1842 / 185 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

wandter, gegen Familien ⸗Aristokratie gesichert. Abgesehen von dem ihm kompetirenden halben 2 an der Souverainetät, hat der Senat, „als ordentliche Obrigkeit“, die obere Leitung und Re⸗ ierung des Ganzen, wie die Direction des Einzelnen, die Repra⸗ . der Staatshoheit nach außen, die Rangvorzuͤge der Amts⸗ wurde und in der Regel die wichtige Initiative in allen Gegen— staͤnden der mit der Buͤrgerschaft gemeinsamen hoͤchsten Gewalt. Die Buͤrgerschaft hat elnrff abgesehen von ihrem An⸗ theil an der Staats⸗Hohelt, eine gar mannigfach gegliederte Mit— wirkung bei der Leitung der öffentlichen Angelegenhelten durch die sowohl den Rath kontrollirende, als in legislatorischer Hinsicht vorbereitende Bestimmung ihrer allgemeinen Ausschuß⸗Kollegien, durch die einzig in ihren Haͤnden befindliche, den aus ihrer Mitte und von ihnen auf 10 Jahre gewahlten Kaͤmmerei⸗-Buͤrgern an— vertraute Verwaltung des gesammten Finanzwesens, so wie eine direkte Mitwirkung in sast allen einzelnen Regierungszweigen durch Deputirung aus . Mitte 13 Verwaltung der betreffenden De⸗ partements, denen wiederum Raths⸗Mitglieder vorzustehen pflegen. Zur ersterwähnten, an der Staatshoheit partizipirenden sogenann⸗

ten erbgesessenen Bärgerschaft gehört jeder mit einem nicht äbęrschul⸗ deten ) Erbe (d. h. ö angesessene gte Aus dem leitenden Gedanken persoͤnlicher Unabhaͤngigkeit erklaͤrt sich, weshalb die in städtischen, kirchlichen oder gar auswärtigen Diensten stehenden Buͤrger, so wie gewesene Falliten, vom Besuch der Buͤrger⸗Konvoente ausgeschlossen sind, wenngleich sie mit qua⸗ lifizirtem Grund⸗Eigenthum angesessen sind. Auch sogenannte Pfuscher (außer der 3, lebende Handwerker) und solche Grund⸗ Eigenthüͤmer, die nicht zugleich in Stadt oder Vorstadt mit „eigenem Feuer und Heerd“ wohnhaft sind, gehoͤren nicht zur Erb⸗ gesessenen Buͤrgerschaft. Vor 1811 waren auch alle nicht zur lutherischen Konfession sich bekennenden, wenn auch sonst qualifi—

zirten Bärger, ausgeschlossen, welche Bestimmung jetzt unguͤltig ist. Israeliten bleiben ausgeschlossen, weil sie kein Buͤrgerrẽcht und

bis jeßt auch kein Grund⸗Eigenthum auf eigenem Namen erwer— ben koͤnnen, sondern in einem Fremden⸗Verhaͤltnisse stehen. Da⸗ egen sind, wenn auch keinesweges mit Grund-Eigenthum ange— ) en, die Mitglieder der buͤrgerschaftlichen Kollegien und gewisser anderer buͤrgerlichen Behörden, kraft ihrer Ehren-Aemter und als Vertreter der Haupt-Interessen des Staats, so wie die Richter, die Offiziere des Buͤrger-Militairs vom Hauptmann aufwaͤrts und, nach uraltem Rechte, die Aelterleute der anerkannten Zuͤnfte, ih⸗ rer . Befaͤhigung, Intelligenz und Erfahrung wegen, zum Besuch der Versammlungen Erbgesessener Buͤrgerschaft be— rechtigt, Erstgenannte sogar verpflichtet. a dem Senate die Initiative, welche zu ergreifen er uͤbri⸗ 6 veranlaßt werden kann, zusteht, so bringt er seine vor die rbgesessene Buͤrgerschaft gehbrenden Anträge zur Vorberathung und Diskussion successive an die präͤparatorischen buͤrgerschaftlichen Ausschuß⸗-Kollegien der Oberalten, der Sechziger und der Hun— dertachtziger. Der hier geläuterte und gereifte Antrag gelangt sodann an die vom Senate konvozirte Erbgesessene Buͤrgerschaft, welche in 5 Kirchspielen, dahin die genannten Kollegien sich eben⸗ falls theilen, die Proposition des Senats nach Mehrheit der Kirch— spielsschluͤsse mit Ja oder Nein entscheidet. Konsentirt sie, so wird der nunmehr erzielte Räath⸗ und Buͤrger⸗Schluß sofort zum Gesetz, und es bedarf nur noch einer mit den Oberalten zu konzertirenden Publication desselben abseiten des Senats. Tritt ein Dissens ein, so kann der Senat das nächste Mal seine Antraͤge unverändert oder modifizirt wiederholen, bis endlich der beharrliche Dissens der Buͤr⸗ ger mit dem Rathe durch eine von diesem provozirte, aus einer gleichen Anzahl besonders zu erwählender Mitglieder von beiden Seiten zusammengesetzte sogenannte Entscheidungs-Depu⸗— tation erledigt werden muß, ein Mittel, welches, bei⸗ läufig gesagt, erst ein einziges Mal, im Jahre 1829, angewendet worden ist, und welches die Nichtanwendbarkeit des Bundes- Schiedsgerichts auf Hamburgische Verhaͤltnisse in den meisten Fallen außer Zweifel seht.

Die mehrerwaͤhnten buͤrgerschaftlichen Kollegien sind zu wich⸗ tig, um nicht eine besondere Darstellung ihres Wirkungskreises zu erlauben. Urspruͤnglich sind es die zur Reformationszelt fuͤr Ver⸗ waltung der Kirchen und Kirchensachen, der milden Stiftungen und des Armenwesens berufenen Gemeindeglieder der Kirchspiele, die dann als solche zur Vertretung ihrer Mitbuͤrger auch in Staats⸗ Angelegenheiten besonders geeignet schienen, bis diese Bedeutung ihres Ehren-Amtes die vornehmste und wichtigste wurde. Aus ihrem Ursprunge aber erklart sich, weshalb bei ihnen kein Grund⸗ eigenthum erforderlich ist, so wie die Modalität ihrer Wahl und die Eintheilung der ganzen Buͤrgerschaft nach Kirchspielen. Es giebt 15 Oberalten; diese und 45 andere Buͤrger bilden das Kol⸗ segium der Sechziger; diese wieder und 120 fernere Buͤrger das der Hundertachtziger, welchen noch einige Suppleanten (Adsunkten) beigegeben sind. Jedes der 5 Kirchspiele hat also 3 Oberalten, mit diesen 12 Sechziger und mit diesen 36 Hundertachtziger und 6 Adjunkten. Sie saͤmmtlich sind, als mit den Vorkomm⸗ 3161 ö vertraut, zum Besuch der Konvente der Buͤgerschaft verpflichtet.

Dle unter Zuziehung zweier Senatoren sich aus dem Sech— ziger-Kollegium selbst ergänzenden Oberalten bilden, unter Mit⸗ wirkung eines juristischen Konsulenten, als Referenten und Se⸗ cretairs, ein permanentes Kollegium von eben so mannigfacher als wichtiger und einflußreicher Bedeutung, daher das Grundgeseß es treffend „das Auge der Stadt“ nennt. Es ist eine Behörde,

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welche im Allgemeinen die einzelnen C— des Raths u überwachen hat, damit nichts gegen Recht und Statuten vor⸗ omme; eine Behörde, an deren Konsens der Senat in vielen particuiairen Verwaltungs⸗Gegenstaͤnden, welche nicht zur Kompe⸗ tenz der Buͤrgerschaft gehdren, und welche z. B. die Ausführung efaßter Rath⸗ und Baͤrgerschluͤsse betreffen, gebunden ist; eine ehoͤrde, welche die Wuͤnsche der Buͤrgerschaft, sofern der Rath sie nicht kennen oder ignoriren sollte, demselben mittheilt und, auf seinseitige Beantragüng dringend, sie ihm zur Initiative vor⸗ stellt; eine Behoͤrde, an welche prinzipaliter die Beschwerden einzelner Buͤrger in nicht zur Kompetenz der Gerichte gehbrenden Administrativsachen . sogenannten Rekurs⸗Faäͤlle) gebracht wer⸗ den; eine hauptsaͤchlich präͤparatorische Behörde endlich faͤr alle spaͤter an die Buͤrgerschaft zu bringenden . oder son⸗ stigen ihrer Kompetenz unterliegenden Senats⸗Antraͤge, welche hier die ausfuͤhrlichste Diskussion und Erwaͤgung zu 32 haben. Die Thaͤtigkeit der von den Oberalten aus den Hundertacht⸗ zigern gewahlten Sechziger ist, obwohl sie eine ähnliche Kom—

petenz haben, schon eingeschraͤnkter, wie sie denn auch keine regel⸗ maͤßige Sitzungen haben, sondern sich nur, wenn genugsames Ma⸗ terial fuͤr ihre Verhandlungen erwachsen ist, auf Tonvocation des

Raths oder der Oberalten versammeln. Auch sie bilden die fernere

präparatorische Behörde fuͤr des Senats Antraͤge an die Buͤrger⸗ schaft und eine zweite renn fuͤr das Rekurswesen; in allen Kirchensachen aber sind sie mit ebergehung der Oberalten gemesn⸗ sam mit dem Senat, die beständigen Bevollmächtigten der Buͤr—⸗ gerschaft, und ihrer Genehmigung (,Vollbort“) bedarf der Senat, wenn er gegen Buͤrger oder bürgerliche Freiheit genießende Ein⸗ wohner den peinlichen Prozeß wegen e, dffentlicher Schmaͤhschriften und dahin gehöriger Vergehen erheben will.

Die Thaͤtigkeit der von den Sechzigern aus den Adjunkten gewaͤhlten und nur kurz vor einem buͤrgerschaftlichen Konvente be⸗ rufenen Hundertachtziger beschraäͤnft sich hauptsaͤchlich auf die Kenntnißnahme der dort anzubringenden Senats-Propositionen. Zum Adjunkten endlich wird vom betreffenden Kirchen-Kolle⸗ gium (den komp. Oberalten, Sechzigern und Hundertachtzigern des Kirchspiels) ein qualifizirter Burger des Kirchspiels ohne Ruͤck⸗ sicht auf Erbgesessenheit gewaͤhlt.

der Staats-Verwaltung anzudeuten, verdient das Prinzip:

daß alle Administratlvzweige nicht durch honorirte Reglerungs⸗ Beamte, sondern durch die hierzu wie zu Ehren-Aemtern auf be⸗

stimmte Zeit berufenen Burger unentgeltlich verwaltet werden, wo⸗ bei zuweilen remunerirte Juristen als Protokoll-Führer oder Kon⸗ sulenten, und Techniker zur Begutachtung einschlagender Gegen⸗ staͤnde, so wie fuͤr die Subalterndienste besoldete . on⸗ kurriren. Ein ferneres eben so wichtiges republifanisches Prinzip ist: daß der Buͤrger, wenn der Staat seiner Dienste bedarf und mittelst des bffentlichen Vertrauens ihm ein solches Ehren-Amt uͤbertraͤgt, dasseibe anzunehmen unweigerlich verpflichtet ist, in einigen Faͤllen, z. B. beim Raths⸗Amte, bei den buͤrgerschaftlichen Kollegien 34, unter ausdruͤcklicher Androhung des Exils und des Verlustes des Burgerrechts, ein Präjudiz, welches wohl auf alle Ehren-Aemter anzuwenden wäre, wenn soiche Faͤlle der Weigerung

je vorkommen sollten. Schon gesagt ist es, daß dem Senate die Regierung im

Allgemeinen und Ganzen, die Repraͤsentirung des Staats nach

außen hin ausschließlich und die Leitung der Spezial⸗Verwaltun⸗ gen, unter Mitwirkung buͤrgerlicher Deputirten, zusteht.

Daß die Hoheit in Kirchensachen dem Rathe und der Buͤrgerschaft gemeinsam zusteht, geht aus dem vorangestellten ober⸗ sten Grundsaß hervor; daß diese Hoheit vom Rathe und dem Kollegium der Sechziger in bestaͤndiger Vollmacht verwaltet werde, ist erwaͤhnt. Die staͤdtischen und vorstaͤdtischen Prediger bilden unter einem Senior das geistliche Ministerium. Als verwaltende Behoͤrden fungiren die Kirchen⸗Kollegien. Die Kirchen-Angelegen⸗ heiten der sogenannten fremden Rellgions-Verwandten 3 un⸗ ter einer besonderen Deputation des 6 und der Sechziger.

Zu der in jeder Hinsicht ruͤhmend zu erwaͤhnenden Justiz—

bildende Section, so wie durch einige seiner Mitglieder, welche als „Praͤtoren“ in Bagatellsachen erkennen oder als, Landherren“ und „Patrone“ im Landgebiete und in den Vorstaͤdten die untere Ju— risdiction üben. Die anderen Untergerichte (worunter das auch im Auslande ruͤhmlichst bekannte Handelsgericht) sind theils mit lebenslaͤnglich angestellten und honorirten Jurisien, theils mit wechselnden nicht rechtsgelehrten Buͤrgern beseßzt. Hoͤchste Instanz ist das Ober⸗Appellationsgericht zu Laͤbeck.

Ganz nach den angedeuteten Prinzipien sind die einzelnen Departements der eigentlichen gra ( , fond B nn, tung organisirt. Die den Verhaͤltnissen einer freien Stadt ge⸗ mäß gehandhabte, in specie sogenannte Polizei ist natuͤrlich& ausschließlich in den Haͤnden des Senats. Dem Bagu⸗ und Feuerldsch⸗Wesen, so anerkannt trefflich letzteres fruͤher auch war, stehen jetzt bedeutende Veränderungen bevor. Das Ar⸗

schließlich von Buͤrgern administrirt, wobei dem Senate nur eine obervormundschaftliche Aufsicht gebüͤhrt. Das kommerzielle Interesse steht unter Leitung von Deputirten der Kaufmann⸗ schaft (des „Ehrbaren Kaufmanns“), von welchen wieder einige zu der auch aus Raths⸗-Mitgliedern, Ober-Alten und Kammer⸗ Buͤrgern zusammengesetzten Schifffahrts⸗- und Hafen-De⸗

die Signale, das Marine⸗, uarantaine⸗ und Lootsen⸗Wesen zu ihrem Ressort zählt. Die Zünfte finden ihren „Patron“, der

auch ihre Differenzen in unterer Instanz schlichtet, im Senate,

Verwaltung, weiche ehemals dem Senate allein kompetirte, kon⸗ kurrirt derselbe nur noch durch eine das Obergericht (2te Instanz)

menwesen und die milden Stiftungen werden fast aus⸗

waͤhrend, in hbherer Instanz, das sogenannte „Aemtergericht“ au buͤrgerschaftliche Mitglieder , . F Der ausschließlich den Handen der Buͤrgerschaft anvertrau⸗ ten Finanz⸗Verwaltung (Kaͤmmerel) ist schon oben gedacht. Die Speziaizweige des Abgaben⸗ und Steuerwesens bilden wieder eigene Departements, in welchen Rathsmitglieder praͤsidiren, Kam⸗ mer⸗Deputirte zugezogen sind und Baͤrger das Wesentliche der

Geschaͤfte besorgen. betrifft die Verhaͤltnisse des Li⸗

Die Kriegs⸗Verfassun nien⸗Militairs, welches sich auf dag matrikularmäßlge Bundes⸗

Kontingent beschraͤnkt, und das Buͤrger-Militair, welches hier nicht nur zu Waffenübungen, sondern auch zu permanentem Dienste verpflichtet ist.

Hinsichtlich der aus wärtigen Verhältnisse ist zu bemer— ken, daß Hamburg, abgesehen von einer großen Anzahl van Kon⸗ suln in meist . Hafen, auch in Wien, Berlin, London, Paris und Kopenhagen durch Minister⸗Residenten und diploma— tische Agenten und beim Bundent⸗ e durch einen bevollmächtigten Gesandten vertreten ist. Die Fuͤhrung der Kurigl⸗Stimme der freien Staͤdte wechselt jaͤhrlich unter ihren dortigen Bevollmächtigten.

Seit der Katastrophe von 1815 zeichnet sich Hamburgs Ge⸗ setzgebung, ungeachtet der verhaͤltnißmaäßig geringen Anzahl der senatorischen Arbeiter und der Schwer faͤlligleit des Geschãftsgan⸗ ges, durch große Thätigkeit aus. Viel Veraltetes ist beseitigt, viel zeitgemaͤß gens ohne Verletzung der geschichtlichen Grundlage geschaffen; und bis zu der Epoche des Brandes stellte Hamburg

in seltenem Maße das Beispiel eines mit der Zeit besonnen fort⸗ schreitenden Staates dar. Der Charakter der ausfuͤhrenden Ge⸗—

walt ist durchaus mitbuͤrgerlich und milde, vielleicht zu milde; die

, ruhmlich; aber in mehreren Verwaltungs zweigen zeigt ĩ

ch das Mangelhafte einer Einrichtung, welche dem technischen

Elemente einen zu geringen und der Konkurrenz der sogenannten buͤrgerlichen Ehren⸗-Aemter einen zu großen in Verwaltung der Finanzen ist ——— 2 die auswaͤrtige Politik den Verhaͤltnissen einerseits eines Deutschen Bundesstaates, ande⸗ rerseits einer Welthandelsstadt angemessen, und die neueste Erfah⸗

einraͤumt. Die

rung zeugt von der Achtung, welcher sich n in Deutsch⸗ land wie im Auslande erfreut. Zu wuͤnschen waͤre, daß dies

Alles auch von der Mehrheit der = erkannt werde und in Um noch in wenigen Worten die Grundzuͤge der Organisation

ertrauen Raum gewinne,

den Herzen derselben mehr und mehr 6 ? = die Ultras un⸗

welches hier, wie in anderen Staaten, zu schmaͤlern

serer Zeit unablaͤssig beflissen sind. Mehr Oeffentlich keit der Ver⸗

handlungen des Senats mit den . = int e

welchen der Kern und die Quin 6 g n ies lleber, e

iellei e Mitte liegt, waͤre vielleicht das . ö

2 rde dann wenigstens eine Qu 4 er. . 3s was wirklich geschieht oder vorberei⸗

iebigste Unkunde dessen, . 2 oder der Gründe, warum etwas Erwartetes nicht ge—

schieht, versiechen.

EB e r liner kB örs e. Den 4. Juli 1812.

Pr. Cour. riet. Ed.

Pr. C Mοur. nriet. deli. 1041. 104

Fonds. 9 Actfien.

St. Schuld- Seh. 1 da. do. 2. 31 pC. abgestempelt Hr. Eunl. Ohl. 30. Prüm. Sch. der Se cehandlumg. Kurm. Schuldv. erl. Stadi - Obl. 4 do. 2.3 * aliest. ö. Danz. do. in Th. Westp. Pfandbr. 3 Grossh. Pos. 40. 4 Ostpr. Psandbr. 3 Pomm. do. 163 Kur- u. Neum. do. 3 103 Sehlesische do. 37

rl. Pais Risenb. 1271 do. o. Prior. Obi. Med. L. pa. Rib. do. do. Hrior. Ol.].

nel. Aub. Hisenb. do. do. Prior. Obi. 163 Püss Ell. Eis cul-. 102 Ao. do. Prior OkbJ.

18 Rhein. Eisenb.. 103 A0. do. Prior. Ok..

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) Der Khuser vergütet die abgelaufenen Einsen àè d pCt. und ausserdem pet.

p. anno bis 31. Dezember 1812.

103 163 1603 102

mm

Auswärtige Börsen.

Amst er dam, 30. Juni. Niederl. vickl. Schuld 511. 5 do. 1001. Kanz-Hill. —. 55 Span. 185. Dass. Aus. —. Liu. KPreuss. Prsm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 107.

Antwerpen, 29. Juwi. ius. Neue Aul. 1813.

1Ia m burg, 2Z. Juli. Nank- Acuen 1680 Rr. Hug. N uss. 109.

Paris, 29. Jquui. h Rente qu our. IIS. 80. *, Rente n eour. 79.5. Aul. 40e 1841 au our. 79. i5. 653 Neepl. au empt. 105. 70. 55 Span. Rente 2397. Passive 4.

Wien, 29. Juni. Nauk-Aetien 1651. Aul. de 1839 1073.

Känigliche Schauspiele.

Dlenstag, 5. Juli. Im Opernhause: Die Hugenotten, Oper

in 5 Abth. Musik vom Koͤnigl. General-Musik- Direktor und

Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. Ballets vom Königl. Balletmeister

Hoguet. (Mad. Gentiluomo, vom Koͤnigl. Hof⸗Theater zu Dresden: Valentine, als erste Gastrolle.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten

Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 1c. Mittwoch, 6. Juli. Im Schausplelhause: Zum erstenmale

pu tation gehoren, welche die vielfachen Wasserbauten der Elbe und Kanaͤle, die Hafen-Anlagen, die Arsenale, die Deichbauten,

wiederholt: Doktor Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von Benedir.

Verantwortlicher Redaeteur Dr. J. W. Zin keissen.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

zumelden und zu beglaubigen, die darauf bezuͤglichen . abzureichen und zugleich de prioritate n zu deduziren, widrigenfalls sie damit nicht weiter werden gehört, vielmehr durch die zu erlassende Pra- klusiv Erkenntniß, zu deren Publication der 15. Sep pro terming anbergumt ist, praͤkludirt und von dein Güierowschen Konkurse gänzlich werden . * um Greifswald, end einem Rechtsgrunde an den Gemeinschuldner, Konig. Yreus Hej ger chi von Fommern u. Růgen.

tember er.

erkannt worden. Diesemnach werden Alle und Jede, welche aus ir⸗ 4.

anzellariats⸗Seeretair Gierow zu Putbus, und des⸗ sen Vermögen Forderungen und Anspruͤche haben oder zu haben vermeinen, hierdurch = ,. solche in einem der folgenden Liquidations-Termine, den 12. und 30. Füli, den 25. Aug ust r., Morgens 10 uhr, vor dem Koͤnigl. Hofgericht an⸗ werden:

——

Oberschlesische Eisenbahn.

In der heutigen naire der Oberschlesischen Eisenbahn isi? veschloffen

nzeiger für

den 11. Juni 1842. welche mit ausgeschriebenen

nen 14 Tagen abzuführen.

encral Versammlung der Aetio⸗ den. Breslau, den 27

Ge

die Preuszischen Staaten.

je ohne alle Konsequenz fur die Folge 26. eh, verwirkte Conventional⸗Strg⸗ en erlassen werden sollen, und zwar sowohl fuͤr verzögerte Einzahlungen, als auch für solche rück⸗ staͤndige r, welche nebst 5 Prozent Ver⸗ ugszinsen binnen 14 Tagen nach dem Erscheinen ieser Bekanntmachung geleistet werden.

Es werden sonach diejenigen Herren Actionaire, Einzahlungen im Ruͤck⸗

stande sind, aufgefordert, dieselben spaäͤtestens bin⸗

Die bereits erlegten Conventional⸗Strafen konnen bei der Central⸗Kasse gegen n. erhoben wer⸗ un j

Das Direktorium der e f ichen Eisenbahn⸗ sellschaft.

In der reizendsten Gegend Dresdens arten s g 15 Minuten von der Stadt, ist ein großer und schö⸗ ner Garten, mit der herrlichsten Aussicht auf die Elbe (welche nur 300 Schritt entfernt vorbeistroͤmt), auf das Elbthal, die Saͤchsische Schweiz, den gro⸗ n e. die Terrasse u. s. w. von dato an zu verkaufen.

Er enthaͤlt ein fast neues nettes Wohnhaus, Orgn⸗ ) und Ananas⸗Haus, eine Menge der schoͤnsten nlaͤndischen und tz sfhen Pflanzen, Sträucher, Baͤume ü. s. w., und durfte seiner Lage und Groöͤße wegen auch fuͤr den Aufbau größerer Gebäude vor hasch geeignet seyn. Naͤheres Dresden Altenmarkt

r. S beim Portier.

Preußische Staats Zeitung.

Allgemeine

. ag rrengermnm gp 1e 3

ankreich. ris. Cormenin über die Finanzen. Gun

Aussichten für die Konservattven fur die Wr n! 3a r gn: Bank. Vermischtes. Schreiben aus za ri s. (Weiteres zur Charakteristik des Wahlkampfes: Odilon Barrot und Berryer; Herr Billault und Thiers; Herr Chambolle; Emil von Girardin

Sinken der Fonds. Großbritanien und Irland. Parlament s-Verhandlun— en. Unterhaus. Schluß der Debatten über Afghanistan. ondon. , , und Beschlüsse des Vereins gegen die Korngesetze. Aufenthalt des Belgischen Königspaars. = Ent- scheidung über Francis. Ratifieatlon der Verträge mit Teras. ö * über Preußens Handelspolitik. Annahme einer Motion

etreff Polens.

Belgien. Brüssel. Vermischtes. Schreiben aus Brussel. (Bie Franzdͤsische Ordonnanz über Leinen-Produlte; das Gesetz uͤber den Elementar Unterricht.)

Deutsche Bundesstaaten. Schreiben aus Dresden. (Elbstand; Rentabilitaͤt der , n, , Eisenbahn; Gewerbe⸗Verein; zur kirchlichen Statistit. Stuttgart. Abgeordneten⸗Kammer Hannover. Reise des Königs nach Emz. Schreiben aus Frankfurt. (Buͤrgermeister Smidt; Gas Beleuchtung; Borse.)

Oesterreich. Gratz. Der Herzog von Bordeaux. Pesth. Die

n Liz. enf. Die neuen Wahlen. Sismondi 4. en . Madrid. Maßregeln gegen die , in Cata⸗ 2. —Mutbmaßlicher Schluß der Session. rkei. Konstantinope. Diplomatische Konferenz uͤber die Snrische Frage. Bankerott des Haufes' Binch !* Sm yr na Hebrgische ilch ,, Inland. Berlin. Frequenz der universitat. Trier. Ober. nr. , , , 1 . = , m, m, ; ugs Ra . Der Binh ern e Hunt . .

Die Sonnen- Finsterniß vom s. Juli.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht: Dem Stadt⸗Wundarzt Lampert zu Reisse das Allgemeine , .. zu verleihen; en Land- und Stadtgerichts-Direktor Graetz zu Filehne zum Direktor des Land- und Stadtgerichts zu Lobsens zu er— nennen; Dem Justiz⸗Kommissarius und Notarius Schroeter in Zoerbig den Charakter als Justizrath; Dem Land- und Stadtgerichts-Assessor Franke zu Langen— salza den Charakter als Land⸗ und Stadtgerichts-Rath; Dem Kriminal-Richter Hucke zu Erfurt den Charakter als Kriminalrath; und Dem Land- und Stadtgerichts⸗Salarien⸗-Kassen-Rendanten Mecke zu Erfurt den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.

S. Königl. Hoheit der Prinz Aug ust ist nach Stettin abgereist.

16 . , .

it Allerhoͤchster Genehmigung sind zu anderweiter Erleich— ne. 2 4 bei Versendung 26 e, ,. und courshabenden Papieren, ĩ

( p nachstehende Bestimmungen getroffen

A. Kassen⸗Anweisungen und (ourshabende Papiere duͤrfen mit allen Gattungen von Posten in , Briefen gegen die fuͤr letztere ermaͤßigte Taxe, deklarirt oder undeklarirt, jedoch ohne Gewaͤhrleistung, verfendet werden.

Die im Porto⸗Regulativ vom 19. Dezember 1824 5. 20 8 H, , . , des einfachen Porto fuͤr ruͤckfolgenden ein uber die ri

; rek ommandirtẽr Briefe, ingleichen n, n,.

C. die im §. b8 sub 1 des Porto⸗Regulativs fuͤr Vorschuß⸗ Briefe außer dem Brief⸗Porto und dem Pro Sura an-

eordnete 2 des Geld-Porto fuͤr den Betrag des

3 , 3 n worden. ö n Felge dessen treten vom 1. August d. J. ab bi

teres nec ene. Bestimmungen in n. ö. r. 40 .

I. Kassen⸗Anweisungen und courshabende Papiere koͤnnen, vor obigen Termine ab, innerhalb des 2 Staates mn saͤmmtlichen Gattungen von Posten, unter folgenden Mo⸗ dificationen in rekommandirten Briefen, entweder deklarirt, d. h. mit spezieller Angabe des Werth-Inhaltes auf der Adresse, oder undeklarirt, jedech mit Bezeichnung des Inhaltes im Allgemeinen auf der Adresse, als:

„mit Kassen⸗Anweisungen“,

„mit Papiergeld“ oder

amit courshabenden Papieren“ u,. . z enn dieser Inhalt auf der Adresse ganz verschwiege

auch der Brief nicht rekommandirt . 13 das gesetzliche Verfahren wegen Versendung unbeklarirter Kassen⸗Anweisungen ꝛc. ein.

Bei der Beförderung von Kassen-Anwelsungen und cours⸗ habenden Papieren mit den Briefposten, nämlich mit den Courier⸗, Reit- und Schnellposten, m u ß die Versendung in rekommandirten Briefen erfolgen. Bel der Beförderung mit den ubrigen Gattungen von Posten kann auch eine andere Art der Versendung stattfinden.

Erfolgt die Versendung in rekommandirten Briesen, so ist dafuͤr, ohne Unterschied des Gewichtes, vom Absender zu entrichten:

Berlin, Mittwoch den Gin Juli

1) das Porto fuͤr den Brief, nach Maßgabe des Ge— wichts und der Postengattung, mit welcher die Besor— derung erfolgt, und zwar:

bei den Courier-, Reit- und Schnellposten, nach §S§5. 7 und 8 des Porto⸗Regulativs vom 18. De— zember 1824,

bei den Fahr-, Personen-, Kariol- und Boten— posten, nach 9. 11 desselben;

4 e, mit 2 Sgr.

vom ender die Gattung der Post, mit welcher

die Befoͤrderung geschehen soll, auf dem n, nicht be⸗ merkt, so erfolgt die Beförderung

bei Briefen bis 25 Loth in(l. schwer durch die Courier- Rest⸗ oder Schnelsposten,

bei Briefen über 25 Loth schwer durch die Fahr⸗, Personen⸗, Karioi⸗ oder Botenposten. Fuͤr die in rekommandirten Briefen verfendeten Kassen⸗ Anweisungen und courshabenden Papiere wird, ohne Un⸗ terschied der Posten⸗Gattung, mit welcher die Befbrderung erfolgt, keine Harantie geseistet.

. Diese Sendunsen durfen nur in Briefform zur Post geliefert werden. Pakete mit besonderen Adressen unter Recemmandation sind von der Befoͤrderung ganz ausge⸗ schlossen.

Deklarirte Sendungen von Kassen⸗Anweisungen und courshabenden Papieren in anderer Form, als in re— kommandirten Briefen, werden nur mit den Fahr⸗ Personen⸗, Kariol⸗ und Boten⸗-Posten, gegen das gewoͤhn⸗ liche Porto (S. 37 des Porto-Regulativs) und gegen Ga— ,. versendet.

20 .

Fuͤr rekommandirte Briefe hat der Absender aleich bei

Aufgabe nur noch zu 3 s , a) das Porto fur den Brief nach Maßgabe des Gewichts und der Posten-Gattung, mit welcher die Befoͤrderung erfolgt

(consr. A. 3);

b) das n mit 2 Sgr.

2 2.

Für Briefe mit Post-Vorschuß sind von dem Empfaͤnger, ö. & te . . nur noch die . . ura-Gebuhren, na aßgabe des §. 68 des P R ĩ vom 18. Dezeniber 1824, 3 entrichten. 2

Berlin, den 4. Juli isa23.

Der Geheime Staats-Minister und General⸗ Postmeister

von Nagler.

Die Ziehung der 1sten Klasse S6ster Königlicher Klassen-Lot— terie wird nach planmaͤßiger Bestimmung den . d. M 3. 7 Uhr ihren Anfang nehmen; das Einzählen der saͤmmtlichen o, 00 Ziehungs nummern aber nebst den 1000 Gewinnen gedach⸗ ter Aster Klasse schon den 13ten d. M. Nachmittags 3 Uhr durch die Königlichen Ziehungs-Kommissarien oͤffentlich und im Beiseyn der dazu besonders aufgeforderten beiden hiesigen Lotte⸗ rie⸗Kinnehmer Seeger und Mestag im Ziehungssaal des Lotterie⸗ hauses stattsinden.

Berlin, den 6. Juli 1842.

Koͤniglich Preußische General-Lotterie-Direction.

Angekommen; Der Kaiserl. Russische Staatsrath und Kammerherr, Fuͤrst Odo jew ski, von St. Petersburg.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats— und Kriegs⸗Minister, General der Infanterie, von Boyen, nach der Provinz Preußen.

Zeitungs Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Paris, 30. Juni. Der furchtbare und fruchtbare Timon hat eine zweite Broschüͤre erscheinen lassen, in welcher er die gegen ihn aufgebrachten Argumente des Finanz⸗Ministers in seiner frap⸗ panten und gedraͤngten Weise zu widerlegen sucht. Den Vorwurf, den man ihm von ministerieller Seite gemacht hat, daß er seine Ansichten uͤber das Budget Frankreichs nicht auf der Rednerbähne vorgebracht habe, lehnt er in folgender Weise ab: „Ich bewundere, daß Sie es bedauern, daß ich nicht, wie ein Anderer, von der Red— nerbuͤhne herab einen kleinen Vortrag uber den gedeihlichen Zu— stand unserer Finanzen gehalten habe. Sie sind auch, Sie uͤnd die Leute hinter Ihnen, so geneigt, mir Gehör zu schenken! Sie sind so aufmerksam, so wohlwollend, wenn ich' die Rednerbuͤhne besteige! Sie und die Ihrigen erheben niemals einen Tumult durch

Pochen und Schreien! Sie sind so sanft wie die Limmer. Aha! Sse möchten eine wohlgeglaͤttete zarte Rede, die ich vor 36 aufmerksamen ministeriellen Deputirten halten sollte, damit Sie dieselben Abends in. Ihren Spalten verstuͤmmeln, und die dann Niemand lesen wuͤrde, ich zuerst nicht, und Sie auch nicht?“ Am Schlusse seiner Broschüͤre sagt von Cormenin: „Ich will, m. H., Ihre Raisonnements refümiren, und um Ihnen jede Muhe zu erspa⸗ ren, werde ich die Fragen und Antworten neben einander stellen. Hat man uns nicht eine wohlfeile Regierung versprochen? Ja. Leben wir nicht seit 12 Jahren im tiefen Frieden? Ja. Haben wir nicht ein Defizit-Budget? Ja. Sind unsere Finanzen nicht bis zum Jahre 1855, und sogar daruͤber in. verpfändet? Ja. 7 es nicht wahr, daß wir mit den großen und mit den kleinen

achten Europa's, Asien's, Afrika's und Amerska's nicht in den besten Verhaͤltnissen stehen? Ja. Ist es nicht wahr, daß sie bei

allen Bauten, welche sie unter nommen, die ur spru ; ; ; prunglichen An⸗ schlaͤge um das Vier=, Fuͤnf- und Sechs fache 2 haben?

1842.

Ja. Ist es nicht wahr, daß sie keine roduk tive 2 Ja. Keine große Eisenbahnlinien? *! Keine jr tene Festungen Ja. Ist es nicht moglich, daß binnen 13 Jah⸗ ren die offentlichen Fonds unter part sailen? Daß wir Krieg haben? Ja. Daß die Sparkassen-Gelder zuruckverlangt werden? Ja. Daß man Entschädigungen fuͤr die Abschaffung des Sklavenhandels, fur die Unterdruͤckung des inländischen Zuk kers, fuͤr die Kolonisirung von Algier, und fur hundert andere Dinge verlange? Ja. Was ist nun aus allen senen Bejahungen zu schließen, und was folgt daraus? Daß Sie die Versprechungen der Vergangenheit nicht gähalten haben, daß das Defizit der Gegenwart auf Ihnen lastet, und daß Sie in Ihren Hypothesen mit krampfhafter Angst die Zukunft umarmen. Räumen Sie daher mit all Ihrem Geist und mit der Redlichkeit Ihres Charakters ein, daß Elie sich ge⸗ täuscht haben, und ich meinerseits werde einräumen, daß Sie 39 Register sehr gut fuhren, daß ihre Komptabilitaͤt musterhaft ein⸗ gerichtet ist, und daß Sie mit Gottes und der Steuerpflichtigen Huͤlfe die geometrische Macht der Zahlen mit unglaublicher Ener— g bis zu einem Defizit von 950 Millionen ausgedehnt haben. Es ist dies eine huͤbsche Zahl, eine Zahl, die, ich muß Ihnen diese Gerechtigkeit widerfahren lassen, jede vorher angestellte Berechnung, jedes Ersparniß⸗ Versprechen und unsere glaͤnzendsten Hoffnungen auf eine wohlfeile Regierung bei weitem üuͤbersteigt.“ Der Messager enthaͤlt heute Folgendes: „Die Nachrichten, die uns von allen Punkten des Landes zugehen, bestaͤtigen voll— kommen unsere schon fruͤher gehegte ö Der Erfolg der Konservativen ist nicht zweifelhaft. Er wird ihrer Thaͤtigkest und der Eintracht, mit der sie handeln, zu verdanken seyn. Die Konservatipen haben eingesehen, wie viel Eifer und Anstrengung der ungestoͤrte Besitz neüer fuͤnf Jahre des Einflusses verdlene. Sie haben nichts vernachläͤssigt und werden bis zum letzten Au⸗ genblicke nichts vernachlässigen. Vergebens hat die Opposition die Wahlfrage mit Tauschungen und Finsterniß umgeben wollen; der gesunde Verstand des Publikums hat dieselbe von allen jenen Spikfindigkeiten, jenen Sophismen und beschimpfenden Personali⸗ taͤten, unter die man sie so sorgfältig zu verbergen suchte, zu be— freien gewußt. Man taäͤuscht nicht leicht ein Land wie Frankreich. Die Zuversicht der Konservativen ist weniger laͤrmend, als dle ihrer Gegner. aber sie hat den Vortheil, gerẽchter und begründeter 6 . ö. , , . als die Qppositions-Jour— z Aber der große Tag ruͤckt heran, u ĩ r ahr gerne 66 9 h nd die Thatsachen werden Die Bank von Frankreich hat eine Uebersicht ihrer Lage

wahrend des zweiten Trimesterg d. J. publizsnt i befindlichen Bank⸗Billets belaufen a4 Dir auf 3 1 n An baarem Gelde hatte die Bank in Kasse 223, C 84, G9 Fr. Bi . 363 a,,. Wechsel, der Vorschuͤsse und Darle⸗ elief sich auf 143, 567, 00 Fr. 1 i, l. f f H , . Fr. und das Guthaben der Kon— Auf die in dem gestrigen Blatte des Si Notiz, daß mehrere Actionaire der Paris alain ci ne linkes User, die Administratoren und namentlich die Herren Fould wegen falscher Vor spiegelungen gerichtlich belangen wollten mie dert heute Herr Louis Fould in einem an den Redactẽur des Sin ele gerichteten Schreiben Folgendes: „Sie haben in Ihrem gestrigen Blatte einen Artikel aufgenommen, der fuaͤr meine Brůͤ⸗ der, die beide zu der Administratlon der Paris ⸗Versailler Essen⸗ bahn gehören, beleidigend ist. In Abwesenheit derselben, und ohne die Intentionen durchdringen zu wollen, die Sie dicht vor den allgemeinen Wahlen veranlaßt haben, den Artfkel aufzunehmen erklaͤre ich die in demselben enthaltenen Anschuldigungen fuͤr faisch und verleumderisch und protestire dagegen. Meine Bruͤder werden 66 rn , ,,, der n , deren Mitglieder ie sind, zu entscheiden haben, welche Reche ü jene . zu verlangen 6 , a. er Gazette des Tribunaux wird aus Bou meldet: „Man hat vor einigen Tagen im hiesigen Ger e r. umfangreiche Korrespondenz in Beschlag genommen, die von Lon⸗ don aus eingefuͤhrt werden sollte. Man versichert, daß die se Kor⸗ respondenz aus ungefahr 2000 Briefen besteht, die dem Prinzen Ludwig Bonaparte gehbren und bei Gelegenheit der beiden von ihm versuchten Empöͤrungen an ihn gerichtet sind. Es scheint daß alle diese Briefe, von denen einige die Personen, welche sie ge⸗ schreben haben, kompromittiren koͤnnen, von dem Prinzen Ludn ig in England deponirt wurden, als er sich von dort nach Boulo w. ben, e, len ne. die Person, der man die Korrespondenz * ertraut hatte, gestorben war, hielten die Erbe ü z ne 7 Frankreich zu 23 , , , . Börse vom 30. Jun l. In den Franzoͤsischen R fand heute kein bedeutender Lnsẽd statt; 9 —— um einige Centimes. Die Nachricht, daß der General Zurbano mit einem Armee⸗Corps nach Catalonien geschickt worden sey, um daselbst die Ruhe wiederherzustellen, hat einen merklichen dꝛͤck gang der Spanischen Fonds zur Folge gehabt. .

Paris, 30. Juni. Herr Odilon Barro ü

nicht . einer Kandidatur; er hat die Antraͤge der 3 zen Waͤhler von Veziers angenommen und ist der Kandidat der Linken und der aäußersten Rechten geworden. Herr Barrot will in dem genannten Wahl⸗Kollegium den ausscheidenden ministeriel⸗ len Deputirten Herrn Debes verdraͤngen. Herr Berryer hat sich die Muͤhe genommen, ihn allen legitimistischen Wahl⸗Kollegien sehr lebhaft zu empfehlen. Ungeachtet dieser rührenden Bruder schaft, die man zwischen der Rechten und Linken zu begrůnden sucht, wird Herr Debes wiedererwählt werden, und Herr Barrot wird, so wie Herr Berryer, um die Kosten des Cirkulars fom⸗ men. Diese beiden Partei-Haͤupter haben fur den Kandidaten der Opposition in Saint⸗Quentin das Naͤmliche gethan; Jeder hat Herrn Cambacèrzs, der dort als Gegner des Herrn . auftritt, Empfehlungs-Schreiben mitgegeben. Herr Cambacutes der Neffe des Erz-Kanzlers und Brüder des Pairs, wird Maße haben, Herrn Fould zu verdrängen, der einer unferer reichsten Banquiers ist und einen ziemlich geschickten Gebrauch von seinem Vermoͤgen zu machen weiß.