Ostentation auffielen, so sind wir doch Alle von den aufrichtig sten 2 fuͤr * Wohl eines Fuͤrstenpaares beseelt, das seit sei⸗ ner langjaͤhrigen Anwesenheit in hiesiger Stadt tausendfaͤltige Be⸗ weise eines liberalen Wirkens und wohlthaätigen Herzens gab. Möge es Ihren Koͤnigl. Hoheiten vergoͤnnt seyn, noch recht lange in aͤhnlichem Sinne zu wirken! ⸗
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Die Schottische Kirche und ihre Zerwürfnisse.
H Edinburg, 26. Okt. Ich fuͤhle sehr wohl die eigen⸗ thuͤmlichen Schwierigkeiten, die mit einem Versuche verknüpft sind, Ihnen eine angemessene und unparteiische Schilderung von den Zwistigkeiten zu geben, welche die Schottische Kirche gegenwaͤrtig zerruͤtten; und indem ich, als bloßer Zuschauer des Streites, es unternehme, verlasse ich mich mehr auf meine eigene leidenschafts⸗ lose Ansicht der Ereignisse und Schriften, die taͤglich zu meiner Kenntniß kommen, als auf die Erfahrung, die ich von diesen Dis⸗ kussionen erlangt habe, die nur in dem einzigen Punkte uͤberein⸗ zukommen scheinen, daß sie eben so unlösbar sind, als sie wahr⸗ scheinlich Unheil stiften werden. Der Gegenstand verdient jedoch alle Aufmerksamkeit. Die Schottische Kirche ist die einzige Insti⸗ tution dieses Landes, welche als das Bollwerk der Natsonalitaͤt des Volkes uͤbrig bleibt. Der Tempel des Konvents ist noch das Depositorium jener rauhen Froͤmmigkeit, die durch einen Enthu⸗ siasmus genaͤhrt wird, der die Disziplin eines mehr formellen Ri⸗ tus und die Erfindungen einer ceremonioͤseren Andacht verachtet. Der schlichte, unbeugsame Sinn des Schottischen Volkes ver⸗ langt eine solche Form des Gottes dienstes, die sie, kraft des Unions⸗ Traktats und der Erklaͤrung, die jeder Souverain des Vereinig⸗ ten Koͤnigreichs bei seiner Thronbesteigung ablegen muß, beibehici— ten, als sie dem Schwester⸗Koͤnigreich die ganze exekutive Gewalt und selbst die Appellations-Gerichtsbarkeit uͤber die Verwaltung ihrer Civil⸗Gesetze uͤbertrugen.
Der Streit, welcher jetzt in der Schottischen Kirche wuͤthet, ist auch nicht von neuerem Datum. Seine unmittelbare Entste⸗ hung schreibt sich allerdings von einer neueren Akte der General⸗ Versammlung der Kirche her; aber der wahre Grund ist jener nie endende Streit zwischen dem vom Staate verwalteten Eivil⸗ Geseße und der von den Dienern der Kirche im Namen ihres goͤttlichen Stifters verlangten geistigen Unabhaͤngigkeit. Welche Kirche wäre nicht Zeuge eines solchen Kampfes gewesen? In welcher Kirche sind nicht Prinzipien vertheidigt worden, die mit einer vollständigen und redlichen Verwaltung der Civil⸗Justiz un— vereinbar waren?
Es möchte gut seyn, hier zu bemerken, daß die Verfassung der Schottischen Kirche die ganze geistliche Gewalt einer Reihe von Repraͤsentativ-⸗Koͤrperschaften uͤbertraͤgt, die der Mehrzahl nach aus Geistlichen und dem kleineren Theile 64 aus den aäͤltesten Laien (lay-eldders) zusammengesetzt sind. Die Kirchen-Session in jedem Kirchspiele besteht aus dem Geistlichen und den Aeltesten des Kirchspiels; das Presbyterium ist eine großere Koͤrperschaft, die aus den Geistlichen und einigen Aeltesten mehrerer Kirchspiele, und die Synode ist eine Provinzial-Körperschaft, welche aus den Repraͤsentanten mehrerer Presbyterien besteht; die General-Ver⸗ sammlung ist das Parlament der ganzen Kirche, dem ein Kom— missarius im Namen der Krone präsidirt. Die Zahl der Laien⸗ Mitglieder in der General-Versammlung ist durch die Verfassung der Kirche bestimmt.
Die unmittelbare Entstehung des gegenwaͤrtigen Streites ist folgende: Im Jahre 1834 erklärte dse General-Versammlung durch eine foͤrmliche Akte, „daß es ein ,,,, der Schottischen Kirche sey, daß keiner Congregation gegen den Willen des Volks ein Pastor aufgedrungen werden duärfe“, und es wurde ferner beschlossen, „daß, wenn bei Besetzung einer vakanten Pfarrstelle die Mehrzahl der maͤnnlichen Familien⸗Haͤupter, welche Mitglieder der vakanten Congregation und in voller Gemeinschaft mit der Kirche sind, die Person mißbilligt, die der Patron der genannten Pfarre fuͤr dieselbe bestimmt, eine solche Mißbilligung fuͤr das Presbyterium als ein hinreichender Grund gelten soll, eine solche Person zu verwerfen, und daß dieselbe demgemaͤß ver— worfen wird.“
Die Geseßzlichkeit, so wie die Schicklichkeit dieser Akte oder Resolution (seitdem die Veto⸗Akte genannt), wurde fowohl in der General-Versammlung als anderswo sorgfaͤltig erwogen und er⸗ oͤrtert. Viele ausgezeichnete Rechtsgelehrte nahmen Theil an der Diskussion, und eine große Majoritat derselben war der Meinung, daß die Akte außer der Kompetenz der General-⸗Versammlung liege, indem sie ein direkter und offenbarer Eingriff in die Rechte der Patrone und der Kandidaten (presentees) sey. Sie werden be⸗ merken, daß die auf solche Weise den Congregationen beigelegte Macht, die Geistlichen zu verwerfen, nicht auf einer angendmme—⸗ nen Keherei oder Untuͤchtigkeit der verworfenen Person, sondern ganz einfach darauf beruht, daß sie der Majoritaͤt der Congrega⸗ tion mißfaällig ist. Der Vorfall in Auchterarder ereignete sich bald nach der Annahme der Veto-Akte. Herr Robert Young war jenem Kirchspiel durch den Patron, den Gra— fen Kinnoul, vorgeschlagen worden; aber das Presbyterium, worin jenes Kirchspiel liegt, weigerte sich, ihn einzufuͤhren oder auch nur seine Fähigkeiten zu pruͤfen, well nach den Bestimmun— gen der Veto⸗Akte eine Majoritaͤt der Congregation ihre Mißbil⸗ ligung des Kandidaten erklärte, obgleich sie keine Gruͤnde gegen die Person oder die Lehre des Herrn Young angab. Unter diefen Umständen erhoben der Patron und der Kandibat eine Klage ge⸗ gen das Presbyterium, um ihre wahre gegenseitige Stellung durch das Urtheil des Sessionsgerichts zu bestfinmen Und sodann von dem Presbyterium Schaden-Ersatz dafuͤr zu verlangen, daß es übereingekommen sey, den vorgeschlagenen Geistlichen von dem ge⸗
seßlichen Genusse des Gehalts, wozu er berechtigt war, aus zuschise⸗ hen Im Laufe diefes Verfahrens entschieden alle Gerichishdfe Schottlands und zuletzt das Oberhaus als höͤchstes Appellations⸗ . indem es der Vet o⸗Akte der Gene— = orchte, pflichtwi t , . . 3 . ö ein. en, pflichtwidrig und gegen die Gesetze e Civil, und die geistlichen Behör feindselig gegenuber. Die . . n fle byterium durch Befolgung der Akte der ere n rf , das Gesetz verletzt und daß folglich die ener al. Ber sammiund nicht berechtigt sey, zu erklaͤren und zu beschließen, was sie in 6 Akte vom Jahre 1854 bekannt gemacht habe. Die General⸗Ver⸗ sammlung behauptete dagegen, daß den Civil⸗ Gerichts ofen keine Jurisdictlon über die Präfung, die Perufung, die rdinirung und Zulassung von Geistlichen zustehe, sondern daß sie nur nach dem Civsl⸗-Recht uͤßer die Emolumente der Pfahre a. Unt. scheiden, durchaus aber nicht das Recht haͤtten, bel einer Jö. Frage mit einem Presbyterlum äber einen jener Punkte n ÜUrtheil abzugeben. Es war somit ein Versuch gemacht, einen Un⸗ terschied festzustellen zwischen dem Gehalt der Pfarre, welches, als weltliches Eigenthum der Kirche, unleugbar innerhalb der Juris⸗ diction der Civilgerichte liegt, und dem Rechte der Einfuͤhrüng in
2208
die Pfruͤnde, welches ausschließlich von dem Presbyterium in An⸗ spruch genommen wird. Diese Unterscheidung ist jedoch eine truͤ⸗ gerische, denn es ist klar, daß ein Gelsilicher, der nicht eingefuhrt worden ist, weder dem Gesetze noch seinem Gewissen nach die Be⸗ soldung erheben kann, und es ist weder r mne noch ůber⸗
haupt moglich, daß ein Geistlicher in die Pflichten seines Amtes eingeführt werde, ohne die Vorthelle desselben zu genießen.
Die Gesetze, welche die Verhaͤltnisse der Kirche und der Civil⸗ gerichte in Schottland regullren, sind alt, ja, sie sind in der That gleichzeitig mit den verschiedenen Veraͤnderungen, die im 16ten und 17ten Jahrhundert in der kirchlichen Verfassung dieses Kö⸗ nigreichs stattfanden; aber sie sind in der vorliegenden Frage so wesentlich, daß ich sie hier kurz anfuͤhren 3 Durch eine von dem ersten Parlamente unter Koͤnig Jakob VI. (1567) ange—⸗ nommene Akte wurde erklaͤrt, daß die Pruͤfung und Zulassun von Geistlichen allein der Kirche zustehe; aber die Ernennung ung das Laien⸗Patronatsrecht blieb ausschließlich „den gerechten und alten Patronen vorbehalten“, mit der Bedingung jedoch, daß im Falle der von einem Patron Ernannte von den unteren geistlichen Behoͤrden verworfen wurde, eine Berufung an die General⸗ Ver⸗ sammlung stattfinden sollte. Dies Gesetz wurde daher die hoͤchste Entscheidung dieser Frage der letztgenannten Koöͤrperschaft zu uͤber⸗ tragen scheinen. Im Jahre 156972 wurde jedoch diese Akte durch eine andere verdraͤngt, welche festsetzte, „daß die Presbyterien, gemaͤß der Disziplin der Kirche, volle Gewalt haben sollten, zu ernennen und in allen geistlichen Angelegenheiten innerhalb ihres Bezirks zu entscheiden, un ter der Bedingung, daß die o ben⸗ genannten Presbyterien verpflichtet und gehalten Lastricted) seyen, jeden von Sr. Majestät oder von Laien-Patronen ernannten qualifizirten Geistlichen anzunehmen und zuzulassen.“ Die Gegner der gegenwaͤr⸗ tigen Forderungen der General-Versammlung stuͤtzen ß Argu⸗ mente hauptsaͤchlich auf diese Worte; denn dle Akie Jakob's VI., obgleich unter Karl II. aufgehoben, wurde nach der Wiederher⸗ stellung der presbyterianischen Kirche unter Wilhelm und Maria im Jahre 1690 erneuert, und durch den Unions⸗-Vertrag vom Jahre 1706 und die Statuten der Regierung der Koͤnigin Anna in Betreff der Schottischen Kirche bestätigt. Es wird in der That zugegeben, daß die Statuten von 16990 den Theil des Gesetzes hes der Jakob's VI., welcher das Recht der Laien⸗Patrone schuüͤtzte, nicht wiederherstellte, sondern erklaͤrte, daß derselbe spaͤter in Er⸗ waͤgung gezogen werden solle. Die Rechte der Lalen-Patrone blieben von jenem Jahre bis zum zehnten Regierungs⸗Jahre der Königin Anna gaͤnzlich unberuͤctsichtigt; in dlesem letztgenannten Jahre nahm das Parlament des damals vereinigten Königreichs von Großbritanien eine Bill an, welche den Patronen das Recht der Ernennung wiedergab. Die Schottische Kirche protestirte da⸗ mals gegen diese Akte, als eine Verletzung der in dem Unions⸗ Vertrage gegebenen Verheißungen des Schutzes; denn die Akte stellte ein Verfahren wieder her, das zur Zeit der Abschlleßung des Unions-Traktats keinen Theil des Gesetzes oder der Gebraͤuche der Kirche bildete. Dieser Protest ist jetzt erneuert worden, und in einer feierlichen Erklarung der General-Versammlung vom Mai 1842 findet sich folgende Stelle, die eine Idee von dem Ton geben kann, den man angenommen hat: „Die General-⸗Versamm⸗ lung verlangt im Namen und zum Besten der Kirche, der Na⸗ tion und des Volkes von Schottland als ein Recht, daß sie ihre Freiheiten, Verwaltung, Disziplin, Rechte und Pri—⸗ vilegien, gemaͤß dem besonders fuͤr die Vertheidigung der Freiheiten ihres Volkes erlassenen Gesetze, frei besitzen und ausuͤben darf, und daß sie hierin gegen dle verfassungswidrigen und ungeseßzlichen Eingriffe des Sessionshofes geschuͤtzt und dem Volk seine christlichen und constltutlonellen Rechte und Freiheiten gesichert werden; und sie erklart, daß sie in Uebereinstimmung mit dem Worte Gottes, der genehmigten und anerkannten Richt— schnur dieser Kirche und mit den Vorschriften ihres Gewissens keine Geistlichen in die reklamirenden Gemeinden einfuͤhren oder die Verwaltung der christlichen Kirche, welche dem von dem Ses⸗ sionshofe versuchten Zwange unterworfen ist, leiten kann, und daß sie, auf die Gefahr hin, die vom Staate verliehenen zeitlichen Guter und Vortheile ju verlieren, sich weigern muß, dies zu thun und unter Gottes Beistand diese Weigerung auch durchfuͤhren wird; und sie versichert hiermit, daß alle Entscheidungen von Gerichtshoͤfen und alle Parlaments⸗-Akten, welche der Verwaltung, der Disziplin, den Rechten und Privilegien dieser Kirche zuwider i. null und nichtig und ohne alle gesetzliche Guͤltigkeit seyn ollen.“
Dieser etwas deklamatorischen Sprache, die gegenwartig in Schottland nur zu gewoͤhnlich ist, stellt das Geseß den bestimm—⸗ ten Inhalt eines Statuts und die zur Aufrechthaͤltung des Ge—⸗ setzes erforderliche Kraft entgegen. Ich habe hier versucht, die Entstehung des Streites darzustellen, in meinem naͤchsten Schrei⸗ ben werde ich einige Ereignisse mittheilen, die den Fortgang des⸗ selben bezeichnet haben.
Vom 24. Mai 1840 bis 22. Mal 1841 sind durch das Londoner Post⸗Amt versandt worden:
33, 405,915 ungestempelte und 24,299 949 gestempelte Briefe.
Die Erwartungen von dem Finanz⸗Ertrage der Row— land Hillschen Post⸗Reform sind, wie durch technische Gutachten bereits im voraus nachgewlesen war, gänzlich verfehlt worden.
Pro 1839 betrug die gesammte Brutto⸗Einnahme der Eng⸗
lischen Post ...... ... 6 2, 346,278 Pfd. St. die gesammte Ausgabe ..... K 686, J68
der , a n, , . Ts s FR
Pro 1840 Brutto⸗Einnahme 2, 390,763 Pfd. St. Ausgabe. 756,999 Netto⸗Ertrag ...... ...... 1,633,764 Pro 1841 Netto⸗Einnahme 1,369, 604 Pfd. St. Ausgabe. 903,577 Netto⸗Ertrag ...... ...... 465,B 927 ⸗ Der Ausfall gegen die beiden früheren Jahre betragt mithin circa 1,200 0090 Pfd. St., oder 87 Millionen Thaler. Die jetzigen gesammten Finanz⸗Verhaͤltnisse der Englischen Post⸗Verwaltung gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: unter dem obigen Netto⸗Ertrage von. . .... .. 465,977 Pfd. St. an,, , . 128,500 mit begriffen, welche nach Aufhebung aller Porto⸗ Freihelten fuͤr Dienst⸗Korrespondenz aus ande⸗ ren Staats⸗Kassen in die Post⸗Kasse gelt werden. Der wirkliche Netto⸗Ertrag belaͤuft sich daher nur auf ..... ...... ..... ... ..... ...
2
7, 327 Pfd. S.
ierunter ist zugleich der ganze Netto⸗Ertrag der auslaͤndischen
und uͤberseeischen Korrespondenz mit begriffen, auf den die Hillsch
Reform sich nicht erstreckt. Da dieser Zweig der Post⸗Verwal⸗
tung einen jahrlichen Ertrag von 330 bis 350 000 Pfd. St. lie—⸗
fert, so kommt der Ertrag der inlaͤndischen Posten nach der Hill schen Reform auf Null zu stehen.
Bei der uu·bersecischen Korrespondenz ist übrigens noch in Be— tracht zu ziehen, daß die ganze Ausgabe fuͤr Postschiffe (Paketboͤte) von der edel ranl lk bestritten und nicht aus der. Po Revenue entnommen wird. Diese Ausgabe beläuft sich fuͤr Dampf bote (die Segelschiffe ungerechnet) auf mindestens 100000 Pfd. St. jaͤhrlich. Der gesammte Kosten⸗Aufwand fuͤr Post⸗Befoͤrderungen wird daher in England durch die Post-Einnahme nicht gede⸗ vielmehr bedarf das Englische Postwesen, statt Ueberschüͤsse zu waͤhren, eines jährlichen Zuschusses von 40 bis 50, 000 8. 1 aus den Staats⸗Einkuͤnften, wie dies denn auch bereits Sir bert Peel im Allgemeinen, und ohne auf die obigen Details ein⸗ zugehen, in seiner Rede vom 11. Maͤrz d. J. anerkannt hat.
—ᷣᷣ¶ᷣ¶Quip * —
EBFPer liner Börse. Den 3. November 1842.
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
M 307.
.
Inhalt.
ichten
ö Sitzung vom 26. Oktober. Die Eisen⸗ bahnen. — Garantie der Zinsen des Anlage-Kapitals.
Rußland und Polen. St. Pet ersburg. Fürstin Golizyn *. —
ourngl des Debats und der Ministerium vom 29. Oktober. — Noch ein Wort uͤber die
.
.
Brandstiftungen. Frankreich. Courrier fran gats über da
Vermischtes. — Schreiben aus Paris. Parteistellung in der Belgischen Zoll⸗Vereinigungs⸗Frage.) London. Veraͤnderuüng in der Constitution von Neufundland. — Gegengeschenke an den Imam von Muskat. — Der Herzog von Richmond und seine Paͤchter. — Der Getraidehandel nach dem neuen Korngesetz. — Unzulan en Schutzes der Dampfkessel auf Krie auf den Themse⸗Tunnel. — Verm Aus dem Hag Belgien. Schreiben aus Bruͤ juͤngsten Gemeinde⸗Wahlen.) ; Deutsche Bundesstaaten. Munchen. Aus Hohen Aargau's Repressalien. — Vaterlaͤndische Hefte. — Hebel's Werke. — Darmstadt. — Meiningen. Schüler in christlichen Schulen. Triest. Die hiesige Boͤrse sucht Verbindungen mit
Von der Serbischen Graͤnz e. Greuelthaten der neuen i Pforte noch nicht angelangt. uͤckkehr des Admiral Massien de Clerval. —
Berichtigende Erlaͤuterung zu dem gestern s der Posener Zeitung.
Dle Eisenbahn von der Oder nach Preußen.
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Don Juau. — Hohenschwangau.
Großbritanien und J
s⸗Dampfsch
Niederlan . f el. (Verlauf und Resultate der
chwangau. — Karlsruhe.
Oesterreich. Ostindien anz Serbien. Regierung. — Das Berat ber a Plata⸗Staaten. R Nachrichten aus Buen
egebenen Artikel au
J , Dee ge .
Königliche Oper.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
g haben Allergnäͤdigst geruht: len⸗Rath Joel Wolf Meyer zu Berlin den zien⸗Raths zu verleihen; und Aeltesten, Kammerhe
Se. Majestaͤt der Kon Dem Kommerz Titel eines Geh 1 Die Wahl des bisherigen
Bret tor der Jie fe Grottraner gr
eimen Kommer
'ürstenthums⸗Landsche Zeitraum von Weihnachten 1811 bis dahin 1841 zu bi Heute wird das 23ste Stuͤck der GesetzSammlun ben, welches in der Zeitungs⸗-Ausgabe⸗Expedition, Straße Nr. 20, zu 6 Sgr. das Exemplar Druckpapier, auch einzeln abzulassen ist, und enthaͤlt: die Allerhoͤchsten Kabinets⸗ Ordres unter Nr. 2304. betreffend den Zoll⸗Tarif fuͤr die Jahre 1843, 1844 und 1845, nebst dem Zoll⸗Tarife selbst; und 2306. die fuͤr einige Wagren⸗AUrtikel eintretende Erhöͤhung der Eingangs⸗Zollsaͤtze betreffend. Saͤmmtlich vom 18. Oktober d. J.
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pandauer⸗
= Er. Cour. ö Er. Cour. Fonds. 8 urn n. Actie n. 8 aa, . Gan St. Schuld- Ser.) 33 104 1035 Br. Poti. Bisenb. 6 — 1233 ꝑr. Rugl. Obl. 3 ö. 1025 103 40. 40. Prior. Ob. 4 103 102 Präm. Seh. der Mg. Lpꝛ. Eisenb. — . 121 Seebaudlun. 903 — AAo. do. Prior. Obl. 4 — 102 HKur- u. Neumrk. hnrl. Aub. Bigenb.— 194 103 Sehuldverschr. 33 101 1015 40. do. Prior. Obl. 193 64 kerl. adi · bl. ) 3 I0 — Du. Rib. Ri-. 5 56 S5 Dan. do. in TE. — 418 — Ao. do. Prior. Obl. 4 — 22 Woeatp. Pfandbr. 35 102 — Nphein. Risenb. 6 80 79 Groseb. Pos. do,. d 1057 — ao. do. Prior. Obl. 4 965 — do. do. 35 102 * Berl. Frankf. Eis. 5 101 100 eiyr. Pt: vdbr. . ö rie drics d'or — 13 13 2 ao. ö. 1033 108 ir. Gol dmun- ? Kur- u. Neum. do. 3 101 3 non à 8 TE. in. 104 9 Sebleaische do. 3 1023 ere . 1 3 4 ) Der Kzuser vergütet auf den am Z. Januar 1843 tälligen Coupon pCt. Pr. Cour. IV ech sel- Cours. Thlr. zu 30 Sgr. hriet. Geld. Amaterdam....... . 250 Fi. Kur 139 — d 260 PI. 2 Mt. 1393 — Hamburg...... ...... 300 nx. Kur- l50* 1505 e, , 300 ni. Z M.. — 1497 London.... ..... . . 1 ESt. 3 Mt. 6 215 6 23 Paris.... ...... 300 Pr. 2 Mt. — 793 Wien in 20 Xr. ... ...... ... ...... 150 FI. 2 M.. 103 1035 agehanz . , . 150 FI. 2 Mi. — 1023 eee 100 Thi. Z Mi. 99 Mi Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. 100 Thlr. 8 Tage — 99h Frankfurt a. M. Wæ.. ...... ...... 1650 *I. 2 Mt. — 102 Petersburg.... 186. 3 Woch. 1 14 1 12
Ueber den Erfolg der Nowland Hillschen R, *gelg,*; in England.
olgende, aus zuverlaͤssigen Quellen geschoͤpfte ), Zahlen⸗ Verhaͤltnisse geben einen nicht uninteressanten Aufschluß uͤber den
Erfolg der Rowland ⸗Hillschen Post⸗Reform in England.
Rowland⸗ill nahm bei Einfuͤhrung des Penny-Porto an, daß die Zahl der mit der Post i versendenden Briefe siebenfach sich vermehren muͤsse, um die bis dahin aufgebrachte Netto⸗Re— venue der Post zu erhalten. Diese Rechnung war unrichtig. Es haͤtte mindestens einer zehnfachen und nach Lord Lichfleld sogar einer zwoͤlffachen Vermehrung bedurft. Die Vermehrung hat bis jetzt nur das 24fache der fruheren Briefzahl erreicht. Fräͤ⸗ her wurden 825 Millionen Briefe jahrlich in England mit der Post versendet, jetzt sind jaͤhrlich 24 bis höͤchstens 205 Millionen befoͤrdert worden. Aus der Zunahme der mit der Post ver⸗ sandten Briefe ist indeß elne gleichmäßige Vermehrung des ge— sammten Englischen Brief-Verkehrs nicht hervorgegan⸗ gen. Nur eine große Zahl fruͤher auf gesetzlich erlaubte, oder unerlaubte Weise befoͤrderte Briefe ist durch das Penny⸗Porto den Privat⸗Gelegenheiten entzogen worden und der Post zugeflossen. Besonders hat aber die Post eine außerordentlich bedeutende Zahl von Briefen auch dadurch gewonnen, daß Preis⸗Courante, ge⸗ druckte Cirkularien, Subscriptions⸗Listen 14. nicht mehr wie fruͤ⸗ her durch Privat⸗Gelegenheiten befoͤrdert, sondern auf die Post gegeben werden.
Die Anwendung gest empelter Couverts hat den Beifall nicht gefunden, den män sich davon versprach, indem solche kaum bei der Haͤlfte der Korrespondenz gebraucht worden sind. Die gestempelten Couverts wurden vom 6. Mal 1840 an eingefuhrt.
* Remarks on a paper by Rowland Hille Esq;. on the Results
7 2 . i n , read besore the Statistical Society
Aus wärt ige Börsen.
Ams ter dam, 30. Okt. Niederl. wirkl. Sch. 523. 53 Span. I5.
Antwerpen, 29. Ort. zins. — Neue Anl. I5.
Ham burg, 1. Nov. Bank- Actien 1635. Engl. Russ. 108.
Faris, 29. Ort. 6 Rente an cour. 118. 55. 33 Rente fin esur. 79. 9b. Anl. de 1841 — . 563 Neapl. au compt. 108. 50. 53; Span. Rente 223. Pass. —
Wien, 29. ok. 55 Met. 109. 43 100. 35 77. 215 — 15 —. KHank-Actien 1622. Anl. de 1834 142. de 1839 110. .
Königliche Schauspiele.
reitag, 4. Nov. Im Opernhaufe: Das Stelldichein, omi Her in 1 Akt, von Nicolo Isouard. Hier us; Das schlechtbewachte Maͤdchen, pant om in fe . 30. . i i üUet. 9 das hiesige . Theater ,,. n, Pin .
Elßler wird die Partie der Li vienne aus fuͤhren.)
u dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum dritten Range 2 66 zum . à 20 Sgr. und zum Amphitheater à
10 Sgr. . haben.
Sonnabend, 5. Nov. Im Opernhause: Faust.
Im Schauspielhause: La premiere représentation de: Les memoires du diable, vaudeville nouveau en 3 actes, imitée du roman de M. Frédéric Soulié, par Ml. Arago et Vermond. (Mlle. Destrée continuera ses debuts par le röle de la Com-
tesse de Cerny.) Königestädtisches Theater.
Freitag, 4. Nov. Muttersegen, oder: Dle neue Fanchon. Schguspiel mit Gesang in 5 Abth., nach dem Franzoͤsischen des
G. Lemoine. Musik von Proch.
Sonnabend, 5. Nor. ¶ Italienlsche Opern ⸗Vorstellung.,
I' Puritani. Verantwortlicher Redacten? ᷓ5. J. W. Z in keisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerel.
Berlin, den 5. November 1842. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
ständische Ausschüsse.
Sitzung vom 26. Oktober ). Die Eisenbahnen. — Garantie der Zinsen des Anlage⸗Kapitals.
Die heute fortgeseßte Berathung uͤber die Frage: es fuͤr nothwendig und zweckmäßig zu erachten, daß der uͤhrung eines umfassenden Eisenbahn-Systems
Staat die Ausf fuͤr die Zinsen des Anlage—
durch Uebernahme einer Garantie Kapitals herbeizufuͤhren suche? gab dem vorsitzenden Finanz⸗Minister Veranlassung, zu erlaͤutern, daß die Zinsen⸗Garantie nicht das einzige Mittel sey, um die Eisenbahn⸗ Unternehmungen zu foͤrdern und zu unterstuͤtzen. Es werde vielmehr durch Aufsuchung der vortheilhaftesten Linien und durch Uebernahme der ersten geometrischen Borarbeiten auf Staats— kosten, — durch unentgeltliche Staats⸗Eigenthums — durch Bet aus den Geld⸗Instituten des Staats, fache Weise den Unternehmungen, wel Vorschub gethan werden köoͤnnen. in einem siebenjaͤhrigen Zeitraume jaͤhrlich gestiegen, und es lasse dieses Zuwachses, sondern auch au nahmen rechnen, so lange unter innere Verkehr an Lebendigkeit gewi Einflusse hierauf sey aber die Vermehrung SCTommunications⸗Mittel, daher jede Verwen Eisenbahnen von gleichem Werthe fuͤr den als fuͤr die damit Hand in Hand gehend des Staats. Daß aber dadurch irgend e gefuͤhrt werden sollte, das fuͤr diesen Zweck z lionen Rthlr., anfaͤnglich nur zum genommen, hoͤchst wahrscheinlich aber duͤrfte, um die Anlage der für noth nen nach Bedaͤrfniß zu befördern. Im Laufe der hiernaͤchst Frage erhob sich nur eine Staatsmitteln zu dem vorliegenden
) Vergl. die
Ueberlassung des erforderlichen g an der Actilen⸗Zeichnung — und uͤberhgupt auf mehr⸗ che der Aushuͤlfe beduͤrften, Die Staats⸗Einnahmen waͤren
um mehr als 65 Millionen sich nicht nur auf die Stabilitat f eine weitere Steigerung der Ein⸗ Segnungen des Friedens der Von dem wesentlichsten und Verbesserung der dung zu Gunsten der Wohlstand der Nation, en Finanz⸗Verhaͤltnisse ine Verlegenheit herbei⸗ stehe um so weniger zu befuͤrchten, Limitum von jährlich 2 Mil⸗ kleinsten Theile in Anspruch niemals ganz erforderlich seyn wendig erkannten Eisenbah⸗
u bestimmende
eröffneten Diskussion uͤber die egen jede Verwendung aus wecke uberhaupt, mehrere
Staats⸗
zu dem in der gestrigen Nummer der Sitzung vom 25. Oktober ge⸗
gegebenen Berichte über die nmerkung.
jedoch gegen die unbedingte Bejahung der gestellten Frage, theils wegen ihres nothwendigen Zufammenhanges mit dem fur den äußersten Fall als erforderlich angekandigten Vorbehalte eines Ruͤckgriffs auf den in Aussicht gestellten Salzsteuer⸗-Erlaß, theils wegen des großen Umfanges, welcher dem Elsenbahn-System bei der Beantwortung der vorangegangenen Frage gegeben worden. Entgegnet wurde hierauf, daß jede der gestellten Propositionen fuͤr sich allein zu erledigen sey, und die jeßt vorliegende unbedenkiich angenommen werden koͤnne, wenn es auch in der Absicht liegen sollte: die darauf folgende — dann aber, daß die Nothwendigkeit der Eisenbahn⸗Verbindungen nicht nur ruͤcksichtlich der den Mittelpunkt der Monarchie beruͤhrenden Haupt-Diago— nalen, sondern auch ruͤcksichtlich der wichtigsten Linien von einer Provinz zur anderen, und zum Anschlusse an die Bahnen der Nachharstaaten bereits von der Versammiung anerkannt worden sey.
Von anderer Seite war man zwar mit dem Zutritt aus Staatsmitteln einverstanden, erachtete jedoch die Uebernahme der Zins⸗Barantie fuͤr die Anlage⸗Kapitallen nicht fuͤr das geeignete Mittel zum Zweck, weil zu bezweifeln wäre, daß die Kapitalisten dadurch vermocht werden wurden; ihre Gelder bereitwilliger auf Eisenbahn⸗-Actien als auf Staats⸗-Paplere oder Hypotheken anzu⸗ legen. Wenigstens wurde dies nur fuͤr solche Bahnstrecken gesche— hen, welche eine Dividende uͤber den garantirten Zinssaß abzuwer⸗ fen verspraͤchen; minder güͤnstige Linien wrden dagegen ungedeckt bleiben und also ein vollständiges Netz auf diesem Wege nscht ju Stande kommen. Dleser Ansicht wurde jedoch gegenäͤbergestellt, daß, da bereits zahlreiche Eisenbahn-Unternehmungen ohne alle Ga⸗ rantie ins Leben getreten, sich der willige Zufluß der Gelder zur Vollendung des Netzes mit Zuversicht erwarten lasse, sobald (ne Garantie nach Verhaͤltniß des landuͤblichen Zinsfußes gegeben werde. In dieser Beziehung wurde fuͤr die oͤstlichen Provinzen der Saß von 4 pCt. beantragt, waͤhrend man andererseits die Garantie von 3 pCt. fuͤr hinreichend erachtete.
Nicht ohne zahlreiche Vertreter blieb die Meinung, daß es am vortheilhaftesten und sichersten seyn werde, wenn der Staat das Eisenbahnwesen ganz in die Hand naͤhme und die Bahnen fuͤr eigene Rechnung erbaue. Man wies auf die Hälfsmittel hin, die dem Staate durch sein wohlorganisirtes Beamten-Corps zu Gebote staͤnden, — auf die Einhelt und Zuverlaͤssigkeit der Ver⸗ waltung, welche nur auf diesem Wege zu erreichen, — auf die Ausgleichung zwischen Gewinn und Verlust bei mehr und minder freguenten Bahnen, — auf die Beispieie, welche benachbarte
Staaten in diefer Hinsicht aufgestellt. Doch ward au eg en die der Eisenb 2 266
! ahnen Seitens des Staats angeführt, daß man in dem sich immer mehr regenden Unternehmungsgeiste der Privaten einen Allirten finden werde, den man nscht zurůck— weisen duͤrfe, daß der Staat uberhaupt mehr anregen und unter⸗ stuͤßen als sich in Selbst⸗Entreprisen einlassen mässe, — daß Staatsbauten nur durch umfassende Staats⸗Anleihen zu bewerk⸗ stelligen seyn wuͤrden, — daß die schon bestehenden Actien⸗Gesell⸗ schaften jedenfalls ein Hinderniß gegen die nachtraͤgliche Ergreifung einer allgemeinen Maßregel darstellen,. — und daß der Zweck der Leitung, Aufsicht und Ueberwachung der ganzen Angelegenheit sich sehr wohl erreichen lassen werde, wenn auch der Staat nicht als Selbst⸗Unternehmer auftrete.
Nachdem noch mehrere Redner sich fuͤr die unbedingte An⸗ nahme der vorliegenden Proposition erklaͤrt, und unter Anderem bemerklich gemacht hatten, welche großen Nachtheile dem Bater⸗ lande erwachsen wurden, wenn die beabsichtigte Verbesserung der TCommunications⸗-Mittel nur verzoͤgert werde, daß also die Wich⸗ tigkeit des Zweckes ein unbedenkliches Einverstaͤndniß mit den lan— desvaͤterlichen Absichten Sr. Majestaͤt selbst in dem Falle erheischen wuͤrde, daß die dazu ersorderlichen Mittel vom Lande besonders aufgebracht werden muͤßten, vertagte der vorsitzende Minister die definitive Abstimmung uͤber die vorliegende Frage bis zur morgen⸗ den Sitzung.
Zeitungs Nachrichten.
Ausland.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 29. Okt. (St. P. 3) Vor einigen Tagen starb hier die Aeiteste des beruͤhmten Geschlechts der Go—⸗ lizyn, Fuͤrstin Anna Alexandrowna Gollzyn, geborene Fuͤrstin von Grusien; Sie war vermaͤhlt mit dem derstorbenen General-Lieu— tenant Fursten Boriß Andrejewitsch Golizyn, Enkel des General— Feldmarschalls Golizyn, des Helden von Leßnoi und Poltawa. Ihr Urgroßvater vaͤterlicher Seite in gerader Linie wär Czaar Wachtang V. von Grusien und von mütterlicher Seite der Lieb⸗ ling und Freund Peter's des Großen, Fuͤrst Alexander Menschikoff.
Die großen Braͤnde von Kasan und Perm haben einen Kaiserlichen Befehl veranlaßt, wonach die Ursachen jeder Feuers⸗ brunst auf das genaueste ermittelt und alle Brandstifter den Kriegsgerichten uͤbergeben werden sollen.
Frankreich.
Paris, 30. Okt. Das Journal des Débats sagt: „Gestern waren es zwei Jahre, daß das Ministerium vom 29. Gk— tober die Leitung der offentlichen Angelegenheiten uͤbernahm; man weiß, unter wie ernsten Umstaͤnden! eit 1830 hat kein Mini⸗ sterium sich einer so langen Existenz ohne Krisis und ohne innere Zwistigkeiten erfreut. An Schwierigkeiten hat es sicherlich dem Kabinette nicht gefehlt. Es hatte Alles gewissermaßen neu zu ge⸗ stalten: In der Kammer, eine Majoritaͤt; in dem Lande, erne Partei der Ordnung, welche Vertrauen zu sich selbst faßte; nach außen hin eine Polltik, wenn auch nicht der Allianzen, doch min⸗ destens des Frledens und des gegenseltigen Wohlwollens. Außer⸗ dem hatte kein Kabinet es jemals mit einer zahlreiche⸗
Berlin, Sonnabend den 5ten Rovember 1842.
ren, erbitterteren und talent volleren Opposition zu thun.
Bel seiner Bildung ward es von den finstersten Prophezeiungen
begrüßt. Dieses unpopulgire Kabinet, sagte man, waͤrde sich nach
einigen Monaten von selbst auflösen, oder unter dem Hasse der
Kammern und des Landes fallen. Die Oppositlon wird hoffent⸗
lich jetzt freiwillig eingestehen, daß sie nicht gluͤcklich in Prophe—
zeiungen ist. Das Ministerium, weiches sie nicht fuͤr lebens fähig
hielt, ist gerade dasjenige, welches am laͤngsten gelebt hat. Es uͤberstand zwei große Krisen: die der allgemeinen Wahlen, und
die des Todes des Kronprinzen. Es hat seinen Namen an zwei
große Gesetze geknuͤpft: an das Gesetz uͤber die Fortificationen von
Paris, und an das uͤber die Regentschaft; es hat von den Kam
mern das so lange verschobene Votum in Betreff der Eisenbah⸗
nen erlangt, und nachdem es unsere Verbindungen mit Europa
auf einen freundschaftlichen Fuß wieder hergesteljt hat, läßt es
Frankreich im Innern eine Ruhe und eine Sicherheit genießen,
die wir seit 12 Jahren nicht gekannt haben. Unter den Ürsachen,
die dem Kabinette trotz so vieler Feinde eine so lange Dauer ge⸗
sichert haben, stellen wir die vollkommene Eintracht unter seinen
Mitgliedern oben an. Die ministeriellen Krisen brechen in den
Kammern aus, aber sie bilden sich fast immer im Schooße der
Ministerien selbst. Die Opposition weiß dies sehr wohl. Die Er⸗
fahrung hat ihr gelehrt, daß man selten ein Kabinet stuͤrzt, wel=
ches nicht durch innere Zwistigkeiten schon halb und halb aufgeloöͤst ist. Deshalb richten auch erfahrene Taktiker ihre Angriffe auf diesen Punkt. Man reizt den Stolz, der sich niemals hoch genug gestellt glaubt; man schuͤrt Eifersucht an; die Rednerbuͤhne vollendet, was die Intrigue zbegonnen hat; und es ist mehr als einmal geschehen, daß die Kammer ganz erstaunt daruͤber war, daß sie, ohne es zu wollen, ein Ministerium gestuͤrzt hatte. Das Kabinet von 29. Oktober hat in dieser Beziehung keine Blöße gegeben. Es ist das einzige Ministerium, welches zwei Jahre gedauert hat, ohne die kleinste Verlegenheit in seinem Innern und die mindeste Veraͤnderung in seiner Zusammensetzung erfahren zu haben. Die Anstrengungen der Opposition, um diese gluͤckliche Uebereinstim⸗ mung zu unterbrechen, sind auf eine jämmerliche Weise gescheitert. Die Gegner des Kabinets mußten daher auf der Rednerbuͤhne vor dem Publikum ihre Angriffe ausfuͤhren; und in diesem offenen Kampfe hat das Ministerium an Ansehen gewonnen. Es giebt Leute, welche das Ministerium vom 29. Oktober verabscheuen, die alberne und blinde Vorurtheile gegen dasselbe hegen; aber Niemand wird in Abrede stellen, daß es in dem Kampfe einen großen Charakter und ein großes Talent entwickelt hat. Wir haben Ministerien gesehen, die sich eben durch die Dauer lhrer Existenz abnutzten: das Ministerium vom 29. Oktober ist selbst in den Augen seiner Gegner jeßt staͤrker, als es vor zwei Jahren war. Wir sind in— deß weit davon entfernt, zu behaupten, daß alle Schwierigkeiten äberwunden waͤren; wir uͤberiassen uns keinen kindischen Taͤu⸗ schungen. Das Ministerium hat viele Feinde, offene sowohl als geheime. Die offentlichen Angelegenheiten und der bloße Lauf der Sreignisse fuͤhren bestaͤndig neue Verlegenheiten herbei. Große Fragen sind schwebend; sie muͤssen gelbst werden. Endlich sst die Ruhe selbst eine Klippe. Die bffentlichen Gefahren sammeln alle guten Buͤrger unter eine Fahne. Wenn Sicherheit herrscht, ist man nur zu sehr geneigt, seinen Launen freies Spiel zu lassen. In der naͤchsten Session wird sich ein lebhafter Kampf entwickeln, wir sind darauf gefaßt. Der Himmel verhuͤte, daß wir mit neus gierigen Blicken die Zukunft durchforschen! Den Prophezelungen geht es schlecht in unserer Zeit, und wir wollen die Gppofition nicht nachahmen, die einem Ministerium, welches seit zwei Jahren dauert, eine Existenz von einigen Monaten prophezeite. Wir hegen gute Hoff⸗ nung, weil un sere Sache gut ist, und weil das Ministerium bewiesen hat, daß es sich zu vertheldigen welß. Was aber auch geschehen moͤge, das Kabinet vom 29. Oktober wird durch seine glanzenden Kampfe, durch die Schwierigkeiten, welche es gluͤcklich uͤberwunden hat, durch feine Dauer und durch die Eintracht seiner Mitglieder einen besonderen Pla in der Geschichte der Juli-Revolution einnehmen.“
Der Courrier fr angals laßt sich äber dasselbe Thema in seiner haltungslosen Weise, wie folgt, vernehmen: „Das Ministerium war bei seinem Entstehen unpopulair. Der Widerwille und die Verachtung, welche die bffentliche Mei nung fuͤr jene Eunuchen-Regierung hegt, hat sicherlich seit zwei Jahren nicht abgenommen. Das Ministerium hatte urspruͤng⸗ lich nur eine zufällige Majoritäͤt, die Majoritaͤt der Furcht. Wir ha⸗ ben nicht entdeckt, daß es seitdem von Seiten der Kammer eine freundlichere oder entschiedenere Zustimmung erhalten hätte. Nie⸗ mals hat eine Verwaltung vom Parlamente so bedeutsame Be⸗ weise des Mißtrauens erhalten. Die Annahme des Lefebvreschen Amendements uͤber das Durch suchungs⸗Recht und des Lacrosse⸗ schen Amendements über die Beibehaltung unserer See⸗Streit— kraͤfte sind die groͤßte Demuͤthigung, die einer Verwaltung von einer Majorität widerfahren kann. Das Ministerium ward un— ter dem Schutze und gleichsam unter der Drohung des Auslandes eingesetzt. Es hat diesen ürsprung nicht verleugnet. Es zeigte sich in allen selnen Handlungen, Europa gegenüber, schwach' und kriechend. Man hatte ihm in der orientalischen Frage Zu⸗ geständnisse versprochen, die nicht bewilligt worden sind; Ailes, was es verlangte, haben die Maͤchte verweigert. Dadurch hat es sich aber nicht abhalten lassen, die Convention vom 13. Juli zu , . und dann, von Gefaͤlligkeit zu Gefaͤlligkeit, bis zu dem Traktate vom 20. Dezember 1841 hinabzusteigen. Das Mi⸗ nisterium hat die Absicht, den Kammern die Löͤsung aller staats⸗ wirthschaftlichen und kommerziellen Probleme vor ulegen. Ein Zucker⸗Gesetz, Handels-Vertraͤge, und viele andere rde, uͤber die man noch ein bescheidenes Schweigen beobachtet, werden aufs Tapet gebracht werden, — wenn die Versammlung Fulchiron es erlaubt. Wir wissen nicht, was aus den 5 oder 6 Handels⸗-Verträ gen werden wird, die das Ministerium in der Tasche zu haben sich ruͤhmt; aber alle Welt kann sehen, was aus dem Zoll⸗Verelne geworden ist, seit die vornehmen Industriellen, die unser Ministe⸗ rium beherrschen, Miene machen, böͤse zu werden. Und man freut sich noch einer Dauer, die um diesen Preis erkauft wird? Wir benelden in Wahrhelt dem Ministerium eine solche Freude nicht. Es ist wahrlich kein großes Verdienst, wenn man, um den Preis