1842 / 307 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 05 Nov 1842 18:00:01 GMT) scan diff

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fielen, so sind wir doch Alle von den aufrichtig sten K =. 3 eines Fuͤrstenpaares beseelt, das seit sei⸗ ner langjährigen Anwesenheit in hiesiger Stadt tausendfaͤltige ** weise eines liberalen Wirkens und wohlthaͤtigen 2 gab. Möge es Ihren Königl. Hoheiten vergönnt seyn, noch recht lange in aͤhnlichem Sinne zu wirken!

——— m m m mrr—— Die Schottische Kirche und ihre Zerwürfnisse.

I Edinburg, 26. Okt. Ich fuͤhle sehr wohl die eigen⸗ thuͤmlichen Schwierigkeiten, die mit einem Versuche verknüpft en.

en eine angemessene und unparteiische Schilderung von den Ihnen eine ange von dem ersten Parlamente unter Koͤnig Jakob VI. (1567) ange—

Zwistigkeiten zu geben, welche die Schottische Kirche gegenwartig zerruͤtten; und indem ich, als bloßer Zuschauer des öztreites, es unternehme, verlasse ich mich mehr auf meine eigene leidenschafts— sose Ansicht der Ereignisse und Schriften, die täglich zu meiner

kussionen erlangt habe, die nur in dem einzigen Punkte überein⸗ zukommen scheinen, daß sie eben so unlösbar sind, als sie wahr— scheinlich Unheil stiften werden. Der Gegenstand verdient jedoch alle Aufmerksamkeit. Die Schottische Kirche ist die einzige Insti⸗ tution dieses Landes, welche als das Bollwerk der Natsonalität des Volkes uͤbrig bleibt. Der Tempel des Konvents ist noch das Depositorium jener rauhen Froͤmmigkeit, die durch einen Enthu⸗

siasmus genährt wird, der die Diszsplin eines mehr formellen Ri⸗ tus und die Erfindungen einer ceremonidͤseren Andacht verachtet.

Der schlichte, unbeugsame Sinn des Schottischen Volkes ver⸗ langt eine solche Form des Gottesdienstes, die sie, kraft des Unions⸗ Traktats und der Erklärung, die jeder Souverain des Vereinig— ten Königreichs bei seiner Thronbesteigung ablegen muß, beibehiei— ten, als sie dem Schwester-Koͤnigreich die ganze exekutive Gewalt und selbst die Appellations-Gerichtsbarkeit uͤber die Verwaltung ihrer Civil⸗Gesetze uͤbertrugen.

Der Streit, welcher setzt in der Schottischen Kirche wuͤthet, ist auch nicht von neuerem Datum. Seine unmittelbare Entste—⸗ hung schreibt sich allerdings von einer neueren Akte der General⸗— Versammlung der Kirche her; aber der wahre Grund ist jener nie endende Streit zwischen dem vom Staate verwalteten Civil— Gesetze und der von den Dienern der Kirche im Namen ihres göttlichen Stifters verlangten geistigen Unabhaͤngigkeit. Welche Kirche ware nicht Zeuge eines solchen Kampfes gewesen? In welcher Kirche sind nicht Prinzipien vertheidigt worden, die mit einer vollständigen und redlichen Verwaltung der Civil⸗-Justiz un— vereinbar waren?

Es mochte gut seyn, hier zu bemerken, daß die Verfassung der Schottischen Kirche die ganze geistliche Gewalt einer Reihe von Repräsentativ-Köoͤrperschaften uͤbertragt, die der Mehrzahl nach aus Geistlichen und dem kleineren Theile nach aus den äͤltesten Laien (lay-celders) zusammengesetzt sind. Die Kirchen-Session in sedem Kirchspiele besteht aus dem Geistlichen und den Aeltesten des Kirchspiels; das Presbyterium ist eine groͤßere Koͤrperschaft, die aus den Geistlichen und einigen Aeltesten mehrerer Kirchspiele, und die Synode ist eine Provinzial-Koͤrperschaft, welche aus den Repraͤsentanten mehrerer Presbyterien besteht; die General-Ver— sammlung ist das Parlament der ganzen Kirche, dem ein Kom— missarius im Namen der Krone präsidirt. Die Zahl der Laien⸗ Mitglieder in der General-Versammlung ist durch die Verfassung der Kirche bestimmt.

Die unmittelbare Entstehung des gegenwartigen Streites ist folgende: Im Jahre 1831 erklärte die General-Versammlung durch eine foͤrmliche Akte, „daß es ein Fundamental-Gesetz der Schottischen Kirche sey, daß keiner Congregation gegen den Willen des Volks ein Pastor aufgedrungen werden dürfe“, und es wurde ferner beschlossen, „daß, wenn bei Besetzung einer vakanten Pfarrstelle die Mehrzahl der männlichen Famisien⸗-Haͤupter, welche Mitglieder der vakanten Congregation und in voller Gemeinschaft mit der Kirche sind, die Person mißbilligt, die der Patron der genannten Pfarre fuͤr dieselbe bestimmt, eine solche Mißbilligung fur das Presbyterium als eln hinreichender Grund gelten soll, eine solche Person zu verwerfen, und daß dieselbe demgemäß ver⸗ worfen wird.“

Die Gesetzlichkeit, so wie die Schicklichkeit dieser Akte oder Resolution (seitdem die Veto-Akte genannt), wurde sowohl in der General Versammlung als anderswo sorgfaltig erwogen und er⸗ doͤrtert. Viele ausgezeichnete Rechtsgelehrte nahmen Theil an der Diskussion, und eine große Majoritaͤt derselben war der Meinung, daß die Akte außer der Kompetenz der General⸗Versammlung liege, indem sie ein direkter und offenbarer Eingriff in die Rechte der Patrone und der Kandidaten (presentees) sey. Sie werden be⸗ merken, daß die auf solche Weise den Congregationen beigelegte Macht, die Geistlichen zu verwerfen, nicht auf einer angensömme⸗ nen Ketzerei oder Untuͤchtigkeit der verworfenen Person, sondern ganz einfach darauf beruht, daß sie der Majoritaͤt der Congrega— tion miß fällig ist. Der Vorfall in Auchterarder ereignete sich bald nach der Annahme der Veto-Akte. Herr Robert Young war jenem Kirchspiel durch den Patron, den Gra— fen Kinnoul, vorgeschlagen worden; aber das Presbyterium, worin jenes Kirchspiel liegt, weigerte sich, ihn einzufuͤhren oder auch nur seine Fähigkeiten zu pruͤfen, weil nach den Bestimmun— gen der Veto⸗Akte eine Majoritaͤt der Congregatlon ihre Mißbil—⸗ ligung des Kandidaten erklärte, obgleich sie keine Grunde gegen die Person oder die Lehre des Herrn Young angab. Unter diesen Uumstãnden erhoben der Patron und der Kandidat eine Klage ge⸗

. das Presbyterium, um ihre wahre gegenseitige Stellung durch 2 Sessionsgerichts zu bestimmen und sodann von re. terium Schaden-Ersaß dafur zu verlangen, daß es übereingekammen sey, den vorgeschlagenen Geistlichen von dem ge— seblichen Senusse des Gehalts, wozu er berechtigt war, auszu schlle= 1 dieses Verfahrens entschieden alle Gerichtshof

nas und zuletzt das Oberhaus als höͤchstes Appellations⸗

gericht, daß das Presbyterium indem es der Ve

. to⸗Akte der Gene⸗ ral Versammlung gehorchte, pflichtwidrig und gegen die 67 e des k habe. ö d

. ie Civil, und die geistlichen Be or

feindselig gegenüber. Die Gerichtshof rr, , r byterium durch Befolgung der Akte der General Jersammlung das Gesetz verletzt und daß folglich die Seneral⸗ ie amm ung nicht berechtigt sey, zu erklaren und zu beschließen, was ö

Akte vom Jahre 1834 bekannt gemacht habe. X sie in der sammlung behauptete dee n, daß den Civl—= n,,

Jurisdietson uͤber die Prüfung, die Perufung,

und Zulassung von Geistlichen zustehe, kee nr ern, nach dem Civil⸗Recht uber die Emolumente der Pfarre zu ent⸗ scheiden, durchaus aber nicht das Recht haͤtten, bel iner treit⸗ Frage mit einem Presbyterium uber einen jener Punkt ein Urthell abzugeben. Es war somit ein Versuch gemacht, einen Un terschied festjustellen zwischen dem Gehalt der Pfarre, welches, als weltliches Eigenthum der Kirche, 1 * innerhalb der Juris⸗ diction der Civilgerichte liegt, und dem Rechte der Einfuhrung in

nommene Akte wurde erklart, daß die

2205

die Pfruͤnde, welches ausschließlich von dem Presbyterlum in An⸗ spruch genommen wird. Diese Unterscheidung ist jedoch eine tru⸗ gerische, denn es ist klar, daß ein Geistlicher, der nicht eingeführt worden ist, weder dem Gesetze noch seinem Gewissen nach die Be⸗ soldung erheben kann, und es ist weder vernunftgemäß, noch äber⸗ haupt moglich, daß ein Geistlicher in die Pflichten seines Amtes

eingeführt werde, ohne die Vortheile desselben zu genießen.

Die Gesetze, welche die Verhaͤltnisse der Kirche und der Civil⸗

gerichte in Schottland reguliren, sind alt, ja, sie sind in der That gleichzeitig mit den 261

chiedenen Veränderungen, die im 16ten und 17ten Jahrhundert in der kirchlichen Verfassung dieses Kb— nigreichs stattfanden; aber sie sind in der vorliegenden Frage so wesentlich, daß ich sie hier kurz anfuͤhren ü Durch eine

Prufung und n

von Geistlichen allein der Kirche zustehe; aber die rnennung dur

das Laien⸗Patronatsrecht blieb ausschließlich „den gerechten und Kenntniß kommen, als auf die Erfahrung, die ich von diesen Dis⸗ Falle der von einem Patron Ernannte von den unteren geistlichen Behoͤrden verworfen würde, eine Berufung an die General-Ver—

alten Patronen vorbehalten“, mit der Bedingung jedoch, daß im

sammlung stattfinden sollte. Dies Gesetz wurde daher die hoͤchste Entscheidung dieser Frage der letztgenannten Koͤrperschaft zu über— tragen scheinen. Im Jahre 1592 wurde jedoch diese Akte durch eine andere verdraͤngt, welche festsetzte, „daß die Presbyterien, gemäß der Disziplin der Kirche, volle Gewalt haben sollten, zu ernennen und in allen geistlichen Angelegenheiten innerhalb ihres Bezirks zu entscheiden, un ter der Bedingung, daß die oben⸗ genannten Presbyterien verpflichtet und gehalten (astricted) seyen, jeden von Sr. Majestät oder von Laien-Patronen ernannten qualifizirten Geistlichen anzunehmen und zuzulassen.“ Die Gegner der gegenwaͤr⸗ tigen Forderungen der General⸗Versammlung stuͤtzen * Argu⸗ mente hauptsaͤchlich auf diese Worte; denn die Akte Jakob's VI., obgleich unter Karl II. aufgehoben, wurde nach der Wiederher⸗ stellung der presbyterianischen Kirche unter Wilhelm und Maria im Jahre 169) erneuert, und durch den Unions-Vertrag vom Jahre 1706 und die Statuten der Regierung der Königin Anna in Betreff der Schottischen Kirche bestätigt. Es wird in der That zugegeben, daß die Statuten von 1690 den Theil des Geseß.zes Kd s Jakob's VI., welcher das Recht der Laien-Patrone schüßte, nicht wiederherstellte, sondern erklaͤrte, daß derselbe spaͤter in Er⸗ waͤgung gezogen werden solle. Die Rechte der Lalen-Patrone blieben von jenem Jahre bis zum zehnten Regierungs-Jahre der Kbͤnigin Anna gaͤnglich unberuͤcksichtigt; in dlesem letztgenannten Jahre nahm das Parlament des damals vereinigten Königreichs von Großbritanien eine Bill an, welche den Patronen das Recht der Ernennung wiedergab. Die Schottische Kirche protestirte da— mals gegen diese Akte, als eine Verletzung der in dem Unions⸗ Vertrage gegebenen Verheißungen des Schutzes; denn die Akte stellte ein Verfahren wieder her, das zur Zeit der Abschließung des Unions-Traktats keinen Theil des Gesetzes oder der Gebraͤuche der Kirche bildete. Dieser Protest ist jetzt erneuert worden, und in einer feierlichen Erklärung der General-Versammlung vom Mai 1842 findet sich folgende Stelle, die eine Jdee von dem Ton geben kann, den man angenommen hat: „Die General-⸗Versamm⸗ lung verlangt im Namen und zum Besten der Kirche, der Na⸗ tion und des Volkes von Schottland als ein Recht, daß sie ihre Freiheiten, Verwaltung, Disziplin, Rechte und Prli⸗ vilegien, gemäß dem besonders fur die Vertheidigung der Freiheiten ihres Volkes erlassenen Gesetze, frei besitzen und ausuͤben darf, und daß sie hierin gegen die verfassungswidrigen und ungesetzlichen Eingriffe des Sessionshofes geschuͤtzt und dem Volk seine christlichen und constitutionellen Rechte und Freiheiten

gesichert werden; und sie erklart, daß sie in Uebereinstimmung

mit dem Worte Gottes, der genehmigten und anerkannten Richt— schnur dieser Kirche und mit den Vorschriften ihres Gewissens keine Geistlichen in die reklamirenden Gemeinden einfuͤhren oder die Verwaltung der christlichen Kirche, welche dem von dem Ses⸗— sionshofe versuchten Zwange unterworfen ist, leiten kann, und daß sie, auf die Gefahr hin, die vom Staate 2 6 zeitlichen Guͤter und Vortheile ju verlieren, sich weigern muß, dies zu thun und unter Gottes Beistand diese Weigerung auch durchfuhren wird; und sie versichert hiermit, daß alle Entscheidungen von Gerichtshoͤfen und alle Parlaments-Akten, welche der Verwaltung, der Disziplin, den Rechten und Privilegien dieser Kirche zuwider sind, null und nichtig und ohne alle gesetzliche Guͤltigkeit seyn ollen.“

s Dieser etwas deklamatorischen Sprache, die gegenwartig in Schottland nur zu gewoͤhnlich ist, stellt das Geseß den bestimm⸗ ten Inhalt eines Statuts und die zur Aufrechthaltung des Ge⸗ setzes erforderliche Kraft entgegen. Ich habe hier versucht, die Entstehung des Streites darzustellen, in meinem naͤchsten Schrei— ben werde ich einige Ed ssf mittheilen, die den Fortgang des⸗ selben bezeichnet haben.

Vom 21. Mal 1810 bis 22. Mal 1811 sind durch das Londoner Post⸗Amt versandt worden:

3, 405,915 ungestempelte und 24,299 919 gessempelte Briefe.

usgabe. J7Töh, Netto⸗ Ertrag ...... ...... 1,633,761 = Pro 1811 Netto⸗Einnahme 1,369, 604 Pfd. St. Ausgabe. 90G 677 Mettos Grun. . . .. 165,927

Der Ausfall gegen die beiden früheren Jahre beträgt mithin circa 1,200 000 Pp St., oder 8 Millionen Thaler. Die jetzigen gesammten Finanz⸗-Verhaͤltnisse der Englischen

Post⸗Verwaltung gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: unter dem obigen Netto⸗Ertrage von. ..... .... 165,977 Pfd. St. ieee, K 128,00

mit begriffen. welche nach Aufhebung aller Porto⸗ Freihelten fuͤr Dienst⸗Korrespondenz aus ande⸗

ren Staats⸗Kassen in die Post⸗Kasse gezahlt werden. Der wirkliche Netto⸗Ertrag belaͤuft sich daher nur auf ...... 6. R ,,, ..

Ein

337,32 St.

ierunter ist zugleich der ganze Netto⸗Ertrag der ausländischen

und uͤberseeischen Korrespondenz mit begriffen, auf den die Hillsche

Reform sich nicht erstreckt. Da dieser Zweig der Post⸗Verwal⸗

tung einen jährlichen Ertrag von 330 bis 330900 Pfd. St. lie—

fert, so kommt der Ertrag der inlaͤndischen Posten nach der Hill— schen Reform auf Null zu stehen.

Bei der uͤberseeischen Korrespondenz ist e noch in Be⸗ tracht zu ziehen, daß die ganze Ausgabe fuͤr Postschiffe (Paketboͤte) von der Admiralität bestritten und nicht aus der. Pest Revenue entnommen wird. Diese Ausgabe belaͤuft sich fur Dampfbdte (die Segelschiffe ungerechnet) auf mindestens 100,900 Pfd. St. saͤhrlich. Der gesanimte Kosten⸗Aufwand fuͤr Post⸗VBeforderungen wird daher in England durch die Post-Einnahme nicht gede⸗ vielmehr bedarf das Englische Postwesen, statt Ueberschůsse zu wahren, eines jahrlichen Zuschüsses von 10 bis 50.00 Pfd. aus den Staats-Elnkuͤnften, wie dies denn auch bereits Sir . bert Peel im Allgemeinen, und ohne auf die obigen Details ein— zugehen, in seiner Rede vom 11. Maͤrz d. J. anerkannt hat.

Berliner Börse. Den 3. November 1842.

=. Er. Cour. ö Er. (CMQur. Fonde. a nries. gela. Aotten 8 aut. G. 14. Si. Aekuld ser.) 34 191 103 nil. Pot. Rineb. 5 123 Pr. Bugl. Obl. 20 4 1023 102 do. d0. Prior. Ob. 103 102 Pröm. Seb. der Męd. Lp. Biaenb. 121 Seehaudluns. 90 dc. aa. Pri. Oνü. 1 Kur- a. Neumkrk. Krl. Anh. Riaenb. 191 103 Schuldverschr. 3 101 1011 do. do. Prior. Obl. 4103 . hnerl. Studi- Obl.) 33 10215, bas KIb. Kiuesb.5 561 55 Dans. do. i TJ. 148 Ado. do. Prios. Obl. 4 22 Werip. Ptandbr. 3 1021 Nbein. Biaenb. 65 8d 79 Gross. Pos. do, d 105 do. d40. Prior. Ol. 4 96 do. do. 3 1021 * herl· Frankf. Bis. 5 101 100 Outpr. Pfaudbr. 02 me re. - w ö. 1a ost m,, . 13 13 Kur- a. Neum. do. 1011 . ö. 71 3. 2 10 9! Seblesische do. 3 102 . z 2 35 1

wer Krufer vergütet suf den m 2. Janusr 1843 Glien Coupon 4 pCt-

Pr. Mur. 1e cASe l- Cours. Thlr. au 30 Sg. hriet. ] Geld. Hmnterdan . , . . 250 p Karr 1391 4a , 250 2 M.. 139 Hamburg... 300 mn Kerr 150 150 do , 2 , 300 nk. 2 Mi. 1197 hee, ,, I ES. 3 Me. 6 21 6 231 1 2 3 300 Er. 2 Me. 79 Wien in 20 X. ... ...... ..... 150 1 2 Mi. 1033 103 Augaburg......... 150 1 2 Mi. 1021 heeelad.. ...... ... 1090 Tui. Z Mi. 99h gym Leipzig in Courant im 14 TI. Fuss.. 1090 roi. S Tag 99 Frankfurt a. M. Wꝶæ.. ...... ...... 150 ri. 2 Mi. 102 Poteraburg.......... .. 1ẽ8nbI. 3 Woch. 1 14 1 11

Ueber den 2 der Nowland Hillschen Post⸗ 2926 in England.

Folgende, aus zuverlaͤssigen Quellen geschoͤpfte , Zahlen⸗ Verhaͤltnisse geben einen nicht uninteressanten Aufschluß uͤber den

Erfolg der Rowland ⸗Hillschen Post-Reform in England.

Rowland⸗-Hill nahm bei Einfuͤhrung des Penny-Porto an, daß die Zahl der mit der Post n versendenden Briefe siebenfach sich vermehren muͤsse, um die bis dahin aufgebrachte Netto⸗Re⸗ venue der Post zu erhalten. Diese Rechnung war unrichtig. Es haͤtte mindestens einer zehnfachen und nach Lord Lichfield sogar einer zwoͤlffachen Vermehrung bedurft. Die Vermehrung hat bis jetzt nur das 25fache der fruheren Briefzahl erreicht. Fruͤ⸗ her wurden 825 Millionen Briefe jährlich in England mit der Post versendet, jetzt sind jaͤhrlich 201 bis höoͤchstens 205 Millionen befoͤrdert worden. Aus der Zunahme der mit der Po st ver— sandten Briefe ist indeß eine gleichmäßige Vermehrung des ge⸗— sammten Englischen Brief⸗Verkehrs nicht hervorgegan⸗ gen. Nur eine große Zahl fruher auf gesetzlich erlaubte, oder unerlaubte Weise befoͤrderte Briefe ist durch das Penny⸗Porto den Privat⸗-Gelegenheiten entzogen worden und der Post zugeflossen. Besonders hat aber die Post eine außerordentlich bedeutende Zahl von Briefen auch dadurch gewonnen, daß Preis-Courante, ge⸗ druckte Cirkularien, Subscrsptions⸗-Listen 1c. nicht mehr wie fruͤ⸗ her durch Privat-Gelegenheiten befoͤrdert, sondern auf die Post gegeben werden.

Die Anwendung gestempelter Couverts hat den Beifall nicht gefunden, den man sich davon versprach, indem solche kaum bei der Halfte der Korrespondenz gebraucht worden sind. Die gestempelten Couverts wurden vom 6. Mai 1840 an eingefuhrt.

) Remarks on a paper by Rowland Hille Eunq. on che Results

2 istical Societ of London. 23 r off ent · read besore ihe Statistical Society

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 30. Okt. Niederl. irkl. Sch. 523. 5 Span. 15.

Antwerpen, 29. Okt. Zins. Neue Anl. I53.

Ham burg, i. Vor. Bank- Acer 1635. Rn. Rass. 108. ö—

Paris, 2 è0nr bꝭÿ Rente 6 Se,, 9 79.90.

1. de 1841 —. 565, Neapl. au eompt. 50. 55 Span. Rente 223. Tess. —.

7 6 z dr r ü, mg, Ke ihr, g, , ,...

hnank-Acten 1622. Anl. de 1824 142. de 1639 i ii

Königliche Schauspiele. ö

Freitag, 4. Nov. Im Opernhause: Das Stelldichein, komische Oper in 1 Akt, von Nicolo Isouard. Hierauf: Das schlechtbewachte Madchen, pantomimisches Ballet in 2 Akten, fuͤr das hiesige Koͤnigl. Theater eingerichtet von Hoguet. Olle. Fanny Elßler wird die Partie der Lisette und zum Schluß die „Craco— vienne / aus fuhren.)

Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum dritten Range 2 15 Sgr., zum Parterre à2 20 Sgr. und jzum Amphitheater à 10 Sgr. zu haben.

. 5. Nov. Im Opernhause: Faust.

Im Schauspielhause: La premiere representation. de: Les memdires du diable, vaude ville nouveau en 3 actes, imitée du roman de M. Frédéric Soulis, par MhI. Arago ei Vermond. (Mlle. Destrée continuera ses debuts par le röle de la Com-

tesse de Cerny.) önigsstädtisches Theater. Freltag, 4. Nov. Muttersegen, oder: Dle neue Fanchon. Schauspiel mit Gesang in 5 Abth., nach dem Franzobͤsischen des G. Lemoine. Musik von Proch.

Sonnabend, 5. Nov. Italienlsche Opern⸗Vorstellung.) Iẽ᷑ Puritani.

Verantwortlicher Redacren? J. J. W. 3 in deisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerel.

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kosten, durch unentgeltliche Ueberlassung des erforderlichen Staats⸗Eigenthums durch Betheilung an der Actien⸗ Zeichnung aus den Geld⸗-Instituten des Staats, und uͤberhgupt auf mehr⸗ fache Weise den Unternehmungen, welche der Aus huͤlfe beduͤrften, Vorschub gethan werden konnen. in einem jahrlich gestiegen, und es lasse sich nicht nur auf die Stabilität dieses Zuwachses, sondern auch auf eine weitere Steigerung der Ein⸗ nahmen rechnen, so lange unter den Segnungen des Friedens der innere Verkehr an Lebendigkeit gewinne.

Einflusse hierauf sey aber die Vermehrung Communications⸗Mittel, daher jede Verwendung zu Gunsten der Eisenbahnen von gleichem Werthe fuͤr den Wohlstand der Nation, als fuͤr die damit Hand in Hand gehenden Finanz Verhaͤltnisse des, Staats. Daß aber dadurch irgend eine Verlegenheit herbei= gefuͤhrt werden sollte, stehe um so weniger zu befürchten, als selbst das fuͤr diesen Zweck zu bestimmende Limitum von jährlich 2 Mil—⸗ lionen Rthlr., anfaͤnglich nur zum genommen, hoͤchst wahrscheinlich aber niemals ganz erforderlich seyn duͤrfte, um die Anlage der nen nach Bedaͤrfniß ju befördern.

Frage erhob sich nur eine Stimme

nnn gegebenen Berichte über die Sitzung vom 25. Ottober ge⸗

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin, Sonnabend den 5ten November

Inhalt.

Amtliche Nachrichten.

Ständische Aunsschüsse. Sitzung vom 26. Oktober. Die Eisen⸗ bahnen. Garantie der Zinsen des Anlage -Kapitals.

Nusßland und Polen. St. Petersburg. Fürstin Golizyn 4.

Brandstiftungen.

n, . !. ag aris. Das Journgl des Debats und der Courrier fran ais über das Ministerium vom 29. Oktober. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Noch ein Wort über die Parteistellung in der Belgischen Zoll⸗Vereinigungs⸗Frage.)

Großbritanien und Irland. London. Veranderung in der Constitution von Neufundland. Gegengeschenke an den Imam von Muskat. Der Herzog von Richmond und seine Paͤchter. Der Getraidehandel nach dem neuen Korngesetz. ,, e e. des jetzigen Schutzes der Dampfkessel auf Kr , , r fc ffen. Denkmünze auf den Themse⸗Tunnel. Vermischtes.

Niederlande. Aus dem 856 ff

Belgien. Schreiben aus Brussel. (Verlauf und Resultate der jüngsten Gemeinde⸗Wahlen.)

Deutsche Bundesstaaten. Munchen. Aus Hohenschwangau. Karlsruhe. Aargau's Repressalien. Vaterlaͤndische Hefte. Hebels Werke. Darmstadt. Meiningen. Juͤdische Schüler in christlichen Schulen.

Oesterreich. Tröest. Die hiesige Boͤrse sucht Verbindungen mit Ostindien anzuknüpfen.

Serbien. Von der Serbischen Graäͤnze. Greuelthaten der neuen Regierung. Das Berat der Pforte noch nicht angelangt.

La Plata⸗Staaten. Rückkehr des Admiral Massien de Clerval.

„Nachrichten aus Buenos-Ayres.

mniand. Berlin. Berichtigende Erlaͤuterung zu dem gestern

Hegevenen Artikel aus der Posener Zeitung.

Die Eisenbahn von der Oder nach Preußen.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Don Juau. Hohenschwangau.

Kdnigliche Oper.

Amtliche Uachrichten. Kronik des Tages. Se. Majestät der Koͤnig haben Allergnädi uht: Dem L m e m * r 3 1 Berlin den Tltel eines Geheimen Kommerzien⸗Raths zu verleihen; und Die Wahl des bisherigen Landes⸗Aeltesten, Kammerherrn und Reglerungs⸗ von Giigenh eim b auf Direktor der

eisse⸗Grottkauer Faͤrstenthums⸗Landschaft für den Zeitraum von Weihnachten 1841 bis dahin 184 zu bestätigen.

Heute wird das 23ste Stuͤck der Geseß- Sammlung ausgege— ben, welches in der Zeitungs-Ausgabe-Expedition, Spandauer⸗ Straße Nr. 20, zu 6 Sgr. das Exemplar Druckpapier, auch einzeln abzulassen ist, und enthält: die Allerhoͤchsten Kabinets⸗ Ordres unter Nr. 23041. betreffend den Zoll-Tarif fuͤr die Jahre 1843, 1844

und 1845, nebst dem Zoll⸗Tarife selbst; und 2305. die für einige Wagren⸗-A1rtikel eintretende Erhöhung der Eingangs⸗Zollsaͤtze betreffend. Saͤmmtlich vom 18. Oktober d. J.

Berlin, den 5. November 1842.

Debits-Comtoir der Gesetz- Sammlung.

Ständische Ausschüsse. Sitzung vom 26. Oktober ).

Die Eisenbahnen. Garantie der Zinsen des Anlage⸗Kapitals.

Die heute fortgeseßte Berathung uͤber die Frage: ob es für nothwendig und zweckmäßig zu erachten, daß der Staat die Ausfuͤhrung eines umfassenden Eisenbahn⸗Systems

fuͤr eigene Rechnung erbaue.

*

durch Uebernahme einer Garantle fuͤr die Zinsen des Anlage— Kapitals herbeizufuͤhren suche? gab dem vorsitzenden Finanz-Minister Veranlassung, zu erlaͤutern, daß die Zinsen⸗Garantie nicht das einzige Mittel sey, um die Eisenbahn-Unternehmungen zu foͤrdern und zu unterstätzen. Es werde vielmehr durch Aufsuchung der vortheilhaftesten Linien und durch Uebernahme der ersten geometrischen Borarbeiten auf Staats⸗

ethan Die Staats-Einnahmen waͤren siebenjaͤhrigen Zeitraume um mehr als 55 Millionen

Von dem wesentlichsten und Verbesserung der

kleinsten Theile in Anspruch fuͤr nothwendig erkannten Eisenbah⸗ Im Laufe der hlernächst eröffneten Diekussion uͤber die obige

egen jede Verwendung aus

taatsmitteln zu dem vorliegenden Zwecke uberhaupt, mehrere

„Vergl. die zu dem in der gestrigen Nummer der Staats⸗

nmerkung.

Tagen starb hier die Aeiteste des beruͤhmten Geschlechts der Go— lizyn, Fuͤrstin Anna Alexaudrowna Golizyn, geborene Fuͤrssin von Grusien;. Sie war vermählt mit dem verstorbenen General-Lieu— tenant Fuͤrsten Boriß Andrejewitsch Golizyn, Enkel des General— Feldmarschalls Golizyn, Ihr Urgroßvater vaͤterlicher Seite in Wachtang V. ling und Freund er's des Großen, Fuͤrst Alexander Menschikoff.

Kaiserlichen Befehl veranlaßt, wonach die Ursachen jeder Feuers⸗ brunst auf das genaueste ermittelt Kriegsgerichten übergeben werden sollen.

„Gestern waren es zwei Jahre, daß das Ministerium vom 29. Kk— tober die Leitung der bffentlichen Angele enheiren uͤbernahm; man weiß, unter wie ernsten Umstaͤnden! 8 sterium sich einer so langen Existenz ohne Krisis und ohne innere * n, abinette nicht gefehlt. Es hatte Alles gewissermaßen = n ö Kammer, 65 . 1 . artei der Ordnung, welche Vertrauen zu sich selbst faßte; außen hin eine Polstik, wenn auch nicht der . * min⸗ aa, Friedens und des gegenseitigen Wohlwollens. Außer⸗ em hatte

aufgebracht werden muͤßten, vertagte der vorsitzende Minister die definitive Abstimmung uͤber die vorliegende Frage bis zur morgen⸗ den Sitzung.

jedoch gegen die unbedingte Bejahung der gestellten Frage, theils wegen ihres nothwendigen Zusammenhanges mit dem für den aͤußersten Fall als erforderlich angekündigten Vorbehalte eines Ruͤckgriffs auf den in Aussicht gestellten Salzsteuer-Erlaß, theils wegen des großen Umfanges, welcher dem Eisenbahn⸗System bei der Beantwortung der vorangegangenen Frage gegeben worden. Entgegnet wurde 9 daß jede der gestellten Propositionen fuͤr sich allein zu erledigen sey, und die jetzt vorliegende unbedenkiich angenommen werden konne, wenn es auch in der Absicht liegen sollte: die darauf folgende abzulehnen; dann aber, daß die Nothwendigkeit der Eisenbahn-Verbindungen nicht nur räͤcksichtlich der den Mittelpunkt der Monarchie berührenden Haupt ⸗Diago⸗ nalen, sondern auch ruͤcksichtlich der wichtigsten Linien von einer Provinz zur anderen, und zum Anschlusse an dle Bahnen der Nachharstaaten bereits von der Versammlung anerkannt worden sey.

Von anderer Seite war man zwar mit dem Zutritt aus Staatsmitteln einverstanden, erachtete jedoch die Uebernahme der Zins-Garantie fuͤr die Anlage-Kapitalien nicht fuͤr das geeignete Mittel zum Zweck, weil zu bezweifeln waͤre, daß die Kapitalisten dadurch vermocht werden wuͤrden: ihre Gelder bereitwilliger auf Eisenbahn⸗Actien als auf Staats. Papiere oder Hypotheken anzu⸗ legen. Wenigstens wuͤrde dies nur fuͤr solche Bahnstrecken gesche⸗ hen, welche eine Dividende uͤber den garantirten Zinssatz abzuwer— fen verspraͤchen; minder guͤnstige Linien wuͤrden dagegen ungedeckt bleiben und also ein vollständiges Netz auf diesem Wege nicht zu Stande kommen. Dleser Ansicht wurde jedoch gegenuͤbergestellt, daß, da bereits zahlreiche Eisenbahn-Unternehmungen ohne alle Ga⸗ rantie ins Leben getreten, sich der willige Zufluß der Gelder zur Vollendung des Netzes mit Zuversicht erwarten lasse, sobald eine Garantie nach Verhältniß des landuͤblichen Zinsfußes gegeben werde. In dieser Beziehung wurde fuͤr die oͤstlichen Provinzen der Satz von 4 pCt. beantragt, während man andererseits die Garantie von 3 pt. fuͤr hinreichend erachtete.

Nicht ohne zahlreiche Vertreter blieb die Meinung, daß es am vortheilhaftesten und sichersten seyn werde, wenn der Staat das Eisenbahnwesen ganz in die Hand nahme und die Bahnen Man wies auf die Huͤlfsmittel hin, die dem Staate durch sein wohlorganisirtes Beamten-Corps zu Gebote staͤnden, auf die Einhelt und Zuverlaͤssigkeit der Ver— waltung, welche nur auf diesem Wege zu erreichen, auf die Ausgleichung zwischen Gewinn und Verlust bei mehr und minder frequenten Bahnen, auf die Beispieie, welche benachbarte Staaten in diefer Hinsicht aufgestellt. Doch ward auch gegen die Uebernahme der Eisenbahnen Seitens des Staats angeführt, daß man in dem sich immer mehr regenden Unternehmungsgeiste der Privgten einen Alliirten finden werde, den man nicht zurüͤck⸗ weisen dürfe, daß der Staat überhaupt mehr anregen und unter⸗ stußen als sich in Selbst-Entreprisen einlassen muͤsse, daß Staatsbauten nur durch umfassende Staats⸗Anleihen zu bewerk— stelligen seyn wuͤrden, daß die schon bestehenden Actlen⸗Gesell⸗ schaften jedenfalls ein Hinderniß gegen die nachträgliche Ergreifung einer allgemeinen Maßregel darstellen, und daß der Zweck der Leitung, Aufsicht und Ueberwachung der ganzen Angelegenheit sich sehr wohl erreichen lassen werde, wenn auch der Staat nicht als Selbst⸗Unternehmer auftrete.

dachdem noch mehrere Redner sich fuͤr die unbedingte An— nahme der vorliegenden Proposition erklaͤrt, und unter Anderem bemerklich gemacht hatten, welche großen Nachtheile dem Vater— lande erwachsen wuͤrden, wenn die beabsichtigte Verbesserung der Communications⸗Mittel nur verzoͤgert werde, daß also die Wich— tigkeit des Zweckes ein unbedenkliches Einverstaͤndniß mit den lan— desvaͤterlichen Absichten Sr. Majestaͤt selbst in dem Falle erheischen wuͤrde, daß die dazu ersorderlichen Mittel vom Lande befonders

Zeitungs Nachrichten.

Ausland.

Nuß land und Polen.

St. Petersburg, 29. Okt. (St. P. 3) Vor einigen

des Helden von Leßnoi und Poltawa. erader Linie war Czaar von Grusien und von mütterlicher Seite der Lieb-

Die großen Brande von Kasan und Perm haben einen

und alle Brandstifter den

Frankreich.

Paris, 30. Okt. Das Journal des Dabats sagt:

eit 1830 hat kein Mini— An Schwierigkeiten hat es sicherlich dem

t; in dem Lande, eine

nach

kein Kabinet es jemals mit einer zahlreiche

Ereignisse fuͤhren bestaͤndig neue Verlegenheiten herbei. Fragen sind schwebend; sie muͤssen gelöͤst werden. Ruhe selbst eine Klippe. guten Burger unter eine Fahne. Wenn Sicherheit herrscht, ist man nur zu sehr geneigt, In der naͤchsten Session wird sich ein lebhafter Kampf entwickeln, wir sind darauf gefaßt. gierigen Blicken die Zukunft durchforschen! Den Prophezeiungen geht es schlecht in unserer Zeit, und wir wollen die Opposition nscht nachahmen, die einem Ministerium, welches seit zwei Jahren dauert, eine Existenz von einigen Monaten prophezeite. Wir hegen gute Hoff⸗ nung, weil unsere Sache gut ist, und weil das Ministerium bewiesen hat, daß es sich zu vertheidigen weiß. Was aber auch geschehen moͤge, das Kabinet vom 29. Oktober wird durch seine glänzenden Kämpfe, durch die Schwierigkeiten, welche es gluͤcklich uͤberwunden hat, Dauer und durch die Eintracht seiner Mitglieder einen besonderen Platz in der Geschichte der Juli-Revolutöon einnehmen.“

in seiner haltungslosen Weise, Ministerium war bei Widerwille und die Verachtung, nung fuͤr jene Eunuchen-Regierung hegt, zwei Jahren nicht abgenommen. Das Ministerium hatte urspruͤng⸗ lich nur eine zufällige Majoritäͤt, die Majoritäͤt der Furcht. ben nicht entdeckt, freundlichere oder entschiedenere Zustimmung erhalten hätte. Nie— mals hat eine Verwaltung vom Parlamente so bedeutsame Be⸗ weise des Mißtrauens erhalten. Amendements uͤber das Durchsuchungs-Recht und des Lacrosse⸗ schen Amendements uber die Beibehaltung unserer See? Strült— kraͤfte sind die groͤßte Demuͤthigung, einer Majoritaäͤt widerfahren kann.

ter dem Schutze und gleichsam unter der Drohung des Auslandes eingesetzt. Es hat diesen Ursprung nicht verleugnet. sich in allen seinen Handlungen, Europa gegenüber, kriechend. n geständnisse versprochen, was es verlangte, haben die Maͤchte verweigert. sich aber nicht abhalten lassen, die Convention vom 13. 6 eLichnen und dann, von Gefaͤlligkeit zu Gefaͤlligkeit, em nisterium hat die Absicht, den Kammern die Loͤsung aller staats— wirthschaftlichen und kommerziellen Probleme vorzulegen. Zucker⸗-Gesetz, Handels-Verträge, und viele andere Wunder, uͤber die man noch ein bescheidenes Schweigen beobachtet, werden aufs Tapet gebracht werden, wenn die Versammlung Fulchiron es erlaubt. Wir wissen nicht, was aus den J oder H Handels Vertrã gen werden wird, die das Ministerium in der Tasche zu haben sich ruhmt; aber alle Welt kann sehen, was aus dem Zoll⸗Verelne ist. seit die vornehmen —— die unser Ministe⸗

rium beherrschen, Miene machen, böͤse zu werden. 8 . sich * Dauer, die um diesen Preis erkauft wird? 6 beneiden in Wahrheit dem Ministerium eine solche . . Es ist wahrlich kein großes Berdienst, wenn nian, um den Preis

1842.

ren, erbitterteren und talentvolleren Opposition zu thun. Bel seiner Bildung ward es von den finstersten Prophezeiungen begruͤßt. Dieses unpopulaire Kabinet, sagte man, wurde sich nach einigen Monaten von selbst auflbsen, oder unter dem Hasse der Kammern und des Landes fallen. Die Oppositlon wird hoffent— lich jetzt freiwillig eingestehen, daß sie nicht gluͤcklich in Prophe— zeiungen ist. Das Ministerium, welches sie nicht fuͤr lebensfähig ielt, ist gerade dasjenige, welches am laͤngsten gelebt hat. Es überstand zwei große Krisen: die der allgemeinen Wahlen, und die des Todes des Kronprinzen. Es hat seinen Namen an zwei große Gesetze geknuͤpft: an das Gesetz uͤber die Fortificationen von Paris, und an das uber die Regentschaft; es hat von den Kam— mern das so lange verschobene Votum in Betreff der Eisenbah— nen erlangt, und nachdem es unsere Verbindungen mit Europa auf einen freundschaftlichen Fuß wieder hergestellt hat, läßt es Frankreich im Innern eine Ruhe und eine Sicherheit genießen, die wir seit 12 Jahren nicht gekannt haben. Unter den Ürsachen,

die dem Kabinette trotz so vieler Feinde eine so lange Dauer ge—

sichert haben, stellen wir die vollkommene Eintracht unter seinen Mitgliedern oben an. Die ministeriellen Krisen brechen in den Kammern aus, aber sie bilden sich fast immer im Schooße der Ministerien selbst. Die Opposition weiß dies sehr wohl. Die Er⸗ fahrung hat ihr gelehrt, daß man selten ein Kabinet stuͤrzt, wel—⸗ ches nicht durch innere Zwistigkeiten schon halb und halb aufgeloͤst ist. Deshalb richten auch erfahrene Taktiker ihre Angriffe auf diesen Punkt. Man reizt den Stolz, der sich niemals hoch genug gestellt glaubt; man schuͤrt Eifersucht an; die Rednerbuͤhne vollendet, was die Intrigue zbegonnen hat; und es ist mehr als einmal geschehen, daß die Kammer ganz erstaunt daruͤber war, daß sie, ohne es zu wollen, ein Ministerium gestuͤrzt hatte. Das Kabinet von 29. Oktober hat in dieser Beziehung keine Blöße gegeben. Es ist das einzige Ministerium, welches zwei Jahre gedauert hat, ohne die kleinste Verlegenheit in seinem Innern und die mindeste Veraͤnderung in seiner Zusammensetzung erfahren zu haben. Die Anstrengungen der Opposition, um diese glückliche Uebereinstim— mung zu unterbrechen, sind auf eine jammerliche Weise gescheitert. Die Gegner des Kabinets mußten daher auf der Rednerbühne vor dem Publikum ihre Angriffe ausfuͤhren; und in diesem offenen Kampfe hat das Ministerium an Ansehen gewonnen. Es giebt Leute, welche das Ministerium vom 29. Oktober verabscheuen, die alberne und blinde Vorurtheile gegen dasselbe hegen; aber Niemand wird in Abrede stellen, daß es in dem Kampfe einen großen Charakter und ein großes Talent entwickelt hat. Wir haben Ministerien gesehen, die sich eben durch die Dauer ihrer Existenz abnutzten: das Ministerium vom 29. Oktober ist selbst in den Augen seiner Gegner jetzt staͤrker, als es vor zwei Jahren war. Wir sind in⸗ deß weit davon entfernt, zu behaupten, daß alle Schwierigkeiten überwunden waͤren; wir uͤberiassen uns keinen kindischen' Taͤu—

schungen. Das Ministerium hat viele Feinde, offene sowohl als geheime. Die oͤffentlichen Angelegenheiten und der bloße Lauf der

Große Endlich sss die Die oͤffentlichen Gefahren sammeln alle

seinen Launen freies Spiel zu lassen.

Der Himmel verhuͤte, daß wir mit neu—

durch seine

Der Courrler frangats laßt sich uber dasselbe Thema wie folgt, vernehmen: „Das Entstehen unpopulair. Der welche die oͤffentliche Mei—⸗ hat sicherlich seit

seinem

Wir ha⸗ daß es seitdem von Seiten der Kamnler (n.

Die Annahme des Lefebvreschen

die einer Verwaltung von Das Ministerium ward un—

Es zeigte schwach und Man hatte ihm in der orlentalischen Frage Zu— die nicht bewilligt worden sind; Alles, Dadurch hat es Juli zu

bis zu raktate vom 20. Dezember 1811 hinabzusteigen. Das Mi—

Ein

Und man freut