1842 / 195 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Dasselbe wird seine Stelle auf dem Nym⸗ lis einnehmen.

meldet der Griechische Beobachter, Frankreichs ernsthafte Vorstellungen hinsichtlich der finanziellen Verwaltung ehen sogar in ihren Be⸗ der Franzdsische Ge⸗

stein gelegt werden. phenhägel neben der Akropo

Einige hiesige Journale, haben erfiärt, daß von S der Griechischen Regierung des Landes gemacht worden seyen; sie it, anzudeuten, als habe ischen Hofe eine Note in diesem Sinne der Regierung übergeben, und daß diesen Umständen zu⸗ Personal der Finanz⸗Administration im zwar vom Ministerium uber diesen Eröffnung zu Theil geworden, und Behauptungen der Wahrheit gemäß ise unbekannt; jedoch duͤrste Frankreich lche es stets fuͤr das Wohl hinsichtlich der beklagenswer—

hauptungen so we sandte am Griechischen folge eine Reform im Werke seyn dürfte. Es ist uns Gegenstand keine vertrauliche bis zu welchem Punkte jene seyn durften, ist uns gleicher We es durchaus keine Verwunderun in Betracht der Theilnahme, we Griechenlands beurkundet hat, then Verirrungen der jetzigen Finanz-Verwaltung einige Be⸗ sorgniß verrathen haben sollte. daͤrften demnach auf einem ganz natuͤrlichen Grunde beruhen, und Herr de Lagrené wird zum von nicht abstehen. gaͤnge zu haben, koͤnnen wir doch die Versi was das Personal der Finanz⸗Administration betrifft, ch ausgegangen seyn durften. k und mit den sie leitenden Prinzipien nur berzeugung zu gelan—⸗

Die Vorstellungen Frankreichs

Heil Griechenlands sicherlich da— seibst positive Kenntnisse der Vor⸗ cherung geben, daß, keine Reform⸗ Man darf

Aber ohne

Antraͤge von Frankrei mit Frankreichs Politi in etwas vertraut seyn, um dadurch zur Ue n, daß dieser Staat wohl mit den Sachen, aber nie mit den Der mißliche Zustand der Finanzen ch wohl von Seiten Frankreichs Vor—

ersonen sich heschaͤftigt. Griechenlands durfte demna stellungen veranlaßt haben, welchen aber Perso nicht zu Grunde liegen.“

Moldau und Wallachei.

Von der Türkischen Gränze neuesten Berichten aus Bucharest zufo missar Schekib Efendi daselbst eingetro bezeigungen empfangen worden. Versammlung geschlossen worden, Glieder der Oppositions⸗-Partei hamel unterzeichnet hatten, in dars Fuͤrsten Ghika verlangen; a muhens konnten sie dennoch die

nalfragen gewiß

(Deutsche Bl) Den e, ist der Turkische Kom⸗ en und mit großen Ehren— uni ist die General⸗ nachdem mehrere der heftigeren Adresse an den General Du⸗ der sie die Absetzung des Hospo⸗ llein trotz ihres angestrengten Be— Mehrheit der Stimmen nicht er⸗

Am 16. J

Afghanistan.

Die Aussagen des Iman Ulla C Conolly, enthalten auch uͤber den ung rps von Kabul durch die Gebirgs⸗ Dschellalabad sehr ausfuͤhrlichẽ und interessante denen wir noch Folgendes entnehmen;

Man glaubte allgemein, daß nicht weit von der Stadt, lagern und den naͤchsten Marsch von 22 Englischen Meilen nach Statt dessen lagerten wir den er etwas jenseits Siah Sing lische Meilen weiter, am Eingan fangs hegte man keine Be e Anstalten zum

han, Dieners des Lieutenant luͤcklichen Ruͤckzug des Bri⸗ tischen Truppen⸗Co Paͤsse zwischen dieser Stadt und wir den ersten Tag bei Siab Sing, ag einen langen bul machen wür⸗ csten Tag bei der Rennbahn, und den zweiten Tag nur 8 oder 8 E des Passes von Churd Kabul. An⸗

Fur die Nacht vom 6ten machte die allgemeine Un⸗ n dentliche Vorsichts⸗ f die Truppen gemacht, als sie Baracken nicht angezuͤndet, wie ghanen sahen in der Ferne zu, kamen uns if keine Weise. z Kanonen unter Lieutenant Nicoll's reitender Artillerie und 3 Pferden und Maulthieren gezogen, her egen das Mitnehmen ünserer H eine Fortschaffungsmittel, und es d unehmen als er tragen konnte. elte mitgenommen, wenigstens sah ich keine obgleich das ganze Land Den ersien Abend aßen wir, was wir ge⸗= Bis dahin hatten wir keinen n nach dem Abschlusse des Trak⸗

Tage nicht bis Churd Parkes lagerten, war fol⸗ ; gekommen, als um schien; er kam direkt von Kabul in Diese Leute

Churd Ka

Schutze des Lagers, wie erlaubte, jedoch traf man keine gußeror Kein Angriff wurde au das Lager verließen, auch w man berichtet hat. aber nicht nahe und belaͤstigten uns ar Capitain Backhouse's Bergirain Green, 6 Kanonen von Capitain

ordnung es maßregeln.

Wir brachten

andere, alle von ghanen hatten nichts den, wir hatten aber kein Niemand daran, mehr mi die Damen wurden keine aufgeschlagen. mit Schnee bedeckt war. kocht aus dem Lager mitgenommen. an Lebensmitteln gehabt, den den sie reichlich ins Lager gebracht.“ „Die ursache, weshalb wir am Kabul gingen, sondern am Wir waren auf uns Akbar Chan er Trupps von etwa 20 25 Reitern. auf die Truppen zu feuern, wo Diesem Beispiele folgten nhoöͤhen rechts und links ge⸗ und man traf An⸗ als Akbar Chanis Leute cine Parla- d Capitain Skinner in Begleitung Gesandten zu ihm geschickt wurde, um von ihm zu erfabren. Akbar Chan erwiederte, daß raͤnze waren, und daß die Leute, welche ren und nicht unter seiner Kontrolle staͤn⸗ n nichts an, und er koͤnne nur daß die Gildschis fuͤr den sicheren hlt haben wollten, und es dürfte gut seyn, schließen. Akbar Chan war der einzige Af⸗ ruppen. Der Haͤuptling, welcher uns laut , . begleiten ö. . s wurde nun verabredet, da die Gildschis 3 Lak Rupien haben sollten, wenn sie die Truppen Zu dem Ende ward ein Dokument Fuͤr die Erfüllung sollten

abe einzuwen⸗

Es war kein Obdach fuͤr sie,

r zweiten Tag Eingange des erem Marsche so weit 3 Uhr Morgens

Begleitung eines singen an, in einiger Entfernung durch 2 oder 3 Pferde verwundet wurden. eiwa 100 Gildschis, welche sich auf den A sammelt hatten. Die Truppen machten also Halt, stalten, den Angriff abzuwehren, mentair⸗ Flagge wehe eines Secretairs des

die Bedeutung des Angriffs wir jetzt außerhalb seiner G uns angriffen, Gildschis waͤre i r sagte, die Sache ginge ihn Rath geben; die Sache aber se Durchmarsch durch ihr Land beza mit ihnen einen Vertrag ab ghanen · Haͤuptling bei den nal⸗Vertragz nach an), war nicht gekommen.

n ließen un

durch ihr Land ziehen ließen. esetzt und Akbar Chan übergeben. er drei Geiseln gestellt werden, Major Pottinger und die Capi⸗ 1 2 en,. . e r

es getroffen ar an

empfahl aber dringend, däß die n bee e n. wo sie waͤren. fige Anordnungen getroffen, um sie zu versorgen, welche un⸗ falsch, und es kamen gar keine en Tag und die Nacht unbe⸗

gen begannen wir unseren een Le. und nahmen nur 3 mit. Marsch, ließen je⸗

diese Verzögerung benutzt, um die Gildschis asses zu versammeln. ar nn e, min in den Engpaß gekommen, als wir ihn Ende zum anderen besetzt fanden. Ein von be * Sin , , 2 ; Unter den zieren wurden die Capitaine Skinner . Troup verwundet. Unsererseits a mr. euer zu erwidern. Es schien die Meinung obzu⸗ g nutzen warde, auf Leute über uns zu schießen, u kommen. Auf diese Weise erreich⸗ Akbar Chan war zuruͤckgeblieben. Er schickte iese schienen den Gildschis doch war dies nur lau⸗ an, der auf einem an⸗ eritten war, zu uns; er er habe mit dem

taine Lawrence und Mackenzie.

Er fagte, er haͤtte einige vorlaͤ in ieser Stelle mit Sdeise nn terweges waͤren; das war aber gan Wir blieben indeß die

„Am naͤchsten Mor 9 Kanonen zuruck

und Feuerun

den Seiten des Und wie waren nicht sobald

von den Feinden von einem scharfes Feuer wurde auf uns n mehrere von unseren Leuten.

tödtet, Johnston und gemacht, das

walten, daß es wen und unser ten wir C etwa 10 von seinen Vorstellungen uͤb ter Schein. deren Wege über die that dies, um den Schein zu retten,

weck war, vorwaͤrts

Leuten mit uns, und hr Schießen zu machen, hurd Kabul kam Akbar Chan, ügel zur Rechten und behauptete,

810

Angriff nichts zu ibun. Bei seiner Ankunft zu Churd Kabul ging er in ein kieines Fart, etwa eing balbe Meile vom Lager, welches einem Semindar, Lehnsmann, gehörte, und schickte nach den Geiseln; diese wurden abgeliefert und blleden in jenem Fort.“

„Wir waren den ganzen Tag und die Rach: zu Churd Kabul ohne Speise, Feuerung oder Obdach. Das Leiden war schrecklich; Hunderte starben vor Kalte; jedoch fand von Seiten des Feindes kein Angriff auf das Lager statt.“

Am 14. age brachen wir fruͤb Morgens auf. Als wir uns den sieben Hh . näherten, schickle Akbar Chan einen Boten mit der Nachricht, daß vor uns sich 12,00 Gildschi gesammelt haͤtten, bereit, uns anzugreifen, und daß man uns Ale in Stücke hauen würde, wenn wir' vorwärts gingen. Dies war Alles falsch, wie wir spaͤter erfuhren, und er sagte es blos, um seine eigenen verraͤtherischen Plaͤne auszuführen. Es war kein Feind vor uns. Es wurde 4 efehl

gegeben, nach Churd Kabul zuruͤckzukebren. Nichts ging uͤber die Bestürzung, welche dieser Hen h verursachte. Ich selbst sah Mutter ihre eigenen Kinder in der Verzweiflung von sich werfen; es herrschte allgemein das Gefühl, daß keine Hoffnung mehr sey. Wir kehrten nach Churd Kabul zurück, welches Albar Chan nicht verlassen hatte. Keine Speise oder Feuecung wurde unz geliefert, und das Leiden durch Hunger und Kaͤlte ing uͤber alle Beschreibung.“

„Im Laufe des Tages erhielt einer der Offiziere von Akbar Chan Tinen Brief, worin er sagte, es waͤre bein Weiterzieben sebr raͤthlich, daß die Damen bei ihm blieben und unter seinem Schutze finden, damit sie nicht durch irgend einen Zufall den Gildschi's in die Hände fielen. Nach einiger Ueberlegung wurde dieser Rath an⸗ genommen. Die Damen wurden alle nach dem Fort geschickt, wo Akbar Chan war, und die Maͤuner begleiteten ihre Frauen; andere Offtilere, von denen einige verwundet waren, gingen gleichfalls in das Fort. Ihre Entfernung hatte natürlich cinen sebr schlechten Einsfuß auf die Truppen und entmuthigte sig immer mehr. In der Racht mussen, glaube ich, wenigstens m0 Menschen erfroren seyn. Die Ueberlebenden hatten erfrorene Glieder, und viele wurden aus dieser Urfache ganz untauglich zum Marsch.“ .

„Am Morgen begab sich die ganze Kavallerie, die wir bei uns hatten, mit Einschluß der Leute vom 5ten Regiment und von An⸗ derson's und Stinner's Corps, zu Akbar Chan. Nur 60 dis 70 Mann von Anderson's Reiterei blieben beim Lieutenant Le Geyt, dem Adjutanten dieses Eorps. Der Marsch nach Tesin begann. Hier verließ ich die Truppen in Gesellschaft eines Seeretairs des Gefandten und etwa 3 oder 60 Andere, und wir begaben uns nach dem Fort, wo Albar Chan und alle Brirische Offiziere und Damen sich befanden. Bei unserer Ankunft wurden wir den übrigen Hin⸗ dus zugesellt, die vor uns dahin gegangen waren“

„Gerade als wir ankamen, ritt Atbar Chan hingus, um den

Truppen zu folgen. Damalg hatte er ing große Anzahl Afghanen, dermuthlich zohb Mann, bei sich, Bis dabin hatte er vorgegeben, die Britischen Truppen zu begüͤnstigen, obgleich er wirklich gegen sie handelte. Da es ihm jetzt gelungen war, seinen Plan 3 und alle Ober-Offiziere in seine Hände zu bekommen, warf er die Masle ab und machte kein Hebl aus seinen Plaͤnen. Ich selbst hoͤrte, als er bei uns vorbeirlit, daß er seine Sirdars fraglcs ob seine Leute die Truppen angegriffen haͤtien oder nicht, und sie schalt, daß sie es nicht gethan haͤtten. . . . Diesen und den folgenden Tag blieb ich mit meinem Begleiter in Churd Kabul. Akbar Chan batte beim Wegreiten seinen Leuten Befchl gelassen, daß wir dort zwei Tage bleiden und dann zu ihm nach Dschugduilah gebracht werden sollen. Demgemaͤß gingen wir den Morgen nach Tesin in Begleitung von ein pagr ec ä gbanen Ez war nicht nöthig, uns zu bewachen. Wir hielten uns zum gegen seitigen Schutze zusammen. Wenn einer hinter uns fiel oder strau⸗ cheltt, so konnte er sicher seyn, zusgammengehauen zu werden. Die Damen und Herren wurden alle in Saͤnften auf Kameelen getragen; einige besaßen noch ihre r, aber keinen Gebrauch von ihnen machen. Nur die Afghanischen Kavalleristen ritten auf den ihrigen und behielten auch ihre Waffen. An diesem Tage erreichten wir Tesin. Der ganze Weg war mit Todten und Sterbenden bedeckt. Einige waren erschossen, andere kamen blos durch Kälte oder Anstren⸗ gung um. Die Afghanen schienen nur auf diejenigen gefeuert zu haben, welche stark genug zum Weitergehen waren. Dicjenigen, welche vor Erschbpfung niederftelen, wurden ihrer Kleider beraukt, und die Kalte 1odtcte sie bald. Ich sah ungluͤdliche, welche in die Skelette todtee Kameele am Wege gekrochen waren, um Schutz zu suchen. Die Leichname derer, welche erschossen worden, konnte inan leicht von denen unterscheiden, welche erfroren waren. Die ersteren lagen zer⸗ strent umher; die Erfrornen gewohnlich in Gruppen von 26 bis 30 zufammengekauert, meistens in Liner sitzenden Stellung,“

„Bei'unserer Ankunft in Tesin wurden die Herren und Damen in ein Fort gebracht und die Hindus in einen Garten. Zu unserem Unterhalt würden keine Anstalten getroffen. Wir hörten hier, daß die Truppen den Abend vorher um 10 Uhr nach Dschugdullgh mar— schirt waren, und daß Akbar Chan ihnen folgte, indem er sie fort⸗ während angriff, wie bisher. ö

„Wir blieben nur eine Nacht in Tesin. Den näaͤchsten Morgen gingen wir weiter, uber Sih Baba, den gewoöͤhnlichen Haltplatz, und' blieben in einem Fort etwas seitwaͤrts vom Wege. Der ganze Weg stellte dasselbe traurige Schauspiel dar, welches wir den Tag Forber erlebt hatten. Bel unserer Ankunft wurden die Herren in ein Fort gebracht, und wir blicben draußen auf freiem Felde.“

„Den naͤchsten Morgen gingen wir nach Dschugdullah. Der Weg war mit Leichnamen besget, und ich erlannte mehrere von den Europäischen Offizieren, namlich Capitgin Hamilton vom 5ten Ka⸗ vallerle . Regiment, Brigadier Anquetil, die Capitaine Hag und Qy⸗ grave und Lieutenant La Geyt. Brigadier Anquetil's Leichnam lag bei Dschugdullah, Nach der unermeßlichen Anzahl Erschlagener zu schlicßen, schlen hier ein Gefecht stattgefunden zu haben, ich sah aber feine Leichen von Afghanen. Ich bemerkte, daß die Leichname der Europäer alle mit Sabel zerhackt waren. Die Hindus waren nicht so verstummelt.

„Zu Bschugdullah fanden wir Akbar Chan, welcher mehrere Bri⸗ tisch Sffiziere bei sich hatte, unter ihnen die Generals Elphinstone und Shelton, Capitain Fohnston und Andere. Von hier an hatten wir keinen Schnee mehr. Wir blieben nur eine Nacht in Dschug⸗ dullah. Früh den naͤchsten Morgen zog unser ganzer Haufe nach ci= ner Stadt, Ramens Tisni; wir erreichten sie in zwei Tagen, indem wir den ganzen Tag gingen. Akbar Chan kam mit uns, lei aber seine Leute weiter, üm die wenigen Truppen, welche noch entkommen waren, zusammenzuhauen. Nach einigen Tagen wurden die Briti⸗ schen Offiziere und die Damen folgendermaßen verheilt; nach Mo⸗ hammed! Schach Chan s Fort die Ladies Mac Nagpten und Sale, Misireß Trevor und Andere, der Major Pottinger, die Capitaine La⸗ wrence und Mackenzie; nach einem anderen . die Generale El- phinstone und Shelton, Capitain Troup und Andere. Ich erinnere mich nicht der Namen derer, welche nach dem dritten Fort geschickt wurden. Ich babe auch vergessen, zu erwähnen, daß den Tag nach unserer Ankunft in Tisni Akbar Chan zu den Generalen Elphinstone unb Shelton schickte und sie bat, an Fencral Sale zu schreiben, zaß er ihm Bschellalabad übergebe. Die Generale erwiederten, ihre Au⸗ orig erstrecke sich blos äßer Kabul; über General Sale zu Oschel. lalabad hatten sie keine Kontrolle, und sie weigerten sich bestimmt, zu schreiben.

„Als die obigen Anordnungen zur Vertheilung der Offijier en, waren, fragten sie Älbar Chan, was er denn endlich mit

hnen beabsichtigte? Er erwiederte, er behalte sie als y ur den Emir Do Mohammed. Wenn dieser gläcklich aus Hindostan zurückkehre, wärden sie entlassen werden; kehre aber jener nicht zu⸗ räck, so ware ihr Leben verwirtt. Die drei Abtheilungen gingen darauf nach ihren verschiedenen Bestimmungsorten ab. Nur einer oder . Indische Bedienten erhieiten Erlaubniß, die Damen und Sfftzlere begleiten. Die Afghanischen Reiter, 618 an der Zahl, weiche zu' dem Britischen Truppen⸗Eorps gehört hatten, waren een⸗ falls in drei Scetionen geiheilt worden, von denen zwel nach dem Fort Mohammed Schach Chan und einem anderen Fort geschickt

Man erlaubte ibnen, sie hatten ans Untergebene zu betrachten.

ch jedoch bel unseren unter ihnen war au eschickt waren, blieb dann mit etwa ellalabad. Mir age zu Lalpurg, sah ich etwa 0 Hindus, die den Kabulfluß auf Flößen eines der Fißße, und an den nächsten Ta⸗ m Thale von Peschauer an.“

wurden, während die dritte in Tian blieb. jbre Waffen und Pferde zu behalten, und sagte ibnen, ch in Zukunft als Akbar Ch „Atbar Ehan hatte Befehl gegeben bleiben sollten, einige von uns suchten nischen Freunden im Lager zu verbergen; Nachdem die Ofsin⸗ Cban noch dr

mehr als 6M 0 und endlich außer den vorstehenden Die Juden naͤhrten sich entheils vom Einzelnhandel und damit verwa betrieben auch nicht Wenige Handwerke. amtlich aufgenomniene Uebersicht ergab, daß im Posen 72,356 Juden in 16. 240 Familien lebten. Juni 1833 kennte damals Verhaͤltnisse nur erst wenig verandert ha en Angaben nach naͤhrten sich diese Familien fol⸗

1) Durch Erwerb des Famillenvaters als

nst mit wissenschaftlicher B tigung, einschließlich der mit dem Gottes⸗ dienst Beauftragten

2) Ohne Gewerbe, und von dem Ertrage ihres in zinsbar belegten vermietheten oder verpach⸗ teten Grundstuaͤcken bestehenden Vermbͤgens.

3) Vom Großhandel, Banquiergeschaͤften und Fabrik anlagen Also uberhaupt in liberalen Wenn Tsern

4 Vom Betriebe der Kaufmannschaft aus sse⸗ enden Men ..

om Betriebe der Gastwirthschaft, des Ge⸗ traͤnkeschankes und des stehenden offnen Laͤden 6) Von Beschaͤftigungen als Handelsg aͤkler, Aufkäufer, Unterhaͤndler, Pfand⸗ leiher und mit ähnlichem Gewerbs betriebe.

Vom Einzelnhandel, Korssssssonẽ eich und De sne n 3 ? om̃sssssonẽg ich fi

Vom Hausirhandel und als herumziehende 12

dreißig von mehr r auch hier

als 300 1 Personen 2 *

9 1 rzogthum Dle e ei. V ihre gewerblichen en vorliegend gendermaaßen.

ere ünd Damen we bis vier Tage in Tis erordnung vom 1. 60 Mann nach Tscharbag, auf dem We gelang es zu entkommen, und als ich m e des Keyber Passes, befand, enfalls davongel herunterfahren. Ich bestie gen langten wir glücklich

am Eingan

nach mir e ommen waren,

Lehrer oder so

In land.

Das Amtsblatt der Kbnigl. Regie⸗ Stadt Berlin enthalt nachstehende Herrn Ober⸗Präsidenten:

lichen Ministerien der Finanzen u en v. M. genehmigt

Berlin, 16. Juli. rung zu Potsdam u Bekanntmachung

. Die Koͤnig haben mittelst die Beilage zum 26 lichen Regierung zu Polizei⸗Reglem v. J. provisori

ich zugleich, Reglements in den Re disicationen eintreten, Berlin. Stettiner Eisen Berlin Anhaltschen konk offnende Strecke der Ber siadt / Eberswalde Polizei Bezirk des Nieder⸗ un 122 jenes Reglements erw auszuüben. ; Berlin, den 9. Juli 1812. Der Ober Praͤsident der gez.) von

Im Ministerialblatt für die ch nach stehende Bekanntmachung raͤsidenten der Provinz Wahrnehmun

daß das durch blatts der König⸗ dt Berlin vublizirte Bahn⸗ Anhaltsche Eisenbahn vom 26. Wat Berlin⸗ Stettiner Eisenbahn angewen⸗ dͤffenlsichen Kenniniß bringe, bemerke en Anwendung des gedachten en sclbstredend diejenigen Mo⸗ bedingt werden, da babn zum Theil andere Behörden, als bei der r Für die dem Verkehr zundchst zu er⸗ lin Stetüiner Eisenbahn von Berlin bis Neu⸗ Punkte ab, wo dieselbe den en Landrathsdmter n den §§. 121 und ahnten Functionen der Polizel⸗Behbrden

Erlasses vom 26st sten Stuͤck des vorjaͤhr Potsdam und lement für die Ber sch auch auf die dem ich dies zur daß bei jener vr

iktualienhandels aus

ehuͤlfen, Fak⸗

welche dadur

haben daher von dem Berlin verläßt, die Köni d Ober Barnimschen Kreises

Vom Gewerbbetriebe im Umherziehen als Topfbinder, Kesselflicker, Scheerenschleifer.

rovinz Brandenburg.

huülfen bel feststehenden Ueberhaupt also von Handwerk erarbelt = Vom Selbstbetriebe der Landwirthschaft, als Ackerwirthe oder Gaͤrtner auf eigenem oder miethetem Lande 1s Pächter laͤndlicher Nebennutzungen, z. B. Milcherel, Fischerei, Ziegelei, Theerdfen 1c. Vom Lohnfuhrwerke und Pferdeverleihen 145 Von geringen Kommunaldiensten und festen von der Gemeinde gewährten Emolumenten. . ..... 15) Von unter vorstehende Rubriken nicht zu brin⸗ ende Gewerbsarten .... e ,,,, ls Tagelbhner und von Verrichtungen von Gesindediensten ..... osenempfaͤnger und ohne bestimmt nachzuweisende Beschaftigung . Summe aller Familien wie worhin Es nährten sich mithin schon dam als ein Viertheil sämmtlicher j ogth von Handwe wurde hauptsächlich dadurch moögl Großherzogthums verhaltnißma

ewerbsanlagen

Breslau, 13. Juli. innere Verwaltun lichen Ober⸗

„Es ist höheren Oris die anze Familien,

steht, sich denno ahrnehmun

Schlesien:

cht worden, daß Recht auf den dieses Praͤdikats fortwährend be⸗ nlaßt mich, die Königlichen e Königlichen 1c. Ober Landeigerichte aufmerksam zu machen, daß Seitens der Behbrden, von der Berechtigung ndem ich dies Behufs emaͤf, zur dffentlichen Kenntniß bri lichen Landes Behörden die Au

des Konig

Personen, ja sogar herrnstand nicht

des ⸗Behdrden der Provin und die Königlichen Re die Beilegung des Frei nur nach vorgaͤngiger Ueberzeu seses Titels erfolgen darf. höherem Auftrage

rungen darau errlichen Praͤdi

Beachtung, höheren ch den Köͤni rdnung zur ) Breslau, den 28. April 18

Der Koͤnigl. Wir

frechthaltung 17) Als Alm

Wickliche Geheime Rath und Ober- Praͤsident der Provinz Schlesien.

d. 1. nicht viel weniger Familien im Großher⸗ Dieses Ergebniß ich, daß sich in den Staͤdten des ig noch viel zu wenig geschickte und betrlebsame christliche Handwerker befanden; der geschickte und betriebsame jüdische Handwerker fand daher noch lohnende Arbeit enug, ungeachtet des Nachtheils, worin er neben jenem durch die iner Arbeitstage stand.

g wurden nach demselben Formula ren Beschaͤftigungen in den Regieru nommen, welche jetzt die Provl denburg und Pommern, leßtere sbezirts Stralsund, bilden. haltenden Ortschaften der Regi und Köslin unterblieb diese Aufnahme. Die L sich dieselbe erstreckte, komm aus der Preußisch die Vergleichung

Bekanntmachung. rkerarbeit.

staͤt den König von Bayern zur Aufstel⸗ Professor Rauch in Marmor Viktorien stehen zur Absen⸗ d sollen vor Ende des Monats an den Ort ihrer Viele werden wänschen, diese Kunstwerke Der Prosessor Rauch, dieselben zum

Die fuͤr Se. Maje lung in der Walhalla von dem ausgeführten sechs kolossalen dung bereit un Beslimmung abgehen. vorher noch hier betrachten zu konnen. Mitglied unseres Vereins⸗-Vorstande Besten des hiesigen von Sonntag, den 17ten, im Lag erhause ausstelle Sonntagen von 11 bis 2 3 Uhr den Besuchenden geöffnet seyn.

Berlin, den 15. Juli 1812.

Der Vorstand des

inderzahl se s, hat gestattet, Vereins während acht Tage, bis zum Sonntag, den 24sten d. M. u durfen. Das Atelier wird an den r, an den Wochentagen von 11 bis

sbezirken aufge⸗ chlesien, Bran⸗ edoch mit Ausnahme des Regie⸗ ur in einigen jedoch nur wenige erungs bezirke Königsberg andflaͤche, worauf so nahe mit derjenigen übereln, wor⸗ im Jahre 1812 bestand, daß es fuͤr der gewerblichen Zustaͤnde der den Jahren 1851 und 1812 zu keinen erheblichen laffung geben kann, wenn beide fur In dem hier bezei edachten Anga den in 15, 131 F

Durch Erw Lehrer oder

Kölner Dombau⸗ nzen: Preußen,

Berliner Vereins für den Kölner Dombau.

Brüggemann. udenschaft in

ehlern Veran⸗ leich angenommen werden. reußischen Staats wohnten be nach im Jahre 1834 uberhaupt 59,505 Ju⸗ amillen, welche sich folgendermaaßen naͤhrten: erb des Familienvaters als Arzt, sonst mit wissen schaftlicher Beschaͤf⸗ inschlleßlich der mit dem Gottes⸗ dienst Beauftragte Ohne Gewerbe un zinsbar belegte Grund tuͤcken Vom Großhandel, brikanlagen Also überhaupt in liberalen Verhaͤltnissen.· === 4) Vom Betriebe der Kaufmannschaft aus ste⸗ enden offenen Laͤden 3306 om Betriebe der Gastwirthschaft, traͤnkeschankes und des Viktual 6) Von Beschaͤftigungen als Ha Faktoren, Maͤkller, Aufkäufer, Pfandleiher und in ähnlichen Gewerben Vom Einzelnhandel, Kommissscñẽ geschãft und Gastwirthschaft 7) Vom Hausirhandel und als herumziehende Kraͤmer . . ... 1 Vom Gewerbbetriebe im Umherziehen, als Topfbinder, Kesselflicker, Scheerenschleifer Durch Gewerbbetrieb im Umherziehen 9) Vom Betriebe von Handwerken in fessen Werk⸗ ür eigene Rechnun Handwerken oder Fabrikanlagen als Ge— halfen bei feststehenden Gewerbsanlagen Ueberhaupt also von Handwerkerarbeit 11 Vom Selbstbetriebe der Landwirthschaft, als Ackerwirthe oder Gaͤrtner auf eigenem oder emiethetem Lande.... . . ö ter laͤndlicher Nebennußun Milcherei, Fischerei, Ziegelei, Theer 13) Von Lohnfuhrwerk und Pferdeverleihen ...... ö. 14 Von geringen Kommunaldiensten und festen von der Gemeinde gewährten Emolumenten ......

chneten Theile des

Bemerkungen in Bezug anf die sittlichen und ge⸗ lichen Verhältnisse der Juden im

Preußischen Staate. (Schluß. Vergl. St. Ztg. Nr. 191.)

enthielt bel dem Uebergange an den Preu⸗ ächtliche Zahl von Juden, welche jedoch lichsten Staͤdten nur sehr kleine Gemeinden wei Drittheilen nach zerstreut und vereinzelt ahre 1792 r vollstan⸗

Die Rheinprovinz ßischen Staat eine selbst in den ansehn bildeten, und beinahe in den Flecken und Dörfern lebten. Bereits mit dem ist die franzöͤsische Verfassun hrt worden, kein besitzen und jedes rechtliche cksicht auf Religionsverhäͤltnisse Demohngeachtet naͤhrten di allgemein nur vom Handel, mit den kleinen Landwirthen un und in einer solchen Richtung, daß die fran endthigt geglaubt hatte, oͤrmlichkeiten zu beschraäͤ haben diese Verhaͤltnisse Ende des Ja Rheinprovinz, die zu Köln bestanden nur noch als 300 Personen, un rovinz wohnten damal

Die Landesth bilden, enthielten schon d Nehßdistri

che Judenschaft,

d von dem Ertrage ihres in n, vermietheten oder verpachteten bestehenden Vermbgens

auf dem linken Rheinufe Banquiergeschaͤften und Fa⸗

unftzwang bestand daselbst, Grund⸗ Gewerbe zu treiben, Jedermann

sich daselb amsich von Geldgeschäften d Winzern in solchem Umfange dsische Regierung sich àafte durch ele dr

dig einge eigenthum war ohne

ienhandels ndelsgehuͤlfen,

diese Darlehnsgese Unterhaͤndler,

nken. Auch unter Preußischer sich noch wenig verande hres 1810 enthielt die nicht volle ier Staͤdten d von den 26 s noch 16

eile, welche jetzt das Gro als sie noch unter kt dem Preußischen welche jedo

theils in za

ngemeinde der Außerdem

Mitglieder. udengemelnden von mehr send Juden der Rhein⸗ Taufend gerstreut auf dem

zogthum Posen enennungen Suͤd⸗

oͤrten, eine lich in den

Staate an fast aus schl 42 r , i . elt sie die Preußische Re⸗ rück, und noch am 2 77, 000 darin lebenden Juden nur ganzen Anzahl auf dem Lande. enthaͤst die groͤßte Judengemelnde des e am Ende des Jahres 1810 6748 Außerdem befanden sich im Großherzogthum Judengemeinden von mehr als 3000, n

n von mehr als 1000, hierauf folgend sechszehn von

preußen un sehr zahlrei Städten und zwar men wohnte. lerung im Ja ahres 1810 w „d. h. nur etw Die Stadt reußischen

damals no diesen siebze

re 1815 w ohnten von den

* 3. B.

taats, welch

8411

15 Von unter vorstehende Rubriken nicht zu brin⸗ ende Gewerbs arten g

16) Rr Tagelbhner und von Verrichtungen in Gesindediensten .. i —— 4444444ä—

17 Als Almosenempfänger und ohne bestimmt nach⸗ zuweisende Beschaftigun

Summe aller Familien

Im Jahre 1831 war die Judenschaft in den vorstehend bejeich— neten Landestheilen schon seit 22 ahren zum Betriebe aller Ge⸗ werbe und BVesitz e a Art von Grundstuͤcken befaͤhigt. Je⸗ des ausschlleßliche JZunftrecht war schon seit 1810 aufgehoben; endlich war auch ein großer Theil der darin wohnenden Juden an Bildung und Wohlhabenheit schon im Jahre 1812 denen bei wei⸗ tem überlegen, welche gleichzeitig in den damals noch zum Herzog⸗ thume Warschau gehörigen andestheilen lebten, die jetzt das . herzogthum Posen bilden. Aller dieser guͤnstigen Verhaͤltnisse un⸗ geachtet war die Ver besserung ihres gewerblichen Zustandes, wenn auch allerdings kenntlich, doch in 2 auf Erlernung von Hand⸗ werken keinesweges in solchem Maaße vorgeschritten, wie sie ver⸗ hältnißmäßig im Großherzogthume Posen bestand, als eben nur die Verordnung vom 1. Juni 1833 zu deren Gunsten erst erlassen war. Während beinahe ein Viertheil der Judenschaft des Groß⸗ herzogthums sich bereits von Handwerken nährte, suchte demnach nur erst ein Zehntheil der Juden in den altern Landestheilen seinen Unterhalt durch dieselben zu erarbeiten. In Bezug auf den eigenhaͤndigen Vetrieb des Landbaues und der Gärtnerei stand, ungeachtet der aͤberwiegend guͤnstigern Verhaͤltnisse der altlaͤndischen Judenschaft, die Zahl doch nur gleich. Hler naͤhrten sich namlich

s, im Großherzogthume Posen dagegen 59 Familien vom eigen

haͤndigen Anbaue des Bodens. Diese Zahlen verhalten sich fehr nahe wie vier zu fünf, das ist, wie die Gesammtzahlen der hier betrachteten Familien. Sehr viel ansehnlicher als im Groß⸗ herzogthume war dagegen in den alten Landestheilen im Jahre 1851 die Zahl derjenigen Familien, welche Kaufmannschaft in stehenden offenen Laden betrieben; dieses Gewerbe naͤhrte dort nur beinahe ein Siebenth eil, hier fast ein Viertheil saͤmmtlicher juͤdischen Familien. Noch bedeutender war der Un⸗ terschied in Bezug auf das Leben in liberalen Verhaͤlt⸗ nissen, namlich n Dienfte der Wissenschaften und Kuͤnste, im reinen Rentengenusse und in der Beschäftigung als Großhaͤndler, Banquiers oder Fabrikunternehmer. Unter uͤberhaupt tausend Familien lebten durchschnittlich in solchen Verhaͤltnissen in den alt⸗ sandischen Landestheilen 128, im Großherzogthume Posen dagegen nur 16 Familien; in jenen also fast ein Ächttheil, in gn noch nicht ein Zwanzigtheil der gesammten ieee rg Wenn allerdings anzunehmen ist, daß sich in dem 22jdhrigen Zeitraume, welcher zwischen der Verbffentlichung des Edikts vom 11. Maͤrz 1813 und dem Jahre 1831, worin die vorstehende Aufnahme statt⸗ fand, die gewerblichen Verhaltnisse der Judenschaft in den alten kandesthessen sogar glaͤnzend verbessert hatten; so war dies doch augenscheinlich bei weitem n . in den vorstehend bezeichne⸗ ten Richtungen, naͤmlich auf ein Leben in den höͤhern gesellschaft⸗ lichen Regionen und im Betriebe des Handels aus offenen stehen⸗ den Laden geschehen. Aehnliche Fortschritte waren dagegen keines weges in Bezug auf den eigenhünbdigen Betrieb der Handwerke und des Landbaues erfolgt, und diese sind es eben, welche vermißt wurden, wenn das Edikt vom 12. Juni 1812 nicht die Wirkun⸗ gen hervorgebracht zu haben schien, welche die Regierung davon erwartete. In der buͤrgerlichen Gesellschaft berhaupt besteht überall der bei weitem groͤßte Theil der Einwohner aus Hand— werkern und Bauern, und die Richtung, welche die altlaͤndische Judenschaft nahm, nachdem ihr der Zutritt zu saͤmmtlichen buͤr⸗ gerlichen und landwirthschaftlichen Gewerben erbffnet war, ist hier⸗ nach keinesweges die allgemeine in der Gewerbsamkeit der euro⸗ paͤischen Staaten, sondern eine aus den ei enthüͤmlichen Verhaͤlt⸗ nissen der Judenschaft hervorgegangene. enn diejenigen, welche den Juden nur durchaus volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und dieselben im gunstigsten Lichte darzustellen bemüht sind, den Vorwurf der Scheu vor ö durchaus von ihnen ableh⸗ nen, und wenn auch gewiß nicht angenommen werden kann, daß es den Juden an Leichtigkeit, sich bald in neue Verhaͤltnisse zu finden, mangle; so bleibt doch nur allein die Voraus seßtzung uͤbrig, daß in den Ritualgesetzen, zu deren Beobachtung sich die inländi⸗ schen Juden noch jetzt verpflichtet finden, das Hinderniß liege, welches sie jetzt, wo sie zerstreut unter einer bei weitem uͤberwie⸗

genden Mehrjahl von Christen leben, abhaͤlt, diejenige Richtung auf Handarbeiten, namentlich auf das Handwerk und den Landbau zu

nehmen, welche die naturgemäße der neuern europaͤischen Staaten ist, und der sie auch gewiß folgen wurden, wenn sie einen selbst— staͤndigen Staat bildeten. Religibse Meinungen haben nur dann keinen Einfluß auf das äußere Leben, wenn sich ihre Wirkungen darin nicht durch Gebraͤuche offenbaren, welche in den geselligen und gewerblichen Verhaͤltnissen wesentliche Veraͤnderungen erzeugen. Das geschieht aber offenbar dadurch, daß der Jude durch die .

schriften feiner Religion zum strengen Enthalten von aller Ar— beit während eines Sechstheils des Jahres, und zur Absonderung

in Ruͤcksicht des Genusses des größten Theiles der Speisen ver—

pflichtet wird. Die Zahl der Juden, welche die Verbindlichkeit,

diese Gebrauche zu beobachten, nicht mehr in voller Strenge an⸗

erkennen, ist im Verhaͤltnisse gegen die Gesammtzahl der Juden⸗

schaft doch nur gerin und wenn dieselbe sich auch allerdings fort⸗

schreitend mehrt; so bleibt doch noch die Besorgniß uͤbrig, wohin

eine Reform fuhren kann, welche Menschen auf so manigfaltigen

Bildungsstufen umfassen soll.

Es sind keinesweges neue Ansichten, die hier angedeutet wer⸗ den; es sind vielmehr wesentlich ganz. dieselben, welche sehr ausge⸗ zeichnete und geachtete nn,, Religlon schon vor mehr als vierzig Jahren in ihrem Sendschreiben an den Probst Teller bekundeten; es sind wesentlich dieselben, woraus das Edikt vom 11. Maͤrz 1812 hervorging, und worin noch heute die fuͤr die Judenschaft selbst ehrenhafteste Erklarung der Zoͤgerungen liegt, welche gesetzliche Anordnungen zu ihren Gunsten noch bisher erlitten. In dem Bekennen zu selchen Ansichten ist auch kein unbedingtes Zurkckmeisen der Inländer sädischer Religion von irgend einem Kreise der geistigen hatigkeit, namentlich auch weder von Lehraäͤmtern noch von Diensten in oͤffentli—⸗ chen Angelegenheiten enthalten. Nur das Aufsuchen von solchen Bedingungen wird empfolen, welche Verletzungen der öffentlichen Meinung vorbeugen, die wie laut und zuversichtlich auch das Gegentheil behauptet wird nicht im Volke allein, sondern auch sehr entschieden in den höhern und gebildetern Kreisen des Lebens den Anspruchen derjenigen Mitglieder der Judenschast auf voll⸗ kommene Gleichstellung entgegensteht, welche sich absondernder Ei⸗ genthüͤmlichkeiten selbst noch nicht zu entaͤußern vermochten. Sehr oft wird die hier ausgesprochene Ueberzeugung einer hem een, Nengstlichkeit bezuchtigt, und insbesondere dagegen angeführt, daß in Großbrittanien und Frankreich die völlige ie nr der Ju⸗ den in allen buͤrgerlichen und politischen Rechten mit den Einwoh⸗ nern christlicher Religion doch einer unlaͤugbaren Erfahrung nach

keinerlei Nachtheil erzeuge. Es scheint zunaͤchst, daß der Zustand der Juden im brittischen Reiche Denjenigen völlig fremd war, welche sich so bestimmt darauf beziehen. ach Schubert's Hand⸗ buche der Allgemeinen Staatskunde, welches sich durch kritische Benutzung der neusten und zuverlaäͤßigsten Nachrichten sehr vor⸗ thellhaft auszeichnet, leben jetzt in Großbrittanien und rland äberhaupt nur eiwan funfzehn Tausend Juden, mithin befand sich durchschnittlich unter 165 Einwohnern dleser Reiche nur ein ii das ist: sie hatten verhältnißmaßig gegen ihre gesammte

evbikerung noch uber zwanzigmal weniger Juden als der

8 che Staat, wo dieselben der gesammten Einwohnerzahl ind. ur in Lendon, Liverpool und Manchester bilden sie Ge⸗ meinden, welche zusammengenommen etwan 12 Tausend Mitglieder enthalten, und in der ungeheuren Bevoölkerung Londons, so wie

in dem Gewühle des gewerblichen Lebens von —— und Man⸗ chester kaum bemerkbar werden. Der Ueberrest lebt zerstreut in

Alt-England; Schottland enthalt überhaupt nur etwa 30 Juden,

und in Dublin befanden sich nur zwei jädische Familien. Im brit⸗

tischen Reiche beruft fast nur allein die oͤffentliche Meinung zur Wirk samkeit in Staats⸗ und Kommunalverhaͤltnissen; hierin llegt eine 47 daß Niemand zu derselben gelangt, in dessen äußern Lebensverhäͤltnissen irgend eine mit dieser Meinung nicht vereinbare innere Ueberzeugung hervortritt. Wie die Meinung

sich ins Besondere in Bejug auf die Judenschaft außert, geht daraus hervor, daß bis jetzt noch niemals ein Jude Mitglied des Parlaments geworden ist, und daß die Wahlen derselben ju Kom⸗

munalämtern bisher höͤchst selten geblieben sind, obwohl es den Judengemeinen in Großbrittanien keinesweges an itgliedern miangest, welche Reichthum mit persoͤnlicher Bildung verbinden, und bedeutendes Ansehen in gewerblichen Verhaͤltnissen genießen. Uebersehen darf uͤberdies nicht werden, daß der Zutritt zu wichti=

en Stellungen im öffentlichen Leben, theils bis vor Kurzem an

rklaͤrungen und Handlungen gebunden war, theils jetzt noch an solche gebunden ist, wozu Bekenner juͤdischer Religion sich als solche 2 verstehen koͤnnen. Frankreich hatte vor der Revolu⸗ tion nur in den letztlich erworbenen deutschen Provinzen, Elsass und Lothringen, und im damals noch paͤpstlichen Avignon Juden⸗ gemeinen. Seitdem haben sie allerdings sich auch uͤber das In⸗ nere von Frankreich verbreitet; doch Ailher dasselbe auch jetzt noch überhaupt nur etwan 60 Tausend Juden. Frankreich hat da⸗ her im Verhaͤltniß seiner Bevölkerung siebenmal' weniger Ju⸗ ben als der Preußische Staat, und auch hier scheint die Mei⸗ nung ihre Wirksamkeit in Staats- und Kommunalamtern keines⸗ weges besonders zu beguͤnstigen. Auch in den Vereinigten freien Staaten von Nordamerika, wo der Besitz buͤrgerlicher und poli⸗ tischer Rechte von religibsen Meinungen, der Grundverfassung des Staats nach, durchaus unabhangig ist. befinden sich unter einer Bevölkerung, welche nach der neusten Zählung noch uͤber 17 Millionen betragt, nur etwan 15 000 Juden. Sie bilden also noch

nicht einmal Ein Eilfhunderttheil der Bevdlkerung. Ueber haupt leben in denjenigen Staaten, worin die Meinung der großen Massen ihrer Bevölkerung sich laut und unbefangen aussspricht, auch da nur wenig Juden, wo die Landesverfassung ihnen jeden Grundbesitz und jeden Gewerbbetrieb gestattet. Dagegen enthal— ten Länder, worin unbefangene Aeußerungen der bffentlichen Volks⸗ Meinung gar nicht laut werden, oft eine zahlreiche Judenschaft, auch wenn derselben kaum etwas mehr, als der bloße Aufenthalt jm Lande, erlaubt ist, und ihre buͤrgerlichen und politischen Be⸗ fugnisse nicht sowohl, durch allgemeine Landesgesetze, als vielmehr nur durch den willkürlichen Schutz der Grundherrn und ortlichen Obrigkeiten, und meist auch nur in sehr beschränktem Maaße ge⸗ sichert sind. Die Verhaͤltnisse der Juden in Großbrittanien und den Nordamerikanischen Freistaaten einerseits und in den Ländern, welche bis zum Jahre 1772 das Polnische Reich bildeten und dem Säßosten Europas anderseits, sind Belege fuͤr die Richtigkeit dieser Bemerkung. Es ergiebt sich anscheinend hieraus, daß die Ver⸗ breitung der Juden in den neuern Staaten besonders von dem Zustande der bffentlichen Meinung abhangt, und daß eben diese Meinung derselben um so staͤrker entgegen tritt, je weiter ihre Bildung fortgeschritten und je lauter und unbeschraͤnkter ihre Aeußerung ist.

Die , ,. daß nicht sowohl besondere sittliche Gebrechen, als vielmehr religlbse Borschriften und. Gebrauche die vollständige Gleichstellung der Juden mit den Christen in buͤrgerlichen und politischen Rechten verhindern, wird wesentlich durch alle diejenigen Geburts⸗ Ehe⸗ und Sterblichkeitsverhaͤltnisse unterstuͤtzt, welche der oben angeführte Aufsatz in Nr. 11 und 112 dieser Zeitung darstellt. Dagegen wird aber angefuͤhrt, daß in Folge amtlich beglaubigter Angaben unter der gleichen Anzahl christlicher und judischer Be⸗ wohner desselben Staats durchschnittlich gleichzeitig beträchtlich Mehr von Jenen als von Diesen wegen Verbrechen und Ver⸗ gehen in Untersuchung gerathen. Diese Thatsache selbst ist außer Zweifel; aber die Folgerung, welche dargus gezogen wird, ware nur dann zulaͤßig, wenn die gewerblichen Verhaäͤltnisse beider Theile gleichartig wären. Die wesentliche Verschiedenheit in der verhaͤlt— nißmäßigen Anzahl, der Angeschuldigten liegt namlich einerseits in Verletzungen des Eigenthumsrechtes durch Entwendungen und Ve⸗— trug, und anderseits in Uebertretungen der Steuergesetze. Die Verfasser des Sendschreibens einiger Hausvaͤter juͤdischer Religion an den Probst Teller machten aber schon vor vierzig Jahren mit Recht darauf aufmerksam, daß eben in Bezug auf diese Verbrechen und Vergehen nicht die Gesammtheit der christlichen und juͤdischen Einwohner, sondern nur derjenige Theil derselben, welcher das gleiche Gewerbe betreibt, gegen einander verglichen werden duͤrfe. Diejenige Gewerbsamkeit, welche nicht auf mäßigen, aber sichern Erwerb aus gleichfdͤrmig sich wiederholenden körperlichen oder gei⸗ stigen Leistungen, sondern auf zufaͤlligen Gewinn durch Benutzung des guͤnstigen Augenblicks gerichtet ist, wie beispielsweise die Ge⸗ schaͤfte der Unterhändler in Handels- und Geldangelegenheiten, der Lieferanten, der Auf- und Vorkäufer, der umherziehenden Kramer und Hausirer, enthalt eine so nahe Versuchung zu den eben ge⸗ nannten widerrechtlichen Handlungen, daß nur eine Kraft der ie

lichen Bildung vollständig derselben 4 widerstehen vermag, die

noch immer nicht zu den gewoͤhnlichsten Erscheinungen gehoͤrt Deshalb heftet selbst die Meinung der gebildeten ind)! fast überall an den Betrieb dieser Gewerbe eine Verdächtigung, die sich am schonendsten, aber auch am bezeichnendsten durch die besondere Anerkennung ausspricht, welche sie denjenigen Gewerbtreibenden bezeigt, die solcher Versuchung ausdauernd widerstehen. Aus den vorstehenden Nachrichten äber die Gewerbe, wovon sich die 2 in den oͤstlichen und mittlern Provinzen des Preußischen Staates im Jahre 1831 naͤhrte, ergiebt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit, daß wenigstens ein Dritt he il derselben Gewerbe betreibt, welche vorzůglich solchen Versuchungen ausgesetzt sind. * der Gesammtheit der christlichen Einwohner derselben Landestheile ist dagegen die Zahl derjenigen Familien. welche sich von dem Anbaue des Bodens, von Handwerker⸗ und Tageldhnerarbeiten nähren, dermaßen uͤberwiegend, daß wahr⸗

inli icht ei nthell derselben jene mißlichen = k He im der Angeschuldigten unter