1842 / 313 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

hoher als die nachgewiesenen aͤltesten Denkmaͤler hinaufsteigen koͤn⸗ nen. Ünd hiermit haben wir einen Rahmen fuͤr die gange alte Weltgeschichte gewonnen, um die Geschichte aller übrigen Voͤlker, welche in irgend eine Berührung mit Aegypten getreten sind, ein⸗ zuordnen. Namentlich hat nun auch die . ung der Aegypti⸗ schen Chronologie das größte Interesse fuͤr die biblische Geschichte des Israelitischen Volks, das in so * und wiederholte Verbin⸗ dung mit Aegypten gekommen ist. dicht minder groß ist das Licht, das wir uns von dem Studium der Aegyptischen Denk maͤ⸗

ser für Kultur⸗-Geschichte und insbesondere fuͤr die Geschichte der Kunst

zu versprechen haben; was sonst nur vermuthet und geahnt worden,

kann jekt eine geschichtliche Begruͤndung erhalten, und die klassische Kunst der Griechen entbehrt jetzt nicht mehr des Hintergrundes,

aus welchem sie hervortritt, und der erst ihr wahres Verstaͤndniß

ergeben kann. Endlich verspricht uns die Aegyptische Philologie auch das Bild einer be, , , ,. zu entwerfen, wie sie gleich; Reichthum, aber an Alter und Lange

falls, zwar nicht an innerem der Zeitreihe jede andere übertrifft. Wir koͤnnen die Aegyptische Sprache aus gleichzeitigen Sprachdenkmälern in einer mehr als

4000jährigen Entwickelung verfolgen. Drei verschiedene Epochen markiren sich außerdem durch drel verschiedene Schriften, und die Pösammetich, sondern im alten Aegyptischen Reiche gegen 20090 v.

letzte Koptische bietet uns drei verschiedene gleichzeitige Dialekte dar. Nun steht aber die Aegyptische Sprache nicht vereinzelt da, sondern nimmt eine eigenthuͤmliche Stellung zwischen den Semi— tischen und Indogermanischen Sprachen ein, die mit ihr auf einem gleichen Urgrunde stehen, so daß sie zu dem Gesammtbilde des Kau⸗ kasischen Sprachstammes, des alleinigen Traͤgers der menschlichen Geistesgeschichte, das nothwendig ergänzende Glied bildet.

Als der eigentliche Gruͤnder der Aegyptischen Wissenschaft ist Champollfon zu betrachten, der während der zehn Jahre, die er dafuͤr wirken konnte, ohne Vergleich das Meiste und Beste gethan, freilich immer noch wenig im Verhaͤltniß zu alle dem, was zu thun ist. Sein Geist drang nach allen Seiten der Wissen⸗ schaft zugleich vor, aber sein staünenswuͤrdigstes Werk ist die hie— roglyphische Grammatik, die er bei seinem fruͤhen Tode hand— schriftlich, jedoch vollendet zuruͤckließ. Solche Erfolge dankte er hauptsaͤchlich einer wissenschaftlichen Expedition, die er im Jahre 1828 auf Befehl Karl's X. nach Aegypten und Nubien unter— nahm. Gleichzeitig beschloß Leopold II., Großherzog von Toscana, unter der Leitung des Professors Rosellini, eines Freundes und Schülers von Champollion, der Franzoͤsischen Expedition eine Tos⸗ canische beizugesellen. Da dies die erste wissenschaftliche Reise nach Aegypten war, seitdem man das Verstaͤndniß der Denk maͤler gewonnen hatte, und da dieselbe von dem Entdecker dieses Ver— ständnisses selbst geleitet wurde, so konnte es nicht fehlen an Resultaten von der groͤßten Bedeutung. Aber Champollion starb schon zwei Jahre nach der Ruͤckkehr, ehe noch die ausgebeuteten Schätze der gelehrten Welt durch Publication uͤbergeben waren. Diese fiel jetzt Rosellini allein anheim, und er hat sich derselben mit Fleiß und Eifer unterzogen. Das jetzt bald vollendete Werk, welches aus 100 großen Tafeln in Folio und 10 Baͤnden Text bestehen wird, giebt zum erstenmal einen richtigen Begriff von den unerschoͤpflichen Mitteln, die Aegypten noch der Geschichts— Forschung darbietet, und besonders Frankreich darf es sich mit Recht zum Ruhme rechnen, die Wissenschaft bei einer so großen Eroberung unterstützt zu haben. England kann sich in Thomas Young zwar den Mann vindiziren, der als Vorgänger und Wegweiser Thampollion's gelten darf, und überdies ist es im Besitz des Stei⸗ nes von Rosette und des Obelisken von Philä, welche Champol— lion die einzig moglichen Mittel zu seiner entscheidenden Combi⸗ nation an die Hand gaben; allein bei der Rivalitaͤt mit Frank⸗ reich ist es auffallend, daß die Reisen nach Aegypten, die jetzt auch von England aus gemacht wurden, um den neuen Ariadnefaden zu benutzen, nur mit Privatmitteln unternommen sind, und daß die Regierung sich damit begnuͤgt hat, die ven Wilkinson gesammelten Denkmaͤler des Aegyptischen Alterthums fuͤr das Britische Museum zu erwerben. In der neuesten Zeit droht nun das so glaͤnzend angezuͤndete Licht seine Nahrung zu verlieren; Champollien's 6 scheint keinen Erben gefunden zu haben, der durch ihn erledigte Lehrstuhl konnte nicht besetzt werden; auch Nestor L'hote, der ihn nach Aegypten begleitet hatte und spaͤter noch zwei Ergaͤnzungs⸗ Reisen unternahm, erlag einem fruͤhzeitigen Tode. So liegt denn jeßt auch der wichtigste und schoͤnste Theil von Champollion's Sammlung im Staube der Magazine von neuem vergraben und vergessen. Was in neuester Zeit hauptsächlich von Wilkinson und Rosellini geschehen, erstreckt sich uͤberdies vorzugsweise auf das Archaͤologische, wogegen die Philologie und Sprachforschung seit Champollion fast ganz darnieder liegt, eben so bleibt fuͤr die eigent⸗ lich historische Selte noch das Meiste zu thun uͤbrig.

Prof. Lepsius, durchdrungen von dem Wunsch, daß auch Deutscher Geist und Deutsche Wissenschaft hier eingreifen möge, stellt sich nun, nach der gegenwärtigen Lage der Dinge, als speziellere Aufgabe, die von philologischer Kritik aus⸗ gehende geschichtliche Auffassung sowohl der aͤußeren Be⸗ Jebenheiten und der äußeren Lebens-Verhaltnisse, als der inneren, durch Kunst, Mythologie und Sprache repraͤsentirten Kultur⸗ stufe des Aegyptischen Volkes, und zwar nicht nur fuͤr sich allein, son⸗ dern auch in ihrem Zusammenhange mit den uͤbrigen Völkern und mit der Weltgeschichte. Und in der That scheint die Kenntniß und Hingebung des Anfuͤhrers dieser wissenschaftlichen Reise, der zweiten, welche von Preußen aus nach Aegypten gemacht wird, die Buͤrg⸗ schaft zu enthalten, daß von Deutschem Standpunkt aus und mit ern ung ailer Vortheile, welche die Bemuhungen des Auslandes , . haben, jetzt nach neuen und umfassenden Ge⸗

k, ,. Bleibendes fuͤr die Wissenschaft geleistet hrend Champollion bei seiner Rei ß de, er dort 3 . a, rn , —k 3 er zu suchen hatte, nehmen unsere Reisenden schon eine Kennt— niß von der relatlven Wichtigkeit der Monumente, fo wie der in den Grundzuͤgen bereits festgestellten Chronol e mit; wissen, welche einzelnen Orte vorzugswei . Untersuchung edüh fen. Die erg g5! , , , der mit einer Revision scn utlsis r i n , , . näheren Erforschung der wichtigsten keel te, , . weiche von Champellion gar nicht besucht J so wie auch derer, haben. Als ein auffallender Beweis, wie a e d, . wird, wovon man nicht schon eine vorlauf e *. 2 * uber ehen kann die Bemerkung gelten, daß von 207 Krenn . ng. Dynastieen bis zur 18ten, deren Monumenta ln n r f ö . sind, unter den sämmtlichen Zelchnungen der i ol g eren n schen Expedition sich kaum 10 genannt finden, und daß in * großen Atlas von Resellini nur vier Denkmaäͤler aus jener 3a 1 werden, während uns aus Beschreibungen, i, . gen, Skizzen und einigen Publicationen anderer Re end! welche aufgezeichnet haben, worauf sie . stießen, schon jetzt die Exi⸗ stenz mehrerer hundert Darstellungen aus dem alten Reiche in Aeghpten bekannt ist. Es bleibt also zunaͤchst gerade die eine Hälfte der Aegyptischen Denkmaͤlerkunde, und r gerade die interessanteste, weil aͤlteste, für die neue Reise zurück

2240

Was nun den näheren Reiseplan der Expedition anlangt, so entnehmen wir der Denkschrift noch Folgendes: Außer dem Pyramidenfelde bei Memphis, auf welchem die Fran⸗ l s. Expedition nur wenig verweilt hat, ist die alte heilige Stadt bydos zu besnchen, so wie auch die nicht weit davon entsernte Vater⸗ stadt des ersten Königs Menes, This, in der Thebais; sodann die uralte Kosseir⸗ Straße, welche nach dem Rothen Meere fuͤhrt, endlich ge⸗ wisse Reste Aegyptischer Ansiedlungen bel Kupferminen im Peträi⸗ schen Arabien, alles Orte, welche Champollion gar nicht gesehen. Naͤchst Memphis, woselbst die Ausgrabung des Hephaͤstos⸗ Tem⸗ pels die . seyn wurde, scheint auch das ganze Delta, sowehl als der Schauplatz der aͤltesten Geschichte, als guch wegen gewisser spaͤterer Dynasticen, erforscht werden zu muůssen, und wenn hier freilich der Sturm spaͤterer Zerstoͤrung die alten Spu⸗ ren besonders verweht haben mag, so ist doch eine Hoffnung zu wichtigen Entdeckungen in dieser noch von keinem Forscher usuh ten Gegend vorhanden. Ein anderer vorzuͤglich wichtiger Theil Aegyptens ist das Fayum, wo an der Seite des Y . sich

das Labyrinth befindet. Die Erforschung des letzteren erscheint fuͤr den

Zweck der Reise um so wichtiger, als neuerdings ermittelt ist, daß das Gebaͤude nicht, wie Herodot angiebt, von den Dodekarchen zur Zeit des

Ehr. gebaut worden. Es kann aber mit Sicherhest behauptet werden, daß der ganze unterirdische Theil des Gebaͤudes noch unter dem Sande vorhanden seyn musse; da nun überdies die Angaben der Alten uber die Lage des Labyrinthes, in dem noch Herodot und Strabo herumgefhrt wurden, sehr genau sind, so oͤnnten diese, an Ort und Stelle gepruft, leicht durch eine Ausgrabung zu gluͤcklichem Erfolg füͤhren. Auch diese Gegend ist von der n bf schen Expedition unberührt geblieben; sie zeichnet sich uͤberdies noch durch einen Obelisken von eigenthuͤmlicher Form aus, welchen der Grunder des Labyrinths, der groͤßte Koͤnlg der Dynastie, gleich⸗ falls erbaut hat. Endlich ist noch ein gewisses Thal in dem Libyschen Gebirge hinter Theben, wesllich von Biban el Molut, ins Auge gefaßt worden, weil man hier die, außer Einem, noch unentdeckten Grabmaͤler der großen Pharaonen der ten Dynastie mit vieler Wahrscheinlichkeit aufzufinden hofft, und zwar würden dieselben darum von besonderem Interesse seyn weil eben diese Fuͤrsten das Reich von der 511 jaͤhrigen Herrschaft der eingedrungenen Asiatischen Hirtenvoölker befreiten. Da uͤber⸗ haupt Prof. Lepsius besonders seine Forschung auf alle Momente zu richten gedenkt, welche uͤber den Zusammenhang der Aegypti⸗ schen Geschichte mit der anderer Voöͤlker sprechen, so ist es ihm wünschenswerth, auch außer Aegypten, noch einige wichtige Punkte zu besuchen. Dahin gehort zuvoͤrderst das pier g. Arabiet, eine alte Dependenz der Aegyptischen Koͤnige, obgleich es ohne Aegyptische Bevölkerung blieb. Noch genauer waren die Libyschen Vasen mit Aegypten verbunden; in ihnen sind zahlreiche Denkmaͤler Aegyptischen ÜUrsprungs vorhanden. So stand auch ganz Nubien lange Zeiten hindurch unter Aegyptischer Herrschast, üund' die großen? Pharaonen haben bis in den höchsten Süden hinauf Tempel und Palaͤste gebaut, von deren Großartigkeit noch die Ruinen sprechen. Am weitesten von allen Koͤnigen trug aber Sesostris: Ramses die Aegyptischen Waffen; seine großen Afrikani⸗ schen und Asiatischen Zuͤge, die uns von den Grlechen berichtet werden und oft fuͤr Fabel gehalten worden, haben erst durch gleichzeitige Papyrusrollen die sichere Beglaubigung erhalten, indem hier die⸗ selben See⸗ und Landschlachten und die Namen der überwundenen Voͤlker und Koͤnige zu lesen sind; endlich aber haben sich auch in Palaͤstina und 9a. bei Belrut, ja selbst in Jonien bei Smyrna in Feisen eingegrabent Denkmaͤler mit seinem Aegyptischen Namen und mit seiner Gestalt gefunden, wie sie uns Herodot schon als Augenzeuge beschreibt, so daß nun auch in Thracien und bei der Meerenge von Bab el Mandeb, woselbst nach dem Bericht der kuͤhne Eroberer seine leßten Felsentafeln im Norden und Suͤ⸗ den zuruckließ, vielleicht noch jetzt einem glüuͤcklichen Reisenden hier seine Namensringe und seine Gestalt ins Auge fallen könnten. Waͤhrend nun Prof. Lepsius den letzteren Punkt wohl Anderen wird uͤberlassen muͤssen, wuͤnscht er selbst, wahrscheinlich auf der Ruͤck⸗ reise, in Griechenland noch außer Athen das Altpelasgische Argos und in der Naͤhe der aͤltesten Griechischen Bauwerke von Tiryns und Mycenä die Pyramidenreste bei Kenchrea und den Landungs⸗ platz des Danaus, Anabathmol, zu besuchen, endlich zu Konstanti⸗ nopel den noch unbekannten Obellsken von Thuthmosis III. in Augenschein zu nehmen und wo moͤglich kopiren zu lassen.

Auf diesem Wege nun hofft Pr df for Lepsius außer man⸗ chen geographischen und ethnographischen Erläuterungen haupt— sächlich in kunstgeschichtlicher Ruͤcksicht durch Aufnahme, Ko⸗ pleen, Papier⸗Abdruͤcke und Gyps⸗Abguͤsse unsere Museen berei⸗ chern zu konnen, namentlich durch eine möglichst vollständige Iko⸗ nographie der Aegyptischen Pharaonen in Gyps⸗-Abguässen von den aͤltesten an bis zu den Ptolemaern und der Kleopatra herab, wie eine solche sich leicht den Monumenten entnehmen laͤßt. Auch fuͤr die Architektur verspricht man sich die wichtigsten Ergaͤnzungen, wie denn z. B. in den Werken von Champollion und Ro⸗ sellini selbst fuͤr die wichtigsten Tempel noch die Pläne und Grundrisse vermißt werden und, so viel einzelne Bauwerke Aegyptens auch schon publizirt worden, doch suür die historische Entwickelung der Baukunst dieses aͤltesten Kulturvolkes noch wenig oder nichts geleistet ist. Endlich durften durch die Erfor⸗ schung der Altaͤthioplschen Kunst und Civilisation der Wissenschaft ganz neue Provinzen aufgeschlossen werden.

Was den Kosten-Anschlag der Reise betrifft, so sind dafuͤr zwei Anhaltspunkte benutzt worden, erstlich die Expedition von Ehrenberg und zweitens die von Champollion. Se. Majestäͤt haben mit Koͤniglicher Munificenz die auf Grund dieser . staͤbe beantragte und von der Akademie begutachtete Summe durch Kabinets-Ordre von Peterhof den 8. Juli 1812 zu bewilli= gen geruht, und zwar fuͤr das erste Johr mit 11. 100 Rthlr. Ob die Reise, wie von der Akademie gewünscht worden, namentlich um die geistigen und physischen Kräfte bej der Groͤße der Auf⸗ gabe in einem verderblichen Klima nicht f uͤberspannen, noch auf ein drittes Jahr auszudehnen sey, daruber wollen Se. Majestät Ihre Bestimmung von den Resultaten abhaͤngig machen, welche die zu erstattenden Berichte gewähren werden.

Am 13. Juli ging Prof. Lepsius von Berlin zunaͤchst nach London ab, um dert noch einige Vorbereitungen zur Reise zu treffen; die aͤbrige Reise⸗ Gefellschaft nahm den naheren Weg uͤber Triest, um erst in Alexandrien zu ihm zu stoßen; sie schifften sich am 15. September zu Triest ein. In dem Eingangs erwahnten Brief vom 19. 25. September meldet Prof. Lepsius seine am 18ten erfolgte Ankunft in Alexandrien, nachdem er am 1. Sep⸗ tember von 8 mit dem Dampfboot „Orlental“ abgefahren, am 7ten Gibraltar und am 11Iten Malta berührt. In Alexandrien fand er die übrige Reise⸗Gesellschaft schon vor, und Alle waren wohlauf. Am 2oͤsten hatte er, so wie alle seine Begleiter, die Ehre, dem Pascha von Aegypten, Mehmed All, vor⸗

ellt zu werden und demselben das von Sr. 22 15 be⸗

mmte Geschenk, bestehend in einer kostbaren Porzellan⸗Vase, zu berreichen. Nach den getroffenen nöͤthigen Einleitungen wollte

sich die Expedition zunachst nach Kahi

woselbst sie noch in demselben e enn, e, ge. a wird sich noch Herr Dr. Ab ek en, fro . zu Rom, der vor einigen Tagen Berlin verla

tion anschließen.

landt 4 ger sen er = mn Die Preußischen Gesetze über die Ehescheidung.

e der Kirchen-Reformatlen wurde in den Staaten, r bekannten, die Mbglichkeit einer vollstaͤndigen Auf⸗ anerkannt. Jedoch blieb diese Möglichkeit lossen, und sowohl nach den Gesetzen der ch der Praxis, wurde von dieser neu ein⸗ Freiheit ein sehr mäßiger Gebrauch gemacht. d ließ diese Strenge allmaͤlig nach, und die allgemeinen die in den Lebens- Ansichten, von der underts an, immer mehr Raum gewannen, muß⸗ ch auf den erwelterten Gebrauch jener Freiheit derselben. fast noch at gezeigt hat.

t den uͤbri⸗

die sich zu

zraͤnzen einges elnen Länder, als na

gerlin · Stettiner Eisenbahn. Section Berlin- Neustadt- Eberswalde.

Freduenz in der Woche vom 30. Oktober bis ei je al. 5. wear 2167 Personen. ͤ r

in enge C

Deut schlan Veranderungen, achtzehnten Jahrh ten so naturlich au Einfluß erla staͤrker erwar

Die Preu n Deutschen L eit in ganz

Meteorologische Geobachtungen. ngen, daß man die Einwirku ten moöͤchte, als sie sich in der ßischen Staaten befanden sich hierin mi andern des protestantischen Bekenntnisses lange allein in neuerer Zeit hat sich hier der Der unbefangene daß in dem groͤßten Theil eidungen leichter zu bewirken als in anderen Ländern, und dlung der Ehesachen weniger als rnstes und der Wurde hervor⸗ der Wichtigkeit des ehelichen die gute Sitte im Leben

Nach einmaliger Heobaoch tung.

6, 10 Pet.

337, * Par. 6 os Par. 2, 27 N.

quellekrae 7,9 n. Flassstötue 1,47 R. noder- db, G, o” n. Ausdunatung O, oi 1 R. Niederschlag C. Warmer esc beel 0, o? 8, 27 n. Tagesmittel: 36 75 ber.. 1,17 n.. 4, 22 n... SI IC. Oso.

Abends 10. 23 warde eine kleine debr lebhast leuchtende Feuerkugel ge eben, die sich in der Richtung von d& liyrac nach S NHereuli- beweꝶte, von dem Reobachter aber wegen der Dächer in ihrem weiteren Lause uicht, verfolgt wer- Sie unterschied eich von den entfernteren Meteoren dieser Art, den gewöhnlichen Sternschnuppen, dureh erkennbare RKugelgestalt (Lei einem Durch- messer von 7 bis 8 Miuuten) umd llendend weisaen Glanz, der die Wegs

LuRsidlrve.... eicher Lage;

edeutender Weise verandert. Beobachter kann nicht verkennen, der Preußischen Staaten sind und haäͤufiger vorkommen, daß daselbst die gerichtliche Behan anderwärts den Eindruck des E bringt, welcher als Anerkennung Verhaltnisses so sehr dazu geeignet ist, der Familie zu unterstuͤtzen.

Durch die Betrachtung bel ist die Preußische Regierung, cht Jahren zu dem Entschluß gekommen, r Revision zu unterwerfen; ffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezo⸗ es därfte nicht ohne Interesse seyn, die Gesichtspunkte die bei einem solchen Unternehmen als leitend anzu⸗

Thaupunkt;.-. D uns tas tigung

Wolken ug. .

der mit diesem Zustand verbundenen dem Vernehmen nach, die Gesetze dieses Vor⸗

großen Ue schon vor a über die Ehescheidung eine neuerlich die d

haben hat

zu erwägen, sehen seyn m

auch hin und wieder sagt man, „ist au Sitte herbeigeführt worden, Anerkennung gewährt. Man kann ihn, Standpunkten aus, kennen als vorhand

Börse. Den 19. November 18412.

Berli

Gedanken liegen nicht nur sehr nahe, sondern sie sind laut geworden. „Unser gegenwärtiger Zusland“, f dem Wege natürlicher Entwickelung durch die und das Gesetz hat ihm blos aäͤußere von verschiedenen sittlichen loben oder tadeln, aber man muß ihn aner— en und als auf innerer Nothwendigkeit beru— der Versuch, ihn durch Gesetze zu andern, muß entweder fruchtlos bleiben oder, so weit er einwirkt, Denn das Wesen der Ehe beruht auf Freiheit, und die des Zwanges wird also niemals eine g gehaͤffiges, unwuͤrdiges, der wahren Ehe voͤllig entgegengesetztes Verhältniß.“

Es wird fu

RNriet. ld. hrict. Geld.

10 hri. Hot. Risenb. do. do. Prior. Obl. Mga. pr. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Krl. Anh. Finenb. do. do. Prior. Obl. Dias. Elb. Eise nb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Fisenb.

do. do. Prior. Obl. Herl. Tranks. Bis. do. do. Lrior. bl.

Friedrichad' or. Aud. Gd. à 8 Th.

St. Schuld- Sch.) Pr. Engl. Obl. 36.

d 2 2 *

Seehaullung. Kur- u. Neumärk.

Schuldverechr. nerl. Siadi - OhI.) : 2 Hauz. do. in Th. Westpr. Psandbr. ¶Grossh. Pos. do.

verderblich werden.

ute Ehe seyn, sondern ein

en, die Grund⸗

r den gegenwaͤrtlgen Zweck genuͤ cht durch That⸗

lage dieser vielleicht nicht wenig verbreiteten An Wenn sener Zustand aus unserer gegen⸗ standen ist, ationalitat,

J he. Oaipr. Pfandbr sachen zu widerlegen.

wärtigen Kulturstu so muß er gleichzeitig ein ähnliches Kultur⸗ liche Bekenntniß zu entscheiden, nen Gegenden vo Nicht als ob diese Zahl an Moment ware; denn neben seltenen andere Weise entweiht werden, ndern durch die völlige Versagung der Scheidung d. Dennoch ist die in einem Lande vorkom—⸗ Zahl der Ehescheidungen als sicheres Kenn⸗ Zustandes zu betrachten, und sie ist zu⸗ welches am leichtesten und sichersten kann, und dessen Anerkennung sweise unabhaͤngig ist.

Berlin, welcher

fe durch natuͤrliche Entwickelung ent uͤberall erscheinen Verhältniß und

Kur- u. Neum. do.

Schlesische do. wo dieselbe N

sonders auch dasselbe kirch⸗ aber mag die Ersahrung ächst die Zahl der in verschiede— rkommenden Scheidungen verglichen werden. ch das einzige oder das wichti Ehescheidungen kann die E welches ja auch in

Der Käufer vergätet auf den au. 2. Januar 1813 ihigen Coupon rc. T Dont. Thlr. za 30 Sgr. hriet. 6eld.

ll dabei zun

e cꝗA4Se l- Cour s.

auf mancherlei katholischen La nicht verhindert wir mende übermäßige zeichen eines krankhaften gleich dasjenige Kennzeichen, Jedem vor Augen gestellt werden von vorgefaßten Meinungen vorzug prengel des Kammergerichts zu lillion Einwohner umfaßt, sind im Durchschnitt 1849 rechtskräftig geschieden worden: 570 7 Ehen auf 100 000 Einwohner. Allerdings riffen, worin der Sitten⸗ eiliger als anderwarts ge—⸗ andesgerichte von sberg, Stettin, worin jenes eigen⸗ en doch auch in demselben Zeitraum 100,000 Einwohner. Preußischen Rhein⸗ urchschnitt der Jahre 1838 inwohner nur 24 Ehen in den sind, also jahrlich Eine Theil jener

Im Gerichtsss etwas uͤber eine M der drei Jahre 1838 Ehen, mithin jährlich 5 sst darin die große Hauptstadt mit inb Zustand in der Masse sich stets nach Allein in den Sprengeln der Ober-L Frankfurt, Magdeburg, Koni thuͤmliche Element fehlt, fa 30, 35, 34 und 36 jährliche Scheidungen auf

Vergleicht man damit den Zusta Provinz, so findet es sich, daß im D bis 1810 auf Drittehalb Millionen E jedem Jahre rechtskräftig gesch auf 100,900 Einwohner. Bevblkerung der katholischen Kir ner sind daselbst Protestanten, und wenn i Scheidungen auch auf diese alle vier Scheidungen auf 100,000 Einwo sind in dem Sprengel des Ober-Appel wald (Neu⸗Vorpommern), Prozeß besteht, 16 rechtsk wohner jahrlich erfolgt.

Eine ähnliche Bew len des Preußischen Staates, schen Staate gehdrenden testantischer Bevblkerung,

Leipzig in Courant im 11 ThI. Fuss- Frankfurt a. M. Wr

Aus wüirtige Börsen. Niederl. virkl. Seb. 52 5. 6 Span. 18. Nene Anl. 18.

Am ster dam, 6. Nor. Antwerpen, 5. Nos. HAam burg, S8. Nov. HNank- Acuen 1635. Bag. Nass. 1081.

Faris, 5. Nov. by Rente Gu eour. 119. 25. J, Rente e eus. 80. 45.

Aul. de 1841 —. 55 Neopl. sin our. 109. 15. 383 Span. Rente 222. Pass. —. ieden wor

ehoͤrt der groͤßte llein 600, 000 E nan die vorgekommenen so kommen doch nur

In derselben Zeit zu Greifs⸗

Petersburg, 1. Nor. Lond. 3 Met. N.. Hol. ü Feri; 300 Fi. 774. do. soo Fi. 783. 40. 200 FI. 26.

4 100. M 778. 2135 —. Aul. 4. 16324 1114. de 1839 1I0.

Wien, 5. Nor. in vertheilt,

Rank Acuies 1619.

S5 ne. 109.

lationsgerichts ines Recht und gemeiner 100000 Ein⸗

worin geme raͤftige Scheidungen auf

Königlicht Schauspiel.

11. Nov. Im Schauspielhause: auf, auf Höchsten Befehl: Ri Musik von Gretry.

Sonntag, 13. Nov. Der Herzog von Olonna. Musik von Auber.

Im Schauspielhause: Das jugemauerte Fenster.

andniß wie mit den zuletzt genannten Thei— hat es mit den nicht zum Preußi— aͤndern von uͤberwiegend pro— wie sich aus folgenden Beispielen erge—

Ehesachen in erster In— Nach sicheren

Die Braut. Hier⸗ chard Lowenherz, Oper in 3 Akten.

Zum Erstenmale:

Deutschen L

m Opernhause. On r Oper in 3 Aten, von S

Ein Handbillet Friedrich's Il. Vorher:

Im Königreich Sachsen werden die stanz von den Appellationsgerichten entschieden.

Alu

Bekanntmachungen.

Ediktal⸗Citation. ag der Interessenten werden nach= so wie deren unbekannte Erben

gemeiner

Aönigsstãdtisches Theater. ring und Apotheker, oder; Der letzte sei mit Gesang in 4kten, von Friedrich

che Opern⸗Vorstellung) Zum Musica del der Original⸗Partitur einstudirt.)

Sonntag, 13. Nov. Mutersegen, oder: Die neue Fanchon.

Freitag, 11. Nov. istorisches Lu

Sonnabend. 12

erstenmale: Helis Doniæetti.

Nov. Itallenis Auf den Antr

benannte Personen, und Erbnehmer, als: 1) der Chirurg Friedrich Au

ahre 1819 von h

ust Pseiffer, welcher r nach Berlin, von Hamburg oder Altona begeben hat, wo er secwaͤrts und Batavia ge⸗ über sein Leben und Aufent— altsort nichts hat verlauten lassen; 2) die unbekannten Erben der unter diesseitiger Vormundschaft gestandenen, 1835 fur todt erklaͤrten Fr

seit dem Jahre 1822 aber, zwar nach Grönland, spaͤter nach angen seyn soll,

Verantwortlicher Redaeteur Dr. J. W. Zinkeisen. geben hat. t Geschwister desselben ist ebenfalls nicht zu er. Vermdͤgen besteht in cirea 4 ̃ mitteln gewesen. Sein Vermdgen betragt eirea der um Michaeli 1827 in einem Älter von 23 anberaumten Termine zu melden, wiörigenfalls sie

Jahren don hier, mit zuruͤcklaffung von Frau für todt erklart, respektin= praͤtiudirt und 36 . Und Kind, angeblich nach Bergen oder Stra- indgen den sich gemeldeten, resp. segitimirten Erden,

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. bereits im Jahre iedrite Wijhemine

r.; rw ansaͤssig gewesene Schuhmacher Hein⸗

2241

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung.

Nachrichten gehbren zu den zwel Appellationsgerichten von Leipzig und Zwickau etwa 900, 000 Einwohner. Hier wurden, im Durch⸗ schniit der fuͤnf Jahre von 18 bis 1810 jährlich 169 Ehen eschieden, also is Scheidungen auf 100,000 Einwohner in erster Fire ausgesprochen. Diese Zahl muß aber noch bedeutend ver— minder? werden, indem ohne Zweifel angenommen werden kann, ein Theil jener Urtheile in zweiter Instanz reformirt wurde, also nicht rechtskräftig geworden .

In Kurhessen sind im Jahre 1835: 24, im Ne! 1841: 23 Ehescheidungen vorgekommen, welche sich auf eine Bevölkerung von 660 OM * protestantischen Einwohnern vertheilen. Hiernach kom⸗ men jahrlich noch nicht Scheidungen auf 100000 Einwohner.

In den hier zusammengestellten Landern also erscheinen die Ehescheidungen in auffallend geringerer Zahl als in den Alt⸗Preu⸗ ßischen Provinzen. Dennoch wird Niemand einen merklichen Un⸗ terschied des Sitten-Zustandes und der Kultur ⸗Verhaͤltnisse behaup⸗ len können. Das räigibfe Bekenntniß ist dasselbe, und die gleiche Einwirkung des Zeitgesstes auf die Länder beider hier zusammen⸗

estellter Klassen wird Jeder zugeben, mag er nun diese Einwir⸗ ung, je nach seinem Standpunkte, loben oder tadeln. Auch ist durchaus keine Spur vorhanden, daß in den genannten Laͤndern, worin die Ehescheidungen so viel seltener sind, in diesem Zustand ein Druck, eine Entziehung billiger, wuͤnschenswerther Freiheit empfunden wurde; ein Bedürfniß, diesen Zustand zu verändern, hat sich daselbst von keiner Seite kund gegeben. .

Untersucht man nun die Ursachen, aus welchen der nachthei⸗ ligere Zustand der Altpreußischen Provinzen zu erklären ist, so sind dieselben weder zweifelhaft, noch schwer zu entdecken. Sie liegen lediglich in Gesetzen und Gerichtsformen, in Maßregeln der Re⸗ gierung, also in Thatsachen, die mit dem inneren Bedürfniß und bem Kultur-Zustand Nichts gemein haben, in Bqiehung auf die⸗ sen , als ganz zufaͤllige und aͤußerliche Momente anzuse⸗ hen sind.

Die alteste und wichtigste unter diesen Thatsachen ist die Preußische neuere Gesetzgebung uͤber die Scheidungsgruͤnde. Schon das Edikt vom 17. November 782 dehnte diese Gruͤnde weiter aus, als es jemals in einem Gesetz dieses oder irgend eines ande— ren protestantischen Landes geschehen war. Die wich tigsten hier eingefuͤhrten neuen Grunde sind; der unversohnliche, aus erheblichen Grunden entstandene Haß (. 14. 12), und die gegenseitige Einwilligung bei solchen Ehen, die mehrere Jahre kinderlos geblieben waren (56. 17). Das Allgemeine Tandrecht (1791) ist auf diesem Weg noch etwas weiter fortgeschritten, und die Praxis der Gerichte ist in die Richtung dieser beiden Gesetze so bereitwillig eingegangen, und hat sie auf so freie Weise zur Anwendung gebracht, daß seitdem die Zahl der Ehescheidungen auf eine in anderen protestantischen Landern un⸗ bekannte Weise zugenommen hat. Zu dieser großen Foͤrderung durch die Praxis hat aber besonders die zweite Thatsache beige⸗ tragen, die hier als neue Maßregel der Regierung anzugeben ist.

Vor etwa vierzig Jahren nämlich hatten fich bei dem Ge⸗ heimen Ober-Tribungi in Berlin die Geschäfte so angehäuft, daß fie nicht mehr erledigt werden konnten. Durch eine Verordnung vom J3. März 1803 wurden daher viele Revisions⸗Sachen vom Tribunal an die Ober-Landesgerichte verwiesen, welche dadurch einen Zuwachs an Arbeit erhielten. Um nun diese wieder zu er⸗ leichten, wurden im 5. 7 derselben Verordnung die Ehesachen, welche stets in erster Instanz von den Ober-Gerichten zu ent⸗ scheiden gewesen waren, diesen abgenommen und an die Unter⸗ gerichte verwiesen, wenn denselben (wie gewohnlich) der Beklagte der der Ehemann personlich unterworfen sey. Diese Ver⸗ anderung hatte die wichtigsten Felgen, die durchaus nicht in der“ Absicht derselben gelegen hatten. Die Ehesachen kamen dadurch großentheils in die Haͤnde von Einzelnrichtern, sberhaupt aber auf, gleiche Linie mit vielen ganz geringfuͤgigen Sachen, und durch beide Umstaͤnde verlor die Behandlung dersel⸗ ben den Ernst und die Wurde, die ihnen vorzugeweise angemessen ist. Zugleich war die geringere Zuverlaͤssigkeit vieler Untergerichte hier verderblicher, als in anderen Sachen, worin meist die höͤhere Instanz fuͤr ungehbrige Erkenntnisse Abhülfe gewaͤhren kann. Denn wenn in Lhesachen beide Ehegatten über eine gesetzwidrige Scheidung einverstanden waren und der Richter ihren Antraäͤgen Gehoͤr gab, so wurde stets das Urtheil erster Instanz rechtskraͤftig, weil Niemand vorhanden war, der durch ein eingelegtes Rechts⸗ mittel die Rechtskraft des gesetzwidrigen Urtheils gehindert haͤtte.

Endlich war im Preüßischen Staat, wie anderwaͤrts, der Ehebruch von jeher als Verbrechen behandelt und bestrast worden, und noch das Allgemeine Landrecht hatte diesen Grundsatz festge⸗ halten. Die spaͤtere Praxis aber, anerkannt und unterstuͤtzt durch ein Ministerial-Reskript, machte die oͤffentliche Strafe des Ehe— bruchs abhaͤngig von dem Antrag des unschuldigen Ehegatten, und forderte zugleich, daß dieser Antrag vor dem rechtskraͤftigen Schei⸗ dungs-Urtheil gemacht seyn muͤsse. Die Folge dieser kombinirten Bedingung war, daß die Strafe des Ehebruchs fast gaͤnzlich außer Gebrauch kam, und daraus ging fuͤr die Menge der sehr nach⸗ thellige Eindruck hervor, als sey in der Gesetzgebung, in Folge fortschreitender Bildung, die Ueberzeugung herrschend geworden, daß der Ehebruch nicht ferner als eine strafbare Handlung zu be⸗ handeln sey.

Aus den hier zusammengestellten Thatsachen also, welche groͤß⸗ tentheils in Regierungs-Handlungen bestehen, in verschiedene Zeiten fallen und von einander ganz unabhaͤngig sind, ist die auffallende Verschiedenheit zu erklaren, welche oben zwischen den durch die Preußischen Gesetze beheürschten Provinzen und anderen Deutschen Ländern in und außer der Preußischen Monarchie nachgewiesen worden ist. In der Preußischen Rhein-Provinz naͤmlich besteht

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Ernestine Koch. Ihr Vermdgen betraͤgt eirea

100 Thlr.; . * 3) die unbekannten Erben der am 19. Juli 1833 seiner Frau und zweier Kinder vor etwa 18 Jah⸗ nicht da;

minderjaͤbrig verstorbenen Charlotte Juliane Ca⸗ ren von hier heimlich entfernt hat. Vermdgen 8) der als Gastwirth hier etablirt gewesene August

roline Voigt, einer Tochter des vorverstorbenen ist nicht vorhanden; Schuhmachergesellen Johann Heinrich Voigt, 6) der am 4. Februar 1807 zu Stralsund geborene deren Vermögen in eiteg 11 Thlr. besteht; Christian Samuel Albert Nauendorff, Sohn des len ist; der am 10. November 1800 geborene Klempner⸗ verstorbenen Gaͤrtners Johann Samuel Nauen⸗ en ist; gefell Johann Christian Hinze, der sich seit laͤn⸗ dorff, angeblich auf einer Reise von Stralsund hiermit oͤffentlich aufgerufen, um sich spaͤtestens in er als 12 Jahren * 6 enffergf . uletzt 8 . 1 9 * m Juli 1829 aus Triest von sich Nach, t ge⸗ alchow erkrankt und verstorben, ohne daß sein s ĩ

z Das Leben und der Aufenthalt dreier! Tod jedoch zur Genüge nach ewlesen i. (. den 28. April 1843, Vormittags 11 Uhr, hlr. vor dem Herrn Ober Landesgerichts ·Assessor ,.

ommern, so wie im Kb⸗ emeine Deutsche Recht. ie große r Schei⸗ dungsgrů Landrecht, noch die Behandlung der 63 insbesondere durch einzeln ste⸗ hende Richter, no Straflosigkeit des Ehe—⸗ bruchs. ; Wenn nun jetzt, seit einer Reihe von Jahren, die Preußische Regierung auf eine Revision der Scheidungs⸗Gesetze bedacht ist, so kann dabei ohne allen Zwelfel nur die Absicht vorausgesetzt werden, die ganz außerliche und zufallige Einwirkung auf den Zustand der Ehen zu beseitigen, die hier durch neuere positive Gesetze und ge⸗ richtliche En? ind nn eingetreten war, und dadurch in die Bahn natürlicher Entwickelung zurückzukehren, deren wahre Beschaffen⸗ heit aus der Vergleichung der oben zusammengestellten anderen Lander erkennbar sst.

Allerdings wäre es ein unfruchtbarer Gedanke, durch strenge Gesetze gute Ehen erzwingen zu wollen, da der wahre Werth der Ehe nur auf der Freiheit sittlicher Gesinnung beruhen kann. Wie aber dennoch das Gesetz bald heilsam, bald stoͤrend auf die Ehen einwirken kann, wird aus folgender Erwägung her⸗ vorgehen. Wenn man die Scheidungen betrachtet, welche jetz bei uns zugelassen werden, aber bei einer ernsten Revision des Gesetzes etwa nicht ferner zu gestatten seyn mochten, so koͤnnte man vielleicht annehmen, daß die große Mehrzahl der— selben aus so mächtigen Leldenschaften hervorgehen, welche nur durch einen ungewöhnlichen Grad sitttlicher Kraft überwunden werden koͤnnen, wovon der im Allg. Landrecht gebrauchte unrich— tige Ausdruck der unüberwindlichen Abneigung zu verstehen ist. In der That aber verhaͤlt es sich e, anders. Die meisten Scheidungen entstehen auf die Weise, daß Ehegatten auch schon den leichteren Anwandlungen von Rohheit und Selbstsucht, böͤser Lust oder Ausschweifung nachgeben, die in diesem Anfang durch einen sehr mäßigen Grad von Selbstbeherrschung bekampft werden können und erst durch fortgesetzte Uebung eine verderbliche Macht über den Menschen erlangen. In der Zwischenzeit nun, worin die boͤse Neigung fortschreitet, aber noch nicht die entschiedene Herr⸗ schaft gewonnen hat, ist der Inhalt der Ehegesetze von großer Bedeutung. Steht den Ehegatten ein ernstes Gesetz mit agge⸗ messener Beschraäͤnkung der Scheidung und mit Strafen fuͤr Fre⸗ vel an der Ehe vor Augen, so wird der Gedanke an dieses Gesetz in vielen Fallen dahin fuhren, daß sie sich selbst die maͤßige Ge⸗ walt anthun, die zum Schutz des unschuldigen Theils und zur Herstellung des ehelichen Friedens vollig hinreicht. Wissen sie da⸗ gegen, daß das Gesetz den Scheidungen wenig Hindernisse ent⸗ gegensetzt, und daß daneben der Frevel an der Ehe so gut als un⸗ gestraft bleibt, so werden sie es unterlassen, selbst jene mäßige Ge⸗ walt gegen die eigene boͤse Neigung zu üben, und die Ehe wird untergehen, nicht weil sie an sich untergehen mußte, sondern weil das Gesetz unterlassen hat, diejenige Nachhuͤlfe zu gewähren, die nur von ihm ausgehen konnte.

Die hier aufgestellte Behauptung über die Veranlassung der meisten Ehescheidungen wird Jeder als wahr anerkennen, der die Erfahrungen der Gerichte unbefangen zu Rathe ziehen will. Wer nun von diesem Standpunkt aus auf die oben zusammengestellten Zahlen-Verhältnisse zuruͤckblickt, wird es erklaäͤrlich finden, warum sn den außer dem Bereich des Allg. Landrechts liegenden, aͤbrigens ganz ahnlichen Landern eine verhältnißmäßig so viel kleinere Zahl von Ehescheidungen vorkommt, und daß daselbst dennoch dieser Zustand als Drück oder Harte nicht empfunden wird.

Welche Mittel zu dem hier angedeuteten Zweck zu wahlen seyn mogen, kann im Allgemeinen kaum zweifelhaft seyn. Es ist das Recht der Ehescheidung wieder demjenigen Zustand näher zu brin— gen, worin es in Preußen vor der erwähnten neueren Gesetzge— bung war und in anderen Deutschen Landern noch jetzt ist. Da aber hier seit 609 Jahren die Gewohnhelt eines anderen Zustan⸗ des geherrscht hat, so ist jede uͤbertriebene Strenge, sowohl in der Beschränkung der Scheidungen, als in den ein— zufüͤhrenden Strafen mit doppelter Sorgfalt zu vermei— den' J. Auch ist es nicht der Grad äußerer Strenge, wovon ein besserer Zustand erwartet werden darf, sondern die Anerkennung der Würde und Wichtigkeit der Ehe, die in dem Ernst eines ge⸗ waͤhrten Schutzes uͤberhaupt enthalten ist. Wenn aber dieser Ernst zugleich mild erscheint, so darf dafüuͤr auch die Zustimmung wohlgesinnter Menschen erwartet werden, die fuͤr den guten Erfolg in kiner Angelegenheit, wie diese, von großer Wichtigkeit is. Wo es gelingt, fehlerhafte Geseßze uͤber die Ehescheidungen zu verbessern, da werden dadurch allerdings nicht gute Ehen hervorgebracht wer— den, welches nur die Frucht einer auf religioͤser Ueberzeugung ru— henden sittlichen Gesinnung seyn kann. Wohl aber werden häufig vorkommende Hindernisse des ehelichen Friedens abgewehrt werden, und wenn durch diese Abwehr fuͤr jene positive Veredlung des Familienlebens ein freierer Raum gewonnen und gesichert wird, s wird die Gesetzgebung dasjenige gethan haben, wozu sie beru— en ist.

„In allen neueren Gesetzgebungen sind auf den Ebebruch nicht nur uͤberhaupt Strafen, sondern auch insbesondere Freiheitsstrafen huge g, So im Preußischen Landrecht (II. 20. 8. 1062 ff.), in den

ranzdͤsischen Gesetzen (Code civil 298, gode pänal 337, 338), im Desterreichischen, Bayccischen, Niederlaͤndischen Hannoverschen, Hessischen, Saͤchsischen Gesetz. Die Dauer der Freiheitsstrafe variirt in diesen Gesetzen, das Franzobͤsische geht bis auf zwei Jahre. Beson⸗ ders raͤthlich scheint es, hierin dem richterlichen Ermessen einen hin. reichenden Spielraum zu lassen, und dieses ist mehr oder weniger in allen hier erwaͤhnten Gesetzen geschehen. ;

rich David Gerwitz, dessen Eltern noch zu Ro—= sund weggegangene, seitdem verschollene Ar stock leben sollen und der sich mit Zuruͤcklassung beitsmann Gabriel Rüstknecht. Vermdgen ist

Heinrich Neth, welcher sich im Jahre 1831 heim= lich von hier entfernt hat und feitdem verschol⸗

Alt Damm in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf