rt a. d. O. und Breslau fast den ganzen Vorrath an — Wolle auf, brachte sie nach England und führte sie, zu Täͤchern verarbeitet, wieder in Deutschland ein. Heutzutage wird ihnen diese Wolle von anderen Völkern, und namentlich von den Einheimischen, streitig gemacht. Ueberdies sind die Engländer, statt wie sonst Produzenten zu seyn, gezwungen, die Rolle von Com⸗ missionairen zu übernehmen, und in diesem Augenblicke kann man ungeheure Quantitäten von Tuch aus Verviers in den Kathari⸗ nen⸗Docks in London liegen sehen, die zur Ausfuhr bestimmt sind. In einem anderen Industriezweige, worin England von jeher das Uebergewicht hatte, nämlich in der Verarbeitung der Metalle, zeigt sich etwas Aehnliches, und die Englischen Produzenten haben mehr— mals an den Belgischen Fabrikanten Konkurrenten gefunden. Eng— land nimmt auf der industriellen Stufenleiter allerdings noch im— mer den ersten Rang ein, allein nach ihm kommt Belgien und dann Frankreich. Wenn diese letzteren beiden Länder durch einen Zoll— Verein ihre Anstrengungen und ihre Kapitalien vereinigten, so würden sie bald furchtbare Konkurrenten Englands werden, und zwar zuerst auf den Deutschen Märkten und dann auf denjeni⸗ en Markten, wo die beiden Nationen sich heutzutage begegnen. England hat also ein großes Interesse dabei, sich einer Vereini⸗ gung 6 widersetzen, die so nachtheilig fuͤr dasselbe werden wurde.
Noch eine andere Betrachtung wird dazu beitragen, das Geheim⸗ niß der Opposition, die man England zuschreibt, zu enthüllen. In Belgien werden, in Folge seiner mäßigen Tarife, Englische Waa— ren theils zollfrei, theils gegen geringen Zoll in großer Menge eingefüͤhrt. Da nun im Falle eines Zoll- Vereins diese Zölle durch den Französischen Tarif ersetzt werden wurden (wenigstens ist dies die Ansicht des Verfassers der oben genannten Schrift), so wuͤr⸗ den jene Wagren zurückgewiesen werden. Eine strengere Wach— samkeit von Seiten der er dic Zoll⸗Beamten würde sodann groͤßtentheils den Schleichhandel vernichten, und das Garn von Len. die Wolle und das Garn von Vorkshire, das Baumwollen— garn von Lancastershire, der Tull von Nottingham, die Quincaille⸗ rieen von Sheffield und Birmingham wurden auf diesem 33 nicht mehr eingefüͤhrt werden und England diesen wichtigen Ab⸗ satzort verlieren. Das sind mehr als hinreichende Gruͤnde, um Großbritanien zu einer Opposition gegen einen Handels-Verein zwischen Frankreich und Belgien zu beslimmen.
Die Einwuͤrfe der liberalen Partei in Belgien sind von ver— schiedener Art. Diese Partei fuͤrchtet zuerst fuͤr die Nationalitaͤt Belgiens, und es scheint ihr, daß Frankreich dieses Land politisch absorbiren werde. Herr de Lanourrais sieht keine Gefahr von die⸗ ser Seite her und fuͤhrt zur Bekraͤftigung seiner Ansicht den Deutschen Zoll-Verein an, wo alle daran theilnehmende Staaten ihre vollkommene Unabhängigkeit bewahrt haben. Was die Erhe⸗ bung der Z3bölle an der Graͤnze des gemeinsamen Gebiets betrifft, Re gleichfalls ein Gegenstand der Besorgniß fuͤr einen Theil des Velgischen Volks ist, so glaubt der Verfasser, daß man die Sorge sär die Erhehung der Zölle nicht einer Franzdͤsischen Verwaltung
über geben musse; der Dienst werde vielmehr in beiden Ländern von den Beamten der respektiven Regierungen nach gleichmäßigen Instructionen fuͤr die Anwendung des gen r e Tarifs auf der
anzen Ausdehnung der Graäͤnze versehen werden. Eine aus Franzd⸗ , und Belgischen Beamten bestehende Central ⸗ Verwaltung wuͤrde mit der Leitung der Zoll⸗Angelegenheiten und mit der Ver= theilung der Einnahme an die beiden betheiligten Regierungen beauftragt werden. Der Ertrag der Eingangs-, Ausgangs- und Durch 2 oͤsse in eine Central-Kasse und wuͤrde nach Ver— hältniß der Bevölkerung beider Länder vertheilt.
Nachdem dlese Fragen auf solche Weise gelöͤst worden, mußte man andere. die ebenfalls von Wichtigkeit sind, berühren. Ble erte dleser Fragen berrifft die Gesetzgebung, welche in beiden Lin⸗ dern den Verkauf des Tabacks regest. In Frankreich bildet der Ertrag aus dem Taback einen der bedeutendsten Zweige der indi⸗
rekten Einkuͤnfte, und in kurzem wird der Brutto⸗Ertrag fuͤr die⸗ sen Gegenstand die ungeheure Summe von 100 Milssonen Fr. betragen. Im Jahre 1815 brachte der Taback 51 Millionen Fr. ein, im Jahre 1825: 67 Millionen, im Jahre 1835: 74 Millio⸗ nen und im Jahre 1839; 91 Millionen. Man begreift, daß Frankreich auf ein so einträgliches Monopol nicht wüde verzich⸗ ten koͤnnen, und daß es viefache Gruͤnde hat, seine Gesetzgebung in Betreff des Tabacks so zu lassen, wie sie gegenwärtig ist. Auf der anderen Seite hat dieser Industriezweig in Belgien unter dem System der freien Kultur und Fabrication eine ungeheure Ent—⸗ wickelung gewonnen. Ein neues System wuͤrde mindestens eine nachtheiligs Störung in dieser gewinnreichen Industrie verursachen. rech er e, nr. schließt Herr de Lanourrais auf die Einfuͤhrung des Franzoͤsischen Monopols in Belgien; zum Ersatz dafuͤr wurde
Frankreich gewisse Steuern auf fremde Weine fortbestehen lassen:
dahin gehören die Syndikats⸗ Steuer, welche 13 pCt. von dem Hauptpreise (Prix principah beträgt, die Kollektiv⸗Stempel - Gebühr, die eigentliche Accise, die Stadt-Accise u. s. w. Auf diese Weise, wurden das Tabacks-Monopol in Frankresch und die Accise von Wein in Belgien fortbestehen und kein Hinderniß fuͤr eine Zoll— Vereinigung seyn. Der Verfasser glaubt, daß es leicht feyn würde, sich in Bezug auf das Monopol des Pulvers, der Spiel⸗ karten und des Salzes zu verständigen, und er moͤchte die Steuern vom Salz herab⸗ und denen in Belgien gleichsetzen. Dieser letzte Punkt * uns keiner so leichten Lbsung fähig zu seyn, wie err de Lanourrais zu glauben scheint. Die Herabsetzung der e . ist bereits mehrmals den Kammern vorgeschlagen wor⸗ — 2 e hat die R g sich derselben widerseßt. Der 2 hen * t gewählt, als jemals, indem die 9 J erminderung der Auflagen, keine 2 gestatten.
keibenden wurden sehr geneigt se n,
Ver me lzung zu bed n mr. e sendutg en, ie neue Konkurrenten fuͤrch—
. . Beginnen wir mit den Besitzern von **
Aug In einem anderen von Steinkohlen— die Belgischen Steinkoh⸗ ons, bereits in großen Quantitaͤten er die Hauytstadt hinausgehen, daß rankreich versende, und daß nzoͤsischen Stein⸗ z und vielleicht einer Alle werden sagen, man die Zukunft weil sie einer be⸗ . währten u. s. w. Auf diese Argumente erwidert der Verfasser ungefaͤhr Folgendes: Von den neuen Belgischen Provinzen ist das * ast die
Hainault einzige, welche Steinkohlen ins Ausland, namentlich nach Frank=
Regierung“ der fe
828
reich, sendet. Auch ist diese Provinz die reichste; von den 37,000 Bergleuten, welche Belgien besitzt, werden 24.00 im Hainault beschäftigt, und von diesen kommen 17009 allein auf das Arron⸗ dissement von Mons. Die dortigen Steinkohlen sind die besten; sie eignen sich im Allgemeinen ganz besonders zur Gasbereitung. Zu G mlebüboß nn sind dagegen die von St. Etienne die besten, welches seit langer Zeit die Hauptstadt und das ganze Seine— Becken versorgt. Diese werden auch in weit geringerer Menge ausgefuhrt, als die ersteren. In 3 ist das Arbeitslohn weit hoͤher, und der Preis der Kohlen beträgt gewöhnlich 55 Centimen fuͤr das Hectolitre bei der Grube, während in St. Etienne das Hectolitre im Durchschnitt nur 45 Centimen zu stehen kommt. Wenn die Belgischen Steinkohlen-Gruben sich damit begnugen, die Graͤnze zu versorgen, so liegt darin nichts Beunruhigendes fuͤr die Franjoͤsischen Gruben-Besitzer; versenden sie dagegen ihre Kohlen auf große Entfernungen, dann ist die Franzoͤsische Indu⸗ strie bei der Anwendung dieser oder jener Qualitat interessirt, und sie bezieht dieselbe aus den Gruben des Hainault, weil sie sie nicht mehr im Lande sindet. Wirft man nach dem Gesagten einen Blick auf die respektive Lage der Nord⸗Departements und der Provinz Hainault, so findet man, daß die Gruben von Anzin sich in Bezug auf Production in einem schlechten Zustande befinden, daß die Bearbeitung auf eine unvollkommene und nachlaäͤssige Weise betrieben wird, daß dagegen die Etablissements von Mons sich in dieser Beziehung in einem vollkommenen Zustande befinden, und daß ihre Maschinen mit der Zahl ihrer Schachte im Verhaltniß stehen. Es folgt hieraus, daß die Gruben im Neęrden Frankreichs, sobald sie auf angemessene Weise ausgebeutet wurden, die Kohlen von Mons nicht mehr zu fuͤrchten hätten, und daß es eben der Schutz ist, der sich jeder Verbesserung widerseßt. Die Reclama—⸗ tionen der Grubenbesitzer im Lolre⸗Becken haben in den Augen des Verfassers eine großere Wichtigkeit, und durch Herabsetzung des Tarifs fuͤr die Kanäle, auf denen Steinkohlen transportirt werden, koͤnnte dies Produkt auf dem Markte zu Paris nicht nur mit den Belgischen Kohlen konkurriren, sondern selbst den Vortheil uͤber dieselben erlangen. Es waͤre daher Sache der Fran⸗ zoͤsischen Regierung, durch Unterhandlungen mit den Gesellschaften die Herabsetzung der Tarife zu bewirken.
Wenden wir uns zur Baumwollen-Industrie. Herr de La⸗
nourrais findet, daß Frankreich diese Zeuge eben so gut verfertigt. wie Belgien, und daß es in Bezug auf Geschmack, Originalität der Zeichnungen und Soliditaͤt der Farben den Vorzug hat. Es fuͤhrt bereits, trotz der Abgabe, die auf dem Roh⸗ stoff lastet, 160.9000 — 180,000 Kilogramme Baumwollenzeuge in Belgien ein. In Frankreich zahlt man fuͤr 100 Kilegramme rohe Baumwolle 22 Fri, in Belgien 1 Fr. 92 Cent. Mit dem Franzoͤsischen Tarif waͤrden die Belgier augenblicklich eine unge— heure Veränderung in dem Zustande ihrer Fabriken erfahren. Andererseits fabrizirt Belgien nur sehr wenige Artikel von feiner Baumwolle. Indem der Zoll-Verein die kommerziellen Gränzen aufhoͤbe, wuͤrde er die Einfuhr einiger dieser gewoͤhnlichen Zeuge aus Belgien in Frankreich erleichtern, aber zu gleicher Zeit wůrden sie alle verschiedenen Sorten der Franzoͤsischen feinen Gewebe in weit groͤßerer Menge als bisher erhalten.
3 Bezug auf die Wollenzeuge kommt Herr de Lanourrais zu noch weit gänstigeren Resultaten für Frankreich. In der Pro⸗ ductions Skala nimmt Frankreich die beiden außersten Enden ein. Die Tuche von Elbeuf, Louviers, Sedan können mit den schönsten und feinsten Tuchen rivalisiren, und nirgends sindet man mehr Soliditaͤt mit mehr Glanz verbunden. 3 Tuche des Suͤdens sind von geringerer Qualität, sehr wohlfeil und sehr dauerhaft. Zwischen diesen beiden Sorten steht eine dritte, die Frankreich nicht siefert; es sind dies die Tuche von Verviers, leicht, von schöͤ⸗ nem Ansehen, geringem Preise, aber west weniger dauerhaft, als
die Franzosischen Tuche. Unter diesen Umständen warde die Ein— fuhr der Tuche von Verviers die Franzoͤsische Fabrication nicht beeinträchtigen. Auf der anderen Seite wurde die Handels⸗Ver⸗ bindung den Fabriken Frankreichs auch Vortheile bieten. Ungeach⸗ tet ihres hohen Preises sind die Tuche von Elbeuf und Louviers ihrer Vorzuͤglichkeit wegen in Belgien sehr gesucht, und die Auf⸗— hebung des Zolls wird die Ausfuhr nur vermehren. Wir wollen Herrn de Lanourrais nicht in der Auseinandersetzung in Bezug auf di anderen Wollen⸗ Gewebe foigen, sondern zu dem Kapitel übergehen, welches von der metallurgischen Industrie beider Laͤn⸗
der handelt. (Schluß folgt.)
Kunst⸗Ausstellung zu Brüssel.
„Die dirigirende Kommission der National-Kunst- Ausstellun Bruͤssel, glaubt die Aufmerksamkeit der Künstler auf einige Be an, ihrer Statuten richten zu durfen.
( e. in n, gr. . wie im Jahre 1839,
September, sondern am 15. August erbffnet und am ersten Mon? tage . ** 8. ö ö
Jeder fuͤr die Ausstellung bestimmte Gegenstand muß portofrei an die n n, Kommission der Kunst“ . zu Brüssel (à la commission directrice de exposition des objets d'art à Bruxelles) adressirt werden und von einem Briefe begleitet senn, der den gestellten Preis, den Namen und den Wo nort des Kuͤnstlers, so wie die are Bögen der Darstellung, zur Einrückung in den Katalog angiebt. Nach dem 31. Full können' nur Wert zufolge einer durch den Minister des Innern aus besonderen Gruͤnden ertheil⸗ ten speziellen Autorisation, und nachdem man daz Gutachten der di⸗ rigirenden Kommission . hat, angenommen werden.
Die Küuͤnstler, welche ihre Arbeiten der Re ierung zu verkaufen wünschen, werden aufgefordert, ein formelles . an den Praͤ—⸗ sidenten der Jury der Belohnungen für die Kanst⸗ Ausstellung in Brüfsel zu richten. Die Jury für die Zu⸗ lasung nimmt nur Gemälde, Basreilefs, Zeichnungen, Kupfersische, fiselirte Arbeiten und Litbographicen an, weist aber je ze Kople, jedes Gemaͤlde, jede Zeichnung öder Litbograpbie ohne Rahmen, chen so wie jedes auf einer öffentlichen Ausstellung in Bruͤffel schon erschie⸗ nene Werk, zuruck. Kupferstiche und Lithographieen werden nur dann zugelassen, wenn sie von ihren Verfassern felbst dirckt eingesandt werden. Die übrigen Gegensiande, welche sich bereits in anberen Händen befinden, tonnen erst nach Vorzeigung einer schriftlichen Autorisation des Künstiers bei der Furh angenommen worden
„Kein Gegenstand kann von der Ausstellung vor dem Tage zu⸗ rückgenommen werden, an welchem dieselbe geschlossen wird, ausge in kraft einer von dem Minister des Innern aus gewichtigen
. nden gribeisten Eriaubniß und nachbenr das Gutachten der diri⸗ 9 oa . Kemmission eingeholt worden i
e Kunst Werke innerhalb eines Monats, von
nstler muͤssen ihre denn Tage an gerechnet, wo die Ausstellung geschloffen wird, zuruck.
nehmen.
zu im⸗
ng, en be ie Regierun 66 wird n ln len d = g
den, Medai rdient haben wer⸗
Diese Medaillen beleben aus zwei Klassen. Die gewohnliche Medaille ist von vergoldetem Silber (en veimeil). Die Medaille der ersten Klasse ist von Gold und hat einen Werth von 500 Fr.
Gerlin - Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 5. bis incl. den 11. Juli c. sind auf der
Berlin Potsdamer Eisenbahn gesahren h zwischen Berlin und Potsdam 13,8313 Personen 2 ö 1
Steglitz 191i . Zusammen TDi . —
Im Monat Juni c. suhren 51,010 Personen, und betrug die Geld. Einnahme 17, Si Rihlr. 1 Sgr.
Dauer der Fahrten auf der Ggerlin - Anhaltischen Eisenbahn vom 3. bis incl. S. Juli 1842.
1) Lwischen Berlin und Cöthen.
Personenzug. ; kürzeste Dauer... A Stunden 36 Minuten. ‚. Stunden 8 linuten.
längste — 44 w.
mitilere - 13 x 6 2 Zwischen Cöthen und Berlin ᷣ
A4 Stunden 19 Minuten. 5 Stunden z Minuten.
— = . — * m
51 . 5 P 27 1
Güterzug.
kürzeste Dauer.. lãngste J ? mittlere 2 6 — ö
Meteorologische Geobachtungen.
Abends Nach einmaliger 10 unn. Ne obachtung.
A6, 1. T.. 4 1 1,2? R. 4 1,0“ n.
60, 2s pt.
chän.
1812. 11. Juli.
Lustdruck .... Lusitwäarme ... Thaupunkt... PDunstss tigung Wetter
Nachmittags 23 unt.
V6, 9 Par. 4 16,9 R. 1 3,157 n 31,5 pet. schn. NW.
Morgens 6 Uhr.
M, 21 t. 4 11,17 n. 4 d, 18 R. 78,85 p. achün. Nw.
¶ uellv rm Fluss Raden wärme Ausdũns tuu Niederschlag Warme n echeel
Wolke nz us...
Tagesmittel: 33,67 r.... 4 13,07 n.. 4 5,57 n.. 57,0 rο.
B er liner Börse. Den 12. Juli 18412.
Hr. Cour.
Fon d. nriet. died.
H'r. ¶ Mur.
Aetisr- ö neee, eld.
126! 102 115 102 1037 1025 81! 6 931
rl. Poi Hine. 5 0. do. Prior. ObI. Md. Lps. Eisen. do. do. Prior. Obi. KRrI. Anh. Risenb. . do. Prior. Ob. HPüas Elb. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Bisenb.
4. do. Prior. Ob.I.
St. Schuld- Seb. da. 2. 3 ales. Hr. Rn]. Obi. 36. Prüm. Sch. der Se ebandlung. Kurm. Schuld. Rerl. Stadt- (Ob. do. 1. 3] d best. Danr. d0. in Th. Wergip. Psandbr. Grossh. Hos. do. Osipr. HPfandb. HPomm. Qa. Kur- a. Neum. 40. Schlesische do.
103 102
Sz 102 161 102;
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5 He ö versütet auf den am Z. Junuar 1813 lalliern Coupon pe
Hor. Cour. Thir. zu 30 Sꝑær- nriet. CG. 1d.
110 19]
IH e cASe I- CO Mur 6.
250 I. 250 I. 300 mi 300 Mn. (. 1186. 300 H.. 15060 FI. 150 1. 100 Tpi. 100 TpIr, 150 1.
Amate rdam do. Hamburg
H ur, 2 Mi. Kur 2 Mei. 3 mi. 2 Mi. 2 Mi. 2 M.. 2 Mi.
Kreslau
Leipzis in Courant im 14 TbI. Fuss.. Franksurt a. M. W..... ...... ... Petersburg.... ...... ....
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, S. Juli. Niederl. ini. Scheld 621. Kenr-hill,—. 57 Spon. 191. T... 15. Aug. —. xixaal. Prem. Sc. — Fol. — OQester-. 10755.
Ant werpen, 7. Juli. zZiu,l.—.
Lond on, S. Jali. Cons. 35 91. 23 * moll. 514. Columb. 22.
Paris, 7. Jali. 6d Reue ae eo. II9. 95. 37 Reute de ua. 79. 90. Aul. s 1841 — 67 Ne-rl. au compt. 106. 6 Span. Rene 2R3. T.. zive 15.
Wien, 7. M. 6 neu 10s. 4 1004. 3. 279 2135 — ask Acues 1618. Auel. 4. 16. 15373. . 18620 1071.
bz 4.6. 101.
—. Pre uss.
Neue Aul. 191.
hels. 102. Nee Aul. 211.
Königliche Schauspiclt.
Mittwoch, 13 Juli. Im Schauspielhause: Christinens Liebe und Entsagung, Schauspiel in 2 Akten, nach dem Französischen. von Th. Hell. (Dlle. Anschuͤtz Koͤnigin Christine, als Gastroile.j Hierauf: Das Tagebuch, Lustspiel in 2 Abth., von Bauernfeld. (Dlle. Anschußz: Lucie, als Gastrolle.)
Wegen Unpäßlichkeit des Herrn Franz kann das Schauspfiel „Torquato Tasso“ heute nicht gegeben werden.
ie zu „Christinens Liebe und Entsagung“ und „das Tage— buch“ bereits gekauften, mit Donnerstag bezeichneten Billets sind zu heute, Mittwoch, Wie. auch werden die zu beiden Stuͤcken ** zu verkaufenden Billets gleichfalls mit Donnerstag bezeichnet eyn.
Freitag, 15. Juli. Im Opernhause: Jessonda. (Mad. Spaher⸗Gentiluomo: Jessonda; Hr. tr., Nadori, als Gastrollen.)
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 11. 5 i842. Zu Lande: Weizen 2Rtblr. 7 Sgr. 6 Pf; Roggen 1 Rthlr. 21 Sgr., auch 1 Rthlr. 20 Sgr. ; Hafer 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 itdir 1 z r: Weizen 3 Nthlr. 6 Sgr. 3 Pf. ch 3 R 1 asser: . . „ au ; 2 Sgr. 6 Pf. en 1 Riblr. 23 Sgr. . 21 Rn, 2 br lchne Gerl. 1 Ritt. s Sar. Hafer 1 Ribir. Ggr** 3 auch 1 Rthlr. 1 r. 3 Pf. Des Scho & rennen, mul wei a . 0 r. r. 6 4. — — Verantwortlicher Redacteur Di. J. W. 3Zinkeisen. Gebruct in der Decker schen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei.
Beilage
J
Beilage
Bekanntmachungen.
Sela n ntm achung. 3 bs 4 Stunden von den St4dten Halle, 6 gebejnn und Zoerbig und auf dem Berge
Weijen, Roggen, und 12 = 2 — 34. — Hafer, und den aus dem Amtsbezirke Petersberg auftom— menden Natural. Getraide Gefallen, bestehend in 54 Scheffel 1 Mtz. Weizen, 401 = 14 Roggen, 42 2 Gersse und 328 i, , on im Wege der öffentlichen Lieitation von Johannis 15813 ab, auf 24 nach einander folgende Jahre, also bis Johannis 1807, an den Meistbietenden verpach⸗= tet werden. . ; Zu derselben gehören, außer den erforderlichen Wirthschafts Gebäuden, a. an Gaͤrten b. Ackerland 1 Wiesen 64 Graseland 23 Hof u. Baustellen, Wegen u. Graben 6 . 42, 233 zusammen So7 Morg. 11 Vos IR.
ö Garti md ' hr, n Garben ) ö 1
2 Morg. 31, UR. 77 57 ö 102 8. 90
und
Das Minimum des Pachtzinses mit Ausschiuß des
Pachtzinses fuͤr die Natural Getraide Gefälle ist auf 2193 Thlr. 7 Sar. 5 Pf. einschließlich 782 Thir. 15 Sgr. Gold festgesetzt.
Die speziellen Verpachtungs-Bedingungen nebst der Karte und den Vermessungs- und Bonitirungs Registern, so wie die Haupt- Ertrags- Nachweisung
der Domaine Petersberg, önnen täglich mit Aus
schluß der Sonntage, in unserer Domainen-Regi⸗ siratur eingesehen werden.
zur Lieitation haben wir einen Termin auf Don sollen zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin belmann zu Dommitzsch gehörigen Grundstäcke:
erstag den 8 September „, Vormittags 10 Uhr, h unserem Sessionssaale vor dem Departements Nath Herrn Regierungs-⸗Rath von Mode angesetzt. Der Zuschlag dleibt jedoch der hoheren Genehmi dung mit dem Rechte der Auswahl unter den drei Beslbieten den vorbehalten. Merseburg, den 13. Juni i812. Aönigliche Regierung, Abtheilung für die Verwal tung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Avert i sse ment. Nothwendiger Verkauf. Rivit Senat dez Königl. Ober Landesgerichts in Insterburg.
Das jum Nachlasse des verstorbenen Landschafts aths Carl Gebhard gebbrige, im Johanniszburger dreise gelegene freie adlige Allodialgut Borken nebst dem Bauerdorfe Wolta, abgeschaͤtzt auf 23, 531 Thlr. Sgr. 3 Pf., zufolge der nebst Hypoihekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
. am 7. Dezember 1842, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Herrn Ober Landesgerichts Assessor Bock subbastirt werden.
Insterburg, den 19. April 1812.
Civil Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.
Nothwendiger Verkauf.
Civil Senat des Königl. Ober Landesgerichts in
Insterburg Das lum Nachlasse des verstorbenen Landschafts— Raths Carl Gebhard gebörige, im Johannisburger Kreise 1 adlige Antheil Gut Symbken No. I., abgeschdͤnt auf 7195 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. zufolge der nebst Hypothetenschein in der Registtatur einzu=
sehenden Taxe, soll : am 7? Dezember 1812, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Herrn Ober Landesgerichts Assessor Bock subhastirt werden. Insterburg, den 19. April 1812. ᷣ Civil Senat des Koͤnigl. Ober Landesgerichts.
r 4. ö. Die unbckannten Erben der bierorts am 4. April 1811 verstorbenen Friedericke verwittweten Accise Ein- nebmer Rumpf geborenen Grimm werden aufgefor—= dert, ich vor 6der spaͤtestens in dem auf den 39. Tanu gr 1813, Vormittags 1 uhr, vor dem Herrn Ober- Landesgerichts Referendarius b, Siegroth in dem Instructions zimmer angesetzten Termine ihre Erbansprüche anzumelden und ihr Erb recht gehörig nachzuweisen, widrigenfalls der nach Berichtigung der von der Erblasserin aus gesetzten Le gale noch vecbleibende Nachlaß als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus ausgeantworter werden wird. Ratibor, den . Maͤcz isi. Koͤnigl. Ober Landesgericht. Burchard.
Gerichtliche Vorladung.
Ueber das Vermögen des Kanzellariats-Seeretairs Gierow zu utbus ist concursus sormalis erdffnet, von dem bestellten interimistischen Gem. Anwalts der Glaͤubiger das behnfige Protlam beantragt und erkannt worden.
Diesemnach werden Alle und Jede, welche aus ir gend einem Rechtsgrunde an den Gemeinschuldner, Kanzellarigts⸗Sceretair Gierow zu Putbus, und des⸗ sen Vermögen Forderungen und Ansprüche haben oder zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche in einem der folgenden Liquidations Termine, den 12. und 30. Fnuli, den 25. Au gu st (r., Morgens 19 uhr, vor dem Königl. Hofgericht an zumelden und 9 beglaubigen, die bar der e chin Driginalten abzureichen und zugleich de prioritate zu deduziren, widrigenfalls sie damit nicht weiter werden gehört, vielmehr durch die zu erlaffende Pra
829
zur All
Allgemeiner Anzeiger für klusiv Erkenntniß, zu deren n n ,,
tember er, pro termino an und von dem Gierowschen Konkurse ganzlich werden abgewiesen werden. Juni 1812. Pommern u. Rügen.
Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht Zeitz.
Die sub No. 16. Vol. I. pag. 361 des Hypotheken buchs von Raßberg verzeichnete, daselbst belegene, zub Nose? katastrirte Mahlmühle nebsi Zubehdr, dem Muͤhlenbesitzer Johann Wilhelm Böhme gehd— rig, deren Gebäͤudewerth zu 4020 Thlr. 15 Sgen, an Werth der Muühlenwerke zu 950 Thlr. 109 Sgr., an Nutzungswerth zu 47458 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. und
degen Zutehdr an Garten zu 715 Thlr. abgeschaͤht ist, den wir daher zur Nachweisung ihrer Anspuͤche:
ingleichen
folgende dem Muhlenbesitzer Johann Wilhelm Böhme
gehdrigen walzenden Grundstücke:
a) in Naßberger Flur No. 11. des Flur - Hypothe⸗
kenbuchs
ein Stuck Feldes zu 2 Viermaß Aussaat, ne ben Gottfried und Gottlieb Arnold, abgeschaͤtzt
ohne Rücksicht auf Steuern und Abgaben zu 109 Thlr., zwei Stückchen Feldes, fruher Weinberg und Wiese, neben Sauppe und Langenberg s Erben, ein Acker Feld, fruͤhec 2 Weinberge, neben den selben, Weinberg nebst Wiesen- und Gartenfleck neben Fischer, desgleichen Gartenfleck neben Christian Lan genberg's Erben; Alles ohne Ruͤcksicht auf Abgaben abgeschaͤtzt zu 1095 Thlr.; b) in Bergisdorfer Flur No. 1. dez Hypothekenbuchs zwei Acker Feld, zwischen Etzold und Gottlob Goörler, mit Rücksicht auf die Abgaben, abge— schaͤtt zu s8i9 Thlr. 7 Sgr. 11 Pf.; in Zeitzer Stadt Flur No 173. Acker Feld am Eulengraben und der Geraer Straße, mit Ruͤcksicht auf die Abgaben zu 1560 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. abgeschaͤtzt,
gungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe am 14. September d. J., Vormittags 19uhr und Nachmittags 4 uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastiect werden. Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Geschwi— ster des Johann Gottlob Goethe zu Raßberg werden hierzu bffentlich vorgeladen.
Zeitz, den 21. Februar 1812.
Ueber das Vermögen des Gerbermeisters und Le—
derb andlerz Friedrich Koenig hier ist durch Verfü— gung vom 13. April é. auf Andringen der Glaäubi ger der Konkurs erdffnet worden.
Es ergeht daber an Alle, welche an das Vermd—
gen des Friedrich Koenig Anspruͤche zu haben ver meinen, die Aufforderung, in dem auf den 21. Oktober 1812, Vorm. 11 Uhr,
unserem Gerichts Lokale anberaumten Liquidation
Termine entweder in Person oder durch einen der
hiesigen mit Vollmacht zu versehenden FJustij-⸗Kom
missarien, von denen die Herren Justizrath Roͤtger, Windmüller in Vorschlag 'ge— bracht werden zu erscheinen und den Betrag und
Schmesßer und Dr.
die Art der Forderungen nebst den nöͤthigen Be weismitteln anzugeben, im Fall des Au ablelbeng im Termine aber zu gewartigen, daß sie mit ihren For derungen an die Masse nicht weiter gehört, sondern deshalb zum ewigen Stillschweigen wider die uͤbri gen Gläubiger werden verwöesen werden. Erfurt, den 30. Juni 1812. ; Königl. Preuß. Land und Stadtgrricht. v. Koenen.
Bekanntmachung.. Nachdem uͤber das Vermdgen des Gastwirths und
Oetonomen in der hiesigen Ressouree zur Einigkeit, — ñ Carl Gebauer, hier Konkurs erdffnet worden, haben Eduard Schmidt, und dem Ober- Amtmann Schloes
wir einen General- Liquidations Termin auf
den 3. November, Vormittag 10 uhr, dor dem Deputirten Herrn Land- und Stadtgerichts Assessor Burchardt angesetzt, zu dem alle unbekann
ten Gläubiger mit der Anweisung vorgeladen wer Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen, bekannt ge den, im Termin ihre Forderungen anzumelden und macht. RBerlin, den 21. deren Richtigkeit nachzuweisen.
: h Sollten dieselben diesen Termin weder sselbst, noch durch einen gehö— rig legitimirten Bevollmächtigten, wozu ihnen die Justiz Kommissarien Dechend, Justijrath Raabe und Kreis-Justizrath Martins in Vgorschlag gebracht wer den, wahrnehmen, so werden sie mit ihren Anspräͤ chen an die Masse vraäͤkludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Marienwerder, den 15. Juni 1812. Königliches Land- und Stadtgericht.
ECdietal!l⸗Cztati on. Auf nachbenannten Grundstuͤcken:
1 dem Hollaͤndergute des Johann Joachim Friedrich Meißner zu Beenkenhof No. 4 Fol. Ti des Hy vothekenbuchs sind fuͤr die 4 Geschwister Meißner:
2 Johann Joachim Friedrich,
b) Ludwig George Friedrich,
R Christian Friedrich,
d) Caroline,
aus dem Rezesse vom 27. Dezember 1804 an Mut tergut 109 Thlr. Courant; dem Hepfengaͤrtnergute des Christian Schulje zu Klein ⸗Derschow No. 17 Fol S8 des Hypotheken buchs fuͤr die Marie Dorothee Schulse au dem Rezesse vom 14. Dezember 1808 an Vatergut 1090 Thlr. Courant; der Lleinbůurgerstelle des Nagelschmid t meister Tegge zu Neustadt a. D. Vol. J. Fol. 146 des Hypo- ihekenbuchs, für die 6 Geschwister Walter: ) Sophie Wilhelmine,
b) Christign Albert,
Heinrich Ludwig,
d) August Carl,
e) Carl Friedrich Wilhelm,
f) Wilhelm Ferdinand,
vor Herrn Ober Landesge ichts Assessor Döllen in
5 schein si n der Registratur einzusehen 29. f Falk Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen Dampfb. „Falke.“
nicke wird das Königl. Dampfschif auf Erfordern
gemeinen Preußischen Staats-⸗Zeitu
aus dem Rezesse vom 10. April 1819 an Mut tergut 165 Thlr. 19 gGr. Courant; ö M der Großbuͤrgerstelle des Kdͤᷣmmerers Carl Friedrich Doering zu Neustadt 4. D. No. 57. Fol. 2s i des Hypothekenbuchs, für den Prediger Richter aus . esellsch der Obligation vom 13. Januar 1768 109 Thlr. Nach 3. 3. des Gesellschafts Statuts wird hiermit Courant. auf jede Actie der Magdeburg Halbersiadter Eisen 5) der Großbürgerstelle des Ackerbürgers Johann bahn-esellschaft eine dritte Einzahlung von Christian Friedrich Zierath zu Neustadt a. D Zehn Thalern Preuß Eourant
Dritte Einzahlung auf die Aetien der
— = Magdeburg-⸗Halberstaͤdter Eisenbahn⸗ Gese llschaft.
No. 47 Fal. 231 des Hypothekenbuchs, fuͤr Mei ausgeschrieben, die vom 29. August an, spaͤtestenz
ster Gundlach aus der Obligation vom 11. Juni aber am . 31. Auqust d. J. bis Abends ?7 uhr in unserem Geschafts Lokale (Johannisberg- Straße Nr. 1 an die Gesellschafts Kasse zu entrichten iß. Auswaͤrtige Actien Inhaber konnen, wenn sie sich nicht eines hiesigen Vermittlers bedienen wollen, die zahlung in Halberstadt an die Herren Gebrüder Wrede oder an Herrn Karl Kur sen. und in Braun— Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getre schweig an Herrn G. L. Dommerich oder an ten sind; die Herren Gebruͤder Lobbecke C Go. 2 alle diejenigen, welche an die erwähnten Forde leisten, wogegen Einzahlungen mittelst brieflicher rungen 109 Thlr., 1090 Thlr., 1635 Thle. 19 Uebersendung nicht angenommen werden. gGr, 1090 Thlr. und 109 Thlr. Courant und Jeder Einzahler hat mit dem Gelde die betreffen⸗ die daruber ausgestellten Schuld- Dokumente als den Quittungsbogen, nebst zwei nach der Reihefolge Eigenthümer, Cesstongrien, Pfand oder sonstige derselben geordneten, gleichlautenden Designationen, Brief⸗Inhaber Anspruͤche zu haben vermeinen, von denen die eine auf einem ganzen Bogen geschrie zu dem auf ben seyn muß, bei der Zahlunq einzureichen, worauf 25. August d. J., Vormittags 11 uhr, ihm die andere Designation, mit der Interims Quit zu Rathhause allhier tung des Empfaͤngers versehen, sofort zurückgegeben anberaumten Termine unter der Warnung vor, daß werden wird. Einige Zeit suäter können die Quit- die Ausbleibenden mit ihren Real-Ansprüchen auf tungsbogen, auf welchen inzwischen ein Mitglied des die verpfaͤndeten Grundstücke werden präkludirt und Direktoriums über die geleistete Zahlung quittiren ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, wird, gegen die Interims Quittungen wieder ein— auch mit Löschung dieser eingetragenen Forderungen geldst werden. und. Amortisation der Schuld-Dokumente verfahren! Wenn auf eine Actie die jetzt ausgeschriebene Theil⸗ werden wird. zablung bis zum 31. August d. J., Abends 7 Ühr, Neustadt a. d. Dosse, den 18. April 1842. nicht eingegangen ist, so wird nach 3. 6. des Gesell⸗ Königl. Land und Stadtgericht. schafts Statuts der Eigenthümer derselben von uns . ffentlich aufgefordert werden, die ausgeschriebene Zahlung und außerdem eine Conventional Strafe Noth wendiger Verkauf.
ꝛ; don Fünf Thalern Preuß. Courant, zusammen also Auf Antrag des Kurgtors werden die dem in Kon- Funfehn Thaler, spaͤtestens am 12. Oftober d. J. kurs verfallenen Kaufmann Johann Friedrich Ga
1757, 100 Thlr. Courant eingetragen.
Die Forderungen ad 1, 2, 3, 4 und 3 sind nach der Behauptung der Besitzer berichtigt, die Doku mente über dieselben aber verloren gegangen.
Auf den Antrag der betreffenden Interessenten la
1) die oben genannten Glaͤubiger, deren Erben,
den
an die Gesellschafts-Kasse zu entrichten, und buͤßt er, wenn er dieser Aufforderung nicht vünktlich und 1) ein Kabelbaus in Dommitzsch mit Zubehor Nr vollstaͤndig Genüge leistet, die früheren Zahlungen, 162, taxirt auf 5, 531 Thlr. 2s Sgr. 4Pf. und so wie jedes fernere Anrecht auf die Actie ein, deren 2) eine Viertelhufe in der Feldmark Großaue, ta- Zeichner dann, nach S. 7. des Statuts zur Entrichtung rirt auf 439 Thlr. 27 Sgr. 11 Pf., der ausgebliebenen Rate angehalten werden wird. den 22. Dezember ., Vormitt it lb r, Wir machen übrigens noch besonders darauf auf im Landgerichts Lokale, im Wege der nothwendigen mertksam, daß nach S. 4. des Statuts bei dieser und Subhastation dͤffentlich subhassirt werden. Taxe und bei allen späteren Einzahlungen nur die ausgeschrie— Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. bene Rate, keineswegs aber das Rest-Kapital ange Der obgenannte Besitzer wird zu diesem Termine nommen werden kann. biermit vorgeladen. Magdeburg, den 6. Juli 1842. Torgau, den 30. Mai is Direktorium der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn— Königliches Preußisches Landgericht. Gesellschaft. Francke, Vorsitzender
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 27. November 18411. Daz in der alten Schönhauserstraß Nr. 32 bele- gene Ludwigsche Grundstuͤck, gerichtlich abgeschaͤtzt u 22,459 Thlr. 20 Sgr., soll am 26. August 1812, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
6te Einzahlung auf Berlin-Stettiner Eisenbahn-Acktien.
Wir bringen ergebenst unser« in den dafur be stimmten dͤffentlichen Blaͤttern ergangene Bekannt— machung vom 28. April d. J. in Erinnerung, wonach:
die 6ie Einzahlung auf unsere Actien mit voli
20 Thlr. fur jede vom 24. Juli bis 1. August d. JT. — — hier bei unserer Kasse oder in Berlin bei Herrn 11. Februar 18538 hierselbst versto bene Mend (ls (ohn C Co. zu leisten ist,
Johann Friedrich Schmidt hat in seinem mit dem Wunsche, daß zur Vermeidung von Nach⸗ mit seiner Ehefrau Ermine, geborenen von der Wep lbeil die geehrten Actionaire diese Fristen nicht ver—
pen, am 27. Oktober 1837 wechselseitig errichteten unten ngen. Stettin, den 28. Juni 1812. und am 7 April 18341 erdffneten Testamente seine Das Direktorium der Berlin -Stettiner Eisenbahn Wittwe, Kinder und Enkel mit der Maßgabe zu Er : Gesellschaft. . ben eingesetzt, daß der uͤberlebende Ehegatte, so lange Masche. Wartenberg. Witte. er lebt, im Besitz und der freien Verfuͤgung selbst über die Substanz des Nachlasses verbleiben und die Kinder und Enkel sich mit demjenigen begnuͤgen sol erden när unsere flottgehenden Dampfschiffe d len, was bei dem Ableben des zuletzt lebenden Eher X enst verrichten, d můsse sr ö. ; e , ⸗ ber Ylenst verrichten, und müssen wir daher bis auf gatten von dem gemeinschaftlichen Nachlaß noch uͤbrig Weiteres die Fahrtage auf 4 Mal wöochentlich beschraͤn seyn wird. . * (. ken, und zwar:
Dies wird hierdurch seinem Sohne, dem Oekonom von Magdeburg Sonntag, Dienstag,
Der am Partieulter
So lange der jetzige geringe Wasserstand an haͤtl,
von Hamburg Sonntag,
] Dien stag, Donnerstag, Mittwoch, Sonnabend, Freitag.
Außerdem faͤhrt woͤchentlich einmal ein Schlepp⸗
Dampfschiff sowohl von Magdeburg als von Hamburg
gb⸗ Naͤhere Auskunft und Fahrbillets ertheilen in Berlin
die Herren Herrmann Cs per, Werdersche
Markt Nr. 4. 12. ,, mn
Magdeburg den 1. Juli 18412.
Die Dircetion der vereinigten Hamburg- Magdebur
ger Dampfschifffahrts Compagnie.
Holtz apfel
ser fuͤr seine mit der verstorbenen Tochter des Erb lassers, Caroline gebornen Schmidt, erzeugten noch minderiaͤhrigen? Kinder: Erming, Ferdinand, Adolph, Max, Alexander, Bernhard und Johanna, deren
Juni 1812. - Das Königliche Stadtgericht hiesiger Haupt und Residenzstadt.
/ Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 360. April 1842. Die in der Thorstraße Nr. 1, 144 und 15 belege nen Köhler Walterschen Grundstuͤcke, tarirt zu 18,212 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf., sollen . ge mr, ,. 4 am 6. Januar 1843, Vormittags t uhr, Damysschifffahrt zwischen Potsdam und an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Brandenburg.
Sonntag, den 17. Abfahrt von Potsdam z 4 Brandenburg (Am Sonntag den 17. Juli c. geht der Dampfwage 16 Fu gen don Berlin nach Potsdam Morgens 3 ühr ab.
Fult e. um H Uhr Morgens,
Bekanntmachung. ᷓ , 42 Nachmitt.
Um dem großartigen Land- und Wasser-Feuerwerk, 22 . Kdͤnigl. Hoheit der Prinz Karl am Lien d. M. zu Ehren der silbernen Hochzeitsfeier . ö Ihrer Majestaͤten des Kaisers und der Kaiserin don ter dirt Dilleise sind, von heute ab bei dem Üün= Rußland bei Kl. Glienicke abbrennen laͤßt, beiwoh⸗ die Ghncten zum, Preise von 15 Sgr. à Person für nen zu konnen, wird am Mittwoch den izten d. M. ie Hin- oder Rückfahrt zu haben. außer den bekannten Fahrten auf der Berlin ⸗ Pots⸗ L. F. Anker, Behrenstr. 23. damer Eisenbahn noch um 7] Uhr Abends von Ber⸗
lin und um 11 Uhr Abends von Potsdam eine Ei ; ec am senbahnfahrt stat nden. Ei⸗ Spiritus Fabrication.
van g Circa 600 Prozent *** Su me,, Damit bet der letzten Fahrt fuͤr die erforderliche . ze pro cheffel Kartof
Anzahl Wagen Sorge getragen werden kann, * nan 1. n . vin Ir. e.
gebeten, die Villets hierzu vor s: Uhr Abends in —— gisch zu. ichen. * ben so
Potsdam zu löͤsen. ** c e din deutliche Anweisung daßsu ist in dem ,, unt Glie ö argh z nreistg enj- Comtoir in Berlin
2l Gondeln, so wie zu Lande die Bie a nr gif oM , r irre ab rte ation , r. Fuhrberren Sorge tragen. 1 ⸗ der neue sten Zeit? Die Direction der Berlin- Potsdamer Eisenbahn«- enthalten. Wir glauben auf dieses Werk fetzt um Gesellschaft. so mehr aufmerfsam machen zu müssen, als es an
. ng unseres BVerfabrens
der Zeit ist, die zur Sin führung .
nätt igen Einrichtungen trafen ju lassem.