicht treffend ableh⸗ nen muaͤsse. Das erwaͤhnte Manifest, das weder * . Ver⸗ ordnung ist, uberhaupt kein allgemeines Gebot noch Verbot ent⸗ hält, konnte verfassungsmaͤßig so gewiß ohne Contrasignatur eines Ministers erlassen werden, als der Großherzog durch die Ver— fesunz nicht gehindert ist, noch seyn kann, selbstständig seine el⸗ gene Ansicht äber die Landes ⸗-Angelegenheiten öffentlich zu ußern; es wurde von Sr. Königlichen Hoheit ohne Contrasig⸗ natur erlassen, um, boöͤswilligen , gegenuͤber, desto entschiedener Hoöchstihre persoͤnlichste Ansicht über die Urlaubsfrage auszusprechen. Es lst um so auffallender, daß dieses Manifest in der zweiten Kammer so heftig . wurde, da, selbst wenn die Veschwerde unter Zustimmung beider Kammern an den Großher— og gebracht worden wäre, es nach F. 67 der Verfassungs⸗ Urkunde le⸗ iglich in Höͤchstdessen Ermessen stand, dieselbe unter Beibehalteng sel⸗ ner Raͤthe zuruͤckzuweisen, oder aber sich andere Minister zu — * — Die in jenem Manifeste ausgesprochene Rüge aber kann durch die Behauptung, nach Ueberzeugung und Eid gestimmt zu haben, nicht abgelehnt werden. Gewiß soll allen Abstlmmungen nur die Ueberzeugung der Einzelnen zum Grunde liegen, und die Regierun
ist weit entfernt, solcher zu nahe zu treten; allein eben so fest * sie darauf bestehen, daß kein Abgeordneter, keine Kammer sich befugt halte, sich darauf hin aber die verfassungsmäßigen Formen hinweg zusetzen. Denn, wie der Verfassungs-Eid den Abgeordneten ver⸗ pflichtet, nur nach seiner innersten Ueberzeugung zu stimmen, so verbindet er ihn auch, die Verfassung in allen ihren Bestimmungen treu zu beobachten, seine Ansicht also nur du die von der Ver— fassung gebilligten Mittel geltend zu machen. Uebrigens hatte die Majoritüt der zweiten Kammer schon durch das bloße Schicklich— keitsgefuͤhl d werden sollen, den wahrhaft väterlichen und wohiwollenden Ermahnungen des Großherzogs alle Wirksamkeit abzusprechen und die * ohne jeden gedenkbaren Erfolg neuerdings der Gefährdung der Verfassung anzuklagen. Es konnte Niemand entgehen, daß hlerin eine Verleßzung der dem Oberhaupte des Staats von allen seinen Unterthanen gebührenden Ehrfurcht liege, und daß ein solcher Beschluß nicht ohne die ernstlichste Ruge hingenommen werden durfte. Nach diesen Vorgaͤngen, nachdem der letzte Versuch, das äͤußerste Mittel abzuwenden, fehlgeschla⸗ gen, und nachdem alle noch in der Sitzung vom I19ten d. von den Regierungs⸗Kommissarien gesprochenen ver ohnenden Worte wir⸗ kungslos geblieben waren, erübrigte der Regierung, nichts, als eine Kammer aufzulbsen, deren Mehrheit sich nicht weiter in den ver⸗ fassungsmäßigen Formen bewegte und vergessen hatte, was sie dem Großherzog, sich selbst und dem Wohle des Landes schuldig ist, Die Regierung beklagt die Nothwendigkeit der Auflöͤsung, weil dadurch dringende Geschäfte unterbrochen, weit vorgeschrittene Be⸗ rathungen zernichtet, überhaupt wichtige Landes- Interessen gefähr⸗ det und unnbthige Kosten verursacht worden; sie mußte aber vor Allem das wichtigste Interesse ins Auge fassen, die Bewahrung der Ehre und Würde des Souverains, so wie die Aufrechthaltung der Verfassung, die verletzt ist, wenn eine Kammer sich ungeahn— det uͤber die Regierung ünd die andere Kammer erhebt.“
Sigmaringen, 20. Febr. Das Anzeige⸗ Blatt . ein provisorisches Gesetz, wonach die köͤrper— liche re, als Strafe fur Civil⸗- und Militair⸗Personen von Gerichten und sonstigen Behbrden nicht mehr erkannt werden soll. Sie findet nur ausnahmsweise noch statt X en Züchtlinge und Straͤflinge in der Straf⸗Anstalt nach den H , 2 all⸗ gemeinen Ordnung fuͤr die Zucht und Straf⸗Arbeits⸗Anstalt. Die Gefaͤngniß-Strafe kann durch Hungerkest, die in Wasser und Brod oder Wasser und warmer 4 besteht, oder durch Dun⸗ fel⸗Arrest geschaͤrft werden. Dunkler Arrest soll nie über 48 Stun— den ununterbrochen dauern, und darf vor Ablauf von 148 Stun⸗ den gewohnlichen Gefaͤngnisses nicht wiederholt und die 3m er⸗ kost nur je uͤber den anderen Tag angesetzt werden. in Tag Dunkel-Arrest gilt fuͤr vier Tage und ein Tag Hungerkost für zwei Tage Mos u icht Gefaͤngniß⸗ Strafe.
Ebersdorf, 20. Febr. Das neueste Stuck der Gesetz⸗ Sammlung fuͤr das Fuͤrstenthum Lobenstein⸗-Ebersdorf enthält die neue Stadt-⸗Ordnung für die Städte Lebenstein und Hirsch⸗ berg. Die Eingangswoͤrte des fuͤrstlichen Publications-Erlasses lauten wie folgt:
„Getreu Meinem Anruf an
eutige Verordnungs⸗ und
das Volk beim Regierungs-An⸗ tritt; getreu Meinen Motto's: „Volkeswohl ist . und „Reform, nicht Revolution“; von der festen Ueberzeugung geleitet,
daß billige Emancipation der Gemeinde in ihrem Haushalt, Kon⸗ trolle der städtischen Obrigkeit, Sicherstellung gegen Mißbraͤuche in der Gemeinde-Verwaltung Bedingung des Wohlstandes dersel— ben, so wie Anforderung eines geläuterten Zeitgeistes ist; habe Ich schon seit Meinem Regierungs-Antritte die dringende Nothwen⸗ digkeit einer Umgestaltung der Gemeinde⸗Verfassung in Meinem Lande uͤberhaupt, vorzugsweise aber in den beiden Städten Lobzn⸗ stein und Hirschberg, erkannt und Meinen Entschluß, diesen Stad⸗ ten eine neue , , zu verleihen, wiederholt ausgespro⸗ chen. In dieser Absicht habe Ich bereits vor mehreren Jahren in beiden Städten das Institut der Stadtverordneten hervorge⸗ rufen.“ . . .
Seitdem haben in beiden Staͤdten die Vorbereitungen des Wahl⸗Geschaͤftes begonnen. . ö ö 1 1. en wird die Strafgerichtsbarkeit im hiesi⸗ en Fuͤrstenthume, insoweit sie verfassungõmaßig nicht noch. din Fler n grill er chlen zusteht, von einem besonderen, von den Civil⸗ getrennten Gerichte unter der Benennung: Land⸗ Sitz zu Lobenstein hat, verwaltet.
20. Febr. (Hannov. 3.) Meine Ansicht der von Sir R. Peel beantragten neuen Ge⸗ den Getraide Handel von Deutschland ist fol⸗ gende. Die schwankenden Zollsätze bei der Einfuhr fremden Ge— kraides bewirken, daß der Engüsche Handel in Getraide keine Speculatlonen auf weit entfernte Haͤfen mit Sicherheit machen kann, sondern auf die Hafen des nördlichen Europars, namentlich auf Hamburg und Danzig, , . ist. Die Beibehaltung der schwankenden Skala durch r R. Peel ist . r Deutsch⸗ land, dessen Haͤfen dadurch ein Privileg fuͤr die 16 Eng⸗ lands mit Getraide haben, von groͤßerem Vortheile, als die fest⸗ stehende Abgabe des Lords John Russell, indem durch letztere konkurrirend? Getraide⸗Speculationen von Odessa und Nerd⸗Ame— rika erleichtert warden. Wir können daher die Annahme der Maßregeln Sir R. Pecs nur wänschen. Vermindern sie auch in Etwas die Vorthelle, die wir nach der bisherigen Skala bis jetzt genossen, so sind sie uns doch immer noch vortheilhafter, als die festste Zollsatze von Lord John Russell.
Schweiz. Schweizer Bl. Die religibse Frage
gaͤnzlich in den Vordergrund F,,
gerichten ganzlich gericht, das seinen
amburg von . Wirkun ⸗ traide⸗Gesetze au
27, * 1 en Augen Ti. and soll . fast aus schließlich die Gemuther besch
2 — nach Koͤln
Zahlreiche Freiheit des
Petitionen sind im Umlaufe, Kultus, Unabhaͤngi aber Garantieen fuͤr die prote derselben zur Staats⸗Religion verlangen. katholischen Mitglieder des stellt haben, daß und sich hierfür sowohl auf den Umfang der kerung als auf den
keit der Kirche
ihre Kirche als
Turiner Vertrag berufen.
Vereinigte Staaten von Nord ⸗Amerika.
New⸗Mork, 1. Febr.
rerer Banken) die in Mißkredit gerathen sind ünd schon am 24. Ja⸗
nuar einen heft gen roßer Aufregun
* n gi delphi geworden. daß mehrere Bank verweigert hatten.
more und P der Umstand, Penn sylvania⸗
Andrang auszuhalten hatten, ist Anlaß zu er Gemüther in New: York, Boston, Balti⸗ Die naächste Ursache dazu war Banken die Annahme der Noten der Die Bank hielt einen
ganzen Tag lan Stand und bezahlte, bis die Zeit zum Schluß
der Geschaͤfte
am. In einer darauf folgenden Versammlung
der Bank-Direktoren wurde jedoch beschlossen, von dem Gou⸗
verneur des Staats Pennsylvanien
Einstellung der tun Schuld ⸗Zinsen
übernommen hatte, . zum Velauf von S0o09090 Dollars, zu bezahlen.
die Erlaubniß zur temporairen Zahlungen zu erbitten, da die Bank die Verpflich⸗ die am 1. Februar fälligen Staats⸗
Der Gouverneur Porter ertheilte die Erlaubniß, und die Bank blieb demzufolge gestern geschlossen; auch glaubt man, daß die
Auszahlung der
werden wird.
Staats⸗Schuld aus 35 Millionen Dollars.
silvania⸗ Bank
Staats⸗Schuld-Dividende vorläufig ausgeseßtzt Nach dem Rew-Hork Herald besteht die Da außer der Penn⸗ auch mehrere andere uͤberlaufen wurden, so hiel⸗—
ten die respektiven Bank⸗-Direktoren gestern eine Versammlung und versprachen sich gegenseitige Unterstuͤtzung, zu welchem Be⸗ hufe durch gemeinschaftliche Zuschuͤsse ein Reserve⸗Fonds gebildet werden soll; auch wurde beschlossen, am 1. August die Baarzah—⸗ lungen wieder aufzunehmen.
Ein Gesandter der Vereinigten Staaten ist auf dem Wege
nach Mexiko,
um die Auslieferung der auf dem Marsche nach
Santa Fe gefangen genommenen Amerikanischen Buͤrger zu rekla⸗ miren, die an der Texianischen Expedition gegen Santa Fe Theil amm. hatten. Die Unions⸗Regierung der Vereinigten Staaten at dieserhalb eine energische Vorstellung an die Mexikanische ge⸗ richtet und verlangt von ihr Genugthuung fuͤr das gegen jene Burger beobachtete Verfahren. Von den Gefangenen sind drei unterweges erschossen worden; indessen soll man Papiere bei ihnen gefunden haben, woraus sich ergeben hätte, daß sie die Absicht gehabt, in Mexiko eine Revolution anzustiften.
Nach Berichten aus Mexiko vom 26. Dezember soll San—
tana gefährlich fuͤr Rechnung
erkrankt seyn. Zwei Kriegs-Dampfschiffe, welche der Mexikanischen Regierung in England gebaut
worden sind und 716 000 Dollars gekostet haben, wurden in Vera—
cruz erwartet werden, dort, um den Hafen zu blokiren.
und drei Texianische Kriegsschiffe kreuzten Auch wird berichtet, daß Mexiko
eine Armee von 50 060 Mann ausrüsten wolle, von denen 20900
dazu verwendet werden
sollten, um mit der Franzoͤsischen See—
macht gemeinschaftlich Teras anzugreifen. 4 K aus Texas melden, daß die Fran⸗
zösische green un Schooner an der Kuste von Texas kreuzten.
men war,
„Sabine“ von Tampico vor Galveston angekom⸗ daß zwei Franzoͤsische Kriegs-Sloops und ein Man glaubt indeß,
daß die Differenzen zwischen Frankreich und Texas guͤtlich wer— den beigelegt werden.
—
Inland.
— — Köslin, 14. Febr. Im verflossenen Jahre sind in di Hafen des hiesigen Regierungs- Bezirks und 2 = he, ö
Leba 0 Schiffe, einschließlich 379 608 Schiffe, einschlleßlich 330 Preußlscher, ausgelau
reußischer, 1 en und en. ie ein⸗
gegangenen Schiffe, von zusammen 19.723 Lasten Tragbarkeit, wa—
ren mit 7687 Lasten und mit 12,036
Lasten Ballast beschwert;
die ausgegangenen, von Überhaupt 20 156 Lasten Tragbarkeit, wa'
ren mit 16,017 ballastet. 100,000 Rthlr.
Neue Schiffe wurden 8 erbaut,
Lasten Waaren befrachtet und mit Ifo) Lasten ge⸗
deren ungefaͤhrer Werth
betrug. Am hiesigen Ostseestrande wurden 775
Tonnen Küsten Häring und 345 Tonnen Breitlinge, mithin refp'
5 und 1927 Tonnen mehr als im Jahre 1840 Der Werth der Fabrikate der im * lichen sechs Eisenhaͤmmer, zwei Glashuͤtten,
gesalzen. hiesigen Departement befind⸗ eines Kupferhammers
und der Bernsteindreherei in Stolp betrug 74.380
2 2 *. als im Vorjahre. 1 ie Tuchmacher in elf, mehrerentheils kleineren Stad
hiesigen Departements, in welchen die Wallern r able n *
meisten betrieben wird, verfertigten 7607 Stuͤck verschiedenartiger
Tuche und 9800 Stuck Flanell, Boy c., oder 199 Stück Tuche
weniger und 5621 Stuͤck Flanell 2c. mehr als im
Vorjahre.
Die unter der hiesigen staäͤdtischen Verwaltung stehende ö kasse nimmt, ungeachtet sie nur 20 pCt. Zinsen 3 1 fang immer mehr zu; der bei derselben deponirte Kapital-⸗Bestand betrug am Ende des verflossenen Jahres 123,797 Rthlr.
n Kolberg haben die städtischen Behörden in der St. Ma—
rien⸗Kirchen⸗Gemeinde das
Beichtgeld abgeschafft und lassen die
Prediger aus der Stadt-Haupt⸗Kasse entschaͤdigen.
im Jahre 1841 also mehr ...... ...... ......
Die Kohlen⸗Foͤrderung au Werdenschen D n Sf Auch war der Kohlen—
l der eingetretene Frost anderentheils die Abfuhr erleich— uhrort liefert fuͤr das verflossene Das ganze Quantum der Kohlen— n 12, 155,595 Ctr.
11,201,460
Dis Tr.
Nach den Bestimmungs⸗Oertern getrennt, sind versandt worden:
55 nach Koblenz und welter rhein⸗
aufwaͤrts
rort rort nze
f) nach Holland
und bis Koblenz Düsseldorf und bis
im Jahre 1810.
1,564, 1 10 Ctr. 2315, 130
bln 1,683,135 ⸗ bis Duͤsseldorf.. 1,144,110 ⸗ bis zur Hollaͤndi⸗
im Jahre .
15,767,735 Ctr. 2,721, 135 ⸗
1,902,765 1,791, 135
1,212,720 ⸗ 1,209, 165 2,982,225 ⸗ 2.763, 5660 ⸗ Summa... 1 7 N. Io Tir. T, 55, 5d Ttr.
welche entweder gaͤngliche vom Een oder antische Religion und Erklärung 26 lr, die
s⸗Rathes die Forderung ge⸗ r e ,,. anerkannt werde, katholischen Bevbl⸗
Eine abermalige Bestuͤrmung meh⸗
241
203, h25 Ctr.
j06, 55
219,630
346, 995 ⸗
Zusammen 773
Dagegen war sie geringer als im Jahre 1. e von Ruhrort bis zur Holland. Gränze um 3,555 Ctr h) nach Holland selbst um...... 89 2is 5b.
Auf den Huͤtten-Etablissements ist ununterbroche i⸗ igste und lebhafteste fortgearbeitet worden. ,,, Jacobi, Haniel und Huyssen zu Sterkrade beschaftigt auf ihren verschiedenen Werken gegenwartig ungefahr 16606 Menschen, wo⸗ von etwa zwei Drittheil verehelicht seyn moͤgen, und hat augen— blicklich nicht weniger als 15 Dampfmaschinen in Arbeit, worun⸗ ter mehrere fuͤr Dampfschiffe auf dem Rhein, der Mosel und der Donau bestimmt sind.
— — Aachen, 16. Febr. Die Frequenz der hiesigen Baͤ⸗ der, welche eine der Haupt-Nahrungsquellen der Stadt bilden, war im verflossenen Jahre nicht dunn end, und es muß dies die Stadt-Verwaltung aufmuntern, auf die rr den unt der Bade⸗ Anstalten und der zur Unterhaltung der Kurgaäͤste bestimmten An— lagen und Einrichtungen fortwaͤhrend Bedacht zu nehmen, damit der einmal erworbene Ruf sich erhalte und steigere. Es haben wahrend der Bade⸗Saison 1841, außer der nicht unbedeutenden Anzahl Fremden, die sich blos zum Vergnuͤgen auf kuͤrzere oder langere Zeit hier aufgehalten, 3094 Personen die Trink- und Badekur gebraucht.
Der Graͤnz-Verkehr mit Belgien ist in fortwaͤhrender Stei— gerung, und die ihrer Beendigung entgegensteebende Eisenbahn— Verbindung mit Luͤttich wird diesen Verkehr noch mehr beleben. Man ist unter diesen Umständen auf das Resultat der Verhand⸗ lungen wegen Regulirung des Transits und Erleichterung der Han— ,, sehr gespannt.
Bei den Steinkohlen-Gruben im Inde-Revier war in den letzten Monaten die Nachfrage nach Kohlen sehr lebhaft und machte zu deren Befriedigung eine verstaͤrkte Foͤrderung nothwen⸗ dig, welche namentlich auf der Grube Centrum taͤglich uͤber 6000 Scheffel betrug. Minder lebhaft war der Betrieb auf den Stein—⸗ kohlen im Wurm⸗Revier, weil der bei lange anhaltend nasser Wit⸗ terung schlechte Zustand der Abfuhrwege nachtheilig auf den De— bit einwirkte. Im Ganzen hat die Kohlen-Foͤrderung in den bei⸗ den Steinkohlen⸗ Revieren während der letzten drei Monate circa 1,400,000 Scheffel betragen.
Die Deutsche Antipoden⸗Kolonie in Australien. (Dritter Artikel.) (Vergl. Staats⸗Zeitung 1841 Nr 356 und 1842 Nr. 20.)
Allen denen, welche Volksthuͤmlichkeit, Sprache, Literatur und Bildung in unseren, aus mannigfachen Ursachen zum schweren Schritte der Auswanderung sich entschließenden Deutschen Bruͤ— dern zu wahren und als unverkümmert Deutsches Erbtheil deren Nachkommen an der anderen Seite der Erdkugel uͤberliefert und erhaiten zu sehen wuͤnschen, theilen wir nachstehende eben veröͤffent⸗ lichte Aktenstuͤcke mit. Sie werden aus dem zweiten derselben mit Vergnügen, die am 12ten d. M. in Hamburg schon erfolgte Kon— stitulrung der Deutschen Colonisations-Gesellschaft ent⸗ nehmen, welche jetzt unverzuͤglich zur Ausruͤstung eines ersten, mit Feldmessern, Handwerkern und Arbeitern zur Erforschung, genauen Untersuchung und Besitztheilung von Warrekauri beseßzten Schiffes schreiten, welches dem Vernehmen nach auch einen Geistlichen und einen Arzt mitfuͤhren soll.
J. Memorandum einer Uebereinkunft, getroffen zu 5m mr feen, zwoͤlf⸗ ten September 1811, zwischen Karl Siveking, Syn⸗ dikuß von Hamburg und Bundestggs-Gesandten der Freien Städte Deutschlands, im Nämen einer zu bil benden Colonifations - Gesellschaft, einerseits, und John Ward, Esguire, Commissair Ihrer Brita nischen Majestͤt, im Namen der durch Königlichen Freibrief inkorporirten Neuseelaäͤndischen Compagnie von London, andererseits.
Die Neuseelaͤndische Compagnie willigt ein zu verkaufen, und die Deutsche Colonisations-Gesellschaft zu kaufen, die Inselgruppe in der Suͤdsee, jetzt das gesetzliche Eigenthum der besagten Neusee laͤndifchen Compagnie und bekannt unter dem Namen der Chatham Tien (Chatam Islands), bestehend aus der großen Insel, von den
ingeborenen Warrekauri und von Europäern Chatäm Insel Ch— tham löeland) genannt; aus einer kleineren Insel, von den Einge bornen Rangihaude und von den Europäern Pitts Insel bitis 1. lend) genannt; und aus einer dritten Insel, von den Eingeborngn Rangatira und von den Europäern Shdost⸗ oder Kornwallis Insel South East, or Corn walls island) genannt, nehst denjenigen an— deren kleineren umliegenden Eilanden, welche jetzt im Besitz der Neu seelaͤndischen Compagnię sind; — welche Inselgruppe, laut der ber
sichern, wie die Deutsche Colonisations⸗Gesellschaft es in Vorschlag bringen mag.
4. Ds besagte zu bildende Gesellschaft übernimmt es, die In⸗ seln von Deutschland aus in möglichst kurzer Frist zu kolonisiren. Zu diesem Endzwecke wird die Neusfeelandische Compagnie zu jeder ,
2 Ww, au 2 2 an, e. anten Holen der Deutschen Colonisations⸗Gese
5. eder der besagten Deutschen Gesellschaft, noch den Deut⸗ en Re rng, welche eine souveraine e ll, äber die Chat⸗
* Inseln ausüben, soll es frei stehen, dahin Personen zu trans⸗ por 3 welche eines Verbrechens überführt sind, oder daselbst irgend eine Straf-Anstalt zur Bestrafung von Uebelthaͤtern, die aus anderen ae d . m. worden, zu errichten.
ö e gegenwartige Uebereinkunft soll von d 2 schen Colonisations-Gesellschaft, so wie von der drr r, seelandischen Compagnie unter ihrem Corvorgtions Siegel ratiizirt werden. Die Ratisicationen sollen innerhalb sechs Monaten von dem Datum des Gegenwaͤrtigen ausgetauscht werden.
Unterz.. K. Sieveking. John Ward.
II. Deutsche Colonisations-Gesellschaft.
5. 1. Die Gesellschaft besteht aus den Inhabern von Actie
Belauf von 1000 Mark Banko. 2 e d
8. 2. Behufs Colonisation der Chatham⸗Inseln werden bis 400
Actien ausgegeben. Jede fernere Actien- Zeichnung zu einem anderen Colonisations⸗-Unternehmen der Gesellschaft bildet eine von dieser ab⸗ gesonderte Serie, bei welcher jedoch den ersten Actionisten das Recht zusteht, sich vor anderen zu betheiligen.
S. 3. Die Zeichnung einer Actie verpflichtet nur zu dem ersten Einschuß von 209 Mark Banco, wofür Interimsscheine ausgestellt werden. Dieser Einschuß ist bestimmt, das vertragsmaͤßige Depositum von 1009 Pfd. St. und die Aussendung einer von den n thigen Feld⸗ messern, Handwerkern und Arbeitern begleiteten Kommission zu sichern, welche die Inseln zu untersuchen und im geeigneten Fall Namens der Gesellschaft in Besitz zu nehmen hat.
S. 4. Die Gesellschaft; deren Sitz in Hamburg ist, wird durch eine in der ersten General⸗Versammlung zu erwaͤhlende Direction von 5 Mitgliedern vertreten, deren Pflichten und Befugnisse durch die von dem provisorischen Comité der ersten General-Versammlung zur Ge⸗ nehmigung vorzuse enden Statuten zu bestimmen sind.
S8. 5. In dieser General-⸗Versammlung entscheidet Stimmen⸗
8 Mehrheit und haben Inhaber von 1— 2 Actien eine Stimme, 3— 3 zwei Stimmen, 6 — 10 drei Stimmen, 11—20 — vier Stimmen, 4 21 und mehr fuͤnf Stimmen.
S. 6. Im Lauf des Februar entscheidet sich die Direction, oder, Falls solche noch nicht konstituirt seyn sollte, das provisorische Comite, uͤber die vor dem 12. Maͤrz d. J. auszuwechselnde Ratification des Namens der Gesellschaft abgeschlossenen Kauf⸗-Kontrakts.
§. 7. Die Direction wird sofort nach der Besitz⸗Ergreifung das Areal einer Hafenstadt, des benachbarten Weichbildes und der entfern— teren Feldmark vermessen lassen und dasselbe bedingungsweise noch vor eingegangenem Bericht zu einem Preise veräußern, welcher fuͤr die Uebersiedelung Deutscher Auswanderer, die ersten öffentlichen Ausga— ben der Kolonie, die Erstattung des Kaufpreises und. Betriebs Kapi⸗ tals, so wie fuͤr eine angemessene Dividende genugend erscheint.
. JS. S.. Der Bericht der ausgesandten Kommission wird den Ae⸗ tionagirs unter der Aufforderung mitgetheilt, sich innerhalb eines sta— tutenmaͤßig festzusetzenden Termins daruͤber zu erklaren, ob sie den er⸗ sten Einschuß aufopfern oder fernerhin bei der Gesellschaft verbleiben wollen, und entscheidet die General-Versammlung sodann uͤber die Fortsetzung des Unternehmens und uͤber fernere Einschuͤsse.
S, 9. Die Direction wird auf geeignete Weise in Gemaͤßheit Artikel 3 der Uebereinkunft uͤber das anomale staatsrechtliche Ver— haͤltniß der Inselgruppe Verhandlungen erdͤffnen. In Erwaͤgung jedoch, daß die Neuseelaͤndische Compagnie vertragsmaͤßig der Deut— schen Gesellschaft einen gesetzlichen Besitz zugesichert und ruͤcksichtlich des Genusses nationaler Rechte und kirchlicher Freiheiten die Wuͤnsche derselben als maßgebend anerkannt hat, scheint die unbeschraͤnkte Han⸗ delsfreiheit der künftigen Hafenstadt und, wenn nicht ausschließliche, doch gleichberechtigte Vermittlung ihres Verkehrs durch die Deutsche, die Hanseatische oder die Hamburger Flagge, keinen Falls zu bezweifeln.
8. 10. Saͤmmtliche aus der Veraͤußerung der Laͤndereien geldste Summen werden in folgender Weise angelegt:
2) , n, , Deutscher Auswanderer in an⸗ enem Verhaͤltniß ihrer Beschaͤftigung, i 8
. , . n, schaͤftigung, ihres Alters und
ein Vieriheil zur Beihuͤlfe fuͤr die oͤffentlichen Au
in e , 3. , so wie 2 ,
Wege, Bruͤcken und anderer Werke zu zaͤ— ?
die i. e g er fe gt; w.
ein Viertheil zur Bestreitung der hiesigen Administrations⸗ K
* W bung einer Dividende und . . a n,
inschuͤsse. —⸗
S. 11. Von dem in einer jeden der drei Regionen, d stadt, des Weichbildes und der Feldmark, bern ef nn Ateai r gern der den Eingeborenen von der Neuseelaͤndischen Compagnie zuge⸗
sicherten Reserve der zehnte Theil ausgesondert, um zu unveraͤußer⸗ licher Dotation hoͤherer zwecke, von deren Sicherung der Werth der h Heimath 6. 8 des , . Theils ihrer Bevölkerung abhaͤngt, namentlich der Kirche und Schule, ver
Hamburg, am 15. Februar 1842. e
2 Das provisorische Comite. K. Sieveking, Syndikus von Hamburg. August Abendroth, Dr. Roß Vidal u. Comp. De Chapegurouge u. Comp. rst ien doch ä. Ce 1p J. C. Godeffroys u. Sohn. Adolph Schramm. Eduard Johns. R. M. Sloman.
folgenden Karte, ungefähr unter 41 Grad suͤdlicher Breite und 176 Grad westlicher Laͤng: von Greenwich liegen; — unter den folgen⸗ den Fehn n, en, naͤmlich: ᷣ 1. Die Kaufsumme foll 10 000 Pfd. St. seyn, wovon ein De— positum von 10 Pfd. pCt. innerhalb zwei Monaten von dem Datum des Austausches der Ratiftcationen der gegenwärtigen Uebéreinkunft bejahlt werden soll und das üebrige in neralb zwöoͤlf, Mongten, nachdem der Agent der besagten Deutschen Colonisations Gesellschaft wirklich in Besitz gesetzt worden seyn wird Die Neuͤserlandische Compagnie übernimmt ü, der. Deut⸗
2. schen Colonisations Gefelschaft einen gesetzlichen Besitz zu uͤberlie⸗ fin und um solchen Besitz zu empfangen, wird die besggte Deut. che Gesellschaft innerhalb zwoͤlf Monaten von dem Datum des
Austausches der Ratiffeationen nach den Inseln einen Agenten sen⸗ den. — Im Fall, daß innerhalb zwei Jahren von dem so eben er⸗ waͤhnten Datum kein solcher Agent auf den Inseln mit der Befug⸗ niß, sie in Besitz zu nehmen, erscheint, soll der Kguf null und nich⸗ tig seyn, und die Inseln sollen wieder der Neuseelaͤndischen Com⸗ paͤgnie anheim fallen, indem das Depositum verfallen bleibt.
3. So viel die Verkaͤufer wissen, ist die Souverainitaͤt der Bri⸗ tischen Krone nie auf den Chatham⸗Inseln proklamirt worden, und sie glauben daher, daß es der Deutschen Colonisgtions⸗Gesellschaft zu⸗ staͤndig seyn wird, die Souverginitaͤt den Hansestaͤdten Luͤbeck, Bre⸗ men und Hamburg, oder irgend einem anderen Staate oder Staaten des Deutschen Bundes gemeinschaftlich oder besonders anzubieten. Im r f e gn alle wird die Neuseelaͤndische Compagnie ihren cin
uß bei der Britischen Regierung anwenden, um den Deutschen Ko⸗ onisten, welche sich in Folge der gegenwartigen Uebereinkunft daselbst niederlassen würden, den vollen Genuß ihrer National -Rechte, Ge= braͤuche und Sitten und der religibsen Freiheit in solcher Weise zu
wissenschaftt, Kunst und LCiteratur.
Berlin. In der Sitzung der Gesellschaft naturforschender F e 8. e er Fr vom 15. Februar machte Herr Major Blesson e. 14 eigenthümliche Abloͤsung, welche sich bei allen Arten von Gebirgs⸗ . herausstellt und sie in rautenfdrmigen, der Kalkspath-⸗Raute hnlichen, oft kolossalen Gestalten absondert, wobei die Neigungswinkel nahe dieselben bleiben. Sie waren schon 1812 an den Schnarcher. Felsen im Harz beobachtet und fanden sich 1822 bei großen Böcken in Finnland, auch an den Bloöͤcken des großen Rades auf dem Rie sengebirge und an dem stehenden Felsen' des Mittagssteines. SBiese eigenthuͤmliche Spaltung der Gebirgsmassen scheint nicht ganz unab⸗ haͤngig von der Lage der magnetischen Are zu feyn.
Herr Dr. Erichson legte lebende Individuen eines mikroskoöpi⸗ schen Thierchens vor, welches kurzlich von dem hiesigen praktischen Arzte Herrn De. G. Simon, als Bewohner der menschlichen Haut entdeckt ist. Es lebt in den sogenannten Mitesffern (Comedongs, Acne punctata, kranken Haarbaͤlgen) indessen nicht bei allen Perso— nen, Unter 10 hatte Herr Dr? Simon es nur bei 3 aufgefunden, Auch nicht in allen Comedonen, gewöhnlich aber in der zr i 8. zu 43 Individuen) lebt es in einem Haarsdͤckchen zusgmmen, Von diesem Thierchen sind bisher 3 Formen beobachtet, welche l' ugendzustaͤnde einer Milbe erkannt wurden. Die beiden ersten Formen' haben einen schmalen linienfsrmigen Leib, die erste 1. 3 *. . . [ r kurzer 6 n ie, ml, er lange Hinterleib an sich fü verkürzen. nut. lung und das vollommene el fend bur zel och unben