wird. Dle Tumultuanten bringen alle Gewerke und Fabriken zum Stillstande mit Ausnahme der Kornmuͤhlen, denen sie gestat⸗ ten, fortzuarbeiten. In der Nähe unseres Lagers befinder sich eine Kirche, die gerade jetzt in der Reparatur begriffen ist; eine Abtheilung der Tumultuanten zog auch dorthin und zwang die Arbeiter, etwa dreißig an der Zahl, ihre Arbeit niederzulegen; „die Pfaffen“, sagten sie, sollen auch einmal einen Feiertag haben.“ Im Uebrigen haben sie sich bis jetzt ziemlich friedfertig gezeigt. FPeute Abend um 7 Uhr wollen sie eine große Vęersammlung hal⸗ ten, vermuthlich um von ihren Führern Befehle uͤber die morgen u unternehmenden Operationen zu erhalten. Einige von 1 ——— in meiner Gegenwart geäußert, daß bis zum Sonnabend weder in VYorkshire noch in Lancashire auch nur eine einzige Fabrik mehr in Arbeit seyn wird. Man muß sich daher auf Alles gefaßt machen. Eine ernste Krisis scheint bevorzustehen.
Manchester, 13. Aug. (B. H.) Gestern haben sich die Auftritte der vorigen Tage wiederholt, die Arbeiter ziehen noch im— mer in Schwaͤrmen durch die Straßen, zwingen die Fabrik-A1r— beiter, welche wieder ihre Arbeit beginnen wollen, davon abzuste⸗
en, brechen mitunter in die Bäckerlaͤden ein und werden nur mit . von dem Militair einigermaßen im Zaume gehalten. Ge⸗
stern fanden wieder mehrere große Versammlungen der Arbeiter statt; in einer derselben, welche die sogenannten Abgeordneten in Sherwood Inn hielten, wurde geradezu beschlossen, die Bewegung nicht eher aufzugeben, als bis die sogenannte Volks-Charte zum Landesgesetz geworden sey. Der Guardian warnt davor, daß man hoffe, durch Nachgiebigkeit die Unterdruͤckung der Unruhen zu erlangen; man sey jetzt zu nichts Anderem gelangt, als zu der von den Chartisten⸗Fuͤhrern Feargus O'CLonner und Anderen so lange angedrohten „heiligen Woche“, und was man vor sich sehe, sey nichts mehr und nichts weniger als die Insurrection. Nicht we— niger als 2800 Spezial-Konstabler sind in Manchester vereidigt. Die Theater sind der Unruhen wegen geschlossen. Der Zustand der Dinge in den nahe liegenden Orten, Oldham, Stockport, Sal⸗ ford und Ashton ist dem von Manchester ganz analog.
Niederlande.
Amsterdam, 12. Aug. (L. A. 3.) Jetzt kennt man die Verfugung des Koͤnigs, wonach einige Theile der Hollaͤndischen Armee die Benennung Limburgisches Bundes-Kontingent anneh— men sollen. Ein Bataillon des 7ten Infanterie-⸗Regiments, eine Eskadron des 4ten leichten Dragoner-Regiments und eine Com⸗ pagnie des 1sten Artillerie- Regiments haben diese Bestimmung er— halten. Sie sollen, so weit es moͤglich ist, durch Freiwillige, die aus Limburg gebuͤrtig, rekrutirt werden. Als Beweggründe zu diesem Beschlusse werden die Verhältnisse, in denen Limburg mit Ausschluß der Festungen Mastricht und Venloo zum Deutschen Bunde stehe, und die Bundes⸗Beschluͤsse, nach denen eine selbst—⸗ 3 Organisation des Bundes-Kontingents noͤthig sey, an⸗ gefuhrt.
Aus dem Haag, 13. Aug. Holländische Blätter widersprechen der in einigen Deutschen Zeitungen enthaltenen Nach⸗ richt, daß es die Schuld des Hollaändischen Finanz⸗Ministeriums sey, wenn die Ausgleichung der Geldfragen zwischen Holland und Belgien nur langsam vorwärts schreite, indem dasselbe plotzlich mit neuen Forderungen hervorgetreten. Die Unterhandlungen ließen vielmehr einen guͤnstigen Erfolg erwarten, und sollte dieser wider Erwarten nicht eintreten, so werde sich doch ergeben, daß Holland durchaus ohne Schuld dabei. sey.
Dentsche Bundesstaaten.
München, 12. Aug. (A. 3.) Wie wir aus sicherer Quelle vernehmen, hat der Professor an der Königl. Akademie der Kuͤnste, Jos. Schlotthauer, der Freund und Mitarbeiter von Cornelius, in Verbindung mit dem bekannten Ober-Berg- und Salinen⸗Rath, Professor Dr. Fuchs, eine neue Art zu malen erfunden, die in Be⸗ zug auf äußerste Leichtigkeit, Gluth der Farben, dann Unverän⸗ derlichkeit und Unzerstoͤrbarkeit der Malerei selbst Alles uͤbertref— fen soll, was bisher in Oel, al fresco und in Enkaustik nach der gewohnlichen Weise geleistet werden konnte.
Leipzig, 16. Aug. Der Bau Bericht der Saͤchsisch⸗Baye⸗ rischen Eisendahn uber den Monat Juli weist nach, daß die Erd⸗ arbeiten auf der ersten Haupt⸗Abtheilung von Leipzig bis Altenburg (8, 80 Ellen — 5 Meilen betragend) nunmehr vollig vollendet sind, und war die Bahn am Schlusse des Monats Juli bereits mit 44,750 laufenden Ellen Schwellen und Schienen belegt. Von den Kunst⸗Arbeiten auf dieser Strecke wurden neben mehreren an⸗ deren auch die das Pleißen⸗Stromthal bei Connewitz uͤberfuͤhrenden beiden Bruͤcken, zusammen 670 Ellen lang, vollendet, und steht dasselbe von den ubrigen wenigen in kurzer Zeit zu erwarten. Die Bauten auf den beiden Bahnhoͤfen in Leipzig und Altenburg wurden kräftig gefoͤrdert. Saͤmmtliche zum Betriebe zunaͤchst noͤthigen Gebaͤude sind theils in Angriff genommen, theils schrei⸗ ten solche ihrer baldigen Vollendung entgegen. Inzwischen nehmen die Erdarbeiten auf der zweiten Haupt-Abtheilung (von Altenburg bis Crimmitzschau) ihren raschen Fortgang, wahrend man weiter hinauf nach Plauen zu fortwährend mit NMyvellements und Terrain⸗ Untersuchungen beschäͤftigt ist. Die Zahl der Arbeiter auf der ganzen Bahn belief sich auf 3560 Mann.
Jena, 7. Aug. (A. 3) Der Bentincksche Erbschaftsstreit hat seine Endschaft noch nicht erreicht. Dr. Tabor, Anwalt des Klägers, legte Protestation gegen den Spruch der Jengschen 1 ein, weil derselbe durch die Kasseler Allg.
eitung und nach ihr durch andere Blätter veröffentlicht worden, bevor ihn das Ober- Appellationsgericht in Oldenburg erbffnet habe, wodurch der Spruch die Rechtsgäͤltigkeit verloren. Es wurde aber bekannt, auf welchem Weg die Partei zur Kenntniß des Urtels gelangt und warum dasselbe zu fruͤhzeitig veroffentlicht worden. Oberst Bentinck ging daher e renhasterweise auf die Protestation nicht ein und hat das ihm ,, Rechtsmittel der Revision ergriffen. Der Beisitzer der Fakultat welcher das Amtsgeheimniß notorisch verrathen, ist bereits seiner Functlonen enthoben; da aber nech nicht ermittelt, ob Bestechungen dabei gewaltet, so war das Weimarsche n vor einigen Tagen hier, die Unter— suchung hleruͤber zu fuhren.
Karlsruhe, 13. Aug. (Ob erd. 3.) Abgeordneten⸗ ' mer; fortgesetzte Diskussion über das Budget 3 e , en: des Innern. Bei dem Titel „Pensions- und Huͤlfs⸗Fonds der
chüllehrer“ weist der Abgeordnete Zittel nach, welcher Nach— then fur die Schulen, die Gemeinden und Schullehrer feibst dar⸗ aus hervorgeht, daß so viele dienstuntaugliche 4 nicht pensionirt werben konnen, und beantragt eine Erhöhung des Pensions⸗Fonds auf den wirklichen Bedarf. Dieser An⸗ frag, von mehreren Seiten unterstützt, wird hauptsachlich durch Herrn von Iß stein bekaͤmpft, und hierauf durch
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Stimmen⸗Mehrheit verworfen; ein anderer Antrag des Abaeord— neten Zittel dagegen, eine Summe zur une ier von . Lehrern in Krankheiten und zur Verguͤtung von ßeren, fur dieselben in das Budget auszunchnien, wird von den Kam⸗ mer angenmmen. — Hierauf folgt zwischen den Herren Bas⸗ sermann, Platz und Sander eine rörterung über den Zu— stand der höheren Burger⸗ Schulen; Herr San der sin⸗ det. in denselben, so wie sie jetzt gröͤßtentheils sind, eine mißlungene. Vereinigung des Realismus und Humanismus swogegen die Herren Platz und Posselt den jeßigen Zu⸗ stand vertheidigen), und stellt den Antrag, die Regierung m ge diejenigen Buͤrgerschulen bezeichnen, aus welchen ein Uebertrstt der Zöglinge in die polytechnische Schule ohne besonderes Examen stattfinden konne, welcher Antrag angenommen wird. — Herr San der beklagt sich äber die befchränkten Zuschäͤsse für die po: lotechnische Schule, und äußert mehrfache Wänsche in Beziehung auf den Unterricht. Herr Welcker wünscht, daß die Turn? An? stalten mehr beguünstigt und allgemeiner eingeführt werden. — Bei der Position fuͤr das er, ,. Prediger⸗Seminar in Heidelberg veranlaßt ein Antrag des Abg. Zittel, es mög« die für diese An' stalt bewilligte Summe, so weit sie nicht fuͤr laufende Ausgaben bestimmt issf, ausgesetzt bleiben, bis sich die General⸗ Synode uͤber die Einrichtung des Instituts ausgesprochen habe, eine längere r 2 2 n . die Abg. Zuͤllig, Sander, Zittel und Gerbel Antheil nehmen, und in deren Folge jener die Budget⸗Kommissson gewiesen wird. ehe n. Der Reg erunge Comm sssalr, Ministerial⸗Rath Kuͤhlenthal, legt einen Gesetz- Entwurf uͤber die Erhebung der Steuern im Monat September vor. Herr von Iksstein glaubt, daß diese Vor⸗ lage zu fruͤhzeitig sey, weil das allgemeine Finanzgesetz in diesem Monat noch zu Stande kemmen werde. — Der Präsident des Ministeriums des Innern zeigt an, daß Se. Königl. Hoheit der Großherzog den Schluß des Landtages zu Ende des Monats beabsichtige.
Frankfurt a. M., 13. Aug. (Frankf. J.) Gestern wurde in Gegenwart der Buͤrgermeister und der Deputirten des Bauamtes eine Probe⸗Beleuchtung mit dem neuerfundenen Son⸗ nengas angestellt. Die Resultate waren entschieden zunstig. und das . Licht uͤbertraf an Klarheit und Helle die Erwar— tung der Beschauer. Da dies Gas weit billiger, als alle ande⸗ ren Gasarten seyn und noch außerdem manche Vortheile bieten soll, so ware es, wofern die Erfindung im Großen sich bewaͤhrt, sehr zu wuͤnschen, daß sie die verdiente Beachtung und Unter⸗ stuͤzung von Seiten der Behoͤrden finden moge.
Altona, 16. Aug. Die Stände⸗Zeitung bringt die Abstimmung uͤber die Proposition des Obergerichts-Advokats Lock wegen Oeffentlichkeit der nn. eren fende und die dazu von Justizrath Klenze und Obergerichts-Advokat Tiedemann ge⸗ stellten 1 nkenden Amendements, welche in der 22sten Sitzun vom 4. August erfolgte, nachdem die Schlußberathung, die un 5 Nummern der Zeitung geht, bereits in der fruheren begonnen hatte. Das Praͤsidium leitete nach vorgaͤngiger Darlegung der Ordnung, in welcher es die Proposition und die gestellten Amen⸗ dements zur Abstimmung bringen werde, und wogegen von der Versammlung nichts zu erinnern gefunden ward, dieselbe der⸗ gestalt ein, daß I über die Firn ob die ersamm⸗ lung uberhaupt auf die Gestattung der Oeffentlichkeit der Staäͤnde⸗Versammlung bei Sr. Majestaͤt dem Könige antragen wolle, abgestimmt ward, welches mit 33 Stimmen gegen 12 an⸗ genommen wurde, und sodann Y uͤber die Frage, ob die Ver⸗ sammlung darauf antragen wolle, daß die Oeffentlichkeit der Staäͤnde-Versammlung gestattet und als Regel angenommen wer⸗ den moge, unter Vorbehalt solcher Modificationen und Ausnah⸗ men, als die Versammlung nothwendig und angemessen erachten werde (nach der Proposition des O. G. A. Lock), welche mit 32 Stimmen gegen 13 bejaht wurde; worauf 3) zur Abstimmung verstellt ward: ob den Redacteuren oͤffentlicher Blätter Gelegen heit zu geben, die Verhandlungen sofort bekannt zu machen (worauf Lock gleichfalls angetragen), welches mit 36 Stimmen gegen 9 abgelehnt ward. Da durch diese Abstimmungen zugleich das Amendement des Justizraths Klenze (der darauf angetragen hatte, daß die Modificationen und Ausnahmen von der en n i in nicht, wie proponirt, dem Beschluß der Versammlung zu uͤberlas⸗ sen, sondern auf dem Wege der Gesetzgebung durch ein Reglement bestimmt werden sollen, den Redactionen oͤffentlicher Blatter aber nicht zu gestatten sey, die Verhandlungen sofort bekannt zu machen, sondern erst, nachdem die Staͤnde⸗Zeitung sie bekannt 6 habe) erledigt war, so ward ferner zur Abstimmung verstellt: 4) ob die Versammlung darauf antragen wolle, daß in der Petition mit beantragt werde, daß der Praͤsident autorisirt werde, mittelst Kar⸗ ten so viele Zuhörer zuzulassen, als die Lokalität des jetzigen oder kuͤnftigen Staändesaales es gestatte seine vom Obergerichts⸗Advokat Tiedemann vorgeschlagene Irre sithij welches ebenfalls mit 36 gegen 9 Stimmen abgelehnt ward.
Unter den neuerdings in der Versammlung angezeigten Pe⸗ titionen ist eine des Dr. P. von Kobbe in Ratzeburg wegen Ab⸗ schaffung der Todesstrafe in Holstein durch ein Gesetz, und eine aus Meldorf wegen Schutzes gegen den zunehmenden Hausirhan— del auf dem Lande, uͤber den auch von anderen Seiten, in der Art, wie er betrieben, in Flecken und Staͤdten bittere Klage gefuͤhrt wird.
Oesterreich.
Wien, 13. . Die Wiener Ztg. enthält nachstehenden amtlichen Artikel in Bezug auf die Staats⸗Eisenbahnen:
„Die Vollziehung des Allerhöͤchsten Beschlusses, welchen Sc. Ma⸗ jestaͤt am 19. Dezember 1841 in Rücksicht des Baues von Staats⸗ Eisenbahnen zu fassen geruhten, hatte aus der Natur der Sache viele und schwierige Vorbereitungen zur ersten unmittelbaren Folge.
Diese Vorbereitungen sind nunmehr so weit entwickelt, daß noch im Laufe der zweiten . des Monats August, oder spaͤtestens in den ersten Tagen des Monats September 1852, die Arbeiten des Un— serbaues in den beiden Richtungen gegen Prag und gegen Triest be⸗
innen, und diese, so wie die zur Vollendung der Bahnen weiter er⸗ ,. Arbeiten in gehöriger Aufeinanderfolge eifrig werden fort⸗ esetzt werden.
; ben der vorbedingenden wichtigsten Aufgaben war die genauere
Ausmistelung der Tracen, welche die Bahnen zwischen den von Sr..
Majestaͤt festgestellten dußersten Punkten von Wien nach Prag und von Wien nach Triest zu n , haben. ;
Es waren hier vor Allem die 4 Fragen uͤber die Mog⸗ lichkeit, die relative Leichtigkeit, die relative Linien⸗Laͤnge, dann den Zeit- nd Geld⸗ziufwanz der Bauten zu untersuchen und zu löͤsen.
Der Bau und Betrieb der Schienenbahnen ist wesentlich von den ah ar en des Terrains bebingt. Manche Schwierigkeiten desselben r dre , ,, ,
e nur mlt solchem Aufwande zu ge . = 1 die man erreichen will, in e . e,. gen Verhaͤltnisse stehen
würde inbar 2 — Linie wird durch die enn e der Stei⸗ n
Die s⸗ gungen und anderer Natur⸗Hindernisse viel laͤnger als die scheinbar
lange, und die Sicherheit und Leichtigkeit des Betriebes, worau vorzugsweise ankbmmt, wird in dem 36 efdordet, als 9 n = n . wird, die gegenwirkenden aß der Natur zu bestegen er zu leiten. ie genauesten und unbefangensten Erhebungen waren schon aus diesen Betrachtungen erforderlich. Es kamm 3 ein In e hinzu, der nicht obne Rücksicht gelassen werden konnte. Richtig oder unrichtig aufgefaßte Privat⸗Interessen, m Bunde mit ober⸗ flaͤchlichen Anschauungen und unzureichender Sachkenntniß, finden da Leichtigkeit, wo der Kenner unübersteigsiche Schwierigkelten wahrnimmt, beurtheilen tadelnd, was ihren Wünschen widerspricht, und unterschaͤtzen Kosten und Aufwand, sobald die eigenen Mittei dabei nicht in Anspruch genommen werden. Man mußte darum hell beleuchten, was in schillerndes Licht gestellt werden äönnte.
Zum Behufe der erforderlichen Erhebungen wurde die Linie von Wien nach der Saͤchsischen Graͤnze in zwei Haupt- Sceetionen, näm- fich von Wien bis Prag, und von Frag bis an die Sächsische Graͤnze, — jene nach Triest in drei Haupt-⸗Sectionen, naͤmlich von 69 Grätz, von Graͤth bis Cilli und von hier bis Triest ein⸗
Zur untersuchung in jeder Section ist eine eigene Abtheilung von technischen Individuen, in jener zwischen Wien und Prag sind jedoch drei, und in der Section zwischen Wien und Graͤtz zwei Ab— theilungen beordert worden.
Jede Abtheilung bestand aus einem Chef, zwei Ingenieuren, vier Ässissenten und' dem nöthigen Hülfs Personale,“
Auf diese Weise wurden die beiden Linien gleichzeitig durch 56 8 / technischen Kenntnissen ausgerüstete Indivi⸗
uen unterfucht.
Sie waren mit umstaͤndlichen Instructionen beiheilt; sie wurden überwacht durch die Prüfung der von ihnen vorgelegten Rapporte, die sie periodisch zu erstatien hatten, und durch die versonliche Rach= schau höher gestellter Beamten. Ungeachtet schon hierdurch suür die größte Verlaͤßlichkeit der Arbeiten Sorge , ö war, und obwohl es sich um die Erhebung von Thatsachen handelte, die nicht durch bloße Beschreibungen oder beweislose Behauptungen, sondern durch maihematische Berechnungen und genaue Plaͤne ersichtlich zu machen und darzustellen sind, ist dennoch, um die größte Unbefangenbeit zu sichern, die besondere Anordnung getroffen worden, daß kein Indivwi= dunm, welches bei den schon aus einem früheren Anlasse auf der Strecke zwischen Wien und be stattgefundenen Untersuchungen ver⸗ wendet wurde, zu den nunmehr durch die Staats⸗Verwaltung vorzu⸗ nehmenden Erhebungen bestimmt werde. j
Die Richtungen, in welchen die verschiedenen Abtheilungen die Erhebungen zu pflegen hatten, bezeichnete man zwar in den Instruc⸗ tionen, allein es war ihnen hierdurch nicht untersagt, auch andere Richtungen zu untersuchen, in welchen sie die Führung einer Eisen⸗ bahn wenn auch mit Schwierigkeiten, doch aber als ausführbar er⸗ kennen sollten. 104 1
Es wurde hieruͤber auch die gehörige Ruͤcksicht auf die Gesuche
enommen, die , eingelangt waren, und um die Führung der
taatsbahn in dieser oder jener oft ganz , m . Richiung gebeten hatten. So kam es, 3 manche Seetlon in bis 8 Rich fungen untersucht, und somit dieser Gegenstand auf das Vollstaͤndigste, weit über das Rothwendige hinaus, bis zur dͤußersten Graänze er= schoͤpft worden ist.
Wer in dem Falle ist, einen Blick auf die gelieferten Operate, — das Resultat von tausend und tausend Berechnungen, — auf die ahlreichen, mit Meisterschaft ausgeführten Plaͤne zu werfen, wird hae gerechte ürthesi nicht vorenthalfen können, daß diese Arbeit mit eben so viel Genauigkeit und Meisterschaft als erschopfender Vollstaͤn⸗ digkeit zu Stande n, worden ist.
diu der Grundlage dieser vorgelegten genauen und erschdpfenden technischen Erhebungen und auf der Grundlage der inzwischen mit y , efammelten statistischen Daten, die nöthig waren, um auch in poölitischer, industrieller, kommerzieller und an Beziehung die verschledenen Bahnrichtungen einer gegründeten Erwägung un⸗ terziehen, und gegen eingnder vergleichen zu koͤnnen, haben nun Se. Majestaͤt mit der Allerhöchsten Entschließung vom 3. August 1812, die Anordnung zu erlassen geruht, daß die Stgats-Eisenbahn nach Prag sowohl über Olmuͤtz, als über Bruͤnn gefuhrt werde.
Die Bahn von Wien bis ra wird daher bis Lundenburg nur eine seyn, von hier in divergirenden Richtungen bis Olmuͤtz und Brünn fortlaufen, diese divergirenden r . n. auf der einen Seite uͤber . Hohenstadt, Landskron und Triebitz, auf der anderen uͤber Blansko, 3zwittau und Koͤrber — bis Boͤhmisch Trübau beibehalten, hier zusammentreffen und sodann in einer Richtung über Wildenschwert, Pardubitz, Kogitz, Elbeteinitz, Kollin und Poczer⸗ nitz, Prag erreichen. .
In Beziehung auf die Babn nach Triest haben die eindringend⸗ sten ünterfuchungen erwösesen, daß, da jedenfalls die Norischen Lilpen uͤberschritten werden muͤssen, von allen verschiedenen Uebergangs⸗ punkten jener über den Semmering noch als der vortheilhafteste für die nach Triest zu erbauende Sigatsbahn erscheint, obgleich die Schwierigkeiten, welche sich von egen bis Steinhaus auf eine Lange von 3 Meilen konjentriren, höchst bedeutend sind.
um Bebufe der Enischeidung, wie diese Schwierigkeiten über= wunden werden sollen, sind weitere gengue Erhebungen erforderlich, die sich noch im Zuge befinden. Die Haupt-Aufgabe wird bei der Uebersteigung des Semmering immer darin besteben, eine solche Ein⸗ richtung zu treffen, daß die Personen und Wagren mit aller Be schleunigung, Sicherheit und wo möglich mit Beibehaltung der von Wien und Triest , , n 2 der einen Seite des Ber⸗ es auf die andere gebracht werden koͤnnen. ; ve man ch die Resultate der erwaͤhnten Erhebungen ab⸗ warten wollen, wozu nothwendig die gehörige Zeit gegönnt n ne. muß, die zur Löfung einer so wichtigen und schw err. abe erforderlich ist, fo wärde der Bau der Bahn verzögert r. en . Um dies ju vermeiden, wurde beschiosfen, die Bähn vorl 4 jenem Punkte aus zu beginnen, von welchem die ir nr enn hne Ansiand geführt werden kann, und durch dessen Wahl, au unt Entscheidung ruͤcksichtlich der Üeberschreitung des Semmering n
beirrt wird. .
Dieser Punkt ist Muürzzuschlag. Von Mürzzuschlag abwärts sind die . erhaͤltnisse . bis e) nicht r r „und sie ö sern sich gegen Bruck und' Graͤß bis zu . ünd , mit 3 r strecken von z bis „ Einige Schwierigkeit bietet 1 dir. ** zontale Proje klon der Bahn daͤr, indem theils die in 22 n ziehende Haupt sirgße, theils der servengirende auf der M 1 u ur, löclis enplich mehrere vorspringende . en und Yrischaflen der regelnaͤßigen . der Trace mit geeigneten, einer Lokomotivbahn 3. enden Krümmungen entgegenssehen.
Ällein es ist gelungen, eine solche Trace auszumitteln, daß von Muͤrzzuschlag bis e, wenige Stellen ausgenommen, die Bahn mit nicht bedeutenden Bauten ausgeführt werden kann, wobei zwar eine mehrmalige Uebersetzung der luüͤsse nothwendig ist, ohne daß jedoch die Brückendauten sehr kostspielig seyn werden.
Bon Grätz bis Neudorf fällt die Bahn auf ein beinahe ebenes Terrain. Die suͤdliche m,, wird daher mit vorlaͤufiger Ueber⸗ gehung des Semmering von Murszuschlag na ire ng, ariberg, Kapfenberg, Bruck, Wen gg, Frohnleiten, Feistritz, Graͤtz und Neu⸗
dorf gefuͤhrt werden,
nien entsprechen zugleich auch den großen Han⸗ , . ö. der nördlichen, nord- und suͤddstlichen und suͤd⸗ lichen Bestandthelle der Monarchie (für jene der nordwestlichen, wesnlichen und fadwestlichen Bestandtbeile wird durch die Staats⸗ bahnen gegen Bayern und durch das Lombardisch⸗Venetlanische M ec ers werden) und sagen allen höheren Staats -Inter= essen gegenüber dem Auslande zu, deren naͤhere Echrterung hier nicht am Platze ist.“
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ö Schweiz. Bern, 10. 665 izer Bl.) T ; ' dels ⸗Verhaͤl tan se. 3 6g gelt in ,. *
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fruͤhere Vertraͤge die Motion: den Vorort zu beauftragen, daß er aus sachkundigen Mannern eine Kommission bestelle, welche diese Verhaͤltnisse gründlich untersuche und allfaͤllige Anträge an die Stände bringe, damit diese fuͤr die naͤchste Tagsatzung instruiren können. Die meisten Gesandten sprechen sich kurz entweder hier— für oder fuͤr Erneuerung der Vollmachten des Vororts aus, nur einige sind in ihren Voten sehr ausfuͤhrlich, naͤmlich Baselstadt, das die r , Folgen eines Schutzzoll-Gesetzes schildert; nur großere Laͤnder und nh wo die Konsumenten im Verhaͤlt⸗ niß zu den Produzenten stehen, knnen dies thun. Es wird da⸗ bei ein freundlicher Blick auf Deutschland geworfen. Eine Unter⸗ suchung, wie Zurich sie beantrage, glaubt Vaselstadt, durfte nur einseitige Resultate liefern, daher zur Erneuerung der Vollmachten des Vororts. St. Gallen ich ebenfalls ein sehr langes Me⸗ moire, worin dem Deutschen Zollverein unverholen das Wort ge⸗ redet und die Vortheile hervorgehoben werden, die Deutschland bereits dadurch erreicht. Aber es sey an keine Verbindung mit anderen Staaten zu denken, so lange im Innern noch die größte Zoll-Unordnung herrsche. Waadt tritt als Vertheidiger der Han— dels-Interessen der westlichen Schweiz auf, will nichts von Deutsch⸗ land hören, kann jedoch dem Antrag Zurichs mit einigen Modi— sicationen beistimmen. Neuchatel will nichts von einem Schutz⸗ zoll⸗System und eben so wenig vom Anschluß an einen anderen Zoll⸗Verband. Auf diese Weise dauerte die Sitzung bis M 3 Uhr, wo der Antrag Zuͤrichs 11, der auf Erneuerung der Voll⸗ machten aber 197 St. erhielt.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗Mork, 25. Juli. Alle Zeitungen berichten uͤberein⸗ stimmend, daß die nordostliche Graͤnzfrage ihrer baldigen freund— schaftlichen Erledigung rasch entgegengehe. Der Wasphingtoner Korrespondent des hiesigen Journal of Commerce giebt un— term 23sten v. M. folgenden Bericht uber den Stand der Dinge: „Die Kommissarien Maine haben insofern in die zwischen den Unterhaͤndlern abgeschlossene Uebereinkunft gewilligt, daß sie zuge⸗ ben, der Traktat solle dem Senat vorgelegt werden. Ich weiß indeß nicht, ob die Gewißheit vorhanden ist, daß die Ueber⸗ einkunft so annehmlich fuͤr Maine seyn werde, um die sen Staat zur Beguͤnstigung der Fꝛalss urid des Trakta⸗ tes von eiten des Senates zu vermögen. Hoffentlich indeß wird Maine es geschehen lassen, daß der Traktat ratifizirt werde, mag es nun damit zufrieden seyn oder nicht. Die Linie, uͤber die man sich geeinigt hat, ist bis zu dem kleinen See in der Nahe des Ursprungs des St. Francis⸗Flusses dieselbe, welche der Konig von Holland anempfahl. Von da lauft sie nach dem fuͤdwestlichen Arm des St. Johns-Flusses hinab und schneidet ei⸗ nen Streifen von etwa 100 Englische Meilen Lange und 12 Mei⸗ len Breite von unserem Gebiet ab. Dieser Guͤrtel Landes ist es, was wir aufgeben, obgleich der König von Holland in seiner Ent⸗ scheidung uns dies Stuͤck zusprach. Dafür aber sollen wir die freie Schifffahrt auf dem St. Johns⸗Fluß bekommen, jedoch ohne anderen Zugang dazu, als oberhalb der großen Faͤlle. Auch er⸗ halten wir Rouse's Point am Champlain-See, einen Ort, auf welchen in militairischer Hinsicht einiges Gewicht gelegt wird.“
Der National Intelligancer, das offizielle Blatt, sagt unter demselben Datum: „Dem, was wir gestern hinsichtlich der Uebereinkunft zwischen den Bevollmächtigten Großbritaniens und der Vereinigten Staaten und der Kommissarien von Maine uͤber die Erledigung der so ng und lebhaft geführten Streitfrage in Betreff der nordbslichen ränze sagten, konnen wir jetzt zu un⸗ serer Freude hinzufüͤgen, daß die Kommissarien des Staats Maine ebenfalls der Uebereinkunft beigetreten sind, und daß alles zu einer , Ausgleichung dieses Streits Erforderliche nunmehr gesichert ist.“
Man glaubt, die Central⸗ Regierung werde Maine fur seine bei der Vertheidigung des streitigen Gebi.ts gehabten unkosen ent⸗ schäͤdigen, und Massachussetts folle 150,900 Bollars für den auf— zugebenden, zu diesem Staate gehörenden Landstrich erhalten. Auch heißt es, daß der Traktat, dessen Unterzeichnung nahe bevorsteht, die Erledigung aller übrigen Streitigkeiten, mit Ausnahme der Oregon⸗Frage, in sich schließen werde.
Die Nachrichten aus der Stadt Mexiko reichen bis zum 18. Juni. Der Praͤsident Santana hatte seinen Geburtstag dadurch gefeiert, daß er alle bei der Expedition nach Santafe gefangengenommenen Amerlkaner freigegeben, unter der Bedingung, daß sie die Todesstrafe treffen solle, wenn sie noch einmal mit bewaffneter Hand in Mexiko ergriffen würden.
Ostindien.
Bombay, 18. Juni. Der General⸗Gouverneur, Lord El⸗ lenborough, hat die in Allahabad eingegangenen neuesten Depeschen der Generale Pollock und Sale der Heffentlichkeit uͤbergeben. Der Bericht des General-⸗Majors Pollock aus dem Lager bei Dschella⸗ labad, vom 19. April, dient nur als Begleitschreiben zu der aus⸗ fuͤhrlichen Darlegung des General-⸗Majors Sir Robert Sale, dem ersten offiziellen Aktenstüäͤck zur Geschichte der hoͤchst denkwürdigen Waffenthat, welche als Episode des Krieges in Afghanistan eine ganz besondere Beachtung in Anspruch nimmt. Poillock's Depe⸗ sche lautet, wie felt .
„Ich habe die Ehre, hierbei ein Schreiben vom General⸗Major Sale zu übermitteln, worin die Ereignisse waͤhrend der langen und e,, Belagerung von Dschellalabad im einzelnen erzählt wer= en. Die tapfere Haltüng des Anführers und seiner an Zahl gerin⸗ gen Heer⸗Abtheilung ist der Regierung schon 1 bekannt, als daß sie meiner Anrühmung bedärfte; aber . st es mir dennoch, der Kanal zu seyn, durch welchen die vielfachen Prüfungen dieser braven Krieger zur Kenntniß des General-Gouverneurs von Indien gelangen. * habe Gelegenheit gefunden, die Werke zu betrachten, welche zur
ertheidigung des Lagers durch Sir Robert Sales unermuͤdliche Anstrengung zu Stande gekommen sind. Mein Staunen über deren Staͤrke und w, war nicht minder groß als meine Bewunde— rung der vortrefflichen Anstalten, welche in allen Beziehungen muͤssen getroffen worden seyn, indem ich, nach einer fuͤnfmonatlichen Umzin= gelung und 2 durch weit uͤberlegene Truppenmacht, die Garnison in vortrefflichem Gesundheitszustand, vol Muth, in tadei⸗ loser Mannszucht, wohl versehen mit Munition, endlich bereit und eifrig , w. habe, aufzubrechen und nach Kabul vorzuruͤcken.“
ir Robert Sale's Depesche geht sehr ins Detail. Der Eingang seines Berichts aus Dschellalabad, vom 16. April, lautet folgendermaßen:
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zu marschiren, ließ sich nicht verwirklichen; die Heer- Abtheilung ha z00 Kranke, es fehlte an Kameclen zum Transport der 9 l fl schaften, die wr an Munision waren unzureichend far Dpera⸗ fionen, die sich in die Länge ziehen konnten, Dabei war zu beforgen, die Afghanen durften im Rücken des nchen Armee Corpz DOschel⸗ ulaklsß wegnehnien und in Asche legen oder selbst besetzt halten So wurde beschloffen, ihnen zuvorzukommen und von Gäundamuck nach DBschellalabad zu ziehen. Dies geschab zungchst in der Absicht, der von Kabul kommenden Armee einen Anhaltpunkt zu sichern. Am 12. November bei Dschellalabad eingetroffen fand Sale die Festungs⸗ werke dieses vage ganz zerfallen] gleichzeitig mit ihm lta— fen an Sog Afghanen in der Umgegend ein. Von ) diesen mußte man sich zuer 22 dies erheb in einem Ausfall am 14. November; als sich spaͤter der Feind wieder gesammeln hatte, wurde er bei einem zweiten Ausfall am 1. Dezember nochmals zer. sprengt. Es folgt die Beschreibung der unter Besiegung unendlicher Schwierigkeiten dane verfolgten Maßregeln, welche getroffen wur den, um die Stadt und das Lager zu befestigen, Mundvorcath und Munition herbeizuschaffen. Am 9. Januar wurde General Sale von den Afghanen Häuptlingen aufgefordert, sich, nach Inhalt der zu Kabul abgeschlossenen Convention, zur Raͤumung von Dschẽellgiavad zu be⸗ quemen. Erwies das Begehren zuruͤck, mußte aber bald darauf (am 13. Ja nuar) die Nachricht von dem namenlosen Ungluͤck erfahren, welches die Englischen Truppen auf dem Ruckmarsch von Kabul durch die Treulosig⸗ keit des Feindes betroffen hatte, Da auch um eben diese Zeit zu Dschellala⸗ bad bekannt wurde, daß vier Regimenter, die aus Hindostan als Suk kurs abgeschickt worden waren, sich gendthigt gesehen hatten, nach Pischauer zurück zu marschiren, so wurde die Stellung bei Dschella labad aͤußerst kritisch. Sale sagt: „Ich haͤtte mir vielleicht, waͤhrend der Feind sich mit Plundern aufhielt, wenn auch nicht ohne schweren Verlust, durch die Keyberpaͤsse einen Weg bahnen konnen, blieb aber fest entschlossen, auf jede Gefahr hin, Dschellalabad, den bedeutend⸗ sten Punkt im Thal Ningrahar, den Schluͤssel zum dͤstlichen Afgha⸗ nistan, so lange zu behaupten, als ich Ursach hatte, zu glauben, daß die Regierung es wuͤnsche.“ Mit erneueiem Muth wurden nun die Festungswerke noch verstaͤrkt, und es gelang damit in dem Grade, daß man sich der Hoffnung hingab, die Stadt vor jedem Anfall des Feindes ge⸗ sichert zu haben, Da geschah es, daß am 19. Februar ein furchtbares Erdbe⸗ ben alle so muͤhsam . Brustwehren zerstoͤrte, viele Bastio— nen beschaͤdigte, die Wachthaͤuser einstürzte und ein Drittel der Stadt in Trümmer legte. „Es schmeckt“, bemerkt Säle, „nach romanhafter Uebertreibung, ist aber eine nüchterne Thatsache, daß Dschellalabad von da in einer Zeit von wenig mehr als vier Wochen durch volle hundert Erdstoͤße in Schrecken und Bestuͤrzung gehalten wurde.. Zu dem Erdbeben kam nun noch das Andringen der feind= lichen Streitkraͤfte. Akbar Chan war am 21. Februar mit einem starken Truppen- Corps vor Dschellalabad erschienen. bis zum 7. April mußte die erschͤpfte (Harnison fast taͤglich Gefechte mit den Afgbanen bestehen. Ihr hartnäckiger Widersand laber wure mit Erfolg gekroͤnt und belohnt. Akbar Ehan mußte zuruͤck— weichen, und General Pollock kam zum Entsatz herbei.
Inland.
. Köln, 14. Aug. (Rhein. 3.) Die bereits vor einiger Zeit in der Kölnischen Zeitung mitgetheilte Dislocation der Staͤbe des Sten Armeecorps waͤhrend der diesjährigen Herbstuͤbung hat eine Abänderung erlitten, indem Se. Excellenz der komman“ dirende General Herr von Thile, um der Allerhoͤchsten Intention r. Majestät des Königs in Bezug auf die bessere und zweckmaͤ— gere Unterbringung der fremden Offiziere, noch mehr zu ent— rechen, sein Haupt-Quartier von Euskirchen nach Klein-Büͤlles⸗ im verlegt, und fuͤr die ubrigen Staͤbe folgende bestimmt hat: er Stab der 15ten Division fommt nach Cuchenheim, der 16ten ach Kessenich, der 1sten Infanterie⸗Brigade nach Essig, der 2ten ach Weidesheim, der 3Zten nach Bodenkirchen, der ten nach Der— um, der Reserve nach Palmersheim, der 15ten Kav.-Brig. nach lamersheim, der 16ten nach Schloß Boiheim (Nieder⸗-Eivenich). Fol⸗ Indes ist die Eintheilung der Mandverzeit: Den 29. August: Ein—⸗ Tücken saͤmmtlicher Truppen des Sten Armee⸗-Corps ins Lager und in die antonnements bei Euskirchen; den 30. August Mandver im ausge— dehnten Sinne; den 31 sten große Parade; den 1. September Ruhetag; den 2ten Feldmandver; den 3ten Feldmandver; den 4ten (Sonntag) Ruhe; den 5ten große Parade oder Mandver im ausgedehnten Sinne. Vor Sr. Majestat dem Koͤnige beide Armee-Corps im Verein: am 6. September Feldmanbver und Beziehen der Bi— vouacs; am Tten dasselbe; am Sten Ruhetag mit Vorposten-Uebun⸗ gen; am 9gten Feldmandver; am 19ten Feldmandver und Wieder— einruͤcken in das Lager und enge Cantonnements; am 11ten Ruhe— tag; am 12ten große Parade beider Armee-Corps; am 13ten treten sammtliche Truppen den Ruͤckmarsch an.
Breslau, 15. Aug. (Bresl. Ztg.) Zur Geschichte der Rabbinats-Wirren in Breslau tragen wir nach, daß wiederum zwei Dokumente erschienen sind: „Dr. Geiger's Ansprache an die Gemeinde“ und der „Zweite Bericht des Gber-Vorsteher-Kolle— giums.“ Hr. Geiger wehrt die Vorwuͤrfe, welche ihm in Absicht auf Traditions-Leugnung u. s. w. gemacht worden, mit scharfen Waffen ab, und wiederholt im Ganzen, daß es keinesweges des summarischen Autodafé's uͤber den Talmud beduͤrfe, um das, was nicht mehr el em, darin zu verwerfen. — Das Gemeinde⸗ Dokument bringt eine Menge neuer Aktenstuͤcke, aus denen klar hervorgeht, daß, wie auch uͤber das Verfahren, wl— der den Ober⸗Rabbiner ꝛc. Herrn Tiktin, die, Ansichten getheilt seyn mogen, Rech te, die er vindizirte, ihm nicht zustan— den. Wahrscheinlich sind das die letzten Schriften gewesen, die in dieser Sache von den Parteien selbst ausgingen. Bei Erwaͤh— nung dieser Sachlage der Rahbinats-Wirren ist die Mittheilung am rechten Orte, daß Dr. Geiger wahrend des Hierseyns Sr. Excellenz des Herrn Ministers Eschhorn bei demselben zur Audienz gelassen wurde und sich einer sehr freundlichen Aufnahme zu er— freuen hatte.
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Das Gesetz über den Elementar⸗Unterricht in Belgien.
At Brüssel, 12. Aug. Die Diekussion des wichtigen seit 8 Jahren erwarteten Gesetzes uͤber den Elementar-Unterricht hat seit dem Sten d. M. in der Repräsentanten⸗Kammer begonnen, sich aber bis jetzt hauptsaächlich um die Prinzipien gedreht, nach welchen die verschiedenen in der Kammer repräsentirten Meinungen das Gesetz beurtheilen. Die Nothwendigkeit einer gesetzlichen Organi⸗ sation ergiebt sich am einleuchtendsten aus dem statistischen Be⸗ richte, welchen der Minister des Innern uber die 16jährige Periode des Elementar-Unterrichts veröffentlicht hat. Es geht daraus her— vor, daß viele Gemeinden weder eine Gemeinde? noch eine Pri⸗ vat-⸗Schule besitzen; unter den 2509 Gemeinden des Landes ha⸗ ben 1230 kein eigenes Schulgebäude, haben keine Woh— nung fuͤr den chullehrer. Das Verhaͤltniß der schul⸗ besuchenden Jugend zur Bevdͤlkerung des Landes ist wie 1 zu 9. Bel der Militair-Loosung von 1841 ergab sich
Von da an
das traurige Resultat, daß z. B. in der Provinz Brabant die
Bedingungen nicht
vom Schullehrer diese Bedingungen erfullt sind Die Geistliche
Haͤlfte, in den Provinzen Antwerpen und Limburg z der Rekru— ten weder lesen, noch schreiben konnten. Am verbreitetsten ist der Schul⸗Unterricht in Euxemburg und Namur. Selt der Revolution sind allerdings Fortschritte gemacht worden; die Zahl der Schulen hat sich von 1050 bis auf 5199 vermehrt, allein es * bemer⸗ ken, daß diese Vermehrung besonders auf Rechnung der Privat— und namentlich der geistlichen Schulen kömmt. Das Lehrer⸗Per⸗ senal fuͤr sämmtliche 5190 Elementarschulen des Landes beträgt 5320 Lehrer und Lehrerinnen; unter diesen befanden sich aber 2300 Privat⸗Schullehrer, die übrigen waren von der Gemeinde angestellt oder wenigstens subsidiirt. Das durchschnittliche Gehalt (Schulgeld einbegrisfen) eines Schullehrers in den großeren Gemein⸗ den ist ungefähr 550 Fr., das eines Land-Schullehrers nur 350 bis 400 Fr., gewiß eine sehr geringe Summe in einem Staate, wo 2 . . als =. anderen Landern ist.
o dringend nun die Unterrichts-Frage ist, so ist sie unstreiti die schwierigste, welche seit der — * * zur lin vorgelegt worden ist. Viele wichtige Gesetze sind seit der neuen Ord' nung der Dinge zur Ausfuhrung gekommen; die Gemeinden und Provinzen sind neu organisirt worden, die politischen und Handels⸗ Verhaltnisse haben bedeutende Aenderungen erfahren, allein alle diese Angelegenheiten gehörten der ausschlleßlichen Wirksamkeit des Staates an. Bei dem vorliegenden Gesetze handelt es sich aber um eine Organisation, wo zwei Mächte, welche die Constitution dem Prinzipe nach absolut getrennt hat, zu einem fuͤr gemeinsam anerkannten Werke zusammentreten sollen, ohne daß die eine oder andere die höhere Macht seyn soll, welche bei etwaniger lleber— schreitung die souveraine Entscheidung haͤtte. Die Kirche ist der Tonssitution nach vom Staate durchaus unabhangig, dieser besoldet freillch die Geisilichkeit, hat aber kein Recht der Ernennung, Be— staͤtiung oder der Ober-Aufsicht. Ferner ist der Unterricht durch die Constitution vollkommen freigegeben, so daß Jedermann sich zum Lehrer aufwerfen kann, ohne noöͤthig zu haben, irgend eine wissenschaftliche und moralische Garantie zu geben; kein Diplom, kein Zeugnißb der Befaͤhigung ist erforderllch. Von dieser Freiheit, welche die Geistlichkeit besonders begruͤndete, hat sie auch den aus⸗ gedehntesten Gebrauch gemacht. Mit großem Eifer, der gewiß zu loben wäre, wenn er nicht das Monopol oder die Herrschaft im Unterricht bezweckte, hat sie viele Unterrichts Anstalten der ver⸗ schiedenen Grade gegruͤndet; der mittlere Unterricht ist mit Aus⸗ nahme der groͤßeren Staͤdte in ihre Haͤnde gekommen; der Ele— mentar-Unterricht ist noch zu einem großen Theile eine Angele⸗ genheit der Gemeinden geblieben; allein das Bestreben, die Ge⸗ meinde-Schulen in geistliche Schulen umzuwandein, ist sehr sicht⸗ bar, zumal da die Gemeinden durch kein Gesetz genöͤthigt sind, Schulen zu gruͤnden und zu unterhalten.
Bei diesem vielfach verwickelten Zusitande und dem Mangel einer hoͤheren Gesammtleitung des Unterrichts ist es natuͤrlsch hbchst schwierig, wenn nicht unmöglich, eine gute Organisation vorzunehmen. Die Hauptpunkte, worauf es bei der Diskussion des vorliegenden Gesetzes ankoͤmmt, sind von dem Minister des Innern dahin angegeben: 1) Jede Gemeinde soll verpflichtet seyn. wenigstens eine Schule zu haben (diese kann jedoch eine Privat⸗ schule seyn); 2) jede Gemeinde hat die Verpflichtung, den armen Kindern unentgeltlich den Unterricht zu verschaffen; 3) der Ele⸗ mentar⸗Unterricht soll nothwendig mit der Religion und der Mo⸗ ral verbunden seyn; 4) der Staat hat die Verpflichtung, den Ge⸗ meinden, deren Huͤlfsquellen zur alleinigen Bestreitung des Unter— richts nicht hinreichend sind, durch Unterstuͤtzung zu Huͤlfe zu kommen. Ueber den ersten und letzten Punkt ist kein wirklicher Streit, ob⸗ gleich von einigen der extremen katholischen Partei angehörigen De⸗ putirten der Grundsatz aufgestellt worden ist, daß weder der Staat noch die Gemeinden sich um den Unterricht zu bekuͤmmern haben, und dieser vielmehr den Privat⸗Personen oder Gesellschasten zu überlassen sey. Es hat jedoch diese Meinung in Bezug auf den Elementar⸗Unterricht wenig Anklang gefunden. Die zwei Haupt⸗ Fragen, woruͤber es sich bei dem vorliegenden Gefetze handelt, betreffen einestheils den Einfluß, welcher der Geistlichkeit auf diesen Unterricht einzuräumen ist, und anderentheils die Verpflichtung der armen Aeltern, falls sie auf die Gemeinde-Unterstuͤtzung fuͤr den Unterricht ihrer Kinder Anspruch machen, diese in keine andere als die Gemeindeschule zu schicken, wenn eine solche besteht. Es sind über diesen zweiten Punkt, den wir sogleich besprechen wollen und der beim ersten Anblicke nicht so wichtig scheint, als er in der That ist, zwei Ansichten aufgestellt worden. Die Regierung be⸗ steht auf der angegebenen Verpflichtung und glaubt dadurch nicht die Gewissens- und Aeltern⸗Rechte zu verletzen, da die arme Fa⸗ milie immer die Freiheit behält, ihre Kinder in die andere, etwa von Geistlichen geleitete Schule zu schicken und alsdann nur auf den Anspruch auf die Bezahlung der Unterrichts-Kosten von Seiten der Gemeinde zu verzichten. Die zweite Ansicht, welche von der Central-Section und de⸗
ren Berichterstatter vertheidigt wird, will der Gemeinde die Ver⸗
pflichtung auferlegen, auch den Privat-Anstalten je nach der Zahl der von ihnen unterrichteten Armenkinder eine ia, g, e. zu zahlen, wenn die Aeltern diese Schulen vorziehen. Die Entschei⸗ dung dieses Punktes wird, wie man behaupten darf, den Nutzen des ganzen Gesetzes bestimmen. Die Zahl der Armen ist bekannt⸗ lich uberall groß; wird nun eine Gemeinde gezwungen, neben ihrem Schullehrer noch eine zweite Anstalt zu bezahlen, so wird sie, um sich keine doppelte Kosten zu machen, in den meisten Faͤllen vor— ziehen, ihre Gemeinde⸗-Schule eingehen zu lassen und es bei der an die Privat⸗-Anstalt zu bezahlenden Unterstuͤtzung bewenden las— sen. Es konnte sogar geschehen, daß die Privat-Anstalt ihr hoher zu stehen, kaͤme, als ihre eigene Schule. Nach einer Berechnung, welche fuͤr die Hauptstadt gemacht ist, wurde diese uͤber 100 005 Fr. Armen⸗ Schulgeld bezahlen muͤssen, eine Summe, welche ihr sammtliche Schulen nicht kosten. Die Regierung ist auch von der Wichtigkeit dieses Punktes vollkommen überzeugt, der Minister des Innern hat sich stets entschieden darüber ausgesprochen und man darf annehmen, daß derseibe eher das ganze Gefetz zuruͤckzie= hen, als die entgegengeseßte Verfügung der Königlichen Sanctlon vorlegen wird.
Der zweite Hauptpunkt beruͤhrt das Verhaͤltniß von Staat und Kirche auf dem Gebiete des Elementar ⸗ Unterrichts. Dem Geset⸗Entwurfe nach schließt dieser Unterricht nothwendig die Mo⸗ ral und die Religion ein. Daraus ergiebt sich denn zugleich die Nothwendigkeit der Intervention der Geistlichkeit. Nun kann aber der Staat nach dem constitutionellen Prinzipe keinen Geist— lichen zwingen, den religibsen Unterricht in einer oͤffentlichen Schule zu geben oder ihn zu überwachen; es bleibt ihm daher, um die Geistlichkeit zum guͤtigen Beitritt zu bestimmen, kein an⸗ deres Mittel uͤbrig, als * bedeutende Rechte auf die ganze Lei⸗ tung des Unterricht einzuräumen. Zu diesem Zwecke soll nun der Staat jeder Schule die Unterstuͤtzung entziehen, welche die in moralischer und religsoser Hinsicht vorgeschriebenen erfüllt. Hier erhebt sich aber die wich⸗
ĩ eiden soll, ob Autorität daruber entsch 63 nicht.
allein
tige Frage, welche
katholische Partei antwortet, daß der