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ĩ litten, und selbst die Compagnie des so belieb⸗ , keit keines besseren Erfolges rühmen; ja sogar 6e, * nehmungen, denen die Regierung ansehnliche Suschůsse⸗ 98 9. bleiben im Schaden. Die roße Compa , 9 = gie von Halsfar und New⸗York, welche hrlich 60 23 t. von der Regierung bezieht, hat leßterer n. t . dringende Gesuch um Erhöhung dieser Summe auf 380 05 Pfd. St. eingereicht und die Beweise beigebracht, daß sie ohne diesen neuen Zuschuß nicht auskommen kann. Die Gesellschaft, welche mit einer noch viel größeren Praͤmie erst dieses Jahr die Fahrten nach den An⸗ üen bözann, hat bereits darauf verzichtet Und erklart, die Ko⸗ sten nicht bestrelten zu koͤnnen. Saͤmmtliche Fahrten der „British Queen“ in diesem Sommer haben lange nicht die Ausgaben gedeckt, Ind blos die neulich unternommene leßte diesjährige Fahrt dieses Dampfschiffes verspricht mit Sicherheit, einen beträchtlichen Ueber⸗ schuß zu liefern, was, wie man glaubt, die Belgische Negierung bestimmen durfte, die Fahrten in Hoffnung besserer Ergebnisse vorlaufig kuͤnftiges Jahr fortdauern zu lassen. Die Ursachen der erwähnten Einbußen sind vielfach; die bedeutendste ist der hohe Ueberfahrts- und Frachtpreis, welcher die greße Masse der Aus⸗ wanderer und die meisten Waaren auf die Segelschifffahrt ver⸗ weist, so daß den Dampfbbten meist nur der Luxusdienst übrig bleibt. Die Hoffnung, daß durch die Dampfboͤte ein starker Hin— und Herzug von Neugierigen zwischen Europa und Amerika ent⸗
stehen werde, ist ebensalls sehr getäuscht worden, und die Katastrophe
des „Praͤsident“ hat manche Passaglere abgeschreckt.
Es hat sich hier ein Verein gebildet, um mit vier großen Dampfboten eine regelmäßige Verbindung zwischen Vigo und Bordeaux, und zwischen Bilbao, Santander, Falmouth, Southamp⸗ on und London einzurichten, wovon man sich fuͤr den Handels— Verkehr große Vortheile verspricht,
In einer Versammlung der Eisenwerksbesitzer von Stafford⸗ shire verstaͤndigte man sich dieser Tage uͤber eine Preis-Steige⸗ rung von 1 Pfd. St. auf die Tonne. Man erfaͤhrt auch, daß aus Bristol ansehnliche Bestellungen eingelaufen sind. Gleiches gilt von den Schottischen Eisenhuͤtten.
Das Muffk-Fest zu Norwich, welches drei Tage gedauert hat, und auf welchem unter Anderem Spohr's „Babylon“ und Hän— dels „Samson“ zur Auffuͤhrung kamen, ist gestern geschlossen 2 hat 7600 Pfd. St. mehr eingebracht als das des Jah⸗ res 1839.
Schweden und Norwegen.
Gothenburg, 17. Sept. Der Befehlshaber des Dampf⸗ schiffes „Expreß“, welches Christiansand am Mittwoch Morgen verlassen (und der zu der Reise von Hull wegen schweren Stur⸗ mes und widrigen Windes 113 Stunden gebraucht), hat in Be— treff des gestrandeten Russischen Kriegsschiffes C Hamburg) schriftlich wie folgt berichtet: „Herr Reinhardt, Sohn des Kon— suls in Thristiansand, ging von dort an Bord des Dampfschiffes „Nordkap“, um wo moglich die ungluͤckliche Besatzung eines ge— strandeten Russischen Kriegsschiffes zu retten, das, zu 71 Kanonen gebohrt, mit 40 Kanonen aber nur besetzt war, 99 Mann, mit Inbegriff der Offiziere, fuͤhrte; es ist in Archangel gebaut und war auf der Reise nach St. Petersburg begriffen. Das Schiff, welches mehrere Nothschuͤsse that, war am Sonntage vor Grimstad gese⸗ hen worden, es wehte aber so stark, daß kein Lootsenboot auslau— fen konnte, und so stieß es zuletzt auf den Felsen bei der Bake von Braͤkkestoͤe, der große Mast ging uͤber Bord und 300 Mann fanden ihren Tod in den Wellen, viele bei dem Versuche, in den Boͤten zu landen. Nur 16 von 30 Offizieren wurden gerettet, welche den Rest der Besatzung ihrem Schicksal uͤberließen. Dar⸗ auf trieb das Schiff gegen die Felsen beim Feuer von rde, wo es fortfuhr, Nothschuͤsse zu thun, die man deutlich in Christian— sand hoͤrte, aber nicht bei der Wache am Feuer, so schwer war der Sturm und so stark brachen sich die Wellen an den Felsen. Vier Anker wurden hier geworfen, allein das Schiff trieb dessen— ungeachtet laͤngs der Kuͤste mit Nordost⸗Winde fort. Der Rest der Besatzung ward 10 Meilen noͤrdlich von Lindesnaͤs gerettet und Mittwoch Morgens von dem Dampfschiffe „Nordcap“ in Christiansand gelandet, welches das Schiff eine kurze Zeit im Schlepptau gehabt hatte, aber fahren lassen mußte, weil die aus— geholten Tauen auf dem Schiffe nicht gekappt werden konnten, da der untere Raum des Schiffes mit Wasser angefüllt war.“
Dänemark.
Kopenhagen, 19. Sept. Der Ober-Hofmarschall, Graf Christian Ove Haxthausen ist diesen Morgen in Folge seines gestri⸗ gen Falles von der steinernen Treppe im Christiansburger Schlosse mit Tode abgegangen.
Stände-Versammlung zu Roeskilde. Die Schluß— Berathung uͤber die Kbnigliche Proposition, betreffend die Ein— fuͤhrung besonderer rathgebender Stände auf Island, unter dem Namen Althing, beschaͤftigte die 58ste Sitzung am 8. September. Der Referent des Comité's, Amtmann Johnsson, theilte auszůg⸗ lich den Inhalt einer Vorstellung von 27
. 7 in Kopenhagen ansaͤssi—⸗ gen Isläͤndern, von verschiedenen Klassen, an die Minoritat des Tomiteè's mit, worin dieselben mehrere Wünsche, diese Institution betreffend, àußern, namlich erstens, daß das Wahlrecht und die Waͤhlbarkeit bedeutend, erweitert, zweitens, daß die Anzahl der se, . vergroͤßert, (12 Mitglieder, außer den H vom aer. j also 18 im ganzen, wie ehemals), drit⸗ dis 2. . ubrigens als Selbstfolge ansehen) nur Islaͤn—
Desfentlichteit thing geredet werde, viertens, daß vollkommene
a e fed ln 6. demselben stattfinden moge, und fuͤnftens wuͤn—
e, . ereinstimmung mit em Gesetz- Entwurf, daß Reik⸗
e. e nnn, der Stande werden möge. Der Re⸗
Nagnusen gol dzr. so wie sein Landsmann, Etatsrath Finn
1 er t in arten sich fär den Aten, Zten und Iten Punkt die—
ne welchen zuglzsch den Gegenstand dreier von Proku⸗
rator Christensen gestellten ; ; den ber Ter eld ih mn, 8 bilden. Von diesen wur⸗
; kt 3 und , nämli Gebrauch der Islaäͤndischen S 1 namlich das den Stimmen und das die . ö mit 23 gegen 27 Stimmen fyuͤr den Fall angenommen a e mit 30 gegen 25 Amendements nicht den Beifall der Ri zwei nachstehenden der Gesetz-Entwurf ohne Räcksicht darauf an, faͤnden, sondern beiden Amendements lautet das erste von . 1 ruͤhrende: „daß die Versammlung sich darauf beschr nen her⸗ nation des Gesetz⸗Entwurfs als provisorische And n ö nachdem das darnach gewahlte Althing daruͤber sein . . nigstes Bedenken abgegeben habe, zum geltenden Gese . ; sey / welches als Haupt⸗Antrag mit 35 Stimmen gegen 9 a. men wurde. Als subsidiair dazu ward der Antrag des Comit cis: daß die Versammlung, indem sie empfiehlt, der vorgelegte Entwurf moge als Gesetz emaniren, es noch eingeben wolle, daß dem ersten zu⸗ sammentretenden Althing Here. ger egeben werde, sich uͤber die Veränderungen in dem gedachten Gesegze zu aͤußern, wozu nach den Lokal⸗Verhaͤltnissen Veranlassung gefunden werden . und
Lebensjahre.
namentlich uͤber die Modisication im Wahl⸗System, die raͤthlich befunden werden därfte, mit 15 Stimmen gegen 6 angenemmen. Verworfen dagegen ward mit 33 Stimmen gegen 22 ein Antrag der Comité⸗Minvritäͤt, die weitere Ausdehnung des Wahl⸗Rechts und der Waͤhlbarkeit betreffend, so wie das Amendement des Pro⸗ kurators Thristenfen, daß die Zahl der gewahlten Althing-Mitglie⸗ der 12 seyn solle, mit 36 gegen 19. Dadurch wurden also zu⸗ gleich Punkt 1 und 2 der obenerwähnten Vorstellung abgelehnt. — Uebrigens bemerkte der Kommissar vor der Abstimmung unter Anderem, daß die von der aus 2 Islaͤndern bestehenden Minoritaͤt des Comité's gebilligten Amendements 3 Gewicht gehabt haben wurden, wenn sie zu der Zeit, wo dieselben ihr Ve⸗ denken abzugeben gehabt häͤtten, damit aufgetreten waͤren. Auch habe Referent bei seiner Berufung auf die Vorstellung von 27 Isländern weder erwähnt, was dies fuͤr Leute seyen, noch das Wesentliche der Gruͤnde angeführt, worauf sie sich stützten. Gegen die Vermehrung der Mitgliederzahl urgirte er vornaͤmlich den Ko⸗ stenpunkt, gegen den Gebrauch der Islaändischen Sprache die Miß⸗ lichkeit, jederzeit einen Königlichen Kommissarius zu finden, der dieser Sprache vollkommen maͤchtig sey. Auch die Oeffentlichkeit fand er bedenklich, von hier aus zu beantragen, da der Entwurf in Island von Mannern ausgearbeitet worden sey, welche das größte Vertrauen verdienten und dies Etwas sey, was die Islaͤn—⸗ dische Versammlung seiner Zeit besser selbst beurtheilen koͤnne.
Deutsche Bundesstaaten.
Karlsruhe, 16. Sept. Das Badische Regierungsblatt ent⸗ haͤlt das Gesetz uͤber die Eisenbahn-Anleihe, dessen erste Artikel folgendermaßen lauten: „Leopold 6. 2c. Mit Zustimmung Unse⸗ rer getreuen Stande haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt: Art. 1. Die Eisenbahn⸗Schuldentilgungs⸗Kasse ist ermaͤch⸗ tigt, auf den Grund des Gesetzes vom Heutigen, ihre Errichtung betreffend, unter Aufsicht und Leitung des un, Henn Tum eine Staatsschuld von 12 Mill. Gulden zu kontrahiren. Diese Summe, welche den Verkauf der Schuldpapiere im Nominal⸗ werthe vorausfetzt, ist verhaͤltnißmäßig zu vermindern oder zu vermehren, nachdem der Verkauf derselben uber oder unter dem RNominalwerthe stattfinden wird. Art. 2. Die Anleihe ist durch den Verkauf von 3⸗- oder 4proc', auf den Inhaber lauten⸗
den und von Seiten der Glaͤubiger unaufkuͤndbaren Partial-Hbli⸗ gatlonen zu machen. Der Inhaber von , . kann
dieselben bei der Eisenbahn-Schulden-Tilgungs-Kasse auf seinen Namen einschreiben lassen. Die Zinsen werden halbjaͤhrlich bezahlt und koͤnnen nach Wahl der Kreditoren bei allen Großherzoglichen Staats⸗-Kassen oder in Frankfurt bei dem damit beauftragt werden⸗ den Banquier erhoben werden. Art. 3. Zur allmaͤligen Heimzahlung der Anleihe wird ein Tilgungs-Fonds festgesetzt, der gleich im ersten Jahre wenigstens ein halbes Procent des Kapitals betragen und bis zur vollstaͤndigen Heimzahlung jährlich mit 6 pCt, seines Betrages anwachsen muͤß. In den ersten zehn Jahren darf dieser Tilgungs⸗ Fonds nicht höher als auf 1 pCt. mit dem gleichen Zuwachse be⸗ stimmt werden. Art. J. Der Tilgungs-Fonds wird zur Räckzah⸗ lung einer entsprechenden, durch das Loos zu bestimmenden Anzahl der ausgegebenen Partial-Obligationen im Nominal-Betrage ver⸗ wendet. Nach Ablauf der ersten zehn Jahre kann ein größerer Theil oder die ganze Anleihe von Seiten der Eisenbahn⸗Schulden⸗ Tilgungs⸗-Kasse aufgekuͤndigt werden; im ersten Falle sind die zur Ruͤckjahlung kommenden Partial⸗Obligatlonen wie bei Verwendung des Tilgungs-Fonds durch das Loos zu bestimmen.
Hamburg, 22. Sept. (B. H) Die Norwegische Post
om Ibten d. bringt aus Ehristiania die traurige Nachricht, daß n Russisches Linlenschiff von 741 Kanonen (von denen 10 an ord befindlich) mit 930 Mann Besatung an der Norwegischen uͤste gestrandet ist; 300 Mann, worunter 16 Offiziere sind er⸗ unken. Ein Norwegisches Dampfschiff, das den Ungluͤcklichen zu Duͤlfe kam, hat einen Theil derselben an Bord genemmen. Ein⸗ zelne Matrosen, die 48 Stunden lang auf. Rundhblzern auf der See umhergetrieben waren, wurden von anderen Schiffen aufge— nommen.
Spanien.
Madrid, 12. Sept. Man glaubt, daß das Ministerium bei der Erdͤffnung der naͤchsten Session einen harten Kampf gegen die Opposition zu bestehen haben wird; denn seit der Beendigung der parlamentarischen Geschäͤfte haben die Oppositions⸗Deputirten sich haͤufig uber das in der naͤchsten Session zu befolgende System beraihen, und da die Spanische Opposition besser disziplinirt ist, als die Franzoͤsische, so ist man der Meinung, daß das Ministe⸗ rium sich nicht werde halten koͤnnen, wenn es ihm nicht gelinge, . Mitglieder der Opposition zu sich heruͤber zu iehen. ͤ Dem Vernehmen nach, ist es dem Finanz-Minister gelungen, sich einiges Geld zu verschaffen, um die Beamten bezahlen zu koͤnnen.
Nachrichten aus Cordova zufolge, haben daselbst Unruhen stattgefunden, indem die National- Garde mit bewaffneter Hand das Ayuntamiento zwang, die von ihr gewählten Offiziere zu be— sttigen. Da der politische Chef durchaus keine Maßregel ergriff, um die National⸗Garde zu ihrer , so nahmen 15 Mitglieder des Ayuntamiento ihre Entlassung und berichteten uͤber diefen Vorfall nach Madrid.
O NMꝛadrid, 11. Sept. Heute behauptet eines der hiesi⸗ gen Blaͤtter, Herr Glozaga hätte keinen anderen Auftrag, als den, in Holland zwei Fregatten anzukaufen, und dagegen der Nieder⸗
ndischen Regierung an Zahlungsstatt fur eine Reihe von Jahren sewisse Handelsvortheile zuzugestehen. . Am bevorstehenden 19. Gktober legt die Koͤnigin Isabella II. hr zwoöͤlftes Lebensjahr zuruͤck. Den Spanischen Gesetzen gemaß oͤrt' die Vormundschaft uber eine Walfe weiblichen Geschlechtes auf, sobald sie das zwölfte Jahr zurückgelegt hat. Dag erste Ge⸗ setz des 16ten Titels der sechsten Partida sagt von der Vormund⸗ schaft, sie erstrecke sich äber den Waisen bis zum zuruͤckgelegten vierzehnten, und über die Waise bis zum zurückgelegten zwoͤlkten Das Gesetz 21 desselben Titels sagt ausdruͤcklich, die Vormundschaft erlbsche mit dem zuruͤckgelegten vierzehnten Jahre des maͤnnlichen, und mit dem zurückgelegten zwoͤlften des weiblichen Muͤndels. Demnach behaupten die hiesigen Konserva⸗ tiven, daß mit naͤchstem zehnten Oktober die Vormundschaft des Herrn Arguälles von Rechts wegen aufhoͤre, so wie die der Kö⸗ ngin Marie Christine aufgehört haben würde, und daß es, den Spanischen 6 zufolge, der Koͤnigin Isabella freistehe, einen Kurator für ihre Güter anzunehmen oder abzulehnen, auf keinen Fall aber Herr Arguclles als Kurator zugelassen werden duͤrfe. Dieser ü gien ch als „verdächtiger“ Vormund angeklagt worden, . tte das Eigenthum der Königin verschleudert, ihre Erziehung ernachlaͤssigt, und sie, mit Beifeltesetzung der ihr schuldigen Rück⸗ ö persoͤnlich mißhandelt, und werde deshaib den naͤchsten ortes Rede stehen muffen. Die Marquisin von Belgida fey be⸗
relt, mit unwiderlegbaren Aktenstücken in der Hand, als Zeuge gegen ihn aufzutreten. Die Gegenpartel beruft sich auf den Ar⸗ tikel 566 der Constitution, um —— daß die Vormundschaft bis zum zurückgelegten vierzehnten Jahre dauere, während von der anderen Seite behauptet wird, daß sich dieser Artikel nur auf die Ausäͤbung der din en ge n und also auf die Dauer der Regentschaft beziehe. (Der Artikel lautet: Der Konig ist min⸗ dersaͤhrig — menor de edad — bis zum zurückgelegten vlerzehn⸗
ten Jahre.“)
Es fragt sich nun, ob diese Angelegenheit vor die naͤchsten Cortes gebracht werden wird, und zugleich entsteht die Vorfrage: wird die Reglerung die vertagten Cortes wieder versammeln, oder sie aufloͤsen, und neue einberufen? . begreift, daß die Minister schwerlich darauf rechnen koͤnnen, in den jetzigen Cortes irgend eine Majoritaͤt zu erlangen. edenfalls aber muͤssen sie die Cortes bis spätestens den ersten Dezember zusammenberufen. Ich ver⸗ muthe daher, daß die Regierung die jetzigen Cortes auf diesen Zeitraum einberufen und erst dann auflösen werde, weil sie auf diese Weise noch drei andere Monate gewinnt, die bis zum Zusammentreten der neu einzuberufenden verstreichen. Wenn man den Zustand des Landes auch nur oberflächlich pruͤft, so muß man vorgusschen, daß die Minister sich scheuen werden, Rechenschaft über denselben abzulegen. Die Verhaͤltnisse zu den fremden Mächten, mit denen Spanlen die Quadrupel⸗Allianz bildete, haben sich nicht eben ge⸗ bessert. Die Finanzverlegenheit dauert fort, und im naͤchsten Mo⸗ nat muß die Armee, in der viele Keime der Unzufriedenheit ver⸗ breitet ind, bezahlt oder entlassen werden. In Varcelong zwingt man die Priester, in die National⸗Miliz einzutreten, und hier in Madrid, bei einer Bevblkerung von 220 000 Einwohnern, ist die Zahl der wirklichen Pfarrer auf drei gesunken; der Gottestienst wird durch Vikare versehen.
Der Offizier Pereira, der mit der Fahne seines Regiments entwich, und den der Chef seines Regiments fur verrůckt erklaͤrte, ist von dem Kriegegerichte zu zehnjähriger Deportation nach den Marianischen Insein verurtheilt worden. — Vor kurzem gab ein Jleutenant einem anderen in Beiseyn seiner Kameraden eine Ohr⸗ feige. Das Kriegsgericht trug darauf an, Ersterer sey des Dienstes zu entlassen, Letzterer aber mit sechs Monaten Gefaͤngniß zu be—⸗ strafen. Der Regent verfuͤgte dagegen, daß Ersterer zwei Jahre als Gemeiner dienen und dann wieder als Offizier eintreten solle.
Serbien.
Von der Türkischen Gränze, 8. Sept. (1. 3 Aus Serbsen vernimmt man, seit der Fuͤrst Michael das Land verlas⸗ sen, wenig Zuverlaͤssiges. Wutschitsch befindet sich noch mmer an der Spie der Insurrectson, und Schekib Efendi der 2 nach dem Ausbruche derselben dem Fuͤrsten den wiederholten ath ertheilte, unverzuͤglich eine Aenderung mit seinem m mn, vor zunehmen, als das beste Mittel, das gegen die Minister erbitterte Land zu beschwichtigen, scheint mit dem Russischen Repraͤsentanten in fehr gutem Einvernehmen zu stehen. Die Pforte, ansangs argwoͤhnisch gegen das Verfahren ihres nördlichen Berbandet n, muß in letzter 3 daruͤber beruhigt worden seyn. Leugnen laäͤtzt es sich uͤbrigens nicht, daß große Verwirrung in den An—⸗ sichten uber die Verhaͤltnisse der Donau- Lander herrscht, eut⸗ sprechend dem Wirrwarr, in dem sich diese Provinzen selbst befinden. Doch giebt es mitunter sprechende, . allarmi⸗ rende Symptome. So der Versuch mehrerer Glieder des Bul⸗ garischen und Bosnischen Klerus, sich der Jurisdiction des Kon⸗ stantinopolitanischen Patriarchen zu entziehen . Versuche, dle mit ben Unternehmungen ven Emissairen, die das Tů rkische Land durch⸗ ziehen, in Verbindung stehen sollen. Ven diesen Aussendlingen ward vor wenigen Tagen einer auf Vefehl des Pascha's von Nissa ergriffen und äber die Russische Gränze geschafft. Zugleich mel⸗ dei ein Schreiben eines Handelshauses von Salonichi die Gefan— gennehmung eines anderen Emissairs, der Albanien und Macede⸗ nien durchzog und vor die Tuͤrkischen Behbͤrden der genannten Stadt geliefert ward. Diese sehr mysteridse Person nannte sich Fuͤrst Wassaewitsch und leugnete jede genauere Verbindung mit der christlichen Geistlichkeit des Landes. Die chrisilichen Banden in Bulgarien mehren sich, und obwohl die Turkischen Streitkraäͤfte an der Donau bedeutend verstaͤrkt sind, so vermdͤgen sie doch nicht, dem Unfug zu steuern oder die vereinzelten Banden auch nur zu erreichen, da sie sich bei Annaherung der Tuͤrken immer in ihre Schlupfwinkel im Gebirge zurückziehen.
Vereinigte Staaten von Nord ⸗Amerika.
New⸗MPork, 1. Sept. Außer den die eigentliche Feststellung Bestimmungen enthalt der zwischen Eng⸗
aten abgeschlossene Traktat noch
onvention in Verbindung stehende
welche in folgenden Artikeln
und Ermunterung des John⸗Flusse und kin? Stagt Maine ist die Verein⸗
Erzeugnissen,
seinen Nebenfluͤssen be Staats Maine erzeugt wor⸗
durch igen Beweis dar⸗ n sollen durch den besag⸗ rn die letzteren innerhalb
cehafen an der 2. 84 von den
Floͤssen oder nz Neu⸗Braun⸗
an Erzeugni als waren sᷣ das Erzeugn os g Weise die Bewohner des an diesen Trakfat Ihrer Großbritan riums für ihre rzeugnisse freien Zugang den Fluß in densenigen Theilen desselben Stadt Maine hindurchfließt; wobei jedoch unt behalten wird, daß diese Uebereinkunft keinem Recht ertheilt, Einwendungen zu erheben gegen solche mit den siimmungen des gegenwaͤrtigen Traligtz n cht unvereinbare Regula⸗ tive, welche die Regierungen von Maine oder Neu⸗ Braunschweig,/ eine jede fuͤr ihren ö. „in Betreff der Schifffahrt auf besagtem s, . an den Punkten, 3 . a 6 und demselben
i ren, etwa J ;
nn,, 366 nem! oder dem anderen der kontrahirenden Theile fruͤher vorgenommenen Anweisungen von Laͤndereten innerhalb der hch⸗ en des Hier. welches dem gegenwartigen Traftate ge⸗ mäß in das Gebiet des anderen ing übergeht, sollen in Kraft erhalten, ratifijirt und denjenigen 9 ividuen bestaͤtigt werden, welche sich jenen Anwejsungen emäß im Besitze befinden, und zwar in dem⸗ 6 Maße, wie wenn 9 es Gebiet burch den gegenwartigen Trak=
fat dem Geblete desjenigen heiles zugefallen ware, von dem die An⸗
weisungen gn worden sind; auch sollen alle billigen pos⸗
sessorishen Ansprüche, welche aus deni Besitze oder der Ver⸗ besserun 1— end nr oder einer Parzele 21 des gegenwartig im Besitze befindlichen Individuums r : ngen, oder gin fn . von . . rn. uum sei⸗ nen Besitztitel ableitet, bis zu einem Ze i dem 2. des gegenwart gen Traktats pin uß in gle 2 —— als rechtsbestaͤndig anerkannt, be atig und verbürgt werden . einen foͤrmiichen Verzicht auf den echtatitel an das Grundstiück oder die Parzele zu Gunsten des dazu berechtigten Individuums, welcher Verzicht so abzufassen ist, daß die an dem Grundstuͤcke vor⸗ genommenen Verbesserungen in möglichster Ausdehnung in densel= ben eingeschlossen werden; desgleichen vereinbaren sich die beiden kontrahlrenden Theile in allen anderen Ruͤcksichten dahin, nach den liberalsten Grundsaͤtzen der Billigkeit mit den Ansiedlern zu verfah⸗ ren, welche gegen waͤrtig auf dem ihnen respektive zufallen den Terri⸗ torlum, fo weit dasselbe bisher zwischen ihnen streitig gewesen, an—
sassgz end, Da im Verlaufe des Zwistes uͤber das streitige Gebiet auf der Nord- Sügränze Einige Gelder von Seiten der Behörden der Ihrer Großbrfanischen Masestat gehörigen Proninz Freu raun— schweig erhoben worden sind, um durch die ausgeuͤbte Kontrolle Waßdfrevel in besagtem Gebiete zu verhin deen, welche Gelder einem Fondo, genannt der Fonds des streitigen Territoriums uͤberwiesen Forden sind, dessen Betrag vereinbgrtermaßen späͤterhin den dabei Interessirten nach dem durch die definitive Regulirung der Graͤnze zu bestimmenden Verhaͤltnisse ausgezahlt werden sollté, so wird hier. durch stipulirt, daß eine genaue Abrechnung uber alle Einnahmen und Ausgaben des besagten Fonds innerhalb Monaten nach der Ratisication des , r Traktats der Regierung der Vereinigten Staaten abgestaitet und daß die den Staaten Maine und Ma achussetts zu⸗ kommenden Theile desselben, so wie alle etwa dazu gehdrigen Ver⸗ schreibungen und Hypotheken der Regierung der Vereinigten Staaten refpektive' ausbezahlt und ausgeliefert werden sollen; und die Regiꝑg= rung der Vereinigten Staaten verpflichtet sich, die betreffenden Theile des besagten Fonds fuͤr die Staaten Maine und Massachussetts in Empfang zu nehmen und denselben auszuzahlen; außerdem auch noch die besagten Staaten zu bezahlen und zu entschaͤdigen fuͤr alle An⸗ spruͤche wegen Kostengufwandes, welchen enn Schutze des besag⸗ ten bisher Kreitigen Territoriums und zur Vermessung desselben im Jahre 1835 aufgewandt haben; woneben sich die Reqierung der Vereinigten Staaten gegen die Staaten Maine und Massachussetts verpflichtet, ihnen noch die fernere Summe von 300,000 Dollars, beiden zu gleichen Theilen, zu bezahlen, aus Ruͤcksicht auf ibre Zu⸗ stimmung zu der in dem gegenwartigen Traktate festgestellten Graͤnz⸗ linie uns in Betracht des dafur von der Negierung Ihrer gel. britanischen Majestaͤt erhaltenen Aequivalents.
Art. 6. Ferner wird anerkannt und stipulirt, daß behufs der Vermessung und Absteckung der Theile der Graͤnzlinie zwischen der Quelle des St. Croix und des St. Lorenz, welche noch gezogen und festgestellt werden muß, und um den ubrigen Theil der besagten Linie durch passende Marksteine auf dem Lande zu beseichnen zwei Com⸗ missaire ernannt werden sollen, der eine von dem Praͤsidenten der Vereinigten Staaten durch und mit Rath und Zustinimung des Se⸗ nats derselben, der andere von Ihrer Großbritanischen Majestaͤt, und daß die besagten Commissaire zusammenkommen sollen in Bangor in dem Stagt Maine am 1. Mai des folgenden Jahres oder sobald wie moglich nach diesem Zeitpunkte, und daß sie sich damit beschaͤftigen sollen, die oben beschriebene Graͤnzlinie von der Quelle des St. Croix nach dem St. John zu bezeichnen; und daß sie durch geeignete Markzeichen die Graͤnzlinie laͤngs be⸗ sagtem Flusse und dem Flusse St. Franeis bezeichnen sollen bis zu der Mündung des letzteren in den Pohenagomuk⸗See; und von dem Endpunkte dieses Sees sollen sie durch dauerhafte Marksteine auf dem Lande die in dem ersten Artikel dieses Traktats beschriebene Graͤnz= sinie bestimmen, fesistellen und bezeich nen; auch sollen die besagten Commisfaire einer jeden ihrer respektiven Regierungen einen gemein⸗ schaftlichen Bericht oder eine Erklaͤrung unterzeichnet und besiegelt zustellen, in welcher diese Graͤnzlinie bißchen wird, welchem Be⸗ richt oder welcher Erklaͤrung Karten beigelegt werden sollen, die von den Commissairen als wahre Karten der Graͤnzlinie beglaubigt seyn muͤssen.
Art. 7. Es ist ferner stipulirt, daß das Fahrwasser im St, Lo⸗ renz, auf beiden Seiten der Long Sault⸗Inseln und der Barnhart⸗ Fuge, das Fahrwasser in dem Flusse Detroit auf beiden Seiten der Insel Bois Blanc und zwischen der Insel einerseits und sowohl dem Ranadischen, wie dem Amerikanischen Ufer andererseits, und alle die verschiedenen Fahrwasser und Durchfahrten zwischen den Inseln, welche in ber Nähe der Muͤndung des Flusses St. Clair in den See dieses Namens liegen, den Schiffen, Fahrzeugen und Boten beider Theile gleichmaͤßig frei und offen seyn sollen.
Der Empfang, der dem Lord Ashburton bei seiner Durchreise
durch Boston zu Theil wurde, war sehr begeisterter Art. Der Mayor, die Aldermen und die Mitglieder des Gemeinde-Raths empfingen ihn feierlich im Ei dth anf und der Erstere hielt eine Anrede an ihn, in welcher er ihn als den Repraͤsentanten eines Landes willkemmen hieß, welches, wie er sagte, von Amertka stets mit den Gefuͤhlen werde betrachtet werden, die das Kind zu der Mutter hinziehen; dann bewillkommte er den Lord als den Freund des Friedens, der dazu beigetragen habe, die Welt von der Richtigkeit des Grundsatzes zu uͤberzeugen, daß die Nationen es niemals ihrem wahren Interesse gemaͤß halten koͤnnten, in ihren Zwistigkeiten der Leidenschaft eine Stimme zuzugestehen; endlich bewillkommt⸗ er ihn seiner persoͤnlichen Verdienste und Vorzuͤge wegen und uͤberreichte ihm schließlich den Buͤrgerbrief der Stadt in einer goldenen Kapsel. Lord Ashburton . in seiner Er— wiederung seine Freude daruͤber, daß er die gluͤckliche Beendigung seiner Mission anzeigen koͤnne und daß es ihm gestattet sey, diese Anzeige zuerst in Boston zu machen, der Wiege der Amerikanischen Freiheit, welche letztere noch so viele herrliche Resultate verspreche, deren Gelingen jetzt durch den gesicherten Frieden mit England mehr als je verbürgt sey. Nach einigen lobenden Worten zu Gunsten der vorurtheilsfreien Politik des Herrn Webster schloß er dann mit folgenden Worten: »Als ich in meinem vorgeruͤckten Alter in Ihrem Vaterlande eintraf, fuͤhlte ich sehr wohl, daß eine schwere Verantwortlichkeit auf mir laste; aber die mir übertragene Aufgabe ist geloͤst, und ich kann jetzt nach England zuruͤckkehren und zu meiner Familie mit der er⸗ freulichen Erinnerung an Ihre Guͤte gegen mich und mit der vdl⸗ ligsten Ueberzeugung, daß jedes Hinderniß beseitigt werden wird, welches bisher die beiden maͤchtigsten Nationen der Erde von ihrer naturlichen Sympathie fur einander abjog und es ihnen erschwerte, den Interessen des Menschengeschlechts und der Foͤr⸗ derung freier Grundsaͤtze und gleichmäßiger Rechte zu dienen. Sehnlichst kae ich die Hoffnung, daß alle getis dn der Erde bald cine weise und liberale Politik zu der ihrigen machen und daß auf⸗ geklaͤrte Staatsmänner und Gesetzgeber solche Gesetze erlassen wer⸗ den, die geeignet sind, Allen Gerechtigkeit ju sichern und dadurch die Segnungen politischer und religioͤser Freiheit uͤber den ganzen Erdboden zu verbreiten.“
Der Staat Pennsylvanien bietet alle seine bffentlichen Bau⸗ ten, Kanaͤle und Eisenbahnen zum Verkauf aus und macht sich anheischig, seine eigenen Staats-Obligationen zu Pari in Zahlung zu nehmen. Diese Fonds, welche 5 oder 6 pCt. hiusen abwerfen, stehen jetzt zu 40 bis 44, so daß der Vortheil des Kaͤufers sehr . ist. Anerbletungen sollen versiegelt eingegeben werden; ein Limitum des Kaufpreises ist nicht gestellt. . Bauten haben
Millionen Dollars gekostet.
ahren vor
2035
— Paris, 18. Sept. Ich komme heute auf die Botschaft des Gouverneurs des Staates Rew-⸗Yort zurück. f= das 8 blem zu löͤsen, dessen Gefahren und Schwierigkeiten ich in einem fruheren Schreiben (. Nr. 263 der St. Ztg.) angedeutet habe, hatte Herr Seward die Legislatur dieses Staates außerordentlicher— weise zusammenberufen. Aber in seiner Botschaft thut er dieser Frage kaum Erwähnung. Nur so nebenbei zollt er dem Reparti⸗ tions-Gesetze seinen Belfall, indem er sagt, es sey allerdings zu bedauern, daß die foͤderale Repräsentation des Staats dadurch von 10 Mitgliedern auf 314 vermindert worden; zum Ersatz dafür aber habe man jetzt Wahl⸗Distrikte erlgngt, welche die bffentliche Mei⸗ nung vollkommener ausdrucken wurden. Nachdem er darauf seine Mithuͤrger uͤber ihre Gesundheit und den Reichthum ihrer Aernd— ten begläckwuͤnscht hat, erzählt er von dem Brande einer bͤffent⸗ lichen Schule, vom Mißbrauch der Cautions-Leistung und des Habeas corpus in Kriminalsachen, von der Disziplin und Tugend, die in den Gefaͤngnissen herrschen, von einem Plane, die Verur⸗ theilten zur Arbeit in den Bergwerken zu verwenden, von der anti⸗ katholischen Emeute, die bel den letzten Wahlen zu New-York vor⸗ fiel, von der Wasserleitung von Croton, von den histerischen Archi⸗ ven des Staats, die sich mit kostbaren, aus Europa herbeige schaff⸗ ten Dokumenten bereichern, von der nahen be mr, . geolo⸗ gischen Statistiken des Staates, von dem alten von eiten Vir⸗ giniens erhobenen Streite, welches flüchtige Sklaven zurůüͤckver⸗ langt, die man ihm aber nicht zurückgeben will, und dergleichen mehr. Herr Seward macht dann einen Ausfall auf den Gouver— neur Doro, ein Kompliment an Lord Ashburton fuͤr die Unter— zeichnung des den Frieden mit England sichernden Vertrags, ein anderes an den Gouverneur von Kanada, der die Auslieferung des Falschers Mitchell gewaͤhrte, wofuͤr derselbe von der Englischen Reglerung getadelt worden sey, die an ihn die Mahnung habe er— gehen lassen, die Höflichkeit und Zuvorkommenheit nicht noch ein— mal so weit zu treiben.
Die Botschaft endigt mit einer langen und klaͤglichen Unter— suchung der Lage der Finanzen und der oͤffentlichen Arbeiten des Staats. Der Gouverneur kündet an, daß die Einnahmen von den Kanal-Abgaben dieses Jahr um 177697 Dollars weniger. be⸗ tragen haben, als in der entsprechenden Periode des vorigen Jah⸗ res. Die Abgaben von den Verkaͤufen im Aufstrich haben sich ebenfalls um 7141 Dollars vermindert, und die vom Salz um S893 Dollars, was zusammen ein Total⸗Defizit von 193,721 Dollars erglebt. Die Salinen sind in einem so schlechten Zu⸗ stande, daß eine vollige Unterbrechung in ihrer Ausbeutung nicht ausbleiben kann, wenn man sie nicht von den fiskalischen Lasten befreit, denen sie bisher unterworfen waren. Ein Agent war nach Washington geschickt worden, um die auf den Stat New⸗ York treffende Dividende bei der Vertheilung des Ertrags der offentlichen Landereien in Empfang zu nehmen. Allein die Grunde, warum dieser Agent vergebens bei den Kassen des Unions⸗Schatzes anklopfte, sind begreiflich. Herr Seward tadelt sehr energisch das Benehmen des Praͤsidenten Herrn Tyler in Betreff der Ver— theilung und des Tarifs (der aber, wie gesiern gemeldet, inzwischen in anderer Form die Sanction des Praͤsidenten erhielt) und be⸗ schuldigt ihn der Verletzung der Constitution, die denselben nicht ermaͤchtigen koͤnne, dem National-Kongresse Gesetze uber die Ein⸗ kuͤnfte und die Finanzen der Union zu diktiren.
Am verflossenen 4. Juli war es ein Viertel-Jahrhundert, daß der Staat New-⸗HYork sein umfassendes System von Kanälen und Eisenbahnen ins Werk zu setzen begann. Seit jener Epoche wurde die kuͤnstliche Schifffahrt auf eine Länge von S803 Englischen Mei⸗ len eroͤffnet, und, um uns der Ausdrucke des Herrn Seward zu bedienen, die animalische Kraft bei Transporten wurde durch Dampfmaschinen auf den Straßen ersetzt, die eine Total⸗Aus deh⸗ nung von 757 Meilen haben. Die Einkuͤnfte, welche 1817 nur 1194000 Dollars betrugen, waren 1841 bis auf 1,952,000 gestie⸗ gen. Aber dieses Wachsen der Prosperitaäͤt hielt auf eine eben so plötzliche als bedauerliche Weise ein. In der letzten Session ver⸗ weigerte die Legislatur die Bewilligung von Fonds zur Fortsez⸗ zung der unvollstaͤndigen Arbeiten und entschied, daß sie nicht eher wieder aufgenommen werden sollten, bis die jetzt vorhandene Schuld vollstaͤndig getilgt waͤre. Die Gesellschaften, so im Stiche gelassen, waren nicht im Stande, ihre begonnenen Unternehmungen fortzusetzen, ja, sie konnten nicht einmal die Zinsen fuͤr die ihnen bereits vorgeschossenen Summen bezahlen. In Folge davon sah sich der Staat in die Rothwendigkeit versetzt, im Wege der Versteigerung zwei Schie⸗ nenwege verkaufen zu lassen, zu deren Erbauung er selbst mit mehr als einer halben Million Dollars beigetragen hatte, und deren Verkauf kaum zur Deckung der Gerichtskosten hinreichte. Wahr— scheinlich wird man bald auch zum Verkauf der Erie⸗Eisenbahn schrelten mässen, zu deren Unternehmen drei Millionen Dollars darlehensweife hergegeben worden waren, die nun fast vollstaͤndig verloren gehen. Was den Erie-Kanal betrifft, so hatten die Be⸗ hufs seiner Erweiterung noͤthigen Arbeiten von sehr vielen Punk— ten bereits begonnen; aber die plötzliche Unterbrechung, welche jetzt darin eingetreten ist, wirkt schlimmer, als wenn noch gar nichts daran geschehen wäre, indem dadurch die Schifffahrt nur gehemmt wird, uͤnd wenn dieses Werk nicht besser unterhalten und vollen⸗ det wird, so muß es bald in Ruinen fallen. Um das Maß des Klaͤglichen voll zu machen, haben nun die Concessionaire dieser Arbeiten auch noch eine Klage gegen den Staat auf Schadloshal— tung fuͤr Verletzung der mit ihnen eingegangenen Vertrage an⸗ haͤngig gemacht. Nachdem Herr Seward dieses a Gemaͤlde entworfen hat, bittet er die Legislatur, nicht bei dem Systeme ver⸗ derblicher Ersparungssucht zu beharren, welches in der letzten Ses⸗ sion angenommen wurde.
Der Gouverneur schlleßt mit der Aeußerung, da dies wahr— scheinlich die letzte Botschaft sey, die er an die Repraͤsentanten seines Staats rͤchten werde, so wuͤrde er seine Pflicht zu verletzen glauben, wenn er nicht diese Gelegenheit ergriffe, um seine Dank barkeit fuͤr das Vertrauen, welches ihm diese hohe Mission uͤber— tragen, und die wohlwollende Mitwirkung, die man seiner Ver⸗ waltung gewahrt habe, guszusprechen. So stehen die Dinge in New-⸗York, einem der bluͤhendsten Staaten der Union; man mag hieraus einen Schluß auf die anderen ziehen, die noch groͤßere Erschuͤtterungen erfahren haben.
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Inland.
Koblenz, 19. Sept. (Rh. u. M.⸗Z.) re Majestaͤte der Koͤnig und die Koͤnigin, die gestern . . nach Stolzenfels zurückgekehrt, sind heute fruͤh 7 Uhr auf der Reise nach Trier unter dem Donner der Geschuͤtze und dem lau⸗ ten Lebewohlruf der Bevoͤlkerung hier durchgekommen. Wie der Empfang des hohen Herrscherpaares in unserer Stadt freudig und herzlich war, so . Ihm jetzt unsere heißesten Segens—⸗ wunsche nach. Unvergeßlich werden die Tage, die der Konig und die Koͤnigin in unserer Nähe und in unserer Mitte zugebracht, in unserem Gedaͤchtnisse leben, und nach so vielen
Aeußerungen aus Ihrem Munde gegen diejenigen von uns, die Ihnen her zu kommen das Gluͤck hatten, dürfen wir hoffen, daß auch Sie eine freundliche Erinnerung an den Aufenthalt unter uns mitnehmen werden. Ihre Majestäten werden, dem BVerneh⸗ men nach, äber Trier, Rastatt, wo bis zum 21sten die noͤthigen Relais⸗-Pferde bestellt sind, ferner aber Kehl, Straßburg und Basel nach Neuchatel reisen. Auf der Ruͤckreise gedenken Ihre Majestaͤten am 28. September Abends mit dem Dampsschiffe von Basel abzufahren und, guf dem Boote selbst zweimal über⸗ nachtend, am Ihsien ganz fruͤh Mainz zu erreichen.
Der Dichter Freiligrath, der seit einigen Tagen unter uns verweilt, hatte auf dem Balle, den die Stadt Ihren Majestaͤten dem Könige und der Königin gegeben, die Ehre, den beiden Ma⸗ jestäten, so wie Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzoge Johann und Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Karl von Bayern vorgestellt zu werden.
General Bugeand über Algier.
— Paris, 19. Sept. In diesem Augenblicke, wo ein neuer Feldzug in Afrika gegen Abd el Kader begonnen werden soll oder vielleicht schon begonnen ist, muß das Erscheinen einer ziemlich umfassenden Schrift des General-Gouverneurs Bugeaud selbst über die dortigen Verhaältnisse um so großere Aufmerksamkeit er⸗ regen. Sie ist heute von dem Buchhändler Dentu ausgegeben worden und tragt den Titel: „I. Algérie. Des moyens de conserver et utiliser cette conquéte.“
Wenn Jemand Beruf und Ann nisse in sich vereinigt, um uͤber die Afrftanischen Zustaͤnde thatsaͤchlich begründete Aufschluͤsse und heilsame Rathschlaͤge zu ertheilen, so ist es gewiß der General, der seit etwa [. Jahren an die Spitze der dortigen Mi⸗ lstair- und Civil-Verwaltung gestellt, von allen Zweigen derselben die genaueste Kenntniß zu erlangen Gelegenheit hatte, und der auf den zahlreichen Expeditionen, bei denen er das Land nach und nach in allen Richtungen durchzog, selbst mit pruͤfendem Auge die Ver— haͤltnisse desselben zu beurtheilen die Mittel hatte. Die Schrift, in welcher er jetzt die Resultate seiner Beobachtungen auch dem groͤßeren Publikum seines Vaterlandes und ganz Europa's vorlegt, zeigt in der That, daß er die Gelegenheit nicht unbenutzt vor ůͤber⸗ gehen ließ, so wie sie andererseits einen neuen Beweis seines Scharfblickes und richtigen Urtheils, aber auch des Freimu⸗ thes giebt, den er in allen Stellungen, die er als Gene⸗ ral oder Deputirter oder sonst irgend eingenommen, stets bethaͤtit hat. Die Sprache, welche General Bugeaud fuhrt, tragt auch diesmal wieder ganz jenen Charakter der Gerad⸗ heit, manchmal sogar jener kernigten, dem Soldaten von Beruf aber durchaus nicht uͤbel anstehenden Derbheit an sich, welcher hier und da bis ins Barrocke gehend, die auch in seinen Reden in der Kammer hervorgetretene Eigenthuͤ mlichkeit desselben aus⸗
macht. Der General⸗Gouverneur behandelt in seiner Schrift alle in Betracht kommenden wichtigeren Gesichts punkte, vorzuͤglich aber
die Fragen der Occupation und Kolonisirung, sie von ihren ver— schiedenen Seiten auffassend, und ich glaube, auch so ziemlich er— schöpfend, und, wenn er am Ende zu dem Schluß-⸗-Ergebnisse ge— langt, daß das von ihm eingefuͤhrte System allein Garantien des Erfolges und der Dauer biete, so wird man dies um so natuͤrli⸗ cher fin enn als in der That keiner seiner Vorgaͤnger im Amte da⸗ . auf anderem Wege Groͤßeres und Durchgreifenderes gelei⸗ stet hat.
General Bugeaud war bekanntlich vor seiner Berufung zu dem wichtigen Posten, den er jetzt einnimmt, in der Kammer stets ein offener Anhänger des Syssems der beschränkten Besetzung, d. i. nur gewisser Punkte des Kuͤstenlandes gewesen, hatte jedoch immer die Ansicht ausgesprochen, wenn man doch die Occupation im ausgedehnten Maßstabe durchfuͤhren wolle, so duͤrfe man nicht auf halbem Wege stehen bleiben, nicht unzeitig angewandte Er— sparungen machen wollen, sondern mit Aufbietung aller Kraft sey dann üm baldiger Erreichung des vorgesteckten Zieles willen zu Werke zu gehen, die vollstaͤndige Unterwerfung des Landes, Sturz der Macht des Gegners und Sicherung der Franzoͤsischen Herr⸗ schaft an der Stelle desselben durch Barbringung der nöoͤthigen Opfer, wie bedeutend sie auch seyn mochten, durchzufuͤhren. Zu diesem Behufe hatte er stets die Unterhaltung einer Streitmacht von wenigstens 100,900 Mann in Afrika fuͤr nothwendig erklaͤrt, und die Anwendung der Kriegfuͤhrungsweise in Vorschlag gebracht, die er seitdem wirklich und mit Gluͤck ins Werk setzte. Jetzt, nachdem man einmal so weit gegangen ist, erklart er es fuͤr mo⸗ ralisch und materlell unmoͤglich, von dem gemachten Anfange wieder abzustehen, von der fruͤheren Idee der beschraͤnkten Besetzung koͤnne keine Rede mehr seyn, und Frankreich duͤrfe nicht eher ruhen, bis es sich des ganzen Landes Meister gemacht habe, Wohl werde dies noch manchen Kampf kosten, noch zahlreiche und schwere Opfer erfordern, wer aber den Zweck wolle, muͤsse auch die Mittel zur Erreichung desselben an die Hand geben, und diejenigen, die um jeden Preis immer verlangten, aß man die Occupation im vollsten Umfange des Worts Platz greifen lassen solle, muͤßten sich nun auch bei den Folgen beruhigen, welche die Ausführung ihres Verlangens nothwendigerweise nach sich ziehe. Zu dem Zwecke der vollkommenen Sicherung des Landes vor jeder neuen Gefahr, auch wenn es einmal wirklich unterworfen sey, mußte aber die Armee dort, die jetzt offenbar nicht die ihrer Aufgabe und der Schwierigkeit derselben entsprechende Staͤrke habe, noch eine Reihe von Jahren hindurch einen Effektivstand von 80 009 oder doch we— nigstens nicht unter 75,000 Mann haben, um nicht nur alle wich— tigeren Punkte mit hinreichend starken Garnisonen besetzen, son— dern auch mobile Kolonnen organisiren zu koͤnnen, die unaufhoͤr— lich das ganze Land kreuz und quer und nach allen Richtungen durchziehen mußten. Nur so sey Gewaͤhr gegeben, daß jeder Ver— such Uebelwollender, die einheimische Bevoblkerung zu allgemeinen eder partiellen Schild⸗Erhebungen aufzuwiegeln, sogleich im Keime uͤberall erstickt werde.
General Bugeaud hebt auch die Eigenschaften hervor, die den zu Kommando's in Afrika berufenen Generalen noͤthig seyen, in— dem er verlangt und die Nothwendigkeit davon uͤberzeugend nach— weist, daß diese Generale junge, in ihrer vollen Mannskraft ste⸗ hende, daher in jeder Beziehung den Strapazen eines so aufreiben⸗ den Felddienstes gewachsene, möglichst an das Klima gewoͤhnte, mit der topographischen Beschaffenheit des Landes wohl vertraute und wo 1 auch dessen Sprache verstehende Maͤnner seyn mußten. Ueber die Zweckmaͤßigkeit dieser Rathschlaͤge läßt sich gewiß kein Zweifel erheben, aber schwieriger moͤchte freilich seyn, die noͤthige Anzahl von Generalen aufzufinden, welche diese vortrefflichen Ei⸗ genschaften alle oder auch nur großenthells in sich vereinigen,
Ein eigener Abschnitt ist der Frage der Milita ir⸗Colonisation gewldmet, und dabei sind die zahireichen wichtigen Arbeiten auf⸗ gezäͤhlt, welche durch die Truppen daseibst bereits ausgefuhrt wur⸗ den. Auch die Vortheile, welche man aus den Kontĩngenten 5 veröandern Stäinm? der Eingebornen ziehen könne, auf welche