darf an Zwieback für die Britische Flotte im Mittel⸗
a . * —— zubereitet werden. Der Albion Liverpool nenmt dies einen neuen Schlag fur die Korngesetze „Diese Maßregel 4 — ö — . * iche utzen seyn, da bis jetzt der Brodbedarf auf je — 16 bezogen und dabei vor Verlauf dieser rodtes ganz unbrauchbar wurde. wird diese Anordnung die Nachfrage nach Getraide zur Ausfuhr Nimmt man dazu, daß den Handelt⸗ schiffen erlaubt ist, ihren Mehlbedarf zollfrei von dem unter Koöͤ⸗ niglichem Schloß vermahlenen Getraide zu nehmen, so wird alles im Inland erzeugte Getraide fur den einheimischen Verbrauch
und bemerkt:
drei Jahre aus E Zeit eine Menge
aus England vermindern.
Man erfährt jetzt, daß von der Mannschaft der zwei Dampf⸗ schiffe, welche fuͤr die leßte Niger⸗Expedition verwendet wurden, nur noch sechs Personen am Leben sind.
Der Globe zeigt an, daß während der letzten drei Wochen
an der Cholera, Diarrhde und Dossenterie in sonen und zwar 69 mehr gestorben seyen, als während der drei enen Wochen. e Lord der Admiralität, Graf von Haddin sich gestern in Begleitung des Vice⸗Admirals Sir W. des Capitain Gordon auf dem eingeschifft, um eine amtliche vorzunehmen.
Aus Schottland erfährt man, daß die zum Theil schon ein⸗ gebrachte Aerndte an Menge und Gute sst. An Viehfutter dagegen ist großer toffeln und Ruben war man
ondon 109 Per⸗
vorhergegan
Dampfboote „der schwarze Adler“ Besichtigung der Häfen und Arsenale
sehr erfreulich ausgefallen Mangel, und fuͤr die Kar⸗ ohne baldigen starken Regen, sehr
Niederlande.
C. Mastricht, 25. Aug. Im Mal dieses Jahres erschienen die Lithographen Gustav Risse und Friedrich Wiske vor dem Pro⸗ vinzial⸗Gerichtshof von Limburg, der Dokumenten und der Nachmachung P Der Erstere wurde zu zehnj und Ausstellung an den Pranger verurtheilt, der gesprochen. Der Verurtheilte hat appellirt geber nur gegen die Verfäischung von nicht aber von ausländischem wendet wissen wollen. noch in Limbur thun bemuͤht i ein Verbre tion handle, so ist doch se hof das Urtheil des L es wurden bald ernstli Straf⸗Gesetzbuch nicht auf die R Papier Belde
Die mit Liquidirun benden Finanz⸗ Angelegen thätig, um diese Unterha man über die von Seit dieser Angelegenheit be durchaus falsch; derselbe hat vie gesucht, was die kommerziellen J und sich mehrmals oͤffentlich ga er einen ausgedehnten und loy
Verfälschung von Privat⸗ cher Kassen⸗Anweisun⸗ hriger Zuchthaus strafe etztere aber frei⸗ indem er sagt, daß Metall⸗ Gelde, Papier-Gelde habe Strenge ange⸗ Wie sehr man auch diese Lucke in dem g guͤltigen Gesetze geltend zu machen und darzu⸗ st, daß es sich in dem vorliegenden Falle weder um chen, noch um ein Vergehen oder um eine Contraven— hr zu bezweifeln, daß der hoͤchste Gerichts⸗ imburger Gerichts modifiziren wird; denn daraus entstehen, wenn das achmachung von auslaäͤndischem in Holland Anwendung fande. der zwischen Holland und Belgien schwe— eiten beauftragten Kommissarien sind sehr ndlungen zu Ende zu bringen. Alles, was en des Hollaͤndischen Finäanz-Ministers in Saumigkeit geschrieben hat, ist lmehr Alles sorgfältig zu vermeiden nteressen Belgiens verletzen koͤnnte, nz frei daruͤber ausgesprochen, daß alen Vergleich wuͤnsche. t nichts zu der Besorgniß, daß diese Unterhandlu iedenstellende Weise endigen werden.
Man erzählt, daß die Ho der Idee zurückgekommen sey
gen angeklagt.
che Mißbraͤuche
ngen nicht
llaͤndische Regierung noch nicht von die Steinkohlengruben von Kerk—⸗ rade in Limburg, in der Nähe von Aachen, abzutreten. Die Ün— ternehmer wurden die Ausbeutung der Gru ihre Kosten die von den Repraͤsentanten d von Mastricht bis an die Preußische Graͤnze bauen.
t die Feuersbruͤnste auf eine be— rinkwasser faͤngt bereits an meh⸗ In Harlem ist man wegen der Folgen der anhaltenden Trockenheit ernstlich besorgt; die ffentli⸗ fen nur zwel Stunden täglich benutzt werden ner sind aufgefordert worden, sparsam mit dem
ben fortsetzen und auf er Nation verweigerte Eisenbahn Auch in Holland nehmen j klagenswerthe Weise zu und das Orten zu mangeln an.
chen Brunnen dur und die Einwo Wasser umzuge
Die Regierung hat einer besonderen Kommission zwel Vor— e in Bezug auf den Zustand der Hollaͤndischen Kolonieen und mancipation der Sklaven daselbst vorgelegt. zusammengesetzte Kommission ist mit ihren Arbeiten schon vorgeruͤckt und wird bald dem Koni uͤber die beiden Vorschlaͤge abstatten.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. Aug. Graf Woronzoff, welcher im Deutschen dem Befehl des damaligen Kronprinzen vo Karl Johann, sich (wie berei täglich zu der von Rosendal, bald
ge einen detaillirten Bericht
Der Kaiserl. Russische General, Befreiungs⸗-Kriege unter n Schweden, eine Russische Truppen-Division anfuͤh s erwahnt) seit Anfang dieses Monats Tafel des Koͤnigs eingeladen, bald im L Drottningholin, bald im hiesigen Königl. ronjoff wurde vom Kaiser Nikolaus fuͤr die neuliche Sendung des Gra Woronzosf wird von rtsetzen, wie verlautet, daß er mit großem Pompe dort hiesigen Zeitungen angeführt, daß er als 600, 0090 Silberrubeln mit⸗
jetzt Königs rte, befindet hier und ist
ndet als Erwiederung
rahe nach St. Petersb hier seine Reise nach Lissabon, auftreten werd er ein Kreditiv
Der Graf nach dem suͤdlichen Europa fo und als Beweis, e, wird von den von nicht wenig
Deutsche Bundes staaten.
Die Geburts- und Namens feier rde heute in hiesi che, als fro erte auch di durch eine bffe ndes Hofrath
en, 25. Aug. des Koͤnigs wu so würdige und festli Wie alljährlich fei enschaften diesen in Abwesenheit des Vo die Feier des Tages bezüͤgl der Secretair der historischen Klasse, eine Rede „äber die Subsidien von 1762. und nach ihm Professor Dr. achen, welche im Laufe des 1 den Verfall des Deutschen Handels wurden die Namen der von der en in diesem Jahre neuerwaͤhl Mitglieder, ordentlichen, außerordentli itglieder und Korrespondenten, so ernannten ordentlichen Mitglieder der Akademie bekan
Italien.
Nom, 11. Aug. (A. 3) Dag stabile Römische wie das wechselnde der Winterfremden verfolgte mit
Sr. Majestaͤt ger Residenzstadt
he und herzliche e Königl. Akademie der ntliche Sitzung,
Hierauf trug on Stichaner, om Jahre 1740 bis eine Rede vor: ten 3
eßlich er Wissen⸗
taatsrath v
ten und 17
Königl. Akademie d vom Koͤnig bestãätigten
entlichen und aus wärt wie die von S
nt gemacht.
gleicher ge⸗
1030
spannter Aufmerksamkeit den Verlauf eines seit sechs Jahren hier anhängigen Prozesses, dessen Gegenstand 6. den seltenen Rechts⸗ porkommenheiten gehört. Der Fürst von Sirmium nämlich harte befohlen, mehrere unscheinbare Kunst⸗ Artikel aus dem ihm ugehdrigen Valast Qdercalchi privatim zu veräußern. Der Kunsthändler Vai= lati acguirirte bei der Gelegenheit fur 15 Scudi ein Gemälde, aus dem der Verkäufer nicht zu machen wußte, und das Vallati für eine stark restaurirte Kopie von 6 io's in Dresden be⸗ findlicher Magdalene ausgab, welches berdhmte Kunstwerk be⸗ kanntlich vor circa hundert Jahren fuͤr 13,900 Zechinen für die dortige Pinakothek angekauft wurde. Unterdessen reinigte eine geschickte Hand die dunkle Leinwand und er sehr bald zum —ᷓ— ein Kunstwunder auf seine Oberfläche, das wenige eines Gleichen hat und auch in der reichsten Gemaͤldesammlung als ein vorzüglicher Schmuck prangen wärde. Vallati nahm An⸗ stand, es fuͤr M0 Louisd or hinzugeben, welche Summe hm ein Engländer dafür angeboten. Der gr von Sirmium ließ das Bild ohne weiteres sequestriren. Eine Kommission Sach ver staͤn⸗ r erklärte es einstimmig faͤr ein Werk von unvergleichlichem Werthe, mehrere derselben nicht für eine Kopie, sondern fur eine Wiederholung der Dresdener Magdalene mit geringen Ver⸗ aͤnderungen von demselben großen Meisser Correggio. Ein richter⸗ liches Erkenntniß befahl nun die Zurückdgabe des Kunstwerks an seinen fruheren Eigenthümer. Auf der Basis jedes Verkaufs, dem Einverstaͤndniß und ge enseitigen Uebereinkommen, appellirte aber Vallati gegen diese Sentens an den nach der Segnatura vornehmsten Roͤmischen Revisions⸗Gerichtshof, die Rota, die in Italien vor anderen Roten in dem Rufe eines Athenischen Areopagus steht. Sie hat entschieden, daß ein werthvolles unter einem von geringem Belang aufgefundenes Gemaͤlde Eigenthum des Käufers ist, um so mehr, wenn seine Aufdeckung einen bedeutenden Grad von technischem Geschick erfordert. Nicht so, wenn das Ueberbild dem Kennerblick verständliche Zeichen von einem verborgenen Schatz darbietet. In diesem Fall, welcher nach Vallgti's eidlichen Aussagen hier stattfand, ist dem Entdecker des urspruͤnglichen Kunstwerkes eine seiner Industrie angemessene und sie ehrende Belohnung zuzuerkennen. Demnach ist das Bild dem Fuͤrsten von Sirmium verblieben und dem Vallati, dem durch den Druck veröffentlichten Prozeß zufolge, die Summe von 2AM) Louisd'or von demselben uͤberwiesen worden.
Türkei.
K — 19. Aug. (A. 3.) Nach den mit dem leten Trapezunter Dampfboot erhaltenen Nachrichten sollen die Perser alle Je dense an der Tuͤrkischen Gränze eingestellt haben. Englands und Rußlands energische Vorstellungen haͤtten den Schach dazu bewogen, und es sey alle Hoffnung vorhanden, daß unter beider Maͤchte Vermittelung die ganze Sache auf eine friedliche Weise beigelegt werde. Auch hat die Pforte dem auf dem Wege nach Bagdad sich befindenden Truppen⸗Corps, naͤmlich dem, das von Konstantinopel abgegangen ist, Eilboten mit der Ordre nachgeschickt, durch häufige Halte seinen Marsch zu ver— zoͤgern, denn es waͤre leicht moglich, daß man es zuräckrufe. Im Widerspruch mit diesen halboffiziellen Nachrichten stehen einige hier zirkusirende 2 aus Erzerum, welche wissen wollen, daß die Perser in die benachbarze Provinz Wan eingefal⸗ len seyen. Mit dem letzten Dampfschiff kamen wieder viele Per⸗ sische Kaufleute mit Geld zu Ankäufen hier an, was ein Beweis ist, deß der Glaube an eine friedliche Ausgleichung sich immer mehr befestigt. Nach den letzten Berechnungen schulden die Per⸗
sischen Kaufleute auf dem hiesigen Platz für gemachte Ankaͤufe 6)
Millionen Piaster. — Man spricht hier fortwährend von der Sen⸗ dung Jizet Mehmed's zur Armee nach Bagdad. Die seit langer Zeit erwarteten Ministerial-Veränderungen sollen nach der Nie⸗ derkunft einer Sultanln, die in einigen Tagen erfolgen wird, bei dem Rigiab (Rigiab ist die Fußkuß⸗Ceremonie) publizirt werden.
In lan d.
Minden, 2. Aug. Vom schoͤnsten Wetter beguͤnstigt, kam Se. Majestät der König gestern Abend gegen 10 Ühr hier an. Fast aus dem ganzen Regierungs⸗-Bezirke hatten sich unaufgefor⸗ dert eine Menge Landleute hier eingefunden in ihrer einfachen ländlichen Tracht, die Haͤte mit Bändern, die National- Farben (Schwarz und Weiß) tragend, und der Kokarde, wie mit Eichen⸗ laub, geschmückt. Jede Bauerschaft trug eine Fahne. In jedem Hause, auch dem entferntesten, war illuminirt, und sie alle waren dekorirt. Ville herrliche Ehrenpforten schmuͤckten die Straßen, welche der Koͤnig passirte. Leider ging die schonste Ehrenpforte an der ersten Weserbruͤcke in Feuer auf, ehe das Königliche Paar eintraf. So auch wurde, durch ein falsches Signai veranlaßt, die Illumingtion in der Porta Westphalica zu fruͤh an ezuͤndet. Lebhaft begruͤßte das Volk den König. Kaum in den Zünmern angelangt, erschienen der Köͤnig und die Königin auch schon om Fenster und zeigten sich dem Volke, das fuͤr diese Aufmerksamkeit seinen Dank durch ein nicht endigendes Vivat ausdrüäckte. Kurz darauf erschienen die Lehrer des Kreises Minden und brachten dem geliebten Herrscher ein Ständchen. Am heutigen Morgen
ganz früh lebte bereits wieder Alles auf den Straßen. Die
Landleute aus den Kreisen Minden und Lübbecke fanden sich ein, mit den Erzeugnissen des Landes geschmückt, und defilirten, die Landraäͤthe an der Spitze, vor Ihren Majestaͤten vorbei. Freund⸗ lich dankte der König und als die letzten vorbei waren, trank er aus einem silbernen Becher Aller Gesundheit. Außerdem hatte man aus jedem Kirchspiele eins per schönsten Mädchen gewaͤhlt, die dem Herrscherpaar in ihrer ländlichen Tracht die wöichtigsten Landes- Produkte äberreichten. Die Königin unterhielt sich sehr freundlich mit denselben und äußerte über das Gefehene lebhaft ihre Freude. Darauf machte die Geistlichkeit der Kreise Minden und Lübbecke dem König ihre Aufwartung, und nachdem Se. Majestaͤt nebst der Koͤnigin den Dom besehen, fuhren dieselben nach dem w um daselbst ein von der Stadt ange⸗ ordnetes Fruͤhstück zu genießen.
Bielefeld, 24. Aug. (Elberf. 3.) Gestern trafen Ihre Kbnigl. Majestaͤten auf Ihren Triumphzuge durch Ihre Staaten nach dem . eine in unserer festlich geschmuͤckten Stadt ein. Stunden lang vorher hatte schon eine unübersehbare Menge sehn⸗ suchtsvoll der Ankunft des hochverehrten Herrscherpaares geharret. Gegen 7 Uhr erhob sich ein allgemeines Hurrah!l — Sfaubwoi⸗ ken kündigten die ersehnte Ankunft an. Der Magistrat und das Schätzen-Corps zogen Ihren Maje—⸗ staͤten entgegen. Der Commandeur der Schützen, Oberst R. De⸗ lius, nahte sich dem Wagen, um an Allerhoͤchstdieselben eine An⸗ sede zu halten, als durch den Andrang und die Acclamationen des begeisterten Volkes das Pferd, welches er ritt, beunruhigt, sich an das vordere enrad drängte, hineintrat und umgeworfen wurde, so, daß dessen Reiter heftig gegen den Boden geschleudert, beinahe
unter den Wagen gerathen ware. gen sofort aus dem Wagen, naht enden, und erkundigten sich aufs Leutseli nden, und fuhren erst weiter, als Sie hatten, daß die Gefa
jestät der König stie⸗ en Sich dem am Boden Lie⸗ ste nach seinem Be⸗ ich davon ü u estät durchfu traßen, durch und weiß⸗ blauen Fahnen ern Gustav Delius, dessen Einladung st angenommen hatten. Daselbst wur⸗ ellt und mehrere der distinguirten Ein— lichen Tafel gejogen. Am Mittwo eine tresfliche Morgen⸗Musik, welche ur Verherrlichung der Festlich= liche Hof⸗Kapelle ausführte, gnädigst angenommen, ein auf eschmackvoll einge⸗ llerhoͤchstdenselben . noch das au etzten Allerhöchsidi Vevol erung Vleleselds
absoluter Stimmen⸗Mehrheit. vertreter als er Ausschuß Mit wahlt, daß jeder
är jeden Stand werden so viel Stell glieder zu ernennen hat in der Art zelne Wahl⸗Att ausdruͤckli erfsien, zweiten n. s. w. Stesivertreters des berr se Weise die Neihefolge bestimmt wird, in wel allenden Verhinderungen von Ausschuß WMit⸗
auf die Wahl den Standes ge⸗ richtet und auf die die Erwaͤhlten be gliedern eintreten sollen. Fuͤr den Fall der einen Stellvertret aft angehbri
r nicht groß sey. Se. M die höchst geschmackvoll verzierten
er von schwarz⸗weißen ö Haut. des. He estaͤt Allergnaͤdi ehörden vorge wohner zur Kon den Ihre Mase die von dem keiten nach Bielefeld
Behinderung des Landtags- Marschalls werden er desselben aus den dem Stande der Ritter⸗= n Mitgliedern des Ausschusses ernennen. usschuß Mitglied wird
Einberufung desjenigen Stellvertrete
ie Wahlen eines jeden Standes werden dur als Wahl⸗Dirigenten,
n 2 z auer der Wirksa ten AÄusschusses beschraͤnkt sich a vinzial⸗Landtage zum anderen. Ein in den lied bis zur Erbffnun ahl⸗Periode, für welche ma ablaufen sollte. 9. Den bleibt überlassen, lommenden Geschaͤfte ssa sondere Ausschuüsse d Bestimmungen einem innerhalb desse auch nur einzelnen Mitgliedern zu übertra die Stande von dieser Be n bre desfallsigen Beschluͤsse unse halten Wir uns vor, mentritts des Ausschu artiger Geschaͤfte, 10. Die Kosten der die allgemeinen Landtags kost Urkundlich unter Üinserer Ho edrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 21. Junt 1842.
Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.
ühler. von Rochow. Eichhorn. w. v. Bodel schwingh. Graf z Graf von Arnim.
nach dem
nn der Landtags⸗ rs seines Standes, an dem
ch den Landtags⸗ geleitet. Dieselben bedürfen un⸗
mkeit der Mitglieder eines gewahl⸗ uf die Zwischenzeit von einem Pro⸗
ewählter Abgeordneter bleibt dessen Mit⸗ es naͤchsten Landtages, auch wenn die er als Landtags · Abgeordneter gewahlt ißf,
rovinzial⸗Landtage versammelten Staͤnden ahrnehmung der außer dem Landta ndischer Verwaltung, insofern sie n azu bestimmen sollten, denden Ausschusse, auch, lben zu bestellenden en
fruh wur⸗
üͤrsten zur L gesandte F estäͤren hatten es dem festlich geschmuückten Johannisbe richtetes Fruhstůck einzunehmen. eine zahllose Menge. — Nachde stellte Schuͤtzen⸗Bataillon inspizirt hatten, ben, von den Segenswünschen der treuen begleitet, Ihre Reise fort.
ster, 26. Aug. (Westph. M.) Ihre Maßjestäͤten und die Königin haben heute Morgen gegen 10 Uhr, unter dem enthusiastischen Viwatrufen der und begleltet von den heiß verlassen, um Höchstihre Re ben in diesen Blattern bere sich in allen Klassen und Stan laß des freudenreichen Ereignisses der staͤten in Westphalens Hauptstadt die tiefw und Treue fuͤr unser erlauchtes Köni an den Tag zu legen. ung hervorgegang ultate, und ein Jeder, welch seinem Festschmucke sah, wird Nicht nur von den Thärmen u Preußischen und Bayerischen, Westphaäͤlschen und sta ßen hatten Bewohner ihre Haäuser mit die mit Guirlanden, Blumen 3c. aufs sinn!gste viele Buͤrger in den letzten Wochen besorgt ren, durch einen neuen Anstrich der Fa Stadt im Allgemeinen ein freundlicheres Anfehen zu ge⸗ ben. Als eines bleibenden Resultates des hohen und erfreutichen Besuches haben wir besonders die Verwirklichung einer schon lange vergeblich genahrten Idee, die Errichtung eines Torps, zu erwaͤhnen. Wer dieses siattliche, geschmackvoll und ein— sach cuipirte Corps, aus 3 Compagnieen und 12 Splelleuten be— stehend, in diesen sesslichen Tagen, wo es wesentliche Diensle lei= stete, sah, der wird sich gestehen muͤssen, daß es höhere Motive als die gewöhnlichen waren, welche in einer so kurjen Zeit Aehn— liches zu Stande kommen ließen. e dieses Corps und den um dessen Errichtung so verdienten Män— nern nicht nur der Beifall ihrer Mitbürger, sondern die neue In⸗ slitution hatte sich auch wiederholt der huldvollsten Aeußerungen des Allerhöchsten Beifalls zu erfreuen.
Düsseldorf, 27. Aug.
Dahin folgte m Se. N
der Konig dem nach den vorstehenden nach dem Bedurfnisse,
geren Ausschusse, oder
ugniß Gebrauch machen, rer Bestaͤtigun alsdann auf ihren Antrag, sses zu diesem Zweck und de weitere Bestimmungen zu treffen.
Ausschüsse werden in derselben Art, wie
nschen, unsere Stadt ise nach Hamm fortzusetzen. Wir ha⸗ des regen Eifers erwähnt, welcher geben hat, um aus An⸗ hrer Maje⸗ haͤnglichkeit
esten Segensw
esenheit J urzelnde N shaus aufs unzweideut
Dieses allgemelne, aus vollig freler Ul ene Bestreben blieb nicht ohne die er Münster in diesen Tagen in uns hierin beistimmen mässen. nd offentlichen Gebäuden
ndlung der⸗
eigenhaͤndigen Unterschrift und
nen, in allen Stra sen theueren Farben, geschmuͤckt, wahrend gewesen wa Haͤuser der
von Nagler. Rother. v. Savigny. u Stolberg.
aden ihrer v. Thile.
Verordnung über die
Bildung eines Ausschusses der Stände der Kur— J
und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz.
ch Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
einen staͤndischen Ausschuß aus Mitgliedern des welche dessen besonderes Vertrauen besitzen, olchen in der Zwischenzeit von einem
ůrger Schůtzen⸗
Wir Friedri
haben beschlossen Provinzial ⸗ Land wahlen zu lassen, um se tage zum anderen in geeigneten Fallen zu beru enheiten seines Raths zu bedienen. eingeholtem Gutachten Unserer ge⸗ umark Brandenburg und des Mark⸗ was folgt:
Auch lohnt den Mitgliedern
en und Uns in wich⸗ tigen Landes ⸗Angele
Wir verordnen treuen Stände der Kur- und Ne grafthums Niederlausitz,
H. 1. Es soll in der Kur⸗ dem Markgrafthum Niederlausitz, Unserer Monarchie, ein Aus tag versammelten Standen gebildet werden, der Befehl zu versammeln hat, u der Zeit, wo die Provi ische Organe mit ibren
aher, nach
und Neumark Brandenburg und so wie in allen ubrigen Provinzen schuß aus den auf dem
Gestern Abend sind der gz Nassau und der Fürst Esterhazy mit dem Důsseldor fer B „Elberfeld“ hier angekommen. oder morgen Se. Majestaͤt der König Königl. Heheit der Prinz Karl von
derzog von
tovinzial Land⸗ ch auf Unsere um Uns die Gelegenheit zu geben, au ial-⸗Landtage nicht verfammelt sind, stän⸗ Hutachten zu hören. Die verfassungsmäßige Wirksamkeit der durch den Art. III. des allgemeinen G 1523 vorgeschrieben ist, erleidet durch den Ausschuß
e Wirksamkeit des Ausschusses wenn die Ansichten der Landta von ihnen berathenen Gesetz⸗
Vernehmen nach werden heute von Württemberg und Se. Bayern hier ankommen.
Berlin, 3). Aug. Das seß⸗ Sammlun die Bildung der st
Provinzial ⸗Stdnde,
eute ausgegebene Blatt der Ge h e] 9 esetzes vom 5. Juni
chfolgenden Verordnungen äber üͤsse für die einzelnen Provinzen:
enthalt die dischen Aussch
Verordnung über die Bildung Stände des Koönigrei
Wir Friedrich Wilhelm, von Preußen ꝛc. ꝛc. 3. haben beschlossen, einen staͤndischen Au Provinzial Landtages, welche dessen b waͤhlen zu lassen, um solchen zum anderen in geeigneten Faͤllen ; Landes Angelegenheiten seines Raths zu bedie
Wir verordnen daher, nach ein treuen Staͤnde des Köͤni Es soll im
Beeintraͤchtigu
§5. 3. 8 soll vielmehr eintreten, s verschiedener Provinzen uͤber einen ntwurf bedeutend von einander ab weichen, oder, wenn in der weiteren Berathung der Gesetze in den en der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es angemessen finden, durch staͤn dische Org der verschiedenen Ansichten herbeizu Insbesondere aber noch schuß ein ssändisches Srgan. genstaͤnden, welche bisher in der Regel an die nicht gelangt sind, sofern Wir aus den Eingesessenen der Provin den, die anzuünehmenden Haup unterwerfen lassen.
Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben auch bei den ersten utachtlichen igkeit dieser welche bei Auf⸗ es dabei haupt⸗ tische Erfahrung
Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses setzen Wir hier⸗ fest. Seine Zusammensetzung geschieht in der Art,
6 aus dem ersten Stande, und davon: 1 aus der Altmark, . ö. . . . Priegnitz, Mittelmark nebst inkorporirten Kreisen,
eines Ausschusses der chs Preußen.
Gottes Gnaden, Konig von
sschuß aus Mitgliedern des esonderes Vertrauen besitzen, Zwischenzeit von einem Landtage und Uns in wichtigen
choltem Gutachten Unserer ge— en, was folgt:
so wie in allen übrigen aus den auf dem Pro⸗ der sich auf
hoheren Instan ; ane eine Ausgleichung
h soll Uns der einzuberufende Aus— darbieten, mit dem Wir auch bei Ge— Provinzial⸗Staͤnde ir dabei den Rath erfahrener Manner z einzuholen fur gut si
eichs Preu tgrundsaͤtze einer Besprechung wollen
dnigreich Preußen Provinzen Unserer Monarchie, ein Ausschuß versammelten Standen gebildet werden, um Üns die Gelegenheit zu geben, nicht versammelt sind,
ial Landta
eren Befeh Vorbereitungen zu allgemeinen wichtigen Gesetzen zur
Aeußerung gufzufordern, sowohl Hinsichts der Nothwen Gesetze im Allgemeinen, als ü fassung derselben zu befolgen seyn möchte, insofern saͤchlich auf Kenntniß oͤrtlicher Berhaͤltnisse und prak
zu versammeln hat, auch zu der Zeit, wo die Provinz che Organe mit ihrem Gutachten zu h ; gsmaͤßige Wirksamkeit der Provinzial Stande, emeinen Gesetzes vom 5. J en Ausschuß (§. 1) keine Be⸗
S. 3. Dic Wirksamkeit des Ausschusses soll vielmehr eintreten, sichten der Landtage verschiedener Provinzen ü von ihnen berathenen Gesetz Entwurf bedeutend von einander abwei iteren Berathung der Gesetze in den höhe= en der Legislation neue Momente hervortreten und Wir e Organe eine Ausgleichung der
Hinsichts der Richtung,
2. Dle verfassun wie solche durch den Ar 1823 vorgeschrieben ist, erleidet durch eintraͤchtigung.
t. 11I. des all
ö durch auf Zwoͤlf wenn die An r den selben
chen, oder wenn in der we ren Instan es angemessen finden, durch staͤndisch verschiedenen Ansichten herbeizufuͤhren.
8 sondere aber noch soll Uns der einzuberufende Aus ieten, mit dem Wir auch bei Gegen⸗ rovizialstaͤnde nicht ge⸗ rener Maͤnner aus den
Nieder⸗Lausitz, saͤmmtlichen auf dem Landta der dieses Standes zu wahlen sind; II. A aus dem Stande der Staͤdte, ohne nen Landestheile durch saͤmmtliche
ordnete, und
ge anwesenden Mitglie⸗
Ruͤcksicht auf die einzel stcͤdtische Landtags ⸗ Abge⸗
III. 2 aus dem Stande der Landgemeinden, und zwar 1 von und aus den Ab nitz, Mittelmark neb t gemeinschaftlich von und aus denen der Alt
und Nieder Lausitz,
gewaͤhlt werden.
Der Landtags⸗Marschall, dessen Amt Provinzial ⸗Landtages fortdauern soll, ist ender des Ausschusses. usschuß⸗Mitglieder des ersten Standes des Landestheils, hoͤrt, in der Art mit eingerech⸗ mtes fuͤr jenen ein Mitglied we⸗
S. 1. schuß ein s ches Organ darb staͤnden, welche bisher in der R langt sind, sofern Wir dabei den Rath erf Singesessenen der Provinz einzuholen für gut finden werden, die an-
Haupt-Grundsaͤtze einer Besprechung wollen unterwer-
Desgleichen behalten Wir Uns vor, den selben auch bei den ersten Vor- bereitungen zu allgemeinen wichtigen Gesehen zur gutachtlichen A rung. aufzufordern, sowohl Hinsichts der Nothwendi setze im Allgemeinen, als Hinsi u befolgen seyn möchte, i ß drilicher Verhaͤltnisse
egel an die
unehmenden
ordneten dieses
Standes der Prieg⸗ inkorporirten Krei
und Ukermark, mark, Neumark
ts der Richtung, welche bei Ab nsofern es dabei hauptf und praktische Erfahrung
glieder dieses Ausschusses setzen Wir hier⸗
Art, daß fur denselben: . Mitglieder
sung derselben lich auf Kenntn
§. 5. Die Zahl der Mit durch auf Zwoͤlf fest. Seine Zusammensetzun vom Stande der Ritterschaft = ⸗ d . . Land ⸗ Gemeinden. 3
u diesem Zweck kunf⸗ nzial Landtages fori⸗ ender des Ausschusses. lieder vom Stande der d der Dauer sei⸗ schusse gewaͤhlt
u rforderlichen Wahlen erfolgen . 9 361 Irn bh f 6
sᷣ zu diesem Zweck bis zur Erbffnung des nächsten ied und Vorsitz Derselbe wird in em er als Lantags Mitglied an net, daß wahrend der Dauer seines niger zum Ausschusse gewahlt wird. J. Die ju diesem Ausschusse erforderlichen Wahlen er al⸗Landtage von jedem Stande in si Fuͤr jedes Mitglied des Ausschusses all der Behinderung des tellvertreter desselben aus tande angehdrigen Mitgliedern des Ausschusses er=
alb fuͤr den Landtags⸗Marschall, er, ein Stellvertreter all in seiner Eigenschaft als Mi ie Wahlen eines jeden Stande
geschieht in der
auf versammeltem Provinzi absoluter Stimmen⸗Mehrheit.
wird ein Stellvertreter gewaͤhlt. Landtags ⸗Marschalls werden den dem ersten
u waͤhlen sind. ! 36 . Landtags⸗Marschall, dessen Amt ur Erbffnung des nach oll, ist jederzeit Mitgl Derselbe wird in die Zahl der Nitterschaft in der Art mit eing 2 n von jenem ein Miiglied weniger zum Äus
Die zu diesem meltem Provinz
Wir einen
erechnet, daß wäh eben so wie fuͤr alle
zu wahlen, durch den er fuͤr die⸗ ied des Ausschu sses e werden durch den
auf 26
1031
ag. als Wahl⸗Dirigenten geleitet. Dieselben beduůrfen Unserer Bestaͤt
ung.
§. 9 Pie WKirksamkeit der Mitglieder des Ausschusses beschraͤnkt sich auf die Zwischenzeit von einem vinzial Landtage zum anberen.
Ein in den Ausschuß gewählter Abgeordneter bleibt dessen Mit.
lied bis zur Erbffnung des mnachsten Landtages, auch wenn bie Wahl- . 49 welche er als Landtags ⸗ Abgeordneter gewahlt ist, inzwi⸗ chen ablaufen sollte.
— 9. Den zum Provinzia⸗Landtage versammelten Staͤnden bleibt aberlassen, dĩe M rn nenn der außer dem Landtage vorkommenden Geschafte . Verwaltung, insofern sie nicht besondere Aus schüsse dazu bestimmen sollten, dem nach den vorstehenden Bestimmun
en zu bildenden Ausschusse, auch nach dem Bedurfniffe (inem inner— ken desselben zu bestellenden engeren Ausschusse, oder auch nur ein- zelnen Mitgliebern zu äbertragen.
Im Fall die Staͤnde von dieser Befugniß Gebrauch machen, be— dürfen ihre desfallsigen Beschlüsse unserer Bestaͤrigung, und behalten Wir Uns vor, alsdann auf ihren Antrag, wegen des Jusammentritts des Ausschusses zu diesem Zweck und der Behandlung derartiger Ge⸗ schaͤfte, weitere Hen llt unn u treffen. ;
nach e Die * de l, een in derselben Art wie die allgemeinen Landtagskosten aufgebracht.
z. urkundlich 22 ünserer Hirn srlgenhandigen unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den A. Juni 1842.
(C. S) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.
nen. Mühler. v. Rochow. v. Nagler. Rother.
v. Alvensleben. Sich horn. v. Thile. v. Savigny.
Freiherr v. Bülow. v. Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim.
Er,, über die Bildung eines Ausschusses der tände der Provinz Pommern.
,, . Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von reußen ꝛc. ꝛc.
haben beschlossen, einen staͤndischen Ausschuß aus Mitgliedern des Provinzial Landtages, welche dessen befonderes Vertrauen besitzen, wahlen zu lassen, um solchen in der Zwischenzeit von einem Landtage um anderen in geeigneten Faͤllen zu berufen und uns in wichtigen andes Angelegenheiten seines Raths zu bedienen.
Wir verordnen daher, nach eingeholtem Gutachten unserer ge⸗ . Erne des Herzogthums Pommern und Fuͤrstenthums Ruͤgen, was folgt:
S. J. Es, soll im Herjogthum Pommern und dem Fuͤrstenthum Ruͤgen, so wie in allen ubrigen Provinzen Unserer Monarchie, ein Ausschuß aus den auf dem Provinzial Landtag versammelten Staͤn— den gebildet werden, der sich auf Unseren Befehl zu versammeln hat, um Üns die Gelegenheit zu geben, auch zu der Zeit, wo die Provin⸗ zigl Landtage nicht versammeft sind, standische Organe mit ihren Gut⸗ achten zu hören. .
S. 2. Die verfassungsmaͤßige Wirksamkeit der Provinzial⸗Staͤnde, wie solche durch den Art. JiI. des n, n. Gesetzes vom 5. Juni i n e sörieben ist, erleidet durch den Ausschuß (5. 1 keine Beein⸗ traͤchtigung.
gn Die Wirksamkeit des , , . soll vielmehr eintreten, wenn die Ansichten der Landtage verschiedener Provinzen über cinen von ihnen berathenen Gesetz- Entwurf bedeutend von elnander abwei⸗ chen oder, wenn in der weiteren Berathung der Gefetze, in den hö— heren Instanzen der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es augemessen finden, durch staͤndische Organe eine Aus gleichung der verschiedenen Ansichten herbeizuführen. .
S. 4. Insbesondere aber noch soll Uns der einzuberufende Aus⸗ schuß ein standisches Organ darbieten, mit dem Wir auch bei Gegen⸗ stͤnden, welche bisher in der Regel an die Provinzigl. Stände nicht
langt sind, sofern Wir dabei den Rath erfahrener Manner aus den Hi csessenen der Provinz einzuholen für gut finden werden, die an⸗ . menden Haupt -Grundsaͤtze einer Besprechung wollen unterwerfen assen.
Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben auch bei den ersten Vorbereiiungen zu allgemeinen wichtigen . zur gutachtlichen Acußcrung gufzufordern, sowohl Hinsichts der RNothwen oölgkeit dieser Gesetze im Allgemeinen, als en. der Richtung, welche bei Ab⸗ fassung derselben zu f eyn möchte, insofern es dabei haupt— saͤchlich auf Kenntniß örtlicher Verhaͤltnisse und praktische Erfahrung ankommt.
S. 5. Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses setzen Wir hier— durch auf Zwoͤlf fest. .
Die Zusammensetzung desselben geschieht in der Art, daß
l, von der Ritterschaft: . 14 aus Hinterpommern 4 Mitglieder 2) ⸗ Alt⸗Vorpommern 1 . 3) ⸗ Neu⸗Vorpommern ⸗ 6 Mitglieder I. von den Städten: 1) aus Hinterpommern 2 Mitglieder 2) Alt⸗Vorpommern 1 ‚ 3) — Neu Vorpommern .. 1 ; 1 Rice ll. von den Landgemeinden? 1) aus Hinterpommern 1è Mitglied 2) Vorpommern, alternirend wischen Alt- und Neu⸗ orpommern =
Nia mncct zu waͤhlen sind. .
Sa 6. Der Landtags⸗Marschall, dessen Amt zu diesem Zweck kuͤnf⸗ tig bis zur Eröffnun des naͤchstfolgenden Provinzial-Landtags fort- dauern at, ist Mitglied und , D. des Ausschusses.
Derselbe wird in die Zabl der Klusschuß Mitglieder vom Stande der Ritterschaft des Landestheils, welchem er als Landta 8 Mitglied angehört, in der Art mit eingerechnet, daß waͤhrend der Dauk seines Anites fuͤr jenen ein Mitglied weniger zum Äusschusse gewählt wirb.
s. J. Die zu diesem Ausschusse erforderlichen Wahlen erfolgen auf versammeltem Provinzial-Landtage von jedem Stande in sich nach ener. Stimmen⸗Mehrheit. Fuͤr jedes Mitglied des Ausschusses wird ein Stellvertreter gewahlt.
Für den Fall der Behinderung des Landtags -Marschalls werden Wir einen Siell vertreter desselben aus den den Stande der Ritter schaft angehdrigen Mitgliedern des Ausschusses ernennen. Es ist des⸗ halb für den Landtags-Marschall, eben so wie für alle Abrige Mit⸗
lieder, ein Stellvertreter zu waͤhlen, durch den er fuͤr diesen Fall in 6 Eigenschaft als Ausschuß Mitglied ersetzt wird.
Dic, Wahlen eines jeden Standes werden durch den Landtags- Marschall als Wahl⸗Dirigenten, geleitet. Diefelben bedurfen 1 ? serer 34
s. . . Die Dauer der Wirksamkeit der Mitglieder eines gewaͤhl⸗ ten Ausschusses beschraͤnkt sich auf die Zwischenzeit von cinch Pro⸗ ee, n, . in, .
nin den Ausschuß gewählter Abgeordneter bleibt dessen Mit— lied bis zur Erdffnung des nächsten Lan 4 auch wenn 9 3 eriode, für welche er als Landtags⸗Abgeor neter gewahlt ist, inzwi⸗ chen ablaufen sollte. 3
ö 9. Den . Provinzial uͤberla Wahrnehmung d
den vorstehenden Bestim⸗ nach dem Bedn ren Riunsch z 3
Im Fall die Staͤnde von dieser Befugniß Gebrauch machen, be⸗ c ; 6 n. Bestdͤtigun
n thre desfallsigen Bes ren Antrag, wegen des
Wir Uns vor, alsdann auf des Ausschusses zu diesem 3 schaͤfte, weitere Bestinimungen zu treffen. . Die Kosten der Ausschüsse werden in derselben Art, wie emeinen Landtagskosten aufgebracht. Urkundlich unter Unserer beigedrucktem Königlichen Insieg Gegeben Berlin, den 1. Juni 1842.
Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.
Mühler. von Ro Sle ben. Eichho von Bodelsch win
Graf von Arnim
und behalten sammentritts
weck und der Behandlung derartiger Ge⸗
chüteigenbandigen Unterschrift und
chow von Nagler. Rother! rn, vonThile von Savigny. gh. Graf zu Stolberg
von Boyen. Graf von Alve Freiherr von B
Verordnun àände des Her Glatz und des
g über die Bildung
eines Ausschusses der
ogthums Schlee
, Ma k
sien, der Grafschaft rkgrafthums Ober⸗
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Preußen ꝛc. ꝛc. haben beschlossen, einen Provinzial · Landtages, waͤblen zu lassen, um solchen in zum anderen in geeigneten Faͤllen Landes Angelegenhesten seines Raths zu bedienen. Wir verordnen daher, nach ein treuen Stande des Herzo des Preußischen Markgra
König von
staͤndischen Ausschuß aus Mitgliedern des welche dessen besonderes Vertrauen besitzen, der Zwischenzeit von einem Landtage zu berufen, und uns in wichtigen choltem Gutachten unserer ge— Grafschaft Glatz und was folgt:
der Grafschaft Glatz sitz, so wie in allen rchie, ein Ausschuß aus den auf ten Staͤnden gebildet werden, der eren Befehl zu versammeln hat, um Uns di⸗ der Zeit, wo die Provi ndische Organe mit ihren
thums Schlesten, der thums Ober-⸗Lausitz, Es soll im Herzogthum Schlesien, ] Preußischen Markgrafthum Ober gau brigen Provinzen unserer Mona dem Provinzial⸗Landtag versammel sich auf Un u geben, auch zu der ammelt sind, sta S.. 2. Die verfassungsmaͤßige wie solche durch den Art. IIi. 1823 vorgeschrieben ist, erleidet durch den Auss eintraͤchtigung. .
S. 3. Die Wirksamkeit des wenn die Ansichten der Landta von ihnen berathenen Gesetz E chen, oder,
Gelegenheit ial⸗-Landtage nicht ver⸗ . Hutachten zu hoöͤren.
Wirksamkeit der Provinzial ⸗Staͤnde, Gesetzes vom 5. Juni chuß (8. 1) keine Be⸗
Ausschusses soll vielmehr eintreten, ge verschiedener Provinzen über einen ntwurf bedeutend von einander abwei⸗ en Bergihung der Gesetze, in den hö— n, neue Momente hervortreten, und Wir rgane eine Ausgleichung der
des allgemeinen
wenn in der weiter heren Instanzen der Legislatio emessen finden, durch denen Ansichten herbeizuführen. .Insbesondere aber no in standisches Srgan darb staͤnden, welche bisher in der
staͤn dische O
ch soll Uns der einzuberufende Aus⸗ ieten, mit dem Wir auch bei Gegen⸗ Regel an die Provinzial Stande nicht elangt sind, sofern Wir dabei den Rath erfahrener Manner aus den Eingesessenen der Provinz einzuholen für gut finden werden, die an— unehmenden Haupt- Grundsaͤtze einer Besprechung wollen unterwerfen
Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben auch bei den ersten Vorbereitungen zu allgemeinen wichti Aeußerung aufzufordern, sowohl Hinsi Gesetze im Allgemeinen, fassung derselben zu befo saͤchlich auf Kenntniß oͤrt
Die Zahl der fest
Seine 3Zusammense von den Fuͤrsten un terschaft
von den Stddten von den Landgemeinden
gen Gesetzen zur gutachtlichen chts der Nothwendigkeit dieser als Hinsichts der Richtung, welche bei Ab Un möchte, insofern es dabei baupt⸗ cher Verhaͤltnisse und vraktische Erfahrung
Mitglieder dieses Ausschusses setzen Wir
tzung geschicht in der Art, Standesherren und der R
§. 5. hierdurch a daß fuͤr denselben
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zu wahlen sind T V itazncũõc̃e.
und Herren und der schusses ernennen. wird dann der Land
Marschall,
serer Bestaͤtigu §. Mitglieder eines gewaͤbl—⸗
ischenzeit von cinem Pro⸗
geordneter bleibt dessen Mit- Landtages, auch wenn die Abgeordneter gewahlt ist,
zial⸗ Landtage versammelten Standen nehmung der außer dem Landt
ewaͤhlter Ab
andlung der⸗ ffen. in derselben Art wie