1842 / 205 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nehmen. Der zweite Artikel soll aus der Feder des Herrn Thiers geflossen seyn.

Der Munizipal-⸗Rath von Toulouse, der von dem Maire zusammenberufen worden war, um eine Kondolenz⸗Adresse an den König zu votiren, hat sich unter den gegenwartigen traurigen Umstaͤnden an eine Handlung des fruheren Präfekten erinnert, der einen Beschluß der Munizipalität annullirte, weil derselbe die gesetzlichen Befugnisse jener Koͤrperschaft uͤberschritt. Da die Ab⸗ sassung einer Kondolenz⸗Adresse jedenfalls nicht innerhalb der ge— setzlichen Befugnisse der Munizipalität liegt, so ward beschlossen, daß man sich mit dem Vorschlage des Maire nlcht zu beschaͤfti—⸗ gen habe. Dieser Akt der Feindseligkeit oder mindestens der Gleichguͤltigkeit inmitten der oͤrtlichen Trauer ist bisher der ein— zige, der in ganz Frankreich vorgekommen ist.

Aus Algier schreibt man vom 19. Juli: „In der vorgestri⸗ gen Nacht hat Ben-Salem einen der Stamme überfallen, dle sich der Franzoͤsischen Autorität unterworfen haben, und allen Män— nern ohne Ausnahme den Kepf abschlagen lassen. Die Weiber und Linder hat er mit sich in das Gebirge geschleppt.“

BVoͤrse vom 20. Juli. Die Böͤrse war heute in Folge des Geruͤchts von einer Ministerial-Veraͤnderung sehr bewegt. Es hieß, die Herren Molé und Dufaure waͤren nach Neuilly berufen worden und haͤtten dort den Auftrag zur Bildung eines neuen Ministeriums erhalten. Die 3proc. Rente fiel darauf auf 77 und war noch nach der Boͤrse sehr ausgeboten.

Grosbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 18. Juli. Auf eine Anfrage des Grafen Radnor erwie— derte Lord Wharneliffe, daß dse Regierung nicht die Absicht habe, irgend eine besondere Maßregel zur Abhuͤlfe der gegenwaͤr— tigen Noth vorzulegen, da sie von der Durchfuͤhrung des neuen Zoll-Tarifs ein Wiederaufleben des Handels und der Industrie erwarte. Sodann wurden auf den Antrag des Lord-Kanzlers die drei Bills: uber die Ausdehnung der Jurisdietson der Ban— kerott-Kommissarien, uͤber die Wahnsinnigen und uͤber das Ge— richts-Verfahren vor den Grasschafts-Gerichten bei kleinen Ver— gehen, zum zweitenmale verlesen, worauf das Haus sich vertagte.

Unterhaus. Sitzung vom 18. Juli. Aus der vor— gestern erwähnten Debatte uͤber die Irlaͤndischen Zustaͤnde, welche Herr Sheil in der Sitzung des Unterhauses vom 18ten herbeifuͤhrte, ist nur wenig naͤchzutragen, da fie ihrem groͤßten Theile nach nur Anfechtungen und Vertheidigungen einzelner ven der jetzigen Regierung vorgenommenen Ernennun— gen zu Justiz- und Administrations⸗Aeintern in Irland ent— hielt. Erst gegen das Ende erhielt dieselbe durch Lord Palmer— ston eine allgemeine Färbung. Derselbe erklaͤrte, daß er zwar dem jetzigen Lord-Lieutenant von Irland, Lord de Grey, die besten Absichten zuschreibe, eben so auch dem Secretair fuͤr Irland, Lord Eliot, daß sich aber die Vorhersagung bereits bewahre, welche er (Lord P.) gleich beim Eintritte des setzigen Ministeriums ge—

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Jahre und ist, nach der Erkläͤrung des Sir James Graham, diejenige Klausel, welche die Regierung unter keiner Bedingung aufgeben will. Mit dieser Klausel in unmittelbarer Verbindung stehen die naͤchstfolgenden vier Klauseln, welche die Zahl der Huͤlfs⸗Armen-Commssaire, die Befugniß der General⸗Armen⸗Com⸗ missaire zum Erlaß allgemeiner Anordnungen, die Regulative uber den Erlaß von Anordnüngen in dringenden Faͤllen und die Form der Erlasse betreffen; auch diese vier Klauseln und noch ein paar andere von geringerer Bedeutung wuͤnscht die Regierung noch im Laufe dieser Session angenommen zu sehen. Alle ubrigen Bestim⸗ mungen, insbesondere die in Betreff der Aufhebung der Gilbert Unions und der Eintheilung der Armen-Distrikte behüfs des Schul⸗ Unterrichtes, sollen weiterer Erwägung von Seiten der Minister während der Parlaments-Vakanz vorbehalten bleiben, und den Ge⸗— genstand eines emendirten Antrages unmittelbar nach dem Be⸗— ginne der naͤchsten Session ausmachen. Mit dieser Auseinander⸗ setzung waren indeß die Gegner der Bill nicht zufrieden und Herr Fielden beantragte daher, einer fruͤheren Ankuͤndigung gemaͤß, daß die Bill nicht weiter berathen werden solle, bevor nicht durch eine von dem Unterhause mittelst Abhoͤrung von Tagelbhnern und ihren Herren bewerkstelligte Untersuchung dargethan werde, daß das neue Armengesetz wirklich dazu beigetragen habe, den „Arbeitslohn zu erhoͤhen“ und die „Zufriedenheit der Arbeiter zu vermehren, so wie die Zahl der Verbrechen zu vermindern“, was in dem die Einfuͤh—

macht habe, daß es nämlich der Regierung schwer, ja unmoͤgllch seyn werde, Irland auf eine dem Interesse des Landes und ihren eigenen guten Absichten entsprechende Weise zu regieren. da sie gendthigt sey, ihre Stuͤtze in der einer unparteiischen Verwal⸗ tung abgeneigten, orangistischen Grundsätzen ergebenen Minoritaͤt des Volkes zu suchen und daher selbst, wo sie es wahrhaft gut

tät desselben, den Katholiken, werde beobachtet werden.

der Justiz- und Verwaltungs-Beamten dar, weil die Regierung, wenn sie, der Natur der Sache gemaͤß, unter ihren r, in Irland die Wahl treffen wolle, nur solche wählen koͤnne, welche sich durch ihre entschiedene Parteilichkeit zu oͤfteren Malen vor dem Volke kompromittirt haben. Mit Lord Palmerston stimmte Sir Robert Peel, der die Diskussion schloß, darin uͤberein, daß uͤberall, besonders aber in Irland, nicht nur Ünparteilichkeit der Justiz⸗ Verwaltung, sondern auch die Ueberzeugung von der Existenz dieser Unparteilichkeit unter dem Volke ein wesentliches Erforderniß der Ruhe, des Friedens und der Wohlfahrt des Volkes sey; aber er behauptete auch, daß in den von dem Ministerium vorgenommene Ernennungen zu den hoͤheren Aemtern in Irland die Garanti dafuͤr liege, daß jene unparteiische Justiz unter allen Umstaͤnd gewahrt und gesichert sey. Er erwähnte zum Beweise der v den Gegnern selbst anerkannten Trefflichkeit des Lord de Grey, d sich durch seine Weltkenntniß und seine Charakter⸗Festigkeit ruͤhmli auszeichne und seine Privat-Bequemlichkeit dem Staatsdienste dur Uebernahme des Amtes eines Lord-Lieutenant von Irland nu ungern aufgeopfert habe; er erwähnte ferner der Talente und d Mildherzigkeit Lord Elliot's, welche die Gegner ebenfalls nicht verkennen koͤnnten, so wie der ausgezeichneten Kenntnisse un Geistesschaͤrfe des Sir E. Sugden, des Lord-Kanzlers von Ir— land. Von solchen Männern habe man mit Recht erwarten duͤrfen, daß sie, natuͤrllch vorzugsweife die Mitglieder der Partei, der sie angehören, beruͤcksichtigend, doch nur soiche Beamten zu den un— tergeordneteren Justiz- und Verwaltungsstellen wüͤrden in Vor— schlag bringen, welche sich durch wirkliche Brauchbarkeit auszeich⸗ neten, und man habe sich darin auch nicht getäuscht. „Dem edlen Lord (Palmerston) aber“, setzte Sir Robert Peel hinzu, „steht es nicht gut an, uns Lehren daruͤber zu ertheilen, daß es zweckmaͤßig sey, die Ruͤcksichten der Politik bei Besetzung von Justiz-Beamten⸗ stellen aus den Augen zu setzen, denn er selbst hat nebst seinen Kollegen das Amt eines Oberrichters des Irlaͤndischen Schatzkam— mergerichts dem eifrigen Verfechter der Aufloͤsung der Union, Herrn O'Lonnell, angeboten, einem Manne, der einen doch gewitz nicht wenig heftigen Antheil an' den Strei— tigkeiten der politischen Parteien genommen hat; daß aber der edle Lord, nachdem er an einen solchen Transaction Theil . . . über einzelne von uns ö ĩ ngen reden kann ĩ nach derselben Zuversichtlichkeit lassuran ch, * a, ,, das Wert, welches die parlamentarische Sitte gestattet die ihn neulich in den Stand setzte, uns mit dem ren ff; Gesichte von der Welt zu den Vorthellen der Stellung zu glatuliren, Vie wir ung in Alfghanistan srkämpft, haben.. Nachdem Sir Jiobert Pc schließlich noch erwaͤhnt hatte, daß seine Erklaͤrungen, voͤllig Uun— parteiisch in Irland auftreten zu wollen, feiner Zut * 86 eigenen Anhaͤngern einige Unzufriedenheit erregt haben, und nach⸗ dem er erklart hatte, nichtsdestoweniger diesem zrinzipe treu blei⸗ ben zu wollen, kam es zur Abstimmung uͤber in Sheil s An⸗ trag; das Resultat derselben ist schon angegeben worden. ;

Unterhaus. Sitzung vom 19. Juli. Sir James Graham beantragte, daß sich das Haus zum NRusschuß über das neue Armengeseß kenstituire und machte bei der Gele— genheit eine kurze Angabe uber den gegenwaͤrtigen Stand der Bill. Die erste Klausel ist bekanntlich nach langer Debatte von

werde.

dem Ausschusse des Hauses angenommen werden; sie betrifft die Verlängerung der Vollmacht der Armen-Commissaire auf fuͤnf

rung des neuen Armengesetzes empfehlenden Berichte der Kommis⸗— sion vom 20. Februar 1831 als der unzweifelhaft zu erwartende Erfolg des neuen Gesetzes verkuͤndet worden sey. Der Antrag wurde von Gen. John son unterstuͤtzt, welcher behauptete, das neue Armengesetz habe nicht einmal die Kosten des Unterhaltens der Armen verringert, denn was es darin gespart, muͤsse auf die Ge⸗ halte der großen Menge neuer Beamten, die das neue System geschas⸗ fen habe, verwendet werden. Die Herren Grim sditch, Aglionby und Es cott, obgleich mehr oder weniger Feinde des neuen Armen⸗ gesekzes, erklärten doch die Motion des Herrn Fielden fuͤr unzweck— mäßig, da die Minister wenigstens ihren guten Willen durch das Versprechen der Revision ihrer Maßregel dargethan haben. Sir James Graham machte bemerklich, daß es an Untersuchungen des Erfolges des Armengesetzes gar nicht gesehlt habe, und daß die Data, welche diese Untersuchungen ergeben haben, vollkommen hinreichen, darzuthun, daß wenigstens in den laͤndlichen Distrikten der Arbeitslohn durch das neue Armengesetz gehoben worden sey. Capitain Pechell erklaͤrte dagegen als Organ der unbedingten Feinde des Armengesetzes, daß dieselben der Bill in jedem Sta— dium opponiren werden, bis sie die von ihnen verlangte Untersu— Kung durchgeseßzt haben. (Es wird daher wohl zur Abstimmung uͤber den Antrag des Herrn Fielden gekommen seyn, doch war die— selbe noch nicht erfolgt, als der Bericht das Haus verließ.)

Londgu, 19. Juli. Die Regierung hat auf die Vorstellun⸗ gen der Irlaͤndischen Leinenhäͤndler und Flachsspinner erwiedern lassen, daß man der Franzoͤsischen Regierung wegen der erhöhten Abgabe auf Britische Leinengarne ernstliche 6 machen

Das in Philadelphia angekommene Schiff „Maria“ hat dort⸗

hin Nachrichten aus Port au Prince (Haitih vom 17. Juni

überbracht, welche die fruͤheren Berichte von der Absetzung des Praͤsidenten Beyer nicht bestaͤtigen. Indeß soll er ernstlich erkrankt

ͤ und seine Wledergenefung nicht zu erwarten seyn. mit dem Volke meine, mit mißtrauischen Augen von der Majori⸗ e, h . Diese Schwierigkeit thue sich besonders in der Besetzung der Stellen

ö. ehl erhalten, sich im Oktober d. J. nach Afghanistan zu begeben, um das Kommando der dortigen Truppen zu uͤbernehmen. Lord Ellenborough soll nämlich beschlossen haben, ein bedeutendes Eu—

Nach der Naval and Military Gazette hat General— ajor Sir Charles Napier, der jetzt die in Poona stationirte Ab— heilung der Britischen Armee in Ostindien kommandirt, den Be⸗

ropäisches Truppen⸗Corps in jenem Lande zu konzentriren, an des— sen Spitze dann ein General treten muß, der im Kriege nach groͤ— ßerem Maßstabe mehr geuͤbt ist, als dies bei den Generalen der Ostindischen Armee der Fall zu seyn pflegt, weshalb man denn auch von der Foͤrderung der Billigkeit abstrahiren zu muͤssen glaubt, den General Pollock die Fruͤchte seines einsichtsvollen Benehmens allein aͤrndten zu lassen. llebrigens soll es ziemlich außer Zweifel seyn, daß der jetzt in Britischer Haft befindliche Dost Mohamed zum Herrscher Afghanistans unter Zustimmung der Briten ernannt werden wird.

Dasselbe Blatt will Privatbriefe aus China gesehen ha— ben, welche die Ruͤckkehr Sir Henry Pottinger's von Macao nach Hong-Kong und zugleich seine Absicht melden, sich binnen weniger Tage wieder zu der Flotte zu begeben und den Zug nach Peking zu unternehmen. Man glaubte in Macao und Hong-Kong allge— mein, der Bevollmaͤchtigte werde die gesammte Verantwortlichkeit auf sich nehmen und den Krieg durch einen gleichzeitigen Angriff auf Peking zur See wie zu Lande zu Ende zu bringen suchen. Im Falle der Kaiser auf diese Weise zur Nachgiebigkeit gezwun— gen wird, sollen ein paar Handels-Stationen von den Briten be— setzt und eine siarke See- und Landmacht zum Schutze der Bri— tischen Unterthanen permanent in China gehalten werden.

Belgien.

* Brüssel, 20. Juli. Sie haben aus den Blaͤttern erse— en, daß die auf die Leinwand⸗-Industrie bezuͤgliche Convention, eren Abschluß wir in unserer letzten Korrespondenz als nahe be— orstehend ankuͤndigten, in Paris am 16ten d. M. unterzeichnet worden

Tt, und jetzt nur noch der Ratifscation durch die Belgischen Kam—

nern entgegensieht. Nach dieser Convention wird der slatus quo, ie er vor der Franzoͤsischen Ordonnanz vom 26. Juni bestand, Gunsten Belgiens aufrecht erhalten. Dieses erniedrigt aber. fuͤr die Eingangs- und Consumtiens-Zöoͤlle auf die Franzoͤsi⸗ en Weine und Seidenwaaren respektive um ein Drittel und iertel, stellt den Franzoͤsischen Salzhandel dem Englischen gleich und bͤht endlich, jedoch mit Ausnahme der zu Gunsten des Westphaͤ— hen und Braunschweigischen Garnes letzthin erniedrigten Zoͤlle, die ngangs⸗Zoͤlle auf die auslaͤndische, d. h. auf die Englische Leinwand in demselben Maße als sie jetzt in Frankreich beslehen. Mit dieser Convention muͤssen die heftigen Klagen fallen, welche die Flandri— schen Provinzen in einer Art erhoben hatten, die in den Augen der Franzoͤsischen Regierung die Noth groͤßer erscheinen lassen mußte, als sie in der That ist. Die Folge wird lehren, ob der Gewinn, den die Leinwand⸗Industrie aus dieser Convention zieht, die Konzessionen aufwiegt, welche Belglen an Frankreich macht. Wenn man den Handels-Nachrichten einigen Glauben schenken darf, so wird der Gewinn fuͤr das erste Jahr sehr unbedeutend seyn. Bekanntlich hatte das Franzoͤsische Ministerium schon einen Monat vorher in den Kammern seinen festen Willen erklart, durch Or⸗ re , Tarif auf die Leinen⸗ Einfuhr zu erhohen. Die Eng⸗ lischen Fabrikanten haben natuͤrlich ihr Interesse zu wohl verstan⸗ den, um nicht durch schleunige Expeditionen ihre Magazine, durch Depots und Consignatignen, in Frankreich zu raͤumen.“ Nach ei= nem, jedoch sichersich übertriebenen Kalkül behauptet man, daß Frankreich fuͤr zwei Jahre mit Leinwand versehen worden sey. Auch Veigien hatte in der belassenen Frist bedeutende Expeditionen

suchte Dienst⸗Entlassung gnaͤdigst zu ertheilen

Aeußeren dem General-Domainen-Direktor von . seiner bisherigen Dienst: Functionen, und fuͤr die Ange⸗ legenheiten des Innern dem Ministerlal⸗-Kanzlei⸗Direktor von Dun⸗

nach Frankreich gemacht. Franzoͤsische Aufkäufer hatten fast alle sertige Leinwand in den verschiedenen Distrikten eingekauft. Auf diese Nachrichten gestäͤtzt, haben wir die obige Meinung ausge— sprochen. Frankreich zieht durch diese Convention einen reinen und unmittelbaren Gewinn, es hat die druckende Lage, worin die Leinwand⸗Industrie durch seine Ordonnanz versetzt wurde, reichlich ausgebeutet. Jedoch kann auch der Gewinn, welchen die genannte Belgische Industrie daraus zieht, spaͤter wieder 66: aus⸗ gedehnt werden. Wenn Belgien die Englische Konkurrenz auf dem Franzoͤsischen Markte nicht mehr zu bekaͤmpfen hat, so kann seine Ausfuhr sich bedeutend heben, wenn sonst seine In⸗ dustrie, die des Stachels der Englischen Konkurrenz entbehrt, den Fortschritten und Entdeckungen nicht ö bleibt. Die Finanzen Belgiens werden durch die von Frankreich gemachten Konzessionen schwerlich einen Ausfall erleiden. Die Reduction auf die Weine wird gewiß durch die Vergrößerung der Consumtion kompensirt werden, und die Erniedrigung des Tarifs fuͤr die Franzöͤsischen Sei⸗ den⸗Waaren wohl der fuͤr diesen Artikel sehr leichten einträglichen Schmuggelei Abbruch thun. Die Belgischen Kammern sind auf den 26sten d. M. einberufen. Die Ratisizirung dieser Con⸗ vention wird der erste Gegenstand der Berathung seyn. Die Ma⸗ jorität ist gewiß.

Unsere öfters ausgesprochene Ansicht, daß die liberale Meinung sich allmälig, und namentlich in den Staͤdten, verstaͤrkt, ist sert kurzem durch zwei bedeutende Wahlen bestätigt worden. Unter . Ernennungen waren auch zwei der katholischen Meinung ergebene Deputirte zu 1 * Posten befoͤrdert worden. Ein Deputirter von Tournay hatte die Stelle als Muͤnz-Kommissar und der Deputirte von Ath, Herr Dechamps, den 65 Posten als Gouverneur von der Provinz Luxemburg erhalten. Beide waren h einer neuen Wahl unterworfen; sie waren seit acht bis zehn Jahren stets mit einer großen Majoritaͤt ernannt worden, diesmal ist aber Ersterer unterlegen, und der liberale Konkurrent hat in Tournay uͤber 100 Stimmen mehr erhalten; Herr Dechamps, der in den leßten Wahlen von 1839 650 Stimmen, sein Gegner dagegen nur 150 erhielt, ist diesmal nur mit einer Majoritaäͤt von 5 Stimmen, mit 470 gegen 465 wiederernannt worden. Es haben diese beiden Wahlen einen bedeutenden Eindruck gemacht und werden gewiß auch ernstliche Bedenken unter der katholischen Partei hervorrusen. Man darf es aber als ein Gluck ansehen, daß Herr Dechamps, unstreitig einer der talentvollsten Deputirten, wiedererwählt worden ist. 23 Dechamps hat seit einiger Zeit an mehreren Punkten gemaͤßigtere Ansichten ausgesprochen und es ist zu erwarten, daß er 44 bei der bevorstehenden Diskussion des Elementar Unterrichts⸗ esetzes, von welchem er der Berichter⸗ statter war, im Sinne der Regierung in Bezug auf einen wich—⸗ tigen streitig gebliebenen Punkt aussprechen wird.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 19. Juli. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz wird sich naͤchsten Montag über Prag nach Schlesien begeben. Auch Se. Königl. Hoheit der Prinz Luitpold von Bayern wird demnaͤchst Muͤnchen verlassen, um einige Wochen, wie es heißt, in Wien zu verweilen.

Einer Beilage zum gestern erschienenen Pelizei⸗-Anzeiger eh befinden sich in unserer Stadt: 78 Civilaärzte, 27 Militair⸗

rzte, 4 Zahnaͤrzte, 7 Magistri chirurgiae, 11 Chirurgen, 3 appro⸗ birte Bader, 51 Hebammen, 16 Apotheker und 13 Thlerür t!

X Dresden, 23. Juli. Zu den wichtigsten Augenmerken fuͤr die Eisenbahn-Directionen gehört die zweckmäßigste Art der Signalgebung. Auf unserer Eisenbahn hat dieselbe gegenwaͤr⸗ tig zum dritten Male gewechselt. Die Signale wurden im Anfange ven den Bahnwaͤrtern durch verschiedene Stellungen und Schwingungen ihrer Dienslfähnchen gegeben; spaͤter suͤhrte man bunte an Stangen befestigte zum Auf- und Niederlassen und zur Vergroͤßerung und Verkleinerung eingerichtete Scheiben ein, welche bis setzt bestanden haben, gegenwartig aber durch fest⸗ stehende Stangen ersetzt werden, an deren Spitze sich zwei von unten aus in Bewegung zu setzende Telegraphen-Arme befinden. Diese der auf den Preußischen Eisenbahnen üb⸗ lichen nachgebildete Art der Signalgebung moͤchte aber auch noch verschiedene erhebliche Nachtheile mit sich bringen. Die zweck⸗ maͤßigste Art der Signalgebung scheint also noch nicht gesunden zu seyn. Ueberhaupt haben wir zur Vereinfachung und größerer Sicherung der Dampffahrten gewiß noch so manche neue Einrich⸗ tung zu erwarten. So ließe sich z. B. das Gerathen unter die Raͤder bei voreiligem Aus⸗ oder verspaͤtetem Einsteigen, welches schon mehrfaches Ungluͤck herbeigefuͤhrt hat, sehr leicht dadurch un— möglich machen, daß man die Seitenwaͤnde der Wagen bis ein Zoll über der Bahn herabverlaäͤngerte, und dadurch die Raͤder gaͤnzlich verdeckte.

Leipzig, 24. Juli. Heute Morgen um 11 Uhr traf der Koͤnig von Wuͤrttemberg unter dem Namen eines Grafen v. Teck aus Dresden kommend auf der Eisenbahn hier ein. Se. Majestaäͤt gedenkt morgen hier zu verweilen, und wird dann nach Berlin reisen.

Kassel, 20. Juli. Der zum Ober-Buͤrgermeister der Resi⸗ denz gewählte Obergerichts-Rath Arnold hat die Wahl abgelehnt. Es wird nunmehr die neunte Wahl vorgenommen werden.

Wiesbaden, 20. Juli. Der Staats⸗ und Haus⸗Minister Graf von Walderdorff hat in der gesirigen Staats Konferenz auf der „Platte“ seine Entlassung eingereicht und in den gnaͤdigsten Ausdrücken noch am naͤmlichen Abend erhalten. Das noch in vergangener Nacht gedruckte und heute Morgen ausgegebene Ver⸗ ordnungsblatt Nr. 8 spricht sich in folgender Art uͤber dieses Er⸗ eigniß aus: „Dienst-Rachricht: Se. Durchlaucht der Herzog ha⸗ ben dem Staats-Minister Grafen von Walderdorff die nachge—

eruht, unter dem

Vorbehalte jedoch seiner Functionen als Mitglied oͤchstihres Staats⸗ raths, indem die Verdienste, welche sich derselbe um Höchstsie und Höͤchstihr Herzogliches Haus erworben hat, und die Höchstdensel= ben stets 3 Treue, Se. Herzog! Durchlaucht dringend wuͤnschen lassen, dessen einsichts vollen ꝛath auch fernerhin in wich⸗ tigen Angelegenheiten benutzen zu können., Sobald die Entschei⸗ dung auf das Gesuch des Grafen gestern Abend erfolgte, hatte derselbe von der „Platte“ aus, ohne erst nach Wies baden zurück einem Gute Molsburg bei Limburg begeben,

. ach . , 461 ö, seiner Familie zu leben gedenkt.

Wiesbaden, 21. Juli. Der Herzog hat bis auf weitere Verfügung die obere Leitung der Geschaͤfte im Staats-Ministe⸗ rlum für die Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses und des ock unter Bei⸗

gern aͤbertragen. Seine Durchlaucht hat den General⸗Domainen

bestaͤtigt.

Direktor von Bock und den Minlsterial⸗Kanzlei⸗Direktor von Dun⸗ gern zu Geheimraͤthen, und den Kabinets⸗Secretair Hofrath Goͤtz zum Geheimen Kabinetsrath ernannt.

Darnistadt, 21. Juli. In dem Landtags⸗Abschied fur die Staände-⸗Versammlung in den Jahren 1841 42 sind folgende Rubriken von allgemelnem Interesse; Nachweisung der Staat s— Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 1836, 1837 und 1838 und Darstellung der Fin anz-Verwaltung in den Jah⸗ ren 1839, 1340 und 1841. Es ist Sr. Königl. Hoheit erwünscht gewesen, daß die Stände nach der ihnen uͤbergebenen definili sen Rechenschafts Ablage äber die Finanz⸗Verwaltung in den Jahren 1836 38 die sammtlichen Staats- Einnahmen und Ausgaben die— ser Jahre fuͤr gerechtfertigt anerkannt und ferner sich damit ein— verstanden erklart haben, daß einige das Hofbauwesen be⸗ treffende, in dem Staats ⸗Vudget fr die Jahre 1839 bis 1811 bewilligte Ausgaben, nach Umstaͤnden theilweise oder ganz in der Finanz Periode von 1812 bis 181.4 verrechnet werden. Darstellung der Militair⸗Ver⸗ waltung in der Finanzperiode von 1836 bis 1838. Es ist Sr. Kbͤnigl. ehe angenehm gewesen, daß die Stände die Rechen⸗ schafts⸗ Ablage der . erwaltung und der Finanzperiode von 1836— 38 far genügend und die Gesammt-Ausgabe in derselben fuͤr gehbrig nachgewiesen und gerechtfertigt erkannt haben. Eben so konnte es Allerhoͤchstdenselben nur erwůnscht seyn, daß auch die nachtraͤglich vorgelegte . uͤber die schon in fruheren Finanzperioden e m dm erwendungen für Kasernirungs— Einrichtung und die erste Ausruͤstung der Kavallerie⸗ Vermehrung, so wie fuͤr mehrere Bauten in n e. Militair⸗Etablisse⸗ ments für genligend erachtet und der bei den einzelnen Gegenständen angefuͤhrte Kosten-⸗Aufwand von den Staͤnden überall fuͤr gerecht⸗ fertigt erkannt worden ist. Gesetz⸗Entwurf, die Eisenbah⸗ nen betreffend. Se. Königl. Hoheit werden das Gesetz uͤber den Bau und den Betrieb der Eisenbahnen im Großherzogthum, mit Beruͤcksichtigung der von den Staͤnden gefaßten Beschluͤ sse redigi— ren und verkündigen, und außerdem nach den von denselben aus⸗ gesprochenen Voraussetzungen verfahren lassen. Was die weiter vorgebrachten Wuͤnsche betrifft, so werden Se. Kbnigl. Hohꝛit, so weit es von Allerhöchstdenselben abhaͤngt, und es den Umstaͤnden nach zulaͤssig erscheint, denselben die geeignete Ruͤcksicht angedeihen lassen. Hese l Vnt ou die Emission von Papiergeld betref⸗ fend. Dem Gesetz-Entwurfe uͤber die Emission von Einer Million Gulden in Papiergeld, zum Behuf des Baues der Eisenbahn, ha— ben Se. Koͤnigl. Hoheit die Sanction nicht ertheilt, da ein ge⸗ meinschaftlicher Beschluß der beiden Kammern der Stande nicht zu Stande gekommen ist, und die zweite Kammer eine Bedingung an ihre Zussimmung geknuͤpft hat, durch welche der Zweck dieses Gesetzes vereitelt wird.

Altona, 21. Juli. Die von der Holsteinischen Stande Versammlung in ihrer fuͤnften Sitzung vom 12. Juli mit 43 Stimmen gen 1xangenommene Adresse lautet nach Nr. 4 der Stände-FJeitung wie folgt: .

nr rn rl ster, Hroßmachtigster, Allergnaͤdigster Koͤni und Herr! Ehrervietigst treten Holsteins Abgeordnete vor Ew. Königl. Majestaͤt erhabenen Erh um den Ausdrück ihrer Ergebenheit und Treue an dessen Stufen niederzulegen. Viele von uns haben das Glück gehabt, aus Ew. Königl. Majestaͤt Munde die Worte zu ver⸗ nehmen: „nur dann haben berathende Stände keine Bedeutung, wenn der Landesherr ihre Antraͤge, ihren Rath nicht beachtet; dieses werden Sie von Mir nicht erwarten.“ Mit Hoffnung und Freude

uhr Holsteins Volk die huldreiche Zusgger den Bitten und Gut⸗ 2 der Stände die möglichste Beruͤcksichtigung zu gewaͤhren. Die von Ew. Königl. Majestdͤt erlassenen (Gescße, die Allerböchste Erdbffnung auf die Antraͤge der vorigen Diaͤt haben diese zusage Insoweit einzelne . nicht haben Gewah⸗

rung finden konnen, geben sich Ew. Koͤnigl. Maijestaͤt ge⸗ treue Stande in pflichimdßigem Gehorsam der Hoffnung hlüu, daß die Zukunft gewaͤhren wird, was die Gegenwart versagte. In den zu unserer Berathung n en, Gesetz Eutwurfen erkennen wir gleichfalls mit frohem Danke Ew. Majestaͤt wahrhaft landesvaͤterliche Gesinnung und das unermuͤdliche Bestreben, Mängeln der Jastiz und Abministraͤtion abzuhelfen, die staͤndischen Institutionen aber einer wei⸗ teren Ausbildung entgegenzuführen. Vertrauend auf Ew. Koͤnigliche Majessät hierdurch aus gesprochene Huld und Gnade, fahren wir fort, unsere Gefühle und Wunsche freimuthig darzulegen, überzeugt, daß sie nicht ungehdrt, nicht unbeachtet bleiben, selbst wenn der iehteren Erfüllung noch vertagt werden mußte. Jeder Unterthan Ew. Koͤ⸗ niglichen Majestaͤt kek es als eine wesentliche Erhöhung seines Gluͤcks anfehen, wenn er versichert seyn kann, die Vortheile der guͤnstigen Lage, deren er unter dem milden Scepter Ew. Königlichen Maiestaͤt sich erfreut, auch den Nachkommen zu hinterlassen. Unabweislich dringt 16 daher Allerhbchstdero getreuen Unterthanen der Wunsch auf, die üͤber⸗ haupt auch nur als transilorisch und vorbereiend gegebene Institution der beralhenden Staͤnde durch Hinwegraͤumung der bisher bestandenen Hin⸗ dernisse dahin entwickelt zu sehen, daß den erwaͤhnten Vertretern des Volks uͤber die zu erlassenden Gesetze, die Erhebung und Verwendung der Abgaben, eine entscheidende Stiinme verliehen werden möge. Ew. Königl. Majestaͤt getreue Stände erfuͤllen nur ihre Pflicht, wenn sie diesein Wunsch offen und vertrauensvoll Allerhoͤchstdero landesvaͤterli⸗ chen Rucksicht anheimgeben. Ew. Koͤnigl. Majestaͤt haben bei der jwsᷣngsten Verleihung höher Stgatsaͤmter die wichtigsten Angelegenhei⸗ ien der Herzogthümer in die Hände von Maͤnnern gelegt, welche Deut- sches Recht und Dentsche Sitten achten und verstehen. Wir erfreuen uns dadurch einer neuen Buͤrgschaft für die Sicherung unserer na⸗ tionalen Interessen und bringen Ew. Königl. Majestaͤt unseren tief⸗ fühlten Dank fuͤr diesen sieuen Beweis unpaxteilicher Gerechtig⸗ eit. Nicht minder erfreulich war der Eindruck, den die von Ew. Koͤnigl. Majestaͤt verfuͤgte . nn der Fi⸗ nanzen und das auch sonst in Beutschland als Muster geprie⸗ sene Normal⸗Budget, namentlich die in Folge dessen stattfindende Oeffentlichkeit im Staatshaushalte hervorgerufen haben. Möge es Ew. Königl. Majestaͤt weisen Leitung gelingen, durch fernere Erspa⸗ rung in den Ausgaben eine Ermaͤßigung der Steuern und den raschen Abtrag der fo druͤckenden Staatsschuls zu sichern. Ew. Kdͤnigl. Majestaͤt haben durch die Aufhebung der Cirkular-Verfuͤung vom 13. Dezember 1838 den laäͤngst gehegten sehnlichen Wunsch des Landes erfuͤitt, und uns dadurch die Ucberzeugung gewahrt, daß Allerhöͤchst⸗ dieselben es anerkennen, wie das Recht der freien Petition nicht ] P schinaͤlert werden kann, ohne die Liebe und das Vertrauen des olkes u dem Landesvater zu gefaͤhrden. In Betreff des neu eingefuͤhrten Reichsbank⸗Geldes, namentlich der Scheidemuͤnze, durfen wir , b. Ew. Königlichen Majestaͤt nicht verschweigen, daß die hauptsächlichste Beschwerde, welche die Petition der vori= gen Staͤnde⸗Versammlung veranlaßte, wie darin auch aus esprochen worden, die Eintheilung des Reichsbankthalers in 86 Schl. betraf. Diese besteht noch fort, zumal da die Stuͤckelung der Muͤnze solcher Eintheilung entspricht, ünd mit dem gewohnten und auf den Haupt⸗ märkten des Landes allein gangbaren und bekannten Courant Schis⸗ ling nicht aufgeht. Je 64 allgemein und tiefempfunden aber die durch unverkennbare Rachiheise hervorgerufene , . ist, die sich im Lande gegen die Einführung der Reichsbank⸗Geid⸗Scheidemuünze gausgesprochen hat, um desto mebr mussen auch die Staͤn de es be⸗ dauern, daß die Zurücknahme dieser Maßregel fuͤr jetzt aus hoͤheren Staats Rüäcksichten verweigert ist. Die Allerhoͤchste Zusage, daß ein umfassender Gesetz⸗ Entwurf äber das Postwesen, wie von den Standen beantragt worden, ausgearbeitet werden solle, bat uns um so mehr zu dankbarer Anerkennung bewegen müssen, als

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wir daraus entnehmen, daß auch fur diesen Zweig der Verwal⸗ tung den Standen das Recht einer berathenden Mitwirkung nicht ferner wird vorenthelten werden. Durch den der Erdffnun dieser Versammlung eg g, Abdruck 86. Gesetz Entwurf und ihrer Motive in den leswig⸗Holsteinischen Anzeigen ist dem Bedurfnisse der Abgeordneten, im voraus und so zeitig als möglich mit den von ihnen zu berathenden Gesetzen belannt gemacht zu wer— den, theilweise entsprochen. Wir erkennen diese Ew. Majestaͤt huld⸗ reiche Fürsorge mit schuldigem Dank und 8 es, darauf die Hof⸗ nung 5 gründen, daß kuͤnftig eine giich uͤrsorge auf saͤmmiliche Ent m n erstreckt werden wird. Mit frendigem Muthe geht die olsteinische Stäande⸗Versammiung an das von Ew. Königl. Maje⸗ at ihr Allergnadigst auferlegte Werk, um so mehr, da ihr in dem Königl. Herr Kommissarius ein Vermittler zu Theil geworden ist, dessen Personlichkeit und fruͤbheres Wirken in ihrer Milte Liebe und Zutrauen in unserer Aller Brust zu erwecken. Geruhen Ew. Königl. Majestaͤt die Versicherungen unserer unwandelbaren Treue Allergnaä⸗ digst entgegenzunehmen. Ew. Königl. Majestaͤt allerunterthaͤnigste, treu en e Versammlung der Provinzial Staͤnde des Herzogthüms Holstein. Wiese, Praͤsident. Klenze, Berichterstatter. Itzehoe, den 12. Juli 1812.“ ; . Die Holsteinischen Provinzial-Staͤnde haben die Proposition des Qber- und Landesgerichts Advokaten Loͤck auf Oeffentlichkeit der Sitzungen einem Ausschusse zur Pruͤfung uͤberwiesen, jedoch eine zweite Proposition desselben wegen Trennung der Herzogthuͤ— mer von dem Königreich in finanzieller sowohl als in militairischer Hinsicht mit 26 gegen 17 Stimmen abgelehnt.

Oesterreich.

Teplitz, 16. Juli. (ꝑ. 3.) Die Wittwe des Preußischen Generals der Infanterie, Grafen Buͤlow von Dennewitz, an de— ren Genesung von einer Lungenkrankheit zu fruͤh geglaubt wor— den war, ist derselben gestern dennoch unterlegen, und ihre Leiche wird morgen im Beiseyn der Preußischen lat! ei ste von Thile und von Savigny, so wie der anwesenden Preußischen Generale, Offiziere und anderer Staats-Angehoͤrigen in einer hie— sigen Kirche einstweilen beigesetzt werden, wobei ein unlaͤngst an— gekommener evangelischer Geistlicher zum Angedenken der durch ihre Froͤmmigkeit und ihren Wohlthaͤtigkeitssinn allgemein verehr— ten Frau und ihres beruͤhmten Gatten eine kurze Rede zu halten gedenkt. Die Leiche wird alsbald darauf nach den Guͤtern der Familie Buͤlow-Dennewitz bei Königsberg in Preußen abgefuͤhrt werden.

Den 18ten d. erwartet man die Ankunft des Herzogs von Bordeaux, fuͤr den im Deutschen Hause die Bel⸗Etage gemiethet ist.

Türkei.

Konstantinopel, 6. Jull. (Oe st. B.) Der Oesterrei— chische Internuntius, Freiherr von Stuͤrmer, ist am 4. d. M. von Brussa zurückgekehrt, ohne daß der Gebrauch der dortigen Baͤder auf seine Gesundheit die gehoffte Wirkung hervorgebracht hätte. Unmittelbar nach seiner Ankunft wurde der Pfortenbe⸗ amte Emin Efendi in das Internuntiaturshotel abgeschickt, um sich von Seiten des Großwesirs und des Psortenministeriums nach dem Befinden des Herrn Internuntius zu erkundigen.

Am 1ten d. M. ist das Aegyptische Dampfboot „Reschid“ mit Großherrlichen Truppen von hier nach Syrien abgegangen.

Auf dem kürzlich aus Samsun angelangten Dampfboote ist der hiesige katholische Erzbischof n. Hillereau von einer nach Klein-Asien unternommenen mehrwoͤchentlichen Inspections-⸗Reise zurückgekommen. .

Der bekannte Englische Reisende und Schriftsteller Capitain Basil Hall ist im Laufe der hier eingetroffen.

1

Inland.

Königsberg, 21. Juli. (K. 3) Heute Vormittag fand auf dem Paradeplatze eine große Parade saͤmmtlicher hier anwe⸗ senden Truppen statt; Se. Maßjestät der Koͤnig wohnten derselben zu Pferde bei und geruhten Allerhoͤchstihre Zufriedenheit mit der Haltung der Truppen auszusprechen. Nachdem Se. Majestät die Fronte der Regimenter heruntergeritten waren, ließen Allerhoͤchst⸗ dieselben Sich noch die anwesenden Landwehr⸗Offiziere namentlich vorstellen. Um 12 Uhr fuhren Se. Majestaͤt nach dem Walle zwischen dem Roßgaͤrtner- und Koͤnigs-Thore, um die zur Be— festigung bestimmten Punkte zu besichtigen, und darauf nach dem neuen Museum in der Köͤnigsstraße, wo Se. Majestaͤt das Mo— dell zu dem Standbilde, welches dem Hochseligen Könige errichtet werden soll, in Augenschein nahmen. Um 3 Uhr war Diner auf dem Koͤnigl. Schlosse, zu welchem die hohen Civil-Beamten, meh⸗ rere Landstaͤnde und die hier anwesenden Stabs⸗Offiziere eingeladen waren. Abends geruhten Se. Majestaͤt eine Assemblee bei dem kommandirenden Generale, Grafen zu Dohna Excellenz, mit Aller— hoͤchstihrer Gegenwart zu beehren.

Die Reiseroute Sr. Majestaͤt des Koͤnigs ist so festgesetzt, daß Se. Majestaͤt am 22sten bis Heilsberg reisen und dort naͤch⸗ tigen werden; zum folgenden Nachtquartier ist Hohenstein bestimmt . am 2l4sten wollen Se. Majestät die Reise bis Thorn sort— etzen.

Der Herr Finanz-Minister von Bodelschwingh ist gestern mit einigen Mitgliedern des Vorsteher-Amtes der hiesigen Kaufmann— schaft in Pillau gewesen, um die dortigen Hafen-Arbeiten zu bese⸗ henz Se. Excellenz kehrte Abends wieder hierher zuruck.

Königsberg, 21. Juli. (Elbinger Anz.) Zu den von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige empfangenen Landständen gehörte auch der zur Zeit in Koͤnigsberg sich aufhaltende Ober-Bürgermeister der Stadt Elbing, Herr Haase, dessen Se. Majestaäͤt Sich nicht allein erinnerten, sondern an welchen Se. Majestät auch die Gnade hatten, in Bezug auf die Angelegenheiten der Stadt El— bing einige uͤberaus huldvolle Aeußerungen zu richten. Auch hatte Herr Haase die Ehre, zu der Tags darauf, Donnerstag, von Sr. Majestät befohlenen großen Mittagstafel gezogen zu werden. Die am Mittwoch Abend von den Bewohnern Koͤnigsbergs beab— sichtigte Illumination wurde, dem Vernehmen nach wegen des Ablebens des Herzogs von Orleans, hg ag Eben so wurde der an diesem Abend von der Stadt Koͤnigsberg im Lokale der Loge zu den drei Kronen veranstaltete Thee, so wie der auf heute Abend festgesetzte Ball bei des kommandirenden Herrn Generals Excellenz kontremandirt, und es findet in Stelle des letzteren nur eine Assemblee statt.

; (K. 3.) Nachdem vorgestern Se. Majestaͤt der Koͤnig Sich die Staͤnde durch den Staats⸗ Minister von Schoͤn, welcher als Rittergutsbesitzer in staͤndischer Uniform erschienen war, einzeln hatten vorstellen lassen, richteten Se. Majestaäͤt folgende Worte an dieselben:

„Meine Herren! Es freut Mich, daß Sie in so großer Zahl sich hier eingefunden haben; denn es ist Mir Beduͤrfniß, Ihnen,

rn, 22. Juli.

en Woche, sammt Familie,

namentlich Allen, welche an dem letzten Landtage Theil nahmen, Mein Anerkenntniß, Meine Dankbarkeit auszusprechen. Es hat auf demselben ein so schoͤner Sinn der Treue und Anhaͤnglichkeit geherrscht, ein so außerordentlich guter Geist sich bewährt und es war dies der erste Landtag nach einem Regierungs⸗Wechsel. Dies ist von Bedeutung, und in dieser Beziehung erheischen die Gesinnungen, die der erste Landtag nach Meinem Regierungs⸗ Antritt Mir gezeigt hat, Meine Dankbarkeit denn außerdem ware es eine Beleidigung, zu danken, bei der Gesinnung der Treue und Anhäͤnglichkeit, welche sich so wie bei uns von Geschlecht zu Geschlecht vererbt hat.“

Fuͤr dies so ehrende und bffentlich ausgesprochene Koͤnigliche Anerkenntniß, welches zu den schoͤnsten Hoffnungen fuͤr die Ent— wickelung unserer siändischen Verhältnisse berechtigt, dankten im Namen der Anwesenden die Herren Landtags-⸗Marschall Graf zu Dohna-⸗-Schlobitten, von Brandt-Rossen und von Farenheid mit herzlichen Worten. Gestern nahmen Se. Majestäͤt auch den Altstädtschen Kirchenbau in Augenschein und geruheten zu bestim— men, daß der Thurm vollständig ausgebaut werden sollte. Heute Vormittag besuchten Se. Masjestaͤt in Begleitung des Staats—⸗ Ministers von Schön das geheime Archiv und verließen nach 12 Uhr unsere Stadt.

Königsberg, 23. Juli. (K. 3.) Bei der Anwesenheit Sr. Majesldt des Königs in Petersburg zur Feier der 25jährigen Verbindung des Russischen Kaiserpaars sind von dem Kaiser von Rußland aus hoöͤchsteigener Bewegung saͤmmtliche in Nußland be— findliche Preußische Unterthanen, wesche wegen Zoll-Vergehen zur Deportation nach Sibirien verurtheilt waren, begnadigt, und es sind wegen ihrer sofortigen Entlassung die erforderlichen Befehle ertheilt worden.

Tilsit, 26. Juli. Nachtraͤglich zu dem gestrigen Schreiben (Nr. 262 der St. Ztg.) ist noch zu berichten, daß Se. Majestaäͤt der Koͤnig, nach Besichtigung des von den Rittern des Deutschen Ordens erbauten und gegenwartig theilweise als Diensi⸗ Lokal fuͤr das Königl. Landgericht wiederhergestellten Schlosses in Ragnit, den Baron von Sanden auf Tussainen mit einem kurzen Besuche beehrt und um 104 Uhr die Reise von hier nach Koͤnigs⸗ berg fortgesetzt haben.

Berlin, 25. Juli. Nachstehendes ist das in der Gesetz⸗ Sammlung enthaltene Allerhöͤchste Reglement uͤber das Ver— fahren bei den ständischen Wahlen:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von

Preußen ze. ze. . .

verordnen zur Befoͤrderung eines ,, Verfahrens bei den staͤndischen Wahlen, nach eingeholtem Gutachten Unserer getreuen Staͤnde saͤmmtlicher Provinzen, was folgt:

§8. 1. Die Wahl jedes , , und jedes Stell⸗ vertreters erfolgt in einer besonderen Wahlhandlung.

§. 2. 3 die fuͤr die verschiedenen Stande gebildeten Wahl⸗ bezirke oder einzelne Städte mehrere Abgeordnete und Stellvertreter zu' wahlen haben, so wird, um deren Reihenfolge unzweifelhaft fest zustellen, jede einzelne Wablhandlung ausdrücklich auf die Wahl des ersten, zweiten u. s. w. Abgeordneten, beziehungsweise ersten, zwei ten u. s. w. Stellvertreters, gerichtet.

8. 3. Ein Stellvertreter, der in der Reihefolge eine Stelle ein⸗ nimmt, welche hiuter der zur Zeit erledigten steht, ist zu der letzteren waäblbar und findet, wenn er fur dieselbe gewaͤhlt wird und die auf ibn gefallene Wahl annimmt, eine anderweitige Wahl in Beziehung auf die von ihm zuvor eingenommene Stelle statt.

§. 4. Alle Wahlen erfolgen durch absolute Stimmenmehrheit in der Art, daß der Gewaͤhlte mehr als die Halfte der Stimmen der erschienenen Waͤhler, oder zwar nur die Halfte, aber darunter die Stimme des nach den Lebensjahren aͤltesten Mitgliedes der Wahl⸗Versammlung erhalten haben muß. Befindet sich indeß das aͤlteste Mitglied unter denen, welche gleiche Stimmen erhalten

haben, so entscheidet die Stimme des naͤchstaͤltesten bei der Entschei⸗ dung nicht persoͤnlich betheiligten Waͤhlers.

§. 5. Finden sich die Stimmen zwischen Mehreren in der Art getheilt, daß sich fuͤr keinen derselben eine absolute Mehrheit aus— gesprochen hat, so sind diejenigen beiden Personen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen.

§. 6. Sind die Stimmen zwischen Dreien oder mehreren gleich getheilt; so findet eine Vorwahl unter ihnen statt, um diejenigen beiden Personen zu bestimmen, welche auf die engere Wahl zu brin⸗ gen sind. Erqiebt die zweite Abstimmung kein anderes Resultat als die erste, so ist die Wahl nochmals zu wiederholen, und wenn auch dann noch die Stimmen in derselben Weise getheilt bleiben, so sind von denen, welche die gleiche Stimmenzahl erhalten haben, die bei⸗ den den Lebensjahren nach Aeltesten auf die engere Wahl zu bringen.

§. 7. Ist zwar fuͤr Einen die relative Stimmenmehrheit vor— handen; haben aber naͤchst ihm mehrere andere eine gleiche Stim— menzahl erhalten, so ist durch eine weitere Vorwahl nach dem im S. 6 vorgeschriebenen Verfahren festzustellen, welcher von ihnen mit jenem auf die engere Wahl gebracht werden soll.

§. 8. Bei allen Vorwahlen, welche nur zu dem Zweck geschehen, um die beiden Personen zu ermitteln, welche auf die engere Wahl zu bringen sind, entscheidet die relative Stimmenmehrheit.

S. 9. Die auf eine engere Wahl gebrachten Personen haben sich des Mitstimmens bei derselben zu enthalten.

8. 10. Die Wahlstimmen werden mittelst verdeckter Stimmzet— tel abgegeben, wobei jederzeit die beiden jüuͤngsten Mitglieder die Stimm⸗ zettel cinsammeln, welche sie demnaͤchst gemeinschaftlich mit dem Wahl— Kommissarius zu erdffnen haben.

S. 114. Im Wahl- Termin, zu welchem die Wahlberechtig—⸗ ten mindestens 14 Tage zuvor einzuberufen sind, legt der Wahi— Kommissarius den Anwesenden zuvoͤrderst die Bescheinigungen uͤber die Insinuation der Einladungen vor, und wird, daß dies geschehen, im Wahl Protokoll ausdrücklich bemerkt. Dem⸗— naͤchst sind in diesem Protokoll saͤmmtliche erschienene Waͤhler, mit Angabe des Gutes, auf welchem die Stimme ruht, beziehungs— weise des Wahlbezirks, der Kommune oder Corporation, welche von ihnen vertreten wird, genau aufzufuͤhren. Aus demselven muͤssen ferner die Stellen, zu deren Wlederbesetzung die Wahlen erfolgt sind, die Periode, fuͤr welche sie stattgefunden, die Art und Weife der Abstimmung, der Gang der Wahlhandlungen in Beziehung auf etwanige Anwendung der Vorschriften der 88. 4—7 und die Resul⸗= tate derselben deutlich hervorgehen. Insbesondere ist zu letzterem Zweck in dem Protokoll nicht nur auszudruͤcken, mit wie viel Stim men die betreffenden Abgeordneten, beziehungsweise Stellvertreter, gewahlt sind; sondern es sind auch die Namen aller derer, welche außer den Gewaͤhlten Stimmen erhalten haben, mit Angabe der Zahl der letzteren, darin vollstaͤndig zu verzeichnen.

§. 12. Faͤllt die Wahl auf ein Mitglied des betreffenden staͤn⸗ dischen Verbandes, bei dem die Bedingung des zehnjaͤhrigen Grund⸗ 6 nicht vollstaͤndig erfuͤllt wird, so ist jederzeit noch eine zweite subsidiarische Wahl fuͤr den Fall vorzunehmen, daß die erforderliche Dispensation nicht ertheilt werden sollte. .

S. 13. Diese Vorschriften gelten nicht nur fuͤr die Wahlen von Abgeordneten und Stellvertretern der verschiedenen Staͤnde zu Pro⸗ vinzial⸗Kommunal-Landtagen und Kreistagen, sondern auch fuͤr die anderen von den Staͤnden auf denselben zu vollziehenden Wahsen (mit Ausnahme der Landraths⸗Wahlen), inigleichen für die Wahlen der Bezirks Waͤhler durch die Orts⸗Waͤhler im Stande . meinden. Die Dom⸗Kapltel ernennen anch f . neten und Stellvertreter nach den bei ihnen , . 2 Die Wahlen der Orts-Waͤhler in den zu Kolleftiv⸗

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