ber die Bildung eine Ausschusses der tände der Rhein⸗ Provinz.
1 Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. wa, m, , m n beschlossen, einen staͤndischen Ausschuß aus gliedern de
e, nf ge,, welche dessen besonderes Vertrauen besitzen, wahlen zu lassen, um solchen in der 3wischen geit von einem Land⸗ tage zum anderen in geeigneten Faͤllen ju berufen und ung in wich⸗ tigen Landes ⸗Angelegenbeiten seines Rathes zu bedienen.
aber, nach 2 mmm Unserer ge⸗ was folgt:
rordnung n Ve 389
Wir verordnen treuen Stande der Rhein ⸗ Provin 1. Es soll in der Rbein⸗Proving, Provinzen Unserer Monarchie, ein Ausschu
Landtage versammelten Standen gebildet werden, der sich Unseren Befebl zu versammeln hat, um Uns die Gelegenheit zu uch zu der Zeit, wo die Provin melt sind, sndische Organe mit ibrem 2. Die verfassungsmäßige Wirksamkeit der Provinztal⸗Stande, gemeinen Gesetzes vom 5. Juni rch den Ausschuß (8. 1) FTeine
S. 3. Die Wirksamkeit des Ausschusses soll vielmehr eintreten: wenn die Ansichten der Landtage verschiedener Provinzen über einen von ibnen beratbenen Gesetz⸗ Entwurf bedeutend von einander abwei— chen oder wenn in der weiteren Bergthung der Gesetze in den höhe⸗ ren Instanzen der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es angemessen inden, durch staͤndische Or verschsedenen Ansichten herbeizuführen.
5 Insbesondere aber noch Organ darbieten, mit dem
o wie in allen ubrigen aus den auf dem Pro⸗
ial⸗LSandtage nicht versam⸗= utachten zu boöͤren.
che durch den Art. III. des all 1623 vorgeschrieben ist, erleidet du Beeintraͤchtigung.
gane eine Ausgleichung der
soll Uns der einzuberufende Aus⸗ m Wir auch bei Ge⸗ bis in der Negel an die Provinzial-Staͤnde gt sind sofern Wir dabei den Rath erfahrener Maͤnner aus den Eingesessenen der Provinz; einzuholen für gut finden werden, die anzunehmenden Haupt- Grundsaͤtze terwerfen lassen. . Desgleichen behalten Wir uns vor, denselben auch bei den er— sten Vorbereitungen zu allgemeinen wicht lichen Aeußerung aufzufordern, dieser Gesetze im Allgemeinen,
5. 4. schuß ein st genstaͤnden, welche bisher nicht gelangt sind,
einer Besprechung wollen un⸗
igen Gesetzen zur gutacht⸗ sowohl Hinsichts der Noihwendigkeit als Hinsichts der Richtung, welche bei
1094 1 ern es dabei haupt⸗ ö i , gr r gh, Cr r m e r r, 1 1 oe 4. . . der 1 * ne setzen . bier eine m ö *. am 5 geschleht in der e nin 42 enselben
1 . 1
. . FzLandgemeinden. 1 . zu wablen sind. x
Sofern es von den vormals reichgunmittelbaren Fuͤrsten gewanscht wird, wollen Wir dem Ausschusse noch zwei von und aus denselben e waͤblende Mitglieder hinzufügen, die jtdoch an den Verhandlungen
es Augschusses nur in Person iheilnebmen können. re il⸗ nabme findet indeß nur dann statt, wenn der Ausschuß für sich allein zusammentritt, wobingegen Wir, sobald Wir die Ausschüässe mehrerer oder aller Provinzen zü einer gemeinsamen Berathung berufen, wegen der ö der vormals reichzunmittelbaren Fuͤrsten besondere Anordnung treffen werden.
S. 6. Der Landtags⸗Marschall, dessen Amt zu diesem Zweck kunf⸗ tig bis 8 Erbffnung des naͤchsifolgenden Provinzial⸗Landtages fort. dauern soll, ist jederzeit Mitglied und Vorsizender des Augschusses. Wenn Wir denselben aus den vormals reichgunmittelbaren Für⸗ stn ernennen und diese von der ibnen 8. 5 gegebenen Befugniß kei⸗ nen Gebrauch machen, tritt der Landtags-Marschall dem i chusse
als dreizehntes Mitglied binzu. Wenn Wir dagegen fur gut sinden, ihn aus dem Stande der Ritterschaft ᷣ— entnehmen, rk er in die Zahl der Ausschuß Mitglieder dieses Standes in der Art mit einge⸗ rechnet, daß wahrend der Dauer seines Anites aus jenem nur drei Ausschuß⸗Mitglieder gewahlt werden. ö
S. 7. Die zu diesem Ausschusse erforderlichen Wablen erfolgen 28. versammeltem Provinzial⸗Landtage von jedem Stande in sich, nach absoluter Duft n, e deln. Für jeden Stand werden so viel Stell⸗ vertreter, als er Ausschuß Mitglieder zu ernennen hat, in der Art ge⸗ waͤblt, daß jeder einzelne Wahl-Akt ausdrücklich auf die Wahl des ersten, weiten u. s. w. Stellvertreters des betreffenden Standes ge⸗ richtet und auf diese Weise die Neibefolge bestimmt wird, in welcher die Erwaͤhlten bei vorfallenden Verhinderungen von Ausschuß⸗Mit⸗ gliedern eintreten sollen.
Fuͤr den Fall der Behinderung des Landtags-Marschalls werden
tande der
Unter den Kupferstichen u. Holzschnitten befinden
Bekanntmachungen. sich viele Bl. von Dürer, desgl. nach Raphael,
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 7. Mai 1842.
er kleinen Frankfurterstraße Nr. A bele⸗ Brundstüͤck des Schlossermeisters Shlenbostel, ge⸗ tlich abgeschaͤtzt zu 10, 120 Thlr. 18 Sgr. 7 Pf., foll anuar 1843 Vormittags 1iuhr, erichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein sind in der
Nothwendiger Verkauf.
Stadtg ericht zu Hr den 7. inn 1832.
ä n, * Wife Maurermeisters Friedrich Wilhelm Alisch, gerichtlich abgeschaͤtzt zu 11, Sss9 Thir. 13 Pf., soll Schulden halber
am 13. Fanuar 1843, Vormittags 11 uhr, Gegend an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein sind
gene Grund
rung sind die und Kunsthand
Registratur einzusehen.
Das in der alten Grundstuck des
1 . 24 3 e * als e e
ꝛ age un ereinbarung der hiesigen Dampfschiffe enriette⸗/⸗ 20
in der Registratur einzusehen. „Elbe“ und „Patriot“ stattgefunden, u e mich * — veranlaßt, solchem Geruͤcht hiermit zu widersprechen and? n.
Nethwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 30. März 1842. Das in der Scharrnstraße Nr. stuͤck der Erben des Klempnermei abgeschaͤtzt zu 5013 Thlr. 28 Sgr.
soll wegen Aufhebung der Gemeinschaft am 15. November 1842, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. sind in der Registratur einzusehen. Real - Praͤtendenten werden zu
21 belegene Grund⸗
gen, sondern ich nach wie vor fur meine Rechnung sters Graßmann, ge⸗
mit meinem Schiff „Henriette“ die Reisen nach den
bestens empfohlen halte. Hamburg, Aug ust 1842.
uthekenschein ie unbekannt
Wir einen Stellvertreter aus den dem Stande der Fursten , , . u ennen. . ö er r e, . ,, er n der, ein Stellvertreter ju wahlen, durch den er in diesem Falle in sei⸗ ner Eigenschaft als Mitglied des Ausschusses ersetzt wird. Dle Wablen eines seden Standes werden durch den Landtags 3 als Wahl⸗Dirigenten, geleitet. Dieselben bedarfen unse⸗ un
g. 8. a3 Dauer der Wirksamkest der Mitglieder eines gewahl⸗ ten in,. beschraͤnkt sich auf ᷣ F eit von 1 Pro⸗ vinzlal⸗Landtage zum anderen. Ein in den Äusschuß gewählter Ab⸗ geordneter bleidt dessen 62 . bis zur Erbffnung des nachssen Land⸗ lages, auch wenn die Wabl Periode, für welche er als Landtags⸗ Abgeordneter gewahlt ist, inzwischen ablaufen sollte.
9. Den jum Provinzial Landtage versammelten Standen bleibt uͤberlassen, 9. Wahrnehmung der außer dem Landtage vorkom⸗ menden Geschdfte standischer Verwaltung, sofern sie nicht besondere Ausschüͤsse dazu bestimmen sollten, dem nach den vorste im⸗ mungen zu bildenden Ausschusse, auch, nach dem Bedarfnisse, einem innerhald desselben zu bestellenden engeren Ausschusse, oder auch nur einzelnen Mitgliedern zu übertragen.
Im Fall die Stande von dieser Befugniß Gebrauch machen, be⸗ durfen ihre desfallsigen Beschluͤsse Unserer 2 und vebalten Wir uns vor, alsdann auf ihren Antrag wegen bes Zusammentritts des Augschusses zu diesem Zweck und der Behandlung derartiger Ge⸗ schdͤfte weitere Bestimmungen zu treffen.
S. 109. Die Kosten der Ausschüsse werden in derselben Art wie die Landtags ⸗Kosten aufgebracht.
Urkundlich unter linserer Hochsteigenbändigen Unterschrift und beigedrucktem Khniglichen In siegel.
Gegeben Berlin, den 21. Juni 1642.
(. S.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.
von Bogen. Mübler. von Rochow. v. Nagler. Rother. Graf v. Alvensleben. Eichhorn. v. Thile. v. Savigny. Freiberr v. Bülow. v. B odelschwing b. Graf zu Stolberg
Graf von Arnim.
2
Allgemeiner Anzeiger für die Preustischen Staaten. Im Verlage des Unterzeichneten ist so eben erschienen: in Berlin in Ozbmigke's Buchhandlung (Jus.
; s Bülow), Burgstr. 6: Michael Angelo Bonaroti, J. Romano, Post⸗- und Reise⸗Karte ö ; Rubens, Mare Anton, N. Dorigny und Trd. Müller (der Johannes von 18086). Bei den
Medizinische
von . Deutschland und 1 Nachbar ⸗ Staaten Pha en omenolo 81 2.
Delgemaͤlden zeichnet sich ein vorzugl. schoͤnes Orig. 8 Ein Hlandhuch . Gemalde, d. heil. Hieronymus v. Gurt ino da London, Havre, Paris, Montpellier, Nizza, Florenz, für die ärztliche Praxi- Cento, besonders aus. Gegen portofreie Anforde⸗ Pesth, Warschau' und Fopenhagen. — Nach den von edruckten Kataloge durch jede Buch⸗ neuesten und zuverlaͤssigsten Quellen bearbeitet Dr. Robert Küttner. ĩ ng, (zu Dresden und Leipzig) durch von Zweite vollstandig umgearbeitete und atark vermehrte die des Herrn Christop h. Arnold, fo wie der u. Hendsch el, Auslage. Herren Rud. Weigel in Leipzig, zu beziehen. Fuͤrstlich Thurn und Taxisschem Ober -Post⸗ Amts 1. Lieserung. Lex. 8. . 6. Thlr. Dresden, im August 1842. Seeretair, (Erscheint vollstandig in 3 — 4 Lieserungen.) Carl Ernst Heinrich, und unter dessen Leitung gezeichnet und gestochen Das gegenwartige Erscheinen diese Werker in Kdͤnigl. und Raths⸗Auctionator ꝛc. von 2. Auslage giebt den besten Beweis von der ümati- in,, und E. Sauter. 5 Aufnahme, welche dasselbe bei dem ärztlichen
H. Spliedt,
. . ‚
. ö
diesem Termin bei
Vermeidung der Praͤklusion hier⸗ durch vorgeladen. r ‚ nn
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht ju Berlin, den 15. Maͤrz 1842. Weberstraße Nr. Is belegene . Aufenthalt nach unbekannten und daher hierdurch dͤffentlich vorgeladenen Tischler Napoleon Ihne, gerichtlich 26 Sgr. — Pf., soll Schul⸗
Buchhandlungen zu bezichen, in Berlin (Stechbahn 3),
Bromberg, Posen und Gnesen durch E. S. Mittler: ꝛ von Glück, Dr. Chr. Fr., ausfuhrliche Eclaͤu⸗ =. 6 n . , m,
Das hierselbst in der Grundstuck des seinen
meisters Ernst Heinrich e zu 66d Thlr.
am 11 November 1842, Gerichtsstelle subha kenschein sind in der Registratur
lenbruch. (zꝛter und 12fer Band.) 4 Fl. 48 Kr. od. 3 Thlr. Sach⸗ und Gesetz⸗Register, vollstaͤndiges, zu
* h So eben hat die Presse verlassen und ist noch zum Fr. von Glückes Kommentar uͤber Sinhseriptlongpreife durch alf. Nuchbandlungf n! Wer= *, r i, z. i erschienen (in
lin, Schloßplatz . = . Hohenwegstr. 4, in der a
Vormittags 11 uhr, stirt werden. einzusehen.
die *
2Ater Band. ; 83 i , , . , ,. (seligen Andenkens) hu 8. geh. 1 Thlr . ⸗ 0 l * J 8. eh. . n 3 , 27 moristischer Nachlaß. In allegorischem Um⸗ en, ,,, 2 '.
Nothwen diger Verkauf. ericht zu Berisn, den 18. ier in der Stralauerstraße des Bierschaͤnkers C geschaͤtzt zu 6361 Thi November 18 an der Gerichtssielle f Hypothekenschein sind
Maͤrz 1812.
aße Nr. M belegene
beistoph Läschow, ge⸗
6 r. 2 Sgr. 56 soll 2 ormitta 11 .
ubhastirt r den ;
in der Registratur
can und Michaud herausgegeben und mit eini⸗ richtlich ab
— P r O Ct Alle diejenigen, wel ; Verwalters Keilmann Greifswald verkaufte
s von den Erben des
an der Kollegienstra ene Wohnhaus 1 P
gen irgend welcher hiermittelst gela⸗
pvtember d. Is.,
u konnen vermeine olche in einem der auf den 2., 16. und 30. Se er , etzten Liquidations Termine vor de nefen Stadtgerichte speziell und n den, bei Vermeidung der in termin JS., Morgens 10 uhr, ;
Datum Greifswald, den 18. August 1812. ö. ß und Assessores
eh. (istes 4 Fl. 6 Kr. oder 160 Gr. —
o den 14 Stlo⸗ Aes 1 J. 36 Kr. oder 1 Thlr.) 2 Fl. 42 Kr.
u erkennenden Praä= oder 4 Thlr. p e 8
rati ]
des Stadtgerichts. 3. . gez. Dr. Teßmann.
. j nen und in allen gulen Kunst⸗Auction zu Dresden.
Den 19. September d. J. beginnt bei unterzeich⸗ netem die Versteigerung der zum Nachlasse d. ver⸗ storb. * Succhs. Professor u. Direkt. der Aka⸗ demie der bild. Künste ö —
n F. Hartmann iche, Kupferwe
re, Fr. ren Aventiure
ne ocke' s ür. 3. August
W ot cen dach i cn. —— *. nis sactione.
er . ehbrigen ain rre, Holijschnitte,
andzeichnungen und Delgemaͤlde.
gr. 8. 11. Auflage. 1ste Lieferung.
gr. 8. II. Auflage. 1ster und
7 Fl. oder 4 Thlr. 26 Sgr. en:
Jos. Back / 523 Zoll breit, 453 Zoll ho rftr. Ma in Erfahrung gebracht, daß in D, . we 7 n ien n, . 4 1 a lé Verkazrer verwendete seitdem eine ununmterprochend ne Is Quadrat schuh ün e f . alle Eilwa⸗ Thätigkeit darauf, nicht allein den gesammten Stoss
ublikum schon in der ersten Ausgabe sand. Der
n Ammtliche Extrapost⸗ kritisch zu sichten umd maglichet zu bereichern, son- erbindungen, so wie alle Post⸗Anstalten, bezeichnen dern auch, indem die srühere lexikalische Anordnung
ot, sol icht h enaue Uebersicht aller Eisenbahnen und durch eine systematische Gruppirung der Er- und meinen Freunden, so wie dem geehrten Publi⸗ unh icht inen * — Se n kolorirt rn, en ersetat wurde, r Vis kum überhaupt, die Anzeige zu machen, daß eine und auf Leinwand gezogen, in elegantem Etut. senschastlichkeit zu erzielen und so das Ganze in je- solche Vereinbarung bis jetzt nicht vor sich gegan⸗ reis J Thlr. der Beriehung noch brauchbarer und seinem Zwecke
, Diese schön e g . * ae, r, . e, n. 21 2 6. r 1. ; ö ; en genauesten und richtigsten Wegweiser der neue⸗ sältig bereicherte und durchweg verbesserte Auslage Elbstationen und Helgoland mache und mich dazu sten Zeit für Deutschland und ff Nachbarstaaten . Handbuch wird aich 6 vor allen k und kann mit volkonimenster Zuversicht sowohl dem semiologischen Werken durch ihre Reichhaltigkeit , 1 * allen Err, Aemtern und praktische Brauchbarkeit empsehlen.
; ; . un omtoirs empfohlen werden. Capitain u. Eigner des Dampfschiffs „Henriette“ schauung wird einen eden gberneug en, das dis daher
noch kelne Karte von gleicher Vollendung um so
Eigene An. Das philosophische Problem der Gegenwart.
; x Sendschreiben an J. H. Fich te * ; f ; billigen Preis geliefert wurde, und daß ibrẽe nn, h in jed ü ichts ünschen uübri von Literarische An zeigen. a n ; 2 Fenn nir . 4 5 . 6 .. . x itz
In der Palm schen Perlags. Buchhandlung in Er- so wie durch alle Buchbandiungen Deutschsands, ju „Vegen. ge. s. m Tolr. langen ist so eben erschienen und durch alle sostde e rr. in Berlin durch *s rander u n che r, em , e , jw 1 3. n cer r n .
igl, Hefbachbandler Franz, Str, 21. weselbst entvdit diese Schritt vie lichlvole Echröerung der
roßen Fragen, welche heute den Gegenstand der Ver⸗ nn * yischen den Schulen Hegels und Schel
terung der Pandekten nach Hellfeld, ein Kom⸗ Karl Jügel, In ond h 2 mentar. Nach des Verfassers Tode (vom 3östen Buch, Kunst und Landtarte nbandler lings bilden, und ins esondere werden manche neu Bande an) fortgesetzt von hr. Chr. Fr. Müh⸗ 9 in Frantfurt a. M. b . ,,, gegenwaͤrtiges System
Deutsches Staats⸗Archiv 3. Band,
. h Inhalt: en praktischen Anhaͤngen versehen von Dr. J. schlage; Vorderseite: Drucher selbst, im Vortra l. Beidtel, uber den Preuß Zollverein und die eut becher. Zu ae n allen Lehrern der begriffen, Rückseite: Berliner Ehullneft i irn, gift n n, demselben. Franzbsischen Sprache und allen denen, welche Anno 1842. II. Ein offenes Wort an die Adeligen Preußens Sprache nach den = der Ala. Der vielgekannte Verfasser . hier eine Quin von einem Preußen. — demie, wie solche in der neuesten Ausgabe ihres t effenz feiner sprudelnden Witze, und es dürft wohl 111. Die Standesherren z., landstandische Erbrte⸗ Dictionnaire enthalten sind, sich zu eigen machen kee ne Gelegenheit geboten werden, sich ö. den rung, mitgetheilt von Bępp. wollen. gr. 8. 1 Fl. 30 Kr. oder 1 Thlr. illigen Preis von 15 Sgr. das Zwergfell so wt l1V. Das Landes Grundgesetz a, m mmm nn Leutbecher, De J, das Geschlecht der Franzb⸗ zu erschüttern, als es veim Lefen diefes Bächleins dershausen beleuchtet von G. Bldde. Hauptwoͤrter in sechs Fabeln und einigen der Fall feyn muß. ö V. Aktenstücke: 1. zur Geschichte der Stande des Dülkssisten dargestellt. Ein Anbang ju jeder drr nem, Braunschweig v. J. 1819 von Franzdͤsischen Sprachlehre. gr. 8. geh. 15 Kr. degeng. r. m Verlage von Ed. Bote & G. Bock, Juger- 2. Grolmann: die Gemeinde und der Staat. faßlicher Inbegriff der sieben Hauptwissenschaf⸗ de. beliebten Komponisten ver. Bitte des Magistrats ü. der , ö,, i, , e re err i iel, ell. ü ebildeten Menschen gehbren will, wo 2 2. . j erste es ve i 4 — haben muß. 1stes rb 2tes Bandchen. Frählings-Feier- Galopp, op. 11. s. Pste. au .
2 Händen 73 Sgr. 26 Sg 2 Handen 5 Sgr.
zu 2 Händen 5 ö
brosch. 10
reer wn
r. . zeigen sind in allen Buchhandlun⸗ Ungarischer Sigeuner- Marsch. op. 9. s. Pste tigen Bellag⸗
VI. Deutschland und der Zoll verei
ö n. Schach der Traurigkeit, op. 12. s. Pste. zu Vi. J Bub, die n, , in Preußen
erlaufe (mit wich⸗
nach ihrem geschichtlichen n 2 schen Landstaͤnden i VIII. ijcber die von e e fe, , standen im
AI penklänge, Ste y rische National- Tänze, 9.
kei Wil 4. 13. C. Fste. zu d Handen 123 Stzn. 1x . . we Lornsen die Unions⸗Ver⸗ ei Wilh. Besser — a) ind erachie- Von demselben Komponisten erschienen srüher: “““ . 9
E sukrabrurhnemdlangen * laben. Ungarischer Vieruch — Fisenbahn- Bam. — Ker.
fried v . um Andenken. an Gott tenbricke- = Schnellpost· Galopp ö , ,, irh
475 * ; ö nachasten Der sο vielsach gewordene Beisal 4 ligen Rittergüts sensirt von
gehellen. . 6 gr pe, e 1 — — 1 de' itterguts. Besihern; reienst
. ; Lei en so 21 * . 26 en n er n, zu erhalten,
emarke und Schlegwig⸗Holsteins. . ber die Streitigk . . en Grâtzer Polka . 4 eingeborenen und rey J
k ecklenbürg und den dasigen nicht ade⸗ d
X. Mitzellen. XI. Nottzen.
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
M 242. Berlin, Donnerstag den 1 September 1842.
Inhalt.
Amtliche Nachrichten. Allerhöchste Kabinets Ordre wegen Ein⸗
berufung der staͤndischen Ausschusse.
Nußland und Polen. St. Petersburg. Aus dem neuen Ta—
rif für die Preußische Graͤnze.
Frankreich. Pari s. Vermischtes. — Brief aus Paris. (Zur
Praxis des Fran zosischen Seerechtes.)
Grostbritanien ünd Irland. Lon don. Geburtstag des Prin- en Albrecht. — Weiße der neuen Kolonial-Bischoͤfe. — Bean's erurtheilung. — Regulirung des Stader Zolls. — Zustand der Dinge in den , n — Vermischtes. — Rückkehr der er Umgegend. — Briefe aus London.
6 Haltung der Mittelklassen, den Umtrieben der mißvergnügten rbeiter und der Chartisten gegenüber. — Lord Palmersson und Lord John Russell; Bischofs-Weihe; die Ausgleichung der Ame⸗
Ruhe in Manchester und
rikanischen Händel.)
Schweden und Norwegen. Stockholm. Vertheidigungs⸗System
des Reichs.
Dänemark. Kopenhagen. Bemerkungen der Blaͤtter über die
staͤndischen Ausschüsse. ; t
Deu . n . Karlsruhe. . Eidesleistung des Erbgroßherzogs in der ersten Kammer. — Abgeordneten⸗Kammer. — Schreiben aus Lurgemburg. (General⸗Lieuntenant Dumoulin.)
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Veto des Praͤsidenten
geren ie Tarif⸗Bill. — Die Fragen wegen des Durchsuchungs⸗ echts und des Oregon⸗Gebiets. Afrika. Niederlage der Britischen Truppen zu Port Natal.
Inland. Barmen. Reise Ihrer Königlichen Majestaͤten. Ber lin. Auftlaͤrungen uber den gegenw 6 Stand der Handels ußland und Polen. —
und Kartel⸗Verhaäͤltnisse Preußens mit Paderborn. Inthronisation des neuen Bischofs.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Se. Majestät der Koöͤnlg haben Allergnaͤdigst geruht:
Den bisherigen Geheimen Justiz⸗- und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium, Tel lem ann, zum Vice⸗-Praͤsidenten des
Ober⸗Landesgerichts zu Stettin, und
Den bisherigen Professor an der Universität in Leipzig, Hof⸗ rath Dr. Georg Friedrich Puchta zum ordentlichen Professor n Fakultaͤt der hiesigen Universität mit dem Praͤ⸗
dikate eines Geheimen Justiz⸗Raths zu ernennen und die fur den⸗
in der juristische selben ausgefertigte Bestallung Allerhoöchsiselbst zu vollziehen.
Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog von Sach sen—
Weimar ist, von Glienicke kommend, nach Weimar abgereist. Bekanntmachung
Der Unterricht bei der hiesigen Königlichen Bau⸗Gewerks⸗ Schule beginnt in diesem Jahre wiederum mit dem 15. Oktober 6 Mitte Maͤrz k. J., Vormittags von 9 bis 12 Uhr
und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, ertheilt werden. Diejenigen Lehrlinge und Gehuͤlfen der Baugewerke, welche daran Theil neh—⸗ men wollen und die dazu erforderlichen elementaren Vorkenntnisse u besitzen glauben, haben sich deshalb bis zum 12. Oktober d. J. ! dare Ke en e Ren Herrn Brix, Neanders⸗-Hof Nr. 4, von 7 bis 9 Uhr Morgens, Dienstag und Freitag ausge⸗ nommen, zu melden. Im Laufe des Unterrichts kann kelne Auf—
und wird
ei dem Fa
nahme stattfinden. Berlin, den 29. August 1842. Beuth.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie, Gouverneur von Berlin und Praͤsident des Staats-Raths, Frei⸗
herr von Muͤffling, von Erfurt.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben, wegen Einberufung der staͤn⸗
dischen Ausschüͤsse sammtlicher Provinzen zu einer am 18. Oktober
d. J. hier in Berlin zu erbffnenden gemeinsamen Berathung, nachstehende Allerhoͤchste Kabinets-Ordre an das Staats⸗Meiniste⸗ rium erlassen:
Ich habe in den, saͤmmtlichen im vorigen Jahre versammel⸗ ten Provinzial-Landtagen vorgelegten Propositions⸗Dekreten Meine Absicht ausgesprochen, eine Vereinigung der inzwischen durch die Verordnungen vom 21. Juni d. J. gebildeten staͤndischen Aus⸗ schuͤsse in solchen Fallen stattfinden zu lassen, wo Mir ihr Beirath in wichtigen Landes⸗Angelegenheiten, bei denen es sich um die In⸗ teressen mehrerer oder selbst aller Provinzen handelt, nothwendig erscheint. Diese Vereinigung der Ausschuͤsse ist eine Entwickelung der staͤndischen Institutionen, wie solche von Meines Hochseligen
Herrn Vaters Majestaͤt in reiflicher Erwaͤgung der Bedurfnisse Seines Volks und Seiner Länder gegeben sind, indem sie den staͤndischen Beirath der einzelnen Provinzen durch ein Element der Einheit ergaͤnzt. Die selbststaͤndige Wahrnehmung der Interessen der einzelnen Landestheile ist durch die Provinzial-, Kommunal— und kreisstaͤndischen Verfassungen genugsam gesichert, aber es fehlte bisher noch an einem Vereinigungspunkt, um die Ausgleichung abweichender Interessen da, wo eine solche sich fuͤr das Gesammt⸗ wohl des Staates als noͤthig erweist, herbeizuführen und die Mit⸗ wirkung staͤndischer Organe bei allgemeinen Maßregeln in Fallen zu beschaffen, wo der Landesherr sie auf moͤglichst kurzem Wege
noͤthig erachtet. Dieser Vereinigungspunkt sst nunmehr in den Ausschüssen gegeben. Die im vorigen Jahre versammelt gewe⸗ senen Provinzial⸗Landtage haben den Gang, den Ich in dieser Entwickelung befolge, und den Geist, in weichem des Hochseligen Kbnigs Majestat das staͤndische Wesen neu begruͤndete, auf er⸗ 1. Weise erkannt, indem sie die Hoffnung aussprechen, daß ie Selbststaͤndigkeit der Provinzial-⸗Landtage durch die Zusammen⸗ berufung der . keine Beeintraͤchtigung erleiden werde. In diesem Sinne
Ansichten der Landtage einzelner Provinzen zu vermitteln, über erathung der Gesetze in den höheren
etwaige, bei der weiteren omente sich noch⸗
Instanzen der Legislation hervorgetretene, neue ᷣ mals gutachtlich zu äͤußern, bei den Vorbereitungen allgemeiner äber deren Nothwendigkeit, als über die Abfassung zu befolgende Richtung, ihr Gutachten abzugeben und auch bei solchen Angelegenheiten, die bisher in der Provinzial⸗Stände nicht gelangt sind, von dem Standpunkte der und der genauen Kenntniß der provjnziellen egierung mit ihrem Rathe zu unterstützen. die Bestimmung seyn, welche die Ausschuͤsse zu erfuͤllen haben, wenn Ich dieselben saͤmmtlich zur Berathung allgemeiner Landes⸗A Angelegenheiten hier versammele.
Zu einer solchen Versammlung finde Ich ch vorläufig uber folgende egenstaͤnde vor Meiner definitiven Entschlie— ßung Besprechung mit den ständischen Ausschuͤssen saͤmmtlicher Provinzen fuͤr angemessen erachte:
1) Ueber die näheren Bestimmungen fuͤr den von Mir ver— heißenen und mit dem 1. Januar kommenden Jahres beginnenden Steuer⸗Erlaß;
2) Ueber die Befoͤrderung einer umfassenden Eisenbahn-Ver— wischen den verschiedenen Provinzen der Monarchie un— lfe aus Staatsmitteln;
3) Wegen des Entwurfs eines Gesetzes über die Benutzung
der Privat- Fluͤsse, in besonderer Beziehung auf die sich bei der Berathung durch die Provinzial-Landtage herauggestellten Mei⸗ nungs⸗Verschiedenheiten, die der Ausgleichung bedürfen.
Ich habe demnach beschlossen, die Ausschuͤsse aller Provinzen nach Berlin, Behufs der Erdffnung ihrer Berathungen am 18. Oktober d. J., zu berufen, und beauftrage das Staats⸗Mini⸗ sterium, die eben aufgefuͤhrten Gegenstaͤnde zur Vorlegung bei der Versammlung derselben vollstaͤndig vorzubereiten.
Fuͤr die Befoͤrderung eines ersprießlichen Zusammenwirkens der Ausschuß⸗Versammlung mit den von Mir zum Verhandeln mit derselben beauftragten Staatsdienern ist durch die von Mir nehmigte Geschäfts⸗Ordnung nnern, beauftrage Ich, den Ober⸗ vinz anzuweisen, die erwählten und von Mir bestaäͤtigten Miiglie— der des Ausschusses derselben, in Verhinderun vertreter, aufzufordern, sich späͤtestens am 1 dem erwähnten Zweck hier einzufinden.
Sanssouci, den 19. August 1842.
(gez) Friedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium.“
Gesetze, sowohl
egel an die
praktischen Erfahru Interessen, Meine Dieses wird daher au
egenwaͤrtig Ver⸗ anlassung, indem sr zur Entschei⸗
dung vorliegende
Sie, den Minister des raäͤsidenten einer jeden Pro⸗
llen deren Stell⸗ Oktober d. J. zu
Zeitungs- Nachrichten. Ausland.
Nußland und Polen.
St. Petersburg, 23. Aug. in der St. Petersburger Handels-Zeitun mitgetheilten Ukas vom 9. (21.) Juli wird unter Zoll folgender Waaren bei der schen Graͤnze, wie nachstehend, herabgesetzt:
Bisheriger
SRo. Kop. SRo. Kop.
Eingemachtes; Fruͤchte aller Art in Zucker
oder Honig- und Fruchtsyrup pro Pfd.
Senf, trockener pro Pfd
Senf, praäͤparirter, in Gefaͤßen pro Pfd. —
Pferde, Hengste und Stuten pro Stuͤck 40 Leinenwaaren aller Art pro Pfd. .. ......
Nach dem gestern erwaͤhnten ausfuhrlich nderem der infuhr zu Lande an der Preußi⸗
2
Butter: Kuh⸗ und Lammbutter pr. Pd. . Geschirr: Fayence und irdenes Geschirr, weißes und einfarbiges, ohne Gold und Silber, ohne Malerel und Kanten pr. Pd. Geschirr: hölzernes gefaͤrbtes, lackirtes und gewöhnliches, besonders genanntes aus⸗ genommen pr. Pd Getraide, zur See eingebracht: Roggen, Gerste und Cucurura pr. Tschtw. Weizen, Spelt, Erbsen und Linsen pr. . , . . 656 Hafer und Buchweizen pr. Tschtw DMrose e fc, ...... . ... Tuͤrkische Bohnen oder andere, außer be⸗ sonders benannte pr. Tschtw. . . . ..... Perlgraupen
. *
8
ö
— —
2
Bemerkung. Fuͤr jede andere Grütze, so wie auch fuͤr Me zahlt man beim Einführen 15mal mehr, n, woraus sie Die mit “ bezeichneten Gegenstaͤn Preußischen B Preußen selbst
staͤnde muͤssen mit Zeugnissen der egierung versehen seyn, daß sie aus
Frankreich.
g. Der Herzog von Nemours ist am Er wird am 10. Se
Paris, 26. Au zu Luͤneville angekon zuruͤckerwartet. Um die naͤmliche Zeit wird a einige Tage nach Paris kommen, Eu zuruͤckkehren und daselbst bis
Der Con stitutionnel schließt einen Artikel über parlamentarischen Ereignisse mit folgenden Worten: entrum ist nur seinen Antecedenzien und seinen Prinzipien treu
ptember in Paris
aber spaͤt ** 1 3 ! päter nach dem
Ende Oktober verweilen.
abe Ich durch die Verordnungen vom 21. Juni
d. J. den Ausschuͤssen dle Bestimmung gegeben, die abweichenden Das linke
geblieben. Der Regierung widerslehen, wenn die Reglerung Feh⸗ ler begeht, innehalten, wenn die linke Seite ihm im Irrthum zu seyn scheint, das ist das gewohnliche und ehrenvolle Benehmen des linken Centrums. Es ist nicht unsere Absicht, unsere politischen Freunde auf Kosten irgend Jemandes zu preisen oder hier irgend eine Art von Vergleich aufzustellen. Aber wir, die wir uns aus innerer und dauernder Ueberzeugung dem linken Centrum ange⸗ schlossen haben, wir koͤnnen frei, und ohne eine Partei zu verletzen, sagen, daß die Existenz des linken Centrums uns ein Pfand der Sicher⸗ heit und der Ordnung für das Land, der Dauer fuͤr unsere Insti— tutionen, der Unverleßlichkeit für unsere Freiheiten zu seyn scheint. Das Ende der besonderen Erörterung, die zwischen zwel constitu— tionellen Oppositionen stattgefunden get wird noch schneller da⸗ durch herbeigefuͤhrt werden, daß das Ministerium Vortheil aus der⸗ selben zu ziehen sucht. Wir erinnern daran, daß die Regentschafts⸗ Frage, durch ma, ,. Uebereinstimmung und bis zum letz⸗ ten Augenblick, ganz getrennt von der ministeriellen Frage ver⸗ handelt wurde. Das Ministerium hat aus allem Vorgefallenen nicht die geringste gunstige Folgerung fuͤr sich zu ziehen.“
Die von der Deputirten-Kammer niedergesetzte Kommission zur Prufung der in Langres, Embrun und Carpentras stattgehab— ten Wahlen hat gestern die Herren Pauwels, Allier und Floret vernommen und darauf beschlossen, ihren Bericht bis zur Eroͤff⸗ nung der naͤchsten Session zu verschieben.
Herr Odilon-Barrot soll mit der Konferenz, die er mit dem Herrn von Lamartine vor dessen Abreise nach Macon gehabt, nicht zufrieden seyn. Er soll sich uͤberzeugt haben, daß dle linke Seite, troßß der Rede, welche Herr von — bei der Debatte über. das Regentschafts-Gesetz gehalten, doch nie auf dessen Un— terstüßung wurde rechnen koͤnnen.
Man spricht davon, daß sich im Laufe des künftigen Monats einer der Adjutanten des Koͤnigs nach dem Schlosse Johannisberg zum Fursten Metternich begeben werde.
Börse vom 26. August. In den Fonds fand auch heute nur sehr geringer Umsatz statt. Ueber die Hälfte der Wechsel⸗ Agenten erscheint gar nicht an der Boͤrse, so sehr unbedeutend ist seit einigen Tagen das Geschaͤft.
O Paris, 26. Aug. Sie werden in den oͤffentlichen Blat tern gelesen haben, daß die Franzoͤsischen Gerichte kurzlich ein Por— tugiesisches Schiff, „le Pochu“, als der Seeraäuberei schuldig, ver⸗ dammt haben. Die Sache verhaͤlt sich folgendermaßen:
Das genannte Schiff war unter Portugiesischer Flagge aus Havana abgesegelt und fuhr im Kanal von Mozambique, als es un— weit der Insel Mayotte von der dort kreuzenden Französischen Kor— vette la Prevoyante⸗ durchsucht wurde. Da der Kommandant des Franzoͤsischen Kreuzers fand, daß der Capitain des „Pochu“ seine Papiere nicht in der vorgeschriebenen Ordnung besaß, so nahm er das Portugiesische S864 f fest und fuͤhrte es nach Mozambique, wo die Obrigkeit gegen den Capitain wegen jener Unordnung in den Papieren eine Geldbuße verhaͤngte. Da uͤberdies die Portugiesischen Behörden bemerkt hatten, daß das Schiff „le Pochu“ vier Ka⸗ nonen trug, viele Waffen und dreimal mehr Mannschaft am Bord hatte, als der Tonnengehalt des Schiffes verlangte, so wurde der Tapitain angehalten, seine vier Kanonen, den größten Theil der vorge⸗ fundenen Waffen und die Hälfte der Mannschaft ans Land zu setzen, und da „le Pochu“ die Ruͤc⁊fahrt nach der Havana zu unternehmen im Begriffe stand, so wurde dein Schiffs-Capitain vorzuͤglich bedeutet, sich jeder Theilnahme an dem Sklavenhandel zu enthalten. Allein der Capitain nahm auf diese Ermahnungen keine Ruͤcksicht. Er bewaffnete unter der Hand sein Schiff eben so stark als fruher, indem er in den vorgeblich mit Waaren gefuͤllten Kisten Waffen und , einnahm. Er machte dann Miene, fich gerades Weges nach der Havang zu begeben; aber kaum aus dem Horizont des Hafens, legte er sich auf die Lauer und kaperte we⸗ nige Tage darauf ein mit Arabischen Matrosen bemanntes großes Boot, worin Waaren von bedeutendem Werthe sich befanden. Die Arabischen Matrosen wurden mißhandelt und zu Sklaven gemacht. Durch dieses Wagestuͤck noch kuͤhner gemacht, kaperte er am fol⸗ genden Tage ein anderes Arabisches Fahrzeug, welches 18 freie Matrosen und 120 Neger trug. Die Einen und die Anderen wur— den sogleich von der Mannschaft des „Pochu“ in Ketten gewor⸗ fen. So veruͤbte der Portugiesische Kaper noch mehrere andere Seeraͤubereien als er, von der Franzoͤsischen Korverte „la Pre— voyante“ überfallen, nach der Station Bourbon abgeführt wurde, um dem dortigen Seegerichte uͤberliefert zu werden. Die Prisen⸗ Kommission von Bourbon erklärte den „Pochu“ für gute Prise, 1 . Urtheil wurde von dem Franzoͤsischen Staats-Ralk estaͤtigt.
Obwohl der Pochu“ seine Papiere in Unordnung hatte, so fanden sich doch Argumente genug, um denselben der Portugiesi⸗ schen Nationalitat zuzuschreiben. Nach dem gewohnlichen Verfah— ren in solchen Faͤllen beeilte sich daher das Kabinet der Tuilerieen, dem Hof von Lissabon saͤmmtliche Prozeß⸗Akten uber die Verur— theilung des „Pochu“ mitzutheilen. Die Portugiesische Regierung erwiederte darauf, daß sie ein Schiff, welches Seeraͤuberei getrie⸗ ben habe, nicht mehr als ihrer Nation gehbrend betrachtet wissen wolle, und daß sie demzufolge den „Pochu“ zur weiteren Kri— minal⸗Bestrafung der Franzoͤsischen Gerichtsbarkeit äberlasse. Laut dieser Erklaͤrung wurde der Capitain des „Pochu“ nebst dem Unter— Capitain, dem Schreiber und dem Piloten vor das Gericht von Brest gezogen, welches in Folge des Straf⸗Gesetzes von 1825, die Seeräuberei betreffend, alle Fe e der Seeraäͤuberei schuldig erkannte und als solche zu einer zehnjährigen Gefangnißstrafe ver urtheilte. Der General- Prokurator von Brest — gegen die⸗ ses Urtheil. Der Cassationshof erklaͤrte das Urtheil fuͤr null und nichtig und verordnete, daß eine ganz neue Prozedur vor einem anderen Gerichte eingeleitet werden sollte. Dieses verhängt. gegen den Capitain des „Pochu“, so wie gegen den Unter-Tapitäin, Schreiber und Piloten die lebensläͤngliche Zwangs-Arbeit. Die aͤbrige Schiffs⸗Mannschaft wurde nde f freigesprochen. leberdies wurde das Schiff mit Allem, was es enthlelt, fuͤr gute Prise erklaͤrt, und die öffentliche Feilbietung desselben wird, wie es heute auf unserer Voöͤrse angeschlagen wurde, auf den 10ten kůnftigen Monats ange etzt. Nach