1842 / 104 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

n, durch welche die Truppen ziehen mu damit sie dieselben vertilgen Am ersten Marschtage ird ten Kavallerie Regiment und einige der die Eskorte des wußte es dann so einzurichten, hmen konnten, die ten Abends trafen hnen ihre drei Berggeschütze ab ie Rachhut waͤhrend des ganzen Tages er der Truppen

die Bewohner der Gegende ten, in Masse aufzubieten, war nicht vergebens. rich Hardymann vom 5 Mahommed Ukbar Chan,

chon wurden

Gemeine getboöͤtet. Britischen Corps daß die Briten i ihm fuͤr sein

s übernommen hatte, hr Nachtlager nur an Orten ne Vorhaben geeignet er die Truppen in Barechar ein, enommen wurden, nachdem d n Gefecht gewesen war. ganz umzingelt, und es zeigt erreichen wollten, dies nur da Als Eapitain Skinner an den au gel kantonnirenden en freien Abzug zu

Am Sten wurde das La e sich klar, daß, wenn sie Qschellalabad durch geschehen koͤnne, daß sie sich durch= f einem dem Britischen kbar Chan abgeschick verlangen, erhielt er zur als er seine Leute sie zu schuͤtzen,

ens diefe Convention betrifft, so ist sie nicht gengu Anderem die Stipulation enthielt, zifghanistan raumen, zu welchem al Sale in Dschellalabad, und an Ge⸗ dt worden ist, welche aber beide den es General Elvhinstone den Gehorsam ention soll von dem General Elphinstone, als Chef der Gesandtschaft m Obersten

Lager naheliegenden wurde, um den stipu x Antwort, die Truppen hatten Kabul eher verlassen, dabe fammeln koͤnnen, und er sey daher außer Stande, ungeachtet der C „Was übri

onvention.“

* ßt, daß sie unter die Britischen Truppen sollten Zwecke eine Anzeige an Gener neral Nott in Kandahar gesa darauf bezuͤglichen Befehlen verweigert haben. als Oder⸗Befehlshaber in Kabul, den Brigad Chambers unterzeichnet seyn . . Tag d r Haß gegen die ebiets qr Vaters, teres Gefaͤngniß in Buchara mus, geschaͤrft war, Gasihs umzingelte sprechen sollten, n Generale Sale Oschellalabad ver ng von fünf Geiseln. Mgjor uße erlahmt war, erbot sich, et wurden; unter ihnen befanden sich, die Capitaine Mae Kenzie und Lawrence, bs in ibren Angriffen fort, und ein furcht⸗= ls die Kolonne gegen Kurd Kabul vorruͤckte, Die bei derselben be⸗ a ükbar Chan sich erbot, sie d ihre Auslieferung verlangte, Januar als Geiseln uͤberge⸗ daß er sonst nicht für ihre Sicherheit d der Mistreß Boyd wurde die Schneewuͤsten,

Major Pottinger, iers Shelton und Anquetil und der

uüͤckzuges verlangte Ukbar Chan, dessen nur durch die Eroberung sein eigenes Exil und spaͤ⸗ ch seinen wilden Fanatis⸗ von den unter seinem Befehl stehenden Briten neue Bedingungen eingehen und ver, aus vorzurüͤcken, bevor nicht habe; er verlangte uͤberdies Pottinger, der durch eine eine dieser Geiseln zu seyn, auf Ukbar Chan's Nichts desto⸗

Englaͤnder nicht sondern durch so wie dur

icht uͤber Tasihn hin

Wunde am die sofort ge Verlangen, . weniger fuhren die Gasi bares Gemetzel begann, a ; wo sie von allen Seiten angegriffen wu findlichen 1 Frauen wurden darauf unter seinen Schutz zu nehmen un demselben nebst ihren Maͤnnern ben, da ukbar Chan erklaͤrte Der Mistreß Anderson un Das schreckliche Wetter, der Monat Januar in den kaͤltesten Re⸗ zum Nachgeben, und die Geiseln

[ Sale den Befehl, Dschellalabad Diese Antwort wurde ivois setzten ih⸗

stehen koͤnne. ̃ jeder ein Kind entrissen. die rauhen Bergwege und gionen von Mittel- Asien zwangen machten in der Naͤhe eini

Am 9. Januar erhielt. zu raͤumen, und weigerte sich, zu gehorchen, an Ukbar Chan zurückgebracht. Die ungluͤcklichen S ren Marsch fort und wurden von neuem angegri stindiens treffliche Soldaten, ch die Kaͤlte foͤrmlich starr und der Besinnung beraubt; iderstand fielen sie unter den Streichen der Gasihs, und Tapfere hielten mit den Soldaten vom 44sten asse von Dschu lungen, in Fo

brennenden Himmel wurden sie hier

nur einige wenige . Europäischen Infänterie⸗Regimente bis zum zu neuen Unterhandli selbst, und der Brigadier Shelton dem und von Ukbar zwei Mi⸗ Das Kommando fiel nun dem welchem General Elphinstone durch einen Aufforderung schickte, noch in Die Kolonne brach verbarrikadirt; dessen. zu foteiren und Dschug Dulluk sich eine Zeit lang gegen die von bis Brigadier Anguetil erschossen chen allgemeiner Aufld sung.

Ueberbleibsel des mißhandelten

noch vom den Pferden, etzt war Alles verlo⸗ ch zusammenhielten, auf halbem Wege zwischen Hier konnten die Meisten nicht

Hier kam es sich General Elphinstone ükbar Chan als

les abseits gebrach adier Anquetil zu, leistift geschriebenen Zettel die der Nacht aufzubrechen, da Verrath droh frühzeitig auf, fand aber den furchtb ungeachtet gelang zu erreichen.

zusammen.

t wurden.

es ihr, denselben Dort vertheidigte allen Sciten andringenden Feinde, ein Tod war das Zei

Königlichen ; wenigen Reiter, vallerie⸗ Regiment uͤbrig waren, von rengten im Galopp davon. ene Offiziere, die

Lriegszucht kein Regiments der

sich hinauf und spre . ren. Einige zwanzig beritt langten am M schug⸗ Dull weiter, um 10 Uhr Mor lische Meilen weiter in noch der Dr. Brydon und waren entweder der Ermuͤd: r Einige Zeit noch blieben Beide beisar unter dem Lieutenant zusammen den Verfolgern zu chen einge

orgen bis Gundamack, uck und Dschellalabad. ens waren ihrer nur noch sechs ottiAbad anlangten.

die 16 Eng Um 41 Uhr waren nur nd Lieutenant Steer beisammen, die Anderen dung oder den feindlichen Kugel mmen, aber dg brach das P selbst suchte sich vergebens vor zr. Brydon und ein Offizier vom 5ten Regiment langten allein, es Die Berichte von Gemaͤlde von Wallen die Offiziere von den Truͤmmern des un⸗ Ankunft des Dr. Bry- rten sie drei Nächte hindurch die Mauern ihrer elenden ithurm zu dienen. aber Kei⸗ Patrouillen bis drei Englische von Trompetern begleitet, die in die Ge⸗ end Echo's wiederhallten, alte Kriegs⸗ umsonst, Keinen lockten

borenen Infanterie⸗ 13ten Mittags, in Dschellalabad an. Dschellalabad enthalten ein trauriges, dieser halb zertruͤmmerten h bis spaͤt ins Land hinausspaͤhen nach eeres von Kabul.

aber ruͤhrendes Feste, auf dessen gluͤcklichen Gleich nach don illumin Veste, um den Flüchtlingen zum Leuch ner kam! Gleichzeitig wurd Meilen weit hinausgesandt, sschluchten, welche von tau weisen Großbritaniens hineinschmetterten, die Klaͤnge.“

„Seitdem hat man durch verschiedene Briefe von Gefangenen Nachricht Kber ihr Schicksal und das ihrer Leidensgefaͤhrten erhal⸗ ten. In einem Briefe des Major Pottinger vom 25. Januar unter Anderem wird berichtet, daß er sich mit den Generalen Elphinstone und, Sbeltzn, acht Subalt ern, Offijieren und, sieben Frauen in den Fort S bad, jm Distrikt Lachman, befinde. Bei den in Kabul zuruͤckgeblitbenen Verwundeten und Kranken befinden sich ebenfalls Ucher das Schicksal der ubrigen Soldaten und gers, deren Zahl sich bei ihrem Abzuge auf 13,500 Sicheres bekannt.

Die auf dem Ra aus mem .

en Reiter⸗

sieben Offiziere. Begleiter des La

Die Meisten sin

e von Kabul vernichteten Corps bestehen n 4äasten) und drei Ostindischen Regi⸗ I7sten und 5isten Infanterie⸗ Regiment der Är⸗ n Bengalischen Kavallerie⸗Regi⸗

ens seine Stellung zu Dschellalabad

Graben befestigen und an verschie⸗ entschlossen, si hm die Aufforderung eben, soll er gesagt ha⸗ s für einen Anderen 2 26 das kann en, und ohne aud ar ck L des Lich ihn keinem Men=

getoͤdtet, An⸗

mee von Bengalen) mente und einem Artillerie⸗Corpz „General Sale hat übrig behauptet, welches er durch ei denen Stellen mit Kanonen bepfla Position bis zum Aeußersten zu halten. Als ülbar Chans zugi ben: „Nein dem Spiele, meine einen Einfluß auf mi Leben zu vertheidigen rm, , 4 . 63. en ar Chan hat die Ulusis oder Häuptlinge der Staͤmme aufzuwiegeln gesucht, damit sie Dsche aber die Ene m r und Entschlossenheit, 823 2 Marsch von Kabul nach seinen Heldenmuth so hinlaͤnglich da ollten. Die Truppen in Dsche

aus, dem 5t

ng, Dschellalabad rau und Tochter

schen uͤbergeb

fen sollten, Robert Sale im Ol lalabad zeigte, hat ihnen daß sie bisjetzt nicht heran w

Oktober auf seinem

438 sollen gut mit Lebensmitteln versorgt und wohl im Stande seyn,

sich bis zu Anfang März zu halten besonders nachdem sie schon zwei beabsichtigie Angriffe vereitelt haben.“

Verfassung der Landgeneinen.

In der Haude- und Spenerschen Zeitung (Nr. 65) wird die Frage erörtert, ob auch in, den oͤstlichen Provinzen der Monarchie eine Kommunal⸗Ordnung fuͤr das platte Land, wie sie im vergangenen Jahre fuͤr die Provinz Westphalen erlassen worden ist, als ein Bedurfniß anzuerkennen sey. er Aufsatz bejaht die Frage, indem er von der Annahme ausgeht, daß die Landgemeinen der dstlichen Provinzen einer geringeren Selbststaͤndigkeit gendͤssen, wie sie das neue Gesetz den Gemeinen der Provinz Westphalen verleiht. Diese Voraus setzung ist aber nicht begrundet. Die Kom⸗ munal⸗Verfassung, wie sie nach Geseß und Herkommen in den oͤstlichen . besteht, gewahrt den Landgemeinen ein so rei⸗ ches Maß von Unabhaͤngigkeit, daß es fuͤr die freie, naturgemäße Entwickelung ihrer inneren n,, . eine sichere Grundlage darbietet. Nur in wenigen, vom Gesetze bestimmt bezeichneten Fällen, Erwerbung und Peraͤußerung unbeweglicher in ꝛc. hat die Gemeine die Genehmigung der Gerichts-Obrigkeit einzu⸗ holen, alle übrigen Kommunal- Angelegenheiten überläßt die Ver- fassung der selbststandigen Beschlußnahme der Gemeine. Es ist die alte Perfassung Deutscher Landgemeinen, die sich durch keine willkuͤrlichen Abänderungen gestoͤrt, in ihrer Eigenthůmlichkeit erhalten und fortgebildet hat. Die Verwaltung leitet der Schulze, von der Gerichts-Obrigkeit aus den Wirthen des Dorfes ernannt. Sein Amt verwaltet er unentgeltlich oder gegen eine Remunera⸗ tion von so maͤßigem Betrage, daß sie, ohne den Charakter eines Dienst⸗ Einkommens an nur Ersatz fuͤr unvermeidliche Bersaͤumnisse leistet. Als angesessenes Mitglied der Gemeine mit ihren Interessen auf das Genaueste vertraut, der Regel nach durch Wohlhabenheit und persoͤnliche Geltung ausgezeichnet, erhaͤlt der 82 die Gemeine⸗Verwaltuug in dem 22 Gange, der ihrer Eigenthuͤmlichkeit entspricht, mit Beseitigung jeder Schrei⸗ berei, die durch die Natur des Gegenstandes nicht unbedingt er⸗ fordert wird. Ueberall sind unter dem Schutze dieser unabhãngi⸗ gen Stellung die verschiedenartigsten Gestaltungen des Gemeine⸗ sebens hervorgetreten. Ihrer Eigenthuümlichkeit, ihren besonderen Bedäurfnissen gemäß, haben die Kommunen sich in mannigfach verschiedenen Formen entwickelt und eben dadurch die innere Le⸗ bensfähigkeit begruͤndet und , um ihre Versassung nach den Bedärfnissen veraͤnderter Verhaͤltnisse auch ferner fortzubilden.

Ein wesentlicher Moment der Verfassung ist fuͤr die meisten Landgemeinen der oͤstlichen Provinzen ihr Verhältniß zur Gerichts⸗ Obrigkeit, die Handhabung der Polizei und die Beaufsichtigung der Gemeine⸗Verwaltung, wie sie der Obrigkeit verfassungs mäßig zusteht. Diese Beaufsichtigung in ihrer festen gesetzlichen Be⸗ ee, gestuͤtzt auf eine genaue Kenntniß der oͤrtlichen Ver⸗ hältnisse, auf das Bewußtseyn wichtiger gemeinsamer Interessen, hat der inneren Entwickelung der Gemeine⸗Angelegenheiten einen sicheren Stützpunkt dargeboten, hat die Verwaltung in ihrer Ein⸗ fachheit erhalten und ß vor all den vielgeformten Beschrankun⸗ gen, vor den Nachtheilen eines komplizirten schriftlichen Geschaͤfts⸗ ganges bewahrt, durch welche die Gemeinen in den Laͤndern ge⸗ kroffen wurden, wo an Stelle der Gerichts-Obrigkeit die unmit⸗ telbare Beaufsichtigung der Staats⸗Behoͤrde eintrat. Das Beauf⸗ sichtigungsrecht der Gerichts-Obrigkeit hat sich auch in fruͤheren Zeiten nicht auf die Lassitischen Landgemeinen beschraͤnkt. 6 vle⸗ sen Theilen Deutschlands, so auch in der Provinz Sachsen, in einem großen Theile der Mark Brandenburg haben zahlreiche Gemeinen urspruͤnglich freier Eigenthuͤmer von Alters her in dem⸗ selben Verhaͤltniß gestanden, und auch in ihnen hat die verfassungs⸗ mäßige Einwirkung der Gerichts⸗Obrigkeit auf eine unabhaͤngige naturgemäße Entwickelung der Gemeine⸗-Angelegenheiten den gůn⸗ stigsten Einfluß geübt. Die Gesekkgebung hat jetzt die Eigenthumös⸗ Verhaͤltnisse aller bäuerlichen Wirthe regulirt, sie hat die Beschraͤn⸗ kungen beseitigt, welche der fruͤhere Zustand der freien Benutzung des Grund und Bodens entgegenstellte, sie hat die privatrecht⸗ lichen Beziehungen zwischen den Gemeinegliedern und der Guts⸗

herrschaft festgestellt und vereinfacht, sie hat alle Landgemeinen

jenen urspruͤnglich aus freien Eigenthuͤmern bestehenden Gemeinen

leichgestellt. Ihre politische Verfassung aber ist durch die Ge⸗ e ng nicht geändert worden, sie besteht auf ihren alten Grund⸗ lagen fort. Wie in den Gemeinen mit urspruͤnglich freiem Eigen⸗ thum ist sie jetzt in allen Gemeinen berufen, der Entwickelung und festeren Begruͤndung entgegenzugehen, deren sie ihrem inneren We— sen nach faͤhig ist.

In den westlichen Provinzen des Staates hatte die fremd— herrliche Gesetzgebung die alte Verfassung der Landgemeinen be⸗ seitigt und neue Schöpfungen an ihre Stelle g ft. welche jede unabhaͤngige Entwickelung der Gemeine⸗Angelegenheiten unmoglich machten. Selbst die Existenz der einzelnen Gemeinen wurde igno⸗ rirt, sie sollten in den neu gebildeten Verwaltungs⸗ Bezirken unter⸗

ehen. Der Verwaltungs⸗Beamte leitete, lediglich nach seinem

rmessen und nach den Anordnungen der Regierung, die Ange⸗ legenheiten seines Bezirks. Dem Gan e Gt war gestattet, sein Gutachten auszusprechen, aber dieses Gutachten, war ohne Bedeutung, da die Behörde dem Gesetze nach keine Ruͤcksicht dar⸗ auf zu nehmen brauchte. Dieser Grund⸗Charakter der fremdherr⸗ lichen Gemeine⸗Verfassung, so wesentlich er in manchen Punkten durch den Geist der Preußischen Verwaltung gemildert wurde, hatte die Landgemeinen der westlichen Provinzen aller Selbststaͤn⸗ digkeit im Kreise ihrer eigenen . e entwoͤhnt. Als daher die Wiederbelebung der alten . ung beschlossen wurde, sprachen sich gewichtige Stimmen; sprach sich der Westphaͤlische Provinzial Landtag selbst fuͤr die Beibehaltung mannigfacher Be⸗ schraͤnkungen in der Koinmunal⸗Verwaltung aus, um die Gemei⸗ nen aus einem Verhaͤltnisse voͤlliger Abhaͤngigkeit nicht unvorbe⸗ reitet in eine Stellung zu versetzen, deren erste Bedingung selbst, das Vorhandenfeyn tüchtiger Gemeine⸗Vorstaͤnde, bei dem des organisirenden Einflusse der fremdherrlichen Gesetzgebung, fur viele Gemeinen in Zwelfel gestellt wurde. Die alte Gemeine erfassung, wie sie vor der Fremdherrschaft auch in Westphalen in reicher Verschiedenheit und Eigent ämlichkeit bestanden, hatte sich, der han ge Vernachlasstgung ungeachtet, in vielen unkten leben⸗ dig erhalten; andere und zum Theil die wichtigsten Momente aber, auf denen ihr Bestehen und 5 Lebensfaͤhigkeit beruhte, waren verwischt und untergegangen. Es war daher fer uch unaus fuͤhrbar, die alten Verfassungen in ihrem ganzen Umfange a, , es bedurfte eines neuen Gesetzes, welches, mit Beruͤcksi lizung aller Eigenthuͤmlichkeiten, die 14 den einzelnen Gemeinen lebendig erhalten hatten, allgemeine Normen fur die Verfassung und Ver⸗ waltung aller Landgemeinen aufstellte. So entstand die neue West⸗ phälische Landgemelne⸗-Ordnung, den Verhaͤltnissen dieser Provinz nach die unenkbehrliche Grundlage, um das innere Leben der Ge⸗ meinen zu einer selbststandigen und eigenthuüͤmlichen Entwickelung von neuem wieder fähig zu machen.

In wesentlich anderer Lage sinden sich die Landgemeinen der dstlichen Provinzen. Die Gesetzgebung hat die Grun alten Verfassung nicht veraͤndert dieser Provinzen die Fremdherrschaft andere tung einführte, ist den Gemeinen mit der bung ihre alte Verfassung wurde die lebendige Fortbildung, den Verfassungen der Land in vollstandigem Umfange gewahrt. Ansi foͤrmige Gessaltung des Gemeinewesens, auf Grund die von der historischen Entwickelun Beduͤrfnissen der Landgemeinen absahen, kennung der reichen welche die bestehende Verfassung darbietet. sie vernachlaͤssigt und durch die Vernachläͤssigun wickelungsgange ausgeschlossen, an welchem alle des Staatslebens im raschen Fortschritte Theil n war die Verfassung der Landgemeinen, wenn au bildung gehemmt, in ihrer n dem Bewußtseyn der Gemeinen rt. Es bedurfte daher nicht, wie in de eines neuen Gesetzes, um den Gemeinen digkeit zurückzugeben, es genügte, die bestehende Verfassung a n= zuerkennen, um sie zu lebenskräftig mäßer Fortentwickelung wieder fähig zu machen,. at die Regierun dem Jahre 1331, wo die kamen, welche Bedeutung sey, ist wiederholt auf di diese Verfassung, wie sie n elnen Gemeinen besteht, Existenz festzuhalten, nicht als eine ndern eben dur erschiedenheit befaͤhigt, Zustände fortzubilden. korporativen Auffassung nicht ver

Wenn aber der Erlaß nicht entspricht, der sich in vinzen erhalten hat, schlossen, einzelne dung und weiteren gegenzufuhren. üirung, durch die setzung der Gemeinen hervor neben den alten entstanden, der Form ihrer Bewi unangesessenen Einwo enheiten ha entlich erweitert.

wo in einzelnen

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin, Freitag den 15m April

14 è en Gesetzge⸗ uruͤckgegeben worden. Allerdin 8 die Grundlage lebenskraftiger emeinen nicht u ten uber eine gleich⸗ satze geben, und von den fuͤhrten zu einer Ver⸗ lemente selbstständigen Gemeine Nicht selten wurde von dem Ent⸗ rigen Elemente

nerkennung,

in ihrer Fort⸗ e in keiner Weise ebte sie in alter r Provinz Westphalen, korporative Selbststän⸗

das Rittergut Drogelwitz im Glogauer Kreise ausge Pfandbriefe B. und 444 ; ; ! vertan Nr. J. 10 und 11 2 10900 Rthlr. 1I0i6 bis einschließlich 1622 und Nr. 1210. 1241 500 Rthlr. 0 bis einschließlich 3028 und Nr. 3371. 3375 200 Rthlr. sgg bis einschließlich 5554 und Nr. 6241 bis einschließlich 624141 2 100 Rthlr. . 10,5y8 bis einschließlich 10619 und Nr. 11,398 32 50 Rthlr. 20 655 bis einschließlich 20720 und Nr. 22,289. 22,290 25 Rthlr. sind von dem Schuldner zum Johanni⸗Termin 1842 gekündigt worden und sollen gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden. en 95. 50 und 51 des Gesetzes vom 8. Juni 1835 (Gesetz⸗ z) zufolge, werden daher die gegenwärtigen Besitzer der obenbezeichneten Pfandbriefe B. hierdurch auf die letzteren nebst den dazu Nr. J. bis 19. in Breslau

Inhalt.

en⸗Kamm er. Das Gesetz über die Sup⸗ Paris. Vermischtes. (Niederlage der Opposition; Budget;

d Irland.

schriftlich abgegeben werden, indem weder wir, noch die Kontrolle, uns in eine dies faͤlli der Staats⸗Schuldscheine einl Hiernach wird nun: 1) ein jeder Inhaber von Staats⸗Schulds⸗ in den bisherigen 19 Perloosungen für den Tilgungs⸗ onds gezogenen Staats⸗Schuldscheine von den übrigen abzusondern haben, indem es wegen Rea—⸗ der ersteren bei demjenigen verbleibt, was durch un⸗ sere diesfälligen besonderen Bekanntmachungen vorgeschrie⸗ ben ist. Sollten dergleichen von den Verloosun Staats⸗Schuldscheine auf die Li Jen der Behufs rung einzureichenden Staats B und sollte dies bei Revision der Listen nicht entdeckt, vielmehr den Präfentanten solcher Staats⸗Schuldscheine die oben erwähnte Prämie aus Versehen gezahlt werden, so wird die solcher— gestalt unrechtmaßigerweise bejogene Praͤmie bei der Auszah⸗ sung des Kapital-Betrages der ausgeloosten Staats-Schuld⸗ scheine wieder eingezogen werden. Die Inbaber nicht au sgelooster Stagts-Schuld— sch eine, welche sich zur Umschreibung derselben in neue zu drei und ein halb Prozent verzinsliche Verbriefungen ver— stehen, haben mit ihrer desfallsigen Erklarung eine von ih⸗ nen unter Angabe ihres Standes, Gewerbes, Wohnorts 1c. zu vollziehende Liste, in welcher alle auf einen gleichen Kapi⸗ tal⸗Betrag lautende Stucke unter einer eigenen Abtheilung einzeln, nach der Zahlenordnung, mit ihren Nummern und erzeichnen sind, ein ureichen. ! zu welcher gedruckte Formu⸗ lare, sowohl hier in Berlin, bei der Kontrölle der Staats⸗ Papiere, wie auch bei jeder Regierungs⸗Haupt⸗Kasse, unent⸗ u haben seyn werden, sind die Staats⸗Schuldscheine ben Ordnung, in welcher ihre Nummern in der Liste ne die zu denselben geh d ri⸗ indem diese letzteren zur Zeit Weise zu realisiren bleiben. taats Schuldscheinen nicht zu dei Konvertirung einzureichen Bedruckung mit einem ; „Reduzirt auf 37 pCt. vom 1. Januar 1843 ab“ enthalt, einstweilen den Praͤ— sentanten zurückgegeben werden. oben unter a.

Korrespondenz mit den

Mmtliche Nachrichten. en koͤnnen.

Frankreich. Qeputzirt vlementar⸗K Schreiben aus Paris.

enbahnen.)

Großbritanien un gen. Unterhau thum. Interpellation hinsi die Einkommen⸗Steuer. in Afghanistan seit der Insurrection legung der über die Stellung des B teten mißguünstigen Gerüchte. Vermischtes.

chreiben aus Mastricht. (Das neue Minister⸗

Danemark. Kopenhagen. Projektirte Reise um die Welt. Provinzial Staͤnde.

Deutsche Bnndes Eisenbahn na Leipzig. Die Freizuͤgigk

l Oesterreich. Brief aus Wien. (Die Verweilen der reußen. Neapel. Bank von Apulien. Spanien.

redite wird angenommen.

einen zuvorderst die

Parlgments⸗Verhandlun⸗ s. Verhandlungen über das literarische Eigen⸗ chtlich Afghanistans. Debatte ten. Liste der ziere. Wider⸗ erusalem verbrei⸗

em Bestehen und natu

e behandelt,

diese wichti 4 mter zur Sprache

edenken immer

der bestehenden e Nothwendigkeit hingewie ach Gesetz und Herkommen in den eine als die Grundlage ihrer korporativen arre, unveraͤnderliche Norm, und lebendige aͤrfnissen veränderter

tödteten O en betroffene er Konverti⸗ chuldscheine aufgenommen

en worden, Niederlande.

ße Entstehun Sammlung Nr. 161

ihre naturgem sich nach den Bed In der Wiedererweckung eines Tandgemeinen hat sich der Ersolg dieser kennen lassen. einer Gemeine⸗Ordnung dem Zustande den Landgemeinen der bͤstlichen Pro⸗ t nicht die Nothwendigkeit ausge⸗ einer festeren Begruͤn⸗

Graf von Knyp auf Staatskosten. Brief nvention zwischen Sachsen und

nn ,. dalbert und Walde⸗ Anspruͤche der Hollaͤnder an die

nien. Madrid. Schreiben aus Madrid. (Zerman; der projektirte Handels⸗Vertrag mit England und den Cataloniern;

Ein Griechisches Trauerspiel in Kon⸗ stantinopel. Schreiben aus A then. (Die jüngsten Differenzen mit der Pforte ausgeglichen; die Werbungen in den Tuͤrkischen

Persien ernennt einen christlichen Georgier zu seinem General⸗Koönsul in der Turkei. Nen⸗Granada. Aufregung gegen die Englaͤnder und Unterhand⸗

ae Naghten's Tod. Schrei stliche Nachricht von den Gefangenen.

Hannover. ehoöͤrigen laufenden Coupons

ei dem Handlungshause Ruffer und Comp. zu praͤsentiren und in deren Stelle andere Pfandbriefe B. gleichen Betrages in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 2. April 1842.

inn dam Königliches Kredit-Institut für Schlesien.

eile ihrer Verfassung twickelung im Wege der Gesetzge annigfache Veranderungen Gemeinheitstheilung in d gerufen, neue die alten sind in ihrem ftung veraͤndert worden, die Za hner hat sich vermehrt, die Gemeine⸗ nd ihrer Bedeutung we⸗ haben in das innere Le⸗ m Erfolge, eingegrif⸗ emäße Verfassung, auf die setz ihnen im Kreise ihrer gkeit und den richti⸗ Landgemeinen in allen Verhaͤlt⸗ einen die veränderten Zustände neuen Mitglieder den alten am gen zu ordnen, das neue s alten erwachsen ist, festzuste selbsistndige . E Verhaͤltniß hat si Andere wichtige Momente des Gemeine⸗ welche zu ihrer vollstandigen Feststellung Die Regierung widmet Aufmerksamkeit, und ebersicht der Ver⸗

Abgereist: Der Fuͤrst zu Lynar, nach Lübben.

neren Zusammen⸗ ungen sind estande, in

Buchstaben, nach einander Dieser Erklaͤrung und

, we, Frein, Zeitungs Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Deputirten⸗-Kammer. Sitzung vom 8. April. (Nach⸗ ten Erdrterung über das Mallevillesche 2 1 . 1 „Man muß anerkennen“, sagte er, „daß die Operation gesetzli

wesen und der Widerstand verbrecherisch und strafbar. ** etreff der Abgabe muß man auch unvollstaͤndig in, unvollstaͤndig wegen des Widerstan des, den die Zah⸗ Die meisten General⸗Conseils sind dieser An—⸗ sicht gewesen, und das meines Departements hat den Wunsch aus. prochen, daß in der Session von 1842 die Kammer den Antwheil r Munizipgl⸗Behorden bei den Zahlungen bestimmen möchte. ser Ansicht stimme ich auch vollkommen bei. wie fuͤr uns, daß die Zaͤhlung in ihrem ande nicht als Grundlage einer neuen Steuer⸗ esammelten Data genügen nicht. echt lassen, die Steuern nach dem Belieben ihrer Agen⸗ Dies ist die alte Frage, welche sich sonst vor nicht, ob die Fra (Ironisches Ge

ben sich in ihrem Umfange u Alle diese Verhaͤltnisse ben der Gemeinen, zum Theil mit tiefg fen. Gestuͤtzt auf ihre lebendige nat unabhaͤngige Bewegung,

ngelegenheiten sichert, ktischen Sinn, welcher die haben die Gem

nsurgenten mit der Regi

ndere Erzaͤhlun ben des Dr. Brydon. Tr Bericht über das Treffen bei Kandahar.

Inland. Köln und Dässeldorf. Vermischtes.

Beilage. Die Pariser Kunst⸗Ausstellung in Jahre 1512. (3wei⸗- ter Artikel.)

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

stät der König haben Allergnaͤdigst geruht: itterguts⸗Besitzer Hannemann und dem Rentier rden vierter Klasse zu verleihen.

lungen der Ostindien. auf einander folgen, jedoch o

gen Zins⸗Coupons, beizulegen, ihrer Faͤlligkeit in gew br erkehr mit den werden die B den Papiere sofort n Stempel, welcher die

welche das

auf die Tuch In der fortges

Amendement ließ sich au

nissen auszeichnet, bewaͤltigen, die echte und Verpflichtun es auf der Grundlage de n vielen Punkten sch vollständig bewaͤ naturgemaͤß begrůndet. lebens aber bleiben uͤbri eines Aktes der Geseßzge dieser wichtigen Au die Gesetzgebung wir haͤltnisse zur definitiven Grundlagen, sen und zu ihrer die Gesetzgebung in keinem wesentli abe, wie sie dem wahren ssung entspricht, erwächsenen Verh Gegenwart, i

anerkennen, daß die Operation

erhaͤltniß, wie ! ; lung gefunden hat. ugleich wird Letzteren die 6, b. c. verheißene resp. Prämie baar ausge⸗ zahlt, woruͤber sie auf der Liste der gestempelten Staats⸗ Schuldscheine zu quittiren haben. Die Bestimmun tausch der mit dem

at diese innere, rt und ein

Es ist klar fuͤr die Re⸗ egenwaͤrtigen Zu⸗ cpartition dienen Soll man der Negie⸗

des Zeitpunkts, mit welchem der Um- gierung mie

eductions⸗Stempel bedruckten Staats⸗ Schuldscheine in neue zu drei und ein halb Prozent verzins⸗ liche und mit den Zins-Coupons Serie IX. zu versehende Verbriefungen beginnen kann, b ) Diejenigen Staais⸗

ng bedurfen. be ihre unausgesetzte einschreiten, wenn die U Beschlußnahme vorbereitet ist. Verfassung der Landgemeinen erwach⸗ ritten ist, darf eeintraͤchtigen; nteresse der Gemeinen und eht vielmehr im linisse den alten n der naturgemaͤßen ung seibst, Anerkennung und

Miroschin, im annenberg zu

serungs⸗Bezirk Danzig, den Rothen Adler⸗O

Bekanntmachung ahlung und uUumschreibung der en Staats⸗-Schuidscheine betreffen d. er Allerhöͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 27sten v. M., Umwandlung der Staats-Schuldscheine und die Zinsen derselben von 4 auf 35 pCt. ( Nr. 2255, sollen s

ten zu bestimnien?

den General⸗Staänden erneuerte. so steht, aber so stand sie im Jahre 1775. st lange her.“ )“ laube, daß die larheit hingeste

ehalten wir uns vor.

nhaber, welche die Zu⸗ rů‚ ck nahm e ihrer Kapital-Valuta zum 2. Januar 1843 beabsichtigen, haben dieselben gleichfalls in einer ihrer obenerwaͤhnten desfallsigen Erklaͤrung angeschlossenen Liste nach den Appoints und der laufenden Nummer zu verzeich⸗ nen. Wegen baarer Auszahlung der Kapital-Betraͤge sol⸗ cher Staats-Schuldscheine wird das Weitere zu seiner Zeit

bffentlich bekannt gemacht werden.

5) Den zu vorstehend gedachten Zwecken noͤthigen Versendun⸗ gen der Staats-Schuldscheine von Seiten der Inhaber an die Regierungs⸗-Haupt⸗Kassen und an Erstere zurück ist die Portofreiheit zugestanden, wenn die Adresse bei der Einsen⸗ dung das Rubrum: „.... Thaler Stgats⸗Schuldscheine, zur Umwandlung bestimmt“, bei der Zurücksendung die Rubrik:

.... Thaler umgewandelte Staats⸗-Schuldscheine“ enthaͤlt.

in, den 10. April 1842.

Haupt⸗Verwaltung der Staats-FSchulden. von Berger.

auf denen die lebensvollen Entwickelung vorges⸗ en Punkte

die Kündigung, Aus Schuldschein⸗

noch unverloo Eine Stinime:

Herr O. Barrot. Dupin mit seiner gewöhnlichen löst werden kann. Da i

2 ö . Herr . at, jetzt nicht ge⸗ : ich vollkommen mit denen Kw . glauben, daß eine so wichtige Frage, vom finanziellen Gesichtspunkt edeutung betrachtet werden muß,

Ungeheures Gelächter)

ihre Aufg einer gesunden politischen Auffa Wesentlichen dahin, die neu

en, den Beduͤrfnissen der elung der bestehenden Verfa

Erfuͤllung zu sichern.

betreffend die Herabsetzung der Sammlun liche Preu der Tilgung zogen und also nicht bereit ab nur noch mit 37 pCt. daher sammtliche noch zirkulirende, durch die bisherigen 19 Ver— loosungen nicht betroffene Staats ⸗Schuldscheine, zum Behuf der baaren Zuruͤckzahlung der verschriebenen Kapital ⸗Betraͤge, welche am 2. Januar 1843 hier in Berlin bei der Kontrolle der Staats⸗ Papiere, Taubenstraße Nr. 30, in Empfang zu nehmen sind, ih⸗ ren Besitzern hierdurch gekuͤndigt, mit der Aufforderung, diese Pa⸗ piere, unter der schriftlichen Erklärung, die Kündigung anzuneh⸗ men, spaͤtestens bis zum 1. September d. J. gegen Deposital= t Einheimische haben jene ihren Staatz⸗Schuldscheinen bei der Kontrolle der Staats⸗Pa⸗ piere, Auswärtige aber solche bei der ihnen zunaͤchst gelegenen Re⸗ gierungs⸗ Haupt ⸗Kasse einzureichen. taats⸗Schuldscheinen, welche dieser Aufforderung nicht nach⸗ kommen, wird angenommen werden, daß sie die geschehene Kuͤn⸗ digung ihrer Staats⸗Schuldscheine Valuta ihrerseits nicht annehmen, stillschweigender Vereinigung ohne vertlrung unterwerfen und demgemaͤß vom 2. 23 den herabgesetzten Zinssatz von 3 pCt. jaͤhrlich fortbeziehen

Zugleich wird denjenlgen Inhabern von Staats⸗Schuldschei⸗ derselben mit der Herabsetzung vor dem 1. September

abgesehen, in ihrer politischen so widersetze ich mich nicht der Vertagung. Um dem Vorwurfe ju begegnen, daß das Amendement dem Ministe⸗ lege, um Sie zu beruhigen, trage ich darauf an, das Amendement einer speziellen Finanz- Kommission zu über⸗

aͤmmtliche noch im Umlauf befind⸗ ische Staars⸗Schuldscheine, so weit sie in den Behufs bisher stattgefundenen 19 Verloosungen noch nicht ge⸗ ekuͤndigt sind, vom 2. Januar 18143 rlich verzinst werden.

rium eine Schlinge

Auswärtige Börsen.

E Niederl. virkl. Schald 52I. Es werden

Der Minister des Innern: Klarheit und Au fordert, unmitte

Als Resultat der Ecdrterun

er des „Wir wuͤnschen die groͤßte richtigkeit, deshalb haben wir die Kammer 8 bar das n . / , zu entscheiden. ergiebt sich der Kampf zwischen zwei Systemen: die Opposition sagt, alle Operationen der . 2 schlecht gewesen und müßten vernichtet werden; sie mußten nach einem entgegengesetzten System wieder von neuem begonnen werden. Das das System der Regierung, nach welchem aber nicht, wie Herr Q. Barrot behauptet, die Resültate der Zaͤhlun ohne alle Pruͤfung, ohne alle Kontrolle vor Gegentheil hat die Regierung erklaͤrt, daß en den Munizipal⸗ egt werden sollten.“

Amsterdam, 9. April. Sz . 1011.

Kanz-Hill. . 53 Span. 2135. Fass. —. PFräm. Seh. Antwerpen, 8. April. Ham burg, 1 London, 8. A sive 5. Ausg. Seh. 123. Engl. Russ. 1121. Rras. 677. Paris, 8. April, 5 Re Anl. de 1841 n eour. 8I. 10. 5 Near

Neue Aul. 213 6.

1665. ugl. Nass. 10. 14. 1035. Nene Anl. 253. 55 100. 53 Port. 366. chili 75. Columb. 274. Mex. 433.

nie Gu our. 118. 10. J Rente fin eur. 80. 90 1. En eour. 107. 75. 53 Span. Rente 26

I. April. Rank Actien bril. Cons. 33 91

Tettenborn. den Kammern ** . 2 i ie Resultate der lun⸗ rrondissements⸗ und Fer lt ene z

Herr Billgult machte den Vorschlag, d Budget⸗Kommission zu uͤberweisen. in n, nm, n daranf ein, sondern verwarf das Amendement. gab 220 Stimmen fuͤr und 143 Stimmen gegen das Ministerium.

Bekanntmachung.

Die diesjährige direkte Post⸗Verbindung mit Schweden dur Dampfschiffe zwischen Stralsund und Istadt beginnt am . e, den 28. April, an welchem Tage das Dampfschiff zum erstenmale von Stralsund nach Istadt abfahren wird.

Von diesem Tage ab biz einschließlich Montag, den 24. 8 5 wird rer n g ag M

jeden Sonntag und Donnersta ittags ein Dampfschi . 4 nach 66 n. J vfschtf au⸗ jeden Montag und Freita ends ein solches von Istadt

2 2 n b. r ö * .

e zwischen Berlin und Stralsund coursirende Schnell— post steht mit dem Dampfschiffe nach und von Ystadt in .

reußische Post⸗Dampfschiff „Kbnigin Elisabeth“, wel⸗ ches jeden Donnerstag aus Stralsund abgeht m 6 Hie dort wieder ankommt, wird auch in diesem Jahre in derselben Art ahre seine Fahrten uber Istadt bis Kopenhagen eisende von Stralsund nach Kopenhagen ünd von Kopenhagen nach Stralsund befoͤrdern. Die am Donnerstag Mittags aus Stralsund abfahrenden Reisenden treffen hiernach reitags fruͤh in Kopenhagen ein. Bei der am Montag Mittag attfindenden Abfahrt von Kopenhagen kommen dieselben Dien⸗ Vormittags in Stralsund an.

Scheine einzuliefern. rklaͤrung nebst

Lond. 3 Met. 385. Namb. 313. do. ö. FI. * 4, 991. —. 8 ö 2753.

Petersburg, 5. April. PFoln. à Paris 300 FI. 735. Wien, S8. April. 57 Met. 1073. Rauk- Actien 1510. Anl. de 1834 —.

. * 7 e 9 1

mmung er⸗

ur baaren Zuruck ondern diese Pa eiteres der allgemeinen Kon⸗ Januar 1843 ab

ahlung der plere mittelst Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom g. April. 29 Een. ee. , ,. Petitionen zum Vortrage. In einen wurde die Regierung aufgefordert, sich bei : Hofe dahin zu verwenden, da 2 . nach Belieben ins buͤrgerliche L dere forderte Repressiv⸗ Ein ehemaliger Finanz⸗Beamter hatte eine 3 83 . , änstler beschwerten sich uͤber die Ausschließung i S vom Orden der Ehrenlegion. er , n

Paris, 9. April.

um dritten jedem Priester stattet seyn sollte, eben zuruͤckzukehren. Eine an⸗

nen, welche sich unter Einreichün aßregeln gegen das bffentliche Konkubinat.

der Zinsen von 4 auf 35 pCt. j di J. ausdruͤcklich einverstanden erklaͤren, insofern sie diese Er⸗

a) in dem Zeitraume vom 1. Mai bis einschließlich den 30. Juni räͤmie von Zwei Thalernz; e dieselbe im Monat Juli d. J. abgeben: eine raͤmie von Einem und einem halben Thaler; sie solche im Monat August d. J. einreichen: eine auf von Einem T f jede Hundert Thaler des ihnen zugehörigen Staats⸗-Schuld⸗ chein⸗Kapitals hierdurch bewilligt, weiche ihnen sofort baar aus- lt werden foll. Außerdem wird ihnen, in Gemaͤßheit des Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 27sten v. M., hiermit ertheilt, daß die neuen 3Iproc. Staats⸗ der ersten vier Jahre, vom 1. J ö etzten Dezember 1845, der Verloosung . erworfen seyn sollen. te Erklärung muß von Einheimischen bei der Kon⸗

re, Taubenstraße Nr. IJ0, von Auswaͤrti⸗

nen zunaͤchst gelegenen Regierungs⸗Haupt⸗Kasse

Zusammen etitlon wegen Ab⸗

gönigstädtisches Theater. ehrere dramatische

Donnerstag, 14. April. Graf Schelle. Vorher: Schneider faͤhrliche Nachbarschaft. Lord und Räuber, oder:

(Itallenlsche Opern⸗ Vorstellung.

Mose' kann erst Montag den 18ten d. gegeben bereits verkauften Blillets bleiben zur heuti—⸗ oder kann der Betrag dafuͤr bis Sonnabend ng genommen werden. Italienische Opern⸗ Opera in 1 Atti.

dessen neuer Bearbeitung.)

ides eingereicht.

Fips, oder: Die Freitag, 15.

und des Lebens Wogen. Sonnabend, 16. April.

Die Oper , en Vorstellung guͤltig,

end 6 Uhr in Empfa 18. April.

Des Meeres wie im vorigen

d. J. abgeben: eine ausdehnen und

; ͤ Herr Galos, der neue Direktor der Ko⸗ lonieen im See⸗Ministerium, ist außerdem zum Requetenmeister im außerordentlichen Dienst ernannt.

Man liest in der Gazette du Midi: „Der Praͤfekt der Rhone⸗Muͤndungen hat das Munizipal⸗Conseil von Marseille au- torisirt, üͤber die Zucker⸗Frage zu debattiren. das Conseil gestern den Vorschag des Herrn die Vertagung des Zucker einer Spezial Kommi mmer hat nach Entwerfung ihrer Protestation be Dokumente, die sich auf diese Angelegenheit beziehen, putirten von Marseille zu adressiren.“ Vicomte von Pelleport eines Maire von Bordeaux aus

Der Toulonnais sagt: Verwaltung des Hospitals in Algier

h) insofern

ie bisherigen Preise fuͤr di nden und fuͤr deren Effekten, e n, . tralsund und Ystadt als auch fuͤr die zwischen Stralsund und Kopenhagen, bleiben unveraͤndert.

Berlin, den 9. April 1842.

General⸗Post⸗ Amt.

Folge dessen hat eille, der gegen esetzes eifert, in Erwaͤgung gez sion uͤberwiesen.

Vorstellung.) Zum

Musica del Maesiro Ros- ten zwischen

Die dortige

erstenmale: schlossen, alle

ini. (Nach Verantwortlicher Reoacc i. S7. J. W. Z3intei sen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei.

scheine *

al bis u nd] anuar 1843 ab,

angebotene Stelle ter suchung, die

Bekanntmachung. at die ihm Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit-Institute

gen abe n r bei de ezember 1836 und 28. J

fuͤr Schlesien unterm 2. uni 1838 auf ͤ