1842 / 219 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Groñbritanien und Irland.

= Oberhaus. Sitzung Parlaments⸗Verhandlungen. * 3 3. vom 2. Aug ust. (B. H) In dueser Sitzung e,. ĩ eite Verlesung einer von ihm 2 welche die Suspendirung eschlossenen n ere r ĩ iti ächtigt werden, Portug welche die Britischen Kreuzer ermaͤchtig in. r,, stäts-Gerschten kendemmiren zu lassen, eine Akte, welche Lord Pal⸗= gebracht hat, um die bekanntlich lange Zeit dem Abschlusse eines Traktats zur Unterdruͤckung des . dels widerstrebende Portugiesische Regierung zu zwingen, dem 2 langen der Britischen in Bezug auf den Abschluß eines so

venhandel das Haupt⸗Thema der Diskussion.

am Tage vorher einge einer vor zwei Jahren b

Skla venschiffe aufzubringen und von den

raktats nachzukommen. x ? 2 * . dieser Akte begruͤndete Lord e ,, bekannten Abschluß des Vertrages wegen Unterdrückung des Sklaven⸗

daß er nur die Suspendi⸗

handels, welcher neulich stattgefunden hat; daß er ch, daß die icht die Auf rantrage, erklärte er dadurch, da

. —— —— agg sie die Auswechselung der Ra⸗

le erg nicht cher statisinden on sey, welche in Lissabon vorgenom⸗

e,, , icherweise bis nach dem Schlüsse der

men werden solle und sich moͤglie 4 23 Sessi rn konne. üiebrigens bezeichnete Lord. Aberdeen da 8 ip i bsrꝛ werden solle, als ein solches, das den freund⸗

frlichen Beziehungen zwischen Po 1 1 gegen cine Macht von größerer Bedeutung zu

ebracht, möglicherweise zu einem endlosen Kriege haͤtt d Die zweste Veclesung der Bill wurde darauf oh Weiteres genehmigt. . . met n. 22 3 Lord Brougham, um in einer ausfuͤhrlichen Rede darzuthun, daß, wenngleich Englische Unterthanen direkt beim Sklavenhandel nicht mehr betheiligt seyen, doch ihre in direkte Be⸗ theiligung bei demselben durch Darleihung von Vertriebs⸗Kapitalien so umfassend und verderblich sey, daß die Anwendung legislativer Maßnahmen dagegen unumgaͤnglich nothwendig erscheine. Er rich⸗ tete sein Augenmerk dabei hauptsaͤchlich auf den Zustand der Dinge auf Cuba und in Brasilien. „Die Zucker⸗Ausfuhr von Cuba“, sagte der Redner, „hat sich im Verlaufe der Jahre 1829 bis 1836 auf mehr als das Doppelte erhoht, naͤmlich von 161,090,090 auf z7o, 0M οο0 Pfd.; die Zunahme der Production, welche sich daraus ergiebt, kann ohne eine Zunahme der Sklaven⸗-Einfuhr nicht stattgefunden haben, und nach den amtlichen Angaben aus Havang ergiebt sich auch, daß wahrend der Jahre 1827 bis 1831 mindestens 50,000 Sklaven jaͤhrlich eingeführt worden sind, was, den Reger zu 60 bis 85 Pfd. St. berechnet, ein jaͤhrlich auf den Ankauf von Sklaven verwendetes Kapital von etwa 4 Mil- lionen Pfd. St, ergiebt. Dieses Kapital kann natuͤrlich nicht in Cuba e, werden, und es leidet keinen Zweifel, daß Britische Kapitalisten die Darleiher desselben sind. Even so in Brasilien, wo nach maͤßiger Berechnung jahrlich 70, 000 Sklaven eingefuhrt wer⸗ den, deren Einkaufspreis sich auf 5 bis 6 Millionen Pfd. berechnen laͤßt. Freilich moͤgen die Britischen Kapitalisten ihr Geld nicht di⸗ relt zum Sklavenhandel herschießen, sondern nur als Hypotheken in die Plantagen Brasiliens und Cubas einschreiben lassen, aber sie wissen, daß nur durch den Sklavenhandel ihr Geld verzinslich ge⸗ macht werden kann, und koͤnnen daher fuͤr nicht weniger steafdar elten, als es der Fall waͤre, wenn sie geradezu zum Sklaven andel Geld hergegeben hätten. Wie bedeutend aber die auf diese Weise verwendeten Britischen Kapitalien sind, geht aus einer Erklaͤrung des Britischen Commissairs in Rio Janeirö vom 14. Juli 1838 hervor, welcher an Lord Palmerston berichtet, daß die meisten Unternehmungen in Brasisien mit Britischem Gelde betrieben wer⸗ den. Aber Britische Kaufleute betheiligen sich nicht selten auf eine noch viel direktere Weise am Sklavenhandel. So wurde vor ein paar Jahren ein unter Russischer Flagge in Sierra Leone aufgebrachtes, von dem dortigen Gerichtshofe aber auf den Grund seiner Inkom⸗ petenz wieder freigegebenes Sklavenschiff von einem naturalisicten, in der City von London ansaͤssigen Spanier angekauft und, von neuem als Sklavenschiff ansgeruͤstet, nach der Kuͤste von Afrika abgeschickt, wo es den Britischen Kreuzern in die Hande fiel und kondem⸗ nirt wurde. Eben so ein anderes Schiff, welches, in Li⸗ verpool ausgeruͤstet, zuerst nach Bahia und von dort nach der Afrikanischen Kuͤste zum Sklavenhandel abgesandt worden war. End⸗ lich weiß man, daß mehrere Britische Haͤuser in Rio Janeiro von dort aus den Sklavenhandel betreiben, und daß drei derselben vor lurzem 1200 Pfd. St. durch die Wegnahme ihrer Schiffe verloren haben.“ Nachdem Lord Brougham sich noch (,. gegen diejeni⸗ gen erklaͤrt hatte, welche, weil sie solche Geschaͤfte nicht selbst, son⸗ dern durch Agenten betreiben, sich fuͤr tadellos halten, als auch ge— gen diejenigen, welche unter den gegenwartigen bedraͤngten Verhaͤlt⸗ nissen allzugroße Strenge gegen dergleichen gesetzwidrige Handels⸗ zweige depreziren, schloß er mit einigen kraͤftigen Worlen der Auf⸗ forderung, den Handels-Verkehr Englands auch unter den jetzigen truͤben Umstaͤnden nur nach den Prinzipien des Rechts und der Recht⸗ . zu leiten und seinen besten Schuh in Frieden und Freiheit hen.

Der grog von Wellington erklaͤrte sich mit den Ansichten und Absichten Lord Brougham's einverstanden, wuͤnschte aber, daß derselbe eine speziellere Motion uͤber den Gegenstand vorlege.

Lord Brougham. meinte nun zwar, daß dies durch eine ge⸗ nauere Interpretation der auf den Sklavenhandel bezuͤglichen soge— nannten CLonsolidalions Akte aus der Regierungszeit Geörg's 1V. ge— schehen koͤnne; da indeß Graf Ripon eine solche Interpretation fr nicht zureichend und uͤberhaupt die Sache fuͤr sehr schwierig erklaͤrte, genen , 3 1 mit der Zusicherung der anwesenden

/ J q ĩ wn ih 1 nern hlaͤge in Erwaͤgung zichen wollten, und u Anfang der Sitzung wurde die Bill ; ' lungsunfaͤhigen Schuldner 67 dritten n , ,. ö. reichen Schuldner, welche das Land auff ahlen habe, d R * 83 k danken, daß durch dieses ck g nl Pirker irre e der Schuldner dem Wesen nach aufgehoben s d : ĩ 2 y und eine bessere Ver⸗ theilung der Schuldmasse als bisher angeordnet n V

Unterhaus. Sitzung vom 2 j ,, .

n 2 . 2 Kirchensteuer bezuͤgliche n Er ßen keinz auf Abschaffung der

= bringen beabsichti Minister beantwortete eine Fra 4 d 28 6 ichtige. Derselbe auf die Ausruͤstung ben fte D. eff , g. Bezug

daß allerdings zwei solche Dampfschiffe, das leine nicht eher als bis nach ihrer Ankunft in Veracru niß, dieselben in Britischen Haͤfen zu armiren,

zwischen Texas und Mexiko streng neutral zu verhalten.

O Connell benutzte diese Gelegenheit, um über abgeschlossenen , , Beschwerde e fem ihr ge, ; ; die farbigen Uunterihanen der Bri⸗ tischen Regierung, den Texianischen Gesetzen Kang nur ein paar , eras nehmen durften. Die Texianischen Gesetze erkennen bekanntlich noch die Sklaverel an. Lord Palmer st on, der Urheber des Trakt gts, vertheldigie den selben aus dem Grunde, weil er den mit den suͤdlichen Staaten der

selbe nichts dagegen stipulire, daß Tage lang ungehindert ihren Aufenthalt in

Nord Amerikanischen Union abgeschlossenen analog sey.

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Connell wandte dagegen ein, daß nur mit Süd⸗Carolina ein ach. Vertrag existire, * aber Texas sich, den Umstaͤnden nach, jedem Verlangen Englands auf unbedingte Anerkennung der Frei⸗ heit aller Britischen unterthanen ohne Ausnahme haͤtte fügen muͤssen.

Dies stellte indeß Lord PJa lm erston in Abrede und wies dar⸗ auf hin, daß Belgien, die Vereinigten Staaten und Frankreich schon vor England 8e mit Texas m chlossen haͤtten, und daß Eng⸗ land, wenn es noch langer gezdgert hätte, von allen Vortheilen des Verkehrs mit der neuen Republik ausgeschlossen geblieben feyn wärde.

Nachdem hierauf die von Lord John Russell eingebrachte Bill, gegen die Bestechungen bei den Wahlen gerichtet, zum drittenmale verlesen worden war, entspann sich eine Debatte uͤber die Bill wegen Sicherung des Eigenthumsrechts der Erfinder von Mustern, die beim Kattundruck, der Spitzen- und Seidenweberei zur An⸗ wendung kommen. Nachdem diese Debatte fast bis zu Ende der Sitzung gedauert hatte und die dritte Verlesung der Bill zum naͤchsten Abend angesetzt worden war, zeigte Sir Robert Peel noch schließlich an, daß er am Sten eine Adresse wegen Errichtun von Denkmaͤlern zu Ehren der Seehelden Lord Exmouth, Lor

England und Portugal wenig an⸗

ko dahin, das andere in Liverpsol, gebaut worden 'seyen, daß ken er g g.

der Mexikanischen Regierung würden, daß die ng e r nn den sey, und daß die Britische Jiesglerung aut abgeschlagen wor—

Offiziere erlauben werde, das Kommando c , 64 6

uͤbernehmen, da sie entschlossen sey, sich in dem ann ele W

de Saumarez und Sir Sydney Smith beantragen werde.

London, 3. Aug. Die Königin hat von Java ein merk— uͤrdig kleines Pferd, vielleicht das kleinste auf der Welt, denn es ist nur 27 Zoll hoch, zum Geschenk erhalten. Dies Thier wird, obgleich es schon vier Jahre zählt, von den Neufundlaͤndischen Hunden an Große uͤbertroffen, uͤbrigens aber ist es vollkommen wohl ausgebildet.

In der gestern ausgegebenen Hof⸗-Zeitung sindet sich die Ernennung des durch seine gegen die Kangdischen Insurgenten entwickelte Tuͤchtigkeit bekannten Obersten Wetherall zum Adju⸗ tanten der Koͤnigin an die Stelle des wegen seiner Schmaͤhungen auf die Königin verabschiedeten Obersten Dundas, und des Ober— sten Standish Viscount Guillamore, ebenfalls zum Adjutanten der Königin, an die Stelle des bei Dschellalabad gefallenen tapfe— ren Obersten Dennie.

Lord Palmerston ertheilte neulich im Unterhause den Rath, es sollten Lehrstuͤhle fuͤr die orientalischen Sprachen an den Englischen Universitaͤten errichtet werden, damit Englaͤnder eine Gelegenheit faͤnden, sich fuͤr Dolmetscherposten im Orient aus— zubilden, und die Dienste der Levantinischen Miethlinge entbehrlich wuͤrden. Dieser Vorschlag veranlaßte den Standard zu folgen den Bemerkungen: „Lord Palmerston's Anrathen einer Univer⸗ sitaͤtsbildung in orientalischen Sprachen wuͤrde etwas nutze seyn, wenn der Staatsdienst in England irgend Jemanden den geringsten Beweggrund darbbte, ein bestimmtes Studium oder auch nur irgend eine Thaͤtigkeit zu wahlen. Eine Lesekenntniß der Arabischen und der Tuͤrkischen Sprache wuͤrde jungen Leuten von mittleren Anlagen und mittlerem Fleiß in England jum allerwenigsten zwei bis drei der werthvollsten Jahre des Lebens kosten. Dann ist noch ein Jahr hinzuzufuͤgen, um die Fertigkeit des Sprechens dieser Sprachen zu erlangen. Ein solcher Aufwand von Zeit, als Zugabe zu den gewohnlichen Kosten der Schul- und Universitaͤtsbildung, wuͤrde sich mindestens auf den Betrag von 3 4000 Pf. St. belaufen. Aber welches Indivi⸗ duum, das nur einen kl inen Theil gesunden Menschenverstandes besäße, wuͤrde wohl 3 1009 Pf. St. in die unsichere Lotterie setzen, bei einer orientalischen Gesandtschaft eine Anstellung zu er— halten, die vielleicht 2 300 Pf. St. werth ware, wobei er si noch darauf gefaßt zu machen haͤtte, daß ein Italienischer oder Griechischer Abenteurer, der vielleicht mit feiner lingua franca einige Fertigkeit im Tuͤrkischen oder Arabischen Patois verbaͤnde, ihn unterböte. Nein!

elehrte Kenntnisse aller Art bieten in England nicht die geringste Her hung dar, und kein Vater wird auf den Gedanken kommen, seinem Sohn eine gelehrte Erziehung geben zu lassen, wenn er es moͤglich zu machen weiß, ihn in einer Fabrik oder in einem Com⸗ toir unterzubringen. Gelehrsamkeit ist ein Auchuͤlfemittel, zu dem diejenigen greifen, welche ihren Kindern nichts Sicheres zu bieten haben. Das Publikum wird deshalb schlecht bedient, wie jede Herrschast schlecht bedient wird, die schlecht bezahlt. Bildung, be⸗ sonders wissenschaftliche Bildung ist das Allerletzte, woran man bei der Auswahl der Beamten denkt, und wenn nicht die Hoch⸗ kirche der Gelehrsamkeit noch einige Aufmunterung darbbte, so wuͤrde England jetzt das unwissendsse Land in Europa seyn.“

Belgien.

Brüssel, 3. Aug. In der gestern bereits kurz erwähnten Sitzung der Repräsentanten-Kammer wurde eine Bittschrift von Luͤttich und der Umgegend eingereicht, welche Bemerkungen gegen die mit Frankreich abgeschlossene Convention enthielt. Herr F*** fosse nahm in dieser Beziehung das Wort und sagte: „Die Uebereinkunft mit Frankreich wird den Weinbauern der Provinz Luttich einen schrecklichen Schlag versetzen; sie werden den 300,900 Arbeitern von Flandern geopfert. Ich schlage die Ueber⸗ sendung der Bittschrift an den Finanz-Minister vor, damit er sehe, ob nichts zu thun sey. Ich verlange ferner die Niederlegung der Bittschrift auf das Buͤregu, wahrend der Diskussion des Gesetz⸗ Entwurfs uͤber die Uebereinkunft. Der Minister des In⸗ nern: Seit 1830 tragen die einheimischen Weine keine Accise. Der Vorschlag des Herrn Delfosse wurde angenommen, und die Kammer schritt zur Diskussion des Gesetz-Entwurfẽs.

Herr Cogels: Ich werde nicht auf das Verdrießliche zurückkommen, welches in der Uebereinkunst liegt, die man uns zu genehmigen vorschlaͤgt. Ich werde nichts von den ungluͤcklichen Folgen sagen, welche diese Ucbereinkunft fuͤr die Industrie selbst, von deren Unterstuͤtzung es sich handelt, nach sich ziehen wird; uͤber diesen Punkt ist bereits Alles gesagt worden. Aber die mei—⸗ sten Redner haben angekuͤndigt, daß sie, obgleich sie die Ueberein⸗ kunft mißbilligen, fuͤr ihre Annahme stimmen würden. Ich war entschlossen, wie meine Herren Kollegen zu handeln, aber Bemer⸗ kungen wurden vorgebracht, und es ist nicht darauf, geantwortet worden. So opfern wir eine Million unserer Einkünfte. Man hat gefragt, durch welches Mittel dieses Defizit gedeckt werden wurde, und uber diesen Punkt ist keine Erklaͤrung gegeben worden; bei einem solchen Zustande der Dinge glaube ich nicht, dem Ent⸗ wurf meine Genehmigung geben zu koͤnnen. Herr David: Ich werde fuͤr die Annaͤhme des Entwurfs stimmen, aber ich glaube, die Regierung fragen zu muͤssen, ob die Unterhandlungen mit Frankreich, um Konzessionen zu Gunsten der metallurgischen

Industrie, die Aufhebung des Verbots, welches auf den Belgischen

Tuchen lastet und endlich guͤnstigere Maßregeln fuͤr die Gerbereien erlangen, fortgesetzt werden. Frankreich kauft um einen 3. en alle unsere frischen Haute und sendet sie gegerbt zuruck, ö 4 gr dei eine einzige gegerbte Haut, wegen der 6.

ß r . nach Frankreich senden kann. Herr Del fosse: 1 è 26 der Abstimmung enthalten, well ich die Ueber— garn n rf 6 edrigend für Belgien haite, Wenn . gegen den kein Yi elt em en? , , m, . , . .

2 . r nen⸗Industrie zu fuͤhlen. . 6 9 us wird nur für die üebereinkunft beg well

othwendigkelt da ungen ist. k ĩ Amendement an, um den Gal l hen dr ö e r er gn,

Minister des Innern suchte zu beweisen, daß die Ueberein⸗ funft nöthig war, und daß sie für Belgien vortheilhaft ist. Der Vortheil, sagte er, rührt davon her, daß die Französische Regie⸗ rung Belgien einen Differential⸗Joll von 3 zu 5 bewilligt und es auf dem Französischen Markte in eine guanstigere Lage als Eng—⸗ land und Deutschland stellt. Die Kammer hoͤrte noch einige Redner, worauf die Schließung der Debatte stattfand. Verschse⸗ dene Amendements wurden zu Gunsten der Weinhändler vorge⸗ schlagen und saͤmmtlich an die Central-Section verwiesen. Der Geseß⸗Entwurf wurde (wie bereits erwähnt) mit 66 gegen 11 Stimmen angenommen; 9 Mitglieder enthielten sich der Ab— stimmung.

Das Journal de Bruxelles enthaͤlt folgende Bemerkun—

gen uͤber die mit Frankreich abgeschlossene Convention: „VDe r Vertrag vom 16. Juli hat das n . welches von ietzt an alle Handels⸗Vertraͤge erwartet: er wird in Frankreich kri⸗ tisirt und in Belgien scheint man ihn nur genvungen anzunehmen; einerseits findet man, daß die zu Gunsten der Franzoͤsischen Industrie darin stipulirten Vortheile entweder unbedeutend oder zu teuer er⸗ kauft sind; andererseits behauptet man, daß der Traktat den Bel⸗ kinn Fabriken nichts bewillige und Belgien zwinge, das mit ver⸗ erblichen Konzessionen zu bezahlen, was man billigerweise niemals hätte einbuͤßen sollen. Auf welcher Seite ist bei diesen Klagen und Gegenbeschuldigungen die Wahrheit? Wer hat Recht? Wer hat Unrecht? Wir wollen diese doppelte Frage unparteiisch und ohne Ruͤckgedanken untersuchen.

„um nur von den Haupt Artikeln zu sprechen, auf welche sich die Convention vom 16. Juli bezicht, namlich Leinen, Seidenzeuge und Wein, bemerken wir, daß wir im ahr 18611 für 20, 370, 5309 Fr. des ersten dieser Artikel in Frankreich eingefuhrt, als wir daselbst noch mit der Englischen Industrie konkurriren mußten, die zu jener Zeit fast ihre groͤßte Hohe eercicht hatte. Jetzt, wo wir auf den Maͤck= ten Frankreichs gegen die ,, lands geschuͤtzt sind, durfen wir mit Recht hoffen, unsere Leinen Ausfuhr auf den Standpunkt, den sie noch vor kurzem einnahm, zuruͤckkommen und den Betrag von 1838, namlich 31 35 Millionen Franken, erreichen zu sehen; es ergaͤbe sich also auf dieser Seite für unser Land ein Gewinn von 11 15 Millionen Franken an Arbeitslohn. Es ist dies die gengue Bilanz des Zustandes, worin die Convention vom 16. Juli unsere Leinen⸗Industrie versetzt hat. Man kann in der That nicht erwar ten, daß unsere Leinen Ausfuhr nach Frankreich eine uͤbermaͤßige Ausdehnung gewinne; sie ist durch unsere Production selbst beschranüt und diese gestattet uns wahrlich nicht, n hoffen, daß es uns jemals

elingen werde, die Englische Industrie auf den Maͤrkten unserer fahl en Nachbarn ganz zu ersetzen. 22

„Was die Weine und Seidenzeuge betrifft, so ist es bekannt, daß Frankreich im Jahre 1811 fur 6,6to 11 Fr. Weine und für F059, 691 Fr. Seidenzeuge, zusammen also für 16679, 235 Fr. dieser Artikel in Belgien eingefuhrt hat. Wenn diese Einfuhr in direktem Verhaͤltnisse mit der n ,, der Graͤnz Zölle und Kommunal— Accise zunimmt, so wird Frankreich auf dieser Seite einen Gewinn von 3 4 Millionen an Arbeitslohn erlangen; rechnet man hierzu noch, was jenes Land außerdem durch das Salz, den Schieser und die Schifffahrt gewinnen wird, so kann man sagen, daß der Nutzen, den es aus der Convention vom 16. Juli ziehen wird, mindestens 5 6 Millionen Franken betragen muß. 29 .

„Man sieht, daß, wenn man die Frage aus diesem etwas mate— riellen Gesichtspunkte untersucht, die Loͤsung sehr leicht ist: wir muͤs sen namlich die Frage im Sinne der Convention losen, diese annch— men und uns bemuͤhen, alle nur mögliche Vortheile aus den Kon! efsionen zu ziehen, die unserem Lande gemacht worden sind. Es j indeß von Wichtigkeit, nicht aus den Augen zu verlieren, daß es sich hierbei um etwas Anderes als um rein materielle Dinge han⸗ delt, und daß die Geld-Frage bei weitem nicht so wichtig ist, wie die moralische Frage. .

„Frankreich hat nicht so gegen uns gehandelt, wie es nach den feierlichen Versprechungen, die wir von ihm erhalten haben, haͤtte handeln müssen; es hat nicht diejenige Loyalitaͤt gegen uns bewiesen, die wir mit Recht erwarten durften, nachdem wir unseren Tarif so großmuͤthig herabgesetzt hatten; es ist uns auf diesem Wege nicht ge— folgt, obwohl es sich 2. verpflichtet hatte; und in Folge dieses Be— nehmens, das vielleicht klug, aber gewiß weder recht noch loyal ware, duͤrfen wir wohl sagen, daß die Convention vom 16. Juli nicht blos keine Begünstigung fuͤr uns ist, sondern, daß darin kaum irgend eine Gerechtigkeit wahrzunehmen.

„Erwaͤgt man die Lage beider Laͤnder aus diesem hoheren Ge— sichtspunkte, so haben wir das Recht, uns zu beklagen; die Fran— zosen haben dies Recht nicht und dennoch beklagen sie sich, ja, sie thun noch mehr, sie machen sich uͤber unsere Gegenbeschuldigungen lustig und sagen uns ganz trotzig, daß es fuͤr uns unmoͤglich waͤre, ohne sie fertig zu werden und ihren Markt aufzugeben. Noch ganz neuerdings hat ein Bewohner des nördlichen Frankreichs, Herr Leroy aus Bethune, in Dougi eine Broschuͤre herausgegeben, die den Titel fuͤhrt: „Quelques réllexions sur le Trait avec la Belgique“ und worin er jenen mindestens sonderbaren Satz zu beweisen sucht. Es ist wahr, wie der Verfasser sagt, daß wir niehr nach Frankreich aus⸗ fuhren, als dieses bei uns einfuͤbrt: allein der Betrag dieser doppel⸗ ten Bewegung naͤhert sich mehr und mehr dem Gleichgewicht, und der Ausschlag zu unseren Gunsten, der im Jahre 1833 mehr als 38 Millionen Franken betrug, ist gegenwaͤrtig auf min⸗ destens 2. Millionen Franken reduzirt. Es ist gleichfalls wahr, daß unter den nach Frankreich ausgeführten Gegenstaͤnden, die Manufaktur -Erzeugnisse die erste Stelle einnehmen und mehr als ein Drittel derselben bilden; untersucht man jedoch die Einfuhr Frank⸗ reichs in Belgien, so uͤberzeugt man sich, daß die Fabrikate einen weit beträchtlicheren Theil derselben ausmachen. Es heißt daher, sich schiechter grunde bedienen, wenn man, wie der Verfgsser der erwahn⸗ ien Broschüre hut, solche Dokumente benutzt, um dargus zu schlie⸗ fen, daß e uns unmöglich sey, uns von dem Franzdͤsischen Markte urückjuziehen, und uns enger an andere Lander an zuschließen; wir lor Frankreich eben so wenig entbehren, wie Frankreich uns; nur auf dem Felde einer billigen Gegenseitigkeit muß man die Interessen beiber Völker zu vereinigen suchen. Dles ist bisher nicht geschehen; wir haben Alles bewilligt, während wir noch die ersten Zugestandnisse von Frankreich erwarten; das ist keine Gegenseitigkeit, das ist nicht einmal Gerechtigkeit.“

Dentsche Bundesstaaten. X Dresden, 5. Aug. Die immer noch anhaltende Duͤrre roht nach und nach immer mehr zur allgemeinen Kala— nität zu werden. Ein neulich eingetretener leider nur einen ag andauernder Regen hatte die Erde, welche mehrere Ellen tief änzlich ausgedbrrt ist, nur wenige Zoll hinein angefeuchtet. Der uttermangel ist in einigen Gegenden, z. B. im Voigtlande, be— eits so groß, daß schon seit längerer Zeit das Vieh nur das halbe utter erhalt, viele Vieh Eigenthuͤmer, namentlich die unbemittel⸗ en, ihr Vieh schlachten und um jeden Preis verkaufen (was spaͤ⸗ ter nothwendig eine Vertheuerung des Fleisches zur Folge haben muß) und selbst die bemitteltsten und tuͤchtigsten Landwirthe dem

kuͤnstigen Winter rathlos und mit Sorgen entgegen ehen.

Nachdem die hohen Gaͤste, deren sich unser Königliches Haus

in der letzten Zeit zu erfreuen hatte, dieses wieder verlassen haben, at auch Se. Masjestaͤt der König eine vierwoöchentliche Reise nach yrol und Salzburg angetreten, nachdem er noch . unser

Vogelschleßen, welches diesmal mit ungewöhnlichem Glanze begangen wird, mit Seiner Gegenwart und thaͤtigen Theilnahme

beehrt hatte.

ildesheim, 4. Aug. (Hild. Ztg.) Gestern Nach⸗ a ist an, und praͤkonisirte Bischof von Hildesheim

in Begleitung zweier Kapitularen nach Hannover gereiset, um heute daselbst in die Hände des von Sr. Majestaͤt dem Könige dazu designirten Ministers den Homa durfte die feierliche Consecration und nahe bevorstehend zu betrachten seyn.

Karlsruhe, 3. Aug. Oberd. 3) In der Abgeordneten⸗ Kammer fuhrte heute die Tagesordnung zu der Disküssion über das Budget des Ministeriunis des Innern. Bei dem Absatz lische Kirchen⸗Section“ wird von den Ab ander die Stellung dieser Behoͤrde gegenüͤ gewalt und das Verhaͤltniß der protestantischen Kirche uberhaupt zur Sprache gebracht, indem die Redner die Ansicht begründen, daß die Regierung, waͤhrend sie in der neueren Zeit die Rechte der katholischen Kirche mehr als früher achte, und sich aller Ein— griffe in deren innere Angelegenheiten enthalte, in Beziehung entgegengesetzte Die Veranlassung dazu gab die Anstellung zweier Mitglieder der obersten evangelischen Kirchen⸗Behorde mit dem Charakter als Regierungs-Räͤthe. auf die Revision der

ial⸗Eid abzulegen. nthronisation desselben als

ordneten Zittel er der Staats⸗

otestanti schlagen . 6

Mehrere Vorschlaäge in echnungen der kirchlichen und mil— tiftungen werden besprochen, und zum Theil der Re zur Erwägung empfohlen; eine von der Kommission bean Forderung fur zwei Super⸗Revisoren dieser Rechnungen wird von der Kammer bewilligt. Bei dem Titel „Sanitaͤts-Kommission“ wird die Bitte gestellt, daß von der Regierung durch angemessene Maßregeln dem uͤberhandnehmenden Branntweintrinken Schran— ken gesetzt werde. Bei dem Titel „General-Landes-A Archiv“ be—⸗ klagt sich Herr Sander, daß Gemeinden und Privaten die Ein— sicht in die dortigen Akten versagt werde.

Schweiz.

Die katholische Staats-Zeitung beginnt einen Artikel mit dem Motto: Aide-toi et Dieu t'aidera und schließt ihn mit den Worten: „Die Tagsatzung wird niemals Kraft haben, Aargau zur Herstellung der Klöster zu zwingen, allein wenn die Katholiken bei gunstiger Gelegenheit fruher oder spaͤter die Kloͤster durch gerechte Selbsthuͤlfe wieder hersteilen, so wurde Aargau und die Tagsatzung auch die Kraft nicht haben, die so her— gestellten Kloͤster aufzuheben.“

Schweizer Blätter bringen auch den Widerruf des Herrn Aloys Fuchs. Derselbe lautet wortlich: „Ich Aloys Fuchs erkläre frei und offen vor dem hochwuͤrdigsten Herrn Hieronymus, Erz— bischof von Metite, apostolischem Nuntius in der Schweiz, daß ich verwerfe und verdamme alle die Saͤ Christus kein Heil“, welche unser heilligster in dem apostolischen Breve vom 17. Herbstmonat 1833 verworfen ö. e,, hat, verwirft und verdammt, getreu dem Prie⸗

er⸗Eide.“

Zürich, 27. Jul.

meines Buches: „Ohne ater, Papst Gregor XVI.,

Spanien.

O Madrid, 27. Juli. Schon dͤfter habe ich Ihnen als meine Ansicht ausgesprochen, daß es ein Irrthum ist, wenn man glaubt, der hier herrschenden National⸗Stimmung, fuͤr den hoffent— lich entfernten Fall, daß eine Franzoͤsische Propaganda sich aber⸗ mals gegen den Rhein und die Alpen lenken sollte, eine Richtun geben zu koͤnnen, durch welche dieser von hier aus ein Hemmschu angelegt würde. Der so laut ausgesprochene Nationalhaß ist er⸗ kuͤnstelt; er gilt der Franzoͤsischen Regierung, insofern diese eine konservative Stellung annimmt; zwischen der revolutionairen Partei, die hier die herrschende ist, und jener, die in Frankreich die Ge— u erringen und Europa zu neuem Kampfe herauszufordern t ist, findet, bei Gleichheit der Prinzipien, die innigste Ver— Die Art und Weise, in welcher die hier herr— schende Partei sich uber die möglichen Folgen des Ablebens des Herzogs von Orleans ausdruͤckt, liefert einen neuen Beweis zu mei⸗ ner Behauptung. Die Möglichkeit, daß in Folge dieses nie genug zu beklagenden Ereignisses man sich jenseits des Rheins auf alle denkbare Wechselfaͤlle gefaßt halten koͤnnte, giebt dem revolutionairen Spa⸗ nien sogleich die Veranlassung, den Franzoͤsischen Patrioten ein inniges Buͤndniß anzutragen. „Wir muͤssen“, sagt das Eco del Comercio, „als im hoͤchsten Grade bei dem Wohl oder Wehe Frankreichs betheiligt, die gegenwaͤrtige Gele wenn es mit Anstand geschehen kann, die anzuknuͤpfen, die groͤßtentheils durch die Schuld unseres letzten Ministeriums unterbrochen wurden. nicht beide Regierungen, doch beide Nationen, und dies ist unter mehr als einem Gesichtspunkte fuͤr die Unabhaͤngigkeit der unsri⸗ So lange die beiden, kraft politischer Prinzi⸗

pien verbruͤderten Volker in Eintracht wandeln, kann das freie

Volk an der Seine, falls die Ereignisse, die sich in Frankreich be—

reiten, den Parteigaͤngern des alten Systems Muth und Unter—

nehmungsgeist einflbßten, darauf rechnen, bei uns eine feste, dem

Absolutismus entgegenzusetzende Schranke zu finden.

Krisis dazu dienen sollte, der Verbreitung der Herrschaft volks⸗

thuͤmlicher Prinzipien einen neuen Schwung zu geben, so wurde

Spanien alsdann in Betracht ziehen, bis wie weit es diesen Er—

oberungen der demokratischen Partei zur Stuͤtze dienen kann

und muß.“

Das neue Ministerium scheint in der That nichts sehnlicher zu wuͤnschen, als daß die unterbrochenen diplomatischen Verhaͤlt— nisse mit Frankreich auf den fruͤheren Fuß wiederhergestellt wer— den möchten. Der Graf Almodovar erklärte dem Brasilianischen

JGBJeschaͤftsträͤger, der sein Beglaubigungs-Schreiben als Minister— Resident zu uͤberreichen wuͤnschte, er bedaure gar sehr, daß sein Vorgaͤnger im Amte, Herr Gonzalez, den Etikettenstreit mit Herrn von Salvandy nicht durch verstaͤndige Nachgiebigkeit zu vermitteln gewußt, und dadurch ein Präzedent herbeigeführt haͤtte, kraft dessen es nunmehr dem Brasilianischen Minister Residenten gestattet wer— den koͤnnte, seine Kredenzialien der Königin selbst zu uͤberreichen.

Graf Almodovar fuͤgte hinzu, er werde versuchen, einen Ausweg

ausfindig zu machen, um dem Brasilianischen Residenten die se Ehre

dennoch zu verschaffen, und da Letzterer noch immer keine weitere Aus— kunft erhalten hat, so vermuthet man, daß Graf Almodovar sich mitt⸗ lerweile mit der Franzbsischen Regierung uͤber die Art und Weise, wie von nun die diplomatischen Agenten fremder Maͤchte hier empfangen werden sollen, zu verstaͤndigen sucht. Grafen von Salvandy abgeschlagen hat, seine Kredenzialien als otschafter an die Königin feibst zu uberreichen, kann die hlesige Regierung dem Brasilianischen Residenten schwerlich eine solche ohne sich mit der Franzoͤsischen daruͤber

bruͤderung statt.

nheit benutzen, um, erbindungen wieder

Dies wuͤnschen, wenn aͤuch gen von Vortheil.

gendes Aktenstuͤck mitgetheilt:

breitender General, und seine Kollegen Tischun und Wan machen bierdurch eine klare Proelamation. Es zeigt sich, daß unter den schwarzen Barbaren viele Landes Eingeborene sind, die, von den Eng⸗ lischen Rebellen gefangen genommen, durch Veraͤnderung der Kleidung dergestalt im Aussehen unigestaltet sind, daß man sie nicht erkennen kann. Von den Rebellen gezwungen, die niedrigsten Arbeiten zu ver— richten, werden sie grausam bedruckt. Auch haben sie die Aussicht, am Tage der Schlacht vorangestellt zu werden, um die ganze Gewalt des Kanipfes auszuhalten oder, wenn sie sich zuruͤckziehen wollen, von ihren Bedruͤckern getoͤdtet zu werden. Unfaͤhig, sich zu erklaͤren, und weder vorwaͤrts noch ruͤckwaͤrts koͤnnend, sind sie wahrhaft zu bekla—⸗ gen. Unter den rothen Barbaren befinden sich ebenfalls mehrere, die wider ihren Willen von diesen Rebellen aus anderen Laͤndern gebracht worden sind, ohne Lust, ihnen zu folgen, und ohne Theil an ihrer Beute. Warum sollten diefe in ihrem Dienste bleiben? Deshalb ist diese klare Proclamation erlgssen. Wenn am Tage der Schlacht rothe oder schwarze Barbaren, im Fall sie auf dem Lande sind, ihre Waffen wegwerfen und knicend Unterwerfung anbieten oder, im Fall sie sich auf dem Wasser befinden, zu schiffen verweigern, fo soll ihr Lehen jederzeit verschont werden. Wer ein großes barbarisches Auge (einen Anfuͤhrer) ergreift und uͤberliefert, soll mit einer hohen Würde belohnt werden. Wer gemeine Teufel ju Gefangenen macht, soll reiche Geldbelohnungen erhalten; und wer ein auslaͤndisches Schiff uͤberliefert, soll alle darin befindlichen Waaren behalten. Ein be! sonderes Edikt. Im 21sten Jahr Taoufwangs, im 12ten Monat, am 12ten Tage. (30. Januar 18427).“

Wenn die

Denn nachdem man dem genommen, daß die Mandarinen die strengsten Maßregeln ergrei⸗ 1 mußten. Es finden ie e,. viele Hinrichtungen statt, so ; an einem einzigen Tage in Canton 14 J d

Auszeichnung zugestehen, wurden. [ ; J e d. verglichen zu haben.

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Mina, erregte, die sich der Dose bemächtigte. Auch die bisherige Ober ⸗Hofmeisterin der * Marquisin von Belgida, wird

nunmehr beschuldigt, die Intriguen des Infanten unierstaͤßzt zu haben, und ist berelts aus dem Palast entfernt wor— den. Der Vormund der Kbnigin wüänscht, daß nun die Wittwe seines vertrauten Freundes, des Generals Mina, als Ober- Hof⸗ meisterin an die Spitze des Hofstaates gestellt werden moͤge. Da dieses Amt aber nur von einer Person bekleidet werden darf, die ur Spanischen Grandejzza gehort, so steht zu vermuthen, daß der egent jener Dame diese hohe Wuͤrde ertheilen werde. Die 8 Mina hat uͤbrigens seit dem Tode ihres Gemahls ihre Trauer nicht abgelegt und erscheint, troß der Etikette des Palastes, nie anders, als in schwarzen wollenen Gewändern. Herr Arguülles hat einen eifrigen Anhaͤnger des Ministeriums Gonzalez, Don Francisco Lujan, der zu gleicher Zeit Artillerie-Capitain, Beamter im auswärtigen und im Kriegs⸗Minislerium und Deputirter ist, als . der Geschichte und Naturwissenschaften bei der Königin angestellt. 1 7

Gestern ließ der Vormund der Koͤnigin durch ein Mitglied der Englischen Gesandtschaft vier der schoͤnsten Pferde aus den Kbͤniglichen Staͤllen auswählen, die zum Geschenk fuͤr Ihre Ma— jestat die Königin von Großbritanien bestimmt sind. Der Regent hat Befehl gegeben, auf seine Kosten einen Andalusischen Hengst als Geschenk fuͤr Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albert an— zukaufen.

Der Infant Don Francisco hat dem diplomatischen Corps anzeigen lassen, daß er wuͤnsche, es vor seiner Abreise noch einmal zu empfangen. Es scheint jedoch, daß man diesem Wunsche nicht nachkommen werde, indem der Englische Gesandte einen solchen Besuch fuͤr voͤllig unstatthaft erklaͤrt.

Der beruͤhmte Washington Irving, außerordentlicher Ge— sandter und bevollmaͤchtigter Minister der Vereinigten Staaten Nord-Amerika's am hiesigen Hofe, ist vorgestern hier eingetroffen.

Nach schrift. Die Regierung hat dem Infanten Don Francisco den schriftlichen Befehl zur Abreise, und zugleich 12,000 6 in baarem Gelde und 10,000 in Wechseln auf die Havana zugestellt.

Es heißt, der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Graf Almodovar, sey gesonnen, seine Entlassung zu nehmen.

China.

Ytacau, 12. April. Nach einem fruheren Versuch, die Englische Garnison zu Ningpo zu vernichten, lagerten sich die Chinesen, etwa 6000 Mann stark, ungefaͤhr 11 Englische Meilen westlich, in der Absicht, den Englaͤndern die Zufuhr abzuschneiden. Es wurden darauf 1190 Mann Britischer Truppen eingeschifft und, von den Dampfbdͤten ins Schlepptau genommen, den Fluß hinauf gebracht, bis sie dem Feinde gegenuber anlangten. Run machten sie einen Angriff, und die Chinesen flohen, mit Hinter— lassung von 5 700 Todten, nach allen Richtungen hin; indeß hatten sie vorher muthiger gekaͤmpft, als bei irgend einer fruheren Gelegenheit, daher ihr bedeutender Verlust. Auf Seiten der Engländer wurden 3 Mann getoͤdtet und 40 verwundet. Am naͤchsten Tage kehrten die Truppen in ihr Lager zuruͤck. Dem Vernehmen nach sammelt sich ein neues Corps von nicht weniger als 30,009 Chinesen, um Ningpo noch einmal anzugreifen. Auch wird versichert, daß Sir Hugh Gough im Begriff stehe, eine Bewegung gegen die Hauptstadt der Previnz Tschikiang auszu— fuͤhren, und daß er vermuthlich die ganze Britische Truppenmacht mitnehmen werde. Nach dem ersten Gefecht zu Ningpo fiel die Kasse des Feindes in die Haͤnde der Englaͤnder, sie enthielt aber nicht mehr als 2000 Dollars.

Sobald die letzten Verstaͤrkungen, die jetzt nach China unter— weges sind, hier eingetroffen seyn werden, word sich die Britische Streitmacht in den Chinesischen Gewässern auf 5 Kriegs schiffe,

worunter 17 Dampfschiffe, nebst 40 bis 50 Transport- und Pro⸗ viantschiffen, und auf 15,000 Mann Soldaten, außer den auch im Landdienst zu verwendenden Seeleuten, belaufen. Bereits sind in den verschiedenen Gefechten den Chinesen 8000 Mann getbd— tet und 1819 Stuͤck Geschuͤtz abgenommen oder zerstoͤrt worden.

Wie verlautet, sind die Chinesen jetzt damit beschaͤftigt, die

Vocca-Forts wieder aufzubauen. Auch lassen sie sich die Nach—⸗ in der Europaͤischen Einrichtungen immer angelegener seyn. icht

nach Englischem Muster eingerichtet, sondern die Chinesen haben auch schon Schisse gebaut, die durch Schaufelraͤder fortbewegt werden, wie sie es bei den Dampfschiffen gesehen. Da sie jedoch die Benutzung des Dampfs noch nicht kennen, werden diese Raͤder einstweilen durch Menschenkraͤfte mittelst Drehwerke in Bewegung gesetzt.

Geschuͤtze, Pulver und Festungs werke werden bereits

Als eine neue Probe der Chinesischen Kriegslisten wird fol—

„Der Kaiserliche Ober⸗-Kommissar Hihking, ein Schrecken ver—

Auf dem Canton⸗Fluß haben die Seeraäubereien so uͤberhand⸗

e Schritt des

Infanten Don Francisco haben keinen Erfelg gehadl

Der Schresblehrer der jungen Köoͤ—⸗ versucht, ihr ein Portrait des aͤltesten s auf dem doppelten Boden einer kostbaren Dose an⸗ 6 in die Hande zu spielen; allein das Abbild des frei⸗

atur nicht allzu sehr begaͤnstigten Prinzen nahm in in lautes Gelaͤchter ausbrach hrer Gouvernantin, der Graͤfin

——

nigin hatte nfanten, da

nere Verwaltung publizirt nachstehende Verfuͤgung an die Koͤnigl. Regierung zu Arnsberg, die Verhaͤltnisse kr m wohnenden Zigeuner betreffend.

urch die Aufmerksamkeit

Inland. Berlin, 8. Aug. Das Ministerialblatt für die in—

Lande

erm 25sten v. M. eingereichte XlIlte Kapitel

„Das Ministerium kann das von der , d,. Regierung un⸗

er Wittgensteinschen olijei Ordnung vom J. Mai 1573, in so weit darin Helden, Zigeu⸗ er und Juden fur vogelfrei erklart werden, als noch anwendbar nicht

ansehen, ünd die Befugniß der Königlichen Regierung, dem zur christ⸗

lichen Religion sich bekennenden N. die Verehelichung mit der gleich⸗

falls zur christlichen Religion sich bekennenden * verbieten, dar⸗

aus nicht herleiten. Der im Inlande angesessene Bittsteller, welcher, seiner nicht widerlegten . nach, seiner Militairpflicht im Preu⸗ ßischen Heere genügt hat, ist Preußischer Unterthan, und genießt als solcher alle mit dieser Eigenschaft verbundenen bürgerlichen Nechte,

wozu die Befugniß gehort, sich nach freier Wahl zu verehelichen,

hne durch ein aus seiner nationalen Abstammung hergeleite⸗

tes obrigkeitliches Verbot darin beschraͤnkt zu seyn. So we⸗

nig nun im Allgemeinen die Vermehrung der Zigeuner im Inlande zu wunschen ist, und so sehr das Minssterium die Vorschlage der Königlichen Regierung zur Civilisirung der im Kreise Wittgenstein lebenden Zigeuner gewürdigt hat, so kann dasselbe doch einer Auf⸗ fassung ibrer bürgerlichen Stellung nicht beitreten, welche zu der in den Gesetzen nicht begründeten Annahme einer volligen Rechtlosig— keit der Zigeuner führen wurde, Im vorliegenden Falle reden über dies die Verhaͤltnisse der Betheiligten der beabsichtigten Vereheli⸗

chung das Wort, da die Fortsetzung des Konkubingts derselben weder zu verhindern, noch zu wünschen seyn würde. Die Königliche Re⸗ gierung hat hiernach den N. auf die mit ihren Anlagen beiliegende Beschwerde vom 30. Oktober v. J. zu bescheiden und dafür zu sor⸗

en, daß seiner Verehelichung von der Polizei⸗Behoͤrde nichts in den . gelegt werde. Berlin, den 23. Mai 1842. Ministerium des Innern. Erste Abtheilung. von Bernuth.“

Das heute ausgegebene Ministerialblatt enthaͤlt auch die Cirkular-Verfuͤgung, betreffend die Censur und den Verkauf der durch Kupferstich, Lithographie oder auf anderem Wege verviel⸗ faͤltigten Bilder, welche also lautet:

„Es ist bisher angenommen worden, daß Bilder, welche durch

Kupferstich, Lithographie oder auf anderem Wege vervielfaͤltigt und zum Verkaufe bestimmt werden, der Censur unterworfen seyen, und es ist diese Censur nach Analogie der im Artikel 1V. des Censur⸗ Edikts vom 18. Oktober 1819 uͤber die Censur von Gelegenheits⸗Ge⸗ dichten, Schul-Programmen und anderen einzelnen Blattern dieser Art enthaltenen Bestimmungen, den Polizei-Behbrden uͤbertragen

worden. Eine naͤhere Pruͤfung des gedachten Grundsatzes hat mich

indeß uͤberzeugt, daß die Bilder Censur der gesetzlichen Grundlage entbehrt. as allegirte Censur-Edikt und der demselben zum Grunde liegende Bundes⸗Beschluß bezieht sich nur auf Druckschriften, und erfordert nur fuͤr diese eine vorgaͤngige Censur, und auch das Censur⸗ Edikt vom 19. Dezember 1788 enthaͤlt keine direkte Vorschrift, wor⸗ aus sich eine solche praͤzentive Beschraͤnkung des Verkehrs mit Bil⸗ dern herleiten ließe. Die Censur unterliegt aber, schon ihres singu⸗— lairen Charakters halber, uberall der striktesten Auslegung, und muß i ihr durch positive Gesetze angewiesene Gebiet streng begraͤnzt werden.

Es darf mithin kuͤnftig nicht mehr gefordert werden, daß Bil⸗

der, welche zur Vervielfaͤltigung und zum Verkaufe bestimmt sind, vorher der Polizei-Behdrde zur Censur vorgelegt werden, wobei es

sich jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen von selbst versteht, daß jede auf einem Bilde angebrachte Schrift der vorgangigen Druch= Erlaubniß des ordentlichen Censors unterliegt. Die Polizei hat sich hiernach darauf zu beschraͤnken, gegen die Schaustellung und Ver⸗ breitung unsittlicher, schlüpfriger oder sonst anstoͤßiger Bilder, so wie gegen solche, welche unter die Straf-⸗Bestimmüng des S. 155 und 572. Tit. 20. Th. II.“) des Allgemeinen Landrechts fallen, die gesetzlichen Repressiv Maßregeln zu ergreifen.

Indem ich deshalb das uber die Bilder⸗Censur erlassene Reskript vom 21. Januar 1823 Anngl. S. 104) hierdurch aufhebe, ersuche ich das Cell Ober⸗Praͤsidium, die betreffenden Polizei⸗Behöorden hiernach mit Anweisung zu versehen und zur Ausfuhrung dieses Er—⸗ lasses, wodurch sich auch die Cirkulac⸗Reskripte vom 7. Februar 1832 (Annal. S. 169) und 8. Mai 1837 (Annal. S. 138) modistziren, das sonst Erforderliche zu verfuͤgen.

Berlin, den 28. Mai 1822.

Der Minister des Innern und der Polizei. von Rochow.“

Nachstehende Verfuͤgung ist an die Königl. Regierung zu

Frankfurt a. d. O. über die Haltung auf feuersichere Bedachun⸗ gen in der Naͤhe voruͤberfüͤhrender Eisenbahnen ergangen:

„Es liegen zwar, wie der Koͤniglichen Regierung auf den Be—

richt vom 27. Maͤrz (. erdffnet wird, keine Erfahrungen daruͤber vor, bis auf welche Entfernung hin die Zuͤndkraft der aus dem Schorn«— stein der Lokomotiven ausgeworfenen Kohlen noch wirksam ist; hierin kann aber nur ein Grund gefunden werden, eher mehr als weniger Vorsicht anzuwenden und von den Eisenbahn-Gesellschaften die mög⸗ lichste Beseit igung wahrscheinlicher Gefahren zu verlangen.

Die Koͤnigliche Regierung hat deshalb auf den Grund des der

Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn-Gesellschaft gestellten Vorbehalts darauf zu halten, daß die innerhalb eines Rayons von 10 Ruthen zu beiden Seiten der Bahn belegenen Strohdaͤcher auf Kosten der Gesellschaft in feuersichere Bedachüngen verwandelt werden. Dabei ist es auch nicht zu gestatten, daß die Besitzer der fraglichen Gebäude sich eiwa von der Eisenbahn-Gesellschaft für die Erfuͤllung der ihr obliegenden Verpflichtungen in Gelde abfinden lassen, und die feuergefaͤhrlichen Bedachungen nichtsdestoweniger bleiben.

Berlin, den 16. Juni 1812. Der Minister des Innern u. der Polizei. Der Finanz⸗Minister. von Rochow. von Bodelschwingh.“

Se. Excellenz der Herr Finanz-Minister hat folgende Verfuͤ⸗

Rn an saͤmmtliche Köoͤnigl. Regierungen, betreffend die moglich ste

eibehaltung der alten Wege bei Anlegung neuer Chausseen er⸗

lassen:

„Des Koͤnigs Majestaͤt haben neuerdings auf Veranlassung eines

Spezialfalls zu erkennen gegeben, daß Allerhoͤchstdiefelben es nicht an— gemessen finden können, wenn bei Ehaussee Neubauten, um cine un- wesentliche Abweichung von der geraden Richtung zu vermeiden, der alte Weg verlassen wird und dadurch unnßthige Ausgaben veranlaßt und Reelamationen herbeigefuͤhrt werden, die, wenn auch nicht im⸗ mer das, strenge Recht, doch namentlich bei Durchschneidung der Grundstuͤcke, oft die Billigkeit fur sich haben.

Der Kdoͤnigl. Regierung wird daher die fruͤher schon gegebene

Bestimmung in Erinnerung gebracht, daß bei den Chausseebauten

der alte Weg moͤglichst beibehalten und ohne ü . nicht verlasfen werden soll hne überwiegende Gruͤnde

Berlin, den 19. Mai 1842. Der Finanz Minister. von Bodelschwingh.“

Trier, 1. Aug. (Tr. 3) Das Domkapitel hier hat in

Hinsicht der am 21. Juni Statt gehabten Bischofswahl nach⸗

stehendes huldvolle Kabinetsschreiben Sr. Majestaͤt des Königs erhalten:

As. 155 J. c. Was von Schriften (aufruͤhrerischen Inhalts)

verordnet ist, gilt auch von Gemaͤlden, Kupferstichen und anderen innlichen Darstellungen, welche in eincr solchen unerlaubten Absicht erfunden und bekannt gemacht worden.

chri ungen geäußert werden, sind Pasquille, wenn sie der Urheber selost/

oder durch andere öffentlich aufgestellt oder verbreitet hat.

§. 572. Injurien, die durch schriftliche Aufsaͤtze, durch Druqh⸗ ften, durã Gemälde, Kupferstiche oder andere sinnliche Darstes