Nafij, der von eben dlesem Conseil vor nicht langer Zeit unter⸗ sucht, verurtheilt und abgesetzt worden war.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.
New⸗Mork, 15. Okt. Am 2ten d. M. ist zu Boston einer der aus —— 2 Kanzel-Redner und Schriftsteller der Ver⸗ einigten Staaten, Dr. Channing, in seinem 6gsten Jahre gestorben. Er Zehörte der Sekte der Unitarier an und war im Jahre 1803 in . ordinirt worden. In neuerer Zeit —— er sich be⸗ sonders durch sein eifriges schriftstellerisches Wirken zu Gunsten der Sklaven⸗Emancipation aus.
Die Phdͤnir Bank zu Boston hat fallirt, was bei der bisher behaupteten Soliditaͤt der Banken von Boston bedeutendes Auf⸗ sehen erregt. Indeß scheint die Bank schon im Keime verdorrt gewesen zu seyn. Der Ex⸗Direktor, Ex⸗Kassirer der Bank und ein Herr W. H. Skinner sind verhaftet worden, well man sie beschuldigt, Gelder der Bank zum Belaufe von 300, 0900 Dollars unterschlagen zu haben; alle drei sind indeß, nachdem sie jeder fuͤr sich lo 000 Dollars Buͤrgschaft gestellt hatten, wieder freigelassen worden.
Der Schatz-⸗Amts⸗Secretair ist nicht im Stande gewesen, die Anleihe von 12 Millionen Dollars unterzubringen, und hat nun die Handels-Bank ermaͤchtigt, 6 proc. Stocks der Vereinigten Staaten, in a Jahren faͤllig, selbst fuͤr Summen, die nicht groͤßer als 10090 Dollars sind, auszugeben.
Der Praäsident von Texas hat die Blokade der Mexikanischen Haͤfen aufgehoben, um der Vermittelung Englands und der Ver— einigten Staaten zwischen Mexiko und Texas mehr Raum zu eben. Die von Mexiko gegen Texas bestimmte Flottille lag ubrigens am 15. September noch vor Veracruz. Die Segen ruͤstungen der Texlaner beschraͤnken sich vorlaͤufig auf eine Pro⸗ clamation des Praͤsidenten, General Houstoun, mit der Ueberschrift: „Der Feind ist wieder da.“ Diese Proclamation ruft die Miliz der Grafschaften Brazoria, Austin, Fort Blad, Victoria, Gonzalez, Jackson und Matagorda auf und befiehlt derselben, unverzuͤglich gegen San Antonio aufzubrechen, wahrend die der Grafschaften des oberen Brazos und Colorado die Stadt Austin besetzen und der Rest der Mi⸗ liz sich zum augenblicklichen Aufbruche fertig machen soll. Bestimmt wird zugleich, daß, falls die Mexikaner sich von San Antonio wieder zuruͤckziehen, sie bis uͤber den Rio Grande verfolgt werden sollen, daß aber, wenn eine foͤrmliche Invasion stattfindet, die west— lichen Grafschaften das Mexikanische Heer aufhalten sollen, bis der übrige Theil der Republik ihnen zu Hülfe kommen kann. Den Texianern mangelt es nicht sowohl an kräftigen Armen, dem Feinde Widerstand zu leisten, als an Geld; dies ist der Grund, weshalb die Armee nach dem Allarm im Fruͤhjahr aufgeloͤst wurde, und weshalb die Flottille unter dem Commodore Moore sich mit den Mexikanern nicht wird messen koͤnnen, da sie groͤßtentheils abge⸗ takelt in dem Hafen von New-Orleans liegt. Indessen zweifelt man nicht, daß jezt, wo die Existenz des jungen Freistaates auf dem Spiele zu stehen scheint, die fräͤher in ahnlichen Fällen gelei⸗ stete Unterstuͤtzung aus den Vereinigten Staaten wohl abermals nicht ausbleiben werde.
Die Unterwerfung von Yucatan bestaͤtigt sich, ungeachtet ei⸗ nige Blaͤtter der Vereinigten Staaten diese Nachricht bezweifeln wollten, so daß Santana nun um so ungehinderter gegen Texas agiren kann. Ueberdies sind die Verhältnisse Mexikoss zu den Vereinigten Staaten wieder auf friedlichen Fuß gebracht, jedoch nur in Folge des sehr entschiedenen Auftretens des Gesandten der Vereinigten Staaten, General Thompson, in Mexiko, der, wie es scheint, die Moͤglichkeit des Besuchs einer Flotte der Vereinigten Staaten vor Vera Cruz hat durchblicken lassen. Santana hat nun, wie schon erwahnt, den General Almonte als Gesandten nach den Vereinigten Staaten abgeordnet; ihn begleitet ein Sohn des Kaisers Iturbide.
Am 18. September hat ein furchtbarer Sturm im Mexika⸗ nischen Meerbusen gewuͤthet und an mehreren Stellen die See hoch auf die Kuͤste hinaufgetrieben. Besonders hat Galveston ge⸗ litten, welches auf 300 Schritte weit von der Kuͤste in allen Straßen zwei bis vier Fuß hoch uͤberschwemmt war. Mehrere Haͤuser, so wie die eben vollendete Episkopal- und dle noch in Bau begriffene katholische Kirche, sind durch den Orkan einge— stuͤrzt und eine Anzahl von Schiffen aufs Ufer geworfen worden. Menschenleben scheinen nicht verloren gegangen zu seyn. Der Schaden an Geld wird auf 50,000 Dollars geschäͤßzt.
R Paris, 3. Nov. Eine eben so merkwuͤrdige, als fuͤr die Erklaͤrung der Nord-Amerikanischen Zustaͤnde der Gegenwart be⸗ deutsame Thatsache, von der fruͤhere Jahre noch kein Beispiel ge⸗ liefert haben, ist die betraͤchtliche Anzah! von Auswanderern, die den Weg aus Amerika nach der alten Welt zuruͤck einschlagen, so daß man hier buchstäblich sagen kann, der Strom fängt, an gegen seine Quelle zurückzukehren. Die Englischen Paketboͤte fuͤhren jetzt aus Amerika fast eben so viel Leute aus als sie einführen. In den ersten Tagen des Oktober segelte der „Thomas Copen von Philadelphia mit 129 Zwischendeck-Passagieren ab, und der „South America“, der gleichfalls von New-Hork nach Europa abfuhr, nahm deren 2900 mit. Alle diese Leute waren erst seit kurzem an⸗ gekommen; aber die Schiffe, auf welchen sie hergebracht wor— den waren, wurden 9 wungen, sie auf ihre eigenen Kosten wieder über den Ocean zuruͤckzuführen. Die Sache verhaͤlt sich so:
Im Staate New⸗Hork hesteht ein Gesetz, wodurch die Schiffs⸗ ern n, der Stadt gegenuͤber verantwortlich gemacht sind, fuͤr . unt e fn, welche die Stadt etwa den an Bord der be⸗ 6 * 27 aufgenommenen und mitgebrachten Passagleren, ? 2 — ren Existenzmittel die Capitaine vorher sich zu unterrichten . — ne, zu genoͤthigt war. Zu diesem Ende
fa in * 1 Schiffseigenthü mer Bons oder Verbindlichkeits⸗= Heger . Haͤnden der Munigipalitaͤt hinterlegt bleiben. . waren diese Bons bloße Formalität gewesen und niemals
ebrguch ven denselben gemacht worden; erst in der neuesten Zeit
ö w eanderj Die Stadt war durch die uswanderer, die aller Häͤlfsmittel entblößt ankamen und ausgeschifft wurden, so sehr in Anspruch se.
worden, daß sie endlich von dem bot stehenden 3 ge wi n, r e . zu Ge⸗ sah. Brod und Obdach mußte den (n din 6 gezwungen oder in den Spitälern an Krankheiten er e fn e, . gewahrt werden, und die Capitaine, welche sie rene nglůcklichen ten, sollten nun die Kosten davon tragen. Um hr ef, hat⸗ zu entledigen, sogen sie es vor, einen Then derselben . sich welche sie unbedachtsamer Weise auf den Boden der — 2 versetzt hatten, wieder nach der alten zuruͤckzufuͤhren. Kann 6. einen sprechenderen Beweis des Elendes geben, das nun au die Vereinigten Staaten heimgesucht hat, denen es an den nöt igen Hälfsmitteln gebricht, um alle die ankommenden heißhungrigen Auswanderer zufrieden zu stellen.
Folgende dem Zoll⸗Register von New⸗Hork entnommene, also offizielle Uebersicht mag einen Begriff von der Ueberfluthung der
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neuen Welt durch die alte mit Auswanderern geben. 1812 allein kamen zu New⸗York an 96 Im Jahre
maͤnnl. Indiv. Vom 1. Jan. bis 31. Marz 2 Vom 31. Maͤrz bis 30. Juni 24, 102 Vom 30. Juni bis 30. Sept. 13,719 10. 166 23 885
Dim TDT v do d
Unter diesen 66,086 Personen befanden sich 1478 Handels⸗ leute, 182 Gentlemen, 156 Matrosen, Sb46 Arbeiter, 38 Priester, 68 Kuͤnstler, 7141 Ackerbauer, 27 Advokaten, 29 Musiker, 10,994 Handwerker, 125 Doktoren, 58 Professoren. 19,4603 Individuen konnten durchaus keinen bestimmten Stand, keine Beschaͤftigung an⸗ geben, nicht einmal der Klasse der Gentlemen beigezählt werden. Das Verhältniß stellt sich noch schlimmer bei den Frauen heraus; denn unter der Gesammtzahl von 26,170 zählt man 12 Känst⸗ lerinnen, 3 Lehrerinnen, 5 Musikbeflissene, 158 Naͤherinnen, und 25,991 ohne alle bestimmte Beschaͤftigung.
Der männliche Theil dieser ungeheuren Auswanderung ver⸗ theilt sich in folgender Weise auf die verschiedenen Laͤnder der bei⸗ den Kontinente:
Großbritanien Schweiz Deutschland Norwegen Schweden
Preußen Vereinigte Staaten. Danemark Antillen
Spanien Sud⸗ Amerika
weibl. Indiv. r ei r 15,094 39, 196
102 65 56 * 56 21
Kanada und Neuschottland 19 Frankreich 668 Bei den Frauen stellt sich fast dasselbe Verhaͤltniß heraus.
Ostindien.
Lahore, vom 11. Juli. (Aus einem Schreiben des Deut⸗ schen Reisenden Martin Honigberger's, Leibarztes des verstorbenen Maharadscha Rundschit Singh.) Was nach so manchen vorher⸗
egangenen erbitterten Anfeindungen der sich immer noch gegen⸗ uͤberstehenden n. die jetzt schon jahrelang das ungluͤcksiche Land allen Graͤueln einer wilden Anarchle preisgeben, zu befürchten stand, ist eingetroffen; die Ex⸗Regentin Bibi Zendkaur (Karksings Frau. und Haunral⸗Sings . ist ermordet worden. Die Ungluͤckliche wurde bekanntlich seit langerer Zeit in dem Schlosse, das ihr Gegner, der Konig, bewohnte, im nordwestlichen Theile der Stadt in engem Gewahrsam gehalten, konnte aber doch so streng nicht beaufsichtigt werden, daß sie nicht fortwährend mit ihren noch immer zahlreichen und maͤchtigen Anhaͤngern verkehrt haͤtte, welche es nicht unterließen, Factionen zu werben und Alles anzuwenden, um die entthronte Herrscherin wieder auf den Thron zu bringen. So brach im Mai, wie es heißt, auf Anstiften der Agenten der Khb⸗ nigin, unter den in Peschauer konzentrirten 50, 0 Mann Trup⸗ pen eine Empoͤrung aus, die 6 glüͤcklich erstickt wurde. Als Motive der Unzufriedenheit gaben die Truppen an: den Mangel an Lebensmittein, die Theuerung des Mehls, die unregelmäßige Bezahlung des Soldes und dergleichen. Ein Theil jener Trup⸗ pen wurde darauf nach Lahore verlegt, und der König selbst zog bis nach Vegirabad, um die Unzufriedenen zu beschwichtigen. Während dieser Abwesenheit des (oͤnigs geschah es, daß der Koͤnigin von den ihr allein zur Bedienung gestatteten Sklavin⸗ nen der Kopf mit Ziegelsteinen eingeschlagen wurde, so daß die⸗ selbe in Folge dieser Verletzungen am zweiten Tage darauf starb. Bei einiger Erwaͤgung der hiesigen Zustnde und der ee, . der Virtet/ gegen einander, gehoͤrt wohl kein son⸗ derlicher Scharfsinn dazu, um es beinahe als Gewißheit anzuneh⸗ men, daß die Dienerinnen nur als Werkzeuge einer Partei die blutige That vollbrachten. Die Sklavinnen, in ihren Erwartun⸗ gen einer großen 2 und der versprochenen Freiheit bitter etaͤuscht, sollen ausdrücklich den Koöͤnig und den Schloßhalter
erda! Mia⸗-Sing als diejenigen bezeichnet haben, von welchen sie zu der schwarzen That durch große Versprechungen veranlaßt worden seyen. Also nichts als Wiederholung der Indischen Sitte, sich auf eine leichte Art der Verhaßten zu entledigen. Die Aufregung aber diese That war allgemein, und es fehlte nicht viel, daß der Konig selbst hier am aͤrgsten gebuͤßt haͤtte. Daher ließ er alsbald nach seiner Ruͤckkehr die Möorderinnen festnehmen und, um den Verdacht an dem Verbrechen betheiligt zu seyn, von sich zu wenden, strenges Gericht halten. Es war am 11. Juni (Har, heißer Monat), als ich auf dem Wege nach der neuen, erst errichteten Pulverfabrik Zeuge ei⸗ ner der scheußlichsten und graͤßlichsten Executionen seyn mußte. Es wurden die Bajadere und die drei Sklavinnen gerichtet. Der ersteren, als der am meisten beim Morde betheiligten, wurden, in Gegenwart der ubrigen, von den acht Scharfrichtern (Bengi) zuerst beide Haͤnde abgehauen, darauf Nase und Ohren abgeschnit⸗ ten; den zwei minder betheiligten Sklavinnen wurde nur eine Hand abgehauen, aber gleichfalls Nasen und Ohren abgeschnitten; an der vierten wurde nur dle letzte Operation vorgenommen. Ein grauenhafter Anblick, desgleichen ich nimmer wieder — mag! Die ganze scheußliche Scene fand auf einem freien Platze unter einer blauen Fahne siatt; die Ungluͤcklichen waren an Pfähle gebunden und wurden von beiden Seiten von den Bengi gehalten und waͤhrend der ganzen Execution die Trommeln geruͤhrt, so daß man vom Jammerge⸗ schrei der Ungluͤcklichen keinen Laut vernehmen konnte. Um dle Verblutung zu hindern, wurde nichts gethan, die elenden Opfer den Bengi! auf den Ruͤcken gebunden, von diesen durch alle Stra⸗ ßen Lahore's zur Schgu getragen und die Gerechtigkeitsliebe Schir⸗Sing's laut verkuͤndet. Acht 2 darauf war das Jah⸗ resfest von Rengit⸗Karks und Haunral⸗Sings Verbrennung. Da⸗ bei bekamen die Braminen einen Lack theils in Baarem, theils in Effekten, welche oͤffentlich 4 Schau ausgestellt wurden. Der Luxus war erstaunlich. Die koͤstlichsten Palankins, mit Gold, Silber und Seidenstoffen geziert, die massiven Gold⸗ und Silber⸗ Gefaͤße, Vasen, Windfaͤcher, Shawls und Seidenstoffe, Schmuck und Edelsteine blendeten fast das Auge der Beschauenden.
Inland.
Berlin, 8. Nov. Se. Majestaͤt der König haben Aller⸗
Van g geruht, die Annahme: dem He e enn, a. D. von
e cker, des Commandeur⸗Kreuzes des Königl. ischen Mili⸗
tair⸗Ordens; so wie dem Major von Viet sch, Adjutanten Sr.
un g, Hohelt des Prinzen Friedrich von Preußen, des Herzogl.
. 2 St. Georg⸗Ordens fur Militair⸗Verdlenst, 2ter Klasse, atten.
Serlin · Potsdamer Eisenbahn.
In der Woche vom 1. bie incl. den J. November c. sind auf der Berlin · hRotodamer Eisenbahn gesahren 6897 Pereonem.
Im Monat October c. Sind auf der Berlin- Potadamer Eisenbahn , Fo Personen, und betrug die Einnahme 14, 163 Rthlr.
gerlin Frankfurter Eisenbahn. In der Woche vom 30. Oktober bis incl. den 5. November e.
x 312.
ind aus der Berlin- Frankfurter Eicenbahn 5305 Personen besörderi
worden.
Meteorologische Seobachtungen.
Abende 10 uur.
39, as r.. — 5,0 m. 7, 9 n. 83 pC. boiter.
0.
Nachmittags 2 une.
9, 20 T.. — 3,07 R. 5, 567 n.
Morgens 6 Uhr.
38, T.. 3,07 n. 6,6“ R.
76 pCi. 78 poi.
beiter. beiter. ono. 0. Warmer ec;heel — 2 Wolkennug ... 9. — — g, 09 m.
Tageamittel: 39, is T.ν.0. — 1, a7 n.. — 6, n... 79 . .
Nach einmaliger Re obachtung.
Quell ire 7, 4* R. Flaaswnörwe T, o“ n. hoden itα 7M n. Aurdunstung O, oi Uk. Nie at . O.
Re r liner Ekör-s Den S. November 1842.
Pr. Cour.
Actie n. 8 Reies. gela.
Fon da.
og RNrl. Pota. Hiaenb. 01] ac. do. Prior. Obl. Męd. Lpa. Eisenb. do. do. Prior. Obl. KRrl. Anh. Binenb. do. do. Prior. Obl. Huss Klb. Risenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. KBisenb.
do. do. Prior. Obl. Rer. Franks. Bis. do. do. Prior. Obl. Friedrichad or —
Aud. idw. à 6 Tb. 94 PDiaconto. — 4
algen Coerpos Brei.
Pr. Cour. Thlr. au 20 Sgr. hriet. I G. 1a.
1 kr
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gi. ac bald Sch. ) 1027
pr. Bagl. Obl. 20. Prim. Seh. der See bandlung. Kur- a. Neu rk.
Sechuldverachr. herl. Sia di-Obl. ) Dann. do. in Th. Wers ip. Pfandb. Groaab. Poa. do.
do. do. OQaipr. Pfandba. Pom. do. Kur- a. Neum. do. Seblesiache do.
—— — 9 — — ——
) Der Krater voergätei du den au 2. Junuar 1843
me cAGel- CO ur a.
Kurn 2 Mi. HKurn 2 M.. 3 me. 2 Mi. 2 Mi. 2 Mi. 2 mi. 5 Tage 2 Mi. 3 Woch.
Leipzig in Court im L TII. Fes. . Frankfurt a. M. Wꝶ
Aus wiärtige Börsen.
Amsterdam, . Nov. Niederl. wirkl. Seh. 521. 3 do. 101. Keana-Rill — 65 Span. 185. 35 d0. — res. 115. Ausg. —. LEinvl. 1. Preuss. Präm. Sch. — Pol. — . Oerterr. I08.
Antwerpen, 3. Nos. Neue Aul. 183.
Wien, 3. Hoe, 63 nei. 109. 4 100. 3 77. 15 —. Nank-Aeüen 1619. Anl. 4. 182 1413. de 1630 1101.
ai. — 235 —
Königliche Schauspielt.
Mittwoch, 9. Nov. Im Opernhause: Das Stelldichein, komische Oper in 1 Akt. Musik von N. Isouard. Hierauf: Die Sylphide, Ballet in 2 Abth., von Ph. Taglioni. (Dlle. Fanny Elßler: Sylphide.)
Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum dritten Range 2à 15 Sgr., dem Parterre à 20 Sgr. und dem Amphitheater 2 10 Sgr. zu haben.
Donnerstag, 10. Nov. Im Schauspielhause: Der Ehestif⸗ ter. Hierauf: Bürgerlich und romantisch. (Herr Rohde: Baron Ringelstern, als Gassfrolle.)
Gönigsstädtisches Theater.
Mittwoch, 9. Nov. ( Italienische Opern Vorstellung.) 1 Ca leti ed i Montecchi. Oßera in 4 Atti. Musica: i primi 3 del Maestro Bellini, Puliimo Atto del Maestro Vaccai.
Donnerstag, 10. Nov. Muttersegen, oder:
u- iti
Marktpreise vom Getraidt.
den 7. November 1842.
Berlin / enger hrt gr. und 2 Rthlr. r. G Regsrn 1Rthlr. 23 Sgr., 6
roße Gerste 41 Rthlr. 10 Sgr., au Gerste 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. * 5 4 8 i auch 1 Rihlr. 3 Sgr.
M ö r.
Handl 2 Rthlr. 20 Sgr. und 2 Nthlr. 12 „auch 3 Rthlr, 8 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthir. r Gir. 6 Pf, auch 1 Rihir. is Sgr' z Pf. ileine Gerste 1 Jitdir.
eg. Sonnabend, den 5. November 181 November 1842. Das Schock Stroh 16 Rthlr., auch z RNthlr. Centner Heu 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr.
5 . n.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. v. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober⸗Hofbuch druckerei.
Dle neue Fanchon. ꝑ
5 Sgr. Der 3
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fsenstern. — Der Uingarische Frankreich.
run Gren brimnlen, und J
Zur Statistik der Vereinigten Staaten von Nord Amerika. (Vier⸗
Belgien. Br üffel. Bevorstchende Erdffnung der Eisenbahnen nach
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
2 Inhalt. 2 en. Amtliche vom 31. Oktober.
ntwurf wegen Benützung der Prwwat-Flüsse. . Rn n 6 Polen. t. Petersburg. Admiral von Kru⸗ Reisende Anton ee. Paris. Der Con stitutiennel über das aufgege⸗ bene Projekt eines Zoll Vereins mit Belgien. — Vermischtes. — Briefe aus Paris. (Die extrayarlamentarischen Manifestationen in der Belgischen Zoll Vereinigun erat; das Projekt ist vor⸗ läufig aufgegeben. — Angebliche Plaͤne in Bezug auf die Regie⸗ von Algier; Carnerero.) ⸗ . rland. Lond on. Koͤnigliche Einwilli⸗ ung in die Vermählung der Prinzessin Auguste von Camhridge,⸗—= Reise des Erzherzogs Friedrich. — Weitere Prorogation des Par⸗ laments. Sonneck 's wahrscheinlicher Nachfolger als Lord= Mayor von Dublin. — Vermischtes.
Geset⸗
der Französischen Gränze. — Antwerpen. Ankunft der „British Queen.“ Dänemark. Kopenhagen. Thorwaldsen.
Desterreich. Agram. Installation des Banus von Croatien. Spanien. Madrid. — Schreiben gus Paris. (ur Charakteristit der Stimmung gegen Frankreich; die Gesellschaft der Weber in Barcelona; Zurbano.)
and. Berlin. rl enn Beschluffes der Deutschen Bundes⸗Versammlung. —
Kbin. Beitrag des Fursten von Arenberg fur den Dombau.— 3 von Ha 2 . KL o bien. Köͤnigl unterstuͤtzung der durch Hagelschlag He hadigten — Magdeburg. Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn.
Die Schottische Kirche und ihre Zerwuͤrfnisse.
ter Artikel.)
Beilage. Zur Theorie der Bevölkerung und ihrer unt
mittel. — Wiffenschaft, Kunst und Literatur. Ueber
Reste der antiken Basilika zu Trier.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhoͤchstihrem Ober Teremonienmeister, Grafen von Pour⸗ talds, den Rothen Adler-Orden 2ter Klasse mit Eichenlaub; des⸗ gleichen dem Küster Koppel zu Roßleben, Epheorie Artern, und dem' Zeugdiener Röhrich zu Glogau das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; dem Wirthschafts⸗Inspektor Günther zu Erben im Kreise Ortelsburg, dem Zimmermeister Eligs Heim in Halle, dem Zimmergesellen Ludwig Mann in Greifenberg und dem Ferdinand Schmidt zu Wielowie; im Kreise Adelnau die Rettunge⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Hoheit der Prinz Sduard von Sachsen-Weimar ist von Weimar hier eingetroffen.
Der Ober⸗-Landesgerichts-A ssessor Hiepe ist zum Advokaten bei dem fürstlich Solms⸗Braunfelsschen Obergerichte zu Braun⸗ fels und den Untergerichten des Kreises Wetzlar, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wetzlar, bestellt worden.
Bekanntmachung. Unter Genehmigung des Königlichen Hohen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗Angelegenheiten ist die bisherige VBestimmung des Reglements der Königlichen Bibliothek, daß das Abholen und Wiederdringen der entliehenen Bücher auf zwei Vormittage wöchentlich beschränkt und nur diejenigen Zettel, welche bis Tags vorher bis 11 Uhr Vormittags in den dazu be⸗ stimmten Kasten gelegt waren, Beruͤcksichtigung finden sollten, da⸗ hin abgeändert worden, daß vom heutigen Tage an sowohl das Entleihen als die Räckgabe von Büchern den dazu berechtigten Personen an jedem Vormittage gestattet ist, und wird demnach der VI. 1 des Reglements abgeändert, wie folgt: . „Zum Abholen und Wlederbringen der entliehenen Bucher und zur Zurücknahme der ausgestellten r f , ist jedes Tages, an welchem die Königliche Bibliothek überhaupt geöffnet wird, die Vormittagsstunde von 11 bis 12 Uhr bestimmt, und werden die in dem dazu ausgestellten Kasten bis 9 Uhr Vormittags vorgefundenen Zettel noch an dem selben Vor⸗ mittage besorgt, die spaͤter eingelegten Zettel aber erst am Vor⸗ mittage des er gruen Tag es beruͤcksichtigt werden.“ erlin, den 7. November 1842. Der Köoͤnigliche Geheime ar , und Ober⸗Bibliothekar, r. Perz.
ständische Ausschüsse.
Sitzung vom 31. Oktober. Gesetz Entwurf wegen Benutzung der Privat-Flüuͤsse.
An der Tagesordnung war heute der Vortrag uber den Geseß Entwurf wegen Benutzung der Privatfluͤsse; es ward daher die Sitzung unter Leitung des Ministers des Innern, Grafen von Arnim, eroͤffnet.
Nachdem der ernannte Referent, Geheime Regierungs⸗Rath von Raumer, auf Grund der uaͤber den Gegenssand verfaßten
Denkschrift die Motive naher des Entwurss in seiner gegenwartigen
2 zunaͤchst — 63m sitzende Departements⸗Chef darauf hin, 1 een gehörten Provinziai-Landtage bereits die Nothwendigkeit, ja
die Mmentbehrlichkeit eines Gesetz durch in der Befruchtungs Fahigkeit des Wassers ruhenden Reichthuͤmer
Ge z 1 1 . M — * gunstigen Lokal Verhältnissen und mit maͤchtigen Mitteln
, des die Werke Herder's solle unter dem e
sich die
zugezogen. : — len Beirath der Stände ihrer gründlichen Loͤsung zugefüͤhrt werden.
— — — ——
erörtert, welche bei der Bearbeitung Form maßgebend gewesen,
snebefondere aber die Fratzen beleuchtet hatte, worüber die Ver⸗ — 8 werde), so wies der vor⸗
daß die Stimme der dar⸗
es anerkannt habe, wodurch die
der Natur einer allgemeineren Benußung zugänglich gemacht und
das entgegenstehende Hinderniß init möglichster Schonung des pri⸗ vatrechtsichen Eigenthums behoben werden solle. fluth⸗Edikt vom 15.
November 1811 sey gegen die Benachtheili⸗ kulturfaͤhiger Grundstuͤcke durch ermangelnden Wasser⸗ Abzug doch habe es seither an im Entwickelungsgange der so werthvoll
gun genugend vorgesorgt; gen gefehlt, um die schaftlichen Intelligenz als
Diesem Mangel abzuhelfen,
reien zu regeln. ien! Wenn es seither nur dem großen Besitzer, unter
bestimmt.
und nicht gewohnlichen Anstrengungen, moglich geworden, einzelne Bewaͤsserungs⸗-Anlagen von weiterem Umfange hervorzurufen, so Schutz dieses Gesetzes jeder Grundbesitzer, es sollten ganze Kommunen und Genossenschaften, befaͤhigt werden, Frucht jener nachahmenswerthen Beispiele anzueignen. Ueberraschend seyen die Erfolge solcher Gesetzgebung in Italien, Frankreich und den Niederlanden; auch das ehemalige Fuͤrstenthum
Siegen, wo die fruͤhere Gesetzgebung dergleichen Anlagen begůn⸗ ssigt, kbnne als Gewähr angeführt werden. he tigen Zweck der Gesammt⸗Wohlfahrt ein Opfer von dem Einzelnen gefordert werden müsse, z gleichen bereits im Gestaltungsgange der Agrar⸗Gesetzgebung viel⸗ fach dargebracht worden.
Wo fuͤr so hochwich⸗ da sey dies viel geringerer Art, als der—
Voller und reichlicher Ersatz fuͤr jede
Einräumung zu sichern, sey das durchgehende Prinzip. Die Wie⸗
Durch das Vor⸗ . . daß die Schiffbarkeit, welche das Kriterion
Vestimmun⸗ landwirth ⸗
erkannte Zuleitung so scheine kein Grund vorhanden, die Adjazenten der offentlichen
fließenden Wassers zur Befeuchtung und Befruchtung der Lande⸗
sey das vorliegende — fer bei offentlichen Fluͤssen das Schifffahrts-Interesse vor allen ande⸗ ren zu wahren sey, das Eigenthum an der Wassermasse nicht un⸗
derherstellung mißbraͤuchlich entzogener oder geschmaͤlerter Rechte liege zunaͤchst in der Tendenz dieses Gesetzes. Der Entwurf des⸗ selben habe bereits der sorgfaͤltigsten Erwägung unterlegen; es seyen nicht nur die Bemerkungen der Provinzial-Staͤnde uͤber die frühere Bearbeitung dieser Materie beachtet, sondern noch besen⸗ bere Gutachten von Sachverstandigen und von denjenigen Behoöͤr⸗ den und Privaten eingefordert worden, bei welchen eine genaue Vertrautheit mit dem Begenstande vorauszusetzen gewesen, und die
Staats⸗-Raths habe bei ihren n, . noch Grundbesitzer von
praktischer Erfahrung im Gebiete der Die schwierige Aufgabe solle nunmehr durch den letz⸗
Im Laufe der hiernächst erbffneten Berathung uber die Ge⸗ sammtheit der nach Inhalt der Denkschrift vorliegenden Fragen wurde das Bedärfniß des Gesetzes fast einstimmig anerkannt und sein baldiges Erscheinen wuͤnschenswerth erachtet. Dagegen wur⸗ den auch erhebliche Bedenken gegen die Richtung des Gesetzes, insbesondere in Beziehung ö Expropriation, aufgestellt. Man bemerkte, daß das uͤberwiegende Kultur⸗-Interesse, welches den Antrag auf unfreiwillige Ueberlassung von Rechten und Grundstuͤcken wirksam machen solle, doch immer nur das Interesse des Einzelnen oder einer Gesellschaft von Ein⸗ zelnen seyn koͤnne, welche sich die Vortheile der Wasserbenutzung anzueignen und Andere darin zu beschraͤnken oder davon auszu⸗ schließen beabsichtigten. In diesem rinzipe liege aber zugleich die Unsicherheit, nicht nur der gegenm rtig beguͤnstigten Unterneh⸗ mungen, sondern aller Nutzungen uberhaupt. Was heute als uͤberwiegendes Kultur⸗-Interesse angesehen werde, könne im Laufe der Zeit und im Fortschritte der Industrie wieder hintangestellt werden gegen neue noch wichtigere Interessen, und die Bewaͤsse⸗ rungs- Anlagen wurden dann wiederum den Zwecken weichen ,. die sich dereinst als die überwiegenden geltend machen sollten. Man war der Meinung, daß zu Gunsten von Privat⸗ Unternehmungen sich eine Expropriation uberhaupt nicht recht⸗ fertigen lasse, daß auch volle Entschaͤdigzung des nuß baren Werths äber die Störung eines freien Besitzes nicht h daß die Liebe zum Eigenthume, in welchem die Liebs zum Staate wurzele, nicht zu schätzen sey. Man wollte daher die Provocations⸗ Befugniß auf Vermittelung durch die administrative Behoͤrde, le⸗ diglich auf Regulirung mit den Stauberechtigten und auf Thei⸗ lung des Caffe Ti 'nthuns unter die Ufer-Besitzer beschränkt, alle Einraͤumung von Rechten und Ueberlassung von Grundstuͤcken aber der freiwilfigen Einigung unter den Parteien uͤberlassen wis⸗ sen. Man erachtete endlich die im Geseß⸗ Entwurf vorbereiteten Eingriffe in das Privat- Eigenthum fuͤr, unverträglich mit dem Geiste der seitherigen Gesetzgebung und unterschied ruͤcksichtlich der Bestimmungen des orfluths⸗Edikts vom Jahre 1811, welche al⸗ serdings Anrechte uͤber fremdes Eigenthum einraͤume, zwischen der dadurch beabsichtigten Abwendung eines Schadens und der Zu⸗ wendung eines besonderen Nutzens, welche letztere im Sinne des
vorliegenden Gesetz- Entwurfes liege. J 2 ö wurd — von dem vorsitzenden Minister entgegnet,
daß nicht nur in den 99. 11 bis 15 des Vorfluth⸗Edikts, sondern überhaupt in allen zur Forderung der Landes-Kultur gegebenen Gesetzen ganz dasselbe Prinzip als im vorliegenden Entwurfe gel⸗ tend geworden sey. Die Umwandlung eines Sumpfes in eine
des Grund und Bodens, welche Zwecke nach der allegirten Ge⸗ setzesstelle durch Graͤbenschlagung uͤber fremdes Gebiet nicht nur wider Willen des Besitzers, sondern sogar mit dessen erzwungener Veihuͤlfe zu bewerksteillgen seyen, gehbͤrten eben so gut in das Ge⸗ biet der Melioration, als die Bewaͤsserung eines zu trocken liegen⸗ den Wöesenplanes, und es liege daher die gegenwartige Ergaͤnzung der Kulturgesetze keinesweges außer den Prinzipien der seitherigen in ihren Wirkungen als höchst wohlthaͤtig anerkannten — 3 bung, sondern sey vielmehr nur eine bisher schmerzlich vermißte Konsequenz derselben.
Von anderer Seite ward darauf aufmerksam gemacht, daß
man mit Unrecht das vorwaltende Gesammt⸗Interesse aller Staats⸗
auf das darin waltende Prinzip der
beruhigen koͤnne, und
Nationalsache erklart,
räͤcksichtlich der offentlichen Ströme der
von des Koͤnigs Majestät eigens hierzu ernannte Kommission des
ewässerungs⸗Anlagen hin⸗
bürger an rede stelle.
Berlin, Donnerstag den 19 November
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einer fruchtbringenden Benutzung des Wassers in Ab⸗ Man wurde mit demselben Grunde die Angelegenheit der Eisenbahnen für eine Privat⸗Angelegenheit erklären und die dabei stattfindende Expropriation deshalb anfechten können, weil sie das Privat⸗Interesse der einzelnen Actiengire begünstige. Den noch habe man mit Recht die Sache der Eisenbahnen fur eine und nicht minder liege in der Benutzung der Gewässer zu Befruchtungszwecken ein Zuwachs des Nationas— Reichthums und daher ein uͤberwiegend allgemeiner Vortheil. Einige Abgeordnete wuͤnschten die Ausdehnung des zu erlassen⸗ den Gesetzes auch auf die bffentlichen Ströme und bemerkten, der oͤffentlichen Fluͤsse sey, in den aus dem Grundbesitz der Anwohner folgenden Rechten nichts aͤndern koͤnne und, da die Benutzung der Wassermasse zu Kulturzwecken als ein Annexum des Uferrechts angesehen werde,
Fluͤsse davon auszuschließen.
Der praͤsidirende Minister erörtete hierauf, daß eben, weil
bedingt den Ufer-Besitzern habe zugesprochen werden koͤnnen, und
daß daher mit gutem Grunde die Dispositionen des .
Gesetzes auf die Privat⸗Fluͤsse beschränkt worden, um so mehr, als Erlaß einer besonderen Strom- und Ufer-Ordnung bevorstehe.
Von mehreren Abgeordneten der Rhein-Previnz ward aufge⸗ stellt, daß, wenn das vorliegende Gesetz, als eine Ergänzung des Allgemeinen Landrechts nur in denjenigen Landestheilen in Wir⸗ kung treten solle, wo das Allgemeine Landrecht gelte, diejenigen Krelse der Rhein-Provinz, welche den Bezirk des Appellations⸗ gerichts zu Köln bilden, davon ausgeschlossen bleiben wurden. Es sey aber auch dort die Einfuhrung des gegenwartigen Gesetzes wünschenswerth, und moͤge daher dasselbe dem Rheinischen Pro⸗ vinzial-⸗LSandtage noch zur Erklärung vorgelegt werden.
Der vorsitzende Minister bemerkte, wie es der weiteren Be⸗ stimmung Sr. Majestäͤt vorbehalten bleiben müsse, ob dies Gesetz nach dessen Erlaß auch dem nächsten Rheinischen Landtage zur Berathung darüber vorzulegen sey: ob dessen Ausdehnung auf den Bezirk des Appellationsgerichts zu Koͤln wünschenswerth er⸗ scheine. Er, der Minister, wuͤrde dies unbedenklich befuͤrworten.
Zeitungs Nachrichten. Ausland.
Nußland und Polen.
St. Petersburg, 2. Nov. Der Admiral von Krusen— stern ist seiner bisherigen Functionen als Direktor des Marine— Kadetten-Corps entbunden worden und hat bei dieser Gelegenheit ein sehr gnaͤdiges Handschreiben Sr. Majestät des Kaisers erhalten.
Der Großfuͤrst Michael ist von seiner nach Warschau unter— nommenen Reise am 29sten v. M. hier wieder eingetroffen.
Die St. Petersburgische Zeitung enthalt einen durch mehrere Blatter gehenden, von dem Akademiker, Professor von
Baer, geschriebenen interessanten Bericht uͤber einen hier sich auf⸗
Wiese und die Ableitung stehender Gewaͤsser zur Nutzbarmachung
haltenden gelehrten Ungarn, Herrn Anton Reguly, der eben so, wie sein kuͤrzlich derstorbener Landsmann Cjoma de Koͤrds, eine wissenschaftliche Reise unternommen, um die Ursitze der Ma⸗ gyaren aufzusinden. Seiner Ansicht nach, ware es nicht Tuͤbet, sondern das Volk der Osffinnen, wo zunächst Aufschluͤsse uber jene Frage zu suchen seyen.
Frankreich.
Paris, 4. Nov. Der Constitutionnel, der durch die Anwe⸗ senheit des Herrn Thiers in Paris wieder an Interesse gewinnt, ent⸗ haͤlt heute folgenden Artikel: Der Zoll-Vereins⸗Entwurf ist feierlich aufgegeben worden. In der Versammlung, die vorgestern bei Herrn Fulchiron stattfand, ward im Namen der Minister die Erklärung abge⸗ geben, daß kein Vorschlag der Art in der nächsten Session vorgelegt werden würde. Der Köoͤnig Leopold ist seit einigen Tagen benacik⸗ richtigt, daß die Franzoͤsische Regierung darauf verzichte, die ein⸗ geleitete Unterhandlung fortzusetzen. Es ist dies seit 1834 das vierte oder fuͤnfte Mal, daß der Plan zu einer Handels- Union zwischen Frankreich und Belgien aufgenemmen und wieder bei Seite gelegt wird. Das Journal des Débats seufzt über die Ohnmacht, in die man die Regierung versetze, und halt nachträg— lich eine Rede zu Gunsten des Zöoll-Vereins — der Charakter unserer Oppositlon gegen das Ministerium besteht, wie man weiß, nicht darin, ihm in allen Fällen Unrecht zu geben. Wir sagen unsere Meinung auf die Gefahr hin, daß wir uns zuweilen in Ueberein— stimmung mit dem Kabinette befinden; das linke Centrum ist eine Regierungs-Partei, die, in der Opposition sowohl, wie im Kabi— nette, immer den Zweck hat, bei der praktischen Politik mitzuwir— ken und die Angelegenheiten des Landes zum Guten zu leiten. Aber das Bedauern, welches das ministerielle Journal ausspricht, regt in allen Gemouͤthern eine Betrachtung an, die wir nicht ver— schweigen koͤnnen. Das Ministerium hat sich in dieser Sache sicherlich entweder sehr unvorsichtig oder sehr schwach gezeigt. Wenn es den Widerstand voraussah, auf den es bis in seinem eigenen Schooß von Seiten der Repraͤsentanten der Franzoͤsischen Industrie stoßen wurde, warum hat es nicht versucht, denselben im voraus zu beschwoͤren? Warum hat es sich demselben ausgesetzt, ohne sich stark genug zu fühlen, ihn zu besiegen? Warum end⸗ lich, da es sich auf die Sache eingelassen hat, weicht es frei⸗ willig und ohne Kampf zuruck? Wenn es aber den Wider stand nicht vorausgesehen hat, welche Unkenntniß und welcher Leichtsinn! Diese ganze Angelegenheit gleicht, was das Benehmen des 4 netts betrifft, der Durchsuchungs-Frage. Das d n. 1 weit vorgegangen, um dann noch weiter ursch e , wer , sein polikisches Ansehen wesent lich geschwächt, Was un ;
so haben wir in Betreff jener Union kein Bedauern auszudruͤcken.