und den Heldenmuth der Gemahlin dieses Generals, was von dem ganzen Hause mit lautem Beifall aufgenommen wurde.
Nachdem dann noch die Lords Palmerston und J. Russell die Politik ihres Ministeriums gerechtfertigt hatten, wurde der Antrag des Herrn Baillie mit 75 gegen 9 w verworfen.
London, 21. Juni. Gestern beehrten die Königin, Prinz Albrecht und ihre hohen Gaͤste, der König und die Königin der Belgier, so wie die Koͤnigin-Wittwe, die Herzoginnen von Glou⸗ cester und von Kent, der 1 — und die Herzogin von Cambridge, ein glänzendes Fest, welches der Herzog und die Herzogin von Buccleugh auf der Queensberry⸗Villa zu Richmond veranstaltet hatten, mit ihrer Gegenwart. Das Belgische Koͤnigspaar wird, wie verlautet, einen Monat lang zum Besuch am hiesigen Hofe verweilen.
Der Standard meldet, daß Se. Majestaͤt der Koͤnig von Preußen der Britischen und auswärtigen Bibel-Gesellschaft ein Geschenk von 100 Pfd. St. uͤbersandt und zugleich die Absicht kundgegeben habe, der Gesellschaft fuͤr die Folge einen jahrlichen Beitrag von 25 Pfd. zugehen zu lassen.
Die Einkommensteuer⸗Bill hat vorgestern die Königliche Ge— 1 erhalten, ist also nun Landesgesetz geworden.
it der ‚Britiss Queen“ sind Nachrichten aus New-⸗9po0rk
bis zum 7ten d. M. hier eingegangen, aus welchen hervorgeht, daß die politischen, kommerzielsen und Geld⸗Angelegenheiren in den Vereinigten Staaten sich besser zu gestalten —— Man zwei⸗ felte nicht, daß die Unterhandlungen zwischen den Bevollmaͤchtig⸗ ten Großbritaniens und der Vereinigten Staaten uͤber die ver— schiedenen Differenzen der beiden Kabinette in wenigen Tagen zu einer befriedigenden Erledigung fuͤhren wurden. Lord Ashöurton soll bereits Anstalten zur Abreise treffen. Die Staaten Maine und Mas⸗ sachussetts hatten Abgeordnete ernannt, die sich mit Vollmachten zur Unterhandlung uͤber eine definitive Ausgleichung der Graͤnzstreitigkeit nach Washington begeben sollten. Man glaubte, daß England einen großen Theil des streitigen Gebietes ö und dafuͤr die Ver⸗ einigten Staaten mit einem anderen Gebietstheil oder mit dem Recht der freien Schifffahrt auf dem St. John oder auf dem St. Lorenz entschaͤdigen wuͤrde. In Bezug auf die freigelassenen Sklaven der „Creole“, meinte man, wuͤrden die Vereinigten Staa⸗ ten wohl nachgeben; die Sache der „Caroline“ wird jeßt als eine Bagatelle betrachtet; in Betreff des Durchsuchungs-Rechts zaͤhlte man auf Englands Abstehen von seinen Forderungen, und die Frage wegen des Oregon-0Gebietes schien keiner sofortigen Entscheidung zu beduͤrfen. Der Handel belebte sich von neuem, und mehrere Banken schickten sich an, ihre Baarzahlungen wieder aufzunehmen. Es waren einige Financiers aus England angekommen, um nach Beseitigung der politischen Streitfragen sich zu bemühen, ob sie nicht wenigstens einen Theil der Staaten, welche die Abzahlung ihrer Schulden verweigern, zu Maßregeln bewegen koͤnnten, die einige Aussicht auf Liquidirung der Forderungen dar— böten, welche man in England an diese Staaten zu machen hat. Man zweifelte aber an dem Erfolg ihrer Bemuͤhungen, da seit der Annahme des neuen Bankerokt-Gesetzes die Zahlungs-Ver⸗ weigerungen unter den Privatleuten in den Vereinigten Staaten 8 alltäglich geworden sind, daß auch die einzelnen Staaten ihre ankerstt-Erklaͤrung schwerlich zurücknehmen duͤrften. Schon haben sich 8 — 10 900 Personen fuͤr bankerott erklärt. Am 1. Juni war in New⸗York die beruͤhmte Buchhandlung der Gebruͤ⸗ der Harper abgebrannt; der Verlust wird auf 106 00090 Dollars geschaͤtzt; man hatte Verdacht, daß das Feuer aus Brotneid an⸗ elegt sey. 8 3 Erdbeben vom 7. Mai ist, wie man in den Vereinigten Staaten durch die aus verschiedenen Gegenden Westindiens anlangenden Schiffe erfuhr, mehr oder weniger auf allen West⸗ indischen Inseln verspuͤrt worden. Auf St. Barthelemy hatte noch am 21. Mai ein heftiger Stoß stattgefunden. Capitain Higgins, der mit einer Brigg am 19. Mai von Jeremie abge⸗ segest und zu Boston angekommen war, brachte die Bestaͤtigung von der gaͤnzlichen Zerstoͤrung der Stadt Cap Haytien, von der nur zwei Haͤuser stehen geblieben waren; es war gerade Markttag . und eine große Menge von Landleuten mit Mauleseln und anderem Vieh in der Stadt, und es sollen an 4000 Menschen umgekommen seyn.
Meyerbeer's Hugenotten“ sind am Montag von der Deut⸗ schen Opern⸗Gesellschaft in Coventgarden zum erstenmale gegeben worden und haben auch hier so außerordentlichen Erfolg gehabt, daß sie diese Woche hindurch jeden Abend wiederholt wurden und auch fuͤr die nächste Woche wieder angekuͤndigt sind. London ist die dritte der Europaͤischen Hauptstaͤdte, in denen diese Oper in gegenwärtigem Jahre kurz hinter einander zum erstenmale in Scene ging. Berlin und Stockholm waren damit vorangegangen. Bei der hiesigen Auffuͤhrung waren die Hauptpartieen der Oper folgendermaßen besetzt: St. Bris, Herr Mellinger; Nevers, Herr Schwemmer; Raoul, Herr Breiting, spaͤter Herr Abresch; Mar⸗ cel, Herr Staudigl; Page, Dlle. Wettlaufer; Margarethe von Valois, Dlle. Lutzer; Valentine, Mad. Stoͤckl-Heinefetter, spaͤ⸗ ter Mad. Schodel.
Briefe aus St. Sebastian vom 18ten d., welche in Lon—⸗ don eingegangen sind, sprechen von Besorgnissen von einem Auf⸗ stande in jener Gegend, da sich eine Anzahl Karlistischer und Thristinischer Emigranten der Spanischen Graͤnze naͤherten. Auch in Toelosa wurde am 24sten d., dem Festtage des Schutzheiligen dieser Stadt, eine insurrectionelle Bewegung erwartet.
Nach einem Schreiben aus Verasrußz vom 19. Mai hatte Santana ein Dekret erlassen, wodurch den Deputirten von Eam— peachy verboten wurde, ihren Sitz in dem konstituirenden Kon— gresse zu nehmen, der naͤchstens in, der Stadt Mexiko zusammen⸗ kommen sollte. Es ging das Geruͤcht, daß im Süden 'eine revo⸗ lutionaire a ausgebrgchen sey, an deren Spitze der Ge⸗ neral Alvarez siche, der sich für die Föderation erklärt habe.
Die ven der Regierung angeordnete Untersuchung in Betreff des * der angeklagten Poiizei⸗Mannschaft zu Ennis ist ge⸗ schlossen worden, ohne daß sich klar herausgestellt hat, ob und von wem der Beshl zum Fern ertheilt wurde. Einizen Aufschluß giebt die Erklaͤrung des e ehe Br e,. Vroron, daß Ca⸗ pitain Ruyyene zu ihm gesagt abe: „Ich fuͤrchte, die Leute můs⸗ sen feuern. Die; Mannschaft, meint Herr Drown habe nur die letzten Worg⸗ en unds dadurch sey das Biutvergießen entstan⸗ den. Die 38 Polizei⸗Soldaten sitzen voriguftz noch in Haft
Die Britannia rechnet heraus, daß di Entfernung welche blos auf acht der hedeutendsten Englischen Eisenbahnen täglich von den Vaden en zuruͤcgelegt werde, 10, sos Englische Menn oder im Jahre 3,5623338 Meilen betrage. Im Jahre 1811 wurden auf diesen acht Bahnen 4,600, 000 Passagiere befördert, 55 Personen beschädigt und 22 darunter getödtet. ü
Graf Mens dorf s gestern mit seinen vier Shnen nach dem Kontinent zuruͤckgereist; er hat den Weg uͤber Bruͤssel ge nan men,
Der neue Gouverneuer von Jamaika, Graf Elgin, ist am 18ten v. M zu Kingston eingetroffen, und sein Vorgänger, Sir Ch. Metcalfe, hat sich am 206sten nach England eingeschffft.
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V L—ondon, 24. 22 Der Vorschlag fuͤr die 6 rung der Ballotage bei den Parlamentswahlen ist durch eine große Masjorltaͤt verworfen worden, obgleich 157 Mitglieder dafür siimm— ten. Die kraͤftigste Rede dagegen wurde von Lord John Russell gehalten, welcher sich dem Plane vorzuͤglich deswegen widersetzte, weil selbst die Chartisten darauf bestaͤnden, daß ohne eine große Ausdehnung des Wahlrechtes selbst, fur die Reinheit der Wahlen nichts damlt gewonnen werden würde, und er fürchtete, daß die⸗ jenigen, welche im Parlamente jetzt darauf dringen, ebenfalls Re⸗ sormen dieser Art im Sinne hätten, und dadurch zu erzwingen meinten. Er wies dabei auf die Laͤnder hin, wo dieses Syssem bei den Wahlen benutzt wird, ohne daß dadurch die Sache ge— bessert wuͤrde. So lange also die Häupter der Whigs uber die⸗ sen Punkt mit den Konservativen einig sind, ist die Durchsetzung dieses Planes in England nicht zu befürchten.
Die Opposition der Tories gegen das Ministerium spricht sich in gewissen Zeitungen wenigstens alle Tage deutlicher aus. Unter anderen Dingen rechnet die Morning Po st demsel⸗ ben hoch an, daß es noch nicht dafuͤr gesorgt habe, die Kirchen⸗ steuer abzuschaffen und der Kirche ein sonstiges Einkommen an
deren Stelle zu sichern und somit dieselbe von dem Skandal zu befreien, welchem sie durch die Kaͤmpfse mit ihren Gegnern ausge⸗ setzt ist. Dieses ist eigentlich eine neue Sprache von diesen Ver⸗ tretern des Alten. So lange sie geglaubt, die bestehenden Gesetze könnten ihnen zur Erzwingung dieser Steuer dienen, selbst wenn es durch das dem ganzen Geiste der Verfassung und der natio⸗ nalen Ansichten und Gewohnheiten widerstrebende Mittel gesche⸗ hen muͤsse, daß die Entscheipung der Minderzahl in einer Gemeinde den Willen der Mehrzahl beseitige. Seitdem aber der geistliche Richter, Dr. Lushington, durch einen feierlichen Rechtsspruch die Meinung, daß es ein so widersinniges Gesetz gebe, zerstreut hat, will man, daß die Regierung versoͤhnend einschreite. Hiermit legen sie aber ein Bekenntniß ab, daß auch ste bereit sind, Neuerungen zu machen, wenn die Umstaͤnde sie erfordern, und entschuldigen so⸗ mit Peel, welcher im Grunde nur dieselbe Regel befolgt; der Unterschied ist einzig der, daß er in einigen Punkten die Noth⸗ wendigkeit zu Veränderungen erkannt hat, wo die Tories sie noch nicht einsehen. Sie meinen aber, Peel hätte, wenn er so viele Adressen und Reden gelesen haben mußte, welche vor den letzten Wahlen von Tories erlassen und gehalten worden, welche ihm ganz andere Grundsaͤtze und Absichten zuschrieben, als er seitdem an den Tag gelegt, den Irrthum nicht stillschweigend hingehen lassen sollen; wenigstens haͤtte er diejenigen, welche sich mit so offenbar falschen Erwartungen um ihn her draͤngten, vor der Ab⸗ slimmung, welche das Schöcksal des letzten Ministeriums entschied, enttaͤuschen sollen. Wenn s⸗ Whiggistische Grundsaͤtze herrschen muͤßten, so sey es besser, daß solch? von Whigs, als von angeb— lichen Konservativen ausgefuͤhrt wurden.
Eben 26 hat nun die Partei einen neuen Verdruß erfahren, welcher um so tiefer dringen und ihre pposition um so schneller gestalten wird, da der persoͤnliche Vortheil jedes Einzelnen damit bedroht wird. Die Regierung hat namlich einen Vorschlag an— gekuͤndigt, wodurch gestaͤttet werden soll, auswaͤrtiges Gefraide ohne Zoll einzufuͤhren, wenn der =, . dafur eine ent⸗ sprechende Quantität Mehl oder Zwieback zur Ausfuhr unter den Mauthverschluß legt. Dies verdrießt die Gutsherren um so mehr, da noch vor zwei Jahren das Unterhaus einen ähnlichen Vor⸗ schlag von Seiten des dir Villiers durch eine große Majo⸗ rität verwarf. Auch ist die Maßregel bedeutend genug, weil da⸗ durch alle auslaufende ffe in den Stand geseßt werden, sich mit Mehl und Zwiebhtck! von auswaͤrtigem Getraide zu ver— sehen, das noch dazu gar keinen Zoll entrichtet hat. Auch dringt der Morning Herald darauf, daß recht bald „eine un⸗ abhaͤngige Partei“ nach dem Plane des Sir Richard Vioian ge⸗ bildet werde, welche im Stande sey, die Regierung sowohl, als die Liberalen im Zaum zu halten. Nur, meint dieses sonst den Mo⸗
nopolen so holde Journal, muͤsse sie nicht auf den von Vivian a, Grundsatz der Hpposition gegen Handels-Freiheit fußen; sonst wuͤrde sie auf Sand bauen!
Die Times haͤlt noch immer mit einer Erklärung zuruͤck; doch hat sie in Bezug auf das Armengesetz allen Ruͤckhalt abge— worfen. Sie erklärt nun unverholen, uͤber diesen Punkt sey die geg n watig⸗ Verwaltung eben so ungenuͤgend als dle letzte. Und
a sie oft behauptet hat, daß dieses Gesetz letztere gesturzt habe und jede Verwaltung fallen muͤsse, die es zu behaupten suche, so folgt der Schluß wohl von selbst. Auch spricht sie gegen Peel und Graham ohne Maß und rechnet dabei (wie fast alle andere Tory⸗Blaͤtter) jenem noch als eine besondere Suͤnde an, daß er mit Roebuck und Russell in Bezug auf das Be— stechungs-System gemeinschaftliche Sache gemacht habe. Dabei ist indessen von Stanley keine Rede, welcher uͤberhaupt, seit er mit Peel im Ministerium ist, sehr schweigsam geworden, und den auch seine Stellung als Minister des Kolonialwesens der Nothwendig⸗ keit uͤberhebt, uͤber solche das Innere betreffende Gegenstände zu reden. Vielleicht durfte er, wenn Peel fiele, der Messias der To—⸗ ries werden; obgleich diese es ihm jetzt uͤbel nehmen, daß er sich bereden lasse, die Maßregel ur die Reform des 1 Re⸗
istrationswesen, wofuͤr er während der zwei letzten Jahre der Whig⸗ erwaltung so viel Eifer gezeigt, nun, wo er irgend etwas der Art ohne Schwierigkeit durchseßen konnte, ohne allen Grund hinzu⸗ geben. Ueberhaupt gefaͤllt den Tories die Irlaͤndische Verwaltung gar nicht. Lord de Grey, welcher gern den alten Orangisten den Haupt—
Einfluß einraͤumen wollte, ist offenbar durch seinen Secretair, Lord Elliot, und den Kanzler Sugden daran gehindert worden. Diese verfahren ganz im Sinne 3 und fuhren die Verwaltung ohne Parteilichkeit, und man behauptet sogar, Lord de Grey werde seine Stelle niederlegen und einem anderen Stgtthalter Platz machen.
Solcher Zwiespalt unter den Unterstuͤtzern der Regierung ist um so mehr zu bedauern, da in einem Augenblick der wachsenden Noth und Unzufriedenheit unter den arbeitenden Klassen, Eintracht unter den herrschenden Klassen ein besonderes Bedärfniß ist. In⸗ zwischen muß ich den Deutschen Leser unserer whiggistischen ünd radikalen Blatter doch warnen, daß sie deren Angaben über diese Noth und Unzufriedenheit nicht unbedingt glauben. Es liegt eben im Vortheil der Partei, und besonders der Anti⸗corn⸗law⸗league, welche auf alle diese Blaͤtter wirkt, den besitzenden Klassen recht bange zu machen, um weitere Ermäßigungen im Getraide⸗-Gesetz zu erzwingen.
ch habe nur noch Raum in 9 auf die gestrige Debatte
im Unterhause uͤber den Krieg gegen hn e? Ihre Aufmerk⸗ samkeit auf die Reden he, . Peels und Palmerstons zu len⸗ ken. Herr D. Salomons hat denselben Gegenstand vor die Actien⸗ . der Ostindischen Gesellschaft gebracht; aber die Debatten
ind auf heute vertagt.
Deutsche Bundesstaaten. m Dresden, 24. Juni, Das erste Sachsische Mäͤnner⸗
Gesangfest findet laut des hierüber verdffentlichten ramms am 8. und g. August statt und wird wo md 16 im . gefelert.
Allen Saͤchsischen Städten, Musit⸗-Gesellschaften, Chören, Direk—
toren, Kantoren sind Einladungen zugegangen, und so durfte man sich schon einige Theilnahme versprechen, wenn auch, wie natür⸗ lich, von allen nah an der Eisenbahn liegenden Ortschaften das Meiste zu erwarten steht. Das Ganze kann gleichsam als ein Probeschuß gelten nach den großen Saͤchsischen Musikfesten, die wir, wenn auch ziemlich späͤt, nun doch noch erhalten werden. Ob damit die Errichtung eines Musik⸗Konservatoriums und einer Thea⸗ terschule Hand in Hand gehen wird, haͤngt freilich noch von vie— len anderen Vorbedingnissen ab. Wunderlich bleibt es im⸗ mer, daß man heutzutage, wo fuͤr Musik und Theater das goldene Zeitalter eingetreten, wo der Vesuch des Theaters nicht blos Mode, sondern Vielen Bedürfniß ist, wo fuͤr Unterrichts⸗ wesen so viel geschieht, dennoch in letzterer Beziehung beide Künste in Sachsen wenigstens und auch in vielen anderen Landern leer ausgehen. Der Deutsche Schauspieler findet fast nirgends eine vorbereitende Bildungsstäͤtte, und man wundert sich noch über den 1 Verfall der Buhnen. Sollte die bald bevorstehende Saͤ⸗ kularfeier des neuen Deutschen Schauspiels allenthalben Thell⸗ nahme finden, so wurde dieselbe gar nicht besser zu begehen seyn, als durch Errichtung von Theaterschulen und 7. ens eines Deutschen Centralpunktes fuͤr den Kultus der Thalia, Melpo⸗ 23 Polyhymnia und Terpsichore, einer Art Schauspiel-Uni⸗ versitat.
Zu den viel besuchten Anstalten Dresdens 26 auch dieje⸗ nige, welche der verstorbene, dadurch Europaͤisch berühmt gewor⸗ dene Dr. Struve 1821 fuͤr kuͤnsttiche Mineralwasser hier gründete, eine Anstalt, welche in der ganzen Welt Filiale hat und unter der Leitung eines Sohnes des verstorbenen Stifters, Jahr fur Jahr die 34 der Huͤlfesuchenden wachsen sieht. Wir fügen hler, mit Beruͤcksichtigung des Werkes von Franz Sim on, Über die Heil⸗ quellen Europa's eine kurze statistische Ulebersicht bei. Danach zähit man untersuchte Mineralquellen in: Preußen 126, Nassau TX, Bayern 71, Sachsen 24, Hannover 123, Waͤrttemberg 15, Meck⸗ lenburg 10, Hessen 20, Baden 22. Säͤchsische Herzogthümer 11, Lippe 12, Waldeck 14, Anhalt, Schwarzburg, 27 Hohenzol⸗ lern 13, Braunschweig und den Reichsstädten 3; — Summa 388; Oesterreichische Staaten 200; fuͤr Deutschland mit ganz Oesterreich und Preußen 598, Belgien und Niederlande 10, Dänemark mit Asland, Schweden 19, Frankreich 115, England mit Jonischen ee 37, Schweiz 41, Italien 173, Spanien und Portugal 2 EY,
riechenland 6, Rußland 51; Summa 1015, wovon weilt über die Halfte nur auf Deutschland.
Doch fehlen hier noch so manche. Denn Sachsen selbst zählt einige 30 bekannte und benutzte Mineralquellen und dazu gegen 10 — 12 Wasser⸗Heilanstalten.
Nach der Bekanntmachung der fuͤr die Alterblaändische Im⸗ mobiliar⸗Brandversicherungs⸗Anstalt niedergeseßten Kommission be. trug 1811 die Einnahme 103,633 Rthlr., die Ausgabe 251,3) 36 r. die bis jetzt noch unerhobenen lUinterstuͤtzungegelder 166, 125 Rthlr., so daß 14,122 Rthlr. Passiva durch die diesjährigen Ein⸗ nahmen zu decken blieben. .
Oesterreich. ; .
Wien, 20. Junt. Der bisherige Ober-Lieutenant der Koͤ⸗ niglich Ungarischen Leibgarde, Oberst Gref Haller von Hallerked, ist von Sr. Majestaͤt dem Kaiser zum General⸗Major ernannt und zum Banus von Croatien erhoben worden.
m 17ten d. ist Se. Kaiserliche Hoheit der er er g Karl Ferdinand hier eingetroffen; der Tag seiner Abreise nach St. 83 tersburg ist noch nicht bestimmt; unter den Begleitern Sr. Kai⸗ serlichen Hoheit wird sich der General⸗Major Fuͤrst von Schwar⸗ n befinden.
Se. Kaiserliche Koheit der Erzherzog Johann beabsichtigt im naͤchsten Herbst eine Reise nach Deutschiand ö machen und den im September in den Preußischen Rhein⸗Provinzen abzuhaltenden Mandvern beizuwohnen.
Wien, 22. Juni. Komponislen Donizetti mit dem Ge Kapellmeister ernannt.
Schweiz.
Zürich, 29. Juni. (N. 3. 3.) Der neu erwählte Praͤsi⸗ dent, Herr Ulrich, eroͤffnete die ordentliche Sommer⸗Sitzung des großen Rathes von Zuͤrich mit un sfsahr sogz r Anrede:
„Was verlangt das Volk des Kantons Zuͤrich vom neuen gro⸗ ßen Rathe? Daß er nach unseren Ansichten handele! so tönt es von beiden Seiten. Ein Schweizerischer Staatsmann hat jüngst gesagt: die Schweiz verlangt vom Kanton Zuͤrich, daß er sein ekel⸗ haft gewordenes en , . nicht laͤnger zur Schau trage. So verlangt wohl auch das Volk, daß wir uns wieder bewußt werden, Soͤhne Eines Vaterlandes ih seyn, das Alle doch an einander kettet; daß wir den Rathssaal nicht als ein Schlachtfeld für Kaͤmpfe be⸗ trachten, deren das Volk satt ist, sondern als den Ausgangspunkt schoͤnen Wirkens; daß Jeder seine alte Rechnung, auf der das ei—⸗ gene Recht aufs hoͤchste, das eigene Unrecht ganz 6 an⸗ gesetzt war, zerreiße und eine neue Rechnung für das Bater⸗ land anfange; daß wir uns bewußt werden, in eine neue Zeit eingetreten zu seyn, in die wir die Erfahrung der fruͤ⸗ heren Zeiten, nicht ihre Leidenschaften herübernehmen sollen. Sol⸗ len wir also unsere Grundsaͤtze aufgeben? soll ein schlaffes Wesen ein⸗ treten? Nein! Die Ansichten mögen 369 und scharf a. tragen werden; aber es sey eben ein . der Prinzipien, mit A tung der Personen. Soll da nun wieder ein Jeder sagen: das paßt fuͤr unsere Gegner! Nein, vielmehr en die eigene Schuld sey die Tbaͤtigkeit eines Jeden vorzüglich gerichtet, An Gelegenheit zu allem Dem fehlt es in gegenwaͤrtiger Sitzung nicht. Lassen Sie mich hier eine Bemeckung wiederholen, die ich schon seit mehreren Jahren aus⸗ ö es . der Kanton Zurich nicht so fast neuer ode
ö Gesetze, ais daß die erlassenen aügewendet und erhalten werden.
Die Zuͤricher Tagsatzungs-Instruction in Bezug der Kloͤster geht * i, n, Ann, 1) die Gesandtschaft wird in erster Linie Aʒargau zu bewegen suchen, daß es den . konzedirten Frauen⸗Klöͤstern noch das vierte, Hermetschwyl, 1. ge; mit An⸗ erkennung des Ober⸗Aufsichtsrechts des Staats äber die herzu⸗ stellenden Kloͤster; ) in zweiter Linie soll sie an Vorberathungen zu anderen Vermittelungs-Vors. gn Theil nehmen und das . fultat dem großen Rathe zum Entscheld vorlegen; Y) erweist eine Ver⸗ mittelung sich als unmoglich, so soll sie das Protokoll offen behal⸗ ten und an den gro en e. . D 2 6. . Wunsch aussprechen, d argau egislativem ge . Garantieen fuͤr Aufrechthaltung des katholischen Gottes⸗ dienstes gebe, die mit dem allgemeinen Interesse des Kantons ver⸗= einbar sind. Die Beschwerden der Thurgauischen Klbster solle die Gesandtschaft ad referendum nehmen.
In der neuen Te ssiner Verfaͤssung ist ein Artikel, welcher die , . der Bur errechts⸗ Erwerbung . Fremde festsezt, Ein geistlicher Herr wollte, daß unter diese edingungen 3 die aufgenommen wärde, es muͤsse der Bärgerrechts⸗ er
Se. Majestaͤt der Kaiser haben den ar. von 4000 Fl. zum Hof⸗
katholisch seyn. Zur Begrundung dieses Antrags steilte er das Schreckbild der paritaͤtischen Gemeinden auf, 3 Herr Bat⸗
taglini entgegnete: „Solche Zweifel, solche heuchlerische Vefürchtun⸗
tglaͤubigen aufzuheken und edle gen werden verbreitet, 2 bie — ersticken.!“ Der Antrag, — groß r r mn, Iherrecht zulassen wollte, wurde ver⸗ r nur Katholike worfen. n Rath von Genf sind beendigt. Die Wehle . 1 * Syndik Rigaud zugleich in zwei In der Liste derse l andlichen Wahl⸗Kollegien. St. Gervais hat sladtischen und en bes 3. Marz, die Herren = n,, m. fast alle Notabll rd Viridet 1c. Die Herren Dufour, Fazy⸗ — q k finden sich in anderen staͤdtischen Kollegien. 9 * inen außer den Syndiks die Herren Cherbuliez, 1 . 1c. Italien.
19. Junl. Se. Majestaͤt der Köͤnig von Bayern wee gde, wer Florenz kommend, in hiesiger Residenz ist vorg, Der regierende Herzog und saͤmmtliche Mitglieder
i fe enen. dem Konig bis an die Graͤnzbruͤcke des Panaro
Syanien.
vrid, 16. Juni. Das neue Ministerium besteht, mit n. des Generals Rodil, an aus Senatoren. Man glaubt, es werde sich beeilen, die Arbelten der Session zu beendi⸗ zen, um die Debatten äͤber politische Fragen zu vermelden, indem es in der Deputirten⸗-Kammer wahrscheinlich nicht die Majoritaͤt erhalten und folglich abzudanken genöͤthigt seyn wuͤrde.
arcelona, 17. Juni. Im hiesigen Constitucional liest 62 3 n n Ley hat bude et in Figueras sey die Republik proklamirt worden; das Ganze beschraͤnkt sich jedoch darauf, daß einige junge Leute unter Vorantragung einer ahne und mit dem Rufe: „Es lebe die Republik!“ einige Straßen durchzogen, aber der von den Behörden an sie ergangenen Aussor⸗ derung, auseinanderzugehen, sogleich Gehorsam leisteten. Die Fahne ist in Beschlag genommen worden.“
Saiti.
Port au Prinee, 23. Maͤrz. Der Praͤsident Boyer hat nachstehende Proclamation erlassen:
„Bewohner von Haiti! Ihr habt die Machinationen nicht ver⸗ gessen welche im Jahre 1839 im Schoße der Reyrdsentanten Kam; mer angejettelt würden, um die Constitution zu stärzen; Ihr habt die große Maßregel bewilligt, weiche die Kammer damals ergriff, um diejenigen ibrer Mitglieder zu entfernen, die aus Ehrgei sich mit der Autorität der National-Reyxraäͤsentation dekleiden wollten, um die Anarchie an die Stelle der bestehenden Ordnung der Dinge zu setzen.“
er gegen mehrere meineidige Deputirte gefaßte Beschluß war eine eg, 1 unerlaͤßlicher Gerechtigkeit; die unverzügliche Wiederhersieünng der Ordnung und der Ruhe rechtfertigt dieselbe.“
derselben fand gestern Abend statt. irn vom stadtischen Musik-Corps aus ihrem Vereins⸗-Lokale
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„Nach diesem glücklichen Resultat war es erlaubt, zu glauben, daß die uber das Thörichte ihres Projekts nnn unn riedenen endlich auf den verbrecherischen Gedanken, Bürger gegen Burger zu bewaffnen, und das Land den Grdueln des Buärgerkrseges r n = ben, verzichten warden, als die Zeit der Erneuerung der Wahlen plötz⸗ lich wieber strafbare Hoffnungen erweckte.“
„Die . , n, wurden in einigen Gemeinden der
eerd neuer Machinationen; die Beförderer der Ünruhen verbanden sch untereinander; durch Kühnheit unterdrückten sie die Freiheit der Wahlen und die guten Bürger sahen mit Schrecken die Namen der selben Personen aus der Wahlurne hervorgehen, welche die fünfte Legislatur von 1839 , ,, hatte.“ .
„Bewohner von Hasti! Votg ü Art sind nie Angriff gegen die Consiitution, die sie noch einmal bedrohen; allein man wird nicht sagen, daß ya ' Vota, die Frucht gehaäͤssiger Mandver einer kleinen Anzahl, den r schwächen konnten.“
„Gegeben im Nation al⸗Pa 23. Maͤrz 1842, im 39sten Jahre der Unabhaͤngigkeit.
Boyer.“
Koblenz, 24. Juni. (Rh. und Mo sel⸗3.) Von Seiten es Königlichen Ober-Präsidiums ist den hiesigen Behoͤrden mit⸗
etheilt worden, daß die 3 sich bewogen gefunden, der
ranzbͤsischen Dampfschifffahris⸗-Gesellschaft Renouard de Bussie— res 23 Oswald die Erlaubniß zur Befahrung der Preußischen Rheinstrecke zu ertheilen. Diese Gesellschaft beabsichtigt in Folge des Franzoͤsisch⸗Niederlaͤndischen Handels⸗Vertrags einen direkten Dienst zwischen Straßburg und Rotterdam einzufuͤhren.
Aachen, 23. Juni. (Aach. 3) Die städtische Behorde Aach ens hatte unserer trefflichen Liedertafel, als sie sieggekroͤnt von dem Gesangskampfe in Bruͤssel zuruͤckkehrte, als Anerkennung ihrer Verdienste und als patriotische Sympathie fuͤr den Triumph, welchen in einem fremden Lande die Deutsche Kunst davongetragen, eine Fahne zu uͤberreichen beschlossen. Die feierliche Uebergabe
abgeholt, sich in den großen Kaisersaal des Rathhauses begeben,
trafen daselbst auch die städtischen Behöͤrden und der Stadtrath ein und wurden von der Liedertafel mit dem Vortrage eines Lie—
des, „Gruß an Aachen“, aufgenommen. Nachdem Herr Ober— Buͤrgermeister, Geheimer Regierungsrath Emundts, einige herzliche Worte uͤber die ausgezeichneten Leistungen des Vereins, uͤber seine Triumphe in Bruͤssel und uͤber seine Bemuhungen um den Ge⸗ sang ini Allgemeinen gesprochen, brachte er der Liedertasel ein Hoch aus und uͤberreichte dem Secretair derselben die Fahne, an
welche der Taktfuͤhrer der Gesellschaft die in Bruͤssel erhaltene
große goldene Medaille befestigte.
Preise der vier Haupt⸗-Getraide⸗Arten
in den fuͤr die Preußische Monarchie
bedeutendsten Marktstaͤdten im Monat Mai 1842, nach einem monatlichen Durch⸗
schnitte in Preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Namen der Städte. vweuen Roggen
N amen der S ta d te. J 2er en dr oggen Ger ste Hafer
nsterburg. ... ...... ...... astenburg Neidenburg Danzig Elbing Koni Graudenzʒ . .... . 1 ** 02 . n ... .
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Leobschuͤtz. . diele ö 6.6. 31. .
Durchschnitts⸗Preise 12 Preußischen Staͤdte . 5 Posenschen Staͤdte. . .. 8 Brandenburgischen und Pommerschen Staͤdte 11Schlesischen Staͤdte . S8 Saͤchsischen Staͤdte . 4 Westphaͤlischen Staͤdte. 14 Rheinischen Staͤdte .
—
wittentchatt, Kunst und Literatur. Inr Geschichte des Dentschen Staatsrechtes.
etre die pol ncht k en zugehen z i e , die
in m , . Resultaten gerade im 14ten Jahrhundert hervor⸗ treten, in Einklang zu bringen. Außerdem aber erscheint es gewiß als ein Bedürfniß unserer Zeit, die vielen tüchtigen ar gn fn, die seit etwa 49 Jahren auf dem Gebiete der Deuͤtschen Verfässungs⸗ und Verwaltungs⸗Geschichte gemacht sind, zufammenzufassen und so in einem Gesammtbilde die e dw unserer ̃ . vorzufüh⸗ ren. Wenn in der Vorrede demnach eine Fortsetzung des Werkes bis guf die Gegenwart versprochen wird, so ist nicht nur damit die Recht⸗ fertigung des ersten Theils ausgesprochen, sondern auch die große und umfassende Anlage des Planes gegeben. s
er Verfasser beginnt das 363 Buch mit den inne, des Germanischen Sfaats zur Zeit des Kaiferthums Karls des Großen. Hier werden die allgemeinen Germanischen Institute, die allen Stammen ö . waren, refapitulirt, die wesentli⸗ chen Ergebnisse der Volksrechte füͤr das Staatsrecht und der Geist der Karolingischen Perf ssung geschildert. Besonders die Form der Hesetzgebung mußte hier genguer betrachtet werden, weil zur Charakteristsk eines Staates stets ner ist, das Augenmerk . zu richten, 3 juristische Person die höchsten Staatsgewal⸗ ten übt. Es ist aber nicht zu leugnen, was hier durchgehends dewie⸗
ast zu P-ibrt au Prince, am 9k
Tachdem die Mitglieder der
sen wird, daß überall das Voll an der Gesetzgebung Theil nahm, in den Gauen, Provinzen und auf den Reichstagen; überraschend ist die Aehnlichkeit der Form der Gesetzgebung unter den Karolingern mit der heutigen Englischen im Parlament. In England hat 4 über⸗ haupt das Alt⸗Germanische am reinsten erhalten. Das Haus (domus), wo die Reichstage der Karolinger entweder im Freien oder in ge⸗ schlossenen Schranken gehalten wurden, war eingetheilt in zwei Kam⸗ mern: die der Ire lich und Weltlichen, d. i. Bischbfe ünd Aebte, Grafen und Fürsten. Zuerst wurden immer die Kapitel des Königs r, , m,. vorgelegt; der König hatte das vorzügliche Recht der
ntraͤge; sie wurden von denen an die Versammlung gebracht, die man die Minister des Königs nennen kann, von den höchsten Mini⸗ sterialen, dem ersten Kanzler, dem Pfaljgrafen und dem Kammerer, welche immer Sitz und Stimme in der Versammlung hatten. Da⸗
durch zeichnet sich diese Verfassung aus, 7 sie keine Scheidung un⸗
trennbarer Gewalten kennt, keinen feindlichen Gegensatz von Gesetz⸗ gebung und Ausführung. Alles, was zum Heile des Staates diente, gehörte dahin. Die einzelnen Theile der Vorschlaͤge wurden mit der größ⸗
len Freiheit der Rede durchgesprochen; war es nöͤthig, so vereinigten
sich beide Cammern zu einer. Waren die Königlichen Anträge be⸗ sprochen, so geschah von Königlicher Seite aus die Umfrage, was ein Jeder 2. Würdiges zur Berathung oder zum Vortrage bringen
des Palatiums (der Pfalj) als Missi besorgten die Botschaften zwi⸗ schen den beiden Haͤusern; sie fragten und empfingen die Antworten; sie sind die Kommissionen, die noch heute zur Verstaͤndigung beider Haͤuser in England ernannt werden; auch wurden schon Nschtmit= lieder der Versammlung zur Instruction des Hauses vor die Schran— en geladen. Endlich, wenn die Verhandlungen zu Ende 9. ihrt waren, wurden dem Könige die Kapitel vorgelesen. Er bestdtigte oder waͤhlte aus, was ihm gut schien; er allein sprach die Entschei⸗ dung. Ueberhaupt galt noch bis in das . Jahrhundert, wie hier einzeln nachgewiesen wird, der Grundsatz: lex consensu populi sit et constitutione regis. Denn nicht blos die x der er⸗ wählten Reichstags⸗Mitglieder zu den Gesetzen war erforderlich, sondern, wenn es Hinzufuͤgungen zu den Volks⸗-Gesetzen galt, auch die der Freien in den Provinzen auf den Provinzial⸗Tagen.
So wie wir aber diese wunderbare Verfassung als eine große Reichz⸗ genossenschaft der verschiedensten Nationen, welche Allen ihre Eigen⸗ ihümlichkeit und Freiheit bewahrte, auffassen muͤssen, so geht doch durch dieselbe, vermoͤge des geheiligten Koͤnigthums und Kasserthums, eine Art von centralisirender Gewalt durch, welche sich erst nach Karl's des Großen Tode mebr und mehr verliert. Karl ließ sogar die Beamten der untersten Gemeinden an die Krone knüpfen, die Scabinen, die Zehntschaften, die Hunderte und die Gaue; uͤber die⸗ sen stand die aufsehende Gewalt des Koͤnigs, die Missi. Wie nun diese Einheit, Harmonie und Ineinanderwirkung des Volks und des Königs durch das Mittelglied der Beamten, des Dienstadels, der Ministertalen und der Geistlichkeit aufrecht erhalten wurde, das wird hier gezeigt, wie unser Deutsches uranfaͤngliches Staatsrecht allen einzelnen Cor⸗ porationen und Staͤnden ihre Gewalten gab und sich gliederte.
Die folgenden Bücher beschaͤftigen sich init den Uumwandelungen und weiteren Entwickelungen. Hoöͤchst merkwuͤrdig ist gleich im zweiten Buche eine von allen bisherigen Auffassungen abweichende, hier aber unwi⸗ derleglich mit Hunderten von Belegen durchgeführte Darstellung der Eh Tun) des Karolinger⸗Reiches, nach Herzogthüͤmern (Dukaten) aufgestellt. Man stellt sich gewohnlich vor, daß unter Karl dem Großen und noch unter den Karolingern des neunten Jahrhunderts uͤberhaupt, das Reich allein in einzelne Grafschaften ober Gaue getheilt gewesen sey. Dles ist aber nicht richtig; es gab sehr viele größere Territorien, Dufate, Marken, Provinzen und Limites, auch Termini genannt. Die Du⸗ kate bedeckten schon um die Mitte des neunten Jahrhunderts den gan⸗ zen Boden des Kaiserreiches, von Benevent bis zum Dukate von Sachsen; vom Herzogtbume Churwale oder Waͤlschchur bis zum Her— zogthume von Friesland, vom Herzogthume von Bayern und Panno⸗ nien bis zum Herzogthume von Septimanien. Mit vielen dieser Her⸗ zogthüͤmer waren Marken zur Vertheidigung der Graͤnzen vereint, mit mehreren nicht. Ganz falsch ist die bis jetzt in den Reichs und Rechts⸗Geschichten vor 5 Meinung, daß Verwaltung durch Grafen, denen nicht mehr als eine Grafschaft anvertraut wurde, die Regel war. Das Dukat von Chur und Allemannien, das Herzog⸗ thum des Elsaß, das von der Mosel (Mosellana), das von Austrasten, das der Ripugrier, das von Sachsen, das von Friesland, das von Thuͤringen, das von Bayern und Kaͤrntben finden sich schon unter En dem Großen oder Ludwig dem Frommen; eben fo zu derselben Zeit sind auch, die anderen Reiche saͤmmtlich nach Dukaten eingetheilt; aus den an der Spitze derselben ste⸗ henden Beamten, den wechselnden Heerfuͤbrern oder Herzogen bildete sich eine Art staͤndiger Macht in den spaͤteren Zeiten bis zum Anfange des zehnten Jahrhunderts, die statt der Missi an die Spitze des Adels und der Provinzigl-⸗Verwaltung steht. Der ganze Reick thum der Erscheinungen und Umwandlungen wird hier zusammenge— fat. die Entzweiung des Karolingischen Geschlechts, die Theilungen
er Monarchie, die Nationalitaͤten, die sich entwickeln, die erneuerte
Vdlkerwanderung des neunten Jahrhunderts (Normaͤnner und Un= garnz; die Mißverhaͤltnisse der inneren Verwaltung, Unterdrückung der Freien, die Entstehung von Wahl⸗Mongrchieen, Trennung der geistlichen Macht vom Staate durch die Erhebung des Papstthums, Sieg der Aristokratie uͤber das Koͤnigthum und uͤber das Volk.
Hoͤchst ,, scheint uns in diesem Abschnitte und besonders wichtig fuͤr die Erklarung spaͤterer Kampfe die , Roms. Uns ist nicht bekannt, daß in irgend einem fruͤheren Buche so ein⸗ dringend die Stellung des Kaisers, des Paystes und der Stadtgemeinde dargelegt oder zum Verstaͤndniß der Geschichte auch nur in Zusam— menhang gebracht ware. Auch in einem spaͤteren Abschnitte wird nochmals darauf zuruͤckgefuͤhrt, kurz vor dem Ausbruche des Roten Kampfes unter Heinrich V. und Gregor VII., und gegen Ende des Buches in der Beilage werden Urkunden aus Roͤmischen Quellen bei-
ebracht, welche die große Gewalt der Kaiserlichen Pfalz in Rom, kit vollstaͤndig geordnete Beamtenwelt, des Kaisers materielle Gewalr, Einkünfte und die Ausuͤbung der Kaiserrechte in Rom 2 Nach ⸗ dem dann der Verf. die Bildung, der Herzogthuͤmer und ihrer staͤndigen Gewait in den Heriogen, so wie die Einsetzung der Provinzial ⸗Pfalzgra⸗ fen, entwickelt hat, geht er zur Darstellung dieses Staates in der Geschichte der Saͤchsischen Katfer und Könige uͤber. Diese große Zeit des Deuischen Namens ist aber gar . zu verstehen, wenn man nicht die Entwickelung des Staatsrechts stets vor Augen hat.
Am Anfange des zehnten Jahrhunderts hatte sich die alte Reichs— Verfassung in eine Stamm- oder Provinzial-Verfassung aufgeldst. An der Spihe des Reiches ein Wabltdnig, die Aristokratie auf den Hoftagen, mit dem Verschwinden der regelmäßigen Reichstage bat das Volk feine politische Gewalt fast gaͤnzlich verloren. Die Herzoge haften ihre alten Functionen behalten, den Heerbann der Provinz und die In⸗ spectign uber die benachbarten Staͤmme der Barbaren. Die gröoͤßte Erweiterung ihrer Macht lag darin, daß sie jetzt die obersten Sentio= ren in ihren Provinzen waren, daß ihre Familien, meistenthesls mit den Volksstaͤmmen verwachsen, als die Herrscher⸗Familien (Dyna sten), sie selbst als die natuͤrlichsten Landesherren . werden konnten. Faktisch, wenn auch nicht immer gesetzlich, lagen in ibrem Amte schon die wesentlichen Keime der weil späteren andeshoheit: Landes⸗Jurisdietion, Regalien und Landesheerbann. Sie wählen den König oder leiten die Wahl und vertreten die Volkssigmme; sie haben die Ehre der böͤchsten Hof⸗Aemter, sie üben eine bedingte Hul— digung, weil der König ihnen beim Ritt durch das Land verfprechen mußte, die Volksrechte und Freibeiten stehen zu lassen. Sie ver⸗ sammeln die Landtage und üben auf denselben zur Aufrechterhal= y des Landfriedens ihre Gerichtsbarkeit uber Geistliche und Weltliche. Die Grafen endlich waren durch das Vassatikum an ihre
erson gebunden, leisten ihnen den Eid der militairischen Treue, ind ihrem Heerbann untergeordnet. . J Dieser Auflosung der Reichs⸗Verfassung durch aristokratische 13 . die 63 6 er. 36. e n , berstellen, eine erhoöͤhte a er große und die pri nf en r rn. Die Geistlichen, Bischöfe und
wolle. Gerade 3. zu machen, stand Allen als Recht zu. Diener