1842 / 95 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

emacht werden möge! Dagegen hatte Abgeordneter Glaubkech bejäglich der Gesandtschaften verschiedene Desiderien ausgesprochen, weiche unterstüzt wurden. Er erdrterte, wie hier wohl noch manche Ersparnisse eintreten konnten, namentlich bei den Gesandtschaften in Paris, Frankfurt, Bieberich ꝛc. Auch Ab⸗ eordneter von Breidenbach wuͤnschte bei dieser Rubrik noch Ersparnisse. des Auswaͤrtigen schon bedeutende Ersparnisse habe eintreten lassen, was auch Abgeordneter G. Schenck bestätigte, mit dem Bemer⸗ ken, daß dies die Kammer dankbar anerkannt habe. Geheimer Staatsrath von Linde äußert, die Unentbehriichkeit der noch bestebenden Gesandtschaften sey nachgewiesen, namentlich der in Paris, und man habe die Kosten schon aufs aͤußerste

Aus schlage

reduzirt. Eine Vereinigung des Postens des Bundestags- Ge⸗

sandten mit dem eines Geschäftstraͤgers bei der freien Stadt Frankfurt aber erscheine nicht angemessen ꝛc. Abgeordneter Ki⸗ lian hält auch die Aufhebung des Postens eines Geschaäͤftstraͤgers bei der freien Stadt Frankfurt, bei den mannigfachen Interessen und dem vielfachen Verkehr beider Staaten, zumal im jetzigen Augenblicke, fuͤr nicht rathsam. Die Kammer nahm jedoch mit Il gegen 16 Stimmen den Antrag des Abgeordneten Giaubrech an: „die Staats⸗Regierung zu ersuchen, an die Stelle der beson⸗ deren Gesandtschaft in Paris mit der Regierung eines anderen Deutschen Staates wo möglich uͤber eine gẽemeinschaftliche Repraͤ⸗ sentation daselbst sich vereinbaren zu wollen.“ ben so trat sie mit 32 gegen 15 Stimmen dem weiteren Antrage des Abgeordne⸗ ten Glaubrech bei: „die Staatsräthe zu ersuchen, den Gesandt⸗ schafts⸗Posten in Bieberich, so wie jenen bei der frelen Stadt Frankfurt, in der Folge wo moglich durch die Bundestags⸗Gesandt⸗ schaft in Frankfurt versehen lassen zu wollen.“

Wiesbaden, 31. März. Auf Spezialbefehl des Herzogs

Der Zwe Praäsident Schenck erwähnte, wie das Ministerium

unguͤnstige Zufälle gerichtet. Hand nur auf zwei Sate, naͤmlich auf 6 Kr. fuͤr die nahen, und auf. 12 Kr. für die weiten Entfernungen vom einfachen Briefe, zuruͤckgefuͤhrt worden, mit der entschiedenen Absicht, ihn allmaͤlig

ist heute von dem Herzogl. Staats⸗Minister die diesjaͤhrige Ver— sammlung der Landstände mit nachstehender Rede , worden: Hochzuverehrende, Hochgeehrteste Herren! Mit der Eroffnung

der Staͤnde⸗Versammlung fuͤr das Jahr 1842 von Sr. Durchtiaucht dem Herzog gnaͤdigst beguftragt, habe ich Sie in Hoͤchstdero Namen zuerst von einem bevorstehenden freudigen Ereignisse, der Vermaͤb= lung der Prinzessin Marie zu Nassau Durchlaucht mit Sr. Durch⸗ laucht dem Herrn Fuͤrsten von Wied, in Kenntniß zu setzen. Im Vertrauen auf den göttlichen Segen hoffen Sę. Herzogl. Durchlaucht durch diese hr mm,, das Glück einer innig geliebten Schwester begruͤndet zu sehen und halten sich von Ihrer und des ganzen Lan⸗ des Theilnabme an dem Wohle Höchstibres Hauses auch bei diesem Anlaß überzeugt. Die Wohlthaten des Friedens, die fortwährend gestatten, den wahren Bedärfnissen des Landes durch allmä⸗ lige Verwendungen zu genügen, sind uns, Dank dem All⸗ mächtigen, auch im verflossenen Fahr erhalten worden, wenn sie auch nicht ohne Opfer zum Heile des gesammten Deutschen Vaterlandes ge sichert werden konnten. Die Vollziehung der Bundesbeschlüsfe, welche die vollzaͤhlige Aufstellung und Ausrustung der Kontingente so wie die gesetz liche Kriegsbereitschaft ruͤcksichtlich des Materials und der Vorraͤthe um Gegenstande haben, wird auch der Herzogl. Regierung einen grö⸗ eren Aufwand als bisher zur Pflicht machen. Se. Durchlaucht 6 zog, Höͤchstihrer Stellung als Deutscher Bundes uͤrst stets eingedenk, sind der Ueberzeugung, daß Nassgu, so wie in den Anforderungen des Friedens, so auch da nicht zuruͤckstehen konne, wo es die Sicherheit

und die Ehre des Deutschlands gilt. Wenn dadurch dem Land allerdings groͤßere Lasten erwachsen, so werden diese doch durch die bisher bewährte gewissenhafte Sparsamkeit und zweckmaäßiqe Ver⸗ wendung so viel moglich gemindert werden. In Verbindung damit steht, daß in dem Conseriptions-Gesetz einige weseniliche Veraͤnderun⸗ gen nöͤthig geworden sind, welche Ihnen zür Berathung werden mit⸗

etheilt werden. Im Laufe des verflossenen Jahres ist der Deutsche Zoll Verein durch den Beitritt mehrerer Bundesstaaten erweitert und wiederum auf zwölf Jahre verldngert worden. Der vermehrte Ver⸗ kehr des Herzogthums und die Fortschritte in Handel und Gewerben beschaͤftigen fortwaͤhrend die Aufmerksamkeit der Herzoglichen Regie⸗ rung. In dieser Beziehung wird eine neue Handels⸗ und Wechsel⸗ Ordnung, welche Ihnen gleichfalls zur Berathung vorgelegt werden, einem lebhaft empfundenen Beduͤrfniß 4 Die des Ackerbaues sind im Allgemeinen als befriedigend zu betrach⸗ ten. Namentlich hat die Ablösung der Zehnten auf der be⸗ kannten gerechten Grundlage freiwilliger Uebereinkunft den er⸗ warteten guͤnstigen Fortgang genommen. Zur Schiffbarmachung der Lahn, welche 33 einen bedeutenden Theil des Herzog⸗ thums so wichtig ist, sind bereits im Einverstaͤndnisse mit den beihei⸗ ligten hohen Regierungen vorbereitende Maßregeln getroffen worden, und die von den gemeinschaftlichen Kommissarien an Ort und Stelle vorgenommene Untersuchung berechtigt zu guͤnstigen Erwartungen. Gleiche Fuͤrsorge fuͤr die Interessen des Landes werden Sie, hochzu⸗ verehrende und hochgeehrieste Herren, auch bei allen ubrigen Zweigen der Verwaltung finden, fuͤr welche Ibnen die Voranschlaͤge in herge⸗ brachter Weise zu uͤbergeben sind. Sie werden daraus mit Genug⸗ thuung ersehen, daß, wenn auch die Verwendungen zusammengenom⸗ men bedeutend sind, der Zustand unserer Finanzen dennoch befriedi⸗ gend ist, und zur Bestreitung der Ausgaben, wie im vorigen Fahre, die Erhebung von 35 Simpeln direkter Steuern genuͤgen wird. Den Landtag des Jahres 1842 erklaäͤre ich im Namen Sr. Durchlaucht des Herzogs fuͤr erdffnet.“

Frankfurt a. M., 1. April. Die anhaltenden Gerüchte über einen möglichen Ministerwechsel halten in diesem Augenblick die Pariser Bbrse stark im Schach und ihre Flauheit übt um so mehr einen den Fondshandel laͤhmenden Eindruck auf unseren Platz, da alle anderen Bbrsen wenig oder keine Bewegung zeigen. Unter solchen Umstaͤnden war der Umsatz in dieser Woche hier unbedzutend und die gestern stattgehabte Abrechnung fuͤr Monat März leicht vorübergehend. Doch hielten sich a die Fonds, wie auch heute, ziemlich fest und nur die 30! ndischen here. wen. 1 Rückgang zu Amsterdam, etwas flauer, Ardoins 2 * 8 In allen bbrigen Effekten wurde wenig gethan. ie nne T ler n ln sind, wie wir voraussagten, gesuchter und notiren 83 J. Sicher gehen sie aber noch mehr in die Höhe. da dis Einnahme der Vakn im Mengt Ytarz re ne, g 12 Kr. (inelusive des Guter und Schlachtvie Transporte) betrun: die Frequenz war 1702s Personen stark. uf eine soiche starl⸗ Einnahme hatte man in diesem Monat nicht gehofft. Unsere en, d. im Greßhandel, den Lederhandel abs eleinmm, Ende. Die Preise aller Ledergattungen sind 3 fuhren stark waren und aus dem Lapemburghsche? Zo Land noch ansehnliche Leder-⸗Sendungen erwartet weben Se. Durchlaucht der er von Nassau war gestern hi anwesend; der Nassauische Landtag wurde im Auftrage des 985

s von dem Staats⸗Minister, Herrn Grafen von eroͤffnet. lderdorfü,

Unsere Blumen⸗ und Pflanzen⸗Ausstellung na ihren Anfang und steht in jeder 5 den er nge ja äberstrahlt diefe durch eine starke Theilnahme der reichen Liebhaber. Den ersten Preis, die goldene Medaille, erhielt eine Camellie, die noch nirgends gebluͤht und welcher der Name Teu?

tonia beigelegt wurde. Oesterreich.

400

Organisation des Oesterreichischen Postwesens und des orto's.

Se. Majestaͤt haben neue Bestimmungen uͤber die Gebuhren fuͤr die Kr, der Brief und der Fahrpost, welche Gebühren am 1. August 1812 in Wirksamkeit treten, zu beschließen geruhet. derselben ist auf Erleichterung des Brief- und Waa⸗ ren⸗Verkehrs, auf Vereinfachung des Verfahrens und auf gröͤßt⸗ mogliche Sicherstellung der F. en ** Unterschleife oder

Der Brie fpo st⸗-Tarif ist vor der

auf einen einzigen, und zwar den gegenwartig niedereren Saß von sechs Kr. * den einfachen Brief zu stellen.

„Der bisherige seit dem Jahre 1817 in Wirksamkeit gestan⸗ dene Tarif hatte die Portogebüͤhr fuͤr den einfachen Vie nach Maß der Entfernungen nach Vll Klassen in steigender Progression

von 3 zu 3 bis auf die vorlaufig angenommene weiteste Entfer⸗

nung von 18 Posten von 2 bis 14 Kr. abgestuft. Man kann

der Meinung huldigen, daß es fuͤr die Partelen gerechter und fuͤr

das 7. der Staats⸗Post⸗Anstalt vortheilhafter sey, eine nach den Entfernungen, welche die Briefe zu durchlaufen haben, stufenweise steigende Gebuͤhr festzusetzen und abzunehmen. Man setzt dabei zweierlei voraus. . daß die Versendung jedes Brie⸗ fes der Post-Anstalt in dem Verhaltnisse mehr oder weniger koste, je nachdem sie auf weitere oder kuͤrzere Entfernungen bewirkt wird, und sindet es daher billig, daß ihr auch in diesem Verhaäͤlt⸗ nisse die Verguͤtung geleistet werde. Sodann haͤlt man dafur, daß auf diesem Wege groͤßere Summen mit geringerer Beschwer⸗ lichkeit der Parteien hereingebracht werden koͤnnen, weil man vor⸗ aussetzt, daß die nahe Korrespondenz nur von den minder be⸗ mittelten, die entferntere aber von den wohlhabenderen Klassen efuͤhrt werde, die Skala also auch dem relativen Wohlstande der

rief⸗Versender und Empfänger mehr entspreche, daher leichter und reichlicher in ihrem Ertrage sey.“

„Allein die Voraussetzung, daß die Versendung der Briefe der Post⸗Anstalt nach dem Harhẽ if der weiteren oder kuͤrze⸗ ren Entfernun tig. Damit uberhaupt eine gut organisirte Post⸗-Anstalt bestehe,

muß sie fuͤr alle Entfernungen vollstaͤndig eingerichtet und bestellt,

und in den bestimmten Zeit-Abschnitten stets in der ganzen Länge aller Richtungen in Bewegung gesetzt werden, es mögen Briefe aufgegeben werden oder nicht. ürde die Wiener Post z. B. an einem Tage in der Linie nach 3 nur Briefe nach Steckerau zur Versendung erhalten, so mußte se Lauf bis Prag und weiter n aus Gruͤnden, die Jedermann einleuchtend sind. In einem solchen Falle wuͤrde eben die Bestellung von Briefen in kurzer Entfernung fuͤr die Post⸗Anstalten kostspieliger seyn, weil zum Behufe dieser , , der ou cn or Aufwand der Postbewegung an der ganzen Linie erforderlich ist, ohne fur die weiteren Entfernungen etwas einzubringen. Auch die andere Vor⸗ aussetzung, daß die weiten und nahen Korrespondenzen in irgend einem Verhaͤltnisse zu dem Wohlstande der Korrespondenten stehen, ist unhaltbar. Durftige Personen und minder bemittelte Geschaäͤfts⸗ leute haben eben so wohl in weiten Entfernungen Verwandte, reunde und Geschaͤftsbetraute, als wohlhabende und reiche in der aͤhe, mit welchen sie schriftlich 3 Dazu kömmt die Be⸗ trachtung, daß bei einem Porto- Tarife in Progression nach den Entfernungen zumal in ganz folgerechter Durchfuͤhrung des⸗ elben die weite Korrespendeng wesche für den großen Handels⸗ erkehr von so entscheidender Wichtigkeit ist, übermäßig belastet wird, daß fehr leicht unrichtige, die Parteien verkuͤrzende Porto⸗ Bemessungen eintreten konnen, daß die Manipulation, so wie die Kontrolle der Post⸗Aemter, ungemein verwickelt und erschwert wird.“ „Die Erwaͤgung dieser Ruͤcksichten entschied die Staats⸗Ver⸗ waltung zur Ruͤckkehr auf den alten Grundsatz, wo in den Oester⸗ reichischen Staaten nur ein einziger Portosatz fuͤr alle Entfernungen bestand, der in den fruͤhesten Zeiten 8 Kr. fuͤr den einfachen Brief betrug. Der Uebergang zu einem einzigen Portosatze, der allen zu beachtenden Ruͤcksichten entspricht, ist dec nicht ohne Schwie⸗ rigkeiten. Es ist unvermeidlich, daß fuͤr die näheren Tien einige Erhoͤhung des dermaligen Porto's eintrete, die sich aber fuͤr die Parteien durch die Verminderung des Porto's in den größeren Entfernungen kompensirt.“ „Eine andere Schwierigkeit ist jedoch folgende: Der Satz von 6 Kr. fuͤr den einfachen Brief, welcher als der kuͤnftig bleibende einzige Satz, der den normalen Verhaͤltnissen des Verkehrs ent⸗ spricht, ausgemittelt worden ist, wuͤrde, wenn er sogleich unbedingt angenommen werden wollte, dermalen einen so bedeutenden Aus⸗ fall in den Erträgnissen des Postgefälls verursachen, daß ein Er— satz in anderen Wegen der offentlichen Lasten gesucht werden mußte, wogegen unabweisbare Bedenken eintreten. Diese Schwierigkeit kann nur behoben werden, wenn das Porto auf die weite Kor⸗ respondenz zwar vermindert, aber nicht sogleich auf den voraus berechneten niedersten Stand herabgesetzt wird. Die obschon noch nicht vollstaͤndige Verminderung des Porto auf die weite Korrespon⸗ denz wird gleichwohl auf die Vermehrung dieser Korrespondenz wir⸗ ken. In dem Maße, als diese Vermehrung sich entwickelt, wird auch das Posterträͤgniß Ersatz fuͤr das verminderte Porto gewäh⸗ ren, und sobald dieser Ersatz erreicht ist, kann und wird eine wei⸗ tere Herabsetzung des Porto's auf die weite Korrespondenz statt⸗ finden, bis man auf den Stand des einzigen Satzes von 6 Kr. fuͤr den einfachen Brief anlangt, wo dann die Maßregel vollstaͤn⸗ 9 und . , . Einbuße der Staats⸗Einnahme durchge⸗ rt seyn wird.“ I. des Verhaͤltniß ist der Grund, aus welchem gegenwaͤrti noch ein zweiter Satz von 12 Kr. C. M. fuͤr den einfachen Brie auf die weiteren und weitesten Entfernungen angenommen wurde, igen hoöͤchsten Saß von 14 Kr. eine Ver⸗ ür den einfachen Brief zugestanden ist,

ten

bish

16 Fl. 8 36 Kr. nur 5 Fi. 36 gere Gebähren zu berechn Geb uh Re⸗

Wien, 31. Marz. Die heutige Wiener Zeitung ent⸗ haͤlt nach te henden nal liche! Artikel Bezug n 2. ein⸗

i 1 20. ae rene . 6 n , . pr

mehr oder weniger Aufwand koste, ist nicht rich!

gleichwohl ihren

fur Recommanda⸗

tion und Nezepisse zusammen mit 8 Kr. festgesetzte Taxe. Die nach Maß der Porto⸗Taxe mit 6 Kr. und 12 Kr. bemessene Ge⸗ bähr fuͤr Retour-Regepissen ist auf die erste Stufe um die Hälfte geringer als die bisherige Tare von 12 Kr. und selbst duf der weiten Stufe um 8 Kr. an gg., als die bieher in Wien fuͤr etour⸗Rezepissen erhobene ühr von 20 Kr.“

Umgeben von Staaten, in welchen die Brief⸗Porto-Taxe nach Maß der Entfernungen bis zu bedeutender Höhe reicht, bringt die Oesterreichische Staats · Verwaltung bei der von ihr auf dem

Kontinente zuerst versuchten allmaͤligen Rückkehr zu einem einzi—

gen Portosatze, der Korrespondenz nach und aus dem Auslande, welche durch den höͤchsten Saß von 12 Kr. gegenuͤber den aus⸗ laͤndischen Tarifen wesentlich erleichtert wird, bereltwillig ein Opfer, überzeugt, daß auch fur den Wechsel-Verkehr mit dem Auslande aus diesem ersten Schritte Oesterreichs in der so vielfältig ange regten Pest⸗Reform wohlthaͤtige Folgen hervorgehen werden.“

Die Gebühren, welche das Porto⸗Regulatid für die Benutzung der Fahrpost fesssetzt, sind bei dem Umssande, daß geseßtzlich keine Verpflichtung der Privaten zur Versendung von Geld und Waa⸗ ren mit der Fahrpost mehr besteht, nicht weiter als Monopols⸗ Preise zu betrachten. Diese Gebühren werden nach den in gera⸗ der Linie berechneten Entfernungen der Postorte nach Werth und Gewicht der Sendungen in dem Maße festgesetzt, daß die Post⸗ Anstalt mit Ruͤcksicht auf die in der Fahrposi⸗Ordnung vom 6. Juli i838 üuͤbernommenge unbedingte, selbst den Zu fall kun e . Haf⸗ tung Assekuranz) für den Unterhalt der Fahrpost⸗Course hinreichende Entschaͤdigung und jenen Gewinn zu erreichen vermoge, auf welchen sie bei der freigegebenen Konkurrenz der Privat⸗Fracht⸗-Unternehmun⸗ en Anspruch hat. Auch hier tritt aber wie bei der Briespost die rn ren als Unternehmer fur den ganzen Umfang des Staats auf, und die Portogebühr, wenn sie auch auf den frequentesten Routen allenfalls geringer gestellt werden koͤnnte, muß im Allge⸗ meinen in der Vorsorge fuͤr die Bereithaltung und Verbesserung schneller und sicherer Transportmittel auch auf den minder fre⸗ uenten Straßen so bemessen werden, um mittelst des gesammten Urnen. dem Verkehre allenthalben derlei Trans port⸗Gelegenheiten darbieten n können. Die Bemessung der Fahrpost⸗ Gebühren nach direkten Entfernungen entspricht der Ruͤcksicht auf die Eröffnung der Transporiwege auf den Eisenbahnen, bei deren Benutzung fuͤr die Post⸗-Anstalt der . Maßstab nach Post⸗ Meilen vollig unanwendbar ware, und sie verkuͤrzt andererseits die Entfernungen zum Vortheile der Parteien, welche die Fahr⸗ post benutzen. Der e , oder so weit es Geld betrifft, der erhobene Werth der endungen, fur welchen die Post⸗ An⸗ stalt unbedingt haftet, bildet, mit Beseitigung der bisherigen mehr⸗ fachen Unterscheidungen des Inhaltes derselben, nebst dem Ge⸗ wichte, die einfachen Grundlagen der Porto-Bemessung. Uebri—⸗ gens ist auch bei der Fahrpost die Gebühr fur die Recepisse eingestellt, und die Recommandations⸗Taxe fuͤr alle Entfernungen mit 6 Kr. festgesetzt worden.“

Türkei.

Konstantinopel, 9. Maͤrz. (A. 3.) Herr Maurokordatos ward hier mit vieler =, , die Pforte ließ diesmal gegen den Geiechischen inister keinen Groll, keine Spannung merken. Die Ueberreichung seiner Kreditiwe an den Padischah wird dieser Tage stattfinden. Die Dragomans der drei Schutzmaͤchte Griechenlands begaben sich nach der ersten Un⸗ terredung, die ihre Repraͤsentanten mit dem Griechischen Gesand⸗ ten gepflogen, zur Pforte und machten lebhafte Vorsiellungen ge⸗ gen die fortdauernde Konzentrirung von Truppen in Thessallen und Livadien. Es scheint daher, daß das Griechische Gouverne— ment die Anhäufung so zahlreicher Mannschaft in Rumelien und die Abstellung dieses abnormen und beunruhigenden Zustandes als das dringendste Geschaͤft betrachtet, 5 daß unter den wel g, Di⸗ plomaten der Glaube herrscht, die Instructionen des riechischen Gesandten lauten dahin, sich in keine anderweitige Ver ndlung 2 * Pforte einzulassen, bevor jenem Uebelstande a geholfen werde.

Sir Stratford Canning, der die wegen des Benehmens Tayar Pascha's gegen den ö Alexander fruher erhobene Klage hatte fallen lassen, nimmt, nachdem er jetzt die Anerkennung des 5 erwirkt hat, seine Beschwerde wieder auf, fuͤgt noch eine neue hinzu und verlangt fuͤr beide , Die neue betrifft folgen⸗ den Fall. Herr Wood, der Englische Konsul in Damaskus, hatte im vergangenen Mouat einen Expressen von Damagkus nach Bei⸗ rut mit Depeschen abgeschickt. Dieser ward von den Tuͤrkischen Soldaten auf dem Weg gefangen, fuͤr einen Spion angesehen, in Folge dessen hart mißhandelt und nach Damaskus zuruͤckgeschickt. Da Herr Wood von dem Seriasker Mustapha i Pascha keine Genu wa n erhalten konnte, so 5. er 6 gendöͤthigt, sich an den hiesigen Großbritanischen Botschafter zu wenden, um dem Uebermuth der Tuͤrken, die bereits in den Provinzen den von Konstantinopel wehenden Wind wohl zu beurtheilen wissen und sich nun gegen die Franken Alles erlauben zu därfen glauben, Einhalt zu thun.

Trier, 29. Maͤrz. Unser Dombau⸗Verein, der an Umfan bereits ziemlich zugenommen, hat sich in verflossener Woche dur die Wahl eines Vorstandes und eines Ausschusses definitiv konsti⸗ tuirt. Als Mitglieder des leßteren wurden die Vorsitzenden ver⸗ schiedener Dikasterien erwählt; zu Vorstands⸗Mitgliedern zwei Dom⸗ herren, zwei Kaufleute, zwei Aövoraten und der ber⸗Bůrgermeister

unserer Stadt.

Zur vaterländischen Statistik.

Die Rhein-Provinz unter Preußen, von Willemsen inn 1841. 14 B. ñ

Die Preußischen Landestheile am Rheine besitzen, im Vergleiche

aäßig wenige Mo⸗

r nur bekannt: hein Provinzen,

r . er Kö⸗ R

RNestorff, Rhein⸗Provin⸗

, 1 neue niglich Preuß schin auf⸗

1 t statisti e e nr .

n 1831; Vergl. 9 haus An⸗ aterland n, . raphisch

M 562);

liches r die i = i 34 en 6 der . a , i . 7 9a, nhalt ich einige vergleichende Betrachtungen zu

nzelne Beitrage zur Kenntniß der Preußischen Rheinlande fin⸗ den h ane n f . a ronik der Königlich Preußi⸗ schen Kbein⸗ Provinz, Köln seit 18625; in den Rheinischen . Blattern, herausgegeben von Nög gerath, seit i624 erscheinend, we che, nebsi dem Allgemeinen Organ für Handel und Gewerbe, seit 1631 in Kin von Becher, dann von von Bin zer redigirt (Zeitungs⸗Berichte der Regierungen, Jahres⸗Berichte der Hande z⸗Kammern u. s. w.), von allen Zelfschrifien die werthvollsten hierher gehbrigen Notizen lie= ern; fernct in ber Preußischen Stagts⸗ zeitung, die manche amiliche

flicht bat; ferner in . Annalen an ver⸗ , , nich ö rste nn Archiv desgl.; der Kameralistischen

Zeitung desgl. ĩ . d ; t gen, äber di Her bir Erwaäͤbnung werth sind auch; Wir i. rn.

. s erhaͤltnisse der Preußischen ame g mm , 9 6 der Landwirt hichaft in West⸗ pbalen und Rhein- Preußen, 2 Thle,., Stuttgart 1837 (Vergl. auch Möglinsche Annalen, Bd. 28, S. 329 und von Lengerke, landwirth⸗ schaflliche Reise, S. s3, 112, 141i) Sodann ist Manches aus dem Berke von Hanfem ann, Preusten und Frankreich, Leivzig 1634, und aus i Sinn veranlaßlen Schriften zu benutzen. .

Von neueren Beschreibungen der einzelnen Regierungs Bezirke, außer den amtlichen Der ae, , , ssen, sind mir bekannt ge⸗ worden: r , rn, des Regierungs Be⸗ zirks Trier, Trier 1841; Delk es kam p. osel⸗ Panorama, Ko⸗ blenz ß; Wirtg en, Florg des Regierungs- Vezirks Koblenz, ö Regierungs⸗ Be eldorf, eldo ein vorzügliche n 2 23 die Beschreibun gen e wichtigsten Staͤdte und de⸗

ren Adreßbuͤcher.

Die Schrift: Die Rhein Provinz unter Preuß en enthalt unaͤchst eine n, Einleitung, welche in , . gut uͤber⸗ ichtlicher 6 die fruheren Verhaältnisse der einzelnen Landestheile

Dann folgen auf S. 18 bis 36 statistische Angaben uͤber

, . ; . die Rhein⸗Provinz im Allgemeinen und deren Regierungs-Wezirke im

Einzelnen, welche für sich allein und obne den sehr reichhaltigen

ÄUnhang (S. 129 bis 2263, der fast die Haͤlfte des ganzen Werkes . ziemlich mager erscheinlen würden. Beides i

nicht zu⸗

sammengeschmolzen, weil der Verfasser die letzteren Mittheilungen

erst nach dem Drücke der ersten Abtheilun Abschnitt: Die Rhein- Provinz unter der

an

. Entwickelung der kirchlichen und Schul Perfassung der Rhein⸗ Provinz; Andeutüngen über die bestehenden Huͤlfs-Anstalten 3 den Ünterricht und die Beförderung der Wissenschaften und Künste; eine Nachweisung dessen, was wahrend der Preußischen Herrschaft zur Beförderung der materiellen Interessen geschehen ist; eine Uebersicht der Geschichte der Rhein- Preußischen Fustiz⸗Verfassung und Ver⸗ waltung (ordentliche Gerichte, , Kollegien der Gewerb⸗ Verstaͤndigen, Rhein⸗Zollgerichte); N

sen, n, , Andeutungen über die vielfachen und er⸗ folgreichen Bemühungen der Regierung fuͤr Handel und Gewerbe Posten, a, Schifffahrt, Eisenbahnen, Zoll Verein, Bank⸗ Anstalt, Sparkassen u. s. w.. Als besondere Unter⸗Abtheilung schließt sich hieran die Barstellung der Ereignisse, welche durch den neuesten Regierungs- Wechsel veranlaßt wurden. . .

Der Haupt- Anhang (oben bereits erwähnt) ist in statistischer Hinsscht bei weitem am wichtigsten, wie sich aus den Zusammenstel⸗ lungen ergeben wird, welche ich aus den Eingangs gedachten ver⸗ schiedenen Schriften zu machen beabsichtige.

1. Größe der Rhein⸗Provinz, Vertheilung und Benutzung des Boden s. Wahrend nach früheren Angaben der Flaͤchengehalt Lohne Lichtenberg) 179 00 oder 480 80 Meilen betragen sollie, be⸗ laͤuft derselbe sich nach den f fen Ermittelungen auf 187, 11 geogr. Meilen. Von den danach sich ergebenden 16, 119, 90 Freu gs h Morgen kommen auf:

Ackerland 4137/9146 Mg. (i829) 4,037,691 Mg. Wiesen, Weiden, Huden 1,020, 97 3 9do5,9t3 Holzungen * 203, 662 3, 148,713 Gärten und Gemuͤsefelder. 196,660 240, 814 Haiden, Wild⸗ und Schif⸗ 673, 467 1160 22 ro gps

felland * 7 44, 756 .

Reg. Bezirke. Duͤsseldorf. . Aachen Koblenz. 382 Duͤsseldorf 39

Trier u. Aachen 231

6 Ackerland Koble ö. u. s. w.. 9 ri olzungen . Garten u. s. w. Haiden⸗ Wild⸗ u. Schiffelland 164 Weinberge 4 Koblenz 12 Wege. Gewaͤsser. 29 Trier 22 Köin ...... 36 Die Preußischen Rheinlande bilden des Staatsgebiets und ind der Gebße nach die 6te Provinz des Königsreichs; ast den Flaͤchengehalt des Königreichs Belgien. Es fallen auf den Regierungs⸗Bezirk: 109 90 Meilen.

*

oblenz

Koln Duͤsseldorf . II. Gebcude: Die Zahl aller in der Rhein-Provinz vorhande⸗ nen Gebgude ist 759,653. In den einzelnen Regierungs⸗Bezirken:

Oeffentliche Gebaͤude.

r den

entli- Regierungs⸗ ane gr

tesdienst I. Schul⸗

Privat Gebaͤude.

3 Fabrikge· Staͤlle, baͤude, Scheu⸗ Nuühlen u. nen und Privat Schop⸗ Magazine. pen.

Wohn⸗ haͤuser.

73, 507 68, 543 61, 445 69, 533 193,975

2, 189 2,011 1,624 1,251 4379

115,476 59, 509 38, 415 73, 858 Si, 988

Jog / Mo

349, 789

TDT

Köln.... Dusseldorf Summ 1,15] Ende 183 ñ 10,930 also Zuwachs 7 ? 577 Ende r

2 mithin Zuwachs in 12 4 47, 443. en, / Nhein⸗Provinz hat 192 Staͤdte (durchschnittlich eine an 4 Quran e n * fallen auf die 4ste Klasse 4 ga 27 3te ' 47 J Ate * 54 m Jahre 1340 waren Gebäude versschert im Regierungs⸗Bezirke oblenz; für 37, 8094,B 750 Rthlr. rier 86. 27, 488,470 1

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2,665 neberhainnn Dvd sd / dõõ Nr.

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empfing. Der folgende 2. n,, burg⸗Preußischen Hauses, ist verhaͤltnißmaͤßig am au rlichsten be 6 *. ö ent haͤlt narnehuich eine sehr zu lobende kurze geschicht⸗

achrichten uber Medizinalwe⸗

e erreichen

401

III. Bev terung e⸗Verhältnisse. Senn der Bewohner der Preußischen Rhein⸗ Provinz .

(mit Kreis St. Wendel, welcher 35, 256)

2,550, 553 woraus (nach Absatz des Kreises St. Wendel mit 36, 499 Bewohnern)

eine Vermehrung von 661,343 Einwohnern, mithin von fast 35 pCt.

binnen 21 Jahren, sich ergiebt. ͤ Hiervon befinden sich im Regierungs Bezirke: Katholi⸗ Evange⸗Mennoni⸗Israeli⸗ ken. lijche. ten. ten. 466, 1860 wovon 310,351 117,992 242 7592 458, 702 P 392, 218 61,737 173 4574 382, 875 369,112 11,371 4 2388 439,795 = 11 59, 733 26 . gs0ꝛ 998 2, 854 312,520 873 6751 Fp. mr Do bd dars Töss s- - M ach andern Angaben, vgl. St. Ztg. von 1811 S. 1575, mit d. Milit. 2, 59 i, 721 P 1,953, 165 610, 868 1320 26, 367 Im Jahre 1840 wurden 20,495 Ehen geschlossen, 1836 20,799. ünter io 0! gleichzeitig lebenden Einwohnern jeden Alters und 2 befanden sich durchschnittlich Ehen in den Regierungs⸗ 1837

16, 155 16,102 16, 153 15,746 15,453 15, 126 Durchsch niit T ds Id: In der Ehe leben 404,689 Maͤnner und jo? 67s Frauen. In dem Zeitraums von 187 bis 1810 kamen auf 100 000 ũste⸗ Freer Eben im Durchschnitt jahrlich Kinder, in den Regierungs⸗ en:

Koblenz Trier

1840 16,213 16, 181 15,797 15,416

Duͤsseldorf Koblenz Trier. .. ..... ;

Duͤsseldorf Koblenz... Aachen ] Trier Verglichen mit der Anzahl der am Ende des Jahres 1840 vor⸗ handenen Einwohner, hatten in diesem Jahre auf 100,000 Lebende

durchschnittlich: ‚. h. Geborene Gestorbene Zuwachs

Duͤsseldorf 3895 2634 1261 1 2 ; 3501 2300 1201 Koblenn . 3749 2743 1006 1 3880 3036 844

3667 29904 763

er 22 Jahre von 1616 bis einschließlich 1839 fanden

sich jahrlich im Durchschnitt auf oo, o Lebende in den Regierungs.

Bezirken: Geborene Gestorbene Zuwachs 2423 1374 . 2629 1162 3689 2609 1072 3826 2879 947 ö 857 im Durchschnitt anzuneh⸗ Rhein⸗Provin reuß. Staat Geburten zur Volkszahl 2 . 4 J Sterbefaͤlle zur Bolkszahl 1:3 1: 3553

!. 6 neuen Ehen zur Volkszahl on. 11296 i on

9 r . 134, eburten zu d . c n den Chen Duͤsseld. 1: 2 Hoa

In 1: 4,69 6. Die zur Beurtheilung vorliegende Schrift hat diese Bevblkerungs⸗ erhaͤltnisse unberührt gelasfen, was , ne. 2rd e. ren g Dem Geschlechte nach find vorhanden: 3 , . davon , . * 16 Jahre 5777, 308 Von der Gefammt Sep blferung ,, ö auf das Land 1,892, 432 . auf die Staͤdte bõd, 121 Auf jede Meile kommen im Durchschnitt in den Regierungs⸗

Bezirken: S240 Bewohner. 6180 *

lv. Erzeugnisse des Pflan

Verhaͤllnisse fast nichts, weshalb ich versuchen will, , . soweit meine Materialien reichen und Ver Raum solches Im. Jahre 1829 wurde der Produkten Ertrag geschaͤtzt an

Geiraide und Saͤmereien 21 z 16,19 .

. 8 16,950, 384 *

11,010,042 *

7, S58, (G90 *

11,561 *

ein 52,8 . Q 2,820 uart. Im Jahre 1833 wurden in der Provinz Hin,

. eldwerth. Weizen. 1, 975,872 Schfl. 3,471,775 Rthlr. Spelz A400, 080 V. 360. 273 Roggen. 5,572, 368 g, os6, 756 Gerste 1, 653, 600 . Hafer 6533 520

a nn I,. 33 TG Damn artoffeln 19, i119. 9192 6,807, 029 Rthlr. welche Fruͤchte, nach dem Marktpreise vom 1. Gesammt · Geidwerth hatten von 27,031,712 girfĩlt a , rann um Schluss des Jab'.¶ 13 cen: m usse des Jahre waren vorhanden auf 49, 189 Morgen 114,072, 97 is35 auf MMM Trg Ie e . 1836 2 50, 625 2 Der Wein⸗Ertrag war 1834. 51, 281, 640 Quart. Der Darchss 8 ne, , * er Dur nitts⸗Ertrag eines Morgen i Jahre 1818 bis 1836 ist 8,39 Eimer 60 Te ne. r im Regierungs⸗Benrk Trier 9

Hoyfen

BVinnen C0 Jahren waren 15 gute, 26 mittlere und 21 schlechte Jahre für den Weinbau. Die Tabacks⸗Kultur soll jetzt etwa 50, 00 Morgen einnebmen,

welche 200, 00 Ctr. Blatter liefern. Mittlere Getraide⸗Preise:

Weizen. Noggen. Gerste. Hafer.

66M Sgr. 50 Sgr. Is, Sgr. . 24,9 Sgr.

6a, / ., . 36, 2 9

6 1 744 . 186198 32. 63,5 4,3 36,2 4 1820 33. 62.1 A401 5.45435 . 1821 34 60,9 , 9, 1822 35. 59,9 455 i823 36 39, 45

Durchschnitt NT . SJ T-

1616 29. 1817 30. 1818 31.

lr = 34,4 4 23,1 2 140,18 Sgr. 5, Sat- DT Sgr.

Die vorhandenen Holzflächen follen folgenden Umfang haben:

Reg. Bez. Trier. 990, 000 M., wovon 18283 Kdonigl 2 =

Koblenz 940 00 . = . al. Sorsen ce Sag M. Duͤsseldorf 160, 000 = n ö

= Köln. 440,000 . .

130,319 115,839 74,64 16 . Aachen 410 000 ; * = 2 ö. V SErzeugnisse des Thierreich s. Es waren in der Rhein— Provinz vorhanden:

18x

auf jede 18031 18932 7. sch nitti. .... 1413, 830.. 109, 642. 122,114. 249

5,012 Stiere

188

Pferde u.

Fuͤllen os oo .

5050 Stiere

S0, 500 Ochsen S0, 700 Ochsen 113, 000 Kuͤhe 121,500 Kuͤhe i0ꝛ, 00 Jungvieh 200, 000 Jungvieh! ganz ver⸗ ,

ö edelt Schafe (halb ver⸗ edelt 6l, 9005 so, 90? Landviteh 466, 000 459, 000 Ziegen 52,000. ...... 33,5090 S5, 124. 170 Schweine 238,009... 235,009 276, 934. 5607 Veranschlagt man eine verhaͤltnißmaßige Vermehrang des Vich⸗ standes seit 1837 und nimmt maͤßige Durchschnittzpreife an, so würde jetzt als Werth zu berechnen seyn: der Pferde

Rindvieh 711, 126 773, 8i3 15792

it oo / is, ooo as gas / S465, o 1242 137,66 ker

; 4,500, 000 Rthlr.

des Nindviehes S000, 009

der Schafe 3,500, 9009 *

der Ziegen 2600, 000 *

der Schweine 1,300, 90900 Der Werth des gesammten Teössanic? Taff also dum so mehr weil Esel, Maulthiere, die kleineren Viehg grtunglu, bun zh u. s. w. nicht berechnet ist auf 14 560 000 Rtrhlr. anzunehmen seyn.

9g en reichs. Die Schrift, welche Veranlassung dieses Berichts ĩst, uni uͤber die ad fn rf diejen Mangel

Recht zu gestattenden Reyraͤsentations⸗ Rechts.

Nach Dieteriei's Berechnungen ist der Fleisch⸗Verbrauch pro

Kopf der staͤdtischen Bevolkerung durchschnittlich:

in 106 Staͤdten der ganzen Monarchie jaͤhrlich 5 Pfd. 3 Lth. 11 1 Rhein⸗Provinz 85 28 beispielsweise in Koblenz = Berlin er Läajdhrige Durchschnittspreis von Rindfleisch war Prfund in Pfennigen; von . 2 . 63 die ganze

rovin onarchie

1816 ,, ,, 4

1820

1816 1820

1816 1820

1816 wN ag ;. 18 (Fortsetzung folgt.)

m

——

wislenschaft, Kunct und Literatur.

Die Elemente der Joachimschen Constitution vom Jahre 1527. Ein Beitrag zur Entwickelungs⸗Geschichte des Deutschen Rechts von Hr. L. E. Heydemann. Berlin, Veit u. Comp. 1841. XXIII. und Ti S. 6

Dem Verfasser dieser Schrift, der bereits durch seine Vorlesun 3 über das vaterlaäͤndische Recht an hiesiger Universitaͤt vortbeil— aft bekannt ist und vor kurzem zum außerordenilichen Professor er—= nannt wurde, sind die abstrakten Gegenjaͤhe des allgemeinen und var— likularen Rechis nicht unvermittelt; er jucht „den höchsten Werth der drilichen Gestaltungen des Rechts in den großen und allgemeinen Prinzipien., welche die Wissenschaft daraus abzuleiten vermag; und pa, er in der That in diesem Sinne seine unterfuchungen angestellt hat, , so darf seine Schrift mit vollem Recht „ein Beitkag zu? Ent wickelungs⸗Geschichte des Deutschen Rechts“ genannt werden. Die Abhandlung zerfaͤlt in zwei Theile, deren erster eine geschicht⸗ liche Einleitung giebt, der zweise die Joachimsche Constitunon nach ibren Deutsch= und Römisch- rechtlichen Bestandtheilen darstellt z der , Nationalitat in das seit Jah nder Slaven bewohnte Land zwischen Elbe und Oder en breitete sich Saͤchsisches Recht, n de nb in der Aufzeichnung des Sachsen piegels, als subsidigtes Recht in diesen Gegenden. Doch wie schon in den Volksrechten sich Spuren von dem Einfiusfe des Römi' schen Rechtes finden, so ist es kein Zufall, sondern geschichtliche Voth⸗ wendigkeit, daß dieses seit dem vierzehnten Jahrhundert bei den Deut— schen . Ger is bogen Eingang findet. In der Mark behielt indessen das Saͤchsische Recht, nöch lange die Kraft eines den Siadtrechlen sursid igen Rechts. Erst Kurfüͤrn Joach im 1. gehr an die Einfuͤhrung dez Roͤmischen Nechts und hat hierbei, wenn duch urkundliche Rach? richten hieruͤber fehlen, wahrscheinlich selbstthaͤtig und kraͤftig einge⸗ griffen, Noch ehe er (1516) das Kammergericht reformirte, publiztite er 151 in seinen Kurlanden den Besch luͤß des Augsburger Reichs—⸗ tages vom Jahre 1500 in Ansehung des den Enkeln nach Roͤmischem i Spaͤter folgten Ver⸗ han zlungen mit den Staͤnden uͤber die Anwendung des rn Rechts nach seinem ganzen Umfange; diese wird durch die Kammer⸗ erichts⸗Ordnung von 1316 Ing ffhez nur im Erbrechte soll es, mit usnahme des erwahnten Repraäͤfentattons-Rechts, bel den alten Ge— setzen und Gewohnheiten bleiben. Dennoch publizirt der Kurfuͤrst den Beschluß des Wormser Reichstages von 1521 in Ansehung des den Geschwister Hindern zu gestattenden Reyräsentations Rechts, und bgld nahm das Maͤrkische Erbrecht noch andere Römische Prinzipien in sich auf, und zwar so, daß das fremde Recht im Erbrechte prinzipale FHeltung erhielt, waͤhrend es in allen anderen Materien nur ein sub= sidiares Recht war. Dies geschah durch die Comstitutio Joschimice, Dieselbe nahm jedoch keinesweges das R. R. , w in , und Bogen an, sondern stellte neben die Pnrinzlpien des R. R. eutsche Rechts⸗Grundsaͤtze. Indem es nun galt, die Elemente des Besetzes zu sondern, mußten eben deshalb bei Ecforschung der Deut⸗ schen Rechts⸗Grundsaͤtze die dieselben modis rirenden Romischen ern iin beruͤckichtigt erden, und um geh bn, Oi, weren nen r,. chen Staͤdte haben theils direkt von ase rg, , 366 , ta e erhalten. = Hen 6 ö 8