1842 / 73 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

u tilgen“ und hätte hier wohl mit angeführt werden 3 6. 6 daß es 16 eschehen, wissen * keinen ande⸗ ren! Grund zu finden, als well es nicht in die arbung paßte, welche der Herr Verfasser dem Gegenstande zu geben fur gut ge⸗

nden hat. a. * Berfasser behauptet ferner, die Domainen seyen ver⸗ schleudert unter ihrem Werthe verkauft und will dies da⸗ durch nachweisen, daß gegen einen Kapital⸗Betrag von 35 Millio nen Thaler die laufenden Domainen⸗ und Forst⸗Intraden im Etat für 1811 um circa l, 0οοο Rthlr. geringer geen den Etat von 1821 figuriren, während jene 35 Millionen Thaler zu 4 pCt. nur eine Iinsen ? Ersparniß von 1,100 00 Rthlr. gewähren; zwar mußten die Domainen⸗Kaͤufer jetzt Grundsteuer zahlen, aber i nur gering seyn, und außerdem seyen die verkauften 35 Millionen jetzt wenigstens 50 Millionen werth. Dagegen ist zu bemerken, daß die k des laufenden Domainen⸗-Etats bei weitem nicht von der Domainen⸗Veräußerung allein herruͤhrt; will man dies aber annehmen, so mußte dann zur Compensation auch die ganze Grundsteuer⸗- Erhöhung von 1811 gegen 1821 in Abzug ge⸗ stellt werden, die wenigstens zum guten Theil nur von den neu hinzugetretenen steuerbaren Qbjekten (Domainen) herruͤhrt. 2 Grundsteuer⸗Rein⸗Ertrag aber war laut Etat von 1821 93326, 0900 Rthlr. 9.889, 9000 2

fuͤr 1811 also im letzteren mehr 563,000 Rthlr. Der Ausfall bei dem Domainen⸗Etat wird also hierdurch bis auf circa 1 Million Thaler tue gig . und der Verkauf ware hiernach schon zu noch nicht voll 3 pCt. bewirkt, zu geschweigen, daß unter den 35 Millionen auch die Kapitalien aus den Praͤsta⸗

tions⸗Ablosungen stecken. welche te er. zur Foͤrderung eines freien Eigenthums⸗Besitzes, fruͤher zu 5 pCt., jetzt zu 4 pCt., geseßlich nach⸗ gelassen sind. Der Verkauf ist seit dem Gesetz von 182 nur ge⸗ gen baares Geld und auf Meistgebot geschehen, hat h meisten⸗ theils nur auf kleinere Domainen⸗Besitzen und Parzellen eschrankt und ist nur in den Provinzen besonders gefoͤrdert, wo die Nach⸗ frage nach Grund⸗Eigenthum eine vortheilhafte Verwerthung er⸗ warten ließ, also mehr in den westlicheren Provinzen als in den oͤstlicheren. Von dem Steigen des Grundwerths in lekzteren ist daher auf erstere nicht zuruͤckzuschließen. ;

Bei den Seite 151 angedeuteten Fallen aus früherer Zeit, wo Domainen mit Aktiv⸗Servituten verkauft seyn sollen, bei wel⸗ chen nachher die Abloͤsung dieser Servituten mehr gekostet haͤtte, als der ganze Verkaufspreis, wäre anzugeben gewesen, wo und wann das vorgekommen, da das bloße Berufen auf die Notori⸗ tät bei einer so schweren Beschuldigung unmoglich genuͤgen kann.

Daß endlich die sakularisirten Guter, wie der Herr Verfasser zweimal, zuerst in der Note Seite 160, dann mit denselben Worten im Text Seite 162 behauptet, nicht mit unter den Domainen be— griffen seyen, ist beidemale unrichtig, da diese Guͤter im Jahre i821 wie im Jahre 1841 zu den Domainen gehörten und noch gehoren.

n gleichem Maße, wie der Herr Verfasser den Schulden⸗ und Vermoͤgensstand des Staates unguͤnstiger darstellt, als er wirklich ist, geht sein Bestreben sodann dahin, die laufenden Re⸗ Senüen des Staats uber ihren dermaligen wirklichen Ertrag zu steigern. In beiden, anscheinend entgegengesetzten Richtungen findet sich nur die Uebereinstimmung, daß in dem einen wie in dem an⸗ deren Falle die Unzuverlässigkeit der von der Verwaltung geliefer⸗

ten Uebersichten . werden soll. Wenn aber in Bezug auf den Schulden⸗-Zustand dieser Beweis

nur aus angestellten Gegenberechnungen abgeleitet wird: so geht der Herr Verfasser in Bezug auf das Budget noch einen Schritt weiter, indem er (Seite 169) den mit der Ünterschrift Sr. Ma—⸗ jestat, des Koͤnigs publizirten Staatshaushalts-Etat fuͤr das Jahr 1841, auf den Grund eben so i ja noch authentischerer Mittheilungen, als unrichtig und luͤckenhaft anficht und bei einer einzigen Einnahme⸗Position eine Weglassung von mehr als 5 Mil⸗ lionen Rthlr. nachweisen will.

Der Staatshaushalts-Etat (das Budget) unseres Landes wurde lan erstenmale im Jahre 1821 durch die Gesetz⸗Samm⸗ lung bekannt gemacht. Nach einer Unterbrechung von 8 Jahren erfolgte die zweite gleichartige Publication im . 1829, und ist seitdem regeimaͤßig von 3 zu 3 Jahren damit fortgefahren. Mit dem Etat für 1829 wurden (wie auch Herr vön Buͤlow er— waͤhnt) Erlaäͤuterungen des Finanz-Ministers ausgegeben und durch die Amtsblätter publizirt, welche besonders den Zweck hatten, die Grundsaͤtze darzulegen, nach welchen bei der Aufstellung dieses Haupt⸗-Etats verfahren worden sey, und wie let terer sich aus den Etats der Spezial, und der Regierungs⸗-Haupt⸗ Kassen, so wie der Central-Kassen fuͤr diejenigen Einnahmezweige ableite, die nicht unter der Verwaltung der Regierungen stehen. Es war darin entwickelt, wie die in den Spezial-Etats erschei⸗ nenden Betrage der veraͤnderlichen Soll⸗Einnahmen und Ausgaben nach dem Durchschnitt der Wirklichkeit aus dem der Etats⸗-Fer⸗ tigung vorangegangenen Triennio sich bilden, daß ferner die eigent⸗ lichen Regie⸗ und Erhebungs⸗-Kosten, so wie andere, mit den Ein⸗ nahmen in unzertrennlicher Verbindung stehende Ausgaben, in der Regel schon bei den ebengedachten Kassen im Etat und in der Rechnung erscheinen und nur der danach bleibende Ueberschuß zur General-Staats⸗-Kasse abgefuͤhrt werde, so daß also der Ge⸗

neral⸗Staats⸗Kassen⸗Etat und, ihm entsprechend, der Staatshaus⸗ a nur diese Netto⸗Ueberschuͤsse in Einnahme und letzteren . . die daraus zu bestreitenden eigentlichen Staatshaushalts⸗ 9 nachweise. Nach denselben Grundsaͤtzen sind alle fol⸗

gen Der dis zum Jahre 1841 aufgestellt. halts tat 1a * 2 Aufstellung der Preußische Staatshaus⸗ wird an sich unf e 8 gedruckte Quart⸗Seiten konzentriren läßt, inrichtung so wenig zum Vorwurf gereichen

können, als wir es far ginnen besonderen und an sich schatzbaren

Vorzug halten, daß (nach dem V erfasser der bekannten 4 Fragen das Franzosisch: Tudget einen . Folioband 3 2

nach unserem Verfasser) d ; . = rr. dicken ginn . Budget sich in einem zwei

3.

) Das Daͤnische Budget fu

tung wir ubrigens gern . n wgdsas . Ausarbei⸗ Bußget, ein Beränschlag aber muthmaßllch Weünmen nur ein Ausgaben nicht eine Re an ren nnahmen und

g, wie unser . Seite 187) insinuiren will. Es hat al Herr Ver 8 die Budgets mehrerer Deutschen r ng, 9 n ö.

Normal⸗Reglement und Budget fuͤr 184 / inc wie die andere können nur nn fene ichen y. , n ben nachweisen. Beim eberschuß der Zon- und Con st ur kind

a

reden 3. B. steht in der Kolonne Normal Regi

Nthir. und Budget für 1641 . diebe Tr ee ch im Jahre isi derrag* h:

dachten Intraden werden muthmaßl 2,877,600 Rthlr, aber wir hoffen, daß sie in 21 957,400 Rthlr. steigern werden. Daß un

tat nen Mangel.

8 Jahren

ch er Staatshaus * dergleichen Hoffnungen nicht veröffentlicht, halten k

Die Frage kann vielmehr nur seyn, ob die eine oder die an⸗ dere Art der , also je nachdem man den gesammten Brutto⸗ Ertrag jedes Revenüen⸗ Zweiges in Einnahme und alle davon zu bestreitenden Betriebs Erhebungs⸗Regle⸗ Kosten in Aus⸗

abe erscheinen eder aber die Rechnung gleich mit dem reinen ledersch⸗ jedes Einnahmezweiges beginnen laßt, dem 2 zu 26 soiche Darstellungen veroffentlicht werden, besser ent⸗ pricht

Wenn nun als solcher Zweck fuͤr unser Land nur die Beleh⸗ rung aller Staats Einwohner uber das, was zur Erhaltung des Ganzen jahrlich aufzubringen und zu verwenden ist, angesehen wer⸗ den kann: so möchte sich Manches dafur anfuͤhren lassen, daß fuͤr diese Zwecke unsere Etatsform besser passe, als jene andere, nach welcher sich erst aus einer Masse von Anlagen und Unteran⸗ lagen ermitteln läßt, wie viel deren nun wirklich von jeder Ein⸗ naͤhme fur das eigentliche Beduͤrfniß des oͤffentlichen Dienstes verwendet wird. ieles haͤngt bei der Beantwortung dieser Frage auch von der Art der Staats⸗Revenuen ab, welche der Etat (das Budget) nachzuweisen hat. Steuern erfordern in der Regel nur Verwaltungs Kosten, und da mag es fuͤr den Statistiker nicht blos, sondern wohl schon fuͤr einen groͤßeren Kreis der Gebildeten von Interesse seyn, sich aus dem Budget daruber belehren zu koͤnnen, in welchem Verhaͤltnisse diese Ausgabe gleichsam die Steuer⸗Tara zu dem Netto⸗-Ertrage der Steuer sich befinde. Wo aber, wie bei uns, mehrere Einnahmezweige Forsten, Bergwerke, Post u. s. w. ganz mittelst eigener Administration ausgebeutet werden, da haͤlt es schwer, den Punkt zu bestimmen, von welchem man beim Brutto ausgehen soll, um nicht das Bud⸗ get mit einer Masse von nichts bedeutenden Zahlen zu fuͤllen und die Gesammt-Einnahme zu einer Höhe anschwellen zu sehen, welche fuͤr Minderunterrichtete (der Böswilligen zu geschweigen) kene rn Mißdeutungen uͤber die Höhe der Staatslast Anlaß ge⸗

en kann.

Mit allen diesem soll keinesweges daruber abgesprochen seyn, daß jede Aenderung an der Form unserer jebigen Staatshaus⸗ halts: Etats nur eine Verschlechterung seyn koͤnne. Wir moͤch⸗ ten vielmehr dafür halten, daß, wenn von den dazu Berufe— nen ein solcher Wunsch ausgesprochen wurde, einer naͤheren Spe⸗ zialisirung der Einnahmen und der Ausgaben, so wie der Nach⸗ weisung der bis jetzt aus dem Budget nicht ersichtlichen Verwal⸗ tungs⸗Kosten, kein wesentliches Hinderniß im Wege stehen könne. Jedenfalls hat die Regierung schon jetzt die Notizen uͤber den Brutto-Ertrag der einzelnen Abgaben gar nicht als ein besonde⸗ res Geheimniß behandelt. Wer sich daruͤber unterrichten will (was aber der Herr Verfasser verschmaäͤht zu haben scheint), der findet in unseres Hoffmann's „Lehre von den Steuern⸗Zusammen⸗ stellungen“ genügenden Aufschluß uͤber den wirklichen Brutto⸗Er⸗ trag jeder Steuergattung seit einer Reihe von Jahren, und aus dem Dietericischen Buche „uͤber Verkehr und Verbrauch im Preu⸗ ßischen Staate und im Zoll⸗Vereine“ ist sogar zu ersehen, wie viel von jedem einzelnen Einfuhr⸗-Artikel an Zoll aufgekommen ist.

aͤtte nun Herr von Bülow⸗Cummerow seine Kritik des Preußischen Staatshaushalts-Etats auf den Tadel uber die dar⸗ aus nicht ersichtlichen Spezial⸗Verwaltungskosten beschraͤnkt, so waͤre eine solche Kritik gewiß nicht als unbehdrig anzufechten; und selbst Redeformen der Ärt, daß: „ein Budget, welches nur Fragmente siefere, in der Preußischen Monarchie nicht die Censur passiren sollte“ (S. 166), wärden wir zwar nicht fuͤr besonders hoͤflich halten, darin aber einen sehr erfreulichen Beweis finden, daß die Tensur, welche Herr von Bülow fur Staatsschriften in An⸗ spruch nimmt, den Privatschriften zur Beurtheilung unserer inne⸗ ren Angelegenheiten bereits einen sehr frelen Cern ge⸗ stattet.

Aber das genugt dem Eifer, mit welchem unser Herr Ver— fasser gegen die Verwaltung zu Felde zieht und „den Monarchen in den Stand setzen will, 3 von der übermäßigen, ihm und dem Lande gleich nachtheiligen Diktatur der Beamten frei zu machen“, (S. 157) keinesweges. Er hat die den Ständen mitgetheilte Denkschrift ͤber den Steuer-Erlaß gelesen und daraus mit Ent⸗ setzen wahrgenommen, daß die bei der Verwaltung des Salz⸗Regals vorkommenden Ausgaben fuͤr den Salz-Ankauf uͤnd fuͤr die Trans⸗ port⸗ und Erhebungskosten zum Betrage von 2,800, 000 Rthlr. nicht im Budget vorkommen, weil in letzterem nur die reine Ein⸗ nahme au en ge ist, und dieser Frevel veranlaßt ihn eben, die Wirksamkeit der Censur gegen dergleichen fragmentarische Bud⸗ gets aufzuregen. Aber in demselben Athem nimmt der Verfasser die in der eben gedachten Denkschrift angegebenen Erträge der inneren Consumtions⸗Steuern, der Stempel⸗ Steuer und der Schifffahrts,, Hafen-, Kanal⸗ und Schleusen-Gelder als Rein⸗ Ertraͤge an, ohne einen Groschen fuͤr Erhebungs- und Aufseher⸗ Kosten abzusetzen (S. 168), ungeachtet er unmittelbar vorher S 165) selbst bemerkt, „diese Kosten mochten wohl 10— 20 pCt.

etragen. Indessen ist auch das noch nicht hinreichend, um die Schaͤndlichkeit dieser diktatorischen Verwaltung in ihrem vollen Lichte darzustellen. Von den Zoll⸗Einnahmen (Eingangs⸗, Ausgangs- und Durchgangs⸗-Abgaben) war in der den Staͤnden mitgetheilten Denkschrift der Ertrag nicht angegeben, weil diese Abgaben bei dem , . Stener⸗Erlaß nicht zur Frage kommen konnten. Aber Herr von Bälow weiß sich zu helfen. „Es ist bekannt“, sagt er „alle Zollverband-Stgaten 2 eine Einnahme von L Rthlr. pro Kopf aus diesen Titeln

ezogen, mithin Preußen circa 4 Millionen.“ Wahrlich, eine herr⸗ 3 Redensart dieses „es ist bekannt“, wo sich der Mann, der das liest, noch schaͤmen muß, daß er das Behauptete nicht lange schon gewußt hat; wahrend es eine offenbar sanguinische In nung waͤre, daß etwa unser Herr Ver fasser sich schaͤmen sollte, wenn wir uns erbieten, ihm aus den jährlichen Abrechnungen mit den Vereinsstaaten nachzuweisen, daß die jaͤhrliche Brutto⸗Ein⸗ nahme an Zoll, d. h. an Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs⸗ Abgaben, noch in keinem Jahre auf 25 Sgr., die nach Abzug der ,, n, zu aͤbertragenden Graͤnz-Bewachungs-Kosten blei⸗ ende Einnahme aber noch in keinem Jahre auf 22 Sgr. pro Kopf herangewachsen ist, von welchem letzteren Ertrage nun noch die fuͤr privative Rechnung zu bestreitenden Erhebungskosten abge⸗

hen muͤssen.

Fuͤr die Jahre 1837 39, welche bei der Etats⸗Ferti 7 fůr 1811 zum Grunde gelegt sind, belaͤuft sich der Zoll- Ueber chuß, welcher zur Thellung zwischen den Vereinsstaaten ge ist, auf noch nicht 20 Sgr. pro Kopf, das ware auf 11 illlonen Ein⸗ 8 *. etwa 95 Million Rthir., wovon noch die privativen Regie⸗ kosten abgehen, fo daß Herr ic. von Buͤlow. bel dieser en gen 634. eine Mehr- Einnahme von uber 45 Millionen erdich⸗ tet hat.

Bei den inneren Consumtions-Steuern (Branntwein, Bier, Mahl und Schiachtsteuer u. s. w), für welche die den Staͤnden . 6 1 * Zwecke *** 6 2 2

e. en hatte, übernimmt der Herr Verfasser die letz⸗ geer . ae e,, . und so berechnet derselbe *. ö an indirekten Steuern, welche der Staatshaus⸗

lt⸗Etats fur 1841 zu 22,513, 000 Rthlr. b mindest , . * rg n n e, , , rechnung die Chausseegelder die Ausgangs⸗ und nge⸗ 1 222 n dem Rthlr. pro Kopf aufkommen sollen) Diesen e Tr. also hat . ea me mit wenigstens

zu 14 gage ef. (S. 169).

Und das wird behauptet und gedruckt nach Mittheilungen, die eben so offiziell und noch authentischer sind, als die des Bud⸗ gets von 18417“

Auf den Grund dieses wahren und so klar, als es dem Privatmann aus den vorliegenden Daten w E. eee Finanz Zustandes, stellt uns nun Herr von ein

get dem von Sr. Majestaͤt vollzogenen Staats⸗Haushalts⸗ Etat gegenüber. Er et eine „immer noch weit hinter der Wirklichkeit zurückbleibende Einnahme von 61,092. 966 Rthlr. (statt 55 Sb7 000 Rthlr.) und eine Ausgabe von 5 1.198 857

also einen Ueberschuß von .. ..... ...... ...... 1 t welcher dienen soll:

2) zu Neubauten aller Art,

b) zur er,

c) * und 2 —— n Steuern, die

un und gegen das n ind,

3 iwd ni erde br nnn en kla ben

3) auf die Moralität schäͤdlich einwirken;

ch ,, des Reserve⸗ Fonds, oder wozu es sonst

not .

4 ge erhoͤhte Einnahme beschafft wird, ist eben nachge⸗

wiesen. Die Ausgaben aber vermindert Herr von Bülow durch Er⸗ maͤßigung der fuͤr den Unterhalt und den Neubau der Chausseen und zur Verzinsung und Amortisirung der aufgenommenen Chaus⸗ seebau⸗Kapitalien im offiziellen Staatshaushalts⸗Etat ausgewor fe⸗ nen 3000 000 Rthlr. e bb. 000 Rtihlr., die gewiß augreichen wurden, „da die Chaussee⸗ Einnahme nirgends in Einnahme ge⸗ stellt ist.!“ Im ohffiziellen Staatshaushalt⸗Etat aber 4 die Wegegelder (welches ein auslaͤndisches Wort ist und auch Deutsch so viel heißt als Chausseegeld) unter den verschiedenen Arten der indirekten Steuern mit anz sa e, und wie man mit Cb0 0) Rthlr. (ganz abgesehen von Neubau und Verzinsung) 1280 Mei⸗ len Chaussee so rer,. konnen, wird uns der Herr Verfas⸗ er erst zu lehren haben. ! 1m 9 K nrnij endlich will der Verfasser durch Ein⸗ stellung der Schuldentilgung bewirken (Seite 192), was allerdings in einigem Widerspruch zu stehen scheint mit der früheren Rüge des Verfassers uber die zu geringen Leistungen fuͤr die Schulden⸗ tilgung. Kurz es ist (S. 181) „klar genug erwiesen, daß die An⸗ sicht derer, die mit den Resultaten unserer seit 20 Jahren () be⸗ stehenden Finanz⸗Verwaltung zufrieden sind, sich im Irrthum be⸗ finden, und daß es unmoglich so bleiben kann, wie es ist.“

u dem Behuf muß (Seite 184) eine Kommission von sach⸗ verstaͤndigen Mannern niedergesetzt werden, um sich eine Uebersicht uͤber den jetzigen Zustand der Finanzen zu verschaffen und dann weitere Vorschlaͤge zu machen.“

Da haben wir also in bester parlamentarischer Form einen , auf Aenderung des Ministeriumg, dessen Erfolge vorzugrei⸗ fen nicht unseres Amt ist. Nur die Versicherung mag hier nie⸗ dergelegt werden, daß, wenn heute noch diese Kommi * nieder⸗ gesetzt wird an der natuͤrlich auch der Herr Verfasfer cheilneh⸗ men mußte, um unter Festhaltung an den Grundsaͤtzen, welche die Erlaͤuterungen des Finanz⸗Ministers zu dem 1829er Etat ent⸗ wickeln, ein Budget auszuarbeiten, in welchem sich jedes Dorf mit seiner etatsmäßigen Steuerquote in Einnahme und seder Kanzleidiener und Bote mit seinem Gehalte in Ausgabe faͤnde, das volumindse Werk, welches leicht zu 6 und mehr Foliobänden anschwellen wird, die dann Niemand läse, in der Hauptsache doch fur 1811 kein anderes Resultat würde liefern können, als der auf zwei Quartseiten der Gesetz⸗ Sammlung abgedruckte

Haushalts⸗ Etat. L.

Die Zusammenweisung aller hierunter 55 enen Steuer Arten in ein? Gesammtsummé ist allerdings ein Mißstand, der sich aber nach unserer bisherigen Form des Etats nicht wohl vermeiden laßt, weil die Regie⸗ und Erbebungs Kosten für die ganze Verwal- tung der indirekten Steuern gemeinschaftlich sind und sich dangch der Rein ⸗Ertrag für jede einzelne Steuer nicht genau ermitteln laßt.

Meteorologische Jeobachtungen.

Nach einmaliger RNeobachtang.

Quellw arme 785* R. Flusaäarwe 3, o“ Ma. Rodenwirme 167. n. Auadũnatung Coo] MF. Niederschlag O, o 1 R. W. W. Wrarwewecheel 6,6“ / 3 W. * 2,47.

331,02 P... 4 3,0” n.. ,o? R.. 77 re w.

Aus wiüärtige Börsen. Amsterdam, g. Marr. Möeäerl. iI. Schald 526. 8. do. 101. Kann. ill. 26 65. 53 Span. 22. Pa. Ausg. Einel. 55. Drouss. reaäm. Sek. Fal. Octerr. 1065.

AntwerFben, S. Marz. zin. 5E. Nene Anl. 22. 1 ö xi. , i . ar-. O: bz nei. 109 . 3 1013 .

22 57 6. 15 24 8. Nek. Act. 2002. 2009. Lœoss-=* 00 ni. 146. 1405. pra. 1 . 40. 4 Anl. 1035 G. Hole. Loose 765 G. G Spaun.

Aul. 245. 24. 233 lohn. 61. SI . . ; , ru ri ac. 3831. 383. Leipaig · Dresden

ö ö G. Munchen - Augsbu 78 6. . a,. r nde, ,'. n.. ne. 1osz.

ondon, S8. Mar-. ons. 35 895. nelg. 103. Neue Anl. 245. es- é i Ge, de ner, , den ö, enn, , d r fei. ug. Nur. 1123. Bros. 86 Chili 74. Colamb. mex. 36. Pera 16. Paris, g. März. 63 Rente an cour. 117. 35. Rente da our. 80. 55. Au1. 4. 1841 au oomãꝛᷓ. 8. 35. bz Nesrl. au eompt. 106. 20. 63 8. Neunte

25. Passive , , n. Montag, 14. März. Im Schauspielhause: Mulier taceat in ecclesia, 3 Die kluge Königin. B un Ein Herr und eine

Dame.

Abend. 10 Uhr.

3 t, 00 r.. 4 39,07 n. 4 2,17 n.

S3 pci. trũbe. w.

Nachmittags 2 Uhr.

1812. 12. Mãræ.

Lustdruck ... Lustwürme.. Thaupunkt-.

Morgens 6 Ubr.

33 1,0 P.. 334, 99 P.. 4 2,47 n. * h, 3 Rn. 4 1175 n. 2,77 n.

Sl pci. pci. Regen. halbheiter.

Aönigstädtisches Theater. Montag, 14. Marz. . Opern⸗Vorstellung.) Norma. (Signor Henn Bertolasi, primo Tenore voin Theater zu Ve⸗ nedig: Pollione, als zweites but.)

Derantwortlicher Redactenr Dr. J. W. z in keisen.

Gedruckt in der Dec erschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 73. m 0 ᷣQiiᷣeuQQeii, „„ „„„„„„„„„ooro Q——ᷣ—ͤsf f‚, —:⏑s 0000 Q .

Deutsche Bundesstaaten.

tuttaart, 7. März. (Schw. M In ver heutigen in? , . der Abgeordneten legten die Minister des Innern und der Finanzen folgenden Gesetz⸗ Entwurf in Eisen bahn⸗ mne g, rn n, Gottes Gnaden König von Waritemherg. In Betreff der Mittel zu einem in der Finanzperiode 1842 45 auszu⸗ führenden Esseanbahnbau verordnen und ** en Wir, nach Anhö⸗ rung Ünsercs Gebeime- Jabs und unter Zustimmung UÜnserer ge. treuen Stande wie folgt? Art. 1. Zur Bestreitung des Aufwandes . die auf Kosten des ——ᷣ * n n. 46

o ) .

e ihn won drei Millionen zweimalhun⸗

derttausend Gu riode das wirkliche diefes Anlehens ist

lichen Zinsfuß

en. A

J ki

auf die Summe von 3, 172,2

Oesterreich.

X Linz, 2. Maäͤrz. Wenige Provinzen der Deutschen Bun⸗ desstaaten durften fo sciten besprochen werden, wie das rzichgeseg⸗ nete, schöne Ober⸗Oesterreich; wir bieiben aber dessenungeachtet nicht so sehr in der Entwickelung zuruck, als man vlelleicht hier und da

lauben mag. Berüäcksichtigt man, daß der Flächenraum unserer

Hrovinz von 33 Quadratmeilen in der Bevdlkerung noch nicht ganz S0 00 Seelen erreicht, und daß hierunter nur wenig uͤber 106. 300 Gewerbsleute und Kuͤnstler, dagegen aber, über 35600) Bauern sich befinden, so durften die vorhandenen Mittel zur Foͤr⸗ derung der geistigen Kultur als nicht ungenügend erkannt werden. Unsere 8 hoh Lehr⸗Anstalten und 3 Gymnasien zaͤhlen 70 . mit beinahe 1500 Schülern. Außerdem besißt die

rovinz 14 öffentliche Erziehungs⸗Anstalten fuͤr bestimmte Staͤnde und Zwecke, mit mehr als 500 Instituts⸗-Zoͤglingen, für deren Aus⸗ bildung und Unterhalt gaäͤnzlich gesorgt wird. Als Bildungs⸗An—⸗ stalten für Erwachsene erfreuen sich das hiesige Museum, dann der Musik-Verein der eifrigen Theilnahme von mehr als 1000 Mit— gliedern. Auch das Volks⸗Schulwesen ist in zunehmender Ent— wickelung begriffen und umfaßt ge en in 8 Haupt⸗ und 620 an e f el Schulen an 88, 00 Schuler und Schuͤlerinnen, neben 614 Wiederholungs⸗ und Sonntags⸗Schulen mit beinahe 41,000 Besuchenden, . mit mehr als 1800 Leh⸗ renden, deren jährlicher Gehalt blos an bagrem Gelde beinahe 200 0900 Fl. Conv. Muͤnze betragt. Sehr zuruck sind wir dagegen noch in den so wohlthäͤtigen Kleinkinder-Wartanstalten, wovon blos hier und in Wels eine besteht, die aber zusammen nur von 110 Kindern besucht werden und mit dem geringen Betrage von un⸗ gefaͤhr 600 Fl. Conv. Muͤnze dotirt sind.

Eine raschere Entwickelung ist aber in der materiellen Entwickelung bemerkbar; die technische Industrie ist zwar, nach Lage und Beschaffenheit des Landes und bei dem Mangel größerer Stäbte, weit hinter den Fortschritten 9 ck, welche die Boden⸗Kultur macht; einen desto er⸗ reulicheren Aufschwung nimmt aber der Handel, besonders in unserer Stadt, die en auch auf alle Landesgegenden einen sehr wohlthaͤtigen Einfluß hat. Die Donau⸗Dampsschifffahrt, dann die beiden Eisenbahnen, nördlich von hier nach Budweis und südlich nach Gmunden, haben binnen verhältnißmaͤßig kurzer Zeit der kommerziellen Thaͤtigkeit des hiesigen Platzes eine Ausdehnung gegeben, welche 1. schon die davon gehegten vortheilhaften Er⸗ wartungen weit uͤbertrifft. Die nahe Vollendung des Donau—⸗ Main⸗-Kanals, so wie big verheißene Eisenbahn von Wien uber hier an die Bayerische Graͤnze, werden gewiß die Bedeutung Linz's als Handelsplatz noch mehr erhöhen; wie aber diese in der neueren Zeit vorzuͤglich durch die Budweiser Eisenbahn begruͤndet wurde,

so duͤrfte diefe letztere durch die ihr bevorstehende Verlangerung

der projektirten

in das Innere von Böhmen die kommerzielle Wichtigkeit unserer Stadt auf eine Weise erhöhen, durch ö . . der be⸗ deutendsten Stapelplaͤtze des Donau⸗Verkehrs werden duͤrfte. Nach einem hier zirkulirenden Pirogramm, das mit allgemeiner Theil— nahme begruͤßt wurde, ist man mit dem Zustandebringen einer Actien⸗Gesellschaft beschaͤftigt, welche mit der Erwerbung der rei⸗ chen Kohlengruben von Liblin im westlichen Böhmen die . einer Eisenbahn von Pilsen bis Budweis verbinden soll. Dur

dieses großartige Unternehmen wuͤrde der große, bisher wegen Mangel geeigneter Transportmittel und hierdurch moglicher billi⸗ ger Verfrachtung nicht entsprechend benutzte Vorrath jener Ge⸗ gend an . Steinkohle, auf schnelle und wohlfeile Art, durch die Pilsen-Budweiser Eisenbahn auß den hiesigen Platz gelangen und vermittelst der Donau⸗Schifffahrt nach Osten und 3 verfuͤhrt werden koͤnnen. Nach den bekannt gewordenen zuverlaͤs⸗ sigen Berechnungen wuͤrde jene Actien⸗Gesellschaft, außer den be⸗ reits in . . Betrieb stehenden Libliner Kohlenwerken des Grafen Wurinbrand, noch 2 andere durch Schaͤrfungen sicher⸗ gestellte . von bedeutender Maͤchtigkeit erwerben, welche eine eigene Ausbeute von 800 000 Ctr. Kohle jährlich gewaͤhren, die vermittelst der Eisenbahn hierher und von hier auf der Do⸗ nau zu dem Preise von 48 Kr. nach Wien geliefert wer— den koͤnnen. Da aber die Wiener Kohlenpreise gegenwartig

feast doppelt so hoch sind, und die Dampfschiffe hier schon

Kr. bezahlen, der Kohlenbedarf aber in Wien allein schon über 15 Million Ctr. jährlich be= tragt, von hier auch große Quantstaͤten dieses Brennmaterials wohlfeil nach Bayern in die dortigen Donau⸗Staͤdte werden ge⸗ langen können, so ö es einleuchtend, wie . 963 . niß Böͤhmischen Kohlenbahn seyn muͤsse. Von beson⸗ r f ichtigkeit nn lch ei. . unsere Stadt noch dadurch, ü M 88 nur den Markt dieses großen Kohlen⸗Hugntums 6 esterreichischen oberen Donau-Provinzen und fuͤr Bayern, 9 9 8 den Mittelpunkt senes bedeutenden Transports von

j aide, Wolle, Eisen, Holz und vielen anderen Guͤtern bilden

den Centner mit 50 566

wird, die nach authentischer Berechnung ein Fracht⸗ wenigstens Millionen Ctr. jahrlich repr * . * . Böhmen guf jener Bahn geschafft werden wird. Außer diesem und der bedeutenden Personen⸗Frequenz verspricht diese binnen 2 Jahren bis Pilsen ausgedehnte Linz Budweiser Bahn noch den e Vortheil, daß sie durch die ebenfalls berests beschlossene erlaͤngerung von Pilsen bis Prag und die bereits sanctionirte Staatsbahn von Prag nach Dresden uns binnen in eine Eisenbahn⸗Verbindung mit dem nördlichen Deusschland bringen würde, und zwar durch die bis dahin hergestelfte Berlin— Stettiner . in direkte und kuͤrzeste Verbindung mit den Preu⸗ ßischen Ostseehaͤfen, so daß unsere Stadt mit dem Norden durch Eisenbahnen in denselben unmittelbaren Verkehr treten koͤnnte, in welchem sie durch die Donau mit dem Oriente bereits jetzt

schon steht. 6 Türkei.

Konstantinopel, 16. Febr. Nachstehendes ist der Inhalt eines im neuesten Blatte der Tuͤrkischen Zeitung Tafwimi Wakaji enthaltenen Artikels:

Finanzielle Verwaltung der Provinzen.

Es ist allgemein bekannt, daß, in Folge der neuen administrati⸗ ven Einrichtungen, in den Provinzen des Osmanischen Reiches die politische und sinanzielle Verwaltung den Haͤnden der Muschire, Defterdare und 34 politischen und Finanz⸗Beamten anvertraut, darauf die volle Aufmerksamkeit der Regierung gerichtet und auch das er rg, n. seit einem Jahre in Regulirung . ist. Eben so ist es ein Gegenstand von höchster Wichtigkeit, für das pünktliche Einlaufen der Staats Einkuͤnfte zu sorgen und insbesondere bei den Zehnten jedweden Verlust von vorn hinein unmöglich zu machen.

Allein die genannten Finanz⸗ und anderen Beamten, als die Mu⸗ haßils und Militair⸗ Gouverneure kleinerer Sandschakate und Gerichts barkeiten, waren haͤufig, theils aus Mangel an Kenntnissen, theils weil ihnen ein solcher Wirkungskreis neu war, nicht im Stande, die politische und finanzielle Verwaltung gehörig zu leiten, auch war die zwischen den Beamten dieser zwei verschiedenen Zweige entstehende Reibung dem gemeinen Wesen in mancher Beziehung nachtheilig. Die vaͤterliche und gerechte Regierung Sr. Hoheit hat bei ihren Einrichtungen vorzuͤglich zwei Punkte im Auge: 1) den Wohlstand des Reiches und die Ruhe der Ünterthanen; 2) einen mit den Gesetzen uͤber⸗ einstimmenden Schutz saͤmmtlicher Einwohner des Osmanischen Reiches. Was den Zehent betrifft, so ist er im heiligen Gesetze begruͤndet und wird von Jedermann freudig entrichtet; seine Erhebung aber bietet erer, m. Schwierigkeiten dar. Zur Zeit der Aerndte sind die Muhaßils gendthigt, sehr viele Leute in ihre Dienste zu nehmen, de— ren Besoldüng zusammen genommen mit dem, was noch unter ihren Haͤnden verloren geht, das Ertraͤgniß des Zehnten fuͤr die Pforte fast um die Haͤlfte verringert. Auch die Produzenten sind mannigfachen Nachtheilen ausgesetzt . In Erwartung des mit der Zehnten⸗Erhebung be⸗ auftragten Beamten köͤnnen sie ihre Fruͤchte nicht einbringen, verlieren Zeit und leiden an manchen Orten durch plötzlich eintretende Regen betraͤchtli⸗ chen Schaden. Mit einem Worte, die Schwierigkeiten und Verluste, die bei dieser Verfahrungsart eintreten, uͤbersteigen alle Berechnung. Hohen Orts gepflogene haͤusige Berathungen hätten daher die Mittel und Wege zum Gegenstande, um die Unterthanen der Pforte vor derlei Nachtheilen sicher zu stellen, den öffentlichen Wohlstand zu he⸗ ben und in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten Mudiri (Verwalter), die aus den angesehensten Einwohnern gewaͤhlt werden mußten, auf⸗ zustellen. Denn solche Maͤnner, deren es in jedem Bezirke wohl sehr viele giebt, haben, von Liebe zu ihrer Heimath besceelt, ein natürlich viel groͤßeres Interesse an der Wohlfahrt ihres vaterlaͤndischen Bodens, als jeder Andere, und insbesondere als die von außen kommenden Beamten. Sie kennen ferner die Vermoͤgens⸗Umstaͤnde und anderwei⸗ tigen Verhaͤltnisse ihrer Landsleute und koͤnnten fomit den Muschiren, Defterdaren und anderen Obrigkeiten zweckdienliche n , n ge⸗ ben. Ihre Verwendung durfte daher fuͤr das Land wie fuͤr die Un⸗ terthanen von ungemeinem Nutzen seyn. Nach reiflicher Erwaͤgung wurden ir. folgende Beschluͤsse gefaßt;

Die Finanz Verwaltung jeder Provinz soll gleich der politischen und Militair⸗Administration dem betreffenden Muschir, wie ein sei⸗ ner Diensttreue anvertrautes Pfand, uͤbertragen seyn. Ihm bleibe, wie bisher, ein Defterdar beigegeben. Fur die Hauptorte der Pro⸗ vinzen sollen an die Stelle der Muhaßils Kaimakams entweder aus den hohen Militair⸗Personen oder aus den Civil⸗Beamten ernannt, in den einzelnen Gerxichtsbarkeiten aber aus den Gliedern der ange⸗ sehensten Familien Mudirs aufgestellt werden, deren Amt es seyn wird, die Verwaltung ihres Bezirkes zu leiten.

Diese Mudirs sollen eifrigst bemuͤbt seyn, das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen und fuͤr das Wohl ihres Vaterlandes und ihrer Landsleute zu arbeiten. Die Erwaͤgung der Vergntwort⸗ lichkeit, die auf ihnen ruht, und die Aufsicht, welche die Muschire, Defterdare und Kaimakame offen und geheim uͤber ihn fuͤhren wer⸗ den, soll sie von jeder Handlungsweise abtzalten, die das Wohl des Landes beeintraͤchtigen oder den Gesetzen zuwider laufen koͤnnte.

Damit die Kaimakame und Mudire sich blos mit ihren Amts—⸗ geschäften befassen und, damit die jetzt vorkommenden Verluste durch⸗ aus unmoglich gemacht werden, soll es erlaubt seyn, den gesetzlichen Zehent der in den verschiedenen Sandschakaten und Bezirken liegen⸗ den Mukataga's nach einer wahrscheinlichen Berechnung ihrer Ertraͤg⸗ nisse, wobei die Einkuͤnfte der Jahre 56 und 57 als Maßstab ange— nommen werden sollen, auf dem Wege der Versteigerung an Einge⸗ borene zu verpachten, unter ber Bedingung, daß es auch buchsiaͤb lich befolgt und nur ein pCt. erhoben wird. Ba ferner derjenige, welcher die Eintreibung des Zehents durch Pacht auf sich nimmt, nie mit ir⸗ end einer exekutiven oder administrativen Gewalt bekleidet werden ann an fein Wirkungskreis einzig und allein auf das Geschaͤft der Zehnten⸗Erhebung beschrankt bleiben muß, so ist eine fernere Be= dingung, daß die Muschire, Kaimakame und Mudire genau daruber wachen, daß jene Leute sich nicht die mindeste Bedruͤckung zu Schul⸗

den kommen lassen. Richter und Mudire, so wie die angesehensten

Die Kaimakame, der Einwohner, solsen an 2 bis 3 Tagen in der Woche Sitzungen auch nach Erfor⸗

halten, zu denen an Orten, wo es Kaagja's giebt, . derniß die Häupter der Nationen beigezogen werden sollen, um uͤber die Angelegenheiten ihres Bezirkes zu bergthen. Ihre Beschluͤsse sollen ste dem Muschit der Provinz zur Bestaͤtigung und Vollziehung

unterlegen. ͤ se Zoll und Mauth⸗Gebuͤhren sind nicht nach anderen Abga⸗ ö. sondern werden nach dem dafur festgesetzten Tarif

ben zu beurtheilen, 6 Die Abgabe fuͤr Fischfang ist eine Sache, die Niemanden

wenigen Jahren

wehe thut, auch felt Ein führung des neuen Systenis wurde sie immer . Diefe und ähnliche Einkuͤnfte sollen daher auch, gleich dem Zehent, an den Meistbietenden verpachtet werden.

Bie Muschire, denen die Verwaltung der Provinzen anvertraut ist, sind dem Kaiser fuͤr das Wohl und Weh derselben verantwortlich. Bie Leitung aller Angelegenheiten, so wie die Wahl der Beamten, ist sprer eigenen Einsicht uͤberlassen. Dafuͤr aber sollen sie fowohl für ihre Person als auch in Eintracht mit ihren untergebenen, nach den Vorschriften des mohammedanischen Gesetzes, und dem Willen des Kaisers gemaͤß, die Pflichten ihres Amtes genau zu erfüllen beflissen

seyn. Diese Beschluͤsse erhielten die Allerhoͤchste Genehmi ; ĩ Muschire saͤmmtlicher Provinzen wurden die e nir Her dn ner Weisungen erlassen. Zugleich werden diese Verfügungen hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht und Jedermann jut Erneuerung from⸗

Die Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn während des Jahres 1841.

X Dresden, 5. Marz. Die Direction der Leipzig⸗Dres⸗ dener Eiern hn mr gar in diesen Tagen den vom 26. Fe⸗ bruar d. J. datirten Geschäfts-Bericht äber das Jahr 1841 für die auf den 30. Marz d. J. angesetzte achte General⸗Versamm⸗ lung der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn-Compagnie ausgegeben. Wir theilen daraus auszugsweise folgende Ergebnisse von allgemelne⸗ rem r,. mit.

as Kapital der Herstellung der Bahn einschließ⸗ lich der Magdeburger Strecke n W. mit 1 ö betrage von 5252, 298 Rthlr. 2 Pf. Darum bedeutend höher als im vorigen Jahre, weil dem Bau⸗Kapitale die laut Beschluß der General ⸗Versammlung von 1838 mit 1443291 Rthlr. 6 gr. vorausgezahlten Zinsen zur Last fallen und außerdem auf der erssen Abtheilung der Bahn eine Strecke von 7400 Ellen der in der Unterhaltung so kostspieligen Langschwellenbahn gegen mas— siven Oberbau auf Querschwellen ausgewechselt worden, auch neue Land-Erwerbungen fuͤr den neuen Bahnhof zu Nie— derau u. s. w. stattgefunden *

. Die Anzahl der Lokomotiven ist unverändert geblieben, namlich 22; die Transportmittel aber sind durch in der eige⸗ nen Werkstatt hergestellte neue Tender und 12 Personenwagen vermehrt und durch den Umbau der Personenwagen II. und gin Klasse verbessert worden. Der jetzige Bestand der letzteren ist 105 Personenwagen mit 3180 Platzen und 1413 Packwagen zu ungefaͤhr 13000 Ctr. Beladung.

Die Wagenbau-Anstalt ist gegenwaͤrtig mit dem Neu⸗ baue von Wagen und Tendern fuͤr mehrere Eisenbahnen beauf⸗ tragt. Ihre Wagen bewaͤhren eine vorzuͤgliche Solidität des Baues. Waͤhrend der im verflossenen Jahre stattgefundenen 2926 regelmäßigen Reisen mit Personen uͤber die ganze Bahn ist bei den Personenwagen nicht der geringste Bruch oder sonst eine stoͤrende oder Gefahr drohende Beschaͤdigung vorgekommen. Auch einige an Güterwagen vorgekommene Wr der, haben irgend nachtheilige Folgen fuͤr Menschen oder Guter nicht gehabt. Als ganz besonders zweckmäßig haben sich auf der täglich von ihnen durchlaufenen ganzen Tour die achtraäͤderigen bedeckten Gepäck wagen mit doppelten Achsenhaltern gezeigt.

In der Coaksbrennerei zu aa wurden die im Jahre 1840 begonnenen 6 neuen Coaks⸗Oefen vollendet.

Die Gesammt-Einnahme der Per sonenfahrten be— trug 314,899 Rthlr. 3 Ngr. 5. Pf. Dagegen brachte der Guͤ—⸗ ter-Transport einen Reinertrag von 165,941 Rthlr. 18 Ngr. 1 Pf. ; Die Totalsumme der befoͤrderten Personen an 386,478 ist, hauptsaͤchlich wegen Wegfalles der Extrafahrten zwischen Leipzig und Dresden, um 18,657 geringer, die 1 aber um 11,5219 Rthlr. hoͤher als im vorhergehenden Jahre. Als durch— schnittlicher Brutto⸗Fahrpreis fuͤr eine Person und eine Meile er— giebt sich der von 3 Ngr. 5 Pf, während derselbe auf der Mag— deburger Bahn nur 2 Ngr. 3 Pf. beträgt. Equipagen wurden transportirt 972 Stuͤck gegen 12020 Rthlr. 18 Ngr. ; Pferde und anderes Vieh 332 Stuͤck gegen 550 Rthlr. 24 ier!

Bedeutend ist die Zunahme des Fracht-Verkehrs, wel— cher seit dem Jahre 1839 von 131,936 Ctr. auf 396,153 Ctr. stieg, mit einer Vermehrung der Brutto-Einnahme von 84,632 Rthlr. 5 Ngr. auf 183,512 Rthlr. 1 Ngr. 6 Pf.

Ein. Versicherung gegen Feuersgefahr zum Werth von 140,000 Rthlr. fuͤr jeden von Leipzig und von Dresden abgehenden Waaren⸗ oder Gepaͤck-Transport ist nach mehrfachen erfolglosen Verhandlungen bei verschiedenen Versicherungs-Gesellschaften mit der Gothaer Bank seit dem 20. April 1841 abgeschlossen. Alle zur Verladung zur Bahn gegebenen Guͤter sind seitdem, ohne

mer Gebete fuͤr das Leben des Sultans aufgefordert.

daß der Versender oder Empfänger etwas zu entrich— ten hat, wahrend der Reise nach dem zu ermittelnden Werthe und zwar bis zu 50 Rthlr. pro Centner versichert. Außerdem kann jeder beliebige Mehrwerth gegen die Prämie von 5 Pfen⸗ nigen fuͤr 1000 Rthlr. versichert werden. Auch die in den Bahn⸗ höͤfen befindlichen Guͤter sind gegen Feuerschaden versichert. Im vergangenen Jahre ist jedoch eine Einbuße durch Feuerschaden gar nicht, auch sonst ein nennenswerther Verlust anderer Art nicht vorgekommen.

Die Kosten der Bahn-⸗unterhaltung betrugen 523551 Rthlü. 20 Rgr. 4 Pf. also durchschnittlich 33h0 Rthů. 140 Iigr. fuͤr die geographische Meile.

Zur Lokomotiven-Heizung wurden 169411 Scheffel Coaks verwendet wovon nur ein Theil noch Eng lisch es war, indem seit dem Maͤrz v. J. die Heizung ununterbrochen mit Coaks aus Sächsischen Kohlen von Burgk und Pottschap— pel bewerkstelligt worden ist und die fruͤhere Abhangigkeit des Betriebs von Englischen Kohlen als beseitigt betrachtet werden kann. Der einzige bei der Feuerung vaterlaͤndischer Kohlen noch obwaltende Uebelstand ist die Bildung von Schlacken, deren Aus⸗ werfung aus den Rosten der Lokomotiven jede Fahrt um etwa 15 Minuten verlaͤngert. Bisher hat man daher die Saͤchsischen Kohlen noch mit Englischen vermischt, doch ist Hoffnung vor— handen, daß es den rg e Bemuhungen gelingen werde, jene Schlackenbildung noch gaͤnzlich zu beseitigen, oder doch wenigstens moͤglichst unschaͤdlich zu machen. Dabei haben tabellarische Zu—= sammenstellungen der Fahrten mit Engtischem und der mit Sächsischem Coaks bei den n , . eine ganz gleiche Schnelligkeit, bei den Postzuͤgen ein hrchsend n Bel dir ; der Fahrtdauer von 3 Stunden 33 0 Minuten mit Englischem, zu 3 Stunden 3511 Minuten mit Sächsischem Coaks erge— ben. Die fuͤr Brennmaterial einschiießlich Holz veraus— gabte Summe betrug l, 978 Rthlr. 7 Ngr. 2 Pf; nach Hinzu— rechnung der ührigen Ausgaben an Maschinen-Reparatur, Hel, Behalten der Fuͤhrer, Heizer ꝛc. an zusammen 129,156 Rthlr. 14 Ngr. 4 Pf., kommt die Zugkraft pro Meile auf 2 Rthlr. 14 Ngr. 1,A315 Pf. zu stehen. Die Gesammt⸗ unterhaltung der Wag en betrug durchschnittlich 5,56 Pf. pro Wagen und Meile.

Ein Versuch mit einem Sat von England bezogener Ho lz— Reifräder ist unguͤnstig ausgefallen und hat der bͤffentlichen Anruͤhmung geradezu widersprochen.

Der einzige Unfall im Jahre 1841 war der wahrscheinlich durch ei⸗ gene Unvorsichtigkeit herbeigeführte Tod e in es Lokomotiven⸗Fuͤhrers.

Die Unterstützungs-Kasse hat im verflossenen Jahre ihre Auszahlungen an fünf Betheiligte begonnen und einen Ka⸗ pitalsaldo von 67567 Rthlr. auf das Jahr 1842 uͤbertragen können.

Von den 22 Lokomotiven der Compagnie sind nur zwei aus den vaterlaͤndischen Maschinenbau⸗Anstalten zu Uebigau und Chem, nit he dar gegn en, die aͤbrigen Englischen Ursprungs (Rothwell 10; Kirtley 5; Bury 4; Stephenson I.

) Durchschnittlich 37 Scheffel auf die Meile.