—
Meile) kostet, also die Leipzig⸗Dresdner Bahn mit 353.000 Rthr. pro Meile um ein Weniges die Mitte zwischen beiden — 3 — an Soliditaͤt und Vollendung aber keiner anderen in ganz Eu⸗
ropa nachsteht.
Technisches für Eisenbahnen.
Zwei Dinge sind es, die seit dem Versailler 6 die Auf⸗ merksamkeit des gensen Publikums auf sich gezogen baben: das Ver⸗ schließen der Thuren und das Zerbrechen der Achsen, welches letztere nach wie vor auch auf anderen Eisenbahnen zu Unglücksfällen und Unfällen Veranlassung gegeben hat. Es ist daher Pflicht eines Jeden, der Beruf dazu hat, s viel an ihm ist, Gegenstaͤnde von solcher Wichtigkeit zur weiteren Eroͤrterung und moͤglichst zur Erledigung bringen zu helfen, und so glaube ich, daß die folgenden Zeilen ihre Rechtfertigung in sich selbst tragen.
Was den ersten Punkt betrifft, namlich das Verschließen der Wagenthuͤren, so duͤrfte derselbe durch die kurzlich in mehreren Zei⸗ tungen gemachte sehr richtige Bemerkung, daß eine Direction nicht fuͤr solche Unglücksfälle verantwortlich sey, die bei nicht verschlosse= nen Thuren einzelne Passagiere sich durch ihre eigene Schuld berei⸗ ten, als abgemacht beirachtet werden koͤnnen, und wir brauchen da—
zer nicht auf Vorkehrungen zu sinnen, wie man jenem Uebel abhel⸗ en solle, wenn man nicht etwa Schnappschlöͤsser anbringen will, die eder von innen, aber nur der Beamte von außen öffnen kann.
Schwieriger ist es unstreitig; ein Mittel . das hin⸗ reichende Ei wol gegen das Zerbrechen der Achsen gewahrt; in⸗ dessen wollen wir hier mit wenigen Worten einige der wesentlichsten Punkte erwaͤͤgen, auf deren Befolgung jene zu beruhen scheint, waͤh⸗ rend die westere Ausführung dieser Angelegenheit einer großeren, dieselbe mitberuͤhrenden Schrift vorbehalten bleiben soll.
Bisher wurden, so viel ich weiß, die meisten auf den Preußischen Eisenbabnen verwendeten Achsen aus . .. , . und daselbst, wie die inlaäͤndischen, aus der Luppe geschmiedet. ie Prufung der Haltbarkeit erfolgte bei den hiesigen, indem man sie auf zwei unt ten hohl legte, ünd aus s Fuß Hohe zweimal ein Gewicht von so0 Pfund auf eine und dieselbe Stelle herabfallen ließ. Zersprang die Achse, so wurde sie natürlich verworfen; zersprang sie nicht, so wurde die entstandene Biegung wieder ausgeschmiedet, indem man die Achse rothwarm machte und dine zugleich beobachtete, ob sich irgendwo ein feiner Riß zeigte. Diese Probe war allerdings besser, als gar keine, denn sie sonderte wenigstens alle von Hause aus schlechten Achsen ab, die wegen Kaltbruchs, Rohbruchs oder verbrannten Eisens ꝛc. beim Gebrauch doch sogleich 6e ng, seyn würden. Wer möchte es aber wohl in Abrede stellen, daß eine starre Biegung nichts Anderes sey, als eine, wenn auch unsichtbare Trennung der inneren Textur des Eisens, daß das Ausschmieden dieser Trennung bei einer partiellen Erwaͤrmung das Uebel noch vergroͤßern muͤsse, und daß sol⸗ chergestalt in alle ge eg uten Achsen der Keim zum nachhe⸗ rigen Brechen durch jene gewaltsame Probe gelggt worden sey!
Eine hiesige Fabrik hat seit kurzem einen anderen Fabrications⸗ Modus angenommen, indem sie zuvor vier Staͤbe aus der Luppe ae und diese nach dem Abschlagen der Rohenden zusammen⸗ chweißt. Dadurch bekommt die Achse allerdings eine großere Halt⸗ barkeit, indem das Eisen mehr e, . wird, zumal da man sich des Brockeneisens hierbei bedient, welches gleichwohl eine sehr sorg⸗ . und Absonderung aller, auch der kleinsten, frem⸗
en Metallstuͤcke voraussetzt. Allein, da man die frühere Probe bei⸗ behalten hat, so wird dadurch der errungene Vortheil zumeist wieder aus der Hand gegeben.
Eine zwecm 6 Achsenprobe 6. nach unserem Dafürhalten die Cohaäͤrenz des Eisens nicht in so hohem Grade in Anspruch neh. men, daß dieselbe dadurch gefaͤhrdet wird, sondern sie muß nur auf die Elasttzitt wirken, so, daß schlechte Stellen durch die Fibration des Eisens sich kundgeben; mag nun dieser Zweck durch eine maͤßige Schlagprobe, während die Achse in drei Punkten unterstuͤtzt wird, und darauf durch einen Fall derselben in waagerechter Lage aus 6 Fuß Höhe auf ihre vorige Unterstuͤtzung, oder auf sonst irgend eine Art erreicht werden.
Der Fabricationsmodus, der hiernach als der beste erscheint, wurde also der seyn, daß man die Achse aus den besten, Stuͤck fuͤr Stück probirten Eisenstaben (je mehr, desto besser) schmiedet und dann die Haltbarkeitsprobe in dem eben angedeuteten Sinne anstellt. Da aber das beste Eisen bekanntlich durch eine . Behand⸗ lung im Feuer verdorben werden kann, so ist die dritte unerlaͤßliche Bedingung zur Erzielung haltbarer Achsen die, daß ein sachkun⸗ diger, pflichttreuer, von der betreffenden Eisenbahn⸗Gesellscha anzustellender Revisor beim Schmieden jeder einzelnen Achse ugegen sey. Sind die Eisenstaͤbe vorher er, gepruͤft, (was durch,
ierbei unschaͤdliche Schlagproben, durch die bekannten warmen Pro⸗ ven und durch Besichtigung, zum Theil auch durch Biegen und Bre⸗ chen, geschehen kann) und dann in guter Schweißhitze tadellos bearbeitet, so erscheint das nachherige lefeen der Achse fast über⸗ ie. und dient gleichsam nur noch als Kontrolle. Freilich werden die Achsen hierdurch theurer ausfallen; aber wer wuͤrde wohl hiernach fragen, nachdem uns in dem Versailler Ungluͤck eine so schreckende Wärnungstafel aufgestellt ist! 1
dun den Raͤdern moͤchten wir eine ahnliche Eroͤrterung widmen, doch wurde uns dies fuͤr jetzt zu weit führen; dagegen sey es erlaubt, noch ein paar andere Mangel zu berühren, die mir wem] oben Gesag⸗ ten in unmittelbarer Zen gem stehen.
Um ein wirklich gutes Material zu erzielen, ist es dringend ndͤ⸗ thig, nicht nur fur die Achsen⸗Fabrication, sondern fuͤr die Abnahme alles Eisenbahn⸗Materials technische Revisoren anzustellen; eine Maß⸗ nahme, die bisher wohl bei den 4 Bahnen in einer genuͤgen⸗ den Ausdehnung stattgefunden bat. Einen Eisenbahnwagen anschen, wenn er fertig ist, gicht nicht die entfernteste Gewaͤhr fur seine Guͤte, und auch das ist noch nicht ausreichend, daß man waͤhrend der Arbeit zuweilen die Werkstaͤtien besucht; wenigstens bei solchen Theilen nicht, bei denen entweder in der Wahl des dazu zu verwendenden Materials, oder bei der Fertigung leicht zu verbergende Fehler vorkommen koͤnnen.
t &“WCQQ2geeQVZͥQrBeCÉOOͥͥ¶œ — — — — 8 — — — — —————————— drinededaddƷaaua9CnauNouuuuuáuáuuááuáúuuuuuaaauuuuuuauìβrnìûußeuúr˖auauuuuuauuuauuaa⏑aÆau:ß6uuuuauuβuuunuruuuûuuuvwuuwuua⏑⏑w"iu“uuuuꝙuuGuUuђuwûuNúú⏑CuraauúuuuuuaaáuuíuußGtGiuaUGuGFßEúaasꝙZaNuWaN n TR — ——
Bekanntmachungen.
ä , 24 2 2 17 Der Were h n, geh nen ꝛ;
alt, dessen J i n
ner Co ö Sennen herzelon. Mo, ee, werch 1
nntmachung. . und haben si
einr oͤhl, 38 ihnen der Justizrath . missarius Sello in wa gig ger s g. wer
odes⸗Erklaͤrung erfol⸗ ermoöͤgen den bekannten Erben, in aber dem Fiskus zugesprochen
Grundstucke an der Nauen melden, widrigenfalls ihre eren Ermangelun
und die entdecken nicht mehr zu 4ndern. Ein solche nur Revisor und nichts weiter * und wird vollauf zu thun haben, Den Ingenieuren wahrend n noch diesen Zweig der Verwaltung aufzubürden, haͤtigkeit o un⸗
wenn er r
des Baues de
und ihrer, ohnehin schon vielfach in Anspruch genommenen
u geben, erscheint um dieser Art . gar nicht gehdren
dadurch no zweckmaßiger,
gewbhnli
en heruntersetzen. —
keiner
712 Fehler an fertigen Wagen sind gröͤßtentheils nicht 7 ern J
t gewissenbaft erfullt.
eine neue Richtung als Revisionen zum Ressort der egen enn, werks ⸗Sachverstäͤnd
en verlangen. nichts fever
sondern Wer Alles seyn soll, 4 enies, die hiervon eine Ausnahme machen, sind zu selten. Daher muß es als unabweisbar nothwendig bezeichnet werden, daß der designirte Betriebs ⸗Dirigent einer neuen Bahn -⸗-Anlage, dem ohnehin noch verschiedene wichtige Verwaltungs⸗ Geschaͤfte zufallen, schon dann nebst den nöͤthigen Nevisoren (jener als Ober⸗Revisor) angestellt werde, wenn die Materialien⸗Lieferungen beginnen, und die Weristaͤtten fuͤr die Transportmittel in Thätigkeit treien, und daß eing entsprechende Maßregel überall, wo sie noch nicht besteht, unverzüglich ins Leben treien muͤsse, Geschieht es an⸗ ders, so werden die Sachen, wie man zu sagen pflegt, uber das Knie ern. und im besten Falle hat man fortwährende Reparaturen, ie ungeheure Geldsummen in Anspruch nehmen; nicht selten aber muß das Publikum dergleichen Fehler durch Unglucksfaͤlle büßen, die * auf die Anstalt zuruͤckfallen und den allgemeinen Kredit dersel—= ben so ist es auch far einen Mißgriff zu hal⸗
ten, die Lieferanten durch kontraktlich angedrohte Geldstrafen zu zwin⸗ gen, ihre Fabrikate zu einer bestimmten, nach allen vernünftigen Be⸗ rechnun . Zeit zu liefern. Die Folgen davon bedürfen
isor mu
v. Malinowsky I.,
Artillerie⸗Capitain a. D.
Fuͤr die Abgeb rannten zu Ham burg sind ferner
bei uns eingegangen:
26) N. N. 5 Rthlr. Cour.
27 Freiwillige Beiträge fuͤr die huͤlfsbeduͤrftigen Abgebrann⸗
ten in Hamburg, en, zu Moskau durch Herrn orrespondenten der Kaiserlichen Charkowschen Universität. 1. Gebruͤder P. und W. Alexeiew 525 Rub. Assig. 2. Fraͤulein A. 50. 3. Fraͤulein A. 25. 3 5. Ungenannter 10. 6. R. 265.
der Moldaur,
1. 5
err Kumanin 50. 7. Hr. J. Sathias 10. 8. r. E. Sieckell 25. 9. Herren Alexander Moldaur und
tanislaus Lesser zusammen 500. 10. Hr. Hecht 109. 11.
Georg Fr. Holst 25. 12. Hr. E. B. 10. 13. nd Toͤpfer 31 Rub. 50 r. J. Fulda 50. 17. athias 50. Blumberg 17 Rub. 22 Kop. 20. Hr. Henniger und Comp. 21. Hr. W. Sanftleben 10. 22. gel und Schoͤnfeld 50. 23. 24. Hr. Freyman 25. 25. Hr. 26. Hr. P. Portnow 10 Kub. 50 Kop. 27. Hr. W.
it schew 10 Rub. 50 Kop. 28. Hr. A. Koshewnikow 10 heel ? r 5 Rub. 30. Hr.
„von Guriew 17 Rub. 22 Kop. 52. Herren Giwartowsky und Duchène 175 Rub. 33. Un⸗
14. Herren Schillin D. ender 15 Ru
Hunger 236. 25 Rub.
Rub. 50 Kop. 29. Hr. N. P. Astapow 35. J1. Hr.
1
18. Hr. M. A.
e Ludwi **
Herren Krum bü⸗ Zbroiewski 25. n 10 Rub. 50 Kop. Kar⸗
enannter 52 Rub. 50 Kop. 34. Ungenannter 5 Rub. 35. Hr. Arefiew 10 Rub. 25 Kop.
10 Rub. 37. Hr. D. Tichomirow 19. schin 10. 39. Hr. N. von Pawlofs 18 Rub. 3 Kop. Bessonow 18 Rub. 3 Kop.
üngenannter 5 Rub. 41. Hr. D.
12. Hr. M. ,. 100 Rub. Hr. Moschins
36. Hr. Provisor A. Vodo
43. Hr. F. Fink 256. 44. 1 25. 45. Hr. Smirnow 5. 16. Ungenann⸗
385. Hr. J. Prok⸗
ter 5 Rub. 75 Kop. Zusammen 2187 Rub. 50 Kop. Assig.
9 3 Rub. 50 Kop. Assig. ubel mit 666 Rthlr. 1
Berlin, den 14. Juni 1812. Staats⸗Zeitungs⸗Expedition.
4 Silber⸗Rubel) oder 625 Silber⸗ gr. Preuß. Cour.
Gerlin Potsdamer Eisenbahn.
In der Woche vom 7. bis incl. 13. Juni C. sind auf der Berlin- Potsdamer Eisenbahn gesahren
2
1) zwischen Berlin und Potsdam 13,5i9 Personen Steglit⸗
877
Zusammen 14,387 Personen.
Meteorologische Beobachtungen.
1812. Morkens Nachmittags Abends Nach einmaliger
13. Juni. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 uhr. heobachtung. Luftdruck... 339, a2 Par. 339,21 Par. 338,4 1 Par. Quellwärme 8,62 R. Lusturme ... 4 12,00 R. 4 20,2 R. 4 13, 37 R. Fluss wärme 1737 R. Thaupunkt ... 4 S,o“ n. 4 S,ae n. 4 7,47 R. hoden wärme 17/o R. Dunstsãtiiuns⸗ 79 pCt. 41 pCt. 72 pCt. Ausdünstuug oz Rh. Wetter...... trübe. beiter. heiter. Niedersehlag O. Wind. . .. ... Nw. Ww. Www. Wärme wechsel 20,7 Wolke nz ug... WNW. — 4 10,995.
Tagesmittel: 338, os Fer.
2) Der Back ergeseie Carl Ludwig Brösigke, ein und ,, werden wird.
act ermeisners Joa en an deer Ben Potgdam,
sigle, hier am 23. Otter Man
w n 12 z eboren, fuͤr elche Thlr n Sgr. 11 Pf. in Dey ossto!
den 6. August 1842, Vormittags 10 uhr, vor den Herrn Kammergerichts⸗Assessor Wolff vor⸗
9 entweder persoͤnlich oder urch einen gehdrig legitimirten Mandatarius, wozu ollin und der Justi
en 28. September 1841. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz.
3) Der Kutscher Christian Friedr sche, am 9. wr, 11 i e, vor 25 Jahren nach Amerika begeben haben vu und dessen Bermögen im Betrage von 67 hie 9 Sgr. z 9. bei uns deponirt ist.
4) Der Unteroffiz maligen Regimente de la Motte Fougus, seit
Versicherung gegen Feuersgesahr. Die
Sun Fire-ossice in London, errichtet im Jahre 1710,
übernimmt jed jz F 4 ter Christian Meinicke vom vor= deren, e, i, , , . .
1770 abwefend, desfen Vermögen 16 Thie Kit Ni lich dei sür die Versicherten.
; 2s bedeutende Ka traͤgt und ad depositum geliefert ist, Lee. .
eit dar, und werden etwanige S6 Promptesle durch Va
so wie die unbekannten Erben und Erbnehmer die⸗ fer Personen, werden auf ralste und
pitel dieser Gesellschast, wie die Enügendste Sicher-
äden auf das libe- unterzeichneten Ge-
bei de
Der zl go en i zi e ed b, nm en gen werden, es sey denn, daß einzelne Besi erde und à Mutterschafe nach Ber-
. diesesven an den Nenntagen J . ,, *. Herren, welche daran i. ü
Boͤcke seiner H
ribüne von denjen Interesse nehmen, zu sehen.
4 15, 27 R.. 7, 90 R... 66 pc,; WNw.
s d⸗ nen 93
lex an⸗
J. W. *
r. 3 15. Hr. r. G. 19. Hr. B.
694
EB er liner Börss e. Den 14. Juni 1842.
F n d a. Pr. Cour. Pr. Cour. ö ð * Seid. w rie Ged. Sd. Sebald. Sc. 4 106699 104 ne. Tod. Rice. 8 127 — do. d0. 2. 3 pci. do. do. Prior. Obi. 43 — 1027 abgestempelt) 103 . Migd. ps. Riaenb.— 1161 — Pr. Bug]. Ovi. 30. 1021 1 do. do. Prior. Ob. — 1 Pram. Sch. der hel. And. Fiæenb. — 106 105 Seehandlang. — — S4 do. d0. Prior. Oo. 4 — 1 Kara. Schal-. 3 102 1015 Dass Rib. Bicenb.5 — 85 Nerl. Stadi - ObJ. 101 103. 40. do. Prior. Ob. 5 — 1 Dana. do. in TM. — 48 — nhein. Rieu. s 95 81 Westp. Pfandbr. 33 1037 1028 a0. 40. Prior. Obi. 4 1 — Groeck. For. d. 0] 106 , . du 2 636 3 100 163 Frie driebad' or — 133 13 Kur- u. Neum. do. 3 10357 — 4 — 7 . . 10 97 Seblesisebe do. 3 1037 102 , * 1 * 3 1
D we, irrer vergütet die abgelaufenen Einsen à d pCt. und ausserdem rei. p. anno bis 3àI. Denember 1842.
Hr. Cour. r e c A4Se l- CO uur . Thie. a. S0 r- nee Geld. Amaterdam ...... 250 FI. Kur 1 1 k 250 FI. 2 M.. 1 Hamburg-... 300 MR. Kurz — 14 do...... 44 300 nk. 2 Mi. 14991 1 London.... 1ẽ4186. 2 M. — 16 216 — 6 ... 300 F. 2 Mi. 793) 3 wn n .. 150 I. 2 Mi. 1031 1 Augsburg... 150 FI. 2 Mi. — 1 2 2 100 Tir. 2 Mi. 99, G99 Leipzig in Courant im 14 ThI. Fuss.. 100 Thir. 8 Tes 100 — Frankfurt s. M. Wæ. .... ..... ..... 160 *. 2 Mi. 101 101 Peterabur — 1 SR bl. 3 Woch. 1 29 1 2
Auswiüärti ge Börsen.
Amsterdam, 10. Jui. Nieden. ibi. Sebi 52. S3 4. 01 . Kanz - Hill. 265. 55 Span. 204 PDPpass. — Ausg. —. — PFreuasa. Prsn. Sch. — ͤol. — GOerterr.
Neue Aul. 20.
Ant werpen, 9. Juni. Rinel. 2 en
, , w, ger, io, 23 nen. S3 sz ihlz. S5 re 6. 3. -
⸗ 1131. pe . . 5 nente ae our. I20. 10. 66 au eosr. 80 25.
Ari. 4 1841 — 53 Neerl. «* co. J06. 109. 3 spee. Nee. 23.
Pansive —. Wien, 9. Jani. 5; Meir 10681. 4 1005. 35 785. 217 —
hank- Actien 1672. Aul. de 1824 1385. 4. 1630 107.
Aönigliche Schauspiele.
Mittwoch, 15. Juni. Im Schauspielhause: Fantasie über ein Russisches Thema fuͤr die Oboe, komponirt und vorgetragen von dem Musik⸗Direktor Herrn Ernst Methfessel. Hierauf: n reisende Student, musikalisches Quodlibet in? Abth. Dann: Schwei⸗ ge fuͤr das zn e err. komponirt und e, , . von
ethfessel. Und: Das Jubiläum, militairisches Ballet in 1 ft, von 8 Musik von H. Schmidt. onnerstag, 16. Juni. Im Opernhause: Die Hugenotten. (Mad. Schroͤder⸗Devrlent: Valentine, als letzte Gastrolse.)
Ein Platz in den 2 * des ersten Ranges 1 7 19 Sgr.
Die eingegangenen Meldungen um Parquet⸗Billets sind be⸗ ruͤcksichtigt worden, es wird ersucht solche bis Mittwoch den 15ten d. M., Abends 6 Uhr, abholen zu lassen.
Im Schauspielhause: 1) Le discours de rentrée. 2) La seconde représentafion de: Caliste ou le Geolier. 3) Une pas- sion romantique.
Freitag, 17. Juni. Im Schauspielhause. Zum erstenmale Der Sohn der Wildniß, romantisches Drama in 5 Abth., von
Friedrich Halm.
1 —
dönigstädtisches Theater.
Mittwoch, 15. Juni. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten, Posse in 5 Akten, von L. Angely. (Herr Kneisel, vom Stadt⸗ theater zu Magdeburg: Brennicke, als h
Donnerstag, 16. Juni. Einen Jux will er sich machen.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 13. Juni 1842. Zu Lande: fag, 1 Rthlr. 20 Sgr., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 6 ; genf * 1 ö hf. 7 Sgr. 6 77 ; Hafer 1 Rthlr. 1 Sgr. „auch r. . Zu Wasser: 36 (weißer) 3 Rthlr. 10 . auch 3 Rthlr. 5 Sgr. und 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Nihlr. 21 Sgr. 5 Pf⸗ auch Rihlr. 20 Sgr.; a 1Rihir.; Erbsen 4 Rihlr. is Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorten.) Sonnabend, den 11. Juni 1812. Das Schock Stroh 10 Rthlr., auch 8 8963 15 Sgr. Der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf.
— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruckerei.
neral · Bevollmächtigten sar Deutschland regulirt und jgung des Commissionairs und der 374chgun 43 ausgezahlt. W ei, so w Jede beliebige Auskunst, wie auch die Versiche- der Aufgabe des Gewichts und 8
rungs Bedingungen, Pläne und Antrags- Formulare, *yg⸗ ertheilt en, zu Die Haupt- Agentur Gebr. Volckart, Gertraudtenstr. No. 23.
saͤcke mit dem Namen 84 r. ! 2 Da es sich erwiesen hat 8 86 3 er bene, ternng und Ber in gen g , wf
ü i Der n,, wenn die 3 3 die behusgen Waggezet⸗
Berlin, Behrenstr. No. 59. tel y nem unsch die Anordnun
Stadtwan gen kn werden, so isi auf mehrfach aus-
getroffen wor⸗
m in diesem Jahre alle Wollen gleich een. geradezu nicht wůnschen und das erklaren. Riga, den 20. Mai 4842. Der bestätigte Ritterschaftliche Comits zur ö des Wollmarktes.
6
auch jetzt
Der alljahrlich in Riga abzuhaltende Wollmarkt
d 20, 21. und 22. Juli . . Herten Dänen dere ibbradte von der in den v. Kam pz Jahrbüchern,
Besitzer, welche ihre Wollen im Markt⸗Lolale zu la⸗ Heft 417 nn, n , n
ter ar ĩfche Tnzeiĩ gen. ite m d. 6. 19 sind beson⸗
dlung:
Üeber . Das Re ltniß zw ischen
, r 3 — , if 2 — den , , erich und ihren Ge⸗
wert s (große Sandstra liche Anzeige zeitig zu ma ie in den v machten Bestimmungen,
chen. — Uebrigens gelten rich ahren bekannt ge⸗ ch der Entschadi⸗
6.
altern; und r 1 zal und Jagd⸗Gerecht igkeit.
II. Jagd ⸗ Rega . 3
Allgemeine
Preußische Staats- Zeitung.
M 1 65.
Berlin, Donnerstag den 16ten Juni
1842.
Inhalt.
2 2 ! St. Peters bu rg. Kaiserlicher Ukas ge⸗
gen die Seeraͤuberei.
„Das Journal des Debats über die Er. zin n, r, . l arn. — Die Pairs ⸗Kammer nimmt
dar Ausgabe Budget an. = Börse. iand. London. Zurück gewiesene Glück err, * 8 F. — Vollendung des Themse⸗ * tes.
ar. , Projekt einer Skandinavischen union.
. vs .
Oeutf⸗ . — Leipzig. Kreistag. — Ritters en Hypotheien Bant. — Hamburg. Gegenstäͤnde der Berathung in der Büärgerschafts⸗ Versammlung. — Lürem burg. Thron⸗Nede.
24 Schreiben aus Teriest. (Versicherungs Anstglt;
eidnoth. ) — Schrelben aus Lemberg. (Staͤndische Kredit⸗An⸗
alt. 1 Neapel. Prin Wilbelm von Preußen. — Rom. Samm⸗ lung für dn Militair ⸗Gesetz buch. Spanien. Madr (d. Minister . Krisis. Ehina. Vorrücken der Chincsen gegen Ningvo. — Sir Hugh dugh's Rüssung gegen hu⸗FJar. — Pottinger's Politik. . Stettin. Wollmarkt. — Stettins Dampfschiffe. Swinemünde. Einschsffung des Prinzen und der Prinzessin Friedrich der Niederlande.
—
Bemerlungen über das Verhältniß der Gymnasien zu den Universi⸗ taͤten, und zu den Beduͤrfnissen des Zeitalters.
Die Rheinische Eisenbahn.
— — —— 8 —
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben a geruht: Dem Kreisrichter Schnitter in Grelfswald den Rothen
Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; und Den , Regierungs⸗Reserendarlus, Rittergutsbesitzer Bi elitz auf ig e e ,, zum Landrath des Kreises Loetzen,
im Negierungs⸗Dezlrk Gumbinnen, zu ernennen.
Der Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Dr. Schmitthenner ist um Advokaten bei dem standesherrlichen Obergerichte und den ntergerichten des Kreises Neuwied, unter Anweisung seines Wohn⸗
sikes *. Neuwied, und
Der bisherige Ober⸗Landesgerichts Assessor Maisan zum Ju⸗ stiz⸗Kommissarius für die Gerichte des Goidberg⸗Haynauschen Krei⸗ fes, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Haynau, bestellt worden.
Bekanntmachung, die Kündigung, Auszahlung und umschreibung der noch ,, . etreffend.
Zufolge der Allerhöͤchsten Kabinets-Ordre vom 27sten v. M., betreffend die Umwandlung der Staats-Schuldscheine und die Herabseßzung der Zinsen derselben von 4 auf 35 pCt. (Gesetz⸗ Sammlung Nr. T2565), sollen saͤmmtliche noch im Umlauf befind⸗ liche Fang sg, Staatt⸗Schuldscheine, so weit sie in den Vehufs der Tilgung bisher stattgefundenen 19 Verloosungen noch nicht ge zogen und also nicht bereits gekuͤndigt sind, vom 2. Januar 1813 ab nur noch mit 35 pCt. jahrlich verzinst werden. Es werden daher sammtliche noch zirkullrende, durch die bisherigen 19 Ver⸗ loosungen nicht betroffene Staats⸗Schuldscheine, 9 Behuf der baaren Zurüäckzahlung der verschriebenen Kapital⸗ etraͤge, welche am 2. Januar 1843 hier in Berlin bei der Kontrolle der Staats—⸗ Paplerẽ, Taubenstraße Nr. 30, in Empfang zu nehmen sind, ih⸗ ren Besftzern hierdurch gekündigt, mit der Aufforderung, diese Pa— piere, unter der schriftlichen G irun , die Kuͤndigung anzuneh⸗ men, spaͤtestens bis zum 1. September d. J. gegen Deposital⸗ Scheine einzuliefern. Einheimische haben jene Erklärung nebst ihren Staats⸗Schuldscheinen bei der Kontrolle der Staats⸗Pa⸗ piere, Auswärtige aber solche bei der ihnen zunäͤchst nn, e⸗
ierungs⸗-Haupt⸗Kasse einzureichen. Von denjenigen Inhabern von 8 chuldscheinen, welche dieser Aufforderung nicht nach⸗ kommen, wird angenommen werden, daß sie die e . Kuͤn⸗ digung ihrer Staats-Schuldscheine zur baaren Zuüruͤckzahlung der Valuta shrerseits nicht annehmen, . diese Papiere mlttelst stillschweigender Vereinigung ohne Weiteres der aligemeinen Kon⸗ vertirung unterwerfen und demgemäß vom 2. Januar 1843 ab . den herabgesezten Zinssatz von 3 pCt. jährlich fortbeziehen ollen.
Zugleich wird denjenigen Inhabern von Staats⸗-Schuldschei⸗ nen, welche sich unter Einreichung derselben mit der Herabsetzung r in von 4 auf . pCt. jährlich vor dem 1. September
ausdrücklich einverstanden erklaren, insofern sie diese Er⸗ rung: a) in dem Zeitraume vom 1. Mal bis einschließlich den 30. Juni d. J. abgeben: eine Praͤmie von y Thalern; b) insofern sie dieselbe im Monat Juli d. J. abgeben: eine Praͤmie von Ein em und einem halben Thaler; c) insofern sie solche im Monat August d. J. einreichen: eine ; Prämie von Einem Thaler auf jede Hundert Thaler des ihnen zugehörigen Staats⸗-Schuld⸗ schein· Kapitals . bewilligt, welche ihmen sosort baar aus⸗ ezahlt werden soll. Außerdem wird, in Gemäßheit des 9. 4 der Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre von 27sten v. M., hiermit die Zusicherung ertheilt, daß die neuen 3zproc. Staats⸗Schuldscheine wahrend der ersten vier Jahre, vom 1. Januar 1843 ab, also
de d. kl
bis zum letzten Dezember 18456, der Verloosung nicht unterworfen seyn sollen.
vom 4H Januar 18275 .
Die gedachte Erklärung muß von Einheimischen bei der Kon⸗
trolle der Staats⸗Papiere, Taubenstraße Nr. 30, von Auswaͤrti⸗
en aber bel der ihnen zunaͤchst gelegenen Reglerungs⸗Haupt⸗Kasse
chriftlich abgegeben werden, indem weder wir, noch die re .
Kontrolle, uns in eine diesfaͤllige Korrespondenz mit den Besitzern
der Staats⸗Schuldscheine aeg koͤnnen.
Hiernach wird nun:
) ein jeder Inhaber von Staats⸗-Schuldscheinen zuvoͤrderst die in den bisherigen 19 Verloosungen für den Tilgungs—⸗ 1 gezogenen Staats-Schuldscheine von den
brigen abzusondern haben, — indem es wegen Rea⸗ lisirung der ersteren bei demjenigen verbleibt, was durch un⸗ sere diesfaͤlligen besonderen Bekanntmachungen vorgeschrie⸗ ben ist. Sollten dergleichen von den Verioosungen betroffene Staats⸗Schuldscheine auf die Listen der Behufs der Konverti⸗ rung einzureichenden Staats⸗Schuldscheine aufgenommen und sollte dies bei Revision der Listen nicht entdeckt, viel⸗ mehr den Praͤsentanten solcher Staats⸗Schuldscheine die oben erwaͤhnte Praͤmie aus Versehen gezahlt werden, so wird die solchergestalt unrechtmäßigerweise bejogene Praͤmie bei der Auszahlung des Kapital⸗Betrages der ausgeloosten Staats⸗Schuldscheine wieder eingezogen werden.
) Die Inhaber nicht ausgelooster Stagts⸗-Schuld⸗ sch eine, welche sich zur Umschreibung derselben in neue zu drei und ein halb Prozent verzinsliche Verbriefungen ver⸗ stehen, haben mit ihrer desfallsigen Erklaͤrung eine von ih⸗ nen unter Angabe ihres Standes, Gewerbes, Wohnorts ie. zu vollziehende Liste, in welcher alle auf einen gleichen Kapi⸗ tal-Betrag lautende Stücke unter einer eigenen Abtheilung einzeln, nach der Zahlenordnung, mit ihren Nummern und Buchstaben, nach einander zu verzeichnen sind, ein ureichen.
Dieser Erklaͤrung und Liste, zu welcher gedruckte Formu⸗ lare, sowohl hier in Berlin, bei der Kontrolle der Staats⸗ Papiere, wie auch bei jeder Re lerungs⸗ Haupt⸗Kasse, unent⸗
eltlich zu haben seyn werden, fir die Staats⸗Schuldscheine n derseiben Ordnung, in welcher ihre Nummern in der Liste auf einander folgen, jedoch ohne die zu denselben geh dri⸗ gen Zins⸗Coupons, beizulegen, indem diese leßteren zur Zeit ihrer Fälligkeit in gewohnlicher Weise zu realssiren bleiben.
3) Üm den Verkehr init den Staats-Schuldscheinen nicht zu hemmen, werden die 2 4 der Konvertirung einzureichen⸗ den Papiere sofort nach erfolgter Bedruckung mit einem
Stenipei, weicher die Worte; Reduzüirt auf 35 pCt. nstweilen den Praͤ⸗ sentanten jurückgegeben werden. Zugleich wird Letzteren die
gegeben, und die Schwierigkeit, ihn ohne vorbereitende Maß⸗ regeln ju unterdrücken, bisher der Fortdauer eines 6 gehaͤssigen Handels bis zu einem gewissen Grade als Entschuldigung härten dienen konnen. Alle Souveraine Europas, die den Pariser Vertrag vom 18. (30. Mai 1814 unterzeichneten, gingen daher die Verpflich⸗ tung ein, gemeinsam und durch alle ihnen zu Gebote stehende Mit⸗ tel auf die Unterdrückung dieses Handels auf allen Punkten der Erde hinzuwirken. Ungeachtet ihres lebhaften Wunsches, diesen so wohl- thaͤtigen und so nuͤtzlichen Zweck zu erreichen, = sie indessen, um die Interessen ihrer respektiven 17373 zu schonen und aus Nach⸗ gieb i gegen die Gebraͤuche und selbst gegen die seit Jahrhunder⸗ ien ein , g Vorurtheile, im voraus nicht die Zeit bestimmt, in welcher jede Macht es nrg ich und angemessen finden würde, den Negerhandel förmlich zu verbieten; es wurde vielmehr die endliche 7 e n. = , den direkten Unterhandlungen zwischen en en uͤberlassen.
„Seit dem Erlaß dieser Erklaͤrung ist der Negerhandel von fast allen Regierungen Europas und Amerikas verboten worden, und 3 genwaͤrtig ist ein Spezial⸗Vertrag jwischen Uns und Ihren Majesta⸗ fen dem Kaiser von Oesterreich, dem Koͤnig der enen, der Koöͤni⸗ gin von Großbritanien und dem Könige von Preußen hinsichtlich der wirksamsten Maßregeln abgeschlossen worden, die zu nehmen sind, um . verhindern, daß jener Handel nicht heimlich fortgesetzt werde. Durch iesen Vertrag ist nicht blos festgestellt, den respektiven Unterthanen der kontrahirenden Maͤchte 7 verbieten, oder das Verbot zu erneuern, den Negerhandel in den Besitzungen oder unter der Flagge dieser Machte zu betreiben, oder 6 dabei durch Kapitaliten oder Schiffe, auf direkte oder indirekte Weise irgendwie zu bethei⸗ ligen, sondern auch entschieden, daß jeder Versuch der Er⸗ neuerung oder Fortsetzung dieses Handels dem Verbrechen der See⸗ räͤuberei gleichgestelit werden soll, und daß alle dabei beschaftigten Schiffe jedes Recht auf Schutz, das ihnen die Flagge der einen oder der anderen kontrahirenden Macht gewaͤhrt, verlieren sollen. Nach⸗ dem Wir alle Bestimmungen dieses Vertrages sanctionirt, befehlen Wir, daß hinfüͤhro jedes gibi lle m. das gesetzlich ätverf hrt wird, Negerhandel betrieben oder auf direkte oder indirekte Weise daran irgendwie Theil genommen zu haben, dem Gericht übergeben und den von Unseren Gesetzen gegen die Seeraͤuberei vorgeschriebenen Strafen unterworfen werden l
„Der dirigirende Senat wird Sorge tragen, alle nöͤthige Maß⸗ regeln zur pünktlichen Ausfuhrung des Gegen wãrtigen anzuordnen.
St. Petersburg, 26. Maͤrz (7. April) is42.
(Gez. Nikolaus.“
Frankreich.
Paris, 10. Juni. Ueber die bevorstehende Zoll-Erhoͤhung auf auslaͤndisches Leinengarn und uͤber die Reclamationen, welche diese Maßregel in anderen Laͤndern hervorgerufen hat, äͤußert sich das Journal des Débats heute in folgender Weise: (Im Schooße des Britischen Parlamentes und in den Belgischen Kam⸗
oben unter a. B. c. verheißene resp. Prämie baar ausge⸗ zahlt, woruͤber sie auf der Liste der gestempelten Staaks⸗ Schuldscheine zu quittiren haben.
Die Bestimmung des Zeltpunkts, mit welchem der Um⸗ tausch der mit dem Reductions⸗Stempel bedruckten Staats⸗ Schuldscheine in neue zu drei und ein halb Prozent verzins⸗ liche und mit den Zingz-Coupons Serie 1X. zu versehende Verbriefungen beginnen kann, behalten wir uns vor.
4) Diejenigen Staats⸗Schuldschein⸗Inhaber, welche die Zu⸗ rücknahme ihrer Kapital-Valuta zum 2. Januar 1843 beabsichtigen, haben dieselben gleichfalls in einer ihrer obenerwaͤhnten desfallsigen Erklarung angeschlossenen Liste nach den Appoints und der laufenden Nummer zu verzeich⸗ nen. Wegen baarer Auszahlung der Kapital⸗-Betraͤge sol= cher Staats⸗Schuldscheine wird das Weitere zu seiner Zeit oͤffentlich bekannt gemacht werden.
5) Den zu vorstehend gedachten Zwecken noͤthigen Versendun⸗ gen der Siaats-Schuldscheine von Seiten der Inhaber an die Regierungs-Haupt⸗Kassen und an Erstere zurück ist die Portofreiheit zugestanden, wenn die Adresse bei der Einsen⸗ dung das Rubrum: „.... Thaler Stgats⸗Schuldscheine zur Umwandlung bestimmt“, bei der Zuruͤcksendung die Rubrik: 5. ... Thaler umgewandelte Staats⸗Schuldscheine“ enthaͤlt.
Berlin, den 10. April 1842.
Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. von Berger. Natan. Tettenborn.
Heute wird das 16te Stuck der Gesek- Sammlung ausgegeben,
enthaltend unter „2275. die Urkunde uͤber die Stiftung einer, besonderen Klasse 2 des Ordens pour le mérite fuͤr Wissenschaften und Kuͤnste; vom 31. Mai d. J. Berlin, den 16. Junl 1842. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Abgereist: Der Koͤnigl. Großbritanische General⸗Major, Lord Wllliam Russell, nach Dresden.
e
Zeitungs - Nachrichten. Ausland.
Nuñland und 1 1
h ersburg, 27. Mai. e. Majestaͤt der Kaiser
. J 6 n,, des Negerhandels irenden Senat erlassen:
, . e r. und vielgeliebter Bruder, der ver⸗
„unser erhabener lexander 1. glorreichen Andenkens, hat in der denk⸗ ö 3 glorte chen Regierung, als der in Wien ver⸗
ongreß der Monarchen die neüen Grundlagen zu den hen Gr tnissen der Europdͤischen Maͤchte uli, erkannt und in üebereinsiimmung mit seinen Verbuͤndeten feierlich erklärt, daß der unter dem Namen des Afrikanischen Negerhandels bekannte Handelszweig von den Tugendbaften und Aufgeklaͤrten aller Zeiten mit h 1. den Grunds⸗ * der Philanthropie und den Gesetzen der offentlichen Moral zuwider betrachtet worden sey, und daß nur
d die besonderen Umstaͤnde, die zur Entstehung dieses Handels ne
mern hat man sich uͤber den Beschluß der Franzoͤsischen Regierung, den Eingangs⸗Zoll auf Leinengarn erhöhen zu wollen, bitter beklagt. Sir Robert Peel hat zu verstehen gegeben, daß unser Weinbau Gefahr liefe, fuͤr jedes Hinderniß besfräft zu werden, welches man der Einfuhr des Englischen Garns in den Weg lege. In dem Belgischen Kongreß ist das Ministerium mit Heftigkeit aufgefor⸗ dert worden, Repressalien gegen den Franzoͤsischen Handel zu ge⸗ brauchen, wenn die Veh if! Industrie irgendwie er r gihch t wuͤrde. In dem Allen liegt nichts, was das Land oder die Verwaltung unschluͤssig machen koͤnnte. Die letztere hat einen festen Entschluß gefaßt und wird sich durch Drohungen nicht von demselben abbringen lassen. Sir Robert Peel weiß besser als wir, daß die Franzoͤsischen Weine in England mit 400 pCt. besteuert sind, und daß unsere Branntweine dem Britischen Schaß die un⸗ geheure Abgabe von 700 pCt. bejahlen. Es wuͤrde der höchste Wahnsinn seyn, eine solche Lage noch zu verschlimmern, weil bei uns eine entstehende Industrie, die wir nicht entbehren konnen und die augenscheinlich unter den Streichen der Englischen Kon⸗ kurrenz erliegt, durch einen Zoll von 20 pCt. beschuͤtzt werden soll. Ist nicht vielmehr ein Schußz von 20 . unter den angefuͤhrten Um⸗ staͤnden, ein Beweis der Mäßigung, fuͤr den die Englischen Fabrikanten unserer Regierung danken sollten? 20 pCt. ist das Minimum des Eng⸗ ir Ter! Wie! England erhebt Zoͤlle von 20 und 30 pCt., um seine Wollen⸗ und Baumwollen⸗Industrle zu schuͤtzen, die keine Neben⸗ buhser hat, und es sollte sich wundern, daß wir daran denken, die Anfaͤnge der Leinen-Industrie durch Maschinen unter den Schutz eines Zolles von 20 pCt. zu stellen! Wenn irgend eine
Reclamation ernstlich erhoben wuͤrde, was wir nicht glauben, so
verdiente sie mit Strenge aufgenommen zu werden. Uebrigens wiederholen wir, daß der Entschluß des Ministeriums unwlsder⸗ ruflich ist. Was Belgien betrifft, so sehen wir nicht ein, was dasselbe bei der Beibehaltung des gegenw 1 Zustandes zu ge⸗ winnen haͤtte. Seine Leinen werden durch Großbritanien lag mehr von unseren Maͤrkten verbannt. Uebrigens sind, wie der
Beigische Minister des Innern angekuͤndigt hat, Unterhandlungen
eingeleitet worden, um die Belgische Industrie vor den ir⸗
kungen der zu erwartenden Königlichen Ordonnanz zu schüͤtzen.
Belgien hat daher, statt eines Nachtheils, Aussicht auf einen *
theil, und wir wuͤnschen, daß die Ausnahme, welche es beansprucht,
ihm bewilligt werde. Belgien hat großes Recht auf eine exceptio⸗
nelle Behandlung von unserer Seite. Kurz, es wird binnen kur⸗
zem eine weise und unumgaͤnglich nothwendige Maßregel ergriffen
werden. Vorausgesetzt, daß nicht England oder Belglen von dem
unduldsamsten Egoismus beseelt sind, ist keine üble Folge von der
Maßregel zu erwarten. Welche Sprache auch jene Regierungen fuͤhren mogen, die unsrige hat ihren Entschluß gefaßt. Dies ist die Lage. Sie ist, wie man sieht, einfach, gut ünd ehrenvoll.“
Die Pairs⸗Kam mer nahm in ihrer gestrigen Sitzung nach kurzen und unerheblichen Debatten das Ausgabe⸗Budget fuͤr 1845 mit 123 gegen 12 Stimmen an.
Boͤrse vom 10. Juni. Die Geschaͤfte waren heute waͤh⸗ rend der ganzen Dauer der Boͤrse sehr still. Die Renten hatten eine sinkende Tendenz. Die Spekulanten beschaͤftigen sich jetzt n. mit den bevorstehenden allgemeinen Wahlen. 8
ieß, die Auflbsung der Kammern werde unwiderruflich am nach⸗ sten 239 ausgesprochen werden. Die Wahl⸗Kollegien sollen auf den 9. Juli zusammenberufen und die Eröffnung der neuen Kammern auf den 2. August festgesetzt werden. ia Verlfizi⸗
1