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K
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zu einer Hohe gestiegen sind, welche fuͤr die in Aussicht genom⸗ menen großen Eisenbahnlinien um so weniger als Maßstab dienen kann, da dieselben großentheils ein güͤnstiges Terrain durchschneiden. Man wird daher die Anlagekosten dieser Bahnen fuͤr ein einfaches Geleise, wie es im Anfange und bis zum Eintritt ihrer von der Zukunft zu erwartenden selb ststaͤndigen Rentabilität genuͤgen durfte, mit Sicherheit im Durchschnitt auf 250000 Rthlr., mithin im Ganzen auf 55 Millionen Thaler berechnen koͤnnen, wovon die zu garantirenden Zinsen, selbst bei dem angenommenen Maximum von 39 pCt., die Summe von 2000, 0090 Rthlr. nicht ganz errei⸗ chen wuͤrden.
Diese Zins-Garantie wurde aber jedenfalls erst nach vollen⸗ deter Herstellung der betreffenden Eisenbahnen und nach Eroͤffnung des k auf denselben, mithin nicht eher, als nach Verlauf mehrerer Jahre und auch dann nur nach und nach, zu einer Belastung der Staats⸗Kasse fuͤhren. Auch ist fast mit Ge⸗ wißheit anzunehmen, daß die zu uͤbernehmende Gewaͤhr niemals zum vollen Betrage zu leisten seyn wird, indem die meisten von den genannten Eisenbahnen schon zu Anfang einen nicht ganz unerheb⸗ lichen Rein-Ertrag abwerfen und bei laͤngerem Bestehen selbst eine angemessene Rente liefern werden.
Dessenungeachtet darf man sich die Wahrscheinlichkeit nicht verhehlen, daß die Staats⸗Kasse durch die zu übernehmende Zins⸗ Garantie mit einer fortlaufenden neuen Ausgabe belastet werden wird, welche in dem allerunguͤnstigsten Falle die Summe von bei⸗ nahe 2.000 000 Rthlr. jahrlich erreichen könnte.
Es ist nun zwar zu hoffen, daß es, bei Fortdauer des Euro— paͤischen Friedens, der Weisheit des Koͤnigs und den pflichtmäͤßi⸗ gen Bestrebungen Seiner Diener gelingen werde, durch fortge⸗ setzte Sparsamkeit in allen Zweigen der Verwaltung und durch umsichtige Benutzung der vorhandenen Finanzquelsen, die zur Deckung jener neuen fortlaufenden Ausgabe noͤthigen Geldmittel ohne n, Belastung der Steuerpflichtigen zu eruͤbrigen, und wird diese Hoffnung durch die Betrachtung wesentlich verstaͤrkt, daß sich von der Preis⸗Ermaͤßigung des Salzes eine allmaͤlige Ver⸗ mehrung der Salz-Consumtion, und damit eine Verminderung der mit dem Steuer-Eriaß verbundenen Einbuße fuͤr die Staats⸗ Kasse, von der Ausfuͤhrung eines umfassenden Eisenbahn-Systems aber eine wohlthaͤtige Ruͤckwirkung auf den Wohlstand des Lan⸗ des und, als nothwendige Folge davon, eine Erhoͤhung des indirek⸗ ten Steuer⸗Einkommens mit Sicherheit erwarten laͤßt. Indessen darf auf der anderen Seite auch nicht uͤbersehen werden, daß der gegenwaͤrtige befriedigende Zustand der Finanzen des Staats nicht vor Wechselfaͤllen gesichert ist, daß die Staats⸗Kasse durch unvor⸗ hergesehene Mehr⸗Ausgaben oder durch Einnahme⸗Ausfaͤlle, wie sie insbesondere zeitweise bei einer aus anderen Ruͤcksichten hoͤchst wuͤnschenswerthen weiteren Ausdehnung des Deutschen Zoli— Vereins unvermeidlich waͤren, beeintraͤchtigt werden kann und noch andere Abgaben⸗Erleichterungen, namentlich Ermaͤßigung des Brief⸗Portos und Einschraͤnkung des Postzwanges, dringend ge⸗ wuͤnscht werden, alle diefe Umstande zusammengenommen aber die Staats⸗-Kasse außer Stand setzen koͤnnten, neben der durch die Herabsetzung des Salzpreises veranlaßten Einbuße, die zu uͤber⸗ nehmende Eisenbahn⸗Zinsgarantie ferner zu tragen.
Fuͤr diefen zwar nicht wahrscheinlichen, aber doch möglichen und daher der Vorsicht wegen wohl ins Auge zu fassenden Fall wird, um die uͤbernommene Garantie der Eisenbahn-Zinsen voll— staͤndig und nachhaltig sicher zu stellen, eine theilweise Wiederer— höhung des ermaͤßigten Salzpreises, aͤußersten Falls bis zum Be⸗— . der uͤbernommenen Zins-Garantie, vorbehalten werden muͤssen.
Hätten des Königs Majestaäͤt zur Vermeidung eines solchen Vorbehalts den Steuer⸗Erlaß auf die urspruͤnglich verheißene Summe von 1,600 000 Rthlr. beschraͤnkt und lediglich den durch die Zins-Reduction der Staatsschuld-Scheine ersparten Betrag von 5000000 Rthlr. zum Fonds fuͤr die Garantie der Eisenbahn⸗ Zinsen bestimmt, so koͤnnte, wegen der dann nothwendigen Be⸗ schraͤnkung dieser Zins-Garantie auf einen entsprechenden Kapital⸗ Betrag, vorlaͤufig nur ein kleiner Theil der fuͤr das Wohl des Landes so wuͤnschenswerthen großen Eisenbahnlinien zur Ausfuͤh⸗ rung gebracht werden, und die uͤbrigen haͤtten so lange ausgeseßt werden muͤsfen, bis fuͤr jene die Zins-Garantie ganz oder theil— weise entbehrlich geworden wäre. Durch eine solche Zoͤgerung wurde aber nolhwendig die eine Provinz gegen die andere beein⸗ trächtigt und nicht nur die Wohlthat eines den ganzen Staat umfassenden Eisenbahnnetzes auf späte Zeiten hinausgeschoben, sondern auch die Möglichkeit seiner Realisirung ganz in Frage gestellt werden. Die Vortheile, die man damit aufgeben wurde, erscheinen fuͤr das wahre Wohl des Landes von so sentschiedener Wichtigkeit, daß dagegen der zu ihrer Erlangung nothwendige Vorbehalt einer moͤgllchen, wenngleich nicht wahrscheinlichen Wie⸗ der⸗Erhoͤhung des Salzpresses bis auf dessen gegenwaͤrtigen Betrag J. nicht als ein uͤberwiegender Nachtheil anzufehen seyn uͤrfte.
Es haben diese Ruͤcksichten, verbunden mit dem festen Ent— schlusse, stets ein richtiges Verhaͤltniß zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Staats zu sichern, Se. Majestaͤt den Koͤnig bewogen, den Vorbehalt der Wiedererhoͤhung der Salzpreise als eine nothwendige Bedingung der Ausfuhrung eines großen Eisen⸗ bahnnetzes fuͤr die Monarchie unter Zins-Garantie des Staats auszusprechen, zugleich aber auch den Willen kundzugeben, daß durch strenge Oronung des Staats-Haushalts die Realisirung
Bekanntmachungen. Oeffentliche Vorladung.
Auf den Antrag des Koͤnigl. Fiskus wird die Anna und der Werth der bis jetzt Katharine Veutn er, guleht verchelicht gewesen Miß! verwen deten! Materlalien
ketler Lehmann, welche am 5. Janua? *) 8 55 eboren au . , (ö. , z V,, auf ist, so wie * eitdem verschollen und Erbnehmer, hlerdürch vorgeladen? sich
den 25. Jui m8 13773 in dem auf ʒustan de
ormittags 10 uhr
d ; lich zu melden, widrigenfalls die ,
erklaͤrt und ibr nachgelasenes Vermögen mit Pra= Nothwen diger Verkauf
klusion der unbekannten Erben dem Köoͤnigi. Fistuz zugeschlagen werden wird. Elm in den 7. Oktober 1842. Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
Stadtgerich
Noth wendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. Oktober 1842. Das in der Lenne⸗Straße Nr. 5 belegene, gegen⸗
waͤrtig noch im Hochbau begriffene Grundstuͤck des Particulier Anacker, dessen Grund und Boden auf
2144
jenes Vorbehalts, so weit irgend möglich, verhäͤtet, vielmehr dar⸗ auf Bedacht genommen werde, noch andere Abgaben⸗Erleichterun⸗ gen eintreten zu lassen.
Mit Hinweisung auf die vorstehend entwickelten Erwägungen haben des Königs Majestaͤt zu befehlen geruht, daß ber die Aus⸗ 83 der i. großen Eisenbahnlinien, vermittelst einer vom Staate zu uͤbernehmenden und mit dem Steuer⸗Erlasse in Verbindung zu setzenden Garantie fur die Zinsen des Anlage⸗Ka⸗ pitals, das . der staͤndischen Ausschuͤsse eingeholt werden soll. Dieselben werden sich daher uͤber folgende Puͤnkte gutacht⸗ lich zu aͤußern haben:
1) ob sie die Ausführung eines so umfassenden Eisenbahn⸗Sy⸗ stems, wie es in seinen, Grundzügen oben näher dargelegt ist, fuͤr ein wahres Beduͤrfniß des Landes anerkennen;
2 ob sie es fuͤr nothwendig und zweckmaͤßig erachten, daß der Staat die Ausfuhrung desselben durch Uebernahme einer Garantie fuͤr die Zinsen des Anlage:Kapitals herbeizuführen
ucht;
3) i sie dafuͤr halten, daß die Uebernahme einer solchen Ga⸗ rantie, auch in Verbindung mit dem dann nothwendigen Vorbehalte einer möglichen Wieder⸗Erhöhung des ermaͤßigten Salzpreises, im Allgemeinen den Wuͤnschen des Landes ent⸗ sprechen wuͤrde.
Berlin, im Oktober 1842.
Pro Memoria
über die neben Herabsetzung des Salzpreises in den Koͤniglichen Faktorelen zu treffenden Einrichtungen Behufs moͤglichster Gleichstellung der Salzpreise beim Detail⸗Absakt.
Um zu bewirken, daß der Preis des Salzes beim Verkaufe im Kleinen uͤberall auf den Satz von hoͤchstens 1 Sgr. fuͤr das Pfund sich stelle, wird neben der Ermaͤßigung des Faktorei⸗-Prei⸗ 6 bis auf 12 Rthlr. fuͤr die Tonne zu 1405 Pfund erforderlich eyn: 1) Die Zahl der vorhandenen offentlichen Salz⸗Verkaufsstellen zu vermehren und 2) in den oͤstlichen Provinzen in ähnlicher Weise, wie in den westlichen Provinzen, Einrichtungen zu treffen, damit in den offentlichen Verkaufsstellen, welche verpacktes Salz absetzen, gegen Erlegung des gesetzlichen Preises volles Reingewicht an die Kaͤufer verabfolgt werden kann.
Zu 1. Die folgende Uebersicht:
Auf jede Ver⸗ kaufsstelle kommen
durchschnittl. Meilen.
Flaͤchen⸗ Inhalt.
Zahl der Sal Ver⸗ kaufaͤstellen.
Provinzen.
Meilen.
70b, 34 49 71,69 39 536 5 21 574,16 33 741,74 38
14,4
Ostpreußen 12,1
Westpreußen
Posen
Pommern. . ..... .. Bren & e Bitis
ran⸗ (Reg. Bez. Pots dam . 24
den⸗ incl. Berlin 382,6 21 burg: (Reg. Bez. Frankfurt. 348,43 33
Sachs 460, 63 84
Westphalen 367,96 47
Rhein⸗ Provinz 187, 14 18 416
ergiebt die Zahl der oͤffentlichen Salz-Verkaufsstellen, welche ge⸗ genwaͤrtig in den einzelnen Provinzen vorhanden sind, im Ver— gleiche mit dem Flächeninhalte der letzteren. Die Provinz Sach— sen erscheint danach — was aus der Lage der Haupt-Salinen erklärlich wird — am dichteslen mit Salz? Verkaufösstellen besetzt, und dort wird es nicht erforderlich seyn, die Zahl derselben noch zu vermehren. In den uͤbrigen Provinzen sind uberhaupt 332 Verkaufsstellen vorhanden. Vermehrt man diese Zahl um 300, also ungefaͤhr auf das Doppelte, und vertheilt die neuen Stellen eiwa in der Art, daß
auf Ostpreußen
Westpreußen
Posen
Pommern
„Schlesien. ⸗ » den Reg.-Bez. Potsdam. .
DR R *
)
kommen, so wird zwar dadurch noch nicht das in Sachsen beste— hende Verhaͤltniß erreicht, indeß kommen alsdann in jeder der ge⸗
1969 Thlr. 28 Sgr. 11 Pf.
J abgeschaͤtzt sind, wogegen die jahrlichen chsennß eren zurfcgelassene Erben 135 Thlr. enn , sind, soll in feinem jetzigen
z sssar x am 12. Mai 1843 garmittags herturseren gonmniss ger sand wn Siadtgerichts an Ker er tf , ., , ind
Rath Herrn Jany, anberaumten ĩ ; ! — — e. ger nr mn nern fer r nr in, unse⸗ Hypothekenschein find in der Registratur einzusehen.
ten, und betrug à) die Total - Versicherungs Summe b) die Gesammt - Prämien- Einnahme u. c) die an Sb. Versicherte Be- zahlte Entschädigung... Im Königreich Preulsen allein wurden für Schäden auf Land-, Fluss- und See- Versicherungen bezahlt Die den Actionairen verblie- d bene Dividende auf ihr Ein- lage · Kapital belief sich auf circa 14 pCt.
Die Kaiserl. Königl. Privilegirte kRIUNI0ONRE AbRlarICADISisGuR TA , le cis-
(Ad riatischer Versicherungs- Verein)
in TRI EST
16211 Thlr. 13 Sgr. 5 Pf. 18151 Thür, 1 967 Pf, at in der am 228,ten v. Mts. stattgefundenen Gene- ; asten auf ral - Versammlung der Actionaire ĩ hren Rechnungs- beigetragen haben.
Abschluls des 4Aten Geschäfts- Jahres gehal-
(9, 208,713 59 740, 29g] 38
nannten Provinzen durchschnittlich nur noch ungefähr 7 A Mei⸗ len auf jede Verkaussstelle, und es wird in der Regel kein Ort von der naͤchsten Verkaufsstelle weiter als 17 Meilen entfernt seyn. Rechnet man — was reichlich genug seyn wird — die An⸗ fuhrkosten für diese 15 Meilen auf 5 Sgr. pro Tonne, so kommt bei einem Preise von 12 Rthlr. pro Tonne das Pfund Salz dem Detaillisten noch immer nicht auf 11 Pfennige zu stehen, und es bleibt ihm, wenn er es zu 1 Sgr. verkauft, ein Gewinnst von 10 pCt., der hoffentlich hinreichen wird, um im Wege der freien Konkurrenz den Detail-Preis des Salzes nicht uͤber ebengedachten Senn steigen zu sehen. ᷣ
as nun den Kosten⸗Aufwand angeht, den die Errichtung von 300 neuen Verkaufsstellen erfordern wird, so ist zunaͤchst zu bemerken, daß die Errichtung neuer Verkaufsstellen eine Ermaͤßi⸗ ** des eigentlichen Verwaltungs⸗Aufwandes bei den jetzt beste⸗
wird. Dena die Debits⸗Provisionen bei letzteren sind uberall mit
Salzmenge und so maͤßig normirt, daß bel wesentlicher Vermin⸗ derung des Absatz⸗Quantums eine Erhohung des Prozentsatzes kaum zu umgehen seyn wird. Es fallen also nur die Transportkosten aus, welche auf die den alten Faktoreien 2c kuͤnftig weniger zuzu— fuͤhrenden Salz⸗Quantitaten treffen. Was aber hier ausfͤllt, muß den neuen Verkaufsstellen zugefuͤhrt werden, und dadurch wird sich im Ganzen noch eine Steigerung der Transportkosten ergeben, deren Betrag zwar, so wie die sonstigen Kosten bei An⸗ legung der neuen Verkaufsstellen, sich zur Zeit nicht im Einzelnen und sn voͤllig bestimmten Zahlen aussprechen lassen, nach einer uͤberschlaglichen Ermittelung, auf Grund der Kosten⸗Betraͤge fur die vorhandenen Debitsstellen, sich aber durchschnittlich auf 500 Rthlr. fuͤr jede neue Anlage berechnen werden. Legt man diesen Satz zum Grunde, so wuͤrde bei Anlegung von 360 neuen Verkaufs⸗ stellen auf einen Kostenbetrag von 156000 Rthlr. zu rechnen seyn, woneben dann noch ein Reserve-⸗Betrag von wenigstens 10000 Rthlr. (20 Debitstellen) auszuwerfen bleibt, um nachzuhelfen, wo die projektirte Zahl der Sellereien sich als unzulaͤnglich erweist.
Zu 2. Das meiste Salz wird in Mengen von 1065 und 2027 Pfund verkauft und den Verkaufsstellen, in Tonnen und Säcken verpackt, zugefuͤhrt. Weil jedoch waͤhrend des Transports und der Lagerung, auch bei verpacktem Salze, die Einwirkung der Luft eine Verminderung herbeifuͤhrt, so wird das in den westlichen Provinzen zum Verkaufe gelangende Salz mit einem Uebergewichte verpackt, und die Käufer empfangen in . dessen, gegen Zahlung des gesetzlichen Preises, das volle Reingewicht, welches dafuͤr geliefert werden müß. Anders verhalt es sich aber in den dͤstlichen Provinzen, indem daselbst die Verpackung ohne Uebergewicht bewirkt wird und zugleich nach alter Observanz, welche durch eine am 11. Februar 1810 ergangene Anordnung bestaͤtigt ist, beim Verkaufe des verpackten Salzes die Vermin⸗ derung des auf den Tonnen vermerkten Bruttogewichts von 1 bis 8 Pfund nicht in Anschlag kommen darf. Diese Einrichtung, bei welcher die Kaͤufer das auf dem Transporte und waͤh— rend der Lagerung geschwundene Salz verlieren, muß be— seitigt werden, weil sonst der Detaihaͤndler gendͤthigt ist, das Maximum des zulassigen Gewichts⸗Verlustes auf den Detailpreis des Salzes zu schlagen. . z entweder gleich bei der Verpackung des Salzes auch in den bͤstli— chen Provinzen die Beigabe eines Uebergewichts anzuordnen, oder die Verkaufsstellen anzuweisen, die nicht vollwichtigen Tonnen und Saͤcke vor dem Verkaufe aufzufüllen. Die erstgedachte Maßregel wuͤrde einfacher seyn. Da jedoch der Verlust am Salze nach Maßgabe der Witterung, so wie nach der Art und Dauer des Transports und der Lagerung, sehr verschieden ist, so läuft man in dem Falle, wenn man das Salz gleich bei der Verpackung mit einem Uebergewichte versehen laͤßt, Gefahr, großere Salzmengen zu verwenden, als der Zweck erheischt, während man sich auf das Nothwendige beschraͤnkt, wenn die Ergaͤnzung des fehlenden Ge— wichts in den Verkaufosstellen gestattet wird. Deshalb wird Letzte⸗ res vorzuziehen seyn.
Im Jahre 1841 sind 347,230 Tonnen verpackten Salzes in den oͤstlichen Provinzen verkauft worden. Geht man der Sicher— heit halber von der Voraussetzung aus, daß jede dieser Tonnen, um aus der Faktorei vollwichtig verkauft zu werden, eines Zusahes von 8 Pfund Salz bedurft haben wuͤrde, so wuͤrden zur Auffuͤl⸗ lung der ganzen Salzmenge 6860 Tonnen Salz erforderlich ge⸗ wesen seyn. Die Ankaufskosten fuͤr diese Salzmenge wurden etwa 15900 Rthlr. betragen haben, und an Transportkosten wurden dafuͤr ungefaͤhr 5006 Rthlr. verausgabt worden seyn, so daß die Lieferung des vollen Reingewichts an die Kaͤufer einen Aufwand von 20, 000 Rthlr. erfordern wuͤrde.
Die Kosten der Anlegung neuer Salxverkaufs-Stellen und der Lieferung vollen Reingewichts in den Verkaufs-Stellen der oͤstlichen Provinzen berechnen sich hiernach vorlaͤufig auf die Summe von 180,000 Rthlr. — Es ist möglich, daß die wirkliche Ausfuͤh⸗ rung des angegebenen Planes eine Ausgabe⸗-Erhoͤhung nicht in
Sollte sich diese Vorausseßzung bestaͤtigen, so wird entweder, so weit sich dazu das Beduͤrfniß herausstellen mochte, eine weitere Vermehrung der Salzverkaufs⸗Stellen eintreten oder das Erspar—
wendet werden koͤnnen.
EI. Kr. C. M. 47, 727 7 '
Versicherungen 386, 155 . zurückgelegt werden konnten, welche letztere zur Vermefrrung des Gru nd-Kapitals᷑o von
2 Millionen Gulden C. M.
nachdem zuvor für den wirkli-
Indem zich die unterzeichnete General-Agenischast
enden Verkaufsstellen im Wefsentlichen nicht zur Folge haben Ruͤcksicht auf die bei jeder Faktorei ic. zum Absatz kommende
an hat dabei die Wahl, Man, ha ; ; an der Stelle des verstorbenen Grafen Andrea Malaccari zum
dem vorlaͤufig berechneten Umfange in Anspruch nehmen wird.
niß in anderer Weise zur Erleichterung der Steuerpflichtigen ver⸗ ö
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
Berlin, Sonnabend den 22sien Ottober
Inhalt.
Amtliche Nachrichten. ö
Nußland und Polen. Petersburg. Unterstuͤtzung von Kasan. —
Perm abgebrannt.
Frankreich. Paris. Vermehrung des Ertrags der indirekten Steuern. — Thiers. — Neise des Ministers der offentlichen Bau⸗ ten. — Brief aus Par is. (Guͤnstiger Stand der Staats⸗Ein⸗ künfte; die Verhandlungen mit Belgien.) ;
Großbritanien und Irland. London. Georg von Cambridge und des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗ Strelitz. — Englische Handels⸗Marine. — Eisenbahn⸗Versteige⸗ rung. — Vermischtes. — Manch ester. Beschluß uͤber die hiesige Aetlen⸗Bank. — Brief aus London. (Lichtseiten des Asphburtonschen Vertrags und des neuen Tarifs.) ;
. Haag. Thronrede bei Eröffnung der General⸗
aaten.
Belgien. Schreiben aus Bruͤssel. . Unterhandlungen mit Frankreich; Gemeinde⸗Wahlen; Königliches Veto.)
Deutsche Bundesstaaten. München. Das Iktober⸗Fest. — Schreiben aus Leipzig. (Der Verein zur Verbreitung guter und wohlfeiler Volksschriften; Industrie⸗Ausstellungen.) — Schrei⸗ ben aus Altenburg. (Die naͤchste Zusammenkuͤnft der Deut⸗ schen Landwirthe) — Ham burg. Hanseatische Dampfschiff⸗ fahrt. — Unterstuͤtzungen aus Oesterreich.
Ostindien. Ergebung Söfter Dschöng 's. — Die Seiks und das Hendschab. = Aufschlüͤffe aus der Burnesschen Korrefpon den; über e . . in Afghanistan. — Huͤͤlfsgesuch des Beherrschers
Inland. Berlin. Alkerböchster Kabinetsbefehl, die Einrichtung und Verwaltung der Patrimonialgerichte betre end. — Br 1 Niederschlesische Eisenbahn. Wenn . ö
Der Gesammtwerth des Real⸗Eigenthums in England.
Amtliche Nachrichten.
Kronit des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Aller naͤdigst geruht: Den Kaufmann Hesnrich enim . in Ancona
Konsul daselbst zu ernennen.
Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz von Preußen, der Prinz und die Prinze ssin Karl, so wie Hoͤchstderen Kin— der, Ihre Königl. Hoheiten der Prinz Friedrich Karl und 9 , nn,. Louise und Anna, sind nach Weimar abgereist.
Der Justiz-Kommissarius und Notarius Gerlach zu Rep— pen ist in gleicher Eigenschaft nach Sonnenburg im Sternberger Kreise versetzt worden.
In der offentlichen Sitzung der Koͤniglichen Akademie der Wissenschaften, zur Feier des Allerhoͤchsten Geburtstages Sr. Ma— jestaͤt des Koͤnigs am 20. Oktober, sprach der vorsitzende Secre— tair, Herr Ehrenberg, in der Einleitungs-Rede uͤber die natur— wissenschaftlich und medizinisch vollig unbegruͤndete Furcht vor kor perlicher Entkraͤftung der Völker durch die fortschreltende Geistes⸗ Entwickelung. Hierauf wurde eine Abhandlung des Herrn Ger— hard uͤber die Minerven-Idole Athens, in Abwesenheit des Ver⸗ fassers, durch Herrn W. Grimm vorgelesen.
Angekommen; Se. Erlaucht der Graf Henrich zu Stolberg-Wernigerode, von Wernigerode.
Zeitungs Nachrichten. Ausland.
Nuß land und Polen.
ö St. Petersburg, 15. Okt. Außer den vielen fuͤr Kasan ven der Krone sowohl als von Privatleuten eingekommenen Unter⸗ suuͤtzungen, hat Se. Majestaͤt der Kaiser befohlen, daß eine Million Rubel Silber aus dem Reichsschatze angewiesen werde, um davon
Vorschuͤsse zum Wiederaufbau und zur Keparatur der beim Brande
jener. Stadt eingeaͤscherten oder beschaͤdigten Gemeinde- und Pri⸗
vathaäͤuser zu machen. Einer so eben eingehenden Nachricht zufolge, ist auch die
Stadt Perm fast gäͤnzich abgebrannt.
Frankreich.
FI. Kr. C. M. erlaubt, dies günstige Resultat zur allgemeinen Kennt- (.
nils zu trauen, welches sich die Gesellschaft in einem so ho- hen Grade zu erfreuen hatte, immer mehr verbreiten und die solide Bärgschast ihres Fonds und die
376, 528 1
alle Elementar- Prämien · Satzen. Berlin, im Oktober 1842. Die General-Agentschaft. Karl Drabitius. (Comtoir: Grünstralse No. 16.
97.913
bringen, darf sie hossen, dals sich das Ver-
Rechtlichkeit ihres NRersahrens zu einer noch grölse- ren Theilnahme einladen werde; — sie empfiehlt sich daher zur Annahme und Leistung sernerer Transport- Versicherungen für Versendungen zu Wasser und zu Lande, sowohl gegen Feuersgefahr allein, als gegen B fr en! zu den bekanuten billigsien
hat, sich gegen 1810 um 200 000 Fr, niedriger gestellt, und der Zoll auf auslandischen Zucker trug 3, 6 9 0hh Fr. weniger ein, als im Jahre 1841. Mit Ausnahme dieser beiden Faͤlle hat man nur Verbesserungen anzuführen. Die Haupt-Vermehrungen ha— ben, bei den Einregistrirungs- und Hypotheken⸗Gebühren, bei den Zoͤllen, bei den Getraͤnken, bei dein inländischen Zucker und bei
dem Taback stattgefunden. In den Jahren 1840 und 1841 hiel⸗
Abreise des Prinien ten sich die Einregistrirungs- Gebühren auf derselben Höoͤhe von
143 Millionen Fr.; im Jahre 1842 sind sie auf 146 Millionen Fr. gestiegen. Man wuͤrde sich uͤbrigens irren, wenn man in der Vermehrung der Einregistrirungs- und Hypotheken- Gebuͤhren ein Anzeichen des Wohlstandes er— blicken wollte. Dieser Einnahmezweig kann dem Schatze einen großen Ertrag liefern, ohne daß die allgemeine Lage des Landes dadurch besser wird. Die einzige gegründete Folgerung, die man aus einer Vermehrung jenes wichtigen Elements unserer Einnah—⸗ men ziehen kann, ist die, daß das Eigenthum bei uns immer be— weglicher wird, sich immer mehr theilt und immer mehr verschul⸗ det, was, wie man einraͤumen wird, nicht immer ein Zeichen des Reichthums ist Die Zoll⸗ Einnahme hat sich, gegen 1840 gehal⸗ ten, um 19 Millionen und, gegen 1841 gehalten, um 8 Milfionen Fr. vermehrt. Die Getränke⸗Steuer nimmt, troß der vielfachen Hemmniß, die man der Consumtion in den Weg gelegt hat, jaͤhr⸗ lich zu. Sle betrug im Jahre 1840: 65 Millicnen, im Jahre 1841: 67 Millionen und ist in diesem Jahre auf 76 Missionen gestiegen. Was den Taback betrifft, so sst derselbe jetzt eine der Hauptquellen unserer Einnahme geworden. Er wird dem Schatze in diesem Jahre uͤber 80 Milllonen und in weniger als fuͤnf Jahren gewiß 19 Millionen eintragen, also den elften Theil un⸗ serer Gesammt⸗ Einnahmen. Diese Steuer ist um so leichter zu tragen, da der Taback jedenfalls zu den Luxus-AUrtikeln gezaͤhlt werden muß.“ f Im Constitutionnel liest man: „Vor etwa einer Woche kuͤndigte ein. Journal an, daß Herr Thiers in 8 Tagen in Paris Äintreffen wuͤrde, und insinuirte dabei, daß diese Rückkehr mit der Ruͤckkehr des Königs zusammenträͤfe. Es war nicht ein wahres Wort an jener Nachricht. Alle Personen, die Herrn Thiers ken— nen, wissen sehr wohl, daß er sich in Lille befindet, mit Elfer sei⸗ nen historischen Arbeiten obliegt und niemals daran gedacht hat, vor dem November nach Paris zurückzukehren. Um jenem Jour⸗ nal, welches gestern schon wieder anzeigt, daß Herr Thiers in Pa⸗ ris eingetroffen sey, unnütze Muthmaßungen und Hypothesen zu ersparen, so bemerken wir demselben, daß es falsch berichtet ist, daß Herr Thiers sich nicht in Paris befindet, sondern in Lille aus— schließͤlich mit der „Geschichte des Konsulats und des Kaiserreiches“ . , 8. ?
er Minister der offentlichen Bauten, Herr Teste, hat gestern seine Reise nach den suͤdlichen , 3 . nicht vor den ersten Tagen des Novembers in Ver zuruückerwar⸗ . Bir e n,, 3 in Bezug auf die Frage, welche jeßt den Minister-⸗Rath fast ausschließli ä k st ausschließlich beschaͤftigt, gefaßt
tt Paris, 16. 9kt. aus den Tabellen der Verw neun er so gröͤß lische A
diese Thatsache ist nicht schen Staatskunst schmeichein
O
2 und , Staats ⸗Einkuͤnften zufrieden⸗ gestellt,. Man bemerkt naͤmlich, daß die Zunahme der indi— rekten Steuern im ersten Trimester bedeutend stärker gewesen ist, als im dritten; man rechnet aus, bis zu welcher Summe der Er— trag dieser Steuern gestiegen seyn wuͤrde, wenn sie in staͤtiger Progression gewachsen waren „und mittelst dieser und aͤhnlicher Betrachtungen kommt man gluͤcklich dahin, das wirklich gewonnene Ergebniß ziemlich mittelmäßig zu finden. Sonderbar ist es, daß von den systematischen Tadlern keiner daran denkt, eine sehr reelle Schattenselte dieser Sache hervorzuheben, namlich den Umstand, daß mit dem Ertrage der indirekten Steuern nothwendigerweise auch der relative Druck waͤchst, den dieselben, kraft ihrer hoͤchst unbilligen Vertheilung, auf die aàrmeren Volksklassen ausüben. Alle Kdpfe sind in diesem Augenblicke voll von dem Gedan⸗ ken des Franzoösisch⸗Belgischen Zoll-Vereins. Das auf die Han—⸗ dels⸗Einigung zwischen Frankreich und Belgien abzweckende Projekt wird leidenschaftlich bekaͤmpft und mit eben so großer Warme verfochten, ohne daß indessen bis jetzt eine ernstliche Furcht bei seinen Gegnern oder eine wahrhafte Hoffnung bei seinen Ver— theidigern bemerklich waͤre. Es ist vielmehr in den Einen wie in den Anderen ein gewisser Unglauben, den man auf der einen Seite vergebens unter zuversichtlichen Mienen und Worten zu verbergen sucht. Im Ministerlum selbst ist man, wie schon fruͤ⸗ her gesagt, nichts weniger als einig uͤber die Zweckmaͤßigkeit des Zoll- Vereins, und qußerdem ist noch nicht einmal ein bestimmter Vorschlag uͤber die Art und Weise der Ausfuͤhrung dieser Idee n. worden. Man hat bisher theils von einem Handels— ertrage gesprochen, in welchem Vorbehalte zu Gunsten der Französischen Eisen-Industrie und der Fran oͤsischen Holz⸗ Production gemacht werden sollten, theils hat man den Gedanken eines stufenweise von Jahr zu Jahr abnehmenden Zoll⸗Tarifs in Anregung gebracht. Aber keiner dieser Piaͤne hat bis jetzt die Form eines den Verhandlungen zur festen Grundlage dienenden bestimmten Entwurfs angenommen. Inzwischen ist es gewiß, daß die vorläufigen Berathungen zwischen' dem hiesigen Kabinet und dem Köoͤnig Leopold in Person bereits begonnen ha⸗ ben, und daß mehrere Belgische Staatsmänner von Bruͤssel nach
Paris berufen sind, um den ferneren Gang dieser Angelegenheit zu betreiben und zu beschleunigen.
Die Gegner des Zoll⸗Vereins suchen Alles hervor, was ir⸗ gendwie als ein Einwurf gegen denselben gebraucht werden kann, so z. B. den Vorwurf der Undankbarkelt, den man von hier aus den Belgiern freilich schen oft gemacht hat, indem man der Meinung zu seyn scheint, daß Belgien verpflichtet sey, zum Dank fuͤr die Rettung seiner Selbststandigkeit durch Frankreich, eben diese Selbststaͤndigkeit in die Hande er ren, zu resigniren. Es ist ubrigens von allen Seiten eingestanden und anerkannt, daß der Zoll-Verband mit Belgien nur als der Uebergang zur Ver— schmelzung dieses Staates mit Frankreich Werth habe und ein— gegangen werden koͤnne; nur daß man hier die fragliche politische Wirkung der Handels-Einigung in Zweifel zieht, wahrend man sie dort als ganz unfehlbar betrachtet und darstellt.
Großbritanien und Irland.
London, 15. Okt. Der Prinz Georg von Cambridge hat sich von London, wo er sich seit seiner Ruͤckkehr aus Deutschland aufgehalten hatte, wieder nach Leeds, seiner Garnisonstadt, begeben. . von Mecklenburg⸗-Strelitz ist ebendahln ab⸗ gereist.
Die Zahl der am 31. Dezember 1841 in die offentlichen Register eingetragenen Englischen Handelsschiffe ist folgende: Se⸗ gelschiffe unter 50 Tonnen 8319, zusammen mit einem Gehalt von 249,996 Tonnen. Schiffe uͤber 50 Tonnen 13,538, mit einem Gehalt von 2. 540,952 Tonnen. Gesammtzahl der Segel schiffe: 21,957 mit einem Gehalt von 2,790 948 Tonnen. Dampf⸗ schiffe unter 59 Tonnen 325, mit einem Gehalt von 8166 Tonnen. Dampfschiffe uͤber 50 Tonnen 465, mit einem Gehalt von S7. 5lz Tonnen. Zusammen 790 Dampfschiffe, Tonnengehalt 965, 678.
Die 36 Englische Meilen lange Clarence-Eisenbahn in der Grafschaft Durham, die vom Flusse Tees bis Stockton reicht, eine der ersten, die nach der Manchester⸗Liverpooler mit 3 Million Pfd. St. Kosten gebaut wurde, soll im November oͤffentlich im Executionsweg versteigert werden; der erste Fall dieser Art.
Aus amtlichen, unlaͤngst verdͤffentlichten Aktenstuͤcken geht hervor, daß die Vollziehung des Vertrags vom 15. Juli 1840 England 95 Mill. Pfd. St. gekostet hat.
In Cork sind 150 Irlaͤndische Auswanderer im erbarmungs— wuͤrdigsten Zustand aus den Vereinigten Staaten, wo sie keine Arbeit finden konnten, zuruͤckgekommen, und mehrere Hunderte werden ihnen ins Vaterland nachfolgen.
Manchester, 15. Okt. (B. H.) Der hiesige Guardian enthalt einen langen Bericht uͤber eine Versammiung der Actio— naire der Manchester⸗Bank, welche am 14ten in dem großen Saale des York⸗Hotel stattgehabt hat. Den Vorsitz fuhrte einer der Direktoren der Bank, Herr Spencer, welcher, nach Andeu— tung des schlechten Zustandes der Bank, fuͤr die Direktoren der— selben (natuͤrlich mit Ausnahme des entflohenen Burdekin) wenig— stens das Lob in Anspruch nahm, daß sie nicht auf Unkoͤsten der anderen Aetionaire sich in Sicherheit zu stellen versucht haben, sondern mit nicht weniger als 11,900 Actsen bei dem Institute betheiligt seyen. Dann ließ er den Bericht uͤber die Geschaͤfte der Bank und deren Verwaltung seit der letzten Jahres⸗Versammlung verlesen, in wel— chem die Direktoren bekennen, daß sie sich bisher durch die Be— richte des leitenden Comité's (Burdekin an der Spitze) uͤber den Status der Bank haben taͤuschen und in Unwissenhelt halten las⸗ sen uͤber die Existenz eines Defizits in der Bank, welches am 30. Juni d. J. bei einem Passiv-Betrage von zusammen 1816452 Pfd., is Sh. 11 Pee. sich auf 16, 2i3 Pfd. I Sh. be— laufen habe, Zu diesem Defizit muͤsse indeß noch der Verlust der gesammten 741,030 Pfd. betragenden Actien, so wie des Reserve⸗ Fonds und des diesjährigen Gewinnes, zusammen 43,669 Pfd. 8 Sh. ) Pee. hinzugerechnet werden, um den Gesammt-⸗Verlust der Actionaire zu bestimmen, so daß diese Letzteren also eine Summe von im Ganzen 00, 887 Pfd. 15 Sh. 9 Pee. als verloren anzusehen haben. Was den Unterschleif Burdekin's betrifft, so ist der Betrag der von ihm gestohlenen Summe noch nicht bekannt; man glaubt in⸗ deß, daß sie den Betrag der fuͤr ihn gestellten Cautionen nicht uͤbersteigen wird. Der Bericht fordert die Actionaire zu einem Nachschusse von 2 Pfd. fuͤr die Actie auf und schließt damit, die Aufloͤsung der Actien-Gesellschaft anzuempfehlen. Der Bericht wurde nach laͤngerer Debatte genehmigt, und die Versammlung trennte sich, nachdem noch einige vorbereitende Maßnahmen be⸗ hufs der Liquidation der Bank getroffen worden waren.
X London, 15. Okt. Ungeachtet des mannigfachen Ta— dels, der diesseitig über den von Lord Ashburton mit Herrn Web— ster unterzeichneten Vertrag ausgesprochen worden ist, und trotz der Lobeserhebungen, die dem Letzgenannten uͤber dessen Abschluß jenseits des Atlantischen Meeres, so wie in den Franzoͤsischen Blättern wur— den, scheint mir derselbe doch keinesweges so nachtheilig fuͤr unser Land, als man nach jenen Ausspruͤchen wohl glauben moͤchte. Der Vertrag ist fuͤr unser Volk so ehrenvoll als vortheilhaft, und zwar eben so sehr wegen dessen, was in demselben steht, als was darin unerwaͤhnt geblieben ist. Diese ebengedachte
Tichterwaͤhnung betrifft nänilich die ganze, von den Russisch-⸗Ame— rikanischen Besitzungen bis zu der Mexikanischen Graͤnze in Ka— lifornien sich hinstreckende Nord west-Kuůste jenes Welttheils, welche mindestens eben so wichtig ist als ein unbewohnter, jetzt bereits sehr abgeholzter Binnenlaͤndischer Landstrich in Maine, den man mit aͤußerst geringer Verruͤckung der fruͤher von den Vereinigten Staaten verworfenen, von unserer Regie⸗ rung aber gebilligten Vermittelungs-Linie des Köͤnigs der Niederlande jetzt als feste nordostliche Graͤnze ange⸗ nommen hat. Die Nordwest-Kuͤste Amerika's, an welcher die Vereinigten Staaten zu Anfang dieses Jahrhunderts Forts und Niederlassungen besaßen und betraͤchtlichen Handel nach Ost-Asien und der Suͤdsee trieben, befand sich zur Zeit des Abschlus⸗ ses des Genter Friedens, 1815, durch Waffengewalt in unseren
Haäͤnden. Es wurde damals festgeseßbzt, daß nach einem gewissen
Zeitraume uͤber den Besitz dieser ganzen ungeheuren Kuͤstenstrecke