Weise sie im Kriege und im Frieden zu benußen seyen, werden
besprochen. betrifft, so ist General Was die Verwaltung im illge meinen . 2 Jahren
der Ansicht, daß auf (ine gewisse Re eee de. * eine rein militaärische bleiben muͤsse, ohne Aufstellung eines besonderen Civil⸗ Gouverneurs, die von vielen
ekanntlich fuͤr eine Sache dringender Nothwendigkeit — * an det: wird. Der General 2 fur jeht noch die Konzentrirung aller Gewalt dort in einer Person, die allein bei den noch jeden Augenblick durch innere Kenvnlsionen erschuͤtterten Lage des . dfe nöͤthige Einheit und Stärke der Verwaltung zu sichern vermoöͤge. Aus der ganzen Schrift geht hervor, daß diese Kolonie, wenn einmal ihre Unterwerfung vollen⸗ det und ein gutes Kolonisirungs⸗System durchgefuͤhrt ist, alle die Opfer, welche Frankreich ihrer Eroberung und Erhaltung an Geld und Blut schon gebrachthat, und noch wird bringen muͤssen, eines
Tages reichlich wieder erseken kann.
Der Constitutionnel äußert sich uͤber dieselbe Schrift schen heute in folgender Weise: „Das Werk des Gene⸗ ral Bugeaud läßt sich in zwei Theile theilen, die sich bei gewissen Punkten in einander verschmelzen; die Besetzung und die Kolo⸗ nisirung. Der General- Gouverneur von Algier pruͤft beide Punkte und giebt die Mittel an, durch welche sie gesichert werden koͤn⸗ nen. Was die Besetzung betrifft, so laßt ö das System des Generals Bugeaud im voraus denken:; Es ist dasjenige, welches er seit is Monaten in Anwendung bringt und welches durch den Erfolg gekroͤnt worden ist. Gegenwärtig handelt es sich nur darum, dasselbe mit Beharrlichkeit und hol eh igt durchzu⸗ fuhren, um die Stamme und die Chefs, welche der Schrecken noch nicht zur Unterwerfung veranlaßt hat, zu ermuͤden. Der General-Gouverneur ist weit davon entfernt, zu glauben, daß die militairische Aufgabe in Algier schon beendet sey; er verhehlt sich die Hindernisse nicht, die einer dauerhaften Herrschaft noch ent⸗ gegentreten können, er gehoͤrt zu denen, die im Anfange Miß— trauen gegen jenes Unternehmen hegten, und die fuͤrchteten, daß es das Maß, wenn auch nicht unserer Staͤrke, doch unserer Ge— duld uͤbersteigen moͤchte. Aber er sieht eben sowohl ein, daß Frankreich von einem Werke nicht ablassen kann, dem es sich seit 12 Jahren gewidmet hat, und welches ihm durch die gebrachten Opfer nur noch theurer geworden ist. „Man hat“, sagt er, „die Eroberung gewollt, als ich sie nicht wollte; so wisse man denn auch die Folgen zu ertragen. Wurde es nicht unver— nuͤnftig seyn, unermeßliche Opfer gebracht zu haben, um sie zu er⸗ langen und sich den nothwendigen Bedingungen entziehen zu wol— len, um sie zu erhalten?“ Mit dieser Freimuͤthigkeit, die ihn nie verlaͤßt, . sich der General-Gouverneur auch nicht, wenn er von den Huͤlfsquellen Algiers spricht, daß die letzten Nachforschun— gen, die er selbst angestellt hat, seine Meinung uͤber die Frucht— barkeit und den Territorial-Reichthum unserer Eroberung bedeutend modifizirt haben. Nachstehendes ist in dieser Hinsicht eine merkwuͤrdige Stelle aus seinem Buche: „Wahrend meines kurzen Aufenthaltes in Algier in den Jahren 1836 und 1837 faßte ich eine wenig vor— theilhafte Idee von der im Alterthum so geruͤhmten Fruchtbarkeit des Afrikanischen Bodens. Da ich nur den unfruchtbarsten Theil
der Provinz Oran durchstreift hatte, so hielt ich die Angabe der Roͤmischen Schriftsteller, daß Afrika die Kornkammer Roms sey, fuͤr eine Uebertreibung. Aber nachdem ich das Land in fast allen Richtungen durchzogen habe, hat sich meine Ueberzeugung ge⸗ ändert, und ich habe eingesehen, daß Algier schon jetzt viel Ge— traide hervorbringt, und daß es noch ungleich besser ausge— beutet werden kann, und daß der Boden auch noch andere Reichthuͤmer, wie z. B. Oel und Seide, zu liefern im Stande sist. Die Araber bebauen weite Strecken, welche, ohne geduͤngt
2036
worden zu seyn, im Durchschnitt pro Hectare 25 bis 30 Hecto⸗ litres Weizen und 40 bis 50 Hectolitres Gerste liefern.“ — Dies koͤmmt einem foͤrmlichen Widerrufe gleich, denn lange Zeit hindurch hatte der General Bugeaud mit anderen ausgezeichneten Agrono⸗ men geglaubt, daß Algier, selbst * und kolonisirt, mmer nur eine undankbare Besitzung und unfähig seyn wurde, uns fuͤr unsere Ausgaben zu entschadigen. Der General⸗Gouverneur zaͤhlt alle Huͤlfsquellen des Landes auf und zieht daraus den Schluß, daß in einer 9. ebenen Zeit unsere Afrikanischen Besitzungen nicht allein sich sel — werden genuͤgen, sondern auch durch eine große Entwickelung von Reichthüͤmern im Stande seyn werden, die Vorschuͤsse zuruͤckzuzahlen, welche das Budget des Mutter⸗ landes ihnen gegenwärtig macht. — Was die Besetzung und die voll staͤndige Eroberung betrifft, so haͤlt der General sie nur mit den Mitteln fuͤr möglich, uͤber welche er gegenwartig verfuͤgt. Das militairische Gouvernement wird noch eine Zeit lang im noͤrdlichen Afrika eine Nothwendigkeit seyn. 70⸗ bis 80, 000 Mann sind durchaus erforderlich, um das Land mit mobilen Kolonnen zu decken, und auf verschiedenen Punkten Garnisonen zu bilden. Der General giebt nicht zu, daß man noch uͤber eine ausgedehnte oder beschränkte Besetzung erörtern koͤnne; sie muß, um fest be⸗ gruͤndet werden zu koͤnnen, das ganze Gebiet umfassen, mit Ausnahme vielleicht der gebirgigen Gegend zwischen dem Biban und dem Collo. Bei Beendigung dieses kurzen Ueberblicks bleibt uns uͤbrig, eine Stelle in der Broschuͤre zu bezeichnen — und sie ist nicht die einzige der Art —, wo der General eine uͤbele Laune durchblicken läßt und der Regierung einen direkten Vorwurf zu machen scheint. Es handelt sich um die Wahl der Generale, de⸗ nen man das Kommando uͤber die Militair-Divisionen Afrika's uͤbertragen muͤsse. Der Verfasser verlangt, daß sie noch jung, geschickt zum Kriege, moͤglichst akklimatisirt, mit den Sitten und Gebraäͤuchen der Eingebornen und, wo moglich, mit ihrer Sprache vertraut seyn sollen, und er fuͤgt hinzu: „Keine von jenen Gene— ralen aus unverdienter Gunst; sie wuͤrden Alles verderben; keinen jener Maͤnner, denen man eine bedeutende Stellung bereiten will, ohne uͤberzeugt zu seyn, daß sie die Kraft haben, diese ungeheure Last zu tragen.“
Meteorologische Geobachtungen.
Abende 10 up.
Naeb einmaliger Heob achtung.
1842. 23. Sept.
Lust ruck. ... 33,1 per. 332, 83“ Par. X32, 89 Par. Luft it.... 6, 3Y n. 4 12,5 R. 4 S, 1“ n. Thaupuukt 24 1 * 4,6 R. 4 6, 19 R. 3 7, 27 R. Duus ts ᷣtii gung d6 pCt. 60 pCt. 91 pCi. heiter. bezogen. heiter. SW. SW. SW. Wryrme c echsel 4 14,7 Wolkenzugß... — SW. — 5,37 R.
Tagesmittel: 332, 90 Par... 4 9, o R... 4 6,7 R... So c: sw. Nachmittags 4 Uhr starker Regen.
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens 6 Uhr.
auellßrme g, o? R. Flussnrme 13,1? n. Roden wärme 12, 2“ R. Aasdũnetuns G, oo, Mh. Niedersehlag O, 2ss Rh.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 20. Sept. Niederl. wirkl. Sch. 52 7. 53 do. 01. Keanz-hill. —. 53 Span. 163. 35 d0. 213. ress. —. Ausg. —. Einsl. —. Preuss. Prüm. Sch. —. Pol. — . Oesterr. 107.
Hamburg, 22. Sept. Ran- Actien 1619 Rr. Engl. Russ. 109. London, 20. sept. 35 Cons. 935. Belg. 1033. 33 span. 214. z Iloll. i024. Mex. 343.
Paris, 19. sept. 53 Rente fin our. 118. 75. 35 Rente sin cour. 80. Anl. de 1841 —. 53 Neapl. fin eour. 107. 25. 53 Span. Rente 22. Hass. 3.
wren, 1935 86 5 ne. Iz. 43 1065. 35 77. 235 —. RBank Actien 1629. Aul. de 1834 1393. de 1839 1093.
15 —.
Berliner kkösrae. Den 24. September 1842.
Pr. Cour.
Rriet. Geld.
1903 102
1 dõ ln)
Pr. Cour.
1 Rnrier. Geld.
Actien.
127
gi. Sebald- sek. )) 103
Pr. Rugl. Obi. 30. Prüm. Seh. der Seebaudluug. Kur- u. Neummrk.
Schuldversehr. herl Sw di- bl.) : Dan. do. in Tb. Westp. Pfendbr. Gross. Pon. do. Osipr. Pfandbr. Pomm. o. Kur- u. Neum. do. Sebhleaische do.
Hel. FPota. Risenb. o. do. Prior. Obl. Magd. Lpa. Risenb. do. do. Prior. Obl. rl. Anh. Risenb. do. do. Prior. Obl. Dũuss Elb. Eiaenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Risgenb.
do. do. Prior. Obl. Kerl. Frankf. Ein.
Friedrichad' or Andere si old in-
zen i 8 Tt. — Dis eonio. —
8
10 7 6 85 35
16 13;
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= = 9 — —
FS5311111
) Der Köufer vergütet auf den au 2. Junuar 1843 fulligen Coupon vpei.
Pr. Cour. Tul. au 30 gr. nriet. Üeld. 139 138 150 149
ec Assel - Cour s.
Harn 1 2 M.. 139
Kurz —
2 M.. 150 3 Mi. 6 237 719
2 M.. 2 M.. 1063 102
2 M.. 6.
NHamburs do. London... ...... ..... ' 3
150 *I.
100 TI. Leipzig in Courant im I Tul. Fass.. 00 TI. Frankfurt a. M. Wæ 150 *I. Petersburg.... 1 snul.
2 Me. 8 Tage 2 Mi. — 3 Woeb. 14
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 25. Sept. Im Opernhause: Die Wiener in Ber— lin, Posse mit Gesang in 1 Akt, von C. von Holtai. Hierauf: Die Danaiden, großes pantomimisches Ballet in 2 Akten, vom Koͤniglichen Balletmeister Hoguet. Musik vom Hof⸗Kommponisten H. Schmidt. (Dlle. Wagon wird in der Partie der Hypermne— stra wieder auftreten.) .
Im Schauspielhause: Der Sohn der Wildniß, romantische— Drama in 5 Abth., von F. Halm.
Montag, 26. Sept. Im Schauspielhause: Doktor Wespe.
Dienstag, 27. Sept. Im Opernhause: Die Krondiamanten.
Nönigsstädtisches Theater. Sonntag, 25. Sept. Eine Jux will er sich machen. Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Müller. Montag, 26. Sept. Zum erstenmale: Ruy Blas. Drama in 5 Handlungen, nach dem Franzoͤsischen des Victor Hugo, von
Draxler ⸗Manfred. ir nn, 27. Sept. Schabernack uͤber
Schabernack. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Eulenspiegel, oder:
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei.
Ilgemeiner
Anzeiger für die Preusfischen Staaten.
So eben ist in meinem Verlage erschienen:
In der Math. Riegerschen Buchhandlung in
Bekanntmachungen.
Bei dem gebesserten Wasserstand der Elbe erdffnen wir mit dem 27sten d. M. wieder die regelmäßige Dampfschifffäahrt nach und von Hamburg sowohl für Passagiere als Guͤter, und werden 6 Dampf⸗ böte bis auf Weiteres
von Magdeburg Sonntag,
von Hamburg Sonntag, Dien st ag, Mittwoch, Don nerstag ; tf abgehen. Außerdem wird woͤchentlich ein Schlepp— Transport sowohl von Magdeburg als von Ham⸗ burg expedirt. Naͤhere Auskunft und Fahrbillets er⸗ theilen in Berlin die Herren Herrmann C Meyer, Werderschen Markt Nr. 4. Magdeburg, den 20. September 1842. Die Direction der vereinigten Hamburg⸗Magdebur⸗ ger Dampfschifffahrts⸗ e, , . Holtz apfel.
Ediktal⸗Ladung.
Der am 12. Oktober 1795 zu Oberferrieden unweit Alidorf geborene Jakob Ernst Hirschsteiner, welcher sich im Jahre 16i7 als Guͤrtiergeselle, mit einem Wanderbucht versehen in die Fremde begab, und nach Inhalt eines von Berlin aus am 1. August 1821 an seine Schwester Karoline Katharine Ii ichen ge⸗ schriebenen Briefes in dem dortigen Krankenhause der aͤußeren Station Nr. 26 sich be and, aus welchem er jedoch nach einer Benachrichtigung des Königlich Preuß, Polizei Praͤsidinms dd. Berlin, 4. März 627, am 29. Oktober 1821 rr entlassen wurde, hat seit jener Zeit keine Nachricht mehr von sich gegeben.
Derselbe oder dessen unbekannte Erben und? Erh. C
nehmer werden auf den Antrag der nä ä wandten und des Vorm neh, des 1 Konrad Graͤbner in Oberferrieden, hiermit aufgefor dert, binnen 9 Monaten und spaͤtestens .
ö n am Freitag, den 30. Dezember heurigen Nach den bessen Huͤlfsmitteln , . und gestochen
Jahres, Vormittags to uhr,
sich bei dem unterfertigten Gerichte schriftli persoͤnlich zu melden und daselbst weitere e ge
von Bosserode, oder dessen Erben, haben sich binnen vierteliaͤhriger Frist, und zwar im Termine den 19. Dezember d. J., hier bei Gericht so gewiß zu melden, als sonst der Erstere fuͤr todt erklaͤrt und fein hier zuruͤckgelassenes Vermoͤgen an seinen Bru⸗ der, Bauer *r . Killmar von Bosserode, ohne Caution verabfolgt werden soll. Nentershausen, den 19. September 1842. urn n , . 1 hierselbst. aus.
Literarische Anzeigen.
Henriette Hanke's saͤmmtliche Schriften. Von der mit so vieler Theilnahme aufgenomme⸗ nen neuen eleganten und wohlfeilen Ausgabe letzter
Hand der . . Saͤmmtlichen Schriften
von Henriette Hanke, geb. Arndt,
sind so eben der 22ste bis 29ste Band bei uns er⸗ schienen und an alle Buchhandlungen versandt, in Berlin an E. S. Mittler (Stechbahn 3). Diese neue Fortsetzung enthaͤlt: „Ich suchte. — Die Ver⸗ lobung. — Der Ring. — Der letzte Wille. — Die Wittwen. .
Jeder Band dieser unnnterbrochen fortschreitenden, sehr verbesserten und bereicherten Ausgabe kostet nur
ö r. ; Hahn sche Hofbuchhandlung in Hannover.
Im Verlage von Friedrich Fleischer in Leip⸗ zig ist erschlenen und bei Simon Schropp omp. in Berlin zu haben: Neuer Schul⸗Atlas über alle Theile der Erde. 26 illuminirten Karten.
von FJ. L. von Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. Quer Folio. Preis 4 Thlr. 5 Sgr. Statt aller Änpreisung dieses schönen, * bereits in
zu erwarten, mn, n, Jakob Ernst Hirschsieiner d
l. =. hendes Vermögen ohne Caution an die sich . 6 verweise ich auf ihn selbst und habe ihn zu dei
renden gesetzlichen Erben , ane. werden wurde.
fuͤr todt erklaͤrt und sein beilaͤufig in 555
Altdorf, den 2. Maͤrz 1842.
Kin ilch Vayer. Ccrndgerscht zllttorf in Mittelfeanten. enn ching end ene geg arte do Kutare in
ESdiktal⸗Ladung.
r im Fahre 1812 unter dem damaligen West⸗ vb il! Nilitair mit nach Rußland marschirte
und nicht zurückgekehrte Soldat Andreas Killma
er ersten Auflage so gänstig aufgenommenen Atlas⸗
nde an alle gute Buchhandlungen verfandt Un⸗ geachtet der Vermehrungen er, ganz . Karte
Preis dieser Auflage sehr bedeutend' er⸗ ann, warden und wird bah dec . Einf ru ng in 1 en kein an , entgegenstehen.
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Vorstehendes Werk, das Erzeugniß mehriaͤhriger Studien und emsiger Arbeit durch eigene Erfahrung des Herrn Verfassers als praktisch an den Lernenden erprobt, hat sich bereits durch seine Brauchbarkeit und , keit seine eigene Bahn gebrochen und macht bei fleißlgem Studium jedes andere Mittel, um autodidakt zu werden entbehrlich. Das angefuͤgte Pronouneing - Dictionary ist möglichst vollstaͤndig und verweist allemal auf den Paragraphen im Buche, in welchem sich die Erklaͤrung des Wortes im r befindet, und zugleich auf die Regeln (so weit sie reichen), warum es so ausgesprochen wird.
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Tableaux de l'histoire de France,
choisis dans les auteurs srangais et arrangés en ordre chronologique, par S. F r aen ke Tome I. Depuis les temps les plus reculés jusqu'à l'an 1461. 208 Seiten gr. 8. Preis 15 Sgr.
Dieses fuͤr mittlere und hohere Gymnasial⸗Klas⸗ sen, so wie fuͤr das Privatsiudium, bestimmte Buch enthalt die Geschichte Frankreichs in einer wohlge⸗ ordneten Zusammenstellung aus den besten Histori⸗ kern Frankreichs; es werden also durch seine Be⸗ nutzung zwei ,, Disziplinen wissenschaftlicher Bildung, — Geschlchte und Sprachkunde, — kraͤftig gefoͤrdert. Der 2te Band (bis zum Beginn der Revolution reichend) von gleichem Umfang und Preis, verlaͤßt in wenigen Wochen die Presse.
Karl J. Klem ann, Burgstr. 8, 2 Treppen.
t /
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
Berlin, Montag den 26sen September
Inhalt.
zien e end gh rer.
usiland un olen.
. . und Ve fibr g e , gf rn
gear r n . (Bie Presse uͤber die Einberufung der staͤndischen Ausschuͤsse in err — Der Prinz von Joinville; der Prozeß der Versailler Eisen bahn.)
Grostritanien und Irland. an die Schotten und Ehrenwbezei
en.
ungen Schottischer Behörden
an Prinz AÄlbrecht und einige Minister.! — Ueber den Traktat mit
den Vereinigten Staaten. — Fortdauernd beunruhigter Zustand der Fabrik- Bistrikte. — Stockung der Schifffahrt. — Angebliche Chartisten⸗ , re, =
. Haag. Rückkehr des Prinzen und der Prinzessin Friedrich.
e . und Norwegen. Christi ania. Aufloͤsung des Stor⸗
ings.
Ol ute Bundesstaaten. Dresden. Einberufung der Staͤnde. — Stuttgart. Das Minssterium. — Karlsruhe. Die Phi⸗ losophie auf der Universitaͤt Heidelberg. — Kassel. Ernennung. — Bremen. ,,. — Mainz. Versammlung der Naͤ⸗ turforscher und Äerzte. — Schreiben aus Frankfurt a. M.
Oesterreich. Wien. Neuer Praͤsident der Ungarischen Hof⸗Kammer.
Spanien. Madrid. . ⸗
Portugal. Geldmangel und Hindernisse in der Tarif- Fesitstellung. — Antrag auf Vorauserhebung einer Zoll⸗Quote. — Wechsel im Marine Ministerium. — Unterdruͤckung der Unruhen.
Serbien. Semlin. Intriguen gegen den Fuͤrsten Michael. — Schreiben von der Serbischen Gräͤͤnze. Die Familie Obre⸗ nowitsch abgesetzt und ein neuer Fuͤrst proklamirt.)
Türkei. Konstantin opel. Abreise des Freiherrn von Stuͤrmer.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Stipulationen zwi⸗ schen England und den Vereinigten Staaten uber den Sklaven⸗ handel und die Auslieferung von Verbrechern. ;
Afrika. Ofsizielle Berichte ber den Stand der Dinge zwischen den Boers und den Englischen Truppen zu Port Natal.
Inland. Koblenz. Ihre Majestaͤten bei der Abreise. — Berlin. Reise Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Adalbert. — Köln. Feuers⸗ brunst in Rheinbach.
Noch ein Wort über die Schrift des Generals Bugeaud uͤber Algier.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestat der Koͤnig haben Allergnadigst geruht: Dem Fuͤsilier Kasprezak vom shten Insanterie-Regiment die Rettungs-⸗Medaille mit dem Bande zu verleihen.
Abgereist: Se. Durchlaucht der General-Major und Com— mandeur der hten Landwehr⸗-Brigade, Fuͤrst Wilhelm Radzi— will, nach Perleberg.
Se. Excellenz der Kaiserl. Russische General-Lieutenant und General⸗Adjutant von Berg, nach Warschau.
Zeitungs Nachrichten. Ausland.
Rußland und Polen.
Warschau, 21. Sept. Nach einer hier bekannt gemach⸗
ten Kaiserlichen Verordnung vom 9gten d. M. sollen mit dem 20. Dezember (I. Januar) 1842 — 1843 die in den Gouvernements⸗ Hauptstädten bestehenden Consumtions-Steuer-Aemter im Koͤnig⸗ reich Polen aufgehoben und zur Erhebung und Kontrolirung der Zoll⸗Einkuͤnfte, so wie zur Expedirung der im Transit durch das Land passirenden Waaren, Zoll-Aemter 1ster und 2ter Klasse ein⸗ gefuͤhrt werden, deren Einrichtung die Regierungs⸗-Kommission der Finanzen nach den im Kaiserreich geltenden Grundsaͤtzen vorzuneh⸗ men und den oͤrtlichen Beduͤrfnissen und Umstaͤnden anzupassen hat. Innerhalb des Landes soll ein Depot-Zollamt in War— schau, an der Preußischen Gränze aber sollen Zollämter 1ster Klasse zu Vieruszow, Szezypiorna, Slupce, Nieszawa und Dowgielaycie (genannt Wierzbolow), Zoll⸗-Aemter 2ter Klasse zu Praszka, Pyzdry, Sluzewo, Lubicz, Zielun, Peplowek, Wincenta, pow und Kucharskinia errichtet werden. Alle andere an die— r Gränze bestehenden Zoll-Aemter werden in Zoll-Aemter Zter Klasse verwandelt. Der Administations⸗Rath ist ermaͤchtigt, außer obigen Zoll-Aemtern noch zwei neue Zter Klasse und zwei Com— munications⸗Punkte nach Preußen hin zu eröffnen. Auch ist der⸗ selbe befugt, in Zukunft, mit Erlaubniß der Preußischen Re⸗ gierung, andere aͤhnliche Communicationspunkte zu eröffnen und selbst die oben fuͤr die Zoll-Aemter erster und zweiter Klasse be⸗ zeichneten Orte, je nachdem es angemessen oder nothwendig erschei⸗ nen moͤchte, zu veraͤndern. Fuͤr die neu organisirten Zoll-Aemter und fuͤr die Graͤnzwache hat der Administraͤtions-Rath die erfor⸗ derlichen Etats zu entwerfen, den Fonds zur Besoldung der Beam⸗ ten der Zoll-⸗Aemter und der Graͤnzwache, so wie zum Bau von Zollhäaͤusern, zu erhoͤhen und einen neuen Fonds zur Einfuhrung der neuen Zolldienst⸗Ordnung anzuweisen. Der weitere Inhalt
der Verordnung vom 9ten d. betrifft zum Theil die Anwendung
der Bestimmungen des Ukases vom 9. (21.) Juli uͤber die kuͤnf⸗
tigen Verhaͤltnisse des Graͤnzhandels zwischen den Russischen und
Preußischen Unterthanen auf das Königreich Polen, zum Theil die
im Wesentlichen bereits (n Nr. 242 der St. Ztg.) mitgetheilten,
. das Königreich Polen besonders bezuͤglichen Heri e rleich⸗ rungen.
War sch au. Verordnung uber die neuen 9 . resse über die Erblichkeit der Pairie.
London. Königliche Danksagung
gen wolle.
Frankreich.
Paris, 20. Sept. Die Frage wegen der Erblichkeit der airie, welche durch die Charte von 18369 fuͤr ewige Zeiten erle— igt zu seyn schien, ist seit Beendigung der letzten Session wieder fer angeregt worden, indem man gin und wieder die Vermu⸗ hung ausgesprochen hat, daß Herr Thiers, der bekanntlich von eher ein e,. Anhänger der Erblichkeit war, seinen Wiederein— ritt in das Ministerium durch einen Versuch, der hohen Kammer as wichtige Attribut der Erblichkeit wieder zu erobern, beguͤnsti⸗ Die Presse, angeregt durch Insinuationen der Oppositions⸗-Journale, läßt sich heute in folgender Weise uber den fraglichen Punkt vernehmen: „Die Weis— heit der Gesetzgeber hat nach unseren beiden Revolutionen die einzig moglichen Lebens-Bedingungen fuͤr die Pairs-Kammer auf— gefunden. Die Erblichkeit der legislativen Functionen ist nur mit einer Aristokratie moglich. Wo soll man aber gegenwartig in Frankreich nach der furchtbaren Nivellirung der ersten Revolution, nach jenem bestaͤndigen Streben, das Eigenthum zu theilen, eine Aristokratie finden? In welchen unbekannten Regionen existiren die Elemente einer Arsstokratie, nachdem die historssche Verschwoöͤ— rung der drei letzten Jahrhunderte, nachdem die Bewegung der Geister und selbst die Mitwirkung der Vorsehung, welche sich durch allgemeine Thatsachen kundgiebt, bestaͤndig auf die allmälige Abschaffung der— jenigen sozialen Ueberlegenheit, welche nur auf Geburt beruht, hingearbeitet haben. Die Aristokratieen, wie alle gesellschaftlichen Einrichtungen, werden nicht durch Gesetze, sondern nur durch die langsame und allmaͤlige Wirkung der Zeit ins Leben gerufen. Die alte Aristokratie selbst hat sich nicht in einem bestimmten Au— genblicke konstituirt, sie ist nicht ploͤtzlich auf der Oberfläche der Gesellschaft erschienen, wie eine durch den Ausbruch eines Vulkans auf die Meer⸗Oberflaͤche gehobene Insel. Sie hat sich nur schich⸗ tenweise und von Umbildung zu Umbildung gestaltet; auf dieselbe Weise ist sie untergegangen. Man mag Jahrhunderte vor sich haben, man mag uͤber die ganze legislative Kraft gebieten, und man wird doch die Aristokratie nicht aus dem blutigen Abgrunde heraufbeschwoͤren koͤnnen, in den die Revolution sie gestuͤrzt hat. Von dem Augen⸗ blicke an aber, wo es keine Aristokratie mehr in Frankreich glebt, wo man nicht mehr im Stande ist, das wiederherzustellen, was den wesentlichen Charakter der Aristokratie ausmacht, naͤmlich die Uebertragung und Dauer der großen Vermbgen, von dem Augenblicke an, wo wir das Recht der Substitutio⸗ nen und der Majorate aus unseren Gesetzbuͤchern gestrichen haben, stellt die Erblichkeit der Pairie nur Uebelstände und oft sogar Gefahren in Aussicht. Welche Mißachtung wurden die jungen Leute aus zu Grunde gerichteten Familien, tief in Schul⸗ den steckend, der Pairie zufuͤhren! Wuaͤrde nicht in eine solche Pairs⸗Kammer die Kaͤuflichkeit von allen Seiten eindringen? Die Pairie ist, was sie in einem Lande wie das unsrige, wesches keine andere Ueberlegenheit als die des Vermoͤgens und des Talentes anerkennt, seyn kann. Sie ist der Sammelplatz aller der Maͤn— ner, welche die groͤßten Aemter bekleidet, welche die grͤßten Dienste geleistet, welche den groͤßten Reichthum erworben haben. Sie ist ein hoher Senat der Erhaltung und der Erfahrung; sie ist die Wohlthat des Nachdenkens, die man der Ungeduld der Demokra— tie hinzugefuͤgt hat. Anders koͤnnen wir die Pairs-Kammer nicht begreifen und, weit davon entfernt, ihre Reform zu verlangen, bil⸗ ligen wir ihre jetzige Organisation vollständig. Dabei aber ist es möglich, daß man, als die Bedingungen der Zulassung zur Pairie festgestellt wurden, den liberalen Antipathieen der 15 Jahre der Restauratlon etwas zu sehr beruͤcksichtigt hat. Wir glau—⸗ ben nicht, daß die Ausschließung der hohen Geistlichkeit auf eine sehr hochherzige Politik begruͤndet war. Der Him— mel verhuͤte, daß wir die Geistlichkeit auf den oͤffent— lichen Platz berufen und sie in unsere Partei-Streitigkeiten mischen wollen. Es giebt eine nuͤtzlichere, weniger voruͤbergehende Function, als die, an den Ereignissen und Streitigkeiten des Tages Theil zu nehmen. Die Geistlichkeit darf sich weder Feinde noch Gegner schaffen; sie ist allen Gläubigen ihre Ermahnungen und ihre Troͤ— stungen schuldig. Was sie an politischen Einfluß gewinnen koͤnnte, wuͤrde sie an moralischen Einfluß verlieren. Nichtsdestoweniger ist die Geistlichkeit ein Staatskbrper, sie hat weltliche Beziehungen verschiedener Art, sowohl mit der Regierung, als mit den Gemein— den, als mit den einzelnen Buͤrgern. Wir wuͤrden es daher billig finden, daß sie in der Pairs-Kammer Repraͤsentanten hätte, um lhre Rechte und die der Religion zu vertheidigen. Es ist mehr als un⸗ gerecht, die religibsen Functionen als einen Grund politischer Un⸗ wuͤrdigkeit zu betrachten. Man scheint auf diese Weise die Reli⸗ gion außerhalb des Rechtes zu stellen, und sie fuͤr unfaͤhig zu er— erklaren; man scheint die alten Feindseligkeiten der Restauration und des Liberalismus verewigen zu wollen. Man hat dadurch der Geistlichkeit das Gesetz des Besiegten auferlegt. Wir unserer⸗ seits moͤchten, daß alle geistigen Krafte des Landes, eben sowohl wie die materiellen Krafte, an der Ausarbeitung der Gesetze und an der Verwaltung der oͤffentlichen Angelegenheiten Theil nehmen koͤnnen, und ein Bischof oder ein Kardinal scheinen uns auf den Baͤnken der Pairie eben so gut an ihrem Platze, als der Praͤsi⸗ dent eines Gerichtshofes, oder als ein General.“
An der heutigen Boͤrse zeigte sich wieder bedeutende Kauf— lust, und die Franzoͤsischen Renten hoben sich um 20 bis 30 Cen— timen.
X Paris, 20. Sept. Die bevorstehende Zusammenkunft der ständischen Ausschuͤsse in Preußen wird gegenwartig von den Franzoͤsischen Journalen mit besonderer Theilnahme besprochen. Nicht ohne Interesse wird man die Bemerkungen lesen, welche vor einigen Tagen daruͤber die Presse in einem längeren der Sache gewidmeten Artikel machte. Es heißt da unter Anderem:
„Mit Recht widmet die Franzdͤsische Presse dem Institute der staͤndischen Ausschuͤsse in Preußen eine besondere Aufmerksamkeit. Die Mehrzahl der Tagesblaͤtter glaubte in dem vom jetzt regieren⸗ den Koͤnige zur Zeit der Huldigung in Koͤnigsberg an die dortigen Staͤnde erlassenen Rezeß vom 9. September 1810 ein foͤrmliches Ver⸗ sprechen baldiger en r mn einer Constitution, nach dem Muster des Franzoͤsischen Repraͤsentativ-⸗Systems, finden zu durfen. Seibst
schen Staaten einzufuͤhrenden Verfassungen. seits
einige Deutsche Blatter theilen diese irrige Ansicht, so daß der Kö⸗ nig sich veranlaßt sah, in der Ordre vom 4. Oktober 1810 ausdrück⸗ u zu erklaͤren, daß er allerdings die Weiterentwickelung der beste⸗ henden staäͤndischen Verfassung beabsichtige, dieselbe aber lenden in eine, auf dem in verschiedenen anderen Laͤndern bestehenden Repraͤ⸗ sentativ⸗Systeme gegründete Constitution umzugestalten gesonnen sey. Wenige Worte werden genügen, um die Bedeutung dieser erldutern⸗ . vielmehr berichtigenden Koͤniglichen Ordre naͤher ins Licht zu stellen.
„Die Schluß - Atte des Wiener Kongresses bestimmt, daß alle Deutschen Bundesstagten eine ihren Verhaältnissen und ihrer ge⸗ schichtlichen Entwickelung entsprechende Verfassung erhalten sollten. Diese Bestimmung des Wiener Kongresses . vielfache Eroͤr— terungen uͤber das Wesen und die Formen der in die Deut⸗ (. Wenn man einer der Ansicht war, daß der Wiener Kongreß geschrie⸗ bene Constitutionen oder Charten im Auge gebabt habe, daß folglich das Prinzip der Volks-Repraͤsentation, wie in den consti⸗ tutlonellen Staaten des westlichen Europa, den Deutschen Verfassun⸗ gen zum Grunde gelegt werden muͤsse, so meinte man andererseits, daß, da der Wiener Kongreß gleichzeitig den Grundsatz ausgespro⸗ chen, daß die hoͤchste Gewalt einzig und allein in den Hähden des Staats⸗Oberhaupts liegen muüsse, die Ver fassungen der Deutschen Staaten nicht auf dem Prinzipe der Volks⸗ Souverginetat, der eigentlichen Wurzel der Repraͤsentativ⸗Systeme in Frankreich, r , Spanien und Portugal, gegruͤndet werden duͤrf⸗ ten. Die politischen Meinungs- Verschiedenheiten über diesen Gegenstand nahmen einen so ernsten Charakter an, daß die Deutschen Monarchen sich zur Berufung des in Karlsbad im Jahre 1819 abgehaltenen Minister-Kongresses veranlaßt sahen, welcher die Frage dahin entschied: daß die Verfassung eines Deutschen Bundesstaates stets nur als Ausfluß der monarchi⸗ schen Machtvollkommenheit und nicht der Volks⸗Souverainetäͤt anzu⸗ sehen sey: mit anderen Worten, das Repraͤsentativ⸗System der west lichen Staaten Europa's wurde fuͤr unvereinbar mit der Deutschen Auffassung der monarchischen Gewalt erklaͤrt. Durch den Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1832, welchem allein die Befugniß zur Auslegung und naͤheren Beurtheilung der Bundes⸗Akte zusteht, wurde demnaͤchst entschieden, daß den Deutschen Landstaͤnden nur das Recht der Bewilligung, nicht aber das Recht der Verweigerung der Steuern, den Souverainen gegenüber, * ehe: eine Bestimmung, welche ubrigens unmittelbar aus dem Artikel 57 der Schluß⸗Akte des Wiener Kongresses folgt, wonach die Stande nicht befugt sind, den Souverainen unmittelbar oder mittelbar bei der Erfüllung ihrer Bundespflichten entgegenzutreten. . .
„Hiernach leuchtet es ein, daß der Konig Friedrich Wilhelm IV., durch Gewaͤhrung einer Constitution nach dem Muster der Franzdͤ⸗ sischen Charte, nicht mit einem Federzuge politische Grundsaͤtze ver nichten kann, welche durch die Kongresse von Wien und Karlsbad, wie durch die Beschluͤsse und Bestimmungen des Bundestags sane⸗ tionirt sind. Vergegenwärtige man sich nur die Lage des Preußi⸗ schen Gouvernements; denn nur eine angemessene Berücksichtigung der vorhandenen Verhaͤltnisse und un nd gestattet ein unparteiisches urtheil über eine Maßregel. Wie das Franzbsische Gouvernement durch die Charte, so sind die Deutschen Monarchen durch die Bun⸗ des⸗-Akte gebunden. Mit Unrecht erblickt daher der Courrier fran⸗ ais in der Bildung der staͤndischen Ausschuͤsse einen vorbereitenden Schritt zur Gewaͤhrung eines parlamentarischen Systems nach dem Muster des è ., Es ist hier nicht der Ort, daruͤber zu entschei⸗ den, ob mit Ruͤcksicht auf das Beduͤrfniß und die vorhandenen In⸗ stitutionen Preußens, die Annahme unseres Systems vor dem in Deutschland bestehenden System den Vorzug verdiene; wir halten uns vielmehr lediglich an die Thatsache. J
„Die Berufung der staͤndischen Ausschuͤsse ist somit keinesweges als Uebergang zu einem neuen constitutionellen Systeme, vielmehr nur als eine Fortbildung der bestehenden Institutionen aufzufassen, wie sie Friedrich Wilhelm 1V. bei seiner Thronbesteigung verheißen hatte. Bis jetzt hatte jede Provinz des Koͤnigreichs ihren Provin⸗ zial- Landtag, ohne daß die Provinzigl-Staͤnde durch ein Central⸗ Organ verbünden waren, wodurch sie das gesammte Interesse der Nation in den Bereich ihrer Berathungen zu ziehen vermochten; die Folge davon war, daß bei den verschiedengrtigen Interessen der ein⸗ zelnen Provinzen, der ueberblick der staͤndischen Beschluͤsse die man⸗ nigfachsten Widerspruͤche vor Augen stellte.
„Diese uͤberall hervortretende Verschiedenheit der Meinungen und
Interessen hemmte die beabsichtigten Verbesserungen und laͤhmte die besten Vorhaben des Gouvernements. Um diesem Uebelstande zu begegnen, war der Koͤnig von Preußen darauf bedacht, einen aus den verschiedenen Provinzialstaͤnden gebildeten Ausschuß ins Leben zu rufen. Dieser Ausschuß wird sich in der Hauptstadt versammeln und es wird seine vorzuͤglichste Aufgabe seyn, die Sonder-Interes⸗ sen der Provinzialstaͤnde mit den Interessen des Gouvernements und den allgemeinen Beduürfnissen des gesammten Landes in Einklang zu bringen. Aus diesem Gesichtspunkte ist die Bildung der Ausschuͤsse eine sehr wohlthaͤtige Einheit und Ordnung foͤrdernde Maßregel, in welcher sich der ernste Wille, jede mögliche Verbesserung der Verfas sung herbeizufuͤhren, auf das entschiedenste ausspricht. Man pflegt in Frankreich zu glauben, die absoluten Monarchen folgten in ihrem Thun und Lassen lediglich ihrem Belieben, ohne sich um die Zustimmung der bffentlichen Meinung zu kuͤmmern. Dies ist ein großer Irrthum. Allerdings konnen die Yemen Monarchen, was sie wollen, aber gluͤcklicherweise wollen sie in der Regel nur, was gut und nützlich ist fur ihr Land. Mit dem Augenblicke, wo ein absoluter Mongrch die von ihm a nenn Gesetze willkuͤrlich verletzen wollte, wurde er den eigentlich sittlichen Halt seiner Au toritaͤt verlieren und jener tiefen Anhaͤnglichkeit verlustig gehen, mit welcher der Deutsche seinem Fuürsten zugethan ist, in welchen er mehr einen Vater zu verehren als einen Herrn zu erblicken gewohnt ist. Das Deutsche Volk weiß es zu würdigen, daß seine Fuͤrsten die ih— nen zu Gebote stehende Gewalt, ihrer Uneingeschraͤnktheit ungeach— tet, nicht mißbrauchen. Diese Gesinnung findet man bei näherer i gr s. das innere Staatsleben der Deutschen absoluten Staa ten überall.
„Die absoluten Regierungen sind dem Auge der offentlichen Mei— nung nicht so entzogen, wie man wohl vorauszusetzen pflegt. Vor allem sind sie bestrebt., den zu erlassenden Gesetzen die moraltsche Zustim⸗ mung der Nation zu sichern. Zu diesem Zwecke werden die neuen Gesctz⸗ Entwürfe durch die Spezial Kommissionen, denen ibre Bearbeitnng oh liegt, den vorzugsweife dabei betheiligten Köͤrperschaften vorgelegt, um die Ansichten, Bedenken und Vorschlaͤge derselben zu hören. So wurde . B. in Oesterreich der Entwurf des neuen Handels- Gesetzbaches allen Gerichten, Handels Kammern, universitaͤten u. . w. zun Beg uach tung vorgelegt, und seit dem Fahre 1839 ist man beschaͤftigt, . Gesetz Entwurf im Sinne der Vorschlaͤge dieser Kbryerschaften ;
isiziren. ᷣ j ; a. * Koͤnig von Preußen hat uͤberdies bei der Bildung der siaͤn⸗