E
—— — —
Weise sie im Kriege und im Frieden zu benußen seyen, werden n ist General die Verwaltung im Allgemeinen betrifft, so
n= der Ansicht, 1h auf —— e eihe von Jahren hinaus dieselbe nech eine rein militalrische bleiben müsse, ohne Aufstellung eines besonderen Civil⸗ Gouverneurs, die von vielen Kolbnistem bekanntlich für eine Sache dringender Nothwendigkeit schon von jeßt an erklärt wird. Der General 2 fur jekt noch die Konzentrirung aller Gewalt dort in einer Person, die allein bei den noch jeden Augenblick durch innere Kenvulsionen erschuͤtterten Lage des Landes die noͤthige Einheit und Starke der Verwaltung zu sichern vermoge. Aus der ganzen Schrift geht hervor, daß diese Kolonie, wenn einmal ihre Unterwerfung vollen⸗ det und ein gutes Kolonisirungs⸗System w — ist, alle die Opfer, welche Frankreich ihrer Eroberung und rhaltung an Geld und Blut schon gebrachthat, und noch wird bringen muͤssen, eines
Tages reichlich wieder ersetzen kann.
Der Constitutionnel äußert sich uͤber dieselbe Schrift schon heute in folgender Weise; „Das Werk des Gene⸗ ral Bugeaud laßt sich in zwei Theile theilen, die sich bei gewissen Punkten in einander a,, die Besetzung und die Kolo— nisirung. Der General⸗ Gouverneur von Algier pruͤft beide Punkte und giebt die Mittel an, durch welche sie gesichert werden koͤn⸗ nen. Was die Besetzung betrifft, so laßt f das System des Generals Bugeaud im voraus denken: Es ist dasjenige, welches er seit is Monaten in Anwendung bringt und welches durch den Erfolg gekroͤnt worden ist. x handelt es sich nur darum, dasselbe mit Beharrlichkeit und Folgerichtigkeit 3 fuͤhren, um die Staͤmme und die Chefs, welche der Schrecken noch nicht zur Unterwerfung veranlaßt hat, zu ermuͤden. Der General⸗ Gouverneur ist weit davon entfernt, zu glauben, daß die militairische Aufgabe in Algier schon beendet sey; er verhehlt sich die Hindernisse nicht, die einer dauerhaften Herrschaft noch ent⸗ gegentreten konnen, er gehoͤrt zu denen, die im Anfange Miß⸗ trauen gegen jenes Unternehmen hegten, und die fuͤrchteten, daß es das Maß, wenn auch nicht unserer Staͤrke, doch unserer Ge— duld uͤbersteigen mochte. Aber er sieht eben sowohl ein, daß Frankreich von einem Werke nicht ablassen kann, dem es sich seit 12 Jahren gewidmet hat, und welches ihm durch die gebrachten Opfer nur noch theurer geworden ist. „Man hat“, sagt er, „die Eroberung gewollt, als ich sie nicht wollte; so wisse man denn auch die Folgen zu ertragen. Wuͤrde es nicht unver⸗ nuͤnftig seyn, unermeßliche Gpfer gebracht zu haben, um sie zu er⸗ langen und sich den nothwendigen Bedingungen entziehen zu wol⸗ len, um sie zu erhalten?“ Mit dieser Freimuͤthigkeit, die ihn nie verlaͤßt, verhehlt sich der General-Gouverneur auch nicht, wenn er von den Huͤlfsquellen Algiers spricht, daß die letzten Nachforschun⸗ gen, die er selbst angestellt hat, seine Meinung uͤber die Frucht⸗ barkelt und den Terrltorial⸗Reichthum unserer Eroberung bedeutend modifizirt haben. Nachstehendes ist in dieser Hinsicht eine merkwürdige Stelle aus seinem Buche: „Während meines kurzen Aufenthaltes in Algier in den Jahren 1836 und 1837 faßte ich eine wenig vor⸗ theilhafte Idee von der im Alterthum so geruͤhmten Fruchtbarkeit des Afrikanischen Bodens. Da ich nur den unfruchtbarsten Theil der Provinz Oran durchstreift hatte, so hielt ich die Angabe der Roͤmischen Schriftsteller, daß Afrika die Kornkammer Roms sey, füͤr eine Uebertreibung. Aber nachdem ich das Land in fast allen Richtungen durchzogen habe, hat sich meine Ueberzeugung ge⸗ andert, und ich habe eingesehen, daß Algier schon jetzt viel Ge⸗ traide hervorbringt, und daß es noch ungleich besser ausge⸗ beutet werden kann, und daß der Boden auch noch andere Reichthuͤmer, wie z. B. Oel und Seide, zu liefern im Stande
ist. Die Araber bebauen weite Strecken, welche, ohne geduͤngt
2036 worden zu seyn, im Durchschnitt pro Hectare 25 bis 30 Hecto⸗ E
litres
nur eine undankbare
allein sich se Vorschuͤsse zuruͤckzuzahlen, welche
landes ihnen en w arg macht. — Was die
vollstaͤndige Ero den Mitteln fuͤr m
oder beschraͤnkte Besetzung erörtern rundet werden zu können, das
usnahme vielleicht der gebirgt Biban und dem Collo. Bei Beend
bleibt uns uͤbrig, eine Stelle in der Broschüͤre zu bezeichnen — und sie
ist nicht die einzige der Art —, wo
durchblicken läßt und der Regierung einen direkten Vorwurf zu ich um die Wahl der Generale, de⸗
machen scheint. Es handelt nen man das Kommando uͤber die
uͤbertragen muͤsse. Der Verfasser verlangt, daß sie noch jung,
go ig⸗ zum Kriege, möͤglichst akkli
ebraͤuchen der Eingebornen und, wo moͤglich, mit ihrer Sprache vertraut seyn sollen, und er fuͤgt hinzu: „Keine von jenen Gene⸗ ralen aus unverdienter Gunst; sie wuͤrden Alles verderben; keinen jener Maͤnner, denen man eine bedeutende Stellung bereiten will,
ohne uͤberzeugt zu seyn, daß sie die Last zu tragen.“
eizen und 40 bis 50 Hectolitres Gerste liefern.“ — Dies koͤmmt einem foͤrmlichen Widerrufe gleich, denn lange Zeit hindurch hatte der General Bugeaud mit anderen (ung men geglaubt, daß Algier, selbst pacifizirt und kolonisirt, esitzung und un unsere Ausgaben zu entschldigen. Der General⸗Gouverneur zahlt alle Huͤlfsquellen des Landes auf und zieht daraus den daß in einer 9. ebenen Zeit unsere Afrikanischen Besitzungen nicht l 5 werden genuͤgen, sondern auch durch . 22 Entwickelung von Reichthuͤmern im Stande seyn werden, die
2 betrifft, so haͤlt der General sie nur mit glich, ber welche er gegenwartig verfuͤgt. Das militairische Gouvernement wird noch eine Zeit lang im noͤrdlichen Afrika eine Nothwendigkeit seyn. 70⸗ bis S0, 000 Mann sind durchaus erforderlich um das Land mit mobilen Kolonnen zu decken, und auf verschiedenen Punkten Garnisonen zu bilden. Der General giebt nicht zu, daß man noch uber eine ausgedehnte
er li n er BSrae. Den 24. September 1842.
neten Agrono⸗ z Fon da.
mmer
Pr. Cour. Actien. Geld. —
z Fr. Cour.
rie. nei ela.
ähig seyn warde, uns fuͤr
suß,. * gekald- 8c.) Rr. Rugl. Obl. 30. Pra. Seh. der Seo haudlung. Kur- a. Neumrk. Schuldverachr. Neri. gtadi-obl. ) Dann. do. in Tu. Werstp. Pfandbr. Groash. Pon. do. Oatpr. Pfandhr. Ponta. do. Kur- a. Naum. 0. Sehleaiaebe do.
das Budget des Mutter⸗ esetzung und die
koͤnne; sie muß, um fest be⸗ ganze Gebiet umfassen, mit
10963 — 102 — don
127 105
Rel. Pota. Hiaenb. do. 40. Prior. Oui. Mgd. Lra. Bisesb.
do. A0. Prior. Oui. . nel. Ax k. Riaanb. do. o. Prior. Obl. Da.. Bp. Bier. do. A0. Prior. Ozl.
133 1 48 Rhein. Riaenb. do. do. Prior. Obl.
1933 18 nen. Trac. Ki.
101 Friedeic had or 1 = Andere stoldunn-= * nen i sT. — 101 97 Diaconto. — 1
10n 7
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35
= = 9 — 9
Der Krufer vergktet auf den an 2. Januar 1843 ulligen Coupos ver.
en Gegend zwischen dem
gung dieses kurzen Ueberblicks ö
Pr. Cour. C Ade l- CO ur 4.
der General eine uͤbele Laune
Militair⸗Divisionen Afrikas
matisirt, mit den Sitten und
Leipaig in Courant Kraft haben, diese ungeheure
Frankfurt a. M. Wæ. .... .......... Peteraburg — 22
Kuran
2 Mi. Kurn
2 Me. 3 mi. 2 mi. 2 me. 2 Me. 2 Mi. 8 Tag- 2 Me. 3 Woeb.
227588822
im 11 Tul. Fass..
Meteorologische Geobachtungen.
1842. 23. Sept.
Nachwitiags 2 Ur.
Morgens 6 Uhr.
Abende 10 urn.
Naeh einmaliger
hneobachtung. lin, Posse mit
Die Danaiden,
Lust Ixruck. ... 333,1 1 Par. 332, 3 Par. 332, 99“ Per. auellckeme g, o” R.
Lustwirme ... Tbaupunkt: .. Dunstan tiĩ gung Wetter
4 6,25 n. 4 12,6 R. 4 4367 R. 4 6, 15 n. d6 poi. 60 pci. heiter. ben ogen. SW. SW.
— Sw.
Tagesmittel: 332, F... 4 9, s
Nachmittags 4 Uhr starker Regen.
. 8, 1 R. Fluss rime 13, * R. 4 7,237 n. Rodenirme 12, 25 R. 94 rc. MAardüaetung G, oo nk. heĩter. Niederschlag O, 28s Rh. Sw. Wꝛyrwe d echhel ld, 7*
— 5, 37 R.
R... 6,77 R... So pci. Sw.
Auswärtige Amster dam, 20. Sept. Niederl.
Kanz-hill. — 53 Span. 163. 35 do. 215. Tess. —. Ausg. — . Zinal. —. Oesterr. 107.
Mank Actien 1649 Me. 35 Cons. 93.
Paris, 19. sept. 55 Rente fin eour. 118. 75. 35 Rente sin cour. 80.
Aul. de 18431 —. 53 Neapl. in our. 107. 25. 53 Span. Rente 22. Pas-. 33. 53 Met. 1095. 45 1003.
Preuss. Prüm. Sch. —. Fol. —. Hum burg, 22. sept. London, 20. sept.
55 Iloll. UM2x. Mex. 314.
Wien, 19. sept. 15 —. Bank- Actien 1629. Anl. de 1834
Börsen. wirkl. Sch. 52 . 53 do. 101.
Sonntag,
9 Engl. Rua. 109. in 3
Knelg. 103. 35 Span. 213.
Schabernack.
35 77.
255 —. de 1839 109.
1391.
,. Balletmeister Hoguet. H. Schmidt. (Dlle. Wagon wird in der Partie der Hypermne⸗ stra wieder auftreten.) Im Schausplelhause: Der Sohn der Wildniß, romantisches Drama in 5 Abth., von F. H Montag, 26. Sept. Dienstag, 27. Sept.
mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy. Montag, 26. Sept. Zum ersienmale: Ruy Blas. Drama
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 25. Sept. Im Opernhause: Die Wiener in Ber⸗
Gesang in 1 Akt, von C. von Holtai. Hierauf: roßes pantomimisches Ballet in 2 Akten, vom Musik vom Hof⸗Komponisten
alm. m Schauspielhause: Doktor Wespe. m Opernhause: Die Krondiamanten.
Königsstädtisches Theater.
25. Sept. Eine Jux will er sich machen. osse Musik von A. Muller.
en, nach dem Franzoͤsischen des Victor Hugo, von
Draͤrler Manfred. Dienstag, 2). Sept. Eulenspiegel, oder: Schabernack uͤber
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Gehelmen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Allgemeiner Anzeiger für die Preuszischen Staaten.
Bekanntmachungen.
wir mit dem 27sten d. M. Dampfschifffahrt nach und von Hamburg sowohl fur Passagiere als Guͤter, und werden . Dampf⸗ der, Bauer Jo böte bis auf Weiteres von Magdeburg Sonntag,
von Hamburg Sonntag,
Dienst ag Mittwoch,
Donnerstag Freita
von Besserode, oder dessen Erben, haben sich binnen vierteljaͤhriger Frist, und zwar im Termine den Bei dem gebesserten Wasserstand der Elbe erdͤffnen 49. Dezember d. J., hier bei Gericht so gewiß wieder die regelmaͤßige * melden, als sonst der Erstere fuͤr todt erklaͤrt und ein hier , , , an seinen Bru⸗ annes Killmar von Bosserode, ohne Caution verabfolgt werden soll.
Nentershausen, den 19. September 1842.
ir n n, ,. hierselbst. die aus.
Fe
abgehen. Außerdem wird wöchentlich eln Schlepp⸗ Transport sowohl von Magdeburg als von Ham⸗ 14 erpedirt. Naͤhere Auskunft und Fahrbillets er⸗ eile Werderschen Markt Nr. 4. Magdeburg, den 20. September 1842. Die Direction der vereinigten Hamburg⸗Magdebur⸗ Hand der ger Dampfschifffahrts⸗ , , . Holtz apfel.
Ediktal⸗Ladung.
Der am 12. Oktober 1795 zu QOberferrieden unweit Berlin an E. S. — Hirschsteiner, welcher neue Fortsetzung enthaͤlt: ch suchte.
Altdorf geborene Jakob Ern fich im Jahre 18i7 als Gurtlergeselle, mit einem lob Wanderbucht versehen in die Fremoe begab, und nach Wittwen,“ . (ines von Berlin aus am 1. August 1821 an
chriebenen Briefes in dem dorti Thl e . Station Nr. 26 sich 96 , ,. 6 gere, , z ff enachrichtigung des Königlich a 2 n. nme Gi, er lin, i. Mär isn, eit jener Zeit keine Nachricht me re, Derselbe oder dessen e nn. . * 96 nehmer werden auf den Antrag der naächsten Anver⸗ wandien und des Verniundez des Wagnten d af; Konrad Graͤbngz in Qberferriden, hiermit auf efor⸗ dert, binnen 9 Monaten und spaͤtestens gefor⸗ am Freitag, ᷓ oer l ee, t , ell. 1 ei dem unterfertigten Gerichte schrift , persoͤnlich zu melden und daselbst merh. * 26
kur todt erklaͤrt und sein bellaͤufig in 550 Fi.
hendes Vermsgen ohne Caution an die 1
renden gesetzlichen Erben ausgehaͤndigt werde Altdorf, den 2. Maͤrz 18437.
Kbnigli
i E dittal⸗Ladung. n Sch len tein
en Militair mit nach Rußland marschirte 1 . zuruͤckgekehrte Soldat Andreas Killmar,
n in Berlin die Herren Herrmann Meyer, Henriette Han ke's sammtliche Schriften. Von der mit so vieler Theilnahme aufgenoinme⸗ nen neuen eleganten und wohlfeilen Ausgabe letzter
Saͤmmtlichen Schriften von Henriette Hanke, geb. Arndt sind so eben der 22ste 5 48 ü schienen und an alle Buchhandlungen versandt, in
lobung. — Der Ring. —
l Jeder Band dieser unnnterbrochen fortschreitenden ine Schwester Karosine Katharine Hirschsteiner gem sehr verbesserten und bereicherten Ausgabe kostet nur
r. Hahn sche Hofbuchhandlung in Hannover.
cheilt entlaffen wurde, hat Im Verlage von Friedrich Fleischer in Leip= omp. in Berlin zu haben:
Neuer Schul⸗Atlas über alle Theile der Erde. Nach ö. 26 illuminirten Karten. den zo. Dezember h eurigen en be 9 . , n e e und gestochen
Zweite vermehrte und verb h . . erbesserte Auflage
ersten Auflage fo gůnsi 6 verweise ich au i a und h — 6 — gute Buchhandlungen versfandt. ün. ; ache hlfncbe ebänngen (ank gan Reue Kart Bayer. Landgericht Altdorf in Mittelfranken. denn ch der pr . neue
maͤßigt worden und wird d Jede Karte d . . gin, , w nn i iin, gr iure e. ,
s 29ste Band bei uns er⸗ Mittler (Stechbahn 3). Diese
ie Ver⸗ er letzte Wille. — Die
und bei Simon Schropp C
Preis 4 Thlr. 5 Sgr.
Karte von Europa) ist er Auflage sehr —— er⸗
entgegenstehen.
chen zu erhalten. — —
, Monatsschrift für Literatur
Inhalt: schaft im Civil⸗ und Kriminal-Prozesse. Vom Ad- vokat⸗Anwalt Dr. Thesm ar. — Die Eroberungs⸗ Partei in Deutschland mit besonderer Hinsicht auf
. ö. 8 nnn, ; 3 ; ; ; ?. eber einige Zeitfragen des Deutschen Handels un Literarische Anzeigen. ng,
seit dem Thronwechsel, aus Deutschem Standpunkte betrachtet. merzielle Uebersicht. — Notizen. Die Hofbuchhandlung von Aler. Duncker in Berlin, so wie alle anderen Buchhandlungen, nehmen hierauf Bestellungen an.
Leipzig, 1. Sept. 1812.
Bei A. Baumann in Marienwerder ist erschie⸗ nen und in allen Buchhandlungen (in Berlin bei 6 Köͤnigsstraße Nr. 62 neben der Post) zu
Preu nebst eine
Zweite, durchaus um gearbeitete Auflage.
Diese neue Auflage des in allen kritischen Blaͤttern außer ga nssia ere , i wi nn, t e zu erwarten, 2 Jakob Ernst Hin ln .. aller Anpreisung dieses schönen, bereits in , / ,. . ng, n, mn
ge aufgenommenen Atlas-⸗ risten als ein höchst brauchbarer Leitfaben mit dol⸗ abe ihn zu dem iem Rechte empfohlen werden.
Am dritten Oktober erscheint und wird seiner Einführung , . VIII Sup e 1a
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und 6ffentliches Leben. Herausgegeben von Karl Biederm ann. 1842. August.
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end) von gleichem Umfang un Preis, verlaͤßt in wenigen Wo . Presse. ;
Karl J. Klem ann, Burgstr. 8, 2 Treppen.
Allgemeine
Preunßische Staats-Zeitung.
Berlin, Montag den 26sen September
Inhalt.
Auitliche Nachri 6 wir, au. Verordnung über die neuen
n. Erleichterungen.
, 9 se * die Erblichkeit der Pairie. ie Presse aber die Einberufung der reußen. — Der Prinz von Joinville; isen bahn.)
London. Königliche Danksagung bezeigungen Schottischer Behbrden ze. ster. — Ueber den Traktat mit uernd beunruhigter Zustand Schifffahrt. — Angebliche
der Gr osi
. oi rei und Norwegen. Ch ri sti a nia. Auflbsung des Stor⸗ 1
hings.
Dentfche Bundesstaaten. Dresden. Einberufung der Stände. — rr, 3 Minssterium. — Karlsruhe. Die Phi⸗ losophie auf der universstät Heidelberg. — Ka ssel. Ernennung. — Bremen. Feuersbruͤnste. — Mainz. ö der Naͤ⸗2 turforscher und Aerzte. — Schreiben aus . furt a. M.
82 6 Neuer Praͤsident der ungarischen Hof⸗Kammer.
anien. ad rid.
zer lun. Geldmangel und Hindernisse in der Tarif⸗Feststellung. — Antrag auf Vorauserhebung einer Zoll⸗ Quote. — Wechsel im Marine ⸗Ministerium. — Unterdruͤckung der Unruhen.
Serbien. Semlin. Intriguen gegen den Fuürsten Michael. — Schreiben von der Serbischen Gräͤnze. Die Familie Obre⸗ nowitsch abgesetzt und ein neuer Fuͤrst proklamirt.)
Türkei. Konstantin opel. Abreise des Freiherrn von Stuͤrmer.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Stipulationen zwi⸗ schen England und den Vereinigten Staaten über den Sklaven⸗ handel und die , ,. von Verbrechern. ;
Afrika. Offizielle Berichte Aber den Stand der Dinge zwischen den Boers und den Englischen Truppen zu Port Natal.
Inland. Koblenz. Ihre Majestaͤten bei der Abreise. — Berlin. Reise Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Adalbert. — Köln. Feuers⸗ brunst in Rheinbach.
Noch ein Wort über die Schrift des Generals Bugeaud uͤber Algier.
Amtliche Nachrichten.
Kronit des Tages.
Se. Masestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht: Dem . silier Kasprezak vom I9hten Infanterie⸗Regiment die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande zu verleihen.
Abgereist: Se. Durchlaucht der General⸗Major und Com⸗ mandeur der hten Landwehr⸗Brigade, Fuͤrst Wilhelm Radzi⸗ will, nach Perleberg.
Se. Excellenz der Kaiserl. Russische General⸗Loutenant und General⸗Adjutant von Berg, nach Warschau.
Zeitungs Nachrichten. Ausland.
Nuñßland und Polen.
Warschau, 21. Sept. Nach einer hier bekannt gemach—⸗ ten Kaiserlichen Verordnun vom hten d. 6 sollen mit y * Dezember (I. Januar) 1842— 1813 die in den Gouvernements⸗ Hauptstaͤdten bestehenden Consumtions⸗Steuer⸗Aemter im Koͤnig⸗ reich Polen aufgehoben und zur Erhebung und Kontrolirung der Zoll. Einkünfte, so wie zur Expedirung der im Transit durch das Land passirenden Waaren, Zoil⸗Aemter 1ster und 2ter Klasse ein⸗ gefuͤhrt werden, deren Einrichtung die Regierungs⸗Kommission der Finanzen nach den im Kaiserreich geltenden Grundsaͤtzen vorzuneh⸗ men und den ortlichen Beduͤrfniffen und Umständen anzupassen hat. Innerhalb des Landes foll ein . in War⸗ schau, an der Preußischen Graͤnze aber sollen Zollämter ister Klasse zu Vieruszow, Szezyplorna, Slupce, Nieszawa und Dowgielateie (genannt Wierzbolow), Zoll-⸗Aemter 2ter Klasse zu Praszka, Pyzdry, Sluzewo, Lubicz, Zielun, Peplowek, Wincenta, lipow, und Kucharskinia errichtet werden. Alle andere an die- r Gräͤnze bestehenden Zoll-Aemter werden in Zoll-Aemter Iter Klasse verwandelt. Der Administations⸗Rath ist ermaͤchtigt, außer obigen Zoll-Aemtern noch zwei neue Zter Klasse und zwei Com⸗ munications⸗-Punkte nach Preußen hin zu eröffnen. Auch ist der⸗ selbe befugt, in Zukunft, mit Eriaubniß der Preußischen Re⸗ gierung, andere ahnliche Communicationspunkte zu eröffnen und selbst die oben fuͤr die Zoll⸗Aemter 33 und zweiter Klasse be⸗ zeichneten Orte, je nachdem es angemessen oder nothwendig erschei⸗ nen möchte, zu veraͤndern. Fuͤr die neu organisirten en . und fuͤr die Graͤnzwache hat der Administrations⸗RKath die erfor⸗ derlichen Etats zu entwerfen, den Fonds zur Besoldung der Beam⸗ ten der Zoll⸗Aemter und der Graͤnzwache, so wie zum Bau von Zollhaͤusern, k erhoͤhen und einen neuen Fonds zur Einführung der neuen Zolldien Ordnung . Der weitere Inhast der Verordnung vom 9gten d. betrifft zum Thesl die Anwendun der Bestimmungen des Ukases vom 9. (21. Juli äber die känf⸗ tigen Verhaäͤltnisse des Gränzhandels zwischen den Russischen und ö. Unterthanen auf das Königreich Polen, zum . die
im Wesentlichen bereits (in Nr. 242 der St. Ztg.) mitgetheilten,
auf. das Königreich Polen besonders bezägsschen rleich⸗
terungen. erkehrs⸗
Frankreich.
Paris, 20. Sept. Die Frage wegen der Erblichkeit der airie, welche durch die Charte von 1839 fuͤr ewige Zeiten erle⸗
t zu seyn schien, ist seit Beendigung der letzten Session wieder fer angeregt worden, indem man hin und wieder die Vermu— ung ausgesprochen hat, daß Herr Thiers, der bekanntlich von
r ein esfriger Anhänger der Erblichkeit war, seinen Wiederein—
tt in das Ministerium durch einen Versuch, der hohen Kammer
as wichtige Attribut der Erblichkeit wieder zu erobern, beguͤnsti— 13 wolle. Die Presse, angeregt durch Insinuationen er . = 5 läßt sich heute in folgender Weise über den fraglichen Punkt vernehmen: „Die Weig— heit der Gesetzgeber hat nach unseren beiden Revolutionen die
gefunden. Die Erblichkeit der legislativen Functionen ist nur mit einer Aristokratie moglich. Wo soll man aber gegenwartig in Frankreich nach der furchtbaren Nivellirung der ersten Revolution, nach jenem bestaͤndigen Streben, das Eigenthum zu theilen, eine
die Elemente einer Arsstokratie, nachdem die historische Verschwoͤ— rung der drei letzten Jahrhunderte, nachdem die Bewegung der Geister und selbst die Mitwirkung der Vorsehung, welche sich durch allgemeine Thatsachen kundgiebt, bestaͤndig auf die allmälige Abschaffung der— senigen sozialen rn , welche nur auf Geburt beruht, ingearbeitet haben. Die Aristokratieen, wie alle gesellschaftlichen Einrichtungen, werden nicht durch Gesetze, sondern nur durch die langsame und allmaͤlige Wirkung der Zeit ins Leben gerufen. Die alte Aristokratie selbst hat sich nicht in einem bestimmten Au— genblicke konstituirt, sie ist nicht ploͤtzlich auf der Oberfläche der Gesellschaft erschienen, wie eine durch den Ausbruch eines Vulkans auf die Meer⸗Oberflaͤche gehobene Insel. Sie hat sich nur schich⸗ tenweise und von Umbildung zu Umbildung gestaltet; auf dieselbe Weise ist sie untergegangen. . mag Jahrhunderte vor sich haben, man mag uͤber die ganze legislative Kraft gebieten, und man wird doch die Aristokratie nicht aus dem blutigen 2 n koͤnnen, in den die Revolution sie gestuͤrzt hat. Von dem Augen⸗ blicke an aber, wo es keine Aristokratie mehr in Frankreich glebt, wo man nicht mehr im Stande ist, das wiederherzustellen, was den wesentlichen Charakter der Aristokratie ausmacht, namlich die Uebertragung und Dauer der großen Vermögen, von dem Augenblicke an, wo wir das Recht der Substitutio— nen und der Masorate aus unseren Gesetzbuͤchern gestrichen haben, stellt die Erblichkeit der Pairie nur Uebelstaͤnde und oft sogar Gefahren in Aussicht. Welche Mißachtung wurden die jungen Leute aus zu Grunde ren, Familien, tief in Schul⸗ den steckend, der Pairie zuführen! Würde nicht in eine solche Pairs⸗Kammer die Kaͤuflichkeit von allen Seiten eindringen? Die Pairie ist, was sie in einem Lande wie das unsrige, wesches keine andere Ueberlegenheit als die des Vermoͤgens und des Tasentes anerkennt, seyn kann. Sie ist der Sammelplatz aller der Maͤn⸗ ner, welche die groͤten Aemter bekleidet, welche die groͤßten Dienste geleistet, welche den groͤßten Reichthum erworben haben. Sie ist ein hoher Senat der Erhaltung und der Erfahrung; sie ist die Wohlthat des Nachdenkens, die man der Ungeduld der Demokra— tie hinzugefuͤgt hat. Anders koͤnnen wir die Pairs⸗-Kammer nicht begreifen und, weit davon entfernt, ihre Reform zu verlangen, bil⸗ ligen wir ihre jetzige Organisation vollstandig. Dabei aber ist es möglich, daß man, als die Bedingungen der Zulassung zur Pairie festgestellt wurden, den liberalen Antipathieen der 15 Jahre der Restauratlon etwas . sehr beruͤcksichtigt hat. Wir glau⸗ ben nicht, daß die Ausschließung der hohen Geistlichkeit auf eine sehr hochherzige Politik begruͤndet war. Der Him— mel verhuͤte, 96 wir die Geistlichkeit auf den dffent⸗ lichen Platz berufen und sie in unsere Partei⸗Streitigkeiten mischen wollen. Es giebt eine nuͤtzlichere, weniger voruͤbergehende Function, als die, an den Ereignissen und Streitigkeiten des Tages Theil zu nehmen. Die Geistlichkeit darf sich weder Feinde noch Gegner schaffen; sie ist allen Gläubigen ihre Ermahnungen und ihre Troͤ⸗ stungen schuldig. Was sie an politischen Einfluß gewinnen koͤnnte, waͤrde sie an moralischen Einfluß verlieren. Nichtsdestoweniger ist die Geistlichkeit ein Staatskbrper, sie hat weltliche Beziehungen verschiedener Art, sowohl mit der Regierung, als mit den Gemein⸗ den, als mit den einzelnen Buͤrgern. Wir wuͤrden es daher billig finden, daß sie in der Pairs-Kammer Repraͤsentanten haͤtte, um lhre Rechte und die der Religion zu vertheidigen. Es ist mehr als un⸗ gerecht, die religlbsen Functionen als einen Grund politischer Un⸗ wärdigkeit zu betrachten. Man scheint auf diese Weise die Reli⸗ gion außerhalb des Rechtes zu stellen, und sie fuͤr unfähig zu er— erklaren; man scheint die alten Feindseligkeiten der Restauration und des Liberalismus verewigen zu wollen. Man hat dadurch der Geistlichkeit das Gesetz des Besiegten auferlegt. Wir unserer⸗ seits mochten, daß alle geistigen Krafte des Landes, eben sowohl wie die materiellen Krafte, an der Ausarbeitung der Geseke und an der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten Theil nehmen koͤnnen, und ein Bischof oder ein Kardinal scheinen uns auf den Baͤnken der Pairie eben so gut an ihrem Platze, als der Praͤsi⸗ dent eines Gerichtshofes, oder als ein General.“
An der heutigen Boͤrse zeigte sich wieder bedeutende Kauf⸗— u,. und die Franzöͤsischen Renten hoben sich um 20 bis 30 Cen— timen.
X Paris, 20. Sept. Die bevorstehende Zusammenkunft der ständischen Ausschüͤsse in Preußen wird gegenwartig von den ranzoͤsischen Journalen mit besonderer Theilnahme besprochen. icht ohne Mnteresse wird man die Vemerkungen lesen, welche vor einigen Tagen daruber die Presse in einem längeren der Sache gewidmeten Artikel machte. Es heißt da unter Anderem:
„Mit Recht widmet die Franzoͤsische Presse dem Institute der stand⸗ chen Ausschuͤsse 2 24 eine besondere Aufmerksamkeit. Die hr ah der Lagesbläͤtter giaubte in dem vom jetzt regieren
Staͤnde erlassenen Rejeß vom g September 1810 ein foͤrmliches Ver⸗
i den Könige e Zeit der Huldigung in Koͤnigsberg an die dortigen
sprechen bal 2 Gewährung einer Constitution, nach dem Muster
des Franzbsischen Reprafentaliv⸗Syssems, finden zu durfen. Selbst
einzig möglichen Lebens⸗Bedingungen fuͤr die Pairs-Kammer auf
Aristokratie finden? In welchen unbekannten Regionen existiren
einige Deutsche Blätter theilen diese irrige Ansicht, so daß der Kö⸗ ki sich veranlaßt sah, in der Ordre a 14. iber fs bade c. lich zu erklaͤren, daß er allerdings die Weiterentwickelung der beste⸗ henden ständischen Verfassung beabsichtige, dieselbe aber keinesweges in eine, auf dem in verschiedenen anderen Landern bestehenden Reprä— sentativ⸗ Systeme gegründete Constttution umzugestalten gesonnen sey. Wenige Worte werden genuͤgen, um die Bedeutung dieser erldutern⸗ 3 — vielmehr berichtigenden Königlichen Ordre naͤher ins Licht zu stellen.
Die Schluß⸗Akte des Wiener Kongresses bestimmt, daß alle Deutschen Bundesstaaten eine ihren Verhaͤltnissen und ibrer ge⸗ schichtlichen Entwickelung entsprechende Verfassung erhalten sollten. Diese Bestimmung des Wiener Kongresses veranlaßte vielfache Erör— terungen über das Kesen und die Formen der in die Deut⸗ schen Staaten einzuführenden Verfassungen. Wenn man einer— seits der Ansicht war, daß der Wiener Kongreß geschrie⸗ b eng Constitutionen oder Charten im Auge gebabt habe, daß folslich das Prinzip der Volks-Repraͤsentation, wie in den consti⸗ tutionellen Staaten des westlichen Europa, den Deutschen = gen zum Grunde gelegt werden müsse, so meinte man andererseits, daß, da der Wiener Kongreß gleichzeitig den Grundsatz ausgespro⸗ chen, daß die höͤchste Gewalt einzig und allein in den „4khden des Staats-Oberhaupts liegen müffe, dis Ver fassungen der Deutschen Staaten nicht auf dem Prinzipe der Volks⸗ Souverginetdt, der eigentlichen Wurzel der Repraͤsentativ⸗Systeme in Frankreich, England, Spanien und Portugal, gegründet werden dürf⸗ ten. Die politischen Meinungs- Verschiedenheiten über diesen Tegenstand nahmen einen so ernsten Charakter an, daß die Deutschen Monarchen sich zur Berufung des in Karlsbad im Jabre 1819 abgehaltenen Minister- Kongresses veranlaßt sahen, welcher die Frage dahin entschied: daß die Verfassung eines Deutschen Bundesstaates stets nur als Ausfluß der monarchi⸗ schen Machtvollkommenheit und nicht der Volks-Souverainetaͤt anzu⸗ schen sey: mit anderen Worten, das Repraͤsentativ⸗System der west lichen Staaten Europa's wurde fuͤr unvereinbar mit der Deutschen Auffassung der monarchischen Gewalt erklaͤrt. Durch den Beschluß des Bundestages vom 28. Juni 1832, welchem allein die Befugniß zur Auslegung und naͤheren Beurtheilung der Bundes⸗Akte zusteht, wurde demnaͤchst entschieden, daß den Deutschen Landstaͤnden nur das Recht der Bewilligung, nicht aber das Recht der Verweigerung der Steuern, den Souverainen gegenuͤber, a ehe: eine Bestimmung, welche ubrigens unmittelbar aus dem Artikel 57 der Schluß⸗Akte des Wiener Kongresses folgt, wonach die Staͤnde nicht befugt sind, den Souverainen unmittelbar oder mittelbar bei der Erfünung ihrer Bundespflichten entgegenzutreten.
„Hiernach leuchtet es ein, daß der . Friedrich Wilhelm IV., durch Gewaͤhrung einer Constitution nach dem Muster der Franzoͤ⸗ sischen Charte, nicht mit einem Federzuge politische Grundsaͤtze ver⸗ nichten kann, welche durch die Kongresse von Wien und Karlsbad,
wie durch die Beschluͤsse und Bestimmungen des Dan reg sane⸗ tionirt sind. Vergegenwaͤrtige man sich nur die Lage des Preußi⸗ schen Gouvernements; denn nur eine angemessene Be tigung der vorhandenen Verhaͤltnisse und Umstände gestattet ein unparteiisches urtheil über eine Maßregel. Wie das Franzbsische Gouvernement durch die Charte, so sind die Deutschen Monarchen durch die Bun⸗ des⸗Akte gebunden. Mit Unrecht erblickt daher der Courrier fran⸗ (ais in der Bildung der siaͤndischen Ausschuͤsse einen vorbereitenden Schritt zur Gewährung eines parlamentarischen Systems nach dem Muster des unsrigen. Es ist hier nicht der Ort, daruͤber zu entschei⸗ den, ob mit Ruͤcksicht auf das Beduͤrfniß und die vorhandenen In⸗ stitutionen Preußens, die Annahme unseres Systems vor dem in Deutschland bestehenden System den Vorzug verdiene; wir halten uns vielmehr lediglich an die Thatsache.
„Die Berufung der staͤndischen Ausschuͤsse ist somit keinesweges als Uebergang zu einem neuen constitutionellen Systeme, vielmehr nur als eine Fortbildung der bestehenden Institutionen aufzufassen, wie sie Friedrich Wilhelm 1V. bei seiner Thronbesteigung verheißen hatte. Bis jetzt hatte jede Provinz des Koͤnigreichs ihren 2 zial⸗Landtag, ohne daß die Provinzial-Staäͤnde durch ein Central⸗ Organ verbünden waren, wodurch sie das gesammte Interesse der Vation in den Bereich ihrer Berathungen zu ziehen vermoͤchten; die Folge davon war, daß bei den verschiedenartigen Interessen der ein⸗ zelnen Provinzen, der Ueberblick der staͤndischen Beschlusse die man⸗ nigfachsten Widerspruͤche vor Augen stellte.
„Diese uͤberall hervortretende Verschiedenheit der Meinungen und Interessen hemmte die beabsichtigten Verbesserungen und laͤhmte die besten Vorhaben des Gouvernements. Um diesem Uebelstande zu begegnen, war der Koͤnig von Preußen darauf bedacht, einen aus den verschiedenen Propinzialstaͤnden gebildeten Ausschuß ins Leben zu rufen. Dieser Ausschuß wird sich in der Hauptstadt versammeln und es wird seine vorzuͤglichste Aufgabe seyn, die Sonder⸗Interes⸗ sen der Provinzialstaͤnde mit den Interessen des Gouvernements und den allgemeinen Bedürfnissen des e, . Landes in Einklang zu bringen. Aus diesem Gesichtspunkte ist die Bildung der Ausschüsse eine sehr wohlthaͤtige Einheit und Ordnung foͤrdernde Maßregel, in welcher sich der ernste Wille, jede mögliche Verbesserung der Verfas⸗ sung herbeizufuͤhren, auf das entschiedenste ausspricht.
„Man pflegt in Frankreich zu glauben, die absoluten Monarchen folgten in ihrem Thun und Lassen lediglich ihrem Belieben, ohne ich um die Zustimmung der öffentlichen Meinung zu kuͤmmern. Dies st ein großer Irrthum. Allerdings (önnen die dosoluten Monarchen, was sie wollen, aber — 2 wollen sie in der Regel nur, was gut und nützlich ist fur ihr Land. Mit dem Augenblicke, wo ein absoluter Mongrch die von ihm 1 ebenen Gesetze willkuͤrlich verletzen wollte, wurde er den eigentl * sittlichen Halt seiner Au⸗ toritaͤt verlieren und jener tiefen Anhaͤnglichkeit verlustig gehen, mit welcher der Deutsche seinem Fursten zugethan ist, in welchen er mehr einen Vater zu verehren als einen Herrn zu erblicken gewohnt ist. Das Deutsche Volk weiß es zu würdigen, daß seine Fursten die ih⸗ nen zu Gebote stehende Gewalt, ihrer Uneingeschraͤnktheit ungeach⸗ tet, nicht mißbrauchen. Diese Gesinnung findet man bei näherer enn. 4 das innere Staatsleben der Deutschen absoluten Staa— en überall.
„Die 4 Regierungen sind dem Auge der offentlichen Mei⸗ nung nicht so entzogen, wie man wohl dr pflegt, Bor allem sind sie bestrebt, den zu erlassenden Gesetzen die moralische Zustim⸗ mung der Nation zu sichern. Zu diesem Zwecke werden die neuen Gesetz⸗ Entwürfe durch die Spezial Kommissionen, denen ibre Bearbeitnng ob⸗ liegt, den . dabei betheiligten Koͤrperschaften vorgelegt, um die Ansichten, Bedenken und Vorschlaͤge derselben zu hören. So wurde . in Oesterreich der Eniwurf des neuen Handels- Gesetzbuches allen
erichten, Handels Kammern, universitaͤten u. s. w. zur Begutach⸗ tung vorgelegt, und seit dem Jahre 1634 ist man beschaͤftigt, diesen Gesetz Entwurf im Sinne der Vorschlaͤge dieser Kbrperschaften zu
6. . von Preußen hat uͤberdies bei der Bildung der staͤn⸗