1842 / 191 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Tage der Wahl Erdffnung der Saal der Wahl Sitzung mit allen notbigen Gegenstanden versehen werde. Die Stimmzettel müssen im voraus in ganz gleicher Form geschnitten worden seyn und fuͤr jede folgende Abstimmung eine verschiedene Farbe haben. Nach dem Ge

setze vom 19. April 1831 gebührt der provisorische Vorsitz bei den Wahl Sitzungen in solchen Städten, wo ein Tribunal deneht, dem

Praͤsidenten dieses Tribunals, in den übrigen dem betreffenden Maire. Ich sehe mich jedoch veranlaßt, hier zu demerken, daß in Staͤdten, wo das Tribunal seinen Sitz hat, der Maire nur nach dem letzten juge = suppléant zur provisorischen Praͤsidentschaft der Wahl Sitzung berechtigt ist. In solchen Städten, wo mehrere Wahl Scetionen nithig sind, sollen, um alle Schwicrigkeiten, die den Wahl Operationen sich in den Weg setzen konnten, zu heben, am Vorabend der Wahlen die Praͤfekten, Unter-Praͤfekten und Maires sich verge

wissern, daß alle Personen, welche gesetzlich berufen sind, den proövisorischen Vorsitz bei den Wahl“ Operationen zu führen, anwesend und bereit sind, die Praͤsidentschaft dabei zu übernehmen. Zu diesem Ende werden die Praͤfekten, Unter Präfekten und Maires die Richter des betreffenden Tribunals, sey es in der Wohnung des Tribunal— Praͤsidenten, sey es in deren gewdͤhnlichem Sitzungssaal, zusammen

berufen und nach gepflogener Berathung einem Jeden aus ihnen den Vorsitz, der ihm gebührt, anweisen. Jedem Praͤsidenten des Wahl

Bärcaus muͤffen von Seiten der Präfekten, Unter-Praͤfekten und Maires folgende Aktenstuͤcke zugestelit werden; 1) Eine Ab⸗ schrift der Ordonnanz, welche die Wahl -Kollegien einberuft; 2 einen Auszug der Ordonnanz, welche die Staͤdte, worin sich die Wahl- Bezirke zu versammeln haben, bestimmt; 3) ein Exemplar der die WahlOperationen betreffenden Gesetze; 4 eine Instruction über das Verfahren bei den Wahl Operglionen; 5) drei Iremnpla r der Liste, worauf die Namen der Waͤhler eingetra—⸗ gen sind; 6) zwei Listen der jwanzig aͤltesten Wahlmaͤnner, und zwei Listen der zwanzig jüngsten Waͤhler des Wabl⸗Bezirks oder der Wahl⸗ Section. Ein Exemplar der in Nr. 5 und 6 bezeichneten Listen, muß im Sitzungssaal der Wahlen angeschlagen werden, die uͤbrigen Exem

plare bleiben auf dem Bureau niedergelegt. Sig erhalten beiliegend ein Exemplar der neuen Form, in welcher die Abstimmungs-Protokolle abgefaßt werden muͤssen. Die Regierung hat durch dicse Form die

Wahl-Operationen beschleunigen wollen, indem sie anstatt fuͤr jede

Abstimmung einen anderen Bogen zu gebrauchen, auf einem und dem

naͤmlichen Bogen so viele Rubriken anbringen ließ, als Abstimmungen

vorfallen konnen. Der Waͤhler braucht nur in jeder einzelnen Rubrik

seinen Namen zu unterzeichnen, bevor er seinen Stimmzettel abgiebt.

Nach dem 8. 33 der Charte muß, damit die Wahl eines Depurirten

gültig sey, das betreffende Wahl⸗Kollegium funfzig Wahlmaͤnner zaͤhlen.

Sollte diese Zahl nicht vorhanden seyn, so sollen Supplementar⸗

Listen der am meisten besteuerten Einwohner, die das 30ste Lebensjahr

zurückgelegt haben, angefertigt und daraus so viele Supplementar—

Wahlmaͤnner 54 gezogen werden, als nothwendig sind, um die vor⸗

eschriebene Zahl von fünfzig zu ergaͤnzen. In Gemaͤßheit des Arti⸗

cl 45 des Wahlgesetzes vom 19. April 1831 sind die Militair⸗Kom⸗

mandanten verpflichtet, dem Begehren der Praͤsidenten der Wahl⸗

Kollegien Folge zu leisten. Der Minister des Krieges wird durch ein

besonderes Cirkular diese Verpflichtung allen Militair⸗Kommandanten

ins Gedaͤchtniß zuruͤckrufen. Nichtsdestoweniger ware es dem Geiste

der Ausuͤbung des wichtigsten bürgerlichen Rechts angemessener, daß

der Militairdienst bei den Wahl Kollegien der National⸗Garde an⸗

vertraut wuͤrde. Sobald die Wahl⸗Sitzung geschlossen ist, hat der Praͤsident des Wahl⸗Bürcaus das im doppelten Original auszustellende Abstimmungs- Protokoll dem betreffenden Präfekten und Unter Präfekten zu übermachen. Das eine Exemplar muß dann an das Ministerium des Innern eingesendet werden, wahrend das andere in den Archiven der Präfektur aufbewahrt bleibt. Außer dem Stim⸗ mungs-Protokoll muß eine Abschrift der Namens⸗Tabelle aller Wahl⸗ manner, die an den Wahlen Theil genommen haben, der Regierung zur Einsicht vorgelegt werden. Schließlich haben die Praͤfekten und ÜUnter⸗Präfekten die ernannten Deputirten darauf aufmerksam zu machen, daß sie zum Belag ihrer Wahl mit folgenden Dokumenten, die sie der Deputirten⸗ Kammer vorzeigen müssen, sich zu versehen haben: 1) eigener Geburtsschein; 2) ein von dem Maire visirter, und vom Praͤfekten legalisirter re ng m Wahl Listen, woraus er⸗ hellen soll, daß der ernannte Deputirte die im Artikel 59. des Gesetzes von 1831 angegebenen Bedingungen, vollkommen erfuͤllt, und 3) daß in dem durch den Artikel 33. der Charte crwaͤhnien Fall der er⸗ nannte Deputirte in der Liste der vor dem Beginn der Wahl fest⸗ gesetzten Supplementar ⸗Liste der 50 am meisten besteuerten Wahl— maͤnner begriffen ist.“

. Paris, 6. Juli. Es giebt Kandidaturen, die das Pri⸗ vileglum haben, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen; zu diesen gehoͤrt die des Herrn Emil von Girardin, eines Man⸗ nes, der eben so viel Feinde als Freunde hat, eifrig ergebene Freunde und erbitterte Feinde. So oft er irgend eine bffentliche Erklaͤrung von sich giebt, irgend einen politischen Schritt thut, stoͤt er auf seine gewohnten Gegner, die dann alte Geschichten wieder aufwärmen, um zu beweisen, daß Herr von Girardin we— der die Stimmen der Waͤhler, noch die Achtung des Publikums verdiene. Wird er dergestalt angegriffen, so vertheidigt er sich mit der äußersten Kraft, er bedient sich zu seiner Wehr zugleich der Presse und der Gerichtshoͤfe, und meistentheils verbleibt ihm der Sieg. Ist Herr von Girardin nun bei seiner Bewerbung zu Bourganeuf von dem Ministerium unterstuͤtzt worden? Das weiß man nicht, weil er zum Mitbewerber ebenfalls einen Konservati⸗— ven hat. Es scheint jedoch, daß dieser Konkurrent, Herr von Peyra— mont, den Sieg davontragen wird, wenn man aus den bisherigen Nachrichten daruͤber eine Folgerung ziehen darf. Vielleicht nährt Herr Guizot noch einigen Groll gegen den Haupt⸗Redacteur der Presse; denn so lebhaft auch bies Blatt das Ministerium vom 29. Oktober in seiner allgemeinen Politik vertheidigt hat, so ver— setzte es ihm doch harte Streiche in der Frage uͤber das Durch suchungs⸗Recht. Herr von Girardin war dersenige, der nicht nur den von Herrn Guizot projektirten Traktat, sondern auch die Vertrage von 1831 und 1833 mit der groͤßten Beharrlichkeit und logischen Schärfeangriff; er verlangte einmal über das andere, daß sie der Englischen Regierung gekündigt werden sollten, da mit das Durchsuchungs⸗Recht gänzlich aufhöre. Diese Hartnäk— kigkeit konnte natürlich Herrn Guizot nicht sehr angenehm seyn, und es ish möglich, daß im Augenblick der Wahlen der Minister der auswaͤrtigen Angelegenhelten sich rächt. Wir haben schon er⸗ wähnt, daß Herr von Girardin sich in zwei Wahl⸗Kollegien ge⸗ meldet hat, zu Bourganeuf und zu Castel⸗ Sarrazin. 3. er in

ersterem durch, so mochte er schwerlich in letzterem ernannt werden.

Eine andere Kandidatur, die des Hekrn Blanqui im Sten

Arrondissement von Paris, nimmt ebenfalls die = ĩ Publikums in Anspruch. Er wird morgen mit e, den Herren Marie und Griolet, in der vorbereitenden Versamm⸗ lung erscheinen. Herr Blangui hat, eben so wie Herr von Girar— din, viel Freunde und viel Feinde, sein Ruf ist aber , als der des Haupt⸗Redacteurs der Presse, und er hat niemals gerichtliche Kämpfe durchzumachen gehabt, die für einen Staat, mann immer sehr unangenehm sind. Dann besitzt Herr Blanqui auch in hohem Grade ein Talent, welches Herrn don Girardin anz fehlt; er ist Redner und geistvoller, eleganter, seuriger Redner. l8 Professor der Staatswirthschaft hat er außerordentlichen Er folg gehabt, er wurde vollig populair, wie es vor ihm noch Mie— manden in einer s . und so begraͤnzten Wissenschaft ge⸗ lungen war. Es sst also nicht zu verwundern, daß sich Viele fuͤr den Erfolg oder die Niederlage von Mannern, wie die Herren von Girardin und Blanqui, interessiren; es ist nicht zu verwun⸗

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dern, daß die Zeitungen, je nach ihrer politischen Farbe, die selben entweder warm vertheidigen oder heftig versolgen.

X der vorbereitenden Versammlung, welche * im sech⸗ sten

ezirk stattfand, waren mehr als tausend Waͤhler anwesend. Die Kandidaten, Herr Paillet und Herr Carnet, gaben lange Er⸗ flärungen aber die Beiordnung der Kapazitäten, uber die In⸗ kompatibilitaͤten, über den Census und über das 23 Recht. Besonderg war der letzte Gegenstand ein unerschopfliches Thema fuͤr die Wähler. Sie werfen sich daruber entschlossen in den Sattel und fragen die Kandidaten mit großem Ernst: „Was halten Sie vom Durchsuchungs- Recht?“ Und diese antworten mit gleicher Gravitaͤt: „Wir billigen es nicht.“ Dies kam regelmäßig auf dieselbe Weise in allen vorbereitenden Versammlungen vor, zu großer Genugthuung der Wähler und der Kandidaten und zu noch größerer Freude der Oppositions⸗Blaͤtter, die darin einen Stoß fuͤr das Ministerium erblicken, als ob das Ministerium nicht längst seinen Entschluß hinsichtlich des Durchsuchungs⸗-Rechts ge— faßt hätte. Ueber die anderen von den Wählern ihnen vorgeleg⸗ ten Fragen waren die Herren Carnot und Paillet nicht so einig. Herr Carnot, der Republikaner ist, raͤumte ohne Schwierigkeit die radikalsten Reformen ein und behandelte die Politik des Ministe⸗ riums auf niederschmetternde Weise. Herr Paillet dagegen war der Meinung, daß die Anwesenheit der Beamten in der Kammer nothwendig sey, und daß das Verfahren hinsichtlich des Census geseßmaßig gewesen; in Betreff der Beiordnung der Kapazitäten machte er ein Zugestäͤndniß fuͤr die zweite Liste der Geschworenen; endlich erklärte er foͤrmlich, daß er kein Kandidat des Ministe⸗ riums, sondern ein unabhängiger Kandidat und frei von allen Verbindlichkeiten sey. .

Die vorbereitende Versammlung im 11ten Bezirk war von keinem bedeutenden Interesse. Der Kandidat, welcher hier den Waͤhlern Erklärungen gab, war der ausscheidende Deputirte Va⸗ vin, der weder Redner noch Staatsmann ist, sondern nichts als ein ehemaliger Notar, der sich ein tuͤchtiges Vermögen erworben hat. Seine Konkurrenten, die Herren Tarbé und Demonts, hatten sich nicht eingefunden. Ihre Gegenwart würde übrigens die Versammlung nicht interessanter gemacht haben; denn das Red⸗ ner⸗-Talent dieser Herren ist sehr beschraͤnkt, und sie wurden uͤber— dies den Waͤhlern nicht viel zu sagen gehabt haben.

Die Belgischen Kammern sollen, wie sich zeigt, zu einer außer⸗ ordentlichen Session einberufen werden, um zer die Leinenfrage zu entscheiden, da das Ministerium nicht die Verantwortlich keit einer desfallsigen Ordonnanz auf sich nehmen will. Diese Einbe— rufung scheint uns aber etwas spaͤt zu kommen, denn es ist un— moglich, in zehn Tagen einen legislativen Beschluß zu fassen; in so kurzer Zeit kann ein Gesetz- Entwurf nicht von beiden Kammern

gepruft, erbͤrtert und votirt werden. Bekanntlich ist der verhäng⸗

nißvolle Termin, der Belgien durch die Verordnung des Handele⸗ Ministers gesetzt worden, mit dem 20sten d. M. abgelaufen; von da an sollen die neuen Zölle von Hanf- und Leinengarn und Ge⸗ weben auf unserer ganzen Graͤnze, folglich auch an der Belgischen, erhoben werden. Diese Leinenfrage ist eine w Sache geworden, und sie koͤnnte in der dein wohl einige Verwickelungen in unserem auswärtigen Handel verursachen. Unsere Fabrikanten hoffen, daß, sobald die Ordonnanz wird Gesetzeskraft erhalten ha— ben, eine noch groͤßere Erhoͤhung der Zölle folgen werde, denn schon behaupten sie, daß der m Zollsatz unzureichend sey, und daß sie eines wirksameren Schutzes bedurften, um die Leinen— Industrie auf weitere und dauerndere Grundlagen zu basiren.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus. Sitzung vom 39. Juni. Lord Mahon erinnerte an diesem Abend an den Inhalt einer im Mai von ihm dem Unterhause uͤberreichten Bittschrift von fast allen dramatischen Schriftstellern Englands. Diese erklaͤrten darin, daß viele von ihnen sehr gern die hoheren Zweige des Dramas bereichern mochten, von dieser Arbeit aber durch die Beschaffenheit der jetzt guͤltigen Gesetze uͤber das Thea— terwesen abgeschreckt wurden, so daß diese dem Fortschritte der dramatischen Kunst im Wege ständen, während man allgemein über deren Verfall klage. Auch beg sie nicht die mindeste Hoff⸗ nung, daß eine Regeneration der üͤhne zu erwarten sey, bevor das Unterhaus die jetzige Gesetzgebung einer Pruͤsung unterwor— fen und der höheren Bildung des jetzigen Zeitalters angepaßt hätte. Lord Mahon sprach nun die Besorgniß aus, daß er nicht viel Aussicht habe, durch seinen jetzigen Schritt sogleich eine Ver— besserung zu bewirken, er habe es jedoch fur seine Pflicht gehal⸗ ten, die Aufmerksamkeit des Unterhauses auf diese Beschwerden zu lenken. Zunaäͤchst lieferte er dann eine Darstellung der Ge⸗ schichte des Theaterwesens in England.

„Der Ursprung des Uebels“, sagte er, „liegt in den Privilegien, welche Davenant ünd Killegrew, den Vorstehern der beiden Haupt⸗ buͤhnen unter der Regierung Karl's II., bewilligt wurden. Diese Privilegien wurden als ein Zeichen personlicher Gunst ertheilt, und nach ihnen sind die spaͤteren Gesetze entworfen, denn es ist eine be⸗ merkenswertbe Thatsache, daß bis zu diesem Augenblicke noch nie eine Konzession vor Gericht zur Sprache gekommen ist. Das erste Gesetz über diesen Gegenstand wurde unter Georg ll, erlassen und bestimmte, daß jedes Schauspiel einer Erlaubniß vom Lord Kammer⸗ berrn bedürfe, und daß jeder Schauspieler, der nicht einen festen Wohnsitz habe, als ein Vagabund und Landstreicher behandelt wer⸗ den solle. Ein anderes Gesetz aus Georg's II. Zeit bildet die jetzt geltende Regel für das Bühnenwesen. Schon der Titel dieses Ge—⸗ setzes giebt cine Idee von der Verachtung, in welcher dramatische Schriftsteller und Schauspieler damals standen, denn er weist ihnen gleichsam eine Stelle an zwischen Dieben und Dirnen. Die ueberschrift lautet: „„Eine Parlaments -Akte zur besseren Verhinderung von Dieb⸗ staͤhlen und Raͤubereien und zur Regulirung von Plaͤtzen fur dͤffent= liche Unterhaltung und zur Bestrafung von Personen, die liederliche 2. halten.““ So nennt sich das Gesetz, von dem noch heutiges

ages die Landsleute von Shakespeare und Otway die Buͤhne regie⸗ ren lassen. Dieses Gesetz belegt auch jeden Schauspieler, der ohne eine Konzession vom Lord -Kammerherrn spielt, für jedes einzelne Auf⸗ treten mit einer Geldbuße von 50 Pfd. St., so daß fast, wenn nicht völlig, bis zum heutigen Tage jeder Schauspieler, der auf unseren Buhnen spielt, sich allnaͤchtlich der Gefahr aussetzt, um 560 Pfd. St. gebüßt zu werden. Aber selbst wenn der Lord Kammerherr eine Kon⸗ zession ertheilt hat, gelten die Theater vor Gericht fuͤr unerlaubt, und die ö davon ist, daß jeder Vertrag, der ein Theater betrifft, Gefahr läuft, von einem Gerichtshofe fur null und cht erklaͤrt i werden. Es giebt auch mehrere , . daß streitende Partesen abgewie sen wurden, weil das Gericht von Theatern keine Notiz nehmen konnte. Ich konnte Faͤlle anfuͤhren, in denen Leute, die kleinen Buhnen Geld vor⸗ estreckt, Schauspieler, deren Vertrage mit den Theater⸗Direktoren ge⸗ rochen worden, dramatische Dichter, * um die ihnen fuͤr ihre Werke zugesagten Summen betrogen waren, als Klaͤger entweder .

cwiesen wurden oder ihre Sache späͤler wegen des mangelhaften Zu⸗

andes der Gesetzgebung aufgehen mußten. Au 797 eise hat das a ge System prlpatim und öffentlich üngerechtigkelten n olge⸗/ , , , d, , i n, n, I ; nd aber e einzigen vr ebel⸗ en. des Systems. Eine andere ernste und ĩ ige Fo daß

es an Macht fehlt, theatralifche Darsiellun 966 eckma ) 4. . wachen. In London is es jeht schr e lig, daß * .

tbeatralische Aufführungen unterhalten, wobl die Schicklichleit der Barstellung erst in zweiter Reibe nach dem Absatze von Spiritus in Betracht sömmt. In den Provinzen ist es noch 13 9 manchen großen Staͤdten gicht es Theater, wo Darstellun gen der niedrigsten und entwärdigendsten Art aufgeführt werden. Diese auf die unteren Volls klassen berechneten Bühnen üben einen böchst verderblichen Einfluß aus. Kinder im zartesten Lebensalter gehen dort bin, und Niemand hat ein gesetzliches Recht, ez ihnen zu wehren. Dig Gefdngniß In⸗ spektoren haben viele Falle ermittelt, in denen die erste Anregung oder die Veranlassung zu Verbrechen in dem Besuche dieser Sanden Hob. len lag, wo Stücke wie „Jack Sheppard“ eine gewhbnliche Darstel lung bilden. Neben diesen Üebelständen des jetzigen Systems, die aus dem Mangel an einer Befugniß zur gehörigen Beaufsichtigung der Buhnen herruͤhren, besteht auch noch ein Mongpol der größeren Theater, vermöge dessen andere Buͤbnen die besseren dramatsschen Werke nicht aufführen durfen. leses Monopol ist nicht blos dem Pubilkum, sondern den Theatern, die es besstzen, selbst schadllch. Da die meisten Theater nur schlechte StƷicke aufführen därfen, so verderben sie den Geschmack des Publikums. Man behauptet 8 daß die . der besseren Theater fuͤr die Beförderung der böberen dramatischen unst unentbehrlich seyen, allein eine solche Ansicht laßt sich nicht mit den Tbat⸗= sachen vereinigen. Fast alle besseren Stucke sind unerlaubter Weise oder wi der Willen zum erstenmale aufgeführt worden. Johnson crjwan die Aufführung von Goldsmith's „She sloops to conquer, Tobin starb mit dem Schmerze, daß es ihm nicht gelungen, die Flitterwochen“ auf die Bühne zu bringen. Lillo ließ „Georg Barnwell“ auf einem kicinen Theater aufführen, nachdem die Privilegien * es ver⸗ wrfen hatten. „Bouglaz“ ward von ihnen ebenfalls verworfen; Fielding ward durch ein kleines Theater beim Publikum eingeführt, und . Inchbald's Lustspiel lag jwei Jahre, dis ein Zufall die Einwilligung Tes Dirertors erwirkte. Ein entscheidendes Zeugniß hat Sir Walter Scott abgelegt, der gewiß nicht zu Übereilten Neuerun⸗ en geneigt war. Er sprach gaiz bestimmt die Meinung aus, der Verfall des Englischen Dramas habe seinen Grund darin, daß zwei Bühnen ein Privilegium gendbssen, Und diese r bringen ibren Inhabern nicht einmal Nutzen. Fast alle Unternehmer hatten dei ö. privi⸗ legirten Thealern Verlust. Sheridan soll erklärt baben, das einzige Jahr, in dem er keinen Verlust bei Drurylane erlitten, sey dasjenige Zewe⸗ sen, in welchem dieses Theater abbrannte. Charles Mathews, der neulich als Direktor von Coventgarden fallirte, hat gerichtlich nach⸗ cwiesen, daß wahrend der erssen Saison seiner Verwaltung im Jahr 1839 die Ausgabe 52, 03, die Einnahme nur 8 673 26 St. / das Desizit also 4069 9 St. betrug. In der zweiten Saison im Jahre 1819 stiegen die Einnabmen auf w,2n7, während die Ausga den nur 5, il Pfd. St. betrugen, wobei aber immer noch über 209 Pfd. St. Defizit blieb. In der dritten Saison im Jahre 1841 fiel dagegen die Nn bis auf 42, 535 Pfd. St., wahrend die Aus- ade auf 55 69t Pfd. St. und das Desizit also auf 000 Pfd. St. ieg, woraus dann nothwendig cin Fallissement hervor 6 3 Drärylane geht es Herrn Maercädy nach seinem eigenen Gessßndntffe nicht besser. Ein System, was solche Folgen hat, bedarf gewiß einer genauen Prufung.“

Zum Schlusse beantragte Lord Mahon dann die Vorlegung aller Mittheilungen, welche im Laufe dieses Jahres mit Beschwer⸗ den uͤber den jetzigen Zustand der Gescgebung in Bezug auf das Drama an den Staats-Secretair fuͤr das Innere 4 worden.

Herr Knight unterstuͤtzte den Antrag und bob besonders bervor, wie unstatthaft es sey, daß man jetzt Buͤhnenstücke obne Einwilligung des Verfassers auffuͤhren duͤrfe, ja daß dieser selbst ein vertragsnidßig zugestandenes Honorar gerichtlich kaum zu erlangen vermbge. „Ein guies Buͤhnenstuͤck“, fuͤgte Herr Knight binzu, „ist eine der schwie⸗ rigsten, wie eine der bewundecungswurdigsten Leistungen menschlichen Scharfsinns. Es ist nicht blos eine Form für die böͤchste Pocste und die tiefste Speculation, sondern befördert auch die Entwickelung der edelsten Gesinnungen und die erhabensten Gefuüͤble. Es liefert das klarste Bild von Leben und Sitten und übt seinen ern uber die zahlreichsten Zuschauer in der schnellsten und wirksamsten Weise. Es ist nicht blos ein Spiegel unserer Zelt, sondern auch eine schule der Moralitaͤt. Was kann vernünftiger seyn, als . England ein Land, welches cinst cinen Shakespeare erzeugte, dem cine lange Reihe anderer Talente, j. B. Massinger, Forde, Ben Jonson, folgten, und das jetzt Talfourd, Bulwer und Knowles besitzt, daß . Alles thut, was in seiner Macht steht, um das Drama zu schützen.“

Der Staats⸗-Secretair fuͤr das Inner«, Sir J. Graham, sprach sein Bedauern darüber aus, daß er sich mit dieser Angele⸗ en die Lord Mahon so genau zu kennen scheine, weniger be⸗ chaͤftigt habe, hob hervor, daß anscheinend Lord. Mahon selbst nicht mit sich einig sey, welche Maßregel zur Abhulfe sich 2 lasse, willigte jedoch in die Vorlegung der verlangten Aktenstücke, die dann auch beschlossen wurde.

London, 6. Juli. Der Kbnig und die Koͤnigin der Bel⸗ ier sind gestern früh mit ihrem Gefolge vom Buckingham-Palast . abgereist und haben i dort nach Ostende ein⸗ ge .

Heute ist der vierteljahrliche Bericht uͤber die Staats ⸗-Ein⸗ nahme erschienen. Es ergiebt sich daraus, daß dieselbe im letzten Vierteljahr, gegen das entsprechende Quartal von 181, um 26,927 Pfde weniger eingebracht hat, während sie im ganzen, mit dem 5. Juli abschließenden Finanzjahr bbs, 175 Pfd. mehr betragen hat, als in dem entsprechenden Jahre bis zum 5. Juli 1811. Die Gesammt:- Einnahme belief sich naͤmlich im ersleren Finanz⸗ jahre auf 14572, 225, im letzteren aber auf 45337, 1090 Pfd.; in den letzten Quartalen beider Jahre aber betrug sie respertive 11,864, 175 und 11,837,748 Pfd. Was die einzelnen Einnahmezweige betrisst, so haben die Zölle im letztverflossenen Finanzsahre ,. 858 Pfd. mehr, im letzten Quartal desselben aber 126,395 Pfd. weniger eingebracht, als in den beiden entsprechenden Zeitraͤumen bis zum 5. Juli 1841; die Accise 5,000 Pfd. weniger im ganzen Jahre, 9,788 Pfd. mehr im letzten Quartal desselben; die Stempel-Ab⸗ gabe 57, 201 weniger im Jahre, 17,558 mehr im Quartal; die direkten Steuern 67,843 mehr im Jahre, 28,513 mehr im Quartal; die Post 106,000 mehr im Jahre, 35.000 mehr im Quartal; die Kronlaändereien 32,500 mehr im Jahre, im Quartal gleichvãiel; die vermischten Einnahmen 463,147 mehr im Jahre, söäß 22 mehr im Quartal. Direkte Steuern, Post⸗ und vermischte Einnahmen haben also sowohl im ganzen Jahre wie im letzten Quartal 1 a,. als in den sentsprechenden Zeiträumen von 1811. Die Kronlaändereien im ganzen Jahre mehr und im Quartale gleichviel; Accise- und Stempel⸗Ertrag hat im letzten Quartal gegen das entsprechende des vorigen 28 res zugenommen, im ganzen Jahre aber ein Minus ergeben; die olle endtichhaben zwar auf das ganze Jahr etwas mehr eingebracht, im letzten Quar⸗ tal aber zeigt sich darin ein bedeutender Ausfall im Vergleich ge⸗ en das enisprechende Vierte jahr von 18141. Ohne ihn wärde die gen, ,. im letzten Quartal eben so wenig ein Minus ergeben, wie die des * Jahres. Nndeß bei der vorherrschen⸗ den Noth im Lande hält die Times das Nesultat des Einnahme⸗ Berichts ummer noch für tröͤstlich genug. Auch das sortschrestende, wenn auch langsame Steigen in der Post⸗innahme wird von die⸗ * ien 9. nicht unguünstige Bewahrung der Brie fporto⸗

eduction beze .

Am Sonnabend hat Lord Brougham im Ge über die Lalen⸗ Taufe nach Norm 8 Gesee 21 1 Vorschriften der Anglikanischen Kirche, das Urtheil abgegeben, daß diese Taufe als guͤltig zu betrachten sey, eine Entscheidung welcher die Tim es ihren vollkommenen Beifall zolit. ;

or er von seinem Posten als om e r, m bee Jail abtrat, der ö ,. l en mann 63 * einen Gesetz Entwurf, die völlige und

zliche Emancipaflon der Juden betreffend, vorgelegt.

ntwurf, den die Regierung 8 bens Di dort

ö und zum Gesetze erhoben. e dortigen

in. n . 83 orf an ihn gerschtet, worin sie seine

R 1 2 und ihm ihre Dankbarfeit bezeugen, daß er die

Jen 46 jn dieser Maßregel ergriffen habe. e, m Vernehmen nach, beabsichtigen die Minister, eine Kem—

* derzuscßen, welche über die Ursachen der Noth in den 2 2 3 ntersuchungen anstellen soll, während das Par⸗ . ne ander ehen würde, 28. Abhuͤlfsmaßregeln berathen . Der 8*** meint, besser würde es seyn, wenn das * Re. die Annahme einer Bill bewirke, welche das setzt unter Fe ß liegende fremde Getraide zollfrei auf den Markt zu rinnen gesiattete, und fur die Dauer der Parlaments⸗Ferien die , erraide- Einfuhr entweder zu einem geringen festen Zoll oder, noch lieber, abgabenfrei erlaubte. Mrel sey fetzt noch Hälfe zu schaffen. Dit Fiachespinner zu Leeds haben eine Denkschrift an die Lords des Schaßes beschlossen, worin sie die nachtheiligen Folgen, welche die Franzbͤsische Leinen⸗-Ordonnanz auf ihren Nahrungezweig äben müsse, schildern und die Regierung ersuchen wollen, das drohende Unheil durch einen auf wechselseitige Zugestandnisse ge— grůndeten . abzuwenden. ̃

Es heißt, daß die Kommission. welche den im vorigen Jahre aufgedeckten Schatzkammerschein⸗Betrug untersuchen sollte, diese Untersuchung bereits beendet hat und mit Abfassung ihres Verichts beschäͤftigt ist. Man hofft nun, daß die Minister unverweilt einen Vorschlag zu Gunsten der schuldlosen Inhaber verfaͤlschter Scheine an das Parlament gelangen lassen werden.

Vorgestern wurde der Herzog von Northumberland als Kanzler der Universität Cambridge installirt, wobei der Herzog von Cam— bridge und der Herzog von Wellington, Letzterer als Doktor des Civil Rechts gekleidet, ur gen waren.

Der am naͤmlichen Tage mit Francis zum Tode verurtheilte Verbrecher Cooper, welcher einen Pelizei⸗Konstabler bei Ausübung seiner Amtapflicht ermordet hatte, wurde vorgestern vor Newgate gehaͤngt. Die Zuschauerzahl war die kleinste, welche man seit vie⸗ len Jahren bei soichem Aniasse versammelt sah. Am Tage vorher hielt der Geistliche in der Gefaͤngniß-Kapelle die übliche Hinrich— tungs⸗Rede, wobei Cooper, Francis und die anderen Straͤflinge zugegen waren. Francis vergoß während der Predigt wiederholt Thränen und schien sehr ergriffen zu seyn.

Belgien.

Brüssel, 6. Juli. Ihre Majestäten der Koͤnig und die Königin sind gestern aus England zurückgekehrt. Man glaubt, daß der König nach einem kurzen Aufenthalte in den Ardennen sich nach Pars begeben werde, wegen der Verordnungen in Be— treff des neuen Zoll- Systems von fremden Leinen. iese neuen Anordnungen sind zwar zunaͤchst gegen England gerichtet, aber Belgien und insonderheit Flandern werden am aͤrgsten dadurch getroffen. Es heißt, die Maßregel sey in Hinsicht auf Belgien nur provisorisch, und würde am 2hsten d. M. aufhbren, wenn bis dahin die Unterhandlungen wegen eines Handels-Vertrags zu Stande kamen. Allein man glaubt hiesigerseits, daß es zu einem solchen Vertrage schwerlich kommen werde. Die Forderungen, welche Frank reich steist, sind zu übermäßig, und die Vortheile, die es dagegen Belgien einräumen will, zu unbedeutend. Um nur eines Punktes zu erwähnen: es wird gefordert, Belgien soll die Franjbsischen Weine um 4 Fr. den Hertolitre herabsetzen; das wuͤrde schon fur die 100009 Hectolitre, die nach mäßiger Berechnung eingefuͤhrt werden, jährlich um 100009 Fr. die 4 Einkuͤnfte vermin⸗ dern. Dafür will Frankreich den Einfuhrzoll der Flaͤmischen Garne und Leinewand nicht etwa herabseßzen, sondern nur auf dem Fuße belassen, wie er seit 1836 war. Dabei reden wir nicht einmal von seinen Forderungen fur Seiden⸗ und Modewaaren, so wie von denen gegen den Nachdruck c. Man haͤlt sich hier fast allgemein davon uͤberzeugt, daß bei Frankreich keine andere Absicht vorherrscht, als die Belgische Industrie zu stuͤrzen und das Land zu zwingen, sich Frankreich in die Arme zu werfen; denn Frank— reich wird eher Alles aufgeben, als seine Traͤume von der natuͤr— lichen Graͤnze bis an den Rhein, und das Franzoͤsische Ministe⸗ rium benutzt uns, um sich populair zu machen bei den Wahlen. Hier wird man es aber eher zu dem Aeußersten kommen laͤssen, und nicht nur lieber die Bedingungen des Deutschen Zoll-Vereins annehmen, sondern sogar sich lieber mit Holland vereinigen, als sich zu einer Franzoöͤsischen Provinz erniedrigen lassen. Mit Aus⸗ nahme dar gra re ; Partei, die nicht bedeutend ist, sind daher alle anderen einverstanden, sich zu 2 Die Geistlichkeit ist um so mehr dagegen, da ihre Versuche, sich in Frankreich mehr Anhang zu ran fe. nicht gut von Statten gehen.

Dänemark.

Kopenhagen, 7. Juli. Unterm J. Juli erschien eine Kö= nigliche Bekanntmachung, welche eine Uebersicht der Beschluͤsse enthält, die die Regierung in Betreff der den Daͤnischen Insel⸗ staͤnden vorgelegten Hen Engi und der von ihnen gemachten Anträge gefaßt hat. Unter Nr. J. werden 25 Entwuͤrse aufge— führt, welche seir dem e ,,. erhalten haben. Einige Be— denken der Stände werden speziell hervorgehoben. Unter II. wer— den die Anträge der Staͤnde erwähnt, nämlich 1) in Betreff der Modifsicationen der Staͤnde⸗Institution, auf Vereinigung saͤmmt⸗ licher Staͤnde. Der König kann dem Antrage nicht beistimmen, doch has er in Erwägung are, ob nicht staäͤndische Comit és, welche uͤber solche Angelegenhesten, die mehrere Provinzen oder den ganzen Staat betreffen, Bedenken abgeben, als eine zweck— mäßige Entwickelung der Provinzial-Staͤnde eingeführt werden koͤnnien. Es soll der nächsten Versammlung ein Gesetz⸗ Entwurf daraber vorgelegt werden. 2) Ueber größere Freiheit bes kirchlichen Handlungen. Größtentheils bewilligt. 3) Ueber großere Oeffent— lichkeit der er und zweijähriges Budget; ersteres bereits erfullt, letzteres abgeschlagen. 6) Ueber Erleichterungen der 2 Nicht zu bewilligen. 8 Ueber freie Post⸗Versendung der

ournale und Zestungen. Bewilligt, insofern es die inländischen detrifft. 9) Daß uͤber elne Eisenbahn⸗Anlage erst alle verschiedenen Provinzial-⸗Stände befragt werden. Bei der Wichtigkeit der Kiel= we, Eisenbahn konnte ein so langer Aufschub nicht bewilligt werden.

Die Resse um die Welt mit dem bereits fruͤher erwähnten Schiffe ist für dieses Jahr ausgesetzt worden.

m Freitage wird das Dampfschiff „Hekla“ mit den Natur forschern nach Stockholm abgehen.

Deutsche Bundesstaaten. Dresden, 9. Juli. Von den Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Innern ist eine Verordnung ergangen, die Er⸗ greifung von Maßregeln gegen das Ueberhandnehmen der Münz⸗

Der fräftig unterstützte wurde mit starker

Nur durch solche radikale

82 Fälschungen und ähnlicher Vergehungen betressend. Jene Maß⸗ regeln lh nun darin, daß alle Polizei, und Gexichtestellen, denen falsches Geld zu Gesicht kommt, sofert an das Ministerium des Innern darüber berichten und von hier aus mit den etwa erforderlichen Mittheilungen versehen werden sollen; daß ferner für Fälschungen inländischen Metall-Geldes die hiesigen Münz— Beamten, inländischen Papier⸗Geldes die Haupt⸗Auswechselungs⸗ Kasse, auslandischen Metall⸗ und nicht-⸗Saäͤchsischen Papier⸗Geldes eine besonders in Pflicht zu nehmende Person als S achverständige be⸗ stimmt seyen, und daß endlich die Falsisikate und etwanigen Apparate nach beendigter Untersuchung behufs der Aufbewahrung und nach Be⸗ sinden Vernichtung nebst Akten an das Finanz⸗Minisferium einzurei⸗ chen. sind. Schließlich läßt diese hoͤchst wichtige und durchgreifende Verordnung darüber nicht in Zweifel, wie es zu halten, wenn die Münzfaͤlschung nicht bei einer Polizei- oder Gerichts⸗, sondern bei einer Königlichen Kassen- und Rechnungs- Behörde entdeckt wird. Hier findet nämlich folgende, dem Instanzenzug . Einrich⸗ tung siatt. Die lebtgedachten Behörden berichten beziehentlich an ihre vorgesetzten Dlenst-Behbrden, diese an das vorgesetzte Mini⸗ sterium, welches sich erforderlichenfalls mit dem des Innern in weiteres Einvernehmen seßen wird. Ferner werden durch Verord— nung der Ministerien der Finanzen und des Innern die Polni— schen * und ⸗Thalerstücke gänzlich verboten.

Stuttgart, 27. Juni. (Süddeutsche Bl.) In der Kam⸗ mer der Abgeordneten war noch vor der Vertagung ein Gesek— Entwurf, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst, eingebracht worden. Der Minister von Schlayer setzte in einem längeren Vortrage die Grunde auseinander, welche die Regierung hierbei eleitet haben; von der Ansicht ausgehend, daß durch das beste— gern Rekrutirungs⸗-Gesctz fur die Landes⸗Vertheidigung in außer⸗ ordentlichen Faͤllen weder hinreichend, noch zweckmaͤßig gesorgt sey und daß namentlich im südwestlichen Deutschland eine solche Fuͤr—= sorge noth thue, beschloß sie, ohne übrigens im System des akti— ven Heeres eine Aenderung vorzunehmen und ohne die Idee einer allgemeinen Volks⸗Bewaffnung zu adoptiren, das Institut der Landwehr oder Landes⸗Reserve unter folgenden Bestimmungen einzuführen: Die Verbindlichkeit zum Kriegsdienste soll nunmehr eine allgemeine und eine Befreiung nur in den wenigsten Fallen (für die Studirenden der Theologie in den Seminarien u. s. w.) zulässig seyn; es werden also mit dieser Modification die waffen— fähigen Maͤnner der Altersklassen vom 20sten bis Z2sten Lebens⸗ jahre theils im aktiven Heere zu dienen haben, theils fuͤr die Landwehr pflichtig seyn und es besteht diese somit eben sowohl aus ausgedienten Soldaten, als aus Angehdͤrigen aller Stande. Die Landwehr soll in drei Aufgebote eingetheilt und nur das erste derselben kann auch in Friedenszeiten zu Waffen- Uebungen versammelt werden; darin besteht der Unterschied zwischen dem Preußischen System und dem hier zu Grunde liegenden; es soll nicht eine taktisch-formirte Landwehr, als ein Institut neben der aktiven Armee, sondern nur eine Reserve zur Erganzung dersel— ben, zur Vertheidigung des heimischen Herdes in Fallen der Noth gebildet werden, die ihren Stamm- und Anhaltspunkt in den vertheilten Exkapitulanten findet; es soll ein Institut seyn, das im Frieden beinah nichts kostet und die buͤrgerlichen Verhaͤltnisse im Allgemeinen nicht sibrt. Die Landwehr soll daher nicht langer, als durch die Kriegsdauer erforderlich ist, eingerufen werden, in— nerhalb dieses Zeitraums aber kein Unterschied zwischen ihr und dem aktiven Heere in Betreff der Ehren, Pflichten und Rechte statthaben; bei letzterem soll die Dienstzeit auf sechs Jahre fest— gesetzt bleiben, im Wesentlichen das Aushebungs-Verfahren nicht abgeaͤndert werden und die Stellvertretung auch fernerhin zu— lässig seyn. Dies sind etwa die Grundzüge des vorgelegten, aus (8 Artikeln bestehenden Gesetzes, das an die bereits gewahlte Kommission verwiesen wurde.

Stuttgart, 7. Juli. (Schwäb. M) Wie wir verneh— men, sind nun sämmtliche Bevollmächtigte für die in Stuttgart abzuhaltende General-Konferenz in Zoll⸗Angelegenheiten hier ein— getroffen, und es haben die Konferenzen am 5. Juli begonnen. Als Bevollmaͤchtigte sind bestellt: von Preußen: der Geheime Ober-⸗Finanzrath von Pommer-Esche, von Bayern: der Ministerial— Rath und General-Zoll-Administrator Bever; von Sachsen: der Geheime Finanzrath von Zahn; von Wuͤrttemberg: der Ober-Fi— nanzrath von Hauber; von Baden: der Ministerial-Direktor Re— enauer; vom Kurfuͤrstenthum Hessen: der Ober-Zoll- und Ober— Postdirektor von Schmerfeld; vom Großherzogthum Hessen: der Ober⸗Finanzrath Sartorius; ven Nassau: der Geheime Rath Magdeburg; von Frankfurt: der Senator Dr. Souchay. Auch

ist der Königlich Preußische Vereins-Bevollmaͤchtigte in München,

Regierungs-Rath Reuter, hier angelangt.

Karlsruhe, 5. Juli. (Bad. Bl.) In der Sitzung der zweiten Kammer am 5. Juli eröffnet der Präsident der Kammer, daß der Abgeordnete Kuenzer um Urlaub eingekommen sey, da

r

von Boch: „Die Regierung holt die Ansicht der Kammer im— mer gin. wo es möglich ist; übrigens sind dies Gegenstände, die in öffentlicher Sitzung nicht zu verhandeln sind.“ Der Druck des Sanderschen Berichts wird beschlossen.

Frankfurt a. M., 8. Juli 1 ; rer Böͤrse ist fortdauernd ohne besonder r=n, ur Ursachen sind die schwankende Haltung der auswärtigen

oͤrsen, das Franzdsische Wahlgespenst, das di Spekulanten be— fangen hält und namentlich die ungknstigen Geldverhaͤltnisse unse⸗ res Platzes. Was die einzelnen Essekten-Gattungen betrifft, kon⸗ nen unter Anderen die Oesterreichischen jetzt nich: Gegenstand * senderer Speculation seyn, da die Wiener Börse matt ist und sast täglich etwas niedrigere Course bringt. Die Holländischen Fonds waren in den letzteren Tagen durch die besseren Berichte von Am⸗ sterdam beliebter, doch hat die gunstigere S timmung der Amsterdamer Boͤrse bereits wieder aufgehört und versehlt nicht ihre Rückwirkung auf den hiesigen Platz. 8 lange Holland nicht mit Belgien seine finanziellen Differenzen vollkemmen geschlichtet hat, in seinem Fi— nanz-Haushalt nicht eine nachhaltige Erleichterung eintreten lassen kann, so lange ist keine wesentliche Besserung der Holläͤndischen Effekten zu erwarten. Vorerst bleiben aber die Hollaͤndischen Integralen das Schoßhündchen unserer Boͤrse, das freilich auch alle Streiche trifft, sie mögen von Wien, Paris, Lon— don oder Amsterdam kommen. Von den Spanischen Fonds, den Ardoins, mag ich kaum sprechen. Den Spekulanten ist die trost lose Lage Spanlens kein Geheimniß, sie kennen die Werthlosigkeit der Spanischen Staatspapiere, und dennoch treiben sie fortdauernd ein starkes Böͤrsenspiel damit, um heute zu gewinnen und morgen zu verlieren. Etwas mehr Kredit hat noch Pertugal, doch wird in seinen Papieren hier nicht viel gethan. Die Polnischen Loose, die ihren Impuls im Course von Berlin erhalten, behaupten sich fest. Die Taunus-Eisenbahn Actien verharren auf dem Cours ven 379 oder 380 Fl. Die Frequenz der Bahn ist zwar überaus stark, allein, da sich das Geld immer noch nicht recht fluͤssig zeigen will und der Boöͤrsenhandel uberhaupt darniederliegt, ist die Speculation auch in den Actien schwach. Man hofft indessen, daß das Boöͤrsen— wesen in Kürze einen gunstigen Umschwung nehmen werde.

Mit Vergnügen melde sch, daß J. P. Wagner dem Senat einen recht erfreulichen Bericht uber den Stand seiner elektromag— netischen Erfindung abgestattet und die Erklärung ertheilt hat, in wenigen Monaten den Bau seiner großen Maschine vollendet zu haben. Der Fleiß dieses Mannes ist aber auch wahrhast eisern.

Die Direction der Main⸗Dampfschifffahrt hat zwar angekůn⸗ digt, daß dieselbe aufgehbrt habe, allein dennoch setzt ein Dampf— boot „Ludwig“ seine Fahrten zwischen Würzburg und Frankfurt fort, doch nicht mit bestem Erfolge.

Es ist eine auffallende Erscheinung, daß in der Mitte der Reise⸗ und der Bade-Saison die Zahl der hier verweilenden Frem— den unbedeutend ist. Man darf aber nur in den Eisenbahnhof gehen, da loͤst sich das Räthsel; die Fremden gehen fast alle gleich weiter. Der Rhein verschlingt sie gewissermaßen; denn in den Taunus-Baͤdern ist es, trotz aller Gegenberichte, durchaus noch nicht lebhaft.

t Luremburg, 3. Juli. Die Preußischen Offiziere, welche der Einladung des Metzer Offizier-Corps zu einem Ball folgten, den dasselbe zu Ehren des Herzogs von Orleans gab, können nicht genug die Zuvorkommenheit ruͤhmen, mit der sie dort aufgenom men wurden. Von dem Augenblicke ihres Absteigens im Gast hofe bis zu dem, wo sie die Stadt wleder verließen, waren sie unausgesetzt der Gegenstand der zartesten Aufmerksamkeit ihrer Franzoͤsischen Kameraden, denen der Herzog, nachdem sie ihm vor— gestellt worden, darin selbst mit dem schoͤnsten Beispiel vor—

anging.

ü Ten 29. Juni Nachmittags wohnten sie einem Festungs— Mandver bei, über welches sie sich sehr guͤnstig aussprechen. Dann wurden sie von einer Gesellschaft Offiziere zu einem Diner eingeladen, das ungeachtet des Impromptu's sehr glänzend aus—⸗

siel. Um 8 Uhr Abends begann der Ball im Schau— spielhause, das zu einem wahren Zauber-Palast Armiden's umgeschaffen war. Eine zahlreiche Wache, aus Grenadie—

ren und Genie-Truppen bestehend, war im Innern aufge⸗ stellt. An jeder Thuͤr standen Doppelposten, zu denen auch die Sappeurs mit ihren hohen Baäͤrmutzen und langen, weißen Schurzfellen gezogen waren. Der Haupt-Eingang des Gebäu— des, die Korridors und Vorsaͤle waren mit kostbaren Fußtep— pichen und Drapperieen auf das reichste ausgeschmückt. An allen passenden Stellen bedeckten lange Spiegel die Wände und reflek⸗ tirten den Glanz und die bunte Pracht des reichsten Blumenflors. Im Hauptsaale blendeten blankgeputzte und polirte Waffen aller

Truppengattungen, welche auf das Sinnvollste in Trophäen ver⸗

einigt waren, wie Diamantfeuer das Auge. Denkt man sich nun

noch zu dem bunten Farbenspiel von Blumen, Federn und Bän⸗

dern, welche die schwarzen Locken der Damen schmuckten, mit

die Hindernssse, welche ihn zur Zeit vom Eintrstt in die Kammer

abhielten, noch nicht haͤtten beseitigt werden können. Nach der Tages Ordnung erstattet der Abgeordnete Hoffmann seinen Be⸗ richt ber das Budget des Finanz-Ministeriums.

gang genommen und er dem Druck übergeben. Hierauf eroͤffnet

der Geheime Regierungsrath von Mar sch all der Kammer, daß

er durch ein Allerhoͤchstes Reskript des Großherzogs aus dem Staats ⸗Ministerium zum ständigen Regierungs⸗ Kommissar füͤr das Ministerium ' der auswärtigen Angelegenheiten er— nannt worden. sey. Abgeordneter Sander erstattete hier⸗ auf Bericht uber die die Spinnereien 2c. betreffenden Pe⸗ titionen. Der Antrag geht auf empfehlende Ueberweisung an das Staats⸗Ministerium und Erhohung der Zölle zum Schutze dieses Zweiges der Industrie. Auf Antrag des Abgeordneten Math wird die Diskussion dieses Berichts aufgeschoben, da derselbe zu ausfuͤhrlich, der Gegenstand zu wichtig sey, um sofort diskutirt werden zu koͤnnen. Er seinerseits theile nicht alle Ansichten dieses Berichts, und finde fuͤr nothwendig, daß neben den Interessen der Baumwollen-⸗Industrie auch andere ihre Vertretung hier faͤn⸗ den. Der Bericht muͤsse daher gedruckt werden, damit eine reifere Diskussion stattfinden koͤnne. Finanz⸗Minister von Böͤckh: Es habe allerdings keinen Nachtheil, wenn die Diskussion verschoben werde, da die Regierung im Wesentlichen mit der Kommission einverstanden sey und ihren Kommissar zum Zoll-Kongresse dem⸗ emäß instruirt habe; daher wuͤn sche auch er den Druck des Berichts.

bgeordnete Hoffmann erklart sich in gleichem Sinne, denn der Bericht gehe noch über die Wuͤnsche der Petenten hinaus. Ab— geordneter Bassermann wünscht, daß die Regierung immer zu⸗ vor die Ansicht der Kammer einhole, bevor sie ihren . instruire; denn die Kaufleute und Industriellen überhaupt wäß— ten solche . besser zu beurtheilen als Staats⸗Beamte, und seyen diese noch so lange im Dienst. Jene ständen mitten im Leben und in der Erfahrung, diese nur in

der Theorie und waren daher Fehlgriffen mehr ausgesetzt als jene. .

Finanz ⸗Minister

denen alle Logen angefuͤllt waren, eine unubersehbare Menschen— masse im Parterre, unter der goldene und silberne, rothe und weiße

Exaulets auf- und abwogten, die lachenden Gesichter jugendlicher

Da der Be⸗

richt sehr umfangreich ist, so wird von Verlesung desselben Um- 1a Kri sen Heiterkeit beseelt, so mußte der Eindruck allerdings eben fo

Offizieren

forderte le 2 alles Sehenswerthe in Augenschein nehmen zu können, wobei noͤthigen Befehle an die betreffenden Behörden ertheilt habe. Der Ball dauerte bis gegen 4 Uhr Morgens, nachdem sich um 1 Uhr der Herzog zuruͤckgezogen hatte. Den 30. Juni gegen 8 Uhr Mor—

sie das Arsenal besahen. Ein glänzendes lichste Heiterkeit und gemuthvollste Laune die augenblicklichen Re= präsentanten beider Armeen beseelte, bildete den Schlußstein zweier Tage, die allen denen unvergeßlich seyn werden, welche diesen Fest⸗

Schoͤnheit und die in Afrika gebräunten und benarbten der Fran— zoͤsischen Krieger, und dieses ganze Quodlibet von einer zwanglo⸗

neu und uͤberraschend als großartig und emuthlich seyn. Der ritterliche Prinz trug wesentlich zur elebung des Ganzen bei. Er unterhielt sich mit den Anwesenden ohne Unterschied des Standes und Ranges und schenkte den Preußischen ; besonders seine Aufmerksamkeit, von denen ein seder das Glück hatte, von ihm angeredet zu werden. Er Alle auf, noch einige Zeit in Metz zu bleiben, er hinzufüͤgte, daß er Ende

zu diesem bereits die

gens verkuͤndete Kanonendonner seine Abreise. An demselben Morgen folgten die Preußischen Offiziere

einer Einladung ihrer Franzoͤsischen Kameraden zu einem Dejeuner, begaben sich dann . nach der Scheibe schossen und wohnten einigen Mandvres

auf den

Polygon, wo die Jaͤger zu

ei, welche dieselben vor dem General Rumigny ausführten, worauf iner, wobei die herz⸗

lichkeiten beiwohnten.

Schweiz. 3

Neuchatel, 2. Juli. Der hiesige Maler, Herr Karl Gi⸗

rardet, hat kurzlich im Auftrage der Stadt Neuchatel ein 2 4

vollendet, das die Bewunderung aller Sn fer, ,, gas, stellt dasselbe eine Versammlung von Protestanten (im